1 Prof. Dr. Kai von Lewinski Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht Hilfsmittelbekanntmachung Zugelassene Hilfsmittel für die Klausuren im Grundkurs Staatsrecht Samstag, 21.05.2016 und Samstag, 09.07.2016 Bei den oben genannten Klausuren sind als Hilfsmittel nur die folgenden Gesetzessammlungen und -texte zugelassen: Sartorius Band I; dtv-Ausgabe Basistexte Öffentliches Recht; Nomos Gesetze Öffentliches Recht; C.F. Müller-Ausgabe Staatsund Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland; Mohr Siebeck-Ausgabe, Grundgesetz Auf die Allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung des Dekanats vom 13.1.2011 für die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (einzusehen in den Schaukästen des Dekanats zur Zwischenprüfung, Juridicum 1. Stock) wird verwiesen. Hiernach sind zudem allgemein zugelassen: Schreibzeug, Uhr und Kalender. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Wörterbücher in der Prüfung grundsätzlich nicht zugelassen sind. In Härtefällen ist ein Antrag in Schriftform (nicht per Email) an den Lehrstuhl zu stellen. Dieser ist mit einer hinreichenden Begründung zu versehen, aus welcher hervorgeht, warum gerade auch unter Berücksichtigung des erfolgten Nachweises der für die Einschreibung erforderlichen Sprachkenntnisse, dennoch die Verwendung eines Wörterbuches notwendig sei. Der Besitz oder die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel oder von Hilfsmitteln, welche unzulässige Kommentierungen enthalten, führt gemäß § 27 Abs. 1 StudPrüfO zu Bewertung der Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (0 Punkte). Bitte beachten Sie, dass jeder Prüfungsteilnehmer für die Ordnungsgemäßheit seiner Hilfsmittel ausschließlich selbst verantwortlich ist. Passau, 15.3.2016 gez. Prof. Dr. Kai von Lewinski Besucheradresse Gebäude Nikolakloster, R. 521 Innstr. 40, 94032 Passau
© Copyright 2024 ExpyDoc