Hilfsmittelbekanntmachung Zugelassene Hilfsmittel für die

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Prof. Dr. Kai von Lewinski
Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
Medien- und Informationsrecht
Hilfsmittelbekanntmachung
Zugelassene Hilfsmittel für die Klausuren im
Grundkurs Staatsrecht
Samstag, 21.05.2016 und Samstag, 09.07.2016
Bei den oben genannten Klausuren sind als Hilfsmittel nur die folgenden
Gesetzessammlungen und -texte zugelassen:
Sartorius Band I; dtv-Ausgabe Basistexte Öffentliches Recht; Nomos Gesetze
Öffentliches Recht; C.F. Müller-Ausgabe Staatsund Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland; Mohr Siebeck-Ausgabe, Grundgesetz
Auf die Allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung des Dekanats vom 13.1.2011 für die
Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (einzusehen in den Schaukästen des Dekanats zur Zwischenprüfung, Juridicum 1. Stock) wird verwiesen.
Hiernach sind zudem allgemein zugelassen: Schreibzeug, Uhr und Kalender.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Wörterbücher in der Prüfung grundsätzlich nicht zugelassen sind. In Härtefällen ist ein Antrag in Schriftform (nicht per
Email) an den Lehrstuhl zu stellen. Dieser ist mit einer hinreichenden Begründung zu
versehen, aus welcher hervorgeht, warum gerade auch unter Berücksichtigung des
erfolgten Nachweises der für die Einschreibung erforderlichen Sprachkenntnisse,
dennoch die Verwendung eines Wörterbuches notwendig sei.
Der Besitz oder die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel oder von
Hilfsmitteln, welche unzulässige Kommentierungen enthalten, führt gemäß § 27 Abs.
1 StudPrüfO zu Bewertung der Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (0 Punkte).
Bitte beachten Sie, dass jeder Prüfungsteilnehmer für die Ordnungsgemäßheit seiner
Hilfsmittel ausschließlich selbst verantwortlich ist.
Passau, 15.3.2016
gez. Prof. Dr. Kai von Lewinski
Besucheradresse
Gebäude Nikolakloster, R. 521
Innstr. 40, 94032 Passau