Hilfsmittelbekanntmachung - und Verfassungslehre, Professor Dr

Professor Dr. Christoph Enders
Juristenfakultät
Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
Staats- und Verfassungslehre
Leipzig, 6. Juli 2016
Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte
Sommersemester 2016
Hilfsmittelbekanntmachung für die Abschlussklausur am 15. Juli 2016
Zugelassen sind folgende Hilfsmittel:
•
ein Exemplar folgender Textsammlungen: Basistexte Öffentliches Recht (Beck-Texte im
dtv) oder Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (C.F. Müller) oder
Öffentliches Recht (Nomos Gesetze);
•
Schreibutensilien,
Schreibpapier,
Klammerhefter/Tacker
Buchständer,
Kalender,
Lesezeichen
und
Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.
Die Hilfsmittel dürfen keine Bemerkungen, Unterstreichungen, Markierungen, Verweisungen,
Anlagen oder ähnliches enthalten, andernfalls handelt es sich um ein nicht zugelassenes
Hilfsmittel. Zulässig ist eine Registrierhilfe in der Textsammlung, die der schnelleren
Auffindung der Gesetzestexte dient und auf der lediglich die Bezeichnung des jeweiligen
Gesetzes vermerkt ist. Weiterhin zulässig sind die Bezeichnung des Eigentümers und Stempel
von Bibliotheken.
Andere Hilfsmittel, insbesondere Mobiltelefone und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht
zugelassen; ihre Benutzung nicht gestattet.
gez. Prof. Dr. C. Enders
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Telefax 0341 97–35359
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Dokumente.