Professor Dr. Christoph Enders Juristenfakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungslehre Leipzig, 6. Juli 2016 Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte Sommersemester 2016 Hilfsmittelbekanntmachung für die Abschlussklausur am 15. Juli 2016 Zugelassen sind folgende Hilfsmittel: • ein Exemplar folgender Textsammlungen: Basistexte Öffentliches Recht (Beck-Texte im dtv) oder Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (C.F. Müller) oder Öffentliches Recht (Nomos Gesetze); • Schreibutensilien, Schreibpapier, Klammerhefter/Tacker Buchständer, Kalender, Lesezeichen und Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen. Die Hilfsmittel dürfen keine Bemerkungen, Unterstreichungen, Markierungen, Verweisungen, Anlagen oder ähnliches enthalten, andernfalls handelt es sich um ein nicht zugelassenes Hilfsmittel. Zulässig ist eine Registrierhilfe in der Textsammlung, die der schnelleren Auffindung der Gesetzestexte dient und auf der lediglich die Bezeichnung des jeweiligen Gesetzes vermerkt ist. Weiterhin zulässig sind die Bezeichnung des Eigentümers und Stempel von Bibliotheken. Andere Hilfsmittel, insbesondere Mobiltelefone und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen; ihre Benutzung nicht gestattet. gez. Prof. Dr. C. Enders Universität Leipzig Telefon 0341 97–35350 Juristenfakultät Telefax 0341 97–35359 Burgstraße 21 04109 Leipzig [email protected] www.unileipzig.de/enders Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
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