Großkundenverfahren für Flottenzulassungen Die seit 2014 geltenden Neuerungen beim Kfz-Steuereinzug und SEPA-Verfahren haben insbesondere auf die gewerbliche Zulassung von großen Fahrzeugbeständen massive Auswirkungen. Der Prozess ist aufwändiger geworden, andere Unterlagen/Formulare werden benötigt. Der DAD betreut seit Jahren viele Großkunden und wickelt eine entsprechend große Anzahl von Massenzulassungen und -prozessen ab und arbeitet immer eng an Verfahrensoptimierungen. Verfahrenserleichterungen Für Fahrzeug-Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenserleichterung. Ihnen kann eine automatisierte Datenergänzung und die Übersendung elektronischer Bescheidauszüge gewährt werden. Entweder einzeln oder in Kombination. Voraussetzungen für das Großkundenverfahren Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Verfahrenserleichterungen in Anspruch nehmen zu können: das Halten von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen (Richtwert) die schriftliche Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren die steuerliche Zuverlässigkeit und im Falle der automatisierten Datenergänzung: die Festlegung der zu hinterlegenden Daten Antrag auf Teilnahme am Großkundenverfahren stellen Eine Teilnahme am Großkundenverfahren muss beantragt werden. Der Antrag ist formlos aber schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Er muss die Halterdaten und die ggfs. zu hinterlegenden Daten enthalten. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, erteilt das zuständige Hauptzollamt mit Gewährung des Status "Großkunde" die "Großkundenbescheinigung". © 2012 DAD Deutscher Auto Dienst GmbH Zentrale: DAD Deutscher Auto Dienst GmbH Ladestraße 1 22926 Ahrensburg Tel + 49 (0)4102 804-0
© Copyright 2025 ExpyDoc