Großkundenverfahren für Flottenzulassungen

Großkundenverfahren für Flottenzulassungen
Die seit 2014 geltenden Neuerungen beim Kfz-Steuereinzug und SEPA-Verfahren haben
insbesondere auf die gewerbliche Zulassung von großen Fahrzeugbeständen massive
Auswirkungen. Der Prozess ist aufwändiger geworden, andere Unterlagen/Formulare werden
benötigt.
Der DAD betreut seit Jahren viele Großkunden und wickelt eine entsprechend große Anzahl von
Massenzulassungen und -prozessen ab und arbeitet immer eng an Verfahrensoptimierungen.
Verfahrenserleichterungen
Für Fahrzeug-Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenserleichterung. Ihnen
kann eine automatisierte Datenergänzung und die Übersendung elektronischer Bescheidauszüge gewährt werden. Entweder
einzeln oder in Kombination.
Voraussetzungen für das Großkundenverfahren
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Verfahrenserleichterungen in Anspruch nehmen zu können:
das Halten von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen (Richtwert)
die schriftliche Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt
die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
die steuerliche Zuverlässigkeit und
im Falle der automatisierten Datenergänzung: die Festlegung der zu hinterlegenden Daten
Antrag auf Teilnahme am Großkundenverfahren stellen
Eine Teilnahme am Großkundenverfahren muss beantragt werden. Der Antrag ist formlos aber schriftlich beim zuständigen
Hauptzollamt zu stellen. Er muss die Halterdaten und die ggfs. zu hinterlegenden Daten enthalten.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, erteilt das zuständige Hauptzollamt mit Gewährung des Status "Großkunde" die
"Großkundenbescheinigung".
© 2012 DAD Deutscher Auto Dienst GmbH
Zentrale:
DAD Deutscher Auto Dienst GmbH
Ladestraße 1
22926 Ahrensburg
Tel + 49 (0)4102 804-0