TK-Beratungsblatt Datenschutz (PDF, 18 KB, nicht barrierefrei)

Techniker Krankenkasse
Technische Informationen zur TK-Gesundheitskarte
Datenschutz und Datensicherheit
Weder die elektronische Gesundheitskarte noch das
Gesundheitsnetz wären ohne die moderne Informationstechnologie vorstellbar. Solche technischen Neuheiten stellen unsere Gesellschaft immer wieder vor
Herausforderungen. Oft werden sie zunächst kritisch
betrachtet, gerade wenn es um sensible Daten geht
wie Informationen zur Gesundheit. Deshalb spielt der
Datenschutz eine entscheidende Rolle, denn Ihre persönlichen Daten müssen sicher und vertraulich bleiben.
Diese Notwendigkeit wurde frühzeitig von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erkannt und eingefordert. Schon in den 90er-Jahren haben sie über die elektronische Gesundheitskarte und
Möglichkeiten zum Schutz von Gesundheitsdaten diskutiert. Mit Erfolg: Die Forderungen der Datenschützer
konnten direkt in das Gesetz zur Einführung der Gesundheitskarte (§ 291a SGB V) übernommen werden.
Zudem wurden verbindliche Regeln für die zukünftige
Ausgestaltung der Karte und des Gesundheitsnetzes
geschaffen.
Entsprechend gelten folgende Grundsätze:
• Viele Anwendungen sind freiwillig.
Sie entscheiden selbst, ob Sie zum Beispiel Ihre
Notfalldaten oder Angaben über eingenommene
Arzneimittel speichern lassen oder nicht. Selbstverständlich entstehen Ihnen keinerlei Nachteile, wenn
Sie die freiwilligen Anwendungen nicht nutzen möchten.
• PIN-Schutz für freiwillige Anwendungen
Alle freiwilligen Anwendungen wie zum Beispiel
das Speichern von Notfalldaten werden – ähnlich
wie bei Bankkarten – zusätzlich mit einer Geheimnummer (PIN) geschützt. Die PIN ist beispielsweise
immer dann notwendig, wenn Sie vom Arzt Gesundheitsdaten freiwillig speichern lassen möchten. Mit
der Eingabe Ihrer PIN stimmen Sie zu, dass die Daten gespeichert oder eingesehen werden dürfen.
10.2/330 10/09/12-V
Ausnahme: Die Notfalldaten können vom Arzt eingesehen werden, ohne dass Sie Ihre PIN eingeben.
Denn nur so ist im Notfall sichergestellt, dass die lebensrettenden Informationen zuverlässig und schnell
zur Verfügung stehen.
• Zugriff nur mit Berechtigung
Nur legitimierte Personen, zum Beispiel Ärzte, dürfen auf gespeicherte Gesundheitsdaten zugreifen.
Dies wird durch den Heilberufsausweis des behandelnden Arztes sichergestellt, der gleichzeitig mit der
Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät gesteckt
werden muss. Andere Personen oder Unternehmen
wie Krankenkassen oder Arbeitgeber haben keinen
Zugang zu diesen Informationen.
Seite 1
• Medizinische Daten werden vom Arzt
elektronisch unterschrieben.
Möchte ein Arzt über die Gesundheitskarte Daten
speichern, muss er diese Informationen vorher digital unterschreiben. Durch diese Unterschrift ist jederzeit erkennbar, dass ein Arzt die Daten erstellt
und gespeichert hat.
Weitere Vorteile: Nachträgliche Veränderungen der
Daten sind einfach und schnell nachvollziehbar und
medizinische Daten verlassen die Arztpraxis stets
verschlüsselt und signiert.
• Die letzten 50 Zugriffe werden protokolliert.
Werden Ihre Daten aufgerufen, wird das jedes Mal
dokumentiert. Die jeweils letzten 50 Zugriffe werden
auf Ihrer TK-Gesundheitskarte gespeichert und sind
nur für Sie einsehbar.
Datensicherheit: Technik zum Schutz der Daten
Parallel zu diesen Grundsätzen wurden bundesweit
einheitliche Technikstandards entwickelt und verbindlich festgelegt.
TÜV-Siegel für technische Komponenten
Die Gesundheitskarte wird von der Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
(kurz: gematik) und dem Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik zertifiziert und zugelassen.
Dazu müssen die Kartenproduzenten nachweisen,
dass die verwendete Hard- und Software vertrauenswürdig ist.
Übrigens: Die elektronische Gesundheitskarte
gilt unter Datenschützern als das sicherste elektronische System außerhalb geschützter Rechenzentren.
Dieses wird laufend geprüft, verbessert und zertifiziert.
Besonders geschützte Verbindungen
Das Gesundheitsnetz wird ein geschlossenes Netz
sein. Daten können darin nur zwischen Partnern ausgetauscht werden, die in diesem Netz registriert sind.
Die Daten werden bereits beim Speichern verschlüsselt und vor der Übertragung an einen der Partner
noch einmal in kleinere Pakete aufgeteilt. Jedes Datenpaket wird erneut verschlüsselt und dabei adressiert. Anschließend wird die Verbindung zum Empfänger hergestellt und nach erfolgreicher Datenübertragung automatisch geschlossen.
Sicherheit durch permanente Anpassung
Jeder, der mit Computern oder im Internet arbeitet,
weiß, dass Sicherheit ein Prozess ständiger Anpassung und Aktualisierung ist. So werden die Richtlinien
für die Gesundheitskarte und das Gesundheitsnetz
laufend geprüft und bei Bedarf angepasst.
Datenschützer von Anfang an dabei
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder haben die Entwicklung von Gesundheitskarte
und Gesundheitsnetz von Beginn an mitgestaltet und
grundlegende Forderungen in Sachen Datensicherheit
eingebracht. Sie unterstützen auch weiterhin den sicheren Einsatz der Karte sowie deren neue Anwendungen.
Hinweis:
Viele andere Angebote wie Google eHealth oder Patientenakten freier Anbieter, die nicht auf § 291a Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) gründen, sind
nicht an diese Sicherheitsstandards gebunden.
Daten werden sicher verschlüsselt
Alle Gesundheitsdaten müssen hybrid verschlüsselt
werden (siehe Kasten unten). Dadurch werden sie
kryptografisch so verändert, dass sie von Außenstehenden nicht mehr gelesen werden können. Die technischen Voraussetzungen dafür sind auf dem Prozessorchip der Gesundheitskarte hinterlegt.
Verschlüsselung
Symmetrisches Kryptosystem
Für Ver- und Entschlüsselung wird der gleiche Schlüssel benutzt. Die Sicherheit des Verfahrens hängt von
der Geheimhaltung des Schlüssels ab. Dieser muss
also über einen sicheren Kanal übertragen werden.
Asymmetrisches Kryptosystem
Beim asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren generiert der Empfänger zwei verschiedene Schlüssel:
den öffentlichen (zur Verschlüsselung) und den privaten Schlüssel (zur Entschlüsselung). Der öffentliche
Schlüssel wird dem Sender zugänglich gemacht, der
damit seine Nachricht verschlüsseln kann. Einmal verschlüsselt, kann diese vom Sender nicht mehr entschlüsselt werden. Die verschlüsselte Nachricht kann
nun über unsichere Kanäle an den Empfänger geschickt werden. Ohne Kenntnis des Privatschlüssels
kann niemand außer dem Empfänger die Nachricht
entschlüsseln.
Hybride Verschlüsselung
Bei dieser Methode werden die zwei genannten Verfahren kombiniert und deren Vorteile genutzt. Zunächst
werden die Daten symmetrisch verschlüsselt. Danach
wird der hierzu verwendete Schlüssel asymmetrisch
verschlüsselt. Auf diese Weise ist ein Höchstmaß an
Sicherheit gewährleistet.
Seite 2
Sie möchten mehr wissen?
Weitere Informationen zu Datenschutz und -sicherheit
sowie die technischen Spezifikationen finden Sie im
Internet unter www.gematik.de.
Weitere technische Informationen zur Gesundheitskarte finden Sie in unserem Beratungsblatt "Zertifikate
und Schlüssel".