CDU stärkt Meister-BAföG Höhere Leistungen, Anerkennungsbonus und mehr Nutzer Die CDU tritt für eine attraktive Berufsausbildung ein. Dazu zählt die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung. Deshalb haben wir 1996 das Meister-BAföG eingeführt. Gefördert werden der Zuschuss zum Lebensunterhalt, für Gebühren und Prüfungskosten. Über 170 000 Personen nehmen das Meister-BAföG jedes Jahr in Anspruch. Zum 1. August 2016 werden die Leistungen jetzt deutlich ausgebaut: Der Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Fortbildung steigt von 238 auf 333 Euro. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der restliche Förderbetrag von monatlich 768 Euro kann als zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Auch die Zuschläge für die Kinderbetreuung werden in dieser Zeit angehoben, um Eltern bei einer Fortbildung besonders zu unterstützen. Der Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von bisher 30,5 Prozent auf nunmehr 40 Prozent. Bei bestandener Aufstiegsprüfung gibt es einen „Erfolgsbonus“: In Zukunft werden 40 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bisher waren es 25 Prozent. Die CDU stärkt die Durchlässigkeit der Bildung: Wir bieten das Meister-BAföG künftig auch Hochschulabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss an. Dadurch können diese sich für eine Führungsaufgabe im Betrieb oder für eine Betriebsnachfolge qualifizieren. Das Meister-BAföG trägt die klare Handschrift der CDU. Wir unterstützen alle, die beruflich weiterkommen und Verantwortung übernehmen wollen – ob Steinmetzgeselle, Industriekauffrau, Krankenpfleger oder Erzieherin. Der Erfolg gibt uns Recht: Für Meister und Techniker herrscht praktisch Vollbeschäftigung. V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | www.cdu.de/kontakt | Stand: 26. Februar 2016
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