Bundesregierung | Artikel | Meister-BAföG: Fördersätze steigen http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/... Erste Lesung im Bundestag Meister-BAföG: Fördersätze steigen Wer sich zum Handwerks-oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird künftig noch besser unterstützt. Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim "Meister-BAföG" deutlich erhöht. Fortbildung, Beruf und Familie werden besser vereinbar. Ein Ziel der Meister-BAföG-Novelle ist, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern. Foto: picture alliance / Frank May "Das Gesetz ist wichtig, denn wir brauchen diese fachlich erfahrenen und qualifizierten Menschen. Sie sind die Basis für unsere Wirtschaftskraft", sagte Bundesbildungsministerin Wanka bei der ersten Lesung im Bundestag. Qualifizierte Meister oder Techniker hätten ausgezeichnete Berufs- und Einkommensaussichten. Mit der Neuregelung verbessert die Bundesregierung die Förderleistungen und eröffnet mehr Menschen den Zugang zur Förderung: künftig können auch Bachelorabsolventen "Meister-BAföG" erhalten. Die Bundesregierung setzt damit ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung. Das Bundeskabinett hatte die Dritte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) im Oktober 2015 beschlossen. Sie soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Erfolgreiches Förderprogramm Das Gesetz ist mehr als ein "Meister-BAföG": Es ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000. Fach- und Führungskräftenachwuchs wird überall gebraucht: in Handwerks- und Industriebetrieben genauso wie in Krankenhäusern oder Kitas. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren 200.000 Betriebsnachfolgen an. 1 von 3 21.01.16, 09:32 Bundesregierung | Artikel | Meister-BAföG: Fördersätze steigen http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/... Das "Meister-BAföG" gibt es seit 1996. Seitdem konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege mit rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht und gefördert werden. Das Förderprogramm wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert. Arbeiten, Familie und Fortbildung unter einen Hut bringen Wer eine Aufstiegsfortbildung plant, muss Arbeiten, Familie, Lehrgänge sowie Zeit fürs Lernen und für die Prüfung vereinbaren. Oft sind Freistellungsphasen oder Teilzeitarbeit sowie zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich. Lebensunterhalt und Fortbildungskosten müssen finanzierbar sein. Die Bundesregierung will mögliche Hemmschwellen abbauen, um noch mehr Menschen für die Aufstiegsfortbildung gewinnen. Deshalb müsse das "Meister-BAföG" Förderangebote machen, die zu der jeweiligen Lebenssituation passen, so die Bildungsministerin. Dazu gehörten auch einkommensunabhängige Förderkomponenten. Überproportional erhöht würde die Förderung für Menschen mit Familie. Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Bei ihnen sichere die Novelle, dass Ausbildung und Weiterqualifizierung durchgängig finanziert werden können, so Wanka. Ziele der Novelle sind daher, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. Dies soll auch dazu beitragen, dass künftig noch mehr Frauen die Förderung nutzen. Insgesamt machen sie bisher weniger als ein Drittel der Geförderten aus. Meister-BAföG für Bachelorabsolventen Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen und –absolventinnen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig die Aufstiegsförderung erhalten. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Zeichen, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter zu erhöhen. Zudem werden neue Zielgruppen für Führungspositionen erschlossen. Höhere Fördersätze Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die Förderung familienfreundlicher: die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht. Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück". Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Grundsätzlich besteht die Förderung zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen. Bereits mit der 25. BAföG-Novelle [http://www.meister-bafoeg.info/#Zum Internetangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung] wurden die Basisunterhaltsbeträge und die Einkommensfreibeträge beim Meister-BAföG erhöht. Die Verbesserungen aus beiden Gesetzesnovellen sollen zeitgleich zum 1. August 2016 in Kraft treten. Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit. Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG: - für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat - für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat. - für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat - für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird auf 47 Prozent angehoben. Der Vermögensfreibetrag steigt von 35.800 Euro auf 45.000 Euro. Die Einkommensfreibeträge wurden mit der 25. 2 von 3 21.01.16, 09:32 Bundesregierung | Artikel | Meister-BAföG: Fördersätze steigen http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/... BAföG-Novelle erhöht: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 01.08.2015 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro) Die Beiträge zu Lehrgangs- und Prüfungskosten steigen von 10.200 auf maximal 15.000 Euro. Donnerstag, 14. Januar 2016 3 von 3 21.01.16, 09:32
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