JA ZUR LOHNDUMPING-INITIATIVE LOHNDUMPING VERHINDERN Lohndumping ist Alltag. Besonders im Bau machen spektakuläre Fälle immer wieder Schlagzeilen. Sie sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Problem ist ausser Kontrolle. Die Lohndumping-Initiative will dem Kanton endlich ein griffiges Instrument gegen Lohndumping in die Hand geben. Lohndumping schadet allen Die Initiative ist notwendig, weil die bestehenden Mittel zur Durchsetzung des Arbeitsrechts nicht greifen. Stundenlöhne von zehn Franken sind Realität, Arbeitsverträge werden gefälscht und bereits ausbezahlte Löhne in bar wieder zurückgefordert. Dieser Betrug schadet allen: Den Arbeitnehmenden, die um ihren Lohn betrogen werden. Allen Angestellten in den betroffenen Branchen, deren Löhne unter Druck geraten. Und nicht zuletzt den anständigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich an das Gesetz halten. Sie können mit den Dumping- Offerten nicht mithalten und verlieren Aufträge. So vernichtet Lohndumping Arbeits- und Ausbildungsplätze bei rechtschaffenen Unter nehmen. Um das zu verhindern und den fairen Wettbewerb wiederherzustellen, fordert eine breite Koalition von Arbeitgebenden, Paritätischen Kommissionen, Parteien und Gewerkschaften ein griffiges Mittel gegen Lohndumping. Vom Kanton Baselland lernen Die Lohndumping-Initiative ermöglicht dem Kanton bei begründetem Verdacht, die Arbeiten einer fehlbaren Firma einzustellen, bis die Zahlung der gesetzlichen Löhne sichergestellt ist. Die Sperre betrifft ausschliesslich die Arbeiten des Risikobetriebs. Der Rest der Baustelle arbeitet weiter. Ein ähnliches Gesetz besteht seit 2014 im Kanton Baselland. Eine klare Mehrheit des dortigen Kantons- rats war sich einig, dass dem Lohndumping nur so ein Riegel geschoben werden kann. Mattea Meyer, Nationalrätin SP Weitere Informationen: www.stopp-lohndumping.ch SO STIMMEN SIE RICHTIG! Kantonale Abstimmungen vom 28. Februar 2016 Änderung Notariatsgesetz: Reduktion Grundbuchgebühren Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes: Fristen Initiative «Für eine öffentliche Bildung» Lohndumping-Initiative NEIN NEIN JA JA JA ZUR INITIATIVE «FÜR EINE ÖFFENTLICHE BILDUNG» BILDUNG FÜR ALLE Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Bildung» verlangt den freien Zugang zur Bildung für alle öffentlichen Bildungseinrichtungen des Kantons Zürich. Das Ziel ist die Chancengleichheit. Voraussetzung für die kostenfreie Zulassung ist der zivilrechtliche Wohnsitz. Diese Regelung gilt deshalb nur für Personen, welche im Kanton Zürich steuerpflichtig sind. Drei gute Gründe für ein JA zur Bildungs-Initiative: Bildung ermöglicht Selbstbestimmung Bildung ist eine wichtige Lebensgrundlage. Sie schafft den Zugang zum Arbeitsmarkt und somit die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme an materiellem und kulturellem Wohlstand. chen mündige Bürgerinnen und Bürger, welche ihre politischen Rechte wahrnehmen können und so auch Teil der Gesellschaft sind. Darum ist es wichtig, in die Bildung von Kindern und Jugendlichen zu investieren. Alle sollen fähig sein, sich in der Gesellschaft einzubringen und mitzuentscheiden. Bildung sichert den sozialen Frieden Bildung ist dann gerecht, wenn das Ziel der Chancengleichheit als Grundsatz verankert ist. Alle sollen dieselbenChance haben, sich zu qualifizieren. Auch Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Milieus mit schlechteren Bildungschancen. Nur so kann der soziale Frieden gesichert werden. Die Bildungsinitiative schafft Bildungsmöglichkeiten, stützt die Demokratie und hilft, den sozialen Frieden zu sichern. JA zur Bildungsinitiative. Bildung macht mündig Bildung ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an politischen Prozessen und Entscheidungen. Wir brau- Monika Wicki, Kantonsrätin SP 2× NEIN ZU DEN ÄNDERUNGEN DES NOTARIATS- UND DES VERWALTUNGSRECHTSPFLEGEGESETZES NEIN ZU EINNAHMEVERLUSTEN VON 15 MILLIONEN Die SP hat zusammen mit der AL und den Grünen gegen die geplante Senkung der Grundbuchgebühren im Rahmen einer Revision des Notariats-Gesetzes das Referendum eingereicht. Dafür gibt es gute Gründe: Von der vorgesehenen Senkung der Grundbuchgebühren würden in erster Linie grosse Immobilienfirmen profitieren während dem Kanton Zürich Ein- nahmen von rund 15 Millionen Franken entgehen. Einnahmeausfälle von 15 Millionen durch Gebührenreduktion während in der Bildung 49 Millionen gespart werden sollen? So geht das nicht! NEIN ZU MEHRKOSTEN FÜR DIE GEMEINDEN Diese Vorlage will im Rahmen von Verwaltungsverfahren den Gemeinden verbieten, Frist erstreckungen zu bean- tragen. Bisher konnte die Antwortfrist von der Rechtsmittelinstanz individuell festgelegt werden und diese konnte auf Gesuch hin erstreckt werden. Diese Möglichkeit soll nun ausgeschlossen werden, indem die Antwortfrist genau gleich lang sein soll wie die Rechtsmittelfrist. Dies führt dazu, dass die Gemeinden massiv mehr Juristinnen und Juristen anstellen müssen, um in einem Steuerverfahren, Bauverfahren oder ausländerrechtlichen Verfahren die gesetzlich vorgegebene Antwortfrist einzuhalten – was zu massiven Mehrkosten führt. Und wenn in einem Fall besondere Dringlichkeit geboten ist, kann die Antwortfrist auch nicht verkürzt werden. Diese Vorlage bringt keinerlei Ver fahrensbeschleunigung, sondern führt zu massiven Mehrkosten für die Gemeinden. Ausserdem verunmöglicht sie eine flexible Ausgestaltung des Verfahrens, womit dem juristischen Einzelfall nicht genügend Rechnung getragen werden kann. Davide Loss, Kantonsrat SP ICH INTERESSIERE MICH FÜR DIE SP www.spschweiz.ch/mitmachen facebook.com/spschweiz @spschweiz
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