lohndumping verhindern bildung für alle

JA ZUR LOHNDUMPING-INITIATIVE
LOHNDUMPING VERHINDERN
Lohndumping ist Alltag. Besonders im Bau machen spektakuläre Fälle immer wieder Schlagzeilen. Sie sind aber
nur die Spitze des Eisbergs. Das Problem ist ausser Kontrolle. Die Lohndumping-Initiative will dem Kanton
­endlich ein griffiges Instrument gegen Lohndumping in die Hand geben.
Lohndumping schadet allen
Die Initiative ist notwendig,
weil die bestehenden Mittel zur
Durchsetzung des Arbeitsrechts
nicht greifen. Stundenlöhne von
zehn Franken sind Realität, Arbeitsverträge werden gefälscht
und bereits ausbezahlte Löhne
in bar wieder zurückgefordert.
Dieser Betrug schadet allen:
Den Arbeitnehmenden, die um
ihren Lohn betrogen werden.
Allen Angestellten in den betroffenen Branchen, deren Löhne
unter Druck geraten. Und nicht
zuletzt den anständigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern,
die sich an das Gesetz halten.
Sie können mit den Dumping-
Offerten nicht mithalten und
verlieren Aufträge. So vernichtet
Lohndumping ­Arbeits- und Ausbildungsplätze bei rechtschaffenen Unter­
nehmen. Um das
zu verhindern und den fairen
Wettbewerb wiederher­zustellen,
fordert eine breite Koalition von
Arbeit­gebenden, Paritätischen
Kommissionen, Parteien und
Gewerkschaften ein griffiges
Mittel gegen Lohndumping. Vom Kanton Baselland lernen
Die
Lohndumping-Initiative
ermöglicht dem Kanton bei begründetem Verdacht, die Arbeiten einer fehlbaren Firma
einzustellen, bis die Zahlung
der gesetzlichen Löhne sichergestellt ist. Die Sperre betrifft
ausschliesslich die Arbeiten des
Risikobetriebs. Der Rest der Baustelle arbeitet weiter. Ein ähnliches Gesetz besteht seit 2014
im Kanton Baselland. Eine klare
Mehrheit des dortigen Kantons-
rats war sich einig, dass dem
Lohndumping nur so ein Riegel
geschoben werden kann.
Mattea Meyer, Nationalrätin SP
Weitere Informationen:
www.stopp-lohndumping.ch
SO STIMMEN SIE RICHTIG!
Kantonale Abstimmungen vom 28. Februar 2016
Änderung Notariatsgesetz: Reduktion Grundbuchgebühren
Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes: Fristen
Initiative «Für eine öffentliche Bildung»
Lohndumping-Initiative
NEIN
NEIN
JA
JA
JA ZUR INITIATIVE «FÜR EINE ÖFFENTLICHE BILDUNG»
BILDUNG FÜR ALLE
Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Bildung» verlangt den freien Zugang zur Bildung für alle öffentlichen­
­Bildungseinrichtungen des Kantons Zürich. Das Ziel ist die Chancengleichheit. Voraussetzung für die
­kostenfreie Zulassung ist der zivilrechtliche Wohnsitz. Diese Regelung gilt deshalb nur für Personen, welche
im Kanton Zürich steuerpflichtig sind. Drei gute Gründe für ein JA zur Bildungs-Initiative:
Bildung ermöglicht
Selbstbestimmung
Bildung ist eine wichtige Lebensgrundlage. Sie schafft den
Zugang zum Arbeitsmarkt und
somit die Voraussetzung für ein
selbstbestimmtes Leben und die
Teilnahme an materiellem und
kulturellem Wohlstand.
chen mündige Bürgerinnen und
Bürger, welche ihre politischen
Rechte wahrnehmen können
und so auch Teil der Gesellschaft
sind. Darum ist es wichtig, in
die Bildung von Kindern und
Jugendlichen zu investieren.
­
Alle sollen fähig sein, sich in der
Gesellschaft einzubringen und
­
mitzuentscheiden.
Bildung sichert den sozialen
Frieden
Bildung ist dann gerecht, wenn
das Ziel der Chancengleichheit
als Grundsatz verankert ist. Alle
sollen dieselbenChance haben,
sich zu qualifizieren. Auch Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Milieus mit
schlechteren Bildungschancen.
Nur so kann der soziale Frieden
gesichert werden.
Die Bildungsinitiative schafft
Bildungsmöglichkeiten, stützt
die Demokratie und hilft, den
sozialen Frieden zu sichern.
JA zur Bildungsinitiative.
Bildung macht mündig
Bildung ist auch eine wichtige
Voraussetzung für die Teilnahme an politischen Prozessen
und Entscheidungen. Wir brau-
Monika Wicki, Kantonsrätin SP
2× NEIN ZU DEN ÄNDERUNGEN DES NOTARIATS- UND DES VERWALTUNGSRECHTSPFLEGEGESETZES
NEIN ZU
EINNAHMEVERLUSTEN
VON 15 MILLIONEN
Die SP hat zusammen mit der AL und den
Grünen gegen die geplante Senkung der
Grundbuchgebühren im Rahmen einer
Revision des Notariats-Gesetzes das Referendum eingereicht. Dafür gibt es gute
Gründe: Von der vorgesehenen Senkung
der Grundbuchgebühren würden in erster Linie grosse Immobilienfirmen profitieren während dem Kanton Zürich Ein-
nahmen von rund 15 Millionen Franken
entgehen. Einnahmeausfälle von 15 Millionen durch Gebührenreduktion während
in der Bildung 49 Millionen gespart werden sollen? So geht das nicht!
NEIN ZU MEHRKOSTEN
FÜR DIE GEMEINDEN
Diese Vorlage will im Rahmen von Verwaltungsverfahren
den
Gemeinden
verbieten, Frist­
erstreckungen zu bean-
tragen. Bisher konnte die Antwortfrist
von der Rechtsmittelinstanz individuell
festgelegt werden und diese konnte auf
Gesuch hin erstreckt werden. Diese Möglichkeit soll nun ausgeschlossen werden,
indem die Antwortfrist genau gleich lang
sein soll wie die Rechtsmittelfrist. Dies
führt dazu, dass die Gemeinden massiv
mehr ­Juristinnen und Juristen anstellen
müssen, um in einem Steuerverfahren,
Bauverfahren oder ausländerrechtlichen
Verfahren die gesetzlich vor­gegebene Antwortfrist ein­zuhalten – was zu massiven
Mehrkosten führt. Und wenn in einem
Fall besondere Dringlichkeit geboten ist,
kann die Antwortfrist auch nicht verkürzt
werden.
Diese Vorlage bringt keinerlei Ver­
fahrens­beschleunigung, sondern führt zu
massiven Mehrkosten für die Gemeinden.
Ausserdem verunmöglicht sie eine flexible
Ausgestaltung des Verfahrens, womit dem
juristischen Einzelfall nicht ­
genügend
Rechnung getragen werden kann.
Davide Loss, Kantonsrat SP
ICH INTERESSIERE MICH FÜR DIE SP
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