Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht

Vortrags- und Diskussionsabend
"Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht"
Das Kartellrecht sieht drastische Sanktionen bei Wettbewerbsverstößen vor. Nun zieht
das Kapitalmarktrecht nach. Nach der neuen Sanktionsordnung sind bei Marktmissbrauch
und Verstößen gegen Transparenzpflichten hohe Bußgelder möglich. Außerdem weitet
der Gesetzgeber die strafrechtlichen Sanktionen auf Fahrlässigkeitstaten aus.
Das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) will diese Entwicklungen
beleuchten und lädt gemeinsam mit Herrn Dr. Horst Satzky, Partner bei Hengeler
Mueller und Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Bucerius Law School, zu einem
Vortrags- und Diskussionsabend über Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht ein.
Programm:
"Rechtsfolgen im Vergleich - Kohärente Sanktionspolitik?"
Dr. Horst Satzky, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt/Main
"Verhängung und Zumessung von Kartellgeldbußen gegen
Unternehmen und ihre Organmitglieder"
Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt, Bonn
"Wer nicht hören will, muss fühlen - schärfere Sanktionen im
Kapitalmarktrecht"
Dr. Thorsten Pötzsch, Ministerialdirigent, Bundesministerium der
Finanzen, Berlin
Diskussion mit Beiträgen von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Bucerius Law School,
Hamburg
Moderation: Prof. Dr. Rüdiger Veil, Bucerius Law School, Hamburg
Zeit:
Donnerstag, 25. Februar 2016, 18.00 – 20.00 Uhr
Ort:
Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Raum 0.01
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Wir bitten um Anmeldung bis zum Freitag, 19. Februar 2016 unter [email protected] oder per Fax: 040-30706-185.