Vortrags- und Diskussionsabend "Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht" Das Kartellrecht sieht drastische Sanktionen bei Wettbewerbsverstößen vor. Nun zieht das Kapitalmarktrecht nach. Nach der neuen Sanktionsordnung sind bei Marktmissbrauch und Verstößen gegen Transparenzpflichten hohe Bußgelder möglich. Außerdem weitet der Gesetzgeber die strafrechtlichen Sanktionen auf Fahrlässigkeitstaten aus. Das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) will diese Entwicklungen beleuchten und lädt gemeinsam mit Herrn Dr. Horst Satzky, Partner bei Hengeler Mueller und Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Bucerius Law School, zu einem Vortrags- und Diskussionsabend über Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht ein. Programm: "Rechtsfolgen im Vergleich - Kohärente Sanktionspolitik?" Dr. Horst Satzky, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt/Main "Verhängung und Zumessung von Kartellgeldbußen gegen Unternehmen und ihre Organmitglieder" Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt, Bonn "Wer nicht hören will, muss fühlen - schärfere Sanktionen im Kapitalmarktrecht" Dr. Thorsten Pötzsch, Ministerialdirigent, Bundesministerium der Finanzen, Berlin Diskussion mit Beiträgen von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Bucerius Law School, Hamburg Moderation: Prof. Dr. Rüdiger Veil, Bucerius Law School, Hamburg Zeit: Donnerstag, 25. Februar 2016, 18.00 – 20.00 Uhr Ort: Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg Raum 0.01 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis zum Freitag, 19. Februar 2016 unter [email protected] oder per Fax: 040-30706-185.
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