Brief SV mit Wappen - Hamburgischer Anwaltverein eV

Freie und Hansestadt Hamburg
Justizbehörde
Einladung
zur Diskussionsveranstaltung
„Die Kosten des Kostenlosen - Daten als Entgelt im Internet“
am Mittwoch, 22. Juni 2016, 19:00 bis 21:00 Uhr
in der Bucerius Law School, Auditorium, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezahlmodelle haben sich bislang in der digitalen Welt nur in Teilbereichen durchgesetzt. Stattdessen
findet in zunehmendem Maße ein Geschäftsmodell Verbreitung, das den Nutzerinnen und Nutzern
keine Geldzahlung mehr für die genossenen Leistungen abverlangt. Die vermeintlich „kostenlosen“
Leistungen dürfen die Nutzer jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn sie mit der kommerziellen
Verwertung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken durch den Anbieter oder Dritte
einverstanden sind. Kurz gefasst: E-Mail-Dienste, Soziale Netzwerke (Facebook, Xing etc.) und
zahllose Smartphone-App-Betreiber lassen sich ihre Leistungen nicht mehr in Geld, sondern durch den
Zugriff auf die Daten ihrer Nutzer vergüten.
Diese neue Funktion von „Daten als Entgelt“ wirft zahlreiche Fragen auf, die das Zivilrecht und das
damit an dieser Stelle eng verknüpfte Datenschutzrecht berühren: Welche Rechte an den Daten ihrer
Nutzer lassen sich die Anbieter einräumen? Was geschieht mit diesen Daten und was sind sie eigentlich
wert? Müssen derartige Verträge nicht entgegen ihrem Anstrich als Gratisleistungen tatsächlich
zivilrechtlich als „entgeltlich“ behandelt werden und welche Konsequenzen hat dies (z.B. für den
Minderjährigenschutz oder nach Beendigung des Vertrages)? Steht das Geschäftsmodell „Daten als
Entgelt“ im Einklang mit dem Datenschutzrecht? Müssen die Anbieter bei Abschluss der Verträge
nicht auch eine Geldzahlungsvariante anbieten, bei der die Nutzer die Herrschaft über ihre Daten
behalten? Ändert sich hier etwas durch die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung?
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Dies sind nur einige der Fragen, die im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung, zu der wir Sie hiermit
herzlich einladen, im Mittelpunkt stehen sollen. Frau Prof. Dr. Astrid Stadler (Universität Konstanz,
Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages) wird eine Einführung in das
zivilrechtliche Thema des Deutschen Juristentags (DJT) geben und der Gutachter des DJT, Herr Prof.
Dr. Florian Faust (Bucerius Law School, Hamburg) in das Diskussionsthema einführen.
Als Teilnehmer für das Diskussionspanel, das von Herrn Dr. Hendrik Wieduwilt (Frankfurter
Allgemeine Zeitung) moderiert werden wird, konnten gewonnen werden
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Herr Dr. Till Steffen (Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg)
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Herr Dr. Arnd Haller (Google Germany GmbH, Leiter der Rechtsabteilung)
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Herr Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel (Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Deutsches und
Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung)
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Herr Prof. Dr. Ralf Dewenter (Helmut Schmidt Universität Hamburg, Lehrstuhl für
Volkswirtschaftslehre, insb. Industrieökonomik)
Die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung werden Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Im
Anschluss an die Diskussion kann das Thema gerne im Rahmen eines Empfangs bei Brezeln und Wein
weiter vertieft werden.
Mit der Veranstaltung möchte die Justizbehörde Hamburg gemeinsam mit der Bucerius Law School
und dem Deutschen Juristentag e.V. auf den 71. Deutschen Juristentag vorbereiten, der vom 13. bis
16. September in Essen tagen wird. Dessen zivilrechtliche Sektion wird sich unter dem Thema
„Digitale Wirtschaft – Analoges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ mit dem Reformbedarf
befassen, den die Digitalisierung für das klassische Zivilrecht auslöst.
Senator Dr. Till Steffen
Prof. Dr. Peter Rawert
Justizbehörde Hamburg
Deutscher Juristentag
Anmeldungen
bitte bis zum 10. Juni 2016
bei der Bucerius Law School
z.H. Frau Thekla Sielmann, Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg
oder per E-Mail an [email protected]
Fax (040) 3 07 06 149, Telefon (040) 3 07 06 218
Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Katharina Boele-Woelki
Bucerius Law School