www.der-paritaetische.de: Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig

DER PARITÄTISCHE GESAMTVERBAND - WIR VERÄNDERN.
28.05.15 Alter: 330 Tag(e)
Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig: Paritätischer
begrüßt aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Gotha
und fordert Abschaffung der Sanktionen
Kategorie: Pressemeldung
Von: Gwendolyn Stilling
Pressemeldung vom 28.05.2015
Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband den
Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen in Hartz IV
für verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage am Mittwoch das
Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Der Verband fordert die Abschaffung der
Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit.
„Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010
und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und
Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf
Sanktionen verwirkt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Gesamtverbandes. Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und
einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu
rechtfertigen. „Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten
können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich. Bei den
Sanktionen handelt es sich keinesfalls um eine Petitesse“, betont Schneider. „Hier werden
Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt.“
Der Verband fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen und einen
arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. „Statt sinnlose Sanktionen brauchen wir eine
arbeitsmarktpolitische Offensive, die den Menschen echte Perspektiven eröffnet“, fordert
Schneider. Notwendig seien eine neuerliche Instrumentenreform und eine deutliche
Aufstockung des Eingliederungstitels für Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser.
„Wir brauchen insbesondere mehr Qualifizierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit
längerfristiger Förderung sowie einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung“, so
Schneider. Nach Schätzungen des Paritätischen bedürfte es eines zusätzlichen
Finanzvolumens von mindestens drei Milliarden Euro, um ein entsprechendes Hilfsangebot
zu finanzieren.
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