DER PARITÄTISCHE GESAMTVERBAND - WIR VERÄNDERN. 28.05.15 Alter: 330 Tag(e) Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig: Paritätischer begrüßt aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Gotha und fordert Abschaffung der Sanktionen Kategorie: Pressemeldung Von: Gwendolyn Stilling Pressemeldung vom 28.05.2015 Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen in Hartz IV für verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Der Verband fordert die Abschaffung der Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. „Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. „Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich. Bei den Sanktionen handelt es sich keinesfalls um eine Petitesse“, betont Schneider. „Hier werden Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt.“ Der Verband fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen und einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. „Statt sinnlose Sanktionen brauchen wir eine arbeitsmarktpolitische Offensive, die den Menschen echte Perspektiven eröffnet“, fordert Schneider. Notwendig seien eine neuerliche Instrumentenreform und eine deutliche Aufstockung des Eingliederungstitels für Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser. „Wir brauchen insbesondere mehr Qualifizierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit längerfristiger Förderung sowie einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung“, so Schneider. Nach Schätzungen des Paritätischen bedürfte es eines zusätzlichen Finanzvolumens von mindestens drei Milliarden Euro, um ein entsprechendes Hilfsangebot zu finanzieren. « Zurück Share this on Facebook Tweet This! Share this on Google+ http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrigparitaetischer-begruesst-aktuellen-beschluss-des-sozialgerich/? cHash=66cd324ff026163e0aba9fd1091f3e73&filename=dpwv.pdf 22 Apr 2016 21:15:54 1/2 DER PARITÄTISCHE GESAMTVERBAND - WIR VERÄNDERN. Post on XING http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrigparitaetischer-begruesst-aktuellen-beschluss-des-sozialgerich/? cHash=66cd324ff026163e0aba9fd1091f3e73&filename=dpwv.pdf 22 Apr 2016 21:15:54 2/2
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