PDF 143,28 KB - Deutsche Börse Market Data + Services

Market Data + Services
MiFID II OTC Trade Reporting
Erfüllung der OTC-Nachhandelstransparenzanforderung
Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente
(„Markets in Financial Instruments Directive“, MiFID II)
wird 2018 in Kraft treten und signifikante Auswirkungen auf die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen der europäischen Finanzmärkte haben. Der
MiFID II OTC Trade Reporting-Service der Deutschen
Börse stellt für Kunden eine effiziente und einfache
Möglichkeit zur Erfüllung ihrer OTC-Nachhandels­
transparenzanforderungen gemäß MiFID II dar.
MiFID II Transparenzanforderungen
Die Transparenzanforderungen gelten für Aktien,
aktienähnliche und andere Instrumente, die an
einem Handelsplatz gehandelt werden, dazu gehören multilaterale Handelssysteme (MTFs) und
organisierte Handelssysteme (OTFs)
So gut wie alle Anlageklassen sind betroffen: Aktien,
Anteilsscheine, ETFs, Zertifikate, Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und
Derivate
Handelsdaten müssen über ein sogenanntes
„Approved Publication Arrangement“ (APA) soweit
wie technisch möglich auf Echtzeitbasis veröffentlicht werden
Die genauen Durchführungsstandards der neuen
Transparenzanforderungen müssen noch veröffentlicht werden
Die Regelungen treten am 3. Januar 2018 in Kraft
Vorteile des MiFID II OTC Trade Reporting-Service
Erfüllung der OTC-Nachhandelstransparenzanforderungen gemäß MiFID II mit minimalem Aufwand
Qualitätssicherung und Veröffentlichung der Handelsdaten in Echtzeit oder verzögert, wenn anwendbar
Breite Verteilung der Daten an Informationsanbieter
Basiert auf langjähriger Erfahrung in der Erfüllung
der MiFID I Transparenzregelungen
Februar 2016
APA Status
Die Deutsche Börse wird APA Status beantragen,
sobald Anmeldungen von der zuständigen Behörde
angenommen werden. APAs sind autorisiert, im Auftrag von Wertpapierfirmen Handelsdaten gemäß
MiFID II-Anforderungen zu veröffentlichen. Die durch
ein APA veröffentlichten Informationen umfassen zumindest die folgenden Punkte: Kennung des Finanzinstruments, Kurs, zu dem das Geschäft abgeschlossen wurde, Volumen des Geschäfts, Zeitpunkt des
Geschäfts, Zeitpunkt, zu dem das Geschäft gemeldet
wurde, Kurszusatz des Geschäfts, Code für den Handelsplatz, an dem das Geschäft ausgeführt wurde und
sofern anwendbar, einen Hinweis, dass das Geschäft
besonderen Bedingungen unterlag.
Unser Service
Abdeckung der für MiFID II relevanten, im europäischen Wirtschaftsraum gehandelten Instrumente
Verzögerung der Publikation von Großgeschäften
gemäß MiFID II
Meldung der Handelsdaten über vorhandene
Deutsche Börse Schnittstellen, über eine Standardschnittstelle zur automatischen Verarbeitung oder
über ein Web-Frontend zwecks manueller Eingabe
Qualitätskontrolle der importierten Handelsdaten
Auffällige Geschäfte werden gekennzeichnet und
zurückgespielt
Erstellung eines End-of-Day Compliance Reports
Kontakt
Gruppe Deutsche Börse
[email protected]
www.deutsche-boerse.com /reportingloesungen