Information zum Thema MiFID II / MiFIR MiFID II / MiFIR – Die Anforderungen sind vielfältig Im Juni 2014 wurden MiFID II und MiFIR im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für die Umsetzung gefallen. Zielsetzungen sind umfassende Verbesserungen des Anlegerschutzes und der Markttransparenz/-effizienz sowie die Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Regelungen in der EU und eine Stärkung der ESMA. Beide Regelwerke gelten ab Januar 2017. Ein Blick auf die Themenbereiche zeigt, dass durch die Regulierung vielfältige Anforderungen erfüllt werden müssen. Meldepflichten Es werden umfassende Meldepflichten eingeführt, die Transaktionen in nahezu allen Instrumenten an allen Handelsplätzen (regulierte Märkte, MTFs, OTFs), über systematische Internalisierer (SIs) und OTC beinhalten. Nationale Meldevorschriften (z.B. §9-Meldung, FSAReporting) werden durch erweiterte Vorschriften für Transaktionsmeldungen an die Aufsichtsbehörden ersetzt. Neben der Meldung direkt durch Wertpapierfirmen gibt es auch die Möglichkeit, über so genannte ARMs (Approved Reporting Mechanisms) zu melden. Neue inhaltliche Anforderungen, wie z.B. eine eindeutige Identifikation des Endkunden, den am Geschäft beteiligten Personen oder Algorithmen, sorgen für eine hohe Komplexität. Aufzeichnungspflichten werden eingeführt. Diese beziehen sich auf Telefonate, elektronische Kommunikation sowie auf Auftrags- und Geschäftsdaten, die fünf Jahre lang vorgehalten müssen. Es werden präzise und umfassende Anforderungen zur Vor- und Nachhandelstransparenz an alle Handelsplätze gestellt. Die Nachhandelstransparenz schließt auch OTC-Geschäfte und Geschäfte von SIs in liquiden Produkten ein. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, sind diese Geschäfte sofort zu veröffentlichen. Dies erfolgt über APAs (Approved Publication Arrangement). Für die konsolidierte und effiziente Bereitstellung der Handelsdaten an den Markt sind CTPs (Consolidated Tape Provider) vorgesehen. Zurückdrängung der margenträchtigen OTC-Geschäfte Standardisierte und liquide Derivate müssen an einem Handelsplatz gehandelt werden. Dies verstärkt massiv den aufsichtsrechtlichen Trend zur Zurückdrängung der margenträchtigen OTCGeschäfte. © 2015 WEPEX Unternehmensberatung Information zum Thema MiFID II / MiFIR Anleger- und Investorenschutz Beim Anleger- und Investorenschutz müssen Finanzdienstleister auf eine klare Abgrenzung zwischen abhängiger und unabhängiger Beratung achten. Wertpapierfirmen müssen zukünftig Vorkehrungen treffen, um Interessenskonflikte mit ihren Kunden zu vermeiden. Für Kundenaufträge gilt das Prinzip des „Best Execution“. Die Kompensation von Dritten (Provisionen, Kick-Backs etc.) und die interne Vergütungsstruktur darf zu keinen Interessenkonflikten führen. Hinsichtlich der Ausführungsqualität und Kosten wird eine hohe Transparenz gegenüber den Kunden gefordert. Bei der Einführung neuer Produkte und bei der Produktüberwachung sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Anforderungen der Zielmärkte und Interessen der Anleger berücksichtigt werden. Die vorgesehene Regulierung des algorithmischen Handels ist sehr detailliert und geht teilweise über die bestehenden deutschen Vorschriften noch hinaus. Weiterhin werden auch Warenderivate innerhalb der EU reguliert. Ziel ist es, die Rohstoffspekulation einzuschränken. Entsprechende Positionslimits sind vorgesehen. Im Dezember 2014 veröffentlichte die ESMA die ersten sogenannten Level-2 Dokumente. Diese sind von besonderer Bedeutung, da in ihnen unter anderem die umsetzungsrelevanten Vorgaben zu den Regulatory Technical Standards (RTS) aufgeführt werden und erkennbar wird, in welche Richtung die ESMA für die finale Fassung (Level-3) tendiert. Handlungsbedarf Wertpapierfirmen und Handelsplatzbetreiber stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die Regulierung betrifft Prozesse, Organisation und IT-Systeme. Da die Regulierung auch Auswirkungen auf die Marktposition, Kundenbeziehungen und Kostenstruktur hat, sind strategische Überlegungen ebenfalls erforderlich. Sie müssen kurzfristig analysieren, in welchem Umfang Ihr Unternehmen von MiFID II / MiFIR betroffen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind. Zeitkritische Maßnahmen sind sofort zu beginnen. Darüber hinaus sind die erforderlichen geschäftspolitischen Entscheidungen zu treffen. Synergiepotenziale mit weiteren Gesetzesinitiativen (z.B. MAD II/MAD) sowie bereits bestehenden IT-Verfahren und Prozessen sind zu identifizieren, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Es müssen notwendige IT-Projekte rechtzeitig gestartet und mit bereits laufenden Projekten abgestimmt werden. © 2015 WEPEX Unternehmensberatung Information zum Thema MiFID II / MiFIR Unterstützung durch WEPEX WEPEX kann Sie von der Analyse über das Konzept bis zur erfolgreichen Umsetzung maßgeblich mit Erfahrung und Expertise unterstützen. Darüber hinaus bieten wir auch die Gesamtsteuerung der Aktivitäten an. In der Analysephase führen wir in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Facheinheiten Ihres Hauses die folgenden Arbeiten durch: Bestandsaufnahme der Dienstleistungen im Wertpapier- und Derivateumfeld Analyse, welche Teile der Regulierung für Sie relevant sind Aufstellung der betroffenen Geschäftsprozesse, Organisationseinheiten und ITAnwendungen Durchführung von Workshops Identifikation und Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen In der Konzeptionsphase sind die folgenden Aktivitäten vorgesehen: Definition der Zielprozesse Überblick der Maßnahmen und Anpassungsbedarfe in den einzelnen IT-Anwendungen Erarbeitung, Beschreibung und Bewertung von Lösungsalternativen für Geschäftsprozesse und IT-Systeme Projektplanung: Aktivitäten, Meilensteinplanung und Aufwandsschätzung Anhand dieser Vorgehensweise und der Erfahrung von WEPEX wird eine solide Basis für die anschließende Umsetzung geschaffen, bei der wir Sie gerne begleiten. Qualifikation von WEPEX WEPEX hat seine Kunden vielfach dabei unterstützt, Herausforderungen im Umfeld von steuerlichen und regulatorischen Themen erfolgreich zu meistern. Dabei sind die folgenden Eigenschaften unserer Berater besonders hervorzuheben: Exzellentes Verständnis von den zugrundeliegenden Geschäftsprozessen und von Finanzinstrumenten Fähigkeit, die Auswirkungen von steuerlichen und regulatorischen Anforderungen auf Prozesse und IT-Anwendungen schnell und umfassend einzuschätzen Kenntnis von Lösungsansätzen für die Umsetzung FATCA Nachgewiesene Kompetenz, komplexe fachliche Anforderungen in intelligente Lösungsansätze für Prozesse und IT umzusetzen Hohe Seniorität und exzellente Kommunikation auf allen Ebenen (Fachbereiche, IT, SeniorManagement). Dies ist insbesondere wichtig für die Prioritätensetzung und die Entscheidungsfindung Effektive Steuerung von komplexen Vorhaben in heterogenen Umfeldern - unter effektiver Einbeziehung von Experten (z.B. Rechtsabteilung, externe Steuerexperten, WPs, IT etc.) © 2015 WEPEX Unternehmensberatung Information zum Thema MiFID II / MiFIR Kontakt Wenn Sie sich mit uns zum Thema MiFID II und MiFIR unverbindlich austauschen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf: Andreas Bell E-Mail: [email protected] Oliver Hummel E-Mail: [email protected] WEPEX Unternehmensberatung Mainzer Landstraße 51 60329 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 719140 - 92 Telefax: +49 69 719140 - 94 © 2015 WEPEX Unternehmensberatung
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