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Information zum Thema MiFID II / MiFIR
MiFID II / MiFIR – Die Anforderungen sind vielfältig
Im Juni 2014 wurden MiFID II und MiFIR im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Damit ist der Startschuss für die Umsetzung
gefallen. Zielsetzungen sind umfassende
Verbesserungen des Anlegerschutzes und der
Markttransparenz/-effizienz sowie die
Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen
Regelungen in der EU und eine Stärkung der ESMA.
Beide Regelwerke gelten ab Januar 2017. Ein Blick
auf die Themenbereiche zeigt, dass durch die Regulierung vielfältige Anforderungen erfüllt werden
müssen.
Meldepflichten
Es werden umfassende Meldepflichten eingeführt, die Transaktionen in nahezu allen
Instrumenten an allen Handelsplätzen (regulierte Märkte, MTFs, OTFs), über systematische
Internalisierer (SIs) und OTC beinhalten. Nationale Meldevorschriften (z.B. §9-Meldung, FSAReporting) werden durch erweiterte Vorschriften für Transaktionsmeldungen an die
Aufsichtsbehörden ersetzt. Neben der Meldung direkt durch Wertpapierfirmen gibt es auch die
Möglichkeit, über so genannte ARMs (Approved Reporting Mechanisms) zu melden. Neue
inhaltliche Anforderungen, wie z.B. eine eindeutige Identifikation des Endkunden, den am
Geschäft beteiligten Personen oder Algorithmen, sorgen für eine hohe Komplexität.
Aufzeichnungspflichten werden eingeführt. Diese beziehen sich auf Telefonate, elektronische
Kommunikation sowie auf Auftrags- und Geschäftsdaten, die fünf Jahre lang vorgehalten müssen.
Es werden präzise und umfassende Anforderungen zur Vor- und Nachhandelstransparenz an alle
Handelsplätze gestellt. Die Nachhandelstransparenz schließt auch OTC-Geschäfte und Geschäfte
von SIs in liquiden Produkten ein. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, sind diese Geschäfte
sofort zu veröffentlichen. Dies erfolgt über APAs (Approved Publication Arrangement). Für die
konsolidierte und effiziente Bereitstellung der Handelsdaten an den Markt sind CTPs (Consolidated
Tape Provider) vorgesehen.
Zurückdrängung der margenträchtigen OTC-Geschäfte
Standardisierte und liquide Derivate müssen an einem Handelsplatz gehandelt werden. Dies
verstärkt massiv den aufsichtsrechtlichen Trend zur Zurückdrängung der margenträchtigen OTCGeschäfte.
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Information zum Thema MiFID II / MiFIR
Anleger- und Investorenschutz
Beim Anleger- und Investorenschutz müssen Finanzdienstleister auf eine klare Abgrenzung
zwischen abhängiger und unabhängiger Beratung achten. Wertpapierfirmen müssen zukünftig
Vorkehrungen treffen, um Interessenskonflikte mit ihren Kunden zu vermeiden.
 Für Kundenaufträge gilt das Prinzip des „Best Execution“. Die Kompensation von Dritten
(Provisionen, Kick-Backs etc.) und die interne Vergütungsstruktur darf zu keinen
Interessenkonflikten führen. Hinsichtlich der Ausführungsqualität und Kosten wird eine
hohe Transparenz gegenüber den Kunden gefordert.
 Bei der Einführung neuer Produkte und bei der Produktüberwachung sind Vorkehrungen zu
treffen, dass die Anforderungen der Zielmärkte und Interessen der Anleger berücksichtigt
werden.
 Die vorgesehene Regulierung des algorithmischen Handels ist sehr detailliert und geht
teilweise über die bestehenden deutschen Vorschriften noch hinaus.
 Weiterhin werden auch Warenderivate innerhalb der EU reguliert. Ziel ist es, die
Rohstoffspekulation einzuschränken. Entsprechende Positionslimits sind vorgesehen.
Im Dezember 2014 veröffentlichte die ESMA die ersten sogenannten Level-2 Dokumente. Diese
sind von besonderer Bedeutung, da in ihnen unter anderem die umsetzungsrelevanten Vorgaben
zu den Regulatory Technical Standards (RTS) aufgeführt werden und erkennbar wird, in welche
Richtung die ESMA für die finale Fassung (Level-3) tendiert.
Handlungsbedarf
Wertpapierfirmen und Handelsplatzbetreiber stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die
Regulierung betrifft Prozesse, Organisation und IT-Systeme. Da die Regulierung auch
Auswirkungen auf die Marktposition, Kundenbeziehungen und Kostenstruktur hat, sind
strategische Überlegungen ebenfalls erforderlich.
 Sie müssen kurzfristig analysieren, in welchem Umfang Ihr Unternehmen von MiFID II /
MiFIR betroffen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind. Zeitkritische Maßnahmen
sind sofort zu beginnen. Darüber hinaus sind die erforderlichen geschäftspolitischen
Entscheidungen zu treffen.
 Synergiepotenziale mit weiteren Gesetzesinitiativen (z.B. MAD II/MAD) sowie bereits
bestehenden IT-Verfahren und Prozessen sind zu identifizieren, um die Kosten so niedrig
wie möglich zu halten.
 Es müssen notwendige IT-Projekte rechtzeitig gestartet und mit bereits laufenden
Projekten abgestimmt werden.
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Information zum Thema MiFID II / MiFIR
Unterstützung durch WEPEX
WEPEX kann Sie von der Analyse über das Konzept bis zur erfolgreichen Umsetzung maßgeblich
mit Erfahrung und Expertise unterstützen. Darüber hinaus bieten wir auch die Gesamtsteuerung
der Aktivitäten an.
In der Analysephase führen wir in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Facheinheiten Ihres
Hauses die folgenden Arbeiten durch:
 Bestandsaufnahme der Dienstleistungen im Wertpapier- und Derivateumfeld
 Analyse, welche Teile der Regulierung für Sie relevant sind
 Aufstellung der betroffenen Geschäftsprozesse, Organisationseinheiten und ITAnwendungen
 Durchführung von Workshops
 Identifikation und Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen
In der Konzeptionsphase sind die folgenden Aktivitäten vorgesehen:
 Definition der Zielprozesse
 Überblick der Maßnahmen und Anpassungsbedarfe in den einzelnen IT-Anwendungen
 Erarbeitung, Beschreibung und Bewertung von Lösungsalternativen für Geschäftsprozesse
und IT-Systeme
 Projektplanung: Aktivitäten, Meilensteinplanung und Aufwandsschätzung
Anhand dieser Vorgehensweise und der Erfahrung von WEPEX wird eine solide Basis für die
anschließende Umsetzung geschaffen, bei der wir Sie gerne begleiten.
Qualifikation von WEPEX
WEPEX hat seine Kunden vielfach dabei unterstützt, Herausforderungen im Umfeld von
steuerlichen und regulatorischen Themen erfolgreich zu meistern. Dabei sind die folgenden
Eigenschaften unserer Berater besonders hervorzuheben:
 Exzellentes Verständnis von den zugrundeliegenden Geschäftsprozessen und von
Finanzinstrumenten
 Fähigkeit, die Auswirkungen von steuerlichen und regulatorischen Anforderungen auf
Prozesse und IT-Anwendungen schnell und umfassend einzuschätzen
 Kenntnis von Lösungsansätzen für die Umsetzung FATCA
 Nachgewiesene Kompetenz, komplexe fachliche Anforderungen in intelligente
Lösungsansätze für Prozesse und IT umzusetzen
 Hohe Seniorität und exzellente Kommunikation auf allen Ebenen (Fachbereiche, IT, SeniorManagement). Dies ist insbesondere wichtig für die Prioritätensetzung und die
Entscheidungsfindung
 Effektive Steuerung von komplexen Vorhaben in heterogenen Umfeldern - unter effektiver
Einbeziehung von Experten (z.B. Rechtsabteilung, externe Steuerexperten, WPs, IT etc.)
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Information zum Thema MiFID II / MiFIR
Kontakt
Wenn Sie sich mit uns zum Thema MiFID II und MiFIR unverbindlich austauschen möchten, dann
nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf:
Andreas Bell
E-Mail: [email protected]
Oliver Hummel
E-Mail: [email protected]
WEPEX Unternehmensberatung
Mainzer Landstraße 51
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 719140 - 92
Telefax: +49 69 719140 - 94
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