Ferien- und Übergangszimmer Für Ferien oder als Übergangslösung werden insgesamt fünf kleine, helle, möblierte Zimmer angeboten. Alles ist vorhanden: Nasszelle mit Dusche/WC und Lavabo, Notruf, TV, Pflegebett mit Inhalt, Telefon, Kasten, Tisch und Stühle. Die Bewohnerinnen und Bewohner können am Wiesengrund-Alltag teilnehmen: am Essen im Speisesaal, an Aktivitäten wie z.B. Singen und Turnen sowie an allen Veranstaltungen. Das Team Wohngruppe Eichgut kümmert sich um die individuelle Betreuung und Pflege. Eintritts-Voraussetzung Bedingungen analog Wohnetagen, bei Pflegebedürftigkeit nach Absprache. Tagesablauf Die Bewohnenden nehmen am Wiesengrund-Alltag teil (an allen Aktivitäten und Veranstaltungen), das Team unterstützt, wo gewünscht. Haushalt und Verpflegung Alle Leistungen sind inbegriffen. Pflegebedürftigkeit Das Team Wohngruppe Eichgut kümmert sich um die individuelle Pflege und Betreuung. Die Pflegeabrechnung erfolgt gemäss dem kantonalen Spitex-Tarif. Hotelleistungen Grundpauschale Einerzimmer Fr. 175.00 Inbegriffen Alles Mobiliar, volle Verpflegung, ohne Zuschlag für Diät-Mahlzeiten, wöchentliche Reinigung des Zimmers, Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Pflegelifter, medizinisches Lagerungsmaterial, Bettwärmer usw., Bett- und Frottierwäsche, Telefonanschluss mit eigener Rufnummer, Systemtelefon, Anschluss an die Cablecom-Anlage, Schlussreinigung. Zuschläge Telefongesprächstaxen: Tarif Swisscom ohne Zuschläge Betreuungskosten Pro Tag wird ein Grundbetreuungskosten-Beitrag von Fr. 6.-- verrechnet, ebenso zusätzlich eine systemunabhängige Betreuungstaxe von Fr. 7.--/Tag. Pflegedienstleistungen Pflegeleistungen Die Verrechnung der Pflegeleistungen erfolgt nach Pflegebedürftigkeit gemäss dem von den Krankenkassen und der Gesundheitsdirektion vorgeschriebenen Spitex-Modell nach kantonalem Tarif. Material und Medikamente Pflegematerial, Inkontinenzartikel und Medikamente werden gemäss Tarif verrechnet. Pflege- und Betreuungsaufwand ausserhalb des Spitex-Leistungskataloges werden nach Aufwand verrechnet. Abrechnung mit der Krankenkasse Falls ärztlich verordnete Pflegeleistungen erbracht werden, wird eine ärztliche Spitex-Verordnung benötigt. Diese wird vom Seniorenzentrum Wiesengrund ausgestellt und von der Bewohnerin oder dem Bewohner der Hausärztin oder dem Hausarzt zur Gegenzeichnung vorgelegt. Zusammen mit der Originalrechnung schickt der Bewohner diese Verordnung der Krankenkasse. Der Beitrag der Krankenkasse erfolgt gemäss Krankenkassentarif direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner. Abrechnung mit der Gemeinde Das SZW rechnet direkt mit der Zürcher Gemeinde ab. Ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner benötigen eine Kostengutsprache ihrer bisherigen Steuergemeinde. 2 Abwesenheit Bei Abwesenheit während eines ganzen Tages (24 h) reduziert sich die Grundpauschale um Fr. 12.00 pro Tag. Nicht notfallmässige Absenzen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden. Bei Abwesenheit werden keine Spitex-Leistungen verrechnet. Ebenfalls erfolgt keine Verrechnung der systemunabhängigen Betreuungstaxe. Der Grundbetreuungskosten-Beitrag hingegen wird verrechnet. Interne Übertritte Bei einem internen Übertritt wird die bisherige Hotelpauschale für 14 Tage erlassen (ab vollständiger Räumung), um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Das Zimmer muss so rasch wie möglich geräumt werden. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann diese Vergütung nur ein Mal in Anspruch nehmen. Vertragsauflösung Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist auf das Monatsende gekündigt werden. Im Todesfall erlischt der Vertrag nach 15 Tagen. Der Vertrag kann früher erlöschen, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden konnte. Interne Zuständigkeit am Einzugstag Die Bezugsperson der Wohngruppe Eichgut ist via Tel. extern 052 264 57 30 erreichbar. Teppiche Es können eigene Teppiche mitgebracht werden (Achtung Stolpergefahr). Neben- und Aufenthaltsräume Sämtliche Nebenräume im Eichgut und die Aufenthaltsräume im Hochhaus können genutzt werden. 3
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