Nutzungskonzeption für eine vollständig selbst verantwortete

Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V.
Stefan Ruge, Erster Vorsitzender
Nutzungskonzeption für eine
vollständig selbst verantwortete Wohngemeinschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 WTPG
in Rottenburg-Kiebingen, Im Unterdorf 24
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Ziel
Rechtlicher Rahmen
Zielgruppe
Baulicher Rahmen
Leistungsangebot
Qualitätskriterien
Personelle Ausstattung
Kosten
1. Ziel
Unsere Gesellschaft wird älter; deshalb benötigen wir eine Stärkung sozialer
Netzwerke im Ort und das Angebot von niederschwelligen Diensten in koordinierten
Hilfsangeboten. So können die Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung/in
ihrem Haus wohnen bleiben. Für schwer Pflegebedürftige und an Demenz erkrankte
Menschen gilt es, kleine, ortsnahe und dezentrale Betreuungs- und
Pflegeeinrichtungen zu schaffen und diese unter Beteiligung der BürgerInnen zu
planen und umzusetzen. Oberstes Ziel ist es, die Selbständigkeit und
Selbstbestimmtheit der Bewohner zu bewahren. Dabei gilt, nur so viel Fürsorge wie
nötig und so viel Autonomie wie möglich zu gewährleisten. Weitere zentrale
Grundsätze sind die Alltagsvertrautheit, die individuelle Lebensgestaltung und das
Wohlbefinden. Im Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens sollte die
Alltagsbewältigung stehen. Die Bewohner hatten in ihren eigenen vier Wänden einen
bestimmten Rhythmus und sollen diesen möglichst auch in der WG beibehalten
können. Es sollte auf keinen Fall im Vordergrund stehen, was sie aufgrund
gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr können. Den Menschen soll die
Möglichkeit gegeben werden, dass sie bis zu ihrem Tod in der Wohngemeinschaft
leben können.
2. Rechtlicher Rahmen
Bei der Wohngruppe handelt es sich um eine vollständig selbst verantwortete
Wohngemeinschaft nach § 2 Abs. 3 WTPG. Die zehn Zimmer werden mit
Einzelmietverträgen von der Dorfgemeinschaft an die Bewohner vermietet. Die
Bewohnerinnen und Bewohner – oder stellvertretend für sie ihre Angehörigen und
Betreuer - werden das Alltagsleben gemeinsam bestimmen. Sie bilden ein
Bewohner-Gremium zur gemeinsamen Regelung aller die Wohngemeinschaft
betreffenden Angelegenheiten, u. a. auch die Beauftragung der Alltagsbegleitung und
des Pflegedienstes durch kündbare Verträge. Die Bewohner können sich frei für
Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V.
Stefan Ruge, Erster Vorsitzender
einen jeweiligen Anbieter entscheiden. Das Hausrecht wird das Bewohner-Gremium
ausüben. Dieses entscheidet auch über die Neuaufnahme von neuen Mietern.
Aufnahmekriterium für die Mieterinnen und Mieter ist, dass mit Einzug die Personen
benannt sind, die für die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der
Bewohner sorgen können, wenn dies durch die Bewohner nicht mehr selber sicher
gestellt werden kann. Da die Beziehungen in das Dorf und die Unterstützung durch
die Einwohnerinnen und Einwohner von Anfang an gegeben war, bieten neben den
direkten Angehörigen auch die Freunde, Bekannten und Mitglieder der örtlichen
Vereine und Institutionen im Dorf ihre Unterstützung an.
3. Zielgruppe
Ziel ist es, dass auch Menschen, die eine Versorgung rund um die Uhr benötigen, in
der Wohngruppe wohnen können. Dabei werden nicht nur Menschen mit
unterschiedlichen Stadien der Demenz in der Wohngruppe wohnen können, sondern
auch Menschen mit sonstigem Betreuungsbedarf. Wünschenswert wäre es, dass die
Menschen bei Eintritt in die Wohngruppe noch am Gemeinschaftsleben teilnehmen
können.
4. Baulicher Rahmen
Für die Wohngruppe im EG und 1. OG steht eine Wohnfläche von 330,88 qm und im
UG eine Abstellfläche von 36,81 qm zur Verfügung. Die zehn Zimmer sind im
Durchschnitt 14,4 qm groß und mit einem Waschbecken ausgestattet. Die
Gemeinschaftsflächen - ohne die Flure mit ca. 30 qm - umfassen ca. 60 qm. Ca. 50 qm
davon nimmt ein großer Gemeinschaftsraum mit Küche ein. Es sind drei
behindertengerechte Bäder mit WC und Dusche und drei zusätzliche WC vorhanden.
Es gibt einen ebenerdigen Zugang zu einer Terrasse, auf der sich die BewohnerInnen
bei schönem Wetter aufhalten und draußen bewegen können. Alle Räume sind
barrierefrei zu erreichen. Die Wohnräume werden die Bewohnerinnen und
Bewohner mit eigenen Möbeln ausstatten. Die Gemeinschaftsräume werden
erstmalig von der Dorfgemeinschaft Kiebingen ausgestattet. An sonstigen
Räumlichkeiten werden auch der Bürgertreff mit seinem großen Außenbereich und
eine der Dorfgemeinschaft von der Eigentümergemeinschaft der gesamten
Wohnanlage zur Nutzung überlassenen Rasenfläche zur Verfügung stehen.
5. Leistungsangebot
Nach den jeweiligen Beschlüssen der Bewohner, bzw. ihrer Betreuer, werden ein
Pflegedienst und ein Dienst der Alltagsbegleitung zur Übernahme der Leistungen
beauftragt. Der Pflegedienst wird die notwendigen Leistungen nach § 14 SGB XI und §
61 ff. SGB XII erbringen. Der Dienst der Alltagsbegleitung erbringt Leistungen der
Körperpflege, hauswirtschaftliche Leistungen und Begleitung in der Gestaltung des
Alltags.
Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V.
Stefan Ruge, Erster Vorsitzender
6. Qualitätskriterien
Vermieter ist die Dorfgemeinschaft Kiebingen. Im Interesse der Bewohner/Iinnen und
Bewohner strebt die Dorfgemeinschaft Kiebingen eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger, den Pflegekassen und dem
sozialpsychiatrischen Dienst an. Es haben erste Gespräche mit der Fachstelle für
ambulant unterstützte Wohnformen des KVJS und der Heimaufsicht stattgefunden.
Die Mitarbeit im Demenz-Dialog der Alzheimer Gesellschaft besteht bereits.
7. Personelle Ausstattung
Die personelle Ausstattung und Qualifikation des einzusetzenden Personals
(Alltagsbegleiter und Fachkräfte) sowie die Zeitpunkte und Zeiträume der
Personaleinsätze innerhalb des Tages- und Nachtablaufs ergeben sich aus der Anzahl
der Mitglieder der Wohngemeinschaft sowie der Ermittlung des jeweils individuellen
Bedarfs an Pflege und Betreuung der Bewohner/Innen.
Zum Einsatz kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die
Qualitätsanforderungen der jeweiligen Dienste erfüllen. Die Verantwortung für die
qualitative Umsetzung des Personalbedarfs tragen die Anbieter der Leistungen.
8. Kosten
Die Kosten der Wohngruppe unterteilen sich beispielsweise in vier Bestandteile:
Miete
Es wird eine einheitliche Kaltmiete pro Zimmer erhoben, in der auch die Kosten für
die Gemeinschaftsräume enthalten sind. Angestrebt wird, dass die Miete nicht über
den Mietobergrenzen der Sozialhilfeleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter) liegt.
Das sind im Landkreis Tübingen im Augenblick 360 Euro pro Monat für
Alleinstehende. An Nebenkosten werden die üblicherweise in Mietverträgen zu
leistenden Betriebskosten abgerechnet. Nach derzeitigen Schätzungen wird sich ein
monatlicher Betrag von 100 bis 120 Euro ergeben.
Das gemeinschaftliche Wohnen kann erprobt werden. Es kann z.B. ein Probewohnen
über einen Zeitraum von sechs Monaten vereinbart werden. Über die konkrete
Ausgestaltung des Probewohnens entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner,
bzw. ihre Betreuer.
Haushaltsgeld
Für die üblicherweise mit dem gemeinschaftlichen Essen und Trinken und den
sonstigen Haushaltsaufgaben erforderlichen Kosten kann ein täglicher Betrag in eine
Haushaltskasse eingezahlt werden. Je nach den Bedürfnissen der jeweiligen
Wohngruppe ist dieser Betrag von der Wohngemeinschaft festzulegen.
Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V.
Stefan Ruge, Erster Vorsitzender
Pflegeleistungen
Die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsrecht werden vom Anbieter des
Pflegedienstes gegenüber den Pflegekassen mit den gesetzlichen Beträgen
abgerechnet.
Alltagsbegleitung
Für die Kosten der Alltagsbegleitung, die sich aus dem jeweils festzulegenden
Personalbedarf ergeben, sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern Vergütungen
zu leisten, die sich entweder nach der jeweiligen Pflegestufe staffeln oder für alle
Bewohnerinnen und Bewohner gleich sind. Über die Verteilung der Kosten des
jeweiligen Dienstes für die Alltagsbegleitung hat das Bewohnergremium bei der
Beauftragung zu entscheiden.
Gesamtkosten
Es wird angestrebt, dass die Gesamtkosten pro Bewohner nicht höher sind, als die
Eigenanteile, die Pflegebedürftige in den Heimen z.B. der Rottenburger
Hospitalstiftung zu leisten haben.
Elisabeth Schröder-Kappus, Michael Lucke
Geschäftsführer der Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V.