Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V. Stefan Ruge, Erster Vorsitzender Nutzungskonzeption für eine vollständig selbst verantwortete Wohngemeinschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 WTPG in Rottenburg-Kiebingen, Im Unterdorf 24 Erdgeschoss und 1. Obergeschoss 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Ziel Rechtlicher Rahmen Zielgruppe Baulicher Rahmen Leistungsangebot Qualitätskriterien Personelle Ausstattung Kosten 1. Ziel Unsere Gesellschaft wird älter; deshalb benötigen wir eine Stärkung sozialer Netzwerke im Ort und das Angebot von niederschwelligen Diensten in koordinierten Hilfsangeboten. So können die Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung/in ihrem Haus wohnen bleiben. Für schwer Pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Menschen gilt es, kleine, ortsnahe und dezentrale Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen zu schaffen und diese unter Beteiligung der BürgerInnen zu planen und umzusetzen. Oberstes Ziel ist es, die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Bewohner zu bewahren. Dabei gilt, nur so viel Fürsorge wie nötig und so viel Autonomie wie möglich zu gewährleisten. Weitere zentrale Grundsätze sind die Alltagsvertrautheit, die individuelle Lebensgestaltung und das Wohlbefinden. Im Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens sollte die Alltagsbewältigung stehen. Die Bewohner hatten in ihren eigenen vier Wänden einen bestimmten Rhythmus und sollen diesen möglichst auch in der WG beibehalten können. Es sollte auf keinen Fall im Vordergrund stehen, was sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr können. Den Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, dass sie bis zu ihrem Tod in der Wohngemeinschaft leben können. 2. Rechtlicher Rahmen Bei der Wohngruppe handelt es sich um eine vollständig selbst verantwortete Wohngemeinschaft nach § 2 Abs. 3 WTPG. Die zehn Zimmer werden mit Einzelmietverträgen von der Dorfgemeinschaft an die Bewohner vermietet. Die Bewohnerinnen und Bewohner – oder stellvertretend für sie ihre Angehörigen und Betreuer - werden das Alltagsleben gemeinsam bestimmen. Sie bilden ein Bewohner-Gremium zur gemeinsamen Regelung aller die Wohngemeinschaft betreffenden Angelegenheiten, u. a. auch die Beauftragung der Alltagsbegleitung und des Pflegedienstes durch kündbare Verträge. Die Bewohner können sich frei für Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V. Stefan Ruge, Erster Vorsitzender einen jeweiligen Anbieter entscheiden. Das Hausrecht wird das Bewohner-Gremium ausüben. Dieses entscheidet auch über die Neuaufnahme von neuen Mietern. Aufnahmekriterium für die Mieterinnen und Mieter ist, dass mit Einzug die Personen benannt sind, die für die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der Bewohner sorgen können, wenn dies durch die Bewohner nicht mehr selber sicher gestellt werden kann. Da die Beziehungen in das Dorf und die Unterstützung durch die Einwohnerinnen und Einwohner von Anfang an gegeben war, bieten neben den direkten Angehörigen auch die Freunde, Bekannten und Mitglieder der örtlichen Vereine und Institutionen im Dorf ihre Unterstützung an. 3. Zielgruppe Ziel ist es, dass auch Menschen, die eine Versorgung rund um die Uhr benötigen, in der Wohngruppe wohnen können. Dabei werden nicht nur Menschen mit unterschiedlichen Stadien der Demenz in der Wohngruppe wohnen können, sondern auch Menschen mit sonstigem Betreuungsbedarf. Wünschenswert wäre es, dass die Menschen bei Eintritt in die Wohngruppe noch am Gemeinschaftsleben teilnehmen können. 4. Baulicher Rahmen Für die Wohngruppe im EG und 1. OG steht eine Wohnfläche von 330,88 qm und im UG eine Abstellfläche von 36,81 qm zur Verfügung. Die zehn Zimmer sind im Durchschnitt 14,4 qm groß und mit einem Waschbecken ausgestattet. Die Gemeinschaftsflächen - ohne die Flure mit ca. 30 qm - umfassen ca. 60 qm. Ca. 50 qm davon nimmt ein großer Gemeinschaftsraum mit Küche ein. Es sind drei behindertengerechte Bäder mit WC und Dusche und drei zusätzliche WC vorhanden. Es gibt einen ebenerdigen Zugang zu einer Terrasse, auf der sich die BewohnerInnen bei schönem Wetter aufhalten und draußen bewegen können. Alle Räume sind barrierefrei zu erreichen. Die Wohnräume werden die Bewohnerinnen und Bewohner mit eigenen Möbeln ausstatten. Die Gemeinschaftsräume werden erstmalig von der Dorfgemeinschaft Kiebingen ausgestattet. An sonstigen Räumlichkeiten werden auch der Bürgertreff mit seinem großen Außenbereich und eine der Dorfgemeinschaft von der Eigentümergemeinschaft der gesamten Wohnanlage zur Nutzung überlassenen Rasenfläche zur Verfügung stehen. 5. Leistungsangebot Nach den jeweiligen Beschlüssen der Bewohner, bzw. ihrer Betreuer, werden ein Pflegedienst und ein Dienst der Alltagsbegleitung zur Übernahme der Leistungen beauftragt. Der Pflegedienst wird die notwendigen Leistungen nach § 14 SGB XI und § 61 ff. SGB XII erbringen. Der Dienst der Alltagsbegleitung erbringt Leistungen der Körperpflege, hauswirtschaftliche Leistungen und Begleitung in der Gestaltung des Alltags. Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V. Stefan Ruge, Erster Vorsitzender 6. Qualitätskriterien Vermieter ist die Dorfgemeinschaft Kiebingen. Im Interesse der Bewohner/Iinnen und Bewohner strebt die Dorfgemeinschaft Kiebingen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger, den Pflegekassen und dem sozialpsychiatrischen Dienst an. Es haben erste Gespräche mit der Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen des KVJS und der Heimaufsicht stattgefunden. Die Mitarbeit im Demenz-Dialog der Alzheimer Gesellschaft besteht bereits. 7. Personelle Ausstattung Die personelle Ausstattung und Qualifikation des einzusetzenden Personals (Alltagsbegleiter und Fachkräfte) sowie die Zeitpunkte und Zeiträume der Personaleinsätze innerhalb des Tages- und Nachtablaufs ergeben sich aus der Anzahl der Mitglieder der Wohngemeinschaft sowie der Ermittlung des jeweils individuellen Bedarfs an Pflege und Betreuung der Bewohner/Innen. Zum Einsatz kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Qualitätsanforderungen der jeweiligen Dienste erfüllen. Die Verantwortung für die qualitative Umsetzung des Personalbedarfs tragen die Anbieter der Leistungen. 8. Kosten Die Kosten der Wohngruppe unterteilen sich beispielsweise in vier Bestandteile: Miete Es wird eine einheitliche Kaltmiete pro Zimmer erhoben, in der auch die Kosten für die Gemeinschaftsräume enthalten sind. Angestrebt wird, dass die Miete nicht über den Mietobergrenzen der Sozialhilfeleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter) liegt. Das sind im Landkreis Tübingen im Augenblick 360 Euro pro Monat für Alleinstehende. An Nebenkosten werden die üblicherweise in Mietverträgen zu leistenden Betriebskosten abgerechnet. Nach derzeitigen Schätzungen wird sich ein monatlicher Betrag von 100 bis 120 Euro ergeben. Das gemeinschaftliche Wohnen kann erprobt werden. Es kann z.B. ein Probewohnen über einen Zeitraum von sechs Monaten vereinbart werden. Über die konkrete Ausgestaltung des Probewohnens entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner, bzw. ihre Betreuer. Haushaltsgeld Für die üblicherweise mit dem gemeinschaftlichen Essen und Trinken und den sonstigen Haushaltsaufgaben erforderlichen Kosten kann ein täglicher Betrag in eine Haushaltskasse eingezahlt werden. Je nach den Bedürfnissen der jeweiligen Wohngruppe ist dieser Betrag von der Wohngemeinschaft festzulegen. Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V. Stefan Ruge, Erster Vorsitzender Pflegeleistungen Die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsrecht werden vom Anbieter des Pflegedienstes gegenüber den Pflegekassen mit den gesetzlichen Beträgen abgerechnet. Alltagsbegleitung Für die Kosten der Alltagsbegleitung, die sich aus dem jeweils festzulegenden Personalbedarf ergeben, sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern Vergütungen zu leisten, die sich entweder nach der jeweiligen Pflegestufe staffeln oder für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich sind. Über die Verteilung der Kosten des jeweiligen Dienstes für die Alltagsbegleitung hat das Bewohnergremium bei der Beauftragung zu entscheiden. Gesamtkosten Es wird angestrebt, dass die Gesamtkosten pro Bewohner nicht höher sind, als die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in den Heimen z.B. der Rottenburger Hospitalstiftung zu leisten haben. Elisabeth Schröder-Kappus, Michael Lucke Geschäftsführer der Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V.
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