Standanmeldung - AStA der Ruhr

Anmeldung eines Standes beim Campusfest RUBissimo am 25.05.2016
z.Hd. Ref. Für Kultur, Sport, Internationalismus und
politische Bildung SH013
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Tel.: 0234-32/27302
E-Mai: [email protected]
O Fachschaft der RUB
O Initiative
O Hochschulpolitische Liste
Kontaktdaten (bitte in Druckbuchstaben und deutlich ):
Name der Fachschaft/Initiative/HoPo Liste:
Ansprechpartner*Innen:
E-Mail:
Telefon:
Art des Standes:
(Grillstand explizit benennen)
Angebote (Waren/Dienstleistungen/Speisen und Getränke):
Alkoholische Getränke:
O Ja
O Nein
Am Stand werden Glasflaschen verwendet:
O Ja
O Nein
(Das Mitführen von Glasflaschen ist nur mit entsprechenden Ausweisen möglich. Diese
werden vom Kulturreferat zur Verfügung gestellt. Glasflaschen dürfen NICHT ausgegeben
werden!)
Benötigt wird:
O fließendes Wasser (Pflicht bei Lebensmittelausgabe)
O Eiswürfel für Cocktails o.ä.
O Strom (Bitte Geräte angeben:
O Sonstiges (Bitte angeben:
Bei weiteren Fragen steht euch das Kulturreferat gerne zur Verfügung.
Anträge müssen spätestens bis zum 01. April 2016 im Referat für Kultur, Sport und
Internationalismus eingegangen sein! (Persönlich, per Post oder in den Briefkasten
vor dem Raum SH013)
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Ort, Datum
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Unterschrift
)
)
1. Auflagen des Veterinäramts für das Campusfest 2016
1.1 Rechtzeitige Anmeldung beim Veterinäramt (bis sechs Wochen vor dem Sommerfest).
1.2 Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich bedarf es einer Belehrung von
mindestens zwei Personen pro Stand gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
1.2.1 Die Bescheinigung darüber muss während der Veranstaltung jederzeit auf Verlangen
vorzeigbar sein.
1.2.2 Während der Veranstaltung muss sich immer mindestens eine der belehrten Personen am Stand
aufhalten.
1.3 Alle Verkaufsstände und deren Arbeitsflächen, sowie alle Gerätschaften die zur Verarbeitung von
Lebensmitteln dienen sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten. Alle
Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
Es ist sicher zu stellen, dass von allen Aufbauten, Geräten und Hilfsmitteln keine Gefahr für Personen
ausgeht.
1.4 Die Kleidung aller beteiligten Personen muss sauber sein.
1.5 Personen mit offenen Wunden, Hautinfektionen und Geschwüren, sowie Personen mit
ansteckenden oder die Gesundheit Anderer gefährdenden Krankheiten, dürfen nicht in
Berührung mit Lebensmitteln kommen.
1.6 Standpersonal, welches in Kontakt mit Lebensmitteln gerät, ist verpflichtet währenddessen
Einweghandschuhe zu tragen.
1.7 Die Lebensmittelstände müssen so aufgebaut sein, dass Besucher weder hineingreifen, noch in
irgendeiner Weise in Kontakt mit Lebensmitteln kommen können. Es ist daher sicher zu stellen, dass
die Stände an drei Seiten vom Boden bis zur Arbeitshöhe umschlossen sind und ein Dach haben. Der
Fußboden muss massiv sein und von einer abwischbaren Folie abgedeckt werden.
(Das Kulturreferat stellt am Tag des Campusfests Folie und Absperrband in großer Zahl zur
Verfügung, aber keine Pavillons etc. Wir weisen darauf hin, dass KEINE Möglichkeit besteht, Tische
oder Geräte aus dem Kulturcafé auszuleihen!!!)
1.8 Es ist sicher zu stellen, dass nicht-autorisierte Personen keinen Zutritt zum Stand erlangen können.
Daher sind die Stände entsprechend zu umschließen.
1.9 Alle Stände mit elektrisch betriebenen Geräten sowie Grillstände sind mit einem Feuerlöscher und
Informationen zum „Verhalten im Brandfall“ auszustatten.
1.10 Feuerlöscher werden vom AStA gegen 50€ Pfand bereitgestellt. Diese sind nach
Veranstaltungsende im AStA zurückzugeben.
2. Auflagen bezüglich des Umgangs mit Lebensmitteln für das Campusfest 2016
2.1 Die Regelungen gemäß Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), sowie gemäß Tierische
Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) sind einzuhalten.
2.2 Temperatur:
2.2.1 Die Temperaturvorgaben für die Produkte müssen eingehalten werden.
2.2.2 Kühlschränke müssen auf 4° Celsius eingestellt werden.
2.2.3 Produkte müssen in Kühlbehältern zum Stand gebracht werden.
2.3 Lagerung:
2.3.1 Alle Lebensmittel sind in verschlossenen Gefäßen aufzubewahren.
2.3.2 Unverpackte Lebensmittel müssen abgeschirmt werden.
2.3.3 Obst und Gemüse aus Dosen muss in luftdichte Frischhaltebehälter umgefüllt werden.
2.4 Transport:
2.4.1 Die Lebensmittel müssen in geeigneten, nicht zweckentfremdeten Behältnissen und
gegebenenfalls gekühlt transportiert werden.
2.4.2 Die Behälter, die in den Bereich der Küche und der Ausgabe gelangen sollen, dürfen nicht
direkt auf dem Boden stehen (Keimverschleppung).
2.4.3 Der Transport von empfindlichen Torten sollte auf Kühlakkus erfolgen, andere
empfindliche Lebensmittel (z.B. Grillwürste, Sahne) werden in Kühltaschen transportiert.
2.5 Sonderregelungen:
2.5.1 Insbesondere § 7 in Verbindung mit Anlage 5 Kapitel II, IV, V der Tier-LMHV ist
einzuhalten.
2.5.2 Rohes Fleisch darf nicht verkauft werden (nur bei Vorkochen oder Vorbraten erlaubt).
2.5.3 Alle Produkte sind mit vorgeschriebenen Kennzeichnungsmerkmalen zu versehen (z.B.
der Angabe verwendeter Zutaten).
2.5.4 Teigwaren müssen an einem anderen Standort vorbereitet werden und müssen stets im
Kühlschrank aufbewahrt werden.
3. Auflagen der Universität für das Campusfest 2016
3.1 Es dürfen keine Glasflaschen ausgegeben werden.
3.2 Es darf keinerlei Bier (auch kein Biobier, Guinness oder Mischgetränk mit Bier) ausgegeben werden.
3.3 Es wird darum gebeten, alle Besucher des Campusfests zur Einhaltung des Glasflaschenverbots zu
ermuntern.
3.4 An den Ständen darf es keine Informationen über nationale oder internationale Politik geben.
Holschulpolitik ist willkommen. Des Weiteren dürfen keine Nationalflaggen oder Ikonographien
historisch relevanter Persönlichkeiten an Ständen gezeigt werden.
3.5 Die Standgröße beträgt maximal 3X3 m. Größere Stände können aufgrund des
Sicherheitskonzeptes nicht berücksichtigt werden.
4. Auflagen des AStA für das Campusfest 2016
4.1 Wir bitten aus ökologischen Gründen darum, die Verwendung von Einweg-Utensilien (wie z.B.
Papptellern) zu vermeiden.
4.2 An Ständen, die Alkohol ausschenken, muss eine Ausgabe des Jugendschutzgesetzes aushängen
(wird gestellt).
Die oben gemachten Angaben sind richtig, wir wurden über die vorgenannten Auflagen insbesondere
die des JuSchG informiert und akzeptieren diese.
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Ort, Datum
Anlangen:
IfSG §43 Abs. 1
Tier-LMHV Abs. 5
LMHV §1 - §4
JuSchG Abschnitt 2 §9
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Name der Fachschaft und Unterschrift