CROSS COMPLIANCE Boden Wasser Landschaft Biodiversität Kennzeichnung und Registrierung von Tieren Lebensmittelsicherheit Tierschutz Pflanzenschutzmittel AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Spezifische Hinweise zu den Anforderungen und Standards der Cross Compliance * * Grundanforderungen an die Betriebsführung (kurz CGO) Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (kurz BCAA) Bereich 1 Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen Betriebe, in denen Düngemittel ausgebracht werden und die ein Gesuch für Agrarumweltmaßnahmen oder die Bioprämie stellen (RM FER) bzw. die Flächen in stickstoffsensiblen Zonen haben (CGO 1) Einhaltung der Mindestanforderungen bei der Lagerung und Ausbringung von Düngern und des höchstmöglichen Viehbesatzes AUFLAGEN: alle landwirtschaftlichen Betriebe (BCAA 1, BCAA 2, BCAA 3) Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen (BCAA 1) AUFLAGEN: Einhaltung der Genehmigungsverfahren, sofern die Nutzung des Gewässers für Bewässerungszwecke genehmigt werden muss (BCAA 2) AUFLAGEN: : Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch gefährliche Stoffe (BCAA 3) AUFLAGEN: alle landwirtschaftlichen Flächen (BCAA 4 und BCAA 5) Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung (BCAA 4) AUFLAGEN Mindestpraktiken zur Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (BCAA 5) AUFLAGEN: Ackerbau und/oder Ackerfutterbauflächen (BCAA 6) Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden AUFLAGEN alle land und forstwirtschaftlichen Flächen (CGO 2) Erhaltung der wildlebenden Vogelarten AUFLAGEN: land und forstwirtschaftliche Flächen innerhalb on Natura2000 Gebiete (CGO 3) alle Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in Natura2000Gebieten AUFLAGEN: Bereich 2 alle landwirtschaftlichen Flächen (BCAA 7) Erhaltung der Landschaftsmerkmale AUFLAGEN: Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Lebens und/oder Futtermittel erzeugen und in Verkehr bringen (CGO 4) Einhaltung der Auflagen zur Lebens und Futtermittelsicherheit AUFLAGEN: Verbot der Verwendung von bestimmten wachstumsfördernden Stoffen in der tierischen Erzeugung AUFLAGEN: alle Betriebe, die Nutztiere halten (CGO 5) Betriebe, die Rinder, Schafe und/oder Ziegen halten (CGO 9) Maßnahmen zur Bekämpfung von meldepflichtigen Tierseuchen AUFLAGEN: Betriebe, in denenPflanzenschutzmittel angewendet werden (CGO 10) Einhaltung der Auflagen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln AUFLAGEN: Betriebe, in denen Pflanzenschutzmittel angewendet werden und die ein Gesuch für Agrarumweltmaßnahmen oder die Bioprämie stellen (RM FIT) Einhaltung der Mindestanforderungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln AUFLAGEN: Bereich 3 ● Betriebe, die Schweine halten (CGO 6) ● Betriebe, die Rinder halten (CGO 7) ● Betriebe, die Schafe und/oder Ziegen halten (CGO 8) : Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen (CGO 6, CGO 7, CGO 8) AUFLAGEN: Tierschutz ● Betriebe, die Rinder (und Kälbern) halten (CGO 11) ● Betriebe, die Schweine halten (CGO 12) ● Betriebe, die Nutztiere halten (CGO 13) Bereich 4 : Einhaltung der Mindestanforderungen zur artgerechten Haltung von Nutztierarten AUFLAGEN Dauergrünland Betriebe (CGO 8) mit Dauergrünlandflächen (Wiesen, Weiden, Almen) Erhalt des Dauergrünlandes AUFLAGEN: Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich an: * Landeszahlstelle Tel.: 0471/413931 * Amt für Gewässerschutz Tel.: 0471/411861 * Amt für Obst- und Weinbau Tel.: 0471/415080 * Landestierärztlicher Dienst Tel.: 0471/635100 * Bezirksdienststellen des Betrieblichen Tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetrieb Herausgeber: Landeszahlstelle Druck: Landesdruckerei
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