DER ALLGEMEINE STUDIERENDENAUSSCHUSS AStA der FernUniversität in Hagen • Roggenkamp 10 • 58093 Hagen Xenia Stüßgen Stellv. Vorsitzende und Referentin für Studien- und Regionalzentren in NRW, Seminare und Hochschulsport N.N. Referentin für Studien- und Regionalzentren außerhalb von NRW und Gleichstellung Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Meine Nachricht vom: Auskunft erteilt: Telefon: Telefax: E-Mail: Hausanschrift: 02331 3751373 02331 3751449 [email protected] Roggenkamp 10 58093 Hagen Datum Leitfaden des AStA zur Förderung studentischer Arbeitsgruppen Für Gruppen von mindestens 5 Studierenden, gern mehr, die in ihrer Nähe keine adäquate Betreuung erhalten, besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Der AStA übernimmt dann die Kosten für eine Tutorin/Mentorin bzw. einen Tutor/Mentor. Anträge können formlos gestellt werden unter Angabe folgender Daten: • Titel der Kurse und Kursnummern • Name der Tutorin/Mentorin bzw. des Tutors/Mentors (Fachschaft hilft bei Mentorensuche) • Anzahl der geplanten Stunden (Vergütung erfolgt analog zur Hochschule: 30 € pro 60 min.) • Veranstaltungsdaten (Datum, Uhrzeit; Ort) • Name und Telefonnummer der Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen • Anzahl und Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auszahlung Die Auszahlung erfolgt direkt an die beauftragte Tutorin/Mentorin bzw. den beauftragten Tutor/Mentor unter Angabe • seiner/ihrer Anschrift, • Kontonummer • sowie Steuernummer. Teilnahmeliste Darüber hinaus benötigen wir eine Teilnahmeliste mit folgenden Daten: • Name, • Matrikelnummer, • Studierendenstatus, • Art der Veranstaltung, • tatsächlich erbrachte Leistung / Stundenzahl. Internet: www.fernstudis.de DER VORSITZENDE DES ALLGEMEINEN STUDIERENDENAUSSCHUSSES Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der AStA kann nur solange fördern, wie Gelder vorhanden sind. Zu beachten: • Da alle Studierenden die Möglichkeit haben sollen, an der Veranstaltung teilzunehmen, müssen die Veranstaltungsdaten veröffentlicht werden. Wir bitten im Sinne der Studierendenschaft um jegliche Art der Rückmeldung auf durchgeführte Veranstaltungen – sowohl von Studierenden als auch von den Ausführenden dieser Veranstaltungen. Berücksichtigt werden bei der Entscheidung über einen Antrag sowohl Inhalt als auch Teilnehmerzahl sowie vergleichbare Angebote in der Region bzw. in ganz Deutschland. • Die Studierendenschaft stellt durch den AStA die finanziellen Mittel zur Durchführung der geplanten Veranstaltung zur Verfügung. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung auf Unterstützung, wenn der Antrag vom AStA abgelehnt wird. • Die Verwendung des genehmigten Geldbetrages ist – außer bei Einführungsveranstaltungen – nur als Tutorinnen/Tutoren- bzw. Mentorinnen/Mentorenhonorar zulässig und darf nicht für Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkostenerstattung oder zur Beschaffung von Sachmitteln verwendet werden. • Im Falle der unsachgemäßen Verwendung behält sich der AStA die Rückforderung vor. Abrechnungsunterlagen: • Die Abrechungsunterlagen schicken Sie bitte an: AStA der FernUniversität in Hagen Roggenkamp 10 58093 Hagen • Ein entsprechendes Formular finden Sie in der Anlage gez: Xenia Stüßgen Stellv. Vorsitzende und Referentin für Studien- und Regionalzentren in NRW, Seminare und Hochschulsport Seite 2 von 2
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