Leitfaden des AStA zur Förderung studentischer

DER ALLGEMEINE STUDIERENDENAUSSCHUSS
AStA der FernUniversität in Hagen • Roggenkamp 10 • 58093 Hagen
Xenia Stüßgen
Stellv. Vorsitzende und
Referentin für Studien- und Regionalzentren in NRW,
Seminare und Hochschulsport
N.N.
Referentin für Studien- und Regionalzentren außerhalb
von NRW und Gleichstellung
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E-Mail:
Hausanschrift:
02331 3751373
02331 3751449
[email protected]
Roggenkamp 10
58093 Hagen
Datum
Leitfaden des AStA zur Förderung
studentischer Arbeitsgruppen
Für Gruppen von mindestens 5 Studierenden, gern mehr, die in ihrer Nähe keine adäquate Betreuung erhalten, besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Der AStA übernimmt dann
die Kosten für eine Tutorin/Mentorin bzw. einen Tutor/Mentor.
Anträge können formlos gestellt werden unter Angabe folgender Daten:
• Titel der Kurse und Kursnummern
• Name der Tutorin/Mentorin bzw. des Tutors/Mentors (Fachschaft hilft bei Mentorensuche)
• Anzahl der geplanten Stunden (Vergütung erfolgt analog zur Hochschule: 30 € pro 60 min.)
• Veranstaltungsdaten (Datum, Uhrzeit; Ort)
• Name und Telefonnummer der Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen
• Anzahl und Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt direkt an die beauftragte Tutorin/Mentorin bzw. den beauftragten Tutor/Mentor unter Angabe
• seiner/ihrer Anschrift,
• Kontonummer
• sowie Steuernummer.
Teilnahmeliste
Darüber hinaus benötigen wir eine Teilnahmeliste mit folgenden Daten:
• Name,
• Matrikelnummer,
• Studierendenstatus,
• Art der Veranstaltung,
• tatsächlich erbrachte Leistung / Stundenzahl.
Internet:
www.fernstudis.de
DER VORSITZENDE
DES ALLGEMEINEN STUDIERENDENAUSSCHUSSES
Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der AStA kann nur solange fördern,
wie Gelder vorhanden sind.
Zu beachten:
•
Da alle Studierenden die Möglichkeit haben sollen, an der Veranstaltung teilzunehmen,
müssen die Veranstaltungsdaten veröffentlicht werden. Wir bitten im Sinne der Studierendenschaft um jegliche Art der Rückmeldung auf durchgeführte Veranstaltungen – sowohl
von Studierenden als auch von den Ausführenden dieser Veranstaltungen. Berücksichtigt
werden bei der Entscheidung über einen Antrag sowohl Inhalt als auch Teilnehmerzahl sowie vergleichbare Angebote in der Region bzw. in ganz Deutschland.
•
Die Studierendenschaft stellt durch den AStA die finanziellen Mittel zur Durchführung der
geplanten Veranstaltung zur Verfügung. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung auf Unterstützung, wenn der Antrag vom AStA abgelehnt wird.
•
Die Verwendung des genehmigten Geldbetrages ist – außer bei Einführungsveranstaltungen – nur als Tutorinnen/Tutoren- bzw. Mentorinnen/Mentorenhonorar zulässig und darf
nicht für Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkostenerstattung oder zur Beschaffung von
Sachmitteln verwendet werden.
•
Im Falle der unsachgemäßen Verwendung behält sich der AStA die Rückforderung vor.
Abrechnungsunterlagen:
• Die Abrechungsunterlagen schicken Sie bitte an:
AStA der FernUniversität in Hagen
Roggenkamp 10
58093 Hagen
•
Ein entsprechendes Formular finden Sie in der Anlage
gez:
Xenia Stüßgen
Stellv. Vorsitzende und
Referentin für Studien- und Regionalzentren in NRW,
Seminare und Hochschulsport
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