Nachrichten KV-Blatt 08.2016 Ärztliches Attest im Asylverfahren Montgomery: Mediziner erstellen keine Gefälligkeitsgutachten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich missmutig über die in seinen Augen hohe Quote reise unfähiger abgelehnter Asylbewerber geäußert. Den untersuchenden Ärzten unterstellte er Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Ausreisepflichtigen. Anzeige In einem Zeitungsinterview hatte de Maizière gesagt, es würden „immer noch zu viele“ Atteste von Ärzten aus gestellt, die die Reisefähigkeit abgelehn ter Asylbewerber zu untersuchen hät ten. Es könne nicht sein, „dass 70 % der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht trans portfähig erklärt werden“. In einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bun destages zu „medizinischen Abschiebe hindernissen“ präzisierte de Maizière seinen Unmut über die gegenwärtige Praxis mit aktuellen Zahlen: „Ende Mai diesen Jahres hielten sich in Deutsch land über 220.000 vollziehbar Ausrei sepflichtige auf, davon etwa 52.000 sogar ohne Duldung. Dieser hohen Zahl stehen zum gleichen Zeitpunkt nur knapp 11.300 Abschiebungen in den ersten fünf Monaten des Jahres gegen über.“ Der Präsident der Bundesärzte kammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, verwahrte sich gegen die ministeriellen Anwürfe: „Ärztliche Gut achter in Abschiebeverfahren geraten Innovativ. Praxisnah. Preisfair. Ihre Partner in Berlin } Berlin Mo-Fr von 8-20 Uhr Verkauf Service Schulung Beratung Telefon (030) 8 51 28 48 Fax (030) 62 72 67 32 Mobil (0170) 5 25 37 11 [email protected] TURBOMED Berlin GmbH Distribution Berlin/Brandenburg } Marzahn - Hellersdorf WinterKlee EDV Verkauf Service EDV – SERVICE FÜR ÄRZTE Telefon 030 - 56 49 87 04 [email protected] www.winterklee.de immer wieder zwischen die Fronten. Mal wird ihnen vorgeworfen, sie erstellten Gefälligkeitsgutachten im Sinne der Asyl bewerber, dann heißt es wieder, sie seien Erfüllungsgehilfen staatlicher Stellen. Solche Unterstellungen – egal aus wel cher Richtung sie kommen – entbehren jeder Grundlage und bringen uns nicht weiter.“ Weiter sprach Montgomery von der Notwendigkeit resp. Selbstverständ lichkeit, jeden einzelnen Fall sachlich und ausschließlich anhand medizinischer Kri terien zu beurteilen; zu einer gründlichen Diagnose körperlicher und seelischer Krankheiten sei ausreichend Zeit für die Untersuchung ebenso unabdingbar wie die Kooperation mit ausgebildeten Dol metschern. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat im Herbst letzten Jahres eine Broschüre zum ärztlichen Attest im Asylverfahren herausgegeben, die behördlich beauf tragten oder initiativ angefragten Ärz tinnen und Ärzten eine pragmatische Hilfe bei der Beurteilung der Reisefähig keit abgelehnter Asylbewerber geben will. Über „zielstaatsbezogene Vollstre ckungshindernisse“ einer geplanten Abschiebung (drohende Gefahr für Leib und Leben) entscheidet allein das Bun desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zu „inlandsbezogenen Vollstre ckungshindernissen“ (sich höchstwahr scheinlich verschlechternder Gesund heitszustand im Reisefall) nehmen niedergelassene Ärzte mit einem Attest Stellung. Ein Attest auf Initiative des Patienten ist diesem nach GOÄ in Rech nung zu stellen, die Behörden tragen lediglich die Kosten für in Auftrag gege bene amtsärztliche Untersuchungen. Die zitierte Broschüre, die neben abzu fragenden Kriterien (Krankheiten gemäß ICD-10, Medikation, Pflegebedürftigkeit, Suizidalität) auch eine Musterbescheini gung enthält, ist im Netz zu finden unter www.aekwl.de/fileadmin/allgemein/doc/ Fl%C3%BCchtlinge/Brosch%C3%BCre_ Das_%C3%A4rztliche_Attest_Bedeutung_ und_Anforderung_im_Asylverfahren_ A5.pdf bäk/bmi/red 7
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