Für europäische Lösung kämpfen – nationale Gestaltungsspielräume nutzen 5-Punkte-Plan zur Entschärfung der Migrationskrise 12. Februar 2016 1. Akzeptanz des Asylrechts bewahren – integrationsfähig bleiben! Weltweit waren noch nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Deutschland hat im vergangenen Jahr über 1 Mio. Menschen aufgenommen, die hier um Asyl ersucht haben. Nur bei einem Teil von ihnen liegen auch tatsächlich Asylgründe vor. Die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft, aber auch die Leistungsfähigkeit unserer Behörden und des Sozial-staats ist nicht unbegrenzt. Wenn wir die Akzeptanz des Asylrechts erhalten wollen, müssen wir den Zustrom, v.a. von Wirtschaftsflüchtlingen, nachhaltig begrenzen. Das Asylrecht ist nicht das geeignete Instrument für eine gesteuerte Zuwanderung, die sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, an der Qualifikation des Bewerbers, seiner Integrationsfähigkeit und der Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft zu orientieren hat. Nur diese gesteuerte Zuwanderung ist geeignet, die demografischen Probleme unseres Landes zu lösen, nicht aber das Asylrecht. Deshalb brauchen wir ein klar gegliedertes und an den Erfordernissen unseres Wirtschaftsraums orientiertes Zuwanderungsgesetz. 2. Abschottung verhindern – Schengen erhalten! Deutschlands Wirtschaft ist die Konjunkturlokomotive in der EU. Sie ist eng mit den anderen EU-Mitgliedstaaten verflochten. Viele Produkte werden in Deutschland heute mit Komponenten aus anderen europäischen Ländern hergestellt oder ins europäische Ausland verkauft. Kaum einer profitiert wirtschaftlich so stark vom EU-Binnenmarkt ohne Binnengrenzen wie Deutschland. Isolation und Abschottung innerhalb Europas schaden dem Standort Deutschland und führen in der Konsequenz zu einer Rezession. Auch für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet ein Europa der Freizügigkeit einen Gewinn an Freiheit, den wir verteidigen müssen. 3. Für europäische Lösung kämpfen! Die Migrationskrise ist eine europäische Herausforderung, für die wir eine europäische Lösung brauchen. Deutschland ist zwar von sicheren Staaten umgeben; jedoch steht Deutschland in der Verantwortung, einen fairen Anteil an Flüchtlingen von außerhalb aufzunehmen. 2016 wird zum Lackmustest für die Solidarität in der EU und ihre Handlungsfähigkeit. Scheitert eine europäische Lösung, scheitert die EU. Dazu gehört insbesondere eine effektive Si1 cherung der EU-Außengrenzen durch eine schlagkräftige EU-Grenzschutzagentur, zentrale EU-Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland und Italien, in denen das Asylverfahren durchgeführt wird (sog. Hot-Spots), eine Harmonisierung des Asylrechts in der EU, um Anreize für unberechtigte Asylanträge in Deutschland abzubauen, sowie eine faire Lastenverteilung innerhalb der EU. 4. Internationale Anstrengungen forcieren! Um abgelehnte Asylbewerber auch zeitnah in ihre Heimatländer zurückführen zu können, muss die Bundesregierung mehr bilaterale Rückführungsabkommen schließen und bestehende Abkommen effektiver machen. Oberstes Ziel jeder Flüchtlingspolitik muss es sein, Fluchtursachen zu bekämpfen und die Schutzsuchenden heimatnah und menschenwürdig unterzubringen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang den Einsatz der Bundeskanzlerin auf der sog. Syrien-Geber-Konferenz am 04. Februar 2016 in London. Auch das UNHCR braucht mehr finanzielle Unterstützung durch die G20-Staaten und die Europäische Union. In den Kriegs- und Krisengebieten Afghanistans, Iraks und Syriens müssen Schutzzonen geschaffen und bestehende erweitert werden. Daran muss sich Deutschland auch militärisch beteiligen. Die Türkei, der Libanon und Jordanien tragen zurzeit die Hauptlast bei der Aufnahme und Unterbringung der syrischen und irakischen Flüchtlinge. Wir müssen die internationalen Bemühungen verstärken, dass sich auch Saudi-Arabien, Kuweit und die Emirate an diesen Lasten beteiligen. 5. Nicht auf Europa warten – nationale Gestaltungsspielräume nutzen! So notwendig die Bemühungen auf europäischer und internationaler Ebene sind, so unverzichtbar sind auch weitere nationale Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise. Das Asylpaket I war ein erster wichtiger Schritt, um zu geordneten Verfahren zu kommen und Asylverfahren zu beschleunigen. Allerdings müssen diese Maßnahmen auf Länderebene auch konsequent umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Sollten rot-grün regierte Länder, wie z.B. Niedersachsen, ihren Pflichten weiterhin bewusst nicht nachkommen, muss der Bund die Einleitung von Zwangsmaßnahmen prüfen. Das Grundgesetz bietet dafür mit der Entsendung von Beauftragten in die Landesministerien, der Mängelrüge und dem Bundeszwang ein geordnetes Verfahren. Mit der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um alle Staaten des Westbalkan ist der Zustrom von Asylbewerbern aus diesen Ländern faktisch zum Erliegen gekommen. Das belegt die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Asylbewerberzahlen ist jetzt eine abermalige Erweiterung der Liste geboten. Neben Algerien, Marokko und Tunesien müssen auch Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Nigeria, die Mongolei und Pakistan ebenfalls zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Um Fehlanreize zu reduzieren, müssen wir den Familiennachzug beschränken und für subsidiär Schutzberechtigte bis auf weiteres aussetzen. Deutschland kann nicht zusätzlich Millionen Familienangehörige aufnehmen, geschweige denn integrieren. Auch für syrische Asylbewerber muss deshalb zukünftig grundsätzlich der sog. subsidiäre Schutz gelten. Der Schutzstatus derjenigen syrischen Asylbewerber, die bislang ohne individuelle Prüfung den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention zuerkannt bekommen haben, muss auf den 2 Prüfstand kommen. Wer nicht individuell verfolgt war, muss auf den subsidiären Schutzstatus umgestellt werden. Um zu geordneten Aufnahme-, Registrierungs- und Prüfungsverfahren zu kommen, wollen wir für Asylbewerber das sog. Flughafenverfahren an allen deutschen Außengrenzen konsequent zur Anwendung bringen. Mit der Einrichtung von Transitzonen an den deutschen Außengrenzen würde sichergestellt, dass nur registrierte Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive weiter auf Länder und Kommunen verteilt würden. Diese Weiterleitung soll sich jeweils nach den tagesaktuellen Aufnahmekapazitäten und –möglichkeiten der Länder richten. Die Transitzonen würden insoweit auch als Pufferzonen fungieren, um eine Überforderung der Länder und Kommunen zu verhindern. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung sollte binnen vier Wochen ein beschleunigtes Asylverfahren (inkl. Rechtsschutzverfahren) abgeschlossen werden. Die Rückführung der abgelehnten Asylbewerber würde unmittelbar aus der Transitzone erfolgen. Zugleich würde damit ein deutliches Signal an Wirtschaftsmigranten gesetzt, dass ihr Asylantrag in Deutschland keine Aussicht auf Erfolg hätte. Länder und Kommunen könnten sich auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren. Um die notwendigen logistischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen - insbesondere die Bundespolizei rasch zu verstärken, die Verfahren im BAMF weiter zu beschleunigen und die Durchführung notwendiger Abschiebungen zu erleichtern -, sollte zeitlich befristet auf Abordnungen von Feldjägern der Bundeswehr an die Bundespolizei und weiterer Bundeswehrangehöriger an das BAMF sowie im Wege der Amtshilfe auf Sachmittel der Bundeswehr, wie z.B. Kasernen, Fahrzeuge und Flugzeuge, zurückgegriffen werden. Björn Thümler 3
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