Manuskript Beitrag: Gewalt durch Polizisten – Opfer kämpfen um Glaubwürdigkeit Sendung vom 23. Februar 2016 von Andreas Halbach, Thomas Münten und Heiko Rahms Anmoderation: Die Bilder zeigen eine grölende Menschenmenge, die einen Bus mit Flüchtlingen umringt. Ein Polizist zerrt ein verängstigtes Kind im Schwitzkasten aus dem Bus. Der Polizeipräsident behauptet später, der Einsatz war „verhältnismäßig“. Fest steht: Ohne die Privatvideos, die im Internet auftauchten, wäre das Vorgehen der Polizei im sächsischen Clausnitz nicht dokumentiert und diskutiert worden. Polizeiexperten fordern schon länger Kameras - sogar von Staats wegen. Sogenannte Body-Cams an den Uniformen können Beamte entlasten, sie können aber auch Polizeigewalt aufdecken. Andreas Halbach, Thomas Münten und Heiko Rahms mit Beispielen. Text: Bis heute hat Hüseyin Ercan keine Erklärung für diese Videobilder: Warum prügelt dieser Polizist wie von Sinnen auf ihn ein? Am 17. Juni 2014 wird der Speditionskaufmann von der Polizei angehalten. Er ist nicht angeschnallt. Die Verkehrskontrolle eskaliert. Ercan ist Amateurboxer, setzt sich trotzdem nicht zur Wehr. Der Beamte attackiert ihn sogar mit Pfefferspray - immer wieder ins Gesicht. O-Ton Hüseyin Ercan: Ich brauchte keine Angst zu haben. Ich habe meine Papiere ausgehändigt. Ich weiß nicht, wie das dann passieren konnte. Wegen welcher Sache er sich provoziert gefühlt hat, ich weiß es nicht. Er hat Gott sei Dank das Pfefferspray rausgeholt. Er hätte ja auch die Pistole ziehen können. Ich hatte höllische Angst sogar. Die Verkehrskontrolle war mit einer solchen Videokamera im Streifenwagen gefilmt worden. Merkwürdig: Angeklagt werden nicht der Polizist, sondern Ercan und sein Cousin. Vorwurf: Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Als Beweis legte die Polizei der Staatsanwaltschaft nicht etwa das Video, sondern nur Standbilder vor. Die wurden zunächst falsch interpretiert. Im Standbild sieht es so aus, als würde dem Polizisten ein Schlag in die Rippen versetzt. Im Video wird klar: Ercan schlägt nicht, sondern versucht nur, sich mit dem Arm zu schützen. O-Ton Detlev Binder, Rechtsanwalt: Das Video war das entscheidende Beweismittel. Ohne dieses Beweismittel wäre es wahrscheinlich nicht möglich gewesen, die Unschuld des Mandanten zu beweisen. Das ist Vorsatz, das ist ganz vorsätzlich, dass Beweismaterial unterdrückt wird, den Entscheidungsträgern nicht zur Verfügung gestellt wird, bewusst mit dem Ziel: Eine Fehlentscheidung soll getroffen werden. Ein Unschuldiger soll verurteilt werden. Gegen die zwei Polizisten, die Hüseyin Ercan angriffen, wurde inzwischen Anklage wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger erhoben. Heutzutage hat beinahe jeder ein Smartphone mit Kamerafunktion. Und so können Bürger - viel öfter als früher beweiskräftig dokumentieren, wie auch Polizisten schon mal die Kontrolle verlieren. Der Hamburger Professor Rafael Behr bildet Polizisten aus. Er hält solche Videos für wichtig für die Gleichbehandlung, wenn es zum Rechtsstreit kommt zwischen Bürgern und Polizisten. O-Ton Prof. Rafael Behr, Polizeiwissenschaftler, Akademie der Polizei Hamburg: Wir können sagen, dass Handy-Videos, also alles was von Smartphones aufgenommen wird, die bisher vorhandene Deutungshoheit von Polizisten über einen Fall in starker Weise erschüttert. Die Macht der Bilder – Bürger überführen Polizisten. Beispiel: Oberhausen. Ein angetrunkener Mann randaliert. Zwei Polizeibeamte überwältigen ihn. Schließlich liegt er wehrlos auf dem Bauch. Trotzdem schlägt einer der Beamten immer wieder mit einer Taschenlampe auf den Kopf des Mannes ein. Ein Anwohner nimmt das Geschehen mit seinem Handy auf, stellt die Bilder ins Internet. Daraufhin wird auch der Polizist, der zugeschlagen hat, angeklagt. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 2.000 Euro wird das Verfahren eingestellt. Wenn Polizisten und Bürger aneinandergeraten, dann müssen sich durchschnittlich im Anzeigefall nur 1,5 Prozent der Polizisten vor Gericht verantworten. Die betroffenen Bürger werden aber zu 25 Prozent wegen Widerstandshandlungen angeklagt. O-Ton Martin Rätzke, Opferorganisation VICTIM.VETO: Wir treffen immer wieder auf Ermittlungsverfahren, die sehr einseitig geführt wurden, wo alleine die polizeiliche Sicht der Dinge - oder fast ausschließlich die polizeiliche Sicht der Dinge - maßgeblich ist für die Staatsanwaltschaft. Der Betroffene wird überhaupt kaum gehört in diesem Verfahren. Das Ergebnis ist dann in den allermeisten Fällen eine Straffreiheit bei möglichem polizeilichen Fehlverhalten. Der Berliner Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein forscht zum Thema „Polizei und Gewalt“ und rügt Fehler im System der Ermittlungen. O-Ton Prof. Tobias Singelnstein, Strafrechtler, Freie Universität Berlin: Polizeibeamte als Zeugen rangieren in der Glaubwürdigkeitshierarchie der Justiz ganz weit oben. Polizeibeamte sollen unter Umständen gegen ihren Kollegen aussagen, hier sind Polizeibeamte gerade nicht die neutralen, objektiven Beobachter, sondern haben unter Umständen Eigeninteressen, die von der Justiz und von der Staatsanwaltschaft im Besonderen nicht immer hinreichend berücksichtigt werden. Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln müssen, besteht die Gefahr von Interessenskonflikten. Beispiel Gelsenkirchen. Im Januar 2015 stirbt ein Mann nach einem Faustschlag aus einer Gruppe von Polizisten. In den ersten beiden Wochen leitet im Polizeipräsidium der Vater eines der beschuldigten Polizisten die Ermittlungen. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt. O-Ton Jens Kamieth, CDU, MdL Nordrhein-Westfalen, Sprecher Rechtsausschuss: Wenn es zu Verdachtsmomenten gegen Polizeibeamte kommt, trete ich dafür ein, dass ortsfremde Behörden zuständig sind, das heißt, eine andere Polizeibehörde soll die Ermittlungen führen, unter Anleitung einer anderen Staatsanwaltschaft, damit ein wirklich objektives und aussagekräftiges Ermittlungsergebnis dabei rauskommt. Auch in Bayern gab es massive Übergriffe von Polizisten. Der Freistaat hat reagiert. Seit 2013 laufen Ermittlungen gegen Polizisten bei einem eigens gegründeten Sonderdezernat beim Landeskriminalamt. O-Ton Manfred Gigl, Kriminaldirektor, Leiter Interne Ermittlungen, LKA München: Der Erfolg unserer Dienststelle liegt darin, dass wir mittlerweile in den Medien, in der Öffentlichkeit, aber auch in der Politik entsprechend anerkannt sind, als zentrale Dienststelle, die objektiv, neutral und mit Distanz die notwendigen Ermittlungen durchführt. Dieser Bericht des Innenausschusses des bayerischen Landtages belegt: 281 Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurden begonnen, davon wurde in 37 Fällen ein rechtswidriges Verhalten der Polizisten bejaht. Die Anklagequote stieg damit auf 13,5 Prozent, fast zehn Mal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Damit Konflikte zwischen Bürgern und Polizei nicht eskalieren, könnten auch Body-Cams für Polizisten eingesetzt werden, Hessen testet das. Auch Bayern beteiligt sich an dem Versuch. Entscheidend ist die Frage, was mit den Bildern passiert: O-Ton Prof. Rafael Behr, Polizeiwissenschaftler, Akademie der Polizei Hamburg: So lange die Bilder innerhalb der Polizei verbleiben, sind sie anfällig für Manipulationen, beziehungsweise auch fürs Verschwinden. Also, zu fordern wäre, dass die Bilder automatisch auf einen Server aufgenommen werden oder auflaufen, der nicht von der Polizei kontrolliert wird. Erst dann hätte die Öffentlichkeit das Gefühl, dass man frei von Manipulation ist. Eine Polizei, die nichts zu verbergen hat, dürfte dagegen keine Einwände haben. San Diego, Kalifornien. Polizeigewalt ist hier ein großes Problem. Deswegen tragen alle Beamten im Einsatz inzwischen eine BodyCam. Die Aufnahmen werden nach Dienstende automatisch auf einem Server einer beauftragten Firma gespeichert. Ed Lavalle war für die Einführung der Body-Cams verantwortlich: O-Ton Ed Lavalle, Officer, Police San Diego: Das Video wird aufgenommen und kann nicht manipuliert werden, nicht von uns und nicht von der Firma. Was auch immer aufgenommen wird, geht so in das System. Was wir zwischen Start und Stopp aufnehmen, wird hochgeladen, genauso wie es aufgenommen wurde. In San Diego hat die Gewalt durch Polizisten seit Einführung der Body-Cams um 46,5 Prozent abgenommen. Auch der Einsatz von Pfefferspray ist um ein Drittel zurückgegangen. Doch in Deutschland tut man sich schwer mit unabhängiger Videoüberwachung der Polizei. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger hat dazu ganz eigene Ansichten. Dem Fachmagazin der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt er, Zitat: „Wer die Hoheit über die Bilder hat, hat die Hoheit über die Meinungsbildung.“ Eine erstaunliche Haltung. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht erst im Sommer nochmals klargestellt: Auch der Bürger darf die Polizei per Video kontrollieren. In einem Urteil wird die „grundsätzliche Zulässigkeit des Filmens und Fotografierens polizeilicher Einsätze“ bestätigt. Wir wollen wissen, was der Minister von diesem Urteil hält – und fragen nach: O-Ton Frontal 21: Kamera im Polizeieinsatz? Es gab kürzlich ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. O-Ton Ralf Jäger, SPD, Innenminister Nordrhein-Westfalen: Da rufen Sie am besten meine Pressestelle an. Doch auch die antwortet auf unsere Frage nicht. Behörden reden offenbar nicht gern, wenn Polizisten, wie hier in Stuttgart, die Nerven verlieren. Doch solche Videobilder zerstören das Bild vom vorbildlichen Freund und Helfer. So auch in diesem Fall: Im Mai 2013 fasst die Polizei einen Ladendieb. Der Täter liegt am Boden, mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. Trotzdem schlagen und treten Polizisten auf ihn ein. Nur durch diese Bilder konnten die Ordnungshüter überführt werden. Vor Gericht kamen sie trotzdem mit einer Verwarnung davon. Experten fordern mehr Zivilcourage innerhalb der Polizei und eine unabhängige Beschwerdestelle für Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower. O-Ton Prof. Rafael Behr, Polizeiwissenschaftler, Akademie der Polizei Hamburg: Der Whistleblower gilt in der Polizistenkultur als Kameradenschwein, schlichtweg. Das ist brutal gesagt, aber genauso ist es. Und hier wäre zu fordern, dass es neutrale Stellen gibt, die dieses positiv besetzen. Die also Whistleblowing nicht als Verrat werten, sondern als Bemühen des Einzelnen das Gute für die Organisation zu tun. Damit das Vertrauen in Staat und Polizei nicht schwindet, braucht es Zivilcourage von Polizisten, unabhängige interne Ermittler und mutige Bürger. Zur Beachtung: Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers hergestellt. Jede andere Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtgesetzes ist ohne Zustimmung des Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die in den Beiträgen dargestellten Sachverhalte entsprechen dem Stand des jeweiligen Sendetermins.
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