Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung) S Wortlaut der Petition Der Deutsche Bundestag möge als Gesetzgeber beschließen, dass gewalttätige Übergriffe auf Polizisten und Rettungskräfte mit Mindeststrafen im Strafgesetzbuch verankert werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen soll eine Geldzahlung möglich sein; wobei dann aber immer ein direkter Bezug auf das Bruttoeinkommen des Täters genommen werden muss. Begründung Polizisten und Rettungskräfte sollten einen besonderen Schutz genießen. Sie sind nicht zur Frustbewältigung politischer oder religiöser Personen im Staatsdienst/Rettungsdienst eingestellt worden. Gesunde Polizisten und Rettungskräfte sind im Interesse der Steuer zahlenden Allgemeinheit und dienen der Sicherheit. Polizisten und Rettungskräfte sollten nicht weiter zum Prellbock politischer oder religiöser Auseinandersetzungen sein. Hier spielt auch der nötige Respekt gegenüber Polizisten und Rettungskräften eine wesentliche Rolle. In zahlreichen anderen Staaten genießen Polizisten noch Anerkennung und Respekt. Als Mindeststrafen für Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte schlage ich vor: - Versuchte Körperverletzung: 3 Monate Freiheitsstrafe (oder ein Bruttomonatslohn) - Körperverletzung: 6 Monate Freiheitsstrafe (oder 2 Bruttomonatslöhne) - Schwere Körperverletzung 12 Monate (keine Geldstrafe möglich) - Versuchte Tötung: 4 Jahre (keine Geldstrafe möglich) - Tötung: 8 Jahre (keine Geldstrafe möglich) - Mordversuch: 5 Jahre (keine Geldstrafe möglich) - Mord: 10 Jahre (keine Geldstrafe möglich) Mindeststrafen sollen eine abschreckende Wirkung haben. Einen Ermessungsspielraum für Richter und Staatsanwälte sollte es nicht geben, auch nicht bei einem “Verbotsirrtum“. Es muss ein eindeutiger Nachweis über die Tat gegeben sein. Wenn es keine Videoaufnahmen gibt, dann müssen mindestens zwei Beamte oder glaubwürdige Augenzeugen unter Eid als Zeugen aussagen. Das Opfer zählt als Zeuge mit. Polizisten sind Eckpfeiler unserer Gesellschaft, wer sie angreift, der greift Deutschland an. Rettungskräfte sollen Leben retten und nicht bei ihrer Arbeit angegriffen werden. Die Tatsache dass Polizisten besondere Schutzkleidung tragen sollte keine Berechtigung dafür sein Steine und Pyrotechnik auf Polizisten zu werfen. Religiöse Vorschriften sollten nicht dazu berechtigen Rettungskräfte zu attackieren. Die körperliche Unversehrtheit sollte auch, wenn nicht sogar insbesondere, für Polizisten und Rettungskräfte gelten. Durch Mindesstrafen soll auch der Gleichheit vor dem Gesetz nachgekommen werden. Politische Ansichten und/oder religiöse Vorschriften sollen keine Ausnahmeregelungen ermöglichen. Anregungen für die Forendiskussion Jeder Angriff auf Polizisten ist zu verurteilen. Wer Polizisten und Rettungskräfte angreift sollte für sein asoziales und menschenverachtendes Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne eine zwingende Mindeststrafe erhalten gewaltbereite Aktivisten und/oder Religionsanhänger die falsche Botschaft. Unsere Gesellschaft erwartet von Polizisten und Rettungskräften ein tadelloses Verhalten. Darum sollten Polizisten Petition 58065 - 19. March 2015 Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung) und Rettungskräfte nicht weiter den Gefahren von Extremisten, Gewaltbereiten und Respektlosen ausgesetzt werden. Petition 58065 - 19. March 2015 Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung) Seite4 !"#" $% betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg an folgende Kontaktadresse: Deutscher Bundestag Sekretariat des Petitionsausschusses Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: (030)227 35257 Petition 58065 - 19. March 2015
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