Mindeststrafen für Angriffe auf Polizisten

Petition an den Deutschen Bundestag
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
S Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge als Gesetzgeber beschließen, dass gewalttätige Übergriffe auf Polizisten und
Rettungskräfte mit Mindeststrafen im Strafgesetzbuch verankert werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen
soll eine Geldzahlung möglich sein; wobei dann aber immer ein direkter Bezug auf das Bruttoeinkommen des
Täters genommen werden muss.
Begründung
Polizisten und Rettungskräfte sollten einen besonderen Schutz genießen. Sie sind nicht zur Frustbewältigung
politischer oder religiöser Personen im Staatsdienst/Rettungsdienst eingestellt worden. Gesunde Polizisten
und Rettungskräfte sind im Interesse der Steuer zahlenden Allgemeinheit und dienen der Sicherheit. Polizisten
und Rettungskräfte sollten nicht weiter zum Prellbock politischer oder religiöser Auseinandersetzungen sein.
Hier spielt auch der nötige Respekt gegenüber Polizisten und Rettungskräften eine wesentliche Rolle. In
zahlreichen anderen Staaten genießen Polizisten noch Anerkennung und Respekt.
Als Mindeststrafen für Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte schlage ich vor:
- Versuchte Körperverletzung: 3 Monate Freiheitsstrafe (oder ein Bruttomonatslohn)
- Körperverletzung: 6 Monate Freiheitsstrafe (oder 2 Bruttomonatslöhne)
- Schwere Körperverletzung 12 Monate (keine Geldstrafe möglich)
- Versuchte Tötung: 4 Jahre (keine Geldstrafe möglich)
- Tötung: 8 Jahre (keine Geldstrafe möglich)
- Mordversuch: 5 Jahre (keine Geldstrafe möglich)
- Mord: 10 Jahre (keine Geldstrafe möglich)
Mindeststrafen sollen eine abschreckende Wirkung haben. Einen Ermessungsspielraum für Richter und
Staatsanwälte sollte es nicht geben, auch nicht bei einem “Verbotsirrtum“. Es muss ein eindeutiger Nachweis
über die Tat gegeben sein. Wenn es keine Videoaufnahmen gibt, dann müssen mindestens zwei Beamte oder
glaubwürdige Augenzeugen unter Eid als Zeugen aussagen. Das Opfer zählt als Zeuge mit.
Polizisten sind Eckpfeiler unserer Gesellschaft, wer sie angreift, der greift Deutschland an. Rettungskräfte
sollen Leben retten und nicht bei ihrer Arbeit angegriffen werden. Die Tatsache dass Polizisten besondere
Schutzkleidung tragen sollte keine Berechtigung dafür sein Steine und Pyrotechnik auf Polizisten zu werfen.
Religiöse Vorschriften sollten nicht dazu berechtigen Rettungskräfte zu attackieren. Die körperliche
Unversehrtheit sollte auch, wenn nicht sogar insbesondere, für Polizisten und Rettungskräfte gelten.
Durch Mindesstrafen soll auch der Gleichheit vor dem Gesetz nachgekommen werden. Politische Ansichten
und/oder religiöse Vorschriften sollen keine Ausnahmeregelungen ermöglichen.
Anregungen für die Forendiskussion
Jeder Angriff auf Polizisten ist zu verurteilen. Wer Polizisten und Rettungskräfte angreift sollte für sein
asoziales und menschenverachtendes Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne eine zwingende
Mindeststrafe erhalten gewaltbereite Aktivisten und/oder Religionsanhänger die falsche Botschaft. Unsere
Gesellschaft erwartet von Polizisten und Rettungskräften ein tadelloses Verhalten. Darum sollten Polizisten
Petition 58065 - 19. March 2015
Petition an den Deutschen Bundestag
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
und Rettungskräfte nicht weiter den Gefahren von Extremisten, Gewaltbereiten und Respektlosen ausgesetzt
werden.
Petition 58065 - 19. March 2015
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!"#" $% betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg an folgende
Kontaktadresse:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)227 35257
Petition 58065 - 19. March 2015