Jherings Geist Der hochbetagte B ist mit E verheiratet, lebt mit ihr und dem gemeinsamen 16-jährigen Sohn S zusammen und ist Mitglied des Rudolf von Jhering Vereins (V). Seinen Lebensabend vor Augen entschließt sich B zu folgenden Schritten: Seinem langjährigen Freund F möchte er anlässlich einer persönlichen Dankesschuld eine Versicherungssumme i.H.v. 5.000 € zuwenden. Für die hierzu erforderliche Gesundheitsbescheinigung sucht er Kardiologin K auf und teilt ihr seine Absicht mit. K bescheinigt, um den Abschluss des Versicherungsvertrags nicht zu gefährden, in Absprache mit F dem B einen exzellenten Gesundheitszustand, obwohl K erkennt, dass B´s Lebensende in wenigen Wochen besiegelt ist. Auf dieser Grundlage schließt der gutgläubige B mit dem Versicherer G einen entsprechenden Vertrag. Ferner beschließt B, sein im Jahre 2007 wirksam verfügtes Testament, nach dem E Alleinerbin und dem V eine von Jhering handsignierte Erstauflage „Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung“, Teil 2, Abteilung 1, vermacht werden sollte, außer Kraft zu setzen. Er erörtert sein Anliegen mit dem von ihm mandatierten Anwalt A – einem Freund der Familie – und bittet ihn, alsbald mit dem Notar N wiederzukommen, um die notariell beurkundete Aufhebung des gesamten Testaments vorzunehmen. Obwohl mehrfach gemahnt, erscheint A nicht mit dem N zur Beurkundung. Unverrichteter Dinge verstirbt B. Während der Trauerfeier im Haus des B entdeckt Freund F in einem Sekretär ein auf den Namen der Haushälterin H ausgewiesenes Sparbuch in Höhe von 50.000 €. Dieses hatte B zu Lebzeiten bei der X-Bank für H als Dank für deren treue Dienste und ohne dieser davon etwas zu sagen eingerichtet und zu Lebzeiten noch selbst genutzt. Mit seinem Tode sollte H, so die Vereinbarung mit der X-Bank, hierüber informiert werden und unmittelbar die Auszahlung beanspruchen können. Von dem Fund überrascht stößt F eine Trauerkerze auf Jherings „Geist“, der vollständig verbrennt. Das Sparbuch überreicht F sodann der H. Die Beteiligten treten mit der Bitte um umfängliche Rechtsauskunft bis zum 7. Oktober 2016 an Sie heran: F verlangt Auszahlung von 5.000 € von G, der die Zahlung verweigert, weil das Gesundheitszeugnis „eine Lüge“ sei, er sich deshalb nicht mehr gebunden fühle und fragt, gegenüber wem er dies erklären soll. S verlangt Schadensersatz von A in Höhe seiner „entgangenen Erbschaft“ (Nachlasswert: 1 Mio. €). V fragt, welche Ansprüche er wegen des verbrannten Jherings hat. Noch bevor die X-Bank H informiert, fragt E, welche Ansprüche ihr in Bezug auf das Sparbuch zustehen. Ihre Rechtsauskunft ist gutachtlich zu entwerfen. Dabei ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend einzugehen. Sollte es nach Ihrer Auffassung darauf ankommen, ist davon auszugehen, dass weitere Sachaufklärung nicht zu erreichen ist. Normen des Versicherungsrechts bleiben außer Betracht. Seite 1 von 2 Formalia: Das Gutachten darf einen Umfang von 38.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen innerhalb der Textseiten ohne Fußnoten nicht überschreiten. Fußnoten haben eine Nachweisfunktion und sollen keinen weiteren Text enthalten. Formatierung: Die Schriftgröße muss „12 pt“ (Text) bzw. „10 pt“ (Fußnoten) betragen. Der Zeilenabstand des Textes hat „1,5“ zu betragen. Die Ränder der Textseiten sind wie folgt einzurichten: Links 6 cm, rechts 1,5 cm, oben 1,5 cm, unten 1,5 cm. Im Übrigen gelten die „Formale[n] Hinweise für die Anfertigung von Prüfungshausarbeiten am Fachbereich 01 Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen“, abrufbar auf der Internetseite des Prüfungsamts. Bitte beachten Sie: Die Wahrung einer wissenschaftlichen Mindestanforderungen genügenden Form ist Bestandteil der Prüfungsleistung. Mängel in diesem Bereich führen zu Punktabzug. Abgabe: Die Abgabe der Hausarbeit hat spätestens am 7. Oktober 2016 um 12:00 Uhr zu erfolgen. Abgabeort ist innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten entweder die Professur Licher Straße, zu Händen Herrn Christoph Bender, oder der Briefkasten im Hörsaalgebäude. Bei Abgabe über den Postweg entscheidet allein das Datum des Posteingangs an der Professur. Neben der gedruckten Ausarbeitung ist die gesamte Hausarbeit bis zum 7. Oktober 2016 um 12:00 Uhr in einer Datei (doc- oder docx-Format) per E-Mail an [email protected] zu senden. Der Betreff der E-Mail muss lauten: Hausarbeit_BGB_2016. Die Datei ist nach der Bearbeiterin/ dem Bearbeiter zu benennen (z.B. „Nachname_Vorname.docx“). Die Hausarbeit gilt nur als form- und fristgerecht abgegeben, wenn dem Lehrstuhl bis Fristende beide Versionen vorliegen und die elektronische Version unter dem oben angegebenen Betreff eingeht. Andernfalls wird die Hausarbeit als nicht bestanden gewertet. Die gedruckte Hausarbeit ist zu unterschreiben. Mit der Unterschrift erklärt die Verfasserin/ der Verfasser, die Hausarbeit eigenständig und ohne Hilfe Dritter verfasst zu haben. Die elektronische Fassung der Hausarbeit wird auf Plagiate überprüft. Remonstration: Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen ab Rückgabe der Hausarbeit. Remonstrationen sind schriftlich zu begründen und zu unterschreiben. Der Sachverhalt ist urheberrechtlich geschützt. Das Einstellen in Foren, Datenbanken usw. ist untersagt! Seite 2 von 2
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