HausarbeitVerfassungsrechtII–Grundrechte,WS2015/16 Prof.Dr.AstridWallrabenstein Sachverhalt DieEheleuteFundEunternahmen1978eineSegelreiseanderbrasilianischenKüste,zudersieauch derBootsmannAbegleitete.NacheinigerZeitaufSeezerstrittsichFzunehmendmitA.ImVerlauf einesStreitsstachAdenFmiteinemLangmessernieder.AwurdeeinigeZeitspäterinderBundesrepublikDeutschlandwegenMordesgemäߧ211StGBzueinerlebenslangenFreiheitsstrafeverurteilt. DerProzesserlangteinderBundesrepublikerheblicheProminenz,sodassvorallemindenJahren 1979und1980intensivhierüberberichtetwurde.DabeitatsichinsbesonderedasalsGmbHorganisierteMagazinMmitfünfaufeinanderfolgendenArtikelnhervor.SeinZielwares,derÖffentlichkeiteinmöglichstpräzisesBildvonTäterundTatzueröffnen.UnterNennungdesvollständigen NamensvonAberichtetedasMagazinnichtnurüberdenGangdesProzesses,sondernauchüber dengesamtenLebenslaufdesA.DieAutorenbeschriebendenAdabeivielfachalsbösartigePersönlichkeit, deren Niedertracht und Versagen in privaten und beruflichen Angelegenheiten sowie schließlichimMordanFihrenAusdruckfinde.AuchdieBeziehungzuA‘sEhefrauRwirdumfassend analysiert,ohnejedochihrenNamenzunennen. ImJahre2002erstellteMimRahmenseinerInternetpräsenzeinfreizugänglichesArchiv,dassämtlicheArtikelabdemJahre1975beinhaltetundfürjedermannfreizugänglichist.IndiesemRahmen wurdenauchdiesichmitderTatdesAbeschäftigendenArtikelungekürztübernommenundpubliziert. Fall1: ImJahre2007,kurznachseinerHaftentlassung,stößtAzufälligunter„www.m-online.de“aufdie bezeichnetenArtikel.Eristdarüberempört,wieüberdieTatauchheutenochnachlesbargeschriebenwurde,insbesonderedarüber,dassdiesunterAngabeseinesvollenNamenserfolgte.Eskönne dochnichtangehen,dassseingesamtesPrivatlebenaufgerolltwurde,nurumSpekulationenüber dieTatmotivationzubefeuernunddasSensationsinteressederLeserzubefriedigen.VordemzuständigenLandgerichterwirktA2008einUrteil,dasMzurLöschungderbesagtenArtikelausdem Online-AngebotdesMagazinsgemäߧ§823Abs.1,1004BGBverpflichtet. HiergegenwehrtsichMmittelsBerufung.Mmachtgeltend,dassdieFreiheitderMeinungundder Presseüberwiege;manseidochzurInformationderÖffentlichkeitüberKapitalverbrechenderhier vorliegendenGrößenordnungverpflichtet.DieRechtsansichtvonMwirdvonkeinerdergerichtlich HausarbeitVerfassungsrechtII–Grundrechte,WS2015/16 Prof.Dr.AstridWallrabenstein bemühten Instanzen geteilt. Der letztinstanzlich befasste Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidungaus,dassnachalldenJahrenkeindenkbaresInteressevonManderBerichterstattung überdasVerfahrengegenAersichtlichsei.OhnesichmitdieserFrageweiterauseinandersetzen, meintderBundesgerichtshof,dassessichjedenfallsbeiimInterneteingestelltenArtikelnoffensichtlichnichtum„Presse“imSinnedesArt.5Abs.1Satz2GGhandele. Aufgabe1: VerletztdasUrteildesBGHdieMGmbHinihrenGrundrechten? Aufgabe2: IstdievomvertretungsbefugtenGeschäftsführerGimNamenvonMperMailmitangehängtem SchriftsatzfristgemäßeingelegteVerfassungsbeschwerdegegendasUrteildesBGHzulässig? Fall2: ImJahre1985verstirbtAimHaftvollzug.VonderBerichterstattungausdenJahren1979und1980 haterbiszudiesemZeitpunktnieerfahren.AndersseineEhefrauR:SieerlangtnochimJahre2002 KenntnisvonderInternetpublikationbesagterArtikel.Sieversuchtnun,aufGrundlageder§§823 Abs.1,1004BGBdieLöschungderArtikelüberihrenverstorbenenMannzuerwirken.Siebegründet ihreKlagedamit,dassdieBerichterstattungihrPersönlichkeitsrechterheblichverletze.DerVorfall liegedochschonJahrzehntezurück–damüsseesdocheinRechtaufVergessenihresMannesgeben.WennsieselbstnachdemToddesMannesweiterhinals„FraueinesMörders“imInternetzu findensei,werdeesihralsAngehörigeeinesehemaligemStraftätersjafaktischunmöglichgemacht, jewiedernormalamGesellschaftslebenteilhabenzukönnen. DervonRnachMisserfolgvonKlageundBerufungzuletztangerufeneBGHbegründetseineden AntragderRzurückweisendeEntscheidungdamit,dassdasBerichtsinteressederMindiesembesonderenFalltrotzderlangvergangenenZeitvorrangigsei.ZwarerkennederSenatdasInteresse derRanderLöschungderArtikelalsverfassungsrechtlichzubeachtendePositionihresPersönlichkeitsrechtsan.AufRechtedesAmüssemanabernun,nachdemerverstorbensei,keineRücksicht mehrnehmen.AuchseiderhiesigeBerichtsgegenstandvonsoherausragenderBedeutungfürdie DarstellungvongroßenStrafprozessenderspäten1970erJahre,dassdasBerichtsinteresseklarvorgehe.RerachtetdieseUrteilsfindungalsverfassungswidrigundlegtvordemBundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerdeein. Aufgabe3: IstdiezulässigeVerfassungsbeschwerdederRbegründet? HausarbeitVerfassungsrechtII–Grundrechte,WS2015/16 Prof.Dr.AstridWallrabenstein Bearbeitervermerk: AbgabederHausarbeitingedruckterForm(dasGutachtensollteeinenUmfangvon25Seitennicht überschreiten;1,5Zeilenabstand;7cmRandlinks;Schriftgröße12,imÜbrigenwirdaufdenLeitfadendesFachbereichsverwiesen)bisspätestens11.04.2016(bis12.00UhrpersönlichindenRäumenderProfessur,RuW[3.120,3.126,3.126a,3.140,3.143]bzw.mitDatumdesPoststempels).Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Wallrabenstein, PF 12, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60629FrankfurtamMain. DieelektronischeFassungderBearbeitung(nurdasGutachten,keinDeckblatt,Literatur-undInhaltsverzeichnis) ist darüber hinaus bis spätestens 11.04.2016, 24 Uhr auch im E-Center (http://www.jura.uni-frankfurt.de/e-center) des Fachbereichs hochzuladen. Beachten Sie bitte die HinweisezumUpload.SiebenötigenhierfüreinengültigenAccountdesHochschulrechenzentrums. Für die ordnungsgemäße Abgabe ist ein ausgedrucktes Exemplar der vollständigen Hausarbeit fristgerechtabzugebenUNDeinelektronischesExemplarnurdesGutachtensalsWord-oderPDFDokumentüberdasE-Centerfristgerechthochzuladen.Esreichtnichtaus,dasslediglichdieFrist desausgedrucktenExemplarsoderdeselektronischenExemplarseingehaltenwird.Sollteeineder Fristennichteingehaltenwerden,giltdieHausarbeitalsnichtordnungsgemäßabgegebenund/oder wirdmit„ungenügend(0Punkte)“bewertet. DerHausarbeitisteineschriftliche,unterschriebeneErklärungdarüberbeizufügen,dassdieHausarbeitselbstständigverfasstwurdeundallebenutztenQuellenundHilfsmittelinderArbeitangegeben sind.
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