Fall 1 - Goethe

HausarbeitVerfassungsrechtII–Grundrechte,WS2015/16
Prof.Dr.AstridWallrabenstein
Sachverhalt
DieEheleuteFundEunternahmen1978eineSegelreiseanderbrasilianischenKüste,zudersieauch
derBootsmannAbegleitete.NacheinigerZeitaufSeezerstrittsichFzunehmendmitA.ImVerlauf
einesStreitsstachAdenFmiteinemLangmessernieder.AwurdeeinigeZeitspäterinderBundesrepublikDeutschlandwegenMordesgemäߧ211StGBzueinerlebenslangenFreiheitsstrafeverurteilt.
DerProzesserlangteinderBundesrepublikerheblicheProminenz,sodassvorallemindenJahren
1979und1980intensivhierüberberichtetwurde.DabeitatsichinsbesonderedasalsGmbHorganisierteMagazinMmitfünfaufeinanderfolgendenArtikelnhervor.SeinZielwares,derÖffentlichkeiteinmöglichstpräzisesBildvonTäterundTatzueröffnen.UnterNennungdesvollständigen
NamensvonAberichtetedasMagazinnichtnurüberdenGangdesProzesses,sondernauchüber
dengesamtenLebenslaufdesA.DieAutorenbeschriebendenAdabeivielfachalsbösartigePersönlichkeit, deren Niedertracht und Versagen in privaten und beruflichen Angelegenheiten sowie
schließlichimMordanFihrenAusdruckfinde.AuchdieBeziehungzuA‘sEhefrauRwirdumfassend
analysiert,ohnejedochihrenNamenzunennen.
ImJahre2002erstellteMimRahmenseinerInternetpräsenzeinfreizugänglichesArchiv,dassämtlicheArtikelabdemJahre1975beinhaltetundfürjedermannfreizugänglichist.IndiesemRahmen
wurdenauchdiesichmitderTatdesAbeschäftigendenArtikelungekürztübernommenundpubliziert.
Fall1:
ImJahre2007,kurznachseinerHaftentlassung,stößtAzufälligunter„www.m-online.de“aufdie
bezeichnetenArtikel.Eristdarüberempört,wieüberdieTatauchheutenochnachlesbargeschriebenwurde,insbesonderedarüber,dassdiesunterAngabeseinesvollenNamenserfolgte.Eskönne
dochnichtangehen,dassseingesamtesPrivatlebenaufgerolltwurde,nurumSpekulationenüber
dieTatmotivationzubefeuernunddasSensationsinteressederLeserzubefriedigen.VordemzuständigenLandgerichterwirktA2008einUrteil,dasMzurLöschungderbesagtenArtikelausdem
Online-AngebotdesMagazinsgemäߧ§823Abs.1,1004BGBverpflichtet.
HiergegenwehrtsichMmittelsBerufung.Mmachtgeltend,dassdieFreiheitderMeinungundder
Presseüberwiege;manseidochzurInformationderÖffentlichkeitüberKapitalverbrechenderhier
vorliegendenGrößenordnungverpflichtet.DieRechtsansichtvonMwirdvonkeinerdergerichtlich
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Prof.Dr.AstridWallrabenstein
bemühten Instanzen geteilt. Der letztinstanzlich befasste Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidungaus,dassnachalldenJahrenkeindenkbaresInteressevonManderBerichterstattung
überdasVerfahrengegenAersichtlichsei.OhnesichmitdieserFrageweiterauseinandersetzen,
meintderBundesgerichtshof,dassessichjedenfallsbeiimInterneteingestelltenArtikelnoffensichtlichnichtum„Presse“imSinnedesArt.5Abs.1Satz2GGhandele.
Aufgabe1:
VerletztdasUrteildesBGHdieMGmbHinihrenGrundrechten?
Aufgabe2:
IstdievomvertretungsbefugtenGeschäftsführerGimNamenvonMperMailmitangehängtem
SchriftsatzfristgemäßeingelegteVerfassungsbeschwerdegegendasUrteildesBGHzulässig?
Fall2:
ImJahre1985verstirbtAimHaftvollzug.VonderBerichterstattungausdenJahren1979und1980
haterbiszudiesemZeitpunktnieerfahren.AndersseineEhefrauR:SieerlangtnochimJahre2002
KenntnisvonderInternetpublikationbesagterArtikel.Sieversuchtnun,aufGrundlageder§§823
Abs.1,1004BGBdieLöschungderArtikelüberihrenverstorbenenMannzuerwirken.Siebegründet
ihreKlagedamit,dassdieBerichterstattungihrPersönlichkeitsrechterheblichverletze.DerVorfall
liegedochschonJahrzehntezurück–damüsseesdocheinRechtaufVergessenihresMannesgeben.WennsieselbstnachdemToddesMannesweiterhinals„FraueinesMörders“imInternetzu
findensei,werdeesihralsAngehörigeeinesehemaligemStraftätersjafaktischunmöglichgemacht,
jewiedernormalamGesellschaftslebenteilhabenzukönnen.
DervonRnachMisserfolgvonKlageundBerufungzuletztangerufeneBGHbegründetseineden
AntragderRzurückweisendeEntscheidungdamit,dassdasBerichtsinteressederMindiesembesonderenFalltrotzderlangvergangenenZeitvorrangigsei.ZwarerkennederSenatdasInteresse
derRanderLöschungderArtikelalsverfassungsrechtlichzubeachtendePositionihresPersönlichkeitsrechtsan.AufRechtedesAmüssemanabernun,nachdemerverstorbensei,keineRücksicht
mehrnehmen.AuchseiderhiesigeBerichtsgegenstandvonsoherausragenderBedeutungfürdie
DarstellungvongroßenStrafprozessenderspäten1970erJahre,dassdasBerichtsinteresseklarvorgehe.RerachtetdieseUrteilsfindungalsverfassungswidrigundlegtvordemBundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerdeein.
Aufgabe3:
IstdiezulässigeVerfassungsbeschwerdederRbegründet?
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Prof.Dr.AstridWallrabenstein
Bearbeitervermerk:
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