Kommunales Wahlrecht für Unternehmer: „Wo ich zahle, möchte ich

Landeck, 25. Februar 2016 | W WKO.at/tirol/landeck
Kommunales Wahlrecht für Unternehmer:
„Wo ich zahle, möchte ich mitbestimmen“
Tirols Unternehmer fordern das Recht, bei Gemeinderatswahlen am Betriebsstandort
wählen zu dürfen. Ein Gutachten der Uni Innsbruck zeigt, dass dies möglich wäre.
„In Tirol gibt es insgesamt 42.453 gewerbliche Unternehmen, davon 19.499 Arbeitgeberbetriebe.
Diese beschäftigen 233.000 Menschen – das sind rund 70 Prozent der Gesamtbeschäftigung. Mit der
Kommunalsteuer leisten wir somit einen entscheidenden Finanzierungsbeitrag für die Gemeinden“,
nennt Landeck WK-Obmann KommR Anton Prantauer die Fakten und führt weiter aus: „Wir
Unternehmer haben einen großen Einfluss auf das Vereinsleben, das wirtschaftliche Gedeihen und
das soziale Leben einer Gemeinde. Und dennoch: Sind Firmen- und Hauptwohnsitz nicht ident,
bleibt uns ein Mitgestalten des politischen Lebens der Gemeinde verwehrt.“ Deshalb ist die
Forderung des Obmanns klar: „Ich fordere für Unternehmer ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene.
Dort, wo ich Steuern zahle, will ich auch mitbestimmen können.“
Rechtlich gesehen wäre ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene durchaus möglich, wie ein Gutachten
von Univ.-Prof. Dr. Peter Hilpold von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Innsbruck zeigt. „Als erster Schritt müsste allerdings zunächst die Tiroler Gemeindewahlordnung
geändert werden. Konkret sollte § 7 der Tiroler Gemeindewahlordnung so novelliert werden, dass
damit der von Art. 117 Abs. 2 2. Satz B-VG vorgesehenen Möglichkeit Rechnung getragen wird, auch
an einem Wohnsitz, und nicht nur am Hauptwohnsitz, das Wahlrecht auszuüben“, erklärt Hilpold.
Während andere Bundesländer, etwa Burgenland und Niederösterreich, diese Möglichkeit bereits
ausgeschöpft haben, hat sich das Land Tirol, bislang für die enge Fassung entschieden, „was die
Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung der Tiroler einschränkt.“
Rückfragen:
Mag. (FH) Thomas Köhle
Wirtschaftskammer Tirol
Bezirksstelle Landeck
T 05 90 90 5-3416
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