Nr. 1/2016

Poste Italiane SpA
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Nr. 1/2016
Neuerungen im AGRIOS-Programm
2016
Ökologische Maßnahmen
Die mechanische Ausdünnung mit dem
Fadengerät wird als ökologische Maßnahme
anerkannt.
Integrierter Pflanzenschutz
Acrinathrin wird als neuer Wirkstoff in die
Mittellisten aufgenommen:

Handelsname: Rufast Nova

Einsatz gegen Blattsauger

Dosis: Maximal 100 ml/hl bzw. maximal
1,0 l/ha

Maximal eine Anwendung pro Jahr

Karenzzeit: 28 Tage

Achtung: Zurzeit sind im Kernobstbau mit
diesem
Wirkstoff
nur
Produkte
zugelassen, die Abamectin als weiteren
Wirkstoff enthalten.
Phosphorester: Pflanzenschutzmittel aus
dieser Gruppe dürfen nur mehr maximal
viermal pro Jahr eingesetzt werden.
Chlorpyriphos-ethyl (z.B. Dursban 75 WG):
Aufgrund der Senkung des zulässigen
Rückstandhöchstgehaltes von 0,5 mg/kg auf
0,01 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit
diesem Wirkstoff nur mehr maximal einmal
pro Jahr und nur bis 90 Tage vor
Erntebeginn eingesetzt werden. Der letzte
mögliche Einsatztermin für alle Sorten ist
jedoch in jedem Fall der 15. Juni. Der Einsatz
gegen den Apfelwickler ist im AGRIOSProgramm nicht mehr vorgesehen.
Phosmet (z.B. Spada WDG): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur
mehr maximal zweimal pro Jahr eingesetzt
werden (neue Etikette). Der Wirkstoff ist im
AGRIOS-Programm
jetzt
auch
gegen
Blattsauger zugelassen.
Spinnmilbenbekämpfung: Gegen Spinnmilben sind maximal zwei Behandlungen pro
Jahr erlaubt, ein eventueller Einsatz von
Mineralöl (Sommeröl) wird dabei nicht mehr
berücksichtigt.
Anilino-Pyrimidine (z.B. Chorus, Scala):
Pflanzenschutzmittel aus dieser Gruppe dürfen
nur mehr maximal dreimal pro Jahr
eingesetzt werden.
Kupfer:
Pro
Jahr
sind
einschließlich
kupferhaltiger Blattdünger maximal 6 kg
Reinkupfer pro ha erlaubt. Für jede
Behandlung mit Mancozeb wird die zulässige
Gesamtmenge an Reinkupfer jeweils um 0,5
kg/ha reduziert. Bei einer Behandlung mit
Mancozeb
beträgt
die
Maximalmenge
Reinkupfer somit 5,5 kg/ha/Jahr, bei zwei
Behandlungen reduziert sie sich auf 5
kg/ha/Jahr.
Mancozeb (z.B. Dithane DG Neotec, M 70
DF): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff
dürfen maximal zweimal pro Jahr nur in der
Vorblüte eingesetzt werden. Achten Sie
besonders auf die Mengeneinschränkungen
laut Etikette!
Metiram (z.B. Polyram DF): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur
mehr maximal dreimal pro Jahr eingesetzt
werden (neue Etikette).
Myclobutanil (z.B. Systhane 4,5 Plus, Thiocur
Forte): Pflanzenschutzmittel mit diesem
Wirkstoff dürfen nur mehr maximal zweimal
pro Jahr eingesetzt werden.
Quinoxyfen (z.B. Arius): Pflanzenschutzmittel
mit diesem Wirkstoff dürfen nur mehr maximal
zweimal pro Jahr eingesetzt werden.
Ethephon (z.B. Ethrel, Gerephon SL): Ein
Einsatz mit maximal 0,6 l/ha oder zwei
Einsätze mit jeweils maximal 0,375 l/ha sind
erlaubt (neue Etikette).
Bromadiolon (z.B. Agrirat, Agrorat B): Der
Einsatz
dieses
Wirkstoffs
für
die
Nagetierbekämpfung (Mäuse) ist nicht mehr
zugelassen.
Dünger
Die im Anhang zu den AGRIOS-Richtlinien
2016
angeführten
Dünger
dürfen
im
integrierten Anbau eingesetzt werden. Eine
aktuelle Liste wird auf der Homepage
www.agrios.it veröffentlicht.
Betriebsheftaufzeichnungen
Im Betriebsheft kann zukünftig auch die Dosis
pro ha eingetragen werden. Nach den neuen
GlobalGAP-Richtlinien
muss
für
jede
Pflanzenschutzmittelanwendung
auch
die
Witterung zum Zeitpunkt der Ausbringung
aufgezeichnet werden. Im Betriebsheft wurde
dafür eine eigene Spalte mit Symbolen zum
Ankreuzen vorgesehen. Die Aufzeichnung der
Bewässerung erfolgt in Zukunft ebenfalls im
Betriebsheft.
Falls jemand für die Eintragungen nicht das
von der AGRIOS bereitgestellte Betriebsheft
nutzt, sondern eine andere (z.B. digitale) Form
bevorzugt, können die Daten zur Bewässerung
auch auf andere Weise festgehalten werden,
sofern alle geforderten Angaben (Datum,
Wassermenge) vorhanden sind. Die AGRIOS
wird dafür auf der Homepage ein Formular
bereitstellen.
Änderung der Sanktionen für landwirtschaftliche Betriebe
Wenn
die
Betriebsheftaufzeichnungen
unvollständig oder nicht plausibel erscheinen,
wird
eine
zusätzliche
Kontrolle
mit
Probenziehung für eine Rückstandsanalyse
durchgeführt.
Falls das Ergebnis der Rückstandsanalyse
bestätigt, dass die Betriebsheftaufzeichnungen
nicht vollständig sind, trägt der Produzent die
Kosten für die zusätzliche Kontrolle und für die
chemische Analyse. Falls das Analyseergebnis
den Verdacht hingegen nicht bestätigt, werden
dem Produzenten keine zusätzlichen Kosten
angelastet.
Terlan, am 08.02.2016
Die AGRIOS
Ermächt./Autorizz.: Trib. Bozen/Bolzano Nr. 16/89
Verantwortlich/Responsabile: Harald Weis