Poste Italiane SpA SPED. A.P. – 70% NE/BZ I–39018 Terlan/Terlano Jakobistraße 1/A Via Jakobi Tel. 0471 / 258 155 E-Mail: [email protected] Internet: www.agrios.it Nr. 1/2016 Neuerungen im AGRIOS-Programm 2016 Ökologische Maßnahmen Die mechanische Ausdünnung mit dem Fadengerät wird als ökologische Maßnahme anerkannt. Integrierter Pflanzenschutz Acrinathrin wird als neuer Wirkstoff in die Mittellisten aufgenommen: Handelsname: Rufast Nova Einsatz gegen Blattsauger Dosis: Maximal 100 ml/hl bzw. maximal 1,0 l/ha Maximal eine Anwendung pro Jahr Karenzzeit: 28 Tage Achtung: Zurzeit sind im Kernobstbau mit diesem Wirkstoff nur Produkte zugelassen, die Abamectin als weiteren Wirkstoff enthalten. Phosphorester: Pflanzenschutzmittel aus dieser Gruppe dürfen nur mehr maximal viermal pro Jahr eingesetzt werden. Chlorpyriphos-ethyl (z.B. Dursban 75 WG): Aufgrund der Senkung des zulässigen Rückstandhöchstgehaltes von 0,5 mg/kg auf 0,01 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff nur mehr maximal einmal pro Jahr und nur bis 90 Tage vor Erntebeginn eingesetzt werden. Der letzte mögliche Einsatztermin für alle Sorten ist jedoch in jedem Fall der 15. Juni. Der Einsatz gegen den Apfelwickler ist im AGRIOSProgramm nicht mehr vorgesehen. Phosmet (z.B. Spada WDG): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur mehr maximal zweimal pro Jahr eingesetzt werden (neue Etikette). Der Wirkstoff ist im AGRIOS-Programm jetzt auch gegen Blattsauger zugelassen. Spinnmilbenbekämpfung: Gegen Spinnmilben sind maximal zwei Behandlungen pro Jahr erlaubt, ein eventueller Einsatz von Mineralöl (Sommeröl) wird dabei nicht mehr berücksichtigt. Anilino-Pyrimidine (z.B. Chorus, Scala): Pflanzenschutzmittel aus dieser Gruppe dürfen nur mehr maximal dreimal pro Jahr eingesetzt werden. Kupfer: Pro Jahr sind einschließlich kupferhaltiger Blattdünger maximal 6 kg Reinkupfer pro ha erlaubt. Für jede Behandlung mit Mancozeb wird die zulässige Gesamtmenge an Reinkupfer jeweils um 0,5 kg/ha reduziert. Bei einer Behandlung mit Mancozeb beträgt die Maximalmenge Reinkupfer somit 5,5 kg/ha/Jahr, bei zwei Behandlungen reduziert sie sich auf 5 kg/ha/Jahr. Mancozeb (z.B. Dithane DG Neotec, M 70 DF): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen maximal zweimal pro Jahr nur in der Vorblüte eingesetzt werden. Achten Sie besonders auf die Mengeneinschränkungen laut Etikette! Metiram (z.B. Polyram DF): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur mehr maximal dreimal pro Jahr eingesetzt werden (neue Etikette). Myclobutanil (z.B. Systhane 4,5 Plus, Thiocur Forte): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur mehr maximal zweimal pro Jahr eingesetzt werden. Quinoxyfen (z.B. Arius): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur mehr maximal zweimal pro Jahr eingesetzt werden. Ethephon (z.B. Ethrel, Gerephon SL): Ein Einsatz mit maximal 0,6 l/ha oder zwei Einsätze mit jeweils maximal 0,375 l/ha sind erlaubt (neue Etikette). Bromadiolon (z.B. Agrirat, Agrorat B): Der Einsatz dieses Wirkstoffs für die Nagetierbekämpfung (Mäuse) ist nicht mehr zugelassen. Dünger Die im Anhang zu den AGRIOS-Richtlinien 2016 angeführten Dünger dürfen im integrierten Anbau eingesetzt werden. Eine aktuelle Liste wird auf der Homepage www.agrios.it veröffentlicht. Betriebsheftaufzeichnungen Im Betriebsheft kann zukünftig auch die Dosis pro ha eingetragen werden. Nach den neuen GlobalGAP-Richtlinien muss für jede Pflanzenschutzmittelanwendung auch die Witterung zum Zeitpunkt der Ausbringung aufgezeichnet werden. Im Betriebsheft wurde dafür eine eigene Spalte mit Symbolen zum Ankreuzen vorgesehen. Die Aufzeichnung der Bewässerung erfolgt in Zukunft ebenfalls im Betriebsheft. Falls jemand für die Eintragungen nicht das von der AGRIOS bereitgestellte Betriebsheft nutzt, sondern eine andere (z.B. digitale) Form bevorzugt, können die Daten zur Bewässerung auch auf andere Weise festgehalten werden, sofern alle geforderten Angaben (Datum, Wassermenge) vorhanden sind. Die AGRIOS wird dafür auf der Homepage ein Formular bereitstellen. Änderung der Sanktionen für landwirtschaftliche Betriebe Wenn die Betriebsheftaufzeichnungen unvollständig oder nicht plausibel erscheinen, wird eine zusätzliche Kontrolle mit Probenziehung für eine Rückstandsanalyse durchgeführt. Falls das Ergebnis der Rückstandsanalyse bestätigt, dass die Betriebsheftaufzeichnungen nicht vollständig sind, trägt der Produzent die Kosten für die zusätzliche Kontrolle und für die chemische Analyse. Falls das Analyseergebnis den Verdacht hingegen nicht bestätigt, werden dem Produzenten keine zusätzlichen Kosten angelastet. Terlan, am 08.02.2016 Die AGRIOS Ermächt./Autorizz.: Trib. Bozen/Bolzano Nr. 16/89 Verantwortlich/Responsabile: Harald Weis
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