Wissenschaft trifft Praxis - Landwirtschaftskammer Schleswig

Umwelt 37
■ BAUERNBLATT | 27. Februar 2016
●●vegetationsbegleitende Analy-
sen im Silomais, Getreide und Raps
zur Feststellung der jeweils aktuellen Stickstoffversorgung und Optimierung der Stickstoffdüngung.
Die gesetzlichen
Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben sind in
der bundesweit geltenden Düngeverordnung (DüV) sowie dem
Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWG) zu finden. Das
Landeswassergesetz sieht Nutzungseinschränkungen auf landwirtschaftlichen Flächen, welche an
Oberflächengewässer grenzen, vor.
Nachfolgend sind die in Abbildung 2 grafisch dargestellten Vorgaben nochmals kurz erläutert:
●●Abstandsauflagen zur Düngung:
❍❍bei Ausbringtechnik mit Grenzstreueinrichtung 1 m Abstand zur
Böschungsoberkante; ohne Grenz-
streueinrichtung 3 m Abstand (DüV
§ 3 Absatz 6)
❍❍bei mehr als 10 % Hangneigung
3 m Abstand zur Böschungsoberkante (DüV § 3 Absatz 7).
●●Abstandsauflagen zum Dauergrünlandumbruch:
Umbruchverbot 5 m landeinwärts
ab Böschungsoberkante an Gewässern mit mehr als 20 ha Einzugsgebiet oder an Seen mit mehr als 1 ha
Seefläche (LWG § 38a).
●●Abstandsauflagen zur Bodenbearbeitung:
Pflugverbot 1 m landeinwärts ab
Böschungsoberkante an Gewässern mit mehr als 20 ha Einzugsgebiet oder an Seen mit mehr als 1 ha
Seefläche (LWG § 38a).
Auf Ackerflächen, die als stark
erosionsgefährdet eingestuft werden, bestehen cross-compliance-­
relevante Bewirtschaftungsauflagen. Betroffene Flächen sind im
Sammelantrag (https://www.sam-
melantrag-sh.dataport.de/webClient_SH_P/#login » GIS-Schlag­
skizzen) ausgewiesen. Wer im
Einzugsbereich eines der aufgelisteten Seen wirtschaftet und Interesse an der kostenfreien Beratung hat, wende sich bitte an den
jeweils zuständigen Beratungsträger (Tabelle).
Julia Brede
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 31-94 53-347
[email protected]
Carina Wilken
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 31-94 53-343
[email protected]
FAZIT
Die Verhinderung des Bodenabtrags auf Ackerflächen durch
Erosion erhält die Bodenfruchtbarkeit, damit die Produktivität
des Standortes und trägt gleichzeitig zur Verminderung der
Nährstoffbelastung der Oberflächengewässer bei. So wird das
Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie unterstützt, einen guten
chemischen und ökologischen
Zustand der Gewässer zu errei-
chen. Das Anlegen von Gewässerrandstreifen, eine möglichst
ganzjährige Begrünung sowie
eine nichtwendende, flache Bodenbearbeitung sind nicht nur
an den meldepflichtigen Seen
im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie geeignet, um Nährstoffeinträge zu reduzieren, sondern
an allen Oberflächengewässern
und deren Einzugsgebieten in
Schleswig-Holstein.
Welchen Einfluss haben Pflanzenschutzmittel auf Kleingewässer?
Wissenschaft trifft Praxis
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und
dessen Auswirkungen auf die Umwelt führen gegenwärtig zu kontroversen Diskussionen. Auf der einen Seite sind Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft unverzichtbar, um
Kulturpflanzen vor Schäden zu
schützen und hohe Ernteerträge
zu sichern. Auf der anderen Seite können sich die eingesetzten
Wirkstoffe durch eine ungewollte
Verlagerung in die Umwelt negativ auf Pflanzen, Tiere oder Menschen auswirken.
Das Verbundprojekt Mutrewa
(Maßnahmen für einen nachhaltigeren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren Transformationsprodukten im regionalen Wassermanagement) forscht an einem
nachhaltigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Vertreter aus
der Landwirtschaft tragen dazu
bei, dass praxisnahe Lösungen gefunden werden.
In dem vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt Mutrewa
wird in den nächsten drei Jahren
(bis 2018) näher untersucht, welche
Gefahren für die Umwelt und das
Trinkwasser von Pflanzenschutzmitteln ausgehen. Dabei wird ins-
besondere erforscht, welche Rolle die Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln für ökologisch
wertvolle Kleingewässer in der
Landschaft spielen. Die Abbaupro-
sungen und computergestützte
Abschätzungen zur Austragssituation ausgewählter Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukten
für ein Untersuchungsgebiet in der
Nähe von Flensburg
vornehmen.
Das Landesamt
für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein (Llur)
wird das Grundwasser untersuchen, um
die Wechselwirkungen und den Transport von Pflanzenschutzmitteln zwischen Oberflächenund
Typisches Kleingewässer im Untersuchungsgebiet gewässern
des Mutrewa-Projekts. Foto: Dr. Frank Steinmann Grundwasser zu erfassen.
dukte haben in der Regel andere
Die Gesellschaft für FreilandökoEigenschaften als die ausgebrach- logie und Naturschutzplanung
ten Pflanzenschutzmittel und kön- mbH (GFN) untersucht die Auswirnen unter Umständen mobiler und kungen von ausgewählten Pflanschädlicher sein als der ursprüngli- zenschutzmitteln und deren Abche Wirkstoff. Von besonderem In- bauprodukten auf Wasserpflanteresse ist die Fragestellung, wel- zen, um eine ökologische Bewerche Möglichkeiten zur Verminde- tung vornehmen zu können.
rung von negativen Auswirkungen
Ein wesentlicher Bestandteil des
der Pflanzenschutzmittel in der Projekts ist insbesondere die VerPraxis umgesetzt werden können. knüpfung von Wissenschaft und
Das Institut für Natur- und Res- Praxis. Hierbei setzt das Verbundsourcenschutz der Christian-Alb- projekt auf eine enge Kooperation
rechts-Universität zu Kiel wird Mes- zwischen Praxis und Wissenschaft,
um die Ergebnisse der Untersuchungen zur Diskussion zu stellen. Das
Llur wird hierfür einen Praxis- und
Expertenrat für das Untersuchungsgebiet als Diskussionsforum einrichten. In diesem Rat sollen sich sowohl
Partner aus der Wissenschaft, aber
vor allem auch Partner aus der Praxis (Landwirtschaft, Naturschutz,
Wasserwirtschaft, Trinkwasserversorgung) zusammenfinden. Ziel ist
es, gemeinsam Ansätze zur Verminderung der Belastung von Kleingewässern durch Pflanzenschutzmittel zu finden und umzusetzen.
Dr. Matthias Pfannerstill
Dr. Frank Steinmann
Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig Holstein
Tel.: 04 47-704-115
matthias.pfannerstill@llur.
landsh.de
Dr. Uta Ulrich
Institut für Natur- und
Ressourcenschutz
Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel
Dr. Malte Unger
Christof Martin
Gesellschaft für Freiland­
ökologie und Naturschutz­
planung mbH (GFN)