2015 04 17_PM Insolvenz

Pressemitteilung
Neschen AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
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Unternehmen soll gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen
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Insolvenz soll zur Entschuldung genutzt werden
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Europäische Vertriebsgesellschaften nicht von Insolvenz betroffen
Bückeburg,
den
17.
April
2015.
Der
Vorstand
der
Neschen
AG
(ISIN:
DE0005021307) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag
auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um den
Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Der operative
Geschäftsbetrieb der Neschen AG bleibt davon unberührt. Die europäischen
Vertriebsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Das Amtsgericht Bückeburg –
Insolvenzgericht – hat dem Antrag bereits entsprochen und das Eröffnungsverfahren
in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens zugelassen. Zum
vorläufigen Sachwalter wurde Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider Geiwitz &
Partner bestellt. Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des
Vorstands, in den neben CEO Henrik Felbier als CRO die Insolvenzexpertin Dr.
Bettina E. Breitenbücher berufen wurde. Sie wird als Vorstand die Restrukturierung in
der Insolvenz begleiten. Vorstand Michael Aupke hatte zuvor dem Aufsichtsrat
seinen Rücktritt angeboten. Der Aufsichtsrat hat diesen mit sofortiger Wirkung
angenommen und dankt ihm ausdrücklich für die geleistete Arbeit. „Da uns die
Ertragswende bereits gelungen ist, wollen wir die Insolvenz nun zu einer
Entschuldung des Unternehmens nutzen. Wir wollen, dass das Unternehmen
gestärkt aus der Insolvenz hervorgeht.“, CRO Bettina Breitenbücher. In den
kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den Gläubigern und dem
Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen, der insbesondere die notwendigen
Sanierungsschritte beinhaltet und die Grundlage der Restrukturierung bildet.
Kreditgeber war nicht zu Einigung bereit
Der Neschen AG wurde keine positive Fortbestehensprognose ausgestellt
und
ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verhandlungen mit den
Kreditgebern
erfolgreich
abgeschlossen
werden
können.
Daher
muss
das
Unternehmen wegen Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Mit dem HauptKreditgeber konnte nach zahlreichen Verhandlungsversuchen keine Einigung über
eine Refinanzierung von 24,3 Mio. € (plus Besserungsschein über 20 Mio. €) erzielt
werden. Die Insolvenz soll nun zu einer Entschuldung des Unternehmens genutzt
werden. CEO Henrik Felbier: „Obwohl wir das Unternehmen operativ erfolgreich
saniert haben, hätten wir die Kredite aus den Erträgen nicht ordnungsgemäß
bedienen können. Wir bedauern, dass Sandton nicht bereit war, konstruktiv an einer
Refinanzierung mitzuwirken. Da die Aktionäre sich zuvor außerdem gegen einen
Tausch des Fremdkapitals in Eigenkapital ausgesprochen hatten, blieb uns nur die
Insolvenzanmeldung. Wir können nur schlussfolgern, dass Sandton von Anfang an
kein Interesse an einer zukunftsfähigen Lösung für Neschen außerhalb der Insolvenz
hatte.“
Landgericht Bückeburg bestätigt Zweifel am Krediterwerb durch Sandton
Verschärft wurde die Situation dadurch, dass derzeit unklar ist, wer rechtmäßiger
Eigentümer der Neschen-Kredite ist – J.P. Morgan oder Sandton. Der von Sandton
zum Kauf des Kredits von J.P. Morgan eingerichteten Gesellschaft in Luxemburg
fehlen offenbar die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, um Bank- oder sonstige
Finanzgeschäfte zu betreiben. Die Gesellschaft hat die Durchführung solcher
Geschäfte in ihrer Satzung sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Aufgrund dieser
Erkenntnis hatte Neschen in der vergangenen Woche Klage beim Landgericht
Bückeburg eingereicht. Das Landgericht soll feststellen, dass Sandton Financing III
(Luxemburg) S.à r.l. - "Sandton III" - nicht Gläubiger des 24,3 Mio. Euro-Kredits nebst
Sicherheiten geworden ist. In einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht
Bückeburg inzwischen erhebliche Zweifel geäußert, dass Sandton rechtmäßig
Eigentümer der Neschen-Kredite geworden ist. Für den Fall, daß J.P. Morgan
unverändert Eigentümer des Kredites sein sollte, hatte Neschen auch J.P. Morgan
aufgefordert, an einer Refinanzierung mitzuwirken. J.P. Morgan hatte auf die
Forderung des Unternehmens jedoch bisher nicht reagiert.