Registrierkassenpflicht 2016 in Österreich fü r die

Registrierkassenpflicht 2016 in Österreich
für die Betriebsgastronomie (Stand 16.04.2015)
Ab 2016 soll Umsatzsteuerbetrug durch fehlende Registrierkassen weitgehend verhindert werden. 900
Millionen Euro plus, soll die Einführung des neuen Gesetztes in der Staatskasse ausmachen. Wir haben
bereits vorab die Details für Sie ermittelt.
Was ist eine Registrierkasse?
Als Registrierkasse wird eine Kasse bezeichnet, welche die Verkaufsdaten von Waren oder
Dienstleistungen erfasst und auswertbar abspeichert. Sie dient als Abrechnungsgerät von
Bargeldumsätzen und zur Erstellung von Belegen. Leistungsfähige Registrierkassen werden oft auch als
„Kassensystem“ oder „POS-System“ („Point of Sale“) bezeichnet, dazu zählen auch moderne PCKassensysteme.
Allgemeine Regelungen und Umsatzgrenzen
Derzeit beträgt die Umsatzgrenze für eine verpflichtende Registrierkasse 150.000 Euro im Jahr, diese
Grenze wird ab 2016 auf 15.000 Euro Jahresumsatz gesenkt. Unternehmen mit weniger als 15.000 Euro
Jahresumsatz benötigen voraussichtlich nach wie vor keine Registrierkasse.
Ausnahmen von dieser Regelung wird es für Geschäfte an öffentlichen Orten geben, z.B.:
Christbaumverkäufe, Fiaker, etc. Solche Umsätze sind bis 30.000 Euro pro Jahr von der
Registrierkassenpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme wird als „Kalte-Hände-Regelung“ bezeichnet.
Eine weitere Ausnahme werden Vereinsfeste sein, welche vorwiegend durch ihre Mitglieder ausgerichtet
werden. Für solch „kleine“ Feste reicht ein Kassasturz und Kassabuch weiterhin aus. Die Regeln dazu
sind aber noch nicht konkret ausgearbeitet.
Schätzungen des Finanzministeriums ergeben, dass ca. 140.000 Kassen von der Umstellung betroffen
sein werden.
Autor: Johannes Reichenberger
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Belegpflicht
Unternehmen, welche in die Registrierkassenpflicht-Regelung fallen, müssen in Zukunft für jeden
Geschäftsfall einen Beleg ausgeben, unabhängig, ob der Kunde den Beleg annimmt oder ablehnt.
Technischer Manipulationsschutz
Sehr wahrscheinlich wird ein technischer
Manipulationsschutz für Registrierkassen
gefordert werden. Dieser
Manipulationsschutz stellt sicher, dass
Umsätze, welche im System eingebucht
wurden, zu einem späteren Zeitpunkt
nicht unerkannt manipuliert werden
können. Das System dafür steht derzeit
noch nicht final fest, es wird aber das in
Deutschland getestete „INSIKA“-System
(„Integrierte Sicherheitslösung für
messwertverarbeitende Kassensysteme“)
favorisiert.
Beim INSIKA - Verfahren, wird über jeden
Kassenbon eine eindeutige Signatur
errechnet, welche am Beleg angedruckt
wird. Auf einer Smartcard werden
außerdem monatsweise die
Gesamtumsätze erfasst, so dass auch
beim Verlust der gespeicherten Daten die
wesentlichen Umsatzzahlen erhalten
bleiben.
Kunden können über ein Webportal die
Echtheit der Signatur am Beleg
überprüfen.
Der technische Manipulationsschutz muss
auch bei modernen PC-Kassensystemen
nachgerüstet werden.
Autor: Johannes Reichenberger
Copyright © 2015 ventopay
(Quelle: http://www.insika.de/images/stories/INSIKA/Insika_Kurzinfo.pdf)
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Kosten & Förderungen
Der Staat wird voraussichtlich Neuanschaffungen von Registrierkassen mit bis zu 200€ bezuschussen,
Anpassungen bestehender Systeme werden nicht gefördert.
Bestehende Systeme müssen je nach dem Verfahren zum Manipulationsschutz mit zusätzlicher
Hardware ausgestattet werden. Beim INSIKA – Verfahren, wäre das zum Beispiel ein Smartcard-Leser,
sowie die Smartcard selbst. Für das INSIKA-System fallen keine zusätzlichen Lizenzkosten an.
Die Aufrüstung einer Kasse auf das INSIKA-System wird in etwa 200 EUR – 300 EUR kosten.
Mögliche Hardwarevarianten zur Anpassung bestehender Systeme:
Abbildung zeigt Aufrüstvariante mit USBAnschluss
Abbildung zeigt Aufrüstvariante für internen
Einbau über PCIe
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