Registrierkassenpflicht 2016 in Österreich für die Betriebsgastronomie (Stand 16.04.2015) Ab 2016 soll Umsatzsteuerbetrug durch fehlende Registrierkassen weitgehend verhindert werden. 900 Millionen Euro plus, soll die Einführung des neuen Gesetztes in der Staatskasse ausmachen. Wir haben bereits vorab die Details für Sie ermittelt. Was ist eine Registrierkasse? Als Registrierkasse wird eine Kasse bezeichnet, welche die Verkaufsdaten von Waren oder Dienstleistungen erfasst und auswertbar abspeichert. Sie dient als Abrechnungsgerät von Bargeldumsätzen und zur Erstellung von Belegen. Leistungsfähige Registrierkassen werden oft auch als „Kassensystem“ oder „POS-System“ („Point of Sale“) bezeichnet, dazu zählen auch moderne PCKassensysteme. Allgemeine Regelungen und Umsatzgrenzen Derzeit beträgt die Umsatzgrenze für eine verpflichtende Registrierkasse 150.000 Euro im Jahr, diese Grenze wird ab 2016 auf 15.000 Euro Jahresumsatz gesenkt. Unternehmen mit weniger als 15.000 Euro Jahresumsatz benötigen voraussichtlich nach wie vor keine Registrierkasse. Ausnahmen von dieser Regelung wird es für Geschäfte an öffentlichen Orten geben, z.B.: Christbaumverkäufe, Fiaker, etc. Solche Umsätze sind bis 30.000 Euro pro Jahr von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme wird als „Kalte-Hände-Regelung“ bezeichnet. Eine weitere Ausnahme werden Vereinsfeste sein, welche vorwiegend durch ihre Mitglieder ausgerichtet werden. Für solch „kleine“ Feste reicht ein Kassasturz und Kassabuch weiterhin aus. Die Regeln dazu sind aber noch nicht konkret ausgearbeitet. Schätzungen des Finanzministeriums ergeben, dass ca. 140.000 Kassen von der Umstellung betroffen sein werden. Autor: Johannes Reichenberger Copyright © 2015 ventopay Seite/n: 1/3 Belegpflicht Unternehmen, welche in die Registrierkassenpflicht-Regelung fallen, müssen in Zukunft für jeden Geschäftsfall einen Beleg ausgeben, unabhängig, ob der Kunde den Beleg annimmt oder ablehnt. Technischer Manipulationsschutz Sehr wahrscheinlich wird ein technischer Manipulationsschutz für Registrierkassen gefordert werden. Dieser Manipulationsschutz stellt sicher, dass Umsätze, welche im System eingebucht wurden, zu einem späteren Zeitpunkt nicht unerkannt manipuliert werden können. Das System dafür steht derzeit noch nicht final fest, es wird aber das in Deutschland getestete „INSIKA“-System („Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“) favorisiert. Beim INSIKA - Verfahren, wird über jeden Kassenbon eine eindeutige Signatur errechnet, welche am Beleg angedruckt wird. Auf einer Smartcard werden außerdem monatsweise die Gesamtumsätze erfasst, so dass auch beim Verlust der gespeicherten Daten die wesentlichen Umsatzzahlen erhalten bleiben. Kunden können über ein Webportal die Echtheit der Signatur am Beleg überprüfen. Der technische Manipulationsschutz muss auch bei modernen PC-Kassensystemen nachgerüstet werden. Autor: Johannes Reichenberger Copyright © 2015 ventopay (Quelle: http://www.insika.de/images/stories/INSIKA/Insika_Kurzinfo.pdf) Seite/n: 2/3 Kosten & Förderungen Der Staat wird voraussichtlich Neuanschaffungen von Registrierkassen mit bis zu 200€ bezuschussen, Anpassungen bestehender Systeme werden nicht gefördert. Bestehende Systeme müssen je nach dem Verfahren zum Manipulationsschutz mit zusätzlicher Hardware ausgestattet werden. Beim INSIKA – Verfahren, wäre das zum Beispiel ein Smartcard-Leser, sowie die Smartcard selbst. Für das INSIKA-System fallen keine zusätzlichen Lizenzkosten an. Die Aufrüstung einer Kasse auf das INSIKA-System wird in etwa 200 EUR – 300 EUR kosten. Mögliche Hardwarevarianten zur Anpassung bestehender Systeme: Abbildung zeigt Aufrüstvariante mit USBAnschluss Abbildung zeigt Aufrüstvariante für internen Einbau über PCIe Kontakt ventopay steht Ihnen gerne zu allen Fragen rund um das Thema Registrierkassenpflicht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns: ventopay gmbh Softwarepark 37/1 | 4232 Hagenberg | Austria fon: +43 7236 3351-4300 | fax: +43 7236 3351-4349 www.ventopay.com | [email protected] Autor: Johannes Reichenberger Copyright © 2015 ventopay Seite/n: 3/3
© Copyright 2024 ExpyDoc