RECHNUNGSZINS FÜR DIE HANDELSBILANZ Ergebnis Der Rechnungszinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt im März 2015 4,37 %. (Quelle: Deutsche Bundesbank) Bei unveränderten Verhältnissen am Kapitalmarkt ist zu erwarten, dass der Rechnungszinssatz für Dezember 2015 bei 3,79 % liegen wird. Einzelheiten Der Rechnungszinssatz für die Abzinsung von Rückstellungen in der Handelsbilanz entspricht nach § 253 Abs. 2 HGB dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (84 Monate). Dabei darf pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Die Marktzinsen werden monatlich anhand der Rendite von Euro-Festzinsswaps zuzüglich eines Risikoaufschlages durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und veröffentlicht. Der Risikoaufschlag führt dazu, dass das Niveau der Marktzinsen der Rendite von Unternehmensanleihen mit AA-Rating entspricht. Ohne Risikoaufschlag würde sich im März 2015 ein Rechnungszinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren von 3,05 % ergeben. Für die Hochrechnung der zu erwartenden Zinssätze verwenden wir die ebenfalls monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Renditen der Euro-Festzinsswaps. Den (laufzeitunabhängigen) Risikoaufschlag leiten wir ab aus dem Vergleich der Rendite des „iBoxx Corporates AA“ mit der Rendite der Euro-Festzinsswaps mit gleicher Laufzeit. Daraus ergibt sich in den nächsten 12 Monaten folgende erwartete Zinsentwicklung (jeweils für eine Restlaufzeit von 15 Jahren): Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz 4,37 4,31 4,25 4,19 4,13 4,07 4,00 3,93 3,86 3,79 3,71 3,65 3,58 Unter der Annahme, dass die Renditen von Unternehmensanleihen, die letztlich maßgeblich sind für die Höhe der zu verwendenden Zinssätze, auf einem unverändert niedrigen Niveau verbleiben, ist in den kommenden Jahren von deutlich sinkenden Zinssätzen für die 15-jährige Restlaufzeit auszugehen: 12/2014 12/2015 12/2016 12/2017 12/2018 12/2019 4,53 % 3,79 % 3,10 % 2,59 % 2,03 % 1,71 % Ihr Ansprechpartner in unserem Hause informiert Sie gern über die möglichen Auswirkungen auf Ihre Pensionsrückstellungen und bespricht mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen. Köln, den 2. April 2015 © HEUBECK AG
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