Kundmachung - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau

Marktgemeinde
WALDHAUSEN IM STRUDENGAU
BAUABTEILUNG
AZ:
Bau 131-9/7-2015
Bearbeiter:
Walter Gebetsberger
4391 Waldhausen, Markt 14
Telefon:
Internet: www.waldhausen.at
E-Mail:
07260/4505
[email protected]
Datum: 20.03.2015
Gegenstand: Bauvorhaben "Wohnhauserweiterung durch Zubau eines Wohntraktes"
Grundstück Nr. 525/18, KG Waldhausen
RSb
Kundmachung
(Anberaumung einer Bauverhandlung)
Herrn
Gmeiner-Froschauer Franz
Weinschenk 30/1
4391 Waldhausen im Strudengau
Frau
Gmeiner-Froschauer Eveline
Weinschenk 30/1
4391 Waldhausen im Strudengau
haben um Erteilung der Baubewilligung für das im Bauplan der Lagerhaus Bau-Service eGen & Co.
KG (Betriebsstätte Grein), Bäckermühlweg 59, 4030 Linz vom 24.11.2014 dargestellte und in der
Baubeschreibung näher umschriebene Bauvorhaben "Wohnhauserweiterung durch Zubau eines
Wohntraktes" auf dem Grundstück Nr. 525/18, KG Waldhausen angesucht.
Über dieses Bauansuchen wird gemäß § 32 O.ö. BauO 1994, LGBl 66/1994 idF. LGBl. 34/2013 die
mündliche
Bauverhandlung
für
Montag, den 13. April 2015, um 09:00 Uhr mit der Zusammenkunft der Beteiligten am
Gemeindeamt (Bauabteilung) anberaumt.
Der Bauplan und die Baubeschreibung liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme während der
Amtsstunden beim hiesigen Gemeindeamt auf.
Die Beteiligten werden eingeladen, zur Bauverhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der
Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten, eigenberechtigten Vertreter zu entsenden.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
 wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einen
Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
 wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von
Organisationen), die der Baubehörde bekannt sich, vertreten lassen und kein Zweifel an deren
Vertretungsbefugnis besteht,
 wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten kommen.
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf
Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen bzw. ihr Vertreter dieses
versäumt. Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit, usw. - nicht kommen können, teilen Sie
uns dies sofort mit.
Die rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat gemäß § 42 AVG 1991 idgF.
zur Folge, dass Beteiligte die Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor
Beginn der Verhandlung bei der Baubehörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,
rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des
Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der
Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen
Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als
rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes
oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Bürgermeister
Franz Gassner
Diese Verständigung ergeht an:
1. Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag und im Internet unter www.waldhausen.at (Digitale Amtstafel) ¹)
2. sowie weiters an
Anrainer:
Aigner Christian und Notburga, Weinschenk 29, 4391 Waldhausen im Strudengau
Aistleitner Hubert und Hilda, Weinschenk 31, 4391 Waldhausen im Strudengau
Hofstetter Johann und Christine, Weinschenk 24, 4391 Waldhausen im Strudengau
Offenthaler Franz und Angela, Weinschenk 23, 4391 Waldhausen im Strudengau
Palmetshofer Gerhard und Petra, Weinschenk 25, 4391 Waldhausen im Strudengau
Schachinger Stefan, Weinschenk 33/2, 4391 Waldhausen im Strudengau
Sickinger Andreas, Weinschenk 22, 4391 Waldhausen im Strudengau
Bauführer und Planverfasser:
Lagerhaus Bau-Service eGen & Co. KG (Betriebsstätte Grein), Bäckermühlweg 59, 4030 Linz
Bezirksbauamt Linz (per E-Mail)
mit dem Ersuchen um Entsendung eines Bausachverständigen
Bezirksbauamt Linz, 4052 Ansfelden, Traunuferstraße 98, z.H. Herrn Ing. Reinhold Hinterreiter
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¹) Die Kundmachung im Internet unter der angegebenen Adresse gilt gem. § 32 Abs. 1 Oö. BauO 1994 idF.
LGBl. 34/2013 als geeignete Kundmachungsform im Sinn des § 42 Abs. 1 AVG.
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des
Ausdrucks finden Sie unter: http://www.waldhausen.at/amtssignatur
Signatur aufgebracht von Bürgermeister Gassner, Franz, 20.03.2015 10:59:48