Auskünfte: Durchwahl: Martina Voler 24 Zahl: Datum: E-Mail: 0392-7/2015 4. Mai 2015 [email protected] LADUNG Herr/Frau/Firma Dr. Richard Piroutz Zauchen 18 9135 Bad Eisenkappel hat/haben um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die/den Errichtung eines Pferdelaufstalles auf der Liegenschaft - Grundstück Nr. 338/1, EZ. 31, KG. Rechberg angesucht. Hierüber findet nach den §§ 40 bis 42 AVG 1991 und § 6, 16 und 23 der Kärntner Bauordnung, LGBl.Nr. 62 1996, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, die mündliche Verhandlung statt. Datum: Montag, den 11.05.2015 um 9.00 Uhr Ort: Zauchen 18 Bis zu diesem Zeitpunkt liegen die diesbezüglichen Pläne und Unterlagen im Bauamt der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach während der Amtsstunden zur Einsicht der Interessenten auf. Sie werden als Beteiligte eingeladen, unter Mitnahme dieser Ladung zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder bevollmächtigte Vertreter zu entsenden, die zur Abgabe endgültiger Erklärungen ermächtigt sind. Die Vertreter haben sich mit ordnungsgemäßer auf Namen oder Firma lautender schriftlicher Vollmacht auszuweisen. Von den Teilnehmern an der mündlichen Verhandlung vorbereitete schriftliche Erklärungen müssen nach § 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, i.d.g.F., bei der Verhandlung verlesen werden, um als wirksame Erklärungen in die Verhandlungsschrift aufgenommen zu werden. Die Kundmachung hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt (§ 42 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, i.d.g.F.). Gemäß § 42 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, i.d.g.F., kann eine Person. die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Im Falle der Verhinderung des Antragstellers aus wichtigen Gründen wird daher um sofortige Mitteilung an die Baubehörde ersucht, um allenfalls den Termin verschieben zu können. Der Bürgermeister/župan: i.A. Martina Voler Ergeht nachweislich (RSb) an: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Dr. Richard Piroutz, Zauchen 18, 9135 Bad Eisenkappel Amt der Kärntner Landesregierung, Land- und Forstwirtschaftsinspektion Völkermarkter Ring 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Verwaltungsgemeinschaft Baudienst, Ritzingstraße 33, 9100 Völkermarkt Piroutz Blasius, Jerischach, 9133 Miklauzhof Piroutz Maria, Miklauzhof Jerischach 6, 9133 Miklauzhof Lorber Bau GmbH., Kiefernweg 1, 9122 St.Kanzian am Klopeiner See Weggemeinschaft Kuchlweg, z.Hd. Frau Veronika Pasterk, 9135 Zauchen 63 zum Akt Zur öffentlichen Bekanntmachung: Angeschlagen am: 5. Mai 2015 Abgenommen am:
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