L A D U N G - Bad Eisenkappel

Auskünfte:
Durchwahl:
Martina Voler
24
Zahl:
Datum:
E-Mail:
0392-7/2015
4. Mai 2015
[email protected]
LADUNG
Herr/Frau/Firma
Dr. Richard Piroutz
Zauchen 18
9135 Bad Eisenkappel
hat/haben um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die/den
Errichtung eines Pferdelaufstalles
auf der Liegenschaft - Grundstück Nr. 338/1, EZ. 31, KG. Rechberg angesucht.
Hierüber findet nach den §§ 40 bis 42 AVG 1991 und § 6, 16 und 23 der Kärntner Bauordnung, LGBl.Nr.
62 1996, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, die mündliche Verhandlung statt.
Datum: Montag, den 11.05.2015 um 9.00 Uhr
Ort:
Zauchen 18
Bis zu diesem Zeitpunkt liegen die diesbezüglichen Pläne und Unterlagen im Bauamt der
Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach während der Amtsstunden zur Einsicht der Interessenten auf.
Sie werden als Beteiligte eingeladen, unter Mitnahme dieser Ladung zur Verhandlung persönlich zu
erscheinen oder bevollmächtigte Vertreter zu entsenden, die zur Abgabe endgültiger Erklärungen
ermächtigt sind. Die Vertreter haben sich mit ordnungsgemäßer auf Namen oder Firma lautender
schriftlicher Vollmacht auszuweisen.
Von den Teilnehmern an der mündlichen Verhandlung vorbereitete schriftliche Erklärungen müssen
nach § 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, i.d.g.F., bei der Verhandlung verlesen
werden, um als wirksame Erklärungen in die Verhandlungsschrift aufgenommen zu werden.
Die Kundmachung hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht
spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder
während der Verhandlung Einwendungen erhebt (§ 42 Abs. 1 des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, i.d.g.F.).
Gemäß § 42 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, i.d.g.F., kann eine Person. die
glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war,
rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des
Versehens trifft, binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum
Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche
Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der
das Verfahren anhängig ist.
Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann
sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin
verlegt werden. Im Falle der Verhinderung des Antragstellers aus wichtigen Gründen wird daher um
sofortige Mitteilung an die Baubehörde ersucht, um allenfalls den Termin verschieben zu können.
Der Bürgermeister/župan:
i.A. Martina Voler
Ergeht nachweislich (RSb) an:
1.
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Dr. Richard Piroutz, Zauchen 18, 9135 Bad Eisenkappel
Amt der Kärntner Landesregierung, Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Völkermarkter Ring 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Verwaltungsgemeinschaft Baudienst, Ritzingstraße 33, 9100 Völkermarkt
Piroutz Blasius, Jerischach, 9133 Miklauzhof
Piroutz Maria, Miklauzhof Jerischach 6, 9133 Miklauzhof
Lorber Bau GmbH., Kiefernweg 1, 9122 St.Kanzian am Klopeiner See
Weggemeinschaft Kuchlweg, z.Hd. Frau Veronika Pasterk, 9135 Zauchen 63
zum Akt
Zur öffentlichen Bekanntmachung:
Angeschlagen am: 5. Mai 2015
Abgenommen am: