Marktgemeinde WALDHAUSEN IM STRUDENGAU SEKRETARIAT 4391 Waldhausen, Markt 14 Internet: www.waldhausen.at Sitzungsnummer: Bearbeiter: GRl003/2015/Ha Katrin Hausleithner 07260/4505-17 Telefon: E-Mail: [email protected] Datum: 18. Juni 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau Sitzungstermin: Donnerstag, den 11.06.2015 Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr Sitzungsende: 21 :50 Uhr Ort, Raum: gr. Sitzungssaal Anwesend: Bürgermeister Gassner Franz, Bgm. ÖVP Mitglieder Leitner Franz, Ing. ÖVP Hinterdorfer Manfred ÖVP Gerlinger Raimund ÖVP Kaiselgruber Ingrid ÖVP Astleitner Notburga, LAbg. BSI ÖVP Haunschmid Johann ÖVP Leonhartsberger Johann ÖVP Zeitlhofer Herta ÖVP Achleitner Josef ÖVP Grünberger Franz ÖVP Stein kellner Heinz SPÖ Spiegl Harald SPÖ Wurzer Roman SPÖ Waidhofer Willibald SPÖ Haag Marianne SPÖ Rosenthaler Christian SPÖ Seite 1 von 22 Steindl Josef WBl Hausleithner Norbert WBl Pebäck Brigitte FPÖ Ersatzmitglieder leonhartsberger Werner ÖVP Vertretung für Herrn Karl Seyer Hübl Martin SPÖ Vertretung für Herrn Arno Schwaiger Bigonski Franz SPÖ Vertretung für Herrn Franz Hofstetter Undeutsch Maria SPÖ Vertretung für Herrn Michael Haider Steinkeliner Franz WBl Vertretung für Herrn Ing. Reinhald lagler Seyer Karl ÖVP entschuldigt Haider Michael SPÖ entsch uIdigt Schwaiger Arno SPÖ entschuldigt Hofstetter Franz SPÖ entschuldigt lagler Reinhold, Ing. WBl entschuldigt Wurzer Walter SPÖ entschuldigt Pils Karl SPÖ entschuldigt Küx Irmgard WBl entschuldigt Freinschlag Michaela WBl entschuldigt Wiesinger Franz WBl entschuldigt Schänhofer Helmut WBl entschuldigt Schänhofer Erna WBl entschuldigt Honeder Anton WBl entschuldigt Leiter des Gemeindeamtes Geirhofer Franz Schriftführer Hausleithner Katrin Abwesend: Mitglieder Ersatzmitglieder Protokollferliger gem. § 54 Abs. 3 OÖ GemO: Hinterdorfer Manfred Wurzer Roman Steindl Jasef Pebäck Brigitte Seite 2 von 22 Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm, dem Vorsitzenden einberufen wurde. b) die Verständigung hierzu gemäß den beiliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.06.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist. c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist. d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.03.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, sowohl den Dringlichkeitsantrag "Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss" (Anlage 01) als auch den Dringlichkeitsantrag "Kanalsanierung; Auftragserteilung" (Anlage 02) noch in die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen, um die Beschlussfassung durch die lange Sommerpause nicht unnötig hinauszuzögern. Er bringt den Inhalt der Dringlichkeitsanträge dem Gemeinderat zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt einer Aufnahme der beiden Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung (unter TOP 13, TOP 14) in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Bericht der BH Perg zum Nachtragsvoranschlag 2014 3. Prüfbericht der BH Perg zum Voranschlag 2015 4. Flächenwidmungsplanänderung 4.3, Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer, Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung 5. Zufahrt Sattlgai 34, Dr.med.vet. Haimel a) Aufnahme ins Straßenbauprogramm b) Auflassung des Zufahrtsbereiches als öffentliches Gut 6. Vereinbarung Wasseranschluss, Dendlreith 62, Mag. Seyer-Neulinger 7. Grundabtretungsprotokoll, GST 3/2 und 178/4 KG Waldhauesen, Wöran Mario und Manuela 8. Kindergartentarifordnung für das Kindergartenjahr 2015/16 9. Oö. Tourismus-Gesetz 1990; Änderung der Ortsklassenverordnung 2015 Seite 3 von 22 10. Euregio, weitere Mitgliedschaft oder Austritt 11. Ausschankrecht Hader 12. Resolution zum Thema Steuergerechtigkeit 13. Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss 14. Kanalsanierung; Auftragserteilung 15. Allfälliges Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1. Bericht des Bürgermeisters Der Vorsitzende berichtet über die aktuellen Bauvorhaben in der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau: ./ Froschaustraße: Die Sanierungsetappe bei der Zufahrt Froschau konnte in den letzten Wochen abgeschlossen werden. Die Mauer entlang des Objektes Markt 1, Familie Gruber, wurde neu errichtet. Derzeit wird die Gemeindestraße in Richtung Froschau generalsaniert - deshalb wurde eine Straßensperre errichtet, die aber schnellstmöglich wieder aufgehoben werden soll. Die Baumaßnahmen werden rund 4 Wochen in Anspruch nehmen . ./ Rabenfeld: Bei den Infrastrukturarbeiten , die durch die Fa. Kanzler derzeit ausgeführt werden, wird es zu kleinen Verzögerungen kommen, da Erschwernisse (steiniger Untergrund, etc.) aufgetreten sind. In einem Gespräch mit Herrn Dir. Mag. Fröschl (Raiffeisenbank Perg) und Herrn Dr. Ploier (Real-Treuhand Baulandentwicklung und Bauträger GmbH) wurde der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau mitgeteilt, dass das Angebot am Rabenfeld positiv angenommen wird und mittlerweile bereits 7 Grundstücke veräußert wurden. Es ist grundsätzlich eine positive Entwicklung des Verkaufes zu erwarten. Weiters informiert der Vorsitzende über den Einbruch am Gemeindeamt in der Nacht von 11. auf 12. Mai 2015. Dabei ist der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau ein Sachschaden von rund € 7.300,-- entstanden. Am 27. Mai 2015 fand deshalb eine kriminaltechnische Beratung statt, um in Zukunft Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen (z.B. Fenstergitter, Bewegungsmelder, etc.) setzen zu können. Seite 4 von 22 Am Sonntag, den 28. Juni 2015 findet ab 14.00 Uhr die Spielplatzeröffnung statt, die gemeinsam mit dem Elternverein Waldhausen organisiert wird. Dabei wird es ein Spielefest mit tollen Preisen für die Kinder geben. Der Vorsitzende teilt mit, dass wegen der notwendigen Sanierung der Bücherei im Markt am 21. Mai 2015 ein Vorsprachetermin bei LH Dr. Josef Pühringer, gemeinsam mit Herrn Pfarrer KonsRat Karl Michael Wögerer und Frau LAbg. Notburga Astleitner, stattgefunden hat. Es wurde gemeinsam mit LH Dr. Pühringer, LR Hiegelsberger und LR Maga. Hummer eine Vereinbarung getroffen. Die Gesamtkosten von rund € 250.000,-- werden wie folgt aufgeteilt: Kulturressort € 30.000,-- Bildungsressort 10% € 25.000,-- BZ-Mittel € 70.000,-- Diözesanfinanzkammer 25%€ 85.000,-Rest 2. Pfarre Waldhausen Bericht der BH Perg zum Nachtragsvoranschlag 2014 AL Franz Geirhofer bringt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichtes der BH Perg zum Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2014 (Anlage 03) vollinhaltlich zur Kenntnis. 3. Prüfbericht der BH Perg zum Voranschlag 2015 AL Franz Geirhofer bringt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichtes der BH Perg zum Voranschlag für das Finanzjahr 2015 (Anlage 04) vollinhaltlich zur Kenntnis. 4. Flächenwidmungsplanänderung 4.3, Ing. Franz und Eveline GmeinerFroschauer, Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung Der Vorsitzende berichtet, dass die gegenständliche Widmung vom Gemeinderat am 29.01.2015 abgelehnt wurde. Mit Datum vom 03.02.2015 haben Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer ein neuerliches Umwidmungsansuchen vorgelegt. Seite 5 von 22 Im Gemeinderat wurde dieses Ansuchen zur Vorberatung an den Bauausschuss verwiesen mit dem Hinweis, zu diesem Tagesordnungspunkt auch die betroffenen Anrainer sowie den Raumplaner Mag. Norbert Haderer zu laden, wobei dies am 30.04.2015 erfolgte. Somit waren zu diesem Tagesordnungspunkt neben den Mitgliedern des Bauausschusses folgende Personen anwesend: • Raumplaner Arch. Mag. Norbert Haderer • Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer • Christian und Notburga Aigner • Hubert und Hilda Aistleitner • Johann und Christine Hofstetter • Gerhard und Petra Palmetshofer Ein raumplanerisches Gutachten ist für die gegenständliche Widmung nicht erforderlich, da es sich weder um ein konkretes Bauvorhaben noch um eine raumrelevante Änderung handelt. Aufgrund der diesbezüglichen Problematik betreffend die Freihaltung des Sichtwinkels wurde im Jahre 1991 einvernehmlich mit den betroffenen Siedlungsbewohnern ein entsprechender straßenrechtlicher Bescheid erstellt. Um diesen Sichtwinkel dauerhaft von Bebauung oder von sonstiger einschränkender Nutzung freihalten zu können, kann die Gemeinde eine entsprechende Widmung festlegen oder andernfalls einen Bebauungsplan erlassen. Für eine Aufhebung der ausgewiesenen Freifläche im Sichtwinkel gibt es weder raumplanerische noch verkehrstechnische Gründe, welche diese Aufhebung rechtfertigen würden. Darüber hinaus würde dies dem einvernehmlich hergestellten Konsens mit den Siedlungsbewohnern (Bescheid aus 1991) widersprechen. Gegen die Aufhebung der übrigen Freifläche bestehen keine Bedenken. Der Bauausschuss hat die Vorgangsweise basierend auf dem Lageplan mit einer Freifläche von 100,40 m2 (Anlage 05) einstimmig beschlossen und den Anrainern diesen Lageplan übergeben. Dieser Lageplan mit der ausgewiesenen Freifläche von 100,40 m2 ist daher Gegenstand des Verständigungsverfahrens und Grundlage für eine Abstimmung in der heutigen Sitzung des Gemeinderates. Der Vorsitzende merkt auch an, dass nicht über ein anderes Ausmaß einer Freifläche abgestimmt werden kann, da ansonsten ein neuerliches Verständigungsverfahren durchzuführen wäre. Seite 6 von 22 Er fügt bezüglich Anrainerbesprechung hinzu, dass sich alle Anrainer mit dem vorliegenden Vorschlag von 100,40 m2 einverstanden erklärt haben. AL Franz Geirhofer bringt dem Gemeinderat sowohl die Stellungnahme von Herrn Christian Aigner (Anlage 06) als auch jene von Fam. Gmeiner-Froschauer (Anlage 07) zur Kenntnis. Weiters erklärt der Vorsitzende, aus welchem Grund eine Freifläche im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden soll. Demnach gibt der Bescheid aus dem Jahre 1991 der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau keine Rechtssicherheit, dass der Sichtwinkel nicht doch bebaut bzw. als Stellplatz genutzt wird. Anzumerken ist, dass seitens des Raumplaners Arch. Mag. Norbert Haderer die Beibehaltung einer größeren Freifläche als der nötige Sichtwinkel gemäß der verkehrstechnischen Stellungnahme empfohlen wurde. Nach einer Interessensabwägung in der Sitzung des Bauausschusses (Gutachten Verkehrsplaner, Gutachten Raumplaner und Bebauungsplan der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) hat man sich für eine Freifläche mit 100,40 m2 ausgesprochen. Er macht darauf aufmerksam, dass die vorhandene Freifläche von rund 400 m2 im Zuge dieses Umwidmungsverfahrens reduziert und somit das Grundstück wertgesteigert wird. GV Heinz Stein kellner hinterfragt, aus welchem Grund die Anrainer wegen einer neuerlichen Reduzierung von 100,40 m2 auf rund 67 m2 nochmals verständigt werden müssten. Er erinnert daran, dass man seiner Ansicht nach nur eine Fläche von 67m 2 seitens des Verkehrstechnikers belegen kann und aus diesem Grund das Verfahren neuerlich eingeleitet werden soll. Der Vorsitzende spricht GV Heinz Steinkeliner darauf an, warum dieser seine Meinung bezüglich Freifläche seit der Sitzung des Bauausschusses wieder geändert hat schließlich hat er in der Sitzung des Bauausschusses am 12.05.2015 für eine Freifläche von 100,40 m2 mitgestimmt. Er erklärt zudem, dass der Verkehrstechniker nicht für die Freifläche, sondern nur für den Sichtwinkel verantwortlich ist. GV Heinz Steinkellner gibt zu verstehen, dass er im Bauausschuss zwar für eine Frei- Seite 7 von 22 fläche von 100,40 m2 abgestimmt hat, jedoch unter der Annahme dass dies für die Fam. Gmeiner-Froschauer in Ordnung wäre. Er macht klar, dass der Raumplaner Arch. Mag. Norbert Haderer die Freifläche seiner Meinung nach nicht begründen kann. Weiters ist es für ihn nicht verständlich, aus welchem Grund bei der Reduzierung von 122 m2 auf 100,40 m2 keine Anrainerverständigung erfolgen musste und bei einer neuerlichen Reduzierung auf 67 m 2 wieder notwendig ist. GR Franz Grünberger weist GV Heinz Stein kellner darauf hin, dass im Bauausschuss eine Freifläche von 100,40 m 2 beschlossen wurde und die Anrainer zu verstehen gegeben haben, dass sie mit einer Reduzierung kein Problem haben, sofern die Freifläche nicht kleiner als 100 m 2 ist. Der Vorsitzende nimmt dazu Stellung und bezieht sich auf das Protokoll des Bauausschusses: "Die Behörde schließt sich der Meinung des Raumplaners Mag. Haderer an, dass die Ausweisung der Freifläche etwas größer als der nötige Sichtwinkel gemäß der verkehrstechnischen Stellungnahme sein soll, um einen ausreichenden Sichtraum zu erhalten und eine aus raumplanerischer Sicht bedenkliche Bebauung des Kreuzungsbereich verhindern zu können." GR Harald Spiegl bringt zur Kenntnis, dass es mehrere solche Situationen gibt und man sich an den Verkehrstechniker halten sollte. Er glaubt, dass man den Wert des Grundstückes durch die Freifläche mindert und man diese deshalb auf das Minimum reduzieren sollte, da Herr Ing. Franz Gmeiner-Froschauer schließlich damals den vollständigen Preis (Bauland) für den Baugrund gezahlt hat. GV Josef Steindl erwähnt, dass er aufgrund der erhaltenen Informationen nicht ganz nachvollziehen kann, in welchem Fall die Anrainer verständigt bzw. nicht verständigt werden müssen. Er befindet den Kompromissvorschlag (Mittelweg zwischen Raumplaner und Verkehrsplaner) für eine Freifläche von 100,40 m2 als die beste Lösung, da diese Freifläche auch für die Anrainer akzeptabel ist. GV Josef Steindl merkt kritisch an, dass man im Gemeinderat zum Beschluss des Bauausschusses stehen sollte. Er spricht sich eindeutig für den Mittelweg von 100,40 m2 aus und gibt zu verstehen, dass somit die Interessen aller Beteiligten vertreten sind. Seite 8 von 22 GR Brigitte Peböck erinnert an die Thematik Bebauung des Sichtwinkels und gibt an, dass die Freifläche deswegen beibehalten wird, damit dieser Sichtwinkel nicht bebaut wird. Sie weist darauf hin, dass die Reduzierung der Freifläche um 300 m2 eine Aufwertung des Grundstückes mit sich bringt. GR Harald Spiegl merkt an, dass man sich weder an die Meinung des Raumplaners noch an die Meinung des Verkehrstechnikers hält. GV Manfred Hinterdorfer gibt zu verstehen, dass man eine gute Lösung für alle Beteiligten finden will und daher eine Freifläche von 100,40 m2 der Mittelweg ist. Es sollten die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten und daher der Mittelweg gewählt werden. Der Vorsitzende stellt fest, dass keine Wortmeldungen mehr vorliegen und stellt den Antrag, die Vorgangsweise basierend auf dem Lageplan (Anlage 05) mit einer Freifläche von 100,40 m2 zu beschließen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen mehrstimmig zu. Abstimmungsergebnis: 5. JA 15 NEIN 8 Stimmenthaltung 2 Bgm. Franz Gassner, Vize Bgm. Franz Leitner, Manfred Hinterdorfer, Raimund Gerlinger, Ingrid Kaiselgruber, LAbg. BSI Notburga Astleitner, Johann Haunschmid, Johann Leonhartsberg er, Herta Zeitlhofer, Josef Achleitner, Franz Grünberger, Jasef Steindl, Norbert Hausleithner, BrigiUe Peböck, Werner Leonhartsberger Heinz Steinkellner, Harald Spiegi, Roman Wurzer, Willibald Waidhofer, Marianne Haag, Christian Rosenthaler, Franz Bigonski, Maria Undeutsch Martin Hübl, Franz Steinkellner Zufahrt Sattlgai 34, Dr.med. veto Haimel a) Aufnahme ins Straßenbauprogramm b) Auflassung des Zufahrtsbereiches als öffentliches Gut Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Dr. med. vet. Martin Haimel und Frau Marion Schaufler haben einen Teil der Liegenschaft Sattlgai 34 (Riesensteiner) gekauft haben Seite 9 von 22 und nun ein neues Haus und eine neue Zufahrt errichten möchten. Dazu haben Sie um die Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 7182 (Anlage 08) und um deren Übereignung angesucht. Des Weiteren haben Sie um Aufnahme des öffentlich genutzten Teiles in das Straßenbauprogramm angesucht. Der Bauausschuss hat die Angelegenheiten behandelt und die erforderlichen Beschlussfassungen im Gemeinderat vorgeschlagen. Es wird vorgeschlagen, dass das Grundstück Nr. 7182, KG Waldhausen, als öffentliches Gut aufgelassen und dass das diesbezügliche Verfahren eingeleitet werden soll. An den Baumaßnahmen wird sich die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau nicht beteiligen, da Herr Dr. med. vet. Martin Haimel und Frau Marion Schaufler die Zufahrt auf eigene Kosten sanieren werden. Des Weiteren wird die Aufnahme des öffentlich genutzten Teiles der Zufahrt in das Straßenbauprogramm der Gemeinde (ohne Reihung) vorgeschlagen. GV Josef Steindl hinterfragt, ob die Zufahrt zum Haus nicht mehr benötigt wird - eine entsprechende Verständigung der Nachbarn wird im Zuge der Auflassung des öffentlichen Gutes auf Grundstück-Nr. 7182 - Zufahrt Sattlgai 34 erfolgen. Zudem merkt GV Josef Steindl bezüglich Aufnahme ins Straßenbauprogramm der Gemeinde an, dass vorher grundsätzlich die Warteliste abgearbeitet werden soll. Eine Reihung an das Ende der Warteliste ist grundsätzlich in Ordnung - es wird zu einer langen Wartezeit kommen. Weiters sollte es nicht dazu führen, wenn jemand selber baut, dass sich die Gemeinde mit 20% bei den Kosten beteiligt und dieses Geld dann wieder bei anderen Projekten im Straßenbauprogramm fehlt. GV Heinz Steinkellner bringt zur Kenntnis, dass es gut sei, dass das Haus saniert und wieder bewohnt wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Auflassung des öffentlichen Gutes auf Grundstück-Nr. 7182 - Zufahrt Sattlgai 34 einzuleiten und die Zufahrt in das Straßenbauprogramm der Gemeinde aufzunehmen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. Seite 10 von 22 6. Vereinbarung Wasseranschluss, Dendlreith 62, Mag. Seyer-Neulinger Der Vorsitzende informiert, dass Frau Mag. Andrea Seyer-Neulinger um einen Wasseranschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage ersucht hat. Das Haus Dendlreith 62 ist außerhalb des Versorgungsbereiches der Gemeinde gelegen. Es wurde daher eine privatrechtliche Vereinbarung zur Herstellung des Anschlusses an die Anschlussleitung für den Wohnmobilstellplatz (Anlage 09) vorbereitet, die bereits von Frau Mag. Seyer-Neulinger unterfertigt wurde. AL Franz Geirhofer erwähnt die Eckpunkte der Vereinbarung. GV Josef Steindl fragt, ob ein Kanalanschluss vorhanden sei. AL Franz Geirhofer informiert dass ein Kanalanschluss mit Pumpwerk vorhanden ist. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Vereinbarung mit Frau Mag. Seyer-Neulinger betreffend die Herstellung des Wasseranschlusses für das Haus Dendlreith 62 vollinhaltlich zu beschließen, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. 7. Grundabtretungsprotokoll, GST 3/2 und 178/4 KG Waldhauesen, WöranMario und Manuela Herr und Frau Mario und Manuela Wöran sind bereit, von der Liegenschaft Froschau 48 die für die Sanierung der Gemeindestraße Froschau erforderlichen Teile unentgeltlich in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau abzutreten. Dazu wurde ein von den Eigentümern bereits unterfertigtes Grundabtretungsprotokoll erstellt (Anlage 10). GV Josef Steindl merkt an, dass eine unentgeltliche Abtretung positiv sei und auch GV Heinz Steinkellner findet diese Bereitschaft von Familie Wöran toll. Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Grundabtretungsprotokoll mit den Ehegatten Wöran betreffend die Liegenschaft Froschau 49 vollinhaltlich zu beschließen. Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. Seite 11 von 22 8. Kindergartentarifordnung für das Kindergartenjahr 2015/16 Der Vorsitzende berichtet, dass die Kindergartentarifordnung nach Vorgabe des Landes der Indexerhöhung entsprechend laufend anzupassen ist. Die Indexanpassung für das letzte Jahr beträgt 1,7 %. Vize Bgm. Franz Leitner erläutert die wesentlichen Indexanpassungen der Kindergartentarifordnung 2015/16 (Anlage 11). Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergartentarifordnung für das Jahr 2015/16 zu beschließen, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. 9. OÖ. Tourismus-Gesetz 1990; Änderung der Ortsklassenverordnung 2015 Das Amt der OÖ Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, hat der Gemeinde mitgeteilt, dass auf Grund der Bestimmungen des OÖ Tourismusgesetzes eine Umstufung von der Ortsklasse C in die Ortsklasse D beabsichtigt ist. Damit würden die Auflösung des Tourismusverbandes und der Verlust von Förderungsmöglichkeiten für touristische Projekte einhergehen. Die Gemeinde kann bis 15. August 2015 basierend auf einem Beschluss des Gemeinderates einen Antrag auf Einstufung in eine höhere Ortsklasse (also wieder C) stellen. Vorher ist allen bekannten Pflichtmitgliedern des Tourismusverbandes schriftlich die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geboten worden. AL Franz Geirhofer erläutert die eingelangten Stellungnahmen (Anlage 12). Ergänzend zu den schriftlichen Stellungnahmen hat Herr Baumeister Ing. Werner Kanzler mündlich noch mitgeteilt, dass er "unbedingt für die Beibehaltung des Tourismusverbandes" ist. Der Vorstand des Tourismusverbandes hat sich neu formiert bzw. organisiert und befürwortet eine AntragsteIlung. Der Vorsitzende bezieht sich auf die grundsätzlich positiven Stellungnahmen und weist den Gemeinderat auf das neue, junge engagierte Team des Tourismusverbandes, die bereits zahlreiche neue Projekte und Marketingmaßnahmen geplant haben. Dies sollte unbedingt unterstützt werden. Seite 12 von 22 GR Willibald Waidhofer lässt wissen, dass er es für gut befindet, dass eine Abstufung durch einen Gemeinderatsbeschluss abgewendet werden kann. Er macht darauf aufmerksam, dass der Tourismusverband gute Arbeit leistet. Der Vorsitzende bezieht sich auf die Nächtigungszahlen, die für die Einstufung maßgeblich sind und ist überzeugt, dass bei der Erhebung Tagesgäste auch berücksichtigt werden sollten. GR Harald Spiegl hinterfragt, ob man die Wohnmobile nicht auch bei den Nächtigungen dazuzählen kann - dies wäre aber ein enormer Aufwand. GV Roman Wurzer äußert sich positiv zur Beibehaltung der Ortsklasse C und weist auf die Bedeutung der Tagesgäste hin. GV Heinz Steinkellner schließt sich der Meinungen an und spricht sich auch für die Beibehaltung der Ortsklasse C aus. Er hinterfragt die negative Stellungnahme und bekundet sein Interesse, ob Herrn Johann Ridler Kosten entstehen. Der Vorsitzende erklärt, dass in der Ortsklasse C derzeit Interessentenbeiträge zu zahlen sind. GR Notburga Astleitner heißt es gut, dass die Ortsklasse C beibehalten werden sollen. Sie erklärt auch, dass sich die Tagesgäste leider nicht in den Zahlen bemerkbar machen. Das junge, engagierte Team der Tourismusverbandes sollte auf jeden Fall unterstützt werden. GV Josef Steindl hinterfragt wie oft eine solche Ortsklassenverordnung gemacht wird. Er kann sich nicht genau erklären, auf welcher Grundlage die Berechnung der Ortsklassen basiert, sodass die Marktgemeinde in die Ortsklasse D abgestuft werden soll. Er macht klar, dass es wichtig ist, dass der Tourismusverband weiterhin besteht und hebt hervor, dass das junge Team unterstützt werden soll. Die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau soll dem Tourismusverband weiterhin zur Seite stehen. GR Franz Hofstetter spricht auch einen Dank an die Urlaubsbauernhöfe bzw. Privatvermieter aus - auch diese sollten unterstützt werden. GR Brigitte Peböck schließt durch die fehlenden Rückmeldungen der meisten Gewer- Seite 13 von 22 bebetriebe darauf, dass Ihnen eine Beibehaltung der Ortsklasse C gleichgültig ist. Sie bezweifelt auch, dass das neue Team des Tourismusverbandes besser arbeitet als das alte Team, das gemeinsame Schritte in der Vergangenheit verabsäumt hat. GR Brigitte Peböck bedauert auch, dass die Gemeindevertreter nicht mehr zu den Sitzungen des Tourismusverbandes eingeladen werden. Deshalb stellt sie sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den Tourismusverband weiterhin am Leben zu erhalten. Der Vorsitzende macht klar, dass der Tourismusverband sicher nicht für die Nächtigungen verantwortlich ist, da dies in die Eigenverantwortung der Unternehmen fällt. Der Tourismusverband wird zwar finanziell unterstützt, jedoch wäre es teurer wenn die Gemeinde selbst dafür verantwortlich wäre (z.B.: Instandhaltung Wanderwege, Sitzbänke, etc.). GR Notburga Astleitner fragt nach, warum angenommen wird, dass sich mit dem neuen Team nichts ändern wird. GR Brigitte Peböck gibt bekannt, dass dies aus Gesprächen mit diversen Personen hervorgegangen sei. Der Vorsitzende verdeutlicht, dass das neue Team sehr engagiert arbeitet und immer wieder neue Ideen in die Tat umsetzt. Momentan wird an verschiedenen Packages und Tagesangeboten für Touristen gearbeitet. GV Josef Steindl erinnert daran, dass ein Leitbetrieb einfach nicht möglich sei und besser kleine Schritte gemacht werden sollen. Es ist wichtig, dass die verschiedenen Themen weiterbearbeitet werden und man sollte froh sein, dass das Team so engagiert arbeitet. GR Brigitte Peböck weist darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit Tendenzen für Großprojekte gegeben hat, diese jedoch leider nicht zustande gekommen sind. GV Manfred Hinterdorfer macht darauf aufmerksam, dass das leerstehende Museum im Turm bald neu gefüllt wird und damit ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht werden kann. Er lässt wissen, dass er ein gutes Gefühl hinsichtlich des neuen Teams des Tourismusverbandes hat. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Beschluss für einen Antrag auf Einstufung der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau in die Ortsklasse C zu fassen. Seite 14 von 22 Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen mehrstimmig zu. Abstimmungsergebnis: JA NEIN 24 1 Brigitte Pebäck Stim menthaltung 10. Euregio, weitere Mitgliedschaft oder Austritt Der Vorsitzende berichtet, dass die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau seit vielen Jahren Mitglied beim Verein für Regionalentwicklung und Projektkoordination mit Sitz in Freistadt ist. Die ursprüngliche Erwartung war eine Unterstützung im Zusammenhang mit der Landesausstellung und allfälligen Folgenutzungen. In den letzten Jahren wurden keine konkreten Projekte oder Maßnahmen mit positiven Auswirkungen auf Waldhausen geplant oder umgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit vielen Jahren rund € 1.500,-- und soll ab 2016 auf € 0,20 je Einwohner herabgesetzt werden. Seit dem Voranschlagserlass 2015 ist für Mitgliedschaften bei Regionalentwicklungsprojekten ein Maximalbetrag von € 1,60 als freiwillige Leistung mit Sachzwang anerkannt. Damit wird der Beitrag auf den € 18,-- Erlass angerechnet (Freiwillige Leistungen ohne Sachzwang). Da nach den Statuten ein Austritt nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zulässig ist wäre ein Beschluss in dieser Sitzung erforderlich, damit ein Austritt per Jahresende möglich ist. Der Vorsitzende bekennt, dass die Projekte der Euregio im Bezirk Perg nicht recht spürbar sind, sondern eher in den Bezirken Freistadt und Rohrbach. Somit spricht sich die ÖVP-Fraktion für eine Beendigung der Mitgliedschaft mit 31.12.2015 aus. GV Roman Wurzer meint auch, dass leider nichts spürbar ist und somit ein Austritt besser wäre. GV Josef Steindl ist der Meinung, dass eine Mitgliedschaft keinen Sinn macht, wenn man keinen Nutzen daraus ziehen kann, deshalb sollte man nicht aus Solidarität dabei bleiben. Seite 15 von 22 GR Brigitte Peböck verdeutlicht, dass es keinen Sinn macht, weiterhin Mitglied zu sein und deshalb spricht sie sich für einen Austritt aus. GV Heinz Steinkellner fragt, welche Projekte gemacht wurden - diese Projekte It. Geschäftsbericht betreffen aber großteils einen anderen Raum. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Mitgliedschaft bei der Euregio mit 31.12.2015 zu beenden, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. 11. Ausschankrecht Hader Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Gemeindevorstand und die Fraktionsobleute in einer vorhergehenden Beratung darauf geeinigt haben, dass nochmals das Gespräch mit Herrn Gottfried Hader gesucht wird, bei dem über die Thematik Abschlagszahlung (einmalig) besprochen werden soll. Dieses Gespräch wird im Zuge der Dienstpostenvergabe stattfinden - eine rechtzeitige Information wird erfolgen. GV Josef Steindl merkt an, dass dieses Gespräch auch im Sinne der Union WaIdhausen ist. 12. Resolution zum Thema Steuergerechtigkeit Der Vorsitzende informiert, dass die Finanzausgleichsverhandlungen für den Finanzausgleich, der ab 2017 gelten soll, im Herbst beginnen. Mit der Resolution (Anlage 13) fordert der Gemeinderat eine gerechtere Steuerverteilung und damit eine Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels hin zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich. Vize Bgm. Franz Leitner vertritt die Meinung, dass der Politik klargemacht werden soll, dass die zu verteilenden Gemeindemittel gleichmäßig auf alle Bürger verteilt werden sollen. Die Resolution sollte beschlossen und somit auch an kleine Gemeinden gedacht werden. Seite 16 von 22 GV Josef Steindl gibt zu verstehen, dass es traurig sei, dass man eine Resolution für eine gerechtere Steuerverteilung benötigt. Politische Vertreter sollen bei den Verhandlungen des Finanzausgleichs dementsprechend vertreten, sodass der Finanzausgleich wie in der Resolution umgesetzt werden kann. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die vorliegende Resolution zum Thema Steuergerechtigkeit zu beschließen. Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. 13. Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss Der Vorsitzende berichtet, dass im Hinblick auf die Stellungnahme der Abteilung Raumordnung vom 27.04.2015 die ursprüngliche geplante Dorfgebietserweiterung im Ausmaß von ca. 1.200 m2 an den aktuellen Raumbedarf für die Erweiterung des bestehenden Objektes Markt 196 angepasst und auf ein Ausmaß von ca. 600 m2 reduziert wurde. Diese Erweiterung dient der Schaffung von entsprechendem Wohnraum zur Gründung eines Familienstandes. Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der gegenständlichen Widmung um eine Erweiterung des Bestandes zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum handelt und keine sonstige zusätzliche Wohnnutzung (z.B. durch Wohnhaus-Neubau) handelt, ist der bestehende Vollerwerbsbetrieb in seiner Entwicklung nicht eingeschränkt. Hingewiesen wird weiters, dass es sich beim Antragsteller Martin Röthlin um den Sohn von Walter und Paula Röthlin (Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Erweiterungsfläche) handelt, der im Objekt Markt 196 seinen Wohnsitz begründet hat und auch den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen wird, weshalb eine Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeschlossen werden kann. Dies insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass sowohl die Grundstücke 218/1 (landwirtschaftlicher Betrieb) und 218/2 (Markt 196) in derselben Einlagezahl 256 vorgetragen sind. Hinsichtlich der in der Stellungnahme vom 27.04.2015 angeführten verkehrstechnischen Erschließung wird auf die Eintragung in derselben Einlagezahl verwiesen, wodurch die Erschließung über Eigengrund gegeben ist. Seite 17 von 22 Weiters wird festgestellt, dass im Kellergeschoss des Objektes "Markt 196" ein Tierarzt eingemietet ist und vorgelagert entsprechende Parkplätze vorhanden sind. Diesbezüglich wurde mit den Grundeigentümern Röthlin Walter und Paula eine privatrechtliehe Vereinbarung betreffend die öffentliche Nutzung dieser Zufahrt sowie der Parkplätze abgeschlossen, wodurch die verkehrstechnische Erschließung in zweierlei Hinsicht gesichert ist. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Erweiterung der Dorfgebietsfläche - entgegen dem Einleitungsbeschluss nunmehr um fast 50 % reduziert gemäß dem vorliegenden Lageplan (Anlage 14) zu beschließen. 14. Kanalsanierung; Auftragserteilung Der Vorsitzende informiert, dass beim Kanalnetz die von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Dazu wurde im Voranschlag 2015 ein Betrag von € 200.000 und im MFP 2016 ebenfalls ein Betrag von € 200.000 vorgesehen. Die diesbezügliche Darlehensausschreibung ist noch durchzuführen. Vom Büro KUP wurde eine Ausschreibung It. Anhang durchgeführt und die Firma Sekisui SPR, Altenberg, vormals Rabmer, ist als Bestbieter mit einer Angebotssumme von netto € 455.687,94 hervorgegangen. Damit mit der ersten Etappe im Herbst begonnen werden kann, soll die Auftragsvergabe beschlossen werden. Die Sanierungsmaßnahmen betreffen unter anderem die Zufahrt Bungalows Kanzler und den Hauptkanal zwischen Tennisplatz und Bauhof. GV Josef Steindl erkundigt sich, warum man rund € 50.000,-- über den veranschlagten Kosten liegt. Weiters macht er klar, dass die Problematik Reinwasser mit der Sanierung vorerst einmal abgeschlossen sein sollte und bestätigt auch, dass diese angegeben Bereiche unbedingt saniert werden müssen. AL Franz Geirhofer erklärt hinsichtlich Kosten, dass man bei der Ausschreibung auf der sicheren Seite ist und Regieleistungen in der Höhe von mehr als € 30.00,-- im Angebot enthalten sind. GV Roman Wurzer erkundigt sich, ob es sich um den Billigst- oder Bestbieter handelt. AL Franz Geirhofer erklärt, dass das Zuschlagsprinzip "Billigstes Angebot" sei. Seite 18 von 22 Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, den Auftrag zur KanaIsanierung 2015 und 2016 an die Firma Sekisui SPR, Altenberg zu vergeben, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu. 15. Allfälliges GV Heinz Steinkellner erkundigt sich betreffend Probleme mit dem Sonnenschutz in der neuen Volksschule. Er macht darauf aufmerksam, dass man die Gewährleistungsfrist nicht übersehen und die Jalousien vor Ablauf dieser Frist nochmals überprüfen lassen sollte. Weiters besteht die Problematik, dass die Fenster leicht anschlagen. GV Heinz Steinkellner fragt, ob man in der Wasserleitersiedlung noch einen Blechcontainer dazustellen könnte, um die Container im Ort zu entlasten. Weiters spricht er einen Dank an die FF-Waldhausen aus, da die Räumlichkeiten im Zeughaus von den Kinderfreunden genutzt werden können. GV Roman Wurzer spricht im Namen der SPÖ-Fraktion Urlaubswünsche aus und lädt herzlich zum Weinheurigen am 08. August 2015 ein. GR Willibald Waidhofer stellt einen Bürgerantrag (Anlage 16) auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015. Bürgerantrag: Errichtung eines Fußgängerüberganges über den Sarmingbach im Bereich zwischen den Häusern Schloßberg 37 (Waidhofer) und 62 (Reininger). GR Willibald Waidhofer erläutert den wesentlichen Inhalt des Bürgerantrages und weist auf die Unterschriftenliste mit 263 gesammelten Unterschriften hin. Der Vorsitzende bezieht sich auf das momentane Problem hinsichtlich Finanzierung des Fußgängerüberganges. Er informiert auch, dass es bereits Gespräche mit der Straßenmeisterei Grein bezüglich Verbesserung der Fußgängersituation beim "HoferEck" gegeben hat. GR Christian Rosenthaler weist auf die Schäden bei der Straßenquerung in Gloxwald bei der Kirche hin. Seite 19 von 22 GR Marianne Haag erkundigt sich, ob der Schwimm-Schalter bei der Wasserversorgungsanlage in Gloxwald wieder funktioniert. Weiters bekundet sie Interesse, ob bereits ein neues Gerät für den Spielplatz in Gloxwald anstelle des Karussells bestellt wurde. Der Vorsitzende bestätigt dies und informiert, dass das gleiche Karussell wie beim Spielplatz in Auftrag gegeben wurde. GR Franz Steinkellner lädt zum Lagerhaustag am 12.06.2015 ein. GV Josef Steindl hat ein Anliegen bezüglich Union, Erweiterung/ Überdachung der Stockanlage. Ein Termin mit dem zuständigen Landesrat soll vereinbart werden, um eine Perspektive zu erhalten. Weiters merkt GV Josef Steindl an, dass der Spielplatz gut gelungen sei und er sich auf die Eröffnung am 28.06.2015 freut. AL Franz Geirhofer bestätigt, dass der Spielplatz im finanziellen Rahmen bleibt. GR Brigitte Peböck fragt, ob die Ampelregelung beim Freinschlag unbedingt notwendig ist - diese Ampel dient jedoch der Sicherheit und wurde von Familie Freinschlag selbst beantragt. Weiters hat sie das Anliegen, dass man mit der Fa. Steindl wegen der Kehrmaschine ein Gespräch führt, da diese sehr laut und somit eine Zumutung ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit der Fa. Steindl vereinbart wurde, dass in den Abendstunden nicht mehr in den Siedlungsstraßen gekehrt werden soll. GR Herta Zeitlhofer stellt die Frage, was am Standort der alten Volksschule geplant ist. Noch heuer werden diverse Fundamentierungsarbeiten durch die Fa. Kanzler durchgeführt, erläutert der Vorsitzende. Diese werden aus dem verbleibenden Budget des Volksschulneubaus finanziert. Weiters bedarf es Gespräche mit dem zuständigen LR hinsichtlich der weiteren Finanzierung. Auch die Verkehrssituation beim Berger Eck wird im heurigen Jahr noch verbessert - dies wurde bereits zugesagt. GR Herta Zeitlhofer informiert bezüglich der Ferienaktion der ÖVP - ein Programm für den Sommer wurde bereits zusammengestellt. GV Manfred Hinterdorfer bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit und spricht Urlaubsgrüße aus. Er hofft weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit bis zur bevorstehenden Wahl. GR Notburga Astleitner berichtet vom Landtag vom 21.05.2015. Seite 20 von 22 Einerseits wurde die Raumordnungsnovelle (Grundthema: Stärkung des ländlichen Raumes) einstimmig beschlossen und andererseits soll weiters der Beschluss gefasst werden, dass das Veranstaltungssicherheitsgesetz stark vereinfacht wird, um sowohl Ehrenamtliche als auch Vereine zu unterstützen. Vize Bgm. Franz Leitner dankt wegen des Termins hinsichtlich der Sanierung der Pfarrbücherei. Weiters spricht er einen Dank an den Gemeindevorstand bzw. -rat aus und hofft weiterhin auf eine vernünftige Zusammenarbeit. Auch der Vorsitzende dankt zum Abschluss der Sitzung des Gemeinderates den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute, konstruktive Zusammenarbeit. Seite 21 von 22 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während zur Einsicht aufgelegte Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.03.2015 wurden keine* - folgende* - Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 .50 Uhr. ....V\.a.uS\ll.-\-~~.-..... . (Vorsitzender) (Schriftführer) -1, Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift .In der S·tz ~ :................. W k· I ung vom ,1 .............. eine E·Inwen d ungen er h 0 ben wur den *,u.. ber d·le O. erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde*. /{o . ~. W '- '1' Wald hausen, am ........................................ .. .. .... ~ .. .. ... .... .... .... .. .. ....... . . (Der Vorsitzende) .. . ...... . ............... ~ ...................... . . ..A1L. ':IJJi1 ~ I Seite 22 von 22 Marktgemeinde WALDHAUSEN IM STRUDENGAU SEKRETARIAT Vorlagen nummer: DA-BAU/015/2015/Ha Katrin Hausleithner Bearbeiter: 4391 Waldhausen, Markt 14 07260/4505-17 Telefon: Internet: www.waldhausen.at E-Mail: [email protected] Datum: 08.06.2015 DRINGLICHKEITSANTRAG Gemäß § 46 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F., stellt der Bürgermeister den Dringlichkeitsantrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung am aufzunehmen: Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss Im Hinblick auf die Stellungnahme der Abteilung Raumordnung vom 27.04.2015 wurde die ursprüngliche geplante Dorfgebiets-Erweiterung im Ausmaß von ca. 1.200 m2 an den aktuellen Raumbedarf für die Erweiterung des bestehenden Objektes Markt 196 angepasst und auf ein Ausmaß von ca. 600 m2 reduziert. Diese Erweiterung dient der Schaffung von entsprechendem Wohnraum zur Gründung eines Familienstandes. Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der gegenständlichen Widmung um eine Erweiterung des Bestandes zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum handelt und keine sonstige zusätzliche Wohnnutzung (z.B. durch Wohnhaus-Neubau) handelt, ist der bestehende Vollerwerbsbetrieb in seiner Entwicklung nicht eingeschränkt. Hingewiesen wird weiters, dass es sich beim Antragsteller Martin Röthlin um den Sohn von Walter und Paula Röthlin (Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Erweiterungsfläche) handelt, der im Objekt Markt 196 seinen Wohnsitz begründet hat und auch den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen wird, weshalb eine Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeschlossen werden kann. Dies insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass sowohl die Grundstücke 218/1 (Iandw. Betrieb) und 218/2 (Markt 196) in derselben Einlagezahl 256 vorgetragen sind. Hinsichtlich der in der Stellungnahme vom 27.04.2015 angeführten verkehrstechnischen Erschließung wird auf die Eintragung in derselben Einlagezahl verwiesen, wodurch die Erschließung über Eigengrund gegeben ist. Weiters wird festgestellt, dass im Kellergeschoss des Objektes "Markt 196" ein Tierarzt eingemietet ist und vorgelagert entsprechende Parkplätze vorhanden sind. Diesbezüglich wurde mit den Grundeigentümern Röthlin Walter und Paula eine privatrechtliche Vereinbarung betreffend die öffentliche Nutzung dieser Zufahrt sowie der Parkplätze abgeschlossen, wodurch die verkehrstechnische Erschließung in zweierlei Hinsicht gesichert ist. Seite 1 von 2 Der Gemeinderat möge die - entgegen dem Einleitungsbeschluss nunmehr um fast 50 % reduzierte Erweiterung der Dorfgebietsfläche gemäß dem vorliegenden Plan beschließen. Der Gemeinderat möge die - entgegen dem Einleitungsbeschluss nunmehr um fast 50 % reduzierte Erweiterung der Dorfgebietsfläche gemäß dem vorliegenden Plan beschließen. Dieser Tagesordnungspunkt soll unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 13 behandelt werden. Der Bürgermeister ~~~ Franz Gassner Seite 2 von 2 Marktgemeinde WALDHAUSEN IM STRUDENGAU SEKRETARIAT 4391 Waldhausen , Markt 14 Internet: www.waldhausen.at Vorlagen nummer: DA-ALl024/2015/Ha Katrin Hausleithner Bearbeiter: 07260/4505-17 Telefon : E-Mail: katrin [email protected] Datum : 08.06.2015 DRI NG LieH KElTSANTRAG Gemäß § 46 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F., stellt der Bürgermeister den Dringlichkeitsantrag , folgenden Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung am aufzunehmen : Kanalsan ieru ng; Auftragserteil ung Beim Kanalnetz sind wie von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben Sanierungsmaßnahmen notwendig . Dazu wurde im Voranschlag 2015 ein Betrag von € 200.000 und im MFP 2016 ebenfalls ein Betrag von € 200.000 vorgesehen. Die diesbezügliche Darlehensausschreibung ist noch durchzuführen. Vom Büro KUP wurde eine Ausschreibung It. Anhang durchgeführt und die Firma Sekisui SPR, Altenberg , vormals Rabmer, ist als Bestbieter mit einer noch ungeprüften Anbotsumme von netto € 455.687,94 hervorgegangen. Damit mit der ersten Etappe im Herbst begonnen werden kann wäre die Vergabe zu beschließen. Es wird vorgeschlagen den Auftrag zur Kanalsanierung 2015 und 2016 man die Firma Sekisui SPR, Altenberg, zu vergeben . Dieser Tagesordnungspunkt soll unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 14 behandelt werden . Der Bürgermeister ~/L~ ~assner C17r:: Seite 1 von 1 " ..... :,., OßERÖSTERREICH Bezirkshauptmannschaft Perg 4320 Perg • Dlrnbergerstraße 11 ~emelndeaml Waldhausen Geschä(tszeich~n: BHPE·2013·2028317·PT .' .. ,~ "1 ,1 , Markt 14 4391 Waldhausen I ·Bearbeiter: Thomas Palmelshofer j! ~ . :'.,} Tel: (-143 7262) 551-67308 Fax: (-143 7262) 551-267 399 E-Mail: [email protected] www.bh·perg.gv.at Perg, 08.05.2015 Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeisterl I) Ergebnis: Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen am 11. Dezember 2014 beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2014, der a) ordentliche Einnahmen von 4.281.300 Euro und Ausgaben von 4.726.950 Euro (Abgang: 445.650 Euro) b) außerordentliche Einnahmen von 1.635.800 Euro und Ausgaben von 1.907.900 Euro (Abgang: 272.100 Euro) vorsieht, wurde im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs. 2 oö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990 idgF einer Überprüfung unterzogen. Der Nachtragsvoranschlag wurde auf Sparsamkeit. Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Oberprüft und ob dieser den hiefür geltenden Vorschriften entspricht. • Die Abgänge im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt widersprechen den Besti mmungen des § 8 Oö. GemHKRO. • Gegenüber dem Voranschlag 2014 haben sich die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes um 267.700 Euro und die Ausgaben um 290.250 Euro erhöht. Der Abgang erhöhte sich um 22.550 Euro. Das Ergebnis der Überprüfung des Nachtragsvoranschlages 2014 ist dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mit freundlichen GrOßen Für den Bezirkshauptmann: Michael Muhr Ergeht zur gefälligen Kenntnisnahme an: Amt der OÖ. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales LDZ unter Anschluss eines Nachtragsvoranschlages 2014 Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann: Michael Muhr Hinweis: Dieses Dokument wurde amtssignierl.lnfo/mationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https·/lwww.land·oberoeslerreich.gv.aUthema/amlssignatur Wenn Sie mit uns schrift~ch in Va/bindung trelen wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte per Mai! an bh·[email protected] an die Bezirkshauptmann· schaH Psrg, Dirnbergerstraße 11,4320 Perg, und führen Sie das Geschäftszsichen dieses Schreibens an. Wir sind persönlich für Sie da (Parteienverkehr): Mo, Mi, Da, Fr 7.00 bis 12.00 Uhr, Di 7.30 bis 17.00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie auch Im Internet unter www.bh·perg.gv.at. Unsere Amtsstunden: Mo und 00 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr, Di 7.30 bis 17.00 Uhr, Mi 7.00 bis 13.00 Uhr, Fr 7.00 bis 12.30 Uhr. OVR: 0069329 Seite 2 Bezlrkshaupfmannschaft Perg 4320 Perg • Dimbergerslraße 11 Geschäftszeichen: BHPE·2013·20283/6·PM Marktg rneinde Waldhausen im Strudengau Mark 4 439 Wald hausen im Strudengau Voranschlag für das Finanzjahr 2015 Sehr geehrte Herr Bürgermeister! Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen am 11. Dezember 2014 beschlossene Voranschlag rar das Finanzjahr 2015, der a) ordentliche Einnahmen von 4.130.000 Euro und Ausgaben von 4.729.500 Euro (Abgang: 599.500 Euro) b) außerordentliche Einnahmen von 1.597.700 Euro und Ausgaben von 1.487.500 Euro (Überschuss: 110.200 Euro) vorsieht, wurde im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBL.Nr. 91/1990, idF. LGBI.Nr. 121/2014 einer Überprüfung unterzogen. Der Voranschlag wurde auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und ob dieser den hiefür geltenden Vorschriften entspricht. Das nachstehende Ergebnis der Überprüfung ist dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. I) Ergebnis: Ordentlicher Haushalt: 1. Die in der Vorprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Perg gemachten Vorschläge wurden von der Marktgemeinde zur Gänze umgesetzt. DVR: 0069329 Seite 1 2. Kurzanalyse: Entwicklung der wesentlichen Zahlen Im Vergleich zum Voranschlag (Nachtragsvoranschlag) des Vorjahres Ordentliches Haushaltsergebnis ~445.650 ~599.500 -153.850 "~.:i ·;;j/f:[;;','mf~;l;!?n;;:;~~$I~n~hm!h~,·'·L·: Ijl . . :(;~.:;?%%;j"\;;! I,:;m::~:.. ?:;·r~r};:z 1··".·;!F;'l,:;:j~:;J·t~~W'i'!':1;irF Einnahmen Ertragsanteile 2.290.200 2.338.600 48.400 Finanzzuweisung § 21 FAG 160.000 160.000 0 Strukturhilfe 40.400 98.300 57.900 Einnahmen Gemeindeabgaben (U920) 305.700 311.200 5.500 Einnahmen BenOtzungsgebühren (KZ12) 484.200 452.400 -31.800 Einnahmen aus Leistung_en (KZ 13) 140.400 160.900 20.500 :,: ;~·;:::",'.::·,:W?:"·~::·. :Hi;:FÄüs·gibih:]:''):~.l;}:::· ".' .' ., :·'.'.1 :; ;. / ··.···':.~~:m;:;~j:12i;~';'~S ;'.X' ..:J:;r·.?:;':'.l:"~[~!::; '.;. i: '.C;,;' ';:{':.:} ·>F3· Personalausgaben inkl. Pensionen" 1.189.700 1.256.950 ~67.250 Gebrauchs- u. Verbrauchsgüter * 168.100 177.400 -9.300 Verwaltungs- u. Betriebsaufwand * 451.200 436.100 15.100 Nettoaufwand Schuldendienst 351.500 361.100 -9.600 . 592.000 619.900 -27.900 Sozialhilfeverbandsumlage Krankenanstaltenbeitrag abzgl. Rückzahlung 464.800 469.300 -4.500 . .. . • •···>.··,n( Nettoaufwand VS 2 (ohne Gastschulbeiträge) Nettoaufwand NMS 2 (ohne Gastschulbeiträge) bezahlte Gastschulbeiträge (VS, NMS, PTS) vereinnahmte Gastschulbeiträge (VS, NMS) Liquiditatszuschuss 55.500 169.200 32.900 115.500 59.500 176.100 29.500 105.500 -4.000 -6.900 3.400 ~1 0.000 0 0 0 Gemeinde~KG ..... 11. Nachweis (Beilage zum VA) Nettoaufwand = Ausgaben inkl. Investitionen, ohne Darlehensrückzahlung und Zinsen, Mieten für KG, Rücklagenbewegungen und Leasing für Immobilien abzüglich Einnahmen 2 ...... Der Abgang im ordentlichen Haushalt widerspricht den Bestimmungen des § 8 OÖ. GemHKRO. 3. Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen: ~i~M~~~~' ~;;;i;:;:, ';.'.,ii~U~;: ;'~~~~; '~jt~~~ij ~~~ifi~1i;W~~;~~r~~,~ 'l~;~~;,~t~~ Straßen Wasser Kanal ge$8lll.f 5.000 20.700 31.500 2.000 500 500 7.000 21.200 32.000 7.000 21.200 32.000 ·:51:2.00.3,00.0 :·$().~~·O ·e..Q.~9(): . ' . 0 0 0 O'<·;;;i·':Q···:·~;;:.::: 0 4. Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt: Bei den beim Unterabschnitt 980 an den außerordentlichen Haushalt verrechneten Zuführungen (60.200 Euro) handelt es sich um Interessentenbeiträge von 57.200 Euro und Aufschrießungsbeiträge von 3.000 Euro. DVR: 0069329 Seite 2 5. Investitionen: Im ordentlichen Haushalt sind Investitionen (Posten klasse "O") von Insgesamt 6.300 Euro enthalten (UA 010,023,212,320, 841 [Pachtzins]). Die Investitionen liegen über der vorgegebenen Obergrenze von insgesamt 5.000 Euro. Es wird daher auf die Ausführungen unter Punkt 3.3.4 im Voransehlagserla'ss 2015 hingewiesen. 6. Instandhaltungsmaßnahmen: Die Kosten bei den Instandhaltungen (insgesamt: 122.700 Euro - KAT-Mittel von 5.000 berücksichtigt) liegen im Jahresdurchschnitt - gelegt über den gesamten ordentlichen Haushalt der vergangenen 5 Jahre. 7. Freiwillige Ausgaben: Bei den rein freiwilligen Ausgaben wurde der vorgegebene Rahmen von 18 Euro je Einwohner (Inkl. Zweitwohnsitze) nicht überschritten. 8. Rücklagen: Dzt. sind keine Rücklagen vorhanden. 9. Fremdfinanzierungen: Der Gesamtschuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres beläuft sich auf 5.701.987 Euro. 'j:W·::·:::';:·1/;.·'·····SctliJjCte·'·äHJ.':,;"'· ••• :.·;:$chYI~~h$j~nd end~Fina'ntJ~rir,::': ". ..;i . . . , ••. ..!l. '. ,c:.:.:~:2;; ~., Schuldendienst - mehr als 50 % aus allgemeinen Deckungsmitteln 1.090.000 Schuldendienst für Einrichtungen mit jährlichen Einnahmen von mind. 50 % der Ausgaben 4.013.700 Schulden für andere Gebietskörperschaften (dzt. nicht belastend) Schulden Je Einwohner (31.10.2013) 598.287 1.998 10. Personalaufwendungen: Die Personalkosten haben sich um 67.250 Euro bzw. 5,6 % erhöht. Diese Erhöhung ist beim Kindergarten durch die Übernahme mehrerer Kindergartenpädagoginnen in das neue Gehaltsschema und beim Bauhof durch die Übernahme eines Lehrlings als Vertragsbediensteter sowie beim Abwasser durch die Aufstockung des Beschäftigungsausmaßes begründet. 11. Öffentliche Einrichtungen· Gebührenhaushalt: Ergebnisse der Betriebe: 2016 . .' .;.. :~ o 6.900 DVR: 0069329 -179.500 0 0 700 -215.300 o Seite 3 a) b) Wasserversorgung 2 Abwasserentsorgung • Wohn- und Geschäftsgebäude Badesee • 3 15.200 0 10.700 0 0 -89.300 0 -24.100 6.200 0 9.300 0 0 c) -97.000 d) 0 ·23.300 l ...... Nettoaufwand Kindergarten = Ausgaben (abzgl. ROcklagenbewegungen, Mieten, leasing, Tilgung und Zinsen, Gastbeitrag, Verwaltungskosten KG-Modell) - Einnahmen (abzgl. Gastbeiträge) 2 ...... Betriebsergebnis bei Abfall, WVA und ABA = Einnahmen (abzgl. Investitionszuschuss I Ausgleichsbuchung, Rücklagenbewegungen, Interessentenbeiträge) - Ausgaben (abzgl. Investitionen, ROcklagenbewegungen und Gewinnentnahme/Ausgleichsbuchung) 3 ...... Betriebsergebnis = Einnahmen (abzgl. Investitionszuschuss/Ausgleichsbuchung, Rücklagenbewegungen, Interessentenbeiträge) - Ausgaben (abzgl. ROcklagenbewegungen, Mieten KG, Leasing für Immobilien, Tilgungen, Zinsen und Gewinnentnahme/Ausgleichsbuchung) a) b) c) d) höhere Personalkosten weniger Abfallgebühren höhere Instandhaltungskosten einerseits höhere Kanalbenützungsgebühren und andererseits mehr Personalkosten und Zinsen 12. FeuenNehnNesen: Bei den FeuelWehren sind Netto-Ausgaben in Höhe von 37.700 Euro (abzüglich Tilgungen und Zinsen von 26.100 Euro) veranschlagt. Diese Nettoausgaben liegen im Bereich des Bezirksdurchschnittes von dzt. rd. 12 Euro pro Einwohner (It. Stichtag zur GR-WahI2009). 13. Weitere wesentliche Feststellungen: 14. Außerordentlicher Haushalt: Zum Abgang bei einigen ao. Vorhaben wird auf § 80 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 hingewiesen, wonach Vorhaben nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als die dafür im laufenden Haushaltsjahr vorgesehenen Einnahmen vorhanden oder rechtlich und tatsächlich gesichert sind. Für das oa. Vorhaben Kinderspielplatz ist nur eine Bedarfszuweisung von 21.000 Euro vorgesehen. 15. Maastricht Ergebnis: Aus der Veranschlagung resultiert ein Maastricht Ergebnis in Höhe von -333.200 Euro. 16. Mittelfristiger Finanzplan: Die Hochrechnung der freien Budgetspitze weist im Planungsjahr 2015 ein Ergebnis von -576.700 Euro auf. Teilweise stimmen im Jahr 2015 die Beträge mit den im Voranschlag bzw. Querschnitt dargestellten Beträgen nicht überein (Freie Budgetspitze - Einnahmen der Ifd. Gebarung, mittelfristiger Investitionsplan - Kosten und deren Bedeckung, Maastricht Ergebnis). 17.Dienstpostenplan: Einige Planstellen wurden gegenllber dem aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstpostenplan vom 17.12.2013, IKD(Gem)-210212/51-2013-Mit, geändert. Das aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren ist daher durchzuführen, DVR: 0009329 Seile 4 ,. . 18. Schlussbemerkung: Der Gemeinde-Voranschlag 2015, der Mittelfristige Finanzplan 2015 bis 2019 sowie die Hebesätze der Gemeindesteuern für das Jahr 2015 werden unter Hinweis auf die angeführten Feststellungen zur Kenntnis genommen. 3828/1 3817 LN © Bundesamt fOr Eich- und Vermessungswesen; DKM-Datenkopie vom 13.5.2015 Rückfragen I Katasterberatung im zuständigen Vermessungsamt: aktuelle DKM-Daten erhältlich im zuständigen Vermessungsamt oder via Internet-GDB-Provider. Gemeinde Waldhausen im Strudengau Maßstab Datum 1:500 13.5.2015 Aigner Christian Weinschenk 29 4391 Waldhausen An den Gemeinderat 4391 Waldhausen im Strudengau Waldhausen. am 06.06.2015 e~, .,. • _ ~: , ',',','. . R,.o.. .,.,.4.:ß. . .,'. '. . . .'. . . .'.'.'. . . '. Flächenwidmung 4.3. - WeinschenklGmeiner Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die geplante Reduzierung der Freifläche auf Grundstück 525/18 wird dieses Grundstück erheblich aufgewertet. Gleichzeitig müssen in diesem Verfahren jedoch auch die - im öffentlichen Interesse liegendenAnliegen der Anrainer und Nachbarn berücksichtigt werden. Ich stimme deshalb der Reduzierung der Freifläche gemäß dem bei der Besprechung vom 12,05,2015 vorliegenden Entwurf unter der Bedingung zu, dass die Familie Gmeiner-Froschauer die nachstehenden - im öffentlichen Interesse liegenden - Auflagen erfüllt: I. Wiederherstellung der Sichtlinie gemäß dem Urbestand beim Kauf des Grundstückes Verpflichtung zur dauerhaften Freihaltung des Sichtraumes (kein Abstellen von KFZ ete.) 3, Herstellung eines 60 cm breiten Streifens Richtung Böschung auf dem Niveau des bestehenden Gehsteiges im Bereich der Kurve (Sichtlinie), um die Ablagerung von Schnee vom Gehsteig zu ermöglichen (wird derzeit auf der Fahrbahn ausgebreitet) 4. Verbesserung der Lichtverhältnisse fLir die westl. gelegenen Nachbargrundstiicke durch Entfernung der auf der Böschung vorhandenen Bäume. Zumindest sind jedoch jedenfalls die best. Bäume bis zur Grundgrenze zurückzuschneiden, um die bereits langjährigen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Sichtbehinderung, Laub lISW. vermeiden zu können. Eine Kürzung der Höhe nach ist zm Vermeidung von Schäden an Nachbarobjekten ebenfalls durchzuflihren. 2, In Erwaltung der Berücksichtigung meines Antrages im Widmungsverfahren verbleibe ich mit freundlichen Grüßen = 1 I Weinschenk 30 4391 Waldhausen Im Strudengau Telefon Handy Waldhausen/ 2015-03-02 07260 45245 0680 231 2245 [email protected] [email protected] ,": \,1 . il. t.j \' .; :; /~,' ~- I J, ! ' .I I I,! ,..' , ::::"I.•~. . ~.l~.t;;,rl.;~.... An den Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau 4391 Waldhausen Sehr geehrte Damen des Gemeinderates! Sehr geehrte Herren des Gemeinderates! Der Vorsitzende des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau hat in der GR-Sitzung vom 11.12.2014 einen Dringlichkeitsantrag auf Einleitung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingebracht. Diesen Antrag stimmte der Gemeinderat in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu - siehe (20141211_Protokoll GR-Auszug.pdf) Laut Mitteilung des Leiters des Gemeindeamtes Herrn Franz Geirhofer wurde in der GR-Sitzung vom 29.01.2015 das Verfahren auf Einleitung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingestellt. In den letzten zwei Wochen ersuchten wir einige Vertreter der örtlichen politischen Parteien um Rückmeldungen betreffend die negative Entscheidung der Rückwidmung der Freifläche (Ff 1) in Bauland. Mit dem Ziellösungsorientierte Vorschläge zu erarbeiten sprachen wir mit: dem dem dem dem Fraktionsobmann der ÖVP Waldhausen Herrn Manfred Hinterdorfer Vertreter der SPÖ Waldhausen im Gemeindevorstand Herrn Heinz Steinkellner Vertreter der SPÖ Waldhausen im Gemeinderat Herrn Harald Spiegl Fraktionsobmann der Waldhausener Bürgerliste Herrn Josef Steindl Am 09.02.2015 übermittelte uns Herr Walter Gebetsberger vom Bauamt der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau Kopien betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes NR.3 und NR. 4 - siehe (Legende zu Ff-Fläche Fläwi 3.0_4.0.pdf). In diesen Kopien ist die Schutzzone im Bauland Ff, bzw. Ff 1 wie folgt beschrieben (je nach Bestimmung/Verwendung kann eine Freifläche unterschiedlich beschrieben werden): Frei- bzw. Grünflächen: Das sind Flächen, die aus verkehrstechnischer Sicht bzw. aus Gründen des landschafts- und Ortsbildes von jeder Bebauung freizuhalten sind. Die gärtnerische Gestaltung der Frei- bzw. Grünflächen ist anzustreben. Seite 1 von 5 i Montag, 2. März 2015 i / 7/. Der damalige Ing. Konsulent für Raumplanung und Raumordnung, Herr Dip!. Ing. Gottfried Seyr hat uns im Telefonat vom 09.02.2015 die Beschreibung der von ihm empfohlenen Freifläche (Ff) folgendermaßen erläutert: ... aus verkehrstechnischer Sicht ... (ca. 30m 2 Grund) Im Bescheid vom 27.11.1990 wurde uns vom Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau die Errichtung eines Sichtwinkels vorgeschrieben. Dieser geforderte Sichtwinkel wurde von uns auf eigene Kosten im Frühling 1991 errichtet. Wir möchten nochmals daran erinnern, dass der seinerzeitige Bürgermeister Herr Franz Furtlehner in einem abschließenden Gespräch vollste Zufriedenheit über die Errichtung des Sichtwinkes zum Ausdruck gebracht hatte! Am 14.09.2014 begannen wir mit Planungsarbeiten für einen eventuellen Wohntrakt-Zubau an unser bestehendes Wohngebäude - siehe (20140915_E-MailGebetsberger. pdf). Am 27.10.2014 begutachtete der Ortsplaner der Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau den vorläufigen Einreichplan und stimmte einer planmäßig ausgeführten Errichtung zu - siehe (20141015_E-Mail-Gebetsberger.pdf). Am 11.11.2014 besichtigte der Verkehrstechniker des Landes OÖ, Herr Ing. Klaus Kepplinger in Anwesenheit des Bürgermeisters, Herrn Franz Gassner und des Sachverständigen des Bezirk:;bauamtes Linz, Herrn Ing. Reinhold Hinterreiter, cliEfF.rt~.iflä'Gbe (Ff lrauf dem Grundstück 525/18. Bei dieser Besichtigung wurde in Abstimmung mit den Grundeigentümern ein erforderlicher Sichtwinkel im Kurvenbereich festgelegt. Im Ergebnis der bautechnischen Vorprüfung vom 09.12.2014 durch das Bezirksbauamt Linz wird im ersten und im zweiten Punkt ausdrücklich auf die verkehrstechnische Überprüfung durch den Verkehrstechniker des Landes OÖ Bezug genommen und auf die EInhaltung des Sichtwinkels hingewiesen - siehe (20 141209_bautechn-Vorprüfung .pdf). Aufgrund des aktuellen Gutachten durch den Verkehrstechniker des Landes OÖ, Herrn Ing. Klaus Kepplinger, ist der Einwand einer nicht ordnungsgemäßen Errichtung (vor 24 Jahren) zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar - siehe (Einwendung von vier Nachbarn zur Flächenwidmungsplan-änderung Nr. 4.3 - Weinschenk Erweiterung von Bauland auf Grundstück 525/18 KG Waldhausen)! ... aus Gründen des landschafts- und OrtsbIldes ... (ca. 370m 2 Grund) Mit dieser Beschreibung wollte der seinerzeitige Raumplaner, Herr Dipl. Ing. Gottfried Seyr, den Erhalt des IIKobi" (kleiner Wald) zum Wohle der angrenzenden Nachbarn und zur Erhaltung der ökologischen Funktionen und zur Verbesserung des Kleinklimas sowie als Träger der Erholungsqualität sicherstellen. Im Telefonat vom 09.02.2015 betonte er unmissverständlich, dass dieser Vorschlag "nicht in Stein gemeißelt sei" und jederzeit den Erfahrungswerten entsprechend aktualisiert werden sollte. Er wäre auch daran interessiert, wie sein seinerzeitiger Vorschlag bei den Anrainern des "Kobi", bzw. bei den betroffenen Siedlungsbewohnern angenommen wurde. Bei Beauftragung durch die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau würde er den seinerzeitigen Vorschlag der Freifläche (Ff 1) anlässlich eines Lokalaugenscheines neu bewerten. Freiflächen werden vorwiegend zum Wohle der angrenzenden Nachbarn und zur Erhaltung der ökologischen Funktionen und zur Verbesserung des Kleinklimas sowie als Träger der Erholungsqualität gewidmet. Seite 2 von 5 Montag, 2. März 2015 Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass mit der Freifläche (Ff 1) auf dem Grundstück 525/18 die Anrainer und Nachbarn auf Grund einer äußerst fragwürdigen Entscheidung zwangsbeglückt worden sind! Seit einigen Jahren werden sämtliche Mitglieder unserer Familie von manchen Nachbarn wegen der "unerträglichen Laub-Verschmutzung" gemieden, bzw. nicht gegrüßt! Sogar der Herr Bürgermeister der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau, Herr Franz Gassner, hat anlässlich einer Besichtigung des angrenzenden öffentlichen Gutes eine "stark verunreinigte und gefährdende LaubVerschmutzung" am angrenzenden Gehsteig festgestellt! Im Schreiben vom 03.12.2014 forderte er die Eigentümer des Grundstückes 525/18, Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer mit folgender Begründung auf, den Gehsteig entlang der ganzen Liegenschaft, von Verunreinigungen zu säubern: ... damit eine gefahrlose Benützung des Gehsteiges gewährleistet ist ... I!!! I!!!! !!!!I!!!!!!! !l!!!!!! I! !!II!I!!!!! Wir möchten den Herrn Bürgermeister darauf hinweisen, dass wir seit dem Erwerb der Parzelle 525/18 (13. Dezember 1983) keinen einzigen Laubbaum auf unserem Grundstück gepflanzt haben und die Verdichtung des Baum- und Staudenbestandes ausschließlich durch eine gesunde Naturverjüngung erfolgt ist - siehe (20141203_Gehsteig-Säuberung.pdf). AlsEig,~ntüm.~lTdes G,flmdstückes. S45f;18er~uchen'WlrdßnGemeinder~t der Mark~ge.rn~rli1d:f:! Waldhaüseri :im ·Sffud;~ngäl:.J.baldlgsteine'~:~I:J,Q,ßwert~ng der Freiftäcbe (Jffrl;:~,aUfUliserem Gtuliß$tQcl< 52S/'lJSrzuveranlassen. . Sicherlich wäre es auch für die Eigentümer der Grundstücke 525/22, 525/27 und 525/28 wünschenswert wenn die Freifläche (Ff 1) wieder in Bauland rückgewidmet werden würde. Anscheinend sind alle Mitglieder unserer Familie mit der Vorliebe zur Natur, bzw. zu unserem "Kobi" alleine auf weiter Flur. Vielleicht wären dann einige Nachbarn wieder zu einem friedlicheren und freundlicheren Zusammenleben bereit. Wir möchten nochmals daran erinnern, dass wir uns 1983 beim Kauf unseres Baugrundes gerade deswegen für die Parzelle 525/18 entschieden haben, weil dort noch ein Restbestand von der ursprünglichen natürlichen Lage der "Weinschenk-Gründe" vorhanden war. Die seinerzeitigen politischen Vertreter der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau haben uns am 23.12.1983 1474m 2 Baugrund verkauft - siehe (19831213_Kaufvertrag-Baugrund.pdf). Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau vom 26.04.2002 wurden ca. 400m 2 unseres Baugrundes durch Umwidmung von Bauland in die Freifläche (Ff) als "NICHT BEBAUBAR" festgelegt. Wir, die Grundeigentümer der Parzelle 525/18 wurden über diese weitreichende Veränderung weder informiert noch kontaktiert! Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, und die Gemeinde hüllt sich in Schweigen, wer die Betreiber dieses absolut unverständlichen Vorganges waren! Wurde die Umwidmung von bestehendem Bauland (525/18) In die Freifläche (Ff)entsprechend dem OÖ. BautechnIkgesetz ordnungsgemäß beantragt und durchgeführt ??????? siehe (20150216_0Ö. Bautechnikgesetz-Auszug.pdf) Die letzte Änderung des Flächenwidmungsplanes NR. 4 wurde 2014 durchgeführt. Auch bei dieser neuerlichen Festlegung wurde es verabsäumt die Sinnhaftigkeit der Freifläche (Ff) auf dem Grundstück 525/18 zu hinterfragen. Seite 3 VOll 5 Montag, 2. Mltrz 2015 ,. .--11 {/ ! i /: l' Für uns nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass der Herr Bürgermeister und die Mitarbeiter des Bauamtes erst nach 13 Wochen (ab Planungsbeginn bis zum 09.12.2014 vom begutachtenden Sachverständigen des Bezirksbauamtes Linz auf die Freifläche (Ff 1) hingewiesen werden mussten!!! In diesen 13 Wochen wurden vermehrt Informationen zwischen Bauwerber und Bauamt ausgetauscht, am 15.10.2014 eine Vorprüfung durch den Sachverständigen des Bezirksbauamtes Linz, am 27.10.2014 eine raumplanerische Stellungnahme durch den Ortsplaner und am 11.11.2014 eine verkehrstechnische Überprüfung durch den Verkehrstechniker des Landes OÖ durchgeführt. Obwohl Im OÖ. Raumordnungsgesetz (§15 und §18) die Beobachtung auf Veränderung der bereits gewidmeten Flächen sowie die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Widmungen ausdrücklich verlangt wird, wurde die vor 12 Jahren gewidmete Freifläche (Ff) ohne Überprüfung in den neuen Flächenwidmungsplan als Freifläche (Ff 1) übernommeni!! siehe (201S0216_0Ö.Raumordnungsgesetz 1994-Auszug-2.pdf) Zusammenfassend möchten wir auf folgende Missstände in der Verwaltung und im Gemeinderat hinweisen: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau hat am 26.04.2002 ca. 370m 2 unseres Baugrundes durch Umwidmung von Bauland in die Freifläche (Ff), aus Gründen des landschafts- und Ortsbildes, als "NICHT BEBAUBAR" beschlossen. Die Vorbereitungen zu diesem Beschluss wurden behördenintern ohne Einbeziehung der betroffenen Bewohner der "Weinschenksiedlung" (ca. 35 Familien) und der Grundeigentümer durchgeführt! Obwohl in der Verständigung zur Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.3 - Weinschenk folgende Einwendungs-Bedingungen festgehalten wurden: "Jedermann, der Anregungen und berechtIgte EInwendungen glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der AuflagefrIst dIese schrIftlich beIm MarktgemeIndeamt Waldhausen Im 5trudengau eInzubringen. '~ wurden die Einwendungen der vier Nachbarn ungeprüft zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur Erhaltung der Freifläche (Ff) aus Gründen des landschafts- und Ortsbildes war in dem Einwendungsschreiben wahrscheinlich nicht enthalten! In den beschlussvorbereitenden Besprechungen im Bauausschuss und in den Fraktionen wurde der Begründung im Einwendungsschreiben: " der Sichtwinkel wurde 1991 (vor 24 Jahren) entgegen dem Bescheid vom 27.11.1990 nicht ordnungsgemäß errichtet!", gegenüber dem Gutachten des Verkehrstechnikers des Landes OÖ, Herrn Ing. Klaus Kepplinger mehr Bedeutung zugesprochen. Obwohl im OÖ. Raumordnungsgesetz (§15 und §18) die Beobachtung auf Veränderung der bereits gewidmeten Flächen Seite 4 von 5 Montag, 2. Mäl'z 2015 sowie die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Widmungen ausdrücklich verlangt wird, wurde die vor 12 Jahren gewidmete Freifläche (Ff) ohne Überprüfung in den neuen Flächenwidmungsplan (Teil Nr. 4) als Freifläche (Ff 1) übernommen (die Verwaltung wusste nicht einmal, dass es auf dem Grundstück 525/18 eine Freifläche gibt) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! In Erwartung einer baldigen Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen (Franz Gmeiner-Froschauer) (Eveline Gmeiner-Froschauer) Beilagen: 20141211_Protokoll GR-Auszug.pdf Legende zu Ff-Fläche Fläwi 3.0_4.0.pdf 2014091S_E-Mail-Gebetsberger.pdf 2014101S_E-Mail-Gebetsberger.pdf 20141209_bautechn-Vorprüfung.pdf 20141203_Gehsteig-Säuberung.pdf 19831213_Kaufvertrag-Baugrund.pdf 201 S0216_0Ö. Bautech nikgesetz-Auszug.pdf 20150216_0Ö.Raumordnungsgesetz 1994-Auszug-2.pdf Seite 5 von 5 Montag, 2. März 2015 Martin Haimell Marion Schaufler 4360 Grein Marktgemeindeamt Waldhausen 4391 Waldhaus",n. MArkl 14 Eingeg. An das Marktgemeindeamt 4391 Waldhausen im Strudengau 06. Mai 2015 Z: ................................................ . Betrifft: Zufahrt Sattlgai 34 Sehr geehrte Damen und Herren! Betreffend der Zufahrt zum Objekt Sattlgai 34 ersuchen wir um 1. Auflassung öffentliches Gut: Wir ersuchen um Auflassung des öffentliche(l Gutes auf Grundstück 7182 wie in der Beilage dargestellt. Begründung: Dieses Grundstück ist für den öffentlichen Gebrauch entbehrlich geworden, da das durch das gegenständliche öffentliche Gut keine weiteren Grundstücke erschlossen werden. 2. Aufnahme der Zufahrt ins Straßenbauprogramm: Wir ersuchen den in der Beilage dargestellten Straßenzug in das Straßenbauprogramm der Marktgemeinde Waldhausen aufzunehmen. Aufgrund der geplanten Bauarbeiten am Objekt Sattlgai 34 ist die Durchführung von straßenbautechnischen Maßnahmen (Beschotterung, Entwässerung usw.) bereits vorab nötig. Diesbezüglich ersuchen wir a) um Berücksichtigung und Anrechnung dieser Kosten im Falle der Staubfreimachung bzw. b) eine Kostenbeteiligung (Mitfinanzierung) bei Ausführung der Erst-Maßnahmen. Mit besten Grüßen Marion Schaufler Martin Haimel Grein, am 06. Mai 2015 5118 1/ r:. 5189/1 ) I r:. ,,/" LN ,/ " /"",/' 5147 LN 5136 LN LN 5156 5187 G,;,:::;,."'9 r LN "' LN .. 5159 .358 5177 LN Sorttgo, 5166 LN 518711 © Bundesamt tor Eich- und Vermessungswesen; DKM-Datenkopie vom 29.4.2015 ROckfragen I Katasterberatung im zuständigen Vermessungsamt; aktueDe DKM-Daten erhältlich im zuständigen Vermessungsamt oder via Internet-GDB-Provider. Gemeinde Waldhausen im Strudengau Maßstab Datum 1:1.500 29.4.2015 N W~L CrISDAT .. ,:::r...... oo( ... ""'·;~.".o(l-=- .. Marktgemeinde WALDHAUSEN IM STRUDENGAU BAUABTEILUNG WVA/2-2 AZ: Walter Gebetsbe Bearbeiter: 4391 Waldhausen, Markt 14 Telefon: Internet: www.waldhausen.at E-Mail: 07260/450! [email protected].! Datum: 03. April 2015 VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Waldhausen, 4391 Waldhausen. Markt 14 und Frau Mag. Andrea Seyer-Neulinger, 4209 Engerwitzdorf, Achleitenweg 2/2 als Anschlusswerberin. Inhalt der gegenständlichen Vereinbarung Frau Mag. Andrea Seyer-Neulinger hat mündlich um die Zustimmung zur Herstellung eines Wasseranschlusses für das Objekt "Dendlreith 62" ersucht. Die gegenständliche Vereinbarung soll folgendes im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und der Erhaltung des Wasser-Hausanschlusses regeln: I. 11. 111. Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses Zustimmung zur Grundinanspruchnahme von Gemeindegrund Vereinbarung über die Kosten für die Herstellung des Wasseranschlusses und den Ifd. Betrieb Allgemeines Die Anschlusswerberin ist Eigentümerin der Grundstücke .575 und 2707/2, beide EZ 971 KG Wald hausen und beabsichtigt die Herstellung eines Hausanschlusses für das Objekt "Dendlreith 62". Die kürzeste Entfernung vom Strang der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zum Objekt Dendlreith 62 beträgt ca. 150 Meter und das Objekt ist somit nicht von der Anschlusspflicht nach den Bestimmungen des OÖ. Wasserversorgungsgesetz 2015 erfasst. Die Marktgemeinde betreibt in einer Entfernung von ca. 60 Meter vom Objekt Dendlreith 62 eine "Verund Entsorgungsstation für Wohnmobile" am Standplatz "Parkplatz Badesee" auf Grundstück-Nr. 2692, für welche bereits ein Wasseranschluss hergestellt wurde. Aufgrund der geringen Entnahme an dieser Anschlussleitung sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die wesentlich kürzere Grabungslänge wurde anlässlich einer Begehung mit der Anschlusswerberin am 23. März 2015 mündlich vereinbart, dass diese Anschlussleitung als Anschlusspunkt für den Hausanschluss "Dendlreith 62" dienen kann. I. Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses Die Marktgemeinde Waldhausen stimmt dem Anschluss unter nachstehenden Voraussetzungen zu: Als Anschlusspunkt wird die Anschlussleitung der Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile am Parkplatz Badesee festgelegt. Der genaue Anschlusspunkt und die Situierung des Absperrventiles ist im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Waldhausen spätestens 2 Wochen vor Baubeginn festzulegen. 2 Sämtliche AnlagenteIle (Absperrventil, Tele-Einbaugarnitur, Straßenkappe, Anschlussleitung usw,) sind von einem konzessionierten Unternehmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und gemäß den geltenden Normen fachgerecht herzustellen und auszuführen. Nach Fertigstellung ist für die Anschlussleitung eine Dichlheitsprüfung durcll ein befugtes Unternehmen durchzuführen und das entsprechende Dichtheitsattest vorzulegen. 3 Sämtliche Anlagenteile (Leitung, Zähleranlage usw.) sind vor Frost zu schützen. Diesbezüglich wird insbesondere auf die frostfreie Verlegung der Leitung im Bachbereich hingewiesen. 4 Da der Hausanschluss an eine bestehende Anschlussleitung erfolgt, sind Abweichungen bei den Druckverhältnissen möglich. Die Marktgemeinde übernimmt für etwaige Druckschwankungen keine wie Immer gearteten Haftungen. 5 Dem Weiterbestand der eigenen Wasserversorgungsanlage für Zwecke der Nutzwasserversorgung wird zugestimmt. wenn auf Dauer sichergestellt ist, dass es zu keiner Verbindung zwischen dem eigenen Nulzwasserleitungsnetz und dem öffentlichen Wasserleitungssystem kommen kann. Dafür, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der öffentlichen Wasserversorgungsanlage kommen kann, haftet die Anschlusswerberin der Marktgemeinde. 6 Aufgrund der geringen Nutzung des Objektes "Dendlreitt, 62" und der damit verbundenen langen Verweil dauer des Wassers in der Anschlussleitung kann eine erhöhte Keimbelastung im Trinkwasser an der Entnahmestelle nicht ausgeschlossen werden Vor Inbetriebnahme nach längerer Abwesenheit ist deshalb die Leitung ausreichend zu spülen bzw. gegebenenfalls zu entkeimen Eine Haftung der Marktgemeinde Waldhausen für etwaige Verkeimungen wird für die gesamte Anschlussleitung ausgeschlossen. Auf die Installation von Vorrichtungen zur Entkeimung (Entkeimungsleitung etc,) wird hingewiesen 7 Die Marktgemeinde Waldhausen übernimmt für die ernchteten Anlagenteile keine wie immer geartete Haftung. 8. Für die geplante Herstellung der Zuleitung 11. beiliegender Skizze ist die Leitungsverlegung auf den Grundstücken Nr. 7278 und 2688/2 notwendig. Vor Baubeginn Ist diesbezüglich das Einvernehmen mit den jeweiligen Grundeigentümern herzustellen bzw. die Dienstbarkeit der Wasserleitung sicherzustellen. 9. Das Erfordernis einer wasserrechtlichen BeWilligung ist mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde (BH Perg) abzuklären und nötigenfalls Zll erwirken. 11. Zustimmung zur Grundinanspruchnahme • Sondemutzung Die Marktgemeinde Waldhausen erteilt bei Einhaltung nachstehender Bedingungen und Auflagen die Zustimmung zur Verlegung einer Wasser-Hausanschlussleitung inkl. der erforderlichen Anlagenteile auf Grundstück-Nr. 2692, EZ 812 und 2708/4, EZ 1220, beide KG Waldhausen. 1. Sollten an anderen Anlagenteilen (l.B. Ortsbeleuchlung, Kanal, usw.) im Bereich der Grabung Schäden infolge der Arbeiten entstehen, sind diese wieder unverzüglich in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. 2 Die Künette Ist gegenüber den anschließenden Park- und Fahrflächen standsicher zwecks Aufnahme aller Verkehrslasten und Hlntanhaltung nachträglicher Setzungen abzusichern 3. Die Verfüllung der Künette hat sowohl im Unterbau als auch in den Tragschichten mit dem Material zu erfolgen, welches dem anstehenden Straßenkörper gleichwertig ist (Frost - Setzungsverhalten). Dieses Material ist entsprechend den einschlägigen technischen Vorschriften in Lagen einzubauen und zu verdichten. Nicht verdichtbares Material ist auszutauschen. 4. Für die fachgerechte Wiederherstellung ist die geltende RVS einzuhalten. 5 Der Künettenbereich ist bis zur Übernahme der endgültig instandgesetzten Künette ständig zu beobachten und in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Auftretende Setzungen sind laufend zu beheben. 10. Die durch Leitungsführung beanspruchten Grundflächen sind nach Fert.igstellung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, 11 Die Leitung ist mittels Abdeckplatte oder Warnband In der Künette zu kennzeichnen. 12. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Leitung samt Armaturen einzumessen und ein entsprechender Lageplan der Marktgemeinde zu übermitteln. 6 Die Anschlusswerberin hat der Marktgemeinde alle Kosten zu ersetzen, die aus der Herste"ung, dem Bestand, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage erwachsen, 7 Im Fa"e von etwaigen Maßnahmen durch die Marktgemeinde Waldhausen, welche die Verlegung der Leitung und der Armaturen bedingen, verpflichtet sich die Anschlusswerberin die Verlegung auf eigene Kosten und Gefahr binnen 8 Wochen nach Aufforderung durchzuführen. 8. Die Anschlusswerberin hat die Marktgemeinde für alle Anspruche Dritter, dIe aus der Herstellung oder dem Bestand des Hausanschlusses entstehen, schad- und klaglos zu halten. g Die Anschlusswerberjn verzichtet für sich und Ihre Rechtsnachfolger auf SchadenersatzansprOche gegen die Marktgemeinde für Schäden, die am Hausanschillss (Armaturen) durch Maßnahmen der Straßenverwaltung entstehen können, insbesondere durcll Schneeräumung und Salzslreuung eie, '10. Die Haftung der Marktgemeinde und ihrer Organe für Indirekte Schäden und Folgeschäden wird außer für den Fall der vorsätzlichen Schadenszufügung ausgeschlossen. 11 Vor Beginn der Bauarbeiten hat die Anschlusswerberin mit der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau das Einvernehmen herzustellen und den Baubeginn bekanntzugeben, Nach Beendigung der Arbeiten Ist mit der Marktgerneinde Waldhausen im Strudengau eine Schlussbegehung durchzuführen, 12 Müssen Grenzsteine im Zuge der Arbeiten entfernt werden, so muss die Wiederversetzung der Grenzsteine durch einen Zivilgeometer auf Kosten des Bauwerbers im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau durchgeführt werden. 13. Die Zustimmung zur Sondernutzung wird unentgeltlich erteilt. 111. Vereinbarung über die Kosten für die Herstellung des Wasseranschlusses und den laufenden Betrieb Die Anschlusswerberin errichtet, betreibt und wartet die von ihr errichteten Anlagenteile auf eigene Kosten und Gefahr und hält diese in einem technisch einwandfreien Zustand, Sämtliche Anlagenteile bleiben Im Eigentum der Anschlusswerberin. Für diese Anlagenteile übernimmt die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau keine wie immer geartete Haftung. Die Marktgemeinde Waldhausen verrechnet der Anschlusswerberin zum Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusses an dem unter Punkt lAbs 1. angeführten Anschlusspunkt eine einmalige Anschlussgebühr nach den Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Anschlusses gültigen Wassergebührenordnung. Gleichzeitig wird mit dem Zeitpunkt des Anschlusses von der Marktgemell1de Waldhausen gemäß der gültigen Wasserleitungsordnung ein Wasserzähler gegen Leistung einer vierteljährlichen Pauschalmiete (für Aus· lind Einbau sowie Eichung) beigesteIlt und eingebaut. Die zu entrichtende Wassergebüllr wird gemäß der Wassergebührenordnung anhand des mittels Wasserzähler gemessenen Verbrauches ermittelt und vierteljährlich vorgeschrieben. IV. Änderungen und Gültigkeit Eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Diese Vereinbarung wird auf die Dauer des Bestandes und des Betriebes der Wasserversorgungsanlage der Anschlusswerberin geschlossen. Diese Vereinbarung tritt mit Unterfertigung durch die Vertragspartner in Kraft. V. Rechtsnachfolge Die Rechte und Pflichten aus der gegenständlichen Vereinbarung gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Vertragspartner über. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung rechtsungültig sein oder werden. so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit, soweit hiedurch der wesentliche Vertrags inhalt aufrecht bleibt. Die Vertragspartner verpflichten sieh, eine ungültige Bestimmung durch eine ihr in technischem und wirtschaftlichem Erfolg gleichwertige, rechtsgültige Vertragsbestimmung zu ersetzen. Die Vertragspartner werden bemüht sein, allfällige aus der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehenden Härten zu vermeiden bzw. zu mildern. 2..Ij.: . ~L..?t? ·l.fJ Engerwitzdorf, am .... Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11. Juni 2015 unter Punkt .............. der Tagesordnung beschlossen. Bürgermeister Franz Gassner Marktgemeinde WALDHAUSEN IM STRUDENGAU BAUABTEILUNG Al: Bau/29.2014 Bearbeiter: 4391 Waldhausen, Markt 14 Telefon: Internet: www.waldhausen.at E-Mail: Walter Gebetsberger 07260/4505-15 [email protected] Datum: 25.11.2014 GRUNDABTRETUNGSPROTOKOLL Vereinbarung über die Abtretung von Grundstücksteilen im Bereich der Grundstücke mit den Nummern 3/2 und 178/4, KG Waldhausen. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Gemeindestraße Froschau wurde festgestellt, dass im Bereich des Objektes "Froschau 49" die Breite des öffentlichen Grundstückes 6892/2 auf bis zu 2,30 Meter verengt ist und der tatsächliche Straßenverlauf teilweise auf den Grundstücken 178/4 bzw. 3/2 verläuft. Im Zuge der Sanierungsarbeiten sollen diese Grenzen nunmehr bereinigt, im Anschluss an die Sanierung entsprechend vermessen und die grundbücherliche Ordnung hergestellt werden. Für die Sanierung der Gemeindestraße ist somit aus nachstehenden Parzellen Grund abzutreten: Grundstück Parzelle - Nr. Katastralgemeinde Waldhausen 3/2, 178/4 Besitzer Mario und Manuela Wöran 4391 Waldhausen, Ledererberg 5 Die in der beiliegenden Skizze dargestellten Flächen werden lastenfrei und kostenlos in das öffentliche Gut, Verwaltung der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau abgetreten. Entlang der neuen Grundgrenze wird von der Gemeinde eine Pflastermulde mit Entwässerung in den Reinwasserkanal und ein asphaltierter Anschluss in einer Breite von ca. 2,0 m hergestellt. Das genaue Ausmaß der erforderlichen Grundstücksteile wird im Zuge der Vermarkung und Vermessung der sanierten Gemeindestraße einvernehmlich festgestellt und die grundbücherliche Ordnung wieder hergestellt. Die unterzeichneten Grundeigentümer nehmen den Inhalt der Niederschrift zur Kenntnis und treten die dargestellten Grundstücksteile kostenlos in das öffentliche Gut ab. Die Marktgemeinde übernimmt diese Grundstücksteile in das öffentliche Gut und trägt die Kosten für die Vermessung sowie die Herstellung der grundbücherlichen Ordnung . ~ ~ .. ........ .... Bürgermeister Franz Gassner ._4?~~~. . di1)tJA~ W6r~ Mario und Manuela Wöran Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom ....................... .. unter Punkt" .. " ... der Tagesordnung beschlossen. Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung Kindergarten der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau Kinder9arten Waldhausen 0 Präambel Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder vor dem vollendeten 30. Lebensmonat, ab dem Schuleintritt, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, kostenpflichtig. §1 Bewertung des Einkommens (1) Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 9 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen. (2) Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011 sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch einen Jahreslohnzettel) bis 1. August vor Beginn des Kindergartenjahres nachzuweisen. In Ausnahmefällen sind die Einkünfte der dem Stichtag letztvorangegangenen 3 Monate nachzuwiesen. (3) Die gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die Berechung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger bekannt zu geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat Berücksichtigung. (4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 1. August vor Beginn des Kindergartenjahres nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten. §2 Elternbeitrag (1) Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr Kind vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw. ab dem Schuleintritt bzw., das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt, zu leisten. Seite 1 von 4 (2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen eine allenfalls verabreichte Verpflegung, ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der Kinderbetreuungseinrichtung und angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge gemäß § 12 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011. (3) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3a Abs. 1 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz wird kein Elternbeitrag eingehoben. (4) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer. (5) Der Elternbeitrag wird 11 Mal pro Jahr eingehoben. Für den Monat Juli wird der Elternbeitrag entsprechend den geöffneten Wochen aliquotiert. (6) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt. (7) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert, die Indexanpassung gemäß § 7 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011 erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres, erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2015/2016. §3 Mindestbeitrag (1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt: 1. für Kinder unter drei Jahren 49 Euro und 2. für Kinder über drei Jahren 42 Euro. (2) Der Mindestbeitrag gemäß § 4 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011 kann auf Antrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist. §4 Höchstbeitrag Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden maximal 175 Euro. Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25 Wochenstunden bei Schulkindern maximal 109 Euro. §5 Geschwiste ra bsch lag Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Abschlag von 100 % festgesetzt. Seite 2 von 4 §6 Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 30 Monate (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 30 Monate 1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, maximal 175 Euro oder, 2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehender Inanspruchnahme, maximal 234 Euro. (2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif für vier Tage festgesetzt, der 80 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für drei Tage festgesetzt, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für zwei Tage festgesetzt, der 50 % vom fünf-TagesTarif beträgt. §7 Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 30 Monate (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 30 Monate 1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25 Wochenstunden bei Schulkindern, maximal 109 Euro, oder 2. mindestens 4 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, maximal 145 Euro. (2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als fünf Tagen pro Woche wird ein Tarif für vier Tage festgesetzt der 80 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für drei Tage festgesetzt, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für zwei Tage festgesetzt, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. §8 Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch (1) Erfolgt der beitragsfreie Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a OÖ. Kinderbetreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung, wird ein Kostenbeitrag in der Höhe von 175 Euro bzw. 109 Euro eingehoben. (2) Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die vereinbarte monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein Rechtfertigungsgrund für eine Unterschreitung der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls vor bei 1. Erkrankung des Kindes oder der Eltern, 2. außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) oder 3. urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens drei Wochen pro Arbeitsjahr. (3) Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen. (4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3 a Abs. 1 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz darf kein Kostenbeitrag eingehoben werden. §9 Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge (1) Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in der Höhe von 7 Euro pro Monat zweimal jährlich eingehoben. Seite 3 von 4 (2) Für den Besuch von Veranstaltungen werden angemessene Veranstaltungsbeiträge frühestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung eingehoben, wenn das Kind zum Besuch der Veranstaltung angemeldet ist. (3) Für Kinder im schulpflichtigen Alter wird einmal jährlich ein Materialbeitrag von 32 Euro eingehoben. Erfolgt der Besuch an weniger als an 5 Tagen wird der Beitrag wie bei der Berechnung des Elternbeitrages aliquotiert. (80 % für 4 Tage, 70 % für 3 Tage sowie 50 % für 2 Tage. (4) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge kann in den Wochen vom 1. bis 15. September, die dem Arbeitsjahr folgen von den Eltern im Kindergarten eingesehen werden. § 10 Sonstige Beiträge (1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 2,30 Euro pro Essensportion verrechnet. (2) Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe von 9,00 Euro zweimal jährlich vorgeschrieben. (3) Für eine von den Eltern gewünschte Hausabholung werden zusätzlich { 32,00 pro Monat zweimal jährlich verrechnet. §11 Gastbeiträge (1) Vom der Hauptwohnsitzgemeinde ist ein angemessener, nachvollziehbarer Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung erfordern. (2) Der Gastbeitrag hat 1. für ein Kind unter 30 Monate mindestens 150 % des Höchstbeitrags 2. für ein Kind über 30 Monate bis zum Schuleintritt mindesten 100 % des Höchstbeitrages und 3. für ein Schulkind mindestens 50 % des Höchstbeitrages pro Monat, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist, zu betragen. § 12 Inkrafttreten Diese Tarifordnung tritt mit 07.09.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindergartentarifordnung des Gemeinderates vom 26.09.2014 außer Kraft. Der Bürgermeister (Franz Gassner) Die vorliegende Tarifordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau vom 11. Juni 2015 unter Punkt ... der Tagesordnung beschlossen. Seite 4 von 4 Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Von: Gesendet: An: Betreff: Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Dienstag, 17. März 2015 11 :51 Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau); Geirhofer Franz (Marktgemeinde Wald hau sen im Strudengau) WG: WI-2012-54578/165-Pö Zur Info! Freundliche Grüße Martha Waidhofer Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau Allgemeine Verwaltung, Tourismus ~lallllJ \'laidilc,fel' 4391 V.Jaldl'~u,tll, f-Icll'kl H Tel,' +'13 (0) 72 60/ 4S 05 DW 11 1·larl: !I1itrtha. [email protected] V:\','\\'. \\:Jldll2!uscn al Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Im Auftrag von [email protected] Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 11:49 An: Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Betreff: AW: WI-2012-54578/165-Pö Sehr geehrte Frau Waidhoter! Mit der Rückstufung in die OKL D geht die Auflösung des Tourismusverbandes einher. Damit entfällt auch die Pflicht der Tourismusinteressenten, jährlich einen Interessentenbeitrag zu leisten, sowie die Abgabenpflicht für Nächtigungen in Gästeunterkünften und Ferienwohnungen. Nachdem Voraussetzung für Tourismusförderungen die Einstufung als Tourismusgemeinde ist, würde diese Fördermöglichkeit grundsätzlich entfallen. Um den Status als Tourismusgemeinde dauerhaft zu erhalten, müsste der Gemeinderat einen Antrag auf Einstufung in die Ortsklasse C beantragen. Vor Beschlussfassung im Gemeinderat muss der Bürgermeister allen Pflichtmitgliedern des Tourism usverba nd es schriftl ich die Mögl ichkeit einrä umen, zu m bea bsichtigte n An trag eine Stellungnahme abzugeben. Die Argumente, die dafür ins Treffen zu führen sind, müssen jeweils individuell festgelegt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen behilflich zu sein. Für allfällige weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Von: Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) [mailto:[email protected]] Gesendet: Montag, 16. März 2015 11:56 An: Post, Wi Betreff: WI-2012-54578/165-Pö Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben das Schreiben OÖ. Tourismus-Gesetz 1990 - Änderungen der Ortsklassenverordnung 2015 erhalten. AZ WI-2012j54578j165-Pö Die Gemeinde Waldhausen würde von der Ortsklasse C auf Deingestuft. Welche Auswirkungen hat die Einstufung in die niedrigste Ortsklasse (D). Hat dies Auswirkungen auf Förderungen bzw. Beiträge? Gibt es eine Vorlage für den Antrag auf eine höhere Einstufung? Freundliche Grüße Martha Waidhofer Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau Allgemeine Verwaltung, Tourismus (·1...1 I LlIJ \',f a jljt1oft;l" ·L:;~)l \'Ja=(U~)u~e;l, f\larkt l-t Tel.' +43 (0) 72 60 / 45 05 DW 11 1·1:; marth~,,'ßi:lidhofer@wQldh'lUsen.oo~,gv.at L '.'. 1...'. \'.',,:cihau-;ell.al 2 Brigitta Tober Ferienhaus Sattlgai neb.92 4391 Waldhausen An den Tourismusverband Waldhausen Waldhausen, 13.5.2015 Stellungnahme" Tourismusgemeinde" Sehr geehrte Damen und Herren, ich hab zwar nur ein kleines Ferienhaus zu vermieten, vertrete aber die Ansicht der meisten Gemeindebürger, dass Waldhausen unbedingt Tourismusgemeinde bleiben sollte. Unser Ort hat für jeden Touristen enorm viel zu bieten an landschaftlicher Schönheit, interessanter Ausflugsziele, Wandermöglichkeiten, Kultur, .. Besonders die Nähe zur Wachau, zur Donau, zu vielen touristischen Highlights machen einen Urlaub in Waldhausen interessant. Mit Verbleib von Waldhausen als Tourismusgemeinde könnte und sollte man alle Möglichkeiten nutzen, den Tourismus wieder anzukurbeln und auf Zukunftsprojekte setzen. Freundliche Grüsse 7/ ,-~~. ! {J 'ur /: 1.", . l . ,(-~ Brigitta Tober c(, Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Von: Gesendet: An: Betreff: Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Donnerstag, 21. Mai 2015 08: 18 Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau); Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Ortsklasseneinstufung - Gemeinderat Hallo, hier die Stellungname des Umweltausschusses zum Thema Einstufung der Ortsklassen. Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für die AntragsteIlung zur Einstufung der Ortsklasse C aus. Der Tourismusvorstand ist ein neu es und engagiertes Team, es werden derzeit verschiede Package ausgearbeitet sowie wurde ein neues Logo fürden Tourismusverband und ein neuer Unterkunftsnachweis erstellt. Des Weiteren ist Waldhausen ein typisches Tagesausflugziel und somit sollten nicht nur die Nächtigungen bei der Einstufung zur Tourismusgemeinde herangezogen werden. Freundliche Grüße Martha Waidhofer Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau Allgemeine Verwaltung, Tourismus I·lal"llca Waldhofc'l <1391 \'·Jaldhdu,cn. 1·13,·kL H Tel.: +43 (0) 72 60 I 45 05 DW 11 nall: [email protected] ;.·/V,\·/. \'igldha uocl1.at Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Von: Gesendet: An: Betreff: Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Dienstag, 26. Mai 2015 09: 10 Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau); Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) WG: Tourismusverband Waldhausen Zur Info Freundliche Grüße Bgm. Franz Gassner Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau Bürgermeister frani GASSNrR 4 391 '.Va!dl1<:n;~;en, f\larkl 1-+ Tel. +43 (0) 72 60/4505 nVI 16 ~1~"i [email protected] l,'/\',T/.l,valdl)d lIscn. al Von: Strudengauer Messe [mailto:[email protected] Gesendet: Montag, 25. Mai 2015 19:44 An: Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau) Betreff: Tourismusverband Waldhausen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Franz, bezugnehmend auf das Schreiben vom 16. April 2015 möchten wir seitens der Strudengauer Messe auch unsererseits festhalten, dass Waldhausen als Tourismusgemeinde für die Strudengauer Messe wesentlich ist und wir die Aufrechterhaltung des Tourismusverbandes unterstützen. Lukrierte Förderungen die für die Messe wichtig und notwendig sind, können sonst nicht mehr genützt werden und zusätzliche Fördergelder auch im Hinblick auf weitere Leader Projekte würde damit nicht mehr ermöglicht werden. Wir hoffen auf einen Weiterbestand als Tourismusgemeinde und verbleiben mit freundlichen Grüßen Verein Grenzland Strudengau iA Sonja Aigner Mobil: 0664/3912544 [email protected] I ~ K· Diese E-Mail ist frei von Viren und Malware, denn der avast! Antivirus Schutz ist aktiv. Sewirt - - - - Fam. Grünberger - - - Seewirt Grünberger Dendlreith 50 4391 Waldhausen if (07260)4276 UID NR.: ATU 23602509 Marktgemeindeamt Waldhausen Tourismus Markt 14 4391 Waldhausen Waldhausen, am 23. Mai 2015 Sehr geehrte Damen und Herrenl Wir sind der Meinung, dass der Tourismusverband Waldhausen nicht abgeschafft werden soll. Es sind einige Projekte im Gange, die die Entwicklung des Ortes Waldhausen im Strudengau sehr positiv beeinflussen wie zB: • • E Bike Ladestation am Badesee Broschüre für Tagesausflugsprogramme Außerdem wäre es schade, den TVB aufzulösen, da sich ein neues -junges und motiviertes -Team gefunden hätte, die den TVB weiterführt. Dieses "neue" Vorstandsteam hat schon einiges realisiert zB • Neues Unterkunftsverzeichnis für Wald hausen • Fahrten zu Marketingausschussitzungen in Linz, Donau OÖ Tourismus • Fahrt zu Donau OÖ- Tourismustreffen in Bad Kreuzen • TVB war vertreten bei der Ortsbildmesse in Engelhartszell • TVB wird vertreten sein bei der Ortsbildmesse in Gmunden (September 2015) • E- Bike Station (sind in Arbeit) • Instandhaltung der Wanderwege • Mitarbeit bei der Ortsplatzgestaltung in Waldausen im Strudengau Nochmals möchten wir darauf hinweisen, dass es sich für den gesamten Ort und die Wirtschafts von Wald hausen, negativ auswirken würde, bei einer eventuellen Auflösung des Tourismusverbandes Wald hausen im Strudengau. Mit freundlichen Grüßen 25uchsboum I .. , -1~:·!rJ/I \/.1 ; , " PL,/.[~I;"'.. I, An die Marktgemeinde Waldhausen Markt 14 4391 Waldhausen Betrifft: ", (. d , .,; ,;.';1 i. •I A-4391 WALDHAUSEN, Gloxwald 86 Te1. 07 260/4295 , Fax: 07260/4295 -4 IJ\),:::.: _ - ~:'::cc,20. . ~al~ . . e-maIl: [email protected] www.buchsbaum.at Waldhausen, am 27.04.15 Stellungnahme bezüglich Tourismus-Gesetz 1990 Änderung der Ortsklassenverordnung Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates! Tourismus ist für Waldhausen traditionell wichtig. Seit jeher war Waldhausen ein beliebter Ort zur "Sommerfrische". Dass sich aus verschiedensten Gründen die zur Orts-Klassifizierung relevanten Nächtigungszahlen stetig nach unten bewegten soll aber nicht Anlass zu einer Herabstufung von C auf 0 sein. Denn der Tagestourismus ist auf Grund der Angebote, die unser Ort bietet, nach wie vor sehr beliebt und wahrscheinlich auf noch ausbaufähig. Mit entsprechender Präsentation und Bewerbung unserer "Perlen" Stiftskirche, Badesee, Wanderwege (vor allem Ausblickrunde und Donausteigabschnitt) ist regional und darüber hinaus noch viel herauszuholen. Eine erst in den letzten Jahren entstandene "Säule" für den Tourismus in unserem Ort ist das ßetreute Urlauben", - eine Novität die gefördert gehört I Hier sind besonders Behörden und Interessensvertreter gefordert investitionswilligen Wirten und privaten Vermietern Hilfestellung zu leisten anstatt sie mit übertriebenen Auflagen zu überfordern. Als Pflichtmitglieds- Betrieb in der "Bagatell-Klasse" sehe ich meinen Beitrag als symbolische Unterstützung und befürworte natürlich in erster Linie Beiträge von jenen Betrieben die direkt Nutznießer des Tourismus sind. Es könnte aber auch von (fast) jedem Bürger einer Gemeinde (nicht nur Gewerbetreibendei) ein kleiner Beitrag geleistet werden. Denn Einrichtungen, die in erster Linie für den Tourismus geschaffen werden, stehen, sobald sie vorhanden sind, auch den Einheimischen zur Verfügung. Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass meiner Meinung nach eine Herabstufung den Tourismus in Waldhausen weiter schwächen würde und daher nach Möglichkeit verhindert werden muss. In diesem Sinne hoffe ich auf eine entsprechende Beschlussfassung des Gemeinderates. Mit freundlichen Grüßen I)ic Kunstschmiede und Schlosserei im lVlühlviertcl Johann Franz RIDLER Markt 23 4391 Waldhausen An die MARKTGEMEINDE Waldhausen im Strudengau z.H. Martha Waidhofer TOURISMUS Markt 14 4391 Waldhausen 19.05.2015 per Mai! an: [email protected] EINBRINGUNG einer STELLUNGNAHME bzgl. Änderung der Ortsklassenverordnung 2015 Meine Interessentennummer ist: 18051 In Anbetracht dessen, dass ich bereits am 17.09.2012 einen Antrag auf Herabstufung der Ortsklasseneinstufung aufgrund des kaum mehr vorkommenden Tourismus in Wald hausen eingebracht habe, begrüße ich eine umgehende Richtigstellung und daher eine Einstufung von Waldhausen in die Ortsklasse D. Aus meiner betrieblichen Sicht kann ich mit Sicherheit sagen, dass all die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge der letzten Jahre für mein Unternehmen keinesfalls gewinnbringend veranlagt waren. Diese Kosten sind nur ein weiterer zu den bereits unzähligen Zahlungsbrocken welche unsere ausufernde österreichische Bürokratie einem Unternehmer aufs Auge drückt! Mein Betrieb (Markt-Cafe) hat leider keine Kapazität für einen Bus voller Touristen und wird daher nur von Stammkunden besucht, meine Vermietungen, welche ebenso nur an Einheimische stattfindet, hat ebenso keinerlei Einnahmen aus dem Tourismus. Da, wie in ihrem Schreiben angeführt, der Tourismusverband in den letzten Jahren bei diversen Aufgaben der Gemeinde dieser zur Seite gestanden ist, finde ich zwar begrüßenswert, jedoch ist es nicht die Aufgabe von Unternehmen die Aufgaben der Gemeinde zu erledigen und mit-zu finanzieren, zumal wir in Waldhausen seitens der Gemeinde mit bereits wesentlich höheren Abgaben belastet werden, als z.B.: die Unternehmen in Perg. Sollte aufgrund einer Intervention seitens der Gemeinde sowie diverser Befürworter-Unternehmen aus Waldhausen eine Wiederaufnahme in die Ortsklasse C beschlossen und ev. auch erreicht werden, so müssen diese künftig auch für die Beiträge der Nicht-Befürworter-Unternehmen aufkommen. Ich für meinen Teil möchte hiermit gleich deponieren> dass ich für mein Unternehmen> künftig keine Tourismusabgabe mehr bezahlen werde. Mit der Bitte um Kenntnisnahme, mit freundlichen Grüssen, Hans Ridler Resolution der Gemeinde 0000 zum Thema Steuergerechtigkeit Denn Steuergerechtigkeit beim Finanzausgleich heißt "jeder Bürger ist gleich viel wert" Das Finanzausgleichsgesetz, das die Verteilung der Steuereinnahmen auf die drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden regelt, ist äußerst komplex und beinhaltet einige heute nicht mehr zu rechtfertigende VerteilungsschlüsseL Der zentralste davon ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel (aBS), der auf das Gemeindeüberweisungsgesetz 1920 zurückgeht, dem die Ansicht der Nationalversammlung zugrunde lag, dass die Finanzlage der größeren Gemeinden eine wesentlich schlechtere sei, als die der kleineren Gemeinden. Der aBS stammt also aus einer Zeit, in der man sich mit den im Weltkrieg besonders hart geprüften Städten solidarisch zeigen wollte und mußte. Dies gilt gleichermaßen für das Bundesfinanzverfassungsgesetz des Jahres 1948. Trotz grundlegend veränderter Rahmenbedingungen der Gemeindehaushalte und inzwischen auch vollständig beseitigter Kriegsschäden sind die Finanzausgleichgesetze in ihrer Grundstruktur seit Jahrzehnten unverändert geblieben. Ein wichtiges Kriterium flir die Verteilung der Steuereinnahmen ist die Einwohnerzahl. Während die Zuweisung an die Länder an die tatsächliche Einwohnerzahl geknüpft ist, gilt für die Gemeindeertragsanteile der abgestufte Bevölkerungsschlüssel. Dieser bildet rur immerhin etwa 73 % der Gemeindeertragsanteile die Grundlage und sorgt als Vervielfacher der Bevölkerungszahl auch maßgeblich daflir, dass größere Gemeinden pro Einwohner mehr Geld erhalten als kleinere. Trotz mehrmaliger Reform wird nach derzeitigem System (F AG 2008) die ermittelte Volkszahl bei Gemeinden bis höchstens 10.000 EW mit 1 41/67 (= 1,61) bei Gemeinden mit 10.001 bis 20.000 mit 1 2/3 (= 1,67) bei Gemeinden mit 20.001 bis 50.000 und bei Städten mit eigenem Staut mit 2 und bei Gemeinden über 50.000 Einwohner mit 2 1/3 (= 2,33) multipliziert. Aufsummiert erhält beispielsweise Wien also nicht rur 1,731 Mio. EW Gemeindeertragsanteile, sondern flir 4 Millionen Menschen! Einschleifregelungen für Gemeinden, die eine höhere Einstufung nur knapp verfehlen, ändern nichts am grundsätzlichen Problem der ungerechten Gewichtung der Einwohnerzahlen. Ein Bürger einer Kleingemeinde ist demnach weniger wert als ein Bürger einer größeren Gemeinde. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Fairness. Notwendig wäre ein Umschwenken von einern ungerechten und nicht mehr zeitgemäßen System in Richtung Aufgabenorientierung. Dort, wo Aufgaben erledigt werden, sollte das benötigte Geld auch hinfließen. Gerade kleine Gemeinden in strukturschwachen Regionen haben mit ihren Kindergärten, der Pflege- und Altenbetreuung, dem Kanal- und Wassernetz usw. eine Fülle von Leistungen zu erbringen. Der Gemeinderat von ...... fordert daher die Verhandler des Finanzausgleichs (Bund-, Länder- und Gemeindevertreter) auf, die zu verteilenden Gemeindemittel gleichmäßig auf alle Bürger zu verteilen, damit auch den ländlichen Gemeinden eine positive Entwicklung ermöglicht wird. Bürgermeisterin / Bürgermeister: .. .. , den ..... 2015 ", ~ ( ,/~" ' '. ''-'''- /> ""'" "</'-'1 'w" 25!1 o " , / \ 44 ''', ~ 22 218/1 x , ~o x - , , / ./ ./ , - -xx" ~ "" J /' /\;' 0 (, o .) , 1 D .\\\ l -x \ 1 218/2 ~ ~ k" \. \ k --' "- ).. .~ ", \ -~---/'~ \k //' " // '«',,:/ ,- '''-\ ./ ';\:/"\ )( '. .',/ \ \ 0 /) ',,-.,/ x /'0,\/ ® \,. /'y LN 17/1 ® © Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen; DKM-Datenkopie vom 22.5.2015 Rückfragen I Katasterberatung im zuständigen Vermessungsamt; aktuelle DKM-Daten erhältlich im zuständigen Vermessungsamt oder via Internet-GDB-Provider, /~ - -~- Gemeinde Waldhausen im Strudengau N W-\>-E s Maßstab Datum 1:500 22.52015 GISDAT t.'VlJUI ......•• l" .. ~lIh". (cu.' I<ARL & PEH ERSTORfER Kulturtechn.k· WasserWlrlScllaft· Baulngell!CUrWeSen . . . . . . . . . . Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau Markt 14 4391 Wald hausen im Strudengau Bezug: Unser Zeichen: Gi/Mf Beilagen: Preisvergleich auf Basis LV-Mengen 6 Angebote Linz, am 08.06.2015 ABA Waldhausen im Strudengau Kanalsanierung 2015 - 2016 Vergabebericht Über die Durchführung der Ausschreibung und Prüfung der Angebote für die KanaIsanierung 2015 - 2016 der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau wird wie folgt berichtet: 1) Art des Auftrages Bauauftrag 2) Ausschreibungsverfahren: Nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich 3) Zuschlagsprinzip: Billigstes Angebot k:lwaldhausen i.strlgemkanlbauleitunglkanalsanierung 2015-2016Ivergabebericht.docIMF Linz: 4020 Linz. Lastenstraße 38 Tel. 0732 /651570. Fax.-DW: 85 Karl & Peherstorfer ZT-GmbH • www.kup-zt.at FN 425988 d. LG Llnz. UID-Nr.: ATU 69145579 IBAN: AT95 1500000480106400. Ble: OBKLAT2L Seite 1 Oberndorf bei Salzburg: 5110 Oberndorf. Gaisbergstraße 21 Tel. 06272/41489. Fax.-DW: 14 4) Angebotsausschreibung: a) Mit Schreiben vom 12.05.2015 wurden die Firmen: • SEKISUI SPR Austria GmbH, Bruckbachweg 23, 4203 Altenberg bei Linz • Braumann GmbH, Rieder Straße 18, 4980 Antiesenhofen • Swietelsky-Faber, Kanalsanierung GmbH, Haidfeldstraße 44, 4060 Leonding • Strabag AG, Direktion 35 - Tiefbau Bereich Kanaltechnik, Wiener Straße 24 3382 Loosdorf • QUABUS GmbH, Gewerbeallee 3, 4221 Steyregg • A. Zaussinger, Bau- und Transporte Ges.m.b.H., Obervisnitz 8, 4224 Wartberg o.d. Aist zur Legung eines Angebotes eingeladen. b) Anzahl der ausgefolgten Ausschreibungsunterlagen: 6 Angebote c) Anzahl der fristgerecht eingelangten Angebote: 6 Angebote 5) Reihung der ungeprüften Angebote: Angebotssummen in € Nachlass Firma abgez. (ohne USt.) (einschI. Ust.) 1) SEKISUI, Altenberg b. Linz 455.687,94 546.825,53 2) Braumann, Antiesenhofen 479.164,22 574.997,06 ............ , ..................... " ......................_., ......................... _............................... ,........... " ..................... ,............................... " ......,. -... " ............................. ,............. ".,................. " .... " ....... " ...... " ....... . ~.)........~Y.Y.i.~.~~.I.~.~.Y~f..~.~~.r.'....~~.~.~9..i. ~~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,.,."'~~,~. ,,""",,.,,""" . . . . ".~.~.~:.?!..~,:.?..: . ,. . . . . . . . . ".~~.:,.:.!.?.~.~.~~. . _. . . . "~). . ,.,.~,~r.~.~.~9!",.~,<??.~9..~.!:!. "" . .". . ".""." . ". ". """",,."""""". ,.."."""" . ",.==-_"_. ". . ., ", . . ,,~~?:.?,,~,~,:,?..~ . . ,., . . . . . .". ~.~.~.~??..!..~.~.!.". . . . .. .,?.).,,,, . .9.~,~~.~.§.!,',?.~~.y.~~9.9. . "" . . . ". . ". . ,. . .""" . ., . , "'" , ,. "" . . , ,., .,., . . ~~.=""',, . , .,., "" .,,'''''''~,~~.:.~.~,~:,,??.,'''''''' .."",, ... ,~.~.~,:,~?.?..~.~?.. . . . . .. 6) 6) A. Zaussinger, Wartberg o.d Aist 509.929,54 611,915,45 Rechnerische Überprüfung: Keine Rechenfehler bei Prüfung der Angebote 7) Sachliche Überprüfung der erstgereihten Angebote: Die Prüfung der Angebote ergab folgendes Ergebnis: a) Formale Überprüfung - keine Mängel. b) Die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Befugnis der Bieter sind bekannt. c) Ausschreibungsvorgaben - angebotene Fabrikate entsprechen k:lwaldhausen I.strlgemkanlbauleitunglkanalsanierung 2015·2016Ivergabebericht.docJMF Llnz: 4020 Linz. Lastenstraße 38 Tel. 0732 /651570, Fax,·DW: 85 Karl & Peherslorfer ZT -GmbH • www.kup-zt.at FN 425988 d. LG Linz. UID-Nr.: ATU 69145579 IBAN: AT95 1500 0004 8010 6400. Ble: OBKLAT2L Seite 2 Oberndorf bei Salzburg: 5110 Oberndorf. Gaisbergstraße 21 Tel. 06272/41489. Fax,-DW: 14 d) Die Prüfung der Angebote hinsichtlich Plausibilität, Kostendeckung, Höherwertigkeit und Preisangemessenheit der Einheitspreise ergaben keine Mängel. 8) Ausgeschiedene Angebote: keine 9) Reihung der geprüften Angebote: abgez. 1) Angebotssummen in € Nachlass Firma SEKISUI, Altenberg b. Linz (ohne USt.) (einschi. USt.) 455.687,94 546.825,53 .2) . . . . . . . .Braumann, . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Antiesenhofen . . . . . . . . . . .·. ·. ·. ·. ·. · · ·. · · · . . . . · · . · · · . ·. . ··l·. . . . . . · ..................................._. . .479.164,22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574.997,06 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 3) Swietelsky-Faber, Leonding -- 484.771,61 581.725,93 10) Vergabevorschlag: Auf Grund des vorliegenden Prüfungsergebnisses ist das Angebot der Firma SEKISUI SPR Austria GmbH, Bruekbaehweg 23, 4203 Altenberg bei Linz mit einem Gesamtpreis von € 455.687,94 (ohne USt.) bzw. einer Angebotssumme von € 546.825,53 (einschI. USt.) als das Billigstbieterangebot anzusehen und es wird der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau empfohlen den Auftrag an diese Firma zu vergeben. Mit freundlichen Grüßen ~/ f Llnz: 4020 Linz. Lastenstraße 38 Tel. 07321651570. Fax.-DW: 85 Karl & Peherstorfer ZT-GmbH • www.kup·zt.at FN 425988 d, LG linz, UID·Nr.: ATU 69145579 ISAN: AT95 1500 0004 8010 6400, sie: OBKLAT2L I L_--~- /7 -. k:lwaldhausen i.slrlgemkanlbauleilunglkanalsanierung 2015·2016Ivergabebericht.docIMF J' - . ., 1// ~-::.~. Gt Seile 3 Obern dorf bei Salzburg: 5110 Oberndori. Gaisbergstraße 21 Tel. 06272141489, Fax.-DW: 14 Dip!. Ing. Gerhard KURZ Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau Preisvergleich I EUR Kanalsanierung 2015-2016 Positionsnummer Positionstext Menge EH Vergleich auf Basis LV-Menger PVZZwGK 24 UNTERIRDISCHE WIEDERHERSTELLUNG 2401 Sonderbaustellengk.f.unterird.Wiederherst. 240101A Sbeinrlcht.unterird.Wiederherstellung 1,00 PA 240102A Sbwiedereinr.unterird.Wiederherstellung Braumann EP EP EP Pos. Preis Pos. Preis Pos. Preis 8.884,39 8.884,39 108,6 % 9.180,98 9.180,98 112,2 % 18.486,05 18.486,05 172,3 % Gerätek.u.zeitgeb.Baust.reg.unterird.WH/PA 1,00 PA 26.539,33 26.539,33 247,4 % 240105A Räumen unterirdische Wiederherstellung 9.343,59 18.687,18 120,1 % -------------_.". 2,00 ST ~ Vorarbeiten ---------_.".---240202A • 7.782,13 15.564,26 100,0 % 237,00 237,00 148,1 %I 1_ ". __ 304,19 304,19 190,1 % - •. 1 -------------------------.-.------------------------ Hochdruck-Reinigung ON b.200 34,34 m I •. -------------- 240202B 10.726,99 10.726,99 100,0 % 0 160,00 160,00 100,0 % -.-.----------------._---.--.-.--- ... --------.-.-.- . . . _-------_._ .. _--- ------------- 7.956,84 15.913,68 102,2 % ---.------.----.---- 2402 = 8.182,13 8.182,13 100,0 % = ca 240103A Statik unterirdische Wiederherstellung 1,00 PA 12.182,13 12.182,13 132,7 % 10.181,20 9.180,98 10.181,20 9.180,98 100,0 % 11 0,9 ~L-_ _~~~~ 1,00 ST 240106A Swietelsky-F SEKISUI 2,06 70,74 183,9 % .-- __ "0,1 1,12 38,46 100,0 % .~ -------------------~.~ .. ........ --. ~ 2~ Hochdruck-Reinigung ON g.200-400 2.040,41 m -" 2,32 79,67 207,1 % -, 1-.- . . - ._--_._--.-_ .. _---_ .. _--1~ 2~ 4.896,98 195,1 % - '_ .-.. -I 2.509,70 100,0 % 2,88 590,89 1,57 322,12 I.· _ -_- _. 5.815,17 231,7 % -1 -~ -~ ~ _·· ____ · ____ ··_·_····· _____ ··M.·. __ ···.· _______________ ... __ . ___________ . _____________ _ 240202C Hochdruck-Reinigung ON g.400-600 205,17 m I· . 2402020 Hochdruck-Reinigung ON g.600-800 156,D4 m 240202E Hochdruck-Reinigung SPr.& 287,22 m 240202EA _. __ .. _._-_ ....... _--_ .. -. _._ .. __ ._-------Hochdruck-Reinigung SPr.& 109,14 m Z .- .. -.- ... __ .... _18~3,~ %,L-_ _~1~O~O,,,,,-O--,-%~o 3,15 646,29 .~==_~20=0±~6~:;a~, Eh 3,93 613,24 3,93 1.128,77 224,6 %, I·~ ------------_._-_._-_. __ .. _._---_._--;..::.-.:..:: . .:..:..:..:..:..:..:..:.:..:..:..:::..:..:..:::..:..:..:::..:., 3,93 428,92 198,5 % - _. __ ._----------------_._ .. - .. --.--------------.- .. -- .. 240202EB 1 4,93 880,60 221,1 % ~-.2:i.~ .. '., 4,93 505,62 Hochdruck-Reinigung SPr.& 178,62 m Z 201,8 % L-_ _--'~""---'-~ ... _.. _.. _____ ............. _. __ ._. __ ._ .. _._ .. _.... __ .__ ......................=___= __ .=_._= ....~.:c:~~:~~~.~~_ ............................c...= ...= .. 240202EC Hochdruck-Reinigung SPr.& 102,56 m Z 5,14 527,16 ===18=8~,3=0310, I 180,6 °/0, _.-.--------- ... _._-------------_._. __ ._---------------------- 240204A Reinigen von Schächten b.1,5m2 91,84 m 7,80 716,35 14,50 1.331,68 114,4~L-_ _~~~~ c,.=== .. =2.1;,:;2"".,?=.0;,:;10, Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV 108.06.2015·11 :06 Seite: 1 Gedruckt mit AU ER Success Version 2.00 • Lizenz 0016·04496 Dipl. Ing. Gerhard KURZ Bauvorhaben ABA Wald hausen im Strudengau Preisvergleich I EUR Kanalsanierung 2015-2016 Positionsnummer PosItionstext Menge EH Vergleich auf Basis LV-Menger SEKISUI Braumann EP EP EP Pos. Preis Pos. Preis Pos. Preis PVZZwGK 240205A Entsorgung AN Deponie/Kläranlage 8.000,00 kg 240209A Robotervorarbeiten Einbaupauschale je 67,00 ST 240210A Abfräsen von Muffen ON 150-200 6,00 ST 0,05 400,00 100,0 % '----~'-'-=-'-"-' 0,12 960,00 240,0 % C::==~~:3" Swietelsky-F I· '._. 0,25 2.000,00 500,0 %·1 . •• - . ' . . ---.-- .. - .... -------- - .... ----- .. _------------.--- .. _------------------------------------ 2402108 Abfräsen von Muffen ON g.200-300 132,00 ST 240210C Abträsen von Muffen ON g.300-400 45,00 ST 80,08 5.365,36 100,0 % 119,60 8.013,20 149,4 % 1.- - .- -.- -.1 47,16 32,03 282,96 192,18 147 ,2 %, '--_ ___'1..::.0"-'0c.: .O. .:.o/.!!.Jo 1. 79,35 476,10 53,05 7.002,60 132,5 % .. =60,63 ===24:i6Xti~?""..o/.:=i0, E, •.. 40,04 5.285,28 100,0 % 91,26 12.046,32 227,9 % 44,05 1.982,25 100,0 % 96,26 4.331,70 218,5 %.1 . . "," _------------. 2.728,35 137,6 % =70,73 ~._... . ________________ . ------------------------------------0- _____ ----------. _______________________________________ . ______________ . _______________ . ___ . ___ . . . _. _______________ _ 2402100 Abfräsen von Muffen ON g.400-600 18,00 ST 52,05 936,90 1.273,14 101,40 1.825,20 194,8% 1~~,9~~----~10~0=,0~o/.=o ". -I --_._------ .. - .. -----.-------.-. -- ..... _------- --------------------_._---"._. 212,21 14.218,07 108,7% 240213A Abfräsen von Ablagerungen 67,00 h 2403 Aufrechterh.d.Betriebes b.Freispiegelieit. 240301A Absperrorgane ON b.300 58,00 ST 197,00 195,25 13.199,00 13.081,75 100,9 %1'--_ _......:1-"-OO"".-"-O..!.%"-1 GJ ----.-------. ------------------------------------------------------.--------------------_.---------------- --------_._--------------- ------------ 2403016 252,4 % ".-. " •. - H 8,87 514,46 1000% 14~a%1 187,9 % 17,17 68,68 1000% 18,77 75,08 109,3 % 18,56 18,56 100,0 % 95,89 95,89 516,6 % Absperrorgane ON g.300-600 4,00 ST ! ~. 12,58 729,64 EI -------_ ... _----------------- -------------_.--.------------------_.--- 2403010 Absperrorgane SPr. & 1,00 ST 2403010A Absperrorgane SPr. & 2,00 ST Z t, -. ~_ 94,74 94,74 510,5 % ... '·"·'·K'~.I L--_----'='-'-"-' 112.=.==.=.,::i!<,~,g"1 -----_ .. _--_ .. _---.--------------------------_ .. 19,94 39,88 95,89 191,78 .............................................................................................~.=..z..=..=..: :;.: !E~: i };I6.~;c;.;Ic'i l... :~ '--..-..-..-..-.._..-,1.=.00"".=..0--,-%,,-, 1E1",=..=.="".:ci~8~0~,;L~oäYOi 115,00 230,00 506,4 % - -...·_·...... 24030108 Absperrorgane SPr. & 2,00 ST Z 2403010C Absperrorgane SPr. & 3,00 ST Z 95,46 190,92 1-.'- - 95,91 191,82 422,3 % . - ...... -.--._- .." .......................................................... 22,71 45,42 100,0 % ;.:. .. :.:. ...:.:: ..:.:.: . j .•••- ~.-,_.I .:.:.:.:.:.:..:.:.:~~ 96,40 289,20 25,47 76,41 115,00 345,00 ~====~~~~8~.~~_.~~'--------'1~0~0,~0~o/.~o ~====~45~1~,5~o3~ 240302A Kanalwasserh.in Wiederherstellungsstrecken 3.113,50 m 2,47 7.690,35 1000% ~--~'"""-='---'-"-'Qiiif - - - 2403026 Kanalwasserh.in Hauskanälen 106,00 ST -~. -- --- -- -. - - .. ~ ~ ~ 16,84 1.785,04 1000 % 5,55 17.279,93 22'!.:2 % .~z:li_24.8.,2...°OöiYo -_. -- - --- . - -- -- - -. -. -------- ---- --139,62 47,02 14.799,72 4.984,12 829,1 % 279,2 %.1 IEI _... - . --- . - --- -. rtt44f~ Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV 108.06.2015·11:06 6,13 19.085,76 - wo A Seite: 2 Gedruckt mil AUER SUGeess Version 2.00· Lizenz 0016·04496 Dip!. Ing. Gerhard KURZ Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau Preisvergleich I EUR Kanalsanierung 2015-2016 Posilionsnummer Positions text Menge EH Vergleich auf Basis LV-Menger PVZZwGK 2404 Instandsetzung von schliefbaren Profilen 240408A Riss-,Muffen-und Fugenverpressung Braumann EP EP EP Pos. Preis Pos. Preis Pos. Preis .-------------- 73,37 7.095,61 53,21 53,50 5.173,99 5.145,94 1000% 100,5 %IL------.!~~~ 96,71 m 2404088 Swietelsky-F SEKISUI "I - - 241,78 I 11~7,9~o/?1 --_.------------- 19,78 4.782,41 111,5 % 39,98 9.666,36 225,4 % 17,74 4.289,18 100,0 % Material f.Riss-,Muffen-u.Fugenverpressung .... --------- CI ................ ;..:..:..:..:..:..:.:...:..:..:..:..:..:.:..:..:..:.:.:..:..:..:.c:.:; 240409A 5.00 ST 2410 Roboterverfahren (Reparatur) 241001A Roboterv.Einbaupauschale je Haltungslänge 101,12 505,60 100,0 % 117.~L-_ _--..!~~~ 104,30 521,50 103,1 % 80,08 160,16 100,0 % 146,40 292,80 182,8% _- 118,63 593,15 Unsachgemäße Zuläufe einbinden ON b.200 2,00 ST ;..:: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .:..:. .. .:..:. .. .:..:. .. .:..:. 241009A ....:..:.:.......,:..:..:..:.~ 2,00 ST 2415 Schlauchrelining (Renovation/Erneuerung) 2415028 Schlauchrelining ON g.150-200 34,34 m 120,84 4.149,65 100,0 % 140,84 4.836,45 116,6% 241502C Schlauchre/ining ON g.200-250 971,50 m 136,32 132.434,88 101,8 % 147.60 143.393.40 110.2 % . --------_.- ._---._-------- I = .. 151.11 22.941,52 102.2 % 241502E Schlauchrelining ON g.300-400 152,88 62.006,60 1000% 154,36 62.606.87 101,0 % 1 0 Schlauchrelining Einbinden ON b.150 2460 Schacht- und Bauwerksinstandsetzung 246020C Unterbau abschrämen Sonderprof. 1,00 ST 246021A Unterbau herstellen bis ON300 ges.Unterbau 1,00 ST 129,50 4.447,03 107,2 % 0 133,90 130.083,85 100,0 % 153,95 23.372,69 104,1 % 0 .. _------------- 175,56 71.205,38 114,8 % BE .------------ 202,26 41.497,68 106,6 % 208,63 42.804.62 109.9 % 318,32 5.411,44 100,0 % 419.75 7.135,75 131,9% 671.85 11.421,45 211,1 % 532,63 532.63 125,9 % 732,40 732,40 173,1 % 678,43 1q2,2 %1 732,40 732,40 142,7 % Cl 17,00 ST _-- -------- --_ .. _. -_ .... -----------".------ 147,92 22.457,21 100,0 % 241505A = -_._----------- Schlauchrelining ON g.250.300 151.82 m Schlauchrelining ON g.400-500 205,17 m . "-" 525,25 1.050,50 117,8 % .. 2415020 241502F . ------------------ 445,80 891,60 100,0 % . 163,~ %1 L -_ _---'='-"--'''-' vorsteh.o.undichte Anschlüsse ON b.150 405,59 m 0 EI = = 678,43 189,75 38.931,01 100,0 % ---- ------- 1 = - - .--------.--- 246021C Unterbau herstellen Sonderprof. ges. 1,00 ST 1.258.09 1.258,09 173,5 % 1 Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV 108.06.2015. 11:06 932,37 932,37 128,6 % = Seite: 3 Gedruckt mit AUER Sueeess Version 2.00· Lizenz 0016·04496 Dipl. Ing. Gerhard KURZ Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau Preisvergleich I EUR Kanalsanierung 2015-2016 Posilionsnummer Posilionstext Menge EH Vergleich auf Basis LV-Menger SEKISUI EP Pos. Preis PVZZwGK Swietelsky-F EP Pos. Preis Braumann EP Pos. Preis 246022A Aufp.Gerinneausbildung für seitl. Zuläufe 2,00 ST 114,90 107,18 214,36 229,80 100,0 % 1 07 ,2 ~ '----_ _--'..:::..::.!"'-'-"_' 246023C Aufsetzen Schachtbauw ,ON 1000/g.2-3m 1,00 ST Z 3.317,41 3.317,41 265,0 % 2462 Abdichten von Schachtanschlüssen 246201C Schachtanschlüsse ON 200mm 1,00 ST Z 130,44 260,88 121,7% = ... -----.------------ - "." Je 0 ' . 2.911,40 2.911,40 232,6 % _r ." 1.251,90 1.251,90 100,0 % "._----------- ............ 2462010 '-180,28[-'-':"::":":":~'-"-'---'-'-';;~"" 91,89 272,00 272,00 296,0 %-, 180,28 91,89 1000% c=====1=9=6±,2=03~'----_ _--''':::''::'!~''_' """ "",---" ""'-180,2~ii-'-'-'-'-'-'-'-'-'-'----:-:-:::-:-:" 115,49 Schachtanschlüsse ON 250mm 16,00 ST Z 2.884,48 1.847,84 100,0 % 156,1 %, '----_ _--'-"-=-'-'-'-~ ------------- 298,00 4.768,00 258,0 % .-., .) !., .-~- ~ ----------------- 246201E 189,25 118,26 567,75 354,78 1000% _160.,0 %, L -_ _---'="'-'-"-' Schachtanschlüsse ON 300mm 3,00 ST Z "--- 141,86 141,86 1000% 1~3,4~,----____---,~~,,_, 349,00 1.047,00 295,1 % -~._J .--------------- 189,25 189,25 246201G Schachtanschlüsse ON 400mm 1,00 ST Z 2463 Schachtsteighilfen 246301A Entfernen und Entsorgen der Steigbügel 32,82 m Z 4,40 144,41 100,0 % 2463028 Edelstahl-Einstiegsleiter gerader Holm ges. 32,82 m Z 123,38 183,47 6.021,49 4.049,33 1000% 148,7 %, '----_ _---'..::..::..1-=-.:."_' 2464 Sanierung der Kanalschächte 246401C Deckel senken DN 600 bis 4 cm 21,00 ST Z ... 16,60 544,81 377,3 % -. _. ~ -----------. 16,50 541,53 375,0 % --_._ .. ...,.,~---.-~,' -•• 1 ~ 392,00 392,00 276,3 % -.." .......-----·.I ---------------- •• 246401D Aufpr,Einbau neuer Rahmen und Schachtabd, 21,00 ST Z 24 UNTERIRDISCHE WIEDERHERSTELLUNG u __ • 331,00 216,69 6.951,00 4.550,49 100,0 % i ,152,8 0/., '----_ _--'..:::..::.!~"_' 424.506,94 100,0 % Summe 31 REGIE LEISTUNGEN 310104A Regiestundensatz für händ. Saniereinheit 2 Z ._ .... -_ .... _--_ .. "._-_. 310,00 6.510,00 167,6 % __ I ".'~ ------------------ 520,00 10.920,00 240,0 % 443.027,06 104,4 % 451.896,61 106,5 % 165,96 20.081,16 132,8 % 139,00 16.819,00 111,2 % o fI _._. - ----- -------._------._----- 125,00 15.125,00 100,0 % Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV 108.06.2015 - 11 :06 G ...... 324,36 6.811,56 175,3 %I ... --_ ...... _--- 121,00 h 135,00 4.430,70 109,4 % ~ Cl Seite: 4 Gedruckl mil AUER Success Version 2.00 - Lizenz 0016-04496 Dip!. Ing, Gerhard KURZ Bauvorhaben ABA Wald hausen im Strudengau Preisvergleich I EUR Kanalsanierung 2015-2016 Posilionsnummer Posltions/ext Menge EH Materiallieferung für Regiearbeiten 315101A Materiallieferung für Regiearbeiten 13,380,00 VE 31 Summe REGIELEISTUNGEN Braumann EP EP EP Pos. Preis Pos. Preis Pos. Preis -_ .... _.-------.-.-_ ... -- ---------_.--- 1,20 16.056,00 100,0 % 1,20 16,056,00 1000% 1,20 16.056,00 1000% 31.181,00 100,0 % 36,137,16 115,9% 32,875,00 105,4 % 479.164,22 105,2 % 484.771,61 106,4 % 455.687, 94 1 100,0 % = Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV 108.06.2015. 11:06 Swietelsky-F SEKISUI PVZZwGK 3151 Summe Gesamt Vergleich auf Basis LV-Menger 0 El 0 Seite: 5 Gedruckt mll AUER Success Version 2.00 - Lizenz 0016·04496 Dip!. Ing. Gerhard KURZ Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau Preisvergleich I EUR Kanalsanierung 2015-2016 Vergleich auf Basis LV-Menger Braumann Swietelsky-F 424.506,94 443.027,06 451.896,61 31.181,00 36.137,16 32.875,00 455.687,94 479.164,22 484.771,61 +20 % Umsatzsteuer 91.137,59 95.832,84 96.954,32 Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis) 546.825,53 574,997,06 105,2 % 581.725,93 106,4 % Positionsnummer Posilionstext SEKISUJ z USA M M E N S TEL L U N G 24 31 **"."'jt"'**""'" (EUR) UNTERIRDISCHE WIEDERHERSTELLUNG REGIELEISTUNGEN Gesamt 1000% Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV f 08 06.2015·11:06 8 [;] Seite: 6 Gedruckl mil AUER Suceess Version 2.00 • lizenz 0016·04496 SPÖ Waldllausen/Glaxwald Schloss berg 8 4391 Waldhausen Waldhausen, den 10.06.2015 An die Marktgemeinde Waldhausen Markt 14 4391 Waldhausen Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrter Gemeinderat! GemEiß § 46 bzw. § 55 Oö GemO 1990 verlangen die gefertigten Mitglieder des Gemeinde- "Bürgerantrags" in die Tagesordnung der nächsten rates die Aufnahme folgenden Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015. Antrag auf: Errichtung eines Fußgängerüberganges übel' den Sal'mingbach im Bereich zwischen den Häusern Schlossbel'g 37 (Waidhofer) und 62 (Reininger). Begründung: Die Engstelle im Bereich vor der sogenannten "Hafer-Kreuzung" stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fußgänger dar! Die Betreiber der Bürgerinitiative "Wiesensteg" fordern daher für einen sicheren Schulweg und zum Schutz ihrer Kinder und Mütter mit Kinderwägen sowie älterer Lind behinderter Personen (mit Rollstuhl, etc.) die Errichtung des hier genannten "Wiesenstegs" über den Sarmingbach im Bereich zwischen den Häusern Schlossberg 37 (Waidhofer) und 62 (Reininger). Der Besitzer des in Frage kommenden Grundstückes in diesem Bereich (Anm.: Hr. Waidhofer Willibald) würde dafür der Gemeinde sogar das entsprechende Grundstück schenken bzw. um einen symbolischen Betrag verl<aufen. Die Unterzeichner der beiliegenden Unterschriftenlisten für dieses Projekt ersuchen daher den GR um den umgehenden Beginn der dafür notwendigen Maßnahmen und Planungsschritte! Mit freundlichen Grüßen SPÖ Waldhausen Bürgerfragestunde zur Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2015 Herr Manuel Aigner bezieht sich auf den Bürgerantrag der SPÖ und macht darauf aufmerksam, dass dies sicher eine gute und sichere Lösung wäre. Er appelliert an die Fraktionen um eine finanzielle Unterstützung und hofft, dass das Projekt umgesetzt werden kann. Herr Ing. Franz Gmeiner-Froschauer fragt nochmal nach, wie bei Tagesordnungspunkt Nr. 4 abgestimmt wurde und erkundigt sich nach rechtlichen Möglichkeiten. Jedoch besteht gegen die Widmung selbst kein Rechtsmittel. Er befindet diese Entscheidung als unzufriedenstellend. Der Vorsitzende erklärt nochmals, dass im Sinne der Allgemeinheit entschieden wurde!
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