11.06.2015 - Waldhausen im Strudengau

Marktgemeinde
WALDHAUSEN IM STRUDENGAU
SEKRETARIAT
4391 Waldhausen, Markt 14
Internet: www.waldhausen.at
Sitzungsnummer:
Bearbeiter:
GRl003/2015/Ha
Katrin Hausleithner
07260/4505-17
Telefon:
E-Mail: [email protected]
Datum: 18. Juni 2015
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
Sitzungstermin:
Donnerstag, den 11.06.2015
Sitzungsbeginn:
20:00 Uhr
Sitzungsende:
21 :50 Uhr
Ort, Raum:
gr. Sitzungssaal
Anwesend:
Bürgermeister
Gassner Franz, Bgm.
ÖVP
Mitglieder
Leitner Franz, Ing.
ÖVP
Hinterdorfer Manfred
ÖVP
Gerlinger Raimund
ÖVP
Kaiselgruber Ingrid
ÖVP
Astleitner Notburga, LAbg. BSI
ÖVP
Haunschmid Johann
ÖVP
Leonhartsberger Johann
ÖVP
Zeitlhofer Herta
ÖVP
Achleitner Josef
ÖVP
Grünberger Franz
ÖVP
Stein kellner Heinz
SPÖ
Spiegl Harald
SPÖ
Wurzer Roman
SPÖ
Waidhofer Willibald
SPÖ
Haag Marianne
SPÖ
Rosenthaler Christian
SPÖ
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Steindl Josef
WBl
Hausleithner Norbert
WBl
Pebäck Brigitte
FPÖ
Ersatzmitglieder
leonhartsberger Werner
ÖVP
Vertretung für Herrn Karl Seyer
Hübl Martin
SPÖ
Vertretung für Herrn Arno Schwaiger
Bigonski Franz
SPÖ
Vertretung für Herrn Franz Hofstetter
Undeutsch Maria
SPÖ
Vertretung für Herrn Michael Haider
Steinkeliner Franz
WBl
Vertretung für Herrn Ing. Reinhald lagler
Seyer Karl
ÖVP
entschuldigt
Haider Michael
SPÖ
entsch uIdigt
Schwaiger Arno
SPÖ
entschuldigt
Hofstetter Franz
SPÖ
entschuldigt
lagler Reinhold, Ing.
WBl
entschuldigt
Wurzer Walter
SPÖ
entschuldigt
Pils Karl
SPÖ
entschuldigt
Küx Irmgard
WBl
entschuldigt
Freinschlag Michaela
WBl
entschuldigt
Wiesinger Franz
WBl
entschuldigt
Schänhofer Helmut
WBl
entschuldigt
Schänhofer Erna
WBl
entschuldigt
Honeder Anton
WBl
entschuldigt
Leiter des Gemeindeamtes
Geirhofer Franz
Schriftführer
Hausleithner Katrin
Abwesend:
Mitglieder
Ersatzmitglieder
Protokollferliger gem. § 54 Abs. 3 OÖ GemO:
Hinterdorfer Manfred
Wurzer Roman
Steindl Jasef
Pebäck Brigitte
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Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm, dem Vorsitzenden einberufen wurde.
b) die Verständigung hierzu gemäß den beiliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.06.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist.
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.03.2015 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während
der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss
Einwendungen eingebracht werden können.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, sowohl den Dringlichkeitsantrag "Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss" (Anlage 01) als auch
den Dringlichkeitsantrag "Kanalsanierung; Auftragserteilung" (Anlage 02) noch in die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen, um die Beschlussfassung
durch die lange Sommerpause nicht unnötig hinauszuzögern.
Er bringt den Inhalt der Dringlichkeitsanträge dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmt einer Aufnahme der beiden Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung (unter TOP 13, TOP 14) in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu.
Tagesordnung:
1.
Bericht des Bürgermeisters
2.
Bericht der BH Perg zum Nachtragsvoranschlag 2014
3.
Prüfbericht der BH Perg zum Voranschlag 2015
4.
Flächenwidmungsplanänderung 4.3, Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer, Antrag
auf Flächenwidmungsplanänderung
5.
Zufahrt Sattlgai 34, Dr.med.vet. Haimel
a) Aufnahme ins Straßenbauprogramm
b) Auflassung des Zufahrtsbereiches als öffentliches Gut
6.
Vereinbarung Wasseranschluss, Dendlreith 62, Mag. Seyer-Neulinger
7.
Grundabtretungsprotokoll, GST 3/2 und 178/4 KG Waldhauesen, Wöran Mario und Manuela
8.
Kindergartentarifordnung für das Kindergartenjahr 2015/16
9.
Oö. Tourismus-Gesetz 1990; Änderung der Ortsklassenverordnung 2015
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10.
Euregio, weitere Mitgliedschaft oder Austritt
11.
Ausschankrecht Hader
12.
Resolution zum Thema Steuergerechtigkeit
13.
Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss
14.
Kanalsanierung; Auftragserteilung
15.
Allfälliges
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:
1.
Bericht des Bürgermeisters
Der Vorsitzende berichtet über die aktuellen Bauvorhaben in der Marktgemeinde
Waldhausen im Strudengau:
./ Froschaustraße:
Die Sanierungsetappe bei der Zufahrt Froschau konnte in den letzten Wochen
abgeschlossen werden. Die Mauer entlang des Objektes Markt 1, Familie Gruber, wurde neu errichtet. Derzeit wird die Gemeindestraße in Richtung
Froschau generalsaniert - deshalb wurde eine Straßensperre errichtet, die
aber schnellstmöglich wieder aufgehoben werden soll. Die Baumaßnahmen
werden rund 4 Wochen in Anspruch nehmen .
./ Rabenfeld:
Bei den Infrastrukturarbeiten , die durch die Fa. Kanzler derzeit ausgeführt werden, wird es zu kleinen Verzögerungen kommen, da Erschwernisse (steiniger
Untergrund, etc.) aufgetreten sind.
In einem Gespräch mit Herrn Dir. Mag. Fröschl (Raiffeisenbank Perg) und
Herrn Dr. Ploier (Real-Treuhand Baulandentwicklung und Bauträger GmbH)
wurde der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau mitgeteilt, dass das Angebot am Rabenfeld positiv angenommen wird und mittlerweile bereits 7
Grundstücke veräußert wurden.
Es ist grundsätzlich eine positive Entwicklung des Verkaufes zu erwarten.
Weiters informiert der Vorsitzende über den Einbruch am Gemeindeamt in der Nacht
von 11. auf 12. Mai 2015. Dabei ist der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
ein Sachschaden von rund € 7.300,-- entstanden.
Am 27. Mai 2015 fand deshalb eine kriminaltechnische Beratung statt, um in Zukunft
Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen (z.B. Fenstergitter, Bewegungsmelder,
etc.) setzen zu können.
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Am Sonntag, den 28. Juni 2015 findet ab 14.00 Uhr die Spielplatzeröffnung statt, die
gemeinsam mit dem Elternverein Waldhausen organisiert wird.
Dabei wird es ein Spielefest mit tollen Preisen für die Kinder geben.
Der Vorsitzende teilt mit, dass wegen der notwendigen Sanierung der Bücherei im
Markt am 21. Mai 2015 ein Vorsprachetermin bei LH Dr. Josef Pühringer, gemeinsam
mit Herrn Pfarrer KonsRat Karl Michael Wögerer und Frau LAbg. Notburga Astleitner,
stattgefunden hat.
Es wurde gemeinsam mit LH Dr. Pühringer, LR Hiegelsberger und LR Maga. Hummer
eine Vereinbarung getroffen.
Die Gesamtkosten von rund € 250.000,-- werden wie folgt aufgeteilt:
Kulturressort
€ 30.000,--
Bildungsressort 10%
€ 25.000,--
BZ-Mittel
€ 70.000,--
Diözesanfinanzkammer 25%€ 85.000,-Rest
2.
Pfarre Waldhausen
Bericht der BH Perg zum Nachtragsvoranschlag 2014
AL Franz Geirhofer bringt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichtes der BH Perg
zum Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2014 (Anlage 03) vollinhaltlich zur
Kenntnis.
3.
Prüfbericht der BH Perg zum Voranschlag 2015
AL Franz Geirhofer bringt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichtes der BH Perg
zum Voranschlag für das Finanzjahr 2015 (Anlage 04) vollinhaltlich zur Kenntnis.
4.
Flächenwidmungsplanänderung 4.3, Ing. Franz und Eveline GmeinerFroschauer, Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung
Der Vorsitzende berichtet, dass die gegenständliche Widmung vom Gemeinderat am
29.01.2015 abgelehnt wurde. Mit Datum vom 03.02.2015 haben Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer ein neuerliches Umwidmungsansuchen vorgelegt.
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Im Gemeinderat wurde dieses Ansuchen zur Vorberatung an den Bauausschuss verwiesen mit dem Hinweis, zu diesem Tagesordnungspunkt auch die betroffenen Anrainer sowie den Raumplaner Mag. Norbert Haderer zu laden, wobei dies am 30.04.2015
erfolgte.
Somit waren zu diesem Tagesordnungspunkt neben den Mitgliedern des Bauausschusses folgende Personen anwesend:
•
Raumplaner Arch. Mag. Norbert Haderer
•
Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer
•
Christian und Notburga Aigner
•
Hubert und Hilda Aistleitner
•
Johann und Christine Hofstetter
•
Gerhard und Petra Palmetshofer
Ein raumplanerisches Gutachten ist für die gegenständliche Widmung nicht erforderlich, da es sich weder um ein konkretes Bauvorhaben noch um eine raumrelevante
Änderung handelt.
Aufgrund der diesbezüglichen Problematik betreffend die Freihaltung des Sichtwinkels
wurde im Jahre 1991 einvernehmlich mit den betroffenen Siedlungsbewohnern ein
entsprechender straßenrechtlicher Bescheid erstellt.
Um diesen Sichtwinkel dauerhaft von Bebauung oder von sonstiger einschränkender
Nutzung freihalten zu können, kann die Gemeinde eine entsprechende Widmung festlegen oder andernfalls einen Bebauungsplan erlassen.
Für eine Aufhebung der ausgewiesenen Freifläche im Sichtwinkel gibt es weder raumplanerische noch verkehrstechnische Gründe, welche diese Aufhebung rechtfertigen
würden. Darüber hinaus würde dies dem einvernehmlich hergestellten Konsens mit
den Siedlungsbewohnern (Bescheid aus 1991) widersprechen.
Gegen die Aufhebung der übrigen Freifläche bestehen keine Bedenken.
Der Bauausschuss hat die Vorgangsweise basierend auf dem Lageplan mit einer Freifläche von 100,40 m2 (Anlage 05) einstimmig beschlossen und den Anrainern diesen
Lageplan übergeben.
Dieser Lageplan mit der ausgewiesenen Freifläche von 100,40 m2 ist daher Gegenstand des Verständigungsverfahrens und Grundlage für eine Abstimmung in der heutigen Sitzung des Gemeinderates. Der Vorsitzende merkt auch an, dass nicht über ein
anderes Ausmaß einer Freifläche abgestimmt werden kann, da ansonsten ein neuerliches Verständigungsverfahren durchzuführen wäre.
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Er fügt bezüglich Anrainerbesprechung hinzu, dass sich alle Anrainer mit dem vorliegenden Vorschlag von 100,40 m2 einverstanden erklärt haben.
AL Franz Geirhofer bringt dem Gemeinderat sowohl die Stellungnahme von Herrn
Christian Aigner (Anlage 06) als auch jene von Fam. Gmeiner-Froschauer (Anlage 07)
zur Kenntnis.
Weiters erklärt der Vorsitzende, aus welchem Grund eine Freifläche im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden soll. Demnach gibt der Bescheid aus dem Jahre
1991 der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau keine Rechtssicherheit, dass
der Sichtwinkel nicht doch bebaut bzw. als Stellplatz genutzt wird.
Anzumerken ist, dass seitens des Raumplaners Arch. Mag. Norbert Haderer die Beibehaltung einer größeren Freifläche als der nötige Sichtwinkel gemäß der verkehrstechnischen Stellungnahme empfohlen wurde.
Nach einer Interessensabwägung in der Sitzung des Bauausschusses (Gutachten
Verkehrsplaner, Gutachten Raumplaner und Bebauungsplan der Marktgemeinde
Waldhausen im Strudengau) hat man sich für eine Freifläche mit 100,40 m2 ausgesprochen.
Er macht darauf aufmerksam, dass die vorhandene Freifläche von rund 400 m2 im
Zuge dieses Umwidmungsverfahrens reduziert und somit das Grundstück wertgesteigert wird.
GV Heinz Stein kellner hinterfragt, aus welchem Grund die Anrainer wegen einer neuerlichen Reduzierung von 100,40 m2 auf rund 67 m2 nochmals verständigt werden
müssten.
Er erinnert daran, dass man seiner Ansicht nach nur eine Fläche von 67m 2 seitens des
Verkehrstechnikers belegen kann und aus diesem Grund das Verfahren neuerlich eingeleitet werden soll.
Der Vorsitzende spricht GV Heinz Steinkeliner darauf an, warum dieser seine Meinung
bezüglich Freifläche seit der Sitzung des Bauausschusses wieder geändert hat schließlich hat er in der Sitzung des Bauausschusses am 12.05.2015 für eine Freifläche von 100,40 m2 mitgestimmt.
Er erklärt zudem, dass der Verkehrstechniker nicht für die Freifläche, sondern nur für
den Sichtwinkel verantwortlich ist.
GV Heinz Steinkellner gibt zu verstehen, dass er im Bauausschuss zwar für eine Frei-
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fläche von 100,40 m2 abgestimmt hat, jedoch unter der Annahme dass dies für die
Fam. Gmeiner-Froschauer in Ordnung wäre.
Er macht klar, dass der Raumplaner Arch. Mag. Norbert Haderer die Freifläche seiner
Meinung nach nicht begründen kann.
Weiters ist es für ihn nicht verständlich, aus welchem Grund bei der Reduzierung von
122 m2 auf 100,40 m2 keine Anrainerverständigung erfolgen musste und bei einer
neuerlichen Reduzierung auf 67 m 2 wieder notwendig ist.
GR Franz Grünberger weist GV Heinz Stein kellner darauf hin, dass im Bauausschuss
eine Freifläche von 100,40 m 2 beschlossen wurde und die Anrainer zu verstehen gegeben haben, dass sie mit einer Reduzierung kein Problem haben, sofern die Freifläche nicht kleiner als 100 m 2 ist.
Der Vorsitzende nimmt dazu Stellung und bezieht sich auf das Protokoll des Bauausschusses:
"Die Behörde schließt sich der Meinung des Raumplaners Mag. Haderer an, dass die
Ausweisung der Freifläche etwas größer als der nötige Sichtwinkel gemäß der verkehrstechnischen Stellungnahme sein soll, um einen ausreichenden Sichtraum zu erhalten und eine aus raumplanerischer Sicht bedenkliche Bebauung des Kreuzungsbereich verhindern zu können."
GR Harald Spiegl bringt zur Kenntnis, dass es mehrere solche Situationen gibt und
man sich an den Verkehrstechniker halten sollte. Er glaubt, dass man den Wert des
Grundstückes durch die Freifläche mindert und man diese deshalb auf das Minimum
reduzieren sollte, da Herr Ing. Franz Gmeiner-Froschauer schließlich damals den vollständigen Preis (Bauland) für den Baugrund gezahlt hat.
GV Josef Steindl erwähnt, dass er aufgrund der erhaltenen Informationen nicht ganz
nachvollziehen kann, in welchem Fall die Anrainer verständigt bzw. nicht verständigt
werden müssen.
Er befindet den Kompromissvorschlag (Mittelweg zwischen Raumplaner und Verkehrsplaner) für eine Freifläche von 100,40 m2 als die beste Lösung, da diese Freifläche auch für die Anrainer akzeptabel ist.
GV Josef Steindl merkt kritisch an, dass man im Gemeinderat zum Beschluss des
Bauausschusses stehen sollte.
Er spricht sich eindeutig für den Mittelweg von 100,40 m2 aus und gibt zu verstehen,
dass somit die Interessen aller Beteiligten vertreten sind.
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GR Brigitte Peböck erinnert an die Thematik Bebauung des Sichtwinkels und gibt an,
dass die Freifläche deswegen beibehalten wird, damit dieser Sichtwinkel nicht bebaut
wird.
Sie weist darauf hin, dass die Reduzierung der Freifläche um 300 m2 eine Aufwertung
des Grundstückes mit sich bringt.
GR Harald Spiegl merkt an, dass man sich weder an die Meinung des Raumplaners
noch an die Meinung des Verkehrstechnikers hält.
GV Manfred Hinterdorfer gibt zu verstehen, dass man eine gute Lösung für alle Beteiligten finden will und daher eine Freifläche von 100,40 m2 der Mittelweg ist.
Es sollten die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten und daher der Mittelweg
gewählt werden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass keine Wortmeldungen mehr vorliegen und stellt den
Antrag, die Vorgangsweise basierend auf dem Lageplan (Anlage 05) mit einer Freifläche von 100,40 m2 zu beschließen.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen mehrstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
5.
JA
15
NEIN
8
Stimmenthaltung
2
Bgm. Franz Gassner, Vize Bgm. Franz Leitner,
Manfred Hinterdorfer, Raimund Gerlinger, Ingrid Kaiselgruber, LAbg. BSI Notburga Astleitner, Johann Haunschmid, Johann Leonhartsberg er, Herta Zeitlhofer, Josef Achleitner,
Franz Grünberger, Jasef Steindl, Norbert
Hausleithner, BrigiUe Peböck, Werner Leonhartsberger
Heinz Steinkellner, Harald Spiegi, Roman
Wurzer, Willibald Waidhofer, Marianne Haag,
Christian Rosenthaler, Franz Bigonski, Maria
Undeutsch
Martin Hübl, Franz Steinkellner
Zufahrt Sattlgai 34, Dr.med. veto Haimel
a) Aufnahme ins Straßenbauprogramm
b) Auflassung des Zufahrtsbereiches als öffentliches Gut
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Dr. med. vet. Martin Haimel und Frau Marion
Schaufler haben einen Teil der Liegenschaft Sattlgai 34 (Riesensteiner) gekauft haben
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und nun ein neues Haus und eine neue Zufahrt errichten möchten. Dazu haben Sie
um die Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 7182 (Anlage 08) und um deren
Übereignung angesucht. Des Weiteren haben Sie um Aufnahme des öffentlich genutzten Teiles in das Straßenbauprogramm angesucht. Der Bauausschuss hat die Angelegenheiten behandelt und die erforderlichen Beschlussfassungen im Gemeinderat vorgeschlagen.
Es wird vorgeschlagen, dass das Grundstück Nr. 7182, KG Waldhausen, als öffentliches Gut aufgelassen und dass das diesbezügliche Verfahren eingeleitet werden soll.
An den Baumaßnahmen wird sich die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
nicht beteiligen, da Herr Dr. med. vet. Martin Haimel und Frau Marion Schaufler die
Zufahrt auf eigene Kosten sanieren werden.
Des Weiteren wird die Aufnahme des öffentlich genutzten Teiles der Zufahrt in das
Straßenbauprogramm der Gemeinde (ohne Reihung) vorgeschlagen.
GV Josef Steindl hinterfragt, ob die Zufahrt zum Haus nicht mehr benötigt wird - eine
entsprechende Verständigung der Nachbarn wird im Zuge der Auflassung des öffentlichen Gutes auf Grundstück-Nr. 7182 - Zufahrt Sattlgai 34 erfolgen.
Zudem merkt GV Josef Steindl bezüglich Aufnahme ins Straßenbauprogramm der
Gemeinde an, dass vorher grundsätzlich die Warteliste abgearbeitet werden soll.
Eine Reihung an das Ende der Warteliste ist grundsätzlich in Ordnung - es wird zu
einer langen Wartezeit kommen. Weiters sollte es nicht dazu führen, wenn jemand
selber baut, dass sich die Gemeinde mit 20% bei den Kosten beteiligt und dieses Geld
dann wieder bei anderen Projekten im Straßenbauprogramm fehlt.
GV Heinz Steinkellner bringt zur Kenntnis, dass es gut sei, dass das Haus saniert und
wieder bewohnt wird.
Der Vorsitzende stellt den Antrag die Auflassung des öffentlichen Gutes auf Grundstück-Nr. 7182 - Zufahrt Sattlgai 34 einzuleiten und die Zufahrt in das Straßenbauprogramm der Gemeinde aufzunehmen.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu.
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6.
Vereinbarung Wasseranschluss, Dendlreith 62, Mag. Seyer-Neulinger
Der Vorsitzende informiert, dass Frau Mag. Andrea Seyer-Neulinger um einen Wasseranschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage ersucht hat. Das Haus
Dendlreith 62 ist außerhalb des Versorgungsbereiches der Gemeinde gelegen. Es
wurde daher eine privatrechtliche Vereinbarung zur Herstellung des Anschlusses an
die Anschlussleitung für den Wohnmobilstellplatz (Anlage 09) vorbereitet, die bereits
von Frau Mag. Seyer-Neulinger unterfertigt wurde. AL Franz Geirhofer erwähnt die
Eckpunkte der Vereinbarung.
GV Josef Steindl fragt, ob ein Kanalanschluss vorhanden sei. AL Franz Geirhofer informiert dass ein Kanalanschluss mit Pumpwerk vorhanden ist.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Vereinbarung mit Frau
Mag. Seyer-Neulinger betreffend die Herstellung des Wasseranschlusses für das Haus
Dendlreith 62 vollinhaltlich zu beschließen, in einer öffentlichen Abstimmung mittels
Handzeichen einstimmig zu.
7.
Grundabtretungsprotokoll, GST 3/2 und 178/4 KG Waldhauesen, WöranMario
und Manuela
Herr und Frau Mario und Manuela Wöran sind bereit, von der Liegenschaft Froschau
48 die für die Sanierung der Gemeindestraße Froschau erforderlichen Teile unentgeltlich in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau abzutreten.
Dazu wurde ein von den Eigentümern bereits unterfertigtes Grundabtretungsprotokoll
erstellt (Anlage 10).
GV Josef Steindl merkt an, dass eine unentgeltliche Abtretung positiv sei und auch GV
Heinz Steinkellner findet diese Bereitschaft von Familie Wöran toll.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Grundabtretungsprotokoll mit den Ehegatten
Wöran betreffend die Liegenschaft Froschau 49 vollinhaltlich zu beschließen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag in einer öffentlichen Abstimmung mittels
Handzeichen einstimmig zu.
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8.
Kindergartentarifordnung für das Kindergartenjahr 2015/16
Der Vorsitzende berichtet, dass die Kindergartentarifordnung nach Vorgabe des Landes der Indexerhöhung entsprechend laufend anzupassen ist. Die Indexanpassung für
das letzte Jahr beträgt 1,7 %.
Vize Bgm. Franz Leitner erläutert die wesentlichen Indexanpassungen der Kindergartentarifordnung 2015/16 (Anlage 11).
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergartentarifordnung
für das Jahr 2015/16 zu beschließen, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu.
9.
OÖ. Tourismus-Gesetz 1990; Änderung der Ortsklassenverordnung 2015
Das Amt der OÖ Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und
ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft,
hat der Gemeinde mitgeteilt, dass auf
Grund der Bestimmungen des OÖ Tourismusgesetzes eine Umstufung von der Ortsklasse C in die Ortsklasse D beabsichtigt ist. Damit würden die Auflösung des Tourismusverbandes und der Verlust von Förderungsmöglichkeiten für touristische Projekte
einhergehen.
Die Gemeinde kann bis 15. August 2015 basierend auf einem Beschluss des Gemeinderates einen Antrag auf Einstufung in eine höhere Ortsklasse (also wieder C) stellen.
Vorher ist allen bekannten Pflichtmitgliedern des Tourismusverbandes schriftlich die
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geboten worden.
AL Franz Geirhofer erläutert die eingelangten Stellungnahmen (Anlage 12). Ergänzend
zu den schriftlichen Stellungnahmen hat Herr Baumeister Ing. Werner Kanzler mündlich noch mitgeteilt, dass er "unbedingt für die Beibehaltung des Tourismusverbandes"
ist.
Der Vorstand des Tourismusverbandes hat sich neu formiert bzw. organisiert und befürwortet eine AntragsteIlung.
Der Vorsitzende bezieht sich auf die grundsätzlich positiven Stellungnahmen und weist
den Gemeinderat auf das neue, junge engagierte Team des Tourismusverbandes, die
bereits zahlreiche neue Projekte und Marketingmaßnahmen geplant haben. Dies sollte
unbedingt unterstützt werden.
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GR Willibald Waidhofer lässt wissen, dass er es für gut befindet, dass eine Abstufung
durch einen Gemeinderatsbeschluss abgewendet werden kann. Er macht darauf aufmerksam, dass der Tourismusverband gute Arbeit leistet.
Der Vorsitzende bezieht sich auf die Nächtigungszahlen, die für die Einstufung maßgeblich sind und ist überzeugt, dass bei der Erhebung Tagesgäste auch berücksichtigt
werden sollten.
GR Harald Spiegl hinterfragt, ob man die Wohnmobile nicht auch bei den Nächtigungen dazuzählen kann - dies wäre aber ein enormer Aufwand.
GV Roman Wurzer äußert sich positiv zur Beibehaltung der Ortsklasse C und weist auf
die Bedeutung der Tagesgäste hin.
GV Heinz Steinkellner schließt sich der Meinungen an und spricht sich auch für die
Beibehaltung der Ortsklasse C aus. Er hinterfragt die negative Stellungnahme und
bekundet sein Interesse, ob Herrn Johann Ridler Kosten entstehen.
Der Vorsitzende erklärt, dass in der Ortsklasse C derzeit Interessentenbeiträge zu zahlen sind.
GR Notburga Astleitner heißt es gut, dass die Ortsklasse C beibehalten werden sollen.
Sie erklärt auch, dass sich die Tagesgäste leider nicht in den Zahlen bemerkbar machen.
Das junge, engagierte Team der Tourismusverbandes sollte auf jeden Fall unterstützt
werden.
GV Josef Steindl hinterfragt wie oft eine solche Ortsklassenverordnung gemacht wird.
Er kann sich nicht genau erklären, auf welcher Grundlage die Berechnung der Ortsklassen basiert, sodass die Marktgemeinde in die Ortsklasse D abgestuft werden soll.
Er macht klar, dass es wichtig ist, dass der Tourismusverband weiterhin besteht und
hebt hervor, dass das junge Team unterstützt werden soll. Die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau soll dem Tourismusverband weiterhin zur Seite stehen.
GR Franz Hofstetter spricht auch einen Dank an die Urlaubsbauernhöfe bzw. Privatvermieter aus - auch diese sollten unterstützt werden.
GR Brigitte Peböck schließt durch die fehlenden Rückmeldungen der meisten Gewer-
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bebetriebe darauf, dass Ihnen eine Beibehaltung der Ortsklasse C gleichgültig ist.
Sie bezweifelt auch, dass das neue Team des Tourismusverbandes besser arbeitet
als das alte Team, das gemeinsame Schritte in der Vergangenheit verabsäumt hat.
GR Brigitte Peböck bedauert auch, dass die Gemeindevertreter nicht mehr zu den
Sitzungen des Tourismusverbandes eingeladen werden.
Deshalb stellt sie sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den Tourismusverband weiterhin
am Leben zu erhalten.
Der Vorsitzende macht klar, dass der Tourismusverband sicher nicht für die Nächtigungen verantwortlich ist, da dies in die Eigenverantwortung der Unternehmen fällt.
Der Tourismusverband wird zwar finanziell unterstützt, jedoch wäre es teurer wenn die
Gemeinde selbst dafür verantwortlich wäre (z.B.: Instandhaltung Wanderwege, Sitzbänke, etc.).
GR Notburga Astleitner fragt nach, warum angenommen wird, dass sich mit dem neuen Team nichts ändern wird. GR Brigitte Peböck gibt bekannt, dass dies aus Gesprächen mit diversen Personen hervorgegangen sei.
Der Vorsitzende verdeutlicht, dass das neue Team sehr engagiert arbeitet und immer
wieder neue Ideen in die Tat umsetzt. Momentan wird an verschiedenen Packages
und Tagesangeboten für Touristen gearbeitet.
GV Josef Steindl erinnert daran, dass ein Leitbetrieb einfach nicht möglich sei und
besser kleine Schritte gemacht werden sollen. Es ist wichtig, dass die verschiedenen
Themen weiterbearbeitet werden und man sollte froh sein, dass das Team so engagiert arbeitet.
GR Brigitte Peböck weist darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit Tendenzen
für Großprojekte gegeben hat, diese jedoch leider nicht zustande gekommen sind.
GV Manfred Hinterdorfer macht darauf aufmerksam, dass das leerstehende Museum
im Turm bald neu gefüllt wird und damit ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht werden kann.
Er lässt wissen, dass er ein gutes Gefühl hinsichtlich des neuen Teams des Tourismusverbandes hat.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Beschluss für einen Antrag auf Einstufung der
Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau in die Ortsklasse C zu fassen.
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Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag in einer öffentlichen Abstimmung mittels
Handzeichen mehrstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
JA
NEIN
24
1
Brigitte Pebäck
Stim menthaltung
10.
Euregio, weitere Mitgliedschaft oder Austritt
Der Vorsitzende berichtet, dass die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau seit
vielen Jahren Mitglied beim Verein für Regionalentwicklung und Projektkoordination
mit Sitz in Freistadt ist. Die ursprüngliche Erwartung war eine Unterstützung im Zusammenhang mit der Landesausstellung und allfälligen Folgenutzungen. In den letzten
Jahren wurden keine konkreten Projekte oder Maßnahmen mit positiven Auswirkungen auf Waldhausen geplant oder umgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit vielen
Jahren rund € 1.500,-- und soll ab 2016 auf € 0,20 je Einwohner herabgesetzt werden.
Seit dem Voranschlagserlass 2015 ist für Mitgliedschaften bei Regionalentwicklungsprojekten ein Maximalbetrag von € 1,60 als freiwillige Leistung mit Sachzwang anerkannt. Damit wird der Beitrag auf den € 18,-- Erlass angerechnet (Freiwillige Leistungen ohne Sachzwang).
Da nach den Statuten ein Austritt nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zulässig ist wäre ein Beschluss in dieser Sitzung erforderlich, damit ein Austritt per Jahresende möglich ist.
Der Vorsitzende bekennt, dass die Projekte der Euregio im Bezirk Perg nicht recht
spürbar sind, sondern eher in den Bezirken Freistadt und Rohrbach. Somit spricht sich
die ÖVP-Fraktion für eine Beendigung der Mitgliedschaft mit 31.12.2015 aus.
GV Roman Wurzer meint auch, dass leider nichts spürbar ist und somit ein Austritt
besser wäre.
GV Josef Steindl ist der Meinung, dass eine Mitgliedschaft keinen Sinn macht, wenn
man keinen Nutzen daraus ziehen kann, deshalb sollte man nicht aus Solidarität dabei
bleiben.
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GR Brigitte Peböck verdeutlicht, dass es keinen Sinn macht, weiterhin Mitglied zu sein
und deshalb spricht sie sich für einen Austritt aus.
GV Heinz Steinkellner fragt, welche Projekte gemacht wurden - diese Projekte It. Geschäftsbericht betreffen aber großteils einen anderen Raum.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Mitgliedschaft bei der Euregio mit 31.12.2015 zu beenden, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu.
11.
Ausschankrecht Hader
Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Gemeindevorstand und die Fraktionsobleute
in einer vorhergehenden Beratung darauf geeinigt haben, dass nochmals das Gespräch mit Herrn Gottfried Hader gesucht wird, bei dem über die Thematik Abschlagszahlung (einmalig) besprochen werden soll.
Dieses Gespräch wird im Zuge der Dienstpostenvergabe stattfinden - eine rechtzeitige
Information wird erfolgen.
GV Josef Steindl merkt an, dass dieses Gespräch auch im Sinne der Union WaIdhausen ist.
12.
Resolution zum Thema Steuergerechtigkeit
Der Vorsitzende informiert, dass die Finanzausgleichsverhandlungen für den Finanzausgleich, der ab 2017 gelten soll, im Herbst beginnen. Mit der Resolution (Anlage 13)
fordert der Gemeinderat eine gerechtere Steuerverteilung und damit eine Abschaffung
des abgestuften Bevölkerungsschlüssels hin zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich.
Vize Bgm. Franz Leitner vertritt die Meinung, dass der Politik klargemacht werden soll,
dass die zu verteilenden Gemeindemittel gleichmäßig auf alle Bürger verteilt werden
sollen.
Die Resolution sollte beschlossen und somit auch an kleine Gemeinden gedacht werden.
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GV Josef Steindl gibt zu verstehen, dass es traurig sei, dass man eine Resolution für
eine gerechtere Steuerverteilung benötigt.
Politische Vertreter sollen bei den Verhandlungen des Finanzausgleichs dementsprechend vertreten, sodass der Finanzausgleich wie in der Resolution umgesetzt werden
kann.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die vorliegende Resolution zum Thema Steuergerechtigkeit zu beschließen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag in einer öffentlichen Abstimmung mittels
Handzeichen einstimmig zu.
13.
Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss
Der Vorsitzende berichtet, dass im Hinblick auf die Stellungnahme der Abteilung
Raumordnung vom 27.04.2015 die ursprüngliche geplante Dorfgebietserweiterung im
Ausmaß von ca. 1.200 m2 an den aktuellen Raumbedarf für die Erweiterung des bestehenden Objektes Markt 196 angepasst und auf ein Ausmaß von ca. 600 m2 reduziert wurde.
Diese Erweiterung dient der Schaffung von entsprechendem Wohnraum zur Gründung
eines Familienstandes.
Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der gegenständlichen Widmung um eine
Erweiterung des Bestandes zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum handelt und
keine sonstige zusätzliche Wohnnutzung (z.B. durch Wohnhaus-Neubau) handelt, ist
der bestehende Vollerwerbsbetrieb in seiner Entwicklung nicht eingeschränkt.
Hingewiesen wird weiters, dass es sich beim Antragsteller Martin Röthlin um den Sohn
von Walter und Paula Röthlin (Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes sowie
der Erweiterungsfläche) handelt, der im Objekt Markt 196 seinen Wohnsitz begründet
hat und auch den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen wird, weshalb eine Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeschlossen werden kann.
Dies insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass sowohl die Grundstücke 218/1
(landwirtschaftlicher Betrieb) und 218/2 (Markt 196) in derselben Einlagezahl 256 vorgetragen sind.
Hinsichtlich der in der Stellungnahme vom 27.04.2015 angeführten verkehrstechnischen Erschließung wird auf die Eintragung in derselben Einlagezahl verwiesen,
wodurch die Erschließung über Eigengrund gegeben ist.
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Weiters wird festgestellt, dass im Kellergeschoss des Objektes "Markt 196" ein Tierarzt
eingemietet ist und vorgelagert entsprechende Parkplätze vorhanden sind.
Diesbezüglich wurde mit den Grundeigentümern Röthlin Walter und Paula eine privatrechtliehe Vereinbarung betreffend die öffentliche Nutzung dieser Zufahrt sowie der
Parkplätze abgeschlossen, wodurch die verkehrstechnische Erschließung in zweierlei
Hinsicht gesichert ist.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, die Erweiterung der Dorfgebietsfläche - entgegen dem Einleitungsbeschluss nunmehr um fast 50 % reduziert gemäß dem vorliegenden Lageplan (Anlage 14) zu beschließen.
14.
Kanalsanierung; Auftragserteilung
Der Vorsitzende informiert, dass beim Kanalnetz die von der Wasserrechtsbehörde
vorgeschrieben Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Dazu wurde im Voranschlag
2015 ein Betrag von € 200.000 und im MFP 2016 ebenfalls ein Betrag von € 200.000
vorgesehen.
Die diesbezügliche Darlehensausschreibung ist noch durchzuführen.
Vom Büro KUP wurde eine Ausschreibung It. Anhang durchgeführt und die Firma Sekisui SPR, Altenberg, vormals Rabmer, ist als Bestbieter mit einer Angebotssumme
von netto € 455.687,94 hervorgegangen. Damit mit der ersten Etappe im Herbst begonnen werden kann, soll die Auftragsvergabe beschlossen werden.
Die Sanierungsmaßnahmen betreffen unter anderem die Zufahrt Bungalows Kanzler
und den Hauptkanal zwischen Tennisplatz und Bauhof.
GV Josef Steindl erkundigt sich, warum man rund € 50.000,-- über den veranschlagten
Kosten liegt.
Weiters macht er klar, dass die Problematik Reinwasser mit der Sanierung vorerst
einmal abgeschlossen sein sollte und bestätigt auch, dass diese angegeben Bereiche
unbedingt saniert werden müssen.
AL Franz Geirhofer erklärt hinsichtlich Kosten, dass man bei der Ausschreibung auf
der sicheren Seite ist und Regieleistungen in der Höhe von mehr als € 30.00,-- im Angebot enthalten sind.
GV Roman Wurzer erkundigt sich, ob es sich um den Billigst- oder Bestbieter handelt.
AL Franz Geirhofer erklärt, dass das Zuschlagsprinzip "Billigstes Angebot" sei.
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Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden, den Auftrag zur KanaIsanierung 2015 und 2016 an die Firma Sekisui SPR, Altenberg zu vergeben, in einer öffentlichen Abstimmung mittels Handzeichen einstimmig zu.
15.
Allfälliges
GV Heinz Steinkellner erkundigt sich betreffend Probleme mit dem Sonnenschutz in
der neuen Volksschule. Er macht darauf aufmerksam, dass man die Gewährleistungsfrist nicht übersehen und die Jalousien vor Ablauf dieser Frist nochmals überprüfen
lassen sollte.
Weiters besteht die Problematik, dass die Fenster leicht anschlagen.
GV Heinz Steinkellner fragt, ob man in der Wasserleitersiedlung noch einen Blechcontainer dazustellen könnte, um die Container im Ort zu entlasten.
Weiters spricht er einen Dank an die FF-Waldhausen aus, da die Räumlichkeiten im
Zeughaus von den Kinderfreunden genutzt werden können.
GV Roman Wurzer spricht im Namen der SPÖ-Fraktion Urlaubswünsche aus und lädt
herzlich zum Weinheurigen am 08. August 2015 ein.
GR Willibald Waidhofer stellt einen Bürgerantrag (Anlage 16) auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates
am 10.09.2015.
Bürgerantrag: Errichtung eines Fußgängerüberganges über den Sarmingbach im Bereich zwischen den Häusern Schloßberg 37 (Waidhofer) und 62 (Reininger).
GR Willibald Waidhofer erläutert den wesentlichen Inhalt des Bürgerantrages und
weist auf die Unterschriftenliste mit 263 gesammelten Unterschriften hin.
Der Vorsitzende bezieht sich auf das momentane Problem hinsichtlich Finanzierung
des Fußgängerüberganges. Er informiert auch, dass es bereits Gespräche mit der
Straßenmeisterei Grein bezüglich Verbesserung der Fußgängersituation beim "HoferEck" gegeben hat.
GR Christian Rosenthaler weist auf die Schäden bei der Straßenquerung in Gloxwald
bei der Kirche hin.
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GR Marianne Haag erkundigt sich, ob der Schwimm-Schalter bei der Wasserversorgungsanlage in Gloxwald wieder funktioniert.
Weiters bekundet sie Interesse, ob bereits ein neues Gerät für den Spielplatz in
Gloxwald anstelle des Karussells bestellt wurde. Der Vorsitzende bestätigt dies und
informiert, dass das gleiche Karussell wie beim Spielplatz in Auftrag gegeben wurde.
GR Franz Steinkellner lädt zum Lagerhaustag am 12.06.2015 ein.
GV Josef Steindl hat ein Anliegen bezüglich Union, Erweiterung/ Überdachung der
Stockanlage. Ein Termin mit dem zuständigen Landesrat soll vereinbart werden, um
eine Perspektive zu erhalten.
Weiters merkt GV Josef Steindl an, dass der Spielplatz gut gelungen sei und er sich
auf die Eröffnung am 28.06.2015 freut. AL Franz Geirhofer bestätigt, dass der Spielplatz im finanziellen Rahmen bleibt.
GR Brigitte Peböck fragt, ob die Ampelregelung beim Freinschlag unbedingt notwendig ist - diese Ampel dient jedoch der Sicherheit und wurde von Familie Freinschlag
selbst beantragt.
Weiters hat sie das Anliegen, dass man mit der Fa. Steindl wegen der Kehrmaschine
ein Gespräch führt, da diese sehr laut und somit eine Zumutung ist.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit der Fa. Steindl vereinbart wurde, dass in
den Abendstunden nicht mehr in den Siedlungsstraßen gekehrt werden soll.
GR Herta Zeitlhofer stellt die Frage, was am Standort der alten Volksschule geplant ist.
Noch heuer werden diverse Fundamentierungsarbeiten durch die Fa. Kanzler durchgeführt, erläutert der Vorsitzende. Diese werden aus dem verbleibenden Budget des
Volksschulneubaus finanziert. Weiters bedarf es Gespräche mit dem zuständigen LR
hinsichtlich der weiteren Finanzierung. Auch die Verkehrssituation beim Berger Eck
wird im heurigen Jahr noch verbessert - dies wurde bereits zugesagt.
GR Herta Zeitlhofer informiert bezüglich der Ferienaktion der ÖVP - ein Programm für
den Sommer wurde bereits zusammengestellt.
GV Manfred Hinterdorfer bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit und spricht
Urlaubsgrüße aus. Er hofft weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit bis zur bevorstehenden Wahl.
GR Notburga Astleitner berichtet vom Landtag vom 21.05.2015.
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Einerseits wurde die Raumordnungsnovelle (Grundthema: Stärkung des ländlichen
Raumes) einstimmig beschlossen und andererseits soll weiters der Beschluss gefasst
werden, dass das Veranstaltungssicherheitsgesetz stark vereinfacht wird, um sowohl
Ehrenamtliche als auch Vereine zu unterstützen.
Vize Bgm. Franz Leitner dankt wegen des Termins hinsichtlich der Sanierung der
Pfarrbücherei. Weiters spricht er einen Dank an den Gemeindevorstand bzw. -rat aus
und hofft weiterhin auf eine vernünftige Zusammenarbeit.
Auch der Vorsitzende dankt zum Abschluss der Sitzung des Gemeinderates den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute, konstruktive Zusammenarbeit.
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während zur Einsicht aufgelegte Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom
26.03.2015 wurden keine* - folgende* - Einwendungen erhoben.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 .50 Uhr.
....V\.a.uS\ll.-\-~~.-..... .
(Vorsitzender)
(Schriftführer)
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Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift
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(Der Vorsitzende)
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Seite 22 von 22
Marktgemeinde
WALDHAUSEN IM STRUDENGAU
SEKRETARIAT
Vorlagen nummer:
DA-BAU/015/2015/Ha
Katrin Hausleithner
Bearbeiter:
4391 Waldhausen, Markt 14
07260/4505-17
Telefon:
Internet: www.waldhausen.at
E-Mail: [email protected]
Datum: 08.06.2015
DRINGLICHKEITSANTRAG
Gemäß § 46 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F., stellt der Bürgermeister den
Dringlichkeitsantrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung am
aufzunehmen:
Flächenwidmungsplanänderung 4.4, Röthlin, Beschluss
Im Hinblick auf die Stellungnahme der Abteilung Raumordnung vom 27.04.2015 wurde die
ursprüngliche geplante Dorfgebiets-Erweiterung
im Ausmaß von ca. 1.200 m2 an den aktuellen
Raumbedarf für die Erweiterung des bestehenden Objektes Markt 196 angepasst und auf ein Ausmaß
von ca. 600 m2 reduziert.
Diese Erweiterung dient der Schaffung von entsprechendem Wohnraum zur Gründung eines
Familienstandes.
Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der gegenständlichen Widmung um eine Erweiterung des
Bestandes zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum handelt und keine sonstige zusätzliche
Wohnnutzung (z.B. durch Wohnhaus-Neubau) handelt, ist der bestehende Vollerwerbsbetrieb in seiner
Entwicklung nicht eingeschränkt.
Hingewiesen wird weiters, dass es sich beim Antragsteller Martin Röthlin um den Sohn von Walter und
Paula Röthlin (Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Erweiterungsfläche) handelt,
der im Objekt Markt 196 seinen Wohnsitz begründet hat und auch den landwirtschaftlichen Betrieb
übernehmen wird, weshalb eine Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeschlossen
werden kann.
Dies insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass sowohl die Grundstücke 218/1 (Iandw. Betrieb)
und 218/2 (Markt 196) in derselben Einlagezahl 256 vorgetragen sind.
Hinsichtlich der in der Stellungnahme vom 27.04.2015 angeführten verkehrstechnischen Erschließung
wird auf die Eintragung in derselben Einlagezahl verwiesen, wodurch die Erschließung über
Eigengrund gegeben ist.
Weiters wird festgestellt, dass im Kellergeschoss des Objektes "Markt 196" ein Tierarzt eingemietet ist
und vorgelagert entsprechende Parkplätze vorhanden sind.
Diesbezüglich wurde mit den Grundeigentümern Röthlin Walter und Paula eine privatrechtliche
Vereinbarung betreffend die öffentliche Nutzung dieser Zufahrt sowie der Parkplätze abgeschlossen,
wodurch die verkehrstechnische Erschließung in zweierlei Hinsicht gesichert ist.
Seite 1 von 2
Der Gemeinderat möge die - entgegen dem Einleitungsbeschluss nunmehr um fast 50 % reduzierte Erweiterung der Dorfgebietsfläche gemäß dem vorliegenden Plan beschließen.
Der Gemeinderat möge die - entgegen dem Einleitungsbeschluss nunmehr um fast 50 % reduzierte Erweiterung der Dorfgebietsfläche gemäß dem vorliegenden Plan beschließen.
Dieser Tagesordnungspunkt soll unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 13 behandelt werden.
Der Bürgermeister
~~~
Franz Gassner
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Marktgemeinde
WALDHAUSEN IM STRUDENGAU
SEKRETARIAT
4391 Waldhausen , Markt 14
Internet: www.waldhausen.at
Vorlagen nummer:
DA-ALl024/2015/Ha
Katrin Hausleithner
Bearbeiter:
07260/4505-17
Telefon :
E-Mail: katrin [email protected]
Datum : 08.06.2015
DRI NG LieH KElTSANTRAG
Gemäß § 46 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F., stellt der Bürgermeister den
Dringlichkeitsantrag , folgenden Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung am
aufzunehmen :
Kanalsan ieru ng; Auftragserteil ung
Beim Kanalnetz sind wie von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben Sanierungsmaßnahmen
notwendig . Dazu wurde im Voranschlag 2015 ein Betrag von € 200.000 und im MFP 2016
ebenfalls ein Betrag von € 200.000 vorgesehen. Die diesbezügliche Darlehensausschreibung ist
noch durchzuführen. Vom Büro KUP wurde eine Ausschreibung It. Anhang durchgeführt und die
Firma Sekisui SPR, Altenberg , vormals Rabmer, ist als Bestbieter mit einer noch ungeprüften
Anbotsumme von netto € 455.687,94 hervorgegangen. Damit mit der ersten Etappe im Herbst
begonnen werden kann wäre die Vergabe zu beschließen.
Es wird vorgeschlagen den Auftrag zur Kanalsanierung 2015 und 2016 man die Firma Sekisui
SPR, Altenberg, zu vergeben .
Dieser Tagesordnungspunkt soll unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 14 behandelt werden .
Der Bürgermeister
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~assner
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Seite 1 von 1
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OßERÖSTERREICH
Bezirkshauptmannschaft Perg
4320 Perg • Dlrnbergerstraße 11
~emelndeaml Waldhausen
Geschä(tszeich~n:
BHPE·2013·2028317·PT
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,
Markt 14
4391 Waldhausen
I
·Bearbeiter: Thomas Palmelshofer
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Tel: (-143 7262) 551-67308
Fax: (-143 7262) 551-267 399
E-Mail: [email protected]
www.bh·perg.gv.at
Perg, 08.05.2015
Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeisterl
I)
Ergebnis:
Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen am 11. Dezember 2014 beschlossene
Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2014, der
a)
ordentliche Einnahmen von 4.281.300 Euro und Ausgaben von 4.726.950 Euro
(Abgang: 445.650 Euro)
b)
außerordentliche Einnahmen von 1.635.800 Euro und Ausgaben von 1.907.900 Euro
(Abgang: 272.100 Euro)
vorsieht, wurde im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs. 2 oö. Gemeindeordnung 1990,
LGBL. Nr. 91/1990 idgF einer Überprüfung unterzogen. Der Nachtragsvoranschlag wurde auf
Sparsamkeit. Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Oberprüft und ob dieser den hiefür geltenden
Vorschriften entspricht.
•
Die Abgänge im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt widersprechen den Besti mmungen des § 8 Oö. GemHKRO.
•
Gegenüber dem Voranschlag 2014 haben sich die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes
um 267.700 Euro und die Ausgaben um 290.250 Euro erhöht. Der Abgang erhöhte sich um
22.550 Euro.
Das Ergebnis der Überprüfung des Nachtragsvoranschlages 2014 ist dem Gemeinderat in der
nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen.
Mit freundlichen GrOßen
Für den Bezirkshauptmann:
Michael Muhr
Ergeht zur gefälligen Kenntnisnahme an:
Amt der OÖ. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
LDZ
unter Anschluss eines Nachtragsvoranschlages 2014
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann:
Michael Muhr
Hinweis:
Dieses Dokument wurde amtssignierl.lnfo/mationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:
https·/lwww.land·oberoeslerreich.gv.aUthema/amlssignatur
Wenn Sie mit uns schrift~ch in Va/bindung trelen wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte per Mai! an bh·[email protected] an die Bezirkshauptmann·
schaH Psrg, Dirnbergerstraße 11,4320 Perg, und führen Sie das Geschäftszsichen dieses Schreibens an.
Wir sind persönlich für Sie da (Parteienverkehr): Mo, Mi, Da, Fr 7.00 bis 12.00 Uhr, Di 7.30 bis 17.00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie
auch Im Internet unter www.bh·perg.gv.at.
Unsere Amtsstunden: Mo und 00 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr, Di 7.30 bis 17.00 Uhr, Mi 7.00 bis 13.00 Uhr, Fr 7.00 bis 12.30 Uhr.
OVR: 0069329
Seite 2
Bezlrkshaupfmannschaft Perg
4320 Perg • Dimbergerslraße 11
Geschäftszeichen:
BHPE·2013·20283/6·PM
Marktg rneinde Waldhausen im Strudengau
Mark 4
439 Wald hausen im Strudengau
Voranschlag für das Finanzjahr 2015
Sehr geehrte Herr Bürgermeister!
Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen am 11. Dezember 2014 beschlossene
Voranschlag rar das Finanzjahr 2015, der
a) ordentliche Einnahmen von 4.130.000 Euro und Ausgaben von 4.729.500 Euro
(Abgang: 599.500 Euro)
b) außerordentliche Einnahmen von 1.597.700 Euro und Ausgaben von 1.487.500 Euro
(Überschuss: 110.200 Euro)
vorsieht, wurde im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990,
LGBL.Nr. 91/1990, idF. LGBI.Nr. 121/2014 einer Überprüfung unterzogen. Der Voranschlag wurde
auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und ob dieser den hiefür geltenden Vorschriften entspricht.
Das nachstehende Ergebnis der Überprüfung ist dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur
Kenntnis zu bringen.
I) Ergebnis:
Ordentlicher Haushalt:
1. Die in der Vorprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Perg gemachten Vorschläge wurden
von der Marktgemeinde zur Gänze umgesetzt.
DVR: 0069329
Seite 1
2. Kurzanalyse:
Entwicklung der wesentlichen Zahlen Im Vergleich zum Voranschlag (Nachtragsvoranschlag) des
Vorjahres
Ordentliches Haushaltsergebnis
~445.650
~599.500
-153.850
"~.:i ·;;j/f:[;;','mf~;l;!?n;;:;~~$I~n~hm!h~,·'·L·:
Ijl . . :(;~.:;?%%;j"\;;! I,:;m::~:.. ?:;·r~r};:z 1··".·;!F;'l,:;:j~:;J·t~~W'i'!':1;irF
Einnahmen Ertragsanteile
2.290.200
2.338.600
48.400
Finanzzuweisung § 21 FAG
160.000
160.000
0
Strukturhilfe
40.400
98.300
57.900
Einnahmen Gemeindeabgaben (U920)
305.700
311.200
5.500
Einnahmen BenOtzungsgebühren (KZ12)
484.200
452.400
-31.800
Einnahmen aus Leistung_en (KZ 13)
140.400
160.900
20.500
:,: ;~·;:::",'.::·,:W?:"·~::·. :Hi;:FÄüs·gibih:]:''):~.l;}:::· ".' .' ., :·'.'.1 :; ;. / ··.···':.~~:m;:;~j:12i;~';'~S ;'.X' ..:J:;r·.?:;':'.l:"~[~!::; '.;. i: '.C;,;' ';:{':.:} ·>F3·
Personalausgaben inkl. Pensionen"
1.189.700
1.256.950
~67.250
Gebrauchs- u. Verbrauchsgüter *
168.100
177.400
-9.300
Verwaltungs- u. Betriebsaufwand *
451.200
436.100
15.100
Nettoaufwand Schuldendienst
351.500
361.100
-9.600 .
592.000
619.900
-27.900
Sozialhilfeverbandsumlage
Krankenanstaltenbeitrag abzgl. Rückzahlung
464.800
469.300
-4.500
. .. . • •···>.··,n(
Nettoaufwand VS 2 (ohne Gastschulbeiträge)
Nettoaufwand NMS 2 (ohne Gastschulbeiträge)
bezahlte Gastschulbeiträge (VS, NMS, PTS)
vereinnahmte Gastschulbeiträge (VS, NMS)
Liquiditatszuschuss
55.500
169.200
32.900
115.500
59.500
176.100
29.500
105.500
-4.000
-6.900
3.400
~1 0.000
0
0
0
Gemeinde~KG
..... 11. Nachweis (Beilage zum VA)
Nettoaufwand = Ausgaben inkl. Investitionen, ohne Darlehensrückzahlung und Zinsen, Mieten für KG, Rücklagenbewegungen und Leasing für Immobilien abzüglich Einnahmen
2 ......
Der Abgang im ordentlichen Haushalt widerspricht den Bestimmungen des § 8 OÖ. GemHKRO.
3. Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen:
~i~M~~~~' ~;;;i;:;:, ';.'.,ii~U~;: ;'~~~~; '~jt~~~ij ~~~ifi~1i;W~~;~~r~~,~ 'l~;~~;,~t~~
Straßen
Wasser
Kanal
ge$8lll.f
5.000
20.700
31.500
2.000
500
500
7.000
21.200
32.000
7.000
21.200
32.000
·:51:2.00.3,00.0 :·$().~~·O ·e..Q.~9(): . ' .
0
0
0
O'<·;;;i·':Q···:·~;;:.::: 0
4. Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt:
Bei den beim Unterabschnitt 980 an den außerordentlichen Haushalt verrechneten Zuführungen (60.200 Euro) handelt es sich um Interessentenbeiträge von 57.200 Euro und Aufschrießungsbeiträge von 3.000 Euro.
DVR: 0069329
Seite 2
5. Investitionen:
Im ordentlichen Haushalt sind Investitionen (Posten klasse "O") von Insgesamt 6.300 Euro enthalten (UA 010,023,212,320, 841 [Pachtzins]). Die Investitionen liegen über der vorgegebenen Obergrenze von insgesamt 5.000 Euro. Es wird daher auf die Ausführungen unter Punkt
3.3.4 im Voransehlagserla'ss 2015 hingewiesen.
6. Instandhaltungsmaßnahmen:
Die Kosten bei den Instandhaltungen (insgesamt: 122.700 Euro - KAT-Mittel von 5.000 berücksichtigt) liegen im Jahresdurchschnitt - gelegt über den gesamten ordentlichen Haushalt
der vergangenen 5 Jahre.
7. Freiwillige Ausgaben:
Bei den rein freiwilligen Ausgaben wurde der vorgegebene Rahmen von 18 Euro je Einwohner
(Inkl. Zweitwohnsitze) nicht überschritten.
8. Rücklagen:
Dzt. sind keine Rücklagen vorhanden.
9. Fremdfinanzierungen:
Der Gesamtschuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres beläuft sich auf 5.701.987 Euro.
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Schuldendienst - mehr als 50 % aus allgemeinen Deckungsmitteln
1.090.000
Schuldendienst für Einrichtungen mit jährlichen Einnahmen von mind. 50 % der Ausgaben
4.013.700
Schulden für andere Gebietskörperschaften
(dzt. nicht belastend)
Schulden Je Einwohner (31.10.2013)
598.287
1.998
10. Personalaufwendungen:
Die Personalkosten haben sich um 67.250 Euro bzw. 5,6 % erhöht. Diese Erhöhung ist beim
Kindergarten durch die Übernahme mehrerer Kindergartenpädagoginnen in das neue Gehaltsschema und beim Bauhof durch die Übernahme eines Lehrlings als Vertragsbediensteter sowie beim Abwasser durch die Aufstockung des Beschäftigungsausmaßes begründet.
11. Öffentliche Einrichtungen· Gebührenhaushalt:
Ergebnisse der Betriebe:
2016
. .' .;.. :~
o
6.900
DVR: 0069329
-179.500
0
0
700
-215.300
o
Seite 3
a)
b)
Wasserversorgung 2
Abwasserentsorgung •
Wohn- und Geschäftsgebäude
Badesee •
3
15.200
0
10.700
0
0
-89.300
0
-24.100
6.200
0
9.300
0
0 c)
-97.000 d)
0
·23.300
l ...... Nettoaufwand Kindergarten = Ausgaben (abzgl. ROcklagenbewegungen, Mieten, leasing, Tilgung und Zinsen,
Gastbeitrag, Verwaltungskosten KG-Modell) - Einnahmen (abzgl. Gastbeiträge)
2 ...... Betriebsergebnis bei Abfall, WVA und ABA = Einnahmen (abzgl. Investitionszuschuss I Ausgleichsbuchung, Rücklagenbewegungen, Interessentenbeiträge) - Ausgaben (abzgl. Investitionen, ROcklagenbewegungen und Gewinnentnahme/Ausgleichsbuchung)
3 ...... Betriebsergebnis = Einnahmen (abzgl. Investitionszuschuss/Ausgleichsbuchung, Rücklagenbewegungen, Interessentenbeiträge) - Ausgaben (abzgl. ROcklagenbewegungen, Mieten KG, Leasing für Immobilien, Tilgungen, Zinsen und
Gewinnentnahme/Ausgleichsbuchung)
a)
b)
c)
d)
höhere Personalkosten
weniger Abfallgebühren
höhere Instandhaltungskosten
einerseits höhere Kanalbenützungsgebühren und andererseits mehr Personalkosten und
Zinsen
12. FeuenNehnNesen:
Bei den FeuelWehren sind Netto-Ausgaben in Höhe von 37.700 Euro (abzüglich Tilgungen und
Zinsen von 26.100 Euro) veranschlagt. Diese Nettoausgaben liegen im Bereich des Bezirksdurchschnittes von dzt. rd. 12 Euro pro Einwohner (It. Stichtag zur GR-WahI2009).
13. Weitere wesentliche Feststellungen:
14. Außerordentlicher Haushalt:
Zum Abgang bei einigen ao. Vorhaben wird auf § 80 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 hingewiesen,
wonach Vorhaben nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als die dafür im laufenden Haushaltsjahr vorgesehenen Einnahmen vorhanden oder rechtlich und tatsächlich gesichert sind. Für das oa. Vorhaben Kinderspielplatz ist nur eine Bedarfszuweisung von 21.000
Euro vorgesehen.
15. Maastricht Ergebnis:
Aus der Veranschlagung resultiert ein Maastricht Ergebnis in Höhe von -333.200 Euro.
16. Mittelfristiger Finanzplan:
Die Hochrechnung der freien Budgetspitze weist im Planungsjahr 2015 ein Ergebnis von
-576.700 Euro auf. Teilweise stimmen im Jahr 2015 die Beträge mit den im Voranschlag bzw.
Querschnitt dargestellten Beträgen nicht überein (Freie Budgetspitze - Einnahmen der Ifd. Gebarung, mittelfristiger Investitionsplan - Kosten und deren Bedeckung, Maastricht Ergebnis).
17.Dienstpostenplan:
Einige Planstellen wurden gegenllber dem aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstpostenplan
vom 17.12.2013, IKD(Gem)-210212/51-2013-Mit, geändert. Das aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren ist daher durchzuführen,
DVR: 0009329
Seile 4
,.
.
18. Schlussbemerkung:
Der Gemeinde-Voranschlag 2015, der Mittelfristige Finanzplan 2015 bis 2019 sowie die Hebesätze der Gemeindesteuern für das Jahr 2015 werden unter Hinweis auf die angeführten
Feststellungen zur Kenntnis genommen.
3828/1
3817
LN
© Bundesamt fOr Eich- und Vermessungswesen;
DKM-Datenkopie vom 13.5.2015
Rückfragen I Katasterberatung im zuständigen
Vermessungsamt: aktuelle DKM-Daten erhältlich im
zuständigen Vermessungsamt
oder via Internet-GDB-Provider.
Gemeinde
Waldhausen im Strudengau
Maßstab
Datum
1:500
13.5.2015
Aigner Christian
Weinschenk 29
4391 Waldhausen
An den
Gemeinderat
4391 Waldhausen im Strudengau
Waldhausen. am 06.06.2015
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Flächenwidmung 4.3. - WeinschenklGmeiner
Sehr geehrte Damen und Herren!
Durch die geplante Reduzierung der Freifläche auf Grundstück 525/18 wird dieses Grundstück
erheblich aufgewertet.
Gleichzeitig müssen in diesem Verfahren jedoch auch die - im öffentlichen Interesse liegendenAnliegen der Anrainer und Nachbarn berücksichtigt werden.
Ich stimme deshalb der Reduzierung der Freifläche gemäß dem bei der Besprechung vom 12,05,2015
vorliegenden Entwurf unter der Bedingung zu, dass die Familie Gmeiner-Froschauer die
nachstehenden - im öffentlichen Interesse liegenden - Auflagen erfüllt:
I. Wiederherstellung der Sichtlinie gemäß dem Urbestand beim Kauf des Grundstückes
Verpflichtung zur dauerhaften Freihaltung des Sichtraumes (kein Abstellen von KFZ ete.)
3, Herstellung eines 60 cm breiten Streifens Richtung Böschung auf dem Niveau des
bestehenden Gehsteiges im Bereich der Kurve (Sichtlinie), um die Ablagerung von Schnee
vom Gehsteig zu ermöglichen (wird derzeit auf der Fahrbahn ausgebreitet)
4. Verbesserung der Lichtverhältnisse fLir die westl. gelegenen Nachbargrundstiicke durch
Entfernung der auf der Böschung vorhandenen Bäume.
Zumindest sind jedoch jedenfalls die best. Bäume bis zur Grundgrenze zurückzuschneiden,
um die bereits langjährigen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Sichtbehinderung, Laub lISW.
vermeiden zu können. Eine Kürzung der Höhe nach ist zm Vermeidung von Schäden an
Nachbarobjekten ebenfalls durchzuflihren.
2,
In Erwaltung der Berücksichtigung meines Antrages im Widmungsverfahren verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
=
1
I
Weinschenk 30
4391 Waldhausen Im Strudengau
Telefon
Handy
Waldhausen/
2015-03-02
07260 45245
0680 231 2245
[email protected]
[email protected]
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An den
Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
4391 Waldhausen
Sehr geehrte Damen des Gemeinderates!
Sehr geehrte Herren des Gemeinderates!
Der Vorsitzende des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im
Strudengau hat in der GR-Sitzung vom 11.12.2014 einen Dringlichkeitsantrag
auf Einleitung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingebracht. Diesen
Antrag stimmte der Gemeinderat in einer öffentlichen Abstimmung mittels
Handzeichen einstimmig zu - siehe (20141211_Protokoll GR-Auszug.pdf)
Laut Mitteilung des Leiters des Gemeindeamtes Herrn Franz Geirhofer wurde in
der GR-Sitzung vom 29.01.2015 das Verfahren auf Einleitung zur Änderung des
Flächenwidmungsplanes eingestellt.
In den letzten zwei Wochen ersuchten wir einige Vertreter der örtlichen
politischen Parteien um Rückmeldungen betreffend die negative Entscheidung
der Rückwidmung der Freifläche (Ff 1) in Bauland.
Mit dem Ziellösungsorientierte Vorschläge zu erarbeiten sprachen wir mit:
dem
dem
dem
dem
Fraktionsobmann der ÖVP Waldhausen Herrn Manfred Hinterdorfer
Vertreter der SPÖ Waldhausen im Gemeindevorstand Herrn Heinz Steinkellner
Vertreter der SPÖ Waldhausen im Gemeinderat Herrn Harald Spiegl
Fraktionsobmann der Waldhausener Bürgerliste Herrn Josef Steindl
Am 09.02.2015 übermittelte uns Herr Walter Gebetsberger vom Bauamt der
Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau Kopien betreffend die Änderung des
Flächenwidmungsplanes NR.3 und NR. 4 - siehe (Legende zu Ff-Fläche Fläwi
3.0_4.0.pdf).
In diesen Kopien ist die Schutzzone im Bauland Ff, bzw. Ff 1 wie folgt
beschrieben (je nach Bestimmung/Verwendung kann eine Freifläche
unterschiedlich beschrieben werden):
Frei- bzw. Grünflächen: Das sind Flächen, die aus verkehrstechnischer Sicht bzw.
aus Gründen des landschafts- und Ortsbildes von jeder Bebauung freizuhalten
sind. Die gärtnerische Gestaltung der Frei- bzw. Grünflächen ist anzustreben.
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Montag, 2. März 2015
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7/.
Der damalige Ing. Konsulent für Raumplanung und Raumordnung, Herr Dip!. Ing.
Gottfried Seyr hat uns im Telefonat vom 09.02.2015 die Beschreibung der von
ihm empfohlenen Freifläche (Ff) folgendermaßen erläutert:
... aus verkehrstechnischer Sicht ... (ca. 30m 2 Grund)
Im Bescheid vom 27.11.1990 wurde uns vom Marktgemeindeamt Waldhausen im
Strudengau die Errichtung eines Sichtwinkels vorgeschrieben. Dieser geforderte
Sichtwinkel wurde von uns auf eigene Kosten im Frühling 1991 errichtet. Wir
möchten nochmals daran erinnern, dass der seinerzeitige Bürgermeister Herr
Franz Furtlehner in einem abschließenden Gespräch vollste Zufriedenheit über
die Errichtung des Sichtwinkes zum Ausdruck gebracht hatte!
Am 14.09.2014 begannen wir mit Planungsarbeiten für einen eventuellen
Wohntrakt-Zubau an unser bestehendes Wohngebäude - siehe (20140915_E-MailGebetsberger. pdf).
Am 27.10.2014 begutachtete der Ortsplaner der Marktgemeindeamt Waldhausen
im Strudengau den vorläufigen Einreichplan und stimmte einer planmäßig
ausgeführten Errichtung zu - siehe (20141015_E-Mail-Gebetsberger.pdf).
Am 11.11.2014 besichtigte der Verkehrstechniker des Landes OÖ, Herr Ing.
Klaus Kepplinger in Anwesenheit des Bürgermeisters, Herrn Franz Gassner und
des Sachverständigen des Bezirk:;bauamtes Linz, Herrn Ing. Reinhold
Hinterreiter, cliEfF.rt~.iflä'Gbe (Ff lrauf dem Grundstück 525/18. Bei dieser
Besichtigung wurde in Abstimmung mit den Grundeigentümern ein erforderlicher
Sichtwinkel im Kurvenbereich festgelegt.
Im Ergebnis der bautechnischen Vorprüfung vom 09.12.2014 durch das
Bezirksbauamt Linz wird im ersten und im zweiten Punkt ausdrücklich auf die
verkehrstechnische Überprüfung durch den Verkehrstechniker des Landes OÖ
Bezug genommen und auf die EInhaltung des Sichtwinkels hingewiesen - siehe
(20 141209_bautechn-Vorprüfung .pdf).
Aufgrund des aktuellen Gutachten durch den Verkehrstechniker des Landes OÖ,
Herrn Ing. Klaus Kepplinger, ist der Einwand einer nicht ordnungsgemäßen
Errichtung (vor 24 Jahren) zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar - siehe
(Einwendung von vier Nachbarn zur Flächenwidmungsplan-änderung Nr. 4.3 - Weinschenk
Erweiterung von Bauland auf Grundstück 525/18 KG Waldhausen)!
... aus Gründen des landschafts- und OrtsbIldes ... (ca. 370m 2 Grund)
Mit dieser Beschreibung wollte der seinerzeitige Raumplaner, Herr Dipl. Ing.
Gottfried Seyr, den Erhalt des IIKobi" (kleiner Wald) zum Wohle der
angrenzenden Nachbarn und zur Erhaltung der ökologischen Funktionen und zur
Verbesserung des Kleinklimas sowie als Träger der Erholungsqualität
sicherstellen.
Im Telefonat vom 09.02.2015 betonte er unmissverständlich, dass dieser
Vorschlag "nicht in Stein gemeißelt sei" und jederzeit den Erfahrungswerten
entsprechend aktualisiert werden sollte. Er wäre auch daran interessiert, wie sein
seinerzeitiger Vorschlag bei den Anrainern des "Kobi", bzw. bei den betroffenen
Siedlungsbewohnern angenommen wurde.
Bei Beauftragung durch die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau würde er
den seinerzeitigen Vorschlag der Freifläche (Ff 1) anlässlich eines
Lokalaugenscheines neu bewerten.
Freiflächen werden vorwiegend zum Wohle der angrenzenden Nachbarn und zur
Erhaltung der ökologischen Funktionen und zur Verbesserung des Kleinklimas
sowie als Träger der Erholungsqualität gewidmet.
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Montag, 2. März 2015
Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass mit der Freifläche (Ff 1) auf dem Grundstück
525/18 die Anrainer und Nachbarn auf Grund einer äußerst fragwürdigen
Entscheidung zwangsbeglückt worden sind! Seit einigen Jahren werden sämtliche
Mitglieder unserer Familie von manchen Nachbarn wegen der "unerträglichen
Laub-Verschmutzung" gemieden, bzw. nicht gegrüßt!
Sogar der Herr Bürgermeister der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau,
Herr Franz Gassner, hat anlässlich einer Besichtigung des angrenzenden
öffentlichen Gutes eine "stark verunreinigte und gefährdende LaubVerschmutzung" am angrenzenden Gehsteig festgestellt!
Im Schreiben vom 03.12.2014 forderte er die Eigentümer des Grundstückes
525/18, Ing. Franz und Eveline Gmeiner-Froschauer mit folgender Begründung
auf, den Gehsteig entlang der ganzen Liegenschaft, von Verunreinigungen zu
säubern:
... damit eine gefahrlose Benützung des Gehsteiges
gewährleistet ist ... I!!! I!!!! !!!!I!!!!!!! !l!!!!!! I! !!II!I!!!!!
Wir möchten den Herrn Bürgermeister darauf hinweisen, dass wir seit dem
Erwerb der Parzelle 525/18 (13. Dezember 1983) keinen einzigen Laubbaum auf
unserem Grundstück gepflanzt haben und die Verdichtung des Baum- und
Staudenbestandes ausschließlich durch eine gesunde Naturverjüngung erfolgt ist
- siehe (20141203_Gehsteig-Säuberung.pdf).
AlsEig,~ntüm.~lTdes G,flmdstückes. S45f;18er~uchen'WlrdßnGemeinder~t der
Mark~ge.rn~rli1d:f:! Waldhaüseri :im ·Sffud;~ngäl:.J.baldlgsteine'~:~I:J,Q,ßwert~ng der
Freiftäcbe (Jffrl;:~,aUfUliserem Gtuliß$tQcl< 52S/'lJSrzuveranlassen.
.
Sicherlich wäre es auch für die Eigentümer der Grundstücke 525/22, 525/27 und
525/28 wünschenswert wenn die Freifläche (Ff 1) wieder in Bauland
rückgewidmet werden würde. Anscheinend sind alle Mitglieder unserer Familie
mit der Vorliebe zur Natur, bzw. zu unserem "Kobi" alleine auf weiter Flur.
Vielleicht wären dann einige Nachbarn wieder zu einem friedlicheren und
freundlicheren Zusammenleben bereit.
Wir möchten nochmals daran erinnern, dass wir uns 1983 beim Kauf unseres
Baugrundes gerade deswegen für die Parzelle 525/18 entschieden haben, weil
dort noch ein Restbestand von der ursprünglichen natürlichen Lage der
"Weinschenk-Gründe" vorhanden war. Die seinerzeitigen politischen Vertreter der
Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau haben uns am 23.12.1983 1474m 2
Baugrund verkauft - siehe (19831213_Kaufvertrag-Baugrund.pdf).
Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
vom 26.04.2002 wurden ca. 400m 2 unseres Baugrundes durch Umwidmung von
Bauland in die Freifläche (Ff) als "NICHT BEBAUBAR" festgelegt. Wir, die
Grundeigentümer der Parzelle 525/18 wurden über diese weitreichende
Veränderung weder informiert noch kontaktiert! Es ist für uns auch nicht
nachvollziehbar, und die Gemeinde hüllt sich in Schweigen, wer die Betreiber
dieses absolut unverständlichen Vorganges waren!
Wurde die Umwidmung von bestehendem Bauland (525/18)
In die Freifläche (Ff)entsprechend dem OÖ. BautechnIkgesetz ordnungsgemäß beantragt und durchgeführt ???????
siehe (20150216_0Ö. Bautechnikgesetz-Auszug.pdf)
Die letzte Änderung des Flächenwidmungsplanes NR. 4 wurde 2014
durchgeführt. Auch bei dieser neuerlichen Festlegung wurde es verabsäumt die
Sinnhaftigkeit der Freifläche (Ff) auf dem Grundstück 525/18 zu hinterfragen.
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VOll
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Montag, 2. Mltrz 2015
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Für uns nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass der Herr Bürgermeister und
die Mitarbeiter des Bauamtes erst nach 13 Wochen (ab Planungsbeginn bis zum
09.12.2014 vom begutachtenden Sachverständigen des Bezirksbauamtes Linz
auf die Freifläche (Ff 1) hingewiesen werden mussten!!!
In diesen 13 Wochen wurden vermehrt Informationen zwischen Bauwerber und
Bauamt ausgetauscht, am 15.10.2014 eine Vorprüfung durch den
Sachverständigen des Bezirksbauamtes Linz, am 27.10.2014 eine
raumplanerische Stellungnahme durch den Ortsplaner und am 11.11.2014 eine
verkehrstechnische Überprüfung durch den Verkehrstechniker des Landes OÖ
durchgeführt.
Obwohl Im OÖ. Raumordnungsgesetz (§15 und §18) die
Beobachtung auf Veränderung der bereits gewidmeten
Flächen sowie die regelmäßige Überprüfung der bestehenden
Widmungen ausdrücklich verlangt wird, wurde die vor
12 Jahren gewidmete Freifläche (Ff) ohne Überprüfung in den
neuen Flächenwidmungsplan als Freifläche (Ff 1) übernommeni!!
siehe (201S0216_0Ö.Raumordnungsgesetz 1994-Auszug-2.pdf)
Zusammenfassend möchten wir auf folgende Missstände in der
Verwaltung und im Gemeinderat hinweisen:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
hat am 26.04.2002 ca. 370m 2 unseres Baugrundes durch Umwidmung von Bauland in die Freifläche (Ff), aus Gründen des landschafts- und Ortsbildes, als "NICHT BEBAUBAR" beschlossen. Die
Vorbereitungen zu diesem Beschluss wurden behördenintern ohne
Einbeziehung der betroffenen Bewohner der "Weinschenksiedlung"
(ca. 35 Familien) und der Grundeigentümer durchgeführt!
Obwohl in der Verständigung zur Flächenwidmungsplanänderung
Nr. 4.3 - Weinschenk folgende Einwendungs-Bedingungen
festgehalten wurden:
"Jedermann, der Anregungen und berechtIgte EInwendungen
glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der AuflagefrIst
dIese schrIftlich beIm MarktgemeIndeamt Waldhausen Im
5trudengau eInzubringen. '~
wurden die Einwendungen der vier Nachbarn ungeprüft zur
Kenntnis genommen. Die Begründung zur Erhaltung der Freifläche
(Ff) aus Gründen des landschafts- und Ortsbildes war in dem
Einwendungsschreiben wahrscheinlich nicht enthalten!
In den beschlussvorbereitenden Besprechungen im Bauausschuss
und in den Fraktionen wurde der Begründung im
Einwendungsschreiben: " der Sichtwinkel wurde 1991 (vor 24
Jahren) entgegen dem Bescheid vom 27.11.1990 nicht
ordnungsgemäß errichtet!", gegenüber dem Gutachten des
Verkehrstechnikers des Landes OÖ, Herrn Ing. Klaus Kepplinger
mehr Bedeutung zugesprochen.
Obwohl im OÖ. Raumordnungsgesetz (§15 und §18) die
Beobachtung auf Veränderung der bereits gewidmeten Flächen
Seite 4 von 5
Montag, 2. Mäl'z 2015
sowie die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Widmungen
ausdrücklich verlangt wird, wurde die vor 12 Jahren gewidmete
Freifläche (Ff) ohne Überprüfung in den neuen Flächenwidmungsplan (Teil Nr. 4) als Freifläche (Ff 1) übernommen (die
Verwaltung wusste nicht einmal, dass es auf dem Grundstück
525/18 eine Freifläche gibt) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In Erwartung einer baldigen Antwort
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
(Franz Gmeiner-Froschauer)
(Eveline Gmeiner-Froschauer)
Beilagen:
20141211_Protokoll GR-Auszug.pdf
Legende zu Ff-Fläche Fläwi 3.0_4.0.pdf
2014091S_E-Mail-Gebetsberger.pdf
2014101S_E-Mail-Gebetsberger.pdf
20141209_bautechn-Vorprüfung.pdf
20141203_Gehsteig-Säuberung.pdf
19831213_Kaufvertrag-Baugrund.pdf
201 S0216_0Ö. Bautech nikgesetz-Auszug.pdf
20150216_0Ö.Raumordnungsgesetz 1994-Auszug-2.pdf
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Montag, 2. März 2015
Martin Haimell Marion Schaufler
4360 Grein
Marktgemeindeamt Waldhausen
4391 Waldhaus",n. MArkl 14
Eingeg.
An das
Marktgemeindeamt
4391 Waldhausen im Strudengau
06. Mai 2015
Z: ................................................ .
Betrifft: Zufahrt Sattlgai 34
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betreffend der Zufahrt zum Objekt Sattlgai 34 ersuchen wir um
1.
Auflassung öffentliches Gut:
Wir ersuchen um Auflassung des öffentliche(l Gutes auf Grundstück 7182 wie in der Beilage
dargestellt.
Begründung: Dieses Grundstück ist für den öffentlichen Gebrauch entbehrlich geworden, da das
durch das gegenständliche öffentliche Gut keine weiteren Grundstücke erschlossen werden.
2.
Aufnahme der Zufahrt ins Straßenbauprogramm:
Wir ersuchen den in der Beilage dargestellten Straßenzug in das Straßenbauprogramm der
Marktgemeinde Waldhausen aufzunehmen.
Aufgrund der geplanten Bauarbeiten am Objekt Sattlgai 34 ist die Durchführung von
straßenbautechnischen Maßnahmen (Beschotterung, Entwässerung usw.) bereits vorab nötig.
Diesbezüglich ersuchen wir
a) um Berücksichtigung und Anrechnung dieser Kosten im Falle der Staubfreimachung bzw.
b) eine Kostenbeteiligung (Mitfinanzierung) bei Ausführung der Erst-Maßnahmen.
Mit besten Grüßen
Marion Schaufler
Martin Haimel
Grein, am 06. Mai 2015
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© Bundesamt tor Eich- und Vermessungswesen;
DKM-Datenkopie vom 29.4.2015
ROckfragen I Katasterberatung im zuständigen
Vermessungsamt; aktueDe DKM-Daten erhältlich im
zuständigen Vermessungsamt
oder via Internet-GDB-Provider.
Gemeinde
Waldhausen im Strudengau
Maßstab
Datum
1:1.500
29.4.2015
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Marktgemeinde
WALDHAUSEN IM STRUDENGAU
BAUABTEILUNG
WVA/2-2
AZ:
Walter Gebetsbe
Bearbeiter:
4391 Waldhausen, Markt 14
Telefon:
Internet: www.waldhausen.at
E-Mail:
07260/450!
[email protected].!
Datum: 03. April 2015
VEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Waldhausen, 4391 Waldhausen. Markt 14 und
Frau Mag. Andrea Seyer-Neulinger, 4209 Engerwitzdorf, Achleitenweg 2/2 als Anschlusswerberin.
Inhalt der gegenständlichen Vereinbarung
Frau Mag. Andrea Seyer-Neulinger hat mündlich um die Zustimmung zur Herstellung eines
Wasseranschlusses für das Objekt "Dendlreith 62" ersucht.
Die gegenständliche Vereinbarung soll folgendes im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb
und der Erhaltung des Wasser-Hausanschlusses regeln:
I.
11.
111.
Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses
Zustimmung zur Grundinanspruchnahme von Gemeindegrund
Vereinbarung über die Kosten für die Herstellung des Wasseranschlusses und den Ifd. Betrieb
Allgemeines
Die Anschlusswerberin ist Eigentümerin der Grundstücke .575 und 2707/2, beide EZ 971
KG
Wald hausen und beabsichtigt die Herstellung eines Hausanschlusses für das Objekt "Dendlreith 62".
Die kürzeste Entfernung vom Strang der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage
zum Objekt Dendlreith 62 beträgt ca. 150 Meter und das Objekt ist somit nicht von der Anschlusspflicht
nach den Bestimmungen des OÖ. Wasserversorgungsgesetz 2015 erfasst.
Die Marktgemeinde betreibt in einer Entfernung von ca. 60 Meter vom Objekt Dendlreith 62 eine "Verund Entsorgungsstation für Wohnmobile" am Standplatz "Parkplatz Badesee" auf Grundstück-Nr. 2692,
für welche bereits ein Wasseranschluss hergestellt wurde.
Aufgrund der geringen Entnahme an dieser Anschlussleitung sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in
Bezug auf die wesentlich kürzere Grabungslänge wurde anlässlich einer Begehung mit der
Anschlusswerberin am 23. März 2015 mündlich vereinbart, dass diese Anschlussleitung als
Anschlusspunkt für den Hausanschluss "Dendlreith 62" dienen kann.
I.
Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses
Die Marktgemeinde Waldhausen stimmt dem Anschluss unter nachstehenden Voraussetzungen zu:
Als Anschlusspunkt wird die Anschlussleitung der Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile am
Parkplatz Badesee festgelegt. Der genaue Anschlusspunkt und die Situierung des Absperrventiles ist
im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Waldhausen spätestens 2 Wochen vor Baubeginn
festzulegen.
2
Sämtliche AnlagenteIle (Absperrventil, Tele-Einbaugarnitur, Straßenkappe, Anschlussleitung usw,)
sind von einem konzessionierten Unternehmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und
gemäß den geltenden Normen fachgerecht herzustellen und auszuführen. Nach Fertigstellung ist für
die Anschlussleitung eine Dichlheitsprüfung durcll ein befugtes Unternehmen durchzuführen und das
entsprechende Dichtheitsattest vorzulegen.
3
Sämtliche Anlagenteile (Leitung, Zähleranlage usw.) sind vor Frost zu schützen. Diesbezüglich wird
insbesondere auf die frostfreie Verlegung der Leitung im Bachbereich hingewiesen.
4
Da der Hausanschluss an eine bestehende Anschlussleitung erfolgt, sind Abweichungen bei den
Druckverhältnissen möglich. Die Marktgemeinde übernimmt für etwaige Druckschwankungen keine
wie Immer gearteten Haftungen.
5
Dem Weiterbestand der eigenen Wasserversorgungsanlage für Zwecke der Nutzwasserversorgung
wird zugestimmt. wenn auf Dauer sichergestellt ist, dass es zu keiner Verbindung zwischen dem
eigenen Nulzwasserleitungsnetz und dem öffentlichen Wasserleitungssystem kommen kann. Dafür,
dass es zu keinen Beeinträchtigungen der öffentlichen Wasserversorgungsanlage kommen kann,
haftet die Anschlusswerberin der Marktgemeinde.
6
Aufgrund der geringen Nutzung des Objektes "Dendlreitt, 62" und der damit verbundenen langen
Verweil dauer des Wassers in der Anschlussleitung kann eine erhöhte Keimbelastung im Trinkwasser
an der Entnahmestelle nicht ausgeschlossen werden Vor Inbetriebnahme nach längerer
Abwesenheit ist deshalb die Leitung ausreichend zu spülen bzw. gegebenenfalls zu entkeimen Eine
Haftung der Marktgemeinde Waldhausen für etwaige Verkeimungen wird für die gesamte
Anschlussleitung ausgeschlossen.
Auf die Installation von Vorrichtungen zur Entkeimung (Entkeimungsleitung etc,) wird hingewiesen
7
Die Marktgemeinde Waldhausen übernimmt für die ernchteten Anlagenteile keine wie immer geartete
Haftung.
8.
Für die geplante Herstellung der Zuleitung 11. beiliegender Skizze ist die Leitungsverlegung auf den
Grundstücken Nr. 7278 und 2688/2 notwendig. Vor Baubeginn Ist diesbezüglich das Einvernehmen
mit den jeweiligen Grundeigentümern herzustellen bzw. die Dienstbarkeit der Wasserleitung
sicherzustellen.
9.
Das Erfordernis einer wasserrechtlichen BeWilligung ist mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde
(BH Perg) abzuklären und nötigenfalls Zll erwirken.
11.
Zustimmung zur Grundinanspruchnahme • Sondemutzung
Die Marktgemeinde Waldhausen erteilt bei Einhaltung nachstehender Bedingungen und Auflagen
die Zustimmung zur Verlegung einer Wasser-Hausanschlussleitung inkl. der erforderlichen
Anlagenteile auf Grundstück-Nr. 2692, EZ 812 und 2708/4, EZ 1220, beide KG Waldhausen.
1. Sollten an anderen Anlagenteilen (l.B. Ortsbeleuchlung, Kanal, usw.) im Bereich der Grabung
Schäden infolge der Arbeiten entstehen, sind diese wieder unverzüglich in ihren ursprünglichen
Zustand zu versetzen.
2 Die Künette Ist gegenüber den anschließenden Park- und Fahrflächen standsicher zwecks Aufnahme
aller Verkehrslasten und Hlntanhaltung nachträglicher Setzungen abzusichern
3. Die Verfüllung der Künette hat sowohl im Unterbau als auch in den Tragschichten mit dem Material zu
erfolgen, welches dem anstehenden Straßenkörper gleichwertig ist (Frost - Setzungsverhalten).
Dieses Material ist entsprechend den einschlägigen technischen Vorschriften in Lagen einzubauen
und zu verdichten. Nicht verdichtbares Material ist auszutauschen.
4. Für die fachgerechte Wiederherstellung ist die geltende RVS einzuhalten.
5 Der Künettenbereich ist bis zur Übernahme der endgültig instandgesetzten Künette ständig zu
beobachten und in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Auftretende Setzungen sind laufend
zu beheben.
10. Die durch Leitungsführung beanspruchten Grundflächen sind nach Fert.igstellung der Arbeiten wieder
in den ursprünglichen Zustand zu versetzen,
11 Die Leitung ist mittels Abdeckplatte oder Warnband In der Künette zu kennzeichnen.
12. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Leitung samt Armaturen einzumessen und ein entsprechender
Lageplan der Marktgemeinde zu übermitteln.
6
Die Anschlusswerberin hat der Marktgemeinde alle Kosten zu ersetzen, die aus der Herste"ung, dem
Bestand, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage erwachsen,
7
Im Fa"e von etwaigen Maßnahmen durch die Marktgemeinde Waldhausen, welche die Verlegung
der Leitung und der Armaturen bedingen, verpflichtet sich die Anschlusswerberin die Verlegung auf
eigene Kosten und Gefahr binnen 8 Wochen nach Aufforderung durchzuführen.
8.
Die Anschlusswerberin hat die Marktgemeinde für alle Anspruche Dritter, dIe aus der Herstellung
oder dem Bestand des Hausanschlusses entstehen, schad- und klaglos zu halten.
g
Die Anschlusswerberjn verzichtet für sich und Ihre Rechtsnachfolger auf SchadenersatzansprOche
gegen die Marktgemeinde für Schäden, die am Hausanschillss (Armaturen) durch Maßnahmen der
Straßenverwaltung entstehen können, insbesondere durcll Schneeräumung und Salzslreuung eie,
'10. Die Haftung der Marktgemeinde und ihrer Organe für Indirekte Schäden und Folgeschäden wird
außer für den Fall der vorsätzlichen Schadenszufügung ausgeschlossen.
11 Vor Beginn der Bauarbeiten hat die Anschlusswerberin mit der Marktgemeinde Waldhausen im
Strudengau das Einvernehmen herzustellen und den Baubeginn bekanntzugeben, Nach
Beendigung der Arbeiten Ist mit der Marktgerneinde Waldhausen im Strudengau eine
Schlussbegehung durchzuführen,
12 Müssen Grenzsteine im Zuge der Arbeiten entfernt werden, so muss die Wiederversetzung der
Grenzsteine durch einen Zivilgeometer auf Kosten des Bauwerbers im Einvernehmen mit der
Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau durchgeführt werden.
13. Die Zustimmung zur Sondernutzung wird unentgeltlich erteilt.
111.
Vereinbarung über die Kosten für die Herstellung des Wasseranschlusses
und den laufenden Betrieb
Die Anschlusswerberin errichtet, betreibt und wartet die von ihr errichteten Anlagenteile auf eigene
Kosten und Gefahr und hält diese in einem technisch einwandfreien Zustand, Sämtliche Anlagenteile
bleiben Im Eigentum der Anschlusswerberin. Für diese Anlagenteile übernimmt die Marktgemeinde
Waldhausen im Strudengau keine wie immer geartete Haftung.
Die Marktgemeinde Waldhausen verrechnet der Anschlusswerberin zum Zeitpunkt der Herstellung des
Anschlusses an dem unter Punkt lAbs 1. angeführten Anschlusspunkt eine einmalige Anschlussgebühr
nach den Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Anschlusses gültigen Wassergebührenordnung.
Gleichzeitig wird mit dem Zeitpunkt des Anschlusses von der Marktgemell1de Waldhausen gemäß der
gültigen Wasserleitungsordnung ein Wasserzähler gegen Leistung einer vierteljährlichen Pauschalmiete
(für Aus· lind Einbau sowie Eichung) beigesteIlt und eingebaut.
Die zu entrichtende Wassergebüllr wird gemäß der Wassergebührenordnung anhand des mittels
Wasserzähler gemessenen Verbrauches ermittelt und vierteljährlich vorgeschrieben.
IV.
Änderungen und Gültigkeit
Eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Diese Vereinbarung wird auf die Dauer des Bestandes und des Betriebes der Wasserversorgungsanlage
der Anschlusswerberin geschlossen.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterfertigung durch die Vertragspartner in Kraft.
V.
Rechtsnachfolge
Die Rechte und Pflichten aus der gegenständlichen Vereinbarung gehen auf allfällige Rechtsnachfolger
der Vertragspartner über. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung rechtsungültig sein oder werden.
so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit, soweit hiedurch der wesentliche Vertrags inhalt
aufrecht bleibt. Die Vertragspartner verpflichten sieh, eine ungültige Bestimmung durch eine ihr in
technischem und wirtschaftlichem Erfolg gleichwertige, rechtsgültige Vertragsbestimmung zu ersetzen.
Die Vertragspartner werden bemüht sein, allfällige aus der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehenden
Härten zu vermeiden bzw. zu mildern.
2..Ij.: . ~L..?t? ·l.fJ
Engerwitzdorf, am ....
Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11. Juni 2015 unter Punkt .............. der
Tagesordnung beschlossen.
Bürgermeister
Franz Gassner
Marktgemeinde
WALDHAUSEN IM STRUDENGAU
BAUABTEILUNG
Al:
Bau/29.2014
Bearbeiter:
4391 Waldhausen, Markt 14
Telefon:
Internet: www.waldhausen.at
E-Mail:
Walter Gebetsberger
07260/4505-15
[email protected]
Datum: 25.11.2014
GRUNDABTRETUNGSPROTOKOLL
Vereinbarung über die Abtretung von Grundstücksteilen im Bereich der Grundstücke
mit den Nummern 3/2 und 178/4, KG Waldhausen.
Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Gemeindestraße Froschau wurde festgestellt,
dass im Bereich des Objektes "Froschau 49" die Breite des öffentlichen Grundstückes 6892/2 auf bis zu
2,30 Meter verengt ist und der tatsächliche Straßenverlauf teilweise auf den Grundstücken 178/4 bzw.
3/2 verläuft.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten sollen diese Grenzen nunmehr bereinigt, im Anschluss an die
Sanierung entsprechend vermessen und die grundbücherliche Ordnung hergestellt werden.
Für die Sanierung der Gemeindestraße ist somit aus nachstehenden Parzellen Grund abzutreten:
Grundstück
Parzelle - Nr.
Katastralgemeinde
Waldhausen
3/2, 178/4
Besitzer
Mario und Manuela Wöran
4391 Waldhausen, Ledererberg 5
Die in der beiliegenden Skizze dargestellten Flächen werden lastenfrei und kostenlos in das öffentliche
Gut, Verwaltung der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau abgetreten. Entlang der neuen
Grundgrenze wird von der Gemeinde eine Pflastermulde mit Entwässerung in den Reinwasserkanal
und ein asphaltierter Anschluss in einer Breite von ca. 2,0 m hergestellt.
Das genaue Ausmaß der erforderlichen Grundstücksteile wird im Zuge der Vermarkung und
Vermessung der sanierten Gemeindestraße einvernehmlich festgestellt und die grundbücherliche
Ordnung wieder hergestellt.
Die unterzeichneten Grundeigentümer nehmen den Inhalt der Niederschrift zur Kenntnis und treten die
dargestellten Grundstücksteile kostenlos in das öffentliche Gut ab.
Die Marktgemeinde übernimmt diese Grundstücksteile in das öffentliche Gut und trägt die Kosten für
die Vermessung sowie die Herstellung der grundbücherlichen Ordnung .
~ ~ ..
........ ....
Bürgermeister
Franz Gassner
._4?~~~. . di1)tJA~ W6r~
Mario und Manuela Wöran
Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom ....................... ..
unter Punkt" .. " ... der Tagesordnung beschlossen.
Tarifordnung für die
Kinderbetreuungseinrichtung
Kindergarten der Marktgemeinde
Waldhausen im Strudengau
Kinder9arten
Waldhausen
0
Präambel
Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder
vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,
ab dem Schuleintritt,
die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,
kostenpflichtig.
§1
Bewertung des Einkommens
(1) Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag
bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich
aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn des
§ 2 Abs. 1 Z. 9 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten,
Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und
allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen.
(2) Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011
sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch einen
Jahreslohnzettel) bis 1. August vor Beginn des Kindergartenjahres nachzuweisen. In Ausnahmefällen
sind die Einkünfte der dem Stichtag letztvorangegangenen 3 Monate nachzuwiesen.
(3) Die gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für
die Berechung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der
Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger bekannt zu geben und
finden jeweils im darauf folgenden Monat Berücksichtigung.
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 1. August vor Beginn des Kindergartenjahres
nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.
§2
Elternbeitrag
(1) Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr
Kind
vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw.
ab dem Schuleintritt bzw.,
das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt,
zu leisten.
Seite 1 von 4
(2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt,
ausgenommen
eine allenfalls verabreichte Verpflegung,
ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der
Kinderbetreuungseinrichtung und
angemessene
Materialbeiträge
(Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge gemäß
§ 12 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011.
(3) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3a Abs. 1 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz wird
kein Elternbeitrag eingehoben.
(4) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer.
(5) Der Elternbeitrag wird 11 Mal pro Jahr eingehoben. Für den Monat Juli wird der Elternbeitrag
entsprechend den geöffneten Wochen aliquotiert.
(6) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch der
Kinderbetreuungseinrichtung verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat nach Nachweis
einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt.
(7) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert, die Indexanpassung gemäß
§ 7 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011 erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres, erstmals
zu Beginn des Arbeitsjahres 2015/2016.
§3
Mindestbeitrag
(1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:
1. für Kinder unter drei Jahren 49 Euro und
2. für Kinder über drei Jahren 42 Euro.
(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 4 OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011 kann auf Antrag aus besonders
berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden,
wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.
§4
Höchstbeitrag
Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein darf,
beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden maximal 175 Euro.
Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt
für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25 Wochenstunden bei
Schulkindern maximal 109 Euro.
§5
Geschwiste ra bsch lag
Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das
zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein
Abschlag von 100 % festgesetzt.
Seite 2 von 4
§6
Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 30 Monate
(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt
von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 30 Monate
1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, maximal 175 Euro oder,
2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehender Inanspruchnahme, maximal 234 Euro.
(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif für vier
Tage festgesetzt, der 80 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für drei Tage festgesetzt, der
70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für zwei Tage festgesetzt, der 50 % vom fünf-TagesTarif beträgt.
§7
Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 30 Monate
(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt
von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 30 Monate
1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25 Wochenstunden
bei Schulkindern, maximal 109 Euro, oder
2. mindestens 4 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, maximal 145 Euro.
(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als fünf Tagen pro
Woche wird ein Tarif für vier Tage festgesetzt der 80 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif
für drei Tage festgesetzt, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und ein Tarif für zwei Tage
festgesetzt, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt.
§8
Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch
(1) Erfolgt der beitragsfreie Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a OÖ.
Kinderbetreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung,
wird ein Kostenbeitrag in der Höhe von 175 Euro bzw. 109 Euro eingehoben.
(2) Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die
vereinbarte monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein Rechtfertigungsgrund
für eine Unterschreitung der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls vor bei
1. Erkrankung des Kindes oder der Eltern,
2. außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) oder
3. urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens drei Wochen pro Arbeitsjahr.
(3) Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung unverzüglich
zu benachrichtigen.
(4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3 a Abs. 1 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz darf
kein Kostenbeitrag eingehoben werden.
§9
Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge
(1) Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in der Höhe von 7 Euro pro Monat
zweimal jährlich eingehoben.
Seite 3 von 4
(2) Für den Besuch von Veranstaltungen werden angemessene Veranstaltungsbeiträge frühestens 14
Tage vor der geplanten Veranstaltung eingehoben, wenn das Kind zum Besuch der Veranstaltung
angemeldet ist.
(3) Für Kinder im schulpflichtigen Alter wird einmal jährlich ein Materialbeitrag von 32 Euro
eingehoben. Erfolgt der Besuch an weniger als an 5 Tagen wird der Beitrag wie bei der Berechnung
des Elternbeitrages aliquotiert. (80 % für 4 Tage, 70 % für 3 Tage sowie 50 % für 2 Tage.
(4) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) und
Veranstaltungsbeiträge kann in den Wochen vom 1. bis 15. September, die dem Arbeitsjahr folgen
von den Eltern im Kindergarten eingesehen werden.
§ 10
Sonstige Beiträge
(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 2,30 Euro pro Essensportion
verrechnet.
(2) Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe
von 9,00 Euro zweimal jährlich vorgeschrieben.
(3) Für eine von den Eltern gewünschte Hausabholung werden zusätzlich { 32,00 pro Monat zweimal
jährlich verrechnet.
§11
Gastbeiträge
(1) Vom der Hauptwohnsitzgemeinde ist ein angemessener, nachvollziehbarer Gastbeitrag zu
entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot
zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden Kindes oder das Kindeswohl den
Besuch einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung erfordern.
(2) Der Gastbeitrag hat
1. für ein Kind unter 30 Monate mindestens 150 % des Höchstbeitrags
2. für ein Kind über 30 Monate bis zum Schuleintritt mindesten 100 % des Höchstbeitrages und
3. für ein Schulkind mindestens 50 % des Höchstbeitrages pro Monat, in dem die
Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist, zu betragen.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Tarifordnung tritt mit 07.09.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindergartentarifordnung des
Gemeinderates vom 26.09.2014 außer Kraft.
Der Bürgermeister
(Franz Gassner)
Die vorliegende Tarifordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Waldhausen
im Strudengau vom 11. Juni 2015 unter Punkt ... der Tagesordnung beschlossen.
Seite 4 von 4
Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Dienstag, 17. März 2015 11 :51
Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau); Geirhofer
Franz (Marktgemeinde Wald hau sen im Strudengau)
WG: WI-2012-54578/165-Pö
Zur Info!
Freundliche Grüße
Martha Waidhofer
Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau
Allgemeine Verwaltung, Tourismus
~lallllJ \'laidilc,fel'
4391 V.Jaldl'~u,tll, f-Icll'kl H
Tel,' +'13 (0) 72 60/ 4S 05 DW 11
1·larl: !I1itrtha. [email protected]
V:\','\\'. \\:Jldll2!uscn al
Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Im Auftrag von [email protected]
Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 11:49
An: Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Betreff: AW: WI-2012-54578/165-Pö
Sehr geehrte Frau Waidhoter!
Mit der Rückstufung in die OKL D geht die Auflösung des Tourismusverbandes einher. Damit entfällt auch die Pflicht
der Tourismusinteressenten, jährlich einen Interessentenbeitrag zu leisten, sowie die Abgabenpflicht für
Nächtigungen in Gästeunterkünften und Ferienwohnungen.
Nachdem Voraussetzung für Tourismusförderungen die Einstufung als Tourismusgemeinde ist, würde diese
Fördermöglichkeit grundsätzlich entfallen.
Um den Status als Tourismusgemeinde dauerhaft zu erhalten, müsste der Gemeinderat einen Antrag auf Einstufung
in die Ortsklasse C beantragen. Vor Beschlussfassung im Gemeinderat muss der Bürgermeister allen
Pflichtmitgliedern des Tourism usverba nd es schriftl ich die Mögl ichkeit einrä umen, zu m bea bsichtigte n An trag eine
Stellungnahme abzugeben. Die Argumente, die dafür ins Treffen zu führen sind, müssen jeweils individuell festgelegt
werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen behilflich zu sein. Für allfällige weitere Fragen stehe ich gerne zur
Verfügung.
Von: Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
[mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 16. März 2015 11:56
An: Post, Wi
Betreff: WI-2012-54578/165-Pö
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben das Schreiben OÖ. Tourismus-Gesetz 1990 - Änderungen der Ortsklassenverordnung
2015 erhalten.
AZ WI-2012j54578j165-Pö
Die Gemeinde Waldhausen würde von der Ortsklasse C auf Deingestuft.
Welche Auswirkungen hat die Einstufung in die niedrigste Ortsklasse (D).
Hat dies Auswirkungen auf Förderungen bzw. Beiträge?
Gibt es eine Vorlage für den Antrag auf eine höhere Einstufung?
Freundliche Grüße
Martha Waidhofer
Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau
Allgemeine Verwaltung, Tourismus
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a jljt1oft;l"
·L:;~)l \'Ja=(U~)u~e;l,
f\larkt l-t
Tel.' +43 (0) 72 60 / 45 05 DW 11
1·1:; marth~,,'ßi:lidhofer@wQldh'lUsen.oo~,gv.at
L '.'. 1...'. \'.',,:cihau-;ell.al
2
Brigitta Tober
Ferienhaus
Sattlgai neb.92
4391 Waldhausen
An den
Tourismusverband Waldhausen
Waldhausen, 13.5.2015
Stellungnahme" Tourismusgemeinde"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab zwar nur ein kleines Ferienhaus zu vermieten, vertrete aber die Ansicht der meisten
Gemeindebürger, dass Waldhausen unbedingt Tourismusgemeinde bleiben sollte.
Unser Ort hat für jeden Touristen enorm viel zu bieten an landschaftlicher Schönheit,
interessanter Ausflugsziele, Wandermöglichkeiten, Kultur, ..
Besonders die Nähe zur Wachau, zur Donau, zu vielen touristischen Highlights machen einen
Urlaub in Waldhausen interessant.
Mit Verbleib von Waldhausen als Tourismusgemeinde könnte und sollte man alle
Möglichkeiten nutzen, den Tourismus wieder anzukurbeln und auf Zukunftsprojekte setzen.
Freundliche Grüsse
7/ ,-~~.
!
{J 'ur /: 1.", . l .
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Brigitta Tober
c(,
Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Donnerstag, 21. Mai 2015 08: 18
Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau); Geirhofer
Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Ortsklasseneinstufung - Gemeinderat
Hallo,
hier die Stellungname des Umweltausschusses zum Thema Einstufung der Ortsklassen.
Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für die AntragsteIlung zur Einstufung der Ortsklasse C aus.
Der Tourismusvorstand ist ein neu es und engagiertes Team, es werden derzeit verschiede Package ausgearbeitet
sowie wurde ein neues Logo fürden Tourismusverband und ein neuer Unterkunftsnachweis erstellt.
Des Weiteren ist Waldhausen ein typisches Tagesausflugziel und somit sollten nicht nur die Nächtigungen bei der
Einstufung zur Tourismusgemeinde herangezogen werden.
Freundliche Grüße
Martha Waidhofer
Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau
Allgemeine Verwaltung, Tourismus
I·lal"llca Waldhofc'l
<1391 \'·Jaldhdu,cn. 1·13,·kL H
Tel.: +43 (0) 72 60 I 45 05 DW 11
nall: [email protected]
;.·/V,\·/. \'igldha uocl1.at
Geirhofer Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Dienstag, 26. Mai 2015 09: 10
Waidhofer Martha (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau); Geirhofer
Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
WG: Tourismusverband Waldhausen
Zur Info
Freundliche Grüße
Bgm. Franz Gassner
Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau
Bürgermeister
frani GASSNrR
4 391 '.Va!dl1<:n;~;en, f\larkl 1-+
Tel. +43 (0) 72 60/4505 nVI 16
~1~"i
[email protected]
l,'/\',T/.l,valdl)d lIscn. al
Von: Strudengauer Messe [mailto:[email protected]
Gesendet: Montag, 25. Mai 2015 19:44
An: Gassner Franz (Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau)
Betreff: Tourismusverband Waldhausen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Franz,
bezugnehmend auf das Schreiben vom 16. April 2015 möchten wir seitens der Strudengauer Messe auch
unsererseits festhalten,
dass Waldhausen als Tourismusgemeinde für die Strudengauer Messe wesentlich ist und wir die Aufrechterhaltung
des Tourismusverbandes unterstützen.
Lukrierte Förderungen die für die Messe wichtig und notwendig sind, können sonst nicht mehr genützt werden und
zusätzliche Fördergelder auch im Hinblick auf weitere Leader Projekte würde damit nicht mehr ermöglicht werden.
Wir hoffen auf einen Weiterbestand als Tourismusgemeinde und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Verein Grenzland Strudengau
iA Sonja Aigner
Mobil: 0664/3912544
[email protected]
I ~ K·
Diese E-Mail ist frei von Viren und Malware, denn der avast! Antivirus Schutz ist aktiv.
Sewirt
- - - - Fam. Grünberger - - - Seewirt Grünberger
Dendlreith 50
4391 Waldhausen
if (07260)4276
UID NR.: ATU 23602509
Marktgemeindeamt Waldhausen
Tourismus
Markt 14
4391 Waldhausen
Waldhausen, am 23. Mai 2015
Sehr geehrte Damen und Herrenl
Wir sind der Meinung, dass der Tourismusverband Waldhausen nicht abgeschafft werden soll.
Es sind einige Projekte im Gange, die die Entwicklung des Ortes Waldhausen im Strudengau sehr
positiv beeinflussen wie zB:
•
•
E Bike Ladestation am Badesee
Broschüre für Tagesausflugsprogramme
Außerdem wäre es schade, den TVB aufzulösen, da sich ein neues -junges und motiviertes -Team
gefunden hätte, die den TVB weiterführt.
Dieses "neue" Vorstandsteam hat schon einiges realisiert zB
•
Neues Unterkunftsverzeichnis für Wald hausen
•
Fahrten zu Marketingausschussitzungen in Linz, Donau OÖ Tourismus
•
Fahrt zu Donau OÖ- Tourismustreffen in Bad Kreuzen
• TVB war vertreten bei der Ortsbildmesse in Engelhartszell
• TVB wird vertreten sein bei der Ortsbildmesse in Gmunden (September 2015)
•
E- Bike Station (sind in Arbeit)
•
Instandhaltung der Wanderwege
•
Mitarbeit bei der Ortsplatzgestaltung in Waldausen im Strudengau
Nochmals möchten wir darauf hinweisen, dass es sich für den gesamten Ort und die Wirtschafts
von Wald hausen, negativ auswirken würde, bei einer eventuellen Auflösung des
Tourismusverbandes Wald hausen im Strudengau.
Mit freundlichen Grüßen
25uchsboum I
.. ,
-1~:·!rJ/I \/.1 ; , "
PL,/.[~I;"'.. I,
An die
Marktgemeinde Waldhausen
Markt 14
4391 Waldhausen
Betrifft:
", (. d
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.,;
,;.';1 i. •I
A-4391 WALDHAUSEN, Gloxwald 86
Te1. 07 260/4295 , Fax: 07260/4295 -4
IJ\),:::.: _
-
~:'::cc,20. . ~al~
.
.
e-maIl: [email protected]
www.buchsbaum.at
Waldhausen, am 27.04.15
Stellungnahme bezüglich Tourismus-Gesetz 1990
Änderung der Ortsklassenverordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates!
Tourismus ist für Waldhausen traditionell wichtig. Seit jeher war Waldhausen ein beliebter
Ort zur "Sommerfrische". Dass sich aus verschiedensten Gründen die zur Orts-Klassifizierung
relevanten Nächtigungszahlen stetig nach unten bewegten soll aber nicht Anlass zu einer
Herabstufung von C auf 0 sein. Denn der Tagestourismus ist auf Grund der Angebote, die
unser Ort bietet, nach wie vor sehr beliebt und wahrscheinlich auf noch ausbaufähig. Mit
entsprechender Präsentation und Bewerbung unserer "Perlen" Stiftskirche, Badesee,
Wanderwege (vor allem Ausblickrunde und Donausteigabschnitt) ist regional und darüber
hinaus noch viel herauszuholen.
Eine erst in den letzten Jahren entstandene "Säule" für den Tourismus in unserem Ort ist das
ßetreute Urlauben", - eine Novität die gefördert gehört I Hier sind besonders Behörden und
Interessensvertreter gefordert investitionswilligen Wirten und privaten Vermietern
Hilfestellung zu leisten anstatt sie mit übertriebenen Auflagen zu überfordern.
Als Pflichtmitglieds- Betrieb in der "Bagatell-Klasse" sehe ich meinen Beitrag als symbolische
Unterstützung und befürworte natürlich in erster Linie Beiträge von jenen Betrieben die
direkt Nutznießer des Tourismus sind. Es könnte aber auch von (fast) jedem Bürger einer
Gemeinde (nicht nur Gewerbetreibendei) ein kleiner Beitrag geleistet werden. Denn
Einrichtungen, die in erster Linie für den Tourismus geschaffen werden, stehen, sobald sie
vorhanden sind, auch den Einheimischen zur Verfügung.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass meiner Meinung nach eine Herabstufung
den Tourismus in Waldhausen weiter schwächen würde und daher nach Möglichkeit
verhindert werden muss.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine entsprechende Beschlussfassung des Gemeinderates.
Mit freundlichen Grüßen
I)ic Kunstschmiede und
Schlosserei im lVlühlviertcl
Johann Franz RIDLER
Markt 23
4391 Waldhausen
An die
MARKTGEMEINDE
Waldhausen im Strudengau
z.H. Martha Waidhofer
TOURISMUS
Markt 14
4391 Waldhausen
19.05.2015
per Mai! an:
[email protected]
EINBRINGUNG einer STELLUNGNAHME
bzgl. Änderung der Ortsklassenverordnung 2015
Meine Interessentennummer ist: 18051
In Anbetracht dessen, dass ich bereits am 17.09.2012 einen Antrag auf Herabstufung der Ortsklasseneinstufung
aufgrund des kaum mehr vorkommenden Tourismus in Wald hausen eingebracht habe, begrüße ich eine umgehende
Richtigstellung und daher eine Einstufung von Waldhausen in die Ortsklasse D.
Aus meiner betrieblichen Sicht kann ich mit Sicherheit sagen, dass all die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge der
letzten Jahre für mein Unternehmen keinesfalls gewinnbringend veranlagt waren.
Diese Kosten sind nur ein weiterer zu den bereits unzähligen Zahlungsbrocken welche unsere ausufernde
österreichische Bürokratie einem Unternehmer aufs Auge drückt!
Mein Betrieb (Markt-Cafe) hat leider keine Kapazität für einen Bus voller Touristen und wird daher nur von
Stammkunden besucht, meine Vermietungen, welche ebenso nur an Einheimische stattfindet, hat ebenso
keinerlei Einnahmen aus dem Tourismus.
Da, wie in ihrem Schreiben angeführt, der Tourismusverband in den letzten Jahren bei diversen Aufgaben der
Gemeinde dieser zur Seite gestanden ist, finde ich zwar begrüßenswert, jedoch ist es nicht die Aufgabe von
Unternehmen die Aufgaben der Gemeinde zu erledigen und mit-zu finanzieren, zumal wir in Waldhausen seitens
der Gemeinde mit bereits wesentlich höheren Abgaben belastet werden, als z.B.: die Unternehmen in Perg.
Sollte aufgrund einer Intervention seitens der Gemeinde sowie diverser Befürworter-Unternehmen aus Waldhausen
eine Wiederaufnahme in die Ortsklasse C beschlossen und ev. auch erreicht werden, so müssen diese künftig auch
für die Beiträge der Nicht-Befürworter-Unternehmen aufkommen. Ich für meinen Teil möchte hiermit gleich
deponieren> dass ich für mein Unternehmen> künftig keine Tourismusabgabe mehr bezahlen werde.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme,
mit freundlichen Grüssen,
Hans Ridler
Resolution der Gemeinde
0000
zum Thema Steuergerechtigkeit
Denn Steuergerechtigkeit beim Finanzausgleich heißt "jeder
Bürger ist gleich viel wert"
Das Finanzausgleichsgesetz, das die Verteilung der Steuereinnahmen auf die drei
Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden regelt, ist äußerst komplex und
beinhaltet einige heute nicht mehr zu rechtfertigende VerteilungsschlüsseL Der zentralste
davon ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel (aBS), der auf das Gemeindeüberweisungsgesetz 1920 zurückgeht, dem die Ansicht der Nationalversammlung zugrunde lag, dass die
Finanzlage der größeren Gemeinden eine wesentlich schlechtere sei, als die der kleineren
Gemeinden. Der aBS stammt also aus einer Zeit, in der man sich mit den im Weltkrieg
besonders hart geprüften Städten solidarisch zeigen wollte und mußte. Dies gilt
gleichermaßen für das Bundesfinanzverfassungsgesetz des Jahres 1948. Trotz grundlegend
veränderter Rahmenbedingungen der Gemeindehaushalte und inzwischen auch vollständig
beseitigter Kriegsschäden sind die Finanzausgleichgesetze in ihrer Grundstruktur seit
Jahrzehnten unverändert geblieben.
Ein wichtiges Kriterium flir die Verteilung der Steuereinnahmen ist die Einwohnerzahl.
Während die Zuweisung an die Länder an die tatsächliche Einwohnerzahl geknüpft ist, gilt für
die Gemeindeertragsanteile der abgestufte Bevölkerungsschlüssel. Dieser bildet rur immerhin
etwa 73 % der Gemeindeertragsanteile die Grundlage und sorgt als Vervielfacher der
Bevölkerungszahl auch maßgeblich daflir, dass größere Gemeinden pro Einwohner mehr Geld
erhalten als kleinere.
Trotz mehrmaliger Reform wird nach derzeitigem System (F AG 2008) die ermittelte
Volkszahl bei Gemeinden bis höchstens 10.000 EW mit 1 41/67 (= 1,61)
bei Gemeinden mit 10.001 bis 20.000 mit 1 2/3 (= 1,67)
bei Gemeinden mit 20.001 bis 50.000 und bei Städten mit eigenem Staut mit 2 und
bei Gemeinden über 50.000 Einwohner mit 2 1/3 (= 2,33) multipliziert.
Aufsummiert erhält beispielsweise Wien also nicht rur 1,731 Mio. EW Gemeindeertragsanteile, sondern flir 4 Millionen Menschen!
Einschleifregelungen für Gemeinden, die eine höhere Einstufung nur knapp verfehlen, ändern
nichts am grundsätzlichen Problem der ungerechten Gewichtung der Einwohnerzahlen. Ein
Bürger einer Kleingemeinde ist demnach weniger wert als ein Bürger einer größeren
Gemeinde. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Fairness.
Notwendig wäre ein Umschwenken von einern ungerechten und nicht mehr zeitgemäßen
System in Richtung Aufgabenorientierung. Dort, wo Aufgaben erledigt werden, sollte das
benötigte Geld auch hinfließen. Gerade kleine Gemeinden in strukturschwachen Regionen
haben mit ihren Kindergärten, der Pflege- und Altenbetreuung, dem Kanal- und Wassernetz
usw. eine Fülle von Leistungen zu erbringen.
Der Gemeinderat von ...... fordert daher die Verhandler des Finanzausgleichs (Bund-,
Länder- und Gemeindevertreter) auf, die zu verteilenden Gemeindemittel gleichmäßig auf alle
Bürger zu verteilen, damit auch den ländlichen Gemeinden eine positive Entwicklung
ermöglicht wird.
Bürgermeisterin / Bürgermeister:
.. .. , den ..... 2015
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®
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LN
17/1
®
© Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen;
DKM-Datenkopie vom 22.5.2015
Rückfragen I Katasterberatung im zuständigen
Vermessungsamt; aktuelle DKM-Daten erhältlich im
zuständigen Vermessungsamt
oder via Internet-GDB-Provider,
/~
- -~-
Gemeinde
Waldhausen im Strudengau
N
W-\>-E
s
Maßstab
Datum
1:500
22.52015
GISDAT
t.'VlJUI ......•• l" .. ~lIh".
(cu.'
I<ARL & PEH ERSTORfER
Kulturtechn.k· WasserWlrlScllaft· Baulngell!CUrWeSen . . . . . . . . . .
Marktgemeinde
Waldhausen im Strudengau
Markt 14
4391 Wald hausen im Strudengau
Bezug:
Unser Zeichen:
Gi/Mf
Beilagen:
Preisvergleich auf Basis LV-Mengen
6 Angebote
Linz, am 08.06.2015
ABA Waldhausen im Strudengau
Kanalsanierung 2015 - 2016
Vergabebericht
Über die Durchführung der Ausschreibung und Prüfung der Angebote für die KanaIsanierung 2015 - 2016 der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau wird wie folgt berichtet:
1) Art des Auftrages
Bauauftrag
2) Ausschreibungsverfahren:
Nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
3) Zuschlagsprinzip:
Billigstes Angebot
k:lwaldhausen i.strlgemkanlbauleitunglkanalsanierung 2015-2016Ivergabebericht.docIMF
Linz:
4020 Linz. Lastenstraße 38
Tel. 0732 /651570. Fax.-DW: 85
Karl & Peherstorfer ZT-GmbH • www.kup-zt.at
FN 425988 d. LG Llnz. UID-Nr.: ATU 69145579
IBAN: AT95 1500000480106400. Ble: OBKLAT2L
Seite 1
Oberndorf bei Salzburg:
5110 Oberndorf. Gaisbergstraße 21
Tel. 06272/41489. Fax.-DW: 14
4)
Angebotsausschreibung:
a) Mit Schreiben vom 12.05.2015 wurden die Firmen:
•
SEKISUI SPR Austria GmbH, Bruckbachweg 23, 4203 Altenberg bei Linz
•
Braumann GmbH, Rieder Straße 18, 4980 Antiesenhofen
•
Swietelsky-Faber, Kanalsanierung GmbH, Haidfeldstraße 44, 4060 Leonding
•
Strabag AG, Direktion 35 - Tiefbau Bereich Kanaltechnik, Wiener Straße 24
3382 Loosdorf
•
QUABUS GmbH, Gewerbeallee 3, 4221 Steyregg
•
A. Zaussinger, Bau- und Transporte Ges.m.b.H., Obervisnitz 8, 4224 Wartberg o.d.
Aist
zur Legung eines Angebotes eingeladen.
b) Anzahl der ausgefolgten Ausschreibungsunterlagen: 6 Angebote
c) Anzahl der fristgerecht eingelangten Angebote: 6 Angebote
5)
Reihung der ungeprüften Angebote:
Angebotssummen in €
Nachlass
Firma
abgez.
(ohne USt.)
(einschI. Ust.)
1)
SEKISUI, Altenberg b. Linz
455.687,94
546.825,53
2)
Braumann, Antiesenhofen
479.164,22
574.997,06
............ , ..................... " ......................_., ......................... _............................... ,........... " ..................... ,............................... " ......,. -... " ............................. ,............. ".,................. " .... " ....... " ...... " .......
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6)
6)
A. Zaussinger, Wartberg o.d Aist
509.929,54
611,915,45
Rechnerische Überprüfung:
Keine Rechenfehler bei Prüfung der Angebote
7)
Sachliche Überprüfung der erstgereihten Angebote:
Die Prüfung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
a) Formale Überprüfung - keine Mängel.
b) Die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Befugnis der Bieter sind bekannt.
c) Ausschreibungsvorgaben - angebotene Fabrikate entsprechen
k:lwaldhausen I.strlgemkanlbauleitunglkanalsanierung 2015·2016Ivergabebericht.docJMF
Llnz:
4020 Linz. Lastenstraße 38
Tel. 0732 /651570, Fax,·DW: 85
Karl & Peherslorfer ZT -GmbH • www.kup-zt.at
FN 425988 d. LG Linz. UID-Nr.: ATU 69145579
IBAN: AT95 1500 0004 8010 6400. Ble: OBKLAT2L
Seite 2
Oberndorf bei Salzburg:
5110 Oberndorf. Gaisbergstraße 21
Tel. 06272/41489. Fax,-DW: 14
d) Die Prüfung der Angebote hinsichtlich Plausibilität, Kostendeckung, Höherwertigkeit und
Preisangemessenheit der Einheitspreise ergaben keine Mängel.
8)
Ausgeschiedene Angebote:
keine
9)
Reihung der geprüften Angebote:
abgez.
1)
Angebotssummen in €
Nachlass
Firma
SEKISUI, Altenberg b. Linz
(ohne USt.)
(einschi. USt.)
455.687,94
546.825,53
.2)
. . . . . . . .Braumann,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .Antiesenhofen
. . . . . . . . . . .·. ·. ·. ·. ·. · · ·. · · · . . . . · · . · · · . ·. . ··l·. . . . . . · ..................................._. . .479.164,22
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574.997,06
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
3)
Swietelsky-Faber, Leonding
--
484.771,61
581.725,93
10) Vergabevorschlag:
Auf Grund des vorliegenden Prüfungsergebnisses ist das Angebot der Firma SEKISUI SPR
Austria GmbH, Bruekbaehweg 23, 4203 Altenberg bei Linz mit einem Gesamtpreis von
€ 455.687,94 (ohne USt.) bzw. einer Angebotssumme von € 546.825,53 (einschI. USt.) als
das Billigstbieterangebot anzusehen und es wird der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau empfohlen den Auftrag an diese Firma zu vergeben.
Mit freundlichen Grüßen
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f
Llnz:
4020 Linz. Lastenstraße 38
Tel. 07321651570. Fax.-DW: 85
Karl & Peherstorfer ZT-GmbH • www.kup·zt.at
FN 425988 d, LG linz, UID·Nr.: ATU 69145579
ISAN: AT95 1500 0004 8010 6400, sie: OBKLAT2L
I
L_--~-
/7
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k:lwaldhausen i.slrlgemkanlbauleilunglkanalsanierung 2015·2016Ivergabebericht.docIMF
J'
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1//
~-::.~.
Gt
Seile 3
Obern dorf bei Salzburg:
5110 Oberndori. Gaisbergstraße 21
Tel. 06272141489, Fax.-DW: 14
Dip!. Ing. Gerhard KURZ
Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau
Preisvergleich I EUR
Kanalsanierung 2015-2016
Positionsnummer Positionstext
Menge EH
Vergleich auf Basis LV-Menger
PVZZwGK
24
UNTERIRDISCHE WIEDERHERSTELLUNG
2401
Sonderbaustellengk.f.unterird.Wiederherst.
240101A
Sbeinrlcht.unterird.Wiederherstellung
1,00 PA
240102A
Sbwiedereinr.unterird.Wiederherstellung
Braumann
EP
EP
EP
Pos. Preis
Pos. Preis
Pos. Preis
8.884,39
8.884,39
108,6 %
9.180,98
9.180,98
112,2 %
18.486,05
18.486,05
172,3 %
Gerätek.u.zeitgeb.Baust.reg.unterird.WH/PA
1,00 PA
26.539,33
26.539,33
247,4 %
240105A
Räumen unterirdische Wiederherstellung
9.343,59
18.687,18
120,1 %
-------------_.".
2,00 ST
~
Vorarbeiten
---------_.".---240202A
•
7.782,13
15.564,26
100,0 %
237,00
237,00
148,1
%I
1_ ". __
304,19
304,19
190,1 %
-
•. 1
-------------------------.-.------------------------
Hochdruck-Reinigung ON b.200
34,34 m
I •.
--------------
240202B
10.726,99
10.726,99
100,0 %
0
160,00
160,00
100,0 %
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-------------
7.956,84
15.913,68
102,2 %
---.------.----.----
2402
=
8.182,13
8.182,13
100,0 %
=
ca
240103A
Statik unterirdische Wiederherstellung
1,00 PA
12.182,13
12.182,13
132,7 %
10.181,20
9.180,98
10.181,20
9.180,98
100,0 %
11 0,9 ~L-_ _~~~~
1,00 ST
240106A
Swietelsky-F
SEKISUI
2,06
70,74
183,9
%
.-- __
"0,1
1,12
38,46
100,0 %
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2~
Hochdruck-Reinigung ON g.200-400
2.040,41 m
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2,32
79,67
207,1 %
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1-.-
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2~
4.896,98
195,1 %
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2.509,70
100,0 %
2,88
590,89
1,57
322,12
I.·
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5.815,17
231,7
%
-1
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~
_·· ____ · ____ ··_·_····· _____ ··M.·. __ ···.· _______________ ... __ . ___________ . _____________ _
240202C
Hochdruck-Reinigung ON g.400-600
205,17 m
I· .
2402020
Hochdruck-Reinigung ON g.600-800
156,D4 m
240202E
Hochdruck-Reinigung SPr.&
287,22 m
240202EA
_. __ .. _._-_ ....... _--_ .. -. _._ .. __ ._-------Hochdruck-Reinigung SPr.&
109,14 m
Z
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_18~3,~ %,L-_ _~1~O~O,,,,,-O--,-%~o
3,15
646,29
.~==_~20=0±~6~:;a~,
Eh
3,93
613,24
3,93
1.128,77
224,6 %,
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3,93
428,92
198,5 %
-
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240202EB
1
4,93
880,60
221,1 %
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4,93
505,62
Hochdruck-Reinigung SPr.&
178,62 m
Z
201,8 % L-_ _--'~""---'-~
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..
240202EC
Hochdruck-Reinigung SPr.&
102,56 m
Z
5,14
527,16
===18=8~,3=0310,
I
180,6 °/0,
_.-.--------- ... _._-------------_._. __ ._----------------------
240204A
Reinigen von Schächten b.1,5m2
91,84 m
7,80
716,35
14,50
1.331,68
114,4~L-_ _~~~~ c,.===
.. =2.1;,:;2"".,?=.0;,:;10,
Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV
108.06.2015·11 :06
Seite: 1
Gedruckt mit AU ER Success Version 2.00 • Lizenz 0016·04496
Dipl. Ing. Gerhard KURZ
Bauvorhaben ABA Wald hausen im Strudengau
Preisvergleich I EUR
Kanalsanierung 2015-2016
Positionsnummer PosItionstext
Menge EH
Vergleich auf Basis LV-Menger
SEKISUI
Braumann
EP
EP
EP
Pos. Preis
Pos. Preis
Pos. Preis
PVZZwGK
240205A
Entsorgung AN Deponie/Kläranlage
8.000,00 kg
240209A
Robotervorarbeiten Einbaupauschale je
67,00 ST
240210A
Abfräsen von Muffen ON 150-200
6,00 ST
0,05
400,00
100,0 %
'----~'-'-=-'-"-'
0,12
960,00
240,0 %
C::==~~:3"
Swietelsky-F
I·
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0,25
2.000,00
500,0 %·1
. •• - . ' . .
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2402108
Abfräsen von Muffen ON g.200-300
132,00 ST
240210C
Abträsen von Muffen ON g.300-400
45,00 ST
80,08
5.365,36
100,0 %
119,60
8.013,20
149,4 %
1.- - .- -.- -.1
47,16
32,03
282,96
192,18
147 ,2 %, '--_ ___'1..::.0"-'0c.: .O. .:.o/.!!.Jo
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79,35
476,10
53,05
7.002,60
132,5 %
..
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40,04
5.285,28
100,0 %
91,26
12.046,32
227,9 %
44,05
1.982,25
100,0 %
96,26
4.331,70
218,5 %.1
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2.728,35
137,6 %
=70,73
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2402100
Abfräsen von Muffen ON g.400-600
18,00 ST
52,05
936,90
1.273,14
101,40
1.825,20
194,8%
1~~,9~~----~10~0=,0~o/.=o
". -I
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212,21
14.218,07
108,7%
240213A
Abfräsen von Ablagerungen
67,00 h
2403
Aufrechterh.d.Betriebes b.Freispiegelieit.
240301A
Absperrorgane ON b.300
58,00 ST
197,00
195,25
13.199,00
13.081,75
100,9 %1'--_ _......:1-"-OO"".-"-O..!.%"-1
GJ
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2403016
252,4
%
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8,87
514,46
1000%
14~a%1
187,9 %
17,17
68,68
1000%
18,77
75,08
109,3 %
18,56
18,56
100,0 %
95,89
95,89
516,6 %
Absperrorgane ON g.300-600
4,00 ST
!
~.
12,58
729,64
EI
-------_ ... _----------------- -------------_.--.------------------_.---
2403010
Absperrorgane SPr. &
1,00 ST
2403010A
Absperrorgane SPr. &
2,00 ST
Z
t, -.
~_
94,74
94,74
510,5 %
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19,94
39,88
95,89
191,78
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:~ '--..-..-..-..-.._..-,1.=.00"".=..0--,-%,,-,
1E1",=..=.="".:ci~8~0~,;L~oäYOi
115,00
230,00
506,4 %
- -...·_·......
24030108
Absperrorgane SPr. &
2,00 ST
Z
2403010C
Absperrorgane SPr. &
3,00 ST
Z
95,46
190,92
1-.'-
-
95,91
191,82
422,3 %
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..........................................................
22,71
45,42
100,0 %
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.:.:.:.:.:.:..:.:.:~~
96,40
289,20
25,47
76,41
115,00
345,00
~====~~~~8~.~~_.~~'--------'1~0~0,~0~o/.~o ~====~45~1~,5~o3~
240302A
Kanalwasserh.in Wiederherstellungsstrecken
3.113,50 m
2,47
7.690,35
1000%
~--~'"""-='---'-"-'Qiiif
- - -
2403026
Kanalwasserh.in Hauskanälen
106,00 ST
-~.
-- --- -- -. - - ..
~
~
~
16,84
1.785,04
1000 %
5,55
17.279,93
22'!.:2 % .~z:li_24.8.,2...°OöiYo
-_. -- - --- . - -- -- - -. -. -------- ---- --139,62
47,02
14.799,72
4.984,12
829,1 %
279,2 %.1
IEI
_... - . --- . - --- -.
rtt44f~
Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV
108.06.2015·11:06
6,13
19.085,76
-
wo
A
Seite: 2
Gedruckt mil AUER SUGeess Version 2.00· Lizenz 0016·04496
Dip!. Ing. Gerhard KURZ
Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau
Preisvergleich I EUR
Kanalsanierung 2015-2016
Posilionsnummer Positions text
Menge EH
Vergleich auf Basis LV-Menger
PVZZwGK
2404
Instandsetzung von schliefbaren Profilen
240408A
Riss-,Muffen-und Fugenverpressung
Braumann
EP
EP
EP
Pos. Preis
Pos. Preis
Pos. Preis
.--------------
73,37
7.095,61
53,21
53,50
5.173,99
5.145,94
1000%
100,5 %IL------.!~~~
96,71 m
2404088
Swietelsky-F
SEKISUI
"I
- -
241,78 I
11~7,9~o/?1
--_.-------------
19,78
4.782,41
111,5 %
39,98
9.666,36
225,4 %
17,74
4.289,18
100,0 %
Material f.Riss-,Muffen-u.Fugenverpressung
.... ---------
CI
................ ;..:..:..:..:..:..:.:...:..:..:..:..:..:.:..:..:..:.:.:..:..:..:.c:.:;
240409A
5.00 ST
2410
Roboterverfahren (Reparatur)
241001A
Roboterv.Einbaupauschale je Haltungslänge
101,12
505,60
100,0 %
117.~L-_ _--..!~~~
104,30
521,50
103,1 %
80,08
160,16
100,0 %
146,40
292,80
182,8%
_-
118,63
593,15
Unsachgemäße Zuläufe einbinden ON b.200
2,00 ST
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.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .:..:.
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241009A
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2,00 ST
2415
Schlauchrelining (Renovation/Erneuerung)
2415028
Schlauchrelining ON g.150-200
34,34 m
120,84
4.149,65
100,0 %
140,84
4.836,45
116,6%
241502C
Schlauchre/ining ON g.200-250
971,50 m
136,32
132.434,88
101,8 %
147.60
143.393.40
110.2 %
.
--------_.- ._---._--------
I
=
..
151.11
22.941,52
102.2 %
241502E
Schlauchrelining ON g.300-400
152,88
62.006,60
1000%
154,36
62.606.87
101,0 %
1
0
Schlauchrelining Einbinden ON b.150
2460
Schacht- und Bauwerksinstandsetzung
246020C
Unterbau abschrämen Sonderprof.
1,00 ST
246021A
Unterbau herstellen bis ON300 ges.Unterbau
1,00 ST
129,50
4.447,03
107,2 %
0
133,90
130.083,85
100,0 %
153,95
23.372,69
104,1 %
0
.. _-------------
175,56
71.205,38
114,8 %
BE
.------------
202,26
41.497,68
106,6 %
208,63
42.804.62
109.9 %
318,32
5.411,44
100,0 %
419.75
7.135,75
131,9%
671.85
11.421,45
211,1 %
532,63
532.63
125,9 %
732,40
732,40
173,1 %
678,43
1q2,2 %1
732,40
732,40
142,7 %
Cl
17,00 ST
_-- --------
--_ .. _. -_ .... -----------".------
147,92
22.457,21
100,0 %
241505A
=
-_._-----------
Schlauchrelining ON g.250.300
151.82 m
Schlauchrelining ON g.400-500
205,17 m
.
"-"
525,25
1.050,50
117,8 %
..
2415020
241502F
.
------------------
445,80
891,60
100,0 %
. 163,~ %1 L -_ _---'='-"--'''-'
vorsteh.o.undichte Anschlüsse ON b.150
405,59 m
0
EI
=
=
678,43
189,75
38.931,01
100,0 %
---- -------
1
=
- - .--------.---
246021C
Unterbau herstellen Sonderprof. ges.
1,00 ST
1.258.09
1.258,09
173,5 %
1
Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV
108.06.2015. 11:06
932,37
932,37
128,6 %
=
Seite: 3
Gedruckt mit AUER Sueeess Version 2.00· Lizenz 0016·04496
Dipl. Ing. Gerhard KURZ
Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau
Preisvergleich I EUR
Kanalsanierung 2015-2016
Posilionsnummer Posilionstext
Menge EH
Vergleich auf Basis LV-Menger
SEKISUI
EP
Pos. Preis
PVZZwGK
Swietelsky-F
EP
Pos. Preis
Braumann
EP
Pos. Preis
246022A
Aufp.Gerinneausbildung für seitl. Zuläufe
2,00 ST
114,90
107,18
214,36
229,80
100,0 %
1 07 ,2 ~ '----_ _--'..:::..::.!"'-'-"_'
246023C
Aufsetzen Schachtbauw ,ON 1000/g.2-3m
1,00 ST
Z
3.317,41
3.317,41
265,0 %
2462
Abdichten von Schachtanschlüssen
246201C
Schachtanschlüsse ON 200mm
1,00 ST
Z
130,44
260,88
121,7%
=
... -----.------------
-
"."
Je 0 ' .
2.911,40
2.911,40
232,6 %
_r
."
1.251,90
1.251,90
100,0 %
"._-----------
............
2462010
'-180,28[-'-':"::":":":~'-"-'---'-'-';;~""
91,89
272,00
272,00
296,0 %-,
180,28
91,89
1000%
c=====1=9=6±,2=03~'----_ _--''':::''::'!~''_'
""" "",---" ""'-180,2~ii-'-'-'-'-'-'-'-'-'-'----:-:-:::-:-:"
115,49
Schachtanschlüsse ON 250mm
16,00 ST
Z
2.884,48
1.847,84
100,0 %
156,1 %, '----_ _--'-"-=-'-'-'-~
-------------
298,00
4.768,00
258,0
%
.-., .)
!.,
.-~-
~
-----------------
246201E
189,25
118,26
567,75
354,78
1000%
_160.,0 %, L -_ _---'="'-'-"-'
Schachtanschlüsse ON 300mm
3,00 ST
Z
"---
141,86
141,86
1000%
1~3,4~,----____---,~~,,_,
349,00
1.047,00
295,1 %
-~._J
.---------------
189,25
189,25
246201G
Schachtanschlüsse ON 400mm
1,00 ST
Z
2463
Schachtsteighilfen
246301A
Entfernen und Entsorgen der Steigbügel
32,82 m
Z
4,40
144,41
100,0 %
2463028
Edelstahl-Einstiegsleiter gerader Holm ges.
32,82 m
Z
123,38
183,47
6.021,49
4.049,33
1000%
148,7 %, '----_ _---'..::..::..1-=-.:."_'
2464
Sanierung der Kanalschächte
246401C
Deckel senken DN 600 bis 4 cm
21,00 ST
Z
...
16,60
544,81
377,3
%
-.
_.
~
-----------.
16,50
541,53
375,0 %
--_._ ..
...,.,~---.-~,'
-•• 1
~
392,00
392,00
276,3
%
-.." .......-----·.I
----------------
••
246401D
Aufpr,Einbau neuer Rahmen und Schachtabd,
21,00 ST
Z
24
UNTERIRDISCHE WIEDERHERSTELLUNG
u
__
•
331,00
216,69
6.951,00
4.550,49
100,0 %
i ,152,8 0/., '----_ _--'..:::..::.!~"_'
424.506,94
100,0 %
Summe
31
REGIE LEISTUNGEN
310104A
Regiestundensatz für händ. Saniereinheit 2
Z
._ ....
-_ .... _--_ .. "._-_.
310,00
6.510,00
167,6 %
__ I
".'~
------------------
520,00
10.920,00
240,0 %
443.027,06
104,4 %
451.896,61
106,5 %
165,96
20.081,16
132,8 %
139,00
16.819,00
111,2 %
o
fI
_._. - ----- -------._------._-----
125,00
15.125,00
100,0 %
Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV
108.06.2015 - 11 :06
G
......
324,36
6.811,56
175,3 %I
... --_ ...... _---
121,00 h
135,00
4.430,70
109,4 %
~
Cl
Seite: 4
Gedruckl mil AUER Success Version 2.00 - Lizenz 0016-04496
Dip!. Ing, Gerhard KURZ
Bauvorhaben ABA Wald hausen im Strudengau
Preisvergleich I EUR
Kanalsanierung 2015-2016
Posilionsnummer Posltions/ext
Menge EH
Materiallieferung für Regiearbeiten
315101A
Materiallieferung für Regiearbeiten
13,380,00 VE
31
Summe
REGIELEISTUNGEN
Braumann
EP
EP
EP
Pos. Preis
Pos. Preis
Pos. Preis
-_ .... _.-------.-.-_ ... --
---------_.---
1,20
16.056,00
100,0 %
1,20
16,056,00
1000%
1,20
16.056,00
1000%
31.181,00
100,0 %
36,137,16
115,9%
32,875,00
105,4 %
479.164,22
105,2 %
484.771,61
106,4 %
455.687, 94 1
100,0 %
=
Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV
108.06.2015. 11:06
Swietelsky-F
SEKISUI
PVZZwGK
3151
Summe
Gesamt
Vergleich auf Basis LV-Menger
0
El
0
Seite: 5
Gedruckt mll AUER Success Version 2.00 - Lizenz 0016·04496
Dip!. Ing. Gerhard KURZ
Bauvorhaben ABA Waldhausen im Strudengau
Preisvergleich I EUR
Kanalsanierung 2015-2016
Vergleich auf Basis LV-Menger
Braumann
Swietelsky-F
424.506,94
443.027,06
451.896,61
31.181,00
36.137,16
32.875,00
455.687,94
479.164,22
484.771,61
+20 % Umsatzsteuer
91.137,59
95.832,84
96.954,32
Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis)
546.825,53
574,997,06
105,2 %
581.725,93
106,4 %
Positionsnummer Posilionstext
SEKISUJ
z USA M M E N S TEL L U N G
24
31
**"."'jt"'**""'"
(EUR)
UNTERIRDISCHE WIEDERHERSTELLUNG
REGIELEISTUNGEN
Gesamt
1000%
Projekt: K:\WALDHAUSEN I.STR\GEMKAN\BAULEITUNG\KANALSANIERUNG 2015-2016\LV
f
08 06.2015·11:06
8
[;]
Seite: 6
Gedruckl mil AUER Suceess Version 2.00 • lizenz 0016·04496
SPÖ Waldllausen/Glaxwald
Schloss berg 8
4391 Waldhausen
Waldhausen, den 10.06.2015
An die
Marktgemeinde Waldhausen
Markt 14
4391 Waldhausen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrter Gemeinderat!
GemEiß § 46 bzw. § 55 Oö GemO 1990 verlangen die gefertigten Mitglieder des Gemeinde-
"Bürgerantrags" in die Tagesordnung der nächsten
rates die Aufnahme folgenden
Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015.
Antrag auf:
Errichtung eines Fußgängerüberganges übel' den Sal'mingbach im Bereich zwischen den
Häusern Schlossbel'g 37 (Waidhofer) und 62 (Reininger).
Begründung:
Die Engstelle im Bereich vor der sogenannten "Hafer-Kreuzung" stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko
für Fußgänger dar! Die Betreiber der Bürgerinitiative "Wiesensteg" fordern daher für einen sicheren
Schulweg und zum Schutz ihrer Kinder und Mütter mit Kinderwägen sowie älterer Lind behinderter
Personen (mit Rollstuhl, etc.) die Errichtung des hier genannten "Wiesenstegs" über den Sarmingbach
im Bereich zwischen den Häusern Schlossberg 37 (Waidhofer) und 62 (Reininger).
Der Besitzer des in Frage kommenden Grundstückes in diesem Bereich (Anm.: Hr. Waidhofer
Willibald) würde dafür der Gemeinde sogar das entsprechende Grundstück schenken bzw. um einen
symbolischen Betrag verl<aufen.
Die Unterzeichner der beiliegenden Unterschriftenlisten für dieses Projekt ersuchen daher den GR um
den umgehenden Beginn der dafür notwendigen Maßnahmen und Planungsschritte!
Mit freundlichen Grüßen
SPÖ Waldhausen
Bürgerfragestunde zur Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2015
Herr Manuel Aigner bezieht sich auf den Bürgerantrag der SPÖ und macht darauf
aufmerksam, dass dies sicher eine gute und sichere Lösung wäre. Er appelliert an die
Fraktionen um eine finanzielle Unterstützung und hofft, dass das Projekt umgesetzt werden
kann.
Herr Ing. Franz Gmeiner-Froschauer fragt nochmal nach, wie bei Tagesordnungspunkt Nr. 4
abgestimmt wurde und erkundigt sich nach rechtlichen Möglichkeiten. Jedoch besteht gegen
die Widmung selbst kein Rechtsmittel. Er befindet diese Entscheidung als unzufriedenstellend.
Der Vorsitzende erklärt nochmals, dass im Sinne der Allgemeinheit entschieden wurde!