UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld Vorsitzender: Andreas Drabben Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers Herr Oberbürgermeister Gregor Kathstede Rathaus 03.05.2015 Nachtrag zum Antrag zur Ratssitzung am 07.05.2015 TOP: UWG-Ratsgruppe – Ausschussbesetzungen- nach Benennungsrecht oder durch Aufhebungs- und Neubesetzungsbeschluss Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die UWG-Ratsgruppe beantragt die Auflösung und Neuwahl folgender Ausschüsse: Haupt- und Beschwerdeausschuss Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung, und Sicherheit Rechnungsprüfungsausschuss Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Sportausschuss Ausschuss für Schule und Weiterbildung Kultur- und Denkmalausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren Begründung: Aus der beigefügten Anlage ist ersichtlich, dass die UWG-Ratsgruppe lediglich in folgenden Gremien (gelbe und grüne Markierung) mit „persönlichen Mandaten“ vertreten ist und somit auch nur dort ein Antragsrecht (ohne Vertretungsmöglichkeit) über den jeweiligen Mandatsinhaber hat: GELB: Finanzausschuss ( RH. Andreas Drabben) GELB: Rechnungsprüfungsausschuss (RF. Ruth Brauers) GRÜN: Rat (RF. Ruth Brauers und RH. Andreas Drabben) Wie anhand der Tabelle weiter zu erkennen ist, wurden in der Vergangenheit 18 Anträge von RF. Ruth Brauers und RH. Andreas Drabben in diversen weiteren Ausschüssen ohne Problem angenommen und beraten. Diese Regelung soll jedoch künftig ganz wegfallen. UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: [email protected] Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld Mit Schreiben vom 30.04.2015 verweist der Oberbürgermeister nunmehr auf ein Urteil des OVG NRW in seiner Entscheidung vom 26.02.2015 (15 B 245/15). Er schließt daraus, dass danach also Ratsmitglieder, die nicht Mitglied im Ausschuss sind, dort unmittelbar keine Anträge mehr stellen können. Unter dieser Voraussetzung muss ab sofort jeder Antrag für fast alle Ausschüsse (außer Finanz- und Rechnungsprüfung) , wie auch diversen Verwaltungsschreiben zu entnehmen ist, von der UWG-Ratsgruppe zuerst im Rat behandelt werden, um danach in den entsprechenden Fachausschuss verwiesen zu werden. Dies führt zu einer unangemessenen Mehrbelastung des Ratsgremiums und der Verwaltung. Bei einer derartigen Verfahrensweise ist es auch schwer nachzuvollziehen, dass die UWG-Ratsgruppe inklusive Büro- und Personalkosten bisher € 68.180,00 für Ratsgruppenarbeit erhalten hat (RP Online 28.April 2015). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die bereits vorhandenen verschiedenartigen juristischen Auslegungen in der Ausschussbesetzung eine Mandatsausübung für alle Ratsmitglieder erschwert wurde und weiterhin wird, wenn keine Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgt, zumal sich auch das Verhältnis der Fraktionen und Ratsgruppen im Rat der Stadt Krefeld untereinander wesentlich verändert hat: Sitzverteilung im Rat neu (nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion und der Ratsgruppe DiePARTEI/Piraten: SPD-Fraktion: 20 Sitze CDU-Fraktion: 20 Sitze Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: 6 Sitze FDP-Fraktion: 4 Sitze Fraktion DIE LINKE: 3 Sitze Ratsgruppe UWG: 2 Sitze RH. Preuss, Die PARTEI: 1 Sitz RH. Klein, Piraten: 1 Sitz RH. Heitzer Parteilos: 1 Sitz Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (Beschl. v. 27.09.2002 – 15 B 855/02 NWVBL.2003 S. 101 = NVVwZ-RR 2203 S 228 f.) kann gleichwohl ein Bedürfnis bestehen, einen Weg zur Abberufung von Ausschussmitgliedern zu eröffnen, weil ein Ratsmitglied seinen Ausschusssitz nicht verliert, wenn es aus der Fraktion austritt oder ausgeschlossen wird. In einem solchen Fall sieht das OVG NRW die Möglichkeit, analog § 50 Abs. 3 Satz 1 GO zu verfahren. Dass bedeutet, es muss ein einstimmiger Beschluss aller Ratsmitglieder auf Grund eines einheitlichen Wahlvorschlages herbeigeführt werden. Mithin darf keine Gegenstimme eines Ratsmitgliedes vorliegen, wobei aber Enthaltungen möglich sind. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, kann ein Ausschussmitglied auf diesem Wege nicht abberufen werden. Letztlich bleibt es dem Rat aber jederzeit unbenommen, einen Ausschuss aufzulösen und neu zu wählen! Vor diesem Hintergrund beantragt die UWG-Ratsgruppe nochmals die Auflösung und Neuwahl der benannten Ausschüsse. Die Auflösung der Ausschüsse kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates geschehen. Wir bitten um entsprechende Vorgehensweise und Beschlussfassung. Mit freundlichen Grüßen Ruth Brauers Stellvertr. Vorsitzende UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: [email protected] Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall
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