pdf.-Datei - UWG Stadtrat Krefeld

UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld
Vorsitzender: Andreas Drabben
Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers
Herr Oberbürgermeister
Gregor Kathstede
Rathaus
03.05.2015
Nachtrag zum Antrag zur Ratssitzung am 07.05.2015
TOP: UWG-Ratsgruppe – Ausschussbesetzungen- nach Benennungsrecht oder durch Aufhebungs- und
Neubesetzungsbeschluss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die UWG-Ratsgruppe beantragt die Auflösung und Neuwahl folgender Ausschüsse:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung, und Sicherheit
Rechnungsprüfungsausschuss
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Sportausschuss
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Kultur- und Denkmalausschuss
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Begründung:
Aus der beigefügten Anlage ist ersichtlich, dass die UWG-Ratsgruppe lediglich in folgenden Gremien (gelbe und
grüne Markierung) mit „persönlichen Mandaten“ vertreten ist und somit auch nur dort ein Antragsrecht (ohne
Vertretungsmöglichkeit) über den jeweiligen Mandatsinhaber hat:
GELB: Finanzausschuss ( RH. Andreas Drabben)
GELB: Rechnungsprüfungsausschuss (RF. Ruth Brauers)
GRÜN: Rat (RF. Ruth Brauers und RH. Andreas Drabben)
Wie anhand der Tabelle weiter zu erkennen ist, wurden in der Vergangenheit 18 Anträge von RF. Ruth Brauers
und RH. Andreas Drabben in diversen weiteren Ausschüssen ohne Problem angenommen und beraten. Diese
Regelung soll jedoch künftig ganz wegfallen.
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
Mit Schreiben vom 30.04.2015 verweist der Oberbürgermeister nunmehr auf ein Urteil des OVG NRW in seiner
Entscheidung vom 26.02.2015 (15 B 245/15). Er schließt daraus, dass danach also Ratsmitglieder, die nicht
Mitglied im Ausschuss sind, dort unmittelbar keine Anträge mehr stellen können.
Unter dieser Voraussetzung muss ab sofort jeder Antrag für fast alle Ausschüsse (außer Finanz- und
Rechnungsprüfung) , wie auch diversen Verwaltungsschreiben zu entnehmen ist, von der UWG-Ratsgruppe
zuerst im Rat behandelt werden, um danach in den entsprechenden Fachausschuss verwiesen zu werden. Dies
führt zu einer unangemessenen Mehrbelastung des Ratsgremiums und der Verwaltung. Bei einer derartigen
Verfahrensweise ist es auch schwer nachzuvollziehen, dass die UWG-Ratsgruppe inklusive Büro- und
Personalkosten bisher € 68.180,00 für Ratsgruppenarbeit erhalten hat (RP Online 28.April 2015).
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die bereits vorhandenen verschiedenartigen juristischen Auslegungen
in der Ausschussbesetzung eine Mandatsausübung für alle Ratsmitglieder erschwert wurde und weiterhin wird,
wenn keine Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgt, zumal sich auch das Verhältnis der
Fraktionen und Ratsgruppen im Rat der Stadt Krefeld untereinander wesentlich verändert hat:
Sitzverteilung im Rat neu (nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion und der Ratsgruppe DiePARTEI/Piraten:
SPD-Fraktion:
20 Sitze
CDU-Fraktion:
20 Sitze
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
6 Sitze
FDP-Fraktion:
4 Sitze
Fraktion DIE LINKE:
3 Sitze
Ratsgruppe UWG:
2 Sitze
RH. Preuss, Die PARTEI:
1 Sitz
RH. Klein, Piraten:
1 Sitz
RH. Heitzer Parteilos:
1 Sitz
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (Beschl. v. 27.09.2002 – 15 B 855/02 NWVBL.2003 S.
101 = NVVwZ-RR 2203 S 228 f.) kann gleichwohl ein Bedürfnis bestehen, einen Weg zur Abberufung von
Ausschussmitgliedern zu eröffnen, weil ein Ratsmitglied seinen Ausschusssitz nicht verliert, wenn es aus der
Fraktion austritt oder ausgeschlossen wird.
In einem solchen Fall sieht das OVG NRW die Möglichkeit, analog § 50 Abs. 3 Satz 1 GO zu verfahren. Dass
bedeutet, es muss ein einstimmiger Beschluss aller Ratsmitglieder auf Grund eines einheitlichen
Wahlvorschlages herbeigeführt werden. Mithin darf keine Gegenstimme eines Ratsmitgliedes vorliegen, wobei
aber Enthaltungen möglich sind.
Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, kann ein Ausschussmitglied auf diesem Wege nicht abberufen
werden.
Letztlich bleibt es dem Rat aber jederzeit unbenommen, einen Ausschuss aufzulösen und neu zu wählen!
Vor diesem Hintergrund beantragt die UWG-Ratsgruppe nochmals die Auflösung und Neuwahl der benannten
Ausschüsse.
Die Auflösung der Ausschüsse kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates geschehen. Wir
bitten um entsprechende Vorgehensweise und Beschlussfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Brauers
Stellvertr. Vorsitzende
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
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