R ECHTS -TIPP ------W ------DER OCHE RECHTSANWALTSKANZLEI ns Rechtsanwältin Birgit Guye ht Schwerpunkt: Bergschadensrec BIRGIT GUYENS 47475 KAMP-LINTFORT 0 28 42 / 90 81 78 • www.kanzlei-guyens.de Achtung bei Bergschäden! Kamp-Lintfort ist Bergbaustadt. In der Vergangenheit haben Bürger, Stadt und Bergbau erfolgreich voneinander profitiert. Es gibt jedoch auch eine Kehrseite der Kohleförderung: Geländeabsenkungen, eine Vielzahl von Bergschäden an privaten und öffentlichen Gebäuden sowie im privaten und öffentlichen Verkehrsraum. Dies hat gezeigt, dass ein oberflächenschonender Abbau nicht durchgängig möglich ist. Aktuelle Planungen betreffen z.B. auch das Gebiet im Bereich Girondelle 5 u. a. in den Ortsteilen Kamperbrück, Kamp, Niersenbruch, Geisbruch. Seitens der RAG wird regelmäßig auf die umgehende Bearbeitung und Sanierung von Bergschäden hingewiesen. Hierbei wird seitens der RAG die kulante und unbürokratische Hilfe der betroffenen Anwohner hingewiesen. Die Wirklichkeit sieht meist jedoch anders aus. Angezeigte Schäden werden häufig – wenn überhaupt - erst nach Wochen oder Monaten gutachterlich untersucht. Sanierungsvorschläge sind teilweise nur Oberflächenbehandlungen. Weitergehende Untersuchungen finden häufig nicht statt. Regelmäßig werden die Zusammenhänge zwischen untertägigem Steinkohleabbau und Schäden an Häusern abgestritten. Vielmehr wird auf eine nicht sach- und fachgerechte Bauausführung der betroffenen Häuser verwiesen. Was bedeutet der Bergschadensverzicht? Darunter versteht man den vertraglich vereinbarten teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Haftung für Bergschäden. Zu prüfen ist immer, ob überhaupt ein wirksamer Bergschadensverzicht vorliegt und wer daran gebunden ist (Voreigentümer/Rechtsnachfolger). Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit Architekten und Bauingenieuren: Prüfung von Vereinbarungen mit der RAG, Begleitung der Regulierungsverfahren, Kontrolle der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, juristische Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bei der RAG, die in der Regel auch für die Rechtsanwaltskosten aufkommen muss.
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