Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt Willkommen bei den Integrationsfachdiensten des Landes Sachsen-Anhalt ***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB) ***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) Die Integrationsfachdienste (IFD) sind landesweit flächendeckend organisiert. Auf unserer Standortseite finden Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie, wo immer wir können. Jahresbericht 2013 IFD Wittenberg/Dessau Jahresbericht 2013 IFD Halberstadt/Sangerhausen Jahresbericht 2013 IFD Magdeburg/Stendal Jahresbericht 2013 IFD Halle/Merseburg Herr B. Mitarbeiter in einem CallCenter Unsere Dienste beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsleben. Die IFD werden für die Neuorientierung und Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden durch diverse Leistungsträger beauftragt. Wir unterstützen behinderte Schüler bzw. schwerbehinderte Schulabsolventen bei der Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der WfbM bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Frau P. Krankenschwester in einer Klinik file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/index.html[12.11.2014 09:54:41] Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber, (zukünftiger) Arbeitnehmer und Sozialleistungsträger tätig werden zu dürfen und präsentieren Ihnen auf den folgenden Frau F. Servicemitarbeiterin in Seiten gern unser Dienstleistungsangebot. einem Restaurant Homepage zuletzt aktualisiert: 01.04.2015 file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/index.html[12.11.2014 09:54:41] Region Stand: 01.04.2015 Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen! Förderschulen des IFD Halberstadt/Sangerhausen Förderschulen des IFD Magdeburg/Stendal Förderschulen des IFD Wittenberg/Dessau Förderschulen des IFD Halle/Merseburg file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/region.html[12.11.2014 09:54:45] IFD IFD-Dienstleistungsspektrum Struktur und Entwicklung: Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten. Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109 ff.) geregelt. Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt, das Teil des Landesverwaltungsamtes ist. Beauftragung und Finanzierung: Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte "persönliche Budget" finanzierbar. Aufgaben: Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen. file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] IFD Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr 2019 auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei: a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schule für Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchen b) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mit Gleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei der beruflichen Orientierung wünschen c) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die: Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion „Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle: elektronischer Bundesanzeiger – veröffentlicht am 30. September 2011 Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt; abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt. Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3 wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches im Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der beteiligten Kooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen fortsetzen will. Dienstleistungsspektrum Casemanagement zurück Die Integrationsfachdienste können unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten, um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir den Sozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an. Begleitung am Arbeitsplatz zurück Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] IFD Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes betreut werden dürfen. Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreut werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die Fachberater individuelle Lösungsvorschläge. Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutz und der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit sowie bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz können geeignete Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiert und begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite. Betriebliche Wiedereingliederung zurück Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die (stufenweise)Wiedereingliederung schon während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche Umsetzung zu empfehlen wäre. Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Sie alle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und deren technischen Fachdiensten zusammen. Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.B. MELBA) bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] IFD Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen, unter denen sie tätig werden können. Berufliche Neuorientierung zurück Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.B. während der Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung helfen. Information und Mitarbeiterschulung zurück Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebot des Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren. Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurück Im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen an. file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] Informationen für interessierte Arbeitgeber Unser Angebot für Arbeitgeber Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie als Arbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit der Beschäftigung behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten Ihnen Unterstützung: bei Personalentscheidungen, z.B. beim Finden eines passgenauen Mitarbeiters bei der Feststellung der Eignung der schwerbehinderten Mitarbeiter für die vorgesehenenen Arbeitsaufgaben bei der individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten bei der Klärung der für Sie in Betracht kommenden Leistungen und deren Beantragung Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber Beratung: Auswahl geeigneter Arbeitsplätze Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Psychosoziale Beratung Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt) zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen für außergewöhnliche Belastungen Arbeitsmarktprogramme file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAG.html[12.11.2014 09:54:49] Informationen für interessierte Arbeitgeber Zuschüsse: zu Gebühren der Berufsausbildung Prämien und Zuschüsse: zu Kosten der Berufsausbildung Prämien: zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen Links des Integratiosamtes Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte! Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den Integrationsfachdienst (IFD). In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen. Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen. Herr D. ist 35 Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von Baustoffen erwerben. Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetespumpe. Ein Einsatz im Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben und Tragen sind nicht möglich. Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D. konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen. Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale einwöchige Erprobung, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese Maßnahme die Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D. zu verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAG.html[12.11.2014 09:54:49] Informationen für interessierte Arbeitgeber D. ein. Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. nach oben file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAG.html[12.11.2014 09:54:49] Informationen für behinderte Menschen Unser Angebot für Arbeitnehmer Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nach unserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch uns bestehen. Dazu beraten wir individuell bezüglich: der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die Arbeitsaufnahme erschweren könnten der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der Förderschulen oder während der integrativen Beschulung der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder zugesichert wird. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können durch uns vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen Sie auch bei der betrieblichen Erprobung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAN.html[12.11.2014 09:54:50] Informationen für behinderte Menschen der ihr gewandeltes Leistungsvermögen berücksichtigt. Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Sie dieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen. Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen. http://youtu.be/TiFm3gWk36M Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte. Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen. Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für die Arbeitsplatzakquise. Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen wollte. Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet. Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes nach oben file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAN.html[12.11.2014 09:54:50] Beispiel Herr G. Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbsleben zurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch die Fähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerecht werdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen, die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick auf das veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen. Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus der Genussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter Herrn G., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung (Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte. In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt des Arbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzes für Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten unter erhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten. Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer im Unternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein, Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, die seinem veränderten Leistungsprofil entsprechen. Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für den schwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurde geschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich der Beantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen im Arbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier die Agentur für Arbeit- unterstützt. Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeispielHerrG.html[12.11.2014 09:55:33] Beispiel Herr G. Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung des Arbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. An seinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durch verantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet und hinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht. Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeber bei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeispielHerrG.html[12.11.2014 09:55:33] Informationen für Sozialleistungsträger Unser Angebot für Sozialleistungsträger Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden. Auftraggeber können sein: Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben Rehabilitationsträger, z. B. Bundesagentur für Arbeit Träger -der gesetzlichen Rentenversicherung -der gesetzlichen Unfallversicherung -der Berufsgenossenschaften Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der Grundlage des § 33 Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden. Grundlage hierfür bildet die „Gemeinsame Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen“. Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste vom 16. Dezember 2004, zuletzt geändert am 25.06.2009 in der jeweils gültigen Fassung (externer Link) nach oben file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/AuftrgLT.html[12.11.2014 09:54:51] externe Links Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link) Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links) ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V. Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen Der Weg e.V. Magdeburg Träger des IFD Magdeburg-Stendal ASB Landesverband Sachsen-Anhalt Träger des IFD Halle-Merseburg Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Träger des IFD Wittenberg-Dessau weiterführende externe Links: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) Integrationsamt Sachsen-Anhalt Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Gesundheit file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44] externe Links Deutscher Behindertenrat Bundesagentur für Arbeit file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44] Impressum Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentation veröffentlicht ist:http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php? id=master_impressum (externer Link) Diese Internetpräsentation © ist eine Projektarbeit im Rahmen einer Weiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007 von Mandy Ludwig, Fachberaterin des IFD Magdeburg-Stendal Ines Benecke, Fachberaterin des IFD Halberstadt-Sangerhausen Michael Hermann (Layout und inhaltliche Weiterentwicklung) Fachberater des IFD Halberstadt-Sangerhausen file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/impress.html[12.11.2014 09:54:42] Jahresbericht 2013 Träger Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Str. der Völkerfreundschaft 129 06886 Lutherstadt Wittenberg Bürostandort Wittenberg Str. der Völkerfreundschaft 129 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491/ 877090 Bürostandort Köthen Georgstraße 8 06366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03496/ 7003721 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum 2.1 Bereich Vermittlung 2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger 2.1.2 Übersicht der betreuten Personen 2.1.3 Vermittlungsergebnisse 2.2 Bereich Berufsbegleitung 2.2.1 Unterstützte Beschäftigung 2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung 2.2.3 Übersicht der betreuten Personen 2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung 2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen 2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit 2.3 Modellprojekte 2.3.1 Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 2.3.2 Übergang Förderschule Beruf 2.3.3 Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt 2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk 2.5 Öffentlichkeitsarbeit 3. Schlussbemerkung Anhang 2 1. Vorwort In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 1998 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Am Standort Wittenberg waren 2013 drei Integrationsfachberaterinnen beschäftigt. In Dessau arbeiteten zwei Fachberaterinnen. An beiden Standorten stand jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung der IFD nicht geändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wurde weiterhin vorrangig durch das Integrationsamt beauftragt, und nur in Einzelfällen durch die Rehabilitationsträger in Anspruch genommen. Im Bereich der Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erfolgt die Beauftragung im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach §113 Abs. 2 SGB IX. Diese Möglichkeit wurde 2013 jedoch ausschließlich von den Rentenversicherungsträgern genutzt. Hauptaugenmerk erhält seit 2012 das neue Aufgabenfeld, in dem 2013 die Fallzahlen deutlich gesteigert werden konnten: die Umsetzung des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Schule in Arbeit und Beruf“(kurz: Übergang Förderschule-Beruf(ÜFB)) unter Einbezug der Richtlinie zur Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 (berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel dieses Modellprojektes ist es, die berufliche Orientierung von motivierten jungen Menschen mit Behinderungen längerfristig zu unterstützen und nach Beendigung der Schule geeignete Alternativen aufzuzeigen und wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Durch Auslaufen des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 Artikel 3 Ende 2013, wurden frühzeitig Möglichkeiten gesucht, wie auch weiterhin die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen betreut werden können, die Interesse und Potential für eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Hier hat das Land Sachsen-Anhalt ein weiteres Modellprojekt ins Leben gerufen, um den Übergang von der Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können („Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)). All diese Änderungen in den Aufgabengebieten haben sich – wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann – auf die Gesamtzahl der betreuten Klientinnen und Klienten ausgewirkt. Den Fachdienstmitarbeiterinnen ist es trotz der strukturellen Veränderungen und Neuerungen auch im Jahr 2013 gelungen, ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis zu erzielen. 3 2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD). Für die Bereiche Vermittlung, Berufsbegleitung und Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 erhoben. Der IFD Wittenberg/ Dessau wurde im Berichtszeitraum für 261 Klientinnen und Klienten (162 männlich, 99 weiblich) verschiedener Leistungsträger tätig. 26 Personen wurden im Bereich Vermittlung unterstützt, 192 Klientinnen und Klienten in der Berufsbegleitung und insgesamt 43 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf sowie im Projekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt. Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen: Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen. 2.1 IFD Bereich Vermittlung Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Wittenberg/ Dessau 26 Klientinnen und Klienten. Von diesen 26 unterstützten Klientinnen und Klienten hatten 22 Personen die Anspruchsberechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger. Bei einer Klientin und drei Klienten erfolgten im Rahmen der Qualifizierten Beratung keine Leistungszusagen durch einen Träger der Arbeitsvermittlung. 4 In den weiteren Ausführungen werden ausschließlich die 22 (m 19; w 5) Betreuungsfälle betrachtet1. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Betreuungsfälle um 79,2% verringert (in 2012 = 106). Dieser gravierende Rückgang der Vermittlungszahlen ist der Konzentration der Mitarbeiterinnen in den Landesmodellprojekten ÜFB und ÜWA geschuldet sowie der geringen Inanspruchnahme durch die Reha-Träger. Die Vermittlung von Personen aus dem SGB III und SGB II Bereich durch Nutzung des Vermittlungsgutscheins war grundsätzlich nicht mehr möglich. Zwei Klienten, die seit 2012 in Betreuung waren, wurden im Februar abgemeldet, als sich herauskristallisierte, dass die angebahnte Vermittlung nicht zu Stande kommen wird. Die Betreuung endete im Jahresverlauf in 15 Fällen. Im Berichtszeitraum wurden 16 neue Klientinnen und Klienten angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 4,3 Monate (im Vergleich 2012 = 5,9 Monate). 2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger Im Berichtszeitraum wurde der IFD Wittenberg/ Dessau für unterschiedliche Leistungsträger tätig. Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte der nachfolgenden Tabelle: Leistungsträger Gesamt -zahl Leistungsträger Betreuungsfälle Agentur für Arbeit 2 Dessau-Roßlau-Wittenberg (DE) 2 Deutsche Rentenversicherung 20 Mitteldeutschland 18 Bund 1 Knappschaft-Bahn-See 1 22 Gesamt 22 Im Vergleich zum Vorjahr ist die Häufigkeit der Beauftragung durch die Rentenversicherungsträger gesunken (2012 = 23). Die Berufsgenossenschaften haben den IFD im Jahr 2013 nicht in Anspruch genommen. 1 Angaben zur monatlichen Inanspruchnahme im Bereich der Vermittlung entnehmen sie bitte der Anlage 1. 5 2.1.2 Übersicht der betreuten Personen Altersstruktur der Klientinnen und Klienten in der Vermittlung Altersgruppen Anteil der Frauen und Männer Bis 25 0 26-40 4,5% 41-50 50% 51-60 36,5% Über 60 9% Die betreuten Personen hatten folgende berufliche Qualifikationen (höchster erreichter Abschluss Schwerbehindertenstatus Von den 22 Klientinnen und Klienten hatten neun Personen einen Schwerbehindertenausweis, ein Klient war von der Agentur für Arbeit gleichgestellt, fünf Klienten hatten die Anerkennung/ Gleichstellung beantragt. Sieben Klientinnen und Klienten waren anerkannte Rehabilitanden. 6 Betreuungsrelevante Behinderung Der folgenden Tabelle kann die Verteilung nach betreuungsrelevanter Behinderung der Klientinnen und Klienten im Bereich Vermittlung entnommen werden. männlich Sehbehinderung Organische Erkrankung Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat) 6 12 weiblich 1 2 1 Diese genannten Behinderungsarten sind eher typisch für Personen, die einen Reha-Status haben und meist in ihrem erlernten Berufsbild nicht mehr arbeiten können. Neben den o.g. betreuungsrelevanten Behinderungen gab es bei 63,6% der betreuten Personen weitere Erkrankungen, die sich erschwerend auf die Vermittlungsbemühungen auswirkten. Weitere, die Vermittlung hemmende Faktoren: 17 der 22 betreuten Klientinnen und Klienten waren langzeitarbeitslos, 10 Personen waren zum Betreuungsbeginn bereits über 50 Jahre und bei 21 Menschen lagen zudem sonstige gesundheitliche Einschränkungen vor, die noch nicht als Behinderung anerkannt waren. Bei zwei Personen wurde zudem bereits zu Betreuungsbeginn die Erwerbsfähigkeit in Frage gestellt. Weitere Probleme, die zu Schwierigkeiten in der Vermittlung in Arbeit führten, waren: Problemfelder arbeitsbezogen zu Beginn der Betreuung (Mehrfachnennungen möglich) Belastbarkeit Qualifikation Arbeitsfähigkeit Motivation Soziale Fähigkeiten gesamt 14 10 4 3 1 2.1.3 Vermittlungsergebnisse Im IFD Wittenberg/ Dessau wurden im Jahr 2013 vier Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. Von 22 betreuten Klientinnen und Klienten wurden vier vermittelt, das entspricht einer Vermittlungsquote von 18,2%. Verglichen zum Vorjahr (= 34,9 %) ist diese Quote deutlich gesunken. Dies lässt sich vor allem mit den massiven Einschränkungen begründen, die 7 Rehabilitanden aufweisen und daher nicht in ihren ursprünglichen Berufsbildern arbeiten können. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreuten Personen zu eruieren und erfolgreich solche Arbeitsplätze zu akquirieren, bleibt auch 2014 eine große Herausforderung. In 15 Fällen endete die Betreuung wie folgt: Beendigung der Vermittlungstätigkeit In Arbeit vermittelt (eine Weiterbetreuung bis zum Ende der Probezeit als Sicherungsfall im Auftrag des Integrationsamtes kann nur bei bestehendem Schwerbehindertenstatus oder bei erfolgter Gleichstellung erfolgen) Klientin/ Klient nicht vermittlungsfähig Trotz Vermittlungsfähigkeit nicht vermittelbar Sonstiges (bspw. Rentenantrag gestellt, Antritt med. Reha, etc.) 2.2 Anzahl 4 1 7 3 Bereich Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zwei Fälle in der Berufsbegleitung beauftragt, in den anderen Fällen war das Integrationsamt Auftraggeber. Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Schwerpunkt bildet die berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige berufliche Betreuung differenziert. Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen, auch in der Kommunikation behinderungsbedingt notwendigem Umbau des Arbeitsplatzes (bpsw. Begleitung Antragstellung für eine Arbeitsplatzausstattung) Gefährdung des Arbeitsplatzes Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im Arbeitsbereich privaten Belastungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung). Um einen Weg in die Berufsbegleitung zu finden, gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen. Klientinnen und Klienten, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein 8 Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden bei den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen2 während der ersten sechs Monate betreut und können bei weiterem Unterstützungsbedarf auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung besonders bei hörbehinderten Menschen eine weitere Betreuung der Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint. Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigen, damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und bezüglich des Umgangs mit den behinderten Menschen gegeben. 2.2.1 Unterstützte Beschäftigung 2013 hat der IFD Wittenberg/ Dessau sechs Fälle der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) im Rahmen der Berufsbegleitung betreut. Ein Klient wurde wegen Fehleingabe in KLIFD am selben Tag wieder abgemeldet. Über ihn wird nicht berichtet. Die fünf Betreuungsklienten (weiblich = 2, männlich = 1) wurden zunächst bei einem Maßnahmeträger3 auf allgemeine Arbeitsmarktfähigkeiten getestet (DIA-AM = Diagnose allgemeiner Arbeitsmarktfähigkeiten). Da dies positiv verlaufen ist, schloss sich eine individuelle betriebliche Qualifikation an (InbeQ). Hier wurden nach dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ geeignete Arbeitgeber akquiriert, um dann die behinderten Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu qualifizieren und Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet. Als sich das Arbeitsverhältnis anbahnte, wurde in einem Gespräch zwischen altem und neuem Leistungsträger die Übergabe an den IFD vorbereitet. Hier hatte die Integrationsfachberaterin die Möglichkeit, den bisherigen Förderplan für die betroffene Person einzusehen und Förderziele fortzuschreiben, konnte mit dem bisherigen Leistungsträger Informationen austauschen und die Klientin oder den Klienten sowie die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kennenlernen. In Vorbereitung der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses klärt die Integrationsfachberaterin über mögliche Förderungen des Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt die Antragstellung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernahm der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der Berufsbegleitung. Der IFD Wittenberg/ Dessau hat 2013 einen Klienten neu aufgenommen, nachdem ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde und hierbei auch die Beantragung möglicher Förderungen über das Integrationsamt begleitet. Die vier weiteren Personen werden bereits seit 2011 betreut. 2 3 Siehe Tabelle Beendigung der Vermittlungstätigkeit Pkt. 1 In der Region Wittenberg zuständiger Bildungsträger: IB Internationaler Bund; in der Region Dessau zuständig: BWSA e.V. 9 2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum erfolgte die Begleitung von 192 Menschen. Davon wurden 172 Klientinnen und Klienten längerfristig betreut und 20 Personen in qualifizierter Beratung (kurzfristigere Beseitigung von Problemlagen bzw. Betreuungsaufnahme ab 2014) unterstützt. Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche Beratungsgespräche, auf die nicht näher eingegangen wird. Ein gesteigerter Beratungsbedarf wurde bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder der Feststellung von weiteren Behinderungen deutlich. Von den 172 Klienten wurde bereits über sechs Fälle der UB berichtet. Ein Klient wurde durch Fehleingabe statistisch ebenfalls im Bereich Berufsbegleitung erfasst. Über ihn wird jedoch im Modellprojekt ÜWA berichtet. Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 166 (m 94; w 72) langfristig betreuten Personen im Rahmen der Berufsbegleitung. Verglichen zum Vorjahr wurden 15,7% weniger betreut. Diese Differenz lässt sich vorrangig mit der gesunkenen Anzahl der vermittelten Klientinnen und Klienten begründen, die anschließend im Rahmen der Sicherung begleitet werden. Im Berichtszeitraum wurde bei 104 Klientinnen und Klienten die Betreuung abgeschlossen. 95 Personen wurden im Jahresverlauf neu angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 8,6 Monate und damit 0,5 Monate mehr als im Vorjahreszeitraum. Einleitende Stellen (nicht auftraggebende Stelle) In den meisten Fällen (78) wurde die Betreuung durch das Integrationsamt eingeleitet. Auch hatten alle Personen die Möglichkeit, sich über Eigeninitiative (22) an den IFD zu wenden. In 39 Fällen wurde die Betreuung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder die betrieblichen Helferinnen und Helfer/ Kolleginnen und Kollegen bzw. den Betriebsrat (13) eingeleitet. In drei Fällen wurde die Betreuung vom Vermittlungsbereich des IFD eingeleitet. Auch Kliniken oder Beratungsstellen haben sich um weiterführende Unterstützung für ihre Klientinnen und Klienten bemüht, dies ist in 2013 in sechs Fällen eingetreten. In einem Fall ist die Betreuung durch das private Umfeld der Klientin eingeleitet worden. In jeweils einem Fall wurde der IFD Wittenberg/ Dessau durch die Agentur für Arbeit, den SGBII-Träger und durch eine Reha-Einrichtung auf die Betreuungsnotwendigkeit aufmerksam gemacht. Zwei Betreuungsfälle wurden durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland eingeleitet und beauftragt. 2.2.3 Übersicht der betreuten Personen Die Altersverteilung bei den betreuten Klientinnen und Klienten stellte sich 2012 folgendermaßen dar: 10 Altersgruppen Anteil der Frauen und Männer Bis 25 3,5 % 26-40 26,2 % 41-50 23,3 % 51-60 38,9 % Über 60 8,1 % Die berufliche Qualifikation (höchster erreichter Abschluss) stellte sich wie folgt dar: Schwerbehindertenstatus: Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war anerkannt schwerbehindert (96) bzw. von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (70). Bei drei Personen wurde zum Betreuungsbeginn der Status Anerkennung/ Gleichstellung beantragt nicht geändert. Bei zwei Fällen handelt es sich um eine Fehleingabe, in einem Fall hätte jedoch keine Betreuung aufgenommen werden dürfen. 11 Die betreuungsrelevanten Behinderungen setzten sich prozentual wie folgt zusammen (bezogen jeweils auf die betreuten Frauen und Männer): Seelische Behinderung Hirnorganische/Neurologische Erkrankung Sehbehinderung Lernbehinderung / geistige Behinderung Hörbehinderung Organische Erkrankung Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat) männlich 4,1 % 14,2 % weiblich 14,9 % 14,9 % 6,1 % 14,3 % 0 8,1 % 9,2 % 27,6 % 24,5 % 13,5 % 25,7 % 22,9 % Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Wittenberg/ Dessau waren Folgende: Gründe zur Aufnahme der Begleitung im Zusammenhang mit: Prävention Abmahnung Zustimmungsverfahren zur Kündigung Wiederaufnahme der Arbeit Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme Belastung / Belastbarkeit Konflikte am Arbeitsplatz Krisenintervention Kommunikation andere Probleme am Arbeitsplatz 110 5 8 33 82 7 111 47 15 21 9 2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 104 Personen abgeschlossen. Dabei konnten bei 84 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die Sicherungsquote beträgt demnach 80,8% (in 2012 = 89,4%). Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich): Stabilisierung der beruflichen Situation Anpassung der beruflichen Anforderungen Verbesserung der betrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe 47 24 10 20 12 Reduzierung der Arbeitszeit oder von Arbeitsinhalten Reduzierung von Informationsdefiziten Einleitung finanzieller Leistungen Arbeitsausstattung/-gestaltung Technische Hilfsmittel/ Hörbehindertentechnik 12 10 27 11 3. Bei 20 abgeschlossenen Fällen kam es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: in sieben Fällen durch einvernehmliche Auflösung, in einem Fall wegen Erreichen der Altersgrenze, in vier Fällen wegen einer betriebsbedingten Kündigung, in einem Fall wegen einer verhaltensbedingten Kündigung, in sechs Fällen wegen personenbedingter Kündigung und in einem Fall wurde eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt, so dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. 2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen Im Jahr 2013 wurden 44 Fachdienstliche Stellungnahmen im Rahmen der Leistungsgewährung für Anträge nach §27 SchwbAV und nach §102 Abs. 4 SGB IX (Bewilligung einer Arbeitsassistenz) angefertigt. Verglichen zum Jahr 2012 wurden geringfügig (17 %) weniger Stellungnahmen beauftragt (2012 = 53 Stellungnahmen). Fachdienstliche Stellungnahmen Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) Leistungen zur Arbeitsassistenz Gesamt: 44 38 6 2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung Beratungsinhalte mit Klientinnen und Klienten Informationen zu sozialrechtlichen Fragen (SB-Ausweis, Reha) Umgang mit Krisen (Intervention/ Prävention) Unterstützungsprozesse bei Entwicklung der Persönlichkeit Unterstützung zur Krankheits- und Behinderungsbewältigung Klärung/ Auseinandersetzung zur beruflichen, betrieblichen Situation Vorbereitung von Betriebsgesprächen Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Auseinandersetzung mit Leistungs-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit Umgang mit Konflikten/ sozialen Problemen am Arbeitsplatz Umgang mit Abmahnung, Änderungskündigung, Kündigung Klärung/ Auseinandersetzung zur wirtschaftlichen Situation 65 47 36 63 76 61 32 79 42 33 46 13 Beratungsinhalte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern/ Betrieb Informationen über Auswirkungen der Behinderung/ Erkrankung am Arbeitsplatz Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Informationen über begleitende Hilfen und besonderen Kündigungsschutz Einleiten von Leistungen der begleitenden Hilfe und/ oder des besonderen Kündigungsschutzes Prozessbegleitung, Coaching u.a. Einsatz innerbetrieblicher Betreuungspersonen Arbeitsbezogene Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, -anpassung, organisation, Arbeitsassistenz, etc.) 66 24 42 9 67 18 38 Beratungsinhalte mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern Abstimmung über Vorgehensweisen Austausch über Krankheit, Behinderung und berufliche Leistungsfähigkeit Abklärung über technische Hilfsmittel/ Arbeitsplatzausstattung/ gestaltung 22 19 31 Maßnahmen Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsplatzanpassung/ -gestaltung/ -organisation Durchsetzung von Sozialleistungen/ Existenzsicherung 8 27 11 2.3 Modellprojekte Im Berichtszeitraum endete die Laufzeit des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 Artikel 3 (01.01.2007 – 31.12.2013). Innerhalb dieses Zeitraums wurden im IFD Wittenberg/ Dessau insgesamt 14 Klienten betreut. Um die Zielgruppe der Werkstattbeschäftigten, die eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten, weiterhin betreuen zu können, wurde das Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) initiiert. In diesem Rahmen wurden 2013 zwei Klientinnen und zwei Klienten unterstützt. Bereits 2012 startete das Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf. In diesem Aufgabengebiet ist seither eine deutliche Fallzunahme zu verzeichnen (2012 = 13; 2013 = 34). Des Weiteren konnten 2013 drei Klienten über den Schulabschluss hinaus bis zum Beginn von fortführenden Maßnahmen der Arbeitsagentur betreut werden. 14 2.3.1 Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 Im Jahr 2013 wurden in diesem Aufgabengebiet die Unterstützung der letzten beiden Klienten beendet. Ein Klient wurde bereits 2011 in Ausbildung am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Da die Betreuungsintensität bei diesen Fällen höher als bei anderen Vermittlungen ist, wurde die Betreuungszeit bis 2013 fortgeführt. Des Weiteren wurden eine Klientin in verschiedenen Erprobungs- und Belastungspraktika auf ihre Fähigkeiten getestet, eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dies konnte letztendlich jedoch nicht festgestellt werden und die Betreuung wurde beendet. 2.3.2 Übergang Förderschule Beruf Mit dem offiziellen Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) ist es erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit zu leisten. Die Mitarbeiterinnen des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau betreuen in ihrem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte, eine Schule für Körperbehinderte und das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halle. Für die Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden können. In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet. Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht. Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen. In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und RehaBeratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten. Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes betreuen die Schülerinnen und Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von 15 Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der beruflichen Kompetenzanalyse. Diese werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprochen und ausgefüllt, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten. Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Fallzahlenentwicklung In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im 10. – 12. Schulbesuchsjahr befinden. An den Landesbildungszentren bzw. Körperbehindertenschulen wird das Augenmerk auf die letzten beiden Klassenstufen gelegt. Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehindertenstatus kann über das Schulende hinaus die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden. Im Jahr 2013 hat der Integrationsfachdienst 37 Schülerinnen und Schüler (davon drei Abgänger) unterstützt. Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen. 2013 konnten mit den Schülerinnen und Schülern insgesamt 21 Orientierungspraktika durchgeführt werden (Dauer: 1 – 2 Wochen). Erprobungs- bzw. Belastungspraktika konnten mit vier Schülern über einen längeren Zeitraum (9 – 12 Wochen) an einem bis drei Tagen pro Woche durchgeführt werden. Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt, so z.B. in Kindereinrichtungen, im Möbelbau, im Handel, in der Garten- Landschaftsgestaltung, im Metallbau, in der Pflege, in der KfZ-Aufbereitung sowie als Hausmeister und in der Hauswirtschaft. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 haben sechs Schüler und eine Schülerin die Schule verlassen. Zwei Schüler wurden als Abgänger weiterbetreut, um den Zeitraum bis zum Beginn der fortführenden Maßnahme der Arbeitsagentur (siehe nächster Absatz) zu überbrücken. Drei Schüler und die Schülerin mündeten im Anschluss an die Schulzeit in eine Werkstatt für behinderte Menschen, da die Kompetenzen nicht ausreichen, um eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Ein weiterer Schüler hat die Schule vorzeitig verlassen und ist auf Grund des ungeklärten Werdegangs zunächst arbeitslos gemeldet. Bei ihm kann wegen fehlender Gleichstellung durch die Arbeitsagentur keine weitere Betreuung durch den IFD erfolgen. Im Berichtszeitraum wurden drei Schüler als Abgänger betreut. Davon wurden zwei Abgänger der Schule für Geistigbehinderte in eine weiterführende Maßnahme der Agentur für Arbeit gegleitet. Beide sind bei einem Bildungsträger in die Maßnahme Unterstützte 16 Beschäftigung gemündet, um dort einen geeigneten Arbeitgeber zu finden und am Arbeitsplatz qualifiziert zu werden. Ein weiterer Abgänger der Körperbehindertenschule wurde nach Beendigung der Schule in die Betreuung des IFD aufgenommen. Er wird nun im Rahmen eines Berufsvorbereitenden Jahres betreut, bei der er versucht, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Aufgabe des IFD bestand 2013 darin, berufliche Interessen zu ermitteln und das Praktikum für Anfang 2014 vorzubereiten und zu organisieren. 2.3.2 Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt Im Berichtszeitraum konnten im Rahmen des Modellprojektes vier Werkstattbeschäftigte betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt hatten. Die Betreuung bei zwei Klientinnen wurde im Berichtszeitraum wieder abgeschlossen. Bei beiden konnte durch die erfolgten Praktika (2 Wochen bzw. 7 Wochen) keine Eignung für eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt werden, da keine hinreichende physische und psychische Stabilität vorhanden ist. Mit einem Klienten wurden zwei Praktika in einer Computerfirma organisiert, die beide gut verlaufen sind, jedoch reichen seine Kernkompetenzen im Bereich Lesen und Schreiben nicht aus, um einen Arbeitsplatz in dieser Branche erlangen zu können. Inzwischen konnte sich der Klient im Rahmen des Berufsbildungsbereiches in der WfbM in dem Aufgabengebiet der KfZAufbereitung ausprobieren. Dies hat ihm so gut gefallen, dass er kein weiterführendes Interesse an der Teilnahme im Projekt hat. Mit dem zweiten Klienten wurden nach der erfolgten Betreuungsaufnahme die ersten Gespräche und Hospitationen durchgeführt, um Interessen herauszufinden. 2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden einzelfallunabhängig, auch im Rahmen der Prävention, begleitet, unterstützt und motiviert, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei auftretenden Problemlagen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Für das Aufgabengebiet Übergang Förderschule – Beruf werden hier die Kontakte intensiviert, um geeignete und interessierte Betriebe für die Schülerinnen und Schüler von Förderschulen zu sensibilisieren. Folgende Schwerpunkte wurden 2013 berücksichtigt: - Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze, u. a. durch barrierefreie Kommunikation, - Informationen über die Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz, - Unterstützung bei der Personalplanung, -entwicklung für schwerbehinderte Menschen. 17 2.5 Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes hat der IFD auch im Jahr 2013 das Angebot für berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen aufrechterhalten können. In einem dreitägigen Seminar konnten 11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen Menschen aufgeklärt werden. Dieses Seminar wird auch 2014 angeboten werden, um interessierten Firmen Hilfestellungen anzubieten, die Kommunikation mit ihren gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern. 3. Schlussbemerkungen Der IFD Wittenberg/ Dessau hat im Auftrag der Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren. Trotz der oft sehr ausgeprägten Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten haben die Fachberaterinnen des Integrationsfachdienstes ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis erzielt. Im Bereich der Berufsbegleitung konnte in den überwiegenden Fällen die Arbeitslosigkeit verhindert und bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen. 2013 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt. In den stattfindenden Netzwerkkonferenzen sollen auch zukünftig anstehende Probleme erörtert, gemeinsam Lösungen gefunden werden und durch intensiven Erfahrungsaustausch der Nutzen unserer Arbeit für alle Beteiligten sichtbar gemacht werden. Schwerpunkt der Arbeit für die kommenden Jahre wird die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf während der Schulzeit bilden sowie die anschließende Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Arbeitswelt. Die Facharbeit soll 2014 kontinuierlich fortgeführt werden, um möglichst vielen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und diese so auszugestalten, dass sie ihre vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten voll verwerten können. 18 Anhang Anlage 1: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2013 Inanspruchnahme 2013 Gesamtanzahl betreute Klienten 1. Vermittlung Agenturen für Arbeit Rentenversicherung Bund Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Rentenversicherung MD Vermittlungen 2. Berufsbegleitung Integrationsamt Berufsbegleitung Rentenversicherung MD Berufsbegleitung Unterstützte Beschäftigung 3. Modellprojekte und Programme Job 4000 Artikel 3 Modellprojekt ÜFB Modellprojekt ÜWA Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 111 116 120 126 126 111 110 109 107 108 114 96 2 0 1 0 1 1 0 1 1 0 1 1 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 2 5 7 7 7 6 7 8 6 7 7 1 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 78 74 77 77 75 69 76 76 77 80 89 86 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 4 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 2 8 1 2 11 2 1 14 2 1 15 3 0 20 3 0 20 3 0 15 2 0 17 2 0 16 3 0 21 3 0 27 2 0 26 2 19 Jahresbericht des Integrationsfachdienstes Halberstadt/Sangerhausen i n d e n A r b e i t sa g e n t u r b ez i r k en H a l b e r st a dt , Be r n b u r g u n d Sa n g e r h a u s e n für das Jahr 2013 Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben Tel.: 03473 225061 Fax: 03473 225064 Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt Tel.: 03941 620680 Fax: 03941 620993 Geschäftsadresse des Trägers des IFD Halberstadt/Sangerhausen: ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V. Magdeburger-Str. 9 06449 Aschersleben 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD) 2.1. Spezifik des Fachdienstes 2.2. Organisationsstruktur 3. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt 3.1. Aufgabenbereich „Vermittlung“ behinderter und schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3.1.1. Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger 3.1.2. Statistische Daten zur Klientel 3.1.3. Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung“ und in den Modellprojekten 3.2. Aufgabenbereich „Berufsbegleitung (BG)“ für schwerbehinderte Menschen 3.2.1. Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen 3.2.2. Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG) 3.2.3. Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“ 3.3. Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 3.3.1. Fachdienstliche Stellungnahmen 3.3.2. Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung 3.3.3. Arbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Artikel 3, abgelöst durch das neue Landesmodell „Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) 3.3.4. Landesmodell „Übergang Förderschule – Beruf „(ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS (Handlungsfeld 1) 4. Schlussbemerkungen und Ausblick 2 1. Vorwort Die Integrationsfachdienste werden unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Fachbereiche Berufsbegleitung, Vermittlung und der Fachbereich für hörbehinderte Menschen sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der ASB Regionalverband Salzlandkreis e.V. mit Sitz in Aschersleben ist Träger des IFD Halberstadt/Sangerhausen. Die Finanzierung des Fachdienstes im Bereich Vermittlung erfolgt für Rehabilitanden auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen“ nach § 113 Abs. 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger. Die Dienstleistungen für Kunden der Arbeitsverwaltungen, die den Integrationsfachdienst durch den niederschwelligen Zugang in Anspruch nehmen wollten, konnten auf Grundlage von Vermittlungsgutscheinen nicht mehr vergütet werden. Beauftragungen über § 113 Abs. 2 SGB IX oder § 37 bzw. § 46 SGB III erfolgten im Berichtszeitraum durch diese Träger nicht. Die Zertifizierungsregelung für Träger im Bereich „Arbeitsvermittlung“ wird die IFD auch zukünftig von der Möglichkeit ausschließen, über Vermittlungsgutscheine in diesem Bereich tätig zu werden. Damit hat sich die Schwerpunktarbeit bei den Integrationsfachdiensten in SachsenAnhalt, neben der Kernaufgabe „Berufsbegleitung“, auf folgende Aufgabenbereiche fokussiert: Vermittlung von Rehabilitanden Unterstützung von Mitarbeitern aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Job 4000 Art.3 bzw. Modellprojekt ÜWA s. Punkt 3.3.3.) Berufsorientierung von Schülern mit geistiger Behinderung sowie von weiteren schwerbehinderten Schülern durch Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜFB s. Punkt 3.3.4.) Die statistischen Auswertungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013. 3 2. Struktur des Integrationsfachdienstes 2.1. Spezifik des Fachdienstes Der IFD Halberstadt/Sangerhausen arbeitete im ersten Halbjahr mit 6 und im letzten Halbjahr durchschnittlich mit 5 Fachberatern in den Aufgabenbereichen lt. § 110 SGB IX. Durch die Inanspruchnahme der einjährigen Elternzeit einer Mitarbeiterin und den bevorstehenden Renteneintritt einer langjährigen Kollegin sowie dem damit verbundenen Personalwechsel, kam es zu Umstrukturierungen der Aufgabenbereiche innerhalb des Dienstes. Ein neu hinzugekommener Mitarbeiter mit Sitz in Aschersleben löste die langjährige Stelleninhaberin ab, die mit Erreichen der Altersrente noch für die Elternzeitvertretung einer Kollegin im Modellprojekt gewonnen werden konnte. Er war anschließend, nach erfolgter Einarbeitung durch die wechselnde Stelleninhaberin, überwiegend für den Bereich „Berufsbegleitung“ in allen 3 Arbeitsagenturbezirken verantwortlich. 3 (zeitweise 4) weitere Mitarbeiter waren hauptsächlich im Bereich „Vermittlung“ und im Landesmodell „Übergang Förderschule Beruf“ (ÜFB) tätig. Einer davon war zu dem noch für die Teamleitung und speziell für den Bereich „Übergang von Mitarbeitern aus den WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (ÜWA bzw. „Job 4000“) verantwortlich. Teilweise waren diese Mitarbeiter auch im Bereich „Berufsbegleitung“ bei der Erstellung von fachdienstlichen Stellungnahmen unterstützend tätig. Die Mitarbeiterin mit Gebärdensprachkompetenz mit Sitz in Halberstadt war neben der Berufsbegleitung für hörbehinderte Menschen auch bei Einzelfällen im Modelprojekt tätig geworden. Für alle Mitarbeiter des IFD ist eine regelmäßige Teilnahme an Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für die eigene Qualifizierung unabdingbar. Hierfür stellte das Integrationsamt im Rahmen der Strukturverantwortung und Finanzierung der Dienste entsprechende Mittel und Veranstaltungsangebote zur Verfügung. 4 2.2. Organisationsstruktur Das Aufgabengebiet des IFD Halberstadt/Sangerhausen liegt in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen und Bernburg (Altkreis Aschersleben-Staßfurt). Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben Frau Zenger (bis April 2013) Herr Schmidt (ab Februar 2013) Bereich: Berufsbegleitung Tel: 03473 225060 Fax: 03473 225064 Halberstadt Aschersleben Harz Herr Hermann (Teamleiter) Bereiche:Job 4000 und Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: 03473 225061 Fax: 03473 225064 Aschersleben/Staßfurt MansfeldSüdharz Frau Hartwig (bis Juli 2013) Bereich: Modellprojekte ÜFB/ÜWA Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt (Frau Benecke) Elternzeitvertretung: Frau Zenger (ab 05/13) Bereich: Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: 03941 620680 Fax: 03941 620993 Frau Quitschalle (bis September 2013) Frau Sußmann (ab Nov. 2013) Bereiche: Vermittlung und Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: 03941 620694 Fax: 03941 620993 Frau Fehmer Bereiche: Vermittlung, Begleitung sowie Unterstützung im Modellprojekte ÜFB/ÜWA (überwiegend für hörbehinderte Menschen) Tel: 03941 5954490 Funk: 01782889885 Fax: 03941 620993 5 3. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt 3.1. Aufgabenbereich „Vermittlung“ behinderter und schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Weil die Modellprojekte im Klienten- Verwaltungsprogramm des IFD unter der Rubrik „Vermittlung“ dokumentiert werden, können diese Bereiche hier auch nur gemeinsam statistisch ausgewertet werden. Eine Konkretisierung der Ergebnisse innerhalb der Modellprojekte wird unter den Punkten 3.3.3. und 3.3.4. dargestellt. Die Mitarbeiter des IFD mit o.g. Aufgabenschwerpunkten verstehen sich als Dienstleister in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen sowie Teilen von Bernburg für die zuständigen Sozialleistungsträger. Sie sind Mittler zwischen den Klienten und den regionalen Arbeitgebern im Auftrag u.g. Leistungsträger in Kooperation mit den Schulen und WfbM und sonstiger Netzwerkpartner. 3.1.1. Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger Im Jahre 2013 war der IFD im Bereich Arbeitsvermittlung für folgende Sozialleistungsträger tätig: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (siehe sonstige Rehabilitationsträger) Berufsgenossenschaft Holz und Metall Unfallkasse Sachsen-Anhalt Integrationsamt (Job 4000 und Modellprojekte) 6 3.1.2. Statistische Daten zur Klientel Die Betreuungsfälle pendelten sich 2013 bei 75 ein. Signifikant ist, dass die Anzahl der männlichen Klienten im Betreuungszeitraum mindestens um das 3-fache höher ist als die Anzahl der weiblichen Klienten. Dieser Trend ist seit 2012 zu beobachten. Da entsprechende Klienten von den Arbeitsagenturen (in ihrer Funktion als Reha- Träger) gar nicht zugewiesen wurden bzw. arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen (durch die geänderte Zertifizierungsregelung der Bundesanstalt für Arbeit) nicht mehr durch die IFD vermittelt werden können, wurden folgende Zielgruppen nicht erreicht: Rehabilitanden in der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltungen Sonstige arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsverwaltungen (z.B. mit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein). 7 Der Hauptanteil der betreuten Klienten liegt bei den unter 25 jährigen. Durch die Modellprojekte nimmt der Anteil der Jüngeren weiter zu. Im Vergleich zu 2012 hat die Anzahl von Klienten ohne eine berufliche Qualifikation weiter zugenommen. Diese Erhöhung ergibt sich aus dem neuen Modellprojekt ÜFB, wo hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene betreut werden. 8 Im Vergleich zum Vorjahr ist der prozentuale Schwerbehindertenstatus der aufgenommenen Klienten um 14 % gesunken, was mit dem Modellprojekt ÜFB zusammenhängt. Hier gibt es eine Sonderregelung mit dem BMAS, auch Schüler ohne anerkannte Schwerbehinderung zu unterstützen. Diese Status werden jetzt unter Sonstiges angegeben, wenn die anderen Status nicht zutreffen. Die Lernbehinderung/geistige Behinderung (63%) ist in 2013 die am häufigsten vorkommende betreuungsrelevante Behinderungskategorie. 9 Die Kategorie Belastbarkeit hat sich bei den Klienten im Vergleich zum Vorjahr um 12% verringert und die Problematik der sozialen Fähigkeiten und die Frage der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sind dafür prozentual gestiegen, was wiederum aus den Modellprojekten resultiert. Bei allen im Berichtszeitraum abgeschlossenen Fällen (42) stellte sich der anschließende Verbleib sehr differenziert dar. 10 3.1.3. Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung“ und in den Modellprojekten Hauptsächlich innerhalb des Modellprojektes wurden im Jahr 2013 unterschiedlichste arbeitsmarktnahe Maßnahmen organisiert und durchgeführt. Durch IFD initiierte Maßnahmen insgesamt Praktika 38 Investitionskosten/Arbeitsplatzausstattung 2 Probebeschäftigung § 238 SGB III bzw. § 34 SGB IX 1 Beantragung Eingliederungszuschüsse 3 Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt 5 3.2. Aufgabenbereich „Berufsbegleitung“ (BG) für schwerbehinderte Menschen Der IFD im Bereich „Berufsbegleitung“ ist für die Arbeitsagenturbezirke Halberstadt und Sangerhausen sowie für den Altkreis AscherslebenStaßfurt im Agenturbezirk Bernburg zuständig. Diese sind regional dem Integrationsamt (Halle bzw. der Nebenstelle Magdeburg) zugeordnet. Für den Bereich „Berufsbegleitung“ stand im Jahr 2013 eine Personalstelle (VBE) für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und den Altkreis Aschersleben-Staßfurt zur Verfügung. Zur Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters war für 3 Monate eine Überschneidung mit der ausscheidenden Kollegin gegeben. Eine weitere Mitarbeiterin, die vorrangig für hörbehinderte Menschen in diesem Bereich tätig war wurde auch bei anderen Behinderungsarten im Landkreis Mansfeld-Südharz unterstützend tätig. Zusätzlich wurden die Mitarbeiter aus dem Bereich „Vermittlung“ für die Sicherung der neuen Arbeitsverhältnisse berufsbegleitend tätig. Sie unterstützten die Mitarbeiter der Berufsbegleitung auch bei der Erstellung von „Fachdienstlichen Stellungnahmen“, wenn keine weiterführende Begleitung notwendig war. Im Berichtszeitraum war von den in Frage kommenden Sozialleistungsträgern lediglich das Integrationsamt als Auftraggeber wirksam. Es wurden im Rahmen der „Berufsbegleitung“ schwerbehinderte 11 Menschen und Arbeitgeber im Arbeitsprozess Konfliktsituationen beraten und unterstützt. bei Problem- und Durch „Fachdienstliche Stellungnahmen“ wurden im Auftrag des Integrationsamtes Einschätzungen zu Leistungen des Amtes (begleitende Hilfe) erarbeitet. 3.2.1. Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen Die erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Klienten wurden von den Mitarbeitern des Bereichs „Vermittlung“ berufsbegleitend als Sicherungsfall weiter betreut. Die Finanzierung erfolgte hierbei über das Integrationsamt. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wurden dazu maximal bis zum Ende der Probezeit in der Anpassungsphase begleitet. Ziel ist die dauerhafte Integration des behinderten Arbeitnehmers in das Arbeitsleben. Sollte eine weiterführende behinderungsbedingte Betreuung am Arbeitsplatz nötig sein, erfolgt die Übergabe in die konventionelle „Berufsbegleitung“ innerhalb des Dienstes. 3.2.2. Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG) Jahr 2010 2011 2012 2013 Betreuungsfälle je Jahr davon Neuzugänge 105 124 128 131 66 64 78 82 39 60 50 49 69 90 79 80 aus Vorjahr(en) übernommen abgeschlossen, jeweils Die Anzahl der Betreuungsfälle nimmt weiterhin jährlich zu. Es ergaben sich folgende statistische Auswertungen für das Jahr 2013: 12 Insbesondere die Klienten mit einer Fachschulausbildung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht und die Klienten mit einer 3 jährigen Berufsausbildung dagegen um 9% verringert. Die Altersklasse der 51-60 jährigen ist im Bereich der Berufsbegleitung immer noch führend. 13 Der Schwerbehindertenstatus bei Betreuungsbeginn hat sich etwas erhöht. Führend sind bei den betreuungsrelevanten Erkrankungen erstmals die seelischen Erkrankungen, gefolgt von den Hörbehinderungen und den organischen Erkrankungen. 14 (Fallzahlen) Als einleitende Stellen treten besonders das Integrationsamt und die Arbeitgeber auf. Die Eigeninitiative der Klienten bei der Inanspruchnahme des Dienstes hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Im Vergleich zum Jahr 2012 haben sich keine nennenswerten Änderungen ergeben. Die Belastbarkeit ist hierbei immer noch das Hauptproblem. 15 3.2.3. Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“ Von 80 abgeschlossenen Betreuungsfällen konnte in 70 Fällen das Arbeitsverhältnis gesichert werden. Das entspricht 87,5%. 16 Durch IFD initiierte bzw. durchgeführte Maßnahmen (BG) 150 Stufenweise Wiedereingliederung 8 Maßnahmen in Einrichtungen 8 Arbeitsplatzgestaltung / - anpassung / - organisation 29 Ambulante Maßnahmen (z.B. Psychotherapie) 34 Durchsetzung von Sozialleistungen 70 Gruppenangebot (Kollegenseminar) 3.3. 1 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 3.3.1. Fachdienstliche Stellungnahmen Die Beauftragung zur Erstellung der „Fachdienstlichen Stellungnahmen“ erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt. Gesamtzahl der angefertigten Stellungnahmen im Zeitraum (Maßnahmebeginn) Gesamt 33 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV) 25 Arbeitsassistenz 3 Sonstiges Dolmetscherleistungen nach § 26 1 Besonderer Aufwand für Integrationsprojekte (§ 134 SchwbAV) 4 3.3.2. Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Im Rahmen der Fachdienstarbeit erfolgten einzelfallübergreifende betriebliche Beratungen, die Teilnahme an Versammlungen der schwerbehinderten Menschen und die Beratung der Betriebe, die Interesse an der Einstellung schwerbehinderter Menschen hatten. Art der Beratung Anzahl Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung 36 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 2 Seminare/Schulungen/Fortbildungen für betriebliche Partner 1 Beteiligung an Messen u. Informationsveranstaltungen 1 Sonstiges 3.3.3. 10 Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3, abgelöst durch das neue Landesmodellprojekt „Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3 wurde auch im Berichtszeitraum 2013 fortgesetzt und zum Jahresende fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für 17 behinderten Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches durch die im Oktober 2013 unterzeichnete Absichtserklärung der Kooperationspartner starten konnte. Insgesamt wurden bei „Job 4000“ im Berichtszeitraum 3 Klienten bei der Erprobung des Übergangs von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Davon wurde im Berichtszeitraum ein in 2012 entstandenes Arbeitsverhältnis gesichert und erfolgreich abgeschlossen. 2 Erprobungen waren nicht erfolgreich und endeten mit weiterführenden Maßnahmen in der Verantwortung der WfbM. Im Rahmen des Modellprojektes (ÜWA) begannen 2 neue Fälle, die über das Ende des Berichtzeitraumes hinausliefen. 3.3.4. Landesmodellprojekt Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS(Handlungsfeld 1) Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1(berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusammen mit einem Landesmodellprojekt zur „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB). Die Laufzeit des Projektes ist vom 01.01.2012 bis 31.12.2019. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Es sind konzeptionell neben den Schulen für Geistigbehinderte noch andere Schulformen in das Modellprojekt einbezogen worden. Im Verlauf des Modellprojektes war es erforderlich, die Struktur- und Netzwerkarbeit auf die hinzugekommenen Schulen auszuweiten. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen Kontakt zu Schulen für körperbehinderte und sinnesbehinderte Menschen sowie zu Freien Ganztagsschulen auf, wo vereinzelt auch Bedarfe angemeldet wurden. In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammenzuarbeiten und in den individuellen Berufswegekonferenzen gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Netzwerkpartnern den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Erwägung ziehen und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die 18 Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeitsund Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Im Jahr 2013 wurden durch den IFD Halberstadt/Sangerhausen die Kontakte zu den Förderschulen weiter intensiviert. Es wurden folgende Schulformen durch den IFD erreicht: 10 Schulen für Geistigbehinderte 1 LBZ für hörbehinderte Menschen 2 LBZ für körperbehinderte Menschen 1 LBZ für sehbehinderte Menschen 2 Freie Ganztagsschulen mit integrativer Beschulung Es wurden im Berichtszeitraum 57 Schüler in die Betreuung des IFD aufgenommen. In 38 Fällen wurden für die Schüler entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten Praktika akquiriert und begleitet. 26 Fälle wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen. Davon mündeten 2 in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die anschließenden Probezeiten wurden zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse weiter durch den IFD begleitet. 4. Schlussbemerkungen und Ausblick Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Halberstadt/Sangerhausen konnten auch im Jahr 2013 die neue Ausrichtung der Fachdienstarbeit fortsetzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes und den an der Rehabilitation beteiligten Leistungsträgern sowie den hinzugekommenen Netzwerkpartnern wurde ausgebaut. Durch die Erweiterung des Modellprojektes sowie den kurzfristigen Weggang von 2 Mitarbeiterinnen, verbunden mit der Einarbeitung eines neuen Kollegen und einer neuen Kollegin, sowie durch eine erforderliche Elternzeitvertretung wurden personelle Ressourcen gebunden, die das Gesamtergebnis letztlich nicht negativ beeinträchtigen konnten. Durch das zusätzliche Engagement der verbliebenen Mitarbeiter und Dank der Bereitschaft einer langjährigen Kollegin, auch nach Erreichen ihrer Altersrente, die nötige Elternzeitvertretung zu übernehmen, trat eine Beeinträchtigung des Dienstes nicht zu Tage. Es bleibt zu wünschen, dass die notwendige Umstrukturierung des Dienstes im Jahre 2014 einen positiven Abschluss erfährt und eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Personalstruktur die guten Ergebnisse verstetigen wird. 19 Jahresbericht 2013 Träger: „Der Weg“ e.V. Georg-Singer-Str. 32 39128 Magdeburg Bürostandort: Magdeburg Bürostandort: Stendal Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23 39576 Stendal Inhaltsverzeichnis 1. Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal S. 3 2. Auswertungen und Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD Magdeburg/Stendal S. 6 Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD Magdeburg/Stendal S. 6 2.2. Modellprojekte S. 25 2.3. Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung von Menschen mit Schwerbehinderung durch den IFD Magdeburg/Stendal S. 29 Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD Magdeburg/Stendal S. 35 2.5. Qualitätssicherung S. 36 2.6. Schlussbemerkungen S. 37 2.1. 2.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2 1. Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal (IFD MD/SDL) Im Jahr 2013 hat sich die Beschäftigungssituation in Sachsen-Anhalt weiter verbessert. Die Arbeitslosenzahlen sanken weiter leicht. Im Zuständigkeitsbereich unseres Fachdienstes finden sich allerdings weiterhin große regionale Unterschiede. Der Landkreis Stendal weist mit einer Arbeitslosenquote von 14,7% erheblich schlechtere Werte als der Landkreis Börde (8,8%) oder der Altmarkkreis Salzwedel (9,4%) auf. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen scheint dagegen in Sachsen-Anhalt kaum vom Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt zu profitieren. Zahlen liegen aktuell nur für 2012 vor. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt in Sachsen-Anhalt demnach wie 2011 bei 3,8%. Weiterhin bildet Sachsen-Anhalt damit das Schlusslicht in der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen. Im Bundesdurchschnitt lag die Beschäftigungsquote bei 4,6%. Berlin erreicht 2012 sogar eine Beschäftigungsquote von 5,5% und auch Mecklenburg-Vorpommern nähert sich mit 4,9% der angestrebten 5% Marke. Im vergangenen Jahr war seitens vieler Arbeitgeber die Klage zu hören, kaum noch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu finden. Branchen wie der Landwirtschaft mangelt es schon seit mehreren Jahren an Auszubildenden, die ihre Ausbildung mit guten Ergebnissen beenden. Perspektivisch werden wir auch in Ostdeutschland vermehrt Probleme haben, Arbeitsplätze passend zu besetzen. Für die Integrationsfachdienste bietet dies auch Chancen. Gutqualifizierten Menschen mit Handicap werden Betriebe leichter Zugeständnisse hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen machen müssen, weil ihre Fachlichkeit benötigt wird. Menschen mit intellektuellen Einschränkungen werden für einfache, körperlich belastende Arbeiten, die Ausdauer verlangen, nachgefragt. Die Arbeit der Integrationsfachdienste gewinnt daher nochmals an Bedeutung, weil nur eine umsichtige und fundierte Integration Arbeitgeber langfristig davon überzeugt, Menschen mit Handicaps in ihren Unternehmen zu beschäftigen. Die Integrationsfachdienste existieren flächendeckend in Sachsen-Anhalt und liegen seit dem 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Der Träger: „Der Weg“ e.V. ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 2005 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Mit 10 Kollegen ist der IFD MD/SDL der größte Fachdienst in Sachsen-Anhalt. In Magdeburg arbeiten 6 und in Stendal 4 Integrationsberater. Am Standort Stendal wird ab 2014 eine weitere Kollegin zusätzlich tätig, um die intensive Fallarbeit in den Modellprojekten abzusichern. An beiden Standorten steht jeweils ein Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Auf der Grundlage des Sozilagesetzbuches IX, Teil 2, haben wir 2013 in folgenden Bereichen gearbeitet: a) berufliche Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Berufsbegleitung) b) Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben (Vermittlung) c) Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3(Ausgliederung WfbM) mit Übergang ins Modellprojekt Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt (ÜWA) ab Oktober 2013 d) Modellprojekt „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB). 3 e) Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (ÜWA) ab Oktober 2013 Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vereinbarten die Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (kurz: Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen in ihrem Bereich den Kontakt zu den 14 Förderschulen für Geistigbehinderte auf. In den Hospitationen und Gesprächen mit den Schulleitern und Lehrkräften ging es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten durch die IFD-Mitarbeiter aufzuzeigen, geeignete Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit von IFD und Förderschule abzustimmen. Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes wirkten auch in Arbeitsgruppen mit, die Materialien zur betrieblichen und schulischen Kompetenzanalyse erstellten. In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Förderschule und Reha-Beratern der Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung benötigen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Weiterhin beraten die Fachdienste potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Seit 2007 wurden in Sachsen Anhalt im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung bei der Erprobung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Diese Arbeit wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Modellprojekts ÜWA fortgesetzt. Die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter über den Vermittlungsgutschein ist seit 2013 nicht mehr möglich. Vermittlungsunterstützungen IX erfolgten für die Deutsche cherung Bund, die Deutsche schaft Holz- und Metall, die BG Fahrzeughaltungen. auf Basis der gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs.2 SGB Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche RentenversiRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die BerufsgenossenBerufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sowie die Die personelle Situation des IFD war aufgrund von Langzeiterkrankungen und Elternzeitvertretungen durch zahlreiche Wechsel geprägt. 4 Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete im vergangenen Jahr der Ausbau der Kooperation mit den Förderschulen und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der Inklusion, Menschen mit Behinderung primär integrativ zu beschulen und die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein langer Prozess, der mit der Entwicklung eines grundsätzlich neuen Selbstverständnisses der Gesellschaft im Umgang mit Behinderungen verbunden ist. Dabei gilt es, nicht zu verdrängen, dass es in einer von Wettbewerb und Konkurrenz geprägten Leistungsgesellschaft dauerhaft auch ausreichende geschützte Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens geben muss. Integrative Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfordern zum Teil erheblich größere personelle, sachliche und/oder finanzielle Mittel als derzeit zu Verfügung gestellt werden. Dem Anliegen der Inklusion können wir daher nur gemeinsam mit allen Kooperationspartnern mittels intensiver, offener, kritischer aber wertschätzender Kommunikation und Auseinandersetzung schrittweise näher kommen. Bei allen Auftraggebern und externen Partnern, die mit uns gemeinsam großes Engagement zeigten, bedanken wir uns in diesem Sinne recht herzlich. 5 2. Auswertungen/ Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD MD/SDL 2.1. Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL Im Jahr 2013 erfolgten Vermittlungsunterstützungen auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ ausschließlich über Einzelfallvereinbarungen. Die Leistungsträger, Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV KnappschaftBahn-See, DRV Westfalen, die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall, Nahrungsmittel- und Gaststätten sowie die BG Fahrzeughaltungen wiesen Klienten zu. Im Jahr 2013 erfolgten, wie in den Jahren zuvor, keine Beauftragungen durch die Agentur für Arbeit: zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“, zur Berufswegeplanung von Schülern. Die Anzahl der im Vermittlungsbereich betreuten Klienten in der Region Magdeburg hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren von 146 Klienten (2011) über 104 Klienten (2012) auf 52 Klienten reduziert. Im Bereich Stendal sank die Anzahl der unterstützten Klienten von 111 (2011) über 54 Klienten (2012) auf 21 Klienten. Die deutliche Reduzierung auf insgesamt etwa ein Viertel der im Jahr 2011 unterstützten Klienten resultiert aus der neuen Schwerpunktsetzung, wie im Folgenden deutlich wird. 6 Leistungsträger des IFD im Bereich Magdeburg 52 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut: Leistungsträger Gesamt Agentur ARGE / opt. DRV Bund DRV DRV DRV Berufsgen LVwAfür Arbeit Jobcenter Kommune Mitteldeu Knappsch Westfalen ossenscha Hauptfürs tschland aft Bahnft/ orgestelle, See Unfallkass soz. en Entsch. 3,85% 1,92% 0,00% 19,23% 50,00% 19,23% 0,00% 5,77% 0,00% männlich 1,92% 0,00% 0,00% 5,77% 30,77% 9,62% 0,00% 3,85% 0,00% weiblich 1,92% 1,92% 0,00% 13,46% 19,23% 9,62% 0,00% 1,92% 0,00% Im Vergleich zu 2012 wurden am Standort Magdeburg 50% weniger Klienten unterstützt. 6 Unterstützungsprozesse erfolgten noch auslaufend für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter. Die Beauftragungen durch die Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften erhöhten sich absolut von 40 auf 46 Vermittlungsaufträge. Hauptauftraggeber war die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Leistungsträger des IFD im Bereich Stendal 21 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut: Leistungsträger Agentur für Arbeit ARGE / Jobcenter KOBA Schönebec k DRV Bund DRV DRV Berufsgeno Integration Mitteldeuts Knappschaf ssenschaft/ samt Halle chland t Bahn-See Unfallkasse n 85,71% 9,52% 4,76% 0,00% Gesamt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% männlich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 52,38% 9,52% 0,00% 0,00% weiblich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 33,33% 0,00% 4,76% 0,00% Im Bereich Stendal erfolgten für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter keine Unterstützungsprozesse mehr. Absolut reduzierte sich die Anzahl der Vermittlungsprozesse im Rahmen von 7 Einzelbeauftragungen im Vergleich zum Vorjahr von 25 auf 21. Hauptauftraggeber war die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit 14 Beauftragungen. Im Bereich Magdeburg lag bei den 52 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 0,00% 26 - 40 11,54% 41 - 50 34,62% 51 - 60 51,92% über 60 1,92% männlich 0,00% 7,69% 17,31% 25,00% 1,92% weiblich 0,00% 3,85% 17,31% 26,92% 0,00% Die Altersverteilung der Klienten veränderte sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich. Der überwiegende Anteil der Klienten war älter als 50 Jahre. Im Bereich Stendal lag bei den 21 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 0,00% 26 - 40 4,76% 41 - 50 38,10% 51 - 60 52,38% über 60 4,76% männlich 0,00% 0,00% 19,05% 38,10% 4,76% weiblich 0,00% 4,76% 19,05% 14,29% 0,00% In Stendal verschob sich der Altersdurchschnitt noch deutlicher als in Magdeburg nach oben. Der Anteil der über 50 Jahre alten Klienten stieg von 35% auf 57% an. 8 Im Bereich Magdeburg hatten die 52 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Gesamt 0,00% 1,92% Fachwerker/ Helfer (2jährig) 11,54% männlich 0,00% 0,00% weiblich 0,00% 1,92% Berufsausbild Fachschulaus ung (3-jährig) bildung Techniker/ Meister 84,62% 1,92% 0,00% Fachhochsch ul/Universität 0,00% 3,85% 48,08% 0,00% 0,00% 0,00% 7,69% 36,54% 1,92% 0,00% 0,00% In Magdeburg stieg der Anteil der unterstützen Klienten mit einer dreijährigen Ausbildung auf 86%. Der Anteil weniger qualifizierter Klienten sank von 20% auf 13%. Im Bereich Stendal hatten die 21 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/H Berufsausbild Fachschulaus elfer (2-jährig) ung (3-jährig) bildung 9,52% 85,71% 4,76% Gesamt 0,00% 0,00% männlich 0,00% 0,00% 4,76% 52,38% weiblich 0,00% 0,00% 4,76% 33,33% Techniker/ Meister 0,00% Fachhochschu l-/Universität 0,00% 4,76% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Im Bereich Stendal lag der Anteil der Klienten mit einer dreijährigen Ausbildung bei 90%. 9 Im Bereich Magdeburg hatten die 52 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehindertenau sweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Gesamt 25,00% 28,85% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 1,92% Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX männlich 11,54% 21,15% 0,00% 13,46% weiblich 13,46% 7,69% 1,92% 23,08% 36,54% Der Anteil der Klienten, die keinen Grad der Behinderung von mindestens 30 aufweisen, verdoppelte sich auf mehr als ein Drittel aller Klienten. Der Anteil der schwerbehinderten Klienten reduzierte sich dagegen um die Hälfte bei einem leichten Zuwachs von 6% gleichgestellten Klienten. Im Bereich Stendal hatten die 21 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehindertenau sweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX 19,05% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 9,52% Gesamt 9,52% männlich 9,52% 9,52% 0,00% 42,86% weiblich 0,00% 9,52% 9,52% 19,05% 61,90% Im Bereich Stendal überwiegt der Anteil an Klienten ohne Grad der Behinderung von mindestens 30 mit 62% deutlich. 10 Im Bereich Magdeburg lagen bei den 52 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinde he/ ung rung/ Neurologisch geistige Beh. e Organische Erkrankung Körperbehin Hörbehinder derung ung (Stütz/Beweg.app. ) 40,38% 7,69% Gesamt 7,69% 5,77% 1,92% 0,00% 36,54% männlich 3,85% 3,85% 1,92% 0,00% 17,31% 21,15% 3,85% weiblich 3,85% 1,92% 0,00% 0,00% 19,23% 19,23% 3,85% Der Anteil körperbehinderter und organisch erkrankter Menschen stieg auf mehr als dreiviertel der Klienten an. Im Bereich Stendal lagen bei den 21 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinder he/ ung ung/ geistige Neurologisch Beh. e 9,52% 0,00% 0,00% Organische Erkrankung Körperbehin Hörbehinder derung ung (Stütz/Beweg.app.) 52,38% 0,00% Gesamt 19,05% männlich 4,76% 4,76% 0,00% 0,00% 19,05% 33,33% 0,00% weiblich 14,29% 4,76% 0,00% 0,00% 0,00% 19,05% 0,00% 19,05% Auffallend im Bereich Stendal ist der sehr hohe Anteil seelisch behinderter Klienten. Angesichts der niedrigen Gesamtzahl der Klienten bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern sich dies in den Folgejahren ähnlich darstellt. 11 Beauftragungen zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ im Jahre 2013: Deutsche Rentenversicherung MittelKnappschaftdeutschland Bahn-See Bund Zuweisungen im Jahr 2013 10 7 davon Vermittlungen 43 19 12 1 Deutsche Rentenversicherung -Bund- lfd. Nr. 01 Geschlecht weiblich Alter 52 Grad der Behinderung Rehabilitand Rehabilitand 30 Rehabilitand 100 Rehabilitand 80 Rehabilitand Gleichstellung beantragt ja nein ja nein ja ja ja nein nein 1b 60 ja ja befristetes AV 02 03 04 05 06 07 08 weiblich weiblich männlich männlich weiblich weiblich männlich 52 44 28 46 49 55 31 Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung org. Erkrankung Körperbehinderung org. Erkrankung seel. Erkrankung 09 weiblich 51 10 weiblich 28 seel. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung in Arbeit vermittelt ja AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV nein Kündigung d. Arbeitsgebers Kündigung aus persönl. Gründen nein (Umzug) 1h ja längerfristige Arbeitsunfähigkeit ja nein befristetes AV nein befristete Probebeschäftigung Art der Behinderung Körperbehinderung 12 Deutsche Rentenversicherung -Mitteldeutschland- lfd. Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 Geschlecht männlich männlich männlich männlich männlich weiblich männlich männlich männlich männlich männlich weiblich weiblich weiblich männlich männlich Alter 54 42 58 46 59 59 47 52 37 60 53 45 48 54 49 16 17 18 19 weiblich männlich 58 45 57 44 20 21 22 weiblich weiblich weiblich 57 60 45 männlich AV besteht noch o ja o nein Art der Behinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung seel. Erkrankung Org. Erkrankung seel. Erkrankung seel. Erkrankung Körperbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung seel. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung seel. Erkrankung Org. Erkrankung Grad der Be- in Arbeit hinderung vermittelt Rehabilitand nein Rehabilitand Ja Rehabilitand Ja Rehabilitand Ja Gleichstellung Ja Rehabilitand nein Gleichstellung nein Rehabilitand Ja 30 nein Gleichstellung nein Gleichstellung nein Gleichstellung nein 50 nein Rehabilitand nein Rehabilitand nein Gleichstellung Gleichstellung Rehabilitand 50 Ja Ja Ja Ja ja ja ja nein seel. Erkrankung Hörbehinderung Körperbehinderung Rehabilitand Gleichstellung Rehabilitand nein Ja nein ja ja ja nein nein ja Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV 1d befristetes AV befristete Probebeschäftigung geringfügige Beschäftigung 1h ja 1d 1c 1h 3a 1b 1b 1b Klientin selbst gekündigt Vermittlung erfolgte im Nachhinein 1b 13 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 männlich weiblich weiblich weiblich männlich männlich weiblich männlich weiblich männlich männlich männlich männlich 35 58 55 46 57 53 55 36 47 52 52 56 49 58 männlich 36 37 38 39 40 41 42 43 männlich männlich weiblich weiblich männlich männlich männlich 58 57 57 45 45 52 58 61 Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Hörbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung Körperbehinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Gleichstellung Rehabilitand Rehabilitand Rehabilitand 60 60 Rehabilitand 80 Gleichstellung Rehabilitand 100 Gleichstellung nein Ja Ja Ja ja (2014) nein nein Ja Ja Ja nein 1j Probebesch. erfolglos Beauftragung in 2014 verschoben ja ja AV in 2014 noch in Betreuung 1d noch in Betreuung ja ja ja Gleichstellung nein noch in Betreuung Gleichstellung 50 Gleichstellung Gleichstellung Gleichstellung 50 Rehabilitand 50 nein ja (2014) nein Ja nein Ja ja nein noch in Betreuung AV in 2014 1b Probebesch. au abgebrochen 1h nein ja nein Probebesch. erfolglos 1h 14 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lfd. Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Geschlecht männlich männlich weiblich weiblich männlich weiblich männlich männlich weiblich weiblich männlich männlich Alter 50 54 55 57 49 48 48 49 58 46 47 57 Art der Behinderung Sehbehinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Körperbehinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Körperbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Grad der Be- in Arbeit hinderung vermittelt Sonst. nein Rehabilitand nein 60 nein Rehabilitand nein Gleichstellung nein Rehabilitand nein Rehabilitand nein Gleichstellung ja Rehabilitand nein Rehabilitand nein Rehabilitand nein Rehabilitand nein AV besteht noch o ja o nein nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV 1e 1b 1d 1b 1j 1d 1b Probebesch. erfolglos 1b 1b 1d 1d 15 Berufsgenossenschaft Holz- und Metall / Nahrungsmittel- und Gaststätten/ Fahrzeughaltungen Holz- und Metall Berufsgenossenschaft Zuweisungen im Jahr 2013 davon Vermittlungen 2 0 Nahrungsmittel- und Gaststätten 1 1 Fahrzeughaltungen 1 0 Berufsgenossenschaft Holz- und Metall lfd. Nr. 01 02 Geschlecht weiblich männlich Alter 40 53 Art der Behinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Grad der Behinderung Rehabilitand Rehabilitand in Arbeit vermittelt nein nein AV besteht noch o ja o nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV 1e 1d 16 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel- und Gaststätten lfd. Nr. 01 Geschlecht weiblich Alter 49 Art der Behinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Grad der Behinderung Gleichstellung in Arbeit vermittelt AV besteht noch o ja o nein ja Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV ja Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen lfd. Nr. 01 Geschlecht männlich Alter 32 Art der Behinderung Körperbehinderung Grad der Behinderung 100 in Arbeit vermittelt nein AV besteht noch o ja o nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV 1b Gründe der Nichtvermittlung 1) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, k) laufende Betreuung 2) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 17 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal Im Jahr 2013 halbierte sich der Anteil der Vermittlungsprozesse im Vergleich zu 2012 von 158 auf 73. Von diesen wurden 69 auf Basis der Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX zugewiesen. Von den 73 Klienten konnten im Jahr 2013 29 in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 17. Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 32% auf 40%. Die Nachhaltigkeit lag 2013 mit 62% auf dem Niveau von 2012. Im Folgenden werden die Vermittlungen mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen jährlichen Berichterstattung verglichen. Jahr 2006 Vermittlungen 37 bestehende Ar- 25 beitsverhältnisse am Ende des Jahres 2007 49 38 2008 46 33 2009 56 37 2010 64 53 2011 78 61 2012 49 32 2013 29 17 18 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Magdeburg Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung 50 Qualifikation Neue Tätigkeit Fachwerker Fahrer/ Hausm. Vorschaltmaßnahmen Förderhöhe 12 Mon. 50%, 12 Mon. 40% 1 Mon. 100% 1 männlich 24 Org. Erkrankung 2 männlich 52 Körperbehinderung 50 Facharbeiter Facharbeiter 3 weiblich 28 60 Fachwerker Teamassistentin 4 weiblich 52 Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 5 männlich 49 Körperbehinderung Facharbeiter 6 weiblich 51 Körperbehinderung Gleichstellung Rehabilitand Facharbeiter Zweiradmechaniker Facharbeiter 7 weiblich 52 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 8 weiblich 45 Org. Erkrankung Facharbeiter Facharbeiter 9 männlich 49 Org. Erkrankung Fachwerker Fachwerker 3 Mon. PB 10 weiblich 44 Org. Erkrankung Gleichstellung Gleichstellung 50 ohne, 6 Mon. befristet 3 Mon. PB Facharbeiter Facharbeiter ohne 11 männlich 45 Org. Erkrankung Facharbeiter Facharbeiter 12 männlich 53 Hörbehinderung Gleichstellung 60 (neu) Facharbeiter Facharbeiter 13 weiblich 60 Hörbehinderung Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB 6 Mon 50% EGZ der RV 12 Monate 60 % PB 2 Mon., EGZ der RV 12 Mo 50 % 3 Mon. PB 10 Mon. 50% ohne, 6 Mon. befristet 3 Mon. PB 2 Mon. PB Bestand des AV Wenn nein, warum nicht ja ja ja nein, Kündigung durch Arbeitgeber nein, PB war nicht erfolgreich nein, PB war nicht erfolgreich nein, Kündigung/ pers. Gründen (Umzug) Probebesch. au abgebrochen ja nein, Klientin hat gekündigt ja ja ja 19 14 männlich 28 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB ja 15 weiblich 49 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB ja 16 männlich 31 seel. Erkrankung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB nein 17 weiblich 55 org. Erkrankung 80 Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB nein 20 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Stendal Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung Qualifikation Gleichstellung 70 Facharbeiter Anlerntätigkeit 1 Jahr 40% nein,befristet Facharbeiter Anlerntätigkeit keine Ja 1 weiblich 48 Org. Erkrankung 2 weiblich 36 3 männlich 42 4 männlich 58 5 weiblich 49 6 männlich 59 Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung 7 männlich 58 8 weiblich 57 9 männlich 46 10 männlich 56 11 männlich 58 12 weiblich 57 Körperbehinderung Seelische Erkrankung Seelische Erkrankung Org. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Körperbehinderung Rehabilitand Neue Tätigkeit Vorschaltmaßnahmen Förderhöhe Bestand des AV Wenn nein, warum nicht Teilfacharbeiter Facharbeiter Anlerntätigkeit PB ja Anlerntätigkeit PB nein, Befristung Gleichstellung Gleichstellung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter PB ja Facharbeiter Facharbeiter PB ja Facharbeiter Anlerntätigkeit PB Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter PB nein, Befristung, mangel nde gesundh. Eignung ja Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter PB 100 Facharbeiter Facharbeiter PB Gleichstellung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter ohne ja Facharbeiter Anlerntätigkeit PB ja Rehabilitand nein, fehl. soziale Fähig keiten ja 21 Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung): Im Bereich Magdeburg wurde bei 30 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung): Gründe für die Beendigung 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, Gesamt männlich weiblich 12 1 8 2 4 1 5 1 8 0 3 1 5 3 2 2 2 0 2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Der IFD führte im Bereich Magdeburg u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern: 1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt: Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber 2. arbeitsbezogene Maßnahmen: Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung Erarbeitung fachdienstlicher Stellungnahmen 3. sonstige Maßnahmen: Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erlangung Führerschein Bewerbungstraining Eingliederung in WfbM 22 Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung): Im Bereich Stendal wurde bei 11 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung): Gründe für die Beendigung 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, Gesamt männlich weiblich 11 8 3 2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Der IFD führte im Bereich Stendal u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern: 1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt: Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber 2. arbeitsbezogene Maßnahmen: Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung 3. sonstige Maßnahmen: Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erlangung Führerschein Bewerbungstraining 23 2.2. MODELLPROJEKTE Im Jahr 2013 arbeitete der Integrationsfachdienst im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes Job 4000, Artikel 3 und der Modellprojekte ÜFB und ÜWA. Es wurden insgesamt 97 Klienten im Vergleich zu 40 im Vorjahr unterstützt. Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 79 Klienten lag folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 88,61% 26 - 40 11,39% 41 - 50 0,00% 51 - 60 0,00% männlich 63,29% 3,80% 0,00% 0,00% weiblich 25,32% 7,59% 0,00% 0,00% Im Vergleich zum Vorjahr sank der Anteil der 26-40 jährigen um mehr als die Hälfte, da der weitaus überwiegende Anteil der Arbeit in Schulen geleistet wurde. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten bei Aufnahme in die Betreuung folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehinderte nausweis Gesamt 54,43% Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt 1,27% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 5,06% Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX Sonstiges 0,00% 39,24% männlich 34,18% 0,00% 5,06% 0,00% 27,85% weiblich 20,25% 1,27% 0,00% 0,00% 11,39% Der Anteil der Schwerbehinderten und Gleichgestellten sank um ca. 10% auf 63%. 24 Dies begründet sich dadurch, dass ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne anerkannten GdB im Laufe des zweiten Halbjahrs in die Betreuung aufgenommen wurden. Dem liegt eine Regelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung der Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 zu Grunde. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Berufsausbil dung (3jährig) 1,27% Fachschulaus bildung Techniker/ Meister 0,00% Fachwerker/ Helfer (2jährig) 0,00% 0,00% 0,00% Fachhochsch ul/Universität 0,00% Gesamt 98,73% männlich 65,82% 0,00% 0,00% 1,27% 0,00% 0,00% 0,00% weiblich 32,91% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Bei den Berufsabschlüssen zeigt sich das gleiche Bild wie 2012. Auch in 2013 wurde nur ein Klient mit einem Berufsabschluss betreut. Es lagen bei den begleiteten Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinder he/ ung ung/ geistige Neurologisch Beh. e 16,46% 1,27% 67,09% Organische Erkrankung Körperbehin Hörbehinder derung ung (Stütz/Beweg.app.) 5,06% 0,00% Gesamt 6,33% männlich 2,53% 13,92% 0,00% 44,30% 2,53% 3,80% 0,00% weiblich 3,80% 2,53% 1,27% 22,78% 1,27% 1,27% 0,00% 3,80% Im Vergleich zu 2012 nahm der Anteil der betreuten Klienten mit hirnorganisch/neurologischen Behinderungen um 6,5% zu, wogegen der Anteil der Klienten mit Körperbehinderung etwa im gleichen Umfang zurückging. 25 Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgende Leistungsträger: Leistungsträger Integrationsamt (ÜFB) Gesamt 77,22% Integrationsamt (ÜFB) A 5,06% Integrationsamt (ÜFB) W 10,13% Integrationsamt (Job 4000) 7,59% männlich 51,90% 3,80% 7,59% 3,80% weiblich 25,32% 1,27% 2,53% 3,80% Der Anteil der Klienten, der im Modellprojekt ÜFB betreut wurde nahm um 20% zu. • Integrationsamt (ÜFB) Förderschüler (GB) und inklusiv beschulte Schüler sowie körperbehinderte und /oder sinnesbehinderte Schüler, • Integrationsamt (ÜFB) A Absolventen mit anerkannter Behinderung von verschiedenen Förderschulen, die Bedarf an Unterstützung bei der beruflichen Orientierung haben, • Integrationsamt (ÜWA) Mitarbeiter von WfbM, die Unterstützung durch den IFD beim Übergang auf den Arbeitsmarkt wünschen, Ergebnisse Modellprojekt Insgesamt wurden im Jahr 2013 im Rahmen der Modellprojekte 79 Klienten betreut. Über Job 4000 liefen noch 6 Fälle, die alle in 2013 endeten. Im Rahmen der Ausgliederung aus WfbM wurden 3 Klienten unterstützt. Eine Klientin ging über in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Klientin verblieb in der WfbM, weil keine ausreichende Belastbarkeit gegeben war. Der dritte Klient integrierte sich über den Praktikumsprozess auf einem Außenarbeitsplatz einer WfbM. Eine Schülerin nahm im TBZ eine berufsbildende Fördermaßnahme mit dem Ziel auf, anschließend den Beruf der Hauswirtschaftlerin zu erlernen. Eine Schülerin nahm ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zur Kauffrau für Bürokommunikation auf. Ein anderer Schüler nahm eine betriebliche Ausbildung zum Florist auf. 3 Klienten wurden im Rahmen ÜFB (Absolventen) betreut. Ein Absolvent nahm eine Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration auf. Ein weiterer Klient entschied sich für ein duales 26 Studium und ging über in den Erwerb des Fachabiturs. Die dritte Klientin wurde im Jahr 2014 weiterbetreut. Im Modellprojekt ÜFB (Werkstatt), nun ÜWA, wurden 2013 acht Klienten unterstützt. Fünf Unterstützungsprozesse werden 2014 weitergeführt. Ein Klient beendete den Prozess, da er sich den Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch nicht wieder gewachsen fühlte. Eine Klientin beendet den Erprobungsprozess aufgrund einer Schwangerschaft. Die Ausgliederung kann in Zukunft erneut aufgenommen werden. Eine Klientin gab ihren Wunsch des Wechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach zwei Praktika auf. Im Modellprojekt ÜFB wurden 2013 insgesamt 62 Schüler unterstützt. Bei 15 von ihnen wurde der Prozess in 2013 beendet. Während des Schuljahrs wurden 4 Begleitungsprozesse beendet. In einem Fall entzog der gesetzliche Betreuer die Einwilligung zum Betreuungsprozess, in einem weiteren Fall die Mutter des Schülers. Eine Schülerin war schwanger und ging in den Mutterschutz, ein Schüler wurde straffällig und in Folge dessen anderweitig beschult. Die anderen 11 beendeten die reguläre Schulzeit. Eine Schülerin bekam eine Schulzeitverlängerung. Ein Schüler ging in eine DIAAM, eine Schülerin in Unterstützte Beschäftigung. Sechs Schüler wechselten in eine WfbM. Zwei Schüler nahmen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf. 2.3. Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen durch den IFD MD/SDL Im Jahr 2013 waren alle Kollegen in Prozesse der Berufsbegleitung in unterschiedlicher Intensität eingebunden. Dies ist zum einen der ab 2010 veränderten Dokumentation der Sicherung von Arbeitsverhältnissen, zum anderen einer notwendigen Flexibilisierung der Kollegen infolge der hohen Anzahl von Elternzeitvertretungen in den letzten Jahren, geschuldet. Durch den intensiven Austausch der Mitarbeiter in der täglichen Arbeit sowie in Projektgruppen sichert diese weniger strikte Aufgabenteilung eine ständige Weiterentwicklung der fachlichen Qualität unserer Arbeit und ein ganzheitliches Herangehen an unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben, der beruflichen Rehabilitation und den Übergängen aus/in medizinische Rehabilitation, erfolgreich zu unterstützen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 398 Klienten von unseren Fachdienstmitarbeitern beruflich begleitet wurden, waren es im o. g. Zeitraum 330 Klienten. Die Zahlen beinhalten sowohl die Klienten in der längerfristigen beruflichen Begleitung als auch in der kurzfristigeren qualifizierten Beratung. Im Jahr 2012 erfolgte in 275 Fällen (im Vorjahr 271 Fälle, 2011: 328 Fälle, 2010: 258 Fälle, 2009: 208 Fälle, 2008: 117 Fälle) eine längerfristige berufliche Begleitung, auf die sich auch die folgenden Auswertungen im Bereich der Berufsbegleitung beziehen. 27 Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 275 Klienten lag folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 7,27% 26 - 40 22,55% 41 - 50 27,64% 51 - 60 38,91% über 60 3,64% männlich 3,27% 10,55% 10,91% 16,36% 2,91% weiblich 4,00% 12,00% 16,73% 22,55% 0,73% Die Altersverteilung der Klienten entspricht fast den Daten von 2012. Ein leichter Anstieg zeigt sich nur bei den 41-50 Jährigen. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Berufsausbil dung (3jährig) 57,82% Fachschulaus bildung Techniker/ Meister 1,09% Fachwerker/ Helfer (2jährig) 17,09% 8,73% 1,09% Fachhochsch ul/Universität 8,73% Gesamt 5,45% männlich weiblich 2,55% 0,00% 9,09% 26,18% 1,82% 1,09% 3,27% 2,91% 1,09% 8,00% 31,64% 6,91% 0,00% 5,45% Der Anteil der Geringqualifizierten stieg um 5% zu Ungunsten der mittleren Qualifizierungen. 28 Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehinderte nausweis Gesamt 64,36% Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt 30,55% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 3,64% Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX Sonstiges 0,36% 1,09% männlich 30,18% 12,00% 1,09% 0,36% 0,36% weiblich 34,18% 18,55% 2,55% 0,00% 0,73% Im Jahr 2013 stieg der Anteil der Klienten mit anerkannter Schwerbehinderung um 7%, wogegen der Anteil der gleichgestellten Klienten um etwa 6% abnahm. Dies entspricht fast genau den Zahlen von 2011. Während der beruflichen Begleitung durch den IFD MD/SDL lagen bei den 275 Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Gesamt 17,45% Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinder he/ ung ung/ geistige Neurologisch Beh. e 10,91% 1,82% 4,36% Organische Erkrankung 22,18% Körperbehin Hörbehinder derung ung (Stütz/Beweg.app.) 18,91% 24,36% männlich 6,91% 5,45% 1,09% 2,18% 7,27% 8,00% 13,09% weiblich 10,55% 5,45% 0,73% 2,18% 14,91% 10,91% 11,27% Der Anteil seelisch behinderter Klienten nahm ebenso wie der Anteil hörbehinderter Menschen um jeweils 4-5% zu. Zusammen macht das fast die Hälfte aller Betreuungsfälle aus. Deutlich abgenommen hat hingegen der Anteil von Klienten mit körperlicher Behinderung oder organischer Erkrankung. 29 Die Kontaktaufnahme der 275 Klienten zum IFD MD/SDL im Rahmen der beruflichen Begleitung wurde durch folgende Stellen eingeleitet: einleitende Stelle Gesamt a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) 27,64 24,73 2,55% 22,55 4,36% 2,55%0,73% 1,82%2,91% 0,00% 0,36%1,45% 0,00%0,36% 0,36% 0,36%1,45% 5,82% männlich 13,82 8,00% 1,45% 10,55 1,82% 1,82%0,73% 1,45%1,82% 0,00% 0,00%0,36% 0,00%0,00% 0,36% 0,00%0,73% 1,09% weiblich 13,82 16,73 1,09% 12,00 2,55% 0,73%0,00% 0,36%1,09% 0,00% 0,36%1,09% 0,00%0,36% 0,00% 0,36%0,73% 4,73% Legende: a) Integrationsamt b) Eigeninitiative c) Privates Umfeld d) Arbeitgeber e) Betr. Helfer, Kollege, Betriebsrat f) Klinik g) Hörbehindertenhilfe j) andere Reha-Einrichtung k) Arzt (niedergelassen) l) Deutsche Rentenversicherung m) WfbM n) ARGE/ Agentur für Arbeit (SGB II, SGB III) o) Berufsgenossenschaft p) Psychotherapie h) Beratungsstelle (SpDi, allg. SD) i) IFD q) Modellprojekte r) Sonstige Weiterhin erreichen den IFD mehr als die Hälfte der Klienten über die Einschaltung des Integrationsamtes oder Eigeninitiative. Ein weiteres knappes Viertel der Einschaltungen erfolgt wie schon 2012 über die Arbeitgeber. 30 Die Einschaltung des IFD MD/SDL zum Zweck der beruflichen Begleitung erfolgte im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung): Einschaltung der Begleitung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung): Gesamt a) 136 b) 10 c) 5 d) 63 e) 192 f) 28 männlich 67 3 2 weiblich 69 7 3 g) 191 h) 67 i) 41 j) 102 k) 33 20 86 43 106 16 78 30 17 45 15 12 113 37 24 57 18 Legende: a) Prävention b) Abmahnung c) Zustimmungsverfahren zur Kündigung d) Wiederaufnahme der Arbeit e) Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) f) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme g) Einschränkung der Belastung / Belastbarkeit h) Konflikten am Arbeitsplatz i) Krisenintervention j) Kommunikationsproblemen k) anderen Problemen am Arbeitsplatz Die Gründe für die Einschaltung des Fachdienstes waren ähnlich wie im Jahr 2012. Die vorrangigen Gründe der Einschaltung waren weiterhin Einschränkung der Belastung/ Belastbarkeit, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) und Prävention. 31 Abgeschlossene Fälle der Begleitung im IFD MD/SDL Im o.g. Zeitraum wurde die berufliche Begleitung bei 150 Klienten beendet. Durch folgende Maßnahmen konnte in ca. 84% (127 Klienten) der abgeschlossenen Fälle das Arbeitsverhältnis erhalten werden: • • • • • • • • • • Stabilisierung der berufl. Situation Anpassung der berufl. Anforderung Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe Arbeitsreduzierung Reduzierung von Arbeitsinhalten Reduzierung von Informationsdefiziten Einleitung finanzieller Leistungen Arbeitsassistenz Arbeitsausstattung/-gestaltung Von den 150 abgeschlossen Betreuungsfällen im Jahr 2013 führten bei 23 Klienten folgende Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: a) Erwerbsminderungsrente b) betriebsbedingte Kündigung c) verhaltensbedingte Kündigung d) personenbedingte Kündigung e) Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses f) einvernehmliche Auflösung g) Kündigung durch Arbeitnehmer h) Erreichen der Altersgrenze 3 1 3 4 5 5 1 1 (13,04%) ( 4,35%) (13,04%) (17,39%) (21,74%) (21,74%) ( 4,35%) ( 4,35%) Im Vergleich mit 2012 fällt vor allem die Abnahme der Beendigungen durch Kündigung auf, die sich von 15 auf 8 reduzierte. Allerdings erfolgten in 2012 7 der 15 Kündigungen betriebsbedingt. 2.4. Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD MD/SDL im Bereich der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum (01.01. bis 31.12.2013) wurden die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL damit beauftragt, insgesamt 50 Fachdienstliche Stellungnahmen zu folgenden Anlässen anzufertigen: - 36 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV), 3 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Leistungen zur Arbeitsassistenz (§ 17, 1a SchwbAV), 10 Fachdienstliche Stellungnahmen zur behindertengerechten Ausstattung (§ 26 Abs. 1, Nr. 4 SchwbAV Mittel f. Gebärdendolmetscher), 1 Fachdienstliche Stellungnahmen (Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt). Auftraggeber zur Erstellung der fachdienstlichen Stellungnahmen war ausschließlich das Integrationsamt. 32 Die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL führten im Berichtszeitraum (01.01.201331.12.2013) folgende einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch, bzw. nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil: Art der Beratung/Kooperation Anzahl Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Versammlungen der schwerbehinderten Menschen Organisationsberatungen Teilnahme an Messen u.ä. Kooperation mit IHK, HWK und Innungen Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen für betriebliche Partner Sonstiges (z. B. Vorstellung des IFD MD/SDL im Rahmen des sozialen Netzwerkes der Region) 32 8 4 6 0 4 4 Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes bietet die Fachgruppe für hörbehinderte Menschen des IFD Sachsen-Anhalt seit 2010 ein Seminar für berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskollegen an. Dieses Seminar fand auch im Jahr 2012 statt. In einem 3-tägigen Wochenendseminar, welches vom 11. bis 13.10.2012 im Bad Dürrenberg unter Beteiligung von Kolleginnen des Fachdienstes Magdeburg/Stendal durchgeführt wurde, konnten 11 Teilnehmer über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen Menschen informiert werden. Dieses Seminar ist fester Bestandteil des Schulungsangebotes des Integrationsamtes, um so verschiedenen Firmen eine wirksame Unterstützung zu eröffnen, die Kommunikation mit ihren gehörlosen Mitarbeitern zu verbessern. 2.4. Qualitätssicherung Der Integrationsfachdienst arbeitet unverändert nach dem Qualitätsstandard des Kassler Systemhauses „Kassys“. Für die Prozesse der Beratung, der Berufsbegleitung und der Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind dort detaillierte Prozessbeschreibungen für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen, denen sich die IFD-Mitarbeiter widmen, dargestellt. In regelmäßiger Supervision reflektieren alle Mitarbeiter fortlaufend ihre Tätigkeit in Gruppensupervision. Turnusmäßig erfolgen Teamberatungen mit allen Mitarbeitern unseres Fachdienstes. Alle Kollegen nehmen regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Unter anderem erfolgten 2013 Weiterbildungen zu den Themen: - Menschen mit seelischer Behinderung im Arbeitsleben, - BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement, - Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung – medizinische und psychologische Aspekte, - Psychosozialer Stress und Konflikte am Arbeitsplatz konstruktiv bearbeiten; Burnout- und Mobbingprävention, - IDA (Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten), 33 - Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“, - Aktuelle Konzepte zur Gestaltung von Übergängen aus der Schule auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, - Wege in die fundierte Arbeitsdiagnostik, - Konfliktvermittlung am Arbeitsplatz Mediation - Modul 2, - Anerkennungsverfahren nach SGB IX, - Rechtliche Aspekte in der Arbeit der IFD. Im Rahmen des Modellprojekts „Übergänge Förderschule Beruf“ fanden regelmäßige überregionale Arbeitstreffen statt. An der Erarbeitung von Materialien waren Kollegen unseres Fachdienstes maßgeblich beteiligt. All dies sichert eine fortschreitende Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten der Fachdienstmitarbeiter an die im ständigen Wandel befindliche Welt der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Sozialsysteme. 2.5. Schlussbemerkungen Im Jahr 2013 kam die neue Schwerpunktsetzung mit dem Modellprojekt ÜFB voll zum Tragen. Die Vermittlung auf Grundlage des VGS erfolgte nicht mehr. Die Mitarbeiter des IFD bauten die Kooperation mit den Förderschulen weiter aus. Es wurden 62 Schüler, das waren dreimal so viele wie 2012, unterstützt. Die berufliche Orientierung in Form von Praktika und die Vorbereitung auf die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfordern eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern, den Eltern, den Betrieben, teils auch den Heimeinrichtungen und gesetzlichen Betreuern. Nur eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Herangehensweise, die die Wünsche des Schülers in allen Lebensbereichen ernst nimmt, berücksichtigt und sein Umfeld miteinbezieht, kann die Integration und den Verbleib auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. In unserem zentralen Arbeitsgebiet, der Berufsbegleitung, erhöhte sich die Klientenzahl wieder leicht. Die Sicherungsquote stieg auch auf nun wieder 84%. Dass ein knappes Viertel der Einschaltungen des IFD weiterhin direkt über die Arbeitgeber erfolgt, zeigt, dass der IFD als Ansprechpartner und Vermittler dort präsent und anerkannt/akzeptiert ist. Die vollzogenen Umstrukturierungen im Bereich der Vermittlung führten dazu, dass sich die Anzahl der Unterstützungsprozesse von 257 im Jahr 2012 auf 73 im Jahr 2013 verringerte. Von den 73 Klienten konnten im Jahr 2013 29 in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 19. Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 32% auf 40%. Die Nachhaltigkeit lag 2013 mit 62% auf dem Niveau von 2012. Im Sinne einer weiteren Verbesserung der Nachhaltigkeit der Vermittlungen stellt sich die Frage, inwiefern Rehabilitanden ohne Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung auch nach der Vermittlung noch zeitlich begrenzt durch die Integrationsfachdienste im Beauftragungsverfahren nach §113 Abs. 2 SGB IX unterstützt werden sollten. Auch 2013 bleibt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in der beruflichen Rehabilitation die Grundlage für eine erfolgreiche Integration im Arbeitsprozess. 34 Weiterhin bedarf es für einen Großteil der vermittelten Menschen mit Behinderungen im Anschluss an die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützender Hilfen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. In der heutigen Struktur der Integrationsfachdienste können die Wege kurz gehalten und unnötige Hemmschwellen reduziert werden. Der Integrationsfachdienst ist, sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist, nach einer getätigten Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter zuständig und präsent. Probleme können so frühzeitig erkannt und einer Lösung zugeführt werden. Nicht zuletzt bedarf die Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitslosigkeit, gerade bei Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen, eines hohen Maßes an Sensibilität, Vertraulichkeit und psychosozialer Unterstützung durch den Fachdienstmitarbeiter. Der Integrationsfachdienst kann all dies leisten und durch seine Betriebsnähe, seine Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sowie den Selbsthilfeorganisationen und Vertretungen schwerbehinderter Menschen, den Zugang zu erforderlichen Hilfen gewährleisten. Wir werden unsere Arbeit weiterhin engagiert, in enger Abstimmung mit Leistungsträgern und Kooperationspartnern, planen und erbringen. Wir wünschen uns gemeinsam für die Menschen, die wir unterstützen, ein erfolgreiches Arbeiten im Jahr 2014. 35 Jahresbericht 2013 Der Träger des IFD Halle-Merseburg ist die Firma Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle-Merseburg mbH. Diese Gesellschaft gehört zum: ASB Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Bürostandort Halle Emil-Abderhalden-Str. 21 06108 Halle (Saale) Bürostandort Leuna Bürocenter - Am Haupttor 06237 Leuna Seite 2 von 16 Inhalt 1. Einleitung 3 2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der IFD-Arbeit in 2013 4 - 16 2.1 Bereich Vermittlung/ Projekte 4 - 10 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 4 4-7 7 2.1.5 Inanspruchnahme des IFD Halle/Merseburg Bewerber-/Klientenübersicht Vermittlungsergebnisse Job 4000 Artikel 3– Ausgliederung aus WfbM/ Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt Übergang Förderschule – Beruf 8 8 - 10 2.2 Bereich Berufsbegleitung 10 - 14 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 Kennzeichnung des Bereiches Die Berufliche Begleitung Aussagen zum Schwerbehindertenstatus Betreuungsrelevante Erkrankungen Einleitende Stelle Gründe zur Einschaltung der Begleitung Ergebnisse der Berufsbegleitung Unterstützte Beschäftigung 10 11 11 12 12 13 13 – 14 14 2.3 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 15 - 16 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Fachdienstliche Stellungnahmen Öffentlichkeitsarbeit Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber 15 15 16 3. Schlussbemerkungen 16 Seite 2 von 16 1. Einleitung In Sachsen-Anhalt werden die Integrationsfachdienste unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes im Land tätig. Die Fachbereiche „Berufsbegleitung“ und „Vermittlung/ Projekte“ sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der Arbeiter-Samariter-Bund – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – ist Träger der Gemeinnützigen Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle/Merseburg. Das Vorgehen der Integrationsfachdienste ist nach dem Qualitäts-ManagementSystem „KASSYS“ normiert. Der diesjährige Jahresbericht bezieht sich auf die erreichten Ergebnisse des IFD Halle/Merseburg. Für den IFD Halle/Merseburg sind 4 Mitarbeiter in Halle und 4 Mitarbeiter in Leuna, mit insgesamt 7,25 Planstellen, tätig. An beiden Standorten steht jeweils ein Ansprechpartner für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Die gesetzlichen Grundlagen der Integrationsfachdienste, insbesondere die Beauftragung und Finanzierung durch die Rehabilitationsträger, haben sich im Vergleich zu 2012 nicht verändert. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Mitteldeutschland und Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX. Die Arbeitsagenturen nutzten diese Möglichkeit nicht. Eine Inanspruchnahme des IFD durch Nutzung des Vermittlungsgutscheins (VGS) war 2013 nicht mehr gegeben, da, durch die Novellierung des SGB II eine Abrechnung von Vermittlungsdienstleistungen auf der Basis von VGS nicht mehr möglich war. Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 (berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zwischen Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, des Kultusministeriums der Landes Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt wurde vereinbart, die Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und weitere schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(kurz: Übergang FörderschuleBeruf(ÜFB)) durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen zu allen 10 Schulen für Geistigbehinderte Kontakt auf. Die Zusammenarbeit wurde 2013 intensiviert und die Fallzahlen konnten deutlich gesteigert werden. In den Hospitationen und Gesprächen mit den SchulleiterInnen und Lehrkräften werden Unterstützungsmöglichkeiten durch die IFD-Mitarbeiter aufgezeigt. Geeignete Schüler zur Seite 3 von 16 Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt werden durch Lehrkräfte oder Einsatz der Kompetenzanalysematerialien identifiziert und die konkrete Zusammenarbeit von IFD und Schule wird abgestimmt. In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Schule und RehaBeratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die SchülerInnen, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeitsund Ausbildungsverhältnisse. Nachdem das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 Ende 2013 auslief, wurde bereits frühzeitig an einer Fortschreibung des Projektes auf Landesebene gearbeitet. So sollen Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich bei Interesse und Eignung am allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren zu dürfen. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierfür ein weiteres Modellprojekt gestaltet, um den Übergang von der Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können („Unterstützung des Überganges von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)). Der offizielle Start des Modellprojektes erfolgte am 11.10.2013. 2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der IFD-Arbeit im Jahr 2013 2.1 2.1.1 Bereich – Vermittlung/ Projekte Inanspruchnahme des IFD Halle/Merseburg Im Berichtszeitraum war der Bereich der Vermittlung Intensivierung der Arbeit in den Modellprojekten geprägt. weiterhin durch 2.1.2 Bewerber-/ Klientenübersicht Im Berichtszeitraum ist die Anzahl der unterstützten Klienten im Bereich der Vermittlung gegenüber 2012 um ca. 32% gestiegen (2012 = 69; 2013 = 91). Diese Steigerung der Klientenanzahl resultiert aus der Zunahme von Betreuungsfälle im Bereich der Modellprojekte (2012 = 38; 2013 = 81). Gleichzeitig ist die Beauftragung im Bereich der Vermittlung gesunken (2013 = 10; 2012 = 31), da hier der Einsatz des Vermittlungsgutscheins durch Arbeitsagenturen, ARGEN und kommunale Träger nicht mehr möglich war. Seite 4 von 16 Der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg hat im Berichtszeitraum insgesamt 91 Klienten betreut, davon 50 Männer und 41 Frauen. In dieser Gesamtanzahl der Klienten sind Schülerinnen und Schüler, welche im Rahmen des Modellprojektes Übergang – Förderschule – Beruf aufgenommen worden sind, als auch Klienten in Job 4000 und dem Modellprojekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt enthalten. In Bezug auf die Altersverteilung verschiebt sich das Bild gegenüber 2012 deutlich. Im Berichtszeitraum 2013 sind nur 10 Betreuungsklienten älter als 41 Jahre (2013 = 11%; 2012 = 29%). Eine weitere Zunahme der Klienten unter 25 Jahre gegenüber dem Vorjahr ist auffällig und der Altersgruppe der Betreuungsklienten in den Modellprojekten geschuldet (2012 = 48%; 2013 = 81%). Prozentuale Altersverteilung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 gesamt Angaben gesamt 100 bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-50 Jahre 81,4 7,7 6,5 51->60 Jahre 4,4 <60 Jahre 0 männlich 54,9 40,7 4,4 5,4 4,4 0 weiblich 45,1 40,7 3,3 1,1 0 0 Auch in Bezug auf die beruflichen Voraussetzungen sind im Vergleich zum Vorjahr Verschiebungen zu verzeichnen. 75,8% der betreuten Klienten haben keine Berufsausbildung (2012 = 52,2 %). Hierbei handelt es sich vorrangig um die Schülerinnen und Schüler, die bereits während der Schulzeit betreut werden und auf dem Weg in eine Anlerntätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in eine Berufsausbildung begleitet werden. Seite 5 von 16 prozentuale Verteilung der beruflichen Qualifikation (höchste erreichte mit Abschluss) 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Keine Anlernberuf Fachwerker/ Helfer (2 jährig) Berufsausbildung (3 jährig) Fachschulausb ildung Techniker/ Meister gesamt 85,7 0 2,2 11 1,1 0 Fachhoch -schul-/ Universitätsstudium 0 männlich 43,9 0 1,1 9,9 0 0 0 weiblich 41,8 0 1,1 1,1 1,1 0 0 Von den 91 betreuten Klienten haben 64 Personen den Schwerbehindertenstatus (70,3 %), eine Person ist von der Agentur für Arbeit gleichgestellt, während 2 Klienten die Gleichstellung beantragt haben. Insgesamt 5 Personen hatten den Rehabilitanden-Status. Bei 19 Schülern mit einer geistigen Behinderung war die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht beantragt (Erfassung erfolgte unter Sonstiges). In diesem Zusammenhang erfolgte seitens des IFD die Beratung der Schüler bzw. der gesetzlichen Vertreter zur Antragstellung bzgl. der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Eine spezielle Regelung des BMAS im Rahmen der Bundesinitiative Inklusion ist die Möglichkeit Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, d.h. ohne eine anerkannte Schwerbehinderung, in das berufliche Orientierungsverfahren mit einzubeziehen. Schwerbehindertenstatus 70 60 50 40 30 20 10 0 Schwervon der behinderten- Agentur für ausweis Arbeit gleichgestellt gesamt 64 1 Anerkennung/ Gleichstellung beantragt 2 männlich 34 1 2 4 9 weiblich 30 0 0 1 10 Seite 6 von 16 Rehabilitand Sonstiges 5 19 In Bezug auf die Behinderung Berichtszeitraum folgendes Bild: der betreuten Klienten ergibt sich im Prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen 5,5 Lernbehinderung/ geistige Behinderung 2,2 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 6,6 6,6 organische Erkrankung Sehbehinderung 9,9 58,2 hirnorganische/ neurologische Erkrankung 11 seelische Erkrankung Hörbehinderung Am häufigsten sind in 2013 Menschen mit einer Lernbehinderung/ geistigen Behinderung mit einem Anteil von 58,2% vertreten. Auf Grund der Arbeit mit Rehabilitanden der Rentenversicherungen folgen dann Erkrankungen (meist erworben), die einer weiteren Beschäftigung im bisherigen Berufsbild entgegenstehen (Menschen mit Körperbehinderung = 11%, Menschen mit organischen Erkrankungen = 9,9%). Von den 91 Klienten wurden im Jahr 2013 insgesamt 33 Betreuungen abgeschlossen. Auf Grund der Betreuung in den Modellprojekten wird sich die durchschnittliche Betreuungsdauer in den kommenden Jahren erhöhen (2013 = 5,7 Monate), da hier der Unterstützungszeitraum langfristig angelegt ist. 2.1.3 Vermittlungsergebnisse Die Vermittlungsunterstützung im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX wurde 2013 ausschließlich von den Rentenversicherungsträgern genutzt und nur begrenzt gefordert. Hier wurde der IFD Halle/Merseburg im Auswertungszeitraum von der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (in 5 Fällen), der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (in 3 Fällen) sowie von der Rentenversicherung Bund (in 2 Fällen) in Anspruch genommen. 2 Personen wurden vermittelt. Davon wurde 1 Person zur Eignungsfeststellung vorab in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Form einer Probebeschäftigung getestet. Im Berichtszeitraum konnten beide Arbeitsverhältnisse erhalten bleiben. Seite 7 von 16 2.1.4 Job 4000 – Ausgliederung aus WfbM / Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt Im Berichtszeitraum endete das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3. Dieses Projekt hatte eine Gesamtlaufzeit vom 01.01.2007 – 31.12.2013. Innerhalb dieses Zeitraums konnten im IFD Halle/ Merseburg insgesamt 29 Klienten begleitet werden. Um die Zielgruppe der Werkstattbeschäftigten, die eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten, weiterhin betreuen zu können, wurde das Modellprojekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) initiiert. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2013 im IFD Halle/ Merseburg 5 Klienten unterstützt. Im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms Job 4000 und dem Modellprojekt ÜWA übernahm der IFD Halle/ Merseburg folgende Aufgaben: • • • • • • • • • • • Feststellung der Fähigkeiten, gesundheitlichen Möglichkeiten und beruflichen Interessen der betroffenen Jugendlichen (Erstellen von Bewerberprofilen) gemeinsame Gespräche mit den Jugendlichen und deren Eltern zur Absprache des Vorgehens/ Beratung Akquise und Organisation von Praktikumsplätzen zur beruflichen Orientierung Begleitung der Praktika und Auswertung Bewerbungsunterstützung Akquise geeigneter Ausbildungsplätze und von Arbeitsplätzen Beratung von Ausbildungsfirmen, Praktikumsbetrieben und Arbeitgebern Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit der Reha – Berufsberatung der Agentur für Arbeit Zusammenarbeit mit der WfbM und den zuständigen Leistungsträgern Begleitung zu Vorstellungsgesprächen Beratung von Arbeitgebern Insgesamt wurden im Jahr 2013 durch unseren IFD 11 junge schwerbehinderte Menschen bei der Ausgliederung aus einer Werkstatt für behinderte Menschen begleitet (m= 7; w= 4). Bei 4 Klienten wurde die Betreuung über den 31.12.13 hinweg fortgesetzt. Bei 7 Klienten endete die Betreuung wie folgt: • • • 2.1.5 In Arbeit vermittelt (3 Klienten) In weiterführende schulische Ausbildung vermittelt (2 Klienten) Auf eigenen Wunsch Verbleib in der WfbM (2 Klienten) Übergang Förderschule - Beruf Bereits 2012 startete das Modellprojekt Übergang Förderschule – Beruf. Schwerpunkte bildeten dabei die Beratung zu Möglichkeiten eines Übergangs von der Schule in Arbeit und die Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt, mit dem Ziel einer erweiterten beruflichen Orientierung. Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern (Lehrer, Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit) waren und sind wir vor Ort tätig. Seite 8 von 16 Der IFD betreut in seinem regionalen Bereich 10 Schulen für Geistigbehinderte, 1 Landesbildungszentrum für Körperbehinderte sowie 1 Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte. Der Fachdienst konnte im Berichtszeitraum eine deutliche Fallzunahme verzeichnen (2012 = 18; 2013 = 69). Die monatliche Inanspruchnahme im Bereich des Landesmodellprojektes ÜFB kann folgender Übersicht entnommen werden: IFD HalleMerseburg Schüler in der Einzelfallbetreuung Absolventen in der Einzelfallbetreuung Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 16 16 18 22 22 18 13 15 15 36 44 46 0 0 0 0 1 1 3 6 4 5 5 4 Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der letzten 3 Schuljahre bei der erweiterten Berufsorientierung unterstützt und können ggf. im Anschluss an die Schule als Absolventen weiterbetreut werden. Die Schwerpunkte in der Arbeit im Modellprojekt ÜFB lassen sich wie folgt zusammenfassen: • • • • • • • • • • • • Hospitation im Unterricht Auswertung der schulischen Kompetenzanalyse Abstimmung von Vorgehensweisen und Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern bzw. gesetzl. Vertretern, Lehrkräften, Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und Betrieben Anwendung von Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung Teilnahme an der Berufswegekonferenz und Umsetzung der Festlegungen Organisation von betrieblichen Praktika Engmaschige Begleitung der Praktika Einsatz und Auswertung der Materialien zur betrieblichen Kompetenzanalyse während des betrieblichen Praktikums Beratungsangebote für Lehrkräfte und Eltern zu den Themen Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz, Leistungen der Integrationsämter, u.a. Teilnahme an Netzwerkkonferenzen Beratung von potentiellen Arbeitgebern zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Fördermöglichkeiten Weiterführende Begleitung und Unterstützung im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis Bei 50 Klienten wurde die Betreuung über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt. Hier wurden nach Abklärung von Interessen, Neigungen und Wünschen die Praktika zur beruflichen Orientierung organisiert und begleitet. Die Auswertung erfolgte in gemeinsamen Absprachen mit dem Arbeitgeber und unter Verwendung der Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse, um ein umfassendes Bild vom Schüler und seinen Fähigkeiten zu erhalten. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 40 Praktika durchgeführt. Um das gewünschte Aufgabengebiet kennenzulernen, wurden zunächst 36 Orientierungspraktika durchgeführt. Diese finden in der Regel für 2 Wochen statt. Seite 9 von 16 In 5 Fällen konnte im Anschluss ein länger andauerndes Erprobungspraktikum organisiert werden, um dauerhaftes Interesse und Eignung bei den jeweiligen Schülern zu prüfen. In der weiteren Betreuung in den kommenden Schuljahren sollen nun die geknüpften Kontakte zu den Betrieben genutzt werden, um ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis für die Schüler anzubahnen. Die Praktika fanden vorrangig in folgenden Arbeitsbereichen statt: • • • • • • Hauswirtschaft/ Restaurantbetrieb/ Hotel Grüner Bereich Metallbereich Kfz-Aufbereitung Altenpflegebereich/ KiTa Gemeindearbeit Von den 69 betreuten Schülern endete die Betreuung im Jahresverlauf bei 19 Klienten wie folgt: • • • • • • • • • Beendigung als Schüler, Aufnahme als Absolvent (3 Klienten) Beginn einer Ausbildung (2 Klienten) Beginn Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (2 Klienten) Beginn Maßnahme Diagnose Arbeitsmarktfähigkeiten (3 Klienten) Abmeldung wegen fehlender Eignung/ Einmündung WfbM (5 Klienten) Beginn Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (1 Klient) Umzug außerhalb Zuständigkeitsgebiet (1 Klient) Status der Arbeitslosigkeit zum Schulende (1 Klient) Abmeldung wegen Langzeiterkrankung (1 Klient) 2.2 Bereich Berufsbegleitung 2.2.1 Kennzeichnung des Bereiches Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten Menschen. Den Hauptschwerpunkt der Tätigkeit bildet die Berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz. Der IFD kann in diesem Zusammenhang sowohl durch kurzfristige Beratung eine Problemlösung herbeiführen als auch durch langfristig Betreuung Unterstützung für Arbeitgeber und schwerbehinderten Beschäftigten bieten. Weitere Schwerpunkte des Bereiches Berufsbegleitung betreffen die Einzelfallunabhängige betriebliche Beratung sowie die Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen. In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen differenzierten Sachverhalte eingegangen. Zur statistischen Erhebung wird auf folgenden Sachverhalt verwiesen: Nach einer erfolgreichen Vermittlung werden die Klienten bei Bedarf im Bereich der Sicherung nachbetreut. Datentechnisch erfolgte die Anmeldung ab dem ersten Arbeitstag, unter Eingabe des Leistungsträgers Integrationsamt. Seite 10 von 16 2.2.2 Die Berufliche Begleitung Die Qualifizierte Beratung: Beratung ist eine qualifizierte fachdienstliche Auseinandersetzung mit einem Klienten, die über eine Auskunft oder die Zuständigkeitsprüfung hinausgeht. Ziel ist es, die vorliegende Problemlage zu erkennen und einen geeigneten Lösungsweg aufzuzeigen. Im Jahr 2013 hat der IFD insgesamt 73 Fälle der qualifizierten Beratung (Anzahl der Fälle) bearbeitet, davon 26 männliche und 47 weibliche Klienten/innen. Die Berufliche Betreuung: Die Betreuung ist die zielgerichtete längerfristige Fortsetzung der Beratung eines Klienten bei komplexen Problemlagen, d.h. das Betreuung immer ein auf Klienten bezogenes zentriertes Handeln darstellt. Insgesamt betreute der Dienst 275 Klienten (männlich = 134; weiblich = 141). Davon wurden 180 Fälle neu aufgenommen und 181 abgeschlossen. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug insgesamt ca. 7,8 Monate. Aussagen über die Altersverteilung sind in folgender Abbildung dargestellt: Prozentuale Altersverteilung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Angaben gesamt 100 bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-50 Jahre 2,2 24,3 männlich 54,9 1,8 weiblich 45,1 0,4 gesamt 2.2.3 <60 Jahre 22,9 51->60 Jahre 46,6 12,7 8,4 23,3 2,5 11,6 14,5 23,3 1,5 4 Aussagen zum Schwerbehindertenstatus Der größte Teil der Klienten weist die Schwerbehinderteneigenschaft nach. Etwa 31% der Gesamtzahl der Klienten ist von der Arbeitsagentur gleichgestellt. Die Beauftragung zur Berufsbegleitung erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt. Die Möglichkeit der Betreuung auch anderer Personen nach §109 SGB IX wurde für den Bereich der Berufsbegleitung nicht umgesetzt. Seite 11 von 16 2.2.4 Betreuungsrelevante Erkrankungen Im Berichtszeitraum wurden Klienten mit körperlichen, organischen, seelischen aber auch hirnorganischen Erkrankungen sowie hörbehinderte Klienten betreut. Die prozentuale Häufigkeit kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden: prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen organische Erkrankung 7,6 3,6 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 26,2 9,8 Hörbehinderung seelische Erkrankung 16 19,7 hirnorganische/ neurologische Erkrankung Sehbehinderung 17,1 Lernbehinderung/ geistige Behinderung 2.2.5 Einleitende Stelle Die Einleitung der Betreuung wurde durch verschiedene Stellen initiiert, die nicht mit dem Leistungsträger identisch sind: • • • • • • • • Integrationsamt (in 161 Fällen) Eigeninitiative (in 46 Fällen) Arbeitgeber, Kollegen oder betriebliche Helfer (in 26 Fällen) Kliniken, niedergelassene Ärzte oder Psychotherapie (in 25 Fällen) Privates Umfeld (in 7 Fällen) Übergabe der Betreuungsklienten aus anderem IFD Bereich (in 6 Fällen) Allgemeine Beratungsstellen (in 2 Fällen) Rentenversicherung (in 2 Fällen) Hieraus wird deutlich, dass der Dienst in dem Bereich der Berufsbegleitung ein niederschwelliges Angebot darstellt und der Bekanntheitsgrad die Vielfältigkeit der Zugänge ermöglicht. Seite 12 von 16 2.2.6 Gründe zur Einschaltung der Betreuung Die Schwerpunkte der Problemstellungen beziehen sich auf die Klärung von Überbelastungssituationen, auf präventive Maßnahmen, auf Maßnahmen im Rahmen der Begleitenden Hilfe sowie auf die Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz und die Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Bei den hörbehinderten Menschen sind vordergründig Kommunikations- und Belastungsprobleme des Klienten an seinem Arbeitsplatz der Grund für das Einschalten des IFD. Die Gründe zur Einschaltung der Betreuung waren Folgende (Mehrfachnennungen möglich): Gründe zur Aufnahme der Begleitung im Zusammenhang mit: Prävention Abmahnung Zustimmungsverfahren zur Kündigung Wiederaufnahme der Arbeit Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme Belastung / Belastbarkeit Konflikte am Arbeitsplatz Krisenintervention Kommunikation andere Probleme am Arbeitsplatz 2.2.7 134 4 3 47 168 43 190 78 32 38 6 Ergebnisse der Berufsbegleitung Die Betreuung wurde in insgesamt 181 Fälle abgeschlossen (Männer = 80, Frauen = 101). Im Berichtszeitraum konnte in 166 Fällen der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Das entspricht einer Sicherungsquote von 91,7%. Dieses gute Betreuungsergebnis beweist, dass in der Mehrzahl der Fälle durch Einschaltung des IFD die berufliche Situation stabilisiert, eine Anpassung der betrieblichen Anforderungen, die Reduzierung von Arbeitsinhalten und eine Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation und Arbeitsabläufe erreicht werden konnte. Bei den hörbehinderten Menschen konnten durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. Gebärdensprachdolmetschereinsätze die Reduzierung von Informationsdefiziten erreicht und damit das Arbeitsverhältnis stabilisiert werden. Ebenso trug der Einsatz von technischen Arbeitshilfen entscheidend zur Sicherung des Arbeitsplatzes bei. Auch die Initiierung von finanziellen Leistungen über das Integrationsamt zum Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen für die Arbeitgeber hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses mit dem jeweiligen schwerbehinderten oder behinderten Menschen, bildete ein bedeutsames Kriterium im Lösungsprozess. Seite 13 von 16 4 Klienten befinden sich auf Grund einer Langzeiterkrankung in einem ruhenden Arbeitsverhältnis. Hier muss bei der Wiedereingliederung erneut geprüft werden, inwieweit das bestehende Arbeitsverhältnis in Bezug auf die Einschränkungen der Klienten verändert werden kann. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Anpassung von Arbeitsaufgaben, Inhalten, technische Arbeitshilfen oder die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beantragung von finanziellen Leistungen des Integrationsamtes gelegt. Bei 11 Betreuungsfällen konnte das Arbeitsverhältnis nicht bestehen bleiben. Die Gründe, die zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führten, waren Folgende: • • • • • einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses (in 2 Fällen) personenbedingte Kündigung (in 1 Fall) betriebsbedingte Kündigungen durch den Arbeitgeber (in 2 Fällen) Kündigung durch den Arbeitnehmer (in 1 Fall) verhaltensbedingte Kündigung (in 1 Fall) In 2 Fällen endete jeweils das befristete Arbeitsverhältnis und 2 Klienten beziehen eine Erwerbsminderungsrente. In einem Fall konnte der IFD die Kündigungsfrist nutzen und für den Klienten einen nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis schaffen. 2.2.8 Unterstützte Beschäftigung Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§38a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die UB ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie bietet eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Qualifizierung mit anschließender Berufsbegleitung. Im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung übernahm der IFD Halle/ Merseburg in der Berufsbegleitung folgende Aufgaben: • Prozessorientierte Unterstützung der Klienten: ständige Kontrolle des Passungsverhältnis zwischen den Fähigkeiten des Klienten und den betrieblichen Anforderungen, • Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs, • Beratung bei Konflikten im Betrieb, Beratung von Arbeitgebern, • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, • Zusammenarbeit mit den Angehörigen (z.B. Eltern), Insgesamt ist unser IFD im Jahr 2013 in 6 Fällen tätig geworden. Mit den 2 Trägern der InbQ (Individuelle betriebliche Qualifizierung), welche in unserem Zuständigkeitsbereich tätig sind, wurde zunächst das Verfahren zur Aufnahme in die Berufsbegleitung abgestimmt. Mit der Begründung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und der Notwendigkeit einer weitergehenden Unterstützung wurde die Betreuung bei 5 Klienten neu aufgenommen, in einem Fall erfolgt die Berufsbegleitung bereits seit 2012. Seite 14 von 16 2.3 Sonstige Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes 2.3.1 Fachdienstliche Stellungnahmen Im Berichtszeitraum wurde der IFD in 147 Fällen mit der Erarbeitung von Fachdienstlichen Stellungnahmen beauftragt. Insgesamt konnten davon 133 Stellungnahmen angefertigt werden. Das Integrationsamt war für alle Beauftragungen alleiniger Auftraggeber. Ziel der Stellungnahmen ist es, eine Grundlage für rechtlich relevante Entscheidungen zu erhalten. Bei den bearbeiteten Einzelfällen wurden in der Hauptsache Entscheidungsgrundlagen zu Fragen nach §27 SchwbAV, zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Arbeitgeber getroffen und die Empfehlungen dazu schriftlich niedergelegt. Fachdienstliche Stellungnahmen Gesamt: 133 Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) 126 Leistungen zur Arbeitsassistenz 5 Abgeltung des besonderen Aufwandes (§ 134 SGB IX) 1 Leistungen zur Einrichtung des Arbeitsplatzes (§ 26 I Nr.4 SchwbAV) 1 2.3.2 Öffentlichkeitsarbeit Auch im Jahr 2013 wurde kontinuierlich Kontakt zu verschiedenen Arbeitgeberzirkeln gehalten, z.B. zum Bundesverband der Mitteldeutschen Wirtschaft, der IHK Halle-Dessau, der Handwerkskammer Halle etc. In zahlreichen Gremien nimmt der IFD regelmäßig an Veranstaltungen teil, hält Vorträge oder informiert über seine Unterstützungsmöglichkeiten, so z.B. in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Halle/Saalekreis, bei Treffen der Behindertenverbände, verschiedener Selbsthilfegruppen und Kliniken. Frau Dr. Brußig bot im Rahmen des Schulungsprogramms des Integrationsamtes zwei Seminare für betriebliche Vertreter zu „Psychosomatischen Problemen behinderter Menschen im Arbeitsleben“ sowie ein Seminare zum Umgang mit seelisch behinderten Menschen im Arbeitsleben an. Für Kooperationspartner, wie z.B. das LISA (Landesinstitut für Lehrerbildung) hielt sie einen Vortrag unter folgendem Aspekt: „Das Burn out Syndrom“ sowie für den DMSG Landesverband Sachsen-Anhalt zu „Aufgaben und Möglichkeiten des IFD“. Seite 15 von 16 2.3.3 Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber Weiterhin wurden im Berichtszeitraum 46 einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch den IFD Halle/Merseburg durchgeführt, die das Ziel verfolgten, Arbeitgeber zu unterstützen, zu motivieren und zu begleiten, damit sie bereit sind, schwerbehinderte Menschen auch weiterhin zu beschäftigen oder einzustellen. Hierzu zählen: • Unterstützung und Motivation der Arbeitgeber in Fragen der Erhaltung oder der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze • Motivation zur Zusammenarbeit • Information und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in Förderschulen (z.B. GB-Schulen) • Unterstützung bei der Entwicklung der Personalplanung und Personalentwicklung für schwerbehinderte Menschen • Information des Arbeitgebers über Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und den Umgang mit schwerbehinderten Menschen. 3. Schlussbemerkungen Der IFD hat im Auftrag der entsprechenden Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen für den Arbeitsprozess vorzubereiten, zu integrieren bzw. Arbeitslosigkeit zu verhindern und damit bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen. 2013 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt und bildet die Grundlage für die weitere Fachdienstarbeit in den folgenden Jahren in unseren Kernbereichen sowohl in der Berufsbegleitung als auch in der Umsetzung der Landesmodellprojekte Übergang Schule-Beruf sowie Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt. Seite 16 von 16 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Hörbehinderte sowie Überregionales Förderzentrum Harz (Schule für Körperbehinderte) in SachsenAnhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD IFD Halberstadt/Sangerhausen (10) + (2) Stand: 01.04.2015 Nr./ IFD Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift 1-33 Frau Semella FS „Reinhard Lakomy“ SL Frau Schulze [email protected] 2-34 Frau Benecke „Liv-Ullmann-Schule“ FS für Geistigbehinderte SL Frau Cebulla [email protected] Juri-Gagarin-Straße 20, 38820 Halberstadt Tel. 03941/ 443 075 Fax 568 628 Walther-Rathenau-Straße 15, 38855 Wernigerode Tel. 03943/ 45 515 Fax 45 516 3-35 Sine-Cura-Schule SL Frau Schröder [email protected] Heinrichstraße 17, 06484 Quedlinburg Tel. 03946/ 43 342 FS „Johannenschule“ für geistig behinderte Kinder und Jugendliche SL Herr Franke [email protected] Lindenstraße 23, 06502 Neinstedt Tel. 03947/ 99 675 Kastanienschule FS für geistig Behinderte SL Frau Mück [email protected] Prof.-Dr.-Walter-FriedrichStraße 20, 06449 Aschersleben Tel. 03473/ 222 490 Fax 222 494 Querfurter Straße 12 Haus 9, 06295 Lutherstadt Eisleben Tel. 03475/ 696 648 Frau Benecke 4-36 Frau Benecke 5-37 Herr Hermann 6-38 Herr Hermann 7-39 Herr Hermann 8-40 Herr Hermann 9-41 Frau Sußmann Levana-Schule FS für Geistigbehinderte SL Frau Zöllner [email protected] Waldschule Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Gaertner [email protected] Arnstedter Weg 11, 06333 Hettstedt Tel. 03476/851 088 CJD Christophorusschule – staatlich anerkannte Förderschule für geistige Entwicklung SL Frau Grüber [email protected] Lindenstraße und Hasentorstraße 10 06526 Sangerhausen Tel. 03464/ 249 1600 Fax 249 1670 Am Park 16, 39435 Wolmirsleben Tel. 039268/ 32 045 Förderschule für Geistigbehinderte „ Am Park“ SL Frau Rehder [email protected] Seite 2/2 Frau Sußmann Klusstiftung Schneidlingen Katharinenschule SL Frau Littmann [email protected] Hospitalstraße 4, 39444 Hecklingen Tel. 039267/ 9 310 Fax 93 199 47 Überregionales Förderzentrum Harz Oehrenfelder Weg 25a „Marianne-Buggenhagen-Schule“ 38871 Ilsenburg / Frau Sußmann SL Herr Clement OT Darlingerode [email protected] Tel. 03943 / 905 927 48 LBZ für Hörgeschädigte Fax. 03943 / 905 928 Westerhäuser Straße 40 Frau SL Herr Eggert 38820 Hallberstadt Semella [email protected] Tel. 03941 / 678 6 10-42 Fax. 03941 / 678 725 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte sowie LBZ/Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD IFD Magdeburg/Stendal (14) +2 Nr IFD-MA 1-1 Frau Pachur 2-2 Frau Knels 3-3 Frau Knoll 4-4 Frau Scholtisek Stand: 1.11.2014 Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift Lindenschule Burg SL Frau Häfner [email protected] In der Alten Kaserne 15a, 39288 Burg Tel. 03921/ 996 757 Fax 996 759 Johanne-Nathusius-Schule SL Herr Tessmann [email protected] LüneburgerHeerstraße 22, 39340 Haldensleben Tel. 03904/ 42 752 Förderschule „Hugo Kükelhaus“ SL Herr Stäps Kosmonautenweg 1, 39118 Magdeburg Tel. 0391/ 614 026 [email protected] Regenbogenschule SL Frau Sonnenberger [email protected] Schule Lindenstraße Förderschule für Geistigbehinderte Frau SL Frau Schöller Noffke/Frau kontakt@sos-lindenstraße.bildung-lsa.de Liebe 5-5 Hans-Grade-Str.120, 39130 Magdeburg Tel. 0391/ 722 5408 Fax 722 5408 Lindenstraße 18, 39218 Schönebeck Tel. 03928/ 841 862 Fax 849 791 Herr Kiesel Schule am Wasserfall SL Herr Dr. Hartleib [email protected] Burchardstraße 5 39114 Magdeburg Tel. 0391/ 857 837 Fax 857 702 7-7 Frau Pachur Förderschule „Miteinander“ Stellv. SL Frau Lehmann [email protected] Bahnhofstraße 8 A, 39365 Wefensleben Tel. 039400/ 3 092 Gerhard-Schöne-Schule Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Lupu [email protected] Samswegener Str.10, 39326 Wolmirstedt Tel. 039201/ 29 246 Fax 27 430 Schule am Mühlenberg Mühlenberg 2, Hamersleben 6-6 8-8 Frau Pachur 9-9 1 Frau Scholtisek 10-10 Frau Noffke 11-11 Herr Lösch 12-12 Herr Lösch 13-13 Frau Zilkenat 14-14 SL Frau Müller [email protected] 39393 Am Großen Bruch Tel. 039401/ 406 Fax 63 172 Förderschule (GB) „K.-Fr.-Wander“ SL Frau Kauerhof [email protected] Straße der Republik 19, 39638 Gardelegen Tel. 03907/ 778 432 Fax 778 433 Schule „Am Lindenweg“ SL Frau Döring [email protected] Lindenweg 5, 39539 Havelberg Tel. 039387/ 7 250 Fax 72 515 Förderschule für geistig Behinderte „Schule unterm Regenbogen“ SL Frau Protz [email protected] Amtsstraße 47, 29410 Salzwedel Tel. 03901/ 25 020 Fax 305 670 Förderschule (GB) „H. Keller“ SL Frau Wege [email protected] Preußenstraße 44, 39576 Stendal Tel. 03931/ 210 604 Fax 210 605 Förderschule (GB) Erxleben SL Frau Hübner Frau Zilkenat [email protected] Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg Tel. 03937/ 82 762 Fax 895 827 43 Schule am Fermersleber Weg Fermersleber Weg 21 Frau FS für Körperbehinderte 39112 Magdeburg Scholtisek im Förderzentrum Süd Tel. 0391 / 615 061 SL Frau Hacker Fax. 0391 / 611 842 [email protected] 46 Frau LBZ Tangerhütte Birkholzer Chaussee 6 Schule für Körperbehinderte 39517 Tangerhütte Schule für Blinde und Sehbehinderte Tel. 03935 / 943 0 Zilkenat SL Frau Kunz Frau Noffke [email protected] 2 Fax. 03935 / 943 200 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte und Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD IFD Wittenberg/Dessau (7) + (1) Nr IFD-MA Stand: 01.09.2014 Name der FS-Schule / Schulleiter / Mail Anschrift / Telefon / Fax Angelika-Hartmann-Schule FS für Geistigbehinderte Frau SL Frau Hey Kleemann [email protected] Goethestraße 21 06366 Köthen Tel. 03496 /555 858 Fax 405 180 FS (GB) „Lebensweg“ SL Frau Hempe [email protected] Karl-Marx-Straße 1a 06406 Bernburg Tel. 03471/ 347 890 Fax 312 375 Regenbogenschule FS für Geistigbehinderte SL Frau Scheffler [email protected] Breite Straße 6/7, 06844 Dessau-Roßlau Tel. 0340/ 213 198 Fax 213 892 FS (GB) „Am Heidetor“ SL Frau Focke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 7 39261 Zerbst Tel. 03923/611 680 Fax 611 6815 1-15 2-16 Frau Kleemann 3-17 Frau Becker 4-18 Frau Becker 5-19 [email protected] FS (GB) „Sonnenschein“ SL Frau C. Reinhardt Frau Marotz 44 „Heideschule Holzdorf“ FS für Geistigbehinderte SL Herr Döring [email protected] „Peter Petersen“ FS für Geistigbehinderte SL Frau J. Reinhardt [email protected] Schule an der Muldaue“ Gustav-Adolf-Straße 31, 06886 LutherstadtWittenberg Tel. 03491/ 407 608 Fax 407 607 Juri-Gagarin-Straße 11, 06926 Jessen/ OT Holzdorf Tel. 035389/ 81 690 Fax 82 101 Poetenweg 45, 06773 Gräfenhainichen Tel. 034953/ 22 091 Fax 26 711 Kreuzbergstraße 200 Frau FS für Körperbehinderte 06849 Dessau-Roßlau KrügerKlaus SL Frau Matschke Tel. 0340 / 850 1370/ Herr Hepke 6-20 Frau Marotz 7-21 [email protected] [email protected] 858 1459 Fax. 0340 / 850 1370 1 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Blinde und Sehbehinderte, LBZ für Hörgeschädigte sowie LBZ für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD IFD Halle/Merseburg (10) +(3) Stand: 01.09.2014 Nr. IFD-MA Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift 1-22 Förderschule für Geistigbehinderte „Helen Keller“ SL Herr Karge [email protected] Ernst-Barlach-Ring 37, 06124 Halle Tel. 0345/ 804 8887 Fax 804 6156 Förderschule für Geistigbehinderte „Schule am Lebensbaum“ SL Frau Uffrecht [email protected] Hildesheimer Str.28a, 06128 Halle Tel. 0345/ 131 9790 Fax 131 9799 Astrid-Lindgren-Schule SL Frau Narr [email protected] August-LamprechtStr.15, 06132 Halle Tel.0345/ 770 9535 Sonderschule für geistig Behinderte „An der Kastanie“ SL Frau Nietschmann [email protected] „Sonnenland“ Schule für Geistigbehinderte SL Frau Marun [email protected] Brehnaer Str.63, 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel. 03493/ 69 035 Förderschule für Geistigbehinderte „Käthe-Kruse-Schule“ SL Frau Klausnitzer [email protected] Carl-Broche-Str.3, 06618 Naumburg Tel. 03445/ 773 215 Fax 779 308 Schlossgartenschule SL Frau Frohl-Heinold [email protected] Alte Leipziger Str.21, 06667 Weißenfels Tel. 03443/ 237 035 Förderschule für Geistigbehinderte „ J.T.Weise“ SL Frau Kormann [email protected] Platanenweg, 06712 Zeitz Tel. 03441/ 310 204 Förderschule für Geistigbehinderte „Heinrich Kielhorn“ SL Herr Schirmer [email protected] Schulstr.30, 06242 Großkayna Tel. 034633/ 21 830 Fax 34 620 Frau Siebert 2-23 Frau Siebert 3-24 Frau Siebert 4-25 Frau Hahn 5-26 Frau Hahn 6-27 Frau Fricke 7-28 Herr Winter 8-29 Frau Hennicke 9-30 Herr Winter 1 Bahnhofstraße 12, 06766 Bitterfeld-Wolfen Tel. 03494/ 368 7870 Frau Hennicke 10-32 Frau Hahn 45 Außenstelle Merseburg „Heinrich Kielhorn“ Förderschule für Geistigbehinderte [email protected] Förderschule für Geistigbehinderte „Regenbogenschule Landsberg“ SL Frau Fritzsche [email protected] Naumburger Straße 167 06217 Merseburg Tel.03461/ 500 434 Fax 503 641 Bergstraße 18, 06188 Landsberg Tel. 034602/ 21 448 LBZ für KB Halle Murmansker Straße 16 06130 Halle (Saale) Tel. 0345 / 472 1135 SL Frau Siegert Frau Siebert [email protected] LBZ für Blinde und Sehbehinderte Halle 49 HAL Frau Hahn Frau Becker IFDWittenbergDessau Tel: 034967003721 Fax: 034967003729 Mail:becker@ifd -wittenbergdessau.de „Hermann von Helmholtz“ SL Frau Busch Oebisfelder Weg 2 06124 Halle (Saale) Tel. 0345 / 444 6960 Fax. 0345 / 444 6969 [email protected] LBZ für Hörgeschädigte Murmansker Straße 12 06130 Halle (Saale) Tel. 0345 / 133 5680 Fax. 0345 / 133 56817 „Albert Klotz“ Halle SL Herr Henning [email protected] 2 Wernigerode IFD Halberstadt/Sangerhausen Standort Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt Fax: 03941/620993 Frau Schulze (Teamleiterin) Telefon: 03941/620994 E-Mail: [email protected] Frau Benecke Telefon: 03941/620680 E-Mail: [email protected] Frau Semella (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03941/5954490 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_24.html[12.11.2014 09:55:06] Altmarkkreis Standort Stendal Dr. Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 Stendal Fax: 03931/419565 Herr Lösch (Teamleitung) Telefon: 03931/492873 E-Mail: [email protected] Frau Zilkenat Telefon: 03931/419096 E-Mail: [email protected] Frau Ludwig Telefon: 03931/419566 E-Mail: [email protected] Frau Noffke Telefon: 03931/492872 E-Mail: [email protected] Frau Knels (für hörbehinderte Menschen) E-Mail: [email protected] Telefon: 03931/492871 file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_23.html[12.11.2014 09:55:07] Magdeburg IFD Magdeburg/ Stendal Standort Magdeburg Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg Frau Bury (Sekretariat) Telefon: 0391/56390839 Fax: 0391/2 88 68 14 od. (65) E-Mail: [email protected] Herr Kiesel (stv. Teamleitung) Telefon: 0391/2537923 E-Mail: [email protected] Frau Zeitke Telefon: 0391/2886735 E-Mail: [email protected] Frau Liebe E-Mail: [email protected] Telefon: 0391/2581932 Frau Scholtisek Telefon: 0391/56390837 E-Mail: [email protected] Frau Pachur Telefon: 0391/56 39 08 38 E-Mail: [email protected] Frau Knoll (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 0391/5096796 Fax: 0391/5442721 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_22.html[12.11.2014 09:55:09] Weißenfels IFD Halle/Merseburg Standort Leuna Leunacenter / Am Haupttor 06237 Leuna Fax: 03461/432508 Frau Fricke Telefon: 03461/432510 E-Mail: [email protected] Frau Sperlich Telefon: 0345/ 1317012 E-Mail: [email protected] Herr Winter (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03461/ 432517 Fax: 03461/ 432518 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_13.html[12.11.2014 09:55:19] Sangerhausen IFD Halberstadt / Sangerhausen Standort Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben Fax: 03473/225064 Herr Schmidt Telefon: 03473/225060 E-Mail: [email protected] Herr Hermann Telefon: 03473/225061 E-Mail: [email protected] Frau Semella (für hörbehinderte Menschen) (Sitz am Standort Halberstadt) file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_12.html[12.11.2014 09:55:20] Halle IFD Halle / Merseburg Standort Halle Emil-Abderhalden-Straße 21 06108 Halle Fax: 0345/9773475 Frau Sykora (Teamleiterin) Telefon: 0345/9773377 E-Mail: [email protected] Frau Dr. Brußig Telefon: 0345/5125485 E-Mail: [email protected] Fax: 0345/5125485 Frau Siebert Telefon: 0345/9773474 E-Mail: [email protected] Frau Hahn Telefon: 0345/ 1317012 E-Mail: [email protected] Frau Gräser (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 0345/6902289 Fax: 0345/6902289 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_11.html[12.11.2014 09:55:21] Lutherstadt Wittenberg IFD Wittenberg/Dessau Standort Wittenberg Straße der Völkerfreundschaft 129 06886 Wittenberg Fax: 03491/877093 Frau Marotz Telefon: 03491/877092 E-Mail: [email protected] Frau Krüger- Klaus Telefon: 03491/877094 E-Mail: [email protected] Herr Hepke Telefon: 03491/877095 E-Mail: [email protected] Frau Helmchen-Jordan (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03491/877091 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_6.html[12.11.2014 09:55:27] Anhalt-Zerbst IFD Wittenberg/Dessau Standort Köthen Georgstr. 8 06366 Köthen (Anhalt) Frau Becker (Teamleiterin) Telefon: 03496/7003721 Fax: 03496/7003729 E-Mail: [email protected] Frau Kleemann Telefon: 03496/7003722 Fax: 03496/7003729 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_5.html[12.11.2014 09:55:28] Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) 1. Präambel In Sachsen-Anhalt wird seit September 2011 das Modellprojekt „ Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 des BMAS umgesetzt. Dieses Modellprojekt enthält bereits ein Unterstützungsangebot durch die Integrationsfachdienste für Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte, die zunächst in den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM eingegliedert werden, aber ggf. von dort aus nicht in den Arbeitsbereich der WfbM, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten. Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (MS) und das Integrationsamt (INA) haben am 04.06.2012 vereinbart, auch Mitarbeitern der WfbM in Sachsen-Anhalt Unterstützung bei der Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste zu gewähren, die sich bereits im Arbeitsbereich der Werkstätten befinden. Hierdurch wird es möglich, gerade Menschen mit geistiger Behinderung umfassend und zu jedem Zeitpunkt Ihrer Entwicklung, auch wenn sie bereits Mitarbeiter einer WfbM sind, entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts, sehr individuell, bei der Erprobung einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Unabhängig von der Art der vorliegenden Behinderung gilt dieses Angebot für alle schwerbehinderten Mitarbeiter der WfbM. Diese Unterstützung kann dann im Rahmen der beiden Modelle unabhängig von der jeweils gerade vorliegenden institutionellen Einbindung (Schule, Maßnahmen der Agentur für Arbeit, WfbM) und dem zuständigen Leistungsträger erfolgen. Es soll eine konzeptionelle Basis für die Unterstützungsprozesse und den Einbezug aller an diesen Prozessen beteiligten Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen werden, um das Angebot flächendeckend, regelhaft, verlässlich und in abgestimmter Qualität in SachsenAnhalt vorzuhalten. Bisher noch bestehende Hemmnisse und Mängel, die sich bei der Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 zeigten, sollen behoben werden (siehe insbesondere unter 5.). 2. Ausgangslage in Sachsen-Anhalt Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 können Mittel des Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 Artikel 3 durch das INA genutzt werden, um schwerbehinderte Menschen gezielt bei der Integration in das Arbeitsleben durch die Integrationsfachdienste (IFD) zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt wurden in Abstimmung mit dem MS mit Mitteln aus dem Programm Job 4000 Artikel 3 vorrangig Mitarbeiter der WfbM im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste gefördert. Im Zuge der Umsetzung des Programms konnten folgende hierfür erforderliche Bedingungen geschaffen werden: - Mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren unter Beteiligung der Fachausschüsse der WfbM abgestimmt und ein einjähriges Rückkehrrecht für die in Arbeit vermittelte Mitarbeiter der WfbM nach behinderungsbedingtem Scheitern des Arbeitsverhältnisses vereinbart, - Die Arbeitsmarktprogramme des Landes (Laufzeit bis 12/2012) zielten auf die besondere Unterstützung von Arbeitgebern ab, die Arbeitsplätze für wechselbereite Mitarbeiter aus WfbM zur Verfügung stellten. Hier wurde eine Förderung mit EGZ der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kombination mit Leistungen des INA für die Dauer von bis zu 6 Jahren vereinbart, - Der Ausgliederungsprozess wurde durch die IFD mit den Beteiligten entwickelt und erprobt. Schwachstellen und hemmende Faktoren sind jetzt identifiziert und können behoben werden. Arbeitgeber werden umfassend zur Beschäftigung des Personenkreises und bei der Beantragung von Leistungen beraten. Der IFD sichert ein kontinuierliches Unterstützungsangebot, auch nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, - Die IFD und die Mitarbeiter der Sozialagentur haben das Projekt in allen WfbM vorgestellt und für die Nutzung geworben. Es erfolgte bisher eine Zusammenarbeit mit 22 WfbM im Einzelfall. In 11 WfbM sind keine Mitarbeiter im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt worden. Die im Rahmen des Programms für Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft, bzw. für die laufenden Fälle gebunden. Weitere interessierte Werkstattmitarbeiter können auf dieser Basis nicht unterstützt werden. Das Interesse an diesem Angebot besteht aber nach wie vor. Das Modell soll die Voraussetzung für die flächendeckende Weiterführung und Verbesserung der Unterstützungsleistung für Mitarbeiter aus WfbM ermöglichen und eine verbindliche Regelung des Zusammenwirkens aller Beteiligten schaffen. 3. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM, die sich im Arbeitsbereich befinden und die neben einem erforderlichen Maß an Kompetenzen die Motivation mitbringen, Erprobungsmaßnahmen mit Unterstützung des IFD durchzuführen, die für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig sind. 4. Unterstützungskonzept, Prozessplanung Bereits während der Schulzeit durch die IFD unterstützte Jugendliche, die trotz der durchgeführten Erprobungsmaßnahmen während der Schulzeit oder durch die anschließend erfolgten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit noch nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln konnten, die daher in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingegliedert wurden und hier den Berufsbildungsbereich erfolgreich absolvierten und den Wunsch haben am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden, können durch zielgerichtetes Training und Qualifikation in der WfbM die Fähigkeiten entwickeln, die für eine Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind. Lernprozesse verlaufen insbesondere bei Menschen mit geistiger Behinderung langsamer. Die Reifung der Persönlichkeit braucht mehr Zeit. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten können durch zielgerichtete Unterstützung aber entwickelt werden. Hier kann die WfbM der richtige Ort sein, um unter intensiver, fachkundiger Leitung die notwendigen Kompetenzen zu erwerben. Die Mitarbeiter der IFD, die diese Jugendlichen in der schulischen Phase und teilweise auch danach bei der Kompetenzentwicklung unterstützt haben, bringen diese Kenntnisse und Erfahrungen in die Teilhabeplanung der WfbM ein, um den begonnenen Prozess fortzusetzen. Um eine gezielte Qualifikation des Mitarbeiters zu erreichen und die Chancen für einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen sollten: - die bereits in den schulischen und betrieblichen Kompetenzanalysen ermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Interessen und Neigungen beachtet werden, - Schlüsselqualifikationen, die zur Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind, durch geeignete Maßnahmen trainiert werden, - die Entwicklung des Mitarbeiters durch die Akquise und Begleitung betrieblicher Praktika oder durch die Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes, möglichst als Einzelarbeitsplatz gefördert werden. Dies ist die originäre Aufgabe der WfbM. Aber auch lebensältere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere einer erworbenen Behinderung die Arbeit in einer WfbM aufgenommen haben, sich hier in ihrem Leistungsvermögen stabilisieren konnten und den Wunsch haben, wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzukehren, können von den Unterstützungsleistungen im Rahmen des Modells profitieren. Die geplante Unterstützung durch die IFD ersetzt diese Verantwortung der WfbM nicht. Die IFD ergänzen und unterstützen die Arbeit der WfbM in konkret abzustimmenden Einzelfällen. Für die Unterstützung der Mitarbeiter im Arbeitsbereich wurden durch die Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 in Sachsen-Anhalt die erforderlichen Prozesse gut erprobt. Sie haben sich bewährt und sollten in ähnlicher Form fortgeführt werden. Bisher wandten sich Mitarbeiter die aus dem Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollten, mit ihrem Anliegen an den Sozialdienst der WfbM oder an ihren Gruppenleiter. Mit ihnen, den Eltern oder gesetzlichen Betreuern erfolgte eine formlose Antragstellung, die im Fachausschuss besprochen wurde. Der zuständige Leistungsträger stellte dann den Antrag beim Integrationsamt, den IFD mit der Unterstützung des Mitarbeiters zu beauftragen. Das Integrationsamt beauftragte einen Mitarbeiter des IFD und gab dem Leistungsträger diese Beauftragung zur Kenntnis. Danach nahm der IFD den Kontakt zur WfbM und zu dem Mitarbeiter auf und besprach das Anliegen unter Einbezug der Eltern oder des gesetzlichen Betreuers. Zur Unterstützung des WfbM Mitarbeiters schloss dieser, oder sein gesetzlicher Vertreter einen Vertrag mit dem Integrationsfachdienst. Es wurde abgestimmt, welche Erprobungsmaßnahmen zunächst durchgeführt werden sollen. Die Aktivitäten und daraus folgenden Ergebnisse wurden mit dem WfbM Mitarbeiter und seinem gesetzlichen Vertreter laufend reflektiert. Der zuständige Leistungsträger und das Integrationsamt wurden durch das Berichtswesen (KLIFD) über den Unterstützungsprozess informiert. Der Sozialdienst der WfbM, ggf. auch die Gruppenleiter, wurden in unterschiedlicher Weise in die laufenden Prozesse einbezogen. Es hat sich bewährt, dass ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der WfbM am Gespräch mit dem Arbeitgeber teilnimmt, der einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellt. Hier können dann auch die Bedingungen vor Ort in Augenschein genommen werden und arbeitsorganisatorische Festlegungen getroffen werden. Praktikumsziele und Inhalte sowie Rahmenbedingungen (Erreichen des Praktikumsplatzes, Essenversorgung, weitere Teilnahme an Angeboten der WfbM, gezielte Vorbereitung auf die Praktika, Unterstützung während der Praktika u.a.) wurden abgestimmt und in den Praktikumsverträgen, die die WfbM mit den Arbeitgebern abschließen, berücksichtigt. Auf der Grundlage der fachdienstlichen Stellungnahme des IFD erfolgte dann am Ende des Unterstützungsprozesses über den Fachausschuss die Entscheidung zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder zum Verbleib in der WfbM, bzw. zur Umsetzung weiterer Maßnahmen. Dieser Verfahrensablauf sollte beibehalten werden. Die Beteiligung des Fachausschusses ist wichtig, um das Thema „Ausgliederung“ regelmäßig präsent zu halten, die Verfahren zu optimieren und auch das Rückkehrrecht zu sichern. Es ist auch wichtig, einen Konsens darüber zu erreichen, dass Maßnahmen, die mit Unterstützung des IFD im BBB begonnen wurden, ohne nochmalige Erörterung und Prüfung auch im Arbeitsbereich der WfbM fortgeführt werden können ohne das ein Leistungsträgerwechsel sich hemmend auswirkt. Auch wenn der IFD prozessverantwortlich ist, ist die WfbM durch den Mitarbeitervertrag und die Praktikumsverträge mit Arbeitgebern in rechtlicher Hinsicht für den Übergangsprozess verantwortlich. Außerdem ist eine stärkere Einbindung der Dienste der WfbM sinnvoll. Bisher erfolgten bereits Hospitationen während der Praktika. Eine stärkere Nutzung der Erfahrungen und Kenntnisse des Personals der WfbM bei der Arbeitsunterstützung der schwerbehinderten Menschen könnte erfolgen, indem diese Aufgaben des Job Coachings während laufender Praktika in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes übernehmen. Werden Mitarbeiter der WfbM unterstützt, die sich in der Leistungsträgerschaft eines Trägers der Rentenversicherung befinden, ist zu klären, wie zu verfahren ist, wenn eine unbefristete Erwerbsminderungsrente für den Versicherten gewährt wird. 5. Schwerpunkte der modellhaften Erprobung Im Rahmen des Modellprojekts sollten insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Die Fachausschüsse sollen stärker als bisher für das Thema Ausgliederung aus der WfbM genutzt werden. So wie das Eingangsverfahren regelmäßig die Tagesordnung der Fachausschüsse bestimmt, ist dieses auch für das Ausgangsverfahren erforderlich. Die Fachausschüsse unterstützen Ausgliederungsprozesse, indem sie für den Einzellfall das Instrument „Berufswegekonferenz“ oder ein ähnliches Verfahren nutzen. - Der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll regelmäßig in den Fachausschusssitzungen in allen WfbM thematisiert werden. Die WfbM sollen gezielt Mitarbeiter für die Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewinnen. Sofern Mitarbeiter der IFD mit der Unterstützung von Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt sind, werden sie zu den Fachausschusssitzungen eingeladen (siehe § 2 Abs. 1 Satz 4 WVO). - Im Rahmen des Modells soll erprobt werden, ob übergangsfördernde Maßnahmen wie das gezielte Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten u.a. in Form des Job Coachings durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während der Praktika durchgeführt werden können (siehe auch §5 Abs.4 WVO). Damit wird das intensive Training, das sonst in der WfbM stattfindet, in den Betrieb verlagert und erfolgt ggf. schon am zukünftigen Arbeitsplatz. Dieses wird in Baden-Württemberg mit gutem Erfolg praktiziert. In Sachsen-Anhalt gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der Durchführung des Job Coachings. Die Durchführung von Job 4000 Artikel 3 hat gezeigt, dass dieses Angebot entwickelt werden sollte, um die o.g. Zielgruppe noch besser zu unterstützen. Job Coaching wird zusätzlich angeboten; die finanziellen Mittel werden aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt. Für die Durchführung des Job Coachings durch das Personal der WfbM, soll zwischen dem Integrationsamt und der LAG WfbM eine Rahmenzielvereinbarung geschlossen werden, in welcher u.a. Grundsätze, Inhalt, Methodik, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung des Job Coachings geregelt werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen können dann auf der Basis dieser Rahmenzielvereinbarung konkrete Vereinbarungen mit dem Integrationsamt abschließen. Auch die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen in der WfbM, die im betrieblichen Rahmen genutzt werden können oder zum selbständigen Erreichen des Praktikums- und Arbeitsplatzes notwendig sind, sollte thematisiert und erprobt werden. Die vom MS entwickelte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung“ zum Konzept des Modellprojektes findet Beachtung; sie ist Bestandteil des Konzeptes. In der WVO wird der Werkstatt und dem Fachausschuss eine initiierende Funktion für die Einleitung des Unterstützungsprozesses zugeschrieben. Das sollte realisiert werden, indem geeignete und motivierte Mitarbeiter identifiziert und für den Ausgliederungsprozess vorgeschlagen werden. - Das Rückkehrrecht wurde von der Sozialagentur bisher für ein Jahr ohne erneute Prüfung gewährt. Nach Absprache mit der Sozialagentur soll das Rückkehrrecht nun vier Jahre lang gewährt werden. Dabei wird das Rückkehrrecht in den ersten beiden Jahren ohne Einschränkungen gewährt, in den 2 darauf folgenden Jahren, wenn das Scheitern des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der Behinderung des Beschäftigten steht. - Sollte der Ausgliederungsprozess im BBB beginnen, dann aber im Arbeitsbereich fortgeführt werden, ist eine Regelung zur nahtlosen Weiterführung trotz des Wechsels des zuständigen Leistungsträges erforderlich. Diese sollte entwickelt und abgeschlossen werden. - Durch Arbeitsmarktprogramme des Landes sollen insbesondere Arbeitgeber unterstützt werden, die der o.g. Zielgruppe möglichst dauerhafte Arbeitmöglichkeiten bieten. - Unterstützungen zur Gewährung einer dauerhaften Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben gemäß §§ 17 ff der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), insbesondere nach § 27 -Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen- gewährt werden. - Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung für jeden Einzelfall durch die IFD bis zum Ende des Projekts, sollen Erfahrungen zur Eignung von Eingliederungsstrategien und Instrumenten gewonnen werden. 6. Begleitprozesse Die für das 1.Modellprojekt (ÜFB) etablierte Steuerungsgruppe sollte erweitert werden. Für diesen Bereich des Modellprojekts sollte aber aufgrund der Spezifik eine separate Netzwerkkonferenz eingerichtet werden. Die Netzwerkkonferenz sollte einmal jährlich tagen. Zwischen den Kooperationspartnern sollte eine Vereinbarung abgeschlossen werden. 7. Projektlaufzeit/Finanzierung Die Projektlaufzeit beginnt am 04.06.2012 und endet am 31.12.2019. Die Finanzierung erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes. 8. Datenerfassung, Statistik, Berichterstattung, Prüfung der Nachhaltigkeit Die Datenerfassung, das Berichtswesen und die statistische Auswertung erfolgen durch die IFD und das Integrationsamt, unterstützt durch KLIFD (Klientenverwaltungssystem für Integrationsfachdienste). Die auf den Einzelfall bezogene Berichterstattung (Aufnahmebericht, Zwischenberichte, Abschlussbericht) werden von den IFD erstellt und sowohl dem Integrationsamt als auch dem jeweils zuständigen Leistungsträger zur Verfügung gestellt. Entscheidungen der Leistungsträger und die Vorbereitung dieser Entscheidungen im Fachausschuss können von den IFD Mitarbeitern für die von ihnen unterstützten Menschen mit Schwerbehinderung, durch Fachdienstliche Stellungnahmen unterstützt werden. Für die in Arbeit vermittelten schwerbehinderten Menschen sichern die IFD eine Nachhaltigkeitsprüfung bis zum 31.12.2019 zu. Die beigefügte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung -Stand 08/2013-“ ist Bestandteil dieses Konzeptes. Halle, 09.10.2013 Im Auftrag (Dr.Partsch)
© Copyright 2024 ExpyDoc