Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt

Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt
Willkommen bei den Integrationsfachdiensten
des Landes Sachsen-Anhalt
***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB)
***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA)
Die Integrationsfachdienste (IFD) sind
landesweit flächendeckend organisiert. Auf
unserer Standortseite finden Sie schnell
Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen
Sie, wo immer wir können.
Jahresbericht 2013 IFD
Wittenberg/Dessau
Jahresbericht 2013 IFD
Halberstadt/Sangerhausen
Jahresbericht 2013 IFD
Magdeburg/Stendal
Jahresbericht 2013 IFD
Halle/Merseburg
Herr B.
Mitarbeiter in einem CallCenter
Unsere Dienste beraten schwerbehinderte
Menschen und deren Arbeitgeber im
Arbeitsleben.
Die IFD werden für die Neuorientierung und
Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden
durch diverse Leistungsträger beauftragt.
Wir unterstützen behinderte Schüler bzw.
schwerbehinderte Schulabsolventen bei der
Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der
WfbM bei der Erprobung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt.
Frau P.
Krankenschwester in einer
Klinik
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Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt
Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber,
(zukünftiger) Arbeitnehmer und
Sozialleistungsträger tätig werden zu dürfen
und präsentieren Ihnen auf den folgenden
Frau F. Servicemitarbeiterin in Seiten gern unser Dienstleistungsangebot.
einem Restaurant
Homepage zuletzt aktualisiert: 01.04.2015
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Region
Stand: 01.04.2015
Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der
Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur
über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den
jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen!
Förderschulen des IFD
Halberstadt/Sangerhausen
Förderschulen des IFD
Magdeburg/Stendal
Förderschulen des IFD
Wittenberg/Dessau
Förderschulen des IFD
Halle/Merseburg
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IFD
IFD-Dienstleistungsspektrum
Struktur und Entwicklung:
Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und
berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und
Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten.
Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die
bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung
und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109 ff.) geregelt. Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt,
das Teil des Landesverwaltungsamtes ist.
Beauftragung und Finanzierung:
Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.B.
Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung.
Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger
kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte
"persönliche Budget" finanzierbar.
Aufgaben:
Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen
behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den
unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die
Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen.
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IFD
Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr
2019 auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei:
a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schule
für Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchen
b) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mit
Gleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei der beruflichen Orientierung wünschen c) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger
mit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung
Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die:
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion
„Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle:
elektronischer Bundesanzeiger – veröffentlicht am 30. September 2011
Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen
und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter
Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt;
abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem
Kultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt.
Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen
Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3
wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt
„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches im
Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der beteiligten
Kooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt,
Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der
WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt)
starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage der
gemachten Erfahrungen fortsetzen will.
Dienstleistungsspektrum
Casemanagement zurück Die Integrationsfachdienste können unter komplexen Bedingungen
Hilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen der
verschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Ziel
ist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten,
um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung des
Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir den
Sozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an.
Begleitung am Arbeitsplatz zurück Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren
Arbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder
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IFD
Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung
wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich
schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes betreut
werden dürfen. Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreut
werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen,
Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die
Fachberater individuelle Lösungsvorschläge.
Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter
Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutz
und der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchende
schwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer
Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit sowie bei der Optimierung der
Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch
uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz
können geeignete Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiert
und begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir
Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite.
Betriebliche Wiedereingliederung zurück Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut
vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer,
Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die
(stufenweise)Wiedereingliederung schon während der Zeit der
Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz
zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz
behindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche
Umsetzung zu empfehlen wäre. Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten
schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen
Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Sie
alle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen
ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine
optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte
Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters
optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem
Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern
und deren technischen Fachdiensten zusammen.
Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe
entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.B. MELBA)
bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten
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IFD
Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von
schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen,
unter denen sie tätig werden können. Berufliche Neuorientierung zurück Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.B. während der
Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach
einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre
individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle
Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung
helfen.
Information und Mitarbeiterschulung zurück Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebot
des Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die
verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und
Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten
Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und
deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren.
Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurück
Im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter
Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die
Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel
zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden
Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der
Leistungen an.
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Informationen für interessierte Arbeitgeber
Unser Angebot für Arbeitgeber
Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie als
Arbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit der
Beschäftigung
behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten Ihnen
Unterstützung:
bei Personalentscheidungen, z.B. beim Finden eines passgenauen
Mitarbeiters
bei der Feststellung der Eignung der schwerbehinderten Mitarbeiter
für die vorgesehenenen Arbeitsaufgaben
bei der individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten
bei der Klärung der für Sie in Betracht kommenden Leistungen und
deren Beantragung
Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber
Beratung:
Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
Psychosoziale Beratung
Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt)
zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte
Menschen
zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
für außergewöhnliche Belastungen
Arbeitsmarktprogramme
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Informationen für interessierte Arbeitgeber
Zuschüsse:
zu Gebühren der Berufsausbildung
Prämien und Zuschüsse:
zu Kosten der Berufsausbildung
Prämien:
zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen
Links des Integratiosamtes
Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere
Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte!
Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für
Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um
Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den
Integrationsfachdienst (IFD).
In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der
IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die
Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer
Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den
Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen.
Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen. Herr D. ist 35
Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige
Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von
Baustoffen erwerben.
Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetespumpe. Ein Einsatz im
Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben
und Tragen sind nicht möglich.
Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in
welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für
die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D.
konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen. Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale einwöchige
Erprobung, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz
begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese Maßnahme die
Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D. zu
verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn
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Informationen für interessierte Arbeitgeber
D. ein. Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse
zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den
zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der
Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der
IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als
Ansprechpartner zur Verfügung.
nach oben
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Informationen für behinderte Menschen
Unser Angebot für Arbeitnehmer Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehen
oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nach
unserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, ob
die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch uns
bestehen.
Dazu beraten wir individuell bezüglich:
der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen
aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme
der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die
Arbeitsaufnahme erschweren könnten
der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen
der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen
Arbeitgebern
der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der
Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang
mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten
der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der
Förderschulen oder während der integrativen Beschulung
der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte
Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine
Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder
zugesichert wird.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer
Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der
Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können
durch uns vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen Sie auch bei
der betrieblichen Erprobung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz,
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Informationen für behinderte Menschen
der ihr gewandeltes Leistungsvermögen berücksichtigt.
Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Sie
dieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen.
Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im
folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen.
http://youtu.be/TiFm3gWk36M
Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit
in der Praxis gestalten könnte.
Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes
Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre
arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus
gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen.
Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen
Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein
individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für
die Arbeitsplatzakquise.
Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in
Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber
zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der
eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen
wollte.
Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz
vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer
Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet.
Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie
ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag
gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes
nach oben
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Beispiel Herr G.
Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes
Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbsleben
zurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch die
Fähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerecht
werdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen,
die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick auf
das veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen.
Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus der
Genussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter Herrn
G., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung
(Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehr
ausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte.
In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt des
Arbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzes
für Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten unter
erhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten.
Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat
und Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer im
Unternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein,
Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, die
seinem veränderten Leistungsprofil entsprechen.
Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für den
schwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurde
geschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich der
Beantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen im
Arbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier die
Agentur für Arbeit- unterstützt.
Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem
Arbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass der
Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen
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Beispiel Herr G.
Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung des
Arbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. An
seinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durch
verantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet und
hinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht.
Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeber
bei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeispielHerrG.html[12.11.2014 09:55:33]
Informationen für Sozialleistungsträger
Unser Angebot für Sozialleistungsträger
Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des Landes
Sachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden.
Auftraggeber können sein:
Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
Rehabilitationsträger, z. B. Bundesagentur für Arbeit
Träger -der gesetzlichen Rentenversicherung
-der gesetzlichen Unfallversicherung
-der Berufsgenossenschaften
Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der
Grundlage des § 33 Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern
im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden.
Grundlage hierfür bildet die „Gemeinsame Empfehlung nach § 113 Abs. 2
SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die
Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der
Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der
Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen“. Gemeinsame
Empfehlung Integrationsfachdienste vom 16. Dezember 2004, zuletzt
geändert am 25.06.2009 in der jeweils gültigen Fassung (externer Link)
nach oben
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/AuftrgLT.html[12.11.2014 09:54:51]
externe Links
Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link)
Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links)
ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V.
Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen
Der Weg e.V. Magdeburg
Träger des IFD Magdeburg-Stendal
ASB Landesverband Sachsen-Anhalt
Träger des IFD Halle-Merseburg
Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH
Träger des IFD Wittenberg-Dessau
weiterführende externe Links:
Landesmodellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB)
Integrationsamt Sachsen-Anhalt
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Gesundheit
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44]
externe Links
Deutscher Behindertenrat
Bundesagentur für Arbeit
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44]
Impressum
Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentation
veröffentlicht ist:http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?
id=master_impressum
(externer Link)
Diese Internetpräsentation © ist eine Projektarbeit im Rahmen einer
Weiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007 von Mandy Ludwig, Fachberaterin des IFD Magdeburg-Stendal
Ines Benecke, Fachberaterin des IFD Halberstadt-Sangerhausen
Michael Hermann (Layout und inhaltliche Weiterentwicklung)
Fachberater des IFD Halberstadt-Sangerhausen file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/impress.html[12.11.2014 09:54:42]
Jahresbericht 2013
Träger
Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH
Str. der Völkerfreundschaft 129
06886 Lutherstadt Wittenberg
Bürostandort Wittenberg
Str. der Völkerfreundschaft 129
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491/ 877090
Bürostandort Köthen
Georgstraße 8
06366 Köthen (Anhalt)
Tel.: 03496/ 7003721
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort
2.
Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des
Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum
2.1
Bereich Vermittlung
2.1.1
Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger
2.1.2
Übersicht der betreuten Personen
2.1.3
Vermittlungsergebnisse
2.2
Bereich Berufsbegleitung
2.2.1
Unterstützte Beschäftigung
2.2.2
Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung
2.2.3
Übersicht der betreuten Personen
2.2.4
Ergebnisse der Berufsbegleitung
2.2.5
Fachdienstliche Stellungnahmen
2.2.6
Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit
2.3
Modellprojekte
2.3.1
Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3
2.3.2
Übergang Förderschule Beruf
2.3.3
Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt
2.4
Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk
2.5
Öffentlichkeitsarbeit
3.
Schlussbemerkung
Anhang
2
1. Vorwort
In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit 01.01.2005 in
der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband
Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 1998 in der Vermittlung von
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Am Standort Wittenberg
waren 2013 drei Integrationsfachberaterinnen beschäftigt. In Dessau arbeiteten zwei
Fachberaterinnen. An beiden Standorten stand jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen
Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung
der IFD nicht geändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wurde weiterhin vorrangig durch
das Integrationsamt beauftragt, und nur in Einzelfällen durch die Rehabilitationsträger in
Anspruch genommen. Im Bereich der Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
erfolgt die Beauftragung im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach §113 Abs. 2 SGB
IX. Diese Möglichkeit wurde 2013 jedoch ausschließlich von den Rentenversicherungsträgern
genutzt.
Hauptaugenmerk erhält seit 2012 das neue Aufgabenfeld, in dem 2013 die Fallzahlen
deutlich gesteigert werden konnten: die Umsetzung des Landesmodellprojektes zur
„Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung
und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Schule in Arbeit und
Beruf“(kurz: Übergang Förderschule-Beruf(ÜFB)) unter Einbezug der Richtlinie zur Initiative
Inklusion/Handlungsfeld 1 (berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales.
Ziel dieses Modellprojektes ist es, die berufliche Orientierung von motivierten jungen
Menschen mit Behinderungen längerfristig zu unterstützen und nach Beendigung der Schule
geeignete Alternativen aufzuzeigen und wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen
System vorzubereiten und zu sichern.
Durch Auslaufen des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 Artikel 3 Ende 2013, wurden
frühzeitig Möglichkeiten gesucht, wie auch weiterhin die Beschäftigten der Werkstätten für
behinderte Menschen betreut werden können, die Interesse und Potential für eine
Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Hier hat das Land Sachsen-Anhalt ein
weiteres Modellprojekt ins Leben gerufen, um den Übergang von der Werkstatt zum
allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können („Unterstützung des Übergangs
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“
(Modell ÜWA)).
All diese Änderungen in den Aufgabengebieten haben sich – wie dem vorliegenden Bericht
entnommen werden kann – auf die Gesamtzahl der betreuten Klientinnen und Klienten
ausgewirkt. Den Fachdienstmitarbeiterinnen ist es trotz der strukturellen Veränderungen
und Neuerungen auch im Jahr 2013 gelungen, ein gutes Vermittlungs- und
Betreuungsergebnis zu erzielen.
3
2.
Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum
Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD). Für die Bereiche Vermittlung,
Berufsbegleitung und Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner
Arbeitsmarkt wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 erhoben.
Der IFD Wittenberg/ Dessau wurde im Berichtszeitraum für 261 Klientinnen und Klienten
(162 männlich, 99 weiblich) verschiedener Leistungsträger tätig. 26 Personen wurden im
Bereich Vermittlung unterstützt, 192 Klientinnen und Klienten in der Berufsbegleitung und
insgesamt 43 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf
sowie im Projekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt.
Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen:
Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen.
2.1
IFD Bereich Vermittlung
Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Wittenberg/ Dessau 26 Klientinnen und Klienten.
Von diesen 26 unterstützten Klientinnen und Klienten hatten 22 Personen die Anspruchsberechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger.
Bei einer Klientin und drei Klienten erfolgten im Rahmen der Qualifizierten Beratung keine
Leistungszusagen durch einen Träger der Arbeitsvermittlung.
4
In den weiteren Ausführungen werden ausschließlich die 22 (m 19; w 5) Betreuungsfälle
betrachtet1. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Betreuungsfälle um 79,2%
verringert (in 2012 = 106). Dieser gravierende Rückgang der Vermittlungszahlen ist der
Konzentration der Mitarbeiterinnen in den Landesmodellprojekten ÜFB und ÜWA
geschuldet sowie der geringen Inanspruchnahme durch die Reha-Träger. Die Vermittlung
von Personen aus dem SGB III und SGB II Bereich durch Nutzung des Vermittlungsgutscheins
war grundsätzlich nicht mehr möglich. Zwei Klienten, die seit 2012 in Betreuung waren,
wurden im Februar abgemeldet, als sich herauskristallisierte, dass die angebahnte
Vermittlung nicht zu Stande kommen wird.
Die Betreuung endete im Jahresverlauf in 15 Fällen. Im Berichtszeitraum wurden 16 neue
Klientinnen und Klienten angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 4,3
Monate (im Vergleich 2012 = 5,9 Monate).
2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger
Im Berichtszeitraum wurde der IFD Wittenberg/ Dessau für unterschiedliche Leistungsträger
tätig.
Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte
der nachfolgenden Tabelle:
Leistungsträger
Gesamt
-zahl
Leistungsträger
Betreuungsfälle
Agentur für Arbeit
2
Dessau-Roßlau-Wittenberg (DE)
2
Deutsche
Rentenversicherung
20
Mitteldeutschland
18
Bund
1
Knappschaft-Bahn-See
1
22
Gesamt
22
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Häufigkeit der Beauftragung durch die
Rentenversicherungsträger gesunken (2012 = 23). Die Berufsgenossenschaften haben den
IFD im Jahr 2013 nicht in Anspruch genommen.
1
Angaben zur monatlichen Inanspruchnahme im Bereich der Vermittlung entnehmen sie bitte der Anlage 1.
5
2.1.2 Übersicht der betreuten Personen
Altersstruktur der Klientinnen und Klienten in der Vermittlung
Altersgruppen Anteil der Frauen und
Männer
Bis 25 0
26-40 4,5%
41-50 50%
51-60 36,5%
Über 60 9%
Die betreuten Personen hatten folgende berufliche Qualifikationen (höchster erreichter
Abschluss
Schwerbehindertenstatus
Von den 22 Klientinnen und Klienten hatten neun Personen einen
Schwerbehindertenausweis, ein Klient war von der Agentur für Arbeit gleichgestellt, fünf
Klienten hatten die Anerkennung/ Gleichstellung beantragt. Sieben Klientinnen und Klienten
waren anerkannte Rehabilitanden.
6
Betreuungsrelevante Behinderung
Der folgenden Tabelle kann die Verteilung nach betreuungsrelevanter Behinderung der
Klientinnen und Klienten im Bereich Vermittlung entnommen werden.
männlich
Sehbehinderung
Organische Erkrankung
Körperbehinderung (Stütz- u.
Bewegungsapparat)
6
12
weiblich
1
2
1
Diese genannten Behinderungsarten sind eher typisch für Personen, die einen Reha-Status
haben und meist in ihrem erlernten Berufsbild nicht mehr arbeiten können.
Neben den o.g. betreuungsrelevanten Behinderungen gab es bei 63,6% der betreuten
Personen weitere Erkrankungen, die sich erschwerend auf die Vermittlungsbemühungen
auswirkten.
Weitere, die Vermittlung hemmende Faktoren:
17 der 22 betreuten Klientinnen und Klienten waren langzeitarbeitslos, 10 Personen waren
zum Betreuungsbeginn bereits über 50 Jahre und bei 21 Menschen lagen zudem sonstige
gesundheitliche Einschränkungen vor, die noch nicht als Behinderung anerkannt waren.
Bei zwei Personen wurde zudem bereits zu Betreuungsbeginn die Erwerbsfähigkeit in Frage
gestellt.
Weitere Probleme, die zu Schwierigkeiten in der Vermittlung in Arbeit führten, waren:
Problemfelder arbeitsbezogen zu Beginn der
Betreuung (Mehrfachnennungen möglich)
Belastbarkeit
Qualifikation
Arbeitsfähigkeit
Motivation
Soziale Fähigkeiten
gesamt
14
10
4
3
1
2.1.3 Vermittlungsergebnisse
Im IFD Wittenberg/ Dessau wurden im Jahr 2013 vier Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt.
Von 22 betreuten Klientinnen und Klienten wurden vier vermittelt, das entspricht einer
Vermittlungsquote von 18,2%. Verglichen zum Vorjahr (= 34,9 %) ist diese Quote deutlich
gesunken. Dies lässt sich vor allem mit den massiven Einschränkungen begründen, die
7
Rehabilitanden aufweisen und daher nicht in ihren ursprünglichen Berufsbildern arbeiten
können. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreuten Personen zu eruieren
und erfolgreich solche Arbeitsplätze zu akquirieren, bleibt auch 2014 eine große
Herausforderung.
In 15 Fällen endete die Betreuung wie folgt:
Beendigung der Vermittlungstätigkeit
In Arbeit vermittelt (eine Weiterbetreuung bis zum Ende der Probezeit als
Sicherungsfall im Auftrag des Integrationsamtes kann nur bei bestehendem
Schwerbehindertenstatus oder bei erfolgter Gleichstellung erfolgen)
Klientin/ Klient nicht vermittlungsfähig
Trotz Vermittlungsfähigkeit nicht vermittelbar
Sonstiges (bspw. Rentenantrag gestellt, Antritt med. Reha, etc.)
2.2
Anzahl
4
1
7
3
Bereich Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zwei Fälle in
der Berufsbegleitung beauftragt, in den anderen Fällen war das Integrationsamt
Auftraggeber.
Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Schwerpunkt bildet die berufliche
Begleitung für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte
Beratung und längerfristige berufliche Betreuung differenziert.
Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte
Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei
 Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen,
auch in der Kommunikation
 behinderungsbedingt notwendigem Umbau des Arbeitsplatzes (bpsw. Begleitung
Antragstellung für eine Arbeitsplatzausstattung)
 Gefährdung des Arbeitsplatzes
 Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
 der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im
Arbeitsbereich
 privaten Belastungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken
 einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in
einer Reha-Einrichtung).
Um einen Weg in die Berufsbegleitung zu finden, gibt es verschiedene
Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen.
Klientinnen und Klienten, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein
8
Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden bei den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen2
während der ersten sechs Monate betreut und können bei weiterem Unterstützungsbedarf
auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch
nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im
Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung besonders bei hörbehinderten Menschen eine weitere Betreuung der
Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint.
Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche
schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigen,
damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden
kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der
Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung
der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und
bezüglich des Umgangs mit den behinderten Menschen gegeben.
2.2.1 Unterstützte Beschäftigung
2013 hat der IFD Wittenberg/ Dessau sechs Fälle der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung
(UB) im Rahmen der Berufsbegleitung betreut. Ein Klient wurde wegen Fehleingabe in KLIFD
am selben Tag wieder abgemeldet. Über ihn wird nicht berichtet.
Die fünf Betreuungsklienten (weiblich = 2, männlich = 1) wurden zunächst bei einem
Maßnahmeträger3 auf allgemeine Arbeitsmarktfähigkeiten getestet (DIA-AM = Diagnose
allgemeiner Arbeitsmarktfähigkeiten). Da dies positiv verlaufen ist, schloss sich eine
individuelle betriebliche Qualifikation an (InbeQ). Hier wurden nach dem Grundsatz „erst
platzieren, dann qualifizieren“ geeignete Arbeitgeber akquiriert, um dann die behinderten
Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu qualifizieren und
Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet.
Als sich das Arbeitsverhältnis anbahnte, wurde in einem Gespräch zwischen altem und
neuem Leistungsträger die Übergabe an den IFD vorbereitet. Hier hatte die
Integrationsfachberaterin die Möglichkeit, den bisherigen Förderplan für die betroffene
Person einzusehen und Förderziele fortzuschreiben, konnte mit dem bisherigen
Leistungsträger Informationen austauschen und die Klientin oder den Klienten sowie die
Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kennenlernen. In Vorbereitung der Anbahnung des
Arbeitsverhältnisses klärt die Integrationsfachberaterin über mögliche Förderungen des
Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt die
Antragstellung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
übernahm der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der
Berufsbegleitung.
Der IFD Wittenberg/ Dessau hat 2013 einen Klienten neu aufgenommen, nachdem ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde und hierbei auch die
Beantragung möglicher Förderungen über das Integrationsamt begleitet. Die vier weiteren
Personen werden bereits seit 2011 betreut.
2
3
Siehe Tabelle Beendigung der Vermittlungstätigkeit Pkt. 1
In der Region Wittenberg zuständiger Bildungsträger: IB Internationaler Bund; in der Region Dessau zuständig: BWSA e.V.
9
2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum erfolgte die Begleitung von 192 Menschen. Davon wurden 172
Klientinnen und Klienten längerfristig betreut und 20 Personen in qualifizierter Beratung
(kurzfristigere Beseitigung von Problemlagen bzw. Betreuungsaufnahme ab 2014)
unterstützt. Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche Beratungsgespräche,
auf die nicht näher eingegangen wird. Ein gesteigerter Beratungsbedarf wurde bei der
Beantragung eines Grades der Behinderung oder der Feststellung von weiteren
Behinderungen deutlich.
Von den 172 Klienten wurde bereits über sechs Fälle der UB berichtet.
Ein Klient wurde durch Fehleingabe statistisch ebenfalls im Bereich Berufsbegleitung erfasst.
Über ihn wird jedoch im Modellprojekt ÜWA berichtet.
Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 166 (m 94; w 72) langfristig betreuten Personen
im Rahmen der Berufsbegleitung. Verglichen zum Vorjahr wurden 15,7% weniger betreut.
Diese Differenz lässt sich vorrangig mit der gesunkenen Anzahl der vermittelten Klientinnen
und Klienten begründen, die anschließend im Rahmen der Sicherung begleitet werden.
Im Berichtszeitraum wurde bei 104 Klientinnen und Klienten die Betreuung abgeschlossen.
95 Personen wurden im Jahresverlauf neu angemeldet. Die durchschnittliche
Betreuungsdauer betrug 8,6 Monate und damit 0,5 Monate mehr als im Vorjahreszeitraum.
Einleitende Stellen (nicht auftraggebende Stelle)
In den meisten Fällen (78) wurde die Betreuung durch das Integrationsamt eingeleitet. Auch
hatten alle Personen die Möglichkeit, sich über Eigeninitiative (22) an den IFD zu wenden. In
39 Fällen wurde die Betreuung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder die
betrieblichen Helferinnen und Helfer/ Kolleginnen und Kollegen bzw. den Betriebsrat (13)
eingeleitet. In drei Fällen wurde die Betreuung vom Vermittlungsbereich des IFD eingeleitet.
Auch Kliniken oder Beratungsstellen haben sich um weiterführende Unterstützung für ihre
Klientinnen und Klienten bemüht, dies ist in 2013 in sechs Fällen eingetreten. In einem Fall
ist die Betreuung durch das private Umfeld der Klientin eingeleitet worden. In jeweils einem
Fall wurde der IFD Wittenberg/ Dessau durch die Agentur für Arbeit, den SGBII-Träger und
durch eine Reha-Einrichtung auf die Betreuungsnotwendigkeit aufmerksam gemacht.
Zwei Betreuungsfälle wurden durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
eingeleitet und beauftragt.
2.2.3 Übersicht der betreuten Personen
Die Altersverteilung bei den betreuten Klientinnen und Klienten stellte sich 2012
folgendermaßen dar:
10
Altersgruppen Anteil der Frauen und
Männer
Bis 25 3,5 %
26-40 26,2 %
41-50 23,3 %
51-60 38,9 %
Über 60 8,1 %
Die berufliche Qualifikation (höchster erreichter Abschluss) stellte sich wie folgt dar:
Schwerbehindertenstatus:
Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war anerkannt
schwerbehindert (96) bzw. von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (70). Bei drei Personen
wurde zum Betreuungsbeginn der Status Anerkennung/ Gleichstellung beantragt nicht
geändert. Bei zwei Fällen handelt es sich um eine Fehleingabe, in einem Fall hätte jedoch
keine Betreuung aufgenommen werden dürfen.
11
Die betreuungsrelevanten Behinderungen setzten sich prozentual wie folgt zusammen
(bezogen jeweils auf die betreuten Frauen und Männer):
Seelische Behinderung
Hirnorganische/Neurologische
Erkrankung
Sehbehinderung
Lernbehinderung / geistige
Behinderung
Hörbehinderung
Organische Erkrankung
Körperbehinderung (Stütz- u.
Bewegungsapparat)
männlich
4,1 %
14,2 %
weiblich
14,9 %
14,9 %
6,1 %
14,3 %
0
8,1 %
9,2 %
27,6 %
24,5 %
13,5 %
25,7 %
22,9 %
Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD
Wittenberg/ Dessau waren Folgende:
Gründe zur Aufnahme der Begleitung im
Zusammenhang mit:
Prävention
Abmahnung
Zustimmungsverfahren zur Kündigung
Wiederaufnahme der Arbeit
Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV)
Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
Belastung / Belastbarkeit
Konflikte am Arbeitsplatz
Krisenintervention
Kommunikation
andere Probleme am Arbeitsplatz
110
5
8
33
82
7
111
47
15
21
9
2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 104 Personen abgeschlossen. Dabei konnten
bei 84 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die
Sicherungsquote beträgt demnach 80,8% (in 2012 = 89,4%).
Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich):




Stabilisierung der beruflichen Situation
Anpassung der beruflichen Anforderungen
Verbesserung der betrieblichen Kommunikation
Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe
47
24
10
20
12





Reduzierung der Arbeitszeit oder von Arbeitsinhalten
Reduzierung von Informationsdefiziten
Einleitung finanzieller Leistungen
Arbeitsausstattung/-gestaltung
Technische Hilfsmittel/ Hörbehindertentechnik
12
10
27
11
3.
Bei 20 abgeschlossenen Fällen kam es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
 in sieben Fällen durch einvernehmliche Auflösung,
 in einem Fall wegen Erreichen der Altersgrenze,
 in vier Fällen wegen einer betriebsbedingten Kündigung,
 in einem Fall wegen einer verhaltensbedingten Kündigung,
 in sechs Fällen wegen personenbedingter Kündigung und
 in einem Fall wurde eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt, so dass das
Arbeitsverhältnis beendet wurde.
2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen
Im Jahr 2013 wurden 44 Fachdienstliche Stellungnahmen im Rahmen der
Leistungsgewährung für Anträge nach §27 SchwbAV und nach §102 Abs. 4 SGB IX
(Bewilligung einer Arbeitsassistenz) angefertigt. Verglichen zum Jahr 2012 wurden
geringfügig (17 %) weniger Stellungnahmen beauftragt (2012 = 53 Stellungnahmen).
Fachdienstliche Stellungnahmen
Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV)
Leistungen zur Arbeitsassistenz
Gesamt: 44
38
6
2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung
Beratungsinhalte mit Klientinnen und Klienten
Informationen zu sozialrechtlichen Fragen (SB-Ausweis, Reha)
Umgang mit Krisen (Intervention/ Prävention)
Unterstützungsprozesse bei Entwicklung der Persönlichkeit
Unterstützung zur Krankheits- und Behinderungsbewältigung
Klärung/ Auseinandersetzung zur beruflichen, betrieblichen Situation
Vorbereitung von Betriebsgesprächen
Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung
Auseinandersetzung mit Leistungs-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
Umgang mit Konflikten/ sozialen Problemen am Arbeitsplatz
Umgang mit Abmahnung, Änderungskündigung, Kündigung
Klärung/ Auseinandersetzung zur wirtschaftlichen Situation
65
47
36
63
76
61
32
79
42
33
46
13
Beratungsinhalte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern/ Betrieb
Informationen über Auswirkungen der Behinderung/ Erkrankung am
Arbeitsplatz
Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung
Informationen über begleitende Hilfen und besonderen Kündigungsschutz
Einleiten von Leistungen der begleitenden Hilfe und/ oder des besonderen
Kündigungsschutzes
Prozessbegleitung, Coaching u.a.
Einsatz innerbetrieblicher Betreuungspersonen
Arbeitsbezogene Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, -anpassung, organisation, Arbeitsassistenz, etc.)
66
24
42
9
67
18
38
Beratungsinhalte mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern
Abstimmung über Vorgehensweisen
Austausch über Krankheit, Behinderung und berufliche Leistungsfähigkeit
Abklärung über technische Hilfsmittel/ Arbeitsplatzausstattung/ gestaltung
22
19
31
Maßnahmen
Stufenweise Wiedereingliederung
Arbeitsplatzanpassung/ -gestaltung/ -organisation
Durchsetzung von Sozialleistungen/ Existenzsicherung
8
27
11
2.3 Modellprojekte
Im Berichtszeitraum endete die Laufzeit des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000
Artikel 3 (01.01.2007 – 31.12.2013). Innerhalb dieses Zeitraums wurden im IFD Wittenberg/
Dessau insgesamt 14 Klienten betreut. Um die Zielgruppe der Werkstattbeschäftigten, die
eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten, weiterhin betreuen zu
können, wurde das Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA)
initiiert. In diesem Rahmen wurden 2013 zwei Klientinnen und zwei Klienten unterstützt.
Bereits 2012 startete das Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf. In diesem
Aufgabengebiet ist seither eine deutliche Fallzunahme zu verzeichnen (2012 = 13; 2013 =
34). Des Weiteren konnten 2013 drei Klienten über den Schulabschluss hinaus bis zum
Beginn von fortführenden Maßnahmen der Arbeitsagentur betreut werden.
14
2.3.1 Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3
Im Jahr 2013 wurden in diesem Aufgabengebiet die Unterstützung der letzten beiden
Klienten beendet. Ein Klient wurde bereits 2011 in Ausbildung am allgemeinen Arbeitsmarkt
vermittelt. Da die Betreuungsintensität bei diesen Fällen höher als bei anderen
Vermittlungen ist, wurde die Betreuungszeit bis 2013 fortgeführt. Des Weiteren wurden eine
Klientin in verschiedenen Erprobungs- und Belastungspraktika auf ihre Fähigkeiten getestet,
eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dies konnte letztendlich jedoch
nicht festgestellt werden und die Betreuung wurde beendet.
2.3.2 Übergang Förderschule Beruf
Mit dem offiziellen Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) ist es
erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit zu leisten. Die Mitarbeiterinnen des
Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau betreuen in ihrem Bereich sieben Schulen für
Geistigbehinderte, eine Schule für Körperbehinderte und das Landesbildungszentrum für
Hörgeschädigte in Halle. Für die Schulen für Geistigbehinderte werden regionale
Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet
eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die
konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen
können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern
aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden können.
In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern
sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu
identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule
abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die
inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr eingesetzt werden, gemeinsam
ausgewertet.
Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren,
Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben
viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht.
Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden
Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam
nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen.
In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen
Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und RehaBeratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz
gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten,
Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.
Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes betreuen die Schülerinnen und Schüler, die eine
Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen
Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der
Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von
15
Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika
in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der
Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der beruflichen
Kompetenzanalyse. Diese werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprochen und
ausgefüllt, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten.
Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt
bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im
Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Fallzahlenentwicklung
In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die
sich im 10. – 12. Schulbesuchsjahr befinden. An den Landesbildungszentren bzw.
Körperbehindertenschulen wird das Augenmerk auf die letzten beiden Klassenstufen gelegt.
Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehindertenstatus kann über das Schulende hinaus die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet
werden.
Im Jahr 2013 hat der Integrationsfachdienst 37 Schülerinnen und Schüler (davon drei
Abgänger) unterstützt. Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum
Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten
ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der
Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die
Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten
und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen.
2013 konnten mit den Schülerinnen und Schülern insgesamt 21 Orientierungspraktika
durchgeführt werden (Dauer: 1 – 2 Wochen). Erprobungs- bzw. Belastungspraktika konnten
mit vier Schülern über einen längeren Zeitraum (9 – 12 Wochen) an einem bis drei Tagen pro
Woche durchgeführt werden.
Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt, so z.B. in
Kindereinrichtungen, im Möbelbau, im Handel, in der Garten- Landschaftsgestaltung, im
Metallbau, in der Pflege, in der KfZ-Aufbereitung sowie als Hausmeister und in der
Hauswirtschaft.
Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 haben sechs Schüler und eine Schülerin die Schule
verlassen. Zwei Schüler wurden als Abgänger weiterbetreut, um den Zeitraum bis zum
Beginn der fortführenden Maßnahme der Arbeitsagentur (siehe nächster Absatz) zu
überbrücken. Drei Schüler und die Schülerin mündeten im Anschluss an die Schulzeit in eine
Werkstatt für behinderte Menschen, da die Kompetenzen nicht ausreichen, um eine
Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Ein weiterer Schüler hat die Schule
vorzeitig verlassen und ist auf Grund des ungeklärten Werdegangs zunächst arbeitslos
gemeldet. Bei ihm kann wegen fehlender Gleichstellung durch die Arbeitsagentur keine
weitere Betreuung durch den IFD erfolgen.
Im Berichtszeitraum wurden drei Schüler als Abgänger betreut. Davon wurden zwei
Abgänger der Schule für Geistigbehinderte in eine weiterführende Maßnahme der Agentur
für Arbeit gegleitet. Beide sind bei einem Bildungsträger in die Maßnahme Unterstützte
16
Beschäftigung gemündet, um dort einen geeigneten Arbeitgeber zu finden und am
Arbeitsplatz qualifiziert zu werden. Ein weiterer Abgänger der Körperbehindertenschule
wurde nach Beendigung der Schule in die Betreuung des IFD aufgenommen. Er wird nun im
Rahmen eines Berufsvorbereitenden Jahres betreut, bei der er versucht, seinen
Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Aufgabe des IFD bestand 2013 darin, berufliche
Interessen zu ermitteln und das Praktikum für Anfang 2014 vorzubereiten und zu
organisieren.
2.3.2 Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt
Im Berichtszeitraum konnten im Rahmen des Modellprojektes vier Werkstattbeschäftigte
betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt
hatten. Die Betreuung bei zwei Klientinnen wurde im Berichtszeitraum wieder
abgeschlossen. Bei beiden konnte durch die erfolgten Praktika (2 Wochen bzw. 7 Wochen)
keine Eignung für eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt werden, da keine
hinreichende physische und psychische Stabilität vorhanden ist.
Mit einem Klienten wurden zwei Praktika in einer Computerfirma organisiert, die beide gut
verlaufen sind, jedoch reichen seine Kernkompetenzen im Bereich Lesen und Schreiben nicht
aus, um einen Arbeitsplatz in dieser Branche erlangen zu können. Inzwischen konnte sich der
Klient im Rahmen des Berufsbildungsbereiches in der WfbM in dem Aufgabengebiet der KfZAufbereitung ausprobieren. Dies hat ihm so gut gefallen, dass er kein weiterführendes
Interesse an der Teilnahme im Projekt hat.
Mit dem zweiten Klienten wurden nach der erfolgten Betreuungsaufnahme die ersten
Gespräche und Hospitationen durchgeführt, um Interessen herauszufinden.
2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden einzelfallunabhängig, auch im Rahmen der
Prävention, begleitet, unterstützt und motiviert, behinderte und schwerbehinderte
Menschen bei auftretenden Problemlagen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Für das
Aufgabengebiet Übergang Förderschule – Beruf werden hier die Kontakte intensiviert, um
geeignete und interessierte Betriebe für die Schülerinnen und Schüler von Förderschulen zu
sensibilisieren.
Folgende Schwerpunkte wurden 2013 berücksichtigt:
- Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze, u. a. durch barrierefreie
Kommunikation,
- Informationen über die Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz,
- Unterstützung bei der Personalplanung, -entwicklung für schwerbehinderte Menschen.
17
2.5
Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes hat der IFD auch im Jahr 2013
das Angebot für berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskolleginnen und
Arbeitskollegen aufrechterhalten können. In einem dreitägigen Seminar konnten 11
Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen
Menschen aufgeklärt werden. Dieses Seminar wird auch 2014 angeboten werden, um
interessierten Firmen Hilfestellungen anzubieten, die Kommunikation mit ihren gehörlosen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern.
3.
Schlussbemerkungen
Der IFD Wittenberg/ Dessau hat im Auftrag der Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen
mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren. Trotz der oft sehr ausgeprägten
Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten haben die Fachberaterinnen des
Integrationsfachdienstes ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis erzielt. Im Bereich
der Berufsbegleitung konnte in den überwiegenden Fällen die Arbeitslosigkeit verhindert
und bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert werden.
Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen.
2013 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt. In den stattfindenden Netzwerkkonferenzen
sollen auch zukünftig anstehende Probleme erörtert, gemeinsam Lösungen gefunden
werden und durch intensiven Erfahrungsaustausch der Nutzen unserer Arbeit für alle
Beteiligten sichtbar gemacht werden.
Schwerpunkt der Arbeit für die kommenden Jahre wird die berufliche Orientierung von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf während der Schulzeit
bilden sowie die anschließende Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Arbeitswelt.
Die Facharbeit soll 2014 kontinuierlich fortgeführt werden, um möglichst vielen
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu
ermöglichen und diese so auszugestalten, dass sie ihre vorhandenen Fähigkeiten und
Fertigkeiten voll verwerten können.
18
Anhang
Anlage 1: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2013
Inanspruchnahme 2013
Gesamtanzahl betreute Klienten
1. Vermittlung
Agenturen für Arbeit
Rentenversicherung Bund
Rentenversicherung Knappschaft
Bahn See
Rentenversicherung MD
Vermittlungen
2. Berufsbegleitung
Integrationsamt Berufsbegleitung
Rentenversicherung MD Berufsbegleitung
Unterstützte Beschäftigung
3. Modellprojekte und
Programme
Job 4000 Artikel 3
Modellprojekt ÜFB
Modellprojekt ÜWA
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
111
116
120
126
126
111
110
109
107
108
114
96
2
0
1
0
1
1
0
1
1
0
1
1
0
1
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
2
5
7
7
7
6
7
8
6
7
7
1
0
0
0
0
1
1
0
0
1
0
0
78
74
77
77
75
69
76
76
77
80
89
86
0
0
0
0
0
0
0
2
2
2
2
2
4
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
2
8
1
2
11
2
1
14
2
1
15
3
0
20
3
0
20
3
0
15
2
0
17
2
0
16
3
0
21
3
0
27
2
0
26
2
19
Jahresbericht
des Integrationsfachdienstes
Halberstadt/Sangerhausen
i n d e n A r b e i t sa g e n t u r b ez i r k en
H a l b e r st a dt , Be r n b u r g u n d Sa n g e r h a u s e n
für das Jahr 2013
Bürostandort: Aschersleben
Lindenstraße 16
06449 Aschersleben
Tel.: 03473 225061
Fax: 03473 225064
Bürostandort: Halberstadt
Düsterngraben 7
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 620680
Fax: 03941 620993
Geschäftsadresse des Trägers des IFD Halberstadt/Sangerhausen:
ASB-Regionalverband
Salzlandkreis e.V.
Magdeburger-Str. 9
06449 Aschersleben
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort
2.
Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD)
2.1.
Spezifik des Fachdienstes
2.2.
Organisationsstruktur
3.
Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der
Fachdienstarbeit insgesamt
3.1.
Aufgabenbereich „Vermittlung“ behinderter und schwerbehinderter
Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
3.1.1.
Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger
3.1.2.
Statistische Daten zur Klientel
3.1.3.
Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung“ und in den Modellprojekten
3.2.
Aufgabenbereich „Berufsbegleitung (BG)“ für schwerbehinderte
Menschen
3.2.1.
Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen
3.2.2.
Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im
Berichtszeitraum (nur BG)
3.2.3.
Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“
3.3.
Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD
3.3.1.
Fachdienstliche Stellungnahmen
3.3.2.
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
3.3.3.
Arbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Artikel 3, abgelöst durch das neue
Landesmodell „Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA)
3.3.4.
Landesmodell „Übergang Förderschule – Beruf „(ÜFB) in Verbindung mit
der Initiative Inklusion des BMAS (Handlungsfeld 1)
4.
Schlussbemerkungen und Ausblick
2
1.
Vorwort
Die Integrationsfachdienste werden unter der Strukturverantwortung des
Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Fachbereiche
Berufsbegleitung, Vermittlung und der Fachbereich für hörbehinderte
Menschen sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine
enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der ASB
Regionalverband Salzlandkreis e.V. mit Sitz in Aschersleben ist Träger des
IFD Halberstadt/Sangerhausen.
Die Finanzierung des Fachdienstes im Bereich Vermittlung erfolgt für
Rehabilitanden auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen“ nach
§ 113 Abs. 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger.
Die Dienstleistungen für Kunden der Arbeitsverwaltungen, die den
Integrationsfachdienst durch den niederschwelligen Zugang in Anspruch
nehmen wollten, konnten auf Grundlage von Vermittlungsgutscheinen
nicht mehr vergütet werden. Beauftragungen über § 113 Abs. 2 SGB IX
oder § 37 bzw. § 46 SGB III erfolgten im Berichtszeitraum durch diese
Träger nicht.
Die Zertifizierungsregelung für Träger im Bereich „Arbeitsvermittlung“
wird die IFD auch zukünftig von der Möglichkeit ausschließen, über
Vermittlungsgutscheine in diesem Bereich tätig zu werden. Damit hat sich
die Schwerpunktarbeit bei den Integrationsfachdiensten in SachsenAnhalt, neben der Kernaufgabe „Berufsbegleitung“, auf folgende
Aufgabenbereiche fokussiert:
 Vermittlung von Rehabilitanden
 Unterstützung von Mitarbeitern aus den Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder
Berufsübergangs (Job 4000 Art.3 bzw. Modellprojekt ÜWA s. Punkt
3.3.3.)
 Berufsorientierung von Schülern mit geistiger Behinderung sowie
von weiteren schwerbehinderten Schülern durch Praktika auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des
Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜFB s. Punkt
3.3.4.)
Die statistischen Auswertungen erfolgen für den Zeitraum vom
01.01.2013 bis 31.12.2013.
3
2.
Struktur des Integrationsfachdienstes
2.1. Spezifik des Fachdienstes
Der IFD Halberstadt/Sangerhausen arbeitete im ersten Halbjahr mit 6 und
im letzten Halbjahr durchschnittlich mit 5 Fachberatern in den
Aufgabenbereichen lt. § 110 SGB IX. Durch die Inanspruchnahme der
einjährigen Elternzeit einer Mitarbeiterin und den bevorstehenden
Renteneintritt einer langjährigen Kollegin sowie dem damit verbundenen
Personalwechsel, kam es zu Umstrukturierungen der Aufgabenbereiche
innerhalb des Dienstes.
Ein neu hinzugekommener Mitarbeiter mit Sitz in Aschersleben löste die
langjährige Stelleninhaberin ab, die mit Erreichen der Altersrente noch für
die Elternzeitvertretung einer Kollegin im Modellprojekt gewonnen werden
konnte. Er war anschließend, nach erfolgter Einarbeitung durch die
wechselnde Stelleninhaberin, überwiegend für den Bereich
„Berufsbegleitung“ in allen 3 Arbeitsagenturbezirken verantwortlich.
3 (zeitweise 4) weitere Mitarbeiter waren hauptsächlich im Bereich
„Vermittlung“ und im Landesmodell „Übergang Förderschule Beruf“ (ÜFB)
tätig. Einer davon war zu dem noch für die Teamleitung und speziell für
den Bereich „Übergang von Mitarbeitern aus den WfbM in den allgemeinen
Arbeitsmarkt“ (ÜWA bzw. „Job 4000“) verantwortlich. Teilweise waren
diese Mitarbeiter auch im Bereich „Berufsbegleitung“ bei der Erstellung
von fachdienstlichen Stellungnahmen unterstützend tätig.
Die Mitarbeiterin mit Gebärdensprachkompetenz mit Sitz in Halberstadt
war neben der Berufsbegleitung für hörbehinderte Menschen auch bei
Einzelfällen im Modelprojekt tätig geworden.
Für alle Mitarbeiter des IFD ist eine regelmäßige Teilnahme an
Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für die eigene
Qualifizierung unabdingbar. Hierfür stellte das Integrationsamt im Rahmen
der Strukturverantwortung und Finanzierung der Dienste entsprechende
Mittel und Veranstaltungsangebote zur Verfügung.
4
2.2. Organisationsstruktur
Das Aufgabengebiet des IFD Halberstadt/Sangerhausen liegt in den
Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen und Bernburg (Altkreis
Aschersleben-Staßfurt).
Bürostandort: Aschersleben
Lindenstraße 16
06449 Aschersleben
Frau Zenger (bis April 2013)
Herr Schmidt (ab Februar 2013)
Bereich: Berufsbegleitung
Tel: 03473 225060
Fax: 03473 225064
Halberstadt
Aschersleben
Harz
Herr Hermann (Teamleiter)
Bereiche:Job 4000 und Modellprojekte
ÜFB/ÜWA
Tel: 03473 225061
Fax: 03473 225064
Aschersleben/Staßfurt
MansfeldSüdharz
Frau Hartwig (bis Juli 2013)
Bereich: Modellprojekte ÜFB/ÜWA
Bürostandort: Halberstadt
Düsterngraben 7
38820 Halberstadt
(Frau Benecke)
Elternzeitvertretung: Frau Zenger (ab 05/13)
Bereich: Modellprojekte ÜFB/ÜWA
Tel: 03941 620680
Fax: 03941 620993
Frau Quitschalle (bis September 2013)
Frau Sußmann (ab Nov. 2013)
Bereiche: Vermittlung und Modellprojekte
ÜFB/ÜWA
Tel: 03941 620694
Fax: 03941 620993
Frau Fehmer
Bereiche: Vermittlung, Begleitung sowie
Unterstützung im Modellprojekte ÜFB/ÜWA
(überwiegend für hörbehinderte Menschen)
Tel: 03941 5954490
Funk: 01782889885
Fax: 03941 620993
5
3.
Auswertung der Inanspruchnahme
und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt
3.1. Aufgabenbereich
„Vermittlung“
behinderter
und
schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte
zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Weil die Modellprojekte im Klienten- Verwaltungsprogramm des IFD unter
der Rubrik „Vermittlung“ dokumentiert werden, können diese Bereiche
hier auch nur gemeinsam statistisch ausgewertet werden. Eine
Konkretisierung der Ergebnisse innerhalb der Modellprojekte wird unter
den Punkten 3.3.3. und 3.3.4. dargestellt.
Die Mitarbeiter des IFD mit o.g. Aufgabenschwerpunkten verstehen sich
als Dienstleister in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen
sowie Teilen von Bernburg für die zuständigen Sozialleistungsträger.
Sie sind Mittler zwischen den Klienten und den regionalen Arbeitgebern im
Auftrag u.g. Leistungsträger in Kooperation mit den Schulen und WfbM
und sonstiger Netzwerkpartner.
3.1.1.
Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger
Im Jahre 2013 war der IFD im Bereich Arbeitsvermittlung für folgende
Sozialleistungsträger tätig:
 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
 Deutsche Rentenversicherung Bund
 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (siehe
sonstige Rehabilitationsträger)
 Berufsgenossenschaft Holz und Metall
 Unfallkasse Sachsen-Anhalt
 Integrationsamt (Job 4000 und Modellprojekte)
6
3.1.2.
Statistische Daten zur Klientel
Die Betreuungsfälle pendelten sich 2013 bei 75 ein. Signifikant ist, dass
die Anzahl der männlichen Klienten im Betreuungszeitraum mindestens
um das 3-fache höher ist als die Anzahl der weiblichen Klienten. Dieser
Trend ist seit 2012 zu beobachten.
Da entsprechende Klienten von den Arbeitsagenturen (in ihrer Funktion
als Reha- Träger) gar nicht zugewiesen wurden bzw. arbeitsuchende
schwerbehinderte Menschen (durch die geänderte Zertifizierungsregelung
der Bundesanstalt für Arbeit) nicht mehr durch die IFD vermittelt werden
können, wurden folgende Zielgruppen nicht erreicht:
 Rehabilitanden in der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltungen
 Sonstige arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen im
Zuständigkeitsbereich der Arbeitsverwaltungen (z.B. mit Anspruch
auf einen Vermittlungsgutschein).
7
Der Hauptanteil der betreuten Klienten liegt bei den unter 25 jährigen.
Durch die Modellprojekte nimmt der Anteil der Jüngeren weiter zu.
Im Vergleich zu 2012 hat die Anzahl von Klienten ohne eine berufliche
Qualifikation weiter zugenommen. Diese Erhöhung ergibt sich aus dem
neuen Modellprojekt ÜFB, wo hauptsächlich Jugendliche und junge
Erwachsene betreut werden.
8
Im Vergleich zum Vorjahr ist der prozentuale Schwerbehindertenstatus
der
aufgenommenen Klienten um 14 % gesunken, was mit dem Modellprojekt ÜFB
zusammenhängt. Hier gibt es eine Sonderregelung mit dem BMAS, auch Schüler ohne
anerkannte Schwerbehinderung zu unterstützen. Diese Status werden jetzt unter
Sonstiges angegeben, wenn die anderen Status nicht zutreffen.
Die Lernbehinderung/geistige Behinderung (63%) ist in 2013 die am häufigsten
vorkommende betreuungsrelevante Behinderungskategorie.
9
Die Kategorie Belastbarkeit hat sich bei den Klienten im Vergleich zum
Vorjahr um 12% verringert und die Problematik der sozialen Fähigkeiten
und die Frage der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sind dafür prozentual
gestiegen, was wiederum aus den Modellprojekten resultiert.
Bei allen im Berichtszeitraum abgeschlossenen Fällen (42) stellte sich der
anschließende Verbleib sehr differenziert dar.
10
3.1.3.
Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung“ und in den
Modellprojekten
Hauptsächlich innerhalb des Modellprojektes wurden im Jahr 2013
unterschiedlichste
arbeitsmarktnahe
Maßnahmen
organisiert
und
durchgeführt.
Durch IFD initiierte Maßnahmen insgesamt
Praktika
38
Investitionskosten/Arbeitsplatzausstattung
2
Probebeschäftigung § 238 SGB III bzw. § 34 SGB IX
1
Beantragung Eingliederungszuschüsse
3
Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt
5
3.2. Aufgabenbereich „Berufsbegleitung“ (BG) für
schwerbehinderte Menschen
Der IFD im Bereich „Berufsbegleitung“ ist für die Arbeitsagenturbezirke
Halberstadt und Sangerhausen sowie für den Altkreis AscherslebenStaßfurt im Agenturbezirk Bernburg zuständig. Diese sind regional dem
Integrationsamt (Halle bzw. der Nebenstelle Magdeburg) zugeordnet.
Für den Bereich „Berufsbegleitung“ stand im Jahr 2013 eine Personalstelle
(VBE) für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und den Altkreis
Aschersleben-Staßfurt zur Verfügung. Zur Einarbeitung eines neuen
Mitarbeiters war für 3 Monate eine Überschneidung mit der
ausscheidenden Kollegin gegeben. Eine weitere Mitarbeiterin, die
vorrangig für hörbehinderte Menschen in diesem Bereich tätig war wurde
auch bei anderen Behinderungsarten im Landkreis Mansfeld-Südharz
unterstützend tätig. Zusätzlich wurden die Mitarbeiter aus dem Bereich
„Vermittlung“ für die Sicherung der neuen Arbeitsverhältnisse
berufsbegleitend
tätig.
Sie
unterstützten
die
Mitarbeiter
der
Berufsbegleitung auch bei der Erstellung von „Fachdienstlichen
Stellungnahmen“, wenn keine weiterführende Begleitung notwendig war.
Im
Berichtszeitraum
war
von
den
in
Frage
kommenden
Sozialleistungsträgern lediglich das Integrationsamt
als Auftraggeber
wirksam. Es wurden im Rahmen der „Berufsbegleitung“ schwerbehinderte
11
Menschen und Arbeitgeber im Arbeitsprozess
Konfliktsituationen beraten und unterstützt.
bei
Problem-
und
Durch „Fachdienstliche Stellungnahmen“ wurden im Auftrag des
Integrationsamtes Einschätzungen zu Leistungen des Amtes (begleitende
Hilfe) erarbeitet.
3.2.1. Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen
Die erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Klienten
wurden von den Mitarbeitern des Bereichs „Vermittlung“ berufsbegleitend
als Sicherungsfall weiter betreut. Die Finanzierung erfolgte hierbei über
das Integrationsamt. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wurden
dazu maximal bis zum Ende der Probezeit in der Anpassungsphase
begleitet. Ziel ist die dauerhafte Integration des behinderten
Arbeitnehmers in das Arbeitsleben. Sollte eine weiterführende
behinderungsbedingte Betreuung am Arbeitsplatz nötig sein, erfolgt die
Übergabe in die konventionelle „Berufsbegleitung“ innerhalb des Dienstes.
3.2.2. Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im
Berichtszeitraum (nur BG)
Jahr
2010
2011
2012
2013
Betreuungsfälle je
Jahr
davon Neuzugänge
105
124
128
131
66
64
78
82
39
60
50
49
69
90
79
80
aus Vorjahr(en)
übernommen
abgeschlossen, jeweils
Die Anzahl der Betreuungsfälle nimmt weiterhin jährlich zu.
Es ergaben sich folgende statistische Auswertungen für das Jahr 2013:
12
Insbesondere die Klienten mit einer Fachschulausbildung haben sich im
Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht und die Klienten mit einer 3
jährigen Berufsausbildung dagegen um 9% verringert.
Die Altersklasse der 51-60 jährigen ist im Bereich der Berufsbegleitung
immer noch führend.
13
Der Schwerbehindertenstatus bei Betreuungsbeginn hat sich etwas erhöht.
Führend sind bei den betreuungsrelevanten Erkrankungen erstmals die
seelischen Erkrankungen, gefolgt von den Hörbehinderungen und den
organischen Erkrankungen.
14
(Fallzahlen)
Als einleitende Stellen treten besonders das Integrationsamt und die
Arbeitgeber auf. Die Eigeninitiative der Klienten bei der Inanspruchnahme
des Dienstes hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.
Im Vergleich zum Jahr 2012 haben sich keine nennenswerten Änderungen
ergeben. Die Belastbarkeit ist hierbei immer noch das Hauptproblem.
15
3.2.3.
Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“
Von 80 abgeschlossenen Betreuungsfällen konnte in 70 Fällen das
Arbeitsverhältnis gesichert werden. Das entspricht 87,5%.
16
Durch IFD initiierte bzw. durchgeführte Maßnahmen (BG)
150
Stufenweise Wiedereingliederung
8
Maßnahmen in Einrichtungen
8
Arbeitsplatzgestaltung / - anpassung / - organisation
29
Ambulante Maßnahmen (z.B. Psychotherapie)
34
Durchsetzung von Sozialleistungen
70
Gruppenangebot (Kollegenseminar)
3.3.
1
Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD
3.3.1. Fachdienstliche Stellungnahmen
Die Beauftragung zur Erstellung der „Fachdienstlichen Stellungnahmen“
erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt.
Gesamtzahl der angefertigten Stellungnahmen im Zeitraum
(Maßnahmebeginn)
Gesamt
33
Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV)
25
Arbeitsassistenz
3
Sonstiges Dolmetscherleistungen nach § 26
1
Besonderer Aufwand für Integrationsprojekte (§ 134 SchwbAV)
4
3.3.2.
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
Im Rahmen der Fachdienstarbeit erfolgten einzelfallübergreifende
betriebliche Beratungen, die Teilnahme an Versammlungen der
schwerbehinderten Menschen und die Beratung der Betriebe, die Interesse
an der Einstellung schwerbehinderter Menschen hatten.
Art der Beratung
Anzahl
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
36
Versammlungen der schwerbehinderten Menschen
2
Seminare/Schulungen/Fortbildungen für betriebliche Partner
1
Beteiligung an Messen u. Informationsveranstaltungen
1
Sonstiges
3.3.3.
10
Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3, abgelöst durch das
neue Landesmodellprojekt „Übergang WfbM - allgemeiner
Arbeitsmarkt“ (ÜWA)
Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3 wurde auch im
Berichtszeitraum 2013 fortgesetzt und zum Jahresende fristgemäß
abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt „Unterstützung des
Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für
17
behinderten Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches
durch die
im Oktober 2013 unterzeichnete Absichtserklärung der
Kooperationspartner starten konnte.
Insgesamt wurden bei „Job 4000“ im Berichtszeitraum 3 Klienten bei der
Erprobung des Übergangs von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt
unterstützt. Davon wurde im Berichtszeitraum ein in 2012 entstandenes
Arbeitsverhältnis gesichert und erfolgreich abgeschlossen. 2 Erprobungen
waren nicht erfolgreich und endeten mit weiterführenden Maßnahmen in
der Verantwortung der WfbM.
Im Rahmen des Modellprojektes (ÜWA) begannen 2 neue Fälle, die über
das Ende des Berichtzeitraumes hinausliefen.
3.3.4. Landesmodellprojekt Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in
Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS(Handlungsfeld 1)
Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die
Umsetzung
der
Richtlinie
zur
Initiative
Inklusion/Handlungsfeld
1(berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zusammen mit
einem Landesmodellprojekt zur „Unterstützung des
Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und
weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in
Arbeit und Beruf“ (ÜFB). Die Laufzeit des Projektes ist vom 01.01.2012
bis 31.12.2019.
Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit
Behinderungen Alternativen zur üblichen Einmündung in eine „Werkstatt
für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme
eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer
beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Es sind konzeptionell neben den Schulen für Geistigbehinderte noch
andere Schulformen in das Modellprojekt einbezogen worden.
Im Verlauf des Modellprojektes war es erforderlich, die Struktur- und
Netzwerkarbeit auf die hinzugekommenen Schulen auszuweiten. Die
Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen Kontakt zu Schulen für
körperbehinderte und sinnesbehinderte Menschen sowie zu Freien
Ganztagsschulen auf, wo vereinzelt auch Bedarfe angemeldet wurden.
In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen
Vertretern,
Lehrkräften
der
Schule
und
Reha-Beratern
der
Arbeitsagenturen zusammenzuarbeiten und in den individuellen
Berufswegekonferenzen gemeinsam mit dem Jugendlichen und den
Netzwerkpartnern den weiteren beruflichen Werdegang zu
beraten,
Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die
Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Erwägung ziehen und einen besonderen
Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die
18
Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden
Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und
die
Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und
Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Mitarbeiter des
Integrationsfachdienstes beraten potentielle
Arbeitgeber,
wirken
bei
der
Anbahnung
von
Arbeitsund
Ausbildungsverhältnissen
mit und übernehmen im Anschluss die
Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Im Jahr 2013 wurden durch den IFD Halberstadt/Sangerhausen die
Kontakte zu den Förderschulen weiter intensiviert. Es wurden folgende
Schulformen durch den IFD erreicht:





10 Schulen für Geistigbehinderte
1 LBZ für hörbehinderte Menschen
2 LBZ für körperbehinderte Menschen
1 LBZ für sehbehinderte Menschen
2 Freie Ganztagsschulen mit integrativer Beschulung
Es wurden im Berichtszeitraum 57 Schüler in die Betreuung des IFD
aufgenommen. In 38 Fällen wurden für die Schüler entsprechend ihrer
Neigungen und Fähigkeiten Praktika akquiriert und begleitet. 26 Fälle
wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen. Davon mündeten 2 in
versicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse.
Die
anschließenden
Probezeiten wurden zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse weiter durch
den IFD begleitet.
4.
Schlussbemerkungen und Ausblick
Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Halberstadt/Sangerhausen
konnten auch im Jahr 2013 die neue Ausrichtung der Fachdienstarbeit
fortsetzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des
Integrationsfachdienstes und den an der Rehabilitation beteiligten
Leistungsträgern sowie den hinzugekommenen Netzwerkpartnern wurde
ausgebaut. Durch die Erweiterung des Modellprojektes sowie den
kurzfristigen Weggang von 2 Mitarbeiterinnen, verbunden mit der
Einarbeitung eines neuen Kollegen und einer neuen Kollegin, sowie durch
eine erforderliche Elternzeitvertretung
wurden personelle Ressourcen
gebunden, die das Gesamtergebnis letztlich nicht negativ beeinträchtigen
konnten. Durch das zusätzliche Engagement der verbliebenen Mitarbeiter
und Dank der Bereitschaft einer langjährigen Kollegin, auch nach
Erreichen ihrer Altersrente, die
nötige Elternzeitvertretung zu
übernehmen, trat eine Beeinträchtigung des Dienstes nicht zu Tage.
Es bleibt zu wünschen, dass die notwendige Umstrukturierung des
Dienstes im Jahre 2014 einen positiven Abschluss erfährt und eine
kontinuierliche und bedarfsgerechte Personalstruktur die guten Ergebnisse
verstetigen wird.
19
Jahresbericht 2013
Träger:
„Der Weg“ e.V.
Georg-Singer-Str. 32
39128 Magdeburg
Bürostandort: Magdeburg
Bürostandort: Stendal
Hasselbachplatz 2
39104 Magdeburg
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23
39576 Stendal
Inhaltsverzeichnis
1.
Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal
S. 3
2.
Auswertungen und Ergebnisse der Inanspruchnahme des
IFD Magdeburg/Stendal
S. 6
Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des
IFD Magdeburg/Stendal
S. 6
2.2.
Modellprojekte
S. 25
2.3.
Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung von
Menschen mit Schwerbehinderung durch den
IFD Magdeburg/Stendal
S. 29
Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des
IFD Magdeburg/Stendal
S. 35
2.5.
Qualitätssicherung
S. 36
2.6.
Schlussbemerkungen
S. 37
2.1.
2.4.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
beiderlei Geschlecht.
2
1. Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal (IFD MD/SDL)
Im Jahr 2013 hat sich die Beschäftigungssituation in Sachsen-Anhalt weiter verbessert. Die
Arbeitslosenzahlen sanken weiter leicht. Im Zuständigkeitsbereich unseres Fachdienstes finden
sich allerdings weiterhin große regionale Unterschiede. Der Landkreis Stendal weist mit einer
Arbeitslosenquote von 14,7% erheblich schlechtere Werte als der Landkreis Börde (8,8%) oder
der Altmarkkreis Salzwedel (9,4%) auf.
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen scheint dagegen in Sachsen-Anhalt
kaum vom Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt zu profitieren. Zahlen liegen aktuell nur für 2012
vor. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt in Sachsen-Anhalt
demnach wie 2011 bei 3,8%. Weiterhin bildet Sachsen-Anhalt damit das Schlusslicht in der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen. Im Bundesdurchschnitt lag die Beschäftigungsquote bei 4,6%. Berlin erreicht 2012 sogar eine Beschäftigungsquote von 5,5% und
auch Mecklenburg-Vorpommern nähert sich mit 4,9% der angestrebten 5% Marke.
Im vergangenen Jahr war seitens vieler Arbeitgeber die Klage zu hören, kaum noch qualifizierte
und motivierte Mitarbeiter zu finden. Branchen wie der Landwirtschaft mangelt es schon seit
mehreren Jahren an Auszubildenden, die ihre Ausbildung mit guten Ergebnissen beenden. Perspektivisch werden wir auch in Ostdeutschland vermehrt Probleme haben, Arbeitsplätze passend zu besetzen. Für die Integrationsfachdienste bietet dies auch Chancen. Gutqualifizierten
Menschen mit Handicap werden Betriebe leichter Zugeständnisse hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen machen müssen, weil ihre Fachlichkeit benötigt wird. Menschen mit intellektuellen Einschränkungen werden für einfache, körperlich belastende Arbeiten,
die Ausdauer verlangen, nachgefragt.
Die Arbeit der Integrationsfachdienste gewinnt daher nochmals an Bedeutung, weil nur eine
umsichtige und fundierte Integration Arbeitgeber langfristig davon überzeugt, Menschen mit
Handicaps in ihren Unternehmen zu beschäftigen.
Die Integrationsfachdienste existieren flächendeckend in Sachsen-Anhalt und liegen seit dem
01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Der Träger: „Der Weg“ e.V. ist
seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 2005 in der Vermittlung von schwerbehinderten und
ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Mit 10 Kollegen ist der IFD MD/SDL der größte Fachdienst in Sachsen-Anhalt. In Magdeburg arbeiten 6 und in Stendal 4 Integrationsberater. Am
Standort Stendal wird ab 2014 eine weitere Kollegin zusätzlich tätig, um die intensive Fallarbeit
in den Modellprojekten abzusichern. An beiden Standorten steht jeweils ein Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung.
Auf der Grundlage des Sozilagesetzbuches IX, Teil 2, haben wir 2013 in folgenden Bereichen
gearbeitet:
a)
berufliche Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Berufsbegleitung)
b)
Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben (Vermittlung)
c)
Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3(Ausgliederung WfbM) mit Übergang ins Modellprojekt Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt (ÜWA) ab Oktober 2013
d)
Modellprojekt „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung
und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB).
3
e)
Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus
WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“
(ÜWA) ab Oktober 2013
Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion
Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt und das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vereinbarten die
Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen
des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“
(kurz: Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) durchzuführen.
Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen
zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und
wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes
nahmen in ihrem Bereich den Kontakt zu den 14 Förderschulen für Geistigbehinderte auf. In
den Hospitationen und Gesprächen mit den Schulleitern und Lehrkräften ging es darum, die
Unterstützungsmöglichkeiten durch die IFD-Mitarbeiter aufzuzeigen, geeignete Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit von
IFD und Förderschule abzustimmen. Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes wirkten auch in
Arbeitsgruppen mit, die Materialien zur betrieblichen und schulischen Kompetenzanalyse erstellten. In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern,
Lehrkräften der Förderschule und Reha-Beratern der Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung benötigen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Weiterhin beraten die Fachdienste potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung
von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung
dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Seit 2007 wurden in Sachsen Anhalt im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“
Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung bei der Erprobung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Diese Arbeit wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Modellprojekts ÜWA fortgesetzt.
Die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter über den Vermittlungsgutschein ist seit 2013 nicht mehr möglich.
Vermittlungsunterstützungen
IX erfolgten für die Deutsche
cherung Bund, die Deutsche
schaft Holz- und Metall, die
BG Fahrzeughaltungen.
auf Basis der gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs.2 SGB
Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche RentenversiRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die BerufsgenossenBerufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sowie die
Die personelle Situation des IFD war aufgrund von Langzeiterkrankungen und Elternzeitvertretungen durch zahlreiche Wechsel geprägt.
4
Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete im vergangenen Jahr der Ausbau der Kooperation mit den
Förderschulen und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der
Inklusion, Menschen mit Behinderung primär integrativ zu beschulen und die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein langer Prozess, der mit der Entwicklung eines grundsätzlich neuen Selbstverständnisses der Gesellschaft im Umgang mit Behinderungen verbunden ist.
Dabei gilt es, nicht zu verdrängen, dass es in einer von Wettbewerb und Konkurrenz geprägten
Leistungsgesellschaft dauerhaft auch ausreichende geschützte Möglichkeiten des Lernens und
Arbeitens geben muss. Integrative Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie
ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfordern zum Teil erheblich größere personelle, sachliche und/oder finanzielle Mittel als derzeit zu Verfügung gestellt werden.
Dem Anliegen der Inklusion können wir daher nur gemeinsam mit allen Kooperationspartnern
mittels intensiver, offener, kritischer aber wertschätzender Kommunikation und Auseinandersetzung schrittweise näher kommen.
Bei allen Auftraggebern und externen Partnern, die mit uns gemeinsam großes Engagement
zeigten, bedanken wir uns in diesem Sinne recht herzlich.
5
2. Auswertungen/ Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD MD/SDL
2.1. Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL
Im Jahr 2013 erfolgten Vermittlungsunterstützungen auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ ausschließlich über Einzelfallvereinbarungen. Die Leistungsträger, Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV KnappschaftBahn-See, DRV Westfalen, die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall, Nahrungsmittel- und
Gaststätten sowie die BG Fahrzeughaltungen wiesen Klienten zu.
Im Jahr 2013 erfolgten, wie in den Jahren zuvor, keine Beauftragungen durch die Agentur für
Arbeit:
zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen
nach § 113 (2) SGB IX“,
zur Berufswegeplanung von Schülern.
Die Anzahl der im Vermittlungsbereich betreuten Klienten in der Region Magdeburg hat sich im
Vergleich zu den beiden Vorjahren von 146 Klienten (2011) über 104 Klienten (2012) auf 52
Klienten reduziert.
Im Bereich Stendal sank die Anzahl der unterstützten Klienten von 111 (2011) über 54 Klienten
(2012) auf 21 Klienten.
Die deutliche Reduzierung auf insgesamt etwa ein Viertel der im Jahr 2011 unterstützten Klienten resultiert aus der neuen Schwerpunktsetzung, wie im Folgenden deutlich wird.
6
Leistungsträger des IFD im Bereich Magdeburg
52 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD
betreut:
Leistungsträger
Gesamt
Agentur
ARGE /
opt.
DRV Bund
DRV
DRV
DRV
Berufsgen LVwAfür Arbeit Jobcenter Kommune
Mitteldeu Knappsch Westfalen ossenscha Hauptfürs
tschland aft Bahnft/
orgestelle,
See
Unfallkass
soz.
en
Entsch.
3,85%
1,92%
0,00%
19,23%
50,00%
19,23%
0,00%
5,77%
0,00%
männlich
1,92%
0,00%
0,00%
5,77%
30,77%
9,62%
0,00%
3,85%
0,00%
weiblich
1,92%
1,92%
0,00%
13,46%
19,23%
9,62%
0,00%
1,92%
0,00%
Im Vergleich zu 2012 wurden am Standort Magdeburg 50% weniger Klienten unterstützt. 6 Unterstützungsprozesse erfolgten noch auslaufend für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter.
Die Beauftragungen durch die Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften erhöhten
sich absolut von 40 auf 46 Vermittlungsaufträge. Hauptauftraggeber war die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Leistungsträger des IFD im Bereich Stendal
21 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut:
Leistungsträger
Agentur für
Arbeit
ARGE /
Jobcenter
KOBA
Schönebec
k
DRV Bund
DRV
DRV
Berufsgeno Integration
Mitteldeuts Knappschaf ssenschaft/ samt Halle
chland
t Bahn-See Unfallkasse
n
85,71%
9,52%
4,76%
0,00%
Gesamt
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
männlich
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
52,38%
9,52%
0,00%
0,00%
weiblich
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
33,33%
0,00%
4,76%
0,00%
Im Bereich Stendal erfolgten für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter keine Unterstützungsprozesse mehr. Absolut reduzierte sich die Anzahl der Vermittlungsprozesse im Rahmen von
7
Einzelbeauftragungen im Vergleich zum Vorjahr von 25 auf 21. Hauptauftraggeber war die
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit 14 Beauftragungen.
Im Bereich Magdeburg lag bei den 52 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
0,00%
26 - 40
11,54%
41 - 50
34,62%
51 - 60
51,92%
über 60
1,92%
männlich
0,00%
7,69%
17,31%
25,00%
1,92%
weiblich
0,00%
3,85%
17,31%
26,92%
0,00%
Die Altersverteilung der Klienten veränderte sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich. Der
überwiegende Anteil der Klienten war älter als 50 Jahre.
Im Bereich Stendal lag bei den 21 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
0,00%
26 - 40
4,76%
41 - 50
38,10%
51 - 60
52,38%
über 60
4,76%
männlich
0,00%
0,00%
19,05%
38,10%
4,76%
weiblich
0,00%
4,76%
19,05%
14,29%
0,00%
In Stendal verschob sich der Altersdurchschnitt noch deutlicher als in Magdeburg nach oben.
Der Anteil der über 50 Jahre alten Klienten stieg von 35% auf 57% an.
8
Im Bereich Magdeburg hatten die 52 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende
Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf
Gesamt
0,00%
1,92%
Fachwerker/
Helfer (2jährig)
11,54%
männlich
0,00%
0,00%
weiblich
0,00%
1,92%
Berufsausbild Fachschulaus
ung (3-jährig)
bildung
Techniker/
Meister
84,62%
1,92%
0,00%
Fachhochsch
ul/Universität
0,00%
3,85%
48,08%
0,00%
0,00%
0,00%
7,69%
36,54%
1,92%
0,00%
0,00%
In Magdeburg stieg der Anteil der unterstützen Klienten mit einer dreijährigen Ausbildung auf
86%. Der Anteil weniger qualifizierter Klienten sank von 20% auf 13%.
Im Bereich Stendal hatten die 21 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf
Fachwerker/H Berufsausbild Fachschulaus
elfer (2-jährig) ung (3-jährig)
bildung
9,52%
85,71%
4,76%
Gesamt
0,00%
0,00%
männlich
0,00%
0,00%
4,76%
52,38%
weiblich
0,00%
0,00%
4,76%
33,33%
Techniker/
Meister
0,00%
Fachhochschu
l-/Universität
0,00%
4,76%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
Im Bereich Stendal lag der Anteil der Klienten mit einer dreijährigen Ausbildung bei 90%.
9
Im Bereich Magdeburg hatten die 52 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden
Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehindertenau
sweis
Von der Agentur für
Arbeit gleichgestellt
Gesamt
25,00%
28,85%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
1,92%
Rehabilitand nach § 2
(1) SGB IX
männlich
11,54%
21,15%
0,00%
13,46%
weiblich
13,46%
7,69%
1,92%
23,08%
36,54%
Der Anteil der Klienten, die keinen Grad der Behinderung von mindestens 30 aufweisen, verdoppelte sich auf mehr als ein Drittel aller Klienten. Der Anteil der schwerbehinderten Klienten
reduzierte sich dagegen um die Hälfte bei einem leichten Zuwachs von 6% gleichgestellten Klienten.
Im Bereich Stendal hatten die 21 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehindertenau
sweis
Von der Agentur für
Arbeit gleichgestellt
Rehabilitand nach § 2
(1) SGB IX
19,05%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
9,52%
Gesamt
9,52%
männlich
9,52%
9,52%
0,00%
42,86%
weiblich
0,00%
9,52%
9,52%
19,05%
61,90%
Im Bereich Stendal überwiegt der Anteil an Klienten ohne Grad der Behinderung von mindestens 30 mit 62% deutlich.
10
Im Bereich Magdeburg lagen bei den 52 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
seelische
Erkrankung
Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinde
he/
ung
rung/
Neurologisch
geistige Beh.
e
Organische
Erkrankung
Körperbehin Hörbehinder
derung
ung
(Stütz/Beweg.app.
)
40,38%
7,69%
Gesamt
7,69%
5,77%
1,92%
0,00%
36,54%
männlich
3,85%
3,85%
1,92%
0,00%
17,31%
21,15%
3,85%
weiblich
3,85%
1,92%
0,00%
0,00%
19,23%
19,23%
3,85%
Der Anteil körperbehinderter und organisch erkrankter Menschen stieg auf mehr als dreiviertel
der Klienten an.
Im Bereich Stendal lagen bei den 21 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
seelische
Erkrankung
Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinder
he/
ung
ung/ geistige
Neurologisch
Beh.
e
9,52%
0,00%
0,00%
Organische
Erkrankung
Körperbehin Hörbehinder
derung
ung
(Stütz/Beweg.app.)
52,38%
0,00%
Gesamt
19,05%
männlich
4,76%
4,76%
0,00%
0,00%
19,05%
33,33%
0,00%
weiblich
14,29%
4,76%
0,00%
0,00%
0,00%
19,05%
0,00%
19,05%
Auffallend im Bereich Stendal ist der sehr hohe Anteil seelisch behinderter Klienten. Angesichts
der niedrigen Gesamtzahl der Klienten bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern sich dies in den
Folgejahren ähnlich darstellt.
11
Beauftragungen zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ im Jahre
2013:
Deutsche Rentenversicherung
MittelKnappschaftdeutschland Bahn-See
Bund
Zuweisungen im Jahr 2013
10
7
davon Vermittlungen
43
19
12
1
Deutsche Rentenversicherung -Bund-
lfd. Nr.
01
Geschlecht
weiblich
Alter
52
Grad der Behinderung
Rehabilitand
Rehabilitand
30
Rehabilitand
100
Rehabilitand
80
Rehabilitand
Gleichstellung
beantragt
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
1b
60
ja
ja
befristetes AV
02
03
04
05
06
07
08
weiblich
weiblich
männlich
männlich
weiblich
weiblich
männlich
52
44
28
46
49
55
31
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
org. Erkrankung
Körperbehinderung
org. Erkrankung
seel. Erkrankung
09
weiblich
51
10
weiblich
28
seel. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
in Arbeit vermittelt
ja
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
nein
Kündigung d. Arbeitsgebers
Kündigung aus persönl. Gründen
nein
(Umzug)
1h
ja
längerfristige Arbeitsunfähigkeit
ja
nein
befristetes AV
nein
befristete Probebeschäftigung
Art der Behinderung
Körperbehinderung
12
Deutsche Rentenversicherung -Mitteldeutschland-
lfd. Nr.
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
Geschlecht
männlich
männlich
männlich
männlich
männlich
weiblich
männlich
männlich
männlich
männlich
männlich
weiblich
weiblich
weiblich
männlich
männlich
Alter
54
42
58
46
59
59
47
52
37
60
53
45
48
54
49
16
17
18
19
weiblich
männlich
58
45
57
44
20
21
22
weiblich
weiblich
weiblich
57
60
45
männlich
AV besteht
noch
o ja
o
nein
Art der Behinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
seel. Erkrankung
Org. Erkrankung
seel. Erkrankung
seel. Erkrankung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
seel. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Org. Erkrankung
seel. Erkrankung
Org. Erkrankung
Grad der Be- in Arbeit
hinderung
vermittelt
Rehabilitand
nein
Rehabilitand
Ja
Rehabilitand
Ja
Rehabilitand
Ja
Gleichstellung
Ja
Rehabilitand
nein
Gleichstellung
nein
Rehabilitand
Ja
30
nein
Gleichstellung
nein
Gleichstellung
nein
Gleichstellung
nein
50
nein
Rehabilitand
nein
Rehabilitand
nein
Gleichstellung
Gleichstellung
Rehabilitand
50
Ja
Ja
Ja
Ja
ja
ja
ja
nein
seel. Erkrankung
Hörbehinderung
Körperbehinderung
Rehabilitand
Gleichstellung
Rehabilitand
nein
Ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
ja
Gründe der Nichtvermittlung/
Gründe der Beendigung des AV
1d
befristetes AV
befristete Probebeschäftigung
geringfügige Beschäftigung
1h
ja
1d
1c
1h
3a
1b
1b
1b
Klientin selbst gekündigt
Vermittlung erfolgte im Nachhinein
1b
13
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
männlich
weiblich
weiblich
weiblich
männlich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
männlich
männlich
männlich
35
58
55
46
57
53
55
36
47
52
52
56
49
58
männlich
36
37
38
39
40
41
42
43
männlich
männlich
weiblich
weiblich
männlich
männlich
männlich
58
57
57
45
45
52
58
61
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Hörbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Gleichstellung
Rehabilitand
Rehabilitand
Rehabilitand
60
60
Rehabilitand
80
Gleichstellung
Rehabilitand
100
Gleichstellung
nein
Ja
Ja
Ja
ja (2014)
nein
nein
Ja
Ja
Ja
nein
1j
Probebesch. erfolglos
Beauftragung in 2014 verschoben
ja
ja
AV in 2014
noch in Betreuung
1d
noch in Betreuung
ja
ja
ja
Gleichstellung
nein
noch in Betreuung
Gleichstellung
50
Gleichstellung
Gleichstellung
Gleichstellung
50
Rehabilitand
50
nein
ja (2014)
nein
Ja
nein
Ja
ja
nein
noch in Betreuung
AV in 2014
1b
Probebesch. au abgebrochen
1h
nein
ja
nein
Probebesch. erfolglos
1h
14
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
lfd. Nr.
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
Geschlecht
männlich
männlich
weiblich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
männlich
weiblich
weiblich
männlich
männlich
Alter
50
54
55
57
49
48
48
49
58
46
47
57
Art der Behinderung
Sehbehinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Grad der Be- in Arbeit
hinderung
vermittelt
Sonst.
nein
Rehabilitand
nein
60
nein
Rehabilitand
nein
Gleichstellung
nein
Rehabilitand
nein
Rehabilitand
nein
Gleichstellung
ja
Rehabilitand
nein
Rehabilitand
nein
Rehabilitand
nein
Rehabilitand
nein
AV besteht
noch
o ja
o
nein
nein
Gründe der Nichtvermittlung/
Gründe der Beendigung des AV
1e
1b
1d
1b
1j
1d
1b
Probebesch. erfolglos
1b
1b
1d
1d
15
Berufsgenossenschaft Holz- und Metall / Nahrungsmittel- und Gaststätten/ Fahrzeughaltungen
Holz- und
Metall
Berufsgenossenschaft
Zuweisungen im Jahr 2013
davon Vermittlungen
2
0
Nahrungsmittel- und
Gaststätten
1
1
Fahrzeughaltungen
1
0
Berufsgenossenschaft Holz- und Metall
lfd. Nr.
01
02
Geschlecht
weiblich
männlich
Alter
40
53
Art der Behinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Grad der Behinderung
Rehabilitand
Rehabilitand
in Arbeit
vermittelt
nein
nein
AV besteht
noch
o ja
o
nein
Gründe der Nichtvermittlung/
Gründe der Beendigung des
AV
1e
1d
16
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel- und Gaststätten
lfd. Nr.
01
Geschlecht
weiblich
Alter
49
Art der Behinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Grad der Behinderung
Gleichstellung
in Arbeit
vermittelt
AV besteht
noch
o ja
o
nein
ja
Gründe der Nichtvermittlung/
Gründe der Beendigung des
AV
ja
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
lfd. Nr.
01
Geschlecht
männlich
Alter
32
Art der Behinderung
Körperbehinderung
Grad der Behinderung
100
in Arbeit vermittelt
nein
AV besteht
noch
o ja
o
nein
Gründe der Nichtvermittlung/
Gründe der Beendigung des
AV
1b
Gründe der Nichtvermittlung
1) konnte nicht vermittelt werden, weil:
a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe),
b) keine Finanzierungsgrundlage mehr,
c) Eintritt der Erwerbsminderung,
d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation,
e) vermittelt in andere Maßnahmen,
f) Vermittlung durch andere,
g) hohe Gehaltsvorstellungen,
h) Klient nicht vermittlungsfähig,
i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat,
j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat,
k) laufende Betreuung
2) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen
3) Vermittlung in andere Betreuung
davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme,
davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
4) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
17
Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal
Im Jahr 2013 halbierte sich der Anteil der Vermittlungsprozesse im Vergleich zu 2012 von 158
auf 73. Von diesen wurden 69 auf Basis der Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB
IX zugewiesen.
Von den 73 Klienten konnten im Jahr 2013 29 in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 17. Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 32% auf 40%. Die Nachhaltigkeit lag 2013 mit
62% auf dem Niveau von 2012.
Im Folgenden werden die Vermittlungen mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen jährlichen Berichterstattung verglichen.
Jahr
2006
Vermittlungen
37
bestehende
Ar- 25
beitsverhältnisse
am Ende des Jahres
2007
49
38
2008
46
33
2009
56
37
2010
64
53
2011
78
61
2012
49
32
2013
29
17
18
Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Magdeburg
Geschlecht
Alter
Art der Behinderung
Grad der
Behinderung
50
Qualifikation
Neue Tätigkeit
Fachwerker
Fahrer/ Hausm.
Vorschaltmaßnahmen
Förderhöhe
12 Mon. 50%,
12 Mon. 40%
1 Mon. 100%
1
männlich
24
Org. Erkrankung
2
männlich
52
Körperbehinderung
50
Facharbeiter
Facharbeiter
3
weiblich
28
60
Fachwerker
Teamassistentin
4
weiblich
52
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Körperbehinderung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
5
männlich
49
Körperbehinderung
Facharbeiter
6
weiblich
51
Körperbehinderung
Gleichstellung
Rehabilitand
Facharbeiter
Zweiradmechaniker
Facharbeiter
7
weiblich
52
Körperbehinderung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
8
weiblich
45
Org. Erkrankung
Facharbeiter
Facharbeiter
9
männlich
49
Org. Erkrankung
Fachwerker
Fachwerker
3 Mon. PB
10
weiblich
44
Org. Erkrankung
Gleichstellung
Gleichstellung
50
ohne,
6 Mon. befristet
3 Mon. PB
Facharbeiter
Facharbeiter
ohne
11
männlich
45
Org. Erkrankung
Facharbeiter
Facharbeiter
12
männlich
53
Hörbehinderung
Gleichstellung
60 (neu)
Facharbeiter
Facharbeiter
13
weiblich
60
Hörbehinderung
Gleichstellung
Facharbeiter
Facharbeiter
3 Mon. PB
6 Mon 50%
EGZ der RV 12 Monate 60 %
PB 2 Mon., EGZ der
RV 12 Mo 50 %
3 Mon. PB
10 Mon. 50%
ohne,
6 Mon. befristet
3 Mon. PB
2 Mon. PB
Bestand des AV
Wenn nein, warum nicht
ja
ja
ja
nein, Kündigung durch
Arbeitgeber
nein, PB war nicht
erfolgreich
nein, PB war nicht
erfolgreich
nein, Kündigung/ pers.
Gründen (Umzug)
Probebesch. au abgebrochen
ja
nein, Klientin hat
gekündigt
ja
ja
ja
19
14
männlich
28
Körperbehinderung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
3 Mon. PB
ja
15
weiblich
49
Körperbehinderung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
3 Mon. PB
ja
16
männlich
31
seel. Erkrankung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
3 Mon. PB
nein
17
weiblich
55
org. Erkrankung
80
Facharbeiter
Facharbeiter
3 Mon. PB
nein
20
Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Stendal
Geschlecht
Alter
Art der Behinderung
Grad der Behinderung
Qualifikation
Gleichstellung
70
Facharbeiter
Anlerntätigkeit
1 Jahr 40%
nein,befristet
Facharbeiter
Anlerntätigkeit
keine
Ja
1
weiblich
48
Org. Erkrankung
2
weiblich
36
3
männlich
42
4
männlich
58
5
weiblich
49
6
männlich
59
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung
Org. Erkrankung
7
männlich
58
8
weiblich
57
9
männlich
46
10
männlich
56
11
männlich
58
12
weiblich
57
Körperbehinderung
Seelische Erkrankung
Seelische Erkrankung
Org. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung
Körperbehinderung
Rehabilitand
Neue Tätigkeit
Vorschaltmaßnahmen
Förderhöhe
Bestand des AV
Wenn nein, warum nicht
Teilfacharbeiter
Facharbeiter
Anlerntätigkeit
PB
ja
Anlerntätigkeit
PB
nein, Befristung
Gleichstellung
Gleichstellung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
PB
ja
Facharbeiter
Facharbeiter
PB
ja
Facharbeiter
Anlerntätigkeit
PB
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
PB
nein, Befristung, mangel
nde gesundh. Eignung
ja
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
PB
100
Facharbeiter
Facharbeiter
PB
Gleichstellung
Rehabilitand
Facharbeiter
Facharbeiter
ohne
ja
Facharbeiter
Anlerntätigkeit
PB
ja
Rehabilitand
nein, fehl. soziale Fähig
keiten
ja
21
Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung):
Im Bereich Magdeburg wurde bei 30 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung):
Gründe für die Beendigung
1.) konnte nicht vermittelt werden, weil:
a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe),
b) keine Finanzierungsgrundlage mehr,
c) Eintritt der Erwerbsminderung,
d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation,
e) vermittelt in andere Maßnahmen,
f) Vermittlung durch andere,
g) hohe Gehaltsvorstellungen,
h) Klient nicht vermittlungsfähig,
i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat,
j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat,
Gesamt männlich weiblich
12
1
8
2
4
1
5
1
8
0
3
1
5
3
2
2
2
0
2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen
3.) Vermittlung in andere Betreuung
davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme,
davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Der IFD führte im Bereich Magdeburg u. a. folgende Maßnahmen durch, um die
Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern:
1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt:
Initiierung von Umschulung/ Ausbildung
Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung)
Initiierung von Probebeschäftigung
Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber
2. arbeitsbezogene Maßnahmen:
Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen
Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung
Erarbeitung fachdienstlicher Stellungnahmen
3. sonstige Maßnahmen:
Initiierung medizinischer Maßnahmen
Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Erlangung Führerschein
Bewerbungstraining
Eingliederung in WfbM
22
Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung):
Im Bereich Stendal wurde bei 11 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung):
Gründe für die Beendigung
1.) konnte nicht vermittelt werden, weil:
a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe),
b) keine Finanzierungsgrundlage mehr,
c) Eintritt der Erwerbsminderung,
d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation,
e) vermittelt in andere Maßnahmen,
f) Vermittlung durch andere,
g) hohe Gehaltsvorstellungen,
h) Klient nicht vermittlungsfähig,
i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat,
j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat,
Gesamt männlich weiblich
11
8
3
2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen
3.) Vermittlung in andere Betreuung
davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme,
davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Der IFD führte im Bereich Stendal u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration
der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern:
1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt:
Initiierung von Umschulung/ Ausbildung
Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung)
Initiierung von Probebeschäftigung
Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber
2. arbeitsbezogene Maßnahmen:
Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen
Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung
3. sonstige Maßnahmen:
Initiierung medizinischer Maßnahmen
Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Erlangung Führerschein
Bewerbungstraining
23
2.2. MODELLPROJEKTE
Im Jahr 2013 arbeitete der Integrationsfachdienst im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes Job
4000, Artikel 3 und der Modellprojekte ÜFB und ÜWA.
Es wurden insgesamt 97 Klienten im Vergleich zu 40 im Vorjahr unterstützt.
Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 79 Klienten lag folgende Altersverteilung vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
88,61%
26 - 40
11,39%
41 - 50
0,00%
51 - 60
0,00%
männlich
63,29%
3,80%
0,00%
0,00%
weiblich
25,32%
7,59%
0,00%
0,00%
Im Vergleich zum Vorjahr sank der Anteil der 26-40 jährigen um mehr als die Hälfte, da der
weitaus überwiegende Anteil der Arbeit in Schulen geleistet wurde.
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten bei Aufnahme in die Betreuung
folgenden Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehinderte
nausweis
Gesamt
54,43%
Von der Agentur
für Arbeit
gleichgestellt
1,27%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
5,06%
Rehabilitand nach
§ 2 (1) SGB IX
Sonstiges
0,00%
39,24%
männlich
34,18%
0,00%
5,06%
0,00%
27,85%
weiblich
20,25%
1,27%
0,00%
0,00%
11,39%
Der Anteil der Schwerbehinderten und Gleichgestellten sank um ca. 10% auf 63%.
24
Dies begründet sich dadurch, dass ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne
anerkannten GdB im Laufe des zweiten Halbjahrs in die Betreuung aufgenommen wurden. Dem
liegt eine Regelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung der
Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 zu Grunde.
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf
Berufsausbil
dung (3jährig)
1,27%
Fachschulaus
bildung
Techniker/
Meister
0,00%
Fachwerker/
Helfer (2jährig)
0,00%
0,00%
0,00%
Fachhochsch
ul/Universität
0,00%
Gesamt
98,73%
männlich
65,82%
0,00%
0,00%
1,27%
0,00%
0,00%
0,00%
weiblich
32,91%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
Bei den Berufsabschlüssen zeigt sich das gleiche Bild wie 2012. Auch in 2013 wurde nur ein
Klient mit einem Berufsabschluss betreut.
Es lagen bei den begleiteten Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
seelische
Erkrankung
Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinder
he/
ung
ung/ geistige
Neurologisch
Beh.
e
16,46%
1,27%
67,09%
Organische
Erkrankung
Körperbehin Hörbehinder
derung
ung
(Stütz/Beweg.app.)
5,06%
0,00%
Gesamt
6,33%
männlich
2,53%
13,92%
0,00%
44,30%
2,53%
3,80%
0,00%
weiblich
3,80%
2,53%
1,27%
22,78%
1,27%
1,27%
0,00%
3,80%
Im Vergleich zu 2012 nahm der Anteil der betreuten Klienten mit hirnorganisch/neurologischen
Behinderungen um 6,5% zu, wogegen der Anteil der Klienten mit Körperbehinderung etwa im
gleichen Umfang zurückging.
25
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgende Leistungsträger:
Leistungsträger
Integrationsamt (ÜFB)
Gesamt
77,22%
Integrationsamt (ÜFB)
A
5,06%
Integrationsamt (ÜFB)
W
10,13%
Integrationsamt (Job
4000)
7,59%
männlich
51,90%
3,80%
7,59%
3,80%
weiblich
25,32%
1,27%
2,53%
3,80%
Der Anteil der Klienten, der im Modellprojekt ÜFB betreut wurde nahm um 20% zu.
•
Integrationsamt (ÜFB)
Förderschüler (GB) und inklusiv beschulte Schüler sowie körperbehinderte und /oder
sinnesbehinderte Schüler,
•
Integrationsamt (ÜFB) A
Absolventen mit anerkannter Behinderung von verschiedenen Förderschulen, die Bedarf
an Unterstützung bei der beruflichen Orientierung haben,
•
Integrationsamt (ÜWA)
Mitarbeiter von WfbM, die Unterstützung durch den IFD beim Übergang auf den
Arbeitsmarkt wünschen,
Ergebnisse Modellprojekt
Insgesamt wurden im Jahr 2013 im Rahmen der Modellprojekte 79 Klienten betreut. Über Job
4000 liefen noch 6 Fälle, die alle in 2013 endeten.
Im Rahmen der Ausgliederung aus WfbM wurden 3 Klienten unterstützt. Eine Klientin ging über
in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Klientin verblieb in der WfbM,
weil keine ausreichende Belastbarkeit gegeben war. Der dritte Klient integrierte sich über den
Praktikumsprozess auf einem Außenarbeitsplatz einer WfbM.
Eine Schülerin nahm im TBZ eine berufsbildende Fördermaßnahme mit dem Ziel auf,
anschließend den Beruf der Hauswirtschaftlerin zu erlernen. Eine Schülerin nahm ein
betriebliches Ausbildungsverhältnis zur Kauffrau für Bürokommunikation auf. Ein anderer
Schüler nahm eine betriebliche Ausbildung zum Florist auf.
3 Klienten wurden im Rahmen ÜFB (Absolventen) betreut. Ein Absolvent nahm eine Ausbildung
als Fachinformatiker Systemintegration auf. Ein weiterer Klient entschied sich für ein duales
26
Studium und ging über in den Erwerb des Fachabiturs. Die dritte Klientin wurde im Jahr 2014
weiterbetreut.
Im Modellprojekt ÜFB (Werkstatt), nun ÜWA, wurden 2013 acht Klienten unterstützt. Fünf
Unterstützungsprozesse werden 2014 weitergeführt. Ein Klient beendete den Prozess, da er
sich den Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch nicht wieder gewachsen fühlte.
Eine Klientin beendet den Erprobungsprozess aufgrund einer Schwangerschaft. Die
Ausgliederung kann in Zukunft erneut aufgenommen werden. Eine Klientin gab ihren Wunsch
des Wechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach zwei Praktika auf.
Im Modellprojekt ÜFB wurden 2013 insgesamt 62 Schüler unterstützt. Bei 15 von ihnen wurde
der Prozess in 2013 beendet. Während des Schuljahrs wurden 4 Begleitungsprozesse beendet.
In einem Fall entzog der gesetzliche Betreuer die Einwilligung zum Betreuungsprozess, in
einem weiteren Fall die Mutter des Schülers. Eine Schülerin war schwanger und ging in den
Mutterschutz, ein Schüler wurde straffällig und in Folge dessen anderweitig beschult.
Die anderen 11 beendeten die reguläre Schulzeit. Eine Schülerin bekam eine
Schulzeitverlängerung. Ein Schüler ging in eine DIAAM, eine Schülerin in Unterstützte
Beschäftigung. Sechs Schüler wechselten in eine WfbM. Zwei Schüler nahmen eine
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf.
2.3. Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen
durch den IFD MD/SDL
Im Jahr 2013 waren alle Kollegen in Prozesse der Berufsbegleitung in unterschiedlicher
Intensität eingebunden.
Dies ist zum einen der ab 2010 veränderten Dokumentation der Sicherung von
Arbeitsverhältnissen, zum anderen einer notwendigen Flexibilisierung der Kollegen infolge der
hohen Anzahl von Elternzeitvertretungen in den letzten Jahren, geschuldet.
Durch den intensiven Austausch der Mitarbeiter in der täglichen Arbeit sowie in Projektgruppen
sichert diese weniger strikte Aufgabenteilung eine ständige Weiterentwicklung der fachlichen
Qualität unserer Arbeit und ein ganzheitliches Herangehen an unsere Aufgabe, Menschen mit
Behinderungen im Arbeitsleben, der beruflichen Rehabilitation und den Übergängen aus/in
medizinische Rehabilitation, erfolgreich zu unterstützen.
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 398 Klienten von unseren Fachdienstmitarbeitern beruflich
begleitet wurden, waren es im o. g. Zeitraum 330 Klienten. Die Zahlen beinhalten sowohl die
Klienten in der längerfristigen beruflichen Begleitung als auch in der kurzfristigeren qualifizierten
Beratung.
Im Jahr 2012 erfolgte in 275 Fällen (im Vorjahr 271 Fälle, 2011: 328 Fälle, 2010: 258 Fälle,
2009: 208 Fälle, 2008: 117 Fälle) eine längerfristige berufliche Begleitung, auf die sich auch die
folgenden Auswertungen im Bereich der Berufsbegleitung beziehen.
27
Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 275 Klienten lag folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
7,27%
26 - 40
22,55%
41 - 50
27,64%
51 - 60
38,91%
über 60
3,64%
männlich
3,27%
10,55%
10,91%
16,36%
2,91%
weiblich
4,00%
12,00%
16,73%
22,55%
0,73%
Die Altersverteilung der Klienten entspricht fast den Daten von 2012. Ein leichter Anstieg zeigt
sich nur bei den 41-50 Jährigen.
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf
Berufsausbil
dung (3jährig)
57,82%
Fachschulaus
bildung
Techniker/
Meister
1,09%
Fachwerker/
Helfer (2jährig)
17,09%
8,73%
1,09%
Fachhochsch
ul/Universität
8,73%
Gesamt
5,45%
männlich
weiblich
2,55%
0,00%
9,09%
26,18%
1,82%
1,09%
3,27%
2,91%
1,09%
8,00%
31,64%
6,91%
0,00%
5,45%
Der Anteil der Geringqualifizierten stieg um 5% zu Ungunsten der mittleren Qualifizierungen.
28
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgenden Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehinderte
nausweis
Gesamt
64,36%
Von der Agentur
für Arbeit
gleichgestellt
30,55%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
3,64%
Rehabilitand nach
§ 2 (1) SGB IX
Sonstiges
0,36%
1,09%
männlich
30,18%
12,00%
1,09%
0,36%
0,36%
weiblich
34,18%
18,55%
2,55%
0,00%
0,73%
Im Jahr 2013 stieg der Anteil der Klienten mit anerkannter Schwerbehinderung um 7%,
wogegen der Anteil der gleichgestellten Klienten um etwa 6% abnahm. Dies entspricht fast
genau den Zahlen von 2011.
Während der beruflichen Begleitung durch den IFD MD/SDL lagen bei den 275 Klienten
folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
seelische
Erkrankung
Gesamt
17,45%
Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinder
he/
ung
ung/ geistige
Neurologisch
Beh.
e
10,91%
1,82%
4,36%
Organische
Erkrankung
22,18%
Körperbehin Hörbehinder
derung
ung
(Stütz/Beweg.app.)
18,91%
24,36%
männlich
6,91%
5,45%
1,09%
2,18%
7,27%
8,00%
13,09%
weiblich
10,55%
5,45%
0,73%
2,18%
14,91%
10,91%
11,27%
Der Anteil seelisch behinderter Klienten nahm ebenso wie der Anteil hörbehinderter Menschen
um jeweils 4-5% zu. Zusammen macht das fast die Hälfte aller Betreuungsfälle aus. Deutlich
abgenommen hat hingegen der Anteil von Klienten mit körperlicher Behinderung oder
organischer Erkrankung.
29
Die Kontaktaufnahme der 275 Klienten zum IFD MD/SDL im Rahmen der beruflichen
Begleitung wurde durch folgende Stellen eingeleitet:
einleitende Stelle
Gesamt
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
o)
p)
q)
r)
27,64 24,73 2,55% 22,55 4,36% 2,55%0,73% 1,82%2,91% 0,00% 0,36%1,45% 0,00%0,36% 0,36% 0,36%1,45% 5,82%
männlich 13,82 8,00% 1,45% 10,55 1,82% 1,82%0,73% 1,45%1,82% 0,00% 0,00%0,36% 0,00%0,00% 0,36% 0,00%0,73% 1,09%
weiblich 13,82 16,73 1,09% 12,00 2,55% 0,73%0,00% 0,36%1,09% 0,00% 0,36%1,09% 0,00%0,36% 0,00% 0,36%0,73% 4,73%
Legende:
a) Integrationsamt
b) Eigeninitiative
c) Privates Umfeld
d) Arbeitgeber
e) Betr. Helfer, Kollege, Betriebsrat
f) Klinik
g) Hörbehindertenhilfe
j) andere Reha-Einrichtung
k) Arzt (niedergelassen)
l) Deutsche Rentenversicherung
m) WfbM
n) ARGE/ Agentur für Arbeit (SGB II, SGB III)
o) Berufsgenossenschaft
p) Psychotherapie
h) Beratungsstelle (SpDi, allg. SD)
i) IFD
q) Modellprojekte
r) Sonstige
Weiterhin erreichen den IFD mehr als die Hälfte der Klienten über die Einschaltung des
Integrationsamtes oder Eigeninitiative. Ein weiteres knappes Viertel der Einschaltungen erfolgt
wie schon 2012 über die Arbeitgeber.
30
Die Einschaltung des IFD MD/SDL zum Zweck der beruflichen Begleitung erfolgte im
Zusammenhang mit (Mehrfachnennung):
Einschaltung der Begleitung im Zusammenhang mit
(Mehrfachnennung):
Gesamt
a)
136
b)
10
c)
5
d)
63
e)
192
f)
28
männlich
67
3
2
weiblich
69
7
3
g)
191
h)
67
i)
41
j)
102
k)
33
20
86
43
106
16
78
30
17
45
15
12
113
37
24
57
18
Legende:
a) Prävention
b) Abmahnung
c) Zustimmungsverfahren zur Kündigung
d) Wiederaufnahme der Arbeit
e) Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.)
f) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
g) Einschränkung der Belastung / Belastbarkeit
h) Konflikten am Arbeitsplatz
i) Krisenintervention
j) Kommunikationsproblemen
k) anderen Problemen am Arbeitsplatz
Die Gründe für die Einschaltung des Fachdienstes waren ähnlich wie im Jahr 2012. Die
vorrangigen Gründe der Einschaltung waren weiterhin Einschränkung der Belastung/
Belastbarkeit, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) und
Prävention.
31
Abgeschlossene Fälle der Begleitung im IFD MD/SDL
Im o.g. Zeitraum wurde die berufliche Begleitung bei 150 Klienten beendet.
Durch folgende Maßnahmen konnte in ca. 84% (127 Klienten) der abgeschlossenen Fälle das
Arbeitsverhältnis erhalten werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Stabilisierung der berufl. Situation
Anpassung der berufl. Anforderung
Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation
Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe
Arbeitsreduzierung
Reduzierung von Arbeitsinhalten
Reduzierung von Informationsdefiziten
Einleitung finanzieller Leistungen
Arbeitsassistenz
Arbeitsausstattung/-gestaltung
Von den 150 abgeschlossen Betreuungsfällen im Jahr 2013 führten bei 23 Klienten folgende Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
a) Erwerbsminderungsrente
b) betriebsbedingte Kündigung
c) verhaltensbedingte Kündigung
d) personenbedingte Kündigung
e) Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
f) einvernehmliche Auflösung
g) Kündigung durch Arbeitnehmer
h) Erreichen der Altersgrenze
3
1
3
4
5
5
1
1
(13,04%)
( 4,35%)
(13,04%)
(17,39%)
(21,74%)
(21,74%)
( 4,35%)
( 4,35%)
Im Vergleich mit 2012 fällt vor allem die Abnahme der Beendigungen durch Kündigung auf, die
sich von 15 auf 8 reduzierte. Allerdings erfolgten in 2012 7 der 15 Kündigungen betriebsbedingt.
2.4. Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD MD/SDL im Bereich der Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum (01.01. bis 31.12.2013) wurden die Fachdienstmitarbeiter des IFD
MD/SDL damit beauftragt, insgesamt 50 Fachdienstliche Stellungnahmen zu
folgenden Anlässen anzufertigen:
-
36 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Abgeltung
außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV),
3 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Leistungen zur Arbeitsassistenz
(§ 17, 1a SchwbAV),
10 Fachdienstliche Stellungnahmen zur behindertengerechten Ausstattung
(§ 26 Abs. 1, Nr. 4 SchwbAV Mittel f. Gebärdendolmetscher),
1 Fachdienstliche Stellungnahmen (Übergang aus der WfbM auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt).
Auftraggeber zur Erstellung der fachdienstlichen Stellungnahmen war ausschließlich das
Integrationsamt.
32
Die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL führten im Berichtszeitraum (01.01.201331.12.2013) folgende einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch, bzw. nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil:
Art der Beratung/Kooperation
Anzahl
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
Versammlungen der schwerbehinderten Menschen
Organisationsberatungen
Teilnahme an Messen u.ä.
Kooperation mit IHK, HWK und Innungen
Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen für betriebliche Partner
Sonstiges (z. B. Vorstellung des IFD MD/SDL im
Rahmen des sozialen Netzwerkes der Region)
32
8
4
6
0
4
4
Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes bietet die Fachgruppe für hörbehinderte Menschen des IFD Sachsen-Anhalt seit 2010 ein Seminar für berufstätige Gehörlose
und deren hörende Arbeitskollegen an. Dieses Seminar fand auch im Jahr 2012 statt. In einem
3-tägigen Wochenendseminar, welches vom 11. bis 13.10.2012 im Bad Dürrenberg unter Beteiligung von Kolleginnen des Fachdienstes Magdeburg/Stendal durchgeführt wurde, konnten 11
Teilnehmer über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen Menschen informiert
werden.
Dieses Seminar ist fester Bestandteil des Schulungsangebotes des Integrationsamtes, um so
verschiedenen Firmen eine wirksame Unterstützung zu eröffnen, die Kommunikation mit ihren
gehörlosen Mitarbeitern zu verbessern.
2.4. Qualitätssicherung
Der Integrationsfachdienst arbeitet unverändert nach dem Qualitätsstandard des Kassler
Systemhauses „Kassys“. Für die Prozesse der Beratung, der Berufsbegleitung und der
Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind dort detaillierte Prozessbeschreibungen für die
unterschiedlichen Aufgabenstellungen, denen sich die IFD-Mitarbeiter widmen, dargestellt.
In regelmäßiger Supervision reflektieren alle Mitarbeiter fortlaufend ihre Tätigkeit in
Gruppensupervision. Turnusmäßig erfolgen Teamberatungen mit allen Mitarbeitern unseres
Fachdienstes.
Alle Kollegen nehmen regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Unter anderem erfolgten 2013
Weiterbildungen zu den Themen:
- Menschen mit seelischer Behinderung im Arbeitsleben,
- BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement,
- Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung – medizinische und psychologische Aspekte,
- Psychosozialer Stress und Konflikte am Arbeitsplatz konstruktiv bearbeiten; Burnout- und
Mobbingprävention,
- IDA (Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten),
33
- Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“,
- Aktuelle Konzepte zur Gestaltung von Übergängen aus der Schule auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt,
- Wege in die fundierte Arbeitsdiagnostik,
- Konfliktvermittlung am Arbeitsplatz Mediation - Modul 2,
- Anerkennungsverfahren nach SGB IX,
- Rechtliche Aspekte in der Arbeit der IFD.
Im Rahmen des Modellprojekts „Übergänge Förderschule Beruf“ fanden regelmäßige
überregionale Arbeitstreffen statt. An der Erarbeitung von Materialien waren Kollegen unseres
Fachdienstes maßgeblich beteiligt.
All dies sichert eine fortschreitende Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten der
Fachdienstmitarbeiter an die im ständigen Wandel befindliche Welt der beruflichen und
medizinischen Rehabilitation sowie der Sozialsysteme.
2.5. Schlussbemerkungen
Im Jahr 2013 kam die neue Schwerpunktsetzung mit dem Modellprojekt ÜFB voll zum Tragen.
Die Vermittlung auf Grundlage des VGS erfolgte nicht mehr.
Die Mitarbeiter des IFD bauten die Kooperation mit den Förderschulen weiter aus. Es wurden
62 Schüler, das waren dreimal so viele wie 2012, unterstützt.
Die berufliche Orientierung in Form von Praktika und die Vorbereitung auf die Aufnahme eines
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfordern eine intensive Zusammenarbeit
mit den Lehrern, den Eltern, den Betrieben, teils auch den Heimeinrichtungen und gesetzlichen
Betreuern. Nur eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Herangehensweise, die die Wünsche
des Schülers in allen Lebensbereichen ernst nimmt, berücksichtigt und sein Umfeld
miteinbezieht, kann die Integration und den Verbleib auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt
ermöglichen.
In unserem zentralen Arbeitsgebiet, der Berufsbegleitung, erhöhte sich die Klientenzahl wieder
leicht. Die Sicherungsquote stieg auch auf nun wieder 84%.
Dass ein knappes Viertel der Einschaltungen des IFD weiterhin direkt über die Arbeitgeber
erfolgt, zeigt, dass der IFD als Ansprechpartner und Vermittler dort präsent und
anerkannt/akzeptiert ist.
Die vollzogenen Umstrukturierungen im Bereich der Vermittlung führten dazu, dass sich die
Anzahl der Unterstützungsprozesse von 257 im Jahr 2012 auf 73 im Jahr 2013 verringerte.
Von den 73 Klienten konnten im Jahr 2013 29 in Arbeit vermittelt werden. Von den
abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 19. Verglichen mit dem
Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 32% auf 40%. Die Nachhaltigkeit
lag 2013 mit 62% auf dem Niveau von 2012.
Im Sinne einer weiteren Verbesserung der Nachhaltigkeit der Vermittlungen stellt sich die
Frage, inwiefern Rehabilitanden ohne Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung auch nach
der Vermittlung noch zeitlich begrenzt durch die Integrationsfachdienste im Beauftragungsverfahren nach §113 Abs. 2 SGB IX unterstützt werden sollten.
Auch 2013 bleibt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in der beruflichen
Rehabilitation die Grundlage für eine erfolgreiche Integration im Arbeitsprozess.
34
Weiterhin bedarf es für einen Großteil der vermittelten Menschen mit Behinderungen im Anschluss an die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützender Hilfen sowohl für
die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber.
In der heutigen Struktur der Integrationsfachdienste können die Wege kurz gehalten und
unnötige Hemmschwellen reduziert werden. Der Integrationsfachdienst ist, sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist, nach einer getätigten Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter zuständig und präsent. Probleme können so frühzeitig erkannt
und einer Lösung zugeführt werden.
Nicht zuletzt bedarf die Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitslosigkeit, gerade bei
Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen, eines hohen Maßes an
Sensibilität, Vertraulichkeit und psychosozialer Unterstützung durch den Fachdienstmitarbeiter.
Der Integrationsfachdienst kann all dies leisten und durch seine Betriebsnähe, seine
Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sowie den Selbsthilfeorganisationen und Vertretungen
schwerbehinderter Menschen, den Zugang zu erforderlichen Hilfen gewährleisten.
Wir werden unsere Arbeit weiterhin engagiert, in enger Abstimmung mit Leistungsträgern und
Kooperationspartnern, planen und erbringen. Wir wünschen uns gemeinsam für die Menschen,
die wir unterstützen, ein erfolgreiches Arbeiten im Jahr 2014.
35
Jahresbericht 2013
Der Träger des IFD Halle-Merseburg ist die Firma
Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst
Halle-Merseburg mbH. Diese Gesellschaft gehört zum:
ASB Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Bürostandort Halle
Emil-Abderhalden-Str. 21
06108 Halle (Saale)
Bürostandort Leuna
Bürocenter - Am Haupttor
06237 Leuna
Seite 2 von 16
Inhalt
1.
Einleitung
3
2.
Auswertung der Inanspruchnahme und
Ergebnisse der IFD-Arbeit in 2013
4 - 16
2.1
Bereich Vermittlung/ Projekte
4 - 10
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
4
4-7
7
2.1.5
Inanspruchnahme des IFD Halle/Merseburg
Bewerber-/Klientenübersicht
Vermittlungsergebnisse
Job 4000 Artikel 3– Ausgliederung aus WfbM/
Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt
Übergang Förderschule – Beruf
8
8 - 10
2.2
Bereich Berufsbegleitung
10 - 14
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
Kennzeichnung des Bereiches
Die Berufliche Begleitung
Aussagen zum Schwerbehindertenstatus
Betreuungsrelevante Erkrankungen
Einleitende Stelle
Gründe zur Einschaltung der Begleitung
Ergebnisse der Berufsbegleitung
Unterstützte Beschäftigung
10
11
11
12
12
13
13 – 14
14
2.3
Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD
15 - 16
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Fachdienstliche Stellungnahmen
Öffentlichkeitsarbeit
Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber
15
15
16
3.
Schlussbemerkungen
16
Seite 2 von 16
1. Einleitung
In
Sachsen-Anhalt
werden
die
Integrationsfachdienste
unter
der
Strukturverantwortung des Integrationsamtes im Land tätig. Die Fachbereiche
„Berufsbegleitung“ und „Vermittlung/ Projekte“ sind bei den Trägern unter einem
Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet.
Der Arbeiter-Samariter-Bund – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – ist Träger
der Gemeinnützigen Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle/Merseburg. Das
Vorgehen der Integrationsfachdienste ist nach dem Qualitäts-ManagementSystem „KASSYS“ normiert.
Der diesjährige Jahresbericht bezieht sich auf die erreichten Ergebnisse des IFD
Halle/Merseburg. Für den IFD Halle/Merseburg sind 4 Mitarbeiter in Halle und 4
Mitarbeiter in Leuna, mit insgesamt 7,25 Planstellen, tätig. An beiden Standorten
steht jeweils ein Ansprechpartner für hörbehinderte Menschen zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen der Integrationsfachdienste, insbesondere die
Beauftragung und Finanzierung durch die Rehabilitationsträger, haben sich im
Vergleich zu 2012 nicht verändert. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Mitteldeutschland und
Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
erfolgte
im
Rahmen
der
gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX. Die Arbeitsagenturen
nutzten diese Möglichkeit nicht. Eine Inanspruchnahme des IFD durch Nutzung
des Vermittlungsgutscheins (VGS) war 2013 nicht mehr gegeben, da, durch die
Novellierung des SGB II eine Abrechnung von Vermittlungsdienstleistungen auf
der Basis von VGS nicht mehr möglich war.
Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die
Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 (berufliche
Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Zwischen Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, der
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, des
Kultusministeriums der Landes Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes
des Landes Sachsen-Anhalt wurde vereinbart, die Initiative Inklusion/
Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des
Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und
Schüler mit geistiger Behinderung und weitere schwerbehinderte Schülerinnen
und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(kurz: Übergang FörderschuleBeruf(ÜFB)) durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen
Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in
eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer
beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es
zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Die
Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen zu allen 10 Schulen für
Geistigbehinderte Kontakt auf. Die Zusammenarbeit wurde 2013 intensiviert und
die Fallzahlen konnten deutlich gesteigert werden. In den Hospitationen und
Gesprächen mit den SchulleiterInnen und Lehrkräften werden Unterstützungsmöglichkeiten durch die IFD-Mitarbeiter aufgezeigt. Geeignete Schüler zur
Seite 3 von 16
Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt werden durch Lehrkräfte oder Einsatz
der Kompetenzanalysematerialien identifiziert und die konkrete Zusammenarbeit
von IFD und Schule wird abgestimmt. In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich,
eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Schule und RehaBeratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der
Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren
beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren
Umsetzung mitzuarbeiten.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die SchülerInnen, die eine Tätigkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen
Unterstützungsbedarf
bei
der
beruflichen
Orientierung
besitzen.
Die
Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung,
die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung
und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen
Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle
Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeitsund Ausbildungsverhältnisse.
Nachdem das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 Ende 2013
auslief, wurde bereits frühzeitig an einer Fortschreibung des Projektes auf
Landesebene gearbeitet. So sollen Beschäftigte der Werkstätten für behinderte
Menschen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich bei Interesse und Eignung
am allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren zu dürfen. Das Land Sachsen-Anhalt
hat hierfür ein weiteres Modellprojekt gestaltet, um den Übergang von der
Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können
(„Unterstützung des Überganges von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)). Der
offizielle Start des Modellprojektes erfolgte am 11.10.2013.
2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse
der IFD-Arbeit im Jahr 2013
2.1
2.1.1
Bereich – Vermittlung/ Projekte
Inanspruchnahme des IFD Halle/Merseburg
Im Berichtszeitraum war der Bereich der Vermittlung
Intensivierung der Arbeit in den Modellprojekten geprägt.
weiterhin
durch
2.1.2 Bewerber-/ Klientenübersicht
Im Berichtszeitraum ist die Anzahl der unterstützten Klienten im Bereich der
Vermittlung gegenüber 2012 um ca. 32% gestiegen (2012 = 69; 2013 = 91).
Diese Steigerung der Klientenanzahl resultiert aus der Zunahme von
Betreuungsfälle im Bereich der Modellprojekte (2012
= 38; 2013 = 81).
Gleichzeitig ist die Beauftragung im Bereich der Vermittlung gesunken (2013 =
10; 2012 = 31), da hier der Einsatz des Vermittlungsgutscheins durch
Arbeitsagenturen, ARGEN und kommunale Träger nicht mehr möglich war.
Seite 4 von 16
Der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg hat im Berichtszeitraum insgesamt
91 Klienten betreut, davon 50 Männer und 41 Frauen. In dieser Gesamtanzahl
der Klienten sind Schülerinnen und Schüler, welche im Rahmen des
Modellprojektes Übergang – Förderschule – Beruf aufgenommen worden sind, als
auch Klienten in Job 4000 und dem Modellprojekt Übergang Werkstatt –
allgemeiner Arbeitsmarkt enthalten.
In Bezug auf die Altersverteilung verschiebt sich das Bild gegenüber 2012
deutlich. Im Berichtszeitraum 2013 sind nur 10 Betreuungsklienten älter als 41
Jahre (2013 = 11%; 2012 = 29%). Eine weitere Zunahme der Klienten unter 25
Jahre gegenüber dem Vorjahr ist auffällig und der Altersgruppe der
Betreuungsklienten in den Modellprojekten geschuldet (2012 = 48%; 2013 =
81%).
Prozentuale Altersverteilung
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
gesamt
Angaben
gesamt
100
bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-50 Jahre
81,4
7,7
6,5
51->60
Jahre
4,4
<60 Jahre
0
männlich
54,9
40,7
4,4
5,4
4,4
0
weiblich
45,1
40,7
3,3
1,1
0
0
Auch in Bezug auf die beruflichen Voraussetzungen sind im Vergleich zum
Vorjahr Verschiebungen zu verzeichnen. 75,8% der betreuten Klienten haben
keine Berufsausbildung (2012 = 52,2 %). Hierbei handelt es sich vorrangig um
die Schülerinnen und Schüler, die bereits während der Schulzeit betreut werden
und auf dem Weg in eine Anlerntätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in
eine Berufsausbildung begleitet werden.
Seite 5 von 16
prozentuale Verteilung der beruflichen Qualifikation
(höchste erreichte mit Abschluss)
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Keine
Anlernberuf
Fachwerker/
Helfer (2
jährig)
Berufsausbildung (3
jährig)
Fachschulausb
ildung
Techniker/
Meister
gesamt
85,7
0
2,2
11
1,1
0
Fachhoch
-schul-/
Universitätsstudium
0
männlich
43,9
0
1,1
9,9
0
0
0
weiblich
41,8
0
1,1
1,1
1,1
0
0
Von den 91 betreuten Klienten haben 64 Personen den Schwerbehindertenstatus (70,3 %), eine Person ist von der Agentur für Arbeit gleichgestellt,
während 2 Klienten die Gleichstellung beantragt haben. Insgesamt 5 Personen
hatten den Rehabilitanden-Status. Bei 19 Schülern mit einer geistigen
Behinderung
war die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht beantragt
(Erfassung erfolgte unter Sonstiges). In diesem Zusammenhang erfolgte seitens
des IFD die Beratung der Schüler bzw. der gesetzlichen Vertreter zur
Antragstellung bzgl. der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Eine
spezielle Regelung des BMAS im Rahmen der Bundesinitiative Inklusion ist die
Möglichkeit Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, d.h. ohne eine
anerkannte Schwerbehinderung, in das berufliche Orientierungsverfahren mit
einzubeziehen.
Schwerbehindertenstatus
70
60
50
40
30
20
10
0
Schwervon der
behinderten- Agentur für
ausweis
Arbeit gleichgestellt
gesamt
64
1
Anerkennung/
Gleichstellung
beantragt
2
männlich
34
1
2
4
9
weiblich
30
0
0
1
10
Seite 6 von 16
Rehabilitand
Sonstiges
5
19
In Bezug auf die Behinderung
Berichtszeitraum folgendes Bild:
der
betreuten
Klienten
ergibt
sich
im
Prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten
Erkrankungen
5,5
Lernbehinderung/ geistige
Behinderung
2,2
Körperbehinderung (Stütz- und
Bewegungsapparat)
6,6
6,6
organische Erkrankung
Sehbehinderung
9,9
58,2
hirnorganische/ neurologische
Erkrankung
11
seelische Erkrankung
Hörbehinderung
Am häufigsten sind in 2013 Menschen mit einer Lernbehinderung/ geistigen
Behinderung mit einem Anteil von 58,2% vertreten. Auf Grund der Arbeit mit
Rehabilitanden der Rentenversicherungen folgen dann Erkrankungen (meist
erworben), die einer weiteren Beschäftigung im bisherigen Berufsbild
entgegenstehen (Menschen mit Körperbehinderung = 11%, Menschen mit
organischen Erkrankungen = 9,9%).
Von den 91 Klienten wurden im Jahr 2013 insgesamt 33 Betreuungen
abgeschlossen. Auf Grund der Betreuung in den Modellprojekten wird sich die
durchschnittliche Betreuungsdauer in den kommenden Jahren erhöhen (2013 =
5,7 Monate), da hier der Unterstützungszeitraum langfristig angelegt ist.
2.1.3 Vermittlungsergebnisse
Die Vermittlungsunterstützung im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach §
113
Abs.
2
SGB
IX
wurde
2013
ausschließlich
von
den
Rentenversicherungsträgern genutzt und nur begrenzt gefordert. Hier wurde der
IFD Halle/Merseburg im Auswertungszeitraum von der Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See (in 5 Fällen), der Deutschen Rentenversicherung
Mitteldeutschland (in 3 Fällen) sowie von der Rentenversicherung Bund (in 2
Fällen) in Anspruch genommen.
2 Personen wurden vermittelt. Davon wurde 1 Person zur Eignungsfeststellung
vorab in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Form einer Probebeschäftigung
getestet. Im Berichtszeitraum konnten beide Arbeitsverhältnisse erhalten
bleiben.
Seite 7 von 16
2.1.4
Job 4000 – Ausgliederung aus WfbM / Übergang Werkstatt
allgemeiner Arbeitsmarkt
Im Berichtszeitraum endete das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel
3. Dieses Projekt hatte eine Gesamtlaufzeit vom 01.01.2007 – 31.12.2013.
Innerhalb dieses Zeitraums konnten im IFD Halle/ Merseburg insgesamt 29
Klienten begleitet werden. Um die Zielgruppe der Werkstattbeschäftigten, die
eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten, weiterhin
betreuen zu können, wurde das Modellprojekt Übergang Werkstatt – allgemeiner
Arbeitsmarkt (ÜWA) initiiert. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2013 im IFD
Halle/ Merseburg 5 Klienten unterstützt.
Im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms Job 4000 und dem Modellprojekt ÜWA
übernahm der IFD Halle/ Merseburg folgende Aufgaben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Feststellung der Fähigkeiten, gesundheitlichen Möglichkeiten und
beruflichen Interessen der betroffenen Jugendlichen (Erstellen von
Bewerberprofilen)
gemeinsame Gespräche mit den Jugendlichen und deren Eltern zur
Absprache des Vorgehens/ Beratung
Akquise und Organisation von Praktikumsplätzen zur beruflichen
Orientierung
Begleitung der Praktika und Auswertung
Bewerbungsunterstützung
Akquise geeigneter Ausbildungsplätze und von Arbeitsplätzen
Beratung von Ausbildungsfirmen, Praktikumsbetrieben und Arbeitgebern
Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit der Reha – Berufsberatung der
Agentur für Arbeit
Zusammenarbeit mit der WfbM und den zuständigen Leistungsträgern
Begleitung zu Vorstellungsgesprächen
Beratung von Arbeitgebern
Insgesamt wurden im Jahr 2013 durch unseren IFD 11 junge schwerbehinderte
Menschen bei der Ausgliederung aus einer Werkstatt für behinderte Menschen
begleitet (m= 7; w= 4). Bei 4 Klienten wurde die Betreuung über den 31.12.13
hinweg fortgesetzt. Bei 7 Klienten endete die Betreuung wie folgt:
•
•
•
2.1.5
In Arbeit vermittelt (3 Klienten)
In weiterführende schulische Ausbildung vermittelt (2 Klienten)
Auf eigenen Wunsch Verbleib in der WfbM (2 Klienten)
Übergang Förderschule - Beruf
Bereits 2012 startete das Modellprojekt Übergang Förderschule – Beruf.
Schwerpunkte bildeten dabei die Beratung zu Möglichkeiten eines Übergangs von
der Schule in Arbeit und die Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt, mit dem
Ziel einer erweiterten beruflichen Orientierung. Gemeinsam mit den
Netzwerkpartnern (Lehrer, Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit) waren
und sind wir vor Ort tätig.
Seite 8 von 16
Der IFD betreut in seinem regionalen Bereich 10 Schulen für Geistigbehinderte, 1
Landesbildungszentrum für Körperbehinderte sowie 1 Landesbildungszentrum für
Blinde und Sehbehinderte. Der Fachdienst konnte im Berichtszeitraum eine
deutliche Fallzunahme verzeichnen (2012 = 18; 2013 = 69).
Die monatliche Inanspruchnahme im Bereich des Landesmodellprojektes ÜFB
kann folgender Übersicht entnommen werden:
IFD HalleMerseburg
Schüler
in der
Einzelfallbetreuung
Absolventen
in der
Einzelfallbetreuung
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
16
16
18
22
22
18
13
15
15
36
44
46
0
0
0
0
1
1
3
6
4
5
5
4
Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der letzten 3 Schuljahre bei
der erweiterten Berufsorientierung unterstützt und können ggf. im Anschluss an
die Schule als Absolventen weiterbetreut werden. Die Schwerpunkte in der Arbeit
im Modellprojekt ÜFB lassen sich wie folgt zusammenfassen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Hospitation im Unterricht
Auswertung der schulischen Kompetenzanalyse
Abstimmung von Vorgehensweisen und Zusammenarbeit mit Schülern,
Eltern
bzw.
gesetzl.
Vertretern,
Lehrkräften,
Mitarbeitern
der
Arbeitsagenturen und Betrieben
Anwendung von Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung
Teilnahme an der Berufswegekonferenz und Umsetzung der Festlegungen
Organisation von betrieblichen Praktika
Engmaschige Begleitung der Praktika
Einsatz und Auswertung der Materialien zur betrieblichen Kompetenzanalyse während des betrieblichen Praktikums
Beratungsangebote für Lehrkräfte und Eltern zu den Themen
Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz,
Leistungen der Integrationsämter, u.a.
Teilnahme an Netzwerkkonferenzen
Beratung von potentiellen Arbeitgebern zur Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen und Fördermöglichkeiten
Weiterführende Begleitung und Unterstützung im Arbeits- bzw.
Ausbildungsverhältnis
Bei 50 Klienten wurde die Betreuung über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt.
Hier wurden nach Abklärung von Interessen, Neigungen und Wünschen die
Praktika zur beruflichen Orientierung organisiert und begleitet. Die Auswertung
erfolgte in gemeinsamen Absprachen mit dem Arbeitgeber und unter
Verwendung der Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse, um ein
umfassendes Bild vom Schüler und seinen Fähigkeiten zu erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 40 Praktika durchgeführt. Um das
gewünschte
Aufgabengebiet
kennenzulernen,
wurden
zunächst
36
Orientierungspraktika durchgeführt. Diese finden in der Regel für 2 Wochen statt.
Seite 9 von 16
In 5 Fällen konnte im Anschluss ein länger andauerndes Erprobungspraktikum
organisiert werden, um dauerhaftes Interesse und Eignung bei den jeweiligen
Schülern zu prüfen. In der weiteren Betreuung in den kommenden Schuljahren
sollen nun die geknüpften Kontakte zu den Betrieben genutzt werden, um ein
Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis für die Schüler anzubahnen.
Die Praktika fanden vorrangig in folgenden Arbeitsbereichen statt:
•
•
•
•
•
•
Hauswirtschaft/ Restaurantbetrieb/ Hotel
Grüner Bereich
Metallbereich
Kfz-Aufbereitung
Altenpflegebereich/ KiTa
Gemeindearbeit
Von den 69 betreuten Schülern endete die Betreuung im Jahresverlauf bei 19
Klienten wie folgt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beendigung als Schüler, Aufnahme als Absolvent (3 Klienten)
Beginn einer Ausbildung (2 Klienten)
Beginn Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (2 Klienten)
Beginn Maßnahme Diagnose Arbeitsmarktfähigkeiten (3 Klienten)
Abmeldung wegen fehlender Eignung/ Einmündung WfbM (5 Klienten)
Beginn Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (1 Klient)
Umzug außerhalb Zuständigkeitsgebiet (1 Klient)
Status der Arbeitslosigkeit zum Schulende (1 Klient)
Abmeldung wegen Langzeiterkrankung (1 Klient)
2.2
Bereich Berufsbegleitung
2.2.1
Kennzeichnung des Bereiches
Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der
Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten Menschen. Den Hauptschwerpunkt
der Tätigkeit bildet die Berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am
Arbeitsplatz. Der IFD kann in diesem Zusammenhang sowohl durch kurzfristige
Beratung eine Problemlösung herbeiführen als auch durch langfristig Betreuung
Unterstützung für Arbeitgeber und schwerbehinderten Beschäftigten bieten.
Weitere
Schwerpunkte
des
Bereiches
Berufsbegleitung
betreffen
die
Einzelfallunabhängige betriebliche Beratung sowie die Erstellung von
Fachdienstlichen Stellungnahmen.
In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen differenzierten
Sachverhalte eingegangen.
Zur statistischen Erhebung wird auf folgenden Sachverhalt verwiesen:
Nach einer erfolgreichen Vermittlung werden die Klienten bei Bedarf im Bereich
der Sicherung nachbetreut. Datentechnisch erfolgte die Anmeldung ab dem
ersten Arbeitstag, unter Eingabe des Leistungsträgers Integrationsamt.
Seite 10 von 16
2.2.2
Die Berufliche Begleitung
Die Qualifizierte Beratung:
Beratung ist eine qualifizierte fachdienstliche Auseinandersetzung mit einem
Klienten, die über eine Auskunft oder die Zuständigkeitsprüfung hinausgeht.
Ziel ist es, die vorliegende Problemlage zu erkennen und einen geeigneten
Lösungsweg aufzuzeigen.
Im Jahr 2013 hat der IFD insgesamt 73 Fälle der qualifizierten Beratung (Anzahl
der Fälle) bearbeitet, davon 26 männliche und 47 weibliche Klienten/innen.
Die Berufliche Betreuung:
Die Betreuung ist die zielgerichtete längerfristige Fortsetzung der Beratung eines
Klienten bei komplexen Problemlagen, d.h. das Betreuung immer ein auf Klienten
bezogenes zentriertes Handeln darstellt.
Insgesamt betreute der Dienst 275 Klienten (männlich = 134; weiblich = 141).
Davon wurden 180 Fälle neu aufgenommen und 181 abgeschlossen. Die
durchschnittliche Betreuungsdauer betrug insgesamt ca. 7,8 Monate.
Aussagen über die Altersverteilung sind in folgender Abbildung dargestellt:
Prozentuale Altersverteilung
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Angaben
gesamt
100
bis 25 Jahre
26-40 Jahre
41-50 Jahre
2,2
24,3
männlich
54,9
1,8
weiblich
45,1
0,4
gesamt
2.2.3
<60 Jahre
22,9
51->60
Jahre
46,6
12,7
8,4
23,3
2,5
11,6
14,5
23,3
1,5
4
Aussagen zum Schwerbehindertenstatus
Der größte Teil der Klienten weist die Schwerbehinderteneigenschaft nach. Etwa
31% der Gesamtzahl der Klienten ist von der Arbeitsagentur gleichgestellt.
Die Beauftragung zur Berufsbegleitung erfolgte ausschließlich durch das
Integrationsamt. Die Möglichkeit der Betreuung auch anderer Personen nach
§109 SGB IX wurde für den Bereich der Berufsbegleitung nicht umgesetzt.
Seite 11 von 16
2.2.4
Betreuungsrelevante Erkrankungen
Im Berichtszeitraum wurden Klienten mit körperlichen, organischen, seelischen
aber auch hirnorganischen Erkrankungen sowie hörbehinderte Klienten betreut.
Die prozentuale Häufigkeit kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen
werden:
prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten
Erkrankungen
organische Erkrankung
7,6
3,6
Körperbehinderung (Stütz- und
Bewegungsapparat)
26,2
9,8
Hörbehinderung
seelische Erkrankung
16
19,7
hirnorganische/ neurologische
Erkrankung
Sehbehinderung
17,1
Lernbehinderung/ geistige
Behinderung
2.2.5
Einleitende Stelle
Die Einleitung der Betreuung wurde durch verschiedene Stellen initiiert, die nicht
mit dem Leistungsträger identisch sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
Integrationsamt (in 161 Fällen)
Eigeninitiative (in 46 Fällen)
Arbeitgeber, Kollegen oder betriebliche Helfer (in 26 Fällen)
Kliniken, niedergelassene Ärzte oder Psychotherapie (in 25 Fällen)
Privates Umfeld (in 7 Fällen)
Übergabe der Betreuungsklienten aus anderem IFD Bereich (in 6 Fällen)
Allgemeine Beratungsstellen (in 2 Fällen)
Rentenversicherung (in 2 Fällen)
Hieraus wird deutlich, dass der Dienst in dem Bereich der Berufsbegleitung ein
niederschwelliges Angebot darstellt und der Bekanntheitsgrad die Vielfältigkeit
der Zugänge ermöglicht.
Seite 12 von 16
2.2.6
Gründe zur Einschaltung der Betreuung
Die Schwerpunkte der Problemstellungen beziehen sich auf die Klärung von
Überbelastungssituationen, auf präventive Maßnahmen, auf Maßnahmen im
Rahmen der Begleitenden Hilfe sowie auf die Lösung von Konflikten am
Arbeitsplatz
und
die
Wiederaufnahme
der
Arbeit
nach
längerer
Arbeitsunfähigkeit. Bei den hörbehinderten Menschen sind vordergründig
Kommunikations- und Belastungsprobleme des Klienten an seinem Arbeitsplatz
der Grund für das Einschalten des IFD.
Die Gründe zur Einschaltung der Betreuung waren Folgende (Mehrfachnennungen
möglich):
Gründe zur Aufnahme der Begleitung im
Zusammenhang mit:
Prävention
Abmahnung
Zustimmungsverfahren zur Kündigung
Wiederaufnahme der Arbeit
Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV)
Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
Belastung / Belastbarkeit
Konflikte am Arbeitsplatz
Krisenintervention
Kommunikation
andere Probleme am Arbeitsplatz
2.2.7
134
4
3
47
168
43
190
78
32
38
6
Ergebnisse der Berufsbegleitung
Die Betreuung wurde in insgesamt 181 Fälle abgeschlossen (Männer = 80,
Frauen = 101).
Im Berichtszeitraum konnte in 166 Fällen der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Das
entspricht einer Sicherungsquote von 91,7%. Dieses gute Betreuungsergebnis
beweist, dass in der Mehrzahl der Fälle durch Einschaltung des IFD die berufliche
Situation stabilisiert, eine Anpassung der betrieblichen Anforderungen, die
Reduzierung von Arbeitsinhalten und eine Verbesserung der innerbetrieblichen
Kommunikation und Arbeitsabläufe erreicht werden konnte. Bei den
hörbehinderten Menschen konnten durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen,
wie z.B. Gebärdensprachdolmetschereinsätze die Reduzierung von Informationsdefiziten erreicht und damit das Arbeitsverhältnis stabilisiert werden. Ebenso trug
der Einsatz von technischen Arbeitshilfen entscheidend zur Sicherung des
Arbeitsplatzes bei.
Auch die Initiierung von finanziellen Leistungen über das Integrationsamt zum
Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen für die Arbeitgeber hinsichtlich des
Beschäftigungsverhältnisses mit dem jeweiligen schwerbehinderten oder
behinderten Menschen, bildete ein bedeutsames Kriterium im Lösungsprozess.
Seite 13 von 16
4 Klienten befinden sich auf Grund einer Langzeiterkrankung in einem ruhenden
Arbeitsverhältnis. Hier muss bei der Wiedereingliederung erneut geprüft werden,
inwieweit das bestehende Arbeitsverhältnis in Bezug auf die Einschränkungen der
Klienten verändert werden kann. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die
Anpassung von Arbeitsaufgaben, Inhalten, technische Arbeitshilfen oder die
Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beantragung von finanziellen Leistungen
des Integrationsamtes gelegt.
Bei 11 Betreuungsfällen konnte das Arbeitsverhältnis nicht bestehen bleiben.
Die Gründe, die zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führten, waren Folgende:
•
•
•
•
•
einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses (in 2 Fällen)
personenbedingte Kündigung (in 1 Fall)
betriebsbedingte Kündigungen durch den Arbeitgeber (in 2 Fällen)
Kündigung durch den Arbeitnehmer (in 1 Fall)
verhaltensbedingte Kündigung (in 1 Fall)
In 2 Fällen endete jeweils das befristete Arbeitsverhältnis und 2 Klienten
beziehen eine Erwerbsminderungsrente.
In einem Fall konnte der IFD die Kündigungsfrist nutzen und für den Klienten
einen nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis schaffen.
2.2.8
Unterstützte Beschäftigung
Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur
Teilhabe am Arbeitsleben (§38a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die
UB ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie
bietet eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Qualifizierung mit anschließender
Berufsbegleitung. Im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung übernahm der IFD
Halle/ Merseburg in der Berufsbegleitung folgende Aufgaben:
• Prozessorientierte Unterstützung der Klienten: ständige Kontrolle des
Passungsverhältnis zwischen den Fähigkeiten des Klienten und den
betrieblichen Anforderungen,
• Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs,
• Beratung bei Konflikten im Betrieb, Beratung von Arbeitgebern,
• Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt,
• Zusammenarbeit mit den Angehörigen (z.B. Eltern),
Insgesamt ist unser IFD im Jahr 2013 in 6 Fällen tätig geworden. Mit den 2
Trägern der InbQ (Individuelle betriebliche Qualifizierung), welche in unserem
Zuständigkeitsbereich tätig sind, wurde zunächst das Verfahren zur Aufnahme in
die Berufsbegleitung abgestimmt. Mit der Begründung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und der Notwendigkeit einer weitergehenden Unterstützung wurde die Betreuung bei 5 Klienten neu aufgenommen,
in einem Fall erfolgt die Berufsbegleitung bereits seit 2012.
Seite 14 von 16
2.3
Sonstige Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes
2.3.1
Fachdienstliche Stellungnahmen
Im Berichtszeitraum wurde der IFD in 147 Fällen mit der Erarbeitung von
Fachdienstlichen Stellungnahmen beauftragt. Insgesamt konnten davon 133
Stellungnahmen angefertigt werden.
Das Integrationsamt war für alle Beauftragungen alleiniger Auftraggeber.
Ziel der Stellungnahmen ist es, eine Grundlage für rechtlich relevante
Entscheidungen zu erhalten. Bei den bearbeiteten Einzelfällen wurden in der
Hauptsache Entscheidungsgrundlagen zu Fragen nach
§27 SchwbAV, zur
Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Arbeitgeber getroffen und die
Empfehlungen dazu schriftlich niedergelegt.
Fachdienstliche Stellungnahmen
Gesamt:
133
Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV)
126
Leistungen zur Arbeitsassistenz
5
Abgeltung des besonderen Aufwandes (§ 134 SGB IX)
1
Leistungen zur Einrichtung des Arbeitsplatzes (§ 26 I Nr.4 SchwbAV)
1
2.3.2
Öffentlichkeitsarbeit
Auch im Jahr 2013 wurde kontinuierlich Kontakt zu verschiedenen Arbeitgeberzirkeln gehalten, z.B. zum Bundesverband der Mitteldeutschen Wirtschaft,
der IHK Halle-Dessau, der Handwerkskammer Halle etc.
In zahlreichen Gremien nimmt der IFD regelmäßig an Veranstaltungen teil, hält
Vorträge oder informiert über seine Unterstützungsmöglichkeiten, so z.B. in der
Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Halle/Saalekreis,
bei Treffen der
Behindertenverbände, verschiedener Selbsthilfegruppen und Kliniken.
Frau Dr. Brußig bot im Rahmen des Schulungsprogramms des Integrationsamtes
zwei Seminare für betriebliche Vertreter zu „Psychosomatischen Problemen
behinderter Menschen im Arbeitsleben“ sowie ein Seminare zum Umgang mit
seelisch behinderten Menschen im Arbeitsleben an. Für Kooperationspartner, wie
z.B. das LISA (Landesinstitut für Lehrerbildung) hielt sie einen Vortrag unter
folgendem Aspekt: „Das Burn out Syndrom“ sowie für den DMSG Landesverband
Sachsen-Anhalt zu „Aufgaben und Möglichkeiten des IFD“.
Seite 15 von 16
2.3.3
Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber
Weiterhin wurden im Berichtszeitraum 46 einzelfallunabhängige betriebliche
Beratungen durch den IFD Halle/Merseburg durchgeführt, die das Ziel verfolgten,
Arbeitgeber zu unterstützen, zu motivieren und zu begleiten, damit sie bereit
sind, schwerbehinderte Menschen auch weiterhin zu beschäftigen oder
einzustellen.
Hierzu zählen:
• Unterstützung und Motivation der Arbeitgeber in Fragen der Erhaltung oder
der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze
• Motivation zur Zusammenarbeit
• Information und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in Förderschulen (z.B. GB-Schulen)
• Unterstützung
bei
der
Entwicklung
der
Personalplanung
und
Personalentwicklung für schwerbehinderte Menschen
• Information des Arbeitgebers über Auswirkungen von Behinderungen am
Arbeitsplatz
und
den
Umgang
mit
schwerbehinderten
Menschen.
3.
Schlussbemerkungen
Der IFD hat im Auftrag der entsprechenden Leistungsträger darauf hingewirkt,
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen für den Arbeitsprozess
vorzubereiten, zu integrieren bzw. Arbeitslosigkeit zu verhindern und damit
bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit
den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern
möglich gewesen. 2013 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt und bildet die
Grundlage für die weitere Fachdienstarbeit in den folgenden Jahren in unseren
Kernbereichen sowohl in der Berufsbegleitung als auch in der Umsetzung der
Landesmodellprojekte Übergang Schule-Beruf sowie Übergang Werkstatt –
allgemeiner Arbeitsmarkt.
Seite 16 von 16
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Hörbehinderte sowie
Überregionales Förderzentrum Harz (Schule für Körperbehinderte) in SachsenAnhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD
IFD Halberstadt/Sangerhausen (10) + (2)
Stand: 01.04.2015
Nr./ IFD
Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail
Anschrift
1-33
Frau
Semella
FS „Reinhard Lakomy“
SL Frau Schulze
[email protected]
2-34
Frau
Benecke
„Liv-Ullmann-Schule“
FS für Geistigbehinderte
SL Frau Cebulla
[email protected]
Juri-Gagarin-Straße 20,
38820 Halberstadt
Tel. 03941/ 443 075
Fax
568 628
Walther-Rathenau-Straße 15,
38855 Wernigerode
Tel. 03943/ 45 515
Fax
45 516
3-35
Sine-Cura-Schule
SL Frau Schröder
[email protected]
Heinrichstraße 17,
06484 Quedlinburg
Tel. 03946/ 43 342
FS „Johannenschule“
für geistig behinderte Kinder und Jugendliche
SL Herr Franke
[email protected]
Lindenstraße 23,
06502 Neinstedt
Tel. 03947/ 99 675
Kastanienschule
FS für geistig Behinderte
SL Frau Mück
[email protected]
Prof.-Dr.-Walter-FriedrichStraße 20,
06449 Aschersleben
Tel. 03473/ 222 490
Fax
222 494
Querfurter Straße 12 Haus 9,
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel. 03475/ 696 648
Frau
Benecke
4-36
Frau
Benecke
5-37
Herr
Hermann
6-38
Herr
Hermann
7-39
Herr
Hermann
8-40
Herr
Hermann
9-41
Frau
Sußmann
Levana-Schule
FS für Geistigbehinderte
SL Frau Zöllner
[email protected]
Waldschule
Förderschule für Geistigbehinderte
SL Frau Gaertner
[email protected]
Arnstedter Weg 11,
06333 Hettstedt
Tel. 03476/851 088
CJD Christophorusschule – staatlich anerkannte
Förderschule für geistige Entwicklung
SL Frau Grüber
[email protected]
Lindenstraße und
Hasentorstraße 10
06526 Sangerhausen
Tel. 03464/ 249 1600
Fax
249 1670
Am Park 16,
39435 Wolmirsleben
Tel. 039268/ 32 045
Förderschule für Geistigbehinderte
„ Am Park“
SL Frau Rehder
[email protected]
Seite 2/2
Frau
Sußmann
Klusstiftung Schneidlingen
Katharinenschule
SL Frau Littmann
[email protected]
Hospitalstraße 4,
39444 Hecklingen
Tel. 039267/ 9 310
Fax
93 199
47
Überregionales Förderzentrum Harz
Oehrenfelder Weg 25a
„Marianne-Buggenhagen-Schule“
38871 Ilsenburg /
Frau
Sußmann
SL Herr Clement
OT Darlingerode
[email protected]
Tel. 03943 / 905 927
48
LBZ für Hörgeschädigte
Fax. 03943 / 905 928
Westerhäuser Straße 40
Frau
SL Herr Eggert
38820 Hallberstadt
Semella
[email protected]
Tel. 03941 / 678 6
10-42
Fax. 03941 / 678 725
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte sowie
LBZ/Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt
in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD
IFD Magdeburg/Stendal (14) +2
Nr
IFD-MA
1-1
Frau
Pachur
2-2
Frau Knels
3-3
Frau
Knoll
4-4
Frau
Scholtisek
Stand: 1.11.2014
Name der Schule, Ansprechpartner,
E-Mail
Anschrift
Lindenschule Burg
SL Frau Häfner
[email protected]
In der Alten Kaserne 15a,
39288 Burg
Tel. 03921/ 996 757
Fax
996 759
Johanne-Nathusius-Schule
SL Herr Tessmann
[email protected]
LüneburgerHeerstraße 22,
39340 Haldensleben
Tel. 03904/ 42 752
Förderschule „Hugo Kükelhaus“
SL Herr Stäps
Kosmonautenweg 1,
39118 Magdeburg
Tel. 0391/ 614 026
[email protected]
Regenbogenschule
SL Frau Sonnenberger
[email protected]
Schule Lindenstraße
Förderschule für Geistigbehinderte
Frau
SL Frau Schöller
Noffke/Frau kontakt@sos-lindenstraße.bildung-lsa.de
Liebe
5-5
Hans-Grade-Str.120,
39130 Magdeburg
Tel. 0391/ 722 5408
Fax
722 5408
Lindenstraße 18,
39218 Schönebeck
Tel. 03928/ 841 862
Fax
849 791
Herr Kiesel
Schule am Wasserfall
SL Herr Dr. Hartleib
[email protected]
Burchardstraße 5
39114 Magdeburg
Tel. 0391/ 857 837
Fax
857 702
7-7
Frau
Pachur
Förderschule „Miteinander“
Stellv. SL Frau Lehmann
[email protected]
Bahnhofstraße 8 A,
39365 Wefensleben
Tel. 039400/ 3 092
Gerhard-Schöne-Schule
Förderschule für Geistigbehinderte
SL Frau Lupu
[email protected]
Samswegener Str.10,
39326 Wolmirstedt
Tel. 039201/ 29 246
Fax
27 430
Schule am Mühlenberg
Mühlenberg 2, Hamersleben
6-6
8-8
Frau
Pachur
9-9
1
Frau
Scholtisek
10-10
Frau
Noffke
11-11
Herr
Lösch
12-12
Herr
Lösch
13-13
Frau
Zilkenat
14-14
SL Frau Müller
[email protected]
39393 Am Großen Bruch
Tel. 039401/ 406
Fax
63 172
Förderschule (GB)
„K.-Fr.-Wander“
SL Frau Kauerhof
[email protected]
Straße der Republik 19,
39638 Gardelegen
Tel. 03907/ 778 432
Fax
778 433
Schule „Am Lindenweg“
SL Frau Döring
[email protected]
Lindenweg 5,
39539 Havelberg
Tel. 039387/ 7 250
Fax
72 515
Förderschule für geistig Behinderte
„Schule unterm Regenbogen“
SL Frau Protz
[email protected]
Amtsstraße 47,
29410 Salzwedel
Tel. 03901/ 25 020
Fax
305 670
Förderschule (GB)
„H. Keller“
SL Frau Wege
[email protected]
Preußenstraße 44,
39576 Stendal
Tel. 03931/ 210 604
Fax
210 605
Förderschule (GB) Erxleben
SL Frau Hübner
Frau
Zilkenat
[email protected]
Neue Schulstraße 6,
39606 Osterburg
Tel. 03937/ 82 762
Fax
895 827
43
Schule am Fermersleber Weg
Fermersleber Weg 21
Frau
FS für Körperbehinderte
39112 Magdeburg
Scholtisek
im Förderzentrum Süd
Tel. 0391 / 615 061
SL Frau Hacker
Fax. 0391 / 611 842
[email protected]
46
Frau
LBZ Tangerhütte
Birkholzer Chaussee 6
Schule für Körperbehinderte
39517 Tangerhütte
Schule für Blinde und Sehbehinderte
Tel. 03935 / 943 0
Zilkenat
SL Frau Kunz
Frau Noffke
[email protected]
2
Fax. 03935 / 943 200
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte und Förderschule für
Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen
IFD
IFD Wittenberg/Dessau (7) + (1)
Nr
IFD-MA
Stand: 01.09.2014
Name der FS-Schule / Schulleiter / Mail
Anschrift / Telefon / Fax
Angelika-Hartmann-Schule
FS für Geistigbehinderte
Frau
SL Frau Hey
Kleemann [email protected]
Goethestraße 21
06366 Köthen
Tel. 03496 /555 858
Fax
405 180
FS (GB) „Lebensweg“
SL Frau Hempe
[email protected]
Karl-Marx-Straße 1a
06406 Bernburg
Tel. 03471/ 347 890
Fax
312 375
Regenbogenschule
FS für Geistigbehinderte
SL Frau Scheffler
[email protected]
Breite Straße 6/7,
06844 Dessau-Roßlau
Tel. 0340/ 213 198
Fax
213 892
FS (GB) „Am Heidetor“
SL Frau Focke
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße
7 39261 Zerbst
Tel. 03923/611 680
Fax
611 6815
1-15
2-16
Frau
Kleemann
3-17
Frau
Becker
4-18
Frau
Becker
5-19
[email protected]
FS (GB) „Sonnenschein“
SL Frau C. Reinhardt
Frau
Marotz
44
„Heideschule Holzdorf“
FS für Geistigbehinderte
SL Herr Döring
[email protected]
„Peter Petersen“
FS für Geistigbehinderte
SL Frau J. Reinhardt
[email protected]
Schule an der Muldaue“
Gustav-Adolf-Straße 31,
06886
LutherstadtWittenberg
Tel. 03491/ 407 608
Fax
407 607
Juri-Gagarin-Straße 11,
06926 Jessen/ OT Holzdorf
Tel. 035389/ 81 690
Fax
82 101
Poetenweg 45,
06773 Gräfenhainichen
Tel. 034953/ 22 091
Fax
26 711
Kreuzbergstraße 200
Frau
FS für Körperbehinderte
06849 Dessau-Roßlau
KrügerKlaus
SL Frau Matschke
Tel. 0340 / 850 1370/
Herr
Hepke
6-20
Frau
Marotz
7-21
[email protected]
[email protected]
858 1459
Fax. 0340 / 850 1370
1
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Blinde und
Sehbehinderte, LBZ für Hörgeschädigte sowie LBZ für Körperbehinderte in
Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD
IFD Halle/Merseburg (10) +(3)
Stand: 01.09.2014
Nr.
IFD-MA
Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift
1-22
Förderschule für Geistigbehinderte
„Helen Keller“
SL Herr Karge
[email protected]
Ernst-Barlach-Ring 37,
06124 Halle
Tel. 0345/ 804 8887
Fax
804 6156
Förderschule für Geistigbehinderte
„Schule am Lebensbaum“
SL Frau Uffrecht
[email protected]
Hildesheimer Str.28a,
06128 Halle
Tel. 0345/ 131 9790
Fax
131 9799
Astrid-Lindgren-Schule
SL Frau Narr
[email protected]
August-LamprechtStr.15, 06132 Halle
Tel.0345/ 770 9535
Sonderschule für geistig Behinderte
„An der Kastanie“
SL Frau Nietschmann
[email protected]
„Sonnenland“
Schule für Geistigbehinderte
SL Frau Marun
[email protected]
Brehnaer Str.63,
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel. 03493/ 69 035
Förderschule für Geistigbehinderte
„Käthe-Kruse-Schule“
SL Frau Klausnitzer
[email protected]
Carl-Broche-Str.3,
06618 Naumburg
Tel. 03445/ 773 215
Fax
779 308
Schlossgartenschule
SL Frau Frohl-Heinold
[email protected]
Alte Leipziger Str.21,
06667 Weißenfels
Tel. 03443/ 237 035
Förderschule für Geistigbehinderte
„ J.T.Weise“
SL Frau Kormann
[email protected]
Platanenweg,
06712 Zeitz
Tel. 03441/ 310 204
Förderschule für Geistigbehinderte
„Heinrich Kielhorn“
SL Herr Schirmer
[email protected]
Schulstr.30,
06242 Großkayna
Tel. 034633/ 21 830
Fax
34 620
Frau Siebert
2-23
Frau Siebert
3-24
Frau Siebert
4-25
Frau Hahn
5-26
Frau Hahn
6-27
Frau Fricke
7-28
Herr Winter
8-29
Frau Hennicke
9-30
Herr Winter
1
Bahnhofstraße 12,
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel. 03494/ 368 7870
Frau Hennicke
10-32
Frau Hahn
45
Außenstelle Merseburg
„Heinrich Kielhorn“
Förderschule für Geistigbehinderte
[email protected]
Förderschule
für
Geistigbehinderte
„Regenbogenschule Landsberg“
SL Frau Fritzsche
[email protected]
Naumburger Straße 167
06217 Merseburg
Tel.03461/ 500 434
Fax
503 641
Bergstraße 18,
06188 Landsberg
Tel. 034602/ 21 448
LBZ für KB Halle
Murmansker Straße 16
06130 Halle (Saale)
Tel. 0345 / 472 1135
SL Frau Siegert
Frau Siebert
[email protected]
LBZ für Blinde und Sehbehinderte Halle
49
HAL
Frau Hahn
Frau Becker
IFDWittenbergDessau
Tel:
034967003721
Fax:
034967003729
Mail:becker@ifd
-wittenbergdessau.de
„Hermann von Helmholtz“
SL Frau Busch
Oebisfelder Weg 2
06124 Halle (Saale)
Tel. 0345 / 444 6960
Fax. 0345 / 444 6969
[email protected]
LBZ für Hörgeschädigte
Murmansker Straße 12
06130 Halle (Saale)
Tel. 0345 / 133 5680
Fax. 0345 / 133 56817
„Albert Klotz“ Halle
SL Herr Henning
[email protected]
2
Wernigerode
IFD Halberstadt/Sangerhausen
Standort Halberstadt
Düsterngraben 7
38820 Halberstadt
Fax: 03941/620993
Frau Schulze (Teamleiterin)
Telefon: 03941/620994
E-Mail: [email protected]
Frau Benecke
Telefon: 03941/620680
E-Mail: [email protected]
Frau Semella (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 03941/5954490
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_24.html[12.11.2014 09:55:06]
Altmarkkreis
Standort Stendal
Dr. Kurt-Schumacher-Straße 23
39576 Stendal
Fax: 03931/419565
Herr Lösch (Teamleitung)
Telefon: 03931/492873
E-Mail: [email protected]
Frau Zilkenat
Telefon: 03931/419096
E-Mail: [email protected] Frau Ludwig
Telefon: 03931/419566
E-Mail: [email protected] Frau Noffke
Telefon: 03931/492872
E-Mail: [email protected]
Frau Knels (für hörbehinderte Menschen)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03931/492871
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_23.html[12.11.2014 09:55:07]
Magdeburg
IFD Magdeburg/ Stendal
Standort Magdeburg
Hasselbachplatz 2
39104 Magdeburg
Frau Bury (Sekretariat)
Telefon: 0391/56390839 Fax: 0391/2 88 68 14 od. (65)
E-Mail: [email protected] Herr Kiesel (stv. Teamleitung)
Telefon: 0391/2537923 E-Mail: [email protected] Frau Zeitke
Telefon: 0391/2886735
E-Mail: [email protected]
Frau Liebe
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0391/2581932 Frau Scholtisek
Telefon: 0391/56390837 E-Mail: [email protected]
Frau Pachur
Telefon: 0391/56 39 08 38
E-Mail: [email protected]
Frau Knoll (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 0391/5096796
Fax: 0391/5442721
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_22.html[12.11.2014 09:55:09]
Weißenfels
IFD Halle/Merseburg
Standort Leuna
Leunacenter / Am Haupttor
06237 Leuna
Fax: 03461/432508
Frau Fricke
Telefon: 03461/432510
E-Mail: [email protected]
Frau Sperlich
Telefon: 0345/ 1317012
E-Mail: [email protected]
Herr Winter (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 03461/ 432517
Fax: 03461/ 432518
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_13.html[12.11.2014 09:55:19]
Sangerhausen
IFD Halberstadt / Sangerhausen
Standort Aschersleben
Lindenstraße 16
06449 Aschersleben
Fax: 03473/225064
Herr Schmidt
Telefon: 03473/225060 E-Mail: [email protected]
Herr Hermann
Telefon: 03473/225061
E-Mail: [email protected]
Frau Semella (für hörbehinderte Menschen)
(Sitz am Standort Halberstadt)
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_12.html[12.11.2014 09:55:20]
Halle
IFD Halle / Merseburg
Standort Halle
Emil-Abderhalden-Straße 21
06108 Halle
Fax: 0345/9773475
Frau Sykora (Teamleiterin)
Telefon: 0345/9773377
E-Mail: [email protected]
Frau Dr. Brußig
Telefon: 0345/5125485
E-Mail: [email protected]
Fax: 0345/5125485
Frau Siebert
Telefon: 0345/9773474 E-Mail: [email protected]
Frau Hahn
Telefon: 0345/ 1317012
E-Mail: [email protected]
Frau Gräser (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 0345/6902289
Fax: 0345/6902289
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_11.html[12.11.2014 09:55:21]
Lutherstadt Wittenberg
IFD Wittenberg/Dessau
Standort Wittenberg
Straße der Völkerfreundschaft 129
06886 Wittenberg
Fax: 03491/877093
Frau Marotz
Telefon: 03491/877092
E-Mail: [email protected]
Frau Krüger- Klaus
Telefon: 03491/877094
E-Mail: [email protected] Herr Hepke
Telefon: 03491/877095
E-Mail: [email protected]
Frau Helmchen-Jordan (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 03491/877091
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_6.html[12.11.2014 09:55:27]
Anhalt-Zerbst
IFD Wittenberg/Dessau
Standort Köthen
Georgstr. 8
06366 Köthen (Anhalt)
Frau Becker (Teamleiterin)
Telefon: 03496/7003721
Fax: 03496/7003729
E-Mail: [email protected]
Frau Kleemann
Telefon: 03496/7003722
Fax: 03496/7003729
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_5.html[12.11.2014 09:55:28]
Modellprojekt
„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten
für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)
1. Präambel
In Sachsen-Anhalt wird seit September 2011 das Modellprojekt „ Unterstützung des
Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer
schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(ÜFB) in
Verbindung mit der Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 des BMAS umgesetzt.
Dieses Modellprojekt enthält bereits ein Unterstützungsangebot durch die
Integrationsfachdienste für Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte, die zunächst in
den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM eingegliedert werden, aber ggf. von dort aus
nicht in den Arbeitsbereich der WfbM, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln
möchten.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (MS) und das
Integrationsamt (INA) haben am 04.06.2012 vereinbart, auch Mitarbeitern der WfbM in
Sachsen-Anhalt Unterstützung bei der Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste zu gewähren, die sich bereits im
Arbeitsbereich der Werkstätten befinden.
Hierdurch wird es möglich, gerade Menschen mit geistiger Behinderung umfassend und zu
jedem Zeitpunkt Ihrer Entwicklung, auch wenn sie bereits Mitarbeiter einer WfbM sind,
entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts, sehr individuell, bei der Erprobung einer Arbeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Unabhängig von der Art der vorliegenden
Behinderung gilt dieses Angebot für alle schwerbehinderten Mitarbeiter der WfbM.
Diese Unterstützung kann dann im Rahmen der beiden Modelle unabhängig von der jeweils
gerade vorliegenden institutionellen Einbindung (Schule, Maßnahmen der Agentur für Arbeit,
WfbM) und dem zuständigen Leistungsträger erfolgen.
Es soll eine konzeptionelle Basis für die Unterstützungsprozesse und den Einbezug aller an
diesen Prozessen beteiligten Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen werden, um
das Angebot flächendeckend, regelhaft, verlässlich und in abgestimmter Qualität in SachsenAnhalt vorzuhalten. Bisher noch bestehende Hemmnisse und Mängel, die sich bei der
Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 zeigten, sollen behoben werden (siehe insbesondere
unter 5.).
2. Ausgangslage in Sachsen-Anhalt
Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 können Mittel des
Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 Artikel 3 durch das INA genutzt werden, um
schwerbehinderte Menschen gezielt bei der Integration in das Arbeitsleben durch die
Integrationsfachdienste (IFD) zu unterstützen.
In Sachsen-Anhalt wurden in Abstimmung mit dem MS mit Mitteln aus dem Programm Job
4000 Artikel 3 vorrangig Mitarbeiter der WfbM im Übergang auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste gefördert.
Im Zuge der Umsetzung des Programms konnten folgende hierfür erforderliche Bedingungen
geschaffen werden:
-
Mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren unter Beteiligung der
Fachausschüsse der WfbM abgestimmt und ein einjähriges Rückkehrrecht für die in
Arbeit vermittelte Mitarbeiter der WfbM nach behinderungsbedingtem Scheitern des
Arbeitsverhältnisses vereinbart,
-
Die Arbeitsmarktprogramme des Landes (Laufzeit bis 12/2012) zielten auf die
besondere Unterstützung von Arbeitgebern ab, die Arbeitsplätze für wechselbereite
Mitarbeiter aus WfbM zur Verfügung stellten. Hier wurde eine Förderung mit EGZ
der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kombination mit Leistungen des INA für die
Dauer von bis zu 6 Jahren vereinbart,
-
Der Ausgliederungsprozess wurde durch die IFD mit den Beteiligten entwickelt und
erprobt. Schwachstellen und hemmende Faktoren sind jetzt identifiziert und können
behoben werden. Arbeitgeber werden umfassend zur Beschäftigung des
Personenkreises und bei der Beantragung von Leistungen beraten. Der IFD sichert ein
kontinuierliches Unterstützungsangebot, auch nach Begründung eines
Arbeitsverhältnisses,
-
Die IFD und die Mitarbeiter der Sozialagentur haben das Projekt in
allen WfbM vorgestellt und für die Nutzung geworben.
Es erfolgte bisher eine Zusammenarbeit mit 22 WfbM im Einzelfall. In 11 WfbM sind keine
Mitarbeiter im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt worden.
Die im Rahmen des Programms für Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Mittel sind
ausgeschöpft, bzw. für die laufenden Fälle gebunden. Weitere interessierte Werkstattmitarbeiter können auf dieser Basis nicht unterstützt werden.
Das Interesse an diesem Angebot besteht aber nach wie vor.
Das Modell soll die Voraussetzung für die flächendeckende Weiterführung und Verbesserung
der Unterstützungsleistung für Mitarbeiter aus WfbM ermöglichen und eine verbindliche
Regelung des Zusammenwirkens aller Beteiligten schaffen.
3. Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM, die
sich im Arbeitsbereich befinden und die neben einem erforderlichen Maß an Kompetenzen
die Motivation mitbringen, Erprobungsmaßnahmen mit Unterstützung des IFD
durchzuführen, die für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses am allgemeinen
Arbeitsmarkt notwendig sind.
4. Unterstützungskonzept, Prozessplanung
Bereits während der Schulzeit durch die IFD unterstützte Jugendliche, die trotz der
durchgeführten Erprobungsmaßnahmen während der Schulzeit oder durch die anschließend
erfolgten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit noch nicht auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt wechseln konnten, die daher in eine Werkstatt für behinderte Menschen
eingegliedert wurden und hier den Berufsbildungsbereich erfolgreich absolvierten und den
Wunsch haben am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden, können durch zielgerichtetes
Training und Qualifikation in der WfbM die Fähigkeiten entwickeln, die für eine Erprobung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Lernprozesse verlaufen insbesondere bei Menschen mit geistiger Behinderung langsamer. Die
Reifung der Persönlichkeit braucht mehr Zeit. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten können
durch zielgerichtete Unterstützung aber entwickelt werden.
Hier kann die WfbM der richtige Ort sein, um unter intensiver, fachkundiger Leitung die
notwendigen Kompetenzen zu erwerben.
Die Mitarbeiter der IFD, die diese Jugendlichen in der schulischen Phase und teilweise auch
danach bei der Kompetenzentwicklung unterstützt haben, bringen diese Kenntnisse und
Erfahrungen in die Teilhabeplanung der WfbM ein, um den begonnenen Prozess fortzusetzen.
Um eine gezielte Qualifikation des Mitarbeiters zu erreichen und die Chancen für einen
Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen sollten:
- die bereits in den schulischen und betrieblichen Kompetenzanalysen ermittelten Fähigkeiten
und Fertigkeiten, die Interessen und Neigungen beachtet werden,
- Schlüsselqualifikationen, die zur Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind,
durch geeignete Maßnahmen trainiert werden,
- die Entwicklung des Mitarbeiters durch die Akquise und Begleitung betrieblicher Praktika
oder durch die Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes, möglichst als Einzelarbeitsplatz
gefördert werden.
Dies ist die originäre Aufgabe der WfbM.
Aber auch lebensältere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere einer
erworbenen Behinderung die Arbeit in einer WfbM aufgenommen haben, sich hier in ihrem
Leistungsvermögen stabilisieren konnten und den Wunsch haben, wieder auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zurückzukehren, können von den Unterstützungsleistungen im Rahmen des
Modells profitieren.
Die geplante Unterstützung durch die IFD ersetzt diese Verantwortung der WfbM nicht.
Die IFD ergänzen und unterstützen die Arbeit der WfbM in konkret abzustimmenden
Einzelfällen.
Für die Unterstützung der Mitarbeiter im Arbeitsbereich wurden durch die Umsetzung von
Job 4000 Artikel 3 in Sachsen-Anhalt die erforderlichen Prozesse gut erprobt. Sie haben sich
bewährt und sollten in ähnlicher Form fortgeführt werden.
Bisher wandten sich Mitarbeiter die aus dem Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt wechseln wollten, mit ihrem Anliegen an den Sozialdienst der WfbM oder an
ihren Gruppenleiter. Mit ihnen, den Eltern oder gesetzlichen Betreuern erfolgte eine formlose
Antragstellung, die im Fachausschuss besprochen wurde. Der zuständige Leistungsträger
stellte dann den Antrag beim Integrationsamt, den IFD mit der Unterstützung des Mitarbeiters
zu beauftragen.
Das Integrationsamt beauftragte einen Mitarbeiter des IFD und gab dem Leistungsträger diese
Beauftragung zur Kenntnis.
Danach nahm der IFD den Kontakt zur WfbM und zu dem Mitarbeiter auf und besprach das
Anliegen unter Einbezug der Eltern oder des gesetzlichen Betreuers.
Zur Unterstützung des WfbM Mitarbeiters schloss dieser, oder sein gesetzlicher Vertreter
einen Vertrag mit dem Integrationsfachdienst.
Es wurde abgestimmt, welche Erprobungsmaßnahmen zunächst durchgeführt werden sollen.
Die Aktivitäten und daraus folgenden Ergebnisse wurden mit dem WfbM Mitarbeiter und
seinem gesetzlichen Vertreter laufend reflektiert.
Der zuständige Leistungsträger und das Integrationsamt wurden durch das Berichtswesen
(KLIFD) über den Unterstützungsprozess informiert.
Der Sozialdienst der WfbM, ggf. auch die Gruppenleiter, wurden in unterschiedlicher Weise
in die laufenden Prozesse einbezogen.
Es hat sich bewährt, dass ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der WfbM am Gespräch mit dem
Arbeitgeber teilnimmt, der einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellt. Hier können dann
auch die Bedingungen vor Ort in Augenschein genommen werden und arbeitsorganisatorische
Festlegungen getroffen werden.
Praktikumsziele und Inhalte sowie Rahmenbedingungen (Erreichen des Praktikumsplatzes,
Essenversorgung, weitere Teilnahme an Angeboten der WfbM, gezielte Vorbereitung auf die
Praktika, Unterstützung während der Praktika u.a.) wurden abgestimmt und in den
Praktikumsverträgen, die die WfbM mit den Arbeitgebern abschließen, berücksichtigt.
Auf der Grundlage der fachdienstlichen Stellungnahme des IFD erfolgte dann am Ende des
Unterstützungsprozesses über den Fachausschuss die Entscheidung zum Wechsel auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt oder zum Verbleib in der WfbM, bzw. zur Umsetzung weiterer
Maßnahmen.
Dieser Verfahrensablauf sollte beibehalten werden.
Die Beteiligung des Fachausschusses ist wichtig, um das Thema „Ausgliederung“ regelmäßig
präsent zu halten, die Verfahren zu optimieren und auch das Rückkehrrecht zu sichern. Es ist
auch wichtig, einen Konsens darüber zu erreichen, dass Maßnahmen, die mit Unterstützung
des IFD im BBB begonnen wurden, ohne nochmalige Erörterung und Prüfung auch im
Arbeitsbereich der WfbM fortgeführt werden können ohne das ein Leistungsträgerwechsel
sich hemmend auswirkt.
Auch wenn der IFD prozessverantwortlich ist, ist die WfbM durch den Mitarbeitervertrag und
die Praktikumsverträge mit Arbeitgebern in rechtlicher Hinsicht für den Übergangsprozess
verantwortlich. Außerdem ist eine stärkere Einbindung der Dienste der WfbM sinnvoll.
Bisher erfolgten bereits Hospitationen während der Praktika.
Eine stärkere Nutzung der Erfahrungen und Kenntnisse des Personals der WfbM bei der
Arbeitsunterstützung der schwerbehinderten Menschen könnte erfolgen, indem diese
Aufgaben des Job Coachings während laufender Praktika in Firmen des allgemeinen
Arbeitsmarktes übernehmen.
Werden Mitarbeiter der WfbM unterstützt, die sich in der Leistungsträgerschaft eines Trägers
der Rentenversicherung befinden, ist zu klären, wie zu verfahren ist, wenn eine unbefristete
Erwerbsminderungsrente für den Versicherten gewährt wird.
5. Schwerpunkte der modellhaften Erprobung
Im Rahmen des Modellprojekts sollten insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
-
Die Fachausschüsse sollen stärker als bisher für das Thema Ausgliederung aus der
WfbM genutzt werden. So wie das Eingangsverfahren regelmäßig die Tagesordnung
der Fachausschüsse bestimmt, ist dieses auch für das Ausgangsverfahren erforderlich.
Die Fachausschüsse unterstützen Ausgliederungsprozesse, indem sie für den
Einzellfall das Instrument „Berufswegekonferenz“ oder ein ähnliches Verfahren
nutzen.
-
Der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll regelmäßig in den
Fachausschusssitzungen in allen WfbM thematisiert werden. Die WfbM sollen gezielt
Mitarbeiter für die Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
gewinnen. Sofern Mitarbeiter der IFD mit der Unterstützung von
Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt
sind, werden sie zu den Fachausschusssitzungen eingeladen (siehe § 2 Abs. 1 Satz 4
WVO).
-
Im Rahmen des Modells soll erprobt werden, ob übergangsfördernde Maßnahmen wie
das gezielte Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten u.a. in Form des Job
Coachings durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während der
Praktika durchgeführt werden können (siehe auch §5 Abs.4 WVO). Damit wird das
intensive Training, das sonst in der WfbM stattfindet, in den Betrieb verlagert und
erfolgt ggf. schon am zukünftigen Arbeitsplatz.
Dieses wird in Baden-Württemberg mit gutem Erfolg praktiziert.
In Sachsen-Anhalt gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der Durchführung des Job
Coachings.
Die Durchführung von Job 4000 Artikel 3 hat gezeigt, dass dieses Angebot entwickelt
werden sollte, um die o.g. Zielgruppe noch besser zu unterstützen.
Job Coaching wird zusätzlich angeboten; die finanziellen Mittel werden aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt.
Für die Durchführung des Job Coachings durch das Personal der WfbM, soll zwischen
dem Integrationsamt und der LAG WfbM eine Rahmenzielvereinbarung geschlossen
werden, in welcher u.a. Grundsätze, Inhalt, Methodik, Verantwortlichkeiten und die
Finanzierung des Job Coachings geregelt werden.
Die Werkstätten für behinderte Menschen können dann auf der Basis dieser
Rahmenzielvereinbarung konkrete Vereinbarungen mit dem Integrationsamt
abschließen.
Auch die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen in der WfbM, die im
betrieblichen Rahmen genutzt werden können oder zum selbständigen Erreichen des
Praktikums- und Arbeitsplatzes notwendig sind, sollte thematisiert und erprobt
werden.
Die vom MS entwickelte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung“ zum
Konzept des Modellprojektes findet Beachtung; sie ist Bestandteil des Konzeptes.
In der WVO wird der Werkstatt und dem Fachausschuss eine initiierende
Funktion für die Einleitung des Unterstützungsprozesses zugeschrieben. Das sollte
realisiert werden, indem geeignete und motivierte Mitarbeiter identifiziert und für
den Ausgliederungsprozess vorgeschlagen werden.
-
Das Rückkehrrecht wurde von der Sozialagentur bisher für ein Jahr ohne erneute
Prüfung gewährt. Nach Absprache mit der Sozialagentur soll das Rückkehrrecht nun
vier Jahre lang gewährt werden. Dabei wird das Rückkehrrecht in den ersten beiden
Jahren ohne Einschränkungen gewährt, in den 2 darauf folgenden Jahren, wenn das
Scheitern des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit
der Behinderung des Beschäftigten steht.
- Sollte der Ausgliederungsprozess im BBB beginnen, dann aber im
Arbeitsbereich fortgeführt werden, ist eine Regelung zur nahtlosen Weiterführung
trotz des Wechsels des zuständigen Leistungsträges erforderlich. Diese sollte
entwickelt und abgeschlossen werden.
-
Durch Arbeitsmarktprogramme des Landes sollen insbesondere Arbeitgeber
unterstützt werden, die der o.g. Zielgruppe möglichst dauerhafte Arbeitmöglichkeiten
bieten.
-
Unterstützungen zur Gewährung einer dauerhaften Anstellung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt können im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben gemäß §§
17 ff der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), insbesondere
nach § 27 -Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen- gewährt werden.
-
Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung für jeden Einzelfall durch die IFD bis zum Ende
des Projekts, sollen Erfahrungen zur Eignung von Eingliederungsstrategien und
Instrumenten gewonnen werden.
6. Begleitprozesse
Die für das 1.Modellprojekt (ÜFB) etablierte Steuerungsgruppe sollte erweitert werden.
Für diesen Bereich des Modellprojekts sollte aber aufgrund der Spezifik eine separate
Netzwerkkonferenz eingerichtet werden.
Die Netzwerkkonferenz sollte einmal jährlich tagen.
Zwischen den Kooperationspartnern sollte eine Vereinbarung abgeschlossen werden.
7. Projektlaufzeit/Finanzierung
Die Projektlaufzeit beginnt am 04.06.2012 und endet am 31.12.2019. Die Finanzierung
erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes.
8. Datenerfassung, Statistik, Berichterstattung, Prüfung der Nachhaltigkeit
Die Datenerfassung, das Berichtswesen und die statistische Auswertung erfolgen durch die
IFD und das Integrationsamt, unterstützt durch KLIFD (Klientenverwaltungssystem für
Integrationsfachdienste).
Die auf den Einzelfall bezogene Berichterstattung (Aufnahmebericht, Zwischenberichte,
Abschlussbericht) werden von den IFD erstellt und sowohl dem Integrationsamt als auch dem
jeweils zuständigen Leistungsträger zur Verfügung gestellt.
Entscheidungen der Leistungsträger und die Vorbereitung dieser Entscheidungen im
Fachausschuss können von den IFD Mitarbeitern für die von ihnen unterstützten Menschen
mit Schwerbehinderung, durch Fachdienstliche Stellungnahmen unterstützt werden.
Für die in Arbeit vermittelten schwerbehinderten Menschen sichern die IFD eine
Nachhaltigkeitsprüfung bis zum 31.12.2019 zu.
Die beigefügte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung -Stand 08/2013-“
ist Bestandteil dieses Konzeptes.
Halle, 09.10.2013
Im Auftrag
(Dr.Partsch)