BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HARTBERG-FÜRSTENFELD Anlagenreferat Bearb.: Ing.Mag. Stefan Seifried Tel.: +43 (3332) 606-420 Fax: +43 (3332) 606-550 E-Mail: [email protected] __ GZ: BHHF-78797/2015-10 Hartberg, am 23.03.2015 Ggst.: PRORast GmbH - Hauptstraße 234 – A-8282 Loipersdorf Öffentliche Kundmachung für die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung (Augenscheinsverhandlung) am Donnerstag, dem 7. Mai 2015 um ca. 9.00 Uhr. Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: an Ort und Stelle Die Pro Rast GmbH hat folgende(s) Ansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld gestellt: Der Konsenswerber, die PRORast GmbH, Hauptstraße 234, 8282 Loipersdorf beabsichtigt die Erteilung einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung der bestehenden Betriebsstätte auf dem Grundstück Nr. 49/46, KG 62231 Loipersdorf, nach diversen Umbauten zu erwirken. 8230 Hartberg ● Rochusplatz 2 Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr DVR 0077941 ● UID ATU37001007 Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: IBAN AT312081518200180000 ● BIC STSPAT2G EB_1 V1.1 Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen 2 Es liegen für die Tankstellenbetriebsanlage nachfolgende Genehmigungen auf: - gewerbebehördliche Genehmigung „Errichtung und Betrieb einer Tankstelle mit Servicebetrieb“, Bescheid des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom 30.09.1988, Zl. 04-16 Lo 9-88/2 - gewerbebehördliche Genehmigung „Errichtung und Betrieb einer Waschbox mit einer Bürstenwaschanlage“, Bescheid des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom 21.02.1990, Zl. 04-16 Lo 9-88/8 - wasserrechtliche Bewilligung „Errichtung Mineralölabscheider mit Restölabscheider und Ableitung gereinigter Oberflächenwässer“, Bescheid des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom 01.02.1989, Zl. 3-33 Lo 30-89/4 Neuerrichtung eines Spar Shops Diverse Änderungen an der bestehenden Tankanlage Diverse Änderungen an der bestehenden Werkstätte Diverse Änderungen am bestehenden Gastronomiebetrieb Dies entsprechend den vorliegenden Projektsunterlagen. Betriebszeiten Tankstellenanlage und Spar Shop: Mo - So von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr Werkstätte: Mo - Fr von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Waschanlage: Mo - So von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr Gastronomie: Mo - So von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at Beantragt sind diverse Umbauten gemäß vorliegendem Projekt, erstellt vom Ziv.-Ing Büro Boder, Fürstenfeld, wie folgt: 3 Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung - GewO 1994, BGBl.Nr. 194/1994, i.d.g.F.: §§ 81, 74, 77, 359 b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG 1991, BGBl.Nr. 51/1991, i.d.g.F.: §§ 40 bis 44 und 54 Arbeitnehmerschutzgesetz - ASchG 1994, BGBl.Nr. 450/1994, i.d.g.F.: § 93, § 94 Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Zweck der Verhandlung ist es festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller eingereichte Projekt behördlich genehmigt wird. Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben werden, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg einlangen. Wenn Sie keine Einwendungen erheben, verlieren Sie die Parteistellung. Wenn sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nachträgliche Einwendungen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG 1991). Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden. Das ist nicht erforderlich bei: Rechtsanwälten und Notaren, amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern. Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit. In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung während der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Einsicht genommen werden. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Mit freundlichen Grüßen Der Bezirkshauptmann i.V. Ing.Mag. Stefan Seifried Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at Wenn Sie glauben, durch dieses Projekt in einer Ihrer Schutzinteressen beeinträchtigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen erheben. 4 (elektronisch gefertigt) Ergeht an: Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at 1. ProRast GmbH, Hauptstraße 234, 8282 Loiperssdorf Mit dem AUFTRAG diese Kundmachung am Betriebsgrundstück gut sichtbar anzuschlagen, E-Mail 2. Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, Loipersdorf bei Fürstenfeld 44, 8282 Loipersdorf bei Fürstenfeld Mit der Bitte um Anschlag der Kundmachung an der Amtstafel, sowie um Anschlag an den der Betriebsanlage umliegenden Häuser , E-Mail 3. Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, Landhausgasse 7, 8010 Graz, E-Mail 4. Baubezirksleitung Oststeiermark, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, E-Mail 5. Arbeitsinspektorat Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, 8041 Graz, E-Mail 6. DI Willibald Boder, Feldweg 1, 8280 Fürstenfeld, E-Mail 7. Claudia Glöckner, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg Mit der Bitte um Vornahme der Kundmachung im Internet , E-Mail
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