KUNDMACHUNG

Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Gewerbe
Amtssigniert. SID2015041006423
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at
Julia Santer
Telefon +43 5372 606 6162
Fax +43 5372 606 746160
[email protected]
DVR:0017931
Freisinger Holzbau GmbH, Ebbs;
Betriebsanlagengenehmigung im Mitvollzug u. naturschutzrechtliche Bewilligung
Geschäftszahl
Kufstein,
3.1-3567/A/B
02.04.2015
KUNDMACHUNG
Die
Fa.
Freisinger
Holzbau
GmbH
hat
bei
der
Bezirkshauptmannschaft
Kufstein
um
die
naturschutzrechtliche und gewerbebehördliche Genehmigung im Mitvollzug für die Errichtung und den
Betrieb eines neuen Betriebsgebäudes (Halle und Büro) im Standort 6341 Ebbs, Widlbichlerstraße 1d
(Gp. 1000/1, KG Ebbs), im Wesentlichen zusammengefasst wie folgt angesucht:
Beschreibung:
Am oa Standort ist beabsichtigt ein neues Betriebsgebäude zu errichten und zu betreiben.
Dies gliedert sich in folgende Bereiche:
-
Büro
986,42 m²
-
Abbundhalle
475,85 m²
-
Lager Gerüstung
-
Regallager
382,19 m²
-
Lager 1
110,60 m²
-
Lager 2
110,60 m²
-
Lager 3
78,73 m²
78,73 m²
Der Gebäudekomplex wird im Wesentlichen als Holzbau erstellt, wobei Hallen und Bürotrakt durch eine
Brandwand unterteilt sind. Erdberührende Konstruktionen wie Fundamentplatten bzw. Wände im
Abstandsbereich zu Nachbarn sind in Stahlbeton ausgeführt. Die regalanlagen sind in die Tragkonstruktion
integriert entsprechende statische Nachweise auch des geforderten Anfahrschutzes werden vom Statiker
Boznerplatz 1-2, 6330 Kufstein, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-kufstein
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
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-2entsprechend geführt. Dies gilt auch für Kranbahn und der Ableitung der Kräfte über die Grundkonstruktion
der Halle.
Im Erdgeschoss befinden sich neben den zwei Arbeitsplätzen im Bereich des Empfanges ebenfalls
Schauräume, ein Besprechungsraum und eine Lagerräumlichkeit. Weiters ist ein Windfang angeordnet.
In den Obergeschossen befinden sich Büroräumlichkeiten. Je Obergeschoss ist eine Aufenthaltszone im
Bereich des Stiegenhauseingangs vorgesehen.
Weiters befinden sich übe reinen Vorraum zugänglich in jedem Geschoß die geforderten Toilettenanlagen.
Betriebszeiten:
07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Folgende Geräte gelangen zur Aufstellung:
-
Kappsäge
-
Bohrmaschinen
-
Schrauber
-
Klammermaschinen
Belüftung:
Durch die Höhe der geplanten Räumlichkeiten ist die geforderte Luftmenge pro Person ausreichend
gegeben. Die Räume sind natürlich belüftbar, dh sie sind mit einer wirksamen Lüftungsfläche von mind. 2
% der Bodenfläche ausgestattet.
Zusätzlich sind die Büroräumlichkeiten mit einer mechanischen Lüftung ausgestattet.
Die innenliegenden Räume (zB Toiletten) sind mechanisch entlüftet.
Fluchtwege:
Die Entfluchtung ist über Fluchtwege unter 40 Meter gewährleistet. Im Erdgeschoss des Bürotraktes ist die
Schiebetüre als redundante Schiebetür als Fluchttüre geeignet ausgebildet. Zusätzlich ist auch eine
Fluchttüre in das Stiegenhaus vorgesehen.
Alle drei Geschosse sind übe rein abgeschlossenes Stiegenhaus mit Zugängen über Brandschutztüren
verbunden. Das Stiegenhaus ist im Erdgeschoss mit einer in Fluchtrichtung aufschlagenden Türe nach
außen versehen. Sämtliche Fluchttüren im Bürotrakt schlagen in Fluchtrichtung auf.
Die Entfluchtung der Hallentraktabschnitte ist ebenfalls über Fluchtwege unter 40 Metern gewährleistet.
Sämtliche Fluchtwege und Ausgänge werden mit einer netzunabhängigen Notbeleuchtung mit
Fluchtwegkennzeichnung nach TRVB 102 E ausgestattet. Dies gilt auch für Fluchtwege im Freien.
Brandabschnitt:
Der Bürotrakt ist über eine Brandwand von den übrigen Hallenteilen abgetrennt. Das Stiegenhaus ist über
Brandschutztüren mit den jeweiligen Stockwerken verbunden.
Brandrauchentlüftung / Rauchableitung:
Das Stiegenhaus ist im obersten Geschoss mit einer Brandrauchentlüftung ausgestattet. Die Abbundhalle
weist Rauchableitungsfenster in der Fassade auf.
-3Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage gem. ÖNORM ÖVE EN 62305 ausgestattet.
Grundwassernutzung:
Die Unterlagen hierzu werden bis spätestens zur Verhandlung vorgelegt.
Oberflächenentwässerung:
Die Dachwässer (Flachdach) werden über eine Rohrrigolenanlage versickert. Die Außenanlagen werden
großteils asphaltiert, diese Flächen werden in Sickermulden versickert.
Die gesamte Wassermenge, die über die Sickeranlagen in den Untergrund eingeleitet wird, beterägt 76,79
l/s.
Naturschutz:
Die Außenanlagen werden als befestigte Flächen und Grünflächen ausgeführt.
Die befestigten Flächen dienen als Rangierflächen und andererseits für die Bereitstellung von Parkplätzen.
Die Grünflächen dienen für die Versickerung der Oberflächenwässer und werden als Mulde ausgeführt. Als
Übergang zu den angrenzenden Wiesenflächen im Süden werden kleinteilige Grünstreifen vorgesehen.
Als Außenbeleuchtung werden umwelt- bzw. insektenverträgliche Leuchtmittel (LED) verwendet. Diese
sind – ausgenommen Fluchtweg- und Notbeleuchtung – nur bis 23:00 Uhr in Betrieb.
In den Obergeschossen des Bürotraktes werden, durch eine starke Gliederung der Fassade, große
zusammenhängende Glasflächen nahezu vermieden. Weiters werden in den Büroräumlichkeiten Jalousien
vorgesehen. Diese gewähren einerseits einen Blend- und Hitzeschutz für den Innenbereichen und
bewirken in weiterer Folge den gewünschten Kollisionsschutz für Vögel. Zudem wird auf Empfehlungen
der schweizerischen Vogelwarte Sempach Bedacht genommen.
Die geplante Werbeeinrichtung befindet sich im nordöstlichen Bereich des Grundstückes und besteht aus
einem Betonsockel und darüber montierten Stehle aus translucentem Acrylglas. Die Stehle wird blendarm
mit LED hinterleuchtet. Ausmaße sind 130/40/4000 cm.
Die angedachte Bepflanzung besteht aus einem Ahornbaum im Vorplatzbereich. Der Randbereich im
Anschluss und als Übergang zur Wiesenfläche des Freilandes wird mit einem kleinen Grünstreifen
versehen. Im Anschluss daran wird ein kleiner Steingarten mit niedrigem Föhrenbewuchs angelegt. Weiter
ist hier als Einzelbaum ein Fächerahorn niedrigen Wuchses vorgesehen.
-4Über dieses Ansuchen wird gemäß §§ 40 - 44 AVG. 1991 und §§ 74 ff, §§ 356 ff GewO. 1994 die
mündliche Verhandlung auf
Mittwoch, den 15.04.2015
angeordnet. Die Amtsabordnung tritt um 10:00 Uhr beim Gemeindeamt in Ebbs zusammen.
Gemäß § 42 AVG 1991 i.d.g.F. verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am
Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne
des § 74 Abs. 2 Zif. 1, 2, 3 oder 5 GewO. 1994 erhebt.
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
verhindert war, rechtzeitig Einwendungen nach § 74 Abs. 2 Zif. 1, 2, 3 oder 5 GewO. 1994 zu erheben,
und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach
dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der
Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und
sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist.
Es steht den Parteien frei, persönlich oder durch einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht, der zur Abgabe
vorbehaltloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige
Einwendungen vorzubringen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen könnten gem. §
42 AVG. nicht berücksichtigt werden.
Die Vollmacht kann auch von der Behörde mündlich erteilt werden. Ist der Vertreter ein Rechtsanwalt oder
Notar, ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Von einer Vollmacht
kann allerdings abgesehen werden, wenn die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder,
Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen
Organisationen erfolgt und Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. Die
Beteiligten können auch in Begleitung eines Rechtsbeistandes oder auch eines Fachbeistandes zur
Verhandlung erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tag der Verhandlung beim
Gemeindeamt in Ebbs zur öffentlichen Einsicht auf.
Für den Bezirkshauptmann:
SANTER