Bezirkshauptmannschaft Kufstein Gewerbe Amtssigniert. SID2015041006423 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Julia Santer Telefon +43 5372 606 6162 Fax +43 5372 606 746160 [email protected] DVR:0017931 Freisinger Holzbau GmbH, Ebbs; Betriebsanlagengenehmigung im Mitvollzug u. naturschutzrechtliche Bewilligung Geschäftszahl Kufstein, 3.1-3567/A/B 02.04.2015 KUNDMACHUNG Die Fa. Freisinger Holzbau GmbH hat bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein um die naturschutzrechtliche und gewerbebehördliche Genehmigung im Mitvollzug für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Betriebsgebäudes (Halle und Büro) im Standort 6341 Ebbs, Widlbichlerstraße 1d (Gp. 1000/1, KG Ebbs), im Wesentlichen zusammengefasst wie folgt angesucht: Beschreibung: Am oa Standort ist beabsichtigt ein neues Betriebsgebäude zu errichten und zu betreiben. Dies gliedert sich in folgende Bereiche: - Büro 986,42 m² - Abbundhalle 475,85 m² - Lager Gerüstung - Regallager 382,19 m² - Lager 1 110,60 m² - Lager 2 110,60 m² - Lager 3 78,73 m² 78,73 m² Der Gebäudekomplex wird im Wesentlichen als Holzbau erstellt, wobei Hallen und Bürotrakt durch eine Brandwand unterteilt sind. Erdberührende Konstruktionen wie Fundamentplatten bzw. Wände im Abstandsbereich zu Nachbarn sind in Stahlbeton ausgeführt. Die regalanlagen sind in die Tragkonstruktion integriert entsprechende statische Nachweise auch des geforderten Anfahrschutzes werden vom Statiker Boznerplatz 1-2, 6330 Kufstein, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-kufstein Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3R## -2entsprechend geführt. Dies gilt auch für Kranbahn und der Ableitung der Kräfte über die Grundkonstruktion der Halle. Im Erdgeschoss befinden sich neben den zwei Arbeitsplätzen im Bereich des Empfanges ebenfalls Schauräume, ein Besprechungsraum und eine Lagerräumlichkeit. Weiters ist ein Windfang angeordnet. In den Obergeschossen befinden sich Büroräumlichkeiten. Je Obergeschoss ist eine Aufenthaltszone im Bereich des Stiegenhauseingangs vorgesehen. Weiters befinden sich übe reinen Vorraum zugänglich in jedem Geschoß die geforderten Toilettenanlagen. Betriebszeiten: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Folgende Geräte gelangen zur Aufstellung: - Kappsäge - Bohrmaschinen - Schrauber - Klammermaschinen Belüftung: Durch die Höhe der geplanten Räumlichkeiten ist die geforderte Luftmenge pro Person ausreichend gegeben. Die Räume sind natürlich belüftbar, dh sie sind mit einer wirksamen Lüftungsfläche von mind. 2 % der Bodenfläche ausgestattet. Zusätzlich sind die Büroräumlichkeiten mit einer mechanischen Lüftung ausgestattet. Die innenliegenden Räume (zB Toiletten) sind mechanisch entlüftet. Fluchtwege: Die Entfluchtung ist über Fluchtwege unter 40 Meter gewährleistet. Im Erdgeschoss des Bürotraktes ist die Schiebetüre als redundante Schiebetür als Fluchttüre geeignet ausgebildet. Zusätzlich ist auch eine Fluchttüre in das Stiegenhaus vorgesehen. Alle drei Geschosse sind übe rein abgeschlossenes Stiegenhaus mit Zugängen über Brandschutztüren verbunden. Das Stiegenhaus ist im Erdgeschoss mit einer in Fluchtrichtung aufschlagenden Türe nach außen versehen. Sämtliche Fluchttüren im Bürotrakt schlagen in Fluchtrichtung auf. Die Entfluchtung der Hallentraktabschnitte ist ebenfalls über Fluchtwege unter 40 Metern gewährleistet. Sämtliche Fluchtwege und Ausgänge werden mit einer netzunabhängigen Notbeleuchtung mit Fluchtwegkennzeichnung nach TRVB 102 E ausgestattet. Dies gilt auch für Fluchtwege im Freien. Brandabschnitt: Der Bürotrakt ist über eine Brandwand von den übrigen Hallenteilen abgetrennt. Das Stiegenhaus ist über Brandschutztüren mit den jeweiligen Stockwerken verbunden. Brandrauchentlüftung / Rauchableitung: Das Stiegenhaus ist im obersten Geschoss mit einer Brandrauchentlüftung ausgestattet. Die Abbundhalle weist Rauchableitungsfenster in der Fassade auf. -3Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage gem. ÖNORM ÖVE EN 62305 ausgestattet. Grundwassernutzung: Die Unterlagen hierzu werden bis spätestens zur Verhandlung vorgelegt. Oberflächenentwässerung: Die Dachwässer (Flachdach) werden über eine Rohrrigolenanlage versickert. Die Außenanlagen werden großteils asphaltiert, diese Flächen werden in Sickermulden versickert. Die gesamte Wassermenge, die über die Sickeranlagen in den Untergrund eingeleitet wird, beterägt 76,79 l/s. Naturschutz: Die Außenanlagen werden als befestigte Flächen und Grünflächen ausgeführt. Die befestigten Flächen dienen als Rangierflächen und andererseits für die Bereitstellung von Parkplätzen. Die Grünflächen dienen für die Versickerung der Oberflächenwässer und werden als Mulde ausgeführt. Als Übergang zu den angrenzenden Wiesenflächen im Süden werden kleinteilige Grünstreifen vorgesehen. Als Außenbeleuchtung werden umwelt- bzw. insektenverträgliche Leuchtmittel (LED) verwendet. Diese sind – ausgenommen Fluchtweg- und Notbeleuchtung – nur bis 23:00 Uhr in Betrieb. In den Obergeschossen des Bürotraktes werden, durch eine starke Gliederung der Fassade, große zusammenhängende Glasflächen nahezu vermieden. Weiters werden in den Büroräumlichkeiten Jalousien vorgesehen. Diese gewähren einerseits einen Blend- und Hitzeschutz für den Innenbereichen und bewirken in weiterer Folge den gewünschten Kollisionsschutz für Vögel. Zudem wird auf Empfehlungen der schweizerischen Vogelwarte Sempach Bedacht genommen. Die geplante Werbeeinrichtung befindet sich im nordöstlichen Bereich des Grundstückes und besteht aus einem Betonsockel und darüber montierten Stehle aus translucentem Acrylglas. Die Stehle wird blendarm mit LED hinterleuchtet. Ausmaße sind 130/40/4000 cm. Die angedachte Bepflanzung besteht aus einem Ahornbaum im Vorplatzbereich. Der Randbereich im Anschluss und als Übergang zur Wiesenfläche des Freilandes wird mit einem kleinen Grünstreifen versehen. Im Anschluss daran wird ein kleiner Steingarten mit niedrigem Föhrenbewuchs angelegt. Weiter ist hier als Einzelbaum ein Fächerahorn niedrigen Wuchses vorgesehen. -4Über dieses Ansuchen wird gemäß §§ 40 - 44 AVG. 1991 und §§ 74 ff, §§ 356 ff GewO. 1994 die mündliche Verhandlung auf Mittwoch, den 15.04.2015 angeordnet. Die Amtsabordnung tritt um 10:00 Uhr beim Gemeindeamt in Ebbs zusammen. Gemäß § 42 AVG 1991 i.d.g.F. verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Zif. 1, 2, 3 oder 5 GewO. 1994 erhebt. Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen nach § 74 Abs. 2 Zif. 1, 2, 3 oder 5 GewO. 1994 zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Es steht den Parteien frei, persönlich oder durch einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen könnten gem. § 42 AVG. nicht berücksichtigt werden. Die Vollmacht kann auch von der Behörde mündlich erteilt werden. Ist der Vertreter ein Rechtsanwalt oder Notar, ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Von einer Vollmacht kann allerdings abgesehen werden, wenn die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen erfolgt und Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. Die Beteiligten können auch in Begleitung eines Rechtsbeistandes oder auch eines Fachbeistandes zur Verhandlung erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tag der Verhandlung beim Gemeindeamt in Ebbs zur öffentlichen Einsicht auf. Für den Bezirkshauptmann: SANTER
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