Herunterladen - Gemeindenachrichten Keltern

Amtsblatt der Gemeinde Keltern
Herausgeber: G E M E I N D E K E LT E R N
Bezugspreis: 10,50 halbjährlich
Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich
Verantwortlich für den amtl. Teil: Bürgermeister Bochinger;
für den nichtamtlichen und Anzeigenteil:
BAUR-Typoform GmbH · Dieselstr. 15 · 75210 Keltern
Telefon 0 72 36 / 93 55 - 0 · Telefax 0 72 36 / 93 55 55
[email protected] · www.baurdruck.de
49. Jahrgang/Nr. 17
Freitag, 24. April 2015
E 20656
Sportliche, kulturelle und
heimatgeschichtliche
Höhepunkte im Gemeindeleben
– Näheres im Innenteil –
SHOWDOWN IN KELTERN
GSK GEGEN BAMBERG
PLAY-OFF FINALE
&
5
25.04.201
www.ahk-keltern.de
Präsentieren: „Historische Filme aus unserer Heimat“
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SAMSTAG
Arbeitskreis
Heimatpflege und Kunst
Do., 30. April 2015, 19:30 Uhr, Rathaus Ellmendingen, Bürgersaal
INGHALLE
SPEITERL
EN
DIETLING
.00 UHR
INN: 19
SPIELBEG
WOCHENEND- UND NOTDIENSTE
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Unfallrettung – Krankentransport
Euro-Notruf
112
Ärztlicher Notdienst
Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum
Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr,
Mittwoch:
13.00 – Donnerstag 8.00 Uhr,
Freitag:
16.00 – durchgehend bis Montag 8.00 Uhr,
Feiertags:
vom Vortag 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr,
Telefon 07231/ 498-8990
in dringenden Sonderfällen sind auch Hausbesuche
möglich: Tel. 01805/1929218
In Notfällen muss der Rettungsdienst unter 112
verständigt werden.
Notfallambulanz für Kinder + Jugendliche
Klinikum Pforzheim GmbH, Klinik für Kinder und
Jugendliche, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim
Telefon: +49 (0) 7231 / 969 - 2969
Mittwoch, Freitag und vor einem Feiertag: 15 - 20 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
8 - 20 Uhr
(telefonische Terminabsprache empfohlen)
Zahnärztlicher Notdienst
Nur Samstag und Sonntag
0 72 31 / 37 37
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Es wurde eine allgemeine Notdienstnummer für die
Tierärzte im Enzkreis eingerichtet.
Unter der Nummer 0 72 31 / 1 33 29 66
wird der Anrufer zum notdiensthabenden Tierarzt
weitergeleitet.
Apothekendienst
Freitag, 24. April 2015
Paracelsus-Apotheke, Ellmendingen
Lindenstraße 2 · Tel. 0 72 36 / 83 38
oder
Pfinzgau-Apotheke, Wilferdingen
Hauptstraße 25 · Tel. 0 72 32 / 7 05 88
Samstag, 25. April 2015
Brunnen-Apotheke, Kämpfelbach-Ersingen
Lange Straße 1 · Tel. 0 72 31 / 8 94 38
oder
Pfinzgau-Apotheke, Wilferdingen
Hauptstraße 25 · Tel. 0 72 32 / 7 05 88
Sonntag, 26. April 2015
Christoph-Apotheke, Pforzheim
Christoph-Allee 11 · Tel. 0 72 31 / 31 21 40
Weitere Apotheken-Notdienste unter www.aponet.de
Pfarrämter in Keltern
Evang. Pfarramt
Dietlingen
Tel. 0 72 36 / 98 02 44
Evang. Pfarramt
Ellmendingen / Weiler
Tel. 0 72 36 / 86 13
Evang. Pfarramt
Niebelsbach
Tel. 0 70 82 / 94 83 27
Kath. Pfarramt
Tel. 0 72 31 / 44 17 93
Ambulanter Hospizdienst westlicher Enzkreis
Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung.
Psychosoziale Begleitung, Palliative Beratung.
Adresse:
Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern-Ellm.
Telefon:
07236 279 99 10
Ansprechpartnerin:
Heidi Kunz
0162 / 968 4052
Cornelia Haas 01520 / 9465 523
Mail:
[email protected]
Homepage: http://westlicher-enzkreis.hospiz-bw.de
2
Bachstraße 30, 75210 Keltern,
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 72 36 / 13 09-0, Fax: 0 72 36 / 13 09-29
Ambulanter Pflegedienst
Leitung:
Telefon:
Sylvia Burczynski
0 72 36 / 13 09-0
Gemeindebücherei
in der Begegnungsstätte
Freitags von 15.00 - 17.30 Uhr
Telefon während der Öffnungszeiten 0 72 36 / 71 52
Diakonisches Werk Pforzheim-Land
Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim,
Tel. 07231 9170-0, Fax 07231 9170-12,
E-Mail: [email protected]
•KirchlicheallgemeineSozialarbeit
•SozialpsychiatrischerDienst•Kur-Vermittlung
•VermittlungvonHaus-undFamilienpflege
•TagesstättefürpsychischkrankeMenschenin
Wilferdingen
Frauenhaus
des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt
Telefon 0 72 31 / 45 76 30
Feuerwehr / Polizei
Feuerwehr
Rufnummer 112
Polizei-Notruf
Rufnummer 110
Polizeiposten Remchingen-Keltern 0 72 32 / 37 25 80
Polizei-Revier Neuenbürg
0 70 82 / 7 91 20
Sterneninsel
Ambulanter Kinder- & Jugendhospitzdienst
für Pforzheim & Enzkreis
Der ambulante Kinder und Jugendhospizdienst für Pforzheim &
den Enzkreis bietet unentgeltlich Unterstützung wenn ein Kind
oder ein Elternteil die Diagnose einer schweren und unheilbaren
Erkrankung erfahren hat.
Geschulte Mitarbeiter begleiten auch Kinder und Jugendliche
nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen.
Wittelsbacherstraße 18, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 8001008
[email protected], www.sterneninsel.com
Öffnungszeiten der Postagenturen
Dietlingen - Getränke Luz
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr; Di. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr
Sa.
9.00 - 12.30 Uhr; Montagnachm. geschlossen
Ellmendingen, Durlacher Str. 2
Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.00 Uhr
Sa.
9.00 - 12.00 Uhr
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale
0 72 43 / 1 80-0
Störungsstelle (Tag und Nacht erreichbar)
Strom
0800 / 3 62 94 77
Erdgas
0 18 02 / 05 62 29
Beratungsservice
Bezirkszentrum Birkenfeld
0 72 31 / 4 54 10
Erdgas
0 72 43 / 216-217
0800 / 8 88 82 28 10
Kabelfernsehen/Servicetel.
24h-Servicehotline
Annahme von KundenanTel. 0180-58 88 150
fragen & Störungsmeldungen Fax 0800-88 88 115
E-Mail: [email protected]
Gemeindenachrichten 17/2015
Müll + Wertstoffabfuhr
Abfuhrplan und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe
Keltern-Ellmendingen, Birkenfeld und Königsbach
18. Kalenderwoche
Tag
Restmüll
Grüne Tonne
Recyclinghof Recyclinghof
Bioabfall
o Flach l RundEllmendingenBirkenfeld
27 Mo
28 Di
DT/E
9.00-12.30
o E
29 Mi
DH/N/W
l E9.00-12.30
30 Do
01 Fr
Tag der Arbeit
02 Sa
8.30-11.3013.00-16.00
DT = Dietlingen
E = Ellmendingen
Tag
Recyclinghof
W
= Weiler N = Niebelsbach
Königsbach
DH
= Dietenhausen
Öffnungszeiten Häckselplatz Nöttingen:
Wintermonate (Nov.-Febr.):Mi
15.00-17.00 Uhr
Sa
11.00-17.00 Uhr
Sommermonate (März-Okt.):Mi + Fr 15.00-18.00 Uhr
Sa
10.00-17.00 Uhr
Altglas-Sammelbehälter: – Zufahrt Speiterling-Schule, Dietl.
– Buswendeschleife Kinzigstr., Ellm.
27 Mo
28 Di
29 Mi
30 Do
01 Fr
02 Sa
14.00-17.30
14.00-17.30
14.00-17.30
Tag der Arbeit
13.00-16.00
Amtliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten der Rathäuser
Dietlingen und Ellmendingen
montags bis donnerstags
8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
und
montags
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
freitags
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Örtliche Verwaltungen:
Weiler,
Niebelsbach,
Dietenhausen
Bürgerservice nach telefonischer Vereinbarung
über ­Bürgerbüro - Rathaus Ellmendingen - siehe
­Telefonverzeichnis.
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Ellmendingen
montags
0 72 36 / 7 03 26
9.00 Uhr bis 10.30 Uhr
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Niebelsbach
montags
0 70 82 / 22 66
11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Weiler
montags
0 72 36 / 12 19
12.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dietlingen
freitags
0 72 36 / 93 83-54 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dietenhausen
freitags
0 72 36 / 65 65
12.30 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Abendsprechstunden des Bürgermeisters
Jeweils Montags ab 18 Uhr in den Rathäusern der Ortsteile nach telefonischer Anmeldung beim Bürgermeister-Sekretariat.
Telefon 0 72 36 / 703-26.
Sprechstunden während der Ferien
In den Rathäusern finden die Sprechstunden während der Ferien nur nach telefonischer Voranmeldungen statt. Anmeldungen
unter der Telefon-Nummer 703-26, Bürgermeister-Sekretariat.
Grundbuchamt Keltern
Das Grundbuchamt weist die Bevölkerung darauf hin, dass Notar­
termine Donnerstag-Vormittags im Rathaus Dietlingen bei der
Notarvertreterin Julia von Ehr wahrgenommen werden können.
Eine vorherige Terminabsprache mit Herr Ihli Telefon 93 83 51 - ist erforderlich.
Gemeindenachrichten 17/2015
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Rathaus Ellmendingen
Weinbergstraße 9
Telefon-Zentrale:
0 72 36 / 7 03-0
Telefax:
0 72 36 / 7 03-35
Internet-Adresse:www.keltern.de
E-Mail:[email protected]
Bürgermeister
Steffen Bochinger
Sekretariat
Susanne Bischoff
703-26
Hauptamt:
Hauptamtsleiterin
Karla Arp
703-27
Stv. Hauptamtsleiterin und
Ordnungsamt
Claudia Honnen
703-28
Hauptamt
Renate Drollinger
703-29
Bauamt
Theo Ossmann
703-22
Telefax:
703-72
Bürgerbüro
Ilka Schmitz
703-24
Bianca Bischoff
703-23
Sabine Jäck
703-66
Telefax:
703-71
Soziales/Renten
Ingrid Vetter
703-38
Standesamt
Maria Schneider
703-20
Rechnungsamt:
Rechnungsamtsleiter
Jürgen Germann
703-30
Stv. Rechnungsamtsleiterin und
Grundstücksverkehr
Sabine Bischoff
703-37
Personalverwaltung
Susanne Schick
703-36
Kindergarten / Vereinswesen Christa Smolarek
703-31
Julia Höfler
703-43
Steueramt Ira Köffel
703-32
Gemeindekasse
Vanessa Brecht
703-33
Buchhaltung
Bianca Roser
703-34
EDV/Liegenschaftsverwaltung Jens Karcher
703-39
Telefax:
703-70
Rathaus Dietlingen
Östliche Friedrichstraße 2
Leiter Grundbuchamt
Geschäftsst. Gutachteraussch. Emil Ihli9383-51
Grundbuchamt
Bernd Meier
9383-55
Örtliche Verwaltungsstelle
Karin Klinger
9383-50
Telefax:9383-59
Bauhofleitung/Bautechnik Peter Dörr
Handy:
0151 15135100
Sekretariat im
Sebastian Beinhardt 703-63
Rathaus Ellmendingen
Telefax:
703-72
Wasserversorgung
Benjamin Dörr
Notdienst Handy: 0151 15135101
Revierleiter Ralf Rothweiler
Gemeindewald
Handy: 0175 2231067
dienstlich: 07232 370342
Sprechzeiten im Rathaus Ellmendingen: montags von 16.00 – 17.30 Uhr 703-40
Enzkreis-Kliniken Neuenbürg
-
Zentrale
Chirurgische Klinik
Medizinische Klinik
Institut f. Anästhesiologie
0 70 82 / 796 - 0
(rund um die Uhr)
0 70 82 / 796 - 236
0 70 82 / 796 - 276
0 70 82 / 796 - 291
Enzkreis-Kliniken Mühlacker
- Zentrale 0 70 41 / 15 - 1 · Fax 0 70 41 / 15 - 23 86
Geriatrische Rehabilitationsklinik
­Mühlacker
- Zentrale 0 70 41 / 15 - 50 02 · Fax 0 70 41 / 15 - 50 03
Landratsamt Enzkreis - Netzwerk looping
Wir bieten
- Anlaufstelle bei Essstörungen
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe/
Selbsthilfe­gruppen (KISS)
Telefon 0 72 31 / 308-9743
3
Soziales
Seniorenzentrum Keltern
Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen
Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105
E-Mail: [email protected]
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Kaufmänn. Leitung: Petra Allion
Bachstraße 30-32, 75210 Keltern
Tel. 0 72 36 / 13 09-0, Fax 0 72 36 / 13 09-29
Ambulanter Pflegedienst
Leitung: Sylvia Burczynski, Jakob Lange
Tel. 0 72 36 / 13 09-0
Beratung und Ambulanz: Nach tel. Vereinbarung.
Wochenend- und Feiertagsdienst: auf Anfrage
-HäuslicheAlten-undKrankenpflege
- Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden
-QualitätssicherungsbesuchefürPflegegeldempfänger
- Fachspezifische Beratung
-BeratungzurLeistungderKranken-undPflegeversicherung
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
Nachbarschaftshilfe
Leitung: Rose Reister, Tel. 0 72 36 / 13 09-15
Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung für ältere Menschen
- Betreuung von Kindern und Haushalt im Rahmen der
Familienpflege(z.B.beiKrankheitderMutter)
- Individuelle Betreuung
- Fahrdienste
- Nachtbetreuung von 22.00 - 6.00 Uhr
- Essen auf Rädern (tägl. warmes Essen,
auch Sonn- und Feiertags.)
- „ZIB.DE“ – zeitintensive Betreung demenziell erkrankter Menschen in der Häuslichkeit
Tagespflege Straubenhardt
Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt-Langenalb
Leitung: Martina Murr-Weiß, Tel. 07248/9174-10
Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00-16.30 Uhr
Besuch an einzelnen oder mehreren Tagen (montags
bis freitags)
- Hol- und Bringdienst
- Schnuppertage
-AbrechnungauchüberPflegekassen
- Senioren aus Keltern sind herzlich willkommen
Beratungsstelle für Hilfen im Alter
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Martina Schellenschmitt, Dipl.Sozialarbeiterin (FH)
Bachstr. 30, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236-1309-25,
[email protected]
Wir beraten, informieren und unterstützen Sie und
Ihre Angehörigen
– bei Fragen zu Hilfs-und Unterstützungsmöglichkeiten
im Alter
– wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation
befinden
– im Umgang mit Behörden und in schriftlichen Angelegenheiten
–beiFragenzurPflegeversicherung
– bei Fragen zu Vollmachten,Betreuungs-und Patientenverfügungen
– bei Fragen zu verschiedenen Wohnformen im Alter
–ineinemGesprächskreisfürpflegendeAngehörige
Im Bedarfsfall vermitteln wir die entsprechenden
Hilfsangebote oder stellen den Kontakt zu weiteren
Fachdiensten her.
Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich
behandelt und können, falls notwendig, auch bei Ihnen
zu Hause stattfinden.
Die persönliche Sprechzeit ist:
Mi. 8.30 – 10.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
4
Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche:
Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim,
Telefon 0 72 31 / 3 08 70
Beratung bei Trennung und Scheidung, bei
Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen.
DemenzZentrum
Bachstraße 32, 75210 Keltern-Dietlingen
Tel. 07236 / 130 - 508
- Nachmittag für Demenzkranke
dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr
- Nachmittag für Demenzkranke
mit ihren Partnern/Angehörigen
mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr
- Beratungstermine nach Vereinbarung
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen für Senioren
Träger: Gemeinde Keltern
Bachstraße 23 + 32, Mozartstr. 18, 75210 Keltern
Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 64 27
Büro: Mozartstr. 18, 75210 Keltern-Dietlingen
Begegnungsstätte Spritzenhaus
Östliche Friedrichstraße 2/1, 75210 Keltern
Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 71 52
Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt
Beratungsstelle für Schwangere u. Schwangerschaftskonfliktberatung,Pestalozzistr.22,75172Pforzheim.
Außenstelle Wilferdingen, Kirchstr. 15/1, 75196 Remchingen
Terminvereinbarung unter 07231 / 37 87 - 58
[email protected], www.diakonie-pforzheim.de
pro familia Pforzheim e.V.
Beratung rund um Schwangerschaft und Elternsein, anerkannte
BeratungsstelleimSchwangerschaftskonflikt(§218),BeratungzuSexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik
Parkstraße 19-21, 75175 Pforzheim, Telefon 07231/607 586-0
www.profamilia.de/pforzheim
Terminvereinbarung: Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
Mo.-Mi. 15.00 - 17.00 Uhr
Fachberatungsstelle Enzkreis
für Menschen in Wohnungsnot und Fragen
der Existenzsicherung
Persönliche Beratung, Unterstützung und Information im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Wohnraum- und
Existenzsicherung.
Sprechzeiten nach Vereinbarung im Wichernhaus / Pforzheim.
Westliche 120, 75172 Pforzheim, Tel: 07231/566196-61,
Mail: [email protected]
"Anlaufstelle" – Hilfe in Lebenskrisen und
bei Suizid-Gefahr
Telefon 0171 / 80 25 110
Tägliche Bereitschaft
75172 Pforzheim, Luisenstraße 54 – 56
Anlaufstelle bei Essstörungen
Beratung für Betroffene und Angehörige
(keine Altersbegrenzung – kostenfrei)
Telefon 07231 / 9 22 77 - 60
Anwesenheitszeiten: Di., Mi., Fr.
(Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört)
[email protected], www.planb-pf.de
Plan B, Beratungsstelle, Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim
Angehörige von Alkoholikern (Al-Anon)
Selbsthilfegruppe. Wir treffen uns jeden Samstag, 19 – 21 Uhr,
Maximilianstr. 28, 75172 Pforzheim (Erlöserkirche).
Tel. 07248-1702 oder 0157-36770321.
Gemeindenachrichten 17/2015
VERANSTALTUNGSVORSCHAU FÜR KELTERN
Obst- und Gartenbauverein Ellmendingen
25. April: Veredlungskurs; Beginn 13:30 Uhr, Treffpunkt Obsthalle Ellmendingen.
2. Mai: Geranienmarkt ab 8:00 Uhr auf dem Lindenplatz.
Obst- und Gartenbauverein Weiler e.V.
30. April: Maibaumstellen am Lindenbrunnen um 19.00 Uhr,
Bewirtung ab 18.00 Uhr.
Kelterner Weinbaustammtisch
30. April: 20.00 Uhr im Vereinsheim der Kleintierzüchter in Dietlingen.
Obst- und Gartenbauverein Dietlingen
1. Mai: Großes Mai-Fest auf dem Vereinsgelände in der Sommerhälde.
Musikverein Dietlingen
1. Mai: Großes Maifest auf unserem Festplatz im Bürkig ab 10 Uhr.
Turnverein Niebelsbach
1. Mai: Dampfnudelfest in und um die Adolf Krämer Halle.
Liederkranz Ellmedingen – Regenbogen-Chor
1. Mai: Maifest rund um die Obsthalle in Ellmendingen.
Gläserne Produktion
3. Mai: Hoffest - Bauernhof Bischoff, Dietlingen, Beginn 10 Uhr
ab 11.30 Uhr Frühschoppenkonzert mit dem MV Dietlingen.
Sportschützenverein Keltern
6. - 8. Mai: Schützenfest mit den Kategorien Firmen, Vereine und Familien
9. Mai: Preisschießen, Ende der Scheibenausgabe: 16.30 Uhr anschließend
Siegerehrung der Gewinner des Schützenfestes und des Preisschießens.
Wann? Sonntag, den 3. Mai 2015, Beginn 18.30 Uhr, Einlass ab
17.30 Uhr.
Wo? Evangelischen Schlosskirche in Straubenhardt-Schwann.
Der Eintritt ist frei!
WeitereInformationenunter:www.flutlicht-chor.de
Über die Unterstützung freuen sich die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Vorstandsteam sowie die beiden
hauptamtlichen Koordinatorinnen ungemein, trägt doch auch
diese Veranstaltung mit dazu bei, dass die Arbeit des Dienstes
weiterhin auf soliden Beinen steht. Denn auch wenn die Begleitungen ehrenamtlich geleistet werden – Kosten entstehen eben
doch! Die gesamten Sachkosten wie Fahrtkosten der Mitarbeiter
zu den Einsätzen, Heizung, Strom, Bü-romaterial, Telefon usw.
müssen durch Spenden abgedeckt werden.
So erreichen Sie uns:
Heidi Kunz, Palliative Fachkraft, Koordination, Einsatzleitung
Tel. 07236 279 99 10, Mobil: 0162 9684052
Cornelia Haas, Palliative Fachkraft, Koordination, Einsatzleitung
Tel. 07236 279 9897, Mobil: 01520 9465523
Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen, wir rufen bald möglichst zurück.
Email: [email protected]
Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
Adresse der Geschäftsstelle:
Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern (Ellmendingen), Eingang Römerstr.
Spendenkonten:
– Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE19666500850000965200, BIC: PZHSDE66XXX
– Volksbank Pforzheim
IBAN: DE78666900000001954678, BIC: VBPFDE66XXX
Haus der Familie, Am Hasenstock 23, 75334 Straubenhardt
Tel. 07082/929550, Fax 07082/ 929564
[email protected], www.hdf-Straubenhardt.de
„Welthits und mehr“ – Benefizkonzert
zugunsten des Hospizdienstes Westlicher
Enzkreis e.V.
Rock, Pop, Musicals und Gospels – der „Flutlicht-Chor“ aus
Dennach hat viel zu bieten. Am Sonntag, den 3. Mai 2015 stellt
er sein Können in der evangelischen Schlosskirche in Straubenhardt-Schwann unter Beweis. Der junge Chor tritt zugunsten
des ambulanten Hospizdienstes auf und hat eigens für dieses
Konzert auch neue Stücke ins Programm aufgenommen.
Geboten sind Songs wie Frank Sinatras „New York, New York“,
„You raise me up“, „Gabriellas Sang“ aus dem Film „Wie im
Himmel“, „Ich glaube!“ von Udo Jürgens, „Dry your tears Africa“ aus dem Film „Amistad“, „As time goes by“ aus „Casablanca“ und noch viele weitere musikalische Highlights.
Der „Flutlich-Chor“ aus Dennach bei einem Auftritt
Gemeindenachrichten 17/2015
Das Haus der Familie ist die Weiterbildungsstätte im westlichen
Enzkreis in Trägerschaft Familienbildung Westlicher Enzkreis e.V.
Weitere Informationen unter www.hdf-straubenhardt.de., Tel.:
07082 929550, Fax: 07082-929564, E-Mail: [email protected]
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr 9.00 – 12.00 Uhr; Mi. 14.00- 17.00 Uhr
Unser neues Programm F/S 2015 finden Sie auf unserer Homepage! (Anmeldungen bitte schriftlich)
Eltern – Kind – Cafe
Mittwoch, 29.04.2015 von 15.30-17.00 Uhr
Ziegen –Trekking
Wir erleben die Natur rund um Straubenhardt bei einer Wanderung mit Ziegen.
EK33 – Samstag, 03.05.15 von 14.00 - 16.00 Uhr
EK34 – Samstag, 20.06.15 von 14.00 - 16.00Uhr
SU JOK ist eine junge Heilmethode… GG 39
Donnerstag, 07.05.15 von 17.30 – 19.00 Uhr
Exkursion in die heimische Natur UN 3 - für Naturliebhaber
jeden Alters. Samstag, 16.05.15 von 9.00 - 13.00 Uhr – nur bei
schönem Wetter –
Alle Vögel fliegen hoch EK 16 – mit verschiedenen Papieren
bunte Vögel herstellen und schmücken. Samstag, 16.05.015 von
9.30 – 13.00 Uhr
Zeichen-Experimente PK 7 – lassen Sie sich auf Zeichnenspiele
ein… Dienstag, 19.05.15 von 19.00 – 21.00 Uhr
Die 5 Tibeter, kostenloser Schnupperabend GG40
Donnerstag, 21.05.2015 von 17.30 – 18.30 Uhr
Kernzeitenbetreuung – Grundlagenkurs zur Fachkraft in der
Kernzeitenbetreuung. Dafür hat das Haus der Familie in Straubenhardt eine spezielle Qualifizierung mit drei Workshops konzipiert. Mittwochs, 29.04.2015 / 20.05.2015 / 10.06.2015 jeweils
17.00 - 20.00 Uhr
Tagesseminar für Erzieherinnen und Erzieher, Portfolio
Dienstag, 16.06.2015 von 8.30 – 16.15 Uhr
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1. Mai-Fest im Ranntal:
Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Die Gemeinde Keltern lädt zu folgenden Veranstaltungen ein:
Begegnungsstätte „Spritzenhaus“
Montag, 27.04.2015
14.30 - 17.30 Uhr
Spielnachmittag
Dienstag, 28.04.2015
11.30 - 13.00 Uhr
AWO-Mittagstisch im Spritzenhaus
Anmeldung bei Frau Höpfinger Tel. 6427
13.00 - 17.00 Uhr
Sing- und Spielenachmittag
18.30 - 20.00 Uhr
VHS Französisch, Frau Decker
Mittwoch, 29.04.2015
14.00 - 17.00 Uhr
Spielrunde der Schachfreunde
Donnerstag, 30.04.2015
09.30 - 11.00 Uhr
VHS Französisch, Frau Decker
14.30 - 17.00 Uhr
kein Handarbeitskreis
Freitag, 1.05.2015 Feiertag
15.00 - 17.30 Uhr
Gemeindebücher geschlossen
Fahrt nach Herrenalb
Unsere nächste Fahrt nach Herrenalb ist am Mittwoch, den 29.
April. Bitte bei Frau Höpfinger an- oder abmeldet Tel. 6427
Abfahrt
Dietlingen
Rathaus
13.25 Uhr
Ellmendingen
Post
13.30 Uhr
Dietenhausen
Milchhäusle
13.35 Uhr
Weiler
Ittersbacher Straße
13.40 Uhr
Verbot von Spirituosen und motorisiertem
Verkehr am 1. Mai im Ranntal
Die Gemeinden Keltern und Remchingen hatten in 2013 für das
Ranntalgebiet am 1. Mai eine Polizeiverordnung mit einem Spirituosenverbot erlassen, die das Mitführen, Ausschenken und
Konsumieren von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken untersagt. Diese Verordnung gilt auch für das bevorstehende
Maifest, ebenso wie die Polizeiverordnung aus dem Jahr 2010,
die jeglichen motorisierten Verkehr im Ranntal verbietet und die
Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern,
Tonwiedergabegeräten, Musikinstrumenten und anderen mechanischen oder elektro-akustischen Geräten einschränkt. Beide
Polizeiverordnungen sind in dieser Ausgabe der Gemeindenachrichten nochmals abgedruckt.
Um ein möglichst unschädliches Feiern zu ermöglichen, werden
Sicherheitskräfte bereitgestellt, dass tatsächlich keine Spirituosen ins Ranntal mitgebracht oder konsumiert werden und auch
keine Fahrzeuge ins Ranntalgebiet kommen. Außerdem werden
die Festbesucher am 1. Mai gebeten, das Gelände um die Große
Eiche im Ranntal möglichst von Müll und Unrat zu verschonen.
Die Gemeinden Keltern und Remchingen, das DRK und die
Polizei sorgen für einen möglichst reibungslosen Festverlauf im
Ranntal und freuen sich auf friedliche und einsichtige Festbesucher.
Seniorenausflug am 21. Mai
Am Donnerstag, den 21. Mai haben Sie die Möglichkeit die Goldstadt Pforzheim bei einer besonderen Stadtrundfahrt mit Führung
zu erleben. Zusammen erkunden wir die Sehenswürdigkeiten
in der Innenstadt und den umliegenden Stadtteile. Mittagessen
werden wir im Museumskaffee beim Reuchlinhaus. Wer Lust hat
kann das weltberühmte Schmuckmuseum mit unserer Stadtführerin erkunden, oder im Stadtgarten spazieren gehen.
Anschließend treffen wir uns zu Kaffee und Kuchen und fahren
dann nach Keltern zurück. Anmeldung und weitere Informationen
bei Frau Höpfinger Tel. 6427
Amtliche Nachrichten
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Am Dienstag, 28. April 2015, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal
des Rathauses in Keltern-Ellmendingen eine Sitzung des
GEMEINDERATES
statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen.
gez. Steffen Bochinger, Bürgermeister
Öffentliche Tagesordnung:
1. Fragen der Bevölkerung
2. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kelterner
Gemeinderatsfraktionen zur Beratung der Kindergartenentgelte
der Gemeinde Keltern
3. Vergabe der Architektenleistungen für das Bauvorhaben Um- und
Erweiterungsbau Kindergarten „Im Speiterling“, Ortsteil Dietlingen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Betriebsformen für das
Kindergartenjahr 2015/2016
5. Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern
6. Sonderregelungen zu den Richtlinien der Gemeinde Keltern
über die Förderung von Vereinen für den MV Dietlingen e.V., TV
Niebelsbach e.V. und 1. FC Nöttingen 1957 e.V. Abt. Basketball
(Grüner Stern Keltern)
7. Bestätigung von Wahlen in der Freiwilligen Feuerwehr Keltern im
Jahr 2015
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Fragen der Gemeinderäte
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Beitrag der Polizei
zum 1. Mai-Fest im Ranntal
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Leiter des für Sie zuständigen Polizeireviers Neuenbürg ist es
mir ein besonderes Bedürfnis, mich im Vorfeld der sich am 1. Mai
traditionell wiederholenden Ranntal-Veranstaltungen an Sie zu
wenden.
Nachdem es in den Vorjahren zu teilweise erheblichen Störungen
der öffentlichen Sicherheit gekommen war, wurde im vergangenen
Jahr in Kooperation vieler beteiligter Stellen ein Sicherheitskonzept
entwickelt, das zu einem wie ich finde sehr guten Ergebnis geführt
hatte. Aus diesem Grund begrüße ich als diesjähriger Einsatzleiter
der Polizei sehr, dass hieran angeknüpft werden soll.
Gemeindenachrichten 17/2015
Darüber hinaus ist es mir aber auch sehr wichtig, Ihnen meine Erwartungen und die Rolle der an diesem Tag im Ranntal präsenten
Polizeikräfte transparent zu machen. Mein oberstes Ziel besteht
darin, einen möglichst störungsfreien Verlauf der Veranstaltung des
TV Nöttingen an der großen Eiche und der Zusammenkunft auf den
benachbarten Ranntalwiesen zu gewährleisten. Einen wesentlichen
Garant dafür sehe ich in dem von den Kommunen erlassenen Spirituosenverbot, weshalb wir hier den Ordnungsdienst bei den auch
in diesem Jahr eingerichteten Kontrollstellen unterstützen werden.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich mit zivilen Einsatzkräften
im Veranstaltungsraum gewährleisten möchte, dass dieses Spirituosenverbot, vor allem in Hinblick auf Jugendliche und Kinder,
eingehalten wird. Vordergründige Aufgabe unserer uniformierten
Einsatzkräfte wird es sein, festgestellte oder mitgeteilte Störungen
möglichst einvernehmlich mit allen Beteiligten zu lösen und eingesetzte Sanitäter bei Problemen zu unterstützen.
Verstehen Sie bitte unsere Präsenz nicht als Schikane, sondern seien Sie sich sicher, dass es für die Polizei der schönste Erfolg wäre,
möglichst wenig in Erscheinung treten zu müssen und Jung und Alt
völlig unbeschwert den Tag genießen lassen zu können.
Meine Erwartung an die Besucher des Ranntals konzentriert sich
vor allem darauf, sich an das Spirituosenverbot zu halten und
beim Feiern immer daran zu denken, sich anderen gegenüber so
zu verhalten, wie man selbst auch behandelt werden möchte. Die
Eltern der jüngeren Besucher möchte ich darum bitten, ihre Kinder
zu ermutigen, an dem Tag zwar ausgelassen, aber eben nicht
grenzenlos zu feiern.
Günther Haas
Leiter Polizeirevier Neuenbürg
Polizeiverordnung der Gemeinde Keltern für
die Aufrechterhal-tung der öffentlichen Ordnung anlässlich der Feierlichkeiten zum jährlich wiederkehrenden 1. Mai-Fest im Ranntal
Aufgrundvon§10Abs.1inVerbindungmit§1Abs.1und§18
Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13.01.1992
(GBl. S. 1, ber. S. 596, 1993 S. 155), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) ergeht die vom Gemeinderat
der Gemeinde Keltern am 23.03.2010 beschlossene Verordnung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt im Ranntal, Gemarkung Keltern.
§ 2 Geltungszeitraum
Diese Verordnung betrifft den Zeitraum vom 30.04. bis 02.05.
eines Jahres.
§ 3 Motorisierter Verkehr
Jeglicher motorisierter Verkehr ist verboten. Ausgenommen sind
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und gekennzeichnete Versorgungsfahrzeuge.
§ 4 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten und ähnlichen Geräten
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Musikverstärkeranlagen sind verboten. Ausgenommen von dieser Vorschrift
ist der genehmigte Festbetrieb.
§ 5 Zuwiderhandlungen
(1)Wer den Vorschriften der §§ 3 und 4 dieser Verordnung
zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens
5,00 € bis höchstens 1.000,00 € nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 07.08.2007 (BGBl. I
S. 1786), belegt werden.
(2) Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
§ 6 Inkrafttreten
Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Hinweis: Diese Polizeiverordnung wurde am 16.04.2010 öffentlich bekannt gemacht und ist am 17.04.2010 in Kraft getreten.
Gemeindenachrichten 17/2015
Polizeiverordnung
der Gemeinde Keltern über ein räumlich und zeitlich begrenztes
Verbot des Konsums von Branntweinen oder branntweinhaltigen Getränken auf den öffentlich zugänglichen Flächen zum
Festgelände im Ranntal bei der Großen Eiche im Geltungsbereich dieser Verordnung für den 1. Mai auf Gemarkung Dietlingen und Ellmendingen der Gemeinde Keltern (Spirituosenverbot-Verordnung der Gemeinde Keltern am 1. Mai im Ranntal)
Aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Polizeigesetzes
Baden-Württemberg (PolG) in der Fassung vom 13.01.1992 (GBl.
S.1), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 195), ergeht mit Zustimmung des Gemeinderats Keltern vom 9. April 2013 folgende
Polizeiverordnung:
Lageplan zur Spirituosenverbot-Verordnung.
§ 1 Geltungsbereich
Das Verbot von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken
wird auf den Gemarkungen Dietlingen und Ellmendingen der Gemeinde Keltern im Ranntal auf folgenden Weg- und Freiflächen
einschließlich der angrenzenden Waldrandstreifen (bis 50 m) nach
Maßgabe des beigefügten Lageplans festgesetzt, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist:
Der Geltungsbereich wird begrenzt nördlich von dem Festgelände
bei der Großen Eiche, südwestlich durch den Ersinger Weg, östlich
durch den Kutscherweg sowie südlich durch den Rannsteig und
umfasstdiedazwischenliegendenFreiflächenundWaldrandstreifen
(südlich bis zum Gewann Immelhart).
§ 2 Spirituosenverbot
Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist es jeweils am 1. Mai von
0.00bis24.00Uhraufdenin§1genanntenöffentlichzugänglichen
Flächen verboten
1. Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) zu
konsumieren,
2. Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) mit
sich zu führen,
3. Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) auszuschenken.
§ 3 Zugangskontrollen und Kontrollen im SpirituosenverbotBereich
Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt,
1.Personendiedenin§1genanntenBereichbetretenwollen,daraufhin zu kontrollieren, ob Branntweine oder branntweinhaltige
Getränke (Spirituosen) mitgeführt werden,
2. Personen, die bei Feststellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst Branntweine oder branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) nicht vernichten oder an der Kontrollstelle abgeben bzw.
bereitsstarkalkoholisiertsind,denZutrittzudemin§1genannten Bereich zu verwehren,
3.beim Antreffen von Personen im nach § 1 definierten Bereich,
dienach§2verstoßen,dieseaufzufordern,denBranntweinoder
die branntweinhaltigen Getränke (Spirituosen) zu vernichten und
beiNichtbefolgen,diesePersonenausdemBereichnach§1zu
verweisen.
§ 4 Beschlagnahme von Spirituosen bei Verstoß gegen § 2
Bei Verstößen gegen das Verbot nach § 2 kann die Polizei unter
Hinzuziehung des beauftragten Kontroll- und Ordnungsdienstes die
mitgebrachten Spirituosen beschlagnahmen und vernichten.
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§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.entgegen§2Ziffer1inden§1bezeichnetenBereichenSpirituosen konsumiert
2. entgegen § 2 Ziffer 2 in den in § 1 bezeichneten Bereichen
Spirituosen mit sich führt.
(2)Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz
und§17Abs.1undAbs.2desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten mit mindestens 5 € und höchstens 1.000 € und bei
fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 € geahndet
werden.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Hinweis: Diese Polizeiverordnung wurde am 26.04.2013 öffentlich
bekannt gemacht und ist am 27.04.2013 in Kraft getreten.
Werbeaktion der Feuerwehrabteilung
Niebelsbach mit erfreulicher Resonanz
Recht zufrieden mit dem Ergebnis ihrer Werbeaktion ist die
Feuerwehrabteilung Niebelsbach. Vergangene Woche hatten die
zehn Aktiven an jeden der über 400 Haushalte am Ort „Löschkübel“ für die Selbsthilfe beim Fehlen einer Feuerwehr verteilt.
Damit wollte man auf die prekäre Personalsituation aufmerksam
machen, die den Fortbestand der Wehr gefährdet. Ein Aufruf der
scheinbar etwas aufrüttelte. Immerhin sind am Montagabend,
rund 20 Interessierte, darunter mehrere Neubürger, zwei jüngere
Erwachsene und auch mehrere Kinder gekommen. Sowohl Abteilungskommandant Rudi Schlittenhardt, als auch Bürgermeister
Steffen Bochinger und Gesamtkommandant Joachim Straub
waren erfreut über das Interesse aus der Bevölkerung an „ihrer“
Feuerwehr. So sagten sowohl der 18-jährige Yannik Zinser, als
auch der 23-jährige Dominik Borvitz, ihr Kommen zum nächsten Übungsabend zu. Auch die erst seit Januar in Niebelsbach
wohnende Familie Raluca und Vincent Landgraf könnten sich ein
Engagement in der Feuerwehr, auch als verbindendes Element
am Ort vorstellen.
Raluca zumindest legte schon mal die Einsatzkleidung an und
ließ sich in die Technik der Strahlrohrbedienung einweisen.
Einen besonderen Reiz hatte es natürlich für den fünfjährigen
Marvin Dharsono und den vierjährigen Adrian Finn Müller einmal
Feuerwehrmann spielen zu dürfen.
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Beide könnten, schon im Alter von sechs Jahren in die „MiniFeuerwehr“ eintreten. Auch die Aktiven der Wehr, die den Interessierten ihre Ausrüstungsgegenstände und Einsatzverhalten
erläuterten, waren zufrieden. Man sei froh über Jeden den man
für die Feuerwehr begeistern und gewinnen kann, unterstrich Gesamtkommandant Joachim Straub. Auch wer nicht ständig am
Ort sei, sondern auswärts arbeite werde benötigt; denn „im Notfall zählt Jeder“, so das Resümee des Kommandanten. „Wichtig
ist es“, fügte Abteilungskommandant Rudi Schlittenhardt hinzu,
„dass der Faden zur Feuerwehr am Ort nicht abreißt“. In diesem
Sinne will man auch künftig nicht nachlassen um das Werben für
die Wehr und setzt dabei auf die breite Unterstützung aus der
Bevölkerung. – Weitere Informtationen auch auf der Homepage
der Feuerwehr Keltern unter www.ff-keltern.de
Sicherheit geht vor beim Brennholzmachen
Hinweis des Forstamtes:
„Brennholz aus unseren Wäldern ist sehr gefragt“, freut sich der
Leiter des Forstamts Enzkreis, Frieder Kurtz.
Aber im gleichen Atemzug warnt er: „Holz machen ist ein gefährliches Geschäft. Deshalb hat Arbeitssicherheit höchste Priorität.“
Im öffentlichen Wald dürfe deshalb sein erworbenes Brennholz
nur derjenige selbst aufarbeiten, der einen Motorsägenkurs besucht hat und eine Schutzausrüstung in Form eines Helms mit
Visier und Gehörschutz, einer Schnitzschutzhose und Schnitzschutzschuhen trägt.
Das Forstamt kontrolliert verstärkt, ob diese Ausrüstung auch
wirklich zum Einsatz kommt. Wer mit unzureichendem Schutz
angetroffen wird, bekommt die „gelbe Karte“ und muss die Arbeit
einstellen. Im Wiederholungsfall droht ein Ausschluss von der
Brennholzvergabe.Laut Kurtz ist die Nachfrage nach Brennholz
in den vergangenen Jahren gestiegen. Was ihn nicht wundert,
schließlich habe das Heizen mit Holz viele Vorteile: Holz sei klimafreundlich, weil es bei der Verbrennung nur das Kohlendioxid
abgibt, das der Baum beim Wachsen gespeichert hat. Zudem
werde das Brennholz lokal erzeugt; die Wertschöpfung komme
deshalb den lokalen Forstbetrieben, vor allem den Gemeinden
des Enzkreises zu Gute. Außerdem handle es sich bei Holz um
einen nachwachsenden Rohstoff.„Nachdem immer mehr Bürger
die Säge selbst in die Hand nehmen und ihr Brennholz direkt im
Wald aufarbeiten, kann ich nur appellieren, sich unbedingt an die
Sicherheitsvorschriften zu halten“, so Kurtz abschließend.
Gemeindenachrichten 17/2015
Wer Interesse an einem Motorsägenkurs hat, kann sich an Landmaschinenhändler, dem Kelterner Forstrevierleiter Ralf Rothweiler oder an den forstlichen Stützpunkt in Calmbach Telefon 07081
95490 wenden.
Europäische Impfwoche vom 20. bis 25. April:
Jetzt Impfschutz überprüfen und Impflücken
schließen!
Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen können
zu Masernausbrüchen führen. Junge Menschen sind gerne unterwegs und reisen viel – dadurch haben sie ein besonderes Risiko,
sich und andere mit Masern anzustecken. Darauf weist das Gesundheitsamt aus Anlass der Europäischen Impfwoche 2015 hin.
Zwar sind die Masernimpfquoten der vier- und fünfjährigen Kinder
in Baden-Württemberg leicht angestiegen. Landesweit haben
95,0 Prozent der vier- und fünfjährigen Kinder wenigstens eine
und 88,9 Prozent zwei oder mehr Masernimpfungen erhalten; das
ergaben die Schuleingangs-Untersuchungen 2013/2014 der Gesundheitsämter. Im Enzkreis liegt der Anteil für die wichtige zweite
Masernimpfung bei lediglich 80,8 Prozent, während Pforzheim mit
89,3 Prozent im Landesdurchschnitt liegt. „Für eine dauerhafte
Ausrottung einheimischer Masern müssen landesweit mehr als
95 Prozent aller Kinder und Jugendlichen mindestens zwei Masernimpfungen erhalten“, betont die Leiterin des Sachgebietes
Infektionsschutz im Gesundheitsamt, Angelika Edwards. Diese
Impfquote werde weder in Pforzheim noch im Enzkreis erreicht.
Zudem, so Edwards, seien insbesondere Jugendliche und junge
Erwachsene meist nicht ausreichend gegen Masern geimpft.
„Wir bitten daher alle nach 1970 Geborenen, ihren Impfschutz zu
überprüfen und sich durch eine Impfung zu schützen“, sagt die
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen.
Auch in Zukunft: Polioimpfung nicht vernachlässigen
„Seit 2002 gilt Europa erfreulicherweise als poliofrei“, sagt Edwards; seither habe es keine weiteren Ansteckungen mit dem
Erreger der Kinderlähmung (Polio) gegeben. Dennoch könne auch
hierzulande das Wiederauftreten nicht ausgeschlossen werden:
Im ehemals poliofreien Syrien gab es in den Jahren 2013/2014
vermehrt Erkrankungsfälle, und in Israel wurden seit Anfang 2013
Polioviren in zahlreichen Abwasserproben nachgewiesen. „Bis
sichergestellt ist, dass es weltweit keine Poliokranken und auch
keine gesunden Ausscheider von Polioviren mehr gibt, muss auf
einen ausreichenden Impfschutz von über 95 Prozent der Bevölkerung geachtet werden“, betont Edwards. Das Gesundheitsamt
rät allen Eltern deshalb, den Impfschtz ihrer Kinder zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. Dieser Appell richtet
Gemeindenachrichten 17/2015
sichjedochauchanErwachsene:UnterdemMotto„Impflücken
schließen“ wird in ganz Europa die zentrale Botschaft vermittelt, dass die Impfung eines jeden Menschen entscheidend für
die Verhütung von Infektionskrankheiten und den Schutz von
Menschenleben ist. „Wer sich impfen lässt, zeigt damit nicht nur
Verantwortungsgefühl für sich selbst, sondern für unsere ganze
Gesellschaft“, so Edwards. Wer leichtfertig eine Impfung ablehne,
gefährde auch diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht
geimpft werden können.
Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Masern keine
harmlose Kinderkrankheit; Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen
oder gar Gehirnentzündungen sind möglich. Etwa ein Viertel der
Betroffenen beim Masernausbruch in Berlin musste ins Krankenhaus, ein Todesfall war zu beklagen.
Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Impfquoten. „Zu viele Kinder sind nicht gegen Krankheiten
wie Masern, Röteln oder Kinderlähmung geschützt“, wie Edwards
immer wieder feststellt.
Mit der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ wirbt die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung deshalb für die
Überprüfung des Impfstatus und macht vor allem speziell auch
auf die Masern-Impfung aufmerksam.
„Viele Menschen rufen an, erkundigen sich, wollen den Impfschutz bei sich und ihren Angehörigen vervollständigen“, sagt
Edwards, „und dann sagen doch einige, jetzt suche ich erst mal
meinen Impfausweis“.
Und das sei ganz in Ordnung so, jedem könne das passieren.
Während der Europäischen Impfwoche vom 20. bis 25. April bietet
das Gesundheitsamt in der Pforzheimer Bahnhofstraße unter dem
Motto„Impflückenschließen“an,dieImpfbücherdurchzusehen.
Weitere Informationen dazu und zu den Sprechzeiten gibt es bei
Claudia Kehrwecker unter Tel. 07231 308-9744 oder per E-Mail
an [email protected]
Aus der Arbeit des Gemeinderats
Sitzung vom 14.04.2015
Vor der Sitzung des Gemeinderates um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen eröffnete Bürgermeister Steffen Bochinger um 18:05
Uhr die öffentliche Besichtigung der Stufen und Platten für die
Treppenanlage des Friedhofes in Dietlingen. Hierzu begrüßte er
die Herren Thomas Fröhlich und Harald Kreutz vom Ingenieurbüro
Fröhlich aus Karlsruhe sowie den Vertreter der Firmen Kronimus, Verkaufsberater Jürgen Himmel, und gegen 18:20 Uhr die Vertreter des
Unternehmens Lithonplus, Verkaufsberater Viktor Barbe und Joachim
Stocker, die jeweils ihre Blockstufen- und Platten-Muster vorstellten.
Außerdem war Gerhard Kumpf von der beauftragten Firma Südwestbau anwesend.
In der anschließenden Sitzung im Rathaus Ellmendingen gab es folgende Fragen der Bevölkerung:
• Kindergartengebühren
Frau Grüne von der Initiative „Eltern für Kinder“, die mehr Transparenz bei den Kindergartenentgelten fordert, wies darauf hin,
dass bei der ausgeschriebenen Anmeldung zu den Kindergartenplätzen eine fünfprozentige Erhöhung der Kindergartengebühren
zu erkennen war. Dies könne sie nicht verstehen, da bei dem
gemeinsamen Gespräch am 04.11.2014 die Zusage erteilt worden sei, über die Höhe der Kindergartengebühren nochmals im
Gemeinderat zu beraten, sobald alle für die Entscheidung erheblichen Zahlen vorliegen und ein weiteres Gespräch stattgefunden
habe. Sie wollte nun wissen, wann dieses Gespräch sei. Unterstützung erhielt sie von einem weiteren Bürger, dem ebenfalls die
Transparenz fehlte. Bürgermeister Bochinger erklärte, dass die
Verwaltung entschieden habe, die Anmeldebögen zeitnah mit der
Erhöhung zu verschicken, wohlwissendlich, dass der Gemeinderat erst in einer der beiden nächsten Sitzungen öffentlich über die
Höhe der Kindergartengebühren entscheiden wird.
• Weg bei der Großen Buche
Ein Bürger fragte nach dem neu angelegten Weg bei der Großen
Buche im Dietlinger Wald. Dieser sei vom Forst für den Langholztransport angelegt worden, antwortete der Vorsitzende.
9
•
Spende für Dietenhausen
Helmut Lehmann aus Keltern-Dietenhausen übergab an Bürgermeister Bochinger einen Spendenscheck über 1.200 Euro für die
Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“. In seiner kurzen Rede
sagte er, dass er diesen Betrag allein in den letzten zwei Monaten
gesammelt hätte. Der Vorsitzende bedankte sich herzlich sowohl
bei Herrn Lehmann als auch bei den Spendern und sicherte zu,
gemeinsam mit Herrn Lehmann eine geeignete Maßnahme für die
Spendengelder zu finden.
• Stele vom Landratsamt Enzkreis
Ein Bürger reklamierte, dass die neu angebrachte Tafel an der
vom Landratsamt Enzkreis gestifteten Stele, die beim Milchhäusle
in Dietenhausen steht, sehr scharfkantig sei und eine Verletzungsgefahr darstelle. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis
und sagte eine Überprüfung zu.
Auswahl der Blockstufen und der Plattenbeläge zur Erneuerung
der Treppenanlage auf dem Friedhof Dietlingen
Einleitend informierte Bürgermeister Bochinger, dass die Arbeiten zur
Erneuerung der Treppen- und Wegeanlage im Friedhof Dietlingen bereits in der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2015 an die Südwestbau
GmbH aus Pforzheim vergeben wurde. Über das Nebenangebot über
alternative Herstellerfabrikate für die Treppenstufen und Plattenbeläge konnte damals nicht beraten und entschieden werden, da eine
Bemusterung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnte.
Diese wurde nun nachgeholt.
Ingenieur Fröhlich fasste die von den Herstellerfirmen erhaltenen Informationen zusammen: Beide Firmen bieten für ihre Produkte einen
Rutschsicherheitswert von R 13 an und auch sonst gebe es in Bezug
auf Witterungsbeständigkeit und Reinigung kaum Unterschiede.
Entschieden werden müsse, ob die Nanoversiegelung, welche von
der Firma Lithonplus angeboten werde, gewünscht sei. Des Weiteren
gehe es um optische Kriterien für die Entscheidungsfindung.
Michael Sengle würde eine unterschiedliche Farbgebung bei den
Platten und den Blockstufen sehr begrüßen. Diese Auffassung wurde
mehrheitlich vertreten und hatte sich bereits bei der Bemusterung
der Stufen gezeigt. Ebenso wurde – entgegen der ursprünglichen
Planung – eine hellere Farbgebung favorisiert. Rege diskutiert wurde über die Vor- und Nachteile der Nanoversiegelung, die einen
Preisunterschied von rund 24.000 Euro verursacht. Letztlich sprach
sich der Gemeinderat bei 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen gegen die Treppen-Blockstufen und gegen den
Treppen-Pflasterbelag der Firma Lithonplus und damit auch gegen
die Nanoversiegelung aus. Beschlossen wurde bei 7 Ja-Stimmen,
6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, dass für die Erneuerung der
TreppenanlagedieBlockstufenundderPflasterbelagderFirmaKronimus in unterschiedlichen Farbgebungen zur Ausführung kommt.
Annahme einer Schenkung nach § 78 Gemeindeordnung
Der Eigentümer eines Grundstücks im Naturschutzgebiet „Roggenschleh“, Gemarkung Ellmendingen, möchte der Gemeinde dieses
schenken, informierte die stellvertretende Kämmerin Sabine Bischoff.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Schenkung anzunehmen.
stimmig sein Einvernehmen: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
einer Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Adlerstraße
2 in Keltern-Ellmendingen sowie Antrag auf Baugenehmigung zur
Erweiterung der Garage und Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf den Grundstücken Akazienweg 7 und 9 in KelternNiebelsbach.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister Bochinger gab bekannt, dass der Gemeinderat in der
letzten nichtöffentlicher Sitzung den Verkauf des Grundstücks Neuberg 17 im Baugebiet Neuberg II beschlossen hat.
Es gab folgende Fragen der Gemeinderäte:
• Vereinsförderung
Manfred Dengler wies darauf hin, dass die Vereine auf Nachricht
warten und wollte deshalb wissen, wann das Thema Vereinsförderung im Gemeinderat beraten werden soll. In einer der beiden
nächsten Sitzungen, versprach der Vorsitzende.
• Kindergartengebühren
Manfred Dengler bezog sich auf die Aussagen von Frau Grüne
bei den Fragen der Bevölkerung und betonte, dass die Bescheide
zum Finanzausgleich inzwischen vorlägen. Er fand es „unglücklich“, dass die Anmeldebögen mit einer Kindergartengebührenerhöhung verschickt wurden, obwohl ein Beschluss des Gemeinderates noch nicht vorliegt. Hier hätte die Verwaltung „sensibler
reagieren“ müssen.
• Bachsanierung Ellmendingen
Dr. Alfred Schweitzer wollte wissen, ob es bereits einen Ortstermin an der Pforzheimer Straße in Ellmendingen zur Bachsanierung gebe. Der Termin stehe noch nicht fest, sei jedoch in der
Planung, so der Vorsitzende.
• Verbindungsstraße zwischen Ellmendingen
und Nöttingen (Mühlwald)
Jürgen Müller schilderte, dass er am vergangenen Sonntag auf
der für den Fahrzeugverkehr an Sonn- und Feiertagen gesperrten
Verbindungsstraße zwischen Ellmendingen und Nöttingen ab
16:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen habe feststellen können. Es sei zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen einem
Familienvater, der seinen Kindern das Fahrradfahren beibringen
wollte, und Autofahrern gekommen. Dabei habe Jürgen Müller
erfahren, dass die Besucher des Fußballspiels beim FC Nöttingen
von der Polizei über die Mühlwaldstraße umgeleitet wurden. Dies
hätte er gerne geklärt, was von Bürgermeister Bochinger zugesagt wurde.
• Straßenbeleuchtung Weiler
Hermann Becker informierte, dass die Straßenbeleuchtung in
Weiler bereits vor 19:00 Uhr angehe. Bürgermeister Bochinger
wusste von einem defekten Sensor; er sei jedoch davon ausgegangen, dass dieser inzwischen repariert wurde. Er werde sich
um eine rasche Schadensbehebung kümmern.
• Brücke in Weiler
Hermann Becker wies auf Schäden an der Brücke vorne an der
Hauptstraße in Weiler hin. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis, er werde sich der Sache annehmen.
• Amphibienwanderung
Hermann Becker wollte wissen, wie lange die Tempobeschränkungen anlässlich der Amphibienwanderungen noch gelten und
ob diese für die Tiere oder für die Helfer angeordnet werden.
Bürgermeister Bochinger sagte eine Klärung zu.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag,
28.04.2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen statt. Dieser
Bericht sowie aktuelle Mitteilungen können auch auf der Internetseite
www.keltern.de nachgelesen werden.
Fundsachen
Entscheidung über das Einvernehmen zu Bauanträgen
Die Bauvorhaben wurden von Hauptamtsleiterin Karla Arp erläutert.
Für die nachfolgenden Baugesuche erteilte der Gemeinderat ein10
OT Dietlingen
Am 14. April bei der „Traubenpresse“ an der Alten Kelter ein
Schlüsselbund mit Anhänger „Berlin“.
OT Ellmendingen
Am 19. April auf der Straße Am Mühlwald beim Ortseingang Nöttingen 2 Fahrradschlüssel.
19. April 1 Handy mit Ladekabel, Ettlinger Straße, Ortsausgang
Gemeindenachrichten 17/2015