Amtsblatt der Gemeinde Keltern Herausgeber: G E M E I N D E K E LT E R N Bezugspreis: 10,50 halbjährlich Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich Verantwortlich für den amtl. Teil: Bürgermeister Bochinger; für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: BAUR-Typoform GmbH · Dieselstr. 15 · 75210 Keltern Telefon 0 72 36 / 93 55 - 0 · Telefax 0 72 36 / 93 55 55 [email protected] · www.baurdruck.de 49. Jahrgang/Nr. 17 Freitag, 24. April 2015 E 20656 Sportliche, kulturelle und heimatgeschichtliche Höhepunkte im Gemeindeleben – Näheres im Innenteil – SHOWDOWN IN KELTERN GSK GEGEN BAMBERG PLAY-OFF FINALE & 5 25.04.201 www.ahk-keltern.de Präsentieren: „Historische Filme aus unserer Heimat“ n stütze Unter eam T r e s ie Sie un g in d m We e d f u ll a ketba 1. Bas esliga d n Bu SAMSTAG Arbeitskreis Heimatpflege und Kunst Do., 30. April 2015, 19:30 Uhr, Rathaus Ellmendingen, Bürgersaal INGHALLE SPEITERL EN DIETLING .00 UHR INN: 19 SPIELBEG WOCHENEND- UND NOTDIENSTE Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Unfallrettung – Krankentransport Euro-Notruf 112 Ärztlicher Notdienst Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr, Mittwoch: 13.00 – Donnerstag 8.00 Uhr, Freitag: 16.00 – durchgehend bis Montag 8.00 Uhr, Feiertags: vom Vortag 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr, Telefon 07231/ 498-8990 in dringenden Sonderfällen sind auch Hausbesuche möglich: Tel. 01805/1929218 In Notfällen muss der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Notfallambulanz für Kinder + Jugendliche Klinikum Pforzheim GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Telefon: +49 (0) 7231 / 969 - 2969 Mittwoch, Freitag und vor einem Feiertag: 15 - 20 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 8 - 20 Uhr (telefonische Terminabsprache empfohlen) Zahnärztlicher Notdienst Nur Samstag und Sonntag 0 72 31 / 37 37 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Es wurde eine allgemeine Notdienstnummer für die Tierärzte im Enzkreis eingerichtet. Unter der Nummer 0 72 31 / 1 33 29 66 wird der Anrufer zum notdiensthabenden Tierarzt weitergeleitet. Apothekendienst Freitag, 24. April 2015 Paracelsus-Apotheke, Ellmendingen Lindenstraße 2 · Tel. 0 72 36 / 83 38 oder Pfinzgau-Apotheke, Wilferdingen Hauptstraße 25 · Tel. 0 72 32 / 7 05 88 Samstag, 25. April 2015 Brunnen-Apotheke, Kämpfelbach-Ersingen Lange Straße 1 · Tel. 0 72 31 / 8 94 38 oder Pfinzgau-Apotheke, Wilferdingen Hauptstraße 25 · Tel. 0 72 32 / 7 05 88 Sonntag, 26. April 2015 Christoph-Apotheke, Pforzheim Christoph-Allee 11 · Tel. 0 72 31 / 31 21 40 Weitere Apotheken-Notdienste unter www.aponet.de Pfarrämter in Keltern Evang. Pfarramt Dietlingen Tel. 0 72 36 / 98 02 44 Evang. Pfarramt Ellmendingen / Weiler Tel. 0 72 36 / 86 13 Evang. Pfarramt Niebelsbach Tel. 0 70 82 / 94 83 27 Kath. Pfarramt Tel. 0 72 31 / 44 17 93 Ambulanter Hospizdienst westlicher Enzkreis Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Begleitung, Palliative Beratung. Adresse: Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern-Ellm. Telefon: 07236 279 99 10 Ansprechpartnerin: Heidi Kunz 0162 / 968 4052 Cornelia Haas 01520 / 9465 523 Mail: [email protected] Homepage: http://westlicher-enzkreis.hospiz-bw.de 2 Bachstraße 30, 75210 Keltern, E-Mail: [email protected] Tel.: 0 72 36 / 13 09-0, Fax: 0 72 36 / 13 09-29 Ambulanter Pflegedienst Leitung: Telefon: Sylvia Burczynski 0 72 36 / 13 09-0 Gemeindebücherei in der Begegnungsstätte Freitags von 15.00 - 17.30 Uhr Telefon während der Öffnungszeiten 0 72 36 / 71 52 Diakonisches Werk Pforzheim-Land Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim, Tel. 07231 9170-0, Fax 07231 9170-12, E-Mail: [email protected] •KirchlicheallgemeineSozialarbeit •SozialpsychiatrischerDienst•Kur-Vermittlung •VermittlungvonHaus-undFamilienpflege •TagesstättefürpsychischkrankeMenschenin Wilferdingen Frauenhaus des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt Telefon 0 72 31 / 45 76 30 Feuerwehr / Polizei Feuerwehr Rufnummer 112 Polizei-Notruf Rufnummer 110 Polizeiposten Remchingen-Keltern 0 72 32 / 37 25 80 Polizei-Revier Neuenbürg 0 70 82 / 7 91 20 Sterneninsel Ambulanter Kinder- & Jugendhospitzdienst für Pforzheim & Enzkreis Der ambulante Kinder und Jugendhospizdienst für Pforzheim & den Enzkreis bietet unentgeltlich Unterstützung wenn ein Kind oder ein Elternteil die Diagnose einer schweren und unheilbaren Erkrankung erfahren hat. Geschulte Mitarbeiter begleiten auch Kinder und Jugendliche nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen. Wittelsbacherstraße 18, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 8001008 [email protected], www.sterneninsel.com Öffnungszeiten der Postagenturen Dietlingen - Getränke Luz Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr; Di. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.30 Uhr; Montagnachm. geschlossen Ellmendingen, Durlacher Str. 2 Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale 0 72 43 / 1 80-0 Störungsstelle (Tag und Nacht erreichbar) Strom 0800 / 3 62 94 77 Erdgas 0 18 02 / 05 62 29 Beratungsservice Bezirkszentrum Birkenfeld 0 72 31 / 4 54 10 Erdgas 0 72 43 / 216-217 0800 / 8 88 82 28 10 Kabelfernsehen/Servicetel. 24h-Servicehotline Annahme von KundenanTel. 0180-58 88 150 fragen & Störungsmeldungen Fax 0800-88 88 115 E-Mail: [email protected] Gemeindenachrichten 17/2015 Müll + Wertstoffabfuhr Abfuhrplan und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe Keltern-Ellmendingen, Birkenfeld und Königsbach 18. Kalenderwoche Tag Restmüll Grüne Tonne Recyclinghof Recyclinghof Bioabfall o Flach l RundEllmendingenBirkenfeld 27 Mo 28 Di DT/E 9.00-12.30 o E 29 Mi DH/N/W l E9.00-12.30 30 Do 01 Fr Tag der Arbeit 02 Sa 8.30-11.3013.00-16.00 DT = Dietlingen E = Ellmendingen Tag Recyclinghof W = Weiler N = Niebelsbach Königsbach DH = Dietenhausen Öffnungszeiten Häckselplatz Nöttingen: Wintermonate (Nov.-Febr.):Mi 15.00-17.00 Uhr Sa 11.00-17.00 Uhr Sommermonate (März-Okt.):Mi + Fr 15.00-18.00 Uhr Sa 10.00-17.00 Uhr Altglas-Sammelbehälter: – Zufahrt Speiterling-Schule, Dietl. – Buswendeschleife Kinzigstr., Ellm. 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 01 Fr 02 Sa 14.00-17.30 14.00-17.30 14.00-17.30 Tag der Arbeit 13.00-16.00 Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Rathäuser Dietlingen und Ellmendingen montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und montags 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Örtliche Verwaltungen: Weiler, Niebelsbach, Dietenhausen Bürgerservice nach telefonischer Vereinbarung über Bürgerbüro - Rathaus Ellmendingen - siehe Telefonverzeichnis. Sprechzeiten des Bürgermeisters Ellmendingen montags 0 72 36 / 7 03 26 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Niebelsbach montags 0 70 82 / 22 66 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Weiler montags 0 72 36 / 12 19 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr Dietlingen freitags 0 72 36 / 93 83-54 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dietenhausen freitags 0 72 36 / 65 65 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Abendsprechstunden des Bürgermeisters Jeweils Montags ab 18 Uhr in den Rathäusern der Ortsteile nach telefonischer Anmeldung beim Bürgermeister-Sekretariat. Telefon 0 72 36 / 703-26. Sprechstunden während der Ferien In den Rathäusern finden die Sprechstunden während der Ferien nur nach telefonischer Voranmeldungen statt. Anmeldungen unter der Telefon-Nummer 703-26, Bürgermeister-Sekretariat. Grundbuchamt Keltern Das Grundbuchamt weist die Bevölkerung darauf hin, dass Notar termine Donnerstag-Vormittags im Rathaus Dietlingen bei der Notarvertreterin Julia von Ehr wahrgenommen werden können. Eine vorherige Terminabsprache mit Herr Ihli Telefon 93 83 51 - ist erforderlich. Gemeindenachrichten 17/2015 Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Rathaus Ellmendingen Weinbergstraße 9 Telefon-Zentrale: 0 72 36 / 7 03-0 Telefax: 0 72 36 / 7 03-35 Internet-Adresse:www.keltern.de E-Mail:[email protected] Bürgermeister Steffen Bochinger Sekretariat Susanne Bischoff 703-26 Hauptamt: Hauptamtsleiterin Karla Arp 703-27 Stv. Hauptamtsleiterin und Ordnungsamt Claudia Honnen 703-28 Hauptamt Renate Drollinger 703-29 Bauamt Theo Ossmann 703-22 Telefax: 703-72 Bürgerbüro Ilka Schmitz 703-24 Bianca Bischoff 703-23 Sabine Jäck 703-66 Telefax: 703-71 Soziales/Renten Ingrid Vetter 703-38 Standesamt Maria Schneider 703-20 Rechnungsamt: Rechnungsamtsleiter Jürgen Germann 703-30 Stv. Rechnungsamtsleiterin und Grundstücksverkehr Sabine Bischoff 703-37 Personalverwaltung Susanne Schick 703-36 Kindergarten / Vereinswesen Christa Smolarek 703-31 Julia Höfler 703-43 Steueramt Ira Köffel 703-32 Gemeindekasse Vanessa Brecht 703-33 Buchhaltung Bianca Roser 703-34 EDV/Liegenschaftsverwaltung Jens Karcher 703-39 Telefax: 703-70 Rathaus Dietlingen Östliche Friedrichstraße 2 Leiter Grundbuchamt Geschäftsst. Gutachteraussch. Emil Ihli9383-51 Grundbuchamt Bernd Meier 9383-55 Örtliche Verwaltungsstelle Karin Klinger 9383-50 Telefax:9383-59 Bauhofleitung/Bautechnik Peter Dörr Handy: 0151 15135100 Sekretariat im Sebastian Beinhardt 703-63 Rathaus Ellmendingen Telefax: 703-72 Wasserversorgung Benjamin Dörr Notdienst Handy: 0151 15135101 Revierleiter Ralf Rothweiler Gemeindewald Handy: 0175 2231067 dienstlich: 07232 370342 Sprechzeiten im Rathaus Ellmendingen: montags von 16.00 – 17.30 Uhr 703-40 Enzkreis-Kliniken Neuenbürg - Zentrale Chirurgische Klinik Medizinische Klinik Institut f. Anästhesiologie 0 70 82 / 796 - 0 (rund um die Uhr) 0 70 82 / 796 - 236 0 70 82 / 796 - 276 0 70 82 / 796 - 291 Enzkreis-Kliniken Mühlacker - Zentrale 0 70 41 / 15 - 1 · Fax 0 70 41 / 15 - 23 86 Geriatrische Rehabilitationsklinik Mühlacker - Zentrale 0 70 41 / 15 - 50 02 · Fax 0 70 41 / 15 - 50 03 Landratsamt Enzkreis - Netzwerk looping Wir bieten - Anlaufstelle bei Essstörungen - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe/ Selbsthilfegruppen (KISS) Telefon 0 72 31 / 308-9743 3 Soziales Seniorenzentrum Keltern Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105 E-Mail: [email protected] Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Kaufmänn. Leitung: Petra Allion Bachstraße 30-32, 75210 Keltern Tel. 0 72 36 / 13 09-0, Fax 0 72 36 / 13 09-29 Ambulanter Pflegedienst Leitung: Sylvia Burczynski, Jakob Lange Tel. 0 72 36 / 13 09-0 Beratung und Ambulanz: Nach tel. Vereinbarung. Wochenend- und Feiertagsdienst: auf Anfrage -HäuslicheAlten-undKrankenpflege - Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden -QualitätssicherungsbesuchefürPflegegeldempfänger - Fachspezifische Beratung -BeratungzurLeistungderKranken-undPflegeversicherung - 24-Stunden-Rufbereitschaft Nachbarschaftshilfe Leitung: Rose Reister, Tel. 0 72 36 / 13 09-15 Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung. - Hauswirtschaftliche Versorgung für ältere Menschen - Betreuung von Kindern und Haushalt im Rahmen der Familienpflege(z.B.beiKrankheitderMutter) - Individuelle Betreuung - Fahrdienste - Nachtbetreuung von 22.00 - 6.00 Uhr - Essen auf Rädern (tägl. warmes Essen, auch Sonn- und Feiertags.) - „ZIB.DE“ – zeitintensive Betreung demenziell erkrankter Menschen in der Häuslichkeit Tagespflege Straubenhardt Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt-Langenalb Leitung: Martina Murr-Weiß, Tel. 07248/9174-10 Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00-16.30 Uhr Besuch an einzelnen oder mehreren Tagen (montags bis freitags) - Hol- und Bringdienst - Schnuppertage -AbrechnungauchüberPflegekassen - Senioren aus Keltern sind herzlich willkommen Beratungsstelle für Hilfen im Alter Ihre Ansprechpartnerin ist: Martina Schellenschmitt, Dipl.Sozialarbeiterin (FH) Bachstr. 30, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236-1309-25, [email protected] Wir beraten, informieren und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen – bei Fragen zu Hilfs-und Unterstützungsmöglichkeiten im Alter – wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden – im Umgang mit Behörden und in schriftlichen Angelegenheiten –beiFragenzurPflegeversicherung – bei Fragen zu Vollmachten,Betreuungs-und Patientenverfügungen – bei Fragen zu verschiedenen Wohnformen im Alter –ineinemGesprächskreisfürpflegendeAngehörige Im Bedarfsfall vermitteln wir die entsprechenden Hilfsangebote oder stellen den Kontakt zu weiteren Fachdiensten her. Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt und können, falls notwendig, auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die persönliche Sprechzeit ist: Mi. 8.30 – 10.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung 4 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche: Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim, Telefon 0 72 31 / 3 08 70 Beratung bei Trennung und Scheidung, bei Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen. DemenzZentrum Bachstraße 32, 75210 Keltern-Dietlingen Tel. 07236 / 130 - 508 - Nachmittag für Demenzkranke dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr - Nachmittag für Demenzkranke mit ihren Partnern/Angehörigen mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr - Beratungstermine nach Vereinbarung Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen für Senioren Träger: Gemeinde Keltern Bachstraße 23 + 32, Mozartstr. 18, 75210 Keltern Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 64 27 Büro: Mozartstr. 18, 75210 Keltern-Dietlingen Begegnungsstätte Spritzenhaus Östliche Friedrichstraße 2/1, 75210 Keltern Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 71 52 Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt Beratungsstelle für Schwangere u. Schwangerschaftskonfliktberatung,Pestalozzistr.22,75172Pforzheim. Außenstelle Wilferdingen, Kirchstr. 15/1, 75196 Remchingen Terminvereinbarung unter 07231 / 37 87 - 58 [email protected], www.diakonie-pforzheim.de pro familia Pforzheim e.V. Beratung rund um Schwangerschaft und Elternsein, anerkannte BeratungsstelleimSchwangerschaftskonflikt(§218),BeratungzuSexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik Parkstraße 19-21, 75175 Pforzheim, Telefon 07231/607 586-0 www.profamilia.de/pforzheim Terminvereinbarung: Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Mo.-Mi. 15.00 - 17.00 Uhr Fachberatungsstelle Enzkreis für Menschen in Wohnungsnot und Fragen der Existenzsicherung Persönliche Beratung, Unterstützung und Information im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Wohnraum- und Existenzsicherung. Sprechzeiten nach Vereinbarung im Wichernhaus / Pforzheim. Westliche 120, 75172 Pforzheim, Tel: 07231/566196-61, Mail: [email protected] "Anlaufstelle" – Hilfe in Lebenskrisen und bei Suizid-Gefahr Telefon 0171 / 80 25 110 Tägliche Bereitschaft 75172 Pforzheim, Luisenstraße 54 – 56 Anlaufstelle bei Essstörungen Beratung für Betroffene und Angehörige (keine Altersbegrenzung – kostenfrei) Telefon 07231 / 9 22 77 - 60 Anwesenheitszeiten: Di., Mi., Fr. (Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört) [email protected], www.planb-pf.de Plan B, Beratungsstelle, Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim Angehörige von Alkoholikern (Al-Anon) Selbsthilfegruppe. Wir treffen uns jeden Samstag, 19 – 21 Uhr, Maximilianstr. 28, 75172 Pforzheim (Erlöserkirche). Tel. 07248-1702 oder 0157-36770321. Gemeindenachrichten 17/2015 VERANSTALTUNGSVORSCHAU FÜR KELTERN Obst- und Gartenbauverein Ellmendingen 25. April: Veredlungskurs; Beginn 13:30 Uhr, Treffpunkt Obsthalle Ellmendingen. 2. Mai: Geranienmarkt ab 8:00 Uhr auf dem Lindenplatz. Obst- und Gartenbauverein Weiler e.V. 30. April: Maibaumstellen am Lindenbrunnen um 19.00 Uhr, Bewirtung ab 18.00 Uhr. Kelterner Weinbaustammtisch 30. April: 20.00 Uhr im Vereinsheim der Kleintierzüchter in Dietlingen. Obst- und Gartenbauverein Dietlingen 1. Mai: Großes Mai-Fest auf dem Vereinsgelände in der Sommerhälde. Musikverein Dietlingen 1. Mai: Großes Maifest auf unserem Festplatz im Bürkig ab 10 Uhr. Turnverein Niebelsbach 1. Mai: Dampfnudelfest in und um die Adolf Krämer Halle. Liederkranz Ellmedingen – Regenbogen-Chor 1. Mai: Maifest rund um die Obsthalle in Ellmendingen. Gläserne Produktion 3. Mai: Hoffest - Bauernhof Bischoff, Dietlingen, Beginn 10 Uhr ab 11.30 Uhr Frühschoppenkonzert mit dem MV Dietlingen. Sportschützenverein Keltern 6. - 8. Mai: Schützenfest mit den Kategorien Firmen, Vereine und Familien 9. Mai: Preisschießen, Ende der Scheibenausgabe: 16.30 Uhr anschließend Siegerehrung der Gewinner des Schützenfestes und des Preisschießens. Wann? Sonntag, den 3. Mai 2015, Beginn 18.30 Uhr, Einlass ab 17.30 Uhr. Wo? Evangelischen Schlosskirche in Straubenhardt-Schwann. Der Eintritt ist frei! WeitereInformationenunter:www.flutlicht-chor.de Über die Unterstützung freuen sich die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Vorstandsteam sowie die beiden hauptamtlichen Koordinatorinnen ungemein, trägt doch auch diese Veranstaltung mit dazu bei, dass die Arbeit des Dienstes weiterhin auf soliden Beinen steht. Denn auch wenn die Begleitungen ehrenamtlich geleistet werden – Kosten entstehen eben doch! Die gesamten Sachkosten wie Fahrtkosten der Mitarbeiter zu den Einsätzen, Heizung, Strom, Bü-romaterial, Telefon usw. müssen durch Spenden abgedeckt werden. So erreichen Sie uns: Heidi Kunz, Palliative Fachkraft, Koordination, Einsatzleitung Tel. 07236 279 99 10, Mobil: 0162 9684052 Cornelia Haas, Palliative Fachkraft, Koordination, Einsatzleitung Tel. 07236 279 9897, Mobil: 01520 9465523 Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen bald möglichst zurück. Email: [email protected] Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de Adresse der Geschäftsstelle: Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern (Ellmendingen), Eingang Römerstr. Spendenkonten: – Sparkasse Pforzheim Calw IBAN: DE19666500850000965200, BIC: PZHSDE66XXX – Volksbank Pforzheim IBAN: DE78666900000001954678, BIC: VBPFDE66XXX Haus der Familie, Am Hasenstock 23, 75334 Straubenhardt Tel. 07082/929550, Fax 07082/ 929564 [email protected], www.hdf-Straubenhardt.de „Welthits und mehr“ – Benefizkonzert zugunsten des Hospizdienstes Westlicher Enzkreis e.V. Rock, Pop, Musicals und Gospels – der „Flutlicht-Chor“ aus Dennach hat viel zu bieten. Am Sonntag, den 3. Mai 2015 stellt er sein Können in der evangelischen Schlosskirche in Straubenhardt-Schwann unter Beweis. Der junge Chor tritt zugunsten des ambulanten Hospizdienstes auf und hat eigens für dieses Konzert auch neue Stücke ins Programm aufgenommen. Geboten sind Songs wie Frank Sinatras „New York, New York“, „You raise me up“, „Gabriellas Sang“ aus dem Film „Wie im Himmel“, „Ich glaube!“ von Udo Jürgens, „Dry your tears Africa“ aus dem Film „Amistad“, „As time goes by“ aus „Casablanca“ und noch viele weitere musikalische Highlights. Der „Flutlich-Chor“ aus Dennach bei einem Auftritt Gemeindenachrichten 17/2015 Das Haus der Familie ist die Weiterbildungsstätte im westlichen Enzkreis in Trägerschaft Familienbildung Westlicher Enzkreis e.V. Weitere Informationen unter www.hdf-straubenhardt.de., Tel.: 07082 929550, Fax: 07082-929564, E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr 9.00 – 12.00 Uhr; Mi. 14.00- 17.00 Uhr Unser neues Programm F/S 2015 finden Sie auf unserer Homepage! (Anmeldungen bitte schriftlich) Eltern – Kind – Cafe Mittwoch, 29.04.2015 von 15.30-17.00 Uhr Ziegen –Trekking Wir erleben die Natur rund um Straubenhardt bei einer Wanderung mit Ziegen. EK33 – Samstag, 03.05.15 von 14.00 - 16.00 Uhr EK34 – Samstag, 20.06.15 von 14.00 - 16.00Uhr SU JOK ist eine junge Heilmethode… GG 39 Donnerstag, 07.05.15 von 17.30 – 19.00 Uhr Exkursion in die heimische Natur UN 3 - für Naturliebhaber jeden Alters. Samstag, 16.05.15 von 9.00 - 13.00 Uhr – nur bei schönem Wetter – Alle Vögel fliegen hoch EK 16 – mit verschiedenen Papieren bunte Vögel herstellen und schmücken. Samstag, 16.05.015 von 9.30 – 13.00 Uhr Zeichen-Experimente PK 7 – lassen Sie sich auf Zeichnenspiele ein… Dienstag, 19.05.15 von 19.00 – 21.00 Uhr Die 5 Tibeter, kostenloser Schnupperabend GG40 Donnerstag, 21.05.2015 von 17.30 – 18.30 Uhr Kernzeitenbetreuung – Grundlagenkurs zur Fachkraft in der Kernzeitenbetreuung. Dafür hat das Haus der Familie in Straubenhardt eine spezielle Qualifizierung mit drei Workshops konzipiert. Mittwochs, 29.04.2015 / 20.05.2015 / 10.06.2015 jeweils 17.00 - 20.00 Uhr Tagesseminar für Erzieherinnen und Erzieher, Portfolio Dienstag, 16.06.2015 von 8.30 – 16.15 Uhr 5 1. Mai-Fest im Ranntal: Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Die Gemeinde Keltern lädt zu folgenden Veranstaltungen ein: Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Montag, 27.04.2015 14.30 - 17.30 Uhr Spielnachmittag Dienstag, 28.04.2015 11.30 - 13.00 Uhr AWO-Mittagstisch im Spritzenhaus Anmeldung bei Frau Höpfinger Tel. 6427 13.00 - 17.00 Uhr Sing- und Spielenachmittag 18.30 - 20.00 Uhr VHS Französisch, Frau Decker Mittwoch, 29.04.2015 14.00 - 17.00 Uhr Spielrunde der Schachfreunde Donnerstag, 30.04.2015 09.30 - 11.00 Uhr VHS Französisch, Frau Decker 14.30 - 17.00 Uhr kein Handarbeitskreis Freitag, 1.05.2015 Feiertag 15.00 - 17.30 Uhr Gemeindebücher geschlossen Fahrt nach Herrenalb Unsere nächste Fahrt nach Herrenalb ist am Mittwoch, den 29. April. Bitte bei Frau Höpfinger an- oder abmeldet Tel. 6427 Abfahrt Dietlingen Rathaus 13.25 Uhr Ellmendingen Post 13.30 Uhr Dietenhausen Milchhäusle 13.35 Uhr Weiler Ittersbacher Straße 13.40 Uhr Verbot von Spirituosen und motorisiertem Verkehr am 1. Mai im Ranntal Die Gemeinden Keltern und Remchingen hatten in 2013 für das Ranntalgebiet am 1. Mai eine Polizeiverordnung mit einem Spirituosenverbot erlassen, die das Mitführen, Ausschenken und Konsumieren von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken untersagt. Diese Verordnung gilt auch für das bevorstehende Maifest, ebenso wie die Polizeiverordnung aus dem Jahr 2010, die jeglichen motorisierten Verkehr im Ranntal verbietet und die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern, Tonwiedergabegeräten, Musikinstrumenten und anderen mechanischen oder elektro-akustischen Geräten einschränkt. Beide Polizeiverordnungen sind in dieser Ausgabe der Gemeindenachrichten nochmals abgedruckt. Um ein möglichst unschädliches Feiern zu ermöglichen, werden Sicherheitskräfte bereitgestellt, dass tatsächlich keine Spirituosen ins Ranntal mitgebracht oder konsumiert werden und auch keine Fahrzeuge ins Ranntalgebiet kommen. Außerdem werden die Festbesucher am 1. Mai gebeten, das Gelände um die Große Eiche im Ranntal möglichst von Müll und Unrat zu verschonen. Die Gemeinden Keltern und Remchingen, das DRK und die Polizei sorgen für einen möglichst reibungslosen Festverlauf im Ranntal und freuen sich auf friedliche und einsichtige Festbesucher. Seniorenausflug am 21. Mai Am Donnerstag, den 21. Mai haben Sie die Möglichkeit die Goldstadt Pforzheim bei einer besonderen Stadtrundfahrt mit Führung zu erleben. Zusammen erkunden wir die Sehenswürdigkeiten in der Innenstadt und den umliegenden Stadtteile. Mittagessen werden wir im Museumskaffee beim Reuchlinhaus. Wer Lust hat kann das weltberühmte Schmuckmuseum mit unserer Stadtführerin erkunden, oder im Stadtgarten spazieren gehen. Anschließend treffen wir uns zu Kaffee und Kuchen und fahren dann nach Keltern zurück. Anmeldung und weitere Informationen bei Frau Höpfinger Tel. 6427 Amtliche Nachrichten Einladung zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 28. April 2015, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Keltern-Ellmendingen eine Sitzung des GEMEINDERATES statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen. gez. Steffen Bochinger, Bürgermeister Öffentliche Tagesordnung: 1. Fragen der Bevölkerung 2. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kelterner Gemeinderatsfraktionen zur Beratung der Kindergartenentgelte der Gemeinde Keltern 3. Vergabe der Architektenleistungen für das Bauvorhaben Um- und Erweiterungsbau Kindergarten „Im Speiterling“, Ortsteil Dietlingen 4. Beratung und Beschlussfassung über die Betriebsformen für das Kindergartenjahr 2015/2016 5. Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern 6. Sonderregelungen zu den Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung von Vereinen für den MV Dietlingen e.V., TV Niebelsbach e.V. und 1. FC Nöttingen 1957 e.V. Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) 7. Bestätigung von Wahlen in der Freiwilligen Feuerwehr Keltern im Jahr 2015 8. Bekanntgaben und Verschiedenes 9. Fragen der Gemeinderäte 6 Beitrag der Polizei zum 1. Mai-Fest im Ranntal Liebe Bürgerinnen und Bürger, als Leiter des für Sie zuständigen Polizeireviers Neuenbürg ist es mir ein besonderes Bedürfnis, mich im Vorfeld der sich am 1. Mai traditionell wiederholenden Ranntal-Veranstaltungen an Sie zu wenden. Nachdem es in den Vorjahren zu teilweise erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit gekommen war, wurde im vergangenen Jahr in Kooperation vieler beteiligter Stellen ein Sicherheitskonzept entwickelt, das zu einem wie ich finde sehr guten Ergebnis geführt hatte. Aus diesem Grund begrüße ich als diesjähriger Einsatzleiter der Polizei sehr, dass hieran angeknüpft werden soll. Gemeindenachrichten 17/2015 Darüber hinaus ist es mir aber auch sehr wichtig, Ihnen meine Erwartungen und die Rolle der an diesem Tag im Ranntal präsenten Polizeikräfte transparent zu machen. Mein oberstes Ziel besteht darin, einen möglichst störungsfreien Verlauf der Veranstaltung des TV Nöttingen an der großen Eiche und der Zusammenkunft auf den benachbarten Ranntalwiesen zu gewährleisten. Einen wesentlichen Garant dafür sehe ich in dem von den Kommunen erlassenen Spirituosenverbot, weshalb wir hier den Ordnungsdienst bei den auch in diesem Jahr eingerichteten Kontrollstellen unterstützen werden. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich mit zivilen Einsatzkräften im Veranstaltungsraum gewährleisten möchte, dass dieses Spirituosenverbot, vor allem in Hinblick auf Jugendliche und Kinder, eingehalten wird. Vordergründige Aufgabe unserer uniformierten Einsatzkräfte wird es sein, festgestellte oder mitgeteilte Störungen möglichst einvernehmlich mit allen Beteiligten zu lösen und eingesetzte Sanitäter bei Problemen zu unterstützen. Verstehen Sie bitte unsere Präsenz nicht als Schikane, sondern seien Sie sich sicher, dass es für die Polizei der schönste Erfolg wäre, möglichst wenig in Erscheinung treten zu müssen und Jung und Alt völlig unbeschwert den Tag genießen lassen zu können. Meine Erwartung an die Besucher des Ranntals konzentriert sich vor allem darauf, sich an das Spirituosenverbot zu halten und beim Feiern immer daran zu denken, sich anderen gegenüber so zu verhalten, wie man selbst auch behandelt werden möchte. Die Eltern der jüngeren Besucher möchte ich darum bitten, ihre Kinder zu ermutigen, an dem Tag zwar ausgelassen, aber eben nicht grenzenlos zu feiern. Günther Haas Leiter Polizeirevier Neuenbürg Polizeiverordnung der Gemeinde Keltern für die Aufrechterhal-tung der öffentlichen Ordnung anlässlich der Feierlichkeiten zum jährlich wiederkehrenden 1. Mai-Fest im Ranntal Aufgrundvon§10Abs.1inVerbindungmit§1Abs.1und§18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13.01.1992 (GBl. S. 1, ber. S. 596, 1993 S. 155), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) ergeht die vom Gemeinderat der Gemeinde Keltern am 23.03.2010 beschlossene Verordnung: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt im Ranntal, Gemarkung Keltern. § 2 Geltungszeitraum Diese Verordnung betrifft den Zeitraum vom 30.04. bis 02.05. eines Jahres. § 3 Motorisierter Verkehr Jeglicher motorisierter Verkehr ist verboten. Ausgenommen sind Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und gekennzeichnete Versorgungsfahrzeuge. § 4 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten und ähnlichen Geräten Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Musikverstärkeranlagen sind verboten. Ausgenommen von dieser Vorschrift ist der genehmigte Festbetrieb. § 5 Zuwiderhandlungen (1)Wer den Vorschriften der §§ 3 und 4 dieser Verordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 € bis höchstens 1.000,00 € nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 07.08.2007 (BGBl. I S. 1786), belegt werden. (2) Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. § 6 Inkrafttreten Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Diese Polizeiverordnung wurde am 16.04.2010 öffentlich bekannt gemacht und ist am 17.04.2010 in Kraft getreten. Gemeindenachrichten 17/2015 Polizeiverordnung der Gemeinde Keltern über ein räumlich und zeitlich begrenztes Verbot des Konsums von Branntweinen oder branntweinhaltigen Getränken auf den öffentlich zugänglichen Flächen zum Festgelände im Ranntal bei der Großen Eiche im Geltungsbereich dieser Verordnung für den 1. Mai auf Gemarkung Dietlingen und Ellmendingen der Gemeinde Keltern (Spirituosenverbot-Verordnung der Gemeinde Keltern am 1. Mai im Ranntal) Aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) in der Fassung vom 13.01.1992 (GBl. S.1), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 195), ergeht mit Zustimmung des Gemeinderats Keltern vom 9. April 2013 folgende Polizeiverordnung: Lageplan zur Spirituosenverbot-Verordnung. § 1 Geltungsbereich Das Verbot von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken wird auf den Gemarkungen Dietlingen und Ellmendingen der Gemeinde Keltern im Ranntal auf folgenden Weg- und Freiflächen einschließlich der angrenzenden Waldrandstreifen (bis 50 m) nach Maßgabe des beigefügten Lageplans festgesetzt, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist: Der Geltungsbereich wird begrenzt nördlich von dem Festgelände bei der Großen Eiche, südwestlich durch den Ersinger Weg, östlich durch den Kutscherweg sowie südlich durch den Rannsteig und umfasstdiedazwischenliegendenFreiflächenundWaldrandstreifen (südlich bis zum Gewann Immelhart). § 2 Spirituosenverbot Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist es jeweils am 1. Mai von 0.00bis24.00Uhraufdenin§1genanntenöffentlichzugänglichen Flächen verboten 1. Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) zu konsumieren, 2. Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) mit sich zu führen, 3. Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) auszuschenken. § 3 Zugangskontrollen und Kontrollen im SpirituosenverbotBereich Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, 1.Personendiedenin§1genanntenBereichbetretenwollen,daraufhin zu kontrollieren, ob Branntweine oder branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) mitgeführt werden, 2. Personen, die bei Feststellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst Branntweine oder branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) nicht vernichten oder an der Kontrollstelle abgeben bzw. bereitsstarkalkoholisiertsind,denZutrittzudemin§1genannten Bereich zu verwehren, 3.beim Antreffen von Personen im nach § 1 definierten Bereich, dienach§2verstoßen,dieseaufzufordern,denBranntweinoder die branntweinhaltigen Getränke (Spirituosen) zu vernichten und beiNichtbefolgen,diesePersonenausdemBereichnach§1zu verweisen. § 4 Beschlagnahme von Spirituosen bei Verstoß gegen § 2 Bei Verstößen gegen das Verbot nach § 2 kann die Polizei unter Hinzuziehung des beauftragten Kontroll- und Ordnungsdienstes die mitgebrachten Spirituosen beschlagnahmen und vernichten. 7 § 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.entgegen§2Ziffer1inden§1bezeichnetenBereichenSpirituosen konsumiert 2. entgegen § 2 Ziffer 2 in den in § 1 bezeichneten Bereichen Spirituosen mit sich führt. (2)Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und§17Abs.1undAbs.2desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten mit mindestens 5 € und höchstens 1.000 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 € geahndet werden. § 6 Inkrafttreten Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Diese Polizeiverordnung wurde am 26.04.2013 öffentlich bekannt gemacht und ist am 27.04.2013 in Kraft getreten. Werbeaktion der Feuerwehrabteilung Niebelsbach mit erfreulicher Resonanz Recht zufrieden mit dem Ergebnis ihrer Werbeaktion ist die Feuerwehrabteilung Niebelsbach. Vergangene Woche hatten die zehn Aktiven an jeden der über 400 Haushalte am Ort „Löschkübel“ für die Selbsthilfe beim Fehlen einer Feuerwehr verteilt. Damit wollte man auf die prekäre Personalsituation aufmerksam machen, die den Fortbestand der Wehr gefährdet. Ein Aufruf der scheinbar etwas aufrüttelte. Immerhin sind am Montagabend, rund 20 Interessierte, darunter mehrere Neubürger, zwei jüngere Erwachsene und auch mehrere Kinder gekommen. Sowohl Abteilungskommandant Rudi Schlittenhardt, als auch Bürgermeister Steffen Bochinger und Gesamtkommandant Joachim Straub waren erfreut über das Interesse aus der Bevölkerung an „ihrer“ Feuerwehr. So sagten sowohl der 18-jährige Yannik Zinser, als auch der 23-jährige Dominik Borvitz, ihr Kommen zum nächsten Übungsabend zu. Auch die erst seit Januar in Niebelsbach wohnende Familie Raluca und Vincent Landgraf könnten sich ein Engagement in der Feuerwehr, auch als verbindendes Element am Ort vorstellen. Raluca zumindest legte schon mal die Einsatzkleidung an und ließ sich in die Technik der Strahlrohrbedienung einweisen. Einen besonderen Reiz hatte es natürlich für den fünfjährigen Marvin Dharsono und den vierjährigen Adrian Finn Müller einmal Feuerwehrmann spielen zu dürfen. 8 Beide könnten, schon im Alter von sechs Jahren in die „MiniFeuerwehr“ eintreten. Auch die Aktiven der Wehr, die den Interessierten ihre Ausrüstungsgegenstände und Einsatzverhalten erläuterten, waren zufrieden. Man sei froh über Jeden den man für die Feuerwehr begeistern und gewinnen kann, unterstrich Gesamtkommandant Joachim Straub. Auch wer nicht ständig am Ort sei, sondern auswärts arbeite werde benötigt; denn „im Notfall zählt Jeder“, so das Resümee des Kommandanten. „Wichtig ist es“, fügte Abteilungskommandant Rudi Schlittenhardt hinzu, „dass der Faden zur Feuerwehr am Ort nicht abreißt“. In diesem Sinne will man auch künftig nicht nachlassen um das Werben für die Wehr und setzt dabei auf die breite Unterstützung aus der Bevölkerung. – Weitere Informtationen auch auf der Homepage der Feuerwehr Keltern unter www.ff-keltern.de Sicherheit geht vor beim Brennholzmachen Hinweis des Forstamtes: „Brennholz aus unseren Wäldern ist sehr gefragt“, freut sich der Leiter des Forstamts Enzkreis, Frieder Kurtz. Aber im gleichen Atemzug warnt er: „Holz machen ist ein gefährliches Geschäft. Deshalb hat Arbeitssicherheit höchste Priorität.“ Im öffentlichen Wald dürfe deshalb sein erworbenes Brennholz nur derjenige selbst aufarbeiten, der einen Motorsägenkurs besucht hat und eine Schutzausrüstung in Form eines Helms mit Visier und Gehörschutz, einer Schnitzschutzhose und Schnitzschutzschuhen trägt. Das Forstamt kontrolliert verstärkt, ob diese Ausrüstung auch wirklich zum Einsatz kommt. Wer mit unzureichendem Schutz angetroffen wird, bekommt die „gelbe Karte“ und muss die Arbeit einstellen. Im Wiederholungsfall droht ein Ausschluss von der Brennholzvergabe.Laut Kurtz ist die Nachfrage nach Brennholz in den vergangenen Jahren gestiegen. Was ihn nicht wundert, schließlich habe das Heizen mit Holz viele Vorteile: Holz sei klimafreundlich, weil es bei der Verbrennung nur das Kohlendioxid abgibt, das der Baum beim Wachsen gespeichert hat. Zudem werde das Brennholz lokal erzeugt; die Wertschöpfung komme deshalb den lokalen Forstbetrieben, vor allem den Gemeinden des Enzkreises zu Gute. Außerdem handle es sich bei Holz um einen nachwachsenden Rohstoff.„Nachdem immer mehr Bürger die Säge selbst in die Hand nehmen und ihr Brennholz direkt im Wald aufarbeiten, kann ich nur appellieren, sich unbedingt an die Sicherheitsvorschriften zu halten“, so Kurtz abschließend. Gemeindenachrichten 17/2015 Wer Interesse an einem Motorsägenkurs hat, kann sich an Landmaschinenhändler, dem Kelterner Forstrevierleiter Ralf Rothweiler oder an den forstlichen Stützpunkt in Calmbach Telefon 07081 95490 wenden. Europäische Impfwoche vom 20. bis 25. April: Jetzt Impfschutz überprüfen und Impflücken schließen! Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen können zu Masernausbrüchen führen. Junge Menschen sind gerne unterwegs und reisen viel – dadurch haben sie ein besonderes Risiko, sich und andere mit Masern anzustecken. Darauf weist das Gesundheitsamt aus Anlass der Europäischen Impfwoche 2015 hin. Zwar sind die Masernimpfquoten der vier- und fünfjährigen Kinder in Baden-Württemberg leicht angestiegen. Landesweit haben 95,0 Prozent der vier- und fünfjährigen Kinder wenigstens eine und 88,9 Prozent zwei oder mehr Masernimpfungen erhalten; das ergaben die Schuleingangs-Untersuchungen 2013/2014 der Gesundheitsämter. Im Enzkreis liegt der Anteil für die wichtige zweite Masernimpfung bei lediglich 80,8 Prozent, während Pforzheim mit 89,3 Prozent im Landesdurchschnitt liegt. „Für eine dauerhafte Ausrottung einheimischer Masern müssen landesweit mehr als 95 Prozent aller Kinder und Jugendlichen mindestens zwei Masernimpfungen erhalten“, betont die Leiterin des Sachgebietes Infektionsschutz im Gesundheitsamt, Angelika Edwards. Diese Impfquote werde weder in Pforzheim noch im Enzkreis erreicht. Zudem, so Edwards, seien insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene meist nicht ausreichend gegen Masern geimpft. „Wir bitten daher alle nach 1970 Geborenen, ihren Impfschutz zu überprüfen und sich durch eine Impfung zu schützen“, sagt die Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen. Auch in Zukunft: Polioimpfung nicht vernachlässigen „Seit 2002 gilt Europa erfreulicherweise als poliofrei“, sagt Edwards; seither habe es keine weiteren Ansteckungen mit dem Erreger der Kinderlähmung (Polio) gegeben. Dennoch könne auch hierzulande das Wiederauftreten nicht ausgeschlossen werden: Im ehemals poliofreien Syrien gab es in den Jahren 2013/2014 vermehrt Erkrankungsfälle, und in Israel wurden seit Anfang 2013 Polioviren in zahlreichen Abwasserproben nachgewiesen. „Bis sichergestellt ist, dass es weltweit keine Poliokranken und auch keine gesunden Ausscheider von Polioviren mehr gibt, muss auf einen ausreichenden Impfschutz von über 95 Prozent der Bevölkerung geachtet werden“, betont Edwards. Das Gesundheitsamt rät allen Eltern deshalb, den Impfschtz ihrer Kinder zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. Dieser Appell richtet Gemeindenachrichten 17/2015 sichjedochauchanErwachsene:UnterdemMotto„Impflücken schließen“ wird in ganz Europa die zentrale Botschaft vermittelt, dass die Impfung eines jeden Menschen entscheidend für die Verhütung von Infektionskrankheiten und den Schutz von Menschenleben ist. „Wer sich impfen lässt, zeigt damit nicht nur Verantwortungsgefühl für sich selbst, sondern für unsere ganze Gesellschaft“, so Edwards. Wer leichtfertig eine Impfung ablehne, gefährde auch diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit; Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen oder gar Gehirnentzündungen sind möglich. Etwa ein Viertel der Betroffenen beim Masernausbruch in Berlin musste ins Krankenhaus, ein Todesfall war zu beklagen. Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Impfquoten. „Zu viele Kinder sind nicht gegen Krankheiten wie Masern, Röteln oder Kinderlähmung geschützt“, wie Edwards immer wieder feststellt. Mit der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ wirbt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung deshalb für die Überprüfung des Impfstatus und macht vor allem speziell auch auf die Masern-Impfung aufmerksam. „Viele Menschen rufen an, erkundigen sich, wollen den Impfschutz bei sich und ihren Angehörigen vervollständigen“, sagt Edwards, „und dann sagen doch einige, jetzt suche ich erst mal meinen Impfausweis“. Und das sei ganz in Ordnung so, jedem könne das passieren. Während der Europäischen Impfwoche vom 20. bis 25. April bietet das Gesundheitsamt in der Pforzheimer Bahnhofstraße unter dem Motto„Impflückenschließen“an,dieImpfbücherdurchzusehen. Weitere Informationen dazu und zu den Sprechzeiten gibt es bei Claudia Kehrwecker unter Tel. 07231 308-9744 oder per E-Mail an [email protected] Aus der Arbeit des Gemeinderats Sitzung vom 14.04.2015 Vor der Sitzung des Gemeinderates um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen eröffnete Bürgermeister Steffen Bochinger um 18:05 Uhr die öffentliche Besichtigung der Stufen und Platten für die Treppenanlage des Friedhofes in Dietlingen. Hierzu begrüßte er die Herren Thomas Fröhlich und Harald Kreutz vom Ingenieurbüro Fröhlich aus Karlsruhe sowie den Vertreter der Firmen Kronimus, Verkaufsberater Jürgen Himmel, und gegen 18:20 Uhr die Vertreter des Unternehmens Lithonplus, Verkaufsberater Viktor Barbe und Joachim Stocker, die jeweils ihre Blockstufen- und Platten-Muster vorstellten. Außerdem war Gerhard Kumpf von der beauftragten Firma Südwestbau anwesend. In der anschließenden Sitzung im Rathaus Ellmendingen gab es folgende Fragen der Bevölkerung: • Kindergartengebühren Frau Grüne von der Initiative „Eltern für Kinder“, die mehr Transparenz bei den Kindergartenentgelten fordert, wies darauf hin, dass bei der ausgeschriebenen Anmeldung zu den Kindergartenplätzen eine fünfprozentige Erhöhung der Kindergartengebühren zu erkennen war. Dies könne sie nicht verstehen, da bei dem gemeinsamen Gespräch am 04.11.2014 die Zusage erteilt worden sei, über die Höhe der Kindergartengebühren nochmals im Gemeinderat zu beraten, sobald alle für die Entscheidung erheblichen Zahlen vorliegen und ein weiteres Gespräch stattgefunden habe. Sie wollte nun wissen, wann dieses Gespräch sei. Unterstützung erhielt sie von einem weiteren Bürger, dem ebenfalls die Transparenz fehlte. Bürgermeister Bochinger erklärte, dass die Verwaltung entschieden habe, die Anmeldebögen zeitnah mit der Erhöhung zu verschicken, wohlwissendlich, dass der Gemeinderat erst in einer der beiden nächsten Sitzungen öffentlich über die Höhe der Kindergartengebühren entscheiden wird. • Weg bei der Großen Buche Ein Bürger fragte nach dem neu angelegten Weg bei der Großen Buche im Dietlinger Wald. Dieser sei vom Forst für den Langholztransport angelegt worden, antwortete der Vorsitzende. 9 • Spende für Dietenhausen Helmut Lehmann aus Keltern-Dietenhausen übergab an Bürgermeister Bochinger einen Spendenscheck über 1.200 Euro für die Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“. In seiner kurzen Rede sagte er, dass er diesen Betrag allein in den letzten zwei Monaten gesammelt hätte. Der Vorsitzende bedankte sich herzlich sowohl bei Herrn Lehmann als auch bei den Spendern und sicherte zu, gemeinsam mit Herrn Lehmann eine geeignete Maßnahme für die Spendengelder zu finden. • Stele vom Landratsamt Enzkreis Ein Bürger reklamierte, dass die neu angebrachte Tafel an der vom Landratsamt Enzkreis gestifteten Stele, die beim Milchhäusle in Dietenhausen steht, sehr scharfkantig sei und eine Verletzungsgefahr darstelle. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis und sagte eine Überprüfung zu. Auswahl der Blockstufen und der Plattenbeläge zur Erneuerung der Treppenanlage auf dem Friedhof Dietlingen Einleitend informierte Bürgermeister Bochinger, dass die Arbeiten zur Erneuerung der Treppen- und Wegeanlage im Friedhof Dietlingen bereits in der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2015 an die Südwestbau GmbH aus Pforzheim vergeben wurde. Über das Nebenangebot über alternative Herstellerfabrikate für die Treppenstufen und Plattenbeläge konnte damals nicht beraten und entschieden werden, da eine Bemusterung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnte. Diese wurde nun nachgeholt. Ingenieur Fröhlich fasste die von den Herstellerfirmen erhaltenen Informationen zusammen: Beide Firmen bieten für ihre Produkte einen Rutschsicherheitswert von R 13 an und auch sonst gebe es in Bezug auf Witterungsbeständigkeit und Reinigung kaum Unterschiede. Entschieden werden müsse, ob die Nanoversiegelung, welche von der Firma Lithonplus angeboten werde, gewünscht sei. Des Weiteren gehe es um optische Kriterien für die Entscheidungsfindung. Michael Sengle würde eine unterschiedliche Farbgebung bei den Platten und den Blockstufen sehr begrüßen. Diese Auffassung wurde mehrheitlich vertreten und hatte sich bereits bei der Bemusterung der Stufen gezeigt. Ebenso wurde – entgegen der ursprünglichen Planung – eine hellere Farbgebung favorisiert. Rege diskutiert wurde über die Vor- und Nachteile der Nanoversiegelung, die einen Preisunterschied von rund 24.000 Euro verursacht. Letztlich sprach sich der Gemeinderat bei 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gegen die Treppen-Blockstufen und gegen den Treppen-Pflasterbelag der Firma Lithonplus und damit auch gegen die Nanoversiegelung aus. Beschlossen wurde bei 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, dass für die Erneuerung der TreppenanlagedieBlockstufenundderPflasterbelagderFirmaKronimus in unterschiedlichen Farbgebungen zur Ausführung kommt. Annahme einer Schenkung nach § 78 Gemeindeordnung Der Eigentümer eines Grundstücks im Naturschutzgebiet „Roggenschleh“, Gemarkung Ellmendingen, möchte der Gemeinde dieses schenken, informierte die stellvertretende Kämmerin Sabine Bischoff. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Schenkung anzunehmen. stimmig sein Einvernehmen: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Adlerstraße 2 in Keltern-Ellmendingen sowie Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Garage und Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf den Grundstücken Akazienweg 7 und 9 in KelternNiebelsbach. Bekanntgaben und Verschiedenes Bürgermeister Bochinger gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlicher Sitzung den Verkauf des Grundstücks Neuberg 17 im Baugebiet Neuberg II beschlossen hat. Es gab folgende Fragen der Gemeinderäte: • Vereinsförderung Manfred Dengler wies darauf hin, dass die Vereine auf Nachricht warten und wollte deshalb wissen, wann das Thema Vereinsförderung im Gemeinderat beraten werden soll. In einer der beiden nächsten Sitzungen, versprach der Vorsitzende. • Kindergartengebühren Manfred Dengler bezog sich auf die Aussagen von Frau Grüne bei den Fragen der Bevölkerung und betonte, dass die Bescheide zum Finanzausgleich inzwischen vorlägen. Er fand es „unglücklich“, dass die Anmeldebögen mit einer Kindergartengebührenerhöhung verschickt wurden, obwohl ein Beschluss des Gemeinderates noch nicht vorliegt. Hier hätte die Verwaltung „sensibler reagieren“ müssen. • Bachsanierung Ellmendingen Dr. Alfred Schweitzer wollte wissen, ob es bereits einen Ortstermin an der Pforzheimer Straße in Ellmendingen zur Bachsanierung gebe. Der Termin stehe noch nicht fest, sei jedoch in der Planung, so der Vorsitzende. • Verbindungsstraße zwischen Ellmendingen und Nöttingen (Mühlwald) Jürgen Müller schilderte, dass er am vergangenen Sonntag auf der für den Fahrzeugverkehr an Sonn- und Feiertagen gesperrten Verbindungsstraße zwischen Ellmendingen und Nöttingen ab 16:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen habe feststellen können. Es sei zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen einem Familienvater, der seinen Kindern das Fahrradfahren beibringen wollte, und Autofahrern gekommen. Dabei habe Jürgen Müller erfahren, dass die Besucher des Fußballspiels beim FC Nöttingen von der Polizei über die Mühlwaldstraße umgeleitet wurden. Dies hätte er gerne geklärt, was von Bürgermeister Bochinger zugesagt wurde. • Straßenbeleuchtung Weiler Hermann Becker informierte, dass die Straßenbeleuchtung in Weiler bereits vor 19:00 Uhr angehe. Bürgermeister Bochinger wusste von einem defekten Sensor; er sei jedoch davon ausgegangen, dass dieser inzwischen repariert wurde. Er werde sich um eine rasche Schadensbehebung kümmern. • Brücke in Weiler Hermann Becker wies auf Schäden an der Brücke vorne an der Hauptstraße in Weiler hin. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis, er werde sich der Sache annehmen. • Amphibienwanderung Hermann Becker wollte wissen, wie lange die Tempobeschränkungen anlässlich der Amphibienwanderungen noch gelten und ob diese für die Tiere oder für die Helfer angeordnet werden. Bürgermeister Bochinger sagte eine Klärung zu. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 28.04.2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen statt. Dieser Bericht sowie aktuelle Mitteilungen können auch auf der Internetseite www.keltern.de nachgelesen werden. Fundsachen Entscheidung über das Einvernehmen zu Bauanträgen Die Bauvorhaben wurden von Hauptamtsleiterin Karla Arp erläutert. Für die nachfolgenden Baugesuche erteilte der Gemeinderat ein10 OT Dietlingen Am 14. April bei der „Traubenpresse“ an der Alten Kelter ein Schlüsselbund mit Anhänger „Berlin“. OT Ellmendingen Am 19. April auf der Straße Am Mühlwald beim Ortseingang Nöttingen 2 Fahrradschlüssel. 19. April 1 Handy mit Ladekabel, Ettlinger Straße, Ortsausgang Gemeindenachrichten 17/2015
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