Amtsblatt der Gemeinde Keltern Herausgeber: G E M E I N D E K E LT E R N Bezugspreis: 10,50 halbjährlich Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich Verantwortlich für den amtl. Teil: Bürgermeister Bochinger; für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: BAUR-Typoform GmbH · Dieselstr. 15 · 75210 Keltern Telefon 0 72 36 / 93 55 - 0 · Telefax 0 72 36 / 93 55 55 [email protected] · www.baurdruck.de 49. Jahrgang/Nr. 19 Freitag, 8. Mai 2015 Sportliche Aktivitäten an diesem Wochenende – Weitere Veranstaltungen im Innenteil – Schützenfest im Ellmendinger Schützenhaus 6. - 8. Mai: Firmen- und Vereinsschießen 9. Mai: Preisschießen E 20656 www.schwalbe-ellmendingen.de WOCHENEND- UND NOTDIENSTE Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Unfallrettung – Krankentransport Euro-Notruf 112 Ärztlicher Notdienst Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr, Mittwoch: 13.00 – Donnerstag 8.00 Uhr, Freitag: 16.00 – durchgehend bis Montag 8.00 Uhr, Feiertags: vom Vortag 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr, Telefon 07231/ 498-8990 in dringenden Sonderfällen sind auch Hausbesuche möglich: Tel. 01805/1929218 In Notfällen muss der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Notfallambulanz für Kinder + Jugendliche Klinikum Pforzheim GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Telefon: +49 (0) 7231 / 969 - 2969 Mittwoch, Freitag und vor einem Feiertag: 15 - 20 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 8 - 20 Uhr (telefonische Terminabsprache empfohlen) Zahnärztlicher Notdienst Nur Samstag und Sonntag 0 72 31 / 37 37 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Es wurde eine allgemeine Notdienstnummer für die Tierärzte im Enzkreis eingerichtet. Unter der Nummer 0 72 31 / 1 33 29 66 wird der Anrufer zum notdiensthabenden Tierarzt weitergeleitet. Apothekendienst Freitag, 8. Mai 2015 Rathaus-Apotheke, Eisingen Pforzheimer Straße 9 · Tel. 0 72 32 /8 14 84 Samstag, 9. Mai 2015 Schlössle Apotheke, Pforzheim Westliche 80 · Tel. 0 72 31 / 4 24 64 20 Sonntag, 10. Mai 2015 Center-Apotheke, Pforzheim Wilhelm-Becker-Straße 15 · Tel. 0 72 31 / 44 39 433 oder Apotheke Singen, Remchingen-Singen Goethering 141 · Tel. 0 72 32 / 7 05 80 Donnerstag, 14. Mai 2015 Paracelsus-Apotheke, Ellmendingen Lindenstraße 2 · Tel. 0 72 36 / 83 38 Weitere Apotheken-Notdienste unter www.aponet.de Pfarrämter in Keltern Evang. Pfarramt Dietlingen Tel. 0 72 36 / 98 02 44 Evang. Pfarramt Ellmendingen / Weiler Tel. 0 72 36 / 86 13 Evang. Pfarramt Niebelsbach Tel. 0 70 82 / 94 83 27 Kath. Pfarramt Tel. 0 72 31 / 44 17 93 Ambulanter Hospizdienst westlicher Enzkreis Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Begleitung, Palliative Beratung. Adresse: Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern-Ellm. Telefon: 07236 279 99 10 Ansprechpartnerin: Heidi Kunz 0162 / 968 4052 Cornelia Haas 01520 / 9465 523 Mail: [email protected] Homepage: http://westlicher-enzkreis.hospiz-bw.de 2 Bachstraße 30, 75210 Keltern, E-Mail: [email protected] Tel.: 0 72 36 / 13 09-0, Fax: 0 72 36 / 13 09-29 Ambulanter Pflegedienst Leitung: Telefon: Sylvia Burczynski 0 72 36 / 13 09-0 Gemeindebücherei in der Begegnungsstätte Freitags von 15.00 - 17.30 Uhr Telefon während der Öffnungszeiten 0 72 36 / 71 52 Diakonisches Werk Pforzheim-Land Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim, Tel. 07231 9170-0, Fax 07231 9170-12, E-Mail: [email protected] •KirchlicheallgemeineSozialarbeit •SozialpsychiatrischerDienst•Kur-Vermittlung •VermittlungvonHaus-undFamilienpflege •TagesstättefürpsychischkrankeMenschenin Wilferdingen Frauenhaus des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt Telefon 0 72 31 / 45 76 30 Feuerwehr / Polizei Feuerwehr Rufnummer 112 Polizei-Notruf Rufnummer 110 Polizeiposten Remchingen-Keltern 0 72 32 / 37 25 80 Polizei-Revier Neuenbürg 0 70 82 / 7 91 20 Sterneninsel Ambulanter Kinder- & Jugendhospitzdienst für Pforzheim & Enzkreis Der ambulante Kinder und Jugendhospizdienst für Pforzheim & den Enzkreis bietet unentgeltlich Unterstützung wenn ein Kind oder ein Elternteil die Diagnose einer schweren und unheilbaren Erkrankung erfahren hat. Geschulte Mitarbeiter begleiten auch Kinder und Jugendliche nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen. Wittelsbacherstraße 18, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 8001008 [email protected], www.sterneninsel.com Öffnungszeiten der Postagenturen Dietlingen - Getränke Luz Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr; Di. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.30 Uhr; Montagnachm. geschlossen Ellmendingen, Durlacher Str. 2 Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale 0 72 43 / 1 80-0 Störungsstelle (Tag und Nacht erreichbar) Strom 0800 / 3 62 94 77 Erdgas 0 18 02 / 05 62 29 Beratungsservice Bezirkszentrum Birkenfeld 0 72 31 / 4 54 10 Erdgas 0 72 43 / 216-217 0800 / 8 88 82 28 10 Kabelfernsehen/Servicetel. 24h-Servicehotline Annahme von KundenanTel. 0180-58 88 150 fragen & Störungsmeldungen Fax 0800-88 88 115 E-Mail: [email protected] Gemeindenachrichten 19/2015 Müll + Wertstoffabfuhr Abfuhrplan und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe Keltern-Ellmendingen, Birkenfeld und Königsbach 20. Kalenderwoche Tag Restmüll Grüne Tonne Recyclinghof Recyclinghof Bioabfall o Flach l RundEllmendingenBirkenfeld 11 Mo o DH/N l DH/N 12 Di DT/E o W9.00-12.30 13 Mi DH/N/W 14 Do Christi Himmelfahrt o DT/ l W9.00-12.30 15 Fr l DT 8.30-11.3013.00-16.00 16 Sa DT = Dietlingen E = Ellmendingen W = Weiler N = Niebelsbach Tag Recyclinghof Königsbach DH = Dietenhausen Öffnungszeiten Häckselplatz Nöttingen: Wintermonate (Nov.-Febr.):Mi 15.00-17.00 Uhr Sa 11.00-17.00 Uhr Sommermonate (März-Okt.):Mi + Fr 15.00-18.00 Uhr Sa 10.00-17.00 Uhr Altglas-Sammelbehälter: – Zufahrt Speiterling-Schule, Dietl. – Buswendeschleife Kinzigstr., Ellm. 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 14.00-17.30 14.00-17.30 Chr. Himmelfahrt 14.00-17.30 13.00-16.00 Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Rathäuser Dietlingen und Ellmendingen montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und montags 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Örtliche Verwaltungen: Weiler, Niebelsbach, Dietenhausen Bürgerservice nach telefonischer Vereinbarung über Bürgerbüro - Rathaus Ellmendingen - siehe Telefonverzeichnis. Sprechzeiten des Bürgermeisters Ellmendingen montags 0 72 36 / 7 03 26 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Niebelsbach montags 0 70 82 / 22 66 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Weiler montags 0 72 36 / 12 19 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr Dietlingen freitags 0 72 36 / 93 83-54 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dietenhausen freitags 0 72 36 / 65 65 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Abendsprechstunden des Bürgermeisters Jeweils Montags ab 18 Uhr in den Rathäusern der Ortsteile nach telefonischer Anmeldung beim Bürgermeister-Sekretariat. Telefon 0 72 36 / 703-26. Sprechstunden während der Ferien In den Rathäusern finden die Sprechstunden während der Ferien nur nach telefonischer Voranmeldungen statt. Anmeldungen unter der Telefon-Nummer 703-26, Bürgermeister-Sekretariat. Grundbuchamt Keltern Das Grundbuchamt weist die Bevölkerung darauf hin, dass Notar termine Donnerstag-Vormittags im Rathaus Dietlingen bei der Notarvertreterin Julia von Ehr wahrgenommen werden können. Eine vorherige Terminabsprache mit Herr Ihli Telefon 93 83 51 - ist erforderlich. Gemeindenachrichten 19/2015 Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Rathaus Ellmendingen Weinbergstraße 9 Telefon-Zentrale: 0 72 36 / 7 03-0 Telefax: 0 72 36 / 7 03-35 Internet-Adresse:www.keltern.de E-Mail:[email protected] Bürgermeister Steffen Bochinger Sekretariat Susanne Bischoff 703-26 Hauptamt: Hauptamtsleiterin Karla Arp 703-27 Stv. Hauptamtsleiterin und Ordnungsamt Claudia Honnen 703-28 Hauptamt Renate Drollinger 703-29 Bauamt Theo Ossmann 703-22 Telefax: 703-72 Bürgerbüro Ilka Schmitz 703-24 Bianca Bischoff 703-23 Sabine Jäck 703-66 Telefax: 703-71 Soziales/Renten Ingrid Vetter 703-38 Standesamt Maria Schneider 703-20 Rechnungsamt: Rechnungsamtsleiter Jürgen Germann 703-30 Stv. Rechnungsamtsleiterin und Grundstücksverkehr Sabine Bischoff 703-37 Personalverwaltung Susanne Schick 703-36 Kindergarten / Vereinswesen Christa Smolarek 703-31 Julia Höfler 703-43 Steueramt Ira Köffel 703-32 Gemeindekasse Vanessa Brecht 703-33 Buchhaltung Bianca Roser 703-34 EDV/Liegenschaftsverwaltung Jens Karcher 703-39 Telefax: 703-70 Rathaus Dietlingen Östliche Friedrichstraße 2 Leiter Grundbuchamt Geschäftsst. Gutachteraussch. Emil Ihli9383-51 Grundbuchamt Bernd Meier 9383-55 Örtliche Verwaltungsstelle Karin Klinger 9383-50 Telefax:9383-59 Bauhofleitung/Bautechnik Peter Dörr Handy: 0151 15135100 Sekretariat im Sebastian Beinhardt 703-63 Rathaus Ellmendingen Telefax: 703-72 Wasserversorgung Benjamin Dörr Notdienst Handy: 0151 15135101 Revierleiter Ralf Rothweiler Gemeindewald Handy: 0175 2231067 dienstlich: 07232 370342 Sprechzeiten im Rathaus Ellmendingen: montags von 16.00 – 17.30 Uhr 703-40 Enzkreis-Kliniken Neuenbürg - Zentrale Chirurgische Klinik Medizinische Klinik Institut f. Anästhesiologie 0 70 82 / 796 - 0 (rund um die Uhr) 0 70 82 / 796 - 236 0 70 82 / 796 - 276 0 70 82 / 796 - 291 Enzkreis-Kliniken Mühlacker - Zentrale 0 70 41 / 15 - 1 · Fax 0 70 41 / 15 - 23 86 Geriatrische Rehabilitationsklinik Mühlacker - Zentrale 0 70 41 / 15 - 50 02 · Fax 0 70 41 / 15 - 50 03 Landratsamt Enzkreis - Netzwerk looping Wir bieten - Anlaufstelle bei Essstörungen - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe/ Selbsthilfegruppen (KISS) Telefon 0 72 31 / 308-9743 3 Soziales Seniorenzentrum Keltern Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105 E-Mail: [email protected] Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Kaufmänn. Leitung: Petra Allion Bachstraße 30-32, 75210 Keltern Tel. 0 72 36 / 13 09-0, Fax 0 72 36 / 13 09-29 Ambulanter Pflegedienst Leitung: Sylvia Burczynski, Jakob Lange Tel. 0 72 36 / 13 09-0 Beratung und Ambulanz: Nach tel. Vereinbarung. Wochenend- und Feiertagsdienst: auf Anfrage -HäuslicheAlten-undKrankenpflege - Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden -QualitätssicherungsbesuchefürPflegegeldempfänger - Fachspezifische Beratung -BeratungzurLeistungderKranken-undPflegeversicherung - 24-Stunden-Rufbereitschaft Nachbarschaftshilfe Leitung: Rose Reister, Tel. 0 72 36 / 13 09-15 Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung. - Hauswirtschaftliche Versorgung für ältere Menschen - Betreuung von Kindern und Haushalt im Rahmen der Familienpflege(z.B.beiKrankheitderMutter) - Individuelle Betreuung - Fahrdienste - Nachtbetreuung von 22.00 - 6.00 Uhr - Essen auf Rädern (tägl. warmes Essen, auch Sonn- und Feiertags.) - „ZIB.DE“ – zeitintensive Betreung demenziell erkrankter Menschen in der Häuslichkeit Tagespflege Straubenhardt Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt-Langenalb Leitung: Martina Murr-Weiß, Tel. 07248/9174-10 Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00-16.30 Uhr Besuch an einzelnen oder mehreren Tagen (montags bis freitags) - Hol- und Bringdienst - Schnuppertage -AbrechnungauchüberPflegekassen - Senioren aus Keltern sind herzlich willkommen Beratungsstelle für Hilfen im Alter Ihre Ansprechpartnerin ist: Martina Schellenschmitt, Dipl.Sozialarbeiterin (FH) Bachstr. 30, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236-1309-25, [email protected] Wir beraten, informieren und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen – bei Fragen zu Hilfs-und Unterstützungsmöglichkeiten im Alter – wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden – im Umgang mit Behörden und in schriftlichen Angelegenheiten –beiFragenzurPflegeversicherung – bei Fragen zu Vollmachten,Betreuungs-und Patientenverfügungen – bei Fragen zu verschiedenen Wohnformen im Alter –ineinemGesprächskreisfürpflegendeAngehörige Im Bedarfsfall vermitteln wir die entsprechenden Hilfsangebote oder stellen den Kontakt zu weiteren Fachdiensten her. Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt und können, falls notwendig, auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die persönliche Sprechzeit ist: Mi. 8.30 – 10.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung 4 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche: Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim, Telefon 0 72 31 / 3 08 70 Beratung bei Trennung und Scheidung, bei Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen. DemenzZentrum Bachstraße 32, 75210 Keltern-Dietlingen Tel. 07236 / 130 - 508 - Nachmittag für Demenzkranke dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr - Nachmittag für Demenzkranke mit ihren Partnern/Angehörigen mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr - Beratungstermine nach Vereinbarung Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen für Senioren Träger: Gemeinde Keltern Bachstraße 23 + 32, Mozartstr. 18, 75210 Keltern Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 64 27 Büro: Mozartstr. 18, 75210 Keltern-Dietlingen Begegnungsstätte Spritzenhaus Östliche Friedrichstraße 2/1, 75210 Keltern Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 71 52 Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt Beratungsstelle für Schwangere u. Schwangerschaftskonfliktberatung,Pestalozzistr.22,75172Pforzheim. Außenstelle Wilferdingen, Kirchstr. 15/1, 75196 Remchingen Terminvereinbarung unter 07231 / 37 87 - 58 [email protected], www.diakonie-pforzheim.de pro familia Pforzheim e.V. Beratung rund um Schwangerschaft und Elternsein, anerkannte BeratungsstelleimSchwangerschaftskonflikt(§218),BeratungzuSexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik Parkstraße 19-21, 75175 Pforzheim, Telefon 07231/607 586-0 www.profamilia.de/pforzheim Terminvereinbarung: Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Mo.-Mi. 15.00 - 17.00 Uhr Fachberatungsstelle Enzkreis für Menschen in Wohnungsnot und Fragen der Existenzsicherung Persönliche Beratung, Unterstützung und Information im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Wohnraum- und Existenzsicherung. Sprechzeiten nach Vereinbarung im Wichernhaus / Pforzheim. Westliche 120, 75172 Pforzheim, Tel: 07231/566196-61, Mail: [email protected] "Anlaufstelle" – Hilfe in Lebenskrisen und bei Suizid-Gefahr Telefon 0171 / 80 25 110 Tägliche Bereitschaft 75172 Pforzheim, Luisenstraße 54 – 56 Anlaufstelle bei Essstörungen Beratung für Betroffene und Angehörige (keine Altersbegrenzung – kostenfrei) Telefon 07231 / 9 22 77 - 60 Anwesenheitszeiten: Di., Mi., Fr. (Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört) [email protected], www.planb-pf.de Plan B, Beratungsstelle, Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim Angehörige von Alkoholikern (Al-Anon) Selbsthilfegruppe. Wir treffen uns jeden Samstag, 19 – 21 Uhr, Maximilianstr. 28, 75172 Pforzheim (Erlöserkirche). Tel. 07248-1702 oder 0157-36770321. Gemeindenachrichten 19/2015 VERANSTALTUNGSVORSCHAU FÜR KELTERN Gesangverein Eintracht Weiler 8. Mai: Erste Schnupperstunde der Singzwerge (Kinder ab 2 Jahre) 16.00 - 16.30 Uhr im ev. Kindergarten Weiler 1.OG über 30 Seiten über die zahlreichen Angebote für und mit älteren Menschen. Die Broschüre liegt in den Rathäusern auf oder kann bei der Beratungsstelle Hilfen im Alter Tel. 07236/130925, dem DemenzZentrum Keltern Tel. 07236/130508 oder der Sozialstation Keltern Tel. 07236/ 13090 angefordert werden. Ellmendinger Kelterkonzerte 9. Mai: Saisoneröffnung mit „Dapper Dan Man“, Country und Bluegras in der Historischen Ellmendinger Kelter. Beginn 19.30 Uhr, Eintritt 10 Euro Freizeitsportverein Keltern-Weiler e. V. 14. Mai - Himmelfahrt: Frühlingsfest vor der Mehrzweckhalle in Weiler Beginn: 10 Uhr mit Gottesdienst der Ev. Kirchengemeinde Ellmendingen, Weiler und Dietenhausen Bund der Selbständigen 16. Mai: Frühlingfest rund um den Lindenplatz in Ellmendingen. Beginn 18 Uhr Broschüre informiert über die umfangreichen Angebote „Miteinander – füreinander“ diese Worte stehen allgemein für eine gesellschaftliche Verpflichtung. Ergänzt mit dem Zusatz „seniorenfreundliche Gemeinde Keltern“ sind sie auch Motto und Programm für den gleichnamigen Arbeitskreis, der sich zum Ziel gesetzt hat, generationenübergreifend mit verschiedener Einrichtungen vor allen Dingen älteren Menschen ein angenehmes Leben in der Gemeinschaft bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Dazu leisten vor allen Dingen die Unterstützung- und Freizeitangebote von Einrichtungen und Vereinen einen wesentlichen Beitrag. „Diese Angebote sollen Menschen zur Verfügung stehen, auch wenn Einschränkungen, wie eine Demenz oder körperliche Beschwerden vorliegen. Aktivitäten in der Gemeinschaft machen in jedem Lebensabschnitt Spaß. Sie halten fit und tragen zur Lebensqualität bei“, so Kelterns Bürgermeister Steffen Bochinger bei der Vorstellung der Broschüre „Senioren aktiv in Keltern“. Dass es in Keltern viele verschiedene Angebote dazu gibt, dies unterstreichen auch Martina Schellenschmidt, von der Beratungsstelle für Hilfen im Alters, Petra Allion von der Sozialstation Keltern (v.l.) bei der Präsentation der druckfrischen Broschüre, die umfassend über alle Angebote informiert. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde hat der Arbeitskreis „miteinander-füreinander, seniorenfreundliche Gemeinde Keltern“, die Broschüre erstellt um sie Interessierten, gleich welcher Altersklasse zur Verfügung zu stellen. 2011 gegründet kann der Arbeitskreis, der auch mit Bundesmitteln unterstützt wird bereits auf Angebote wie die Taschengeldbörse, die kleinere Unterstützungen und Handreichungen von Jüngeren an die ältere Generation bietet, sowie Vorträge, Aktionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und den Ausbau von Sitzangelegenheiten in den verschiedenen Ortsteilen verweisen Zusammengestellt, auch mit Unterstützung der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz, informiert sie auf Gemeindenachrichten 19/2015 Haus der Familie, Am Hasenstock 23, 75334 Straubenhardt Tel. 07082/929550, Fax 07082/ 929564 [email protected], www.hdf-Straubenhardt.de PEKIP, Spiel uind Bewegungsanregungen für Babys EK 3 3-5 Monate – 8 x montags, 08.06.15, 9.00 – 10.30 Uhr EK 4 5-7 Monate – 8 x montags, 08.06.15, 10.45 – 12.15 Uhr Eltern – Kind – Cafe Mittwoch, 13.05.15 von 15.30 – 17.00 Uhr Exkursion in die heimische Natur UN 3 – für Naturliebhaber jeden Alters. Samstag, 16.05.15 von 9.00 – 13.00 Uhr – nur bei schönem Wetter – Zeichen-Experimente PK 7 – lassen Sie sich auf Zeichnenspiele ein… Dienstag, 19.05.15 von 19.00 – 21.00 Uhr Die 5 Tibeter, kostenloser Schnupperabend GG40 Donnerstag, 21.05.15 von 17.30 – 18.30 Uhr Kleine Pferdefreunde machen Ferien – Kinder von 6 – 12 Jahre EK 21 26.05. – 29.05.15, 9.00 – 17.00 Uhr EK 22 01.06.-03.06.15 9.00 - 17.00 Uhr Ponyreiten EK 28 – für 2-9-jährige mit erwachsener Begleitung Samstag, 13.06.15 – 15.00 – 16.00 Uhr Filzen im Sommer EK 43, Schlampermappen, Blumen und Perlen ! Für Kinder im Grundschulalter und kleine Kinder mit Begleitung. Mittwoch, 17.06.15 und 15.07.15, 15.00 – 17.30 Uhr Erziehen ohne Stress PP3 – konkrete Anregungen für zu Hause erleichtern es, neu gewonnene Handlungsalternativen direkt in den Erziehungsalltag umzusetzen. 3 x samstags, ab 13.06.15 (20.06./27.06.) 10.00 – 15.00 Uhr mit Mittagspause Kernzeitenbetreuung – Fortbildung in 3 Workshops 24.06./ 01.07./08.07.15 – mehr Info auf unserer Hompage Auf Grund des Feiertags am nächsten Donnerstag, verschiebt sich der nächste Redaktionsschluss auf Montag, den 11.05.15, 10.00 Uhr! und der nächste Anzeigenschluss auf Montag, den 11.05.15, 12.00 Uhr In KW 23 ist wegen Fronleichnam der Redaktionsschluss auf Montag, den 01.06.15, 10.00 Uhr! vorverlegt und der Anzeigenschluss auf Montag, den 01.06.15, 12.00 Uhr 5 Krankenpflegeverein unterstützt die Sozialstation Keltern erneut mit einer Fahrzeugspende Über800MitgliederzähltderKrankenpflegevereinKeltern,dessen satzungsgemäß vornehmliche Aufgabe es ist die örtliche Sozialstation nach Kräften zu unterstützen. Diese Unterstützung kommt andererseits wieder den hilfebedürftigen oder betagten Mitgliedern mit einem guten medizinischen Versorgungs- und Betreuungsangebot zu Gute. In diesem Sinne freuten sich der VorsitzendedesKrankenpflegevereinsRolfMertz,sowiedessen Stellvertreter Rainer Eberle und der langjährige Vorsitzende und heutige Beisitzer Hermann Künzler, der Sozialstation Keltern, als Teil der Sozialen Dienste Straubenhardt-Keltern eine Sachspende in Form eines neuen Fahrzeuges übergeben zu können. In kräftiger gelber Lackierung dient der viertürige Renault-Clio künftigvornehmlichdenFahrtenderPflegekräftezudenPatienten, aber auch für sogenannte Begleitfahrten, das sind Fahrten mit Klienten der Sozialstation zum Arzt oder zu sonstige Terminen. Wie wichtig die Unterstützung der sozialen Dienste und ihrer örtlichen Einrichtungen ist, verdeutlichen die Zahlen. So wurden, wie die kaufmännische Leiterin der Sozialen Dienste Straubenhardt-Keltern, Petra Allion, bei der Fahrzeugübergabe gemeinsam mit der Pflegedienstleiterin Sylvia Burczynski feststellte, im vergangenen Monat in Keltern insgesamt 162 Klienten betreut.DiessowohlinderhäuslichenAlten-undKrankenpflege, als auch durch die Nachbarschaftshilfe, mit Essen auf Rädern undinderTagespflege.AlleindieSozialstationKelternzählt26 Mitarbeitende. In der Nachbarschaftshilfe engagieren sich über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis oder als geringfügig und fest angestellte Kräfte. Erfreut über die stattliche Sachspende im Wert von 10 000 € zeigte sich auch der Geschäftsführer der Sozialen Dienste Straubenhardt-Keltern Reinhold Varwig und resümierte. „Mit dem neuen Fahrzeug sind nun 31 PKWs in Straubenhardt und 15 PKWs in Keltern im Einsatz für hilfebedürftige und ältere Menschen. Mit einem gewissen Stolz konnte der Krankenpflegevereinsvorsitzende Rolf Mertz auch feststellen „Dieser PKW ist bereits der vierte seiner Art, den der Krankenpflegeverein der Sozialstation zur Verfügung stellen kann.“ Eine Feststellung, die auch den stellvertretendenPflegedienstleiterJakobLangeunddiePflegedienstkraftundgleichzeitigeSchriftführerindesKrankenpflegevereins Gabi Heuberger beeindruckte. Bei der Fahrzeugübergabe wurde auch darauf hingewiesen, dass es für Mitglieder zahlreiche Vergünstigungen bei de Inanspruchnahme der Sozialstation und deren Dienste gibt. Deshalb werden auch Sie Mitglied im Krankenpflegeverein Keltern Mitgliedsbeitrag Einzelpersonen: 10,74 €/jährlich, Familien 18.41 €. 6 Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Tagespflege Langenalb Die Volksbank Pforzheim unterstützt die Tagespflege durch eine großzügige Spende – Wir sagen Danke! Am Montag, den 27.4.2015, nahm Frau Murr-Weiß, Leiterin der TagespflegeLangenalb,mitgroßerFreudeinderVolksbank-Filiale Schwann stellvertretend von Herrn Neuweiler einen Scheck in Höhe von 500 € entgegen. Strahlende Gesichter bei der Spendenübergabe. Die Erweiterung der Kapazität von bisher 25 auf 40 Personen ist zumindest räumlich zurzeit voll im Gange. Ab 1. Juni können Tagesgäste und neue Gäste die Räumlichkeiten nutzen. Somit war auch die Frage, an welcher Stelle die herzliche Geste der Volksbank eingesetzt werden sollte, schnell geklärt. Momentan läuft der Umbau im Obergeschoss der Tagespflege Langenalb auf Hochtouren und jede Spende ist nützlich und willkommen. Zu Gute kommt dies vor allem unseren Tagesgästen, da für sie noch mehr Möglichkeiten der individuellen Betreuung geschaffen werden. Die offiziell geplante Eröffnung der 2. Etage ist auf den 1. Juni geplant und wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir noch neue Gäste aufnehmen können. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns oder Sie überzeugen sich selbst vor Ort, am Tag der offenen Tür. Dieser findet am 18.7.2015 statt und wir freuen uns, sowohl Alt als auch Jung begrüßen zu dürfen. Der Umbau läuft auf Hochtouren. Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Die Gemeinde Keltern lädt zu folgenden Veranstaltungen ein: Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Montag, 11.05.2015 14.30 - 17.30 Uhr Spielnachmittag Dienstag, 12.05.2015 11.30 - 13.00 Uhr AWO-Mittagstisch im Spritzenhaus Anmeldung bei Frau Höpfinger Tel. 6427 Gemeindenachrichten 19/2015 13.00 - 17.00 Uhr Sing- und Spielenachmittag 18.30 - 20.00 Uhr VHS Französisch, Frau Decker Mittwoch, 13.05.2015 14.00 - 17.00 Uhr Spielrunde der Schachfreunde Donnerstag, 14.05.2015 Feiertag 09.30 - 11.00 Uhr kein VHS Französisch, Frau Decker 14.30 - 17.00 Uhr kein Handarbeitskreis Freitag, 15.05.2015 15.00 - 17.30 Uhr Gemeindebücher geöffnet Seniorenausflug am 21. Mai Am Donnerstag, den 21. Mai haben Sie die Möglichkeit die Goldstadt Pforzheim bei einer besonderen Stadtrundfahrt mit Führung zu erleben. Zusammen erkunden wir die Sehenswürdigkeiten in der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen. Mittagessen werden wir im Museumskaffee beim Reuchlinhaus. Wer Lust hat kann das weltberühmte Schmuckmuseum mit unserer Stadtführerin erkunden, oder im Stadtgarten spazieren gehen. Anschließend treffen wir uns zu Kaffee und Kuchen und fahren dann nach Keltern zurück. Anmeldung und weitere Informationen bei Frau Höpfinger Tel. 6427 Theaterfahrt am Sonntag, den 14. Juni 2015 Am Sonntag, den 14.06.15 findet um 15.00 Uhr wieder eine Sondervorstellung des Stadttheaters Pforzheim statt. Aufgeführt wird das Tanzstück „SACRE“ von James Sutherland nach der Musik von Igor Strawinsky. Zu diesem unterhaltsamen Balettnachmittag sind alle Theaterfreunde recht herzlich eingeladen. Ihre verbindliche Anmeldung nimmt Frau Höpfinger unter der Tel. Nr. 6427 bis 2. Juni entgegen. Wir freuen uns sehr über alle, die es lernen möchten. Unsere Strick- und Häkelfrauen geben auch gerne ihre Erfahrungen weiter. Also … Handarbeitszeug eingepackt … am 11. Mai 2015 um 14.30 Uhr ist das nächste Treffen in gemütlicher Runde. Amtliche Nachrichten Einladung zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 12. Mai 2015, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Keltern-Ellmendingen eine Sitzung des GEMEINDERATES statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen. gez. Steffen Bochinger, Bürgermeister Öffentliche Tagesordnung: 1. Fragen der Bevölkerung 2. Vorstellung des Haushaltsvollzugs 2014 und des Haushaltsplanes 2015 für den Forstbetrieb A) Feststellung des Ergebnisses des Waldwirtschaftsplanes 2014 B) Beschlussfassung über den Kultur- und Nutzungsplan 2015 3. Beratung und Beschlussfassung über die Forsteinrichtungserneuerung im Gemeindewald Keltern / Forsteinrichtungswerk 2015 4. Bekanntgaben und Verschiedenes 5. Fragen der Gemeinderäte Straßensperrung in Ellmendingen wegen Radrennen am kommenden Sonntag Seniorenzentrum Keltern Seniorenzentrum Keltern Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105 E-Mail: [email protected] Am Sonntag, 10. Mai 2015 ist wegen der Radsportveranstaltung in Ellmendingen in der Zeit von 7:00 bis 17.00 Uhr eine weiträumige Straßensperrung innerhalb und außerhalb von Ellmendingen erforderlich. Die Rennen werden auf einem rund vier Kilometer langen Rundkurs von der Winzerhalle in Ellmendingen durch das Industriegebiet „Unter Bruch“ und über den Kreisverkehr zurück geleitet. Es wird Zeit, dass wir uns vorstellen!!! Seit Janur 2015 besteht unsere Strick- und Häkelgruppe. Genauer gesagt im SZK - Seniorenzentrum Keltern. Wir sind ein offenes Haus und bieten diese Gruppe, unter ehrenamtlicher Leitung zweier Mitarbeiterinnen, Helga Dann und Katharina Starzmann, nicht nur für unsere Bewohnerinnen, sondern auch für alle Interessierten, jeden Alters aus der Bevölkerung an. Wir treffen uns jeden 1. und 3. Montag im Monat in der Cafeteria im SZK, um gemeinsam an eigenen Arbeiten zu „sträkeln“ (strikken und häkeln) oder auch an Gemeinschaftsarbeiten. Gemeindenachrichten 19/2015 Betroffen sind davon folgende Straßen Start: Winzerhalle Ellmendingen – Winzerstraße – Frankenstraße – Otto-Maurer-Straße – Keplerstraße – Durlacher Straße – Industriegebiet Unterbruch – Liebigstraße – L339 – Kreisverkehr – L562 – Ettlingerstraße – Keplerstraße – Durlacher Straße – Winzerstraße – Ziel Winzerhalle Der überörtliche Verkehr ist insbesondere von der Sperrung des Kreisverkehrs auf L339/L562 (Schwimmbad-Kreisel) Richtung Dietenhausen-Remchingen und Richtung Weiler, Auerbach und Ittersbach betroffen. Bitte beachten: Anfahrt zum Radrennen nach Ellmendingen nur über BAB-Ausfahrt Pforzheim-West Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich während der Veranstaltungen keine Fahrzeuge auf der Rennstrecke befinden dürfen. Bitte parken Sie ihre Fahrzeuge außerhalb der Rennstrecke. Herzlichen Dank im Namen der Radsportjugend Baden-Württemberg 7 Zahlungshinweis Am 15. Mai 2015 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig: 2. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlung für 2015 2. Rate Grundsteuer für 2015 Außerdem wird an die Zahlung aller übrigen Gemeindeabgaben erinnert. Bei allen Einzahlungen bitten wir um Angabe des neuen Kassenzeichens. Zahlungspflichtige, welche der Gemeindekasse Abbuchungsermächtigungen erteilt haben, sind von diesem Zahlungshinweis nicht betroffen. Die Gemeindekasse ist nach den gesetzlichen Bestimmungenverpflichtet,beiverspäteterBezahlungvonSteuern und Abgaben Säumniszuschläge zu erheben. Mahnungen müssen mit einer Mahngebühr belegt werden. Es wird daher gebeten, die Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen. Rückständige Abgaben müssen beigetrieben werden, wobei die zusätzlichen Kosten bereits bei der Einleitung von Vollstrekkungsmaßnahmen entstehen und vom Zahlungspflichtigen in voller Höhe zu tragen sind. Wir bitten um unbedingte Einhaltung der Zahlungstermine. Ihre Gemeindekasse Keltern ✁ Gemeindekasse Keltern Weinbergstr. 9 75210 Keltern Gläubiger-Identifikationsnummer: DE02 ZZZ0 0000 0153 56 Mandatsreferenznummer: MAND __ __ __ __ __ __ (wird von der Gemeindekasse vergeben) SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Gemeinde Keltern, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Keltern auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Vorname, Name: __________________________________________________ Straße, Hausnummer: __________________________________________________ Postleitzahl und Ort: __________________________________________________ Kreditinstitut (Name und BIC): _______________________________________________ __ __ __ __ __ __ __ __ | __ __ IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22. Stellen): DE __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ Abgabenart: Kassenzeichen: Alle fälligen Beträge __ __ __ __ __ __ Kindergartenentgelt __ __ __ __ __ __ - 40__ Pacht __ __ __ __ __ __ - 810 Miete __ __ __ __ __ __ - 820 Wasser-/Abwassergebühren __ __ __ __ __ __ - 888 - __ Grundsteuer __ __ __ __ __ __ - 900 Gewerbesteuer __ __ __ __ __ __ - 930 Hundesteuer __ __ __ __ __ __ - 940 Einmalige Zahlung __ __ __ __ __ __ _________________________ Ort, Datum ✁ _______________________________________ Unterschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) Austausch der Wasserzähler Nach dem Eichgesetz müssen Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden, Das letzte Einbaudatum bzw. das Austauschjahr ist auf der Innenseite des Wasserzählerdeckels angegeben. Für dieses Jahr werden ab sofort bis September in allen Orts8 teilen die betroffenen Wasserzähler mit Eichjahr 2009 und älter ausgetauscht. Wir möchten deshalb die Hauseigentümer bitten, den Zugang zur Wasseruhr freizuhalten. Mit dem Austausch der Wasserzähler, wurde die Firma Zepp aus Neuenbürg beauftragt. Der Firmenmitarbeiter kann sich entsprechend ausweisen. Ihr Rechnungsamt Keltern Wohnraum für Flüchtlinge gesucht Mit den steigenden Flüchtlingszahlen sind auch die Kommunen zunehmend in der Pflicht und der Verantwortung, Flüchtlinge und Asylbewerber unterzubringen und zu betreuen. Die Gemeinde Keltern selbst und auch der Landkreis verfügen nicht über ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten und bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, um Ihre Mithilfe. Gesucht werden zur Anmietung oder zum Kauf leerstehende Wohnungen und Wohngebäude, die mit wenig Sanierungsaufwand nutzbar gemacht werden können. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Keltern ist Claudia Honnen, Tel: 07236 / 703-28, E-Mail: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Information für alle Vereine und Vereinsvorstände Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern rückwirkend zum 01.01.2015 beschlossen. Diese wird in den kommenden Tagen den Vereinen / Vereinsvorständen übersandt. Gemeinde Keltern Landkreis Enzkreis RICHTLINIEN DER GEMEINDE KELTERN ÜBER DIE FÖRDERUNG DER VEREINE IN KELTERN Vorbemerkung Um die Vereinsarbeit und die Jugendarbeit der Vereine zu unterstützen und zu intensivieren, werden die Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Keltern aufgestellt. Ausgehend vom derzeitigen Standard wird eine allen Vereinen gerecht werdende Förderung angestrebt. Die Förderung wird daran ausgerichtet, den Vereinen bei ihren Aufgabenstellungen zu helfen und dabei den wandelnden Strukturen und Ansprüchen gerecht zu werden. Die Förderung soll den Vereinen ermöglichen, sich selbst durch geeignete Initiativen eine gute und dauerhafte Existenzgrundlage zu schaffen und zu erhalten. Durch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihrer gesellschaftlichen und sozialen Aufgabe gerecht werden und damit einen wesentlichen Beitrag für ein gesundes, aktives, kulturelles und sportliches Gemeindeleben beitragen. Die Gemeinde unterstützt das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement so weit als möglich, besonders die vereinsinterne Jugendarbeit. Mit intensiver Jugendarbeit wird eine Basis für die Zukunft der Vereine gelegt. Daher soll die Nutzung der gemeindlichen Sportstätten durch die Jugend sowohl für den Übungs- als auch für den Sportbetrieb bis 19:00 Uhr kostenfrei bleiben. Auf diesen Grundgedanken basieren die folgenden Richtlinien der Gemeinde Keltern. I. Allgemeines Rechtsanspruch Auf die nachfolgend aufgeführten Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Ergänzungen, Änderungen oder abweichende Entscheidungen können vom Gemeinderat jederzeit allgemein oder im Einzelfall getroffen werden. Förderrahmen Die Förderung der Vereine erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung Gemeindenachrichten 19/2015 stehenden Haushaltsmittel des betreffenden Haushaltsjahres. Förderungswürdige Vereine 1.Der Verein muss seinen Sitz in Keltern haben und seit mindestens drei Jahren bestehen. Vereine sind auf Antrag grundsätzlich förderungswürdig, wenn sie mindestens 5 von den nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: a) als gemeinnützig anerkannt sind im Sinne der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (Nachweispflicht), b)dem kulturellen, sportlichen oder allgemeinen Wohl der Bevölkerung dienen, c)mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auf Wunsch der Gemeinde bei Veranstaltungen kostenlos mitwirken, d) insbesondere um die Jugendförderung bemüht sind, e)angemessene Mitgliedsbeiträge erheben und eine geregelte Kassenführung haben und f) angemessene Eigenleistungen im Verein erbringen. 2.Um die Vereine gezielter fördern zu können, werden sie folgenden Kategorien zugeordnet: A - Musik (Instrumental- und Gesangvereine), B - Sport (Sportanlagen und Sportgeräte benutzende Vereine), C - Allgemeininteresse (Kultur-, Soziale und sonstige Vereine), die für die Förderintensität durch die Gemeinde entscheidend sind. 3.Über die Aufnahme neu gegründeter Vereine für die Vereinsförderung entscheidet der Gemeinderat jeweils im Einzelfall auf Antrag. Eine Förderung wird erstmals ab dem auf die Aufnahme folgenden Kalenderjahr gewährt. 4.Nicht gefördert im Sinne dieser Vereinsförderrichtlinien werden: - Vereine und Organisationen, deren Mitglieder überwiegend von auswärts kommen, d.h. wenn der Anteil einheimischer Mitglieder unter 50 % liegt, - Vereine und Organisationen mit weniger als 20 beitragszahlenden Mitgliedern, - Politische Parteien im Sinne von Art. 21 GG, - Wirtschaftliche Vereine im Sinne von § 22 BGB, - Vereine, deren tatsächliche Zwecke nicht kulturelle, sportliche oder soziale Belange sind, - Örtliche oder überörtliche Vereinsbünde (Vereinsringe u. dgl.), - Fördervereine. II. Fördergrundsätze Die Gemeinde Keltern gewährt an die Vereine nachstehende Förderungen: 1. Bereitstellung gemeindlicher Anlagen, Plätze und öffentlicher Einrichtungen zur Benutzung durch die Vereine im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten; 2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb (Sockelbetrag); 3. Mitgliedsbezogene Jugendförderung; 4. Zuschüsse für Pflege von Sportanlagen und vereinszweckdienenden Räumlichkeiten, die im Eigentum des Vereins stehen; 5. Jubiläumsgaben; 6. Ehrengaben, freiwillige Leistungen; 7. Investitionsförderung. 1. Bereitstellen gemeindlicher Anlagen, Plätze und öffentlicher Einrichtungen Maßgebend für alle Plätze, Räume und Hallen der Gemeinde sind die jeweilige Benutzungs- und Gebührenordnungen sowie die Belegungspläne der Gemeinde. Änderungen und Einzelregelungen bleiben vorbehalten. 2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb - Sockelbetrag Die Gemeinde Keltern gewährt den Vereinen einen Sockelbetrag als Grundförderung, der sich nach den Mitgliederzahlen des Gesamtvereins richtet. Als Bemessungsgrundlage dient die jährliche Meldung der Mitgliederzahl des Vereins an die jeweilige Dachorganisation oder Verband nach dem Stand vom 1. Januar des lfd. Jahres. Soweit Vereine keiner Dachorganisation angehören ist eine Anschriftenliste der Mitglieder, unterteilt in erwachsene und jugendliche Mitglieder nach dem Stand vom 1. Januar des lfd. Jahres vorzulegen. Als Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien gelten aktive Vereinsmitglieder, die im Förderjahr das 5. bis 18. Lebensjahr vollenden und mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Keltern als Einwohner melderechtlich Gemeindenachrichten 19/2015 registriert sind. Der Antrag und die Unterlagen für die Grundförderung im laufenden Jahr sind der Gemeinde bis zum 30.06. zur Verfügung zu stellen. Jugendzuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die Liste der aktiven Jugendlichen (schriftlich mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum) und die Meldung an den Dachverband (soweit vorhanden) sind bis spätestens 30.06. des Förderjahres vorzulegen. Um eine gleichmäßige und möglichst gerechte Verteilung der Beträge zu gewährleisten, werden folgende Sockelbeträge zur Verfügung gestellt, unterteilt nach folgenden Kategorien: Kategorie A – Musik (Instrumental- und Gesangvereine): bis 50 Mitglieder 400 Euro 51 bis 100 Mitglieder 600 Euro ab 101 Mitglieder 800 Euro Kategorie B – Sport (Sportanlagen und Sportgeräte benutzende Vereine): bis 50 Mitglieder 400 Euro 51 bis 100 Mitglieder 800 Euro ab 101 Mitglieder 1.200 Euro Kategorie C – Allgemeininteresse (Kultur-, Soziale und sonstige Vereine): bis 50 Mitglieder 150 Euro 51 bis 100 Mitglieder 300 Euro ab 101 Mitglieder 450 Euro 3. Kopfbetrag für die mitgliedsbezogene Jugendförderung a) Zur Förderung der Jugendarbeit wird für jedes jugendliche Mitglied ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 20,00 Euro/Jahr gewährt. b) Die Musikvereine erhalten für jeden aktiven Jugendlichen, der durch einen qualifizierten Ausbilder Musikunterricht im Verein erhält, einen Zuschuss von 50,00 Euro/Jahr. 4. Zuschüsse für die Pflege von Sportanlagen und vereinszweckdienenden Räumlichkeiten, die im Eigentum des Vereins stehen Zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener bzw. über eine Benutzungsvereinbarung dem Verein überlassene oder vermietete Sportanlage und vereinszweckdienenden Räumlichkeiten erhalten die Vereine einen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Der Zuschuss beträgt - je Tennisspielfeld im Freien 100 Euro/Jahr; - je Leichtathletikanlage 800 Euro/Jahr; - je Sporthalle 1.000 Euro/Jahr; - je Rasen-Fußball-Sportplatz (Großfeld) 2.500 Euro/Jahr; - je anderweitigem Freizeitsportplatz 500 Euro/Jahr; -je Räumlichkeit, die dem Vereinszweck dient und nicht unter Punkt 4 schon aufgeführt ist, je angefangene 100 m² Nutzfläche (bis max. 299 m²) 300 Euro/Jahr. 5. Jubiläumsgaben Vereine und Verbände erhalten bei „klassischen“ Jubiläen (alle 25 Jahre, d.h. 25., 50., 75., 100. Vereinsjubiläum usw.) einen Zuschuss von 5,00 Euro je Jubiläumsjahr. Außerdem wird dem Verein eine Jubiläumsveranstaltung in einer gemeindlichen Einrichtung kostenfrei gestattet. 6. Ehrengaben, freiwillige Leistungen Finanzielle Würdigung bei sportlichen Titelgewinnen und anderen Vereinserfolgen (bei Doppelmeisterschaften wird die Meisterschaft der höher klassigen Mannschaft gewertet). Bei Sportvereinen und sonstigen Vereinen: Olympia-, WM- oder 350 Euro EM-Titelgewinnen pro Person bzw. Mannschaft DM-Titelgewinnen 150 Euro pro Person bzw. Mannschaft Meisterschaft oder Aufstieg 250 Euro bei Mannschaften (Erwachsene) pro Mannschaft Bei Musikvereinen: Erfolgreichen 250 Euro Wertungsspielteilnahmen für den Verein Bei Tierzuchtvereinen: DM-Titelgewinnen 75 Euro pro Tier 7. Investitionsförderung 1)Die Gemeinde Keltern gewährt nur einen Investitionszuschuss für ortsansässige Vereine, wenn die Maßnahme vom Gemeinderat als förderfähig anerkannt wird. 9 2) Nicht förderfähig sind Investitionen, die das bewegliche Vermögen des Vereins betreffen wie beispielsweise der Erwerb von Trainingsanzügen oder Sportgeräten. 3) Die Investitionsmaßnahme ist im Vorfeld mit der Gemeinde Keltern abzustimmen. Dabei sind die Planvorlagen sowie eine Finanzierung des Projekts seitens des Vereins vorzulegen. Des Weiteren muss vom jeweiligen Verein dargestellt werden, wie die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. 4) Auf schriftlichen Antrag gewährt die Gemeinde Keltern den Vereinen zur Errichtung sowie zur Instandsetzung vereinseigener Anlagen und der dafür erforderlichen Nebenanlagen und Einrichtungen (unbewegliches Vermögen) einen Zuschuss in Höhe von 20 % höchstens jedoch 20.000 Euro der von der Gemeinde anerkannten Kosten. Als Richtwert gelten die vom Badischen Sportbund oder einer entsprechenden übergeordneten Stelle anerkannten Kosten. Bezuschusst werden: a) Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung), Kauf (ohne Grunderwerb); b) Instandsetzung (abzüglich 10% vom zuschussfähigen Aufwand); c) Maßnahmen, die unmittelbar dem Vereinszweck dienen; d) Geschäftsräume; e) sanitäre Einrichtungen; f) Schulungsräume; g) Flutlichtanlagen, Trainingsbeleuchtungen; h) besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes; i) Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse. Nicht gefördert werden: a) Zuschaueranlagen; b) Grunderwerb; c) gärtnerische Anlagen; d) Parkplätze; e) Vereinsgaststätten u.ä.; f) Reparaturen; g)Bauunterhaltung/Pflege; h) Speisen und Getränke. 5) Auszahlungen werden unbar geleistet und erfolgen nur auf die der Gemeinde bekannte Bankverbindung. 6) Abtretungen des Zuschusses werden nicht anerkannt. Die Zuschüsse haben ab Bewilligung eine Zweckbindung von 10 Jahren und sind bei vorzeitiger Aufgabe des zuwendungsfähigen Zweckes zurückzuerstatten. 7) Der Eigenanteil des Vereins an den Kosten der Baumaßnahme muss mindestens 25 % betragen. Maximal 10% der Gesamtkosten kann der Verein dabei durch Eigenleistungen erbringen, so dass mindestens 15% finanziell vom Verein zu tragen sind. Beim Ansatz und der Abrechnung der Eigenleistungen können je Arbeits- und/oder Maschinenstunde 11 Euro je Stunde in Anrechnung gebracht werden. Eigenleistungen werden bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten anerkannt. 8) Der Antrag muss für das nächste Haushaltsjahr bis zum 30.09. eines jeden Jahres vorliegen, damit die entsprechenden Gelder im Haushalt bereitgestellt werden können. Später eingehende Anträge können erst im übernächsten Jahr berücksichtigt werden. 9) Die Investitionsmaßnahmen sollen zusammenhängend beantragt werden und die Investitionssumme muss dabei mindestens 5.000 Euro betragen. III. Inkrafttreten Die Richtlinie der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. Die bisherige Richtlinie verliert zum gleichen Zeitpunkt Ihre Gültigkeit. Keltern, 28. April 2015 Steffen Bochinger, Bürgermeister Jugendliche aus Polen und Ungarn verbessern ihre Deutschkenntnisse Gastfamilien gesucht: Das Landratsamt Enzkreis und der Jugendring Enzkreis e.V. suchen Gastfamilien für Schülerinnen und Schüler zwischen 16 und 18 Jahren, die vom 11. bis 26. Juli in Pforzheim an einem Deutsch-Sprachkurs teilnehmen werden. Die Jugendlichen kommen aus der polnischen Partnerstadt Myslowice und dem ungarischen Partnerkomitat Györ-Moson-Sopron. Werktags haben die Gäste von 8:30 bis 12:30 Uhr Unterricht in der Volkshochschule 10 in Pforzheim. Nachmittags stehen Ausflüge mit Besichtigungen und Workshops auf dem Programm. Daran können auch die eigenen Kinder der Gastfamilien teilnehmen. Die Jugendlichen bekommen eine Fahrkarte für den VPE-Bereich, damit sie problemlos nach Pforzheim zum Unterricht kommen können. Alle Teilnehmer haben in ihrem Heimatland bereits Deutsch gelernt, so dass die Verständigung keine Schwierigkeiten bereiten dürfte. Für den Notfall werden sie aber von Betreuern begleitet. Die Gasteltern bekommen für ihre Ausgaben einen Pauschalbetrag von 100 Euro pro Jugendlichem. Zusätzlich gibt es Gutscheine für freien Eintritt in die Freibäder der Umgebung, die nicht nur für den Gast, sondern für alle Familienmitglieder gelten. Interessierte Familien – idealerweise mit Jugendlichen im gleichen Alter – werden gebeten, sich beim Landratsamt Enzkreis unter Telefon 07231 308-9548 oder per E-Mail an pressestelle@ enzkreis.de zu melden. Anmeldungen zum Hobbykünstler-Markt beim Straßenfest in Ellmendingen noch möglich Im Rahmen des Straßenfestes vom 26. - 28. Juni 2015 findet auch diesmal wieder ein Hobbykunst-Handwerkermarkt statt. Der Hobbykünstlermarkt, wird ausgerichtet vom AHK und findet am Samstag, 26. Juni von 16 – 22 Uhr und am Sonntag 27. Juni von 11 – 17 Uhr im Bürgersaal, Rathaus Ellmendingen statt. Anmeldungen bei: Gerlinde Fassnacht 07236/7145 und Kati Starzmann: 07231/ 7788708 oder 0179/1275539 Gemeindebücherei Keltern – Begegnungsstätte Spritzenhaus Dietlingen – Einladung zur Buch-Präsentation Die Gemeindebücherei Keltern präsentiert am Freitag, 8. Mai 2015 ab 15 Uhr „Neues aus der Bücherwelt“. Es werden zahlreiche Neuerscheinungen vorgestellt. Bei Kaffee und Gebäck sind alle interessierten Leser herzlich zur Gesprächsrunde eingeladen. Aus der Arbeit des Gemeinderats Sitzung vom 28.04.2015 Zu Beginn der Sitzung gab es folgende Fragen der Bevölkerung: • FriedhofDietlingen Ein Bürger wollte wissen, ob das Denkmalamt inzwischen eine Stellungnahme zu den geplanten Stelen vor der Kirchenmauer auf dem Friedhof in Dietlingen abgegeben habe. Eine Zustimmung für den Standort liege noch nicht vor, die Verwaltung stehe aber mit dem Denkmalamt in Verbindung und werde die Planung rechtzeitig mit diesem abstimmen, teilte Bürgermeister Bochinger mit. • AnbauKindergartenSpeiterling Eine Bürgerin fragte an, ob der Anbau am Kindergarten Speiterling barrierefrei geplant sei. Dies wurde von Bürgermeister Bochinger bejaht. Gleichzeitig informiert er, dass die Barrierefreiheit bei Neubauten von öffentlichen Gebäuden eine gesetzliche Vorgabe sei. Als Nächstes stand der Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kelterner Gemeinderatsfraktionen zur Beratung der Kindergartenentgelte der Gemeinde Keltern“ auf der Tagesordnung. Hierbei ging es um die getroffene Vereinbarung aus einem Gespräch vom 13.10.2014 mit Christin Grüne als Vertreterin der Elterninitiative „Mehr Transparenz bei den Kindergartenentgelten!“, den Fraktionsvertretern des Gemeinderats und der Verwaltung, dass die nachfolgenden Punkte nochmals beraten werden sollen: 1. Die Elternbeiträge, die durch die Befreiung des letzten Kindergartenjahrs von der Gemeinde zu tragen sind (ca. 80.000 Euro), fiktiv der Einnahmeseite zuzuschreiben. Dadurch würde sich der Kostendekkungsgrad erhöhen. 2. Den Beschluss mit der jährlichen Erhöhung der Beiträge um 5 Prozent zu überdenken und evtl. diese Regelung auszusetzen, oder aber jährlich über die Erhöhung zu beschließen bzw. das Thema grundsätzlich nochmals zu beraten. Gemeindenachrichten 19/2015 3. Veröffentlichung der Kostendeckungsgrade. In der Sitzung vom 04.11.2014 war das Gremium mehrheitlich dafür, die Kindergartengebühren nach Bekanntgabe der neuen Zuschüsse auf schriftlichen Antrag des Gemeinderates wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, was nun erfolgte. Der Vorschlag der Verwaltung war, das derzeitige System zur Erhebung der Kindergartenentgelte in der Gemeinde Keltern unverändert bestehen zu lassen. Außerdem sollen die Beschlüsse vom 23. März 2010 zum Kindergartenentgeltsystem sowie vom 1. März 2011 zu den Modalitäten der Erhöhungen und Zuschläge weiterhin gelten, insbesondere für die jährliche fünfprozentige Anpassung und für die Erhebung des U3-Zuschlags in Höhe von 65 Prozent auf die Ü3-Beiträge, bis ein Kostendeckungsgrad – wie von den Kirchen und Kommunalen Landesverbänden empfohlen – von 20 Prozent der Elternbeiträge an den Betriebsausgaben erreicht ist. Des Weiteren soll bei der Ermittlung des Elternanteils das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr in der „Regelgruppe“ mit den jährlich ermittelten Beiträgen dem finanzrelevanten Kostendeckungsgrad fiktiv hinzugerechnet werden. Jürgen Müller wies darauf hin, dass die Aufwertung des Berufs der Erzieherin gewollt sei und die höheren Entgelte sich auf die Kosten auswirken. Deshalb gehe seine Fraktion mit dem Vorschlag der Verwaltung konform. Frank Kern erläuterte, dass aus Sicht seiner Fraktion der 20-prozentige Kostendeckungsgrad nie erreicht werde. Aufgrund der Preissteigerungsrate werde eine fünfprozentige Erhöhung des Beitrags für das anstehende Kindergartenjahr mitgetragen. Des Weiteren beantragte er: 1.Das Ziel einer 20-prozentigen Kostendeckung durch Elternbeiträge aufzugeben. 2.Die Gebührenerhöhung soll sich maximal im Bereich der Kostensteigerung bewegen. 3.Die Festlegung der Kindergartengebühren jährlich unter Darlegung der Einnahmen und der Betriebskosten vorzunehmen. Unterstützung erhielt er von den Fraktionssprechern der Freien Wählergemeinschaft und den Grünen. Dabei wies Michael Trägner auf das vielfältige Angebot hin, welches erhalten bleiben soll. Walter Appenzeller betonte ausdrücklich, dass er jeglichen Automatismus bei der Erhöhung der Kindergartengebühren ablehne. Carmen Dennig machte darauf aufmerksam, dass es in keinem Haushalt eine jährliche fünfprozentige Erhöhung der Geldmittel gebe, und Corinna Ratz hielt kleine Erhöhungen, aber nicht in jedem Jahr, für denkbar. Nach Auffassung von Manfred Dengler dürfe es nicht zu Lasten der Eltern gehen, wenn eine Kindergartengruppe nicht voll besetzt ist. Susanne Nittel fasste zusammen, dass sie die Aufgabe des Kostendeckungsgrads und eine jährliche Beschlussfassung über die Kindergartengebühren im Gemeinderat für mehrheitsfähig halte. Schwieriger sei es mit einer Einigung im Bereich der U3-Kinder. Deshalb schlug sie vor, dieses Thema in die Klausurtagung einzubringen. Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass für eine jährliche Beratung jeweils eine Kalkulation zu erstellen wäre, bei der die Betriebskostenabrechnungen der einzelnen Kindergärten maßgeblich seien. Damit könne eine Beschlussfassung nicht vor Juli erfolgen, weil erst dann die erforderlichen Fakten vorlägen. Anschließend ließ Bürgermeister Bochinger über die von Frank Kern eingebrachten Anträge abstimmen. Bei 11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erging der Beschluss, das Ziel einer 20-prozentigen Kostendeckung durch Elternbeiträge aufzugeben. Weiterhin beschloss das Gremium mehrheitlich (13 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen), für das Kindergartenjahr 2015/2016 an der noch geltenden Systematik einer jährlichen Gebührensteigerung von fünf Prozent festzuhalten. Den Antrag zur jährlichen Festlegung der Kindergartengebühren unter Darlegung der Einnahmen und der Betriebskosten, zog Frank Kern zunächst zurück. Seine Fraktion werde diesen nach Klärung noch offener Fragen zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Gemeinderat einbringen, teilte er mit. Anschließend ging es um die Vergabe der Architektenleistungen für das Bauvorhaben Um- und Erweiterungsbau Kindergarten „Im Speiterling“ im Ortsteil Dietlingen. Zunächst verwies der Vorsitzende auf die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 14. April 2015, bei der dem Gremium die Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen von drei Architekten vorgestellt und Fragen beantwortet wurden. Bei der anschließenden Beratung sei die Verwaltung gebeten worden, die Entwurfspläne den derzeitigen Leiterinnen des Kindergartens „Turnstraße (Oberlinhaus)“, Carola Nagy, sowie des Kindergartens „Im Speiterling“, Renate Müller, vorzulegen, damit diese die Konzepte aus pädagogischer Sicht beurteilen können. Beide hätten sich begeistert zum Vorschlag des Architekten Morlock geäußert, wohingegen die Pläne der beiden anderen Architekten aus erzieherischen Erwägungen nicht so geeignet seien, Gemeindenachrichten 19/2015 fasste Kämmerer Jürgen Germann das Ergebnis der Begutachtungen zusammen. „Die Verwaltung schlägt aufgrund der vorgelegten Varianten und Konzepte vor, den Auftrag zur Planung und Durchführung des Bauvorhabens, Um- und Erweiterungsbau Kindergarten „Im Speiterling“ an den Architekten Frank Morlock aus Königsbach-Stein zu vergeben, da bei ihm entsprechende Erfahrungswerte und Vorkenntnisse bestehen und uns das Konzept am schlüssigsten scheint“, resümierte Bürgermeister Bochinger. Der Verwaltungsvorschlag wurde vom Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen beschlossen. Zuvor hatte Walter Appenzeller erklärt, dass die Vorstellung der Architektenentwürfe öffentlich hätten stattfinden müssen, um der „Wichtigkeit der Entscheidung“ gerecht zu werden. Da dies in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt sei, habe er sich nicht beraten lassen können und werde sich deshalb der Stimme enthalten. Auch Anja Jost prangerte die fehlende Möglichkeit an, sich informieren zu können, zumal keine Fachbehörde einbezogen worden sei. Außerdem wäre beim Entwurf des Architekten Morlock die Barrierefreiheit nicht gegeben. Bürgermeister Bochinger erklärte, dass im Rahmen der weiteren Detailplanung neben dem Bauamt auch die weiteren Träger öffentlicher Belange mit einbezogen würden. Um die Barrierefreiheit zu erreichen, könne beim favorisierten Planungsentwurf jederzeit ein Lift oder Fahrstuhl integriert werden. Weiterhin erklärte der Vorsitzende, dass es bei der Auswahl eines Architekten allgemein üblich sei, dass diese ihre Ideen nichtöffentlich vorstellen, damit das „geistige Eigentum“ gewährleistet bleibe. Nach Auffassung von Gabi Markowis habe der Architekt Morlock den besten Entwurf eingereicht, auch wenn sie die Kostenschätzung als zu hoch einstufe. Manfred Dengler hingegen plädierte für den Entwurf des Architekten Beuchle aus Keltern. Dieter König wies darauf hin, dass der Umund Erweiterungsbau auch in die Vorstellungen für die Grundschulen und in der weiteren Folge auch in die Kindergartenlandschaft Ellmendingen hinein spiele. Deshalb sollte die dem Vorschlag zugrundeliegende Gesamtkonzeption in diesem Zusammenhang zumindest genannt - besser noch: diskutiert werden, war seine Anregung. Hierauf antwortete der Vorsitzende, dass mit dem Um- und Erweiterungsbau ein Beschluss des Gemeinderates aus der Haushaltsklausur 2012 umgesetzt werde, und die Gesamtkonzeption zum Schul- und Kindergartenwesen in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung käme. Die Betriebsformen für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Im Vorfeld hatte Kämmerer Jürgen Germann erklärt, dass es nach Auswertung der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr keine Änderung bei den Gruppenformen zu den letzten beiden Kindergartenjahren gebe. Insgesamt neun Kinder müssten an andere Kindergärten verwiesen werden, was von den Eltern akzeptiert wurde, so der Kämmerer auf Nachfrage von Susanne Nittel. Als Nächstes ging es um die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern. Aufgrund der im Gemeinderat besprochenen Vorgehensweise habe am 26.02.2015 ein Gespräch zwischen den vier Fraktionssprechern und der Verwaltung stattgefunden, berichtete der Vorsitzende. Ein wesentlicher, neuer Aspekt sei, dass die Grundförderung für die Vereine „unter Berücksichtigung von Eigentum oder Miete gewichtet wird“, welche bei den Sonderregelungen zum Tragen komme, so Bochinger. Grundlage für die Diskussion war der im November 2014 erstellte Entwurf der Verwaltung, der nun entsprechend angepasst wurde. In der Sitzung ging Bürgermeister Bochinger die einzelnen Punkte der Förderrichtlinie durch und merkte dabei an, dass es keine Änderungen im Bereich der Jugendförderung, der Jubiläumsgaben und der Investitionsförderung gebe. Rolf Mertz hielt eine optimierte Differenzierung bei der Staffelung der Vereine nach Mitgliederzahlen im Rahmen der Sockelbeträge für wünschenswert. Gabi Markowis war mit der Höhe der Förderung nicht zufrieden. „Das ist mir zu wenig“, war ihr Statement. Walter Appenzeller konnte sich eine dynamische Entwicklung der Förderrichtlinie gut vorstellen. Michael Trägner befürwortete, dass die Liegenschaften der einzelnen Vereine besser gefördert werden. Hermann Becker warb für den gefundenen Kompromiss und wünschte sich, dass die Förderrichtlinie einige Jahre Bestand habe. Zudem wies er darauf hin, dass die Vereine rund 50.000 Euro mehr Förderung erhalten würden, was einer Steigerung von rund 30 Prozent entspräche. Michael Sengle informierte, dass insbesondere die Sportvereine ein verstärktes Interesse daran hätten, die Vereinsförderrichtlinien jährlich zu beraten. Der Vorsitzende hingegen hoffte, dass die Richtlinie für längere Zeit gelten werde. Susanne Nittel zählte einige Vereine auf, deren Förderung zukünftig geringer ausfallen wird. Dies sei nicht in ihrem Sinne, weshalb man sich nochmals Gedanken machten sollte. Frank Kern erläutert seine Sichtweise und 11 beantragte anschließend: 1.Die unter Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage genannten Positionen Tennisspielfeld, Leichtathletikanlage und Fußballfeld im Verhältnis 7,5 : 100 : 100 zu bezuschussen. 2.In Abhängigkeit von der zu betreuenden Aktivenzahl einen Betrag von 100 Euro je qualifiziertem Betreuer und 20 zu Betreuenden (beispielsweise im Sport: Trainer- / Übungsleiterschein, bei musizierende Vereinen: Dirigent, Jugendleiter mit entsprechender Weiterbildung) zu gewähren. 3.Angebote des Behindertensports und Angebote, die in besonderer Weise der Inklusion und Integration dienen, auf Antrag besonders zu bezuschussen. Alle drei Anträge wurden vom Gremium mehrheitlich abgelehnt. Anschließend beschloss der Gemeinderat bei 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die neue Vereinsförderrichtlinie, die rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft tritt. Weiterhin wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass Vereine, welche durch die Neuregelung zukünftig weniger Zuwendungen erhalten, den bisherigen Förderbetrag für das Jahr 2015 behalten dürfen. Sonderregelugen zu den Vereinsförderrichtlinien gab es für den Musikverein (MV) Dietlingen e.V., den Turnverein Niebelsbach 1903 e.V. und dem FC Nöttingen 1957 e.V., Abteilung Basketball (Grüner Stern Keltern). Walter Appenzeller beantragte die Einzelabstimmung und gab zu bedenken, dass die Basketballabteilung „Grüner Stern Keltern“ die Gemeinde bundesweit bekannt mache, weil sie sehr hochklassig spiele und „Keltern“ im Vereinsnamen führe. Bei 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erging der Beschluss: Der Musikverein Dietlingen e.V. erhält rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu dem ihm nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien zustehenden Förderbetrag jährlich einen Sonderzuschuss von 3.000 Euro für die kostenlose Raumzurverfügungstellung für das Akkordeonorchester Dietlingen 1934 e.V. (als Kaltmiete). Einstimmig beschloss der Gemeinderat: Der Turnverein Niebelsbach 1903 e.V. erhält rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu dem ihm nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien zustehenden Förderbetrag jährlich einen Sonderzuschuss für die kostenlose Zurverfügungstellung der Turnhalle im Ortsteil Niebelsbach für Gemeindeveranstaltungen von 2.400 Euro. FC Nöttingen 1957 e.V. Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) A)Bei 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde der Antrag von Michael Sengle, der Basketballabteilung „Grüner Stern Keltern“ eine Grundförderung zu gewähren, abgelehnt. B)Auf Antrag von Michael Sengle erging bei 9 Ja-Stimmen, 3 NeinStimmen und 7 Enthaltungen der Beschluss: Die Nutzung der gemeindeeigenen Hallen wird der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) im Jugend- und Erwachsenenbereich wie einem Kelterner Verein zur Verfügung gestellt, womit ein Auswärtigen-Zuschlag entfällt. Der Entfall des Auswärtigen-Zuschlags gilt solange für den Bereich der Erwachsenen, wie mehrheitlich Kelterner Jugendlichen als Mitglieder in der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) gemeldet sind. Sobald keine mehrheitliche Anzahl von Kelterner Jugendlichen mehr gegeben ist, wird für alle Hallen-Nutzungen von ErwachsenenMannschaften der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) ein Auswärtigen-Zuschlag analog der Hallenordnung der Gemeinde Keltern erhoben. C)Wiederum einstimmig erging der Beschluss: Der Zuschuss für jeden Kelterner Jugendlichen (Jugendförderung) in der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) gemäß geltender Richtlinie zur Förderung Kelterner Vereine wird gewährt. Die unter A) bis C) genannten Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2015. Da die Grundförderung von 1.700 Euro für das Jahr 2015 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits entrichtet war, muss die Förderung für 2015 nicht erstattet werden. Somit erhält der Verein FC Nöttingen 1957 e.V. Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) ab dem 1. Januar 2016 erstmalig keine Grundförderung mehr. Im Anschluss bestätigte der Gemeinderat einstimmig die Wahl von Melanie Augenstein für fünf Jahre zur Abteilungskommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Keltern, Abteilung Weiler. Bürgermeister Bochinger sprach der im Sitzungssaal anwesenden Melanie Augenstein seinen herzlichen Dank aus und betonte, dass sie die erste Abteilungskommandantin im Enzkreis ist. Bekanntgaben und Verschiedenes • Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten 12 nichtöffentlichen Sitzung den Verkauf des Gewerbegrundstücks Flst. 18289 im Interkommunalen Gewerbegebiet Dammfeld/Regelbaum und die Reservierung des Grundstücks Neuberg 1 im Baugebiet Neuberg II in Keltern-Ellmendingen beschlossen hat. • Verbindungsstraße zwischen Ellmendingen und Nöttingen (Mühlwald) Zur Anfrage von Jürgen Müller aus der letzten Gemeinderatssitzung teilte Bürgermeister Bochinger mit, dass der Verkehr am Ostersonntag tatsächlich von der Polizei über die sonn- und feiertags für den Fahrzeugverkehr gesperrte Mühlwaldstraße umgeleitet wurde. Grund hierfür sei laut Stellungnahme des Polizeireviers Neuenbürg das Fußballspiel des FC Nöttingen gewesen, welches als Risikospiel eingestuft war und deshalb aus Sicherheitsgründen an einem Sonntag stattfinden musste. Um nach dem Spiel die Leichtigkeit des Verkehrs und somit einen schnelleren Abfluss zu gewähren, habe der Leiter des Abschnittes Verkehr vom Verkehrskommissariat Pforzheim einen geringen Teilverkehr, nämlich den, welcher in Richtung Ellmendingen geparkt war, über die ansonsten gesperrte Verbindungsstraße abfließen lassen. Ein Wenden der in Richtung Ellmendingen geparkten Fahrzeuge sei aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens aus Richtung Wohngebiet nicht möglich gewesen. Da die Fußballspiele grundsätzlich nicht an einem Sonntag stattfinden, sollte es zukünftig keine weiteren Sonderregelungen geben. Falls doch, wäre gegebenenfalls ein Hinweis in den Gemeindenachrichten hilfreich, so der Einsatzleiter der Polizei in seiner Stellungnahme. • Amphibienwanderung Zum Thema Amphibienwanderung, welches Hermann Becker in der letzten Sitzung angesprochen hatte, informierte der Vorsitzende, dass die Beschilderung inzwischen entfernt sei. Laut Mitteilung des Verkehrsamtes gebe es für jede Sammelstelle einen Koordinator, welcher die Straßenmeisterei des Enzkreises informiere, sobald die Beschilderung entfernt werden kann. Krankheitsbedingt habe es in diesem Jahr Verzögerung gegeben. Es gab folgende Fragen der Gemeinderäte: • Unebene Platten in Dietenhausen und Ellmendingen Manfred Dengler informierte über Gefahrenstellen durch unebene Platten beim Basketballkorb im Bereich des Rathauses Dietenhausen sowie beim Arnbach in Höhe des Geschäfts Schnepf in Ellmendingen. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis und sagte eine Überprüfung zu • Tempo 30-Beschilderung an der L 562 in Dietlingen und Ellmendingen Anja Jost fragte nach, wann mit der Beschilderung von Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten von Dietlingen und Ellmendingen zu rechnen sei. Die Anordnung des Verkehrsamtes an die Straßenmeisterei habe die Verwaltung bereits vor einigen Wochen zur Kenntnis erhalten, teilte Bürgermeister Bochinger mit und versprach, dass die Verwaltung nochmals nachhaken werde. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 12.05.2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen statt. Dieser Bericht sowie aktuelle Mitteilungen können auch auf der Internetseite www.keltern.de nachgelesen werden. Gemeindenachrichten 19/2015
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