Sportliche Aktivitäten an diesem Wochenende Schützenfest

Amtsblatt der Gemeinde Keltern
Herausgeber: G E M E I N D E K E LT E R N
Bezugspreis: 10,50 halbjährlich
Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich
Verantwortlich für den amtl. Teil: Bürgermeister Bochinger;
für den nichtamtlichen und Anzeigenteil:
BAUR-Typoform GmbH · Dieselstr. 15 · 75210 Keltern
Telefon 0 72 36 / 93 55 - 0 · Telefax 0 72 36 / 93 55 55
[email protected] · www.baurdruck.de
49. Jahrgang/Nr. 19
Freitag, 8. Mai 2015
Sportliche
Aktivitäten
an diesem
Wochenende
– Weitere Veranstaltungen im Innenteil –
Schützenfest
im Ellmendinger Schützenhaus
6. - 8. Mai:
Firmen- und Vereinsschießen
9. Mai:
Preisschießen
E 20656
www.schwalbe-ellmendingen.de
WOCHENEND- UND NOTDIENSTE
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Unfallrettung – Krankentransport
Euro-Notruf
112
Ärztlicher Notdienst
Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum
Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr,
Mittwoch:
13.00 – Donnerstag 8.00 Uhr,
Freitag:
16.00 – durchgehend bis Montag 8.00 Uhr,
Feiertags:
vom Vortag 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr,
Telefon 07231/ 498-8990
in dringenden Sonderfällen sind auch Hausbesuche
möglich: Tel. 01805/1929218
In Notfällen muss der Rettungsdienst unter 112
verständigt werden.
Notfallambulanz für Kinder + Jugendliche
Klinikum Pforzheim GmbH, Klinik für Kinder und
Jugendliche, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim
Telefon: +49 (0) 7231 / 969 - 2969
Mittwoch, Freitag und vor einem Feiertag: 15 - 20 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
8 - 20 Uhr
(telefonische Terminabsprache empfohlen)
Zahnärztlicher Notdienst
Nur Samstag und Sonntag
0 72 31 / 37 37
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Es wurde eine allgemeine Notdienstnummer für die
Tierärzte im Enzkreis eingerichtet.
Unter der Nummer 0 72 31 / 1 33 29 66
wird der Anrufer zum notdiensthabenden Tierarzt
weitergeleitet.
Apothekendienst
Freitag, 8. Mai 2015
Rathaus-Apotheke, Eisingen
Pforzheimer Straße 9 · Tel. 0 72 32 /8 14 84
Samstag, 9. Mai 2015
Schlössle Apotheke, Pforzheim
Westliche 80 · Tel. 0 72 31 / 4 24 64 20
Sonntag, 10. Mai 2015
Center-Apotheke, Pforzheim
Wilhelm-Becker-Straße 15 · Tel. 0 72 31 / 44 39 433
oder
Apotheke Singen, Remchingen-Singen
Goethering 141 · Tel. 0 72 32 / 7 05 80
Donnerstag, 14. Mai 2015
Paracelsus-Apotheke, Ellmendingen
Lindenstraße 2 · Tel. 0 72 36 / 83 38
Weitere Apotheken-Notdienste unter www.aponet.de
Pfarrämter in Keltern
Evang. Pfarramt
Dietlingen
Tel. 0 72 36 / 98 02 44
Evang. Pfarramt
Ellmendingen / Weiler
Tel. 0 72 36 / 86 13
Evang. Pfarramt
Niebelsbach
Tel. 0 70 82 / 94 83 27
Kath. Pfarramt
Tel. 0 72 31 / 44 17 93
Ambulanter Hospizdienst westlicher Enzkreis
Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung.
Psychosoziale Begleitung, Palliative Beratung.
Adresse:
Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern-Ellm.
Telefon:
07236 279 99 10
Ansprechpartnerin:
Heidi Kunz
0162 / 968 4052
Cornelia Haas 01520 / 9465 523
Mail:
[email protected]
Homepage: http://westlicher-enzkreis.hospiz-bw.de
2
Bachstraße 30, 75210 Keltern,
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 72 36 / 13 09-0, Fax: 0 72 36 / 13 09-29
Ambulanter Pflegedienst
Leitung:
Telefon:
Sylvia Burczynski
0 72 36 / 13 09-0
Gemeindebücherei
in der Begegnungsstätte
Freitags von 15.00 - 17.30 Uhr
Telefon während der Öffnungszeiten 0 72 36 / 71 52
Diakonisches Werk Pforzheim-Land
Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim,
Tel. 07231 9170-0, Fax 07231 9170-12,
E-Mail: [email protected]
•KirchlicheallgemeineSozialarbeit
•SozialpsychiatrischerDienst•Kur-Vermittlung
•VermittlungvonHaus-undFamilienpflege
•TagesstättefürpsychischkrankeMenschenin
Wilferdingen
Frauenhaus
des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt
Telefon 0 72 31 / 45 76 30
Feuerwehr / Polizei
Feuerwehr
Rufnummer 112
Polizei-Notruf
Rufnummer 110
Polizeiposten Remchingen-Keltern 0 72 32 / 37 25 80
Polizei-Revier Neuenbürg
0 70 82 / 7 91 20
Sterneninsel
Ambulanter Kinder- & Jugendhospitzdienst
für Pforzheim & Enzkreis
Der ambulante Kinder und Jugendhospizdienst für Pforzheim &
den Enzkreis bietet unentgeltlich Unterstützung wenn ein Kind
oder ein Elternteil die Diagnose einer schweren und unheilbaren
Erkrankung erfahren hat.
Geschulte Mitarbeiter begleiten auch Kinder und Jugendliche
nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen.
Wittelsbacherstraße 18, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 8001008
[email protected], www.sterneninsel.com
Öffnungszeiten der Postagenturen
Dietlingen - Getränke Luz
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr; Di. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr
Sa.
9.00 - 12.30 Uhr; Montagnachm. geschlossen
Ellmendingen, Durlacher Str. 2
Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.00 Uhr
Sa.
9.00 - 12.00 Uhr
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale
0 72 43 / 1 80-0
Störungsstelle (Tag und Nacht erreichbar)
Strom
0800 / 3 62 94 77
Erdgas
0 18 02 / 05 62 29
Beratungsservice
Bezirkszentrum Birkenfeld
0 72 31 / 4 54 10
Erdgas
0 72 43 / 216-217
0800 / 8 88 82 28 10
Kabelfernsehen/Servicetel.
24h-Servicehotline
Annahme von KundenanTel. 0180-58 88 150
fragen & Störungsmeldungen Fax 0800-88 88 115
E-Mail: [email protected]
Gemeindenachrichten 19/2015
Müll + Wertstoffabfuhr
Abfuhrplan und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe
Keltern-Ellmendingen, Birkenfeld und Königsbach
20. Kalenderwoche
Tag
Restmüll
Grüne Tonne
Recyclinghof Recyclinghof
Bioabfall
o Flach l RundEllmendingenBirkenfeld
11 Mo
o DH/N
l DH/N
12 Di
DT/E
o W9.00-12.30
13 Mi
DH/N/W
14 Do
Christi Himmelfahrt
o DT/ l W9.00-12.30
15 Fr
l DT
8.30-11.3013.00-16.00
16 Sa
DT = Dietlingen
E = Ellmendingen
W = Weiler N = Niebelsbach
Tag
Recyclinghof
Königsbach
DH
= Dietenhausen
Öffnungszeiten Häckselplatz Nöttingen:
Wintermonate (Nov.-Febr.):Mi
15.00-17.00 Uhr
Sa
11.00-17.00 Uhr
Sommermonate (März-Okt.):Mi + Fr 15.00-18.00 Uhr
Sa
10.00-17.00 Uhr
Altglas-Sammelbehälter: – Zufahrt Speiterling-Schule, Dietl.
– Buswendeschleife Kinzigstr., Ellm.
11 Mo
12 Di
13 Mi
14 Do
15 Fr
16 Sa
14.00-17.30
14.00-17.30
Chr. Himmelfahrt
14.00-17.30
13.00-16.00
Amtliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten der Rathäuser
Dietlingen und Ellmendingen
montags bis donnerstags
8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
und
montags
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
freitags
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Örtliche Verwaltungen:
Weiler,
Niebelsbach,
Dietenhausen
Bürgerservice nach telefonischer Vereinbarung
über ­Bürgerbüro - Rathaus Ellmendingen - siehe
­Telefonverzeichnis.
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Ellmendingen
montags
0 72 36 / 7 03 26
9.00 Uhr bis 10.30 Uhr
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Niebelsbach
montags
0 70 82 / 22 66
11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Weiler
montags
0 72 36 / 12 19
12.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dietlingen
freitags
0 72 36 / 93 83-54 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dietenhausen
freitags
0 72 36 / 65 65
12.30 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Abendsprechstunden des Bürgermeisters
Jeweils Montags ab 18 Uhr in den Rathäusern der Ortsteile nach telefonischer Anmeldung beim Bürgermeister-Sekretariat.
Telefon 0 72 36 / 703-26.
Sprechstunden während der Ferien
In den Rathäusern finden die Sprechstunden während der Ferien nur nach telefonischer Voranmeldungen statt. Anmeldungen
unter der Telefon-Nummer 703-26, Bürgermeister-Sekretariat.
Grundbuchamt Keltern
Das Grundbuchamt weist die Bevölkerung darauf hin, dass Notar­
termine Donnerstag-Vormittags im Rathaus Dietlingen bei der
Notarvertreterin Julia von Ehr wahrgenommen werden können.
Eine vorherige Terminabsprache mit Herr Ihli Telefon 93 83 51 - ist erforderlich.
Gemeindenachrichten 19/2015
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Rathaus Ellmendingen
Weinbergstraße 9
Telefon-Zentrale:
0 72 36 / 7 03-0
Telefax:
0 72 36 / 7 03-35
Internet-Adresse:www.keltern.de
E-Mail:[email protected]
Bürgermeister
Steffen Bochinger
Sekretariat
Susanne Bischoff
703-26
Hauptamt:
Hauptamtsleiterin
Karla Arp
703-27
Stv. Hauptamtsleiterin und
Ordnungsamt
Claudia Honnen
703-28
Hauptamt
Renate Drollinger
703-29
Bauamt
Theo Ossmann
703-22
Telefax:
703-72
Bürgerbüro
Ilka Schmitz
703-24
Bianca Bischoff
703-23
Sabine Jäck
703-66
Telefax:
703-71
Soziales/Renten
Ingrid Vetter
703-38
Standesamt
Maria Schneider
703-20
Rechnungsamt:
Rechnungsamtsleiter
Jürgen Germann
703-30
Stv. Rechnungsamtsleiterin und
Grundstücksverkehr
Sabine Bischoff
703-37
Personalverwaltung
Susanne Schick
703-36
Kindergarten / Vereinswesen Christa Smolarek
703-31
Julia Höfler
703-43
Steueramt Ira Köffel
703-32
Gemeindekasse
Vanessa Brecht
703-33
Buchhaltung
Bianca Roser
703-34
EDV/Liegenschaftsverwaltung Jens Karcher
703-39
Telefax:
703-70
Rathaus Dietlingen
Östliche Friedrichstraße 2
Leiter Grundbuchamt
Geschäftsst. Gutachteraussch. Emil Ihli9383-51
Grundbuchamt
Bernd Meier
9383-55
Örtliche Verwaltungsstelle
Karin Klinger
9383-50
Telefax:9383-59
Bauhofleitung/Bautechnik Peter Dörr
Handy:
0151 15135100
Sekretariat im
Sebastian Beinhardt 703-63
Rathaus Ellmendingen
Telefax:
703-72
Wasserversorgung
Benjamin Dörr
Notdienst Handy: 0151 15135101
Revierleiter Ralf Rothweiler
Gemeindewald
Handy: 0175 2231067
dienstlich: 07232 370342
Sprechzeiten im Rathaus Ellmendingen: montags von 16.00 – 17.30 Uhr 703-40
Enzkreis-Kliniken Neuenbürg
-
Zentrale
Chirurgische Klinik
Medizinische Klinik
Institut f. Anästhesiologie
0 70 82 / 796 - 0
(rund um die Uhr)
0 70 82 / 796 - 236
0 70 82 / 796 - 276
0 70 82 / 796 - 291
Enzkreis-Kliniken Mühlacker
- Zentrale 0 70 41 / 15 - 1 · Fax 0 70 41 / 15 - 23 86
Geriatrische Rehabilitationsklinik
­Mühlacker
- Zentrale 0 70 41 / 15 - 50 02 · Fax 0 70 41 / 15 - 50 03
Landratsamt Enzkreis - Netzwerk looping
Wir bieten
- Anlaufstelle bei Essstörungen
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe/
Selbsthilfe­gruppen (KISS)
Telefon 0 72 31 / 308-9743
3
Soziales
Seniorenzentrum Keltern
Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen
Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105
E-Mail: [email protected]
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Kaufmänn. Leitung: Petra Allion
Bachstraße 30-32, 75210 Keltern
Tel. 0 72 36 / 13 09-0, Fax 0 72 36 / 13 09-29
Ambulanter Pflegedienst
Leitung: Sylvia Burczynski, Jakob Lange
Tel. 0 72 36 / 13 09-0
Beratung und Ambulanz: Nach tel. Vereinbarung.
Wochenend- und Feiertagsdienst: auf Anfrage
-HäuslicheAlten-undKrankenpflege
- Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden
-QualitätssicherungsbesuchefürPflegegeldempfänger
- Fachspezifische Beratung
-BeratungzurLeistungderKranken-undPflegeversicherung
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
Nachbarschaftshilfe
Leitung: Rose Reister, Tel. 0 72 36 / 13 09-15
Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung für ältere Menschen
- Betreuung von Kindern und Haushalt im Rahmen der
Familienpflege(z.B.beiKrankheitderMutter)
- Individuelle Betreuung
- Fahrdienste
- Nachtbetreuung von 22.00 - 6.00 Uhr
- Essen auf Rädern (tägl. warmes Essen,
auch Sonn- und Feiertags.)
- „ZIB.DE“ – zeitintensive Betreung demenziell erkrankter Menschen in der Häuslichkeit
Tagespflege Straubenhardt
Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt-Langenalb
Leitung: Martina Murr-Weiß, Tel. 07248/9174-10
Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00-16.30 Uhr
Besuch an einzelnen oder mehreren Tagen (montags
bis freitags)
- Hol- und Bringdienst
- Schnuppertage
-AbrechnungauchüberPflegekassen
- Senioren aus Keltern sind herzlich willkommen
Beratungsstelle für Hilfen im Alter
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Martina Schellenschmitt, Dipl.Sozialarbeiterin (FH)
Bachstr. 30, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236-1309-25,
[email protected]
Wir beraten, informieren und unterstützen Sie und
Ihre Angehörigen
– bei Fragen zu Hilfs-und Unterstützungsmöglichkeiten
im Alter
– wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation
befinden
– im Umgang mit Behörden und in schriftlichen Angelegenheiten
–beiFragenzurPflegeversicherung
– bei Fragen zu Vollmachten,Betreuungs-und Patientenverfügungen
– bei Fragen zu verschiedenen Wohnformen im Alter
–ineinemGesprächskreisfürpflegendeAngehörige
Im Bedarfsfall vermitteln wir die entsprechenden
Hilfsangebote oder stellen den Kontakt zu weiteren
Fachdiensten her.
Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich
behandelt und können, falls notwendig, auch bei Ihnen
zu Hause stattfinden.
Die persönliche Sprechzeit ist:
Mi. 8.30 – 10.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
4
Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche:
Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim,
Telefon 0 72 31 / 3 08 70
Beratung bei Trennung und Scheidung, bei
Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen.
DemenzZentrum
Bachstraße 32, 75210 Keltern-Dietlingen
Tel. 07236 / 130 - 508
- Nachmittag für Demenzkranke
dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr
- Nachmittag für Demenzkranke
mit ihren Partnern/Angehörigen
mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr
- Beratungstermine nach Vereinbarung
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen für Senioren
Träger: Gemeinde Keltern
Bachstraße 23 + 32, Mozartstr. 18, 75210 Keltern
Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 64 27
Büro: Mozartstr. 18, 75210 Keltern-Dietlingen
Begegnungsstätte Spritzenhaus
Östliche Friedrichstraße 2/1, 75210 Keltern
Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 71 52
Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt
Beratungsstelle für Schwangere u. Schwangerschaftskonfliktberatung,Pestalozzistr.22,75172Pforzheim.
Außenstelle Wilferdingen, Kirchstr. 15/1, 75196 Remchingen
Terminvereinbarung unter 07231 / 37 87 - 58
[email protected], www.diakonie-pforzheim.de
pro familia Pforzheim e.V.
Beratung rund um Schwangerschaft und Elternsein, anerkannte
BeratungsstelleimSchwangerschaftskonflikt(§218),BeratungzuSexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik
Parkstraße 19-21, 75175 Pforzheim, Telefon 07231/607 586-0
www.profamilia.de/pforzheim
Terminvereinbarung: Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
Mo.-Mi. 15.00 - 17.00 Uhr
Fachberatungsstelle Enzkreis
für Menschen in Wohnungsnot und Fragen
der Existenzsicherung
Persönliche Beratung, Unterstützung und Information im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Wohnraum- und
Existenzsicherung.
Sprechzeiten nach Vereinbarung im Wichernhaus / Pforzheim.
Westliche 120, 75172 Pforzheim, Tel: 07231/566196-61,
Mail: [email protected]
"Anlaufstelle" – Hilfe in Lebenskrisen und
bei Suizid-Gefahr
Telefon 0171 / 80 25 110
Tägliche Bereitschaft
75172 Pforzheim, Luisenstraße 54 – 56
Anlaufstelle bei Essstörungen
Beratung für Betroffene und Angehörige
(keine Altersbegrenzung – kostenfrei)
Telefon 07231 / 9 22 77 - 60
Anwesenheitszeiten: Di., Mi., Fr.
(Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört)
[email protected], www.planb-pf.de
Plan B, Beratungsstelle, Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim
Angehörige von Alkoholikern (Al-Anon)
Selbsthilfegruppe. Wir treffen uns jeden Samstag, 19 – 21 Uhr,
Maximilianstr. 28, 75172 Pforzheim (Erlöserkirche).
Tel. 07248-1702 oder 0157-36770321.
Gemeindenachrichten 19/2015
VERANSTALTUNGSVORSCHAU FÜR KELTERN
Gesangverein Eintracht Weiler
8. Mai: Erste Schnupperstunde der Singzwerge (Kinder ab 2 Jahre)
16.00 - 16.30 Uhr im ev. Kindergarten Weiler 1.OG
über 30 Seiten über die zahlreichen Angebote für und mit älteren
Menschen. Die Broschüre liegt in den Rathäusern auf oder kann
bei der Beratungsstelle Hilfen im Alter Tel. 07236/130925, dem
DemenzZentrum Keltern Tel. 07236/130508 oder der Sozialstation Keltern Tel. 07236/ 13090 angefordert werden.
Ellmendinger Kelterkonzerte
9. Mai: Saisoneröffnung mit „Dapper Dan Man“, Country und Bluegras in der
Historischen Ellmendinger Kelter. Beginn 19.30 Uhr, Eintritt 10 Euro
Freizeitsportverein Keltern-Weiler e. V.
14. Mai - Himmelfahrt: Frühlingsfest vor der Mehrzweckhalle in Weiler
Beginn: 10 Uhr mit Gottesdienst der Ev. Kirchengemeinde Ellmendingen,
Weiler und Dietenhausen
Bund der Selbständigen
16. Mai: Frühlingfest rund um den Lindenplatz in Ellmendingen. Beginn 18 Uhr
Broschüre informiert
über die umfangreichen Angebote
„Miteinander – füreinander“ diese Worte stehen allgemein für
eine gesellschaftliche Verpflichtung. Ergänzt mit dem Zusatz
„seniorenfreundliche Gemeinde Keltern“ sind sie auch Motto und
Programm für den gleichnamigen Arbeitskreis, der sich zum Ziel
gesetzt hat, generationenübergreifend mit verschiedener Einrichtungen vor allen Dingen älteren Menschen ein angenehmes
Leben in der Gemeinschaft bis ins hohe Alter zu ermöglichen.
Dazu leisten vor allen Dingen die Unterstützung- und Freizeitangebote von Einrichtungen und Vereinen einen wesentlichen
Beitrag. „Diese Angebote sollen Menschen zur Verfügung stehen,
auch wenn Einschränkungen, wie eine Demenz oder körperliche
Beschwerden vorliegen. Aktivitäten in der Gemeinschaft machen
in jedem Lebensabschnitt Spaß. Sie halten fit und tragen zur
Lebensqualität bei“, so Kelterns Bürgermeister Steffen Bochinger
bei der Vorstellung der Broschüre „Senioren aktiv in Keltern“.
Dass es in Keltern viele verschiedene Angebote dazu gibt, dies
unterstreichen auch Martina Schellenschmidt, von der Beratungsstelle für Hilfen im Alters, Petra Allion von der Sozialstation
Keltern (v.l.) bei der Präsentation der druckfrischen Broschüre,
die umfassend über alle Angebote informiert. In Zusammenarbeit
mit der Gemeinde hat der Arbeitskreis „miteinander-füreinander,
seniorenfreundliche Gemeinde Keltern“, die Broschüre erstellt
um sie Interessierten, gleich welcher Altersklasse zur Verfügung
zu stellen. 2011 gegründet kann der Arbeitskreis, der auch mit
Bundesmitteln unterstützt wird bereits auf Angebote wie die
Taschengeldbörse, die kleinere Unterstützungen und Handreichungen von Jüngeren an die ältere Generation bietet, sowie
Vorträge, Aktionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und den Ausbau von Sitzangelegenheiten in den verschiedenen
Ortsteilen verweisen Zusammengestellt, auch mit Unterstützung
der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz, informiert sie auf
Gemeindenachrichten 19/2015
Haus der Familie, Am Hasenstock 23, 75334 Straubenhardt
Tel. 07082/929550, Fax 07082/ 929564
[email protected], www.hdf-Straubenhardt.de
PEKIP, Spiel uind Bewegungsanregungen für Babys
EK 3 3-5 Monate – 8 x montags, 08.06.15, 9.00 – 10.30 Uhr
EK 4 5-7 Monate – 8 x montags, 08.06.15, 10.45 – 12.15 Uhr
Eltern – Kind – Cafe Mittwoch, 13.05.15 von 15.30 – 17.00 Uhr
Exkursion in die heimische Natur UN 3 – für Naturliebhaber
jeden Alters. Samstag, 16.05.15 von 9.00 – 13.00 Uhr – nur bei
schönem Wetter –
Zeichen-Experimente PK 7 – lassen Sie sich auf Zeichnenspiele
ein… Dienstag, 19.05.15 von 19.00 – 21.00 Uhr
Die 5 Tibeter, kostenloser Schnupperabend GG40
Donnerstag, 21.05.15 von 17.30 – 18.30 Uhr
Kleine Pferdefreunde machen Ferien – Kinder von 6 – 12 Jahre
EK 21 26.05. – 29.05.15, 9.00 – 17.00 Uhr
EK 22 01.06.-03.06.15 9.00 - 17.00 Uhr
Ponyreiten EK 28 – für 2-9-jährige mit erwachsener Begleitung
Samstag, 13.06.15 – 15.00 – 16.00 Uhr
Filzen im Sommer EK 43, Schlampermappen, Blumen und
Perlen ! Für Kinder im Grundschulalter und kleine Kinder mit
Begleitung. Mittwoch, 17.06.15 und 15.07.15, 15.00 – 17.30 Uhr
Erziehen ohne Stress PP3 – konkrete Anregungen für zu Hause
erleichtern es, neu gewonnene Handlungsalternativen direkt in
den Erziehungsalltag umzusetzen. 3 x samstags, ab 13.06.15
(20.06./27.06.) 10.00 – 15.00 Uhr mit Mittagspause
Kernzeitenbetreuung – Fortbildung in 3 Workshops 24.06./
01.07./08.07.15 – mehr Info auf unserer Hompage
Auf Grund des Feiertags am nächsten
Donnerstag, verschiebt sich der
nächste Redaktionsschluss
auf Montag, den 11.05.15, 10.00 Uhr!
und der
nächste Anzeigenschluss
auf Montag, den 11.05.15, 12.00 Uhr
In KW 23 ist wegen Fronleichnam der
Redaktionsschluss
auf Montag, den 01.06.15, 10.00 Uhr!
vorverlegt und der
Anzeigenschluss
auf Montag, den 01.06.15, 12.00 Uhr
5
Krankenpflegeverein unterstützt
die Sozialstation Keltern erneut mit einer
Fahrzeugspende
Über800MitgliederzähltderKrankenpflegevereinKeltern,dessen satzungsgemäß vornehmliche Aufgabe es ist die örtliche
Sozialstation nach Kräften zu unterstützen. Diese Unterstützung
kommt andererseits wieder den hilfebedürftigen oder betagten
Mitgliedern mit einem guten medizinischen Versorgungs- und
Betreuungsangebot zu Gute. In diesem Sinne freuten sich der
VorsitzendedesKrankenpflegevereinsRolfMertz,sowiedessen
Stellvertreter Rainer Eberle und der langjährige Vorsitzende und
heutige Beisitzer Hermann Künzler, der Sozialstation Keltern,
als Teil der Sozialen Dienste Straubenhardt-Keltern eine Sachspende in Form eines neuen Fahrzeuges übergeben zu können.
In kräftiger gelber Lackierung dient der viertürige Renault-Clio
künftigvornehmlichdenFahrtenderPflegekräftezudenPatienten, aber auch für sogenannte Begleitfahrten, das sind Fahrten
mit Klienten der Sozialstation zum Arzt oder zu sonstige Terminen. Wie wichtig die Unterstützung der sozialen Dienste und
ihrer örtlichen Einrichtungen ist, verdeutlichen die Zahlen. So
wurden, wie die kaufmännische Leiterin der Sozialen Dienste
Straubenhardt-Keltern, Petra Allion, bei der Fahrzeugübergabe
gemeinsam mit der Pflegedienstleiterin Sylvia Burczynski feststellte, im vergangenen Monat in Keltern insgesamt 162 Klienten
betreut.DiessowohlinderhäuslichenAlten-undKrankenpflege,
als auch durch die Nachbarschaftshilfe, mit Essen auf Rädern
undinderTagespflege.AlleindieSozialstationKelternzählt26
Mitarbeitende. In der Nachbarschaftshilfe engagieren sich über
50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis
oder als geringfügig und fest angestellte Kräfte. Erfreut über die
stattliche Sachspende im Wert von 10 000 € zeigte sich auch
der Geschäftsführer der Sozialen Dienste Straubenhardt-Keltern
Reinhold Varwig und resümierte. „Mit dem neuen Fahrzeug sind
nun 31 PKWs in Straubenhardt und 15 PKWs in Keltern im Einsatz für hilfebedürftige und ältere Menschen.
Mit einem gewissen Stolz konnte der Krankenpflegevereinsvorsitzende Rolf Mertz auch feststellen „Dieser PKW ist bereits der
vierte seiner Art, den der Krankenpflegeverein der Sozialstation
zur Verfügung stellen kann.“ Eine Feststellung, die auch den
stellvertretendenPflegedienstleiterJakobLangeunddiePflegedienstkraftundgleichzeitigeSchriftführerindesKrankenpflegevereins Gabi Heuberger beeindruckte.
Bei der Fahrzeugübergabe wurde auch darauf hingewiesen, dass
es für Mitglieder zahlreiche Vergünstigungen bei de Inanspruchnahme der Sozialstation und deren Dienste gibt.
Deshalb werden auch Sie Mitglied im Krankenpflegeverein Keltern Mitgliedsbeitrag Einzelpersonen: 10,74 €/jährlich, Familien
18.41 €.
6
Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern
Tagespflege Langenalb
Die Volksbank Pforzheim unterstützt die
Tagespflege durch eine großzügige Spende
– Wir sagen Danke!
Am Montag, den 27.4.2015, nahm Frau Murr-Weiß, Leiterin der
TagespflegeLangenalb,mitgroßerFreudeinderVolksbank-Filiale Schwann stellvertretend von Herrn Neuweiler einen Scheck
in Höhe von 500 € entgegen.
Strahlende Gesichter bei der Spendenübergabe.
Die Erweiterung der Kapazität von bisher 25 auf 40 Personen
ist zumindest räumlich zurzeit voll im Gange. Ab 1. Juni können
Tagesgäste und neue Gäste die Räumlichkeiten nutzen. Somit
war auch die Frage, an welcher Stelle die herzliche Geste der
Volksbank eingesetzt werden sollte, schnell geklärt.
Momentan läuft der Umbau im Obergeschoss der Tagespflege
Langenalb auf Hochtouren und jede Spende ist nützlich und willkommen. Zu Gute kommt dies vor allem unseren Tagesgästen,
da für sie noch mehr Möglichkeiten der individuellen Betreuung
geschaffen werden. Die offiziell geplante Eröffnung der 2. Etage
ist auf den 1. Juni geplant und wir freuen uns Ihnen mitteilen
zu dürfen, dass wir noch neue Gäste aufnehmen können. Bei
Interesse melden Sie sich gerne bei uns oder Sie überzeugen
sich selbst vor Ort, am Tag der offenen Tür. Dieser findet am
18.7.2015 statt und wir freuen uns, sowohl Alt als auch Jung
begrüßen zu dürfen.
Der Umbau läuft auf Hochtouren.
Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Die Gemeinde Keltern lädt zu folgenden Veranstaltungen ein:
Begegnungsstätte „Spritzenhaus“
Montag, 11.05.2015
14.30 - 17.30 Uhr
Spielnachmittag
Dienstag, 12.05.2015
11.30 - 13.00 Uhr
AWO-Mittagstisch im Spritzenhaus
Anmeldung bei Frau Höpfinger Tel. 6427
Gemeindenachrichten 19/2015
13.00 - 17.00 Uhr
Sing- und Spielenachmittag
18.30 - 20.00 Uhr
VHS Französisch, Frau Decker
Mittwoch, 13.05.2015
14.00 - 17.00 Uhr
Spielrunde der Schachfreunde
Donnerstag, 14.05.2015 Feiertag
09.30 - 11.00 Uhr
kein VHS Französisch, Frau Decker
14.30 - 17.00 Uhr
kein Handarbeitskreis
Freitag, 15.05.2015
15.00 - 17.30 Uhr
Gemeindebücher geöffnet
Seniorenausflug am 21. Mai
Am Donnerstag, den 21. Mai haben Sie die Möglichkeit die Goldstadt Pforzheim bei einer besonderen Stadtrundfahrt mit Führung
zu erleben. Zusammen erkunden wir die Sehenswürdigkeiten in
der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen. Mittagessen
werden wir im Museumskaffee beim Reuchlinhaus. Wer Lust hat
kann das weltberühmte Schmuckmuseum mit unserer Stadtführerin erkunden, oder im Stadtgarten spazieren gehen.
Anschließend treffen wir uns zu Kaffee und Kuchen und fahren
dann nach Keltern zurück.
Anmeldung und weitere Informationen bei Frau Höpfinger Tel.
6427
Theaterfahrt am Sonntag, den 14. Juni 2015
Am Sonntag, den 14.06.15 findet um 15.00 Uhr wieder eine Sondervorstellung des Stadttheaters Pforzheim statt. Aufgeführt wird
das Tanzstück „SACRE“ von James Sutherland nach der Musik
von Igor Strawinsky.
Zu diesem unterhaltsamen Balettnachmittag sind alle Theaterfreunde recht herzlich eingeladen. Ihre verbindliche Anmeldung
nimmt Frau Höpfinger unter der Tel. Nr. 6427 bis 2. Juni entgegen.
Wir freuen uns sehr über alle, die es lernen möchten. Unsere
Strick- und Häkelfrauen geben auch gerne ihre Erfahrungen
weiter.
Also … Handarbeitszeug eingepackt … am 11. Mai 2015 um
14.30 Uhr ist das nächste Treffen in gemütlicher Runde.
Amtliche Nachrichten
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Am Dienstag, 12. Mai 2015, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal
des Rathauses in Keltern-Ellmendingen eine Sitzung des
GEMEINDERATES
statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen.
gez. Steffen Bochinger, Bürgermeister
Öffentliche Tagesordnung:
1. Fragen der Bevölkerung
2. Vorstellung des Haushaltsvollzugs 2014 und des Haushaltsplanes 2015 für den Forstbetrieb
A) Feststellung des Ergebnisses des Waldwirtschaftsplanes
2014
B) Beschlussfassung über den Kultur- und Nutzungsplan 2015
3. Beratung und Beschlussfassung über die Forsteinrichtungserneuerung im Gemeindewald Keltern / Forsteinrichtungswerk
2015
4. Bekanntgaben und Verschiedenes
5. Fragen der Gemeinderäte
Straßensperrung in Ellmendingen wegen
Radrennen am kommenden Sonntag
Seniorenzentrum Keltern
Seniorenzentrum Keltern
Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen
Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105
E-Mail: [email protected]
Am Sonntag, 10. Mai 2015 ist wegen der Radsportveranstaltung
in Ellmendingen in der Zeit von 7:00 bis 17.00 Uhr eine weiträumige Straßensperrung innerhalb und außerhalb von Ellmendingen
erforderlich. Die Rennen werden auf einem rund vier Kilometer
langen Rundkurs von der Winzerhalle in Ellmendingen durch das
Industriegebiet „Unter Bruch“ und über den Kreisverkehr zurück
geleitet.
Es wird Zeit, dass wir uns vorstellen!!!
Seit Janur 2015 besteht unsere Strick- und Häkelgruppe. Genauer gesagt im SZK - Seniorenzentrum Keltern.
Wir sind ein offenes Haus und bieten diese Gruppe, unter ehrenamtlicher Leitung zweier Mitarbeiterinnen, Helga Dann und Katharina Starzmann, nicht nur für unsere Bewohnerinnen, sondern
auch für alle Interessierten, jeden Alters aus der Bevölkerung an.
Wir treffen uns jeden 1. und 3. Montag im Monat in der Cafeteria
im SZK, um gemeinsam an eigenen Arbeiten zu „sträkeln“ (strikken und häkeln) oder auch an Gemeinschaftsarbeiten.
Gemeindenachrichten 19/2015
Betroffen sind davon folgende Straßen
Start: Winzerhalle Ellmendingen – Winzerstraße – Frankenstraße
– Otto-Maurer-Straße – Keplerstraße – Durlacher Straße – Industriegebiet Unterbruch – Liebigstraße – L339 – Kreisverkehr
– L562 – Ettlingerstraße – Keplerstraße – Durlacher Straße – Winzerstraße – Ziel Winzerhalle
Der überörtliche Verkehr ist insbesondere von der Sperrung
des Kreisverkehrs auf L339/L562 (Schwimmbad-Kreisel)
Richtung Dietenhausen-Remchingen und Richtung Weiler,
Auerbach und Ittersbach betroffen.
Bitte beachten: Anfahrt zum Radrennen nach Ellmendingen
nur über BAB-Ausfahrt Pforzheim-West
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich während der Veranstaltungen keine Fahrzeuge auf der Rennstrecke befinden
dürfen.
Bitte parken Sie ihre Fahrzeuge außerhalb der Rennstrecke.
Herzlichen Dank im Namen der Radsportjugend Baden-Württemberg
7
Zahlungshinweis
Am 15. Mai 2015 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig:
2. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlung für 2015
2. Rate Grundsteuer für 2015
Außerdem wird an die Zahlung aller übrigen Gemeindeabgaben erinnert.
Bei allen Einzahlungen bitten wir um Angabe des neuen Kassenzeichens.
Zahlungspflichtige, welche der Gemeindekasse Abbuchungsermächtigungen erteilt haben, sind von diesem Zahlungshinweis
nicht betroffen. Die Gemeindekasse ist nach den gesetzlichen
Bestimmungenverpflichtet,beiverspäteterBezahlungvonSteuern und Abgaben Säumniszuschläge zu erheben. Mahnungen
müssen mit einer Mahngebühr belegt werden. Es wird daher
gebeten, die Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Rückständige Abgaben müssen beigetrieben werden, wobei
die zusätzlichen Kosten bereits bei der Einleitung von Vollstrekkungsmaßnahmen entstehen und vom Zahlungspflichtigen in
voller Höhe zu tragen sind.
Wir bitten um unbedingte Einhaltung der Zahlungstermine.
Ihre Gemeindekasse Keltern
✁
Gemeindekasse Keltern
Weinbergstr. 9
75210 Keltern
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE02 ZZZ0 0000 0153 56
Mandatsreferenznummer:
MAND __ __ __ __ __ __ (wird von der Gemeindekasse
vergeben)
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Gemeinde Keltern, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Keltern auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber):
Vorname, Name:
__________________________________________________
Straße, Hausnummer:
__________________________________________________
Postleitzahl und Ort:
__________________________________________________
Kreditinstitut (Name und BIC):
_______________________________________________ __ __ __ __ __ __ __ __ | __ __
IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22. Stellen):
DE __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __
Abgabenart:
Kassenzeichen:
 Alle fälligen Beträge
__ __ __ __ __ __
 Kindergartenentgelt
__ __ __ __ __ __ - 40__
 Pacht
__ __ __ __ __ __ - 810
 Miete
__ __ __ __ __ __ - 820
 Wasser-/Abwassergebühren
__ __ __ __ __ __ - 888 - __
 Grundsteuer
__ __ __ __ __ __ - 900
 Gewerbesteuer
__ __ __ __ __ __ - 930
 Hundesteuer
__ __ __ __ __ __ - 940
 Einmalige Zahlung
__ __ __ __ __ __
_________________________
Ort, Datum
✁
_______________________________________
Unterschrift des Zahlungspflichtigen
(Kontoinhaber)
Austausch der Wasserzähler
Nach dem Eichgesetz müssen Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden, Das letzte Einbaudatum bzw. das Austauschjahr
ist auf der Innenseite des Wasserzählerdeckels angegeben.
Für dieses Jahr werden ab sofort bis September in allen Orts8
teilen die betroffenen Wasserzähler mit Eichjahr 2009 und älter
ausgetauscht. Wir möchten deshalb die Hauseigentümer bitten,
den Zugang zur Wasseruhr freizuhalten.
Mit dem Austausch der Wasserzähler, wurde die Firma Zepp aus
Neuenbürg beauftragt.
Der Firmenmitarbeiter kann sich entsprechend ausweisen.
Ihr Rechnungsamt Keltern
Wohnraum
für Flüchtlinge gesucht
Mit den steigenden Flüchtlingszahlen sind
auch die Kommunen zunehmend in der
Pflicht und der Verantwortung, Flüchtlinge
und Asylbewerber unterzubringen und zu betreuen. Die Gemeinde Keltern selbst und auch der Landkreis verfügen nicht
über ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten und bitten Sie,
liebe Bürgerinnen und Bürger, um Ihre Mithilfe.
Gesucht werden zur Anmietung oder zum Kauf leerstehende Wohnungen und Wohngebäude, die mit wenig Sanierungsaufwand nutzbar gemacht werden können.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Keltern ist Claudia
Honnen, Tel: 07236 / 703-28, E-Mail: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Information für alle
Vereine und Vereinsvorstände
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner Sitzung am
28.04.2015 die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern rückwirkend zum
01.01.2015 beschlossen.
Diese wird in den kommenden Tagen den Vereinen / Vereinsvorständen übersandt.
Gemeinde Keltern
Landkreis Enzkreis
RICHTLINIEN DER GEMEINDE KELTERN
ÜBER DIE FÖRDERUNG DER VEREINE IN
KELTERN
Vorbemerkung
Um die Vereinsarbeit und die Jugendarbeit der Vereine zu unterstützen
und zu intensivieren, werden die Richtlinien zur Vereinsförderung der
Gemeinde Keltern aufgestellt. Ausgehend vom derzeitigen Standard
wird eine allen Vereinen gerecht werdende Förderung angestrebt. Die
Förderung wird daran ausgerichtet, den Vereinen bei ihren Aufgabenstellungen zu helfen und dabei den wandelnden Strukturen und Ansprüchen
gerecht zu werden.
Die Förderung soll den Vereinen ermöglichen, sich selbst durch geeignete Initiativen eine gute und dauerhafte Existenzgrundlage zu schaffen
und zu erhalten. Durch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihrer gesellschaftlichen und
sozialen Aufgabe gerecht werden und damit einen wesentlichen Beitrag
für ein gesundes, aktives, kulturelles und sportliches Gemeindeleben
beitragen.
Die Gemeinde unterstützt das bürgerschaftliche und ehrenamtliche
Engagement so weit als möglich, besonders die vereinsinterne Jugendarbeit. Mit intensiver Jugendarbeit wird eine Basis für die Zukunft der
Vereine gelegt. Daher soll die Nutzung der gemeindlichen Sportstätten
durch die Jugend sowohl für den Übungs- als auch für den Sportbetrieb
bis 19:00 Uhr kostenfrei bleiben. Auf diesen Grundgedanken basieren
die folgenden Richtlinien der Gemeinde Keltern.
I. Allgemeines
Rechtsanspruch
Auf die nachfolgend aufgeführten Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Ergänzungen, Änderungen oder abweichende Entscheidungen können
vom Gemeinderat jederzeit allgemein oder im Einzelfall getroffen werden.
Förderrahmen
Die Förderung der Vereine erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung
Gemeindenachrichten 19/2015
stehenden Haushaltsmittel des betreffenden Haushaltsjahres.
Förderungswürdige Vereine
1.Der Verein muss seinen Sitz in Keltern haben und seit mindestens
drei Jahren bestehen. Vereine sind auf Antrag grundsätzlich förderungswürdig, wenn sie mindestens 5 von den nachfolgend genannten
Kriterien erfüllen:
a)
als gemeinnützig anerkannt sind im Sinne der jeweils aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (Nachweispflicht),
b)dem kulturellen, sportlichen oder allgemeinen Wohl der Bevölkerung
dienen,
c)mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung durchführen
oder auf Wunsch der Gemeinde bei Veranstaltungen kostenlos mitwirken,
d) insbesondere um die Jugendförderung bemüht sind,
e)angemessene Mitgliedsbeiträge erheben und eine geregelte Kassenführung haben und
f) angemessene Eigenleistungen im Verein erbringen.
2.Um die Vereine gezielter fördern zu können, werden sie folgenden
Kategorien zugeordnet:
A - Musik (Instrumental- und Gesangvereine),
B - Sport (Sportanlagen und Sportgeräte benutzende Vereine),
C - Allgemeininteresse (Kultur-, Soziale und sonstige Vereine),
die für die Förderintensität durch die Gemeinde entscheidend sind.
3.Über die Aufnahme neu gegründeter Vereine für die Vereinsförderung
entscheidet der Gemeinderat jeweils im Einzelfall auf Antrag. Eine
Förderung wird erstmals ab dem auf die Aufnahme folgenden Kalenderjahr gewährt.
4.Nicht gefördert im Sinne dieser Vereinsförderrichtlinien werden:
-
Vereine und Organisationen, deren Mitglieder überwiegend von
auswärts kommen, d.h. wenn der Anteil einheimischer Mitglieder
unter 50 % liegt,
- Vereine und Organisationen mit weniger als 20 beitragszahlenden
Mitgliedern,
- Politische Parteien im Sinne von Art. 21 GG,
- Wirtschaftliche Vereine im Sinne von § 22 BGB,
- Vereine, deren tatsächliche Zwecke nicht kulturelle, sportliche oder
soziale Belange sind,
- Örtliche oder überörtliche Vereinsbünde (Vereinsringe u. dgl.),
- Fördervereine.
II. Fördergrundsätze
Die Gemeinde Keltern gewährt an die Vereine nachstehende Förderungen:
1. Bereitstellung gemeindlicher Anlagen, Plätze und öffentlicher Einrichtungen zur Benutzung durch die Vereine im Rahmen der örtlichen
Möglichkeiten;
2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb (Sockelbetrag);
3. Mitgliedsbezogene Jugendförderung;
4. Zuschüsse für Pflege von Sportanlagen und vereinszweckdienenden
Räumlichkeiten, die im Eigentum des Vereins stehen;
5. Jubiläumsgaben;
6. Ehrengaben, freiwillige Leistungen;
7. Investitionsförderung.
1. Bereitstellen gemeindlicher Anlagen, Plätze und öffentlicher Einrichtungen
Maßgebend für alle Plätze, Räume und Hallen der Gemeinde sind die
jeweilige Benutzungs- und Gebührenordnungen sowie die Belegungspläne der Gemeinde. Änderungen und Einzelregelungen bleiben vorbehalten.
2. Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb - Sockelbetrag
Die Gemeinde Keltern gewährt den Vereinen einen Sockelbetrag als
Grundförderung, der sich nach den Mitgliederzahlen des Gesamtvereins
richtet. Als Bemessungsgrundlage dient die jährliche Meldung der Mitgliederzahl des Vereins an die jeweilige Dachorganisation oder Verband
nach dem Stand vom 1. Januar des lfd. Jahres.
Soweit Vereine keiner Dachorganisation angehören ist eine Anschriftenliste der Mitglieder, unterteilt in erwachsene und jugendliche Mitglieder
nach dem Stand vom 1. Januar des lfd. Jahres vorzulegen.
Als Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien gelten aktive Vereinsmitglieder, die im Förderjahr das 5. bis 18. Lebensjahr vollenden und mit
Erstwohnsitz in der Gemeinde Keltern als Einwohner melderechtlich
Gemeindenachrichten 19/2015
registriert sind.
Der Antrag und die Unterlagen für die Grundförderung im laufenden
Jahr sind der Gemeinde bis zum 30.06. zur Verfügung zu stellen. Jugendzuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die Liste der aktiven
Jugendlichen (schriftlich mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum) und die Meldung an den Dachverband (soweit vorhanden) sind bis
spätestens 30.06. des Förderjahres vorzulegen.
Um eine gleichmäßige und möglichst gerechte Verteilung der Beträge zu
gewährleisten, werden folgende Sockelbeträge zur Verfügung gestellt,
unterteilt nach folgenden Kategorien:
Kategorie A – Musik (Instrumental- und Gesangvereine):
bis 50 Mitglieder
400 Euro
51 bis 100 Mitglieder
600 Euro
ab 101 Mitglieder
800 Euro
Kategorie B – Sport (Sportanlagen und Sportgeräte benutzende
Vereine):
bis 50 Mitglieder
400 Euro
51 bis 100 Mitglieder
800 Euro
ab 101 Mitglieder 1.200 Euro
Kategorie C – Allgemeininteresse (Kultur-, Soziale und sonstige
Vereine):
bis 50 Mitglieder
150 Euro
51 bis 100 Mitglieder
300 Euro
ab 101 Mitglieder
450 Euro
3. Kopfbetrag für die mitgliedsbezogene Jugendförderung
a) Zur Förderung der Jugendarbeit wird für jedes jugendliche Mitglied
ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 20,00 Euro/Jahr gewährt.
b) Die Musikvereine erhalten für jeden aktiven Jugendlichen, der
durch einen qualifizierten Ausbilder Musikunterricht im Verein erhält, einen Zuschuss von 50,00 Euro/Jahr.
4. Zuschüsse für die Pflege von Sportanlagen und vereinszweckdienenden Räumlichkeiten, die im Eigentum des Vereins stehen
Zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener bzw. über eine
Benutzungsvereinbarung dem Verein überlassene oder vermietete
Sportanlage und vereinszweckdienenden Räumlichkeiten erhalten die
Vereine einen Bewirtschaftungskostenzuschuss.
Der Zuschuss beträgt
- je Tennisspielfeld im Freien
100 Euro/Jahr;
- je Leichtathletikanlage
800 Euro/Jahr;
- je Sporthalle
1.000 Euro/Jahr;
- je Rasen-Fußball-Sportplatz (Großfeld)
2.500 Euro/Jahr;
- je anderweitigem Freizeitsportplatz
500 Euro/Jahr;
-je Räumlichkeit, die dem Vereinszweck
dient und nicht unter Punkt 4 schon
aufgeführt ist, je angefangene 100 m²
Nutzfläche (bis max. 299 m²)
300 Euro/Jahr.
5. Jubiläumsgaben
Vereine und Verbände erhalten bei „klassischen“ Jubiläen (alle 25 Jahre,
d.h. 25., 50., 75., 100. Vereinsjubiläum usw.) einen Zuschuss von 5,00
Euro je Jubiläumsjahr. Außerdem wird dem Verein eine Jubiläumsveranstaltung in einer gemeindlichen Einrichtung kostenfrei gestattet.
6. Ehrengaben, freiwillige Leistungen
Finanzielle Würdigung bei sportlichen Titelgewinnen und anderen Vereinserfolgen (bei Doppelmeisterschaften wird die Meisterschaft der
höher klassigen Mannschaft gewertet).
Bei Sportvereinen und sonstigen Vereinen:
Olympia-, WM- oder
350 Euro
EM-Titelgewinnen
pro Person bzw. Mannschaft
DM-Titelgewinnen
150 Euro
pro Person bzw. Mannschaft
Meisterschaft oder Aufstieg
250 Euro
bei Mannschaften (Erwachsene)
pro Mannschaft
Bei Musikvereinen:
Erfolgreichen
250 Euro
Wertungsspielteilnahmen für den Verein
Bei Tierzuchtvereinen:
DM-Titelgewinnen
75 Euro pro Tier
7. Investitionsförderung
1)Die Gemeinde Keltern gewährt nur einen Investitionszuschuss für
ortsansässige Vereine, wenn die Maßnahme vom Gemeinderat als
förderfähig anerkannt wird.
9
2) Nicht förderfähig sind Investitionen, die das bewegliche Vermögen
des Vereins betreffen wie beispielsweise der Erwerb von Trainingsanzügen oder Sportgeräten.
3) Die Investitionsmaßnahme ist im Vorfeld mit der Gemeinde Keltern
abzustimmen. Dabei sind die Planvorlagen sowie eine Finanzierung
des Projekts seitens des Vereins vorzulegen. Des Weiteren muss vom
jeweiligen Verein dargestellt werden, wie die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
4) Auf schriftlichen Antrag gewährt die Gemeinde Keltern den Vereinen
zur Errichtung sowie zur Instandsetzung vereinseigener Anlagen und
der dafür erforderlichen Nebenanlagen und Einrichtungen (unbewegliches Vermögen) einen Zuschuss in Höhe von 20 % höchstens
jedoch 20.000 Euro der von der Gemeinde anerkannten Kosten. Als
Richtwert gelten die vom Badischen Sportbund oder einer entsprechenden übergeordneten Stelle anerkannten Kosten.
Bezuschusst werden:
a) Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung),
Kauf (ohne Grunderwerb);
b) Instandsetzung (abzüglich 10% vom zuschussfähigen Aufwand);
c) Maßnahmen, die unmittelbar dem Vereinszweck dienen;
d) Geschäftsräume;
e) sanitäre Einrichtungen;
f) Schulungsräume;
g) Flutlichtanlagen, Trainingsbeleuchtungen;
h) besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes;
i) Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse.
Nicht gefördert werden:
a) Zuschaueranlagen;
b) Grunderwerb;
c) gärtnerische Anlagen;
d) Parkplätze;
e) Vereinsgaststätten u.ä.;
f) Reparaturen;
g)Bauunterhaltung/Pflege;
h) Speisen und Getränke.
5) Auszahlungen werden unbar geleistet und erfolgen nur auf die der
Gemeinde bekannte Bankverbindung.
6) Abtretungen des Zuschusses werden nicht anerkannt. Die Zuschüsse
haben ab Bewilligung eine Zweckbindung von 10 Jahren und sind bei
vorzeitiger Aufgabe des zuwendungsfähigen Zweckes zurückzuerstatten.
7) Der Eigenanteil des Vereins an den Kosten der Baumaßnahme muss
mindestens 25 % betragen. Maximal 10% der Gesamtkosten kann
der Verein dabei durch Eigenleistungen erbringen, so dass mindestens 15% finanziell vom Verein zu tragen sind. Beim Ansatz und der
Abrechnung der Eigenleistungen können je Arbeits- und/oder Maschinenstunde 11 Euro je Stunde in Anrechnung gebracht werden.
Eigenleistungen werden bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten
anerkannt.
8) Der Antrag muss für das nächste Haushaltsjahr bis zum 30.09.
eines jeden Jahres vorliegen, damit die entsprechenden Gelder im
Haushalt bereitgestellt werden können. Später eingehende Anträge
können erst im übernächsten Jahr berücksichtigt werden.
9) Die Investitionsmaßnahmen sollen zusammenhängend beantragt
werden und die Investitionssumme muss dabei mindestens 5.000
Euro betragen.
III. Inkrafttreten
Die Richtlinie der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in
Keltern tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. Die bisherige
Richtlinie verliert zum gleichen Zeitpunkt Ihre Gültigkeit.
Keltern, 28. April 2015
Steffen Bochinger, Bürgermeister
Jugendliche aus Polen und
Ungarn verbessern ihre Deutschkenntnisse
Gastfamilien gesucht:
Das Landratsamt Enzkreis und der Jugendring Enzkreis e.V.
suchen Gastfamilien für Schülerinnen und Schüler zwischen 16
und 18 Jahren, die vom 11. bis 26. Juli in Pforzheim an einem
Deutsch-Sprachkurs teilnehmen werden. Die Jugendlichen kommen aus der polnischen Partnerstadt Myslowice und dem ungarischen Partnerkomitat Györ-Moson-Sopron. Werktags haben die
Gäste von 8:30 bis 12:30 Uhr Unterricht in der Volkshochschule
10
in Pforzheim. Nachmittags stehen Ausflüge mit Besichtigungen
und Workshops auf dem Programm. Daran können auch die
eigenen Kinder der Gastfamilien teilnehmen. Die Jugendlichen
bekommen eine Fahrkarte für den VPE-Bereich, damit sie problemlos nach Pforzheim zum Unterricht kommen können. Alle
Teilnehmer haben in ihrem Heimatland bereits Deutsch gelernt,
so dass die Verständigung keine Schwierigkeiten bereiten dürfte. Für den Notfall werden sie aber von Betreuern begleitet. Die
Gasteltern bekommen für ihre Ausgaben einen Pauschalbetrag
von 100 Euro pro Jugendlichem. Zusätzlich gibt es Gutscheine
für freien Eintritt in die Freibäder der Umgebung, die nicht nur für
den Gast, sondern für alle Familienmitglieder gelten.
Interessierte Familien – idealerweise mit Jugendlichen im gleichen Alter – werden gebeten, sich beim Landratsamt Enzkreis
unter Telefon 07231 308-9548 oder per E-Mail an pressestelle@
enzkreis.de zu melden.
Anmeldungen zum Hobbykünstler-Markt
beim Straßenfest in Ellmendingen
noch möglich
Im Rahmen des Straßenfestes vom 26. - 28. Juni 2015 findet
auch diesmal wieder ein Hobbykunst-Handwerkermarkt statt.
Der Hobbykünstlermarkt, wird ausgerichtet vom AHK und findet
am Samstag, 26. Juni von 16 – 22 Uhr und am Sonntag 27. Juni
von 11 – 17 Uhr im Bürgersaal, Rathaus Ellmendingen statt.
Anmeldungen bei: Gerlinde Fassnacht 07236/7145 und
Kati Starzmann: 07231/ 7788708 oder 0179/1275539
Gemeindebücherei Keltern
– Begegnungsstätte Spritzenhaus Dietlingen –
Einladung zur Buch-Präsentation
Die Gemeindebücherei Keltern präsentiert am
Freitag, 8. Mai 2015 ab 15 Uhr „Neues aus der Bücherwelt“.
Es werden zahlreiche Neuerscheinungen vorgestellt.
Bei Kaffee und Gebäck sind alle interessierten Leser herzlich zur
Gesprächsrunde eingeladen.
Aus der Arbeit des Gemeinderats
Sitzung vom 28.04.2015
Zu Beginn der Sitzung gab es folgende Fragen der Bevölkerung:
• FriedhofDietlingen
Ein Bürger wollte wissen, ob das Denkmalamt inzwischen eine Stellungnahme zu den geplanten Stelen vor der Kirchenmauer auf dem
Friedhof in Dietlingen abgegeben habe. Eine Zustimmung für den
Standort liege noch nicht vor, die Verwaltung stehe aber mit dem
Denkmalamt in Verbindung und werde die Planung rechtzeitig mit
diesem abstimmen, teilte Bürgermeister Bochinger mit.
• AnbauKindergartenSpeiterling
Eine Bürgerin fragte an, ob der Anbau am Kindergarten Speiterling
barrierefrei geplant sei. Dies wurde von Bürgermeister Bochinger
bejaht. Gleichzeitig informiert er, dass die Barrierefreiheit bei Neubauten von öffentlichen Gebäuden eine gesetzliche Vorgabe sei.
Als Nächstes stand der Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kelterner Gemeinderatsfraktionen zur Beratung der Kindergartenentgelte der Gemeinde Keltern“
auf der Tagesordnung. Hierbei ging es um die getroffene Vereinbarung
aus einem Gespräch vom 13.10.2014 mit Christin Grüne als Vertreterin
der Elterninitiative „Mehr Transparenz bei den Kindergartenentgelten!“,
den Fraktionsvertretern des Gemeinderats und der Verwaltung, dass die
nachfolgenden Punkte nochmals beraten werden sollen:
1. Die Elternbeiträge, die durch die Befreiung des letzten Kindergartenjahrs von der Gemeinde zu tragen sind (ca. 80.000 Euro), fiktiv der
Einnahmeseite zuzuschreiben. Dadurch würde sich der Kostendekkungsgrad erhöhen.
2. Den Beschluss mit der jährlichen Erhöhung der Beiträge um 5 Prozent zu überdenken und evtl. diese Regelung auszusetzen, oder
aber jährlich über die Erhöhung zu beschließen bzw. das Thema
grundsätzlich nochmals zu beraten.
Gemeindenachrichten 19/2015
3. Veröffentlichung der Kostendeckungsgrade.
In der Sitzung vom 04.11.2014 war das Gremium mehrheitlich dafür,
die Kindergartengebühren nach Bekanntgabe der neuen Zuschüsse auf
schriftlichen Antrag des Gemeinderates wieder auf die Tagesordnung
zu nehmen, was nun erfolgte. Der Vorschlag der Verwaltung war, das
derzeitige System zur Erhebung der Kindergartenentgelte in der Gemeinde Keltern unverändert bestehen zu lassen. Außerdem sollen die
Beschlüsse vom 23. März 2010 zum Kindergartenentgeltsystem sowie
vom 1. März 2011 zu den Modalitäten der Erhöhungen und Zuschläge
weiterhin gelten, insbesondere für die jährliche fünfprozentige Anpassung und für die Erhebung des U3-Zuschlags in Höhe von 65 Prozent
auf die Ü3-Beiträge, bis ein Kostendeckungsgrad – wie von den Kirchen
und Kommunalen Landesverbänden empfohlen – von 20 Prozent der Elternbeiträge an den Betriebsausgaben erreicht ist. Des Weiteren soll bei
der Ermittlung des Elternanteils das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr
in der „Regelgruppe“ mit den jährlich ermittelten Beiträgen dem finanzrelevanten Kostendeckungsgrad fiktiv hinzugerechnet werden.
Jürgen Müller wies darauf hin, dass die Aufwertung des Berufs der
Erzieherin gewollt sei und die höheren Entgelte sich auf die Kosten auswirken. Deshalb gehe seine Fraktion mit dem Vorschlag der Verwaltung
konform.
Frank Kern erläuterte, dass aus Sicht seiner Fraktion der 20-prozentige
Kostendeckungsgrad nie erreicht werde. Aufgrund der Preissteigerungsrate werde eine fünfprozentige Erhöhung des Beitrags für das anstehende Kindergartenjahr mitgetragen. Des Weiteren beantragte er:
1.Das Ziel einer 20-prozentigen Kostendeckung durch Elternbeiträge
aufzugeben.
2.Die Gebührenerhöhung soll sich maximal im Bereich der Kostensteigerung bewegen.
3.Die Festlegung der Kindergartengebühren jährlich unter Darlegung
der Einnahmen und der Betriebskosten vorzunehmen.
Unterstützung erhielt er von den Fraktionssprechern der Freien Wählergemeinschaft und den Grünen. Dabei wies Michael Trägner auf das
vielfältige Angebot hin, welches erhalten bleiben soll. Walter Appenzeller
betonte ausdrücklich, dass er jeglichen Automatismus bei der Erhöhung
der Kindergartengebühren ablehne.
Carmen Dennig machte darauf aufmerksam, dass es in keinem Haushalt
eine jährliche fünfprozentige Erhöhung der Geldmittel gebe, und Corinna
Ratz hielt kleine Erhöhungen, aber nicht in jedem Jahr, für denkbar. Nach
Auffassung von Manfred Dengler dürfe es nicht zu Lasten der Eltern gehen, wenn eine Kindergartengruppe nicht voll besetzt ist. Susanne Nittel
fasste zusammen, dass sie die Aufgabe des Kostendeckungsgrads und
eine jährliche Beschlussfassung über die Kindergartengebühren im Gemeinderat für mehrheitsfähig halte. Schwieriger sei es mit einer Einigung
im Bereich der U3-Kinder. Deshalb schlug sie vor, dieses Thema in die
Klausurtagung einzubringen. Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass für
eine jährliche Beratung jeweils eine Kalkulation zu erstellen wäre, bei der
die Betriebskostenabrechnungen der einzelnen Kindergärten maßgeblich seien. Damit könne eine Beschlussfassung nicht vor Juli erfolgen,
weil erst dann die erforderlichen Fakten vorlägen. Anschließend ließ
Bürgermeister Bochinger über die von Frank Kern eingebrachten Anträge abstimmen. Bei 11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
erging der Beschluss, das Ziel einer 20-prozentigen Kostendeckung
durch Elternbeiträge aufzugeben. Weiterhin beschloss das Gremium
mehrheitlich (13 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen), für das Kindergartenjahr 2015/2016 an der noch geltenden Systematik einer jährlichen
Gebührensteigerung von fünf Prozent festzuhalten. Den Antrag zur
jährlichen Festlegung der Kindergartengebühren unter Darlegung der
Einnahmen und der Betriebskosten, zog Frank Kern zunächst zurück.
Seine Fraktion werde diesen nach Klärung noch offener Fragen zu einem
späteren Zeitpunkt erneut in den Gemeinderat einbringen, teilte er mit.
Anschließend ging es um die Vergabe der Architektenleistungen
für das Bauvorhaben Um- und Erweiterungsbau Kindergarten „Im
Speiterling“ im Ortsteil Dietlingen. Zunächst verwies der Vorsitzende
auf die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 14. April 2015, bei
der dem Gremium die Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen von
drei Architekten vorgestellt und Fragen beantwortet wurden. Bei der
anschließenden Beratung sei die Verwaltung gebeten worden, die Entwurfspläne den derzeitigen Leiterinnen des Kindergartens „Turnstraße
(Oberlinhaus)“, Carola Nagy, sowie des Kindergartens „Im Speiterling“,
Renate Müller, vorzulegen, damit diese die Konzepte aus pädagogischer
Sicht beurteilen können. Beide hätten sich begeistert zum Vorschlag des
Architekten Morlock geäußert, wohingegen die Pläne der beiden anderen Architekten aus erzieherischen Erwägungen nicht so geeignet seien,
Gemeindenachrichten 19/2015
fasste Kämmerer Jürgen Germann das Ergebnis der Begutachtungen
zusammen. „Die Verwaltung schlägt aufgrund der vorgelegten Varianten und Konzepte vor, den Auftrag zur Planung und Durchführung des
Bauvorhabens, Um- und Erweiterungsbau Kindergarten „Im Speiterling“
an den Architekten Frank Morlock aus Königsbach-Stein zu vergeben,
da bei ihm entsprechende Erfahrungswerte und Vorkenntnisse bestehen
und uns das Konzept am schlüssigsten scheint“, resümierte Bürgermeister Bochinger. Der Verwaltungsvorschlag wurde vom Gemeinderat
bei 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen beschlossen. Zuvor hatte Walter Appenzeller erklärt, dass die Vorstellung
der Architektenentwürfe öffentlich hätten stattfinden müssen, um der
„Wichtigkeit der Entscheidung“ gerecht zu werden. Da dies in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt sei, habe er sich nicht beraten lassen können
und werde sich deshalb der Stimme enthalten. Auch Anja Jost prangerte
die fehlende Möglichkeit an, sich informieren zu können, zumal keine
Fachbehörde einbezogen worden sei. Außerdem wäre beim Entwurf
des Architekten Morlock die Barrierefreiheit nicht gegeben. Bürgermeister Bochinger erklärte, dass im Rahmen der weiteren Detailplanung
neben dem Bauamt auch die weiteren Träger öffentlicher Belange mit
einbezogen würden. Um die Barrierefreiheit zu erreichen, könne beim
favorisierten Planungsentwurf jederzeit ein Lift oder Fahrstuhl integriert
werden. Weiterhin erklärte der Vorsitzende, dass es bei der Auswahl
eines Architekten allgemein üblich sei, dass diese ihre Ideen nichtöffentlich vorstellen, damit das „geistige Eigentum“ gewährleistet bleibe. Nach
Auffassung von Gabi Markowis habe der Architekt Morlock den besten
Entwurf eingereicht, auch wenn sie die Kostenschätzung als zu hoch
einstufe. Manfred Dengler hingegen plädierte für den Entwurf des Architekten Beuchle aus Keltern. Dieter König wies darauf hin, dass der Umund Erweiterungsbau auch in die Vorstellungen für die Grundschulen
und in der weiteren Folge auch in die Kindergartenlandschaft Ellmendingen hinein spiele. Deshalb sollte die dem Vorschlag zugrundeliegende
Gesamtkonzeption in diesem Zusammenhang zumindest genannt - besser noch: diskutiert werden, war seine Anregung. Hierauf antwortete der
Vorsitzende, dass mit dem Um- und Erweiterungsbau ein Beschluss des
Gemeinderates aus der Haushaltsklausur 2012 umgesetzt werde, und
die Gesamtkonzeption zum Schul- und Kindergartenwesen in einer der
nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung käme.
Die Betriebsformen für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurden
vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Im Vorfeld hatte Kämmerer
Jürgen Germann erklärt, dass es nach Auswertung der Anmeldungen
für das kommende Kindergartenjahr keine Änderung bei den Gruppenformen zu den letzten beiden Kindergartenjahren gebe. Insgesamt
neun Kinder müssten an andere Kindergärten verwiesen werden, was
von den Eltern akzeptiert wurde, so der Kämmerer auf Nachfrage von
Susanne Nittel.
Als Nächstes ging es um die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Keltern über die Förderung der Vereine in Keltern. Aufgrund der
im Gemeinderat besprochenen Vorgehensweise habe am 26.02.2015
ein Gespräch zwischen den vier Fraktionssprechern und der Verwaltung stattgefunden, berichtete der Vorsitzende. Ein wesentlicher, neuer
Aspekt sei, dass die Grundförderung für die Vereine „unter Berücksichtigung von Eigentum oder Miete gewichtet wird“, welche bei den Sonderregelungen zum Tragen komme, so Bochinger. Grundlage für die
Diskussion war der im November 2014 erstellte Entwurf der Verwaltung,
der nun entsprechend angepasst wurde. In der Sitzung ging Bürgermeister Bochinger die einzelnen Punkte der Förderrichtlinie durch und merkte dabei an, dass es keine Änderungen im Bereich der Jugendförderung,
der Jubiläumsgaben und der Investitionsförderung gebe.
Rolf Mertz hielt eine optimierte Differenzierung bei der Staffelung der
Vereine nach Mitgliederzahlen im Rahmen der Sockelbeträge für wünschenswert. Gabi Markowis war mit der Höhe der Förderung nicht
zufrieden. „Das ist mir zu wenig“, war ihr Statement. Walter Appenzeller konnte sich eine dynamische Entwicklung der Förderrichtlinie gut
vorstellen. Michael Trägner befürwortete, dass die Liegenschaften der
einzelnen Vereine besser gefördert werden. Hermann Becker warb für
den gefundenen Kompromiss und wünschte sich, dass die Förderrichtlinie einige Jahre Bestand habe. Zudem wies er darauf hin, dass die
Vereine rund 50.000 Euro mehr Förderung erhalten würden, was einer
Steigerung von rund 30 Prozent entspräche. Michael Sengle informierte,
dass insbesondere die Sportvereine ein verstärktes Interesse daran
hätten, die Vereinsförderrichtlinien jährlich zu beraten. Der Vorsitzende
hingegen hoffte, dass die Richtlinie für längere Zeit gelten werde. Susanne Nittel zählte einige Vereine auf, deren Förderung zukünftig geringer
ausfallen wird. Dies sei nicht in ihrem Sinne, weshalb man sich nochmals
Gedanken machten sollte. Frank Kern erläutert seine Sichtweise und
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beantragte anschließend:
1.Die unter Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage genannten Positionen Tennisspielfeld, Leichtathletikanlage und Fußballfeld im Verhältnis 7,5 :
100 : 100 zu bezuschussen.
2.In Abhängigkeit von der zu betreuenden Aktivenzahl einen Betrag
von 100 Euro je qualifiziertem Betreuer und 20 zu Betreuenden
(beispielsweise im Sport: Trainer- / Übungsleiterschein, bei musizierende Vereinen: Dirigent, Jugendleiter mit entsprechender Weiterbildung) zu gewähren.
3.Angebote des Behindertensports und Angebote, die in besonderer
Weise der Inklusion und Integration dienen, auf Antrag besonders zu
bezuschussen.
Alle drei Anträge wurden vom Gremium mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend beschloss der Gemeinderat bei 15 Ja-Stimmen und 4
Nein-Stimmen die neue Vereinsförderrichtlinie, die rückwirkend zum
01.01.2015 in Kraft tritt. Weiterhin wurde der einstimmige Beschluss
gefasst, dass Vereine, welche durch die Neuregelung zukünftig weniger
Zuwendungen erhalten, den bisherigen Förderbetrag für das Jahr 2015
behalten dürfen.
Sonderregelugen zu den Vereinsförderrichtlinien gab es für den
Musikverein (MV) Dietlingen e.V., den Turnverein Niebelsbach 1903 e.V.
und dem FC Nöttingen 1957 e.V., Abteilung Basketball (Grüner Stern
Keltern). Walter Appenzeller beantragte die Einzelabstimmung und gab
zu bedenken, dass die Basketballabteilung „Grüner Stern Keltern“ die
Gemeinde bundesweit bekannt mache, weil sie sehr hochklassig spiele
und „Keltern“ im Vereinsnamen führe.
Bei 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erging der Beschluss: Der
Musikverein Dietlingen e.V. erhält rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu
dem ihm nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien zustehenden Förderbetrag jährlich einen Sonderzuschuss von 3.000 Euro für die kostenlose Raumzurverfügungstellung für das Akkordeonorchester Dietlingen
1934 e.V. (als Kaltmiete). Einstimmig beschloss der Gemeinderat: Der
Turnverein Niebelsbach 1903 e.V. erhält rückwirkend zum 1. Januar
2015 zu dem ihm nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien zustehenden Förderbetrag jährlich einen Sonderzuschuss für die kostenlose
Zurverfügungstellung der Turnhalle im Ortsteil Niebelsbach für Gemeindeveranstaltungen von 2.400 Euro.
FC Nöttingen 1957 e.V. Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern)
A)Bei 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde
der Antrag von Michael Sengle, der Basketballabteilung „Grüner
Stern Keltern“ eine Grundförderung zu gewähren, abgelehnt.
B)Auf Antrag von Michael Sengle erging bei 9 Ja-Stimmen, 3 NeinStimmen und 7 Enthaltungen der Beschluss: Die Nutzung der
gemeindeeigenen Hallen wird der Abt. Basketball (Grüner Stern
Keltern) im Jugend- und Erwachsenenbereich wie einem Kelterner
Verein zur Verfügung gestellt, womit ein Auswärtigen-Zuschlag
entfällt. Der Entfall des Auswärtigen-Zuschlags gilt solange für den
Bereich der Erwachsenen, wie mehrheitlich Kelterner Jugendlichen
als Mitglieder in der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) gemeldet
sind. Sobald keine mehrheitliche Anzahl von Kelterner Jugendlichen
mehr gegeben ist, wird für alle Hallen-Nutzungen von ErwachsenenMannschaften der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) ein Auswärtigen-Zuschlag analog der Hallenordnung der Gemeinde Keltern
erhoben.
C)Wiederum einstimmig erging der Beschluss:
Der Zuschuss für jeden Kelterner Jugendlichen (Jugendförderung) in
der Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) gemäß geltender Richtlinie zur Förderung Kelterner Vereine wird gewährt. Die unter A) bis
C) genannten Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2015. Da die
Grundförderung von 1.700 Euro für das Jahr 2015 zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung bereits entrichtet war, muss die Förderung
für 2015 nicht erstattet werden. Somit erhält der Verein FC Nöttingen
1957 e.V. Abt. Basketball (Grüner Stern Keltern) ab dem 1. Januar
2016 erstmalig keine Grundförderung mehr.
Im Anschluss bestätigte der Gemeinderat einstimmig die Wahl von
Melanie Augenstein für fünf Jahre zur Abteilungskommandantin
der Freiwilligen Feuerwehr Keltern, Abteilung Weiler. Bürgermeister
Bochinger sprach der im Sitzungssaal anwesenden Melanie Augenstein
seinen herzlichen Dank aus und betonte, dass sie die erste Abteilungskommandantin im Enzkreis ist.
Bekanntgaben und Verschiedenes
• Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten
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nichtöffentlichen Sitzung den Verkauf des Gewerbegrundstücks Flst.
18289 im Interkommunalen Gewerbegebiet Dammfeld/Regelbaum
und die Reservierung des Grundstücks Neuberg 1 im Baugebiet
Neuberg II in Keltern-Ellmendingen beschlossen hat.
• Verbindungsstraße zwischen Ellmendingen und Nöttingen
(Mühlwald)
Zur Anfrage von Jürgen Müller aus der letzten Gemeinderatssitzung
teilte Bürgermeister Bochinger mit, dass der Verkehr am Ostersonntag tatsächlich von der Polizei über die sonn- und feiertags für
den Fahrzeugverkehr gesperrte Mühlwaldstraße umgeleitet wurde.
Grund hierfür sei laut Stellungnahme des Polizeireviers Neuenbürg
das Fußballspiel des FC Nöttingen gewesen, welches als Risikospiel eingestuft war und deshalb aus Sicherheitsgründen an einem
Sonntag stattfinden musste. Um nach dem Spiel die Leichtigkeit
des Verkehrs und somit einen schnelleren Abfluss zu gewähren,
habe der Leiter des Abschnittes Verkehr vom Verkehrskommissariat Pforzheim einen geringen Teilverkehr, nämlich den, welcher in
Richtung Ellmendingen geparkt war, über die ansonsten gesperrte
Verbindungsstraße abfließen lassen. Ein Wenden der in Richtung Ellmendingen geparkten Fahrzeuge sei aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens aus Richtung Wohngebiet nicht möglich gewesen. Da
die Fußballspiele grundsätzlich nicht an einem Sonntag stattfinden,
sollte es zukünftig keine weiteren Sonderregelungen geben. Falls
doch, wäre gegebenenfalls ein Hinweis in den Gemeindenachrichten
hilfreich, so der Einsatzleiter der Polizei in seiner Stellungnahme.
• Amphibienwanderung
Zum Thema Amphibienwanderung, welches Hermann Becker in der
letzten Sitzung angesprochen hatte, informierte der Vorsitzende,
dass die Beschilderung inzwischen entfernt sei. Laut Mitteilung des
Verkehrsamtes gebe es für jede Sammelstelle einen Koordinator,
welcher die Straßenmeisterei des Enzkreises informiere, sobald die
Beschilderung entfernt werden kann. Krankheitsbedingt habe es in
diesem Jahr Verzögerung gegeben.
Es gab folgende Fragen der Gemeinderäte:
• Unebene Platten in Dietenhausen und Ellmendingen
Manfred Dengler informierte über Gefahrenstellen durch unebene
Platten beim Basketballkorb im Bereich des Rathauses Dietenhausen sowie beim Arnbach in Höhe des Geschäfts Schnepf in
Ellmendingen. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis und sagte
eine Überprüfung zu
• Tempo 30-Beschilderung an der L 562 in Dietlingen und Ellmendingen
Anja Jost fragte nach, wann mit der Beschilderung von Tempo 30 in
den Ortsdurchfahrten von Dietlingen und Ellmendingen zu rechnen
sei. Die Anordnung des Verkehrsamtes an die Straßenmeisterei habe
die Verwaltung bereits vor einigen Wochen zur Kenntnis erhalten,
teilte Bürgermeister Bochinger mit und versprach, dass die Verwaltung nochmals nachhaken werde.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 12.05.2015,
um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen statt. Dieser Bericht sowie aktuelle Mitteilungen können auch auf der Internetseite www.keltern.de
nachgelesen werden.
Gemeindenachrichten 19/2015