Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in

Informationen zum Beruf
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in
Schwerpunkt: Heizungs- , Lüftungs- und Klimatechnik
Berufsförderungswerk Oberhausen
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in
Fachrichtung: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
Informationen zum Beruf
Voraussetzungen
Das Aufgabengebiet staatlich geprüfter Techniker/innen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik liegt
zwischen den handwerklichen Tätigkeiten und der Ingenieurtätigkeit. Für ihre Arbeit stehen Berechnungsprogramme aus der Heizungs-, Lüftungs und Klimatechnik
zur Verfügung. Das Zeichnen und Konstruieren mittels
CAD ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit.
Im Rahmen der Ausbildung ist es möglich, die Fachhochschulreife zu erlangen.
Schulische Voraussetzungen:
• Hauptschulabschluss
• Berufsschulabschluss oder Abschlusszeugnis der
Berufsschule
Qualifizierung
Qualifizierungsdauer: 24 Monate
Praktikum: 3 Monate innerhalb der Qualifizierung
Prüfung: Die Qualifizierung wird mit der Prüfung
zum/zur staatlich geprüften Techniker/-in abgeschlossen.
Qualifizierungsinhalte:
Wesentliche Inhalte der Qualifizierung sind unter anderem Anlagenanalyse und –planung, sowie Anlagenbetrieb.
Neben den technischen Lehrgebieten werden auch
Kundenberatung und –betreuung, sowie Geschäftsprozesse und Projektmanagement unterrichtet und Projektarbeit gefördert. Es können während der Ausbildung
weitere Zusatzqualifizierungen mit Zertifikat erlangt
werden, wie zum Beispiel Viega CAD, der ADA-Schein
(Ausbildung der Ausbilder), Qualitätsmanagement
(Qualitätsbeaftragter – TÜV) und Solartechnik.
Berufliche Voraussetzungen:
• Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 2
Jahre Berufspraxis oder mindestens 5 Jahre Berufspraxis
Persönliche Voraussetzungen:
• Abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf mit anschließender
Berufstätigkeit, die der gewählten Fachrichtung
entspricht, mindestens 5 Jahre (Regelausbildungsdauer und Berufstätigkeit)
• o d e r eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren, auf die der Besuch einer Berufsfachschule angerechnet werden kann
• Ausnahmen können durch die Genehmigung des
Regierungspräsidenten im Einzelfall entschieden
werden
• leichte körperliche Anforderungen
Außerdem:
• Interesse an mathematischen und technischen
Vorgängen
• Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
• selbständiges Handeln
• Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung
Kontakt
269 02/2013
Dr. Ali Gholamazad
Telefon: 0208 8588-364
Telefax: 0208 8588-277
Email: [email protected]
Berufsförderungswerk Oberhausen
im Nordrhein-Westfälischen
Berufsförderungswerk e.V.
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen
www.bfw-oberhausen.de