Anmeldung zur Ausbildung: Bewerbungen müssen bis zum 30. April des Aufnahmejahres an die Schule geschickt werden. Ausbildungsbeginn: Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien. Es gelten die hessischen Ferienregelungen. Nähere Informationen unter: www.berta-jourdan.de Berufliche Schulen Berta Jourdan Adlerflychtstraße 24 60318 Frankfurt am Main vom Hauptbahnhof: Linie U5 (Richtung Preungesheim) Haltestelle: Musterschule von der Hauptwache: Anmeldung und Informationen: Berufliche Schulen Berta Jourdan Adlerflychtstraße 24 60318 Frankfurt am Main Telefon: (069) 212-35 271 Fax: (069) 212- 40 521 E-Mail: poststelle.berufliche-schulen-berta [email protected] Internet: www.berta-jourdan.de Ihre Ansprechpartnerin: Frau Annette Pfeiffer prechstunde: dienstags von 13:45 Uhr bis 15:30 Uhr S Raum 60 (Erdgeschoss) Durchwahl: (069) 212-37 670 E-Mail: [email protected] Linien U 1, 2, 3 Haltestelle: Grüneburgweg / Holzhausenstraße von der Konstablerwache: Buslinie 36, Haltestelle: Adlerflychtplatz Höhere Berufsfachschule für Systemgastronomie Ausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin in der Systemgastronomie zum Staatlich geprüften Assistenten in der Systemgastronomie Aufgaben und Zielsetzungen Dauer und Gliederung der Ausbildung Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um z.B. in Catering-Unternehmen, Betriebsrestaurants, Betrieben der Systemgastronomie, Partyserviceunternehmen, Unternehmen der Erlebnisgastronomie und im Service von Hotels und Restaurants selbstständig Teilbereiche zu gestalten. Die Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule für Systemgastronomie dauert 2 Jahre. Während der gesamten Ausbildung werden Betriebspraktika in geeigneten gastronomischen Betrieben durchgeführt. Aufnahmevoraussetzungen Schwerpunkte der Ausbildung •Planung und Durchführung von standardisierten Betriebsabläufen •Qualitätssicherung von standardisierten Betriebsabläufen •Arbeits- und Geschäftsprozesse in systemgastronomischen Betrieben Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Assistentin in der Systemgastronomie/ Staatlich geprüfter Assistent in der Systemgastronomie. Mit Abschluss der Berufsausbildung können Sie •im Berufsfeld tätig werden oder •eine weitere verkürzte Ausbildung (2Jahre) im Gastgewerbe, wie z.B. Hotelfachmann/Hotelfachfrau, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Fachmann/ Fachfrau in der Systemgastronomie absolvieren oder •die Einjährige Fachoberschule Form B, die zur allgemeinen Fachhochschulreife führt, besuchen. Die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Systemgastronomie setzt den Mittleren Abschluss voraus und die Bewerberin / der Bewerber sollte nicht älter als 21 Jahre sein. Bewerbung Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizufügen: • ein Lebenslauf in tabellarischer Form • zwei Lichtbilder neueren Datums • das Zeugnis des Mittleren Abschlusses in beglaubigter Kopie oder das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 Bewerbungsfrist: 30. April des Aufnahmejahres Ausbildungskosten Für die Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög, Amt für Ausbildungsförderung) beantragt werden.
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