Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis Jahrgang 22 Samstag, den 18. April 2015 Nummer 4 Maibaumsetzen und Maifeuer in Triptis und in unseren Mitgliedsgemeinden - weitere Informationen im Innenteil - Außerdem: Motocross vom 18. - 19.04.2015 und 16. - 17.05.2015 Turnier um den Pokal des Bürgermeisters am 01.05.2015 um 13:00 Uhr Gartenfest im Museum Haus Schwandke am 17.05.2015 ab 14:00 Uhr Triptis -2- Nr. 4/2015 Verwaltungsgemeinschaft (VG) Triptis & Stadt Triptis Dienstgebäude: Markt 1, 07819 Triptis Telefon: 036482 359-0 Telefax: 036482 359-34 Internet: www.triptis.de E-Mail: [email protected] Sprechzeiten allgemein: (soweit nichts anderes erwähnt) Dienstag: 9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 / 13:00-15:00 Uhr Der Gemeinschaftsvorsitzende, der Bürgermeister und die Amtsleiter bitten auch während der Sprechzeiten um Terminabstimmung! In dringenden Angelegenheiten können Sie mit unseren Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren. Gemeinschaftsvorsitzender der VG Triptis, Ordnungsamtsleiter Herr Fischer Tel.: 35915 E-Mail: [email protected] Ordnungsamt Herr Winkler Tel.: 35921 E-Mail: [email protected] Frau Schott Tel.: 35921 E-Mail: [email protected] Einwohnermeldeamt Frau Röder Tel.: 35922 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Dienstag: 9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr Donnerstag: 9:00-12:00 / 13:00-17:00 Uhr Freitag: 9:00-11:00 Uhr Hauptamt/Kämmerei Leiterin Frau Lobsch Tel.: 35914 E-Mail: [email protected] Sekretariat Frau Jäger & Tel.: 35913 E-Mail: [email protected] Frau Ruppe E-Mail: [email protected] Personal Frau Miethig Tel.: 35919 E-Mail: [email protected] Kita, Erziehungsgeld, Haushalte der Gemeinden Frau Müller Tel.: 35916 E-Mail: [email protected] Kasse VG & Stadt Frau Käppel Tel.: 35917 E-Mail: [email protected] Kasse Gemeinden Frau Pluntke Tel.: 35917 E-Mail: [email protected] Steuern Frau Köppel-Krause & Tel.: 35918 E-Mail: [email protected] Frau Reinhardt E-Mail: [email protected] Standesamt, Hauptamt Frau Gruber Tel.: 35930 E-Mail: [email protected] Bauamt/Liegenschaften Leiter Herr Gottschall Frau Appeldorn Tel.: 35931 Tel.: 35932 Schiedsstelle Herr Neidhardt Tel.: 48592 Termine nach Vereinbarung Aktuelles E-Mail: [email protected] Bürgermeister der Stadt Triptis Herr Steffen (zu erreichen über Sekretariat) Sprechzeit: Dienstag (s.o.) Kulturamt Frau Tränkler Tel: 35923, E-Mail: [email protected] Archiv Herr Scheuch Tel.: 35920 Museum (zu erreichen über Kulturamt) Alte Neustädter Straße 2, 07819 Triptis Öffnungszeit: Sonntag 14:00 - 17:00 Uhr Stadtbibliothek Frau Lange Tel.: 32234 Markt 8, 07819 Triptis E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Dienstag 10:00-18:00 Uhr Bauhof Herr Spors Tel.: 0171 7207183 Feuerwehr Tel.: 34844 Kommunaler Verkehrsüberwacher Herr Weichert (zu erreichen über Ordnungsamt) Kontaktbereichsbeamte der Polizeiinspektion Schleiz Herr Werner & Herr Goldmann Telefon: 35924, Sprechzeiten: Dienstag: 10:00-12:00 / 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr Bereitschaftsdienste Achtung! Am 21. April 2015 bleibt das Standesamt ab 13:00 Uhr geschlossen. Am 15. Mai 2015 bleibt die Verwaltung geschlossen. Redaktionsschluss Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Impressum Rettungsleitstelle Saalfeld 03671 9900 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst 0361 67670 oder 01805 908077 bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Triptis Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen. de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Dieter Fischer, 07819 Triptis, Markt 1 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Notbereitschaftsdienst der Apotheken 0800 0022833 www.aponet.de Thüringer Energie Kundenzentrum Weida 036603 530 Kundenzentrum Eisenberg 036691 410 Kundenzentrum Schleiz 03663 4690 Abgabe der Manuskripte in der VG Triptis Thüringer Energienetze Störungsnummer ([email protected]): 30.04.2015 für Strom: 0361 73907390 für Erdgas: 0800 6861177 Erscheinungstag der Mai-Ausgabe des Stadtwerke Neustadt Amtsblattes der VG Triptis: 16.05.2015 036481 24747 Sämtliche Beiträge müssen der Verwal- Zweckverband Wasser / Abwasser Orla tung spätestens zum Redaktionsschluss 03647 46810 oder 0171 3662325 vorliegen! Später eingehende Beiträge können aus technischen Gründen nicht Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft berücksichtigt werden. Über Termin, Rah- Pößneck/Triptis mbH 0171 5122020 men und Umfang der Veröffentlichung ent- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen scheidet der Herausgeber. 08000 116016 Triptis - 3 - Nr. 4/2015 Standesamtliche Nachrichten (Ortsangaben = Wohnsitz) Sterbefälle - Renate Röhler, geb. Schmidt, 05.03.2015, Triptis - Martin Seidel, 07.03.2015, Schmieritz OT Weltwitz - Helga Vogel, geb. Wanneck, 08.03.2015, Triptis - René Hofmann, 12.03.2015, ehemals Triptis - Joell Xavier Thomas, 23.03.2015, Miesitz Wir gratulieren All denen, die im kommenden Monat ein Hochzeitsjubiläum feiern, wünschen wir viel Glück und noch viele gemeinsame Jahre in bester Gesundheit. Die Stadt, die Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaft gratulieren den Altersjubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und wünschen noch viele schöne Jahre, Glück und Gesundheit. In Triptis mit den Stadt- bzw. Ortsteilen Burkersdorf, Döblitz, Hasla, Oberpöllnitz, Ottmannsdorf, Pillingsdorf und Schönborn 02.05. Helga Carl 65 Jahre 03.05. Bernd Senkel 68 Jahre 04.05. Manfred Friedrich 79 Jahre 04.05. Monika Reinhold 69 Jahre 05.05. Eberhard John 68 Jahre 06.05. Ilse Schulz 79 Jahre 08.05. Brigitte Suffa 76 Jahre 09.05. Irmgard Bach 89 Jahre 09.05. Gerlinde Gerstner 66 Jahre 09.05. Eckhard Niemann 65 Jahre 09.05. Wolfgang Schönberner 65 Jahre 10.05. Frank Gimmel 73 Jahre 11.05. Irmgard Brade 94 Jahre 11.05. Hans-Joachim Mertsch 77 Jahre 11.05. Helga Nagler 80 Jahre 11.05.Gudrun Weber-Fiorentino 72 Jahre 12.05. Wilhelm Martin 83 Jahre 12.05. Ellenluise Senkel 67 Jahre 12.05. Heinz Stieler 84 Jahre 13.05. Beate Leiwat 65 Jahre 14.05. Ingrid Karrer 75 Jahre 15.05. Charlotte Friese 72 Jahre 15.05. Herbert Krause 72 Jahre 15.05. Christa Poßner 80 Jahre 15.05. Herta Röder 78 Jahre 15.05. Gunter Weise 72 Jahre 16.05. Gertrud Hinreiner 81 Jahre 16.05. Franz Kastl 79 Jahre 16.05. Hannelore Klan 67 Jahre 16.05. Günther Lindauer 83 Jahre 16.05. Lothar Petermann 80 Jahre 17.05. Zlata Scheunemann 81 Jahre 18.05. Frank Fleischmann 65 Jahre 18.05. Dieter Knüpfer 74 Jahre 18.05. Lothar Prochnow 65 Jahre 18.05. Günter Wilsdorf 81 Jahre 19.05. Manfred Döbel 77 Jahre 19.05. Irmgard Heide 80 Jahre 19.05. Gudrun Hlawa 80 Jahre 20.05. 21.05. 21.05. 22.05. 22.05. 22.05. 22.05. 23.05. 23.05. 23.05. 23.05. 24.05. 24.05. 24.05. 24.05. 25.05. 25.05. 25.05. 25.05. 26.05. 28.05. 28.05. 28.05. 28.05. 28.05. 29.05. 29.05. 29.05. 29.05. 29.05. 30.05. 30.05. 30.05. 30.05. 30.05. 30.05. 31.05. 31.05. Dietrich Poßner Elke Gunold Peter Schmidt Manfred Bergner Ellen Foh Karola Hesse Wolfgang Sauer Erika Hempel Janka Müller Petra Schnellbögl Walpurga Schütze Wolfram Krauß Renate Petzold Martha Schneider Hans-Peter Smasal Inge Degenhardt Gisela Ebert Renate Michel Ursula Schneider Manfred Singer Wolfgang Blau Reinhard Scheffel Artur Spors Heinz Thiem Helma Weisbach Renate Heinrich Harry Kaluski Fritz Pawlik Magdalene Schneider Kurt Spranger Karin Grünert Karl-Heinz Hoppe Jutta Kästner Gerda Krause Edith Lippach Heinz Schwarzbach Gerhard Herzog Annemarie Neubert 81 Jahre 68 Jahre 73 Jahre 75 Jahre 77 Jahre 86 Jahre 86 Jahre 79 Jahre 72 Jahre 72 Jahre 73 Jahre 68 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 69 Jahre 77 Jahre 66 Jahre 84 Jahre 65 Jahre 77 Jahre 82 Jahre 83 Jahre 76 Jahre 80 Jahre 82 Jahre 77 Jahre 69 Jahre 79 Jahre 65 Jahre 72 Jahre 66 Jahre 74 Jahre 85 Jahre 75 Jahre 75 Jahre 78 Jahre 73 Jahre 65 Jahre 17.05. 26.05. 29.05. 30.05. 31.05. Annelore Hippe Susanne Kliem Alfred Hippe Gisela Burkhardt Werner Reizner 75 Jahre 79 Jahre 80 Jahre 82 Jahre 65 Jahre In Lemnitz mit OT Leubsdorf 01.05. Otto Dumm 05.05. Heidrun Treppnau 06.05 Manfred Hitzer 16.05. Margarete Appelfelder 17.05. Wolfgang Riedel 29.05. Sonja Rössel 85 Jahre 68 Jahre 68 Jahre 70 Jahre 75 Jahre 68 Jahre In Miesitz mit OT Kopitzsch 10.05. Erika Grieb 23.05. Helmut Rippin 29.05. Ingeborg Blöthner 31.05. Maria Schleitzer 73 Jahre 79 Jahre 83 Jahre 70 Jahre In Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf 05.05. Renate Patzer 75 Jahre 05.05. Gerald Staps 69 Jahre 12.05. Irma Prager 75 Jahre 13.05. Maria Schuster 77 Jahre 14.05. Anton Gergele 74 Jahre 16.05. Herbert Tausch 69 Jahre 19.05. Manfred Pitzler 65 Jahre In Rosendorf mit OT Zwackau 06.05. Lothar Prüger 82 Jahre 20.05. Marga Schumann 79 Jahre 21.05. Ruth Schippel 65 Jahre 25.05. Willfried Schlaak 66 Jahre In Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf 05.05. Sieglinde Ludewig 66 Jahre 07.05. Werner Riesel 65 Jahre 07.05. Anni Rippl 87 Jahre 11.05. Anneliese Brömel 85 Jahre 12.05. Manfred Sell 67 Jahre 14.05. Gudrun Herzog 79 Jahre 20.05. Linda Timm 85 Jahre 24.05. Hedwig Biziak 80 Jahre In Schmieritz mit OT Traun und Weltwitz 12.05. Sigrid Schleitzer 74 Jahre 14.05. Ursula Völckel 68 Jahre 17.05. Erich Hintz 70 Jahre 17.05. Harald Völckel 74 Jahre 18.05. Ingeborg Vogel 69 Jahre 20.05. Uwe Güdter 73 Jahre 20.05. Gerhard Risch 65 Jahre 21.05. Karl Blume 82 Jahre 24.05. Günter Porst 87 Jahre 26.05. Anneliese Burkhardt 77 Jahre 30.05. Dorothea Scholz 81 Jahre 31.05. Tatjana Scheibe 66 Jahre In Geroda mit OT Geheege und Wittchenstein 03.05. Elke Sachse 08.05. Johannes Zöke 16.05. Ilse Weisbach In Tömmelsdorf mit OT Wüstenwetzdorf 01.05. Lothar Artmann 67 Jahre 08.05. Lisbeth Töpel 95 Jahre 13.05. Brigitte Schneider 76 Jahre 20.05. Peter Sonnenburg 69 Jahre 65 Jahre 72 Jahre 88 Jahre Triptis - 4 - Hauptamt In Eigener Sache Das Standesamt bleibt am 21. April 2015 in der Zeit von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr geschlossen. Verwaltung geschlossen Am 15. Mai 2015 bleibt die Verwaltung geschlossen. Fischer Gemeinschaftsvorsitzender Aktuelle Informationen des Fundbüros (Stand 01.04.2015) Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 102 sind folgende Fundsachen abgegeben worden: · ein Fahrrad ·Bargeld, ·Schlüsselbund Des Weiteren sind als vermisst gemeldet worden: · ein Smartphon Samsung Galaxy weiß mit schwarzer Hülle, · ein Smartphon Samsung Galaxy weiß mit zebrafarbener Hülle, · ein Schlüsselbund mit blau-schwarzen, geflochtenem Band und 4 - 5 Schlüsseln, · ein Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln und einem orangefarbenem Band. Sollten Sie die genannten Gegenstände gesehen oder gefunden haben, so melden Sie sich bitte beim o. g. Fundbüro. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5 07545 Gera Az.:2-3-0039 2-2-0347 Gera, 23.03.2015 Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla), Änderungsbeschluss Nr. 5 Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/ Burgwitz, Änderungsbeschluss Nr. 1 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Neustadt (Orla) Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 17.03.2014 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 28.11.2014 (GVBl. S.723), wird für das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 15.10.1996, Az.: 2-3-0039, festgestellte und durch Beschlüsse des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 28.05.1999, vom 01.12.1999, vom 05.06.2007, Az.: 2-3-0039 und 2-2-0188, vom Teilungs- und Umstellungsbe- Nr. 4/2015 schluss Nr. 1 vom 19.10.1010, Az.: 2-3-0039 und 2-2-0347 und durch Beschluss zur Erweiterung des Verfahrenszwecks vom 18.02.2014, Az.: 2-3-0039, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) erneut wie folgt geringfügig geändert: 1.1Aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) werden ausgeschlossen: 1.1.1 Gemarkung Kospoda Flur 1, Flurstücke Nr. 2/18, 2/35, 33/2, 61/3, 433/1, 433/2, 457/33, 620/433 Flur 2, Flurstücke Nr. 37/4, 37/6, 44/24, 44/25, 44/36, 44/38, 44/39, 46/22, 46/24, 46/25, 46/26, 46/28, 46/32, 49, 390/2, 485/46, 486/46, 487/46, 488/46 Flur 5, Flurstück Nr. 626 1.1.2 Gemarkung Burgwitz Flur 1, Flurstücke Nr. 11/9, 16/12, 24/1, 24/2, 24/3, 25/1 Flur 2, Flurstücke Nr. 26/3, 27/3, 28/1, 28/2, 29/1, 29/2, 29/3, 31/2, 32/2, 70/2, 72, 73/2, 74/2, 75, 78, 80, 81, 82, 83, 92, 98, 99/1, 100, 102, 103, 104,106, 199, 200, 204/2, 204/3, 207/2, 208/2, 209, 210/1 1.2Die Verfahrensfläche des Flurbereinigungsgebietes wird um 6 ha korrigiert. Das Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) verringert sich nach dem Ausschluss der unter Pkt. 1.1 genannten Flurstücke um 45 ha und vergrößert sich entsprechend der unter Pkt. 1.2 genannten Flächenkorrektur um 6 ha. In der Summe kommt es zu einer Verringerung um 39 ha. Nunmehr hat das Verfahren eine Größe von 1.321 ha. 2. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Neustadt-Kospoda/Burgwitz Nach § 8 Abs. 1 FlurbG wird das mit Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 19.10.2010, Az.: 2-3-0039, 2-2-0347, festgestellte Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz wie folgt geringfügig geändert: Zum Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz werden zugezogen: die nach Nr. 1.1 aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) ausgeschlossenen Flurstücke. Das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz vergrößert sich um 45 ha hat nunmehr eine Größe von 76 ha. Für die mit diesem Beschluss zum Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz zugezogenen Flurstücke werden die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des Feldlagenverfahrens angehalten. Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke entsprechend diesem Änderungsbeschluss werden in dem Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz von der Aufbringung der Beiträge gemäß § 19 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz befreit. 3. Anordnung der Flurbereinigung Für die zugezogenen Flurstücke bleibt die Flurbereinigung angeordnet. 4. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäudeund Anlageneigentümer der unter 1.1 aufgeführten Grundstücke sind Mitglieder der mit dem Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 19.10.2010 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neustadt-Kospoda/Burgwitz“. 5. Fortbestehen der Zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung Für alle unter 1.1 aufgeführten Grundstücke gelten bis zur Unanfechtbarkeit des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan die seit dem Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses Neustadt (Orla) vom 15.10.1996 bestehenden Einschränkungen des Eigentums nach § 34 FlurbG weiter. 6. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses sowie die Gebietskarte liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an in der Stadt Neustadt (Orla), in den Gemeinden Kospoda, Linda bei Neustadt, in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis für die Gemeinden Dreitzsch, Miesitz, Schmieritz, Rosendorf und Pillingsdorf und in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für die Gemeinden Oppurg, Lausnitz und Weira zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Triptis - 5 - Gründe Der Ausschluss der unter Pkt. 1.1 genannten Flurstücke aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Feldlagenverfahren) und die Hinzuziehung dieser Flurstücke in das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz (Ortslagenverfahren) erfolgt ausschließlich aus verfahrenstechnischen Gründen. Die Verfahrensgebietsgrenzen sind entlang bestehender Flurstücksgrenzen festzulegen. Das Ortslagenverfahren wird zur Zeit durch eine Bearbeitungsgrenze zum Feldlagenverfahren abgegrenzt. Die Flurstücke innerhalb dieser Bearbeitungsgrenze wurden reguliert. Für die Übernahme des Neuen Bestandes des Ortslagenverfahrens in das Liegenschaftskataster ist eine Verfahrensgrenze notwendig, bei der die Grenzpunktkoordinaten im Flurbereinigungsverfahren und im Liegenschaftskataster übereinstimmen. Aus diesem Grund ist es verfahrenstechnisch notwendig, die Flurstücke im Bereich zwischen der Bearbeitungsgrenze und der Verfahrensgrenze vorübergehend aus dem Feldlagenverfahren auszuschließen und zum Ortslagenverfahren hinzuzuziehen. Diese Flurstücke bleiben unreguliert und werden nach der Schlussfeststellung des Ortslagenverfahrens wieder zur Neuordnung des Feldlagenverfahrens hinzugezogen. Auf Grund von Flächenberichtigungen durch das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation ändert sich die Verfahrensfläche um 6 ha, bezogen auf den Anordnungsbeschluss sowie die drei Änderungsbeschlüsse und den Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Jens Lüdtke Amtsleiter Sprechstunde des Jugendamtes Die Sprechstunden des Jugendamtes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Triptis finden ab diesem Jahr immer am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr im Rathaus, Markt 1 in Triptis im Zimmer 209 statt. Eine vorherige terminliche Abstimmung ist erforderlich! Wenden Sie sich dazu bitte an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend, Soziales und Familie/Jugendamt, Frau Schilling, 0schitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Telefon: 03663 488-964. Änderungen aus terminlichen Gründen vorbehalten! Beschlussprotokoll über die 3. Stadtratssitzung am 27.10.2014 - nicht öffentliche Sitzung Datum:27.10.2014 Ort: Rathaus Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, Rathaussaal Anwesend: Herr Steffen - Bürgermeister 15 Mitglieder des Stadtrates (siehe Anwesenheitsliste) Gäste: Verwaltung: Herr Fischer - Gemeinschaftsvorsitzender/ Ordnungsamtsleiter Herr Gottschall - Bauamtsleiter Frau Voigt - Hauptamtsleiterin Frau Ruppe - Protokollantin Dauer: 20:23 - 21:28 Uhr Nr. 4/2015 Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der 27. Stadtratssitzung vom 14.04.2014 - nicht öffentliche Sitzung und Bestätigung des Beschlussprotokolls der 27. Stadtratssitzung vom 14.04.2014 4. Antrag auf Grundstückskauf Gemarkung Ottmannsdorf, Flur 1, Flurstück 17/5 5. Antrag auf Grundstückskauf Gemarkung Triptis, Flur 1, Flurstück 289 6. Grundstückstausch Gemarkung Triptis, Flur 1, Flurstücke 312/14, 312/16 und 312/18 7. Sonstiges/Anfragen 009-03/14: Der Stadtrat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 27. Stadtratssitzung vom 14.04.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Ja-Stimmen:............................................................................... 9 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 6 010-03/14: Die Stadtratsmitglieder erteilen die Zustimmung zum Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche (ca. 380 qm) aus dem Flurstück 17/5 (Gemarkung Ottmannsdorf, Flur 1). Die Erwerber haben zusätzlich die Kosten der notwendigen Trennvermessung und des Kaufvertrages zu tragen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Ja-Stimmen:.............................................................................. 15 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 011-03/14: Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Verkauf des Flurstückes 289 (Gemarkung Triptis, Flur 1). Der Erwerber hat die Kosten des Kaufvertrages incl. Nebenkosten zu tragen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Ja-Stimmen:.............................................................................. 15 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 012-03/14: Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Tausch der Flurstücke 312/14, 312/16 und 312/18 (Gemarkung Triptis, Flur 1). Der Erwerber hat für die Flächendifferenz eine Ausgleichszahlung an die Stadt Triptis zu zahlen. Die Kosten des Kaufvertrages incl. Nebenkosten werden zur Hälfte von der Stadt Triptis getragen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Ja-Stimmen:.............................................................................. 14 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Steffen Bürgermeister Beschlussprotokoll über die 5. Stadtratssitzung am 26.01.2015 - öffentliche Sitzung Datum:26.01.2015 Ort: Rathaus Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, Rathaussaal Anwesend: Herr Steffen - Bürgermeister 15 Mitglieder des Stadtrates (siehe Anwesenheitsliste) Gäste: Verwaltung: Herr Fischer - Gemeinschaftsvorsitzender/ Ordnungsamtsleiter Herr Gottschall - Bauamtsleiter Triptis Bürger: Dauer: - 6 - Frau Voigt - Hauptamtsleiterin Frau Lobsch - Mitarbeiterin Finanzen Frau Jäger - Protokollantin Presse: Frau Hoffmann - Vertreter der OTZ ein Bürger 19:35 Uhr - 22:05 Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der 4. Stadtratssitzung vom 08.12.2014 - öffentliche Sitzung 4. Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Triptis über die Durchführung des Haushaltes für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 nach örtlicher Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Saale-Orla-Kreises 5. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 6. Beratung und Beschlussfassung des langfristigen Finanzplanes der Stadt Triptis für den Zeitraum 2014-2018 7. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen der Stadtratsmitglieder 017-05/15: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2009 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14 Ja-Stimmen:.............................................................................. 14 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 018-05/15: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14 Ja-Stimmen:.............................................................................. 14 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 019-05/15: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14 Ja-Stimmen:.............................................................................. 14 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 020-05/15: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14 Ja-Stimmen:.............................................................................. 14 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 021-05/15: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Triptis für das Haushaltsjahr 2015 mit dem dazugehörigen Stellenplan. Der Haushalt sieht in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 4.820.400 EUR und im Vermögenshaushalt 990.700 EUR vor, des Weiteren beschließt der Stadtrat den vorliegenden Haushaltsplan der Stadt Triptis für das Haushaltsjahr 2015. Nr. 4/2015 Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Ja-Stimmen:.............................................................................. 15 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 0 022-05/15: Der Stadtrat stimmt dem langfristigen Finanzplan für die Jahre 2014 - 2018 einnahme- und ausgabeseitig zu und beschließt die Finanzplanung und das dazugehörige Investitionsprogramm. Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17 Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14 Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1 Ja-Stimmen:.............................................................................. 14 Nein-Stimmen:........................................................................... 0 Enthaltungen:............................................................................ 1 Steffen Bürgermeister Beschlussprotokoll über die gemeinsame Ausschussberatung 4. Hauptausschuss und 5. Finanzausschuss - öffentliche Sitzung Datum:07.01.2015 Ort: Rathaus Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, Rathaussaal Anwesend: Herr Steffen - Bürgermeister 6 Mitglieder des Hauptausschusses (siehe Anwesenheitsliste) 7 Mitglieder des Finanzausschusses (siehe Anwesenheitsliste) Gäste: Verwaltung: Frau Voigt - Hauptamtsleiterin Frau Lobsch - Mitarbeiterin Finanzen Herr Gottschall - Bauamtsleiter Frau Jäger - Protokollantin Dauer: 16:00 Uhr - 18:50 Uhr Tagesordnung: 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2014 und Bestätigung des Beschlussprotokolls der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2014 - erfolgt nur durch die Mitglieder des Hauptausschusses 3. Bestätigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Finanzausschusses vom 19.11.2014 - erfolgt nur durch die Mitglieder des Finanzausschusses 4. Haushaltsüberwachung per 31.12.2014 5. Beratung zum 2. Planentwurf für das Haushaltsjahr 2015 6. Anfragen und sonstiges Noch vor Bestätigung der Niederschrift weist Frau Voigt auf Änderungen hin: Das Sitzungsdatum ist zu ändern von „14.10.2014“ auf „19.11.2014“. Weiterhin ist unter dem Vermögenshaushalt (Seite 2 unten) folgender Hinweis aufzunehmen: „Aufnahme von Planungsleistungen in Höhe von ca. 20.000 EUR für das Industrie- und Gewerbegebiet Triptis -Nord II.“ Die Mitglieder des Finanzausschusses bestätigen die Niederschrift der 4. Sitzung des Finanzausschusses vom 19.11.2014 mit den zuvor genannten Änderungen. Gesetzl. Anz. Finanzausschussmitglieder:................................. 6 Anw. Anz. Finanzausschussmitglieder:....................................... 5 Ja-Stimmen:................................................................................ 5 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 012-04/15: Der Hauptausschuss bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Gesetzl. Anz. Hauptausschussmitglieder:.................................. 7 Triptis - 7 - Nr. 4/2015 Anw. Anz. Hauptausschussmitglieder:........................................ 7 Anw. Bürgermeister:................................................................... 1 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 Aus der 11. Gemeinderatssitzung vom 04.03.2015 Steffen Bürgermeister Am 04.03.2015 fand die 11. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst: Beschluss- Nr. 35-11/2015: Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau Carport und Abriss und Neubau Wohngebäude zu. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Stellenausschreibung Die Stadt Triptis beabsichtigt voraussichtlich ab dem 15. Mai 2015 befristet bis zum 30. September 2015 folgende Stelle zu besetzen: Kassierer/in im Schwimmbad Aufgaben: - Kassierung von Eintrittsgeldern während der Öffnungszeiten und Abrechnung der Einnahmen, - Säuberungsarbeiten der baulichen Anlagen des Freibades, - bei Bedarf Mitarbeit im Bauhof der Stadt Triptis. - nicht öffentliche Sitzung - Kühn Bürgermeisterin Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Die Bereitschaft zur Arbeit am Wochenende ist erforderlich (flexible Arbeitszeit). Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30.04.2015 an die: Stadt Triptis Abt. Personal Markt 1 07819 Triptis Aus der 8. Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2015 Triptis, den 18.04.2015 Steffen Bürgermeister Am 26. Februar 2015 fand die 8. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819 Mittelpöllnitz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 6, später 7, stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst: Beschluss- Nr. 24-08/2015: Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinderates Mittelpöllnitz vom 29.01.2015 nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsund Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Aus der 10. Gemeinderatssitzung vom 20.02.2015 - nicht öffentliche Sitzung Am 20.02.2015 fand die 10. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 31-10/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 9. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.02.2015 mit der vorgenannten Änderung. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 32-10/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Niederschrift der 9. Sitzung des Gemeinderates Geroda vom 03.02.2015 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 - nicht öffentliche Sitzung - Aus der 9. Gemeinderatssitzung vom 26. März 2015 - öffentliche Sitzung Am 26. März 2015 fand die 9. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819 Mittelpöllnitz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 26-09/2015: Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf der Volkssolidarität e.V. für die Kita „Gänseblümchen“ in vorliegender Fassung für das Haushaltsjahr 2015 zu. Der Betriebskostenzuschuss der Gemeinde beträgt demnach 76.890 EUR. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Triptis - 8 - Beschluss- Nr. 27-09/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz beschließt, dem Antrag der Erbengemeinschaft Geßner, vertreten durch Herrn Volkmar Geßner über die Beseitigung eines Walnussbaumes auf dem Grundstück an der Straße des Friedens, Flurstück 64 der Flur 2 der Gemarkung Mittelpöllnitz zuzustimmen. Als Ausgleich für die Baumfällung wird die im Antrag aufgeführte Ersatzpflanzung von zwei Laubbäumen, die bereits durchgeführt sein soll, anerkannt. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Franz Bürgermeister Nr. 4/2015 §6 Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan. Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Ausgaben in den Untergruppen - 400 - 450 Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH, - 500/510/520/550 Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH, - 521 - 581 ohne 550, 60-65, 661, 67 ohne 679 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) für den ges. Verwaltungs-HH. Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen im gleichen Unterabschnitt verwendet werden. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Rosendorf, den 31.03.2015 Gerschner Bürgermeisterin - Siegel - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der Gemeinde am 23.02.2015 vor, der Einhaltung der Monatsfrist für Satzungsveröffentlichungen gemäß Thüringer Kommunalordnung wird entsprochen. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Zimmer 104 ab 20.04.2015 für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich. Haushaltssatzung der Gemeinde Rosendorf für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Rosendorf die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 140.460,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 42.700,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 271 v.H. b) für die Grundstücke (B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuern 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt. Aus der 7. Gemeinderatssitzung vom 10. März 2015 - öffentliche Sitzung Am 10. März 2015 fand die 7. Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung Schmieritz, Ortsstraße 29 in 07819 Schmieritz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 28-07/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die Niederschrift der 6. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.02.2015 in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 29-07/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die beiliegende geänderte Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Schmieritz (Baumschutzsatzung) und hebt gleichzeitig den Beschluss mit der Nummer 18-04/2014 auf. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 30-07/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz stimmt dem vorliegenden Bauantrag zum Anbau zu. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Blume Bürgermeister Triptis - 9 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Nachfolgend wird die am 10.02.2015 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Schmieritz öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegt vom 20.04.2015 bis zum 20.05.2015 während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Rathaus Raum 105 öffentlich aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich. Haushaltssatzung der Gemeinde Schmieritz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schmieritz folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 435.310,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 48.360,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 271 v.H. Grundsteuer B für die Grundstücke 389 v.H. Gewerbesteuern 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 51.000,00 EUR festgesetzt. §6 Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan. Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Die Personalausgaben sind deckungsfähig für - den Kindergarten (Unterabschnitt 464) - den gesamten restlichen Verwaltungshaushalt. Die Ausgaben für Werterhaltung in den Untergruppen 500, 510, 520 und 550 sind deckungsfähig für den gesamten Verwaltungshaushalt ohne den Kindergarten (Unterabschnitt 464). Die übrigen Sach- und Betriebsausgaben der Untergruppen 521 bis 658 (ohne 550) sind deckungsfähig in folgenden Einzelplänen: - EP 0 Allgemeine Verwaltung - EP 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - EP 3, 4 ohne 464) und 5 Kultur- und Heimatpflege, Soziale Sicherheit, Sport und Erholung - EP 6, 7 und 8 Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr, Öffentl. Einrichtungen Allgem.Grundvermögen. Die Ausgaben für Werterhaltung und die Sach- und Betriebsausgaben in den Untergruppen 500 bis 658 für den Kindergarten (Unterabschnitt 464) bilden einen Deckungskreis. Im Vermögenshaushalt sind die Ausgaben innerhalb eines Einzelplanes gegenseitig deckungsfähig. Nr. 4/2015 Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen innerhalb eines Unterabschnittes können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen verwendet werden. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Schmieritz, den 01.04.2015 Blume Bürgermeister - Siegel - Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe Es ist offensichtlich wieder an einmal an der Zeit, einige Einwohner in der Gemeinde Schmieritz an die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sonn- und Feiertagsruhe zu erinnern. So waren am Karfreitag sowie an den Osterfeiertagen sogar Kreissägen in Weltwitz zu hören. Solche Arbeiten sind massive Verstöße gegen den § 4 Abs. 2 des Thüringer Feiertagsgesetzes, in dem es heißt: „An den Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen.“ Die zitierte gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass das Ruhebedürfnis der Bevölkerung an wenigstens einem Tag in der Woche zur Erholung gewahrt bleibt. Wer dagegen verstößt, verhält sich gegenüber seinen Mitbewohnern und Nachbarn in erheblichem Maße rücksichtslos. Ich hoffe, dass aufgrund dieses Aufrufs die Sonn- und Feiertagsruhe in der Gemeinde Schmieritz zukünftig wieder respektiert wird. Bei zukünftigen massiven Verstößen müssen die Verursacher mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen rechnen. Blume Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der Gemeinde am 26.02.2015 vor, der Einhaltung der Monatsfrist für Satzungsveröffentlichungen gemäß Thüringer Kommunalordnung wird entsprochen. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Zimmer 104 ab 20.04.2015 für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich. Haushaltssatzung der Gemeinde Tömmelsdorf für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Tömmelsdorf die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 124.280,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.000,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Triptis - 10 - §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 271 v.H. b) für die Grundstücke (B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuern 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Ausgaben in den Untergruppen - 400 - 450 Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH, - 500/510/520/550 Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH, - 521 - 581 ohne 550, 60-65, 661, 67 ohne 679 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) für den ges. Verwaltungs-HH. Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen im gleichen Unterabschnitt verwendet werden. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Tömmelsdorf, den 31.03.2015 Faulwetter Bürgermeister §6 Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan. Nr. 4/2015 - Siegel - Ende der amtlichen Bekanntmachungen Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Triptis Veranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis (unter Vorbehalt) seit 28.11.14 vom 08.03. April 15 18.04. 18./19.04. 19.04. sonntags 14-17 Uhr sonntags 14-17 Uhr Uhrzeit 17:00 30.04. 30.04. Triptis, Alfred-Ehrhardt-Haus Triptis, Alte Neustädter Straße 3 Ort Triptis, Am Wassergarten Triptis, Am Sandberg Triptis, Rathaussaal Triptis, Markt VG Triptis Mai 15 01.05. Uhrzeit 13:00 Ort Triptis, Rudolf-Narbig-Sportplatz 02.05. 03.05. 08.05. 16./17.05. 07:30 Triptis, Am Wassergarten Zwackau Triptis, Kita, Am Postberg 10 Triptis, Am Sandberg 17.05. 29.-31.05. Juni 15 05.-07.06. 19.-21.06. 26.-29.06. 26.-28.06. 26.-28.06. 27.-28.06. Juli 15 02.07. 22.07. 18:00 14:00 Uhrzeit 14:00 17:00 Triptis, Alte Neustädter Straße 3 Triptis Ort Pillingsdorf, Dorfplatz Mittelpöllnitz Zell (Mosel) Pößneck Geroda Zwackau Ort Triptis, Platz der Jugend 1 Triptis, Stadtkirche St. Marien 18:30 Dreitzsch, St.-Johannes-Kirche Uhrzeit A. E. Stiftung - Alfred-Ehrhardt: Portugal 1951-1961 Fotografie und Film Sonderausstellung Sonderausstellung „Fliegl“ Veranstaltung RGZV - Kleintiermarkt Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - Läufe zur Nordbayernserie, Thüringer Meisterschaft, Sachsen Meisterschaft 52. Rathauskonzert - Michéle Rödel - Arien und Lieder zum Frühling aus Oper und Operette Feuerwehrverein Triptis e. V. - Maibaumsetzen Informationen über das Maibaumsetzen und das Abbrennen von Maifeuer in unserem Verwaltungsgebiet ist dem gesonderten Artikel zu entnehmen. Veranstaltung SV Grün-Weiß Triptis e. V./Stadt Triptis - Maipokal-Turnier im Kleinfeldfußball RGZV - Kleintiermarkt TSG Zwackau e. V. - 2. Hainberglauf Diakonieverein - Vortrag „Demenz ABC Zur Herzensbildung“ Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - German-CrossCountry-Meisterschaft Internationaler Museumstag - Gartenfest im Museum Stadtfest der Stadt Triptis Veranstaltung Feuerwehrverein Pillingsdorf/Burkersdorf e. V. - Dorffest Dorf- und Feuerwehrvereinsfest Weinfest „Zeller Schwarze Katz“ Thüringentag Dorf- und Vereinsfest TSG Zwackau e. V. - 50 Jahre Abteilung Fußball Veranstaltung Geburtstag des Monats - (April, Mai, Juni) Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Orgelwandelkonzert mit Matthias Krünert Frauenkirchenkantor Dresden Fortsetzung Orgelwandelkonzert Triptis Aug. 15 01.-02.08. - 11 - Uhrzeit Ort Schönborn 29.-30.08. 30.08. Sep. 15 05.09. 17:00 Uhrzeit 10:00 Triptis, Burkhardtstraße 45 Mittelpöllnitz, Kirche Ort Oberpöllnitz, Am Storchennest 05.09. 19:30 Triptis, Gemeindez. St. Florian 13.09. 17:00 Schmieritz, Kirche 25.-27.09. Triptis, Porzellanium 27.09. 17:00 Lemnitz, Kirche Okt. 15 08.10. 10.10. Nov. 15 29.11. 29.11. Dez. 15 12.12. Uhrzeit 14:00 20:00 Uhrzeit 14:00 18:00 Uhrzeit 17:00 Ort Triptis, Platz der Jugend 1 Triptis, Schützenhaus Ort Triptis, Markt Triptis, Stadtkirche St. Marien Ort Weltwitz, Kirche Nr. 4/2015 Veranstaltung Feuerwehrverein - Dorf- und Feuerwehrvereinsfest Schönborn/ Ottmannsdorf Feuerwehrverein Triptis e. V. - Tag der offenen Tür Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum Erntedank Veranstaltung 1. Triptiser Stadt- und Festverein/SV Grün-Weiß - 11. Triptiser Stadtwaldlauf Evang.-Luth. Kirchgemeinde - OPEN AIR KONZERT - Christliche Rockmusik - besinnlich oder rockig mit harten Gitarrenriffs Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Gospelkonzert mit dem Gospelchor „Something Red“ KUNST.WERK - 3. Kunstmesse im Saale-Orla-Kreis für Bildende und Angewandte Kunst - Marktplatz für Künstler und Besucher Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Jugendliche aus unserer Region im Konzert Veranstaltung Geburtstag des Monats - (Juli, August, September) Weinfest der Stadt Triptis Veranstaltung Weihnachtsmarkt Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum 1. Advent Veranstaltung Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musikalische Bläserandacht Maibaumsetzen und Maifeuer in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Stadt Triptis Am 30.04.2015 pünktlich um 18:00 Uhr setzt sich der Festumzug mit dem Maibaum in der Burkhardtstraße in Bewegung. Auf dem Markt angekommen wird der SMZ Auma Die Oldies e.V. ein Platzkonzert geben. Ebenso werden verdienstvolle Kameraden geehrt und im Anschluss der Maibaum auf dem Marktplatz gesetzt. Rostbratwürste, Fischbrötchen und Getränke werden von dem Triptiser Feuerwehrverein angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlichst dazu eingeladen. Ortsteil Pillingsdorf Am 30.04. wird ab 17:30 auf dem Dorfplatz in Pillingsdorf der Maibaum gesetzt, anschließend lädt der Feuerwehrverein Pillingsdorf-Burkersdorf zum Maifeuer ein. Gemeinde Dreitzsch Maibaumsetzen in Alsmannsdorf Die Freiwillige Feuerwehr Alsmannsdorf lädt recht herzlich am 30.04.2015 zum traditionellen Maibaumsetzen in Alsmannsdorf am Feuerwehrhaus ein. Beginn ist um 18:00 Uhr mit dem Aufstellen des Maibaumes und um 21:00 Uhr das Abbrennen des Maifeuers. Für Speisen und Getränke sorgt die Feuerwehr. Maibaumsetzen in Dreitzsch Der Feuerwehrverein Dreitzsch und die Freiwillige Feuerwehr Dreitzsch laden recht herzlich am 30.04.2015 zum traditionellen Maibaumsetzen am Anger ein. Beginn ist 19:00 Uhr mit dem Aufstellen des Maibaumes und um 20:00 Uhr das Abbrennen des Maifeuers. Für Speisen und Getränke sorgt der Feuerwehrverein. Gemeinde Geroda Am 30.04.2015 findet am 17:00 Uhr unser traditionelles Maibaumsetzen statt. Nach dem Lampionumzug der Kinder wird das Maifeuer angezündet. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Maifeuer in Wittchenstein Das Maifeuer wird am 30.04.2015 um 18:00 Uhr in Wittchenstein abgebrannt. Gemeinde Lemnitz Am 30.04.2015 findet ab ca. 16:30 Uhr unser traditionelles Maibaumsetzen in Leubsdorf und Lemnitz statt. Anschließend geht es mit unseren Kleinsten zum Lampion-Umzug, Treffpunkt ist 19:30 Uhr an der Kindertagesstätte in Leubsdorf. Der Umzug leitet auf dem Festplatz das Abbrennen des Maifeuers mit anschließendem geselligem Beisammensein ein. Über eine zahl- reiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen! Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Wir wünschen allen Gästen und Einheimischen viel Vergnügen! Gemeinde Miesitz Am 1. Mai 2015, um 17:00 Uhr findet das Maibaumsetzen mit Lagerfeuer im Park statt. Alle männlichen Bürger sind aufgerufen beim Aufstellen mitzuhelfen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Alle Einwohner sind herzlich eingeladen. Gemeinde Mittelpöllnitz Traditionell wird wieder am 30. April der Maibaum in Mittelpöllnitz aufgestellt. Hierzu rufen wir gemeinsam mit den Kameraden der FW alle männlichen Einwohner auf, beim Aufstellen des Baumes ab 17:00 Uhr mitzuhelfen. Helfer aus Porstendorf und sonstiger Umgebung sind herzlich willkommen, ebenso wie jede Menge Besucher zum Fest. Im Anschluss wird wieder der Vorjahresbaum zu Gunsten unserer Ortsfeuerwehr versteigert. Anschließend begleiten unsere Feuerwehrmänner für alle Kleinen einen Fackelumzug zum Maifeuer. Fackeln werden wieder gegen einen kleinen Aufwandersatz bereitgestellt. Hierbei wären viele Lampions für unsere kleinen Kinder sehr wünschenswert. Beginn des Umzuges ist gegen Einbruch der Dunkelheit, für Musik, Speis und Trank sorgt wieder unser Feuerwehrverein, danach wird für eine gesellige Feier im Festzelt bis in den Mai hinein mit Unterhaltung geladen. Ortsteil Porstendorf Auch in Porstendorf wird jedes Jahr ein Maibaum gestellt, jedoch in 2015 mit zeitlicher Verschiebung. Frei nach dem Motto „Pfingsten ist vorbei- wir stellen erst Ende Mai“, findet das Baumstellen erst am Samstag, den 30. Mai am Kinderspielplatz statt. Beginn ist hier gegen 15:30 Uhr, wozu alle Porstendorfer und natürlich auch Helfer und Gäste aus Mittelpöllnitz herzlich eingeladen sind. Gemeinde Rosendorf Der Feuerwehrverein Rosendorf e.V. lädt ganz herzlich zum Aufstellen des Maibaumes am Donnerstag, den 30. April 2015, um 18:00 Uhr an der Kutscherstube in Rosendorf ein. Des Weiteren lädt der Feuerwehrverein Zwackau recht herzlich zum Aufstellen des Maibaumes am Donnerstag, den 30. April 2015, um 18:00 Uhr an der Gaststätte Zwackau ein. An beiden Orten erfolgt ab 21:00 Uhr das Abbrennen des Maifeuers. Ab Donnerstag, den 23. April 2015, kann Baum- und Strauchschnitt Triptis - 12 - an den bekannten Plätzen angefahren werden. Bei Informationsbedarf bitte mit der Bürgermeisterin reden. Gemeinde Schmieritz Die Feuerwehren in unseren Ortsteilen Schmieritz, Weltwitz und Traun werden auch in diesem Jahr einen Maibaum setzen. Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich am Donnerstag, den 30. April 2015, ab 17:00 Uhr auf die Dorfplätze in den Ortsteilen ein. Mit Einbruch der Dunkelheit wird das Hexenfeuer angebrannt. Der Rost brennt! Nr. 4/2015 Die älteste Städtepartnerschaft ist die zwischen Quessy (Frankreich) und Triptis, gegründet 1965 und erneuert 1991. Dieser folgt die Verbindung zwischen Blovice (Tschechien) und Triptis die sich aus Fußballbegegnungen im Jahr 1976 entwickelte, ein offizieller Vertrag wurde 1986 unterzeichnet, der ebenfalls im Jahr 1991 erneuert wurde. Die jüngste Städtepartnerschaft unterhält Triptis zur Stadt Zell an der Mosel, die sich aus einer Initiative ehemaliger Triptiser Bürger entwickelte, die in Zell in den 50er Jahren eine neue Heimat gefunden hatte. Ausschlaggebend war auch hier der Fußballsport. Der Vertrag wurde ebenfalls im Jahr 1991 unterzeichnet. Gemeinde Tömmelsdorf Alle Einwohner von Tömmelsdorf und Wüstenwetzdorf sowie unsere treuen Gäste sind herzlich eingeladen zum Maibaumsetzen am 29.04.2015, ab 17:00 Uhr, in Tömmelsdorf. Das Abbrennen des Maifeuers findet am 30.04.2015, ab 18:00 Uhr, an der alten Stelle zwischen Tömmelsdorf und Wüstenwetzdorf am Teich statt. Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt. Das Zelt mit Sitzgelegenheiten wird natürlich auch wieder aufgestellt. Das Städtepartnerschaftskomitee informiert: Welttag der Partnerstädte Es geht nicht darum, Grenzen zu verschieben, sondern ihnen den trennenden Charakter für die Menschen zu nehmen. (Richard von Weizsäcker) Der diesjährige Welttag der Partnerstädte findet am 26.04.2015 statt. Die Grenzen in Europa verschwinden immer mehr, Netzwerke entstehen und verbinden die Länder. In diesem Prozess spielen die Städte- und Gemeindepartnerschaften eine ganz wichtige Rolle. Die Gründe für die Bildung solcher Partnerschaften waren sehr unterschiedlich. An erster Stelle steht aber der Wunsch, mehr voreinander zu erfahren, sich näher kennenzulernen und Vorurteile abzubauen. Dazu gehört auch auf die Vergangenheit zu blicken und für die Zukunft zu lernen. In der DDR war es vor allem aber auch der politische Wert, den eine Städtepartnerschaft mit sich brachte. Der Abschluss der Partnerschaftsverträge, die Planung der Begegnungen, der Briefwechsel und die Treffen unterlagen der politischen Kontrolle, ganz im Gegensatz zu heute. So manche Städtepartnerschaft hat den politischen Wechsel nicht überstanden, andere wiederrum konnten vertieft und erweitert werden, sogar neue Partnerschaften sind entstanden. Heute obliegt es den Städten selbst, wie sie diese Partnerschaften mit Leben erfüllen, frei und ohne Vorgaben. Auch in unserer Verwaltungsgemeinschaft gibt es Städte- und Gemeindepartnerschaften. Aber auch die Gemeinde Mittelpöllnitz entschloss sich zu einer Gemeindepartnerschaft mit der Gemeinde Letiny (Tschechien) und die Gemeinde Rosendorf verband sich mit der Gemeinde Chlum (Tschechien). Beide Partnerschaften existieren seit 2007 und die beiden tschechischen Partnergemeinden befinden sich in der Nähe der Stadt Blovice im Kreis Pilzen-Süd. Begründet wurden diese Partnerschaften durch einen Besuch der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung vom 22. 24.04.2005 in Blovice und Gemeinden der Mikroregion Úslava. Die Gemeinschaftsversammlung bildet das oberste Gremium der Verwaltungsgemeinschaft. In ihr sind die Bürgermeister der Gemeinden sowie je ein Gemeinderatsmitglied und ein hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender vertreten. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Zweckverband Wasser und Abwasser 07381 Pößneck Im Tümpfel 3 Telefon 0 36 47 - 46 81-0 Telefax 0 36 47 - 42 04 42 Werte Kundinnen, werte Kunden! Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch unser Vertragsunternehmen erfolgen: UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH Waldstraße 11, 07806 Neunhofen Telefon 03 64 81 / 84 77 0 Telefax 03 64 81 / 84 77 22 Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca. 1 cbm pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert, der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens. Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte direkt an das Entsorgungsunternehmen. Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit). Triptis - 13 - Sollte im Rahmen Ihres Wartungsvertrages die Schlammentsorgung nicht notwendig sein, bitten wir um kurzfristige telefonische Information sowie Übersendung des entsprechenden Nachweises. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu Terminverschiebungen kommen. Diese werden Ihnen ggf. kurzfristig mitgeteilt. Abfuhrtermine ab jetzt auch im Internet unter www.zv-orla.de abrufbar. Wittchenstein Ortsstraße 9 bis 20 Ortsstraße 21 bis 26 Lemnitz Von-der-Gabelentz-Straße 1 Leubsdorf Ortsstraße 24 bis 29 Ortsstraße 30 bis 42 Schmieritz Ortsstraße 1 bis 8 Ortsstraße 9 bis 27 Ortsstraße 29 bis 31 Traun Ortsstraße 1 bis 9 Ortsstraße 9 a bis 20 Weltwitz Ortsstraße 3 bis 10 Ortsstraße 11 bis 32 a Ortsstraße 34 bis 50 Ortsstraße 51 bis 63 + Sportplatz Rosendorf Ortsstraße 1 bis 7 Ortsstraße 10 bis 25 Zwackau Ortsstraße 3 bis 19 Ortsstraße 20 bis 28 Montag, 20.04.2015 Montag, 27.04.2015 Nr. 4/2015 Museum Haus Schwandke Gartenfest zum Internationalen Museumstag Am 17. Mai 2015 feiern die Museen den 38. Internationalen Museumstag. Der Tag steht in diesem Jahr unter dem Motto „MUSEUM. GESELLSCHAFT. ZUKUNFT“. Das Museum Haus Schwandke lädt Sie recht herzlich zu einem kleinen Gartenfest ab 14 Uhr ein. Neben Kaffee und Kuchen werden die Kinder der Kita Farbenklex ein Programm aufführen. Der Eintritt ist an diesem Tag frei. Montag, 27.04.2015 Montag, 27.04.2015 Dienstag, 28.04.2015 Mittwoch, 06.05.2015 Montag, 11.05.2015 Dienstag, 12.05.2015 Dienstag, 12.05.2015 Mittwoch, 13.05.2015 Mittwoch, 13.05.2015 Montag, 18.05.2015 Dienstag, 19.05.2015 Mittwoch, 20.05.2015 Mittwoch, 20.05.2015 Dienstag, 26.05.2015 Mittwoch, 27.05.2015 Montag, 01.06.2015 Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 4. Triptiser Ostereierfest Am 29.03.2015 fand das diesjährige Ostereierfest statt. Wir möchten uns recht herzlich bei unseren Triptiser Brunnengeistern bedanken, die den Brunnen wieder so liebevoll geschmückt haben und ihn zu einem wahren Prachtstück unseres Marktes verwandelt haben. Aber auch allen anderen Beteiligten, die uns tatkräftig unterstützt haben, möchten wir Danke sagen. Ehejubiläum in Triptis Die Triptiser Luitgard und Harry Schulz feierten am 31.03.2015 das Fest der Diamantenen Hochzeit. Der 1. Beigeordnete des Landrates Jürgen Hauck, Bürgermeister Berthold Steffen und Manuela Tränkler vom Kulturamt gratulierten herzlichst zu dem Jubiläum. Wir wünschen dem Ehepaar für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit. Trotz des Regens waren einige Besucher da, die es sich nicht nehmen ließen, die beliebten Ofendetscher der Brunnengeister zu probieren. Auch am Grillstand und an allen anderen Buden war Einiges los. Osterhase Erika Einecke war ebenfalls auf dem Markt unterwegs und verteilte bunte Eier und Süßigkeiten an Groß und Klein. Die Hüpfburg war ein Highlight für die Kinder. Nachdem sie wieder trocken war, waren auch die Kleinsten nicht mehr weg zu kriegen. Am Stand vom Bildungswerk Blitz e.V. tummelten sich die Kinder und Jugendlichen und wie jedes Jahr versteckte Blitz e.V. das große Blitz-Ei, welches schnell gefunden wurde. Wir freuen uns bereits jetzt auf das 5. Ostereierfest im nächsten Jahr! Triptis - 14 - Nr. 4/2015 Wie die Stadt Triptis das Kriegsende vor 70 Jahren erlebte. (Rudolf Scheuch, Kurt Spranger, Birgit Jäger) Teil 1 Am 8. Mai 2015 jährt sich zum 70. Mal der Tag, an dem das „Großdeutsche Reich“ vor den alliierten Mächten kapitulierte, mit diesem Tag waren die Kampfhandlungen des II. Weltkrieges in Deutschland beendet. Anlass nochmals Rückblick zu nehmen, wie die Stadt Triptis das Kriegsende erlebte: Wie in allen Orten Deutschlands brachte der Krieg Not und Elend über die Bevölkerung. Fast keine Familie, in der es keine Todesopfer zu beklagen gab. Väter und Söhne starben, wurden vermisst oder sind in Kriegsgefangenschaft geraten. Die Zivilbevölkerung litt unter den ständigen zermürbenden Fliegeralarmen und den Mangelerscheinungen einer totalen Kriegswirtschaft. Dabei nahm die Bedrohung durch Tiefflieger- und Bombenangriffe täglich zu. Am 6. Februar 1945 stürzte in der Mittagszeit zwischen Triptis und Mittelpöllnitz ein B-17-Bomber (amerikanisches Kampfflugzeug) mit dem Phantasienamen „Piccadilly Lilly“ ab und zerstörte dabei die Überlandleitung Auma-Ottmannsdorf-Lichtenau (heute erdverkabelt). Die Störung wurde um 11:16 Uhr im Kraftwerkes Auma registriert. Die daraus resultierenden Instandsetzungsarbeiten konnten noch am selben Tag bis 18:00 Uhr durchgeführt werden. Als Absturzursache wurde technisches Versagen infolge eines Flak-Beschusses vermutet, da bereits zuvor Triebwerksteile auf das Gebäude der ehem. Teppichweberei Schwender & Poser (heute Sedlmayer GmbH) stürzten. An der Absturzstelle, wo große Wrackteile lagen, wurden keine Bomben gefunden. Zu dieser Zeit waren acht Mann der Besatzung bereits abgesprungen und in Geheege, Mittelpöllnitz, Uhlersdorf, Pfersdorf, Wiebelsdorf und Wöhlsdorf gelandet. Allein den Tod fand der Copilot 2nd Lt. Vernon P. Winton, der mit nicht geöffnetem Fallschirm in der Nähe der Absturzstelle gefunden wurde. Er wurde auf dem Friedhof der St. Ulrichskirche in Triptis bestattet und während der amerikanischen Besatzungszeit exhumiert. Begegnungsstätte Triptis AWO Braugasse 2 Angebot für unsere Mitglieder: Hol- und Bringedienste, Einkaufshilfe; Betreuung bei Arztbesuchen usw. Kontaktstelle - Beratung und Antragshilfen: * Anregung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen * Hilfe bei den unterschiedlichsten Antragstellungen Wenden Sie sich bitte an uns, Telefon: 036482/48303 Veranstaltungen für den Monat April / Mai 2015 jeden Montag 13.00 Uhr Handarbeitsgruppe jeden Mittwoch ab 08.00 Uhr Beratung und Antragshilfe in der Begegnungsstätte jeden Donnerstag 13.00 Uhr Rommé- und Spielenachmittag Mittwoch 15.04. 14.00 Uhr Kaffeekränzchen Mittwoch 22.04. 14.00 Uhr Frühlingsfest des AWO - OV Mittwoch 29.04. 12.00 Uhr letztes Karpfenessen der Saison Mittwoch 06.05. 14.00 Uhr Maifeier in der BS Mittwoch 13.05. 14.00 Uhr Himmelfahrt - nicht nur für Männer! Änderungen vorbehalten! Diakonieverein Orlatal e. V. Thüringer Eltern-Kind-Zentrum - THEKIZ in der Kindertagesstätte „Farbenklex“ Am Postberg 10 in Triptis Veranstaltungen Das ehemalige Rathaus von Triptis um 1910. 21.04.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr 21.04.2015 Strickcafé von 15:30 - 17:30 Uhr 22.04.2015 Weiterbildung vom Landratsamt „Führen von Gesprächen mit Konfliktpotenzial“ 28.04.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr 29.04.2015 Elterncafé von 15:00 - 17:00 Uhr 05.05.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr 05.05.2015 Strickcafé von 15:30 - 17:30 Uhr 08.05.2015 Vortrag und Diskussionsrunde mit Dr. Dieter Hofmann um 18:00 Uhr Thema: Demenz 12.05.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr 13.05.2015 Elterncafé von 15:00 - 17:00 Uhr Am 8. April fielen weitere Bomben in der Umgebung von Triptis. Ziel war wahrscheinlich das Benzinlager in Münchenbernsdorf, wobei einige Bomben auf die Autobahn zwischen Triptis und Rodaborn fielen. Außer einigen Beschädigungen auf der Fahrbahn und einigen Bombentrichtern im Wald und auf den Feldern wurde der damals hölzerne Fußweg über der Autobahn (Erna-Steg) beschädigt. Während diese Bomben fielen, fand im Rathaus von Triptis, welches 1853-1856 im neugotischen Stil errichtet wurde, die letzte Trauung statt. Bereits am nächsten Tag, den 9. April 1945, näherte sich gegen 10:45 Uhr ein einzelnes Flugzeug aus der Richtung Lemnitz und löste eine einzige Bombe über Triptis aus, die auf unser Rathaus fiel. Diese explodierte im obersten Stockwerk. Während des Bombenabwurfes befand sich die Belegschaft des Rathauses in den als Luftschutzkeller eingerichteten Räumen des Ratskellers. Ein Angestellter hielt sich zu dieser Zeit noch im Flur des Gebäudes auf und wurde leicht verletzt. Durch die Druckwelle wurden auch Häuser in der unmittelbaren Nachbarschaft beschädigt, so u. a. alle Fenster der Stadtkirche „St. Marien“ und der Marktschule, das Dach der Pfarrei zerstört. Plakate und Flyer werden zeitigt ausgehängt. Wir laden Sie recht herzlich ein. Literatur: Rudolf Laser, Jörg Helbig: Zum Luftkriegsgeschehen im Vogtland 1944/45, Vogtland-Verlag, Seite 49-51 Freie Gärten zu verpachten Fortsetzung folgt DRK - Kreisverband Blutspendetermine: am: von: wo: 30.04.2015 und 07.05.2015 16.00 Uhr - 19.00 Uhr Vereinshaus der Volksolidarität, Platz der Jugend 1 Kleingartenanlage „Fortschritt“ e.V. Triptis Schönborner Straße Unsere Kleingartenanlage befindet sich in einer verkehrsberuhigten Lage, mit einem schönen Ausblick auf die Stadt Triptis und Umgebung. Wir sind eine kleine Anlage mit 40 Gärten, diese sind Triptis - 15 - Nr. 4/2015 alle mit Wasser und Energieanschluss ausgestattet. Gärten sind in unterschiedlicher Größe vorhanden von 200qm - 450qm. Zurzeit können bei uns 7 freistehende Gärten verpachtet werden. Wir würden uns sehr freuen, Interessenten die Lust auf Gärtnern, Erholung und Entspannung haben, sowie Interesse am eigenen Grün, bei uns begrüßen zu dürfen. Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie uns doch einfach. E-Mail: [email protected], Ramona Spindler, Burkhardtstraße 2, 07819 Triptis oder machen Sie einen Spaziergang bei frühlingshaften Temperaturen und kommen Sie persönlich vorbei. 27. April: Der Reichswetterdienst beginnt am 1. Mai d. J. und dauert bis Ende Oktober. Wie in den früheren Jahren werden die von Reichswetterdienststellen gestellten Voraussagen für die Witterung am nächsten Tag durch den Reichstelegraphen früh 11.00 Uhr weitergegeben und durch Anschlag an den Telegraphen- und Postämtern bekannt gemacht. Sportverein Grün-Weiß Triptis e. V. Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf „Mitten drin, statt nur dabei“ Ein kleines Triptiser Leichtathletik-Team ganz groß! Tolle Ergebnisse bei den 21. Hallen-LA-Mehrkampfmeisterschaften und Rundenläufen des SOK am 21.03.2015 in Neustadt/O. erzielt. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/ Alsmannsdorf 3-Kampf: (2x Ballschocken, 2x Dreierhopp, 2x 30m Sprint) AK 8 1. Platz: Moritz Schauerhammer 2. Platz: Helene Schudeja 2. Platz: Lauri Matterne AK 9 1. Platz: Jonas Wahl 5. Platz: Ferdaus Ahmad AK 10 4. Platz: Dorothea Billep 11. Platz: Vanessa Albert 12. Platz: Nicole Makarewicz AK 11 4. Platz: Dustin Heinrich 7. Platz: Justin Stüber 5. Platz: Nelly Zwolinski Rundenläufe: (Streckenlänge ca. 300m) 1. Platz 2. Platz 2. Platz 1. Platz 5. Platz 1. Platz Wir gratulieren unseren Sportlern ganz, ganz herzlich! Ein großes Dankeschön an alle Eltern, die die Teilnahme ihres Kindes an diesem sportlichen Wettbewerb ermöglichten. Vor 100 Jahren stand’s in der Zeitung 8. April - Triptis: Eine im Armeeverordnungsblatt veröffentlichte Kabinettsorder des Kaisers gibt bekannt, dass in Erweiterung der Kabinettsorder vom 20. Oktober 1914 mit rückwirkender Kraft vom Beginn des gegenwärtigen Krieges ab jeder Truppenteil, der mit stürmender Hand einen Minenwerfer erobert, 750 Mark Belohnung erhält. 13. April - Pößneck: Gestern wurde über den Nachlass des am 25. Januar verstorbenen Buchdruckereibesitzers Bruno Feigenspan das Konkursverfahren eröffnet. Der Betrieb des „Pößnecker Pageblattes“ und der „Orlamünder Zeitung“ erleidet durch diese Konkurseröffnung keine Unterbrechung. 15. April - Triptis: Lederpreise gestiegen - Wohl in keiner Industrie hat der Krieg so einschneidend gewirkt, als in der Lederindustrie. Sohlenleder, welches vor Beginn des Krieges mit 165 Mark pro Zentner gekauft wurde, kostete bis 450 Mark. Nun ist abermals eine Preissteigerung von 150 Mark zu verzeichnen, sodass jetzt der Zentner 600 Mark kostet. Starkes Oberleder (Rindleder und Kipse) waren von 2,50 Mark pro Pfund auf 8 Mark gestiegen. Da aber auf sämtliches Leder Beschlag gelegt worden ist und ausländische Leder nicht eingeführt werden, so ist letzteres gar nicht mehr zu haben. 20. April - Triptis: Allen Eisenbahnern empfiehlt Dr. von Breitenbach den Massenanbau von Sonnenblumen. Der Same der Sonnenblume liefert ein wertvolles Öl, das als Speiseöl für die Herstellung von Kunstbutter und andere Zwecke verwendet werden kann. Bei dem Mangel an Fetten wird dieses Erzeugnis im laufenden Jahre von besonderer Bedeutung sein. Der Preis für 100 kg Samen schwankt zwischen 80 und 100 Mark. Mit der Anpflanzung sollte Anfang Mai begonnen werden. Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf haben in der Versammlung am 27.03.2015 folgende Beschlüsse beschlossen. Beschluss 1-2015 Entlastung Vorstand für das Jagdjahr 2014 Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf beschließt den Jagdvorstand für das Jahr 2014 Entlastung zu erteilen. JA-Stimmen: 36 jagdbare Fläche: 370,0598 ha NEIN-Stimmen: 0 jagdbare Fläche: Beschluss 2-2015 Entlastung Kassenwart für das Jagdjahr 2014 Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf beschließt den Jagdvorstand für das Jahr 2014 Entlastung zu erteilen. JA-Stimmen: 36 jagdbare Fläche: 370,0598 ha NEIN-Stimmen: 0 jagdbare Fläche: Beschluss 3-2015 Beschluss über Neuverpachtung der Gemeinschaftsjagd Dreitzsch/Alsmannsdorf Als Jagdpächter haben sich beworben. 1. Herr Thomas Jülke 2. Herr Ludwig Emde 3. Herr Nils Bonde Die Bewerber wurden nochmals vom Versammlungsleiter gefragt ob Sie mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden sind, dies wurde von allen Bewerbern bestätigt. Im weiteren Verlauf stellten sich die Bewerber persönlich vor. Als Wahlhelfer wurden Denny Scheube, Angelika Militzer und Gudrun Müller gewählt. Wahlhandlung 1. Wahlgang Ergebnis Herr Thomas Jülke 18 ja Stimmen 50,00 % 180,7574 ha 48,85 % Herr Ludwig Emde 1 ja Stimme 2,78 % 19,6504 ha 5,31 % Herr Nils Bonde 17 ja Stimmen 47,22 % 169,6520 ha 45,84 % Ergebnis: kein Bewerber hat die doppelte Mehrheit erzielt Wahlhandlung 2. Wahlgang Herr Emde hat im 2. Wahlgang seine Bewerbung zurückgezogen. Ergebnis Herr Thomas Jülke 19 ja Stimmen 52,78 % 195,3639 ha 52,79 % 1 ungültige Stimme 19,6504 ha 5,31%, Herr Nils Bonde 16 ja Stimmen 44,44 % 155,0455 ha 41,90 % Ergebnis Herr Thomas Jülke hat die doppelte Mehrheit erzielt Beschluss 4-2015 Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/ Alsmannsdorf beschließt die Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2014. Die Jagdgenossenschaft verpachtet eine jagdbare Fläche von 607 ha. Die Jagdpacht für das Jagdjahr 2014 kommt mit einem Verwaltungsabschlag von 20% im August 2015 per Überweisung zur Auszahlung auf die Jagdgenossen. JA-Stimmen: 36 jagdbare Fläche: 370,0598 ha NEIN-Stimmen: 0 jagdbare Fläche: Zu 8. Der Jagdversammlung wurde vorgeschlagen das Herr Rolf Albert das Amt als Kassenwart bis zur nächsten Wahl übernimmt. Dem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt. JA-Stimmen: 36 jagdbare Fläche: 370,0598 ha NEIN-Stimmen: 0 jagdbare Fläche: Frank Salzmann Vorstandsvorsitzender Gudrun Müller Schriftführer Triptis - 16 - Nr. 4/2015 Kindertagesstätte Dreitzscher Frösche Förderverein Lemnitz/Leubsdorf e.V. Im Kindergarten wird groß geforscht. Kalender, Vortrag, Tanzkurs, Brauchtum - FvLL e.V. für unser Dorf Auch in diesem Jahr wurde wieder mit viel Neugier sowie tollen Eindrücken mit den „Dreitzscher Fröschen“ geforscht. Gemeinsam mit der Ameise Fred, haben die Kinder verschiedene Experimente durchgeführt wobei sie beobachten und ausprobieren konnten. Unter liebevoller Anleitung und Unterstützung der Erzieher, haben die Kinder, vom gebrauchten Gegenstand, bis hin zur Ausführung des Experimentes, alles gemeinsam erarbeitet. Vom feuerspuckenden Vulkanausbruch, welcher zum Teil mit Natron, Spülmittel und Zitronensäure hervorgerufen wurde, haben sich die Kinder besonders beeindrucken lassen. Auch zu erlernen, wie stark die Luft ist, welcher Gegenstand schneller und welcher langsamer fällt, wurde erforscht. Bei dem Zauberwasser, wurde mit dem Auftrieb im Salzwasser geforscht und so kam es zu Stande, dass die Kinder der Kartoffel einen „Schwimmkurs“ ermöglicht haben. Am letzten Tag des Forscherprojektes, erhielten alle Kinder ihren eigenen Experimentenführerschein, worauf sie besonders stolz sind. Ein besonderes Dankeschön gilt hier auch den Erziehern, welche diese Projekte ermöglichen. Wir bitten wieder um Unterstützung für unseren „dorfeigenen“ Kalender 2016 und freuen uns über Zusendungen von Fotos zum Thema „Naturereignisse“. Für die Unterstützung beim letzten Kalender herzlichen Dank. Auf die Bilder für den neuen Kalender sind wir schon gespannt, die senden Sie bitte an [email protected] Gern möchten wir Sie zu unserer nächsten Vortragsveranstaltung mit dem Thema: Drogen im SOK - (K)ein Problem?! einladen. Herr Fröhlich von der Polizeiinspektion Schleiz wird zu dieser Thematik, am 23.04.2015 in der Begegnungsstätte Leubsdorf um 19 Uhr. Ein Thema, was sicher nicht nur für Eltern und Kinder interessant sein dürfte und auf Grund des ständig steigenden Drogenmissbrauchs und der rasant zunehmenden neuen Drogenvarianten eine immer größer werdende Gefahr für jeden von uns darstellt. Im letzten Jahr haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir die Gemeinschaft in unseren beiden Dörfern beleben könnten und hatten die Idee, dies mit einem Tanzkurs zu versuchen. Der Kurs wurde sehr gut angenommen. Daher organisieren wir einen weiteren Kurs. Dies ist für uns Anlass, im Herbst (vorauss. im Oktober) dieses Jahres einen weiteren Kurs zu organisieren. Der genaue Termin wird bekanntgeben. Ein herzliches Dankeschön an die vielen kleinen und großen Helfer zu unserem 2. Lemnitzer Brauchtumsfeuer im Januar. Der große Zuspruch bestärkt uns, an diesem Brauch festzuhalten es wird also auch im Januar 2016 wieder ein Feuer geben! Der Gemeinderat prüft zurzeit die Zusammenlegung/ Abgabe der Grünschnittgeräte, incl. Zusatzgeräte. Jagdgenossenschaft Geroda/Geheege Am 20. März 2015 fand die Versammlung der Jagdgenossenschaft Geroda/Geheege statt. Es erfolgte die Auszahlung des Reinerlöses des Jagdpachtes für die Jahre 2013/2014. Die Jagdgenossen haben die Möglichkeit, die jeweiligen Jagdpachtbeträge für ihre verpachteten Flächen bis zum 20.06.2015 bei Frau Dirlewanger (Geheege) abzuholen. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. gez. Kühn Jagdvorsteher Sehr geehrte Einwohner, in letzter Zeit gehen in zunehmendem Maße Beschwerden wegen freilaufenden Hunden ein. Bisher gab es aber keine nennenswerte Schäden an Personen zu verzeichnen, noch nicht!!! Bitte nehmen Sie Ihre Hunde grundsätzlich immer an die Leine, damit es auch weiterhin so bleibt! Wir danken für Ihr Verständnis. gez.: Schugens Bürgermeister Bei Interesse an einen der unten aufgeführten Geräte dürfen gern Kaufanfragen, incl. Preisvorstellung an die Gemeinde Mittelpöllnitz gestellt werden. Eine Besichtigung der Technik ist jederzeit möglich. Balkenmäher - FORT Sossano-Vizensa, - Doppelmesser 1,06 m Mähbreite - 2013 Maschine u. Mähbalken überholt, Elektrostart, Rückwärtsgang - Anbaugerät = Schnee-Schiebeschild / Einachshänger 120x 90 Triptis - 17 - Gemeinde Mittelpöllnitz Mit Beginn des Frühjahrs wurde auch in unserer Gemeinde wieder zu einem Arbeitseinsatz aufgerufen. Hierzu wurden alle Bürgerinnen und Bürger und die örtlichen vier Vereine aufgerufen, um die bei einem Gemeinderundgang durch den Gemeinderat festgestellten Mängel gemeinsam abzustellen. Auch die Feuerwehrkameraden führten an diesem Tag ihren Frühjahrsputz durch. Es ist immer wieder erfreulich und erstaunlich zugleich: auch diesmal unterstützen uns Mitglieder aus drei Vereinen sowie weitere Mitbürger, so dass insgesamt ca. 40 Helferinnen und Helfer bei pflegenden und werterhaltenden Maßnahmen mithalfen, welche unsere Gemeinde in einem schöneren Glanz erstrahlen lassen. Die Unterstützung dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger ist hoch anzurechnen, opfern sie doch ihre Freizeit und helfen mit, ihr Umfeld und das der Gemeinde zu verschönern. Für diese Unterstützung allen Beteiligten für ihre Bereitschaft und den Einsatz ihrer Technik besten Dank. Nr. 4/2015 Sonntag26.04.15 10.00 Uhr Neustadt - Stadtkirche Vorstellungsgottesdienst der Vorkonfirmanden und Konfirmanden In Triptis kein Gottesdienst! Sonntag03.05.15 14.00 Uhr Dreba Regionalgottesdienst zu Kantate In Triptis kein Gottesdienst! Sonntag10.05.15 10.00 Uhr Triptis, St. Marien-Kirche 13.00 Uhr Kopitzsch, Kirche 14.00 Uhr Schmieritz, Kirche Donnerstag14.05.15 - Christi-Himmelfahrt 10.00 Uhr Döblitz, Kirche, Zentralgottesdienst Sonntag17.05.15 10.00 Uhr Triptis, St. Marien-Kirche 14.00 Uhr Weltwitz, Kirche Gemeindekreise Frauenkreis Dienstag 12.05.15 14.00 Uhr, Weltwitz, Pfarrhaus / 19.30 Uhr, Triptis, Pfarrhaus Seniorenkreis Mittwoch 13.05.15 14.00 Uhr, Triptis, Pfarrhaus Mütterkreis Montag 20.04.15 19.30 Uhr, Triptis, Pfarrhaus Kinderangebote im Gemeindezentrum Triptis (außer Ferien) Christenlehre - immer montags um 14.30 Uhr Klasse 1 - 3: am 20.04./ 04.05./ 01.06.15 Klasse 4 - 6: am 27.04. u. 11.05.15 Vorkonfirmandenunterricht im Gemeindehaus Neustadt (Orla) Donnerstag 23.04. u. 07.05.15 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindezentrum Triptis - ein Gemeindeprojekt: “Dialog zwischen den Generationen“ Donnerstag 23.04.15 16.00 Uhr „Thema:Jung-Sein damals“ Donnerstag 21.05.15 16.00 Uhr „Religion im Alltag“ Kirchspielchor Triptis/Pillingsdorf und Gospelchor Montag 20.04. / 04.05. u.18.05.15 - 19.15 Uhr Probe, Triptis, St. Florian HINWEIS: Bauarbeiten auf dem Friedhof Ab Mitte April werden auf unserem Friedhof Bauarbeiten im Eingangsbereich durchgeführt. Wir werden den Eingangsweg erneuern und die Ableitung des Regenwassers vom Dach der Kirche verbessern. Während der Zeit der Bauarbeiten wird der Haupteingang zur Verhütung von Unfällen gesperrt werden. Der Friedhof ist über die beiden Tore im Tannenweg ungehindert zu betreten. Wir bitten alle Friedhofsbesucher um Verständnis für diese Maßnahme. Ev.-Luth. Pfarramt Pillingsdorf Hinweis für das Maifeuer und Maifeuerplätze Ab Samstag, den 18. April 2015 können für das Maifeuer Baumverschnitt und Äste in Mittelpöllnitz auf den abgesperrten Platz unterhalb des Sportplatzes und in Porstendorf am Ortsausgang Richtung Niederpöllnitz (rechts auf Wiese Peikert/gegenüber der neuen E-Station) angefahren werden. Generell gilt jedoch zu beachten: Keine Stämme, Wurzeln, Bretter, Spanplatten oder anderen Unrat anfahren! Bitte in beiden Orten nichts vor dem angegebenen Termin anfahren! Thomas Franz Bürgermeister Evangelisch-Lutherische Kirchspielgemeinde Triptis Gottesdienste Sonntag19.04.15 10.00 Uhr Triptis, St. Marien-Kirche Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen Samstag, 25.04.2015 17.00 Uhr Wittchenstein, Kirche Sonntag, 26.04.2015 09.00 Uhr Mittelpöllnitz, Kirche 10.00 Uhr Oberpöllnitz, Kirche 14:00 Uhr Dreitzsch, Kirche Sonntag, 03.05.2015 14.00 Uhr Dreba, Regionalgottesdienst am Sonntag Kantate Samstag, 09.05.2015 17.00 Uhr Burkersdorf, Kirche 17.00 Uhr Rosendorf, Kirche m. Abendmahl 18.00 Uhr Pillingsdorf, Kirche 18.00 Uhr Zwackau, Kirche m. Abendmahl Sonntag, 10.05.2015 09.00 Uhr Ottmannsdorf, Kirche 10.00 Uhr Schönborn, Kirche Donnerstag, 14.05.2015 10.00 Uhr Dreitzsch, Regionalgottesdienst zum Fest Christi Himmelfahrt Sonntag, 17.05.2015 kein Gottesdienst im Kirchspiel Samstag vor Pfingsten, 23.05.2015 17.00 Uhr Mittelpöllnitz, Kirche m. Abendmahl Pfingstsonntag, 24.05.2015 09.00 Uhr Wittchenstein, Kirche m. Abendmahl 10.15 Uhr Oberpöllnitz, Kirche m. Abendmahl Triptis - 18 - 13.00 Uhr Pillingsdorf, Kirche m. Abendmahl 14.00 Uhr Burkersdorf, Kirche m. Abendmahl 14.00 Uhr Dreitzsch, Kirche m. Abendmahl Pfingstmontag, 25.05.2015 10.00 Uhr Molbitz, Zentralgottesdienst am Bismarckturm Gemeindenachmittage Mittwoch, 06.05.2015 um 14.00 Uhr in Dreitzsch (Gemeinderaum) Donnerstag, 28.05.2015 um 14.00 Uhr in Oberpöllnitz (Gemeinderaum) Katholisches Pfarramt St. Marien Neustadt/ Orla Gottesdienste Samstag, 18.04. 18.00 Uhr Triptis Sonntag, 19.04. 08.30 Uhr Neustadt 10.30 Uhr Auma Samstag, 25.04. 18.00 Uhr Triptis 18.00 Uhr Auma Sonntag, 26.04. 08.30 Uhr Neustadt Samstag, 02.05. 18.00 Uhr Triptis und Auma Sonntag, 03.05. 08.30 Uhr Neustadt Samstag, 09.05. kein Gottesdienst Triptis! Sonntag, 10.05. 08.30 Uhr Neustadt 10.30 Uhr Auma Samstag, 16.05. 18.00 Uhr Triptis 18.00 Uhr Auma Sonntag, 17.05. 08.30 Uhr Neustadt Sonstige Veranstaltungen: Maiandachten: 01.05. 15.00 Uhr Eröffnung auf dem Veitsberg 05.05. 14.00 Uhr Senioren in Neustadt 07.05. 17.30 Uhr Maiandacht und Eucharistische Anbetung in Neustadt Krankenkommunion: 05.05. Triptis 07.05. vormittags Neustadt/nachmittags Dörfer Religionsunterricht: Oberkurs: 08.05. 14.00 - 15.30 Uhr Pfarrhaus Neustadt Klasse 1 - 7: 25.04. 9.00 - 15.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt, ab 14.00 Uhr Familiengottesdienst Jugend- und Freitagskreis: 24.04. 18.15 Uhr Gedenken des Völkermordes an Armenien 01.05. 15.00 Uhr Einladung zum Veitsberg 08.05. 18.15 Uhr Beginn mit Vesper Vortrag Hospizkreis Lobenstein: 27.04. 19.30 Uhr „Mit Kindern über den Tod reden“ Evang. Gemeindehaus Neustadt Senioren: 28.04. 14.00 Uhr Seniorenmesse in Triptis, anschl. Seniorennachmittag 05.05. 14.00 Uhr Maiandacht in Neustadt, anschl. Seniorennachmittag Ökumen. Pilgerweg: 17.05. ab 11.00 UhrWanderung ab evang. Johannis kirche Neustadt Dauer bis einschl. Kaffeetrinken Nr. 4/2015 Veranstaltungen in der näheren Umgebung Schulungsreihe in Pößneck für Angehörige von Menschen mit Demenz: 7 Einheiten, beginnend am 21.04.2015, jeweils dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Freizeitzentrum Pößneck e. V., Franz Schubert Straße 8, Tel.: 03647/414577, Mail: [email protected] Beethoven und Mendelssohn zum Rathauskonzert Schon seit einigen Jahren erfreuen sich Kammerkonzerte mit Violoncello und Klavier besonderer Beliebtheit beim Publikum aus diesem Grunde erklingen am Freitag, dem 24.4.2015, 19.30 Uhr im historischen Rathaussaal Pößnecks Werke von Ludwig van Beethoven und Felix Mendelssohn für diese Besetzung. Als Ausführende für dieses Konzert im Zyklus Meistersolisten konnten Frank Drechsel (Violoncello) und Monica Ripamonti (Klavier) gewonnen werden. Eintrittskarten für dieses Konzert gibt es bereits in der Stadtinformation Pößneck, Klosterplatz 2-4-6, Telefon 03647/412295. Folk in Pößneck feiert sein 20-jähriges Jubiläum Zum Jubiläumskonzert am Freitag, dem 24. April 2015, 20:00 Uhr gibt es Hochkarätiges mit der FOLK DESTILLE JENA im Veranstaltungssaal der Stadtbibliothek Bilke am Pößnecker Klosterplatz. Um Vorreservierung (Tel.: 03647/ 41 20 23) wird gebeten. Der Vorverkauf in der Stadtinfo Pößneck (Tel.: 03647/ 41 22 95) sowie im Ratskeller (Tel.: 03647/ 41 20 23) hat begonnen. Näheres: www.folk-ratskeller-poessneck.de „Tatort“ Stadtbibliothek Bilke Zu einer Veranstaltung der besonderen Art möchte Sie das Team der Stadtbibliothek Bilke am Dienstag, 19. Mai 2015, um 20 Uhr einladen. Dabei dürften alle „Tatort“- bzw. „Polizeiruf 110“- Fans voll auf ihre Kosten kommen. Allerdings ist dieser Abend nichts für schwache Nerven, denn hier geht es um authentische Mordfälle, die in den Jahren 1973 bis 1990 den damaligen Bezirk Gera erschütterten. Karten zu 8 EUR und 6 EUR (mit gültigem Bibliotheksausweis) sind in der Stadtbibliothek Bilke erhältlich. Reservierungen sind unter Tel. 03647 / 500 320 oder per Mail [email protected] möglich.Frühjahrsdiät für die StromrechnungZähler-Check der Verbraucherzentrale hilft beim persönlichen SparprogrammSo manche Stromrechnung hat über den Winter deutlich zugelegt - höchste Zeit für eine kleine Frühjahrsdiät. Unterstützung dabei bietet der Zähler-Check der Verbraucherzentrale. Der ZählerCheck ist ab 26. März kostenfrei in allen teilnehmenden Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen erhältlich (solange der Vorrat reicht). Mehr Informationen gibt es auf www. verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In Pößneck findet die Beratung in der Gustav-Vogel-Straße 9 statt, in Bad Lobenstein am Markt 1 (Rathaus) und in Schleiz am Neumarkt 13 (Alte Münze). Eine Terminvereinbarung ist jeweils auch möglich unter 0361 555140.
© Copyright 2024 ExpyDoc