April

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden
Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz,
Mittelpöllnitz, Rosendorf,
Schmieritz, Tömmelsdorf
und der Stadt Triptis
Jahrgang 22
Samstag, den 18. April 2015
Nummer 4
Maibaumsetzen
und Maifeuer
in Triptis
und in unseren
Mitgliedsgemeinden
- weitere Informationen im Innenteil -
Außerdem:
Motocross vom 18. - 19.04.2015 und 16. - 17.05.2015
Turnier um den Pokal des Bürgermeisters
am 01.05.2015 um 13:00 Uhr
Gartenfest im Museum Haus Schwandke am 17.05.2015 ab 14:00 Uhr
Triptis
-2-
Nr. 4/2015
Verwaltungsgemeinschaft (VG) Triptis & Stadt Triptis
Dienstgebäude: Markt 1, 07819 Triptis
Telefon: 036482 359-0 Telefax: 036482 359-34
Internet: www.triptis.de
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten allgemein: (soweit nichts anderes erwähnt)
Dienstag:
9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag
9:00-12:00 / 13:00-15:00 Uhr
Der Gemeinschaftsvorsitzende, der Bürgermeister und die Amtsleiter bitten auch während der Sprechzeiten um Terminabstimmung!
In dringenden Angelegenheiten können Sie mit unseren Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren.
Gemeinschaftsvorsitzender der VG Triptis, Ordnungsamtsleiter
Herr Fischer
Tel.: 35915
E-Mail: [email protected]
Ordnungsamt
Herr Winkler
Tel.: 35921
E-Mail: [email protected]
Frau Schott
Tel.: 35921
E-Mail: [email protected]
Einwohnermeldeamt
Frau Röder
Tel.: 35922
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag:
9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag:
9:00-12:00 / 13:00-17:00 Uhr
Freitag:
9:00-11:00 Uhr
Hauptamt/Kämmerei
Leiterin
Frau Lobsch
Tel.: 35914 E-Mail: [email protected]
Sekretariat
Frau Jäger &
Tel.: 35913 E-Mail: [email protected]
Frau Ruppe
E-Mail: [email protected]
Personal
Frau Miethig
Tel.: 35919 E-Mail: [email protected]
Kita, Erziehungsgeld, Haushalte der Gemeinden
Frau Müller
Tel.: 35916 E-Mail: [email protected]
Kasse VG & Stadt
Frau Käppel
Tel.: 35917 E-Mail: [email protected]
Kasse Gemeinden
Frau Pluntke
Tel.: 35917 E-Mail: [email protected]
Steuern
Frau Köppel-Krause &
Tel.: 35918 E-Mail: [email protected]
Frau Reinhardt
E-Mail: [email protected]
Standesamt, Hauptamt
Frau Gruber
Tel.: 35930 E-Mail: [email protected]
Bauamt/Liegenschaften
Leiter Herr Gottschall
Frau Appeldorn
Tel.: 35931
Tel.: 35932
Schiedsstelle
Herr Neidhardt
Tel.: 48592 Termine nach Vereinbarung
Aktuelles
E-Mail: [email protected]
Bürgermeister der Stadt Triptis
Herr Steffen (zu erreichen über Sekretariat)
Sprechzeit: Dienstag (s.o.)
Kulturamt
Frau Tränkler
Tel: 35923, E-Mail: [email protected]
Archiv
Herr Scheuch
Tel.: 35920
Museum (zu erreichen über Kulturamt)
Alte Neustädter Straße 2, 07819 Triptis
Öffnungszeit: Sonntag 14:00 - 17:00 Uhr
Stadtbibliothek Frau Lange Tel.: 32234
Markt 8, 07819 Triptis
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag & Donnerstag
14:00-18:00 Uhr
Dienstag
10:00-18:00 Uhr
Bauhof Herr Spors
Tel.: 0171 7207183
Feuerwehr
Tel.: 34844
Kommunaler Verkehrsüberwacher
Herr Weichert (zu erreichen über Ordnungsamt)
Kontaktbereichsbeamte der
Polizeiinspektion Schleiz
Herr Werner & Herr Goldmann
Telefon: 35924, Sprechzeiten:
Dienstag: 10:00-12:00 / 15:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr
Bereitschaftsdienste
Achtung!
Am 21. April 2015
bleibt das Standesamt ab 13:00 Uhr
geschlossen.
Am 15. Mai 2015 bleibt die Verwaltung
geschlossen.
Redaktionsschluss
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
Impressum
Rettungsleitstelle Saalfeld
03671 9900
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Triptis
Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst
0361 67670 oder 01805 908077
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Dreitzsch,
Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf,
Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den
Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.
de, www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der
Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Dieter Fischer, 07819 Triptis, Markt 1
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit
der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom
Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen
Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher
Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.)
beim Verlag bestellen.
Notbereitschaftsdienst der Apotheken
0800 0022833 www.aponet.de
Thüringer Energie
Kundenzentrum Weida 036603 530
Kundenzentrum Eisenberg 036691 410
Kundenzentrum Schleiz 03663 4690
Abgabe der Manuskripte in der VG Triptis Thüringer Energienetze Störungsnummer
([email protected]): 30.04.2015
für Strom: 0361 73907390
für Erdgas: 0800 6861177
Erscheinungstag der Mai-Ausgabe des
Stadtwerke Neustadt
Amtsblattes der VG Triptis: 16.05.2015
036481 24747
Sämtliche Beiträge müssen der Verwal- Zweckverband Wasser / Abwasser Orla
tung spätestens zum Redaktionsschluss 03647 46810 oder 0171 3662325
vorliegen! Später eingehende Beiträge
können aus technischen Gründen nicht Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft
berücksichtigt werden. Über Termin, Rah- Pößneck/Triptis mbH 0171 5122020
men und Umfang der Veröffentlichung ent- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
scheidet der Herausgeber.
08000 116016
Triptis
- 3 -
Nr. 4/2015
Standesamtliche Nachrichten
(Ortsangaben = Wohnsitz)
Sterbefälle
- Renate Röhler, geb. Schmidt, 05.03.2015, Triptis
- Martin Seidel, 07.03.2015, Schmieritz OT Weltwitz
- Helga Vogel, geb. Wanneck, 08.03.2015, Triptis
- René Hofmann, 12.03.2015, ehemals Triptis
- Joell Xavier Thomas, 23.03.2015, Miesitz
Wir gratulieren
All denen, die im kommenden Monat ein
Hochzeitsjubiläum feiern, wünschen wir
viel Glück und noch viele gemeinsame
Jahre in bester Gesundheit.
Die Stadt, die Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaft gratulieren den Altersjubilaren ganz herzlich zum Geburtstag
und wünschen noch viele schöne Jahre,
Glück und Gesundheit.
In Triptis mit den Stadt- bzw. Ortsteilen
Burkersdorf, Döblitz, Hasla, Oberpöllnitz, Ottmannsdorf, Pillingsdorf und
Schönborn
02.05. Helga Carl
65 Jahre
03.05. Bernd Senkel
68 Jahre
04.05. Manfred Friedrich
79 Jahre
04.05. Monika Reinhold
69 Jahre
05.05. Eberhard John
68 Jahre
06.05. Ilse Schulz
79 Jahre
08.05. Brigitte Suffa
76 Jahre
09.05. Irmgard Bach
89 Jahre
09.05. Gerlinde Gerstner
66 Jahre
09.05. Eckhard Niemann
65 Jahre
09.05. Wolfgang Schönberner 65 Jahre
10.05. Frank Gimmel
73 Jahre
11.05. Irmgard Brade
94 Jahre
11.05. Hans-Joachim Mertsch 77 Jahre
11.05. Helga Nagler
80 Jahre
11.05.Gudrun
Weber-Fiorentino
72 Jahre
12.05. Wilhelm Martin
83 Jahre
12.05. Ellenluise Senkel
67 Jahre
12.05. Heinz Stieler
84 Jahre
13.05. Beate Leiwat
65 Jahre
14.05. Ingrid Karrer
75 Jahre
15.05. Charlotte Friese
72 Jahre
15.05. Herbert Krause
72 Jahre
15.05. Christa Poßner
80 Jahre
15.05. Herta Röder
78 Jahre
15.05. Gunter Weise
72 Jahre
16.05. Gertrud Hinreiner
81 Jahre
16.05. Franz Kastl
79 Jahre
16.05. Hannelore Klan
67 Jahre
16.05. Günther Lindauer
83 Jahre
16.05. Lothar Petermann
80 Jahre
17.05. Zlata Scheunemann
81 Jahre
18.05. Frank Fleischmann
65 Jahre
18.05. Dieter Knüpfer
74 Jahre
18.05. Lothar Prochnow
65 Jahre
18.05. Günter Wilsdorf
81 Jahre
19.05. Manfred Döbel
77 Jahre
19.05. Irmgard Heide
80 Jahre
19.05. Gudrun Hlawa
80 Jahre
20.05.
21.05.
21.05.
22.05.
22.05.
22.05.
22.05.
23.05.
23.05.
23.05.
23.05.
24.05.
24.05.
24.05.
24.05.
25.05.
25.05.
25.05.
25.05.
26.05.
28.05.
28.05.
28.05.
28.05.
28.05.
29.05.
29.05.
29.05.
29.05.
29.05.
30.05.
30.05.
30.05.
30.05.
30.05.
30.05.
31.05.
31.05.
Dietrich Poßner
Elke Gunold
Peter Schmidt
Manfred Bergner
Ellen Foh
Karola Hesse
Wolfgang Sauer
Erika Hempel
Janka Müller
Petra Schnellbögl
Walpurga Schütze
Wolfram Krauß
Renate Petzold
Martha Schneider
Hans-Peter Smasal
Inge Degenhardt
Gisela Ebert
Renate Michel
Ursula Schneider
Manfred Singer
Wolfgang Blau
Reinhard Scheffel
Artur Spors
Heinz Thiem
Helma Weisbach
Renate Heinrich
Harry Kaluski
Fritz Pawlik
Magdalene Schneider
Kurt Spranger
Karin Grünert
Karl-Heinz Hoppe
Jutta Kästner
Gerda Krause
Edith Lippach
Heinz Schwarzbach
Gerhard Herzog
Annemarie Neubert
81 Jahre
68 Jahre
73 Jahre
75 Jahre
77 Jahre
86 Jahre
86 Jahre
79 Jahre
72 Jahre
72 Jahre
73 Jahre
68 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
69 Jahre
77 Jahre
66 Jahre
84 Jahre
65 Jahre
77 Jahre
82 Jahre
83 Jahre
76 Jahre
80 Jahre
82 Jahre
77 Jahre
69 Jahre
79 Jahre
65 Jahre
72 Jahre
66 Jahre
74 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
78 Jahre
73 Jahre
65 Jahre
17.05.
26.05.
29.05.
30.05.
31.05.
Annelore Hippe
Susanne Kliem
Alfred Hippe
Gisela Burkhardt
Werner Reizner
75 Jahre
79 Jahre
80 Jahre
82 Jahre
65 Jahre
In Lemnitz mit OT Leubsdorf
01.05. Otto Dumm
05.05. Heidrun Treppnau
06.05 Manfred Hitzer
16.05. Margarete Appelfelder
17.05. Wolfgang Riedel
29.05. Sonja Rössel
85 Jahre
68 Jahre
68 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
68 Jahre
In Miesitz mit OT Kopitzsch
10.05. Erika Grieb
23.05. Helmut Rippin
29.05. Ingeborg Blöthner
31.05. Maria Schleitzer
73 Jahre
79 Jahre
83 Jahre
70 Jahre
In Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf
05.05. Renate Patzer
75 Jahre
05.05. Gerald Staps
69 Jahre
12.05. Irma Prager
75 Jahre
13.05. Maria Schuster
77 Jahre
14.05. Anton Gergele
74 Jahre
16.05. Herbert Tausch
69 Jahre
19.05. Manfred Pitzler
65 Jahre
In Rosendorf mit OT Zwackau
06.05. Lothar Prüger
82 Jahre
20.05. Marga Schumann
79 Jahre
21.05. Ruth Schippel
65 Jahre
25.05. Willfried Schlaak
66 Jahre
In Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf
05.05. Sieglinde Ludewig
66 Jahre
07.05. Werner Riesel
65 Jahre
07.05. Anni Rippl
87 Jahre
11.05. Anneliese Brömel
85 Jahre
12.05. Manfred Sell
67 Jahre
14.05. Gudrun Herzog
79 Jahre
20.05. Linda Timm
85 Jahre
24.05. Hedwig Biziak
80 Jahre
In Schmieritz mit OT Traun und Weltwitz
12.05. Sigrid Schleitzer
74 Jahre
14.05. Ursula Völckel
68 Jahre
17.05. Erich Hintz
70 Jahre
17.05. Harald Völckel
74 Jahre
18.05. Ingeborg Vogel
69 Jahre
20.05. Uwe Güdter
73 Jahre
20.05. Gerhard Risch
65 Jahre
21.05. Karl Blume
82 Jahre
24.05. Günter Porst
87 Jahre
26.05. Anneliese Burkhardt
77 Jahre
30.05. Dorothea Scholz
81 Jahre
31.05. Tatjana Scheibe
66 Jahre
In Geroda mit OT Geheege
und Wittchenstein
03.05. Elke Sachse
08.05. Johannes Zöke
16.05. Ilse Weisbach
In Tömmelsdorf mit OT Wüstenwetzdorf
01.05. Lothar Artmann
67 Jahre
08.05. Lisbeth Töpel
95 Jahre
13.05. Brigitte Schneider
76 Jahre
20.05. Peter Sonnenburg
69 Jahre
65 Jahre
72 Jahre
88 Jahre
Triptis
- 4 -
Hauptamt
In Eigener Sache
Das Standesamt bleibt am
21. April 2015
in der Zeit von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr geschlossen.
Verwaltung geschlossen
Am 15. Mai 2015 bleibt die Verwaltung geschlossen.
Fischer
Gemeinschaftsvorsitzender
Aktuelle Informationen des Fundbüros
(Stand 01.04.2015)
Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1,
Zimmer 102 sind folgende Fundsachen abgegeben worden:
· ein Fahrrad
·Bargeld,
·Schlüsselbund
Des Weiteren sind als vermisst gemeldet worden:
· ein Smartphon Samsung Galaxy weiß mit schwarzer Hülle,
· ein Smartphon Samsung Galaxy weiß mit zebrafarbener
Hülle,
· ein Schlüsselbund mit blau-schwarzen, geflochtenem Band
und 4 - 5 Schlüsseln,
· ein Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln und einem orangefarbenem Band.
Sollten Sie die genannten Gegenstände gesehen oder gefunden
haben, so melden Sie sich bitte beim o. g. Fundbüro.
Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Gera
Burgstraße 5
07545 Gera
Az.:2-3-0039
2-2-0347
Gera, 23.03.2015
Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla),
Änderungsbeschluss Nr. 5
Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/
Burgwitz, Änderungsbeschluss Nr. 1
1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Neustadt (Orla)
Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976
(BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes
vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungs-,
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 17.03.2014
(GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch die erste Verordnung zur
Änderung der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten
der Flurneuordnungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 28.11.2014 (GVBl. S.723), wird für das mit Beschluss
des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und
Umwelt vom 15.10.1996, Az.: 2-3-0039, festgestellte und durch
Beschlüsse des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 28.05.1999, vom 01.12.1999, vom 05.06.2007,
Az.: 2-3-0039 und 2-2-0188, vom Teilungs- und Umstellungsbe-
Nr. 4/2015
schluss Nr. 1 vom 19.10.1010, Az.: 2-3-0039 und 2-2-0347 und
durch Beschluss zur Erweiterung des Verfahrenszwecks vom
18.02.2014, Az.: 2-3-0039, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) erneut wie folgt geringfügig geändert:
1.1Aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) werden
ausgeschlossen:
1.1.1 Gemarkung Kospoda
Flur 1, Flurstücke Nr. 2/18, 2/35, 33/2, 61/3, 433/1,
433/2, 457/33, 620/433
Flur 2, Flurstücke Nr. 37/4, 37/6, 44/24, 44/25, 44/36,
44/38, 44/39, 46/22, 46/24, 46/25, 46/26, 46/28,
46/32, 49, 390/2, 485/46, 486/46, 487/46, 488/46
Flur 5, Flurstück Nr. 626
1.1.2 Gemarkung Burgwitz
Flur 1, Flurstücke Nr. 11/9, 16/12, 24/1, 24/2, 24/3,
25/1
Flur 2, Flurstücke Nr. 26/3, 27/3, 28/1, 28/2, 29/1,
29/2, 29/3, 31/2, 32/2, 70/2, 72, 73/2,
74/2, 75, 78, 80, 81, 82, 83, 92, 98, 99/1, 100, 102,
103, 104,106,
199, 200, 204/2, 204/3, 207/2, 208/2, 209, 210/1
1.2Die Verfahrensfläche des Flurbereinigungsgebietes wird um
6 ha korrigiert.
Das Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) verringert sich nach
dem Ausschluss der unter Pkt. 1.1 genannten Flurstücke um 45
ha und vergrößert sich entsprechend der unter Pkt. 1.2 genannten Flächenkorrektur um 6 ha. In der Summe kommt es zu einer
Verringerung um
39 ha. Nunmehr hat das Verfahren eine Größe von
1.321 ha.
2. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Neustadt-Kospoda/Burgwitz
Nach § 8 Abs. 1 FlurbG wird das mit Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 19.10.2010, Az.: 2-3-0039, 2-2-0347, festgestellte Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz wie folgt
geringfügig geändert:
Zum Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz werden zugezogen:
die nach Nr. 1.1 aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla)
ausgeschlossenen Flurstücke.
Das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz vergrößert sich um 45 ha hat nunmehr eine Größe von 76 ha.
Für die mit diesem Beschluss zum Flurbereinigungsverfahren
Neustadt-Kospoda/Burgwitz zugezogenen Flurstücke werden
die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des Feldlagenverfahrens angehalten.
Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke entsprechend diesem Änderungsbeschluss werden in dem Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz von der Aufbringung der Beiträge gemäß § 19 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz befreit.
3. Anordnung der Flurbereinigung
Für die zugezogenen Flurstücke bleibt die Flurbereinigung angeordnet.
4. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäudeund Anlageneigentümer der unter 1.1 aufgeführten Grundstücke
sind Mitglieder der mit dem Teilungs- und Umstellungsbeschluss
Nr. 1 des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
vom 19.10.2010 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Neustadt-Kospoda/Burgwitz“.
5. Fortbestehen der Zeitweiligen Einschränkungen der
Grundstücksnutzung
Für alle unter 1.1 aufgeführten Grundstücke gelten bis zur Unanfechtbarkeit des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan die seit
dem Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses Neustadt (Orla)
vom 15.10.1996 bestehenden Einschränkungen des Eigentums
nach § 34 FlurbG weiter.
6. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses sowie die Gebietskarte liegen zwei Wochen lang nach dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an in der Stadt
Neustadt (Orla), in den Gemeinden Kospoda, Linda bei Neustadt, in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis für die Gemeinden
Dreitzsch, Miesitz, Schmieritz, Rosendorf und Pillingsdorf und
in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für die Gemeinden Oppurg, Lausnitz und Weira zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus.
Triptis
- 5 -
Gründe
Der Ausschluss der unter Pkt. 1.1 genannten Flurstücke aus dem
Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Feldlagenverfahren) und die
Hinzuziehung dieser Flurstücke in das Flurbereinigungsgebiet
Neustadt-Kospoda/Burgwitz (Ortslagenverfahren) erfolgt ausschließlich aus verfahrenstechnischen Gründen. Die Verfahrensgebietsgrenzen sind entlang bestehender Flurstücksgrenzen
festzulegen.
Das Ortslagenverfahren wird zur Zeit durch eine Bearbeitungsgrenze zum Feldlagenverfahren abgegrenzt. Die Flurstücke innerhalb dieser Bearbeitungsgrenze wurden reguliert.
Für die Übernahme des Neuen Bestandes des Ortslagenverfahrens in das Liegenschaftskataster ist eine Verfahrensgrenze notwendig, bei der die Grenzpunktkoordinaten im Flurbereinigungsverfahren und im Liegenschaftskataster übereinstimmen.
Aus diesem Grund ist es verfahrenstechnisch notwendig, die
Flurstücke im Bereich zwischen der Bearbeitungsgrenze und
der Verfahrensgrenze vorübergehend aus dem Feldlagenverfahren auszuschließen und zum Ortslagenverfahren hinzuzuziehen. Diese Flurstücke bleiben unreguliert und werden nach der
Schlussfeststellung des Ortslagenverfahrens wieder zur Neuordnung des Feldlagenverfahrens hinzugezogen.
Auf Grund von Flächenberichtigungen durch das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation ändert sich die Verfahrensfläche um 6 ha, bezogen auf den Anordnungsbeschluss
sowie die drei Änderungsbeschlüsse und den Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem
Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera, einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Jens Lüdtke
Amtsleiter
Sprechstunde des Jugendamtes
Die Sprechstunden des Jugendamtes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Triptis finden ab diesem Jahr immer am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr im
Rathaus, Markt 1 in Triptis im Zimmer 209 statt. Eine vorherige
terminliche Abstimmung ist erforderlich! Wenden Sie sich dazu
bitte an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend,
Soziales und Familie/Jugendamt, Frau Schilling, 0schitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Telefon: 03663 488-964.
Änderungen aus terminlichen Gründen vorbehalten!
Beschlussprotokoll
über die 3. Stadtratssitzung am 27.10.2014
- nicht öffentliche Sitzung Datum:27.10.2014
Ort:
Rathaus Triptis, Markt 1, 07819 Triptis,
Rathaussaal
Anwesend: Herr Steffen - Bürgermeister
15 Mitglieder des Stadtrates (siehe Anwesenheitsliste)
Gäste:
Verwaltung:
Herr Fischer - Gemeinschaftsvorsitzender/
Ordnungsamtsleiter
Herr Gottschall - Bauamtsleiter
Frau Voigt - Hauptamtsleiterin
Frau Ruppe - Protokollantin
Dauer:
20:23 - 21:28 Uhr
Nr. 4/2015
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung
der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift der 27. Stadtratssitzung vom
14.04.2014 - nicht öffentliche Sitzung und Bestätigung des
Beschlussprotokolls der 27. Stadtratssitzung vom 14.04.2014
4. Antrag auf Grundstückskauf Gemarkung Ottmannsdorf, Flur
1, Flurstück 17/5
5. Antrag auf Grundstückskauf Gemarkung Triptis, Flur 1, Flurstück 289
6. Grundstückstausch Gemarkung Triptis, Flur 1, Flurstücke
312/14, 312/16 und 312/18
7. Sonstiges/Anfragen
009-03/14:
Der Stadtrat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den
Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 27.
Stadtratssitzung vom 14.04.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40
Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Ja-Stimmen:............................................................................... 9
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 6
010-03/14:
Die Stadtratsmitglieder erteilen die Zustimmung zum Verkauf
einer noch zu vermessenden Teilfläche (ca. 380 qm) aus dem
Flurstück 17/5 (Gemarkung Ottmannsdorf, Flur 1). Die Erwerber
haben zusätzlich die Kosten der notwendigen Trennvermessung
und des Kaufvertrages zu tragen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Ja-Stimmen:.............................................................................. 15
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
011-03/14:
Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Verkauf des Flurstückes
289 (Gemarkung Triptis, Flur 1). Der Erwerber hat die Kosten des
Kaufvertrages incl. Nebenkosten zu tragen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Ja-Stimmen:.............................................................................. 15
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
012-03/14:
Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Tausch der Flurstücke
312/14, 312/16 und 312/18 (Gemarkung Triptis, Flur 1). Der Erwerber hat für die Flächendifferenz eine Ausgleichszahlung an
die Stadt Triptis zu zahlen. Die Kosten des Kaufvertrages incl.
Nebenkosten werden zur Hälfte von der Stadt Triptis getragen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Ja-Stimmen:.............................................................................. 14
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Steffen
Bürgermeister
Beschlussprotokoll
über die 5. Stadtratssitzung am 26.01.2015
- öffentliche Sitzung Datum:26.01.2015
Ort:
Rathaus Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, Rathaussaal
Anwesend: Herr Steffen - Bürgermeister
15 Mitglieder des Stadtrates (siehe Anwesenheitsliste)
Gäste:
Verwaltung:
Herr Fischer - Gemeinschaftsvorsitzender/
Ordnungsamtsleiter
Herr Gottschall - Bauamtsleiter
Triptis
Bürger:
Dauer:
- 6 -
Frau Voigt - Hauptamtsleiterin
Frau Lobsch - Mitarbeiterin Finanzen
Frau Jäger - Protokollantin
Presse:
Frau Hoffmann - Vertreter der OTZ
ein Bürger
19:35 Uhr - 22:05 Uhr
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift der 4. Stadtratssitzung vom
08.12.2014 - öffentliche Sitzung
4. Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Triptis über die
Durchführung des Haushaltes für die Jahre 2009, 2010,
2011 und 2012 nach örtlicher Rechnungsprüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt des Saale-Orla-Kreises
5. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplanes für das Jahr 2015
6. Beratung und Beschlussfassung des langfristigen Finanzplanes der Stadt Triptis für den Zeitraum 2014-2018
7. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen der Stadtratsmitglieder
017-05/15:
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO,
dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2009 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14
Ja-Stimmen:.............................................................................. 14
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
018-05/15:
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO,
dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14
Ja-Stimmen:.............................................................................. 14
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
019-05/15:
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO,
dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14
Ja-Stimmen:.............................................................................. 14
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
020-05/15:
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 80 der ThürKO,
dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlich einer möglichen überörtlichen Prüfung Entlastung zu erteilen.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Stimmberechtigte Personen:.................................................... 14
Ja-Stimmen:.............................................................................. 14
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
021-05/15:
Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Haushaltssatzung
der Stadt Triptis für das Haushaltsjahr 2015 mit dem dazugehörigen Stellenplan. Der Haushalt sieht in den Einnahmen und
Ausgaben im
Verwaltungshaushalt 4.820.400 EUR und im
Vermögenshaushalt 990.700 EUR
vor, des Weiteren beschließt der Stadtrat den vorliegenden
Haushaltsplan der Stadt Triptis für das Haushaltsjahr 2015.
Nr. 4/2015
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Ja-Stimmen:.............................................................................. 15
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 0
022-05/15:
Der Stadtrat stimmt dem langfristigen Finanzplan für die Jahre
2014 - 2018 einnahme- und ausgabeseitig zu und beschließt die
Finanzplanung und das dazugehörige Investitionsprogramm.
Anzahl Stimmberechtigte:......................................................... 17
Anw. Anz. Stadtratsmitgl.:......................................................... 14
Anw. Bürgermeister:.................................................................. 1
Ja-Stimmen:.............................................................................. 14
Nein-Stimmen:........................................................................... 0
Enthaltungen:............................................................................ 1
Steffen
Bürgermeister
Beschlussprotokoll über die gemeinsame
Ausschussberatung 4. Hauptausschuss
und 5. Finanzausschuss
- öffentliche Sitzung Datum:07.01.2015
Ort:
Rathaus Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, Rathaussaal
Anwesend: Herr Steffen - Bürgermeister
6 Mitglieder des Hauptausschusses (siehe Anwesenheitsliste)
7 Mitglieder des Finanzausschusses (siehe Anwesenheitsliste)
Gäste:
Verwaltung:
Frau Voigt - Hauptamtsleiterin
Frau Lobsch - Mitarbeiterin Finanzen
Herr Gottschall - Bauamtsleiter
Frau Jäger - Protokollantin
Dauer:
16:00 Uhr - 18:50 Uhr
Tagesordnung:
1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2014 und Bestätigung des Beschlussprotokolls der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom
15.10.2014 - erfolgt nur durch die Mitglieder des Hauptausschusses
3. Bestätigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Finanzausschusses vom 19.11.2014 - erfolgt nur durch die Mitglieder
des Finanzausschusses
4. Haushaltsüberwachung per 31.12.2014
5. Beratung zum 2. Planentwurf für das Haushaltsjahr 2015
6. Anfragen und sonstiges
Noch vor Bestätigung der Niederschrift weist Frau Voigt auf Änderungen hin: Das Sitzungsdatum ist zu ändern von „14.10.2014“
auf „19.11.2014“. Weiterhin ist unter dem Vermögenshaushalt
(Seite 2 unten) folgender Hinweis aufzunehmen: „Aufnahme von
Planungsleistungen in Höhe von ca. 20.000 EUR für das Industrie- und Gewerbegebiet Triptis -Nord II.“ Die Mitglieder des Finanzausschusses bestätigen die Niederschrift der 4. Sitzung des
Finanzausschusses vom 19.11.2014 mit den zuvor genannten
Änderungen.
Gesetzl. Anz. Finanzausschussmitglieder:................................. 6
Anw. Anz. Finanzausschussmitglieder:....................................... 5
Ja-Stimmen:................................................................................ 5
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
012-04/15:
Der Hauptausschuss bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift
der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2014 - nicht
öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amts- und
Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Gesetzl. Anz. Hauptausschussmitglieder:.................................. 7
Triptis
- 7 -
Nr. 4/2015
Anw. Anz. Hauptausschussmitglieder:........................................ 7
Anw. Bürgermeister:................................................................... 1
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
Aus der 11. Gemeinderatssitzung vom
04.03.2015
Steffen
Bürgermeister
Am 04.03.2015 fand die 11. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche
Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 7 stimmberechtigte
Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst:
Beschluss- Nr. 35-11/2015:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau Carport und Abriss und Neubau Wohngebäude zu.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Stellenausschreibung
Die Stadt Triptis beabsichtigt voraussichtlich ab dem 15. Mai
2015 befristet bis zum 30. September 2015 folgende Stelle
zu besetzen:
Kassierer/in im Schwimmbad
Aufgaben:
- Kassierung von Eintrittsgeldern während
der Öffnungszeiten und Abrechnung der Einnahmen,
- Säuberungsarbeiten der baulichen Anlagen
des Freibades,
- bei Bedarf Mitarbeit im Bauhof der Stadt Triptis.
- nicht öffentliche Sitzung -
Kühn
Bürgermeisterin
Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Die Arbeitszeit
beträgt 40 Stunden/Woche. Die Bereitschaft zur Arbeit am
Wochenende ist erforderlich (flexible Arbeitszeit). Die Vergütung erfolgt nach TVöD.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30.04.2015 an die:
Stadt Triptis
Abt. Personal
Markt 1
07819 Triptis
Aus der 8. Gemeinderatssitzung
vom 26. Februar 2015
Triptis, den 18.04.2015
Steffen
Bürgermeister
Am 26. Februar 2015 fand die 8. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819
Mittelpöllnitz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 6, später 7, stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst:
Beschluss- Nr. 24-08/2015:
Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der
7. Sitzung des Gemeinderates Mittelpöllnitz vom 29.01.2015 nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsund Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Aus der 10. Gemeinderatssitzung
vom 20.02.2015
- nicht öffentliche Sitzung Am 20.02.2015 fand die 10. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche
Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 6 stimmberechtigte
Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 31-10/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 9. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
03.02.2015 mit der vorgenannten Änderung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 32-10/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen den Wegfall der
Gründe der Geheimhaltung gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
zur Niederschrift der 9. Sitzung des Gemeinderates Geroda vom
03.02.2015 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO
öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
- nicht öffentliche Sitzung -
Aus der 9. Gemeinderatssitzung
vom 26. März 2015
- öffentliche Sitzung Am 26. März 2015 fand die 9. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819
Mittelpöllnitz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister
waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 26-09/2015:
Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf der Volkssolidarität
e.V. für die Kita „Gänseblümchen“ in vorliegender Fassung für
das Haushaltsjahr 2015 zu. Der Betriebskostenzuschuss der Gemeinde beträgt demnach 76.890 EUR.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Triptis
- 8 -
Beschluss- Nr. 27-09/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz beschließt, dem
Antrag der Erbengemeinschaft Geßner, vertreten durch Herrn
Volkmar Geßner über die Beseitigung eines Walnussbaumes auf
dem Grundstück an der Straße des Friedens, Flurstück 64 der
Flur 2 der Gemarkung Mittelpöllnitz zuzustimmen. Als Ausgleich
für die Baumfällung wird die im Antrag aufgeführte Ersatzpflanzung von zwei Laubbäumen, die bereits durchgeführt sein soll,
anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Franz
Bürgermeister
Nr. 4/2015
§6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Ausgaben in den Untergruppen
- 400 - 450 Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH,
- 500/510/520/550 Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH,
- 521 - 581 ohne 550, 60-65, 661, 67 ohne 679 (Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand) für den ges. Verwaltungs-HH.
Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen im gleichen Unterabschnitt verwendet werden.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Rosendorf, den 31.03.2015
Gerschner Bürgermeisterin
- Siegel -
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr
2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der Gemeinde am 23.02.2015 vor, der Einhaltung der Monatsfrist für Satzungsveröffentlichungen gemäß Thüringer Kommunalordnung
wird entsprochen. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis,
Zimmer 104 ab 20.04.2015 für einen Zeitraum von zwei Wochen
zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in
der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Rosendorf
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Gemeinde Rosendorf die folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
140.460,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
42.700,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuern
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuern
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,00 EUR
festgesetzt.
Aus der 7. Gemeinderatssitzung
vom 10. März 2015
- öffentliche Sitzung Am 10. März 2015 fand die 7. Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung Schmieritz, Ortsstraße 29 in 07819 Schmieritz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren
7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse
wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 28-07/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die
Niederschrift der 6. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
10.02.2015 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 29-07/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die beiliegende geänderte Satzung zum Schutz des Baumbestandes der
Gemeinde Schmieritz (Baumschutzsatzung) und hebt gleichzeitig den Beschluss mit der Nummer 18-04/2014 auf.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 30-07/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz stimmt dem vorliegenden Bauantrag zum Anbau zu.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Blume
Bürgermeister
Triptis
- 9 -
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2015
Nachfolgend wird die am 10.02.2015 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Schmieritz öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegt vom
20.04.2015 bis zum 20.05.2015 während der Dienstzeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Rathaus Raum 105 öffentlich
aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der
Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Schmieritz
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Gemeinde Schmieritz folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 435.310,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 48.360,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A für land- u. forstwirtschaftliche
Betriebe
271 v.H.
Grundsteuer B für die Grundstücke
389 v.H.
Gewerbesteuern
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird auf 51.000,00 EUR festgesetzt.
§6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan. Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Die Personalausgaben sind deckungsfähig für
- den Kindergarten (Unterabschnitt 464)
- den gesamten restlichen Verwaltungshaushalt.
Die Ausgaben für Werterhaltung in den Untergruppen 500, 510,
520 und 550 sind deckungsfähig für den gesamten Verwaltungshaushalt ohne den Kindergarten (Unterabschnitt 464).
Die übrigen Sach- und Betriebsausgaben der Untergruppen 521
bis 658 (ohne 550) sind deckungsfähig in folgenden Einzelplänen:
- EP 0
Allgemeine Verwaltung
- EP 1
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- EP 3, 4 ohne 464) und 5
Kultur- und Heimatpflege, Soziale Sicherheit, Sport und
Erholung
- EP 6, 7 und 8
Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr, Öffentl. Einrichtungen
Allgem.Grundvermögen.
Die Ausgaben für Werterhaltung und die Sach- und Betriebsausgaben in den Untergruppen 500 bis 658 für den Kindergarten
(Unterabschnitt 464) bilden einen Deckungskreis.
Im Vermögenshaushalt sind die Ausgaben innerhalb eines Einzelplanes gegenseitig deckungsfähig.
Nr. 4/2015
Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen innerhalb eines Unterabschnittes können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser
Leistungen verwendet werden.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Schmieritz, den 01.04.2015
Blume
Bürgermeister
- Siegel -
Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe
Es ist offensichtlich wieder an einmal an der Zeit, einige Einwohner in der Gemeinde Schmieritz an die Einhaltung der
gesetzlich vorgeschriebenen Sonn- und Feiertagsruhe zu
erinnern. So waren am Karfreitag sowie an den Osterfeiertagen sogar Kreissägen in Weltwitz zu hören. Solche Arbeiten
sind massive Verstöße gegen den § 4 Abs. 2 des Thüringer
Feiertagsgesetzes, in dem es heißt:
„An den Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen
sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die
geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die
dem Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen.“
Die zitierte gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass
das Ruhebedürfnis der Bevölkerung an wenigstens einem
Tag in der Woche zur Erholung gewahrt bleibt. Wer dagegen verstößt, verhält sich gegenüber seinen Mitbewohnern
und Nachbarn in erheblichem Maße rücksichtslos. Ich hoffe,
dass aufgrund dieses Aufrufs die Sonn- und Feiertagsruhe
in der Gemeinde Schmieritz zukünftig wieder respektiert
wird. Bei zukünftigen massiven Verstößen müssen die Verursacher mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen rechnen.
Blume
Bürgermeister
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2015 die Haushaltssatzung für das
Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die
Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der Gemeinde am 26.02.2015 vor, der Einhaltung der Monatsfrist für
Satzungsveröffentlichungen gemäß Thüringer Kommunalordnung wird entsprochen. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem
dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen
während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis,
Zimmer 104 ab 20.04.2015 für einen Zeitraum von zwei Wochen
zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in
der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Tömmelsdorf
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Gemeinde Tömmelsdorf die folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
124.280,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
28.000,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Triptis
- 10 -
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuern
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuern
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 EUR
festgesetzt.
Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Ausgaben in den Untergruppen
- 400 - 450 Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH,
- 500/510/520/550 Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH,
- 521 - 581 ohne 550, 60-65, 661, 67 ohne 679 (Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand) für den ges. Verwaltungs-HH.
Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen im gleichen Unterabschnitt verwendet werden.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Tömmelsdorf, den 31.03.2015
Faulwetter
Bürgermeister
§6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
Nr. 4/2015
- Siegel -
Ende der amtlichen
Bekanntmachungen
Nichtamtlicher Teil
Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Veranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
(unter Vorbehalt)
seit 28.11.14
vom 08.03. April 15
18.04.
18./19.04.
19.04.
sonntags
14-17 Uhr
sonntags
14-17 Uhr
Uhrzeit
17:00
30.04.
30.04.
Triptis, Alfred-Ehrhardt-Haus
Triptis, Alte Neustädter Straße 3
Ort
Triptis, Am Wassergarten
Triptis, Am Sandberg
Triptis, Rathaussaal
Triptis, Markt
VG Triptis
Mai 15
01.05.
Uhrzeit
13:00
Ort
Triptis, Rudolf-Narbig-Sportplatz
02.05.
03.05.
08.05.
16./17.05.
07:30
Triptis, Am Wassergarten
Zwackau
Triptis, Kita, Am Postberg 10
Triptis, Am Sandberg
17.05.
29.-31.05.
Juni 15
05.-07.06.
19.-21.06.
26.-29.06.
26.-28.06.
26.-28.06.
27.-28.06.
Juli 15
02.07.
22.07.
18:00
14:00
Uhrzeit
14:00
17:00
Triptis, Alte Neustädter Straße 3
Triptis
Ort
Pillingsdorf, Dorfplatz
Mittelpöllnitz
Zell (Mosel)
Pößneck
Geroda
Zwackau
Ort
Triptis, Platz der Jugend 1
Triptis, Stadtkirche St. Marien
18:30
Dreitzsch, St.-Johannes-Kirche
Uhrzeit
A. E. Stiftung - Alfred-Ehrhardt: Portugal 1951-1961 Fotografie
und Film
Sonderausstellung
Sonderausstellung „Fliegl“
Veranstaltung
RGZV - Kleintiermarkt
Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - Läufe zur Nordbayernserie, Thüringer Meisterschaft, Sachsen Meisterschaft
52. Rathauskonzert - Michéle Rödel - Arien und Lieder zum
Frühling aus Oper und Operette
Feuerwehrverein Triptis e. V. - Maibaumsetzen
Informationen über das Maibaumsetzen und das Abbrennen
von Maifeuer in unserem Verwaltungsgebiet ist dem gesonderten Artikel zu entnehmen.
Veranstaltung
SV Grün-Weiß Triptis e. V./Stadt Triptis - Maipokal-Turnier im
Kleinfeldfußball
RGZV - Kleintiermarkt
TSG Zwackau e. V. - 2. Hainberglauf
Diakonieverein - Vortrag „Demenz ABC Zur Herzensbildung“
Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - German-CrossCountry-Meisterschaft
Internationaler Museumstag - Gartenfest im Museum
Stadtfest der Stadt Triptis
Veranstaltung
Feuerwehrverein Pillingsdorf/Burkersdorf e. V. - Dorffest
Dorf- und Feuerwehrvereinsfest
Weinfest „Zeller Schwarze Katz“
Thüringentag
Dorf- und Vereinsfest
TSG Zwackau e. V. - 50 Jahre Abteilung Fußball
Veranstaltung
Geburtstag des Monats - (April, Mai, Juni)
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Orgelwandelkonzert
mit Matthias Krünert
Frauenkirchenkantor Dresden
Fortsetzung Orgelwandelkonzert
Triptis
Aug. 15
01.-02.08.
- 11 -
Uhrzeit
Ort
Schönborn
29.-30.08.
30.08.
Sep. 15
05.09.
17:00
Uhrzeit
10:00
Triptis, Burkhardtstraße 45
Mittelpöllnitz, Kirche
Ort
Oberpöllnitz, Am Storchennest
05.09.
19:30
Triptis, Gemeindez. St. Florian
13.09.
17:00
Schmieritz, Kirche
25.-27.09.
Triptis, Porzellanium
27.09.
17:00
Lemnitz, Kirche
Okt. 15
08.10.
10.10.
Nov. 15
29.11.
29.11.
Dez. 15
12.12.
Uhrzeit
14:00
20:00
Uhrzeit
14:00
18:00
Uhrzeit
17:00
Ort
Triptis, Platz der Jugend 1
Triptis, Schützenhaus
Ort
Triptis, Markt
Triptis, Stadtkirche St. Marien
Ort
Weltwitz, Kirche
Nr. 4/2015
Veranstaltung
Feuerwehrverein - Dorf- und Feuerwehrvereinsfest Schönborn/
Ottmannsdorf
Feuerwehrverein Triptis e. V. - Tag der offenen Tür
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum Erntedank
Veranstaltung
1. Triptiser Stadt- und Festverein/SV Grün-Weiß - 11. Triptiser
Stadtwaldlauf
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - OPEN AIR KONZERT - Christliche Rockmusik - besinnlich oder rockig mit harten
Gitarrenriffs
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Gospelkonzert mit dem Gospelchor „Something Red“
KUNST.WERK - 3. Kunstmesse im Saale-Orla-Kreis für
Bildende und Angewandte Kunst - Marktplatz für Künstler und
Besucher
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Jugendliche aus unserer Region
im Konzert
Veranstaltung
Geburtstag des Monats - (Juli, August, September)
Weinfest der Stadt Triptis
Veranstaltung
Weihnachtsmarkt
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum 1. Advent
Veranstaltung
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musikalische Bläserandacht
Maibaumsetzen und Maifeuer in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Stadt Triptis
Am 30.04.2015 pünktlich um 18:00 Uhr setzt sich der Festumzug mit dem Maibaum in der Burkhardtstraße in Bewegung. Auf
dem Markt angekommen wird der SMZ Auma Die Oldies e.V. ein
Platzkonzert geben. Ebenso werden verdienstvolle Kameraden
geehrt und im Anschluss der Maibaum auf dem Marktplatz gesetzt. Rostbratwürste, Fischbrötchen und Getränke werden von
dem Triptiser Feuerwehrverein angeboten. Alle Bürgerinnen und
Bürger sind herzlichst dazu eingeladen.
Ortsteil Pillingsdorf
Am 30.04. wird ab 17:30 auf dem Dorfplatz in Pillingsdorf der
Maibaum gesetzt, anschließend lädt der Feuerwehrverein Pillingsdorf-Burkersdorf zum Maifeuer ein.
Gemeinde Dreitzsch
Maibaumsetzen in Alsmannsdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Alsmannsdorf lädt recht herzlich am
30.04.2015 zum traditionellen Maibaumsetzen in Alsmannsdorf
am Feuerwehrhaus ein. Beginn ist um 18:00 Uhr mit dem Aufstellen des Maibaumes und um 21:00 Uhr das Abbrennen des
Maifeuers. Für Speisen und Getränke sorgt die Feuerwehr.
Maibaumsetzen in Dreitzsch
Der Feuerwehrverein Dreitzsch und die Freiwillige Feuerwehr
Dreitzsch laden recht herzlich am 30.04.2015 zum traditionellen
Maibaumsetzen am Anger ein. Beginn ist 19:00 Uhr mit dem Aufstellen des Maibaumes und um 20:00 Uhr das Abbrennen des
Maifeuers. Für Speisen und Getränke sorgt der Feuerwehrverein.
Gemeinde Geroda
Am 30.04.2015 findet am 17:00 Uhr unser traditionelles Maibaumsetzen statt. Nach dem Lampionumzug der Kinder wird das
Maifeuer angezündet. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.
Maifeuer in Wittchenstein
Das Maifeuer wird am 30.04.2015 um 18:00 Uhr in Wittchenstein
abgebrannt.
Gemeinde Lemnitz
Am 30.04.2015 findet ab ca. 16:30 Uhr unser traditionelles Maibaumsetzen in Leubsdorf und Lemnitz statt. Anschließend geht
es mit unseren Kleinsten zum Lampion-Umzug, Treffpunkt ist
19:30 Uhr an der Kindertagesstätte in Leubsdorf. Der Umzug
leitet auf dem Festplatz das Abbrennen des Maifeuers mit anschließendem geselligem Beisammensein ein. Über eine zahl-
reiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen! Für Speisen und
Getränke ist gesorgt.
Wir wünschen allen Gästen und Einheimischen viel Vergnügen!
Gemeinde Miesitz
Am 1. Mai 2015, um 17:00 Uhr findet das Maibaumsetzen mit
Lagerfeuer im Park statt. Alle männlichen Bürger sind aufgerufen
beim Aufstellen mitzuhelfen.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Alle Einwohner sind herzlich eingeladen.
Gemeinde Mittelpöllnitz
Traditionell wird wieder am 30. April der Maibaum in Mittelpöllnitz
aufgestellt. Hierzu rufen wir gemeinsam mit den Kameraden der
FW alle männlichen Einwohner auf, beim Aufstellen des Baumes
ab 17:00 Uhr mitzuhelfen. Helfer aus Porstendorf und sonstiger
Umgebung sind herzlich willkommen, ebenso wie jede Menge
Besucher zum Fest. Im Anschluss wird wieder der Vorjahresbaum zu Gunsten unserer Ortsfeuerwehr versteigert. Anschließend begleiten unsere Feuerwehrmänner für alle Kleinen einen
Fackelumzug zum Maifeuer. Fackeln werden wieder gegen einen
kleinen Aufwandersatz bereitgestellt. Hierbei wären viele Lampions für unsere kleinen Kinder sehr wünschenswert. Beginn des
Umzuges ist gegen Einbruch der Dunkelheit, für Musik, Speis
und Trank sorgt wieder unser Feuerwehrverein, danach wird für
eine gesellige Feier im Festzelt bis in den Mai hinein mit Unterhaltung geladen.
Ortsteil Porstendorf
Auch in Porstendorf wird jedes Jahr ein Maibaum gestellt, jedoch
in 2015 mit zeitlicher Verschiebung. Frei nach dem Motto „Pfingsten ist vorbei- wir stellen erst Ende Mai“, findet das Baumstellen
erst am Samstag, den 30. Mai am Kinderspielplatz statt. Beginn
ist hier gegen 15:30 Uhr, wozu alle Porstendorfer und natürlich
auch Helfer und Gäste aus Mittelpöllnitz herzlich eingeladen sind.
Gemeinde Rosendorf
Der Feuerwehrverein Rosendorf e.V. lädt ganz herzlich zum Aufstellen des Maibaumes am Donnerstag, den 30. April 2015, um
18:00 Uhr an der Kutscherstube in Rosendorf ein.
Des Weiteren lädt der Feuerwehrverein Zwackau recht herzlich
zum Aufstellen des Maibaumes am Donnerstag, den 30. April
2015, um 18:00 Uhr an der Gaststätte Zwackau ein. An beiden
Orten erfolgt ab 21:00 Uhr das Abbrennen des Maifeuers. Ab
Donnerstag, den 23. April 2015, kann Baum- und Strauchschnitt
Triptis
- 12 -
an den bekannten Plätzen angefahren werden. Bei Informationsbedarf bitte mit der Bürgermeisterin reden.
Gemeinde Schmieritz
Die Feuerwehren in unseren Ortsteilen Schmieritz, Weltwitz und
Traun werden auch in diesem Jahr einen Maibaum setzen. Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich am Donnerstag, den 30. April 2015, ab 17:00 Uhr auf die Dorfplätze in
den Ortsteilen ein. Mit Einbruch der Dunkelheit wird das Hexenfeuer angebrannt. Der Rost brennt!
Nr. 4/2015
Die älteste Städtepartnerschaft ist die zwischen Quessy (Frankreich) und Triptis, gegründet 1965 und erneuert 1991. Dieser folgt
die Verbindung zwischen Blovice (Tschechien) und Triptis die
sich aus Fußballbegegnungen im Jahr 1976 entwickelte, ein offizieller Vertrag wurde 1986 unterzeichnet, der ebenfalls im Jahr
1991 erneuert wurde. Die jüngste Städtepartnerschaft unterhält
Triptis zur Stadt Zell an der Mosel, die sich aus einer Initiative
ehemaliger Triptiser Bürger entwickelte, die in Zell in den 50er
Jahren eine neue Heimat gefunden hatte. Ausschlaggebend war
auch hier der Fußballsport. Der Vertrag wurde ebenfalls im Jahr
1991 unterzeichnet.
Gemeinde Tömmelsdorf
Alle Einwohner von Tömmelsdorf und Wüstenwetzdorf sowie unsere treuen Gäste sind herzlich eingeladen zum Maibaumsetzen
am 29.04.2015, ab 17:00 Uhr, in Tömmelsdorf. Das Abbrennen
des Maifeuers findet am 30.04.2015, ab 18:00 Uhr, an der alten Stelle zwischen Tömmelsdorf und Wüstenwetzdorf am Teich
statt. Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt.
Das Zelt mit Sitzgelegenheiten wird natürlich auch wieder aufgestellt.
Das Städtepartnerschaftskomitee informiert:
Welttag der Partnerstädte
Es geht nicht darum, Grenzen zu verschieben,
sondern ihnen den trennenden Charakter für die Menschen zu
nehmen.
(Richard von Weizsäcker)
Der diesjährige Welttag der Partnerstädte findet am 26.04.2015
statt. Die Grenzen in Europa verschwinden immer mehr, Netzwerke entstehen und verbinden die Länder. In diesem Prozess
spielen die Städte- und Gemeindepartnerschaften eine ganz
wichtige Rolle. Die Gründe für die Bildung solcher Partnerschaften waren sehr unterschiedlich. An erster Stelle steht aber der
Wunsch, mehr voreinander zu erfahren, sich näher kennenzulernen und Vorurteile abzubauen. Dazu gehört auch auf die
Vergangenheit zu blicken und für die Zukunft zu lernen. In der
DDR war es vor allem aber auch der politische Wert, den eine
Städtepartnerschaft mit sich brachte. Der Abschluss der Partnerschaftsverträge, die Planung der Begegnungen, der Briefwechsel und die Treffen unterlagen der politischen Kontrolle, ganz im
Gegensatz zu heute. So manche Städtepartnerschaft hat den
politischen Wechsel nicht überstanden, andere wiederrum konnten vertieft und erweitert werden, sogar neue Partnerschaften
sind entstanden. Heute obliegt es den Städten selbst, wie sie diese Partnerschaften mit Leben erfüllen, frei und ohne Vorgaben.
Auch in unserer Verwaltungsgemeinschaft gibt es Städte- und
Gemeindepartnerschaften.
Aber auch die Gemeinde Mittelpöllnitz entschloss sich zu einer
Gemeindepartnerschaft mit der Gemeinde Letiny (Tschechien)
und die Gemeinde Rosendorf verband sich mit der Gemeinde
Chlum (Tschechien). Beide Partnerschaften existieren seit 2007
und die beiden tschechischen Partnergemeinden befinden sich
in der Nähe der Stadt Blovice im Kreis Pilzen-Süd.
Begründet wurden diese Partnerschaften durch einen Besuch der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung vom 22. 24.04.2005 in Blovice und Gemeinden der Mikroregion Úslava.
Die Gemeinschaftsversammlung bildet das oberste Gremium
der Verwaltungsgemeinschaft. In ihr sind die Bürgermeister der
Gemeinden sowie je ein Gemeinderatsmitglied und ein hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender vertreten. Für jedes volle
Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein
weiteres Gemeinderatsmitglied.
Zweckverband Wasser und Abwasser
07381 Pößneck
Im Tümpfel 3
Telefon 0 36 47 - 46 81-0
Telefax 0 36 47 - 42 04 42
Werte Kundinnen, werte Kunden!
Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch unser Vertragsunternehmen erfolgen:
UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH
Waldstraße 11, 07806 Neunhofen
Telefon 03 64 81 / 84 77 0
Telefax 03 64 81 / 84 77 22
Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca.
1 cbm pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert,
der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens.
Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder
ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte
direkt an das Entsorgungsunternehmen.
Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme
ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit).
Triptis
- 13 -
Sollte im Rahmen Ihres Wartungsvertrages die Schlammentsorgung nicht notwendig sein, bitten wir um kurzfristige telefonische
Information sowie Übersendung des entsprechenden Nachweises.
Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu Terminverschiebungen kommen. Diese werden Ihnen ggf. kurzfristig mitgeteilt. Abfuhrtermine ab jetzt auch im Internet unter www.zv-orla.de
abrufbar.
Wittchenstein
Ortsstraße 9 bis 20
Ortsstraße 21 bis 26
Lemnitz
Von-der-Gabelentz-Straße 1
Leubsdorf
Ortsstraße 24 bis 29
Ortsstraße 30 bis 42
Schmieritz
Ortsstraße 1 bis 8
Ortsstraße 9 bis 27
Ortsstraße 29 bis 31
Traun
Ortsstraße 1 bis 9
Ortsstraße 9 a bis 20
Weltwitz
Ortsstraße 3 bis 10
Ortsstraße 11 bis 32 a
Ortsstraße 34 bis 50
Ortsstraße 51 bis 63 + Sportplatz
Rosendorf
Ortsstraße 1 bis 7
Ortsstraße 10 bis 25
Zwackau
Ortsstraße 3 bis 19
Ortsstraße 20 bis 28
Montag, 20.04.2015
Montag, 27.04.2015
Nr. 4/2015
Museum Haus Schwandke
Gartenfest zum Internationalen Museumstag
Am 17. Mai 2015 feiern die Museen den 38. Internationalen
Museumstag. Der Tag steht in diesem Jahr unter dem Motto
„MUSEUM. GESELLSCHAFT. ZUKUNFT“. Das Museum Haus
Schwandke lädt Sie recht herzlich zu einem kleinen Gartenfest
ab 14 Uhr ein. Neben Kaffee und Kuchen werden die Kinder der
Kita Farbenklex ein Programm aufführen. Der Eintritt ist an diesem Tag frei.
Montag, 27.04.2015
Montag, 27.04.2015
Dienstag, 28.04.2015
Mittwoch, 06.05.2015
Montag, 11.05.2015
Dienstag, 12.05.2015
Dienstag, 12.05.2015
Mittwoch, 13.05.2015
Mittwoch, 13.05.2015
Montag, 18.05.2015
Dienstag, 19.05.2015
Mittwoch, 20.05.2015
Mittwoch, 20.05.2015
Dienstag, 26.05.2015
Mittwoch, 27.05.2015
Montag, 01.06.2015
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
4. Triptiser Ostereierfest
Am 29.03.2015 fand das diesjährige Ostereierfest statt. Wir
möchten uns recht herzlich bei unseren Triptiser Brunnengeistern bedanken, die den Brunnen wieder so liebevoll geschmückt
haben und ihn zu einem wahren Prachtstück unseres Marktes
verwandelt haben. Aber auch allen anderen Beteiligten, die uns
tatkräftig unterstützt haben, möchten wir Danke sagen.
Ehejubiläum in Triptis
Die Triptiser Luitgard und Harry Schulz feierten am 31.03.2015
das Fest der Diamantenen Hochzeit. Der 1. Beigeordnete des
Landrates Jürgen Hauck, Bürgermeister Berthold Steffen und
Manuela Tränkler vom Kulturamt gratulierten herzlichst zu dem
Jubiläum. Wir wünschen dem Ehepaar für die Zukunft alles Gute
und viel Gesundheit.
Trotz des Regens waren einige Besucher da, die es sich nicht
nehmen ließen, die beliebten Ofendetscher der Brunnengeister
zu probieren. Auch am Grillstand und an allen anderen Buden
war Einiges los. Osterhase Erika Einecke war ebenfalls auf dem
Markt unterwegs und verteilte bunte Eier und Süßigkeiten an
Groß und Klein. Die Hüpfburg war ein Highlight für die Kinder.
Nachdem sie wieder trocken war, waren auch die Kleinsten nicht
mehr weg zu kriegen. Am Stand vom Bildungswerk Blitz e.V.
tummelten sich die Kinder und Jugendlichen und wie jedes Jahr
versteckte Blitz e.V. das große Blitz-Ei, welches schnell gefunden
wurde.
Wir freuen uns bereits jetzt auf das 5. Ostereierfest im nächsten
Jahr!
Triptis
- 14 -
Nr. 4/2015
Wie die Stadt Triptis das Kriegsende
vor 70 Jahren erlebte.
(Rudolf Scheuch, Kurt Spranger, Birgit Jäger)
Teil 1
Am 8. Mai 2015 jährt sich zum 70. Mal der Tag, an dem das
„Großdeutsche Reich“ vor den alliierten Mächten kapitulierte, mit
diesem Tag waren die Kampfhandlungen des II. Weltkrieges in
Deutschland beendet. Anlass nochmals Rückblick zu nehmen,
wie die Stadt Triptis das Kriegsende erlebte:
Wie in allen Orten Deutschlands brachte der Krieg Not und
Elend über die Bevölkerung. Fast keine Familie, in der es keine
Todesopfer zu beklagen gab. Väter und Söhne starben, wurden
vermisst oder sind in Kriegsgefangenschaft geraten. Die Zivilbevölkerung litt unter den ständigen zermürbenden Fliegeralarmen
und den Mangelerscheinungen einer totalen Kriegswirtschaft.
Dabei nahm die Bedrohung durch Tiefflieger- und Bombenangriffe täglich zu.
Am 6. Februar 1945 stürzte in der Mittagszeit zwischen Triptis
und Mittelpöllnitz ein B-17-Bomber (amerikanisches Kampfflugzeug) mit dem Phantasienamen „Piccadilly Lilly“ ab und zerstörte
dabei die Überlandleitung Auma-Ottmannsdorf-Lichtenau (heute
erdverkabelt). Die Störung wurde um 11:16 Uhr im Kraftwerkes
Auma registriert. Die daraus resultierenden Instandsetzungsarbeiten konnten noch am selben Tag bis 18:00 Uhr durchgeführt
werden. Als Absturzursache wurde technisches Versagen infolge
eines Flak-Beschusses vermutet, da bereits zuvor Triebwerksteile auf das Gebäude der ehem. Teppichweberei Schwender &
Poser (heute Sedlmayer GmbH) stürzten. An der Absturzstelle,
wo große Wrackteile lagen, wurden keine Bomben gefunden. Zu
dieser Zeit waren acht Mann der Besatzung bereits abgesprungen und in Geheege, Mittelpöllnitz, Uhlersdorf, Pfersdorf, Wiebelsdorf und Wöhlsdorf gelandet. Allein den Tod fand der Copilot
2nd Lt. Vernon P. Winton, der mit nicht geöffnetem Fallschirm in
der Nähe der Absturzstelle gefunden wurde. Er wurde auf dem
Friedhof der St. Ulrichskirche in Triptis bestattet und während der
amerikanischen Besatzungszeit exhumiert.
Begegnungsstätte Triptis AWO
Braugasse 2
Angebot für unsere Mitglieder: Hol- und Bringedienste, Einkaufshilfe; Betreuung bei Arztbesuchen usw.
Kontaktstelle - Beratung und Antragshilfen:
* Anregung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen
* Hilfe bei den unterschiedlichsten Antragstellungen
Wenden Sie sich bitte an uns, Telefon: 036482/48303
Veranstaltungen für den Monat April / Mai 2015
jeden Montag
13.00 Uhr Handarbeitsgruppe
jeden Mittwoch ab 08.00 Uhr Beratung und Antragshilfe
in der Begegnungsstätte
jeden Donnerstag
13.00 Uhr Rommé- und
Spielenachmittag
Mittwoch 15.04.
14.00 Uhr Kaffeekränzchen
Mittwoch 22.04.
14.00 Uhr Frühlingsfest des AWO - OV
Mittwoch 29.04.
12.00 Uhr letztes Karpfenessen der
Saison
Mittwoch 06.05.
14.00 Uhr Maifeier in der BS
Mittwoch 13.05.
14.00 Uhr Himmelfahrt - nicht nur für
Männer!
Änderungen vorbehalten!
Diakonieverein Orlatal e. V.
Thüringer Eltern-Kind-Zentrum - THEKIZ in der Kindertagesstätte „Farbenklex“
Am Postberg 10 in Triptis
Veranstaltungen
Das ehemalige Rathaus von Triptis um 1910.
21.04.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr
21.04.2015 Strickcafé von 15:30 - 17:30 Uhr
22.04.2015 Weiterbildung vom Landratsamt „Führen von
Gesprächen mit Konfliktpotenzial“
28.04.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr
29.04.2015 Elterncafé von 15:00 - 17:00 Uhr
05.05.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr
05.05.2015 Strickcafé von 15:30 - 17:30 Uhr
08.05.2015 Vortrag und Diskussionsrunde mit
Dr. Dieter Hofmann um 18:00 Uhr
Thema: Demenz
12.05.2015 Mäuschentreff von 15:00 - 17:00 Uhr
13.05.2015 Elterncafé von 15:00 - 17:00 Uhr
Am 8. April fielen weitere Bomben in der Umgebung von Triptis.
Ziel war wahrscheinlich das Benzinlager in Münchenbernsdorf,
wobei einige Bomben auf die Autobahn zwischen Triptis und Rodaborn fielen. Außer einigen Beschädigungen auf der Fahrbahn
und einigen Bombentrichtern im Wald und auf den Feldern wurde der damals hölzerne Fußweg über der Autobahn (Erna-Steg)
beschädigt. Während diese Bomben fielen, fand im Rathaus von
Triptis, welches 1853-1856 im neugotischen Stil errichtet wurde,
die letzte Trauung statt. Bereits am nächsten Tag, den 9. April
1945, näherte sich gegen 10:45 Uhr ein einzelnes Flugzeug aus
der Richtung Lemnitz und löste eine einzige Bombe über Triptis
aus, die auf unser Rathaus fiel. Diese explodierte im obersten
Stockwerk. Während des Bombenabwurfes befand sich die Belegschaft des Rathauses in den als Luftschutzkeller eingerichteten Räumen des Ratskellers. Ein Angestellter hielt sich zu dieser
Zeit noch im Flur des Gebäudes auf und wurde leicht verletzt.
Durch die Druckwelle wurden auch Häuser in der unmittelbaren
Nachbarschaft beschädigt, so u. a. alle Fenster der Stadtkirche
„St. Marien“ und der Marktschule, das Dach der Pfarrei zerstört.
Plakate und Flyer werden zeitigt ausgehängt.
Wir laden Sie recht herzlich ein.
Literatur:
Rudolf Laser, Jörg Helbig: Zum Luftkriegsgeschehen im Vogtland
1944/45, Vogtland-Verlag, Seite 49-51
Freie Gärten zu verpachten
Fortsetzung folgt
DRK - Kreisverband
Blutspendetermine:
am:
von:
wo:
30.04.2015 und 07.05.2015
16.00 Uhr - 19.00 Uhr
Vereinshaus der Volksolidarität, Platz der Jugend 1
Kleingartenanlage „Fortschritt“ e.V. Triptis
Schönborner Straße
Unsere Kleingartenanlage befindet sich in einer verkehrsberuhigten Lage, mit einem schönen Ausblick auf die Stadt Triptis und
Umgebung. Wir sind eine kleine Anlage mit 40 Gärten, diese sind
Triptis
- 15 -
Nr. 4/2015
alle mit Wasser und Energieanschluss ausgestattet. Gärten sind
in unterschiedlicher Größe vorhanden von 200qm - 450qm. Zurzeit können bei uns 7 freistehende Gärten verpachtet werden.
Wir würden uns sehr freuen, Interessenten die Lust auf Gärtnern, Erholung und Entspannung haben, sowie Interesse am
eigenen Grün, bei uns begrüßen zu dürfen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie uns doch
einfach. E-Mail: [email protected],
Ramona Spindler, Burkhardtstraße 2, 07819 Triptis oder machen
Sie einen Spaziergang bei frühlingshaften Temperaturen und
kommen Sie persönlich vorbei.
27. April: Der Reichswetterdienst beginnt am 1. Mai d. J. und
dauert bis Ende Oktober. Wie in den früheren Jahren werden
die von Reichswetterdienststellen gestellten Voraussagen für die
Witterung am nächsten Tag durch den Reichstelegraphen früh
11.00 Uhr weitergegeben und durch Anschlag an den Telegraphen- und Postämtern bekannt gemacht.
Sportverein Grün-Weiß Triptis e. V.
Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf
„Mitten drin, statt nur dabei“
Ein kleines Triptiser Leichtathletik-Team ganz groß!
Tolle Ergebnisse bei den 21. Hallen-LA-Mehrkampfmeisterschaften und Rundenläufen des SOK am 21.03.2015 in Neustadt/O.
erzielt.
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/
Alsmannsdorf
3-Kampf: (2x Ballschocken, 2x Dreierhopp, 2x 30m Sprint)
AK 8
1. Platz: Moritz Schauerhammer
2. Platz: Helene Schudeja 2. Platz: Lauri Matterne AK 9
1. Platz: Jonas Wahl 5. Platz: Ferdaus Ahmad
AK 10
4. Platz: Dorothea Billep
11. Platz: Vanessa Albert
12. Platz: Nicole Makarewicz
AK 11
4. Platz: Dustin Heinrich
7. Platz: Justin Stüber
5. Platz: Nelly Zwolinski
Rundenläufe:
(Streckenlänge ca. 300m)
1. Platz
2. Platz
2. Platz
1. Platz
5. Platz
1. Platz
Wir gratulieren unseren Sportlern ganz, ganz herzlich!
Ein großes Dankeschön an alle Eltern, die die Teilnahme ihres
Kindes an diesem sportlichen Wettbewerb ermöglichten.
Vor 100 Jahren stand’s in der Zeitung
8. April - Triptis: Eine im Armeeverordnungsblatt veröffentlichte Kabinettsorder des Kaisers gibt bekannt, dass in Erweiterung
der Kabinettsorder vom 20. Oktober 1914 mit rückwirkender
Kraft vom Beginn des gegenwärtigen Krieges ab jeder Truppenteil, der mit stürmender Hand einen Minenwerfer erobert, 750
Mark Belohnung erhält.
13. April - Pößneck: Gestern wurde über den Nachlass des am
25. Januar verstorbenen Buchdruckereibesitzers Bruno Feigenspan das Konkursverfahren eröffnet. Der Betrieb des „Pößnecker
Pageblattes“ und der „Orlamünder Zeitung“ erleidet durch diese
Konkurseröffnung keine Unterbrechung.
15. April - Triptis: Lederpreise gestiegen - Wohl in keiner Industrie hat der Krieg so einschneidend gewirkt, als in der Lederindustrie. Sohlenleder, welches vor Beginn des Krieges mit 165 Mark
pro Zentner gekauft wurde, kostete bis 450 Mark. Nun ist abermals eine Preissteigerung von 150 Mark zu verzeichnen, sodass
jetzt der Zentner 600 Mark kostet. Starkes Oberleder (Rindleder
und Kipse) waren von 2,50 Mark pro Pfund auf 8 Mark gestiegen.
Da aber auf sämtliches Leder Beschlag gelegt worden ist und
ausländische Leder nicht eingeführt werden, so ist letzteres gar
nicht mehr zu haben.
20. April - Triptis: Allen Eisenbahnern empfiehlt Dr. von Breitenbach den Massenanbau von Sonnenblumen. Der Same der
Sonnenblume liefert ein wertvolles Öl, das als Speiseöl für die
Herstellung von Kunstbutter und andere Zwecke verwendet werden kann. Bei dem Mangel an Fetten wird dieses Erzeugnis im
laufenden Jahre von besonderer Bedeutung sein. Der Preis für
100 kg Samen schwankt zwischen 80 und 100 Mark. Mit der Anpflanzung sollte Anfang Mai begonnen werden.
Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf haben in der Versammlung am 27.03.2015 folgende
Beschlüsse beschlossen.
Beschluss 1-2015
Entlastung Vorstand für das Jagdjahr 2014
Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf beschließt den Jagdvorstand für das Jahr 2014 Entlastung zu erteilen.
JA-Stimmen: 36
jagdbare Fläche: 370,0598 ha
NEIN-Stimmen: 0
jagdbare Fläche:
Beschluss 2-2015
Entlastung Kassenwart für das Jagdjahr 2014
Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf beschließt den Jagdvorstand für das Jahr 2014 Entlastung zu erteilen.
JA-Stimmen: 36
jagdbare Fläche: 370,0598 ha
NEIN-Stimmen: 0
jagdbare Fläche:
Beschluss 3-2015
Beschluss über Neuverpachtung der Gemeinschaftsjagd
Dreitzsch/Alsmannsdorf
Als Jagdpächter haben sich beworben.
1. Herr Thomas Jülke
2. Herr Ludwig Emde
3. Herr Nils Bonde
Die Bewerber wurden nochmals vom Versammlungsleiter gefragt
ob Sie mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden sind,
dies wurde von allen Bewerbern bestätigt. Im weiteren Verlauf
stellten sich die Bewerber persönlich vor. Als Wahlhelfer wurden
Denny Scheube, Angelika Militzer und Gudrun Müller gewählt.
Wahlhandlung 1. Wahlgang
Ergebnis
Herr Thomas Jülke 18 ja Stimmen 50,00 % 180,7574 ha 48,85 %
Herr Ludwig Emde 1 ja Stimme 2,78 % 19,6504 ha 5,31 %
Herr Nils Bonde 17 ja Stimmen 47,22 % 169,6520 ha 45,84 %
Ergebnis: kein Bewerber hat die doppelte Mehrheit erzielt
Wahlhandlung 2. Wahlgang
Herr Emde hat im 2. Wahlgang seine Bewerbung zurückgezogen.
Ergebnis
Herr Thomas Jülke 19 ja Stimmen 52,78 % 195,3639 ha 52,79
% 1 ungültige Stimme 19,6504 ha 5,31%, Herr Nils Bonde 16 ja
Stimmen 44,44 % 155,0455 ha 41,90 %
Ergebnis Herr Thomas Jülke hat die doppelte Mehrheit erzielt
Beschluss 4-2015
Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/
Alsmannsdorf beschließt die Verwendung des Reinertrages
für das Jagdjahr 2014.
Die Jagdgenossenschaft verpachtet eine jagdbare Fläche von
607 ha. Die Jagdpacht für das Jagdjahr 2014 kommt mit einem
Verwaltungsabschlag von 20% im August 2015 per Überweisung
zur Auszahlung auf die Jagdgenossen.
JA-Stimmen: 36
jagdbare Fläche: 370,0598 ha
NEIN-Stimmen: 0
jagdbare Fläche:
Zu 8.
Der Jagdversammlung wurde vorgeschlagen das Herr Rolf Albert das Amt als Kassenwart bis zur nächsten Wahl übernimmt.
Dem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
JA-Stimmen: 36
jagdbare Fläche: 370,0598 ha
NEIN-Stimmen: 0
jagdbare Fläche:
Frank Salzmann Vorstandsvorsitzender Gudrun Müller
Schriftführer
Triptis
- 16 -
Nr. 4/2015
Kindertagesstätte Dreitzscher Frösche
Förderverein Lemnitz/Leubsdorf e.V.
Im Kindergarten wird groß geforscht.
Kalender, Vortrag, Tanzkurs, Brauchtum - FvLL e.V. für
unser Dorf
Auch in diesem Jahr wurde wieder mit viel Neugier sowie tollen
Eindrücken mit den „Dreitzscher Fröschen“ geforscht. Gemeinsam mit der Ameise Fred, haben die Kinder verschiedene Experimente durchgeführt wobei sie beobachten und ausprobieren
konnten. Unter liebevoller Anleitung und Unterstützung der Erzieher, haben die Kinder, vom gebrauchten Gegenstand, bis hin
zur Ausführung des Experimentes, alles gemeinsam erarbeitet.
Vom feuerspuckenden Vulkanausbruch, welcher zum Teil mit Natron, Spülmittel und Zitronensäure hervorgerufen wurde, haben
sich die Kinder besonders beeindrucken lassen. Auch zu erlernen, wie stark die Luft ist, welcher Gegenstand schneller und
welcher langsamer fällt, wurde erforscht. Bei dem Zauberwasser,
wurde mit dem Auftrieb im Salzwasser geforscht und so kam es
zu Stande, dass die Kinder der Kartoffel einen „Schwimmkurs“
ermöglicht haben. Am letzten Tag des Forscherprojektes, erhielten alle Kinder ihren eigenen Experimentenführerschein, worauf
sie besonders stolz sind. Ein besonderes Dankeschön gilt hier
auch den Erziehern, welche diese Projekte ermöglichen.
Wir bitten wieder um Unterstützung für unseren „dorfeigenen“ Kalender 2016 und freuen uns über Zusendungen von
Fotos zum Thema „Naturereignisse“. Für die Unterstützung
beim letzten Kalender herzlichen Dank. Auf die Bilder für den
neuen Kalender sind wir schon gespannt, die senden Sie bitte
an [email protected]
Gern möchten wir Sie zu unserer nächsten Vortragsveranstaltung mit dem Thema: Drogen im SOK - (K)ein Problem?!
einladen. Herr Fröhlich von der Polizeiinspektion Schleiz
wird zu dieser Thematik, am 23.04.2015 in der Begegnungsstätte Leubsdorf um 19 Uhr. Ein Thema, was sicher nicht nur
für Eltern und Kinder interessant sein dürfte und auf Grund des
ständig steigenden Drogenmissbrauchs und der rasant zunehmenden neuen Drogenvarianten eine immer größer werdende
Gefahr für jeden von uns darstellt.
Im letzten Jahr haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir die
Gemeinschaft in unseren beiden Dörfern beleben könnten und
hatten die Idee, dies mit einem Tanzkurs zu versuchen. Der Kurs
wurde sehr gut angenommen. Daher organisieren wir einen weiteren Kurs. Dies ist für uns Anlass, im Herbst (vorauss. im Oktober) dieses Jahres einen weiteren Kurs zu organisieren. Der
genaue Termin wird bekanntgeben.
Ein herzliches Dankeschön an die vielen kleinen und großen
Helfer zu unserem 2. Lemnitzer Brauchtumsfeuer im Januar. Der
große Zuspruch bestärkt uns, an diesem Brauch festzuhalten es wird also auch im Januar 2016 wieder ein Feuer geben!
Der Gemeinderat prüft zurzeit die Zusammenlegung/ Abgabe der Grünschnittgeräte, incl. Zusatzgeräte.
Jagdgenossenschaft Geroda/Geheege
Am 20. März 2015 fand die Versammlung der Jagdgenossenschaft Geroda/Geheege statt. Es erfolgte die Auszahlung des
Reinerlöses des Jagdpachtes für die Jahre 2013/2014. Die Jagdgenossen haben die Möglichkeit, die jeweiligen Jagdpachtbeträge für ihre verpachteten Flächen bis zum 20.06.2015 bei Frau
Dirlewanger (Geheege) abzuholen. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.
gez. Kühn
Jagdvorsteher
Sehr geehrte Einwohner,
in letzter Zeit gehen in zunehmendem Maße Beschwerden wegen freilaufenden Hunden ein. Bisher gab es aber keine nennenswerte Schäden an Personen zu verzeichnen, noch nicht!!!
Bitte nehmen Sie Ihre Hunde grundsätzlich immer an die Leine,
damit es auch weiterhin so bleibt!
Wir danken für Ihr Verständnis.
gez.: Schugens
Bürgermeister
Bei Interesse an einen der unten aufgeführten Geräte dürfen
gern Kaufanfragen, incl. Preisvorstellung an die Gemeinde
Mittelpöllnitz gestellt werden. Eine Besichtigung der Technik
ist jederzeit möglich.
Balkenmäher
- FORT Sossano-Vizensa,
- Doppelmesser 1,06 m Mähbreite
- 2013 Maschine u. Mähbalken überholt, Elektrostart,
Rückwärtsgang
- Anbaugerät = Schnee-Schiebeschild / Einachshänger
120x 90
Triptis
- 17 -
Gemeinde Mittelpöllnitz
Mit Beginn des Frühjahrs wurde auch in unserer Gemeinde wieder zu einem Arbeitseinsatz aufgerufen. Hierzu wurden alle Bürgerinnen und Bürger und die örtlichen vier Vereine aufgerufen,
um die bei einem Gemeinderundgang durch den Gemeinderat
festgestellten Mängel gemeinsam abzustellen. Auch die Feuerwehrkameraden führten an diesem Tag ihren Frühjahrsputz
durch.
Es ist immer wieder erfreulich und erstaunlich zugleich: auch
diesmal unterstützen uns Mitglieder aus drei Vereinen sowie weitere Mitbürger, so dass insgesamt ca. 40 Helferinnen und Helfer bei pflegenden und werterhaltenden Maßnahmen mithalfen,
welche unsere Gemeinde in einem schöneren Glanz erstrahlen
lassen.
Die Unterstützung dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger ist hoch
anzurechnen, opfern sie doch ihre Freizeit und helfen mit, ihr
Umfeld und das der Gemeinde zu verschönern. Für diese Unterstützung allen Beteiligten für ihre Bereitschaft und den Einsatz
ihrer Technik besten Dank.
Nr. 4/2015
Sonntag26.04.15
10.00 Uhr
Neustadt - Stadtkirche
Vorstellungsgottesdienst der Vorkonfirmanden und Konfirmanden
In Triptis kein Gottesdienst!
Sonntag03.05.15
14.00 Uhr
Dreba
Regionalgottesdienst zu Kantate
In Triptis kein Gottesdienst!
Sonntag10.05.15
10.00 Uhr
Triptis, St. Marien-Kirche
13.00 Uhr
Kopitzsch, Kirche
14.00 Uhr
Schmieritz, Kirche
Donnerstag14.05.15 - Christi-Himmelfahrt
10.00 Uhr
Döblitz, Kirche, Zentralgottesdienst
Sonntag17.05.15
10.00 Uhr
Triptis, St. Marien-Kirche
14.00 Uhr
Weltwitz, Kirche
Gemeindekreise
Frauenkreis Dienstag 12.05.15 14.00 Uhr, Weltwitz, Pfarrhaus /
19.30 Uhr, Triptis, Pfarrhaus
Seniorenkreis Mittwoch 13.05.15 14.00 Uhr, Triptis, Pfarrhaus
Mütterkreis Montag 20.04.15 19.30 Uhr, Triptis, Pfarrhaus
Kinderangebote im Gemeindezentrum Triptis (außer Ferien)
Christenlehre - immer montags um 14.30 Uhr
Klasse 1 - 3: am 20.04./ 04.05./ 01.06.15
Klasse 4 - 6: am 27.04. u. 11.05.15
Vorkonfirmandenunterricht im Gemeindehaus Neustadt (Orla)
Donnerstag 23.04. u. 07.05.15 16.00 Uhr
Konfirmandenunterricht im Gemeindezentrum Triptis
- ein Gemeindeprojekt: “Dialog zwischen den Generationen“
Donnerstag 23.04.15 16.00 Uhr „Thema:Jung-Sein damals“
Donnerstag 21.05.15 16.00 Uhr „Religion im Alltag“
Kirchspielchor Triptis/Pillingsdorf und Gospelchor
Montag
20.04. / 04.05. u.18.05.15 - 19.15 Uhr Probe,
Triptis, St. Florian
HINWEIS: Bauarbeiten auf dem Friedhof
Ab Mitte April werden auf unserem Friedhof Bauarbeiten im
Eingangsbereich durchgeführt. Wir werden den Eingangsweg
erneuern und die Ableitung des Regenwassers vom Dach der
Kirche verbessern. Während der Zeit der Bauarbeiten wird der
Haupteingang zur Verhütung von Unfällen gesperrt werden. Der
Friedhof ist über die beiden Tore im Tannenweg ungehindert zu
betreten. Wir bitten alle Friedhofsbesucher um Verständnis für
diese Maßnahme.
Ev.-Luth. Pfarramt Pillingsdorf
Hinweis für das Maifeuer und Maifeuerplätze
Ab Samstag, den 18. April 2015 können für das Maifeuer
Baumverschnitt und Äste in Mittelpöllnitz auf den abgesperrten Platz unterhalb des Sportplatzes und in Porstendorf am
Ortsausgang Richtung Niederpöllnitz (rechts auf Wiese Peikert/gegenüber der neuen E-Station) angefahren werden.
Generell gilt jedoch zu beachten:
Keine Stämme, Wurzeln, Bretter, Spanplatten oder anderen
Unrat anfahren!
Bitte in beiden Orten nichts vor dem angegebenen Termin anfahren!
Thomas Franz
Bürgermeister
Evangelisch-Lutherische
Kirchspielgemeinde Triptis
Gottesdienste
Sonntag19.04.15
10.00 Uhr
Triptis, St. Marien-Kirche
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten
und Gemeindeveranstaltungen
Samstag, 25.04.2015
17.00 Uhr Wittchenstein, Kirche
Sonntag, 26.04.2015
09.00 Uhr
Mittelpöllnitz, Kirche
10.00 Uhr
Oberpöllnitz, Kirche
14:00 Uhr
Dreitzsch, Kirche
Sonntag, 03.05.2015
14.00 Uhr
Dreba, Regionalgottesdienst am Sonntag Kantate
Samstag, 09.05.2015
17.00 Uhr
Burkersdorf, Kirche
17.00 Uhr
Rosendorf, Kirche m. Abendmahl
18.00 Uhr
Pillingsdorf, Kirche
18.00 Uhr
Zwackau, Kirche m. Abendmahl
Sonntag, 10.05.2015
09.00 Uhr
Ottmannsdorf, Kirche
10.00 Uhr
Schönborn, Kirche
Donnerstag, 14.05.2015
10.00 Uhr
Dreitzsch, Regionalgottesdienst zum Fest Christi
Himmelfahrt
Sonntag, 17.05.2015
kein Gottesdienst im Kirchspiel
Samstag vor Pfingsten, 23.05.2015
17.00 Uhr
Mittelpöllnitz, Kirche m. Abendmahl
Pfingstsonntag, 24.05.2015
09.00 Uhr
Wittchenstein, Kirche m. Abendmahl
10.15 Uhr
Oberpöllnitz, Kirche m. Abendmahl
Triptis
- 18 -
13.00 Uhr
Pillingsdorf, Kirche m. Abendmahl
14.00 Uhr
Burkersdorf, Kirche m. Abendmahl
14.00 Uhr Dreitzsch, Kirche m. Abendmahl
Pfingstmontag, 25.05.2015
10.00 Uhr
Molbitz, Zentralgottesdienst am Bismarckturm
Gemeindenachmittage
Mittwoch, 06.05.2015 um 14.00 Uhr in Dreitzsch (Gemeinderaum)
Donnerstag, 28.05.2015 um 14.00 Uhr in Oberpöllnitz (Gemeinderaum)
Katholisches Pfarramt St. Marien Neustadt/
Orla
Gottesdienste
Samstag, 18.04.
18.00 Uhr Triptis
Sonntag, 19.04.
08.30 Uhr Neustadt
10.30 Uhr Auma
Samstag, 25.04.
18.00 Uhr Triptis
18.00 Uhr Auma
Sonntag, 26.04.
08.30 Uhr Neustadt
Samstag, 02.05.
18.00 Uhr Triptis und Auma
Sonntag, 03.05.
08.30 Uhr Neustadt
Samstag, 09.05.
kein Gottesdienst Triptis!
Sonntag, 10.05.
08.30 Uhr Neustadt
10.30 Uhr Auma
Samstag, 16.05.
18.00 Uhr Triptis
18.00 Uhr Auma
Sonntag, 17.05.
08.30 Uhr Neustadt
Sonstige Veranstaltungen:
Maiandachten:
01.05. 15.00 Uhr Eröffnung auf dem Veitsberg
05.05. 14.00 Uhr Senioren in Neustadt
07.05.
17.30 Uhr Maiandacht und Eucharistische
Anbetung in Neustadt
Krankenkommunion:
05.05. Triptis
07.05. vormittags Neustadt/nachmittags Dörfer
Religionsunterricht:
Oberkurs:
08.05.
14.00 - 15.30 Uhr Pfarrhaus Neustadt
Klasse 1 - 7:
25.04. 9.00 - 15.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt,
ab 14.00 Uhr Familiengottesdienst
Jugend- und Freitagskreis:
24.04. 18.15 Uhr Gedenken des Völkermordes an
Armenien
01.05. 15.00 Uhr Einladung zum Veitsberg
08.05.
18.15 Uhr Beginn mit Vesper
Vortrag Hospizkreis Lobenstein:
27.04. 19.30 Uhr „Mit Kindern über den Tod reden“
Evang. Gemeindehaus Neustadt
Senioren:
28.04. 14.00 Uhr Seniorenmesse in Triptis, anschl.
Seniorennachmittag
05.05. 14.00 Uhr Maiandacht in Neustadt, anschl.
Seniorennachmittag
Ökumen. Pilgerweg:
17.05. ab 11.00 UhrWanderung ab evang. Johannis
kirche Neustadt Dauer bis einschl.
Kaffeetrinken
Nr. 4/2015
Veranstaltungen in der näheren Umgebung
Schulungsreihe in Pößneck für Angehörige von Menschen
mit Demenz: 7 Einheiten, beginnend am 21.04.2015, jeweils
dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus,
Freizeitzentrum Pößneck e. V., Franz Schubert Straße 8, Tel.:
03647/414577, Mail: [email protected]
Beethoven und Mendelssohn zum Rathauskonzert
Schon seit einigen Jahren erfreuen sich Kammerkonzerte mit
Violoncello und Klavier besonderer Beliebtheit beim Publikum aus diesem Grunde erklingen am Freitag, dem 24.4.2015, 19.30
Uhr im historischen Rathaussaal Pößnecks Werke von Ludwig
van Beethoven und Felix Mendelssohn für diese Besetzung. Als
Ausführende für dieses Konzert im Zyklus Meistersolisten konnten Frank Drechsel (Violoncello) und Monica Ripamonti (Klavier)
gewonnen werden. Eintrittskarten für dieses Konzert gibt es bereits in der Stadtinformation Pößneck, Klosterplatz 2-4-6, Telefon
03647/412295.
Folk in Pößneck feiert sein 20-jähriges Jubiläum Zum Jubiläumskonzert am Freitag, dem 24. April 2015, 20:00 Uhr gibt
es Hochkarätiges mit der FOLK DESTILLE JENA im Veranstaltungssaal der Stadtbibliothek Bilke am Pößnecker Klosterplatz.
Um Vorreservierung (Tel.: 03647/ 41 20 23) wird gebeten. Der
Vorverkauf in der Stadtinfo Pößneck (Tel.: 03647/ 41 22 95) sowie im Ratskeller (Tel.: 03647/ 41 20 23) hat begonnen. Näheres:
www.folk-ratskeller-poessneck.de
„Tatort“ Stadtbibliothek Bilke
Zu einer Veranstaltung der besonderen Art möchte Sie das Team
der Stadtbibliothek Bilke am Dienstag, 19. Mai 2015, um 20 Uhr
einladen. Dabei dürften alle „Tatort“- bzw. „Polizeiruf 110“- Fans
voll auf ihre Kosten kommen. Allerdings ist dieser Abend nichts
für schwache Nerven, denn hier geht es um authentische Mordfälle, die in den Jahren 1973 bis 1990 den damaligen Bezirk
Gera erschütterten. Karten zu 8 EUR und 6 EUR (mit gültigem
Bibliotheksausweis) sind in der Stadtbibliothek Bilke erhältlich.
Reservierungen sind unter Tel. 03647 / 500 320 oder per Mail
[email protected]
möglich.Frühjahrsdiät für die StromrechnungZähler-Check der
Verbraucherzentrale hilft beim persönlichen SparprogrammSo
manche Stromrechnung hat über den Winter deutlich zugelegt
- höchste Zeit für eine kleine Frühjahrsdiät. Unterstützung dabei
bietet der Zähler-Check der Verbraucherzentrale. Der ZählerCheck ist ab 26. März kostenfrei in allen teilnehmenden Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen erhältlich (solange der Vorrat reicht). Mehr Informationen gibt es auf www.
verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809
802 400 (kostenfrei). In Pößneck findet die Beratung in der
Gustav-Vogel-Straße 9 statt, in Bad Lobenstein am Markt 1
(Rathaus) und in Schleiz am Neumarkt 13 (Alte Münze). Eine
Terminvereinbarung ist jeweils auch möglich unter 0361 555140.