März

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden
Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz,
Mittelpöllnitz, Rosendorf,
Schmieritz, Tömmelsdorf
und der Stadt Triptis
Jahrgang 22
Samstag, den 21. März 2015
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Nummer 3
Triptis
-2-
Nr. 3/2015
Verwaltungsgemeinschaft (VG) Triptis & Stadt Triptis
Dienstgebäude: Markt 1, 07819 Triptis
Telefon: 036482 359-0 Telefax: 036482 359-34
Internet: www.triptis.de
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten allgemein: (soweit nichts anderes erwähnt)
Dienstag:
9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag
9:00-12:00 / 13:00-15:00 Uhr
Der Gemeinschaftsvorsitzende, der Bürgermeister und die Amtsleiter bitten auch während der Sprechzeiten um Terminabstimmung!
In dringenden Angelegenheiten können Sie mit unseren Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren.
Gemeinschaftsvorsitzender der VG Triptis, Ordnungsamtsleiter
Herr Fischer
Tel.: 35915
E-Mail: [email protected]
Ordnungsamt
Herr Winkler
Tel.: 35921
E-Mail: [email protected]
Frau Schott
Tel.: 35921
E-Mail: [email protected]
Einwohnermeldeamt
Frau Röder
Tel.: 35922
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag:
9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag:
9:00-12:00 / 13:00-17:00 Uhr
Freitag:
9:00-11:00 Uhr
Bürgermeister der Stadt Triptis
Herr Steffen (zu erreichen über Sekretariat)
Sprechzeit: Dienstag (s.o.)
Kulturamt
Frau Tränkler
Tel: 35923, E-Mail: [email protected]
Archiv
Herr Scheuch
Tel.: 35920
Hauptamt/Kämmerei
Leiterin
Frau Lobsch
Tel.: 35914
E-Mail: [email protected]
Sekretariat
Frau Jäger & Frau Ruppe Tel.: 35913
E-Mail: [email protected]
Personal
Frau Miethig
Tel.: 35919
E-Mail: [email protected]
Kita, Erziehungsgeld, Haushalte der Gemeinden
Frau Müller
Tel.: 35916
E-Mail: [email protected]
Kasse VG & Stadt
Frau Käppel
Tel.: 35917
E-Mail: [email protected]
Kasse Gemeinden
Frau Pluntke
Tel.: 35917
E-Mail: [email protected]
Steuern
Frau Köppel-Krause &
Frau Reinhardt
Tel.: 35918
E-Mail: [email protected]
Standesamt, Hauptamt
Frau Gruber
Tel.: 35930
E-Mail: [email protected]
Museum (zu erreichen über Kulturamt)
Alte Neustädter Straße 2, 07819 Triptis
Öffnungszeit: Sonntag 14:00 - 17:00 Uhr
Bauamt/Liegenschaften
Leiter Herr Gottschall
Tel.: 35931
Frau Appeldorn
Tel.: 35932
Kontaktbereichsbeamte der
Polizeiinspektion Schleiz
Herr Werner & Herr Goldmann
Telefon: 35924, Sprechzeiten:
Dienstag: 10:00-12:00 / 15:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr
Schiedsstelle
Herr Neidhardt
Tel.: 48592
Aktuelles
Achtung Hinweis in eigener Sache!
Das Einwohnermeldeamt bleibt vom
24. - 27. März 2015
und das Standesamt am
24. und 25. März 2015
aus technischen Gründen geschlossen.
Redaktionsschluss
E-Mail: [email protected]
Termine nach Vereinbarung
Stadtbibliothek Frau Lange Tel.: 32234
Markt 8, 07819 Triptis
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag & Donnerstag
14:00-18:00 Uhr
Dienstag
10:00-18:00 Uhr
Bauhof
Herr Spors Tel.: 0171 7207183
Feuerwehr Tel.: 34844
Kommunaler Verkehrsüberwacher
Herr Weichert (zu erreichen über Ordnungsamt)
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
Impressum
Rettungsleitstelle Saalfeld
03671 9900
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Triptis
Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst
0361 67670 oder 01805 908077
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Dreitzsch,
Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf,
Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den
Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.
de, www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der
Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Dieter Fischer, 07819 Triptis, Markt 1
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit
der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom
Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen
Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher
Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.)
beim Verlag bestellen.
Notbereitschaftsdienst der Apotheken
0800 0022833 www.aponet.de
Thüringer Energie
Kundenzentrum Weida 036603 530
Kundenzentrum Eisenberg 036691 410
Kundenzentrum Schleiz 03663 4690
Abgabe der Manuskripte in der VG Triptis Thüringer Energienetze Störungsnummer
([email protected]): 02.04.2015
für Strom: 0361 73907390
für Erdgas: 0800 6861177
Erscheinungstag der April-Ausgabe des
Stadtwerke Neustadt
Amtsblattes der VG Triptis: 18.04.2015
036481 24747
Sämtliche Beiträge müssen der Verwal- Zweckverband Wasser / Abwasser Orla
tung spätestens zum Redaktionsschluss 03647 46810 oder 0171 3662325
vorliegen! Später eingehende Beiträge
können aus technischen Gründen nicht Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft
berücksichtigt werden. Über Termin, Rah- Pößneck/Triptis mbH 0171 5122020
men und Umfang der Veröffentlichung ent- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
scheidet der Herausgeber.
08000 116016
Triptis
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Nr. 3/2015
Standesamtliche Nachrichten
(Ortsangaben = Wohnsitz)
Sterbefälle
- Helmut Manfred Fritz Steinert, 06.02.2015,
Triptis OT Schönborn
- Hans-Werner Willy Pluntke, 15.02.2015, Triptis
- Herbert Machui, 17.02.2015, Triptis
-
-
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-
-
-
Martha Erna Sischka, 18.02.2015, Triptis
Heinz Walter Ruder, 18.02.2015, Triptis
Erich Adolf Manusch, 21.02.2015, ehemals Triptis
Otto Schiller, 22.02.2015, Triptis OT Schönborn
Peter Otto Rudolf Seebacher, 23.02.2015, Triptis
Wanda Gertrud Rab, geb. Wrubel, 03.03.2015, Triptis
Wir gratulieren
All denen, die im kommenden Monat ein
Hochzeitsjubiläum feiern, wünschen wir
viel Glück und noch viele gemeinsame
Jahre in bester Gesundheit.
Die Stadt, die Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaft gratulieren den Altersjubilaren ganz herzlich zum Geburtstag
und wünschen noch viele schöne Jahre,
Glück und Gesundheit.
In Triptis mit den Stadt- bzw. Ortsteilen
Burkersdorf, Döblitz, Hasla, Oberpöllnitz, Ottmannsdorf, Pillingsdorf und
Schönborn
01.04. Doris Grube
01.04. Melitta Wotschofsky
02.04. Liane Lindauer
02.04. Gudrun Scheibe
02.04. Kurt Schneider
02.04. Reiner Wittig
03.04. Wolfgang Bauer
04.04. Peter Alker
04.04. Wolfgang Fölisch
04.04.Hans-Jürgen
Kammacher
04.04. Gerda Letsch
04.04. Brigitte Mertsch
04.04. Helmut Reinhold
04.04. Helga Sauer
04.04. Ute Walthes
04.04. Ingrid Winter
05.04. Helga Kretzschmar
05.04. Anneliese Wöllner
06.04. Ursula Käppel
06.04. Anneliese Raubold
06.04. Ursula Röttelbach
06.04. Horst Wunnicke
07.04. Erika Meinhardt
07.04. Gerd Plank
07.04. Werner Zinke
08.04. Enno Emmrich
08.04. Ursula Valley
09.04. Adelheid Becher
09.04.Ingeburg
Blechschmidt
09.04. Hans-Dieter Kaul
09.04.Hans-Joachim
Manthey
09.04. Karin Reißig
09.04. Ursula Schumann
09.04. Waltraud Walter
10.04. Susanna Markfeld
10.04. Adda Möller
67 Jahre
82 Jahre
84 Jahre
67 Jahre
67 Jahre
74 Jahre
67 Jahre
74 Jahre
68 Jahre
71 Jahre
76 Jahre
71 Jahre
86 Jahre
74 Jahre
71 Jahre
66 Jahre
73 Jahre
83 Jahre
85 Jahre
68 Jahre
71 Jahre
75 Jahre
76 Jahre
65 Jahre
76 Jahre
68 Jahre
83 Jahre
75 Jahre
76 Jahre
76 Jahre
71 Jahre
71 Jahre
81 Jahre
83 Jahre
89 Jahre
75 Jahre
11.04.
11.04.
12.04.
12.04.
13.04.
13.04.
14.04.
14.04.
15.04.
15.04.
16.04.
16.04.
17.04.
17.04.
17.04.
17.04.
18.04.
18.04.
18.04.
19.04.
19.04.
20.04.
20.04.
20.04.
20.04.
20.04.
21.04.
21.04.
21.04.
21.04.
21.04.
22.04.
23.04.
23.04.
23.04.
23.04.
24.04.
25.04.
25.04.
25.04.
26.04.
26.04.
26.04.
26.04.
27.04.
27.04.
27.04.
27.04.
27.04.
27.04.
27.04.
28.04.
28.04.
29.04.
Ruth Lohbauer
Winfried Raubold
Wolfgang Kölbel
Karla Wolf
Gerhard Bergner
Ludwig Irlesberger
Kurt Köchig
Gerd Röttelbach
Christa Kaul
Manfred Struwe
Werner Schmidt
Jürgen Tränkler
Anita Biehl
Waltraud Hillebrand
Ruth Müller
Gerold Pietschmann
Richard Gaipl
Günter Schirmer
Christel Schubert
Gislinde Caprano
Ursula Kastl
Edeltraut Hennig
Maria Henschel
Rolf Herdegen
Jürgen Kneller
Gisela Scheibe
Liane Fedrich
Erdmann Linke
Brigitte Lippold
Hannelore Paeger
Liesbeth Seemann
Rosemarie Möller
Rainer Bach
Dieter Köllmer
Annelies Machui
Wolfgang Nagler
Klaus Selle
Ernst-Armin Carl
Astrid Horn
Loni Zwingelberg
Lisbeth Göller
Gerd Müller
Lieselotte Scheffel
Anna Veith
Annemarie Albrecht
Irmgard Hoffmann
Günter Jinschek
Gerhard Kolb
Christel Leucht
Jürgen Thaut
Siegfried Thiele
Jochen Knoll
Roswitha Schulz
Roland Egert
89 Jahre
71 Jahre
66 Jahre
81 Jahre
74 Jahre
65 Jahre
71 Jahre
73 Jahre
75 Jahre
72 Jahre
70 Jahre
67 Jahre
76 Jahre
84 Jahre
80 Jahre
81 Jahre
67 Jahre
85 Jahre
74 Jahre
77 Jahre
79 Jahre
78 Jahre
65 Jahre
74 Jahre
75 Jahre
77 Jahre
79 Jahre
70 Jahre
85 Jahre
67 Jahre
94 Jahre
72 Jahre
77 Jahre
74 Jahre
78 Jahre
79 Jahre
80 Jahre
70 Jahre
71 Jahre
89 Jahre
81 Jahre
73 Jahre
69 Jahre
97 Jahre
87 Jahre
77 Jahre
78 Jahre
76 Jahre
84 Jahre
68 Jahre
76 Jahre
74 Jahre
65 Jahre
84 Jahre
30.04. Dietmar Hildebrandt
30.04. Heinz Kurz
68 Jahre
71 Jahre
In Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf
01.04. Irmgard Auerbach
85 Jahre
01.04. Manfred Rink
75 Jahre
07.04. Karla Herzer
81 Jahre
08.04. Ursula Bretschneider 70 Jahre
24.04. Elisabeth Lingenhöl 80 Jahre
28.04. Friedrich Steudle
89 Jahre
In Geroda mit OT Geheege
chenstein
04.04. Jutta Prager
09.04. Bernd Schneider
18.04. Inge Neufert
19.04. Ilona Hetzger
20.04. Margarete Würth
und Witt82 Jahre
74 Jahre
86 Jahre
66 Jahre
76 Jahre
In Lemnitz mit OT Leubsdorf
17.04. Klaus-Dieter Mertens
23.04. Gerd Nestvogel
25.04. Horst Beier
27.04. Adelheid Wirth
67 Jahre
65 Jahre
68 Jahre
69 Jahre
In Miesitz mit OT Kopitzsch
03.04. Liane Kugel
18.04. Barbara Schulz
24.04. Jürgen Köbbel
27.04. Horst Schubert
76 Jahre
78 Jahre
68 Jahre
84 Jahre
In Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf
03.04. Waltraud Zerr
66 Jahre
06.04. Bernhard Kohlschütter66 Jahre
09.04. Gerda Riesenkamp 65 Jahre
15.04. Roswitha Nicklas
66 Jahre
16.04. Helga Günther
67 Jahre
18.04. Roswitha Geithner
75 Jahre
30.04. Ehrenfried Staps
84 Jahre
In Rosendorf mit OT Zwackau
30.04. Arno Rausch
79 Jahre
In Schmieritz mit OT Traun und Weltwitz
02.04. Werner Kappe
78 Jahre
03.04. Gisela Linz
75 Jahre
03.04. Helma Rühlmann
66 Jahre
19.04. Ingrid Plöthner
75 Jahre
21.04. Gisela Schmidt
75 Jahre
23.04. Udo Rauh
65 Jahre
25.04. Martha Bökamp
94 Jahre
25.04. Volker Müller
66 Jahre
Triptis
- 4 -
Hauptamt
Achtung Hinweis in eigener Sache!
Das Einwohnermeldeamt bleibt vom
24. - 27. März 2015
und das Standesamt am
24. und 25. März 2015
aus technischen Gründen geschlossen.
Hauptsatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Aufgrund der §§ 52 und 19 ff. der Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) und der §§ 16
ff. des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
10. Oktober 2001 (GVBl. Nr. 8 S. 290), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), hat
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Triptis in ihrer Sitzung am 25. November 2014 folgende Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis beschlossen, die
hiermit erlassen wird.
§1
Mitgliedsgemeinden, Name, Sitzgemeinde
(1) Zur Stärkung ihrer Selbstverwaltungs- und Leistungskraft
haben die Stadt Triptis und die Gemeinden Dreitzsch, Geroda,
Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Pillingsdorf, Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf auf der Basis des Verwaltungsgemeinschaftsvertrages vom 01.07.1992 in Verbindung mit dem Feststellungsbescheid des Landkreises Pößneck, veröffentlicht im
Amtsblatt des Landkreises Pößneck Nr. 07/1992 eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet.
(2) Der Verwaltungsgemeinschaft Triptis gehören die Stadt Triptis
und die Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf an. Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen „Verwaltungsgemeinschaft
Triptis”.
(3) Der räumliche Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft
Triptis erstreckt sich auf das Gemeindegebiet ihrer Mitgliedsgemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis. Der Sitz
der Verwaltungsgemeinschaft Triptis ist die Stadt Triptis.
§2
Dienstsiegel
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis führt kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis führt als Dienstsiegel
das Landessiegel. Im Siegel wird das Wappen des Freistaates
Thüringen geführt. In der Umschrift steht im oberen Halbbogen
„Thüringen” und im unteren Halbbogen „Verwaltungsgemeinschaft Triptis”.
§3
Aufgaben
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis nimmt alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden gemäß § 47 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung wahr.
(2) Im Rahmen der Ausführung der Aufgaben des eigenen
Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden gemäß § 47 Abs. 2
ThürKO obliegt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis die verwal-
Nr. 3/2015
tungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug
der Beschlüsse ihrer Mitgliedsgemeinden sowie die Besorgung
der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.
(3) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis führt die Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises nach Absatz 2 als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinden aus.
(4) Zu den Verwaltungsgeschäften nach Absatz 2 zählen insbesondere:
1. die Verwaltung der gemeindlichen Abgaben;
2. die Vorbereitung und Aufstellung der Haushaltspläne und der
Bauleitpläne;
3. die Kassen- und Rechnungsgeschäfte:
4. die Zustellungs- und Vollstreckungsgeschäfte, soweit hierfür
nach dem ThürVwZVG die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind;
5. die Vorbereitung der Sitzungen, Erstellen der Sitzungsvorlagen, der Sitzungsdienst und die fachliche Beratung der
Bürgermeister, der Gemeinderäte und der Ausschüsse der
Gemeinden;
6. die Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit Ausnahme von
Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis oder zwischen Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft Triptis selbst; die
bei einer gerichtlichen Vertretung für eine Gemeinde bei der
Verwaltungsgemeinschaft Triptis anfallenden Kosten hat die
vertretene Gemeinde zu übernehmen;
7. die Verwaltung der gemeindlichen Betriebe, Einrichtungen,
Zweckverbände und Beteiligungen soweit bei diesen keine
eigene Verwaltung eingerichtet ist und diese an die Verwaltungsgemeinschaft Triptis übertragen wurde;
8. die Planung und Bauleitung für einzelne Investitionsmaßnahmen; die jeweilige Gemeinde hat die Aufwendungen bei Maßnahmen, für die besondere Entgelte erhoben werden oder
die Kosten, die Dritten auferlegbar sind, zu ersetzen.
9. die Vorbereitung und Ausführung der Bauleitplanung für die
Mitgliedsgemeinden,
10.die Erfüllung der Belange einer geordneten baulichen Entwicklung der Mitgliedsgemeinden einschließlich der Mitwirkung in Bauantragsverfahren und in Denkmalschutzangelegenheiten nach den Entscheidungen der Bürgermeister der
Mitgliedsgemeinden,
11.der Vollzug der Satzungen und Verordnungen der jeweiligen
Mitgliedsgemeinden einschließlich der Durchführung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren,
12.die Erfüllung der Aufgaben im Bestattungswesen und Brandschutz nach den Entscheidungen der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden,
13.die Erfüllung der Belange der Mitgliedsgemeinden als Straßenbaulastträger (Sondernutzungen, Verkehrsbeschilderungen, Winterdienst, Baumaßnahmen zum Unterhalt der Straßen u.a.m.) nach den Entscheidungen der Bürgermeister der
Mitgliedsgemeinden,
14.die Erfüllung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes,
15.die Erfüllung der Belange der Versorgung mit Energie, Gas
und Wasser sowie der Abwasserentsorgung und der Abfallentsorgung,
16.die Mitwirkung bei der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebots an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.
(5) Die der Verwaltungsgemeinschaft Triptis angehörenden Mitgliedsgemeinden können durch besondere Vereinbarungen (z.B.
Zweckvereinbarungen, Dienstleistungsverträge) weitere einzelne Aufgaben und Befugnisse des eigenen Wirkungskreises auf
die Verwaltungsgemeinschaft Triptis übertragen.
(6) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis hat ihre Mitglieder bei
der Erfüllung aller gemeindlichen Aufgaben unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen zu beraten und zu unterstützen.
§4
Mitwirkung der Gemeinden
Die Mitgliedsgemeinden sind verpflichtet, die Verwaltungsgemeinschaft Triptis bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
§5
Organe der Verwaltungsgemeinschaft
Die Organe der Verwaltungsgemeinschaft Triptis sind:
Triptis
- 5 -
1. die Gemeinschaftsversammlung und
2. der Gemeinschaftsvorsitzende.
§6
Gemeinschaftsversammlung
(1) Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden und den Vertretern der
Mitgliedsgemeinden. Den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt der Gemeinschaftsvorsitzende. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind die Bürgermeister kraft Amtes und je ein
Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner
entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
(2) Das Stimmrecht der Mitgliedsgemeinde, das mehrere Stimmen umfasst, wird durch die entsprechende Zahl von Vertretern
ausgeübt. Die Vertreter sind an Weisungen der Mitgliedsgemeinden gebunden; dies gilt nicht für Wahlen.
(3) Für jedes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung ist von
den Mitgliedsgemeinden ein Stellvertreter zu bestellen.
(4) Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über die jährliche Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis und
über die Höhe der jährlichen Umlage. Darüber hinaus entscheidet die Gemeinschaftsversammlung über alle Angelegenheiten,
soweit sie nicht kraft Gesetz Angelegenheiten des Gemeinschaftsvorsitzenden sind.
§7
Gemeinschaftsvorsitzender
(1) Der Gemeinschaftsvorsitzende vertritt die Verwaltungsgemeinschaft Triptis nach außen.
(2) Der Gemeinschaftsvorsitzende leitet die Verwaltung und vollzieht die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung.
(3) Die Zuständigkeiten des Gemeinschaftsvorsitzenden werden
in der Geschäftsordnung geregelt.
§8
Stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Triptis wählt aus ihrer Mitte zwei ehrenamtlich tätige Stellvertreter
des Gemeinschaftsvorsitzenden auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes.
§9
Entschädigung, Auslagenersatz, Dienstaufwandsentschädigung
(1) Die Gemeinschaftsvertreter erhalten für ihre ehrenamtliche
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung als Entschädigung ein Sitzungsgeld in
Höhe von 20,00 EUR für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung. Als
Grundlage für die Auszahlung des Sitzungsgeldes dient die jeweilige Sitzungsniederschrift mit Anwesenheitsnachweis. Mehr
als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden.
(2) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeiter
oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz
des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der notwendigen
Auslagen. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall,
der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die
nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von
mindestens drei Personen führen, (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO),
erhalten zusätzlich eine Pauschalentschädigung von 10,00 EUR
pro volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und
auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.
(3) Der hauptamtlich tätige Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Triptis erhält als Dienstaufwandsentschädigung auf der Grundlage der Zahl der in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis lebenden Einwohner gemäß § 2 Abs. 2 der
Thüringer Dienstaufwandsentschädigungsverordnung (ThürDaufwEV) in der jeweils geltenden Fassung 50 v. H. des im § 2
Abs. 1 ThürDaufwEV festgesetzten Höchstbetrages.
§ 10
Deckung des Finanzbedarfes
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage, soweit ihre sonstigen Einnahmen
nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken.
Nr. 3/2015
(2) Die Höhe der Umlage ist für jedes Haushaltsjahr durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung in der Haushaltssatzung festzusetzen. Zahlungstermine sind jeweils der 15. des Monats mit einem Zwölftel des Jahresbeitrages. Bis zum Erlass der
Haushaltssatzung kann die Verwaltungsgemeinschaft Triptis zur
Aufrechterhaltung des laufenden Dienstbetriebes eine vorläufige
Umlage bis in Höhe der Umlage des Vorjahres erheben.
(3) Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der
Mitgliedsgemeinden bemessen. Stichtag für die Bemessung der
Einwohnerzahl ist die bei der letzten Kommunalwahl zugrunde
gelegte Einwohnerzahl.
§ 11
Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft der Verwaltungsgemeinschaft Triptis wird
nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt.
§ 12
Landesrechtliche Bestimmungen
Der Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft, das Ausscheiden aus
der Verwaltungsgemeinschaft sowie die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft werden im § 46 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) geregelt.
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft Triptis werden
öffentlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis bekannt gemacht. Das Amtsblatt trägt den Titel „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis“.
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen
der Gemeinschaftsversammlung erfolgen durch Aushang an den
Verkündungstafeln der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, wie sie in den Hauptsatzungen ihrer Mitgliedsgemeinden festgelegt sind.
(3) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche
oder ortsübliche) Bekanntmachungen, die durch die Verwaltungsgemeinschaft Triptis zu vollziehen sind, gilt Abs. 1 entsprechend,
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche
Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)
in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.
§ 15
Sprachform, In- und Außerkrafttreten
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer
in der männlichen Sprachform.
(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
(3) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 29.09.1995 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis vom 03.12.2001 außer Kraft.
Triptis, den 09.03.2015
Fischer
Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
Hinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Triptis geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Aktuelle Informationen des Fundbüros
(Stand 02.03.2015)
Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 102 sind folgende Fundsachen abgegeben worden:
· ein iPhon,
· ein Schlüsselbund und
· ein Damenfahrrad,
· ein einzelner Schlüssel,
· ein Brillenetui,
Triptis
- 6 -
· ein Fahrrad.
Des Weiteren sind als vermisst gemeldet worden:
· ein Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln, daran befindet sich ein
Filzband mit der Aufschrift „ERV“ (Farbe: gelb-grün),
· ein Schlüsselbund mit 6 oder 7 Schlüsseln und einer blauen
Tasche,
· ein blau-karierter Einkaufsbeutel, Inhalt: Personalausweis,
AOK-Karte,
· ein Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln, einem Taschenmesser
daran und einem Anhänger, einer gelb gehäkelten Eule,
· ein Handy Samsung GALAXY weiß mit schwarzer Hülle,
· ein Handy Samsung GALAXY weiß mit Hülle im Zebradesign.
Sollten Sie die genannten Gegenstände gesehen oder gefunden
haben, so melden Sie sich bitte beim o. g. Fundbüro.
Nr. 3/2015
5 KrW-/AbfG i.V.m. § 8 ThürPflanzAbfV mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ort, Zeit und der Verantwortliche für die Verbrennung möchten
bitte 2 Werktage vorher der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, unter den Telefonnummern 036482/359-0; 359-21, 359-13 oder im
Zimmer 002, mitgeteilt werden.
Es muss damit gerechnet werden, dass entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.
Ordnungsamt
Verbrennungszeitraum für Baum- und
Strauchschnitt
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis weist
darauf hin, dass der Verbrennungszeitraum für Baum- und
Strauchschnitt, aufgrund der Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, veröffentlicht am 12. März 2010
in der Fassung der ersten Änderung vom 21. September 2010,
veröffentlicht im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises am 08. Oktober 2010 für die Zeit vom 01.04.2015 bis 14.04.2015 (außer
Sonn- und Feiertage) festgelegt wurde.
Bezüglich der Verbrennung sind nachfolgend genannte Grundsätze und Gesichtspunkte unbedingt zu beachten:
1. Es darf nur trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt,
der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden.
2. Die Verbrennung ist nur zulässig, wenn zur Beseitigung des
Baum- und Strauchschnittes eine Nutzung der Grünabfallannahmestelle in Lemnitz (Agrarunternehmen Lieder) oder
einer anderen Annahmestelle im Zuständigkeitsbereich des
ZASO nicht zumutbar ist, das Wohl der Allgemeinheit nicht
beeinträchtigt wird und keine erheblichen Belästigungen der
Nachbarschaft hervorgerufen werden.
3. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die
Windrichtung und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
4. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen
keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,
Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit
Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden.
5. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
- 1,5 km zu Flugplätzen,
- 50m zu öffentlichen Straßen,
- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder
Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden,
- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs,
- 100 m zu Waldflächen,
- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden
mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung,
- 5 m zu Grundstücksgrenzen.
6. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit
Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend
mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen.
7. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flamme
und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.
8. Das Material für die vorgesehene Verbrennung ist erst maximal 3 Tage vor dem Termin des Abbrennens am vorgesehenen Standort aufzuschichten. Material, das zu einem
früheren Zeitpunkt abgelagert wurde, ist zum Schutz von
Kleintieren (Igel, Vögel) umzusetzen.
Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Punkte 2. bis 9. stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und kann aufgrund § 61 Abs. 1 Nr.
GFAW mbH Regionalstelle Ostthüringen
Friedrich-Engels-Straße 7
07545 Gera
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gfaw-thueringen.de
Telefon: 0365 - 82 42 315
Telefax: 0365 - 82 42 316
Beratertag der GFAW in Ihrer Region
Die GFAW ist ein wichtiger Ansprechpartner in Thüringen, wenn
es um die Umsetzung der Thüringer Arbeitsmarktpolitik geht.
Im Auftrag der zuständigen Landesministerien setzen wir ESFRichtlinien und Förderprogramme des Freistaats Thüringen um.
Neben der zentralen Einrichtung in Erfurt werden in den Regionen Büros betrieben, die es ermöglichen, ganz nah am Antragsteller leistungsstark zu agieren.
Im Rahmen dieser regionalen Verantwortung werden auch regelmäßig Sprechtage in den Landkreisen und kreisfreien Städten
durchgeführt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Beratung von Existenzgründern.
Folgende Angebote sind an den Sprechtagen vor Ort verfügbar:
- die Beratung zu den Richtlinien der GFAW
- Ausfüllhilfe bei Anträgen
- Unterstützung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen
- das Abstempeln von Originalbelegen
- die Annahme von Unterlagen für die GFAW und
- die Vermittlung von Ansprechpartnern der GFAW
Die Berater informieren in individuellen Gesprächen und oftmals
auch gemeinsam mit anderen Partnern, wie beispielsweise die
IHK und der TAB.
Der Beratertag im Landkreis Schleiz findet immer am letzten
Dienstag im Monat, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr, im
Landratsamt - Oschitzer Straße 4, in 07907 Schleiz, statt
Folgende Termine sind für das 1.Halbjahr vorgesehen:
24.02.2015
31.03.2015
28.04.2015
26.05.2015
30.06.2015.
Terminvereinbarungen bitte mit Frau Wagner LRA Schleiz (03663
488751) oder mit der Regionalstelle Ostthüringen unter (0365
824230) bzw. per Mail an [email protected]
Sprechstunde des Jugendamtes
Die Sprechstunden des Jugendamtes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Triptis finden ab diesem Jahr immer am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr im
Rathaus, Markt 1 in Triptis im Zimmer 209 statt. Eine vorherige
terminliche Abstimmung ist erforderlich! Wenden Sie sich dazu
bitte an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend,
Soziales und Familie/Jugendamt, Frau Schilling, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Telefon: 03663 488-964.
Änderungen aus terminlichen Gründen vorbehalten!
Triptis
- 7 -
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2015
Der Stadtrat der Stadt Triptis hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 26.01.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der
Stadt am 04.02.2015 vor. Mit Schreiben vom 23.02.2015 erfolgte
gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO die rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung und die Würdigung des
Haushaltsplanes 2015.
Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten
in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 104 ab
dem 23.03.2015 für den Zeitraum von zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich.
Haushaltssatzung
der Stadt Triptis (Saale-Orla-Kreis)
für das Haushaltsjahr 2015
Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung
und des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Triptis erlässt die
Stadt Triptis folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.820.400,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
990.700,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
271 v. H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
357 v. H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf
500.000 EUR festgesetzt.
§6
Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen verwendet werden.
- Die Personalausgaben bilden einen eigenen Deckungskreis.
- Die Ausgaben der Untergruppen 50, 51 und 5200 und der
Untergruppen 5210 bis 65 sind in Unterabschnitten wie folgt
deckungsfähig:
Unterabschnitt 00 - 05 Allgemeine Verwaltung
Unterabschnitt 11 Öffentliche Ordnung
Unterabschnitt 13
Brandschutz
Unterabschnitt 32
Heimatmuseum
Unterabschnitt 352
Bibliothek
Unterabschnitt 366
Heimatfeste
Unterabschnitt 561
Turnhalle
Nr. 3/2015
Unterabschnitt 57 - 59 Freibad, Park- und
Grünanlagen
Unterabschnitt 63 - 67 u. 77
Gemeindestraßen,
Straßenbeleuchtung,
Straßenreinigung, Bauhof
Unterabschnitt 73
Märkte
Unterabschnitt 75
Friedhof
Unterabschnitt 88
Marktschule
- Die Ausgaben der Untergruppen 672 und 717 sind
gegenseitig deckungsfähig
innerhalb des
Einzelplanes 4 - Soziale Sicherung
Unterabschnitt 46
Einrichtungen der
Jugendhilfe
§7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Triptis, den 20.03.2015
Steffen
Bürgermeister
- Siegel -
6. Sitzung des Gemeinderates
Am 05.03.2015 fand die 06. Sitzung des Gemeinderates
Dreitzsch statt. Anwesend waren Gemeinderatsmitglieder sowie
der Bürgermeister. Damit war die Beschlussfähigkeit gegeben.
Die Sitzungsniederschrift der 05. Sitzung wurde einstimmig genehmigt.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 024/06/2015
über die finanzielle Unterstützung der Landfrauenarbeit für die
Jahre 2014 und 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7
davon anwesend:........................................................................ 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 6
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Beschluss Nr. 025/06/2015
über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde
Dreitzsch für das Haushaltsjahr 2015
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7
davon anwesend:........................................................................ 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 4
Nein- Stimmen:........................................................................... 1
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
Beschluss Nr. 026/06/2015
über den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2014 bis 2018
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7
davon anwesend:........................................................................ 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 5
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
Beschluss Nr. 027/06/2015
über die Vergabe der Bauleistung Brücke am Anger an die Firma
Schwall+Mayer GmbH
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7
davon anwesend:........................................................................ 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 6
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Beschluss Nr. 028/06/2015
über die Zustimmung zum Bauantrag der Familie Militzer, Ortsstraße 41, Dreitzsch
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7
davon anwesend:........................................................................ 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 6
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Triptis
- 8 -
Beschluss Nr. 029/06/2015
über die Zustimmung einer Verfügung zur Deckung des Flächenbedarfs für öffentliche Anlagen nach § 40 Flurbereinigungsgesetz
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7
davon anwesend:........................................................................ 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 6
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
gemeindliche Genehmigungen:
Baumfällanträge
Ranke Wieland Alsmannsdorf Fällung einer Esche
Gerda Schmeißer Alsmannsdorf Fällung einer Blaufichte
Andreas Woock Dreitzsch Fällung einer Koreatanne
Salzmann
Bürgermeister
Aus der 8. Gemeinderatssitzung
vom 06.01.2015
- nicht öffentliche Sitzung Am 06.01.2015 fand die 8. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche
Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 7 stimmberechtigte
Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 25-08/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 7. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
10.12.2014 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 26-08/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen den Wegfall der
Gründe der Geheimhaltung gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
zur Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinderates Geroda vom
10.12.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO
öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 27-08/2015:
Dem Antrag auf Errichtung eines Betriebs- und Stallgebäudes auf
dem Flurstück 94/58 in der Flur 3 Geroda wird nicht zugestimmt.
Die Prüfung der Gemeinde, ob das Bauvorhaben als sonstiges
Vorhaben im Außenbereich nach § 35 (2) Baugesetzbuch genehmigt werden kann, fällt negativ aus. Die Gemeinde begründet
diese Entscheidung damit, dass sie keine Zersplitterung / Zersiedlung des Kerngebietes wünscht. Eine Genehmigung dieses
Bauvorhabens würde die bisherige Genehmigungspraxis der
Gemeinde unterlaufen und hätte eine negative Beispielwirkung
für zukünftige Bauvorhaben. Das Bauvorhaben ist somit nicht
privilegiert.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Nr. 3/2015
Aus der 9. Gemeinderatssitzung
vom 03.02.2015
- nicht öffentliche Sitzung Am 03.02.2015 fand die 9. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche
Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 6 stimmberechtigte
Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 28-09/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen, dass Frau Andrea
Müller, Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, an der heutigen nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung teilnehmen kann.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 29-09/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 8. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
06.01.2015 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 30-09/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen den Wegfall der
Gründe der Geheimhaltung gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
zur Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinderates Geroda vom
06.01.2015 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO
öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Aus der 11. Gemeinderatssitzung
vom 04.03.2015
- öffentliche Sitzung Am 04.03.2015 fand die 11. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als öffentliche
Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 7 stimmberechtigte
Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 33-11/2015:
Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.01.2015
in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 34-11/2015:
Der Gemeinderat beschließt, die erhaltenen Mittel aus der Investitionspauschale entsprechend dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015
vom 27.02.2014 im Haushaltsjahr 2014 für die Baumaßnahme
Breitbandversorgung in der Haushaltsstelle 76103.94000 abzurechnen und den Beschluss-Nr. 17-05/2014 vom 22.10.2014
aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7
Triptis
-9-
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.: .................................................. 7
Ja-Stimmen:............................................................................... 7
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Kühn
Bürgermeisterin
Bekanntmachung des Wahlergebnisses und
des Namens des gewählten Bewerbers der
Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters
der Gemeinde Geroda am 8. März 2015
1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Geroda hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. März 2015 das endgültige Ergebnis
der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters im Wahlgebiet
Gemeinde Geroda ermittelt und folgende Feststellungen
getroffen:
1. Zahl der Wahlberechtigten
207
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler
120
3. Zahl der ungültigen Stimmabgaben
8
4. Zahl der gültigen Stimmabgaben
112
2. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf die Bewerber
lfd. Nachname,
Kennwort
Stimmen
Nr. Vorname
bzw. Träger
des Bewerbers
des Wahlvoroder der Bewerberin schlags
1
Kühn, Dagmar
- Kühn 106
2
Reizner, Werner
5
3
Spindler, Katrin
1
3. Nach § 24 ThürKWG ist die Bewerberin Dagmar Kühn zur
ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Geroda
gewählt.
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen
Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber kann binnen zwei Wochen
nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses,
die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, Oschitzer Straße 4 in 07907
Schleiz wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer
Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der
Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Geroda, den 9. März 2015
Steffen Winkler
Wahlleiter
Von 207 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Geroda nahmen 120 ihr Wahlrecht wahr. Dies ist eine
Wahlbeteiligung von 57,97 %. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Geroda für ihre Wahlbeteiligung. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Wahlausschuss
und dem Wahlvorstand für die reibungslose und gewissenhafte
Durchführung der Wahl. Ich gratuliere Frau Dagmar Kühn sehr
herzlich zu ihrer Wiederwahl.
Steffen Winkler
Wahlleiter
Nr. 3/2015
dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen
während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis,
Zimmer 104 ab 23.03.2015 für einen Zeitraum von zwei Wochen
zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in
der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Miesitz
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Gemeinde Miesitz die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
327.400,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
23.900,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuern
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
271 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuern
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 35.000,00 EUR
festgesetzt.
§6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Ausgaben in den Untergruppen
- 400 - 450 - Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH,
- 500/510/520/550 - Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH,
- 521 - 581 ohne 550 60-65, 661, 67 ohne 679 -Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand für den ges. Verwaltungs-HH.
Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen im gleichen Unterabschnitt verwendet werden.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 27.01.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der
Gemeinde am 12.02.2015 vor, der Einhaltung der Monatsfrist
für Satzungsveröffentlichungen gemäß Thüringer Kommunalordnung wird entsprochen. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem
Miesitz, den 20.03.2015
Gäbler
Bürgermeisterin
- Siegel -
Triptis
- 10 -
Aus der 6. Gemeinderatssitzung
vom 11. Dezember 2014
- nicht öffentliche Sitzung Am 11. Dezember 2014 fand die 6. Gemeinderatssitzung im
Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8,
07819 Mittelpöllnitz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem
Bürgermeister waren 5, später 6, stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 18-06/2014:
Die Gemeinde stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes, in der Flur 5 Mittelpöllnitz, Flurstück 1/10, in der
vorliegenden Form zu.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 5
Ja-Stimmen:................................................................................ 5
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 19-06/2014:
Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der
5. Sitzung des Gemeinderates Mittelpöllnitz vom 27.11.2014 nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsund Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 5
Ja-Stimmen:................................................................................ 5
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Aus der 7. Gemeinderatssitzung
vom 29. Januar 2015
- öffentliche Sitzung Am 29. Januar 2015 fand die 7. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819
Mittelpöllnitz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister
waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 21-07/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz beschließt aufgrund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 334.490,00 EUR und
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von
163.500,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 22-07/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz beschließt aufgrund des § 22(3) und § 62 der Thüringer Kommunalordnung
den Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2018
als Anlage zum Haushaltsplan 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Nr. 3/2015
Beschluss- Nr. 23-07/2015:
Die Auftragsvergabe zur Erarbeitung eines Baugrundgutachtens
erfolgt auf der Grundlage des geprüften und wirtschaftlichsten
Angebotes vom 04.12.2014 an das Baugrundbüro Noack aus
Nebelschütz, mit einer Auftragssumme von 2.231,00 EUR (netto).
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Aus der 7. Gemeinderatssitzung vom 29.
Januar 2015
- nicht öffentliche Sitzung Am 29. Januar 2015 fand die 7. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819
Mittelpöllnitz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst:
Beschluss- Nr. 20-07/2015:
Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der
6. Sitzung des Gemeinderates Mittelpöllnitz vom 11.12.2014 nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsund Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Franz
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2015 die Haushaltssatzung für das
Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die
Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Zimmer 105 vom
23.03.2015 bis zum 23.04.2015 zur Einsichtnahme aus. Darüber
hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Mittelpöllnitz
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Gemeinde Mittelpöllnitz die folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
334.490,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
163.500,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Triptis
- 11 -
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuern
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuern
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.000,00 EUR
festgesetzt.
§6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Ausgaben in den Untergruppen
- 400 - 450 Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH,
- 500/510/520/550 Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH,
- 521 - 581 ohne 550, 60-65, 661, 67 ohne 679 Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand für den ges. Verwaltungs-HH.
Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen innerhalb eines Unterabschnittes können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser
Leistungen verwendet werden.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Mittelpöllnitz, den 12.03.2015
Franz
Bürgermeister
- Siegel -
Aus der 5. Gemeinderatssitzung
vom 08.12.2014
- nicht öffentliche Sitzung Am 08.12.2014 fand die 5. Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Zwackau, Zwackau 27, 07819 Rosendorf, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 25-05/2014:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf bestätigt die Niederschrift der 4. Tagung des Gemeinderates Rosendorf vom
19.11.2014 - nicht öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 6
Ja-Stimmen: ............................................................................... 6
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 26-05/2014:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf bestätigt gemäß §
40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates Rosendorf vom 19.11.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die
Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO
öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 6
Nr. 3/2015
Ja-Stimmen: ............................................................................... 6
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Aus der 6. Gemeinderatssitzung
vom 10.02.2015
- öffentliche Sitzung Am 10.02.2015 fand die 6. Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Zwackau, Zwackau 27, 07819 Rosendorf, als öffentliche
Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 5 stimmberechtigte
Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 32-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf bestätigt die Niederschrift der 5. Tagung des Gemeinderates Rosendorf vom
08.12.2014 - öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5
Ja-Stimmen: ............................................................................... 5
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 33-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt aufgrund
des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015 mit den Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushaltes in Höhe von 140.460,00 EUR und den
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe
von 42.700,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5
Ja-Stimmen: ............................................................................... 5
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 34-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt aufgrund
des § 22(3) und § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2018 als
Anlage zum Haushaltsplan 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5
Ja-Stimmen: ............................................................................... 5
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 35-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt, den Verkauf von Waldflächen zu einem Preis von 0,65 EUR/m2 und den
Verkauf von Grünland für einen Preis von 0,60 EUR/m2. Das
Los 1 beinhaltet das Flurstück 61/2 mit einer Größe von 2.858
m2 (Wald) und das Flurstück 61/1 mit einer Größe von 458
m2 (Grünfläche), Flur 2, Gemarkung Rosendorf, Mindestgebot
2.132,50 EUR. Das Los 2 beinhaltet das Flurstück 118/11 mit
einer Größe von 3.284 m2, Flur 2, Gemarkung Rosendorf, Mindestgebot 2.134,60 EUR. Es erfolgt eine beschränkte Ausschreibung über die Bekanntmachung an den Schaukästen in der Gemeinde. Als Einsendeschluss für die Abgabe der Angebote gilt
der 31.03.2015. Das Höchstgebot erhält den Zuschlag und muss
über dem Mindestgebot liegen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5
Ja-Stimmen: ............................................................................... 5
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 36-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt in der
heutigen Sitzung, den Anbau eines Lagerraumes an das Feuerwehrhaus Rosendorf nach vorliegender Baumappe (erstellt von
Herrn Herklotz, Weltwitz).
Triptis
- 12 -
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5
Ja-Stimmen: ............................................................................... 5
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 37-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt in der
heutigen Sitzung, den Beschluss- Nr.: 23-04/2014 für den Anbau
eines Wohnraumcontainers an das Feuerwehrhaus in Rosendorf
aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5
Ja-Stimmen: ............................................................................... 5
Nein-Stimmen: ........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Gerschner
Bürgermeisterin
Hinweis aus dem Steueramt:
Die Hundesteuermarken können für alle angemeldeten Hunde
ab sofort im Gemeindeamt bei der Bürgermeisterin Frau Gerschner oder in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819
Triptis, Zimmer 114 bei Frau Reinhardt zum Preis von jeweils
2,50 EUR abgeholt werden.
Gerschner
Bürgermeisterin
Aus der 5. Gemeinderatssitzung
vom 27. Januar 2015
- nicht öffentliche Sitzung Am 27. Januar 2015 fand die 5. Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung Schmieritz, Ortsstraße 29 in 07819 Schmieritz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister
waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst:
Beschluss- Nr. 21-05/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die
Niederschrift der 4. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
17.11.2014 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6
Ja- Stimmen:............................................................................... 6
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Aus der 6. Gemeinderatssitzung
vom 10. Februar 2015
- öffentliche Sitzung Am 10. Februar 2015 fand die 6. Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung Schmieritz, Ortsstraße 29 in 07819 Schmieritz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren
7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse
wurden gefasst:
Beschluss- Nr. 22-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die Niederschrift der 5. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
27.01.2015 in der vorliegenden Form.
Nr. 3/2015
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 23-06/2015:
Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der
5. Sitzung des Gemeinderates Schmieritz vom 27.01.2015 - nicht
öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amts- und
Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 24-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt auf
Grund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung der Gemeinde Schmieritz für das Haushaltsjahr 2015
mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe
von 435.310,00 EUR und Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushaltes in Höhe von 48.360,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 25-06/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt auf Grund
des § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2014 bis 2018 als Bestandteil des
Haushaltsplanes 2015 der Gemeinde Schmieritz.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 26-06/2015:
Die Vergabe der Bauarbeiten zur Teichentschlammung in Weltwitz erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes
an die Firma Schwall + Mayer, Hoch- und Tiefbau GmbH, 07806
Neustadt/Orla.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 7
Nein- Stimmen:........................................................................... 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Beschluss- Nr. 27-06/2015:
Die Vergabe der Leistung zum Ausschneiden der Pappeln am
Sportplatz in Schmieritz erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes an die Firma Frank Seidel, Erd- und Schachtarbeiten, 07819 Schmieritz.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7
anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7
Ja- Stimmen:............................................................................... 5
Nein- Stimmen:........................................................................... 1
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0
Blume
Bürgermeister
Triptis
- 13 -
Aus der 3. Gemeinderatssitzung
vom 26. November 2014
- nicht öffentliche Sitzung Am 26. November 2014 fand die 3. Gemeinderatssitzung im
Klub der Gemeinde, Wüstenwetzdorf 22, 07819 Tömmelsdorf,
als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren
6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse
wurden gefasst:
Beschluss Nr. 05-03/2014:
Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf bestätigt die Niederschrift der 30. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.
Mai 2014.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 6
Ja-Stimmen: .............................................................................. 6
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Beschluss- Nr. 06-03/2014:
Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO
den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift
der 30. Sitzung des Gemeinderates Tömmelsdorf vom 21. Mai
2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse
aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im
Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 6
Ja-Stimmen: .............................................................................. 6
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Aus der 4. Gemeinderatssitzung
vom 18. Februar 2015
- öffentliche Sitzung Am 18. Februar 2015 fand die 4. Gemeinderatssitzung im Klub
der Gemeinde, Wüstenwetzdorf 22, 07819 Tömmelsdorf, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden
gefasst:
Beschluss Nr. 15-04/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf bestätigt die Niederschrift der 3. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. November 2014.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7
Ja-Stimmen: .............................................................................. 7
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Beschluss Nr. 16-04/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt aufgrund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit den Einnahmen und
Ausgaben im Verwaltungshaushaltes in Höhe von 124.280,00
EUR und den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 28.000,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7
Ja-Stimmen: .............................................................................. 7
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Nr. 3/2015
Beschluss Nr. 17-04/2015:
Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt aufgrund des § 22(3) und § 62 der Thüringer Kommunalordnung
den Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2018
als Anlage zum Haushaltsplan 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7
Ja-Stimmen: .............................................................................. 7
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Beschluss Nr. 18-04/2015:
Die Vergabe der Bauarbeiten für die geplanten Trockenbau- und
Dämmarbeiten im Wohnhaus der Gemeinde in Wüstenwetzdorf
erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vom
6. Februar 2015 an die Firma Bauservice Marcus Michel mit einer Auftragssumme von 6.661,08 EUR (brutto).
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7
Ja-Stimmen: .............................................................................. 7
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Beschluss Nr. 19-04/2015:
Die Vergabe der Einbauarbeiten für die geplante Heizungsanlage im Wohnhaus der Gemeinde in Wüstenwetzdorf erfolgt auf
der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vom 09.02.2015
an die Firma Jaschonek Installation aus 07819 Lemnitz mit einer
Auftragssumme von 7.406,44 EUR (brutto).
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7
anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7
Ja-Stimmen: .............................................................................. 7
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0
Stimmenthaltungen:................................................................... 0
pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0
Faulwetter
Bürgermeister
Ende der amtlichen
Bekanntmachungen
Triptis
- 14 -
Nr. 3/2015
Nichtamtlicher Teil
Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Veranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
(unter Vorbehalt)
seit
28.11.14
vom 08.03.
März 15
21.03.
25.03.
26.03.
27.03.
28.03.
29.03.
29.03.
April 15
04.04.
04.04.
06.04.
07.-10.04.
09.04.
17.-19.04.
18.04.
18./19.04.
19.04.
30.04.
30.04.
Mai 15
01.05.
02.05.
03.05.
08.05.
16./17.05.
29.-31.05.
Juni 15
19.-21.06.
26.-29.06.
26.-28.06.
26.-28.06.
27.-28.06.
Juli 15
09.07.
22.07.
Aug. 15
01.-02.08.
29.-30.08.
30.08.
Sep. 15
05.09.
05.09.
13.09.
sonntags 1417 Uhr
sonntags 1417 Uhr
Uhrzeit
07:30
19:30
Triptis, Alfred-Ehrhardt-Haus
A. E. Stiftung - Alfred-Ehrhardt: Portugal 1951-1961
Fotografie und Film
Sonderausstellung
Triptis, Alte Neustädter Straße 3
Sonderausstellung „Fliegl‘„
Ort
Veranstaltung
Triptis, Am Wassergarten
RGZV - Kleintiermarkt
Triptis, Markt 8
Stadtbibliothek - Buchvorstellung: Hans Thiers „Mordfälle im
Bezirk Gera“
18:00
Triptis, Kita, Am Postberg 10
Diakonieverein - Infoabend „Pflegebedürftig was nun“
Thüringer Bachwochen e. V. - Lange Nacht der Hausmusik
18:30
Triptis, Gemeindez. St. Florian
Duo ABAH + Gäste
18, 20, 22 Uhr Lemnitz, Auf dem Terlich 12
Familie Lämmer lädt ein zur Hausmusik mit Freunden und Gästen
13:00
Triptis, Sportlerheim
SV Grün-Weiß Triptis e. V. - Osterbasteln
14:00
Triptis, Markt
Ostereierfest
17:00
Triptis, Gemeindez. St. Florian
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik und Lesung zur Passion
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
07:30
Triptis, Am Wassergarten
RGZV - Kleintiermarkt
21:00
Dreitzsch, St.-Johannes-Kirche
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik und Lesung zur Passion
14:00
Zwackau,
Heimatverein „Heideland“ Zwackau e. V. - Osterwanderung
Triptis, Turnhalle Sportallee
Blitz e. V. - Breakdance-Workshop
14:00
Triptis, Platz der Jugend 1
Geburtstag des Monats - (Januar, Februar, März)
Wittchenstein, am Feuerwehrgerätehaus Dorf- und Vereinsfest
Triptis, Am Wassergarten
RGZV - Kleintiermarkt
Triptis, Am Sandberg
Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - Läufe zur Nordbayernserie, Thüringer Meisterschaft, Sachsen Meisterschaft
17:00
Triptis, Rathaussaal
52. Rathauskonzert - Michéle Rödel - Arien und Lieder zum
Frühling aus Oper und Operette
Triptis, Markt
Feuerwehrverein Triptis e. V. - Maibaumsetzen
17:00
Geroda, am Spielplatz
Maibaumsetzen mit anschließenden Hexenfeuer
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
13:00
Triptis, Rudolf-Harbig-Sportplatz
SV Grün-Weiß Triptis e. V./Stadt Triptis - Maipokal-Turnier im
Kleinfeldfußball
07:30
Triptis, Am Wassergarten
RGZV - Kleintiermarkt
Zwackau
TSG Zwackau e. V. - 2. Hainberglauf
18:00
Triptis, Kita, Am Postberg 10
Diakonieverein - Vortrag „Demenz ABC Zur Herzensbildung“
Triptis, Am Sandberg
Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - German-CrossCountry-Meisterschaft
Triptis
Stadtfest der Stadt Triptis
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Mittelpöllnitz
Dorf- und Feuerwehrvereinsfest
Zell (Mosel)
Weinfest „Zeller Schwarze Katz“
Pößneck
Thüringentag
Geroda
Dorf- und Vereinsfest
Zwackau
TSG Zwackau e. V. - 50 Jahre Abteilung Fußball
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
14:00
Triptis, Platz der Jugend 1
Geburtstag des Monats - (April, Mai, Juni)
17.00
Triptis, Stadtkirche St Marien
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Orgelwandelkonzert mit Matthias
Krünert
18:30
Dreitzsch, St.-Johannes-Kirche
Frauenkirchenkantor Dresden
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Schönborn
Feuerwehrverein - Dorf- und Feuerwehrvereinsfest Schönborn/
Ottmannsdorf
Triptis, Burkhardtstraße 45
Feuerwehrverein Triptis e. V. - Tag der offenen Tür
17:00
Mittelpöllnitz, Kirche
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum Erntedank
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
10:00
Oberpöllnitz, Am Storchennest
1. Triptiser Stadt- und Festverein/SV Grün-Weiß - 11. Triptiser
Stadtwaldlauf
19:30
Triptis, Gemeindez. St. Florian
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - OPEN AIR KONZERT - Christliche Rockmusik - besinnlich oder rockig mit harten Gitarrenriffs
17:00
Schmieritz, Kirche
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Gospelkonzert mit dem Gospelchor „Something Red“
Triptis
- 15 -
25.-27.09.
Triptis, Porzellanium
27.09.
17:00
Lemnitz, Kirche
Okt. 15
08.10.
10.10.
Nov. 15
29.11.
29.11.
Dez. 15
12.12.
Uhrzeit
14:00
20:00
Uhrzeit
14:00
18:00
Uhrzeit
17:00
Ort
Triptis, Platz der Jugend 1
Triptis, Schützenhaus
Ort
Triptis, Markt
Triptis, Stadtkirche St. Marien
Ort
Weltwitz, Kirche
„Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Lämmersgrund“
Einladung zur Jahresvollversammlung 2015
am: Sonnabend, den 21.03.2015
von: 09:30 bis 11:30 Uhr
in: Moderwitz - Vereinsheim
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Mitglieder
2. Verlesen des Protokoll aus der Jahreshauptversammlung
von 2014
3. Kassenbericht des Jahres 2014
4. Aufwandsentschädigung für Vorstandsarbeit
5. Antrag Entlastung des Vorstandes
6. Beitragszahlung 2015/ 2016
7. Satzungsänderung Diskussion und Beschluss neue Satzung
der FBG Lämmersgrund
8. Informationen zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung durch
Frau Burkert
9. Mitgliedsbeitragsänderung Forstwirtschaftliche VereinigungBeschluss
10.Kostenreduzierung - Disposition der forsttechnischen Ausrüstung in der FBG
11.Rückblick auf Maßnahmen aus 2014 durch Revierleiter
Herrn Engler
12.Informationen zur AöR ThüringenForst (Beförsterungsverträge)
13.Mitgliederinformation Neuaufnahme und Austritt
14.Allgemeine Diskussion; Probleme und Anliegen der Mitglieder
15.Zusammenfassung der Beschlüsse und Vortrag an die Mitglieder
Alfred Engelmann
Vorstand
Zweckverband Wasser und Abwasser
07381 Pößneck
Im Tümpfel 3
Telefon 0 36 47 - 46 81-0
Telefax 0 36 47 - 42 04 42
Werte Kundinnen, werte Kunden!
Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch unser Vertragsunternehmen erfolgen:
UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH
Waldstraße 11, 07806 Neunhofen
Telefon 03 64 81 / 84 77 0
Nr. 3/2015
KUNST.WERK - 3. Kunstmesse im Saale-Orla-Kreis für
Bildende und Angewandte Kunst - Marktplatz für Künstler und
Besucher
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Jugendliche aus unserer Region
im Konzert
Veranstaltung
Geburtstag des Monats - (Juli, August, September)
Weinfest der Stadt Triptis
Veranstaltung
Weihnachtsmarkt
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum 1. Advent
Veranstaltung
Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musikalische Bläserandacht
Telefax 03 64 81 / 84 77 22
Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca.
1 cbm pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert,
der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens.
Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder
ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte
direkt an das Entsorgungsunternehmen.
Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme
ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit).
Sollte im Rahmen Ihres Wartungsvertrages die Schlammentsorgung nicht notwendig sein, bitten wir um kurzfristige telefonische
Information sowie Übersendung des entsprechenden Nachweises.
Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu Terminverschiebungen kommen. Diese werden Ihnen ggf. kurzfristig mitgeteilt. Abfuhrtermine ab jetzt auch im Internet unter www.zv-orla.
de abrufbar.
Döblitz
Mühlenweg 1 bis 3
Mühlenweg 4
Miesitzer Weg 1, Pumpwerk Fernwasser
Thomas-Müntzer-Straße 1a bis 11
Döblitzer Straße 2, 14
Hasla
Ortsstraße 1 bis 11
Schönborn
Ortsstraße 1 bis 2 + IG Indianistik
Ortsstraße 3 bis 31 + Wochenendsiedlung
Ottmannsdorf
Ortsstraße 1 bis 19
Ortsstraße 20 bis 25
Burkersdorf
Ortsstraße 2 bis 12
Pillingsdorf
Ortsstraße 1 bis 20
Ortsstraße 20 bis 31
Lohmühle 1 bis 2
Geroda
Ortsstraße 1 bis 7 a
Ortsstraße 8 bis 17
Ortsstraße 18 bis 31
Ortsstraße 32 bis 37
Geheege
Ortsstraße 2
Wittchenstein
Ortsstraße 1 bis 8
Ortsstraße 9 bis 20
Ortsstraße 21 bis 26
Lemnitz
Von-der-Gabelentz-Straße 1
Leubsdorf
Ortsstraße 24 bis 29
Ortsstraße 30 bis 42
Schmieritz
Ortsstraße 1 bis 8
Ortsstraße 9 bis 27
Ortsstraße 29 bis 31
23.03.2015
24.03.2015
25.03.2015
25.03.2015
30.03.2015
31.03.2015
01.04.2015
01.04.2015
07.04.2015
08.04.2015
08.04.2015
13.04.2015
14.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
20.04.2015
27.04.2015
27.04.2015
27.04.2015
28.04.2015
06.05.2015
11.05.2015
12.05.2015
Triptis
- 16 -
Information des Zweckverbandes Wasser und
Abwasser Orla
hier: Information über die Trinkwassergüte der Gemeinden
Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf, Geroda mit OT Wittchenstein
und OT Geheege, Lemnitz mit OT Leubsdorf, Miesitz mit OT
Kopitzsch, Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf, Rosendorf mit OT
Zwackau, Schmieritz mit OT Traun und OT Weltwitz, Tömmelsdorf mit OT Wüstenwetzdorf, Triptis mit OT Döblitz, OT Hasla, OT
Oberpöllnitz, OT Ottmannsdorf, OT Pillingsdorf mit Burkersdorf
und OT Schönborn
Entsprechend den Festlegungen der gültigen Trinkwasserverordnung ist der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla verpflichtet, die Güteparameter des anstehenden Trinkwassers zu
veröffentlichen.
Die Trinkwasserbereitstellung wird über die Thüringer Fernwasserversorgung/Wasserwerk Zeigerheim gesichert. Die Güteparameter entsprechen der gültigen Trinkwasserverordnung. Zum
vorsorglichen Gesundheitsschutz und zur Sicherung der mikrobiologischen Güteparameter wird dem Trinkwasser Natriumhypochloritlauge zudosiert.
In Auswertung der DIN 50930 - „Korrosion metallischer Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten
bei Korrosionsbelastung durch Wässer“, hier insbesondere Teil
6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit - empfehlen wir
keinen Einsatz von feuerverzinktem Material in der Hausinstallation.
Zur Information einige wichtige Güteparameter des bereitgestellten Trinkwassers:
Parameter
Einheit Richtwert/Mittel
Grenzwert
wert 2014
Zeigerheim
pH-Wert
6,5 - 9,5
8,50
Calcitlösevermögenmg/l
5,00
-1,41
Karbonathärte
mmol
0,60
Gesamthärte
mmol
0,90
Trübung
NTU1,00 0,03
Nitrat
mg/l50,00 3,90
Nitrit
mg/l0,10 <0,001
Ammonium mg/l0,50 <0,010
Eisen
mg/l0,20 <0,001
Mangan
mg/l0,05 0,006
Sulfat
mg/l240,0023,60
Natrium
mg/l200,0014,10
Calcium
mg/l
28,40
Magnesium
mg/l
3,70
E-Coli
in 100 ml
0
0
Coliforme Keime
in 100 ml
0
0
Keimzahl 22° C
KBE/ml
100
0
Keimzahl 36° C
KBE/ml
20
0
Leitfähigkeit µS/cm2500
253
Fluorid
mg/l1,50 <0,10
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des
Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla „www.zv-orla.de“
oder im Eigenbetrieb des Verbandes in Pößneck, Im Tümpfel 3,
Telefon 03647/4681-0.
Thüringer Forstamt Neustadt a.d.Orla
Ab in den Wald: Das Forstamt lädt ein!
Am Freitag, den 24.04.2015 lädt das Forstamt zu einer Exkursion zum Thema Wiederbewaldung nach Schneebruch, Insektenbefall und Sturmschäden ein. Wir möchten informieren zu Aufforstungen, Vermeidung von Wildschäden, Forstwege und ihre
Notwendigkeit, Herausforderung durch Klimawandel und Fragen,
die Sie bewegen.
Eingeladen sind alle interessierten Waldbesitzer, Waldbesucher
und Jäger. Wir treffen uns um 16.00 Uhr am Kreuzweg, zwischen Kleindembach und Langendembach (Eingang Noßbach).
Für Samstag, den 25.04.2015 lädt das Forstamt zu einer Exkursion ein zu den Themen Waldbewirtschaftung am Steilhang,
Durchforstung und Bestandesaufschluss, Laubholz unter Fichtenschirm, wie geht’s weiter?
Nr. 3/2015
Angesprochen sind auch hier alle interessierten Waldbesitzer,
Waldbesucher und Jäger. Treff ist um 9.00 Uhr auf dem Parkplatz in Schmorda.
Vorankündigung:
Der „4. Tag des Holzes“ in Wernburg/Seebach findet am Sonntag, den 11. Oktober 2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.
4. Ostereierfest in Triptis
Die Triptiser Brunnengeister laden recht
herzlich zum 4. Ostereierfest am Sonntag, den 29.03.2015 ein. Ab 14 Uhr gibt
es auf dem Marktplatz einiges zu erleben. Ob Osterhase, Hüpfburg, Spiel- und
Bastelmeile, Hasenstreichelzoo sowie Leckereien vom Grill und Detscherofen und
noch vieles mehr - es ist für jeden etwas
dabei. Wir hoffen auf schönes Wetter und
freuen uns auf Ihren Besuch.
52. Rathauskonzert
Am Sonntag, den 19.04.2015
findet um 17 Uhr das 52. Rathauskonzert im Rathaussaal
der Stadt Triptis statt. Wir begrüßen an diesem Abend die
Sopransängerin Michéle Rödel, die bereits im Jahr 2010
zu Gast bei uns war. Michéle
Rödel arbeitet vornehmlich
als Konzertsängerin und beherrscht ein Repertoire von
etwa 300 Arien und Liedern
aus Oper und Operette, klassischem deutschen und internationalen Liedgut sowie die
Sopran- als auch Mezzosopranpartien kirchenmusikalischer Werke. Als einzige deutsche Sängerin unter weltweit hunderten von Bewerbern wurde
Michéle Rödel zur Teilnahme am 38. Maria Callas Grand Prix/
Opera in Athen im Oktober 2014 ausgewählt.
Karten erhalten Sie im Rathaus Zimmer 003.
Ehejubiläum in Triptis
Die Triptiser Ilse und Manfred Schulz feierten am 05.02.2015
das Fest der Diamantenen Hochzeit. Landrat Thomas Fügmann,
Bürgermeister Berthold Steffen und Manuela Tränkler vom Kulturamt gratulierten herzlichst zu dem Jubiläum. Wir wünschen
dem Ehepaar für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.
Triptis
- 17 -
Wandergesellen auf der Walz
Seit der Deutschen Einheit sieht man sie wieder: die Wandergesellen oder auch Tippelbrüder genannt. Hierbei handelt es sich
um Zimmerleute, Tischler, Dachdecker, Maurer u. a. Handwerker
die auf Wanderschaft gehen, auf die „Walz“ oder auch „Tippelei“ genannt. Die Wurzeln reichen bis in das Mittelalter zurück,
damals war es eine Art Wissenstransfer. An Stelle der Zünfte
wird die Walz seit Ende des 19. Jahrhunderts von so genannten
Schächten getragen. Nicht immer hatten es die Wandergesellen
einfach: im 1. Weltkrieg wurde das Wandern der Gesellen unterbrochen, im 2. Weltkrieg wurden viele Männer für das Militär
eingezogen und die Freiheitsliebe stand im Konflikt mit der Politik des Nationalsozialismus, zu DDR-Zeiten war das zünftige
Reisen verboten. Nur noch etwa 1 - 2 % aller Gesellen pflegen
heute noch diesen Brauch. Hauptsächlich geht es darum neue
Arbeitstechniken zu erlernen, Lebenserfahrungen zu sammeln
und neue Regionen kennenzulernen. Um in einen Schacht aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es werden nur freie, ungebundene, schuldenfreie,
unverheiratete, kinderlose und möglichst unter 30 Jahre alte Gesellen mit gültigem Gesellenbrief aufgenommen, die die deutsche Sprache verstehen. Während ihrer Wanderschaft geben sie
ihr Ehrenwort nach den Statuten des Schachtes zu leben. Die
Reisezeit der Freien Voigtländer beträgt beispielsweise mindestens 2 Jahre und einen Tag, bei anderen Schächten auch 3 Jahre
und ein Tag teilweise weltweit unterwegs. Dabei dürfen sie während dieser Zeit ihrem Heimatort nicht näher als 60 - 50 km kommen. Es ist ihnen untersagt, an politischen Krawallen und Demonstrationen teilzunehmen, auch der Konsum von Drogen ist
verboten. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Handys
und die Nutzung des Internets gelten als verpönt. Mindestens
drei Viertel ihrer Wanderzeit sollen sie in Arbeit verbringen, wobei
Schwarzarbeit nicht erlaubt ist. Sie übernachten in Herbergen,
bei Handwerksunternehmen und mitunter auch mal unter freiem
Himmel (auf einer Bank in unserem Park). Man erkennt sie an
der typischen Bekleidung, meist schwarze Schlaghose aus Cord,
Jacke, Weste, weißes Hemd, Hut, Schlips und Wanderstab. Kleine Unterschiede der einzelnen Zünfte gibt es allerdings: Schwarze Schlipse kennzeichnen die „Rechtschaffenen Gesellen“, rote
den „Fremden Freiheitsschacht“ und blaue die „Rolandsbrüder“,
keine Schlipse, dafür goldene Nadeln tragen die „Freien Vogtländer“. Jedoch treten sie immer höflich und sauber auf. Alles was
sie bei sich tragen an Wäsche und Werkzeug ist verstaut in der
Charlottenburger (ein bedrucktes Tuch in dem alles eingewickelt
ist).
Auch im Triptiser Rathaus machen die Wandergesellen gern
Halt, auch Frauen durften wir darunter schon begrüßen. Meist
werden sie vom Bürgermeister selbst empfangen. Anfang Februar waren das die Zimmerleute Felix Behrendt aus Brockstedt
bei Neumünster und Christoph Wyss aus Braunwald südlich von
Zürich (Schweiz), beide Zimmerleute. Zunächst, noch bevor sich
die Gesellen setzen, wird ein Gruß ausgesprochen, den wir diesmal auf schwizerdütsch hörten. Während ihres kurzen Aufenthaltes berichteten sie über ihr Handwerk, ihre Reise, von wo sie
kommen und wohin es gehen soll. Felix Behrendt und Christoph
Wyss die sich erst vor kurzem getroffen hatten, kamen von Gera
Nr. 3/2015
und wollten noch am selben Tag in Richtung des Voigtlandes
nach Plauen ziehen, in die Gegend, in der die Gesellschaft der
Freien Voigtländer Deutschlands ihre Wurzeln hat. Doch bevor
sich die Wandergesellen gebührend mit einem weiteren Spruch
mit den besten Dankeswünschen verabschiedeten, erhielten sie
ein kleines Wandergeld und einen Eintrag in ihr Wanderbuch.
Üblicherweise sind dies der Siegelabdruck der Gemeinde, das
Datum und die Unterschrift des Bürgermeisters. Hier in Triptis
wird auch noch ein Spruch hinzugefügt:
„Das Wandern ist des Burschen Pflicht,
sonst lernen sie ihr Handwerk nicht.
Sie wandern durch die weite Welt,
von uns gibt’s dafür ein wenig Geld.
Nun zieh sie weiter,
„WIR WÜNSCHEN VIEL GLÜCK“
auf dem nächsten Wegestück.
Sollte Ihnen demnächst mal ein oder mehrere Wandergeselle/n
begegnen, so denken Sie bitte daran, dass es sich um ehrbare
und rechtschaffene Menschen handelt, die einer schönen und
alten Tradition nachgehen und für eine kleine Unterstützung
dankbar sind.
„Jagdgenossenschaft Ottmannsdorf/Hasla“
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen
Der Jagdvorstand lädt zur nichtöffentlichen Versammlung der
Mitglieder (Eigentümer von jagdbaren Grundstücken, auf denen
die Jagd ausgeübt werden darf) der Jagdgenossenschaft Ottmannsdorf/Hasla am Freitag, den 24.04.2015 um 19:00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus Renthendorf ein.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Ausführungen der Jagdpächter zum Jagdgeschehen
4. Bericht über die Finanzentwicklung in der Jagdgenossenschaft
5. Entlastung des Vorstandes
6. Entlastung des Kassenführers
7. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages
8. Diskussion und Sonstiges
Anschließend findet das gemeinsame Jagdessen statt.
Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen: Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten
in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist die
schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse
darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Marcus Michel
Jagdvorsteher
Stadtbibliothek
Stadtbibliothek Triptis
„Das Paradies habe ich mir immer
als eine Art Bibliothek vorgestellt.“
Jorge Luis Borges (1899-1986), argentinischer Dichter
Lesen und Lernen
Die Bibliothek fördert die Freude am Lesen und Lernen und sie
unterstützt Menschen in allen Lebensphasen. Ein Schwerpunkt
der Bibliotheksarbeit liegt in der Förderung der Lesekompetenz,
dem mit einem ansprechenden Angebot an Kinder- und Jugendbüchern und der Kooperation mit den Kindergärten und Schulen
Rechnung getragen wird
Foto: Jäger, VG Triptis
Christoph Wyss, Berthold Steffen und Felix Behrendt
Jahresausleihe 2014
Medienart
Belletristik
Ausleihe
Anteil in %
6.84021,5
Triptis
Kinder- und Jugendliteratur
Sach- und Fachliteratur
Tonträger
Zeitschriften
DVD’s und Videos
CD-ROM
Spiele
Summe:
- 18 -
3.542
12,9
1.866
6,6
5.01817,8
5.26918,6
6.150
21,7
1930,7
510,2
28.173
Medieneinheiten 1993 -2014
Ausleihen 2004 - 2014
Nr. 3/2015
Ankündigung
Mordfälle im Bezirk Gera eine Lesung mit Kriminalrat
a. D. Hans Thiers
Kriminalromane gibt es zu Hauf.
Die von Hans Thiers beschriebenen Fälle sind allerdings nicht
seiner blühenden Phantasie
entsprungen. In seinem Buch
“Mordfälle im Bezirk Gera” berichtet er von authentischen Tötungsverbrechen.
Der ehemalige Leiter der Mordu n t e r s u c h u n g s ko m m i s s i o n
(MUK) des Bezirkes Gera berichtet über die Aufdeckung,
Aufklärung und Untersuchung
authentischer Mordfälle im Zeitraum 1973-1990. Er führt uns an
Tatorte voller Grauen und zwischenmenschlicher Tragödien.
Das Buch erschien im August 2014 und ist seitdem ein Renner.
Zu Gast ist Hans Thiers zusammen mit seinem Verleger Michael
Kirchschlager am
Mittwoch, den 25. März 2015
in der Stadtbibliothek Triptis
Bürgerhaus Markt 8
Beginn ist 19.30 Uhr
Karten gibt es im Vorverkauf in der Bibliothek (5EUR)
oder an der Abendkasse (6 EUR).
Begegnungsstätte Triptis AWO
Braugasse 2
Angebot für unsere Mitglieder: Hol- und Bringedienste, Einkaufshilfe, Betreuung bei Arztbesuchen usw.
Kontaktstelle - Beratung und Antragshilfen:
* Anregung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen
* Hilfe bei den unterschiedlichsten Antragstellungen
Wenden Sie sich bitte an uns, Telefon: 036482/48303
Ort der Begegnung
Veranstaltungen für den Monat März/ April 2015
Die Bibliothek ist ein Ort der Begegnung für alle Generationen.
Unsere Bibliothek hat nicht nur aktuelle Bücher, sondern auch
viele verschiedene Medien wie Zeitschriften, Musik-CDs, Hörbücher für Kinder und Erwachsene, DVD’s, Spiele und CD-ROM’s.
jeden Montag
13.00 Uhr Handarbeitsgruppe
jeden Mittwoch ab 08.00 Uhr Beratung und Antragshilfe in
der Begegnungsstätte
jeden Donnerstag 13.00 Uhr Rommé- und Spielenachmittag
Mittwoch 18.03. 12.00 Uhr Karpfenessen
Mittwoch 25.03. 14.00 Uhr Lichtbilder aus Kanada
Mittwoch 01.04. 14.00 Uhr Deko-Basteln fürs Osterfest
Mittwoch 08.04. 12.00 Uhr Karpfenessen in der BS
Veranstaltungen
Ergänzt wird das Angebot durch
Veranstaltungen. Im vergangenen Jahre waren dies 20 Veranstaltungen mit 573 Teilnehmern
für Erwachsene und Kinder.
Sollten Sie jetzt akute Leselust
verspüren, empfehlen wir Ihnen
einen dringenden Besuch in unserer Stadtbibliothek am Markt
8, garantiert ohne Nebenwirkungen.
Öffnungszeiten:
Montag:
14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Änderungen vorbehalten!
Volkssolidarität Klub Triptis
Veranstaltungen im April 2015
Rommé, Skat
Rückenschule
Sportgruppe T5
Sportgruppe
Kaiser
Handarbeit
Gedächtnistraining
Sitztanz
Chorprobe
jeden Montag, jeden Montag
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
13.00 Uhr
18.00 bis 19.00 Uhr
18.00 bis 19.00 Uhr
17.30 Uhr
jeden Donnerstag
Mittwoch, 01.04.
16.30 Uhr
13.30 Uhr
Mittwoch, 08.04. + 22.04. 13.00 Uhr
Dienstag, 07.04. + 21.04. 13.30 Uhr
Dienstag, 07.04. + 21.04. 15.00 Uhr
am Mittwoch, den 15.04. laden wir unsere Mitglieder herzlich
zum Frühlingsfest ein, Beginn: 14.00 Uhr
Triptis
- 19 -
am Mittwoch, den 22.04. hat ab 14.00 Uhr das Wiener Cafe geöffnet
am Mittwoch, 29.04.
10.00 Uhr Klubrat
am Donnerstag, 30.04.
15.00 Uhr Blutspende DRK
1. Triptiser Carneval Verein
Premiere unserer Tanzmariechen
Erstmals in der Geschichte unseres Vereins sind wir sehr stolz
zwei Tanzmariechen, unsere Lilly & Celine, in unserem karnevalistischen Programm präsentieren zu können. Seit Juli 2014 haben die Mädels wöchentlich trainiert und einen wirklichen tollen
Auftritt mit super Choreographie, toller Ausstrahlung und Power
einstudiert. Sabine Jacob, bereits langjährige Trainerin der Tanzmäuse des TCV, hatte die Idee dazu und sofort die beiden Mädels und beide Trainerinnen Luisa Opitz und Nadine Gathmann
dafür gewonnen.
Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr über unsere Tanzmariechen, den gesamten Verein und Sie finden natürlich auch alle
Bilder der 53. Session auf www.triptiser-carneval-verein.de
Schulterpolster, schräger Stil - wir feierten die 80er in Trips Trill!
Schrillen Outfits und Frisuren und Stars der 80er begegnete man
in unserer Alten Molkerei diese Session. Kermet und Miss Piggy
haben die Baywatch-Stars, die Rockstars der Gruppe KISS und
Modern Talking auf die Bühne geholt. NDW-Hits erklangen, Olivia und ihre Pfeifen entführten uns in Popeye‘s Welt und Alice in
ihr zauberhaftes Wunderland.
„What a feeling!“ als unsere Mädels vom TCV-Ballett mit uns in
den Tanzfilm Flashdance und die Teenies in die Spielfilme von
„Eis am Stil“ reisten.
Wir hoffen das Programm hat Ihnen gefallen und Sie hatten viel
Freude bei unseren Veranstaltungen.
Wir bedanken uns herzlichst bei allen Unterstützern unseres Vereins und unseren Familien.
Antennengemeinschaft Triptis-Ost e.V..
Nr. 3/2015
Bildungswerk BLITZ e. V.
In der Woche vom 07.-10. April (täglich 10 - 16 Uhr) veranstaltet Bildungswerk BLITZ e.V. in der Turnhalle am Schützenhaus in Triptis - eine Breakdance und Hiphop - Ferienfreizeit
für Kinder und Jugendliche aus der Region.
Unsere Breakdance-HipHop-Ferienfreizeit ist für alle die Lust an
körperlicher Bewegung und coolen Moves haben, HipHop mögen und tanzbegeistert sind. Die Teilnehmer bekommen in der
Woche den perfekten Einstieg und Einblick in die „BreakDanceWorld“. Professionelle Breakdancer der „Bewegungsküche Jena“
zeigen den Teilnehmern ihre Tricks. Sie bringen den Teilnehmern
nicht nur die wichtigsten Breakdance-Bewegungen bei, sondern
studieren eine ganze Choreographie ein. Zum Abschluss der
Woche gibt es eine Show für alle Teilnehmer, bei der die Kinder
und Jugendlichen das Gelernte vorführen können.
Die Ferienfreizeit ist geeignet für alle im Alter ab etwa zehn Jahren, Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Ferienfreizeit nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt
werden kann. Anmeldungen sind entweder persönlich im Jugendhaus Triptis, per Mail an [email protected], oder
telefonisch unter der Nummer 036482/ 868511 möglich.
Die Kosten für 4 Tage belaufen sich insgesamt auf 20 Euro pro
Person. Dafür bekommen die Kinder und Jugendlichen einen
professionellen Breakdance und Hip Hop Workshop sowie jeden
Tag ein warmes Mittagessen.
Ablauf der Ferienfreizeit:
07.-10.. April. Täglich von 10 -16 Uhr
Informationen zur „Bewegungsküche Jena“
www.bewegungskueche.de
Kontakt & Anmeldung
Paul Josiger
Offene Jugendarbeit
Triptis/Schulsozial-arbeit/Bereichsjugendpflege
Telefon: 036482 868511
[email protected]
www.bildungswerk-blitz.de
Mitglieder- und Wahlversammlung
Am Donnerstag, den 09.04.2015 um 19.00 Uhr im Speisesaal
der Regelschule, Gabelsberger Str.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Vorschlägen und Wahl des
Vers.-Ltrs., des Wahlleiters und der Wahlhelfer
2. Bericht des Vorstandes 2011 - 2014
3. Bericht der Rev.-Kom. 2011 - 2014
4. Beratung und Diskussion zu TOP 2+3
5.Beschlussfassung
6. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission
7. Sonstiges / Schlusswort
Alle Mitglieder der AGT-Ost werden zur Teilnahme aufgerufen.
SV Grün-Weiß Triptis
Auch in diesem Jahr findet wieder das traditionelle Fußballturnier für Betriebs- und Freizeitmannschaften der VG Triptis um
den Pokal des Bürgermeisters statt. Organisiert wird es vom
SV Grün-Weiß Triptis in Zusammenarbeit mit der Stadt Triptis.
Beginn ist diesmal am Freitag, den 1. Mai um 13:00 Uhr. Die
Anmeldebedingungen können sie der u. a. Ausschreibung entnehmen. Bezüglich der Spielberechtigung bitten wir um sportliche Fairness.
Für Speisen und Getränke wird gesorgt.
„Die Breite an der Spitze ist dichter geworden.“
(Berti Vogts)
Kleingartenverein „Schöne Aussicht“ e. V.
Freie Gärten zu verpachten
Unsere Gartenanlage befindet sich in Richtung Tömmelsdorf in
sonniger ruhiger Lage am Stadtrand von Triptis mit einer besonders schönen Aussicht auf Triptis und das Orlatal.
Wir verfügen über 31 Gärten in einer Größe von 200 - 400 qm,
welche ab ca. 65 EUR/Jahr zzgl. Wasser und Strom zu pachten
sind. Zur Anlage gehört ein Vereinsheim einschließlich Toilette.
Dieses kann auch für Familienfeierlichkeiten gegen ein kleines
Entgelt genutzt werden.
Momentan sind in unserer Gartenanlage 5 Gärten mit und ohne
Gartenlaube frei. Wer Lust am Vereinsleben, Gartenarbeit und
natürlich am Entspannen in der eigenen grünen Idylle hat, kann
sich melden bei:
Jens Thümmel
Telefon: 036482 34996
Mobil: 0170 8121294
E-Mail: [email protected]
Vorstand des
SV Grün-Weiß Triptis
Bürgermeister
der Stadt Triptis
Ausschreibung für das Maipokal-Turnier 2015 der
Stadt Triptis im Kleinfeldfußball
Termin: Beginn: Anreise: Meldung: Freitag, 01.05.2015
13:00 Uhr
bis 12:30 Uhr
bitte schriftlich bis Samstag, 28.03.2015 an
das Sportbüro des SV Grün-Weiß Triptis, An
der Stadthalle 8 oder per Mail
[email protected]
Rückfragen: Tel. 036482 / 48508
Startgeld: 25,- EUR (zu zahlen bis zum Tag der Auslosung)
Spielstärke: 1:6 (Auswechslung beliebig)
Spiel-
Triptis
- 20 -
berechtigt: Spieler bis einschließlich 1. Kreisliga. Bei
Betriebsmannschaften können auch Spieler
eingesetzt werden, die höherklassig als 1.
Kreisliga spielen, wenn sie einen gültigen Arbeitsvertrag in der Firma besitzen. Ansonsten
sind Spieler ab Kreisoberliga nicht spielberechtigt!
Auslosung: am Samstag, den 18.04.15 zum Punktspiel der
1. Mannschaft
Versorgung: Gaststätte Sportlerheim Triptis
Wir bitten zu beachten, dass das Mitbringen von alkoholischen
Getränken nicht gestattet ist.
Bankverbindung für die Entrichtung des Startgeldes:
SV Gün-Weiß Triptis
IBAN DE54 8305 0505 0000 0739 89
BIC HELADEF1SOK
Vor 100 Jahren stand’s in der Zeitung
2. März - Triptis - Nach einer Ministerialbekanntmachung sind
die Großherzogl. Bezirkschulinspektoren ermächtigt worden,
Fortbildungsschüler, welche beim Beginn der Frühjahrsbestellung in der Landwirtschaft helfen müssen, auf Nachsuche in den
nächsten Monaten soweit nötig, vom Besuch der Fortbildungsschule zu befreien.
9. März - Triptis - Zeitungsmeldungen zufolge sind bisher etwa
5.300 Beamte und Arbeiter des Eisenbahndirektionsbezirks Erfurt, das sind über 24 % des beim Kriegsbeginn vorhandenen
Personals, das rund 22.000 Köpfe betrug, zum Heeresdienst und
zum Betriebe der Eisenbahnen in Feindesland abgegeben worden. Anderseits hat der Eisenbahnverkehr nach kurzem Rückgang jetzt nahezu seine frühere Höhe wieder erreicht; er beträgt
im Personenverkehr über 80, im Güterverkehr über 90 % des
normalen Verkehrs. Dazu kommen noch die vielen umfangreichen Militärtransporte.
23. März - Triptis - Auf dem heute stattgefundenen Schweinemarkte waren 123 Saugschweine und 3 Stück Läufer zum Verkauf gestellt, die zum größten Teil verkauft wurden. Die Preise für
junge Schweine bewegten sich zwischen 20 - 40 Mark pro Paar,
für Läufer 40 - 50 Mark
Die Arbeiten am Ausbau des zweiten Gleises der Strecke TriptisSaalfeld sind so weit fertiggestellt, dass voraussichtlich im Juni
oder Juli der zweigleisige Verkehr eröffnet werden kann.
30. März - Rudolstadt. Der regierende Fürst von SchwarzburgRudolstadt und Sondershausen hat im Laufe der Kriegsmonate
zahlreiches Hirschwild aus seinem ausgedehnten Wildpark im
Schwarzatal zwischen Blankenburg und Schwarzburg abschießen lassen und damit die Lazarette und Hilfslazarette in Sondershausen, Frankenhausen, Arnstadt und Rudolstadt beschenkt.
Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf
Nr. 3/2015
-Der Pächter muss in Besitz eines gültigen Jagdscheines sein
- vorrangige Berücksichtigung ortsansässiger Jäger bei
Ausstellung von Begehungsscheinen
- Beräumung aller jagdlichen Einrichtungen nach Beendigung der Jagdpachtdauer
- Erlöschen des Pachtvertrages bei nicht mehr möglicher
Ausführung der Jagd aus gesundheitlichen Gründen
oder Tod des Jagdpächters
- Freihändiges Vergabeverfahren für die Jagdpacht-Entscheidung im Umkreis von 10 Kilometer zum Gemeinschaftsjagdbezirk
- Das Mindestgebot beträgt 1000,00 EUR
Entsprechende Angebote sind im verschlossenen Umschlag
mit Aufschrift
Angebot Jagdpacht für Gemeinschaftsjagdbezirk Gemarkung Dreitzsch / Alsmannsdorf
bis Montag, den 23.03.2015 um 19:00 Uhr
bei Herrn Salzmann, Alsmannsdorf 8, 07819 Dreitzsch oder in
der Gemeinde Dreitzsch (Briefkasten) einzureichen.
Eine Vorstandsversammlung zur Öffnung der Angebote und
Auswertung sowie Erarbeiten des Vergabevorschlages an die
Vollversammlung wird für den Montag, den 23.03.2015, um
19:00 Uhr im Gemeindeamt der Gemeinde Dreitzsch anberaumt.
Die Vollversammlung der JG Dreitzsch / Alsmannsdorf mit
Entscheidung zur Neuverpachtung der Jagd wird am Freitag, den 27.03.2015 um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dreitzsch stattfinden.
Gudrun Müller (Schriftführer) Frank Salzmann (Vorsteher)
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der
Jagdgenossenschaft Dreitzsch-Alsmannsdorf
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf lädt alle Jagdgenossen (Eigentümer von jagdbaren Grundstücken) zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 27.03.2015
um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte Dreitzsch ein.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Jägers über das abgelaufene Jagdjahr
3. Bericht über die Finanzentwicklung in der Jagdgenossenschaft
4. Entlastung des Vorstandes
5. Entlastung des Kassenwartes
6. Beschluss über Neuverpachtung der Gemeinschaftsjagd
Dreitzsch/Alsmannsdorf
7. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages
8. sonstiges
Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann jeder
Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen
Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig
beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden
Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter
Jagdgenosse darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Frank Salzmann
Jagdvorsteher
Dreitzsch/Alsmannsdorf
Beschluss
in der Vollversammlung am 20. Februar 2015 in der Begegnungsstätte Dreitzsch wurde folgender Beschluss gefasst.
Neuausschreibung der Jagd nach Thür. Jagdgesetz
v. 26.02.2004
Ausschreibungskriterien für die Verpachtung der Jagd der JG
Dreitzsch/Alsmannsdorf ab 1. April 2015:
- Verpachtung des Gemeinschaftsjagdbezirkes als Niederwildrevier
Feld und Wiesen
468 ha
Wald
119 ha
Gewässer und sonstiges 22 ha
an einen Jagdpächter
-Jagdpacht-Vertragsdauer 9 Jahre
- Übernahme von Wildschäden wird auf den doppelten
Pachtzins begrenzt
Kindertagesstätte Dreitzscher Frösche
„Wuhle Wuhle Gaag Gaag“
Wie jedes Jahr, waren am Rosenmontag, den 16.02.2015, im
liebevoll gestalteten Kindergarten „Dreitzscher Frösche“ die
„Narren“ los. Mit einem bunten & ausgefallenen Frühstück, hat
der bunte Tag begonnen. Zwischen kleinen Hexen, Eisköniginnen oder auch dem Cowboy, trat der Molbitzer Karnevalsverein
durch die Tür. Es folgte eine riesen Faschingsparty, mit vielen
Spielen, Konfetti, lustigen Liedern, Pfannkuchen & sogar eine
kleine Überraschung für jedes Kind. Die Kinder kamen mit vielen
verschiedenen Eindrücken nach Hause.
Triptis
- 21 -
Nr. 3/2015
ten die Kinder unseres Kindergartens mit Liedern, Gedichten
und selbstgebastelten Geschenken die zahlreich erschienenen
Frauen. Den Ausklang bildete das Abendessen mit Rostern vom
Grill.
Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals bei allen, die durch
ihren Einsatz zum guten Gelingen unseres Festes beigetragen
haben, recht herzlich bedanken.
Leider ist die Würdigung der Frauen zum internationalen Frauentag in den Jahren nach der Wende etwas in den Hintergrund getreten. Schön, dass dies in unserer Gemeinde noch nicht so ist!
Ihre Gemeinde und Volkssolidarität
Wohnungen zu vermieten
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Gemeinde Lemnitz sind zwei Wohnungen
2-Raum-Wohnung, Erdgeschoss
im ehemaligen Schloss, Leubsdorf 16
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frühestens ab 1. Mai 2015 zu vermieten.
Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister bzw. in der
Gemeindeverwaltung, Leubsdorf 16. Konditionen werden gesondert verhandelt.
Schugens
Bürgermeister
Feuerwehrverein Wittchenstein
20. Dorffest und „Frühling wird’s“ in Wittchenstein
„Wenn der Frühling ins Land zieht,
wäre es eine Beleidigung der Natur,
nicht einzustimmen in ihr Jauchzen.“ (John Milton)
und der Freiwilligen Feuerwehr Wittchenstein e.V. lädt Sie in diesem Frühjahr zum Jubiläumsdorffest vom
17.04. - 19.04.2015
in Wittchenstein ein.
Auf dem Programm stehen am
· Freitag, 17.04.2015
19.00 Uhr - Preisskat in der Gaststätte
„Weidmannsheil“
· Sonnabend, 18.04.2015
20.00 Uhr - Disco / Tanz für „Jung und Alt“ mit DJ - Heiko
im Festzelt und
Show - Tanzgruppe
· Sonntag, 19.04.2015
10.00 Uhr - Kinderkegeln
13.00 Uhr - Hammelkegeln und Familiennachmittag mit
einem bunten Angebot
für Groß und Klein mit Hüpfburg, Elektroautos, Pferdekutsche, Kinderbelustigung, Zuckerwatte u.v.m.,
14.30 Uhr - Auftritt der „Musikschule Fröhlich
15.30 Uhr - „Die Zossener Funny Dancers“
Für Kaffee und Kuchen ist durch unsere Feuerwehrfrauen wieder
bestens gesorgt.
Am Sonnabend und Sonntag ist das leibliche Wohl gesichert „der Rost brennt und der Bierwagen löscht!“
Wir heißen alle Einwohner und Gäste recht herzlich in Wittchenstein willkommen und bitten, gute Laune und schönes Wetter
mitzubringen!
Frauentagsfeier 2015 in unserer
Begegnungsstätte
Am 03. März fand in unserer Museumsscheune eine Feier aus
Anlass des internationalen Frauentages statt. Mitglieder der VS
sowie der Gemeinde organisierten einen bunten Nachmittag zu
Ehren der Frauen. Nach dem gemütlichen Kaffeetrinken erfreu-
Kindertagesstätte Sonnenschein, Leubsdorf
„Ich bin der kleine König,
gib mir nicht zu wenig,
lass mich nicht zu lange stehn,
ich will ein Häuschen weiter gehn.“
„Leue Alaaf“, hieß es auch in diesem Jahr wieder zum Rosenmontag und Faschingsdienstag in unserem Kindergarten! Mit
bunten Hüten, Bollerwagen und lustiger Musik im Gepäck zogen Kinder und Erzieherinnen durch Leubsdorf. An vielen Türen
machten wir halt und sagten unser Sprüchlein auf. Zum Dank
wurden wir mit reichlich Süßigkeiten beschenkt. Vielen Dank den
Einwohnern von Leubsdorf. Am Faschingsdienstag gab es eine
große Party auf dem Saal der Begegnungsstätte. Alle waren
verkleidet und kamen mit lustigen Kostümen. Gemeinsam mit
dem Leubsdorfer Faschingsverein verbrachten wir mit närrischer
Musik und allerlei Spielen einen aufregenden Vormittag. Die mitgebrachten Pfannkuchen ließen sich alle gut schmecken. Vielen
Dank für ihr Kommen! Das Mittagessen bereiteten wir uns selbst
zu. Es gab leckere PIZZA und als Nachtisch ein Eis. Vielen Dank
an unsere Tante Karola für ihre Hilfe. Zum Mittagsschlaf ging es
dann zurück in den Kindergarten. Wir hoffen, es hat allen Spaß
gemacht und ihr werdet noch lange an das lustige Fest denken.
Triptis
- 22 -
Mit Ende der Wintersaison hat sich unser Gemeinderat persönlich
ein Bild vom Zustand unserer Orte gemacht. Die hier besichtigten Schäden an Straßen, Gebäuden und Einrichtungen erzählen
vom Sanierungsbedarf in kleineren und größeren Umfängen. Es
handelt sich auch oftmals nicht nur um die Spuren des Winters,
auch größere Reparaturen sind erforderlich. Die kleineren Dinge
sollte unsere Gemeinde in Anbetracht einer Haushaltsschonung
selbst in die Hand nehmen (siehe Einladung zum Arbeitseinsatz). Bei den Schäden, die durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe abgeklärt werden müssen, ist unser Gemeinderat
auf der Suche nach Lösungen, die ins Bild der Gemeinde passen. Alle betroffenen Einwohner bitten wir um Verständnis für die
zeitlichen Abläufe. Wir möchten in diesem Zusammenhang jedoch alle Grundstücksbesitzer auch daran erinnern, ihrer Pflicht
zur Reinigung der außenliegenden eigenen Flächen sowie der
angrenzenden öffentlichen Flächen und Bürgersteige vom Unrat des Winters nachzukommen, um den Frühling gebührend zu
empfangen und um gemeinsam alle Anlagen unseres Ortes in
einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Die Hundehalter möchte ich nochmals an ihre allgemeinen
Pflichten im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Hundehaltung erinnern. Dies betrifft nicht nur die Beseitigung der
Hinterlassenschaften (Hundekot) ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Flächen und Plätzen, sondern auch die Pflicht zur Führung
ihrer Hunde an der Leine im innerörtlichen Bereich. Jeder Halter
muss die Kontrolle über sein Tier in jeder Situation gewährleisten! Es darf nicht sein, dass Mitbürger durch die Missachtung
von Halterpflichten belästigt werden. Tragen Sie zur Einhaltung
der entsprechenden Bestimmungen gemäß unserer geltenden
Ordnungsbehördlichen Verordnung zu unser aller Sicherheit bei!
Wie in den Vorjahren möchten wir das beginnende Frühjahr nutzen, um Verschönerungsarbeiten im Gemeindegebiet entsprechend der Jahreszeit durchzuführen. Aus diesem Grunde ruft der
Gemeinderat alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu
einem Putz- und Arbeitseinsatz auf. Dieser findet am Samstag,
den 28. März 2015, ab 13:30 Uhr statt. Treffpunkt ist das Feuerwehrhaus in Mittelpöllnitz und der Spielplatz in Porstendorf. Wir
hoffen auf eine rege Teilnahme an diesem Tag, um Gebäude, Innenräume sowie Straßen und Plätze vom Winterdreck zu befreien und für das anstehende Osterfest zu verschönern. Da hierfür
nur begrenzt Hilfsmittel, wie Besen, Schaufel, etc. zur Verfügung
stehen, bitten wir diese (u. ä.) zum Einsatz mitzubringen.
In der Hoffnung, dass wir Anfang April bereits im Frühling sind,
möchte sich der Gemeinderat bereits jetzt bei allen Helfern bedanken. Wir wünschen allen Einwohnern schon jetzt einige schöne Osterfeiertage und den Kindern einen fleißigen Osterhasen.
Thomas Franz
Bürgermeister
Nr. 3/2015
Kindergarten „Gänseblümchen“
„Eins, zwei drei, vier, fünfe, wir gehen ohne Strümpfe“- und zwar
im frischen Schnee. Im Januar und Februar ließ uns Frau Holle
nochmals durch den Schnee treten. Da die weitläufige Terrasse von jedem Gruppenzimmer aus direkt begehbar ist, machte
das Barfuß-Laufen im Schnee sogar unseren Kleinsten riesigen Spaß. Auch die anschließenden Aufwärmspiele in warmen
Wollsocken sorgten für gute Laune, warme Füße und härteten
obendrein in der Erkältungszeit ab.
Für einen ausgewogenen Wechsel zwischen Spannung und Entspannung, der nach dem Kneipp-Konzept dem seelischen Wohlbefinden entspricht, sorgte die Faschings-Yoga unserer Kathrin,
die die Kinder kreativ und sanft auf den Fasching einstimmte.
Mit lautem „Trips-Trill“ begrüßten wir den Triptiser Carnevals-Verein, der unsere herausgeputzten Kinder am Faschingsdienstag
besuchte. Die Ballett-Mädels tanzten ihren flotten Marsch und
auch die Männer des Elferrates und der Garde schwangen ihre
Beine mit uns bei einer langen Polonaise, wo es auch so manches sportliche Hindernis zu überwinden gab. Das Fliegerlied
heizte uns allen so richtig ein, so dass sich die Karnevalisten
einen Snack mit Würstchen und Brötchen redlich verdient hatten. Unsere Kinder feierten ausdauernd weiter und gestalteten
selbständig Bewegungslandschaften aus Turngeräten, über die
sie nach Herzenslust tanzten. Wir bedanken uns nochmals herzlichst für den Besuch des TCV, auf den die Kinder jedes Jahr
gespannt warten.
Das Erzieher-Team
Jagdgenossenschaft Mittelpöllnitz/
Porstendorf
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen
Mittelpöllnitz/Porstendorf
Am Freitag, den 10. April 2015 findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Mittelpöllnitz die Versammlung aller Jagdgenossen Mittelpöllnitz/Porstendorf statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Bericht des Kassenwartes
4. Entlastung des Vorstandes
5. Entlastung des Kassenwartes
6. Bericht des Jagdpächters
7. Anfragen und Sonstiges
Anschließend an die Sitzung findet ein Jagdessen statt.
D. Knoll
Jagdvorsteher
Turn- und Sportgemeinschaft Zwackau e. V.
20 Jahre thüringisch-bayrische Kegelpartnerschaft
Seit nunmehr schon 20 Jahren währt die Partnerschaft der
Sportkegler vom SKC Schönesberg und der TSG Zwackau. Beim
„Gmoatag“ dem Auftakt zum 35. Ehekirchener Hochzeitsfest ehrte die Gemeinde Ehekirchen diese sehr rege Partnerschaft und
überreichte den „Motoren“ dieser Verbindung, mit dem ehemaligen Pillingsdorfern Bürgermeister und Kegelabteilungsleiter
Dietmar Haase aus Thüringen sowie dem Vorsitzenden Gregor
Martin vom Schönesberger Kegelverein, jeweils eine Dankesurkunde. Neben den regelmäßigen Besuchen hat insbesondere
der alljährliche gemeinsame Vereinsausflug einen sehr hohen
Triptis
- 23 -
Stellenwert. Dabei war es uns ganz wichtig, einen ganz kleinen
Anteil im 25. Jahr der friedlichen Revolution beizutragen und die
Einheit umzusetzen, indem man sich gegenseitig besucht bei
sportlichen Wettkämpfen und sich auch mal mit den Aufgaben
und Problemen der jeweils anderen Seite vertraut macht.
Beim Ehekirchener Hochzeitsfest sind die Thüringer Kegler stets
dabei und dürfen zurecht als „Stammgäste“ bezeichnet werden.
Erstmalig konnte der von unseren bayerischen Freunden gestiftete Pokal nicht mit nach Pillingsdorf zurückgebracht werden. Die
14 Sportler haben ihn für ein Jahr mit einem kleinen weinenden
Auge bei den Freunden gelassen, um 2015 erneut um ihn zu
kämpfen.
Ein besonderer Dank für die Unterstützung der Fahrt in den
Partnerkreis des Saale-Orla-Kreises gilt dem Vorstand der TSG
Zwackau und dem Saale-Orla-Kreis.
Nr. 3/2015
Tagungsordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht des Kassenführers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Diskussion
6. Abstimmung über Entlastung des Kassenführers
7. Abstimmung über Entlastung des Jagdvorstandes
8. Sonstiges
9. Abschlusswort
Wichtig: Alle Eigentümer / Vertreter legen einen aktuelle Nachweis (Grundbuchauszug) zwecks Abgleich Jagdkataster vor.
D. Kühn
Jagdvorsteher
Evangelisch-Lutherische Kirchspielgemeinde Triptis
Kindergarten Abenteuerland, Weltwitz
A, a, a, der Karneval ist da …
Traditionell zum Rosenmontag stieg in unserer Kita die große
Faschingsparty. Gut gelaunt und in tollen Kostümen wurde getanzt, gesungen und gelacht. Mitten im Faschingstrubel erschienen, wie in jedem Jahr, das Molbitzer Prinzenpaar mit seinem
Gefolge. Gespannt und mit funkelnden Augen verfolgten alle den
Wachaufzug der Leibgarde und dem Tanz der Funken. Wir bedanken uns mit unserem Schlachtruf „Welt-Witz“ und freuen uns
schon auf das nächste Jahr mit „Wuhle, Wuhle und Gack-Gack“.
Gleichzeitig möchten wir uns ganz herzlich bei den Eltern von
Felix bedanken, die uns für die Renovierung der Garderobe
mehrere Farbkübel zur Verfügung stellten und bei dem Vati von
Sarah für seine Hilfe beim Malern. Ein großes Dankeschön auch
an die Gemeinde Schmieritz, die uns die Renovierung noch im
alten Jahr ermöglichte.
Seit März sind wir, Dank eines neuen Laptops, auch online erreichbar: [email protected].
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Tömmelsdorf
Am 10.04.2015 findet unsere jährliche Versammlung der Jagdgenossen statt. Alle Jagdgenossen sind hierzu recht herzlich
eingeladen.
Beginn: 18.00 Uhr Jagdpachtauszahlung
19.00 Uhr Versammlung der Jagdgenossen
Ort: Klubraum der Gemeinde in Wüstenwetzdorf
Gottesdienste
Sonntag22.03.15
10.00 Uhr
Triptis, St. Florian
Sonntag 29.03.15 - Passionskonzert
17.00 Uhr
Triptis, St. Florian
Donnerstag02.04.15 - Gründonnerstag
19.30 Uhr Triptis, St. Florian Tischabendmahl
Freitag
03.04.15 - Karfreitag
15.00 Uhr Friedhofskirche St. Ulrich (m. A.)
Sonntag
05.04.15 - Ostersonntag
08.30 Uhr
Traun, Kirche (m. A.)
10.00 Uhr
Triptis,St. Marien-Kirche
Familiengottesdienst
10.00 Uhr Lemnitz, Kirche
10.00 Uhr
Weltwitz, Kirche (m.A.)
13.00 Uhr
Kopitzsch, Kirche (m. A.)
Montag
06.04.15 - Ostermontag
10.00 Uhr
Triptis, St. Marien-Kirche (m. A.)
14.00 Uhr
Schmieritz, Kirche (m. A.)
Sonntag12.04.15
10.00 Uhr
Triptis, St. Marien-Kirche (m. A.)
17.00 Uhr
Gospelgottesdienst
Sonntag19.04.15
10.00 Uhr
Triptis, St. Florian
Gemeindekreise
Frauenkreis Dienstag 14.04.15,
14.00 Uhr, Weltwitz, Pfarrhaus
19.30 Uhr
Triptis, Pfarrhaus
Seniorenkreis
Mittwoch 08.04.15,
14.00 Uhr
Triptis, Pfarrhaus
Mütterkreis Montag 20.04.15,
19.30 Uhr
Triptis, Pfarrhaus
14.00 Uhr
Weltwitz, Pfarrhaus
Kinderangebote im Gemeindezentrum Triptis (außer Ferien)
Christenlehre
Montag 20.04.15 14.30 Uhr Kl. 1-6
Montag 27.04.15 14.30 Uhr Kl. 1-3
Vorkonfirmanden- u. Konfirmandenunterricht (gemeinsam)
Donnerstag 23.04.15 16.00-18.00 Uhr im Gemeindehaus Neustadt
Kirchspielchor Triptis/Pillingsdorf
Mittwoch 25.03.15 19.30 Uhr, gemeinsame Probe in Neustadt
Montag 20.04.15 19.15 Uhr
Junge Gemeinde
Jeden Freitag 19.00 Uhr, Triptis, St. Florian
Triptis
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Ev.-Luth. Pfarramt Pillingsdorf
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten
und Gemeindeveranstaltungen
Sonntag, 22.03.2015
09:00 Uhr
Ottmannsdorf, Kirche
10:00 Uhr
Schönborn, Kirche
Sonntag, 29.03.2015
kein Gottesdienst im Kirchspiel
17:00 Uhr Gemeindezentrum St. Florian in Triptis, Passionsmusik
Gründonnerstag, 02.04.2015
18:00 Uhr
Mittelpöllnitz, Kirche (m.A.)
Karfreitag, 03.04.2015
09:00 Uhr
Rosendorf
10:00 Uhr Zwackau
17:00 Uhr Neunhofen, Kirche, Passionsmusik,
Karsamstag, 04.04.2015
21:00 Uhr
Dreitzsch; Kirche, liturgisch-musikalische Osternachtsfeier
Ostersonntag, 05.04.2015
09:00 Uhr
Wittchenstein, Kirche (m.A.)
10:00 Uhr Oberpöllnitz, Kirche mit Kita „Sonnenkäfer“
Ostermontag, 06.04.2015
09:00 Uhr
Burkersdorf, Kirche (m.A.)
10:00 Uhr
Pillingsdorf, Kirche (m.A.)
14:00 Uhr
Dreitzsch, Kirche (m.A.)
Sonntag, 12.04.2015
09:00 Uhr
Ottmannsdorf, Kirche
10:00 Uhr
Schönborn, Kirche
Sonntag, 19.04.2015
Kein Gottesdienst im Kirchspiel
Samstag, 25.04.2015
17:00 Uhr Wittchenstein, Kirche
Sonntag, 26.04.2015
09:00 Uhr Mittelpöllnitz, Kirche
10:00 Uhr Oberpöllnitz, Kirche
14:00 Uhr
Dreitzsch, Kirche
Gemeindenachmittage:
Mittwoch, 06.05.2015 um 14:00 Uhr in Dreitzsch (Gemeinderaum)
Katholisches Pfarramt St. Marien Neustadt/
Orla
Gottesdienste
Samstag, 21.03.
18.00 Uhr Triptis und Auma
Sonntag, 22.03./5. Sonntag der Fastenzeit
08.30 Uhr Neustadt
Samstag, 28.03.
18.00 Uhr Triptis (Palmweihe)
Sonntag, 29.03./Palmsonntag
08.30 Uhr Neustadt (Palmweihe und Prozession)
10.30 Uhr Auma (Palmweihe)
Gründonnerstag, 02.04.
19.00 Uhr letztes Abendmahl in Neustadt m. Fußwaschung,
Agape und Ölbergstunde
Karfreitag, 03.04.
15.00 Uhr Neustadt
Samstag, 04.04./Osternacht
21.00 Uhr Beginn der Osterliturgie in Neustadt
Sonntag, 05.04./Ostersonntag
08.30 Uhr Auma
10.30 Uhr Neustadt
18.00 Uhr Triptis
Montag, 06.04./Ostermontag
08.30 Uhr Neustadt
(für alle aus Auma und Triptis: Herzliche Einladung in die
Pfarrkirche Neustadt!)
Samstag, 11.04.
18.00 Uhr Triptis und Auma
Sonntag, 12.04./Weißer Sonntag
08.30 Uhr Neustadt mit Chor
Nr. 3/2015
Samstag, 18.04.
18.00 Uhr Triptis
Sonntag, 19.04.
08.30 Uhr Neustadt
10.30 Uhr Auma
Kreuzwegandacht:
Donnerstag, 26.03.; 17.30 Uhr in Neustadt
Friedensgebet:
Freitag, 17.04.; 18.15 Uhr Pfarrkirche Neustadt
Sonstige Veranstaltungen:
Beichtgelegenheiten:
28.03. ab 16.00 Uhr in Neustadt
ab 17.00 Uhr in Triptis (vor der Hl. Messe)
03.04. ab 14.00 Uhr in Neustadt bei Pfr. Ciopcia
Krankenkommunion:
26.03. vormittags Neustadt/nachmittags Dörfer
14.04. vormittags Triptis
Religionsunterricht:
17.04., 14.00 - 15.30 Uhr Religion Oberkurs Neustadt
Freitagskreis und Jugend:
27.03.; 17.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg in Pößneck
10.04.; 18.15 Uhr nach Kirche Osterfeuer im Pfarrgarten Neustadt - Herzliche Einladung an Alle!!! (Bitte anmelden!)
Bibelgespräch:
13.04.; 18.30 Uhr im Pfarrhaus Neustadt (nach der Hl. Messe)
Seniorennachmittag:
14.04., 14.00 Uhr Beginn mit Hl. Messe in Neustadt
Rätselhafte Heizkostenabrechnung?
Verbraucherzentrale prüft Plausibilität und hilft bei der Kostenkontrolle
Heizkostenabrechnungen erschließen sich dem Leser selten auf
den ersten Blick. Aber es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf
den Grund zu gehen. Die Verbraucherzentrale rät allen Mietern,
die eigene Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Bei
Unklarheiten sollten Verbraucher sich unabhängigen Rat bei den
Energieberatern der Verbraucherzentrale holen. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In Pößneck findet
die Beratung in der Gustav-Vogel-Straße 9 statt, in Bad Lobenstein am Markt 1 (Rathaus) und in Schleiz am Neumarkt 13 (Alte
Münze). Eine Terminvereinbarung ist jeweils auch möglich unter
0361 555140.