Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis Jahrgang 22 Samstag, den 21. März 2015 ������������ Nummer 3 Triptis -2- Nr. 3/2015 Verwaltungsgemeinschaft (VG) Triptis & Stadt Triptis Dienstgebäude: Markt 1, 07819 Triptis Telefon: 036482 359-0 Telefax: 036482 359-34 Internet: www.triptis.de E-Mail: [email protected] Sprechzeiten allgemein: (soweit nichts anderes erwähnt) Dienstag: 9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 / 13:00-15:00 Uhr Der Gemeinschaftsvorsitzende, der Bürgermeister und die Amtsleiter bitten auch während der Sprechzeiten um Terminabstimmung! In dringenden Angelegenheiten können Sie mit unseren Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren. Gemeinschaftsvorsitzender der VG Triptis, Ordnungsamtsleiter Herr Fischer Tel.: 35915 E-Mail: [email protected] Ordnungsamt Herr Winkler Tel.: 35921 E-Mail: [email protected] Frau Schott Tel.: 35921 E-Mail: [email protected] Einwohnermeldeamt Frau Röder Tel.: 35922 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Dienstag: 9:00-12:00 / 13:00-17:30 Uhr Donnerstag: 9:00-12:00 / 13:00-17:00 Uhr Freitag: 9:00-11:00 Uhr Bürgermeister der Stadt Triptis Herr Steffen (zu erreichen über Sekretariat) Sprechzeit: Dienstag (s.o.) Kulturamt Frau Tränkler Tel: 35923, E-Mail: [email protected] Archiv Herr Scheuch Tel.: 35920 Hauptamt/Kämmerei Leiterin Frau Lobsch Tel.: 35914 E-Mail: [email protected] Sekretariat Frau Jäger & Frau Ruppe Tel.: 35913 E-Mail: [email protected] Personal Frau Miethig Tel.: 35919 E-Mail: [email protected] Kita, Erziehungsgeld, Haushalte der Gemeinden Frau Müller Tel.: 35916 E-Mail: [email protected] Kasse VG & Stadt Frau Käppel Tel.: 35917 E-Mail: [email protected] Kasse Gemeinden Frau Pluntke Tel.: 35917 E-Mail: [email protected] Steuern Frau Köppel-Krause & Frau Reinhardt Tel.: 35918 E-Mail: [email protected] Standesamt, Hauptamt Frau Gruber Tel.: 35930 E-Mail: [email protected] Museum (zu erreichen über Kulturamt) Alte Neustädter Straße 2, 07819 Triptis Öffnungszeit: Sonntag 14:00 - 17:00 Uhr Bauamt/Liegenschaften Leiter Herr Gottschall Tel.: 35931 Frau Appeldorn Tel.: 35932 Kontaktbereichsbeamte der Polizeiinspektion Schleiz Herr Werner & Herr Goldmann Telefon: 35924, Sprechzeiten: Dienstag: 10:00-12:00 / 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr Schiedsstelle Herr Neidhardt Tel.: 48592 Aktuelles Achtung Hinweis in eigener Sache! Das Einwohnermeldeamt bleibt vom 24. - 27. März 2015 und das Standesamt am 24. und 25. März 2015 aus technischen Gründen geschlossen. Redaktionsschluss E-Mail: [email protected] Termine nach Vereinbarung Stadtbibliothek Frau Lange Tel.: 32234 Markt 8, 07819 Triptis E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Dienstag 10:00-18:00 Uhr Bauhof Herr Spors Tel.: 0171 7207183 Feuerwehr Tel.: 34844 Kommunaler Verkehrsüberwacher Herr Weichert (zu erreichen über Ordnungsamt) Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Impressum Rettungsleitstelle Saalfeld 03671 9900 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst 0361 67670 oder 01805 908077 bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Triptis Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen. de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Dieter Fischer, 07819 Triptis, Markt 1 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Notbereitschaftsdienst der Apotheken 0800 0022833 www.aponet.de Thüringer Energie Kundenzentrum Weida 036603 530 Kundenzentrum Eisenberg 036691 410 Kundenzentrum Schleiz 03663 4690 Abgabe der Manuskripte in der VG Triptis Thüringer Energienetze Störungsnummer ([email protected]): 02.04.2015 für Strom: 0361 73907390 für Erdgas: 0800 6861177 Erscheinungstag der April-Ausgabe des Stadtwerke Neustadt Amtsblattes der VG Triptis: 18.04.2015 036481 24747 Sämtliche Beiträge müssen der Verwal- Zweckverband Wasser / Abwasser Orla tung spätestens zum Redaktionsschluss 03647 46810 oder 0171 3662325 vorliegen! Später eingehende Beiträge können aus technischen Gründen nicht Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft berücksichtigt werden. Über Termin, Rah- Pößneck/Triptis mbH 0171 5122020 men und Umfang der Veröffentlichung ent- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen scheidet der Herausgeber. 08000 116016 Triptis - 3 - Nr. 3/2015 Standesamtliche Nachrichten (Ortsangaben = Wohnsitz) Sterbefälle - Helmut Manfred Fritz Steinert, 06.02.2015, Triptis OT Schönborn - Hans-Werner Willy Pluntke, 15.02.2015, Triptis - Herbert Machui, 17.02.2015, Triptis - - - - - - Martha Erna Sischka, 18.02.2015, Triptis Heinz Walter Ruder, 18.02.2015, Triptis Erich Adolf Manusch, 21.02.2015, ehemals Triptis Otto Schiller, 22.02.2015, Triptis OT Schönborn Peter Otto Rudolf Seebacher, 23.02.2015, Triptis Wanda Gertrud Rab, geb. Wrubel, 03.03.2015, Triptis Wir gratulieren All denen, die im kommenden Monat ein Hochzeitsjubiläum feiern, wünschen wir viel Glück und noch viele gemeinsame Jahre in bester Gesundheit. Die Stadt, die Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaft gratulieren den Altersjubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und wünschen noch viele schöne Jahre, Glück und Gesundheit. In Triptis mit den Stadt- bzw. Ortsteilen Burkersdorf, Döblitz, Hasla, Oberpöllnitz, Ottmannsdorf, Pillingsdorf und Schönborn 01.04. Doris Grube 01.04. Melitta Wotschofsky 02.04. Liane Lindauer 02.04. Gudrun Scheibe 02.04. Kurt Schneider 02.04. Reiner Wittig 03.04. Wolfgang Bauer 04.04. Peter Alker 04.04. Wolfgang Fölisch 04.04.Hans-Jürgen Kammacher 04.04. Gerda Letsch 04.04. Brigitte Mertsch 04.04. Helmut Reinhold 04.04. Helga Sauer 04.04. Ute Walthes 04.04. Ingrid Winter 05.04. Helga Kretzschmar 05.04. Anneliese Wöllner 06.04. Ursula Käppel 06.04. Anneliese Raubold 06.04. Ursula Röttelbach 06.04. Horst Wunnicke 07.04. Erika Meinhardt 07.04. Gerd Plank 07.04. Werner Zinke 08.04. Enno Emmrich 08.04. Ursula Valley 09.04. Adelheid Becher 09.04.Ingeburg Blechschmidt 09.04. Hans-Dieter Kaul 09.04.Hans-Joachim Manthey 09.04. Karin Reißig 09.04. Ursula Schumann 09.04. Waltraud Walter 10.04. Susanna Markfeld 10.04. Adda Möller 67 Jahre 82 Jahre 84 Jahre 67 Jahre 67 Jahre 74 Jahre 67 Jahre 74 Jahre 68 Jahre 71 Jahre 76 Jahre 71 Jahre 86 Jahre 74 Jahre 71 Jahre 66 Jahre 73 Jahre 83 Jahre 85 Jahre 68 Jahre 71 Jahre 75 Jahre 76 Jahre 65 Jahre 76 Jahre 68 Jahre 83 Jahre 75 Jahre 76 Jahre 76 Jahre 71 Jahre 71 Jahre 81 Jahre 83 Jahre 89 Jahre 75 Jahre 11.04. 11.04. 12.04. 12.04. 13.04. 13.04. 14.04. 14.04. 15.04. 15.04. 16.04. 16.04. 17.04. 17.04. 17.04. 17.04. 18.04. 18.04. 18.04. 19.04. 19.04. 20.04. 20.04. 20.04. 20.04. 20.04. 21.04. 21.04. 21.04. 21.04. 21.04. 22.04. 23.04. 23.04. 23.04. 23.04. 24.04. 25.04. 25.04. 25.04. 26.04. 26.04. 26.04. 26.04. 27.04. 27.04. 27.04. 27.04. 27.04. 27.04. 27.04. 28.04. 28.04. 29.04. Ruth Lohbauer Winfried Raubold Wolfgang Kölbel Karla Wolf Gerhard Bergner Ludwig Irlesberger Kurt Köchig Gerd Röttelbach Christa Kaul Manfred Struwe Werner Schmidt Jürgen Tränkler Anita Biehl Waltraud Hillebrand Ruth Müller Gerold Pietschmann Richard Gaipl Günter Schirmer Christel Schubert Gislinde Caprano Ursula Kastl Edeltraut Hennig Maria Henschel Rolf Herdegen Jürgen Kneller Gisela Scheibe Liane Fedrich Erdmann Linke Brigitte Lippold Hannelore Paeger Liesbeth Seemann Rosemarie Möller Rainer Bach Dieter Köllmer Annelies Machui Wolfgang Nagler Klaus Selle Ernst-Armin Carl Astrid Horn Loni Zwingelberg Lisbeth Göller Gerd Müller Lieselotte Scheffel Anna Veith Annemarie Albrecht Irmgard Hoffmann Günter Jinschek Gerhard Kolb Christel Leucht Jürgen Thaut Siegfried Thiele Jochen Knoll Roswitha Schulz Roland Egert 89 Jahre 71 Jahre 66 Jahre 81 Jahre 74 Jahre 65 Jahre 71 Jahre 73 Jahre 75 Jahre 72 Jahre 70 Jahre 67 Jahre 76 Jahre 84 Jahre 80 Jahre 81 Jahre 67 Jahre 85 Jahre 74 Jahre 77 Jahre 79 Jahre 78 Jahre 65 Jahre 74 Jahre 75 Jahre 77 Jahre 79 Jahre 70 Jahre 85 Jahre 67 Jahre 94 Jahre 72 Jahre 77 Jahre 74 Jahre 78 Jahre 79 Jahre 80 Jahre 70 Jahre 71 Jahre 89 Jahre 81 Jahre 73 Jahre 69 Jahre 97 Jahre 87 Jahre 77 Jahre 78 Jahre 76 Jahre 84 Jahre 68 Jahre 76 Jahre 74 Jahre 65 Jahre 84 Jahre 30.04. Dietmar Hildebrandt 30.04. Heinz Kurz 68 Jahre 71 Jahre In Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf 01.04. Irmgard Auerbach 85 Jahre 01.04. Manfred Rink 75 Jahre 07.04. Karla Herzer 81 Jahre 08.04. Ursula Bretschneider 70 Jahre 24.04. Elisabeth Lingenhöl 80 Jahre 28.04. Friedrich Steudle 89 Jahre In Geroda mit OT Geheege chenstein 04.04. Jutta Prager 09.04. Bernd Schneider 18.04. Inge Neufert 19.04. Ilona Hetzger 20.04. Margarete Würth und Witt82 Jahre 74 Jahre 86 Jahre 66 Jahre 76 Jahre In Lemnitz mit OT Leubsdorf 17.04. Klaus-Dieter Mertens 23.04. Gerd Nestvogel 25.04. Horst Beier 27.04. Adelheid Wirth 67 Jahre 65 Jahre 68 Jahre 69 Jahre In Miesitz mit OT Kopitzsch 03.04. Liane Kugel 18.04. Barbara Schulz 24.04. Jürgen Köbbel 27.04. Horst Schubert 76 Jahre 78 Jahre 68 Jahre 84 Jahre In Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf 03.04. Waltraud Zerr 66 Jahre 06.04. Bernhard Kohlschütter66 Jahre 09.04. Gerda Riesenkamp 65 Jahre 15.04. Roswitha Nicklas 66 Jahre 16.04. Helga Günther 67 Jahre 18.04. Roswitha Geithner 75 Jahre 30.04. Ehrenfried Staps 84 Jahre In Rosendorf mit OT Zwackau 30.04. Arno Rausch 79 Jahre In Schmieritz mit OT Traun und Weltwitz 02.04. Werner Kappe 78 Jahre 03.04. Gisela Linz 75 Jahre 03.04. Helma Rühlmann 66 Jahre 19.04. Ingrid Plöthner 75 Jahre 21.04. Gisela Schmidt 75 Jahre 23.04. Udo Rauh 65 Jahre 25.04. Martha Bökamp 94 Jahre 25.04. Volker Müller 66 Jahre Triptis - 4 - Hauptamt Achtung Hinweis in eigener Sache! Das Einwohnermeldeamt bleibt vom 24. - 27. März 2015 und das Standesamt am 24. und 25. März 2015 aus technischen Gründen geschlossen. Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Aufgrund der §§ 52 und 19 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) und der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Nr. 8 S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis in ihrer Sitzung am 25. November 2014 folgende Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis beschlossen, die hiermit erlassen wird. §1 Mitgliedsgemeinden, Name, Sitzgemeinde (1) Zur Stärkung ihrer Selbstverwaltungs- und Leistungskraft haben die Stadt Triptis und die Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Pillingsdorf, Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf auf der Basis des Verwaltungsgemeinschaftsvertrages vom 01.07.1992 in Verbindung mit dem Feststellungsbescheid des Landkreises Pößneck, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Pößneck Nr. 07/1992 eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet. (2) Der Verwaltungsgemeinschaft Triptis gehören die Stadt Triptis und die Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf an. Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen „Verwaltungsgemeinschaft Triptis”. (3) Der räumliche Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Triptis erstreckt sich auf das Gemeindegebiet ihrer Mitgliedsgemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Triptis ist die Stadt Triptis. §2 Dienstsiegel (1) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis führt kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. (2) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis führt als Dienstsiegel das Landessiegel. Im Siegel wird das Wappen des Freistaates Thüringen geführt. In der Umschrift steht im oberen Halbbogen „Thüringen” und im unteren Halbbogen „Verwaltungsgemeinschaft Triptis”. §3 Aufgaben (1) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis nimmt alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden gemäß § 47 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung wahr. (2) Im Rahmen der Ausführung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden gemäß § 47 Abs. 2 ThürKO obliegt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis die verwal- Nr. 3/2015 tungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse ihrer Mitgliedsgemeinden sowie die Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. (3) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis führt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach Absatz 2 als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinden aus. (4) Zu den Verwaltungsgeschäften nach Absatz 2 zählen insbesondere: 1. die Verwaltung der gemeindlichen Abgaben; 2. die Vorbereitung und Aufstellung der Haushaltspläne und der Bauleitpläne; 3. die Kassen- und Rechnungsgeschäfte: 4. die Zustellungs- und Vollstreckungsgeschäfte, soweit hierfür nach dem ThürVwZVG die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind; 5. die Vorbereitung der Sitzungen, Erstellen der Sitzungsvorlagen, der Sitzungsdienst und die fachliche Beratung der Bürgermeister, der Gemeinderäte und der Ausschüsse der Gemeinden; 6. die Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit Ausnahme von Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis oder zwischen Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft Triptis selbst; die bei einer gerichtlichen Vertretung für eine Gemeinde bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis anfallenden Kosten hat die vertretene Gemeinde zu übernehmen; 7. die Verwaltung der gemeindlichen Betriebe, Einrichtungen, Zweckverbände und Beteiligungen soweit bei diesen keine eigene Verwaltung eingerichtet ist und diese an die Verwaltungsgemeinschaft Triptis übertragen wurde; 8. die Planung und Bauleitung für einzelne Investitionsmaßnahmen; die jeweilige Gemeinde hat die Aufwendungen bei Maßnahmen, für die besondere Entgelte erhoben werden oder die Kosten, die Dritten auferlegbar sind, zu ersetzen. 9. die Vorbereitung und Ausführung der Bauleitplanung für die Mitgliedsgemeinden, 10.die Erfüllung der Belange einer geordneten baulichen Entwicklung der Mitgliedsgemeinden einschließlich der Mitwirkung in Bauantragsverfahren und in Denkmalschutzangelegenheiten nach den Entscheidungen der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, 11.der Vollzug der Satzungen und Verordnungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden einschließlich der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, 12.die Erfüllung der Aufgaben im Bestattungswesen und Brandschutz nach den Entscheidungen der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, 13.die Erfüllung der Belange der Mitgliedsgemeinden als Straßenbaulastträger (Sondernutzungen, Verkehrsbeschilderungen, Winterdienst, Baumaßnahmen zum Unterhalt der Straßen u.a.m.) nach den Entscheidungen der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, 14.die Erfüllung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, 15.die Erfüllung der Belange der Versorgung mit Energie, Gas und Wasser sowie der Abwasserentsorgung und der Abfallentsorgung, 16.die Mitwirkung bei der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebots an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. (5) Die der Verwaltungsgemeinschaft Triptis angehörenden Mitgliedsgemeinden können durch besondere Vereinbarungen (z.B. Zweckvereinbarungen, Dienstleistungsverträge) weitere einzelne Aufgaben und Befugnisse des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaft Triptis übertragen. (6) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis hat ihre Mitglieder bei der Erfüllung aller gemeindlichen Aufgaben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu beraten und zu unterstützen. §4 Mitwirkung der Gemeinden Die Mitgliedsgemeinden sind verpflichtet, die Verwaltungsgemeinschaft Triptis bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. §5 Organe der Verwaltungsgemeinschaft Die Organe der Verwaltungsgemeinschaft Triptis sind: Triptis - 5 - 1. die Gemeinschaftsversammlung und 2. der Gemeinschaftsvorsitzende. §6 Gemeinschaftsversammlung (1) Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt der Gemeinschaftsvorsitzende. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind die Bürgermeister kraft Amtes und je ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. (2) Das Stimmrecht der Mitgliedsgemeinde, das mehrere Stimmen umfasst, wird durch die entsprechende Zahl von Vertretern ausgeübt. Die Vertreter sind an Weisungen der Mitgliedsgemeinden gebunden; dies gilt nicht für Wahlen. (3) Für jedes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung ist von den Mitgliedsgemeinden ein Stellvertreter zu bestellen. (4) Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über die jährliche Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis und über die Höhe der jährlichen Umlage. Darüber hinaus entscheidet die Gemeinschaftsversammlung über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht kraft Gesetz Angelegenheiten des Gemeinschaftsvorsitzenden sind. §7 Gemeinschaftsvorsitzender (1) Der Gemeinschaftsvorsitzende vertritt die Verwaltungsgemeinschaft Triptis nach außen. (2) Der Gemeinschaftsvorsitzende leitet die Verwaltung und vollzieht die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung. (3) Die Zuständigkeiten des Gemeinschaftsvorsitzenden werden in der Geschäftsordnung geregelt. §8 Stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis wählt aus ihrer Mitte zwei ehrenamtlich tätige Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes. §9 Entschädigung, Auslagenersatz, Dienstaufwandsentschädigung (1) Die Gemeinschaftsvertreter erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 EUR für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung. Als Grundlage für die Auszahlung des Sitzungsgeldes dient die jeweilige Sitzungsniederschrift mit Anwesenheitsnachweis. Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden. (2) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen, (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten zusätzlich eine Pauschalentschädigung von 10,00 EUR pro volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt. (3) Der hauptamtlich tätige Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Triptis erhält als Dienstaufwandsentschädigung auf der Grundlage der Zahl der in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis lebenden Einwohner gemäß § 2 Abs. 2 der Thüringer Dienstaufwandsentschädigungsverordnung (ThürDaufwEV) in der jeweils geltenden Fassung 50 v. H. des im § 2 Abs. 1 ThürDaufwEV festgesetzten Höchstbetrages. § 10 Deckung des Finanzbedarfes (1) Die Verwaltungsgemeinschaft Triptis erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage, soweit ihre sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken. Nr. 3/2015 (2) Die Höhe der Umlage ist für jedes Haushaltsjahr durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung in der Haushaltssatzung festzusetzen. Zahlungstermine sind jeweils der 15. des Monats mit einem Zwölftel des Jahresbeitrages. Bis zum Erlass der Haushaltssatzung kann die Verwaltungsgemeinschaft Triptis zur Aufrechterhaltung des laufenden Dienstbetriebes eine vorläufige Umlage bis in Höhe der Umlage des Vorjahres erheben. (3) Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Stichtag für die Bemessung der Einwohnerzahl ist die bei der letzten Kommunalwahl zugrunde gelegte Einwohnerzahl. § 11 Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft der Verwaltungsgemeinschaft Triptis wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. § 12 Landesrechtliche Bestimmungen Der Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft, das Ausscheiden aus der Verwaltungsgemeinschaft sowie die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft werden im § 46 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) geregelt. § 13 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft Triptis werden öffentlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis bekannt gemacht. Das Amtsblatt trägt den Titel „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis“. (2) Zeit, Ort und Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung erfolgen durch Aushang an den Verkündungstafeln der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, wie sie in den Hauptsatzungen ihrer Mitgliedsgemeinden festgelegt sind. (3) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen, die durch die Verwaltungsgemeinschaft Triptis zu vollziehen sind, gilt Abs. 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. § 15 Sprachform, In- und Außerkrafttreten (1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (3) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 29.09.1995 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis vom 03.12.2001 außer Kraft. Triptis, den 09.03.2015 Fischer Gemeinschaftsvorsitzender Siegel Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Triptis geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Aktuelle Informationen des Fundbüros (Stand 02.03.2015) Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 102 sind folgende Fundsachen abgegeben worden: · ein iPhon, · ein Schlüsselbund und · ein Damenfahrrad, · ein einzelner Schlüssel, · ein Brillenetui, Triptis - 6 - · ein Fahrrad. Des Weiteren sind als vermisst gemeldet worden: · ein Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln, daran befindet sich ein Filzband mit der Aufschrift „ERV“ (Farbe: gelb-grün), · ein Schlüsselbund mit 6 oder 7 Schlüsseln und einer blauen Tasche, · ein blau-karierter Einkaufsbeutel, Inhalt: Personalausweis, AOK-Karte, · ein Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln, einem Taschenmesser daran und einem Anhänger, einer gelb gehäkelten Eule, · ein Handy Samsung GALAXY weiß mit schwarzer Hülle, · ein Handy Samsung GALAXY weiß mit Hülle im Zebradesign. Sollten Sie die genannten Gegenstände gesehen oder gefunden haben, so melden Sie sich bitte beim o. g. Fundbüro. Nr. 3/2015 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 8 ThürPflanzAbfV mit einem Bußgeld geahndet werden. Ort, Zeit und der Verantwortliche für die Verbrennung möchten bitte 2 Werktage vorher der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, unter den Telefonnummern 036482/359-0; 359-21, 359-13 oder im Zimmer 002, mitgeteilt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. Ordnungsamt Verbrennungszeitraum für Baum- und Strauchschnitt Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis weist darauf hin, dass der Verbrennungszeitraum für Baum- und Strauchschnitt, aufgrund der Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, veröffentlicht am 12. März 2010 in der Fassung der ersten Änderung vom 21. September 2010, veröffentlicht im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises am 08. Oktober 2010 für die Zeit vom 01.04.2015 bis 14.04.2015 (außer Sonn- und Feiertage) festgelegt wurde. Bezüglich der Verbrennung sind nachfolgend genannte Grundsätze und Gesichtspunkte unbedingt zu beachten: 1. Es darf nur trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden. 2. Die Verbrennung ist nur zulässig, wenn zur Beseitigung des Baum- und Strauchschnittes eine Nutzung der Grünabfallannahmestelle in Lemnitz (Agrarunternehmen Lieder) oder einer anderen Annahmestelle im Zuständigkeitsbereich des ZASO nicht zumutbar ist, das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden. 3. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 4. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. 5. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: - 1,5 km zu Flugplätzen, - 50m zu öffentlichen Straßen, - 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, - 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, - 100 m zu Waldflächen, - 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung, - 5 m zu Grundstücksgrenzen. 6. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen. 7. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flamme und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. 8. Das Material für die vorgesehene Verbrennung ist erst maximal 3 Tage vor dem Termin des Abbrennens am vorgesehenen Standort aufzuschichten. Material, das zu einem früheren Zeitpunkt abgelagert wurde, ist zum Schutz von Kleintieren (Igel, Vögel) umzusetzen. Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Punkte 2. bis 9. stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann aufgrund § 61 Abs. 1 Nr. GFAW mbH Regionalstelle Ostthüringen Friedrich-Engels-Straße 7 07545 Gera E-Mail: [email protected] Internet: www.gfaw-thueringen.de Telefon: 0365 - 82 42 315 Telefax: 0365 - 82 42 316 Beratertag der GFAW in Ihrer Region Die GFAW ist ein wichtiger Ansprechpartner in Thüringen, wenn es um die Umsetzung der Thüringer Arbeitsmarktpolitik geht. Im Auftrag der zuständigen Landesministerien setzen wir ESFRichtlinien und Förderprogramme des Freistaats Thüringen um. Neben der zentralen Einrichtung in Erfurt werden in den Regionen Büros betrieben, die es ermöglichen, ganz nah am Antragsteller leistungsstark zu agieren. Im Rahmen dieser regionalen Verantwortung werden auch regelmäßig Sprechtage in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Beratung von Existenzgründern. Folgende Angebote sind an den Sprechtagen vor Ort verfügbar: - die Beratung zu den Richtlinien der GFAW - Ausfüllhilfe bei Anträgen - Unterstützung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen - das Abstempeln von Originalbelegen - die Annahme von Unterlagen für die GFAW und - die Vermittlung von Ansprechpartnern der GFAW Die Berater informieren in individuellen Gesprächen und oftmals auch gemeinsam mit anderen Partnern, wie beispielsweise die IHK und der TAB. Der Beratertag im Landkreis Schleiz findet immer am letzten Dienstag im Monat, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr, im Landratsamt - Oschitzer Straße 4, in 07907 Schleiz, statt Folgende Termine sind für das 1.Halbjahr vorgesehen: 24.02.2015 31.03.2015 28.04.2015 26.05.2015 30.06.2015. Terminvereinbarungen bitte mit Frau Wagner LRA Schleiz (03663 488751) oder mit der Regionalstelle Ostthüringen unter (0365 824230) bzw. per Mail an [email protected] Sprechstunde des Jugendamtes Die Sprechstunden des Jugendamtes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Triptis finden ab diesem Jahr immer am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr im Rathaus, Markt 1 in Triptis im Zimmer 209 statt. Eine vorherige terminliche Abstimmung ist erforderlich! Wenden Sie sich dazu bitte an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend, Soziales und Familie/Jugendamt, Frau Schilling, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Telefon: 03663 488-964. Änderungen aus terminlichen Gründen vorbehalten! Triptis - 7 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Der Stadtrat der Stadt Triptis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der Stadt am 04.02.2015 vor. Mit Schreiben vom 23.02.2015 erfolgte gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO die rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung und die Würdigung des Haushaltsplanes 2015. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 104 ab dem 23.03.2015 für den Zeitraum von zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich. Haushaltssatzung der Stadt Triptis (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung und des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Triptis erlässt die Stadt Triptis folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.820.400,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 990.700,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 271 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf 500.000 EUR festgesetzt. §6 Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen verwendet werden. - Die Personalausgaben bilden einen eigenen Deckungskreis. - Die Ausgaben der Untergruppen 50, 51 und 5200 und der Untergruppen 5210 bis 65 sind in Unterabschnitten wie folgt deckungsfähig: Unterabschnitt 00 - 05 Allgemeine Verwaltung Unterabschnitt 11 Öffentliche Ordnung Unterabschnitt 13 Brandschutz Unterabschnitt 32 Heimatmuseum Unterabschnitt 352 Bibliothek Unterabschnitt 366 Heimatfeste Unterabschnitt 561 Turnhalle Nr. 3/2015 Unterabschnitt 57 - 59 Freibad, Park- und Grünanlagen Unterabschnitt 63 - 67 u. 77 Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Bauhof Unterabschnitt 73 Märkte Unterabschnitt 75 Friedhof Unterabschnitt 88 Marktschule - Die Ausgaben der Untergruppen 672 und 717 sind gegenseitig deckungsfähig innerhalb des Einzelplanes 4 - Soziale Sicherung Unterabschnitt 46 Einrichtungen der Jugendhilfe §7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Triptis, den 20.03.2015 Steffen Bürgermeister - Siegel - 6. Sitzung des Gemeinderates Am 05.03.2015 fand die 06. Sitzung des Gemeinderates Dreitzsch statt. Anwesend waren Gemeinderatsmitglieder sowie der Bürgermeister. Damit war die Beschlussfähigkeit gegeben. Die Sitzungsniederschrift der 05. Sitzung wurde einstimmig genehmigt. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 024/06/2015 über die finanzielle Unterstützung der Landfrauenarbeit für die Jahre 2014 und 2015. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7 davon anwesend:........................................................................ 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 6 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Beschluss Nr. 025/06/2015 über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Dreitzsch für das Haushaltsjahr 2015 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7 davon anwesend:........................................................................ 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 4 Nein- Stimmen:........................................................................... 1 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 Beschluss Nr. 026/06/2015 über den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2014 bis 2018 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7 davon anwesend:........................................................................ 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 5 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 Beschluss Nr. 027/06/2015 über die Vergabe der Bauleistung Brücke am Anger an die Firma Schwall+Mayer GmbH Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7 davon anwesend:........................................................................ 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 6 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Beschluss Nr. 028/06/2015 über die Zustimmung zum Bauantrag der Familie Militzer, Ortsstraße 41, Dreitzsch Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7 davon anwesend:........................................................................ 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 6 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Triptis - 8 - Beschluss Nr. 029/06/2015 über die Zustimmung einer Verfügung zur Deckung des Flächenbedarfs für öffentliche Anlagen nach § 40 Flurbereinigungsgesetz Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................... 7 davon anwesend:........................................................................ 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 6 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 gemeindliche Genehmigungen: Baumfällanträge Ranke Wieland Alsmannsdorf Fällung einer Esche Gerda Schmeißer Alsmannsdorf Fällung einer Blaufichte Andreas Woock Dreitzsch Fällung einer Koreatanne Salzmann Bürgermeister Aus der 8. Gemeinderatssitzung vom 06.01.2015 - nicht öffentliche Sitzung Am 06.01.2015 fand die 8. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 25-08/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 7. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2014 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 26-08/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinderates Geroda vom 10.12.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 27-08/2015: Dem Antrag auf Errichtung eines Betriebs- und Stallgebäudes auf dem Flurstück 94/58 in der Flur 3 Geroda wird nicht zugestimmt. Die Prüfung der Gemeinde, ob das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 (2) Baugesetzbuch genehmigt werden kann, fällt negativ aus. Die Gemeinde begründet diese Entscheidung damit, dass sie keine Zersplitterung / Zersiedlung des Kerngebietes wünscht. Eine Genehmigung dieses Bauvorhabens würde die bisherige Genehmigungspraxis der Gemeinde unterlaufen und hätte eine negative Beispielwirkung für zukünftige Bauvorhaben. Das Bauvorhaben ist somit nicht privilegiert. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Nr. 3/2015 Aus der 9. Gemeinderatssitzung vom 03.02.2015 - nicht öffentliche Sitzung Am 03.02.2015 fand die 9. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 28-09/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen, dass Frau Andrea Müller, Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, an der heutigen nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung teilnehmen kann. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 29-09/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 8. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.01.2015 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 30-09/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinderates Geroda vom 06.01.2015 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Aus der 11. Gemeinderatssitzung vom 04.03.2015 - öffentliche Sitzung Am 04.03.2015 fand die 11. Gemeinderatssitzung im Gemeindesaal Geroda, Ortsstraße 31, 07819 Geroda, als öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 33-11/2015: Die Mitglieder des Gemeinderates Geroda bestätigen die Niederschrift der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.01.2015 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 34-11/2015: Der Gemeinderat beschließt, die erhaltenen Mittel aus der Investitionspauschale entsprechend dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 vom 27.02.2014 im Haushaltsjahr 2014 für die Baumaßnahme Breitbandversorgung in der Haushaltsstelle 76103.94000 abzurechnen und den Beschluss-Nr. 17-05/2014 vom 22.10.2014 aufzuheben. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.: ............................................. 7 Triptis -9- anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.: .................................................. 7 Ja-Stimmen:............................................................................... 7 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Kühn Bürgermeisterin Bekanntmachung des Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Geroda am 8. März 2015 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Geroda hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. März 2015 das endgültige Ergebnis der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters im Wahlgebiet Gemeinde Geroda ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: 1. Zahl der Wahlberechtigten 207 2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 120 3. Zahl der ungültigen Stimmabgaben 8 4. Zahl der gültigen Stimmabgaben 112 2. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf die Bewerber lfd. Nachname, Kennwort Stimmen Nr. Vorname bzw. Träger des Bewerbers des Wahlvoroder der Bewerberin schlags 1 Kühn, Dagmar - Kühn 106 2 Reizner, Werner 5 3 Spindler, Katrin 1 3. Nach § 24 ThürKWG ist die Bewerberin Dagmar Kühn zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Geroda gewählt. Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses, die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, Oschitzer Straße 4 in 07907 Schleiz wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Geroda, den 9. März 2015 Steffen Winkler Wahlleiter Von 207 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Geroda nahmen 120 ihr Wahlrecht wahr. Dies ist eine Wahlbeteiligung von 57,97 %. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Geroda für ihre Wahlbeteiligung. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Wahlausschuss und dem Wahlvorstand für die reibungslose und gewissenhafte Durchführung der Wahl. Ich gratuliere Frau Dagmar Kühn sehr herzlich zu ihrer Wiederwahl. Steffen Winkler Wahlleiter Nr. 3/2015 dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Zimmer 104 ab 23.03.2015 für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich. Haushaltssatzung der Gemeinde Miesitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Miesitz die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 327.400,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.900,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 271 v.H. b) für die Grundstücke (B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuern 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 35.000,00 EUR festgesetzt. §6 Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan. Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Ausgaben in den Untergruppen - 400 - 450 - Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH, - 500/510/520/550 - Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH, - 521 - 581 ohne 550 60-65, 661, 67 ohne 679 -Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand für den ges. Verwaltungs-HH. Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen im gleichen Unterabschnitt verwendet werden. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde lag der Gemeinde am 12.02.2015 vor, der Einhaltung der Monatsfrist für Satzungsveröffentlichungen gemäß Thüringer Kommunalordnung wird entsprochen. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem Miesitz, den 20.03.2015 Gäbler Bürgermeisterin - Siegel - Triptis - 10 - Aus der 6. Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2014 - nicht öffentliche Sitzung Am 11. Dezember 2014 fand die 6. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819 Mittelpöllnitz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 5, später 6, stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 18-06/2014: Die Gemeinde stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes, in der Flur 5 Mittelpöllnitz, Flurstück 1/10, in der vorliegenden Form zu. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 5 Ja-Stimmen:................................................................................ 5 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 19-06/2014: Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates Mittelpöllnitz vom 27.11.2014 nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsund Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 5 Ja-Stimmen:................................................................................ 5 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Aus der 7. Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2015 - öffentliche Sitzung Am 29. Januar 2015 fand die 7. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819 Mittelpöllnitz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 21-07/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz beschließt aufgrund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 334.490,00 EUR und Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 163.500,00 EUR. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 22-07/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz beschließt aufgrund des § 22(3) und § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2018 als Anlage zum Haushaltsplan 2015. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Nr. 3/2015 Beschluss- Nr. 23-07/2015: Die Auftragsvergabe zur Erarbeitung eines Baugrundgutachtens erfolgt auf der Grundlage des geprüften und wirtschaftlichsten Angebotes vom 04.12.2014 an das Baugrundbüro Noack aus Nebelschütz, mit einer Auftragssumme von 2.231,00 EUR (netto). Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Aus der 7. Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2015 - nicht öffentliche Sitzung Am 29. Januar 2015 fand die 7. Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Mittelpöllnitz, Straße des Friedens 8, 07819 Mittelpöllnitz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst: Beschluss- Nr. 20-07/2015: Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 6. Sitzung des Gemeinderates Mittelpöllnitz vom 11.12.2014 nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amtsund Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz Gemeinderatsmitgl.:.................................................... 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Franz Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelpöllnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2015 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan einschließlich der Anlagen liegen während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Zimmer 105 vom 23.03.2015 bis zum 23.04.2015 zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis möglich. Haushaltssatzung der Gemeinde Mittelpöllnitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Mittelpöllnitz die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 334.490,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 163.500,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Triptis - 11 - §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 271 v.H. b) für die Grundstücke (B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuern 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.000,00 EUR festgesetzt. §6 Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan. Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden wie folgt für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Ausgaben in den Untergruppen - 400 - 450 Personalkosten für den ges. Verwaltungs-HH, - 500/510/520/550 Werterhaltung für den ges. VerwaltungsHH, - 521 - 581 ohne 550, 60-65, 661, 67 ohne 679 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand für den ges. Verwaltungs-HH. Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb eines Einzelplanes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinnahmen bei bestimmten Leistungen innerhalb eines Unterabschnittes können als Mehrausgaben zur Erbringung dieser Leistungen verwendet werden. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Mittelpöllnitz, den 12.03.2015 Franz Bürgermeister - Siegel - Aus der 5. Gemeinderatssitzung vom 08.12.2014 - nicht öffentliche Sitzung Am 08.12.2014 fand die 5. Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Zwackau, Zwackau 27, 07819 Rosendorf, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 25-05/2014: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf bestätigt die Niederschrift der 4. Tagung des Gemeinderates Rosendorf vom 19.11.2014 - nicht öffentlicher Teil. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 6 Ja-Stimmen: ............................................................................... 6 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 26-05/2014: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates Rosendorf vom 19.11.2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 6 Nr. 3/2015 Ja-Stimmen: ............................................................................... 6 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Aus der 6. Gemeinderatssitzung vom 10.02.2015 - öffentliche Sitzung Am 10.02.2015 fand die 6. Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Zwackau, Zwackau 27, 07819 Rosendorf, als öffentliche Sitzung statt. Mit der Bürgermeisterin waren 5 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 32-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf bestätigt die Niederschrift der 5. Tagung des Gemeinderates Rosendorf vom 08.12.2014 - öffentlicher Teil. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5 Ja-Stimmen: ............................................................................... 5 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 33-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt aufgrund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushaltes in Höhe von 140.460,00 EUR und den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 42.700,00 EUR. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5 Ja-Stimmen: ............................................................................... 5 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 34-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt aufgrund des § 22(3) und § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2018 als Anlage zum Haushaltsplan 2015. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5 Ja-Stimmen: ............................................................................... 5 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 35-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt, den Verkauf von Waldflächen zu einem Preis von 0,65 EUR/m2 und den Verkauf von Grünland für einen Preis von 0,60 EUR/m2. Das Los 1 beinhaltet das Flurstück 61/2 mit einer Größe von 2.858 m2 (Wald) und das Flurstück 61/1 mit einer Größe von 458 m2 (Grünfläche), Flur 2, Gemarkung Rosendorf, Mindestgebot 2.132,50 EUR. Das Los 2 beinhaltet das Flurstück 118/11 mit einer Größe von 3.284 m2, Flur 2, Gemarkung Rosendorf, Mindestgebot 2.134,60 EUR. Es erfolgt eine beschränkte Ausschreibung über die Bekanntmachung an den Schaukästen in der Gemeinde. Als Einsendeschluss für die Abgabe der Angebote gilt der 31.03.2015. Das Höchstgebot erhält den Zuschlag und muss über dem Mindestgebot liegen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5 Ja-Stimmen: ............................................................................... 5 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 36-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt in der heutigen Sitzung, den Anbau eines Lagerraumes an das Feuerwehrhaus Rosendorf nach vorliegender Baumappe (erstellt von Herrn Herklotz, Weltwitz). Triptis - 12 - Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5 Ja-Stimmen: ............................................................................... 5 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 37-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt in der heutigen Sitzung, den Beschluss- Nr.: 23-04/2014 für den Anbau eines Wohnraumcontainers an das Feuerwehrhaus in Rosendorf aufzuheben. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:........................................ 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.:............................................. 5 Ja-Stimmen: ............................................................................... 5 Nein-Stimmen: ........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Gerschner Bürgermeisterin Hinweis aus dem Steueramt: Die Hundesteuermarken können für alle angemeldeten Hunde ab sofort im Gemeindeamt bei der Bürgermeisterin Frau Gerschner oder in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, Zimmer 114 bei Frau Reinhardt zum Preis von jeweils 2,50 EUR abgeholt werden. Gerschner Bürgermeisterin Aus der 5. Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2015 - nicht öffentliche Sitzung Am 27. Januar 2015 fand die 5. Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung Schmieritz, Ortsstraße 29 in 07819 Schmieritz, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgender Beschluss wurde gefasst: Beschluss- Nr. 21-05/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die Niederschrift der 4. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2014 in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 6 Ja- Stimmen:............................................................................... 6 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Aus der 6. Gemeinderatssitzung vom 10. Februar 2015 - öffentliche Sitzung Am 10. Februar 2015 fand die 6. Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung Schmieritz, Ortsstraße 29 in 07819 Schmieritz, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss- Nr. 22-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt die Niederschrift der 5. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2015 in der vorliegenden Form. Nr. 3/2015 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 23-06/2015: Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates Schmieritz vom 27.01.2015 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 24-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt auf Grund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung der Gemeinde Schmieritz für das Haushaltsjahr 2015 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 435.310,00 EUR und Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushaltes in Höhe von 48.360,00 EUR. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 25-06/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Schmieritz beschließt auf Grund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2014 bis 2018 als Bestandteil des Haushaltsplanes 2015 der Gemeinde Schmieritz. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 26-06/2015: Die Vergabe der Bauarbeiten zur Teichentschlammung in Weltwitz erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes an die Firma Schwall + Mayer, Hoch- und Tiefbau GmbH, 07806 Neustadt/Orla. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 7 Nein- Stimmen:........................................................................... 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Beschluss- Nr. 27-06/2015: Die Vergabe der Leistung zum Ausschneiden der Pappeln am Sportplatz in Schmieritz erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes an die Firma Frank Seidel, Erd- und Schachtarbeiten, 07819 Schmieritz. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. Gemeinderatsmitgl.:.............................................. 7 anw. Anz. Gemeinderatsmitgl.:................................................... 7 Ja- Stimmen:............................................................................... 5 Nein- Stimmen:........................................................................... 1 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:............................................... 0 Blume Bürgermeister Triptis - 13 - Aus der 3. Gemeinderatssitzung vom 26. November 2014 - nicht öffentliche Sitzung Am 26. November 2014 fand die 3. Gemeinderatssitzung im Klub der Gemeinde, Wüstenwetzdorf 22, 07819 Tömmelsdorf, als nicht öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 6 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss Nr. 05-03/2014: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf bestätigt die Niederschrift der 30. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2014. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 6 Ja-Stimmen: .............................................................................. 6 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Beschluss- Nr. 06-03/2014: Der Gemeinderat bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung zur Niederschrift der 30. Sitzung des Gemeinderates Tömmelsdorf vom 21. Mai 2014 - nicht öffentliche Sitzung. Somit können die Beschlüsse aus dieser Niederschrift gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 6 Ja-Stimmen: .............................................................................. 6 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Aus der 4. Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2015 - öffentliche Sitzung Am 18. Februar 2015 fand die 4. Gemeinderatssitzung im Klub der Gemeinde, Wüstenwetzdorf 22, 07819 Tömmelsdorf, als öffentliche Sitzung statt. Mit dem Bürgermeister waren 7 stimmberechtigte Personen anwesend. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss Nr. 15-04/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf bestätigt die Niederschrift der 3. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. November 2014. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7 Ja-Stimmen: .............................................................................. 7 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Beschluss Nr. 16-04/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt aufgrund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushaltes in Höhe von 124.280,00 EUR und den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 28.000,00 EUR. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7 Ja-Stimmen: .............................................................................. 7 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Nr. 3/2015 Beschluss Nr. 17-04/2015: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt aufgrund des § 22(3) und § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2018 als Anlage zum Haushaltsplan 2015. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7 Ja-Stimmen: .............................................................................. 7 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Beschluss Nr. 18-04/2015: Die Vergabe der Bauarbeiten für die geplanten Trockenbau- und Dämmarbeiten im Wohnhaus der Gemeinde in Wüstenwetzdorf erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vom 6. Februar 2015 an die Firma Bauservice Marcus Michel mit einer Auftragssumme von 6.661,08 EUR (brutto). Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7 Ja-Stimmen: .............................................................................. 7 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Beschluss Nr. 19-04/2015: Die Vergabe der Einbauarbeiten für die geplante Heizungsanlage im Wohnhaus der Gemeinde in Wüstenwetzdorf erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vom 09.02.2015 an die Firma Jaschonek Installation aus 07819 Lemnitz mit einer Auftragssumme von 7.406,44 EUR (brutto). Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ....................................... 7 anw. Anz. der Gemeinderatsmitgl.: ............................................ 7 Ja-Stimmen: .............................................................................. 7 Nein-Stimmen: .......................................................................... 0 Stimmenthaltungen:................................................................... 0 pers. beteiligt aufgr. § 38 ThürKO:.............................................. 0 Faulwetter Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen Triptis - 14 - Nr. 3/2015 Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Triptis Veranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis (unter Vorbehalt) seit 28.11.14 vom 08.03. März 15 21.03. 25.03. 26.03. 27.03. 28.03. 29.03. 29.03. April 15 04.04. 04.04. 06.04. 07.-10.04. 09.04. 17.-19.04. 18.04. 18./19.04. 19.04. 30.04. 30.04. Mai 15 01.05. 02.05. 03.05. 08.05. 16./17.05. 29.-31.05. Juni 15 19.-21.06. 26.-29.06. 26.-28.06. 26.-28.06. 27.-28.06. Juli 15 09.07. 22.07. Aug. 15 01.-02.08. 29.-30.08. 30.08. Sep. 15 05.09. 05.09. 13.09. sonntags 1417 Uhr sonntags 1417 Uhr Uhrzeit 07:30 19:30 Triptis, Alfred-Ehrhardt-Haus A. E. Stiftung - Alfred-Ehrhardt: Portugal 1951-1961 Fotografie und Film Sonderausstellung Triptis, Alte Neustädter Straße 3 Sonderausstellung „Fliegl‘„ Ort Veranstaltung Triptis, Am Wassergarten RGZV - Kleintiermarkt Triptis, Markt 8 Stadtbibliothek - Buchvorstellung: Hans Thiers „Mordfälle im Bezirk Gera“ 18:00 Triptis, Kita, Am Postberg 10 Diakonieverein - Infoabend „Pflegebedürftig was nun“ Thüringer Bachwochen e. V. - Lange Nacht der Hausmusik 18:30 Triptis, Gemeindez. St. Florian Duo ABAH + Gäste 18, 20, 22 Uhr Lemnitz, Auf dem Terlich 12 Familie Lämmer lädt ein zur Hausmusik mit Freunden und Gästen 13:00 Triptis, Sportlerheim SV Grün-Weiß Triptis e. V. - Osterbasteln 14:00 Triptis, Markt Ostereierfest 17:00 Triptis, Gemeindez. St. Florian Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik und Lesung zur Passion Uhrzeit Ort Veranstaltung 07:30 Triptis, Am Wassergarten RGZV - Kleintiermarkt 21:00 Dreitzsch, St.-Johannes-Kirche Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik und Lesung zur Passion 14:00 Zwackau, Heimatverein „Heideland“ Zwackau e. V. - Osterwanderung Triptis, Turnhalle Sportallee Blitz e. V. - Breakdance-Workshop 14:00 Triptis, Platz der Jugend 1 Geburtstag des Monats - (Januar, Februar, März) Wittchenstein, am Feuerwehrgerätehaus Dorf- und Vereinsfest Triptis, Am Wassergarten RGZV - Kleintiermarkt Triptis, Am Sandberg Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - Läufe zur Nordbayernserie, Thüringer Meisterschaft, Sachsen Meisterschaft 17:00 Triptis, Rathaussaal 52. Rathauskonzert - Michéle Rödel - Arien und Lieder zum Frühling aus Oper und Operette Triptis, Markt Feuerwehrverein Triptis e. V. - Maibaumsetzen 17:00 Geroda, am Spielplatz Maibaumsetzen mit anschließenden Hexenfeuer Uhrzeit Ort Veranstaltung 13:00 Triptis, Rudolf-Harbig-Sportplatz SV Grün-Weiß Triptis e. V./Stadt Triptis - Maipokal-Turnier im Kleinfeldfußball 07:30 Triptis, Am Wassergarten RGZV - Kleintiermarkt Zwackau TSG Zwackau e. V. - 2. Hainberglauf 18:00 Triptis, Kita, Am Postberg 10 Diakonieverein - Vortrag „Demenz ABC Zur Herzensbildung“ Triptis, Am Sandberg Motorsportclub Triptis e. V. - Moto-Cross - German-CrossCountry-Meisterschaft Triptis Stadtfest der Stadt Triptis Uhrzeit Ort Veranstaltung Mittelpöllnitz Dorf- und Feuerwehrvereinsfest Zell (Mosel) Weinfest „Zeller Schwarze Katz“ Pößneck Thüringentag Geroda Dorf- und Vereinsfest Zwackau TSG Zwackau e. V. - 50 Jahre Abteilung Fußball Uhrzeit Ort Veranstaltung 14:00 Triptis, Platz der Jugend 1 Geburtstag des Monats - (April, Mai, Juni) 17.00 Triptis, Stadtkirche St Marien Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Orgelwandelkonzert mit Matthias Krünert 18:30 Dreitzsch, St.-Johannes-Kirche Frauenkirchenkantor Dresden Uhrzeit Ort Veranstaltung Schönborn Feuerwehrverein - Dorf- und Feuerwehrvereinsfest Schönborn/ Ottmannsdorf Triptis, Burkhardtstraße 45 Feuerwehrverein Triptis e. V. - Tag der offenen Tür 17:00 Mittelpöllnitz, Kirche Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum Erntedank Uhrzeit Ort Veranstaltung 10:00 Oberpöllnitz, Am Storchennest 1. Triptiser Stadt- und Festverein/SV Grün-Weiß - 11. Triptiser Stadtwaldlauf 19:30 Triptis, Gemeindez. St. Florian Evang.-Luth. Kirchgemeinde - OPEN AIR KONZERT - Christliche Rockmusik - besinnlich oder rockig mit harten Gitarrenriffs 17:00 Schmieritz, Kirche Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Gospelkonzert mit dem Gospelchor „Something Red“ Triptis - 15 - 25.-27.09. Triptis, Porzellanium 27.09. 17:00 Lemnitz, Kirche Okt. 15 08.10. 10.10. Nov. 15 29.11. 29.11. Dez. 15 12.12. Uhrzeit 14:00 20:00 Uhrzeit 14:00 18:00 Uhrzeit 17:00 Ort Triptis, Platz der Jugend 1 Triptis, Schützenhaus Ort Triptis, Markt Triptis, Stadtkirche St. Marien Ort Weltwitz, Kirche „Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Lämmersgrund“ Einladung zur Jahresvollversammlung 2015 am: Sonnabend, den 21.03.2015 von: 09:30 bis 11:30 Uhr in: Moderwitz - Vereinsheim Tagesordnung: 1. Begrüßung der Mitglieder 2. Verlesen des Protokoll aus der Jahreshauptversammlung von 2014 3. Kassenbericht des Jahres 2014 4. Aufwandsentschädigung für Vorstandsarbeit 5. Antrag Entlastung des Vorstandes 6. Beitragszahlung 2015/ 2016 7. Satzungsänderung Diskussion und Beschluss neue Satzung der FBG Lämmersgrund 8. Informationen zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung durch Frau Burkert 9. Mitgliedsbeitragsänderung Forstwirtschaftliche VereinigungBeschluss 10.Kostenreduzierung - Disposition der forsttechnischen Ausrüstung in der FBG 11.Rückblick auf Maßnahmen aus 2014 durch Revierleiter Herrn Engler 12.Informationen zur AöR ThüringenForst (Beförsterungsverträge) 13.Mitgliederinformation Neuaufnahme und Austritt 14.Allgemeine Diskussion; Probleme und Anliegen der Mitglieder 15.Zusammenfassung der Beschlüsse und Vortrag an die Mitglieder Alfred Engelmann Vorstand Zweckverband Wasser und Abwasser 07381 Pößneck Im Tümpfel 3 Telefon 0 36 47 - 46 81-0 Telefax 0 36 47 - 42 04 42 Werte Kundinnen, werte Kunden! Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch unser Vertragsunternehmen erfolgen: UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH Waldstraße 11, 07806 Neunhofen Telefon 03 64 81 / 84 77 0 Nr. 3/2015 KUNST.WERK - 3. Kunstmesse im Saale-Orla-Kreis für Bildende und Angewandte Kunst - Marktplatz für Künstler und Besucher Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Jugendliche aus unserer Region im Konzert Veranstaltung Geburtstag des Monats - (Juli, August, September) Weinfest der Stadt Triptis Veranstaltung Weihnachtsmarkt Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musik zum 1. Advent Veranstaltung Evang.-Luth. Kirchgemeinde - Musikalische Bläserandacht Telefax 03 64 81 / 84 77 22 Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca. 1 cbm pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert, der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens. Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte direkt an das Entsorgungsunternehmen. Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit). Sollte im Rahmen Ihres Wartungsvertrages die Schlammentsorgung nicht notwendig sein, bitten wir um kurzfristige telefonische Information sowie Übersendung des entsprechenden Nachweises. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu Terminverschiebungen kommen. Diese werden Ihnen ggf. kurzfristig mitgeteilt. Abfuhrtermine ab jetzt auch im Internet unter www.zv-orla. de abrufbar. Döblitz Mühlenweg 1 bis 3 Mühlenweg 4 Miesitzer Weg 1, Pumpwerk Fernwasser Thomas-Müntzer-Straße 1a bis 11 Döblitzer Straße 2, 14 Hasla Ortsstraße 1 bis 11 Schönborn Ortsstraße 1 bis 2 + IG Indianistik Ortsstraße 3 bis 31 + Wochenendsiedlung Ottmannsdorf Ortsstraße 1 bis 19 Ortsstraße 20 bis 25 Burkersdorf Ortsstraße 2 bis 12 Pillingsdorf Ortsstraße 1 bis 20 Ortsstraße 20 bis 31 Lohmühle 1 bis 2 Geroda Ortsstraße 1 bis 7 a Ortsstraße 8 bis 17 Ortsstraße 18 bis 31 Ortsstraße 32 bis 37 Geheege Ortsstraße 2 Wittchenstein Ortsstraße 1 bis 8 Ortsstraße 9 bis 20 Ortsstraße 21 bis 26 Lemnitz Von-der-Gabelentz-Straße 1 Leubsdorf Ortsstraße 24 bis 29 Ortsstraße 30 bis 42 Schmieritz Ortsstraße 1 bis 8 Ortsstraße 9 bis 27 Ortsstraße 29 bis 31 23.03.2015 24.03.2015 25.03.2015 25.03.2015 30.03.2015 31.03.2015 01.04.2015 01.04.2015 07.04.2015 08.04.2015 08.04.2015 13.04.2015 14.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 20.04.2015 27.04.2015 27.04.2015 27.04.2015 28.04.2015 06.05.2015 11.05.2015 12.05.2015 Triptis - 16 - Information des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla hier: Information über die Trinkwassergüte der Gemeinden Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf, Geroda mit OT Wittchenstein und OT Geheege, Lemnitz mit OT Leubsdorf, Miesitz mit OT Kopitzsch, Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf, Rosendorf mit OT Zwackau, Schmieritz mit OT Traun und OT Weltwitz, Tömmelsdorf mit OT Wüstenwetzdorf, Triptis mit OT Döblitz, OT Hasla, OT Oberpöllnitz, OT Ottmannsdorf, OT Pillingsdorf mit Burkersdorf und OT Schönborn Entsprechend den Festlegungen der gültigen Trinkwasserverordnung ist der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla verpflichtet, die Güteparameter des anstehenden Trinkwassers zu veröffentlichen. Die Trinkwasserbereitstellung wird über die Thüringer Fernwasserversorgung/Wasserwerk Zeigerheim gesichert. Die Güteparameter entsprechen der gültigen Trinkwasserverordnung. Zum vorsorglichen Gesundheitsschutz und zur Sicherung der mikrobiologischen Güteparameter wird dem Trinkwasser Natriumhypochloritlauge zudosiert. In Auswertung der DIN 50930 - „Korrosion metallischer Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer“, hier insbesondere Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit - empfehlen wir keinen Einsatz von feuerverzinktem Material in der Hausinstallation. Zur Information einige wichtige Güteparameter des bereitgestellten Trinkwassers: Parameter Einheit Richtwert/Mittel Grenzwert wert 2014 Zeigerheim pH-Wert 6,5 - 9,5 8,50 Calcitlösevermögenmg/l 5,00 -1,41 Karbonathärte mmol 0,60 Gesamthärte mmol 0,90 Trübung NTU1,00 0,03 Nitrat mg/l50,00 3,90 Nitrit mg/l0,10 <0,001 Ammonium mg/l0,50 <0,010 Eisen mg/l0,20 <0,001 Mangan mg/l0,05 0,006 Sulfat mg/l240,0023,60 Natrium mg/l200,0014,10 Calcium mg/l 28,40 Magnesium mg/l 3,70 E-Coli in 100 ml 0 0 Coliforme Keime in 100 ml 0 0 Keimzahl 22° C KBE/ml 100 0 Keimzahl 36° C KBE/ml 20 0 Leitfähigkeit µS/cm2500 253 Fluorid mg/l1,50 <0,10 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla „www.zv-orla.de“ oder im Eigenbetrieb des Verbandes in Pößneck, Im Tümpfel 3, Telefon 03647/4681-0. Thüringer Forstamt Neustadt a.d.Orla Ab in den Wald: Das Forstamt lädt ein! Am Freitag, den 24.04.2015 lädt das Forstamt zu einer Exkursion zum Thema Wiederbewaldung nach Schneebruch, Insektenbefall und Sturmschäden ein. Wir möchten informieren zu Aufforstungen, Vermeidung von Wildschäden, Forstwege und ihre Notwendigkeit, Herausforderung durch Klimawandel und Fragen, die Sie bewegen. Eingeladen sind alle interessierten Waldbesitzer, Waldbesucher und Jäger. Wir treffen uns um 16.00 Uhr am Kreuzweg, zwischen Kleindembach und Langendembach (Eingang Noßbach). Für Samstag, den 25.04.2015 lädt das Forstamt zu einer Exkursion ein zu den Themen Waldbewirtschaftung am Steilhang, Durchforstung und Bestandesaufschluss, Laubholz unter Fichtenschirm, wie geht’s weiter? Nr. 3/2015 Angesprochen sind auch hier alle interessierten Waldbesitzer, Waldbesucher und Jäger. Treff ist um 9.00 Uhr auf dem Parkplatz in Schmorda. Vorankündigung: Der „4. Tag des Holzes“ in Wernburg/Seebach findet am Sonntag, den 11. Oktober 2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. 4. Ostereierfest in Triptis Die Triptiser Brunnengeister laden recht herzlich zum 4. Ostereierfest am Sonntag, den 29.03.2015 ein. Ab 14 Uhr gibt es auf dem Marktplatz einiges zu erleben. Ob Osterhase, Hüpfburg, Spiel- und Bastelmeile, Hasenstreichelzoo sowie Leckereien vom Grill und Detscherofen und noch vieles mehr - es ist für jeden etwas dabei. Wir hoffen auf schönes Wetter und freuen uns auf Ihren Besuch. 52. Rathauskonzert Am Sonntag, den 19.04.2015 findet um 17 Uhr das 52. Rathauskonzert im Rathaussaal der Stadt Triptis statt. Wir begrüßen an diesem Abend die Sopransängerin Michéle Rödel, die bereits im Jahr 2010 zu Gast bei uns war. Michéle Rödel arbeitet vornehmlich als Konzertsängerin und beherrscht ein Repertoire von etwa 300 Arien und Liedern aus Oper und Operette, klassischem deutschen und internationalen Liedgut sowie die Sopran- als auch Mezzosopranpartien kirchenmusikalischer Werke. Als einzige deutsche Sängerin unter weltweit hunderten von Bewerbern wurde Michéle Rödel zur Teilnahme am 38. Maria Callas Grand Prix/ Opera in Athen im Oktober 2014 ausgewählt. Karten erhalten Sie im Rathaus Zimmer 003. Ehejubiläum in Triptis Die Triptiser Ilse und Manfred Schulz feierten am 05.02.2015 das Fest der Diamantenen Hochzeit. Landrat Thomas Fügmann, Bürgermeister Berthold Steffen und Manuela Tränkler vom Kulturamt gratulierten herzlichst zu dem Jubiläum. Wir wünschen dem Ehepaar für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit. Triptis - 17 - Wandergesellen auf der Walz Seit der Deutschen Einheit sieht man sie wieder: die Wandergesellen oder auch Tippelbrüder genannt. Hierbei handelt es sich um Zimmerleute, Tischler, Dachdecker, Maurer u. a. Handwerker die auf Wanderschaft gehen, auf die „Walz“ oder auch „Tippelei“ genannt. Die Wurzeln reichen bis in das Mittelalter zurück, damals war es eine Art Wissenstransfer. An Stelle der Zünfte wird die Walz seit Ende des 19. Jahrhunderts von so genannten Schächten getragen. Nicht immer hatten es die Wandergesellen einfach: im 1. Weltkrieg wurde das Wandern der Gesellen unterbrochen, im 2. Weltkrieg wurden viele Männer für das Militär eingezogen und die Freiheitsliebe stand im Konflikt mit der Politik des Nationalsozialismus, zu DDR-Zeiten war das zünftige Reisen verboten. Nur noch etwa 1 - 2 % aller Gesellen pflegen heute noch diesen Brauch. Hauptsächlich geht es darum neue Arbeitstechniken zu erlernen, Lebenserfahrungen zu sammeln und neue Regionen kennenzulernen. Um in einen Schacht aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es werden nur freie, ungebundene, schuldenfreie, unverheiratete, kinderlose und möglichst unter 30 Jahre alte Gesellen mit gültigem Gesellenbrief aufgenommen, die die deutsche Sprache verstehen. Während ihrer Wanderschaft geben sie ihr Ehrenwort nach den Statuten des Schachtes zu leben. Die Reisezeit der Freien Voigtländer beträgt beispielsweise mindestens 2 Jahre und einen Tag, bei anderen Schächten auch 3 Jahre und ein Tag teilweise weltweit unterwegs. Dabei dürfen sie während dieser Zeit ihrem Heimatort nicht näher als 60 - 50 km kommen. Es ist ihnen untersagt, an politischen Krawallen und Demonstrationen teilzunehmen, auch der Konsum von Drogen ist verboten. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Handys und die Nutzung des Internets gelten als verpönt. Mindestens drei Viertel ihrer Wanderzeit sollen sie in Arbeit verbringen, wobei Schwarzarbeit nicht erlaubt ist. Sie übernachten in Herbergen, bei Handwerksunternehmen und mitunter auch mal unter freiem Himmel (auf einer Bank in unserem Park). Man erkennt sie an der typischen Bekleidung, meist schwarze Schlaghose aus Cord, Jacke, Weste, weißes Hemd, Hut, Schlips und Wanderstab. Kleine Unterschiede der einzelnen Zünfte gibt es allerdings: Schwarze Schlipse kennzeichnen die „Rechtschaffenen Gesellen“, rote den „Fremden Freiheitsschacht“ und blaue die „Rolandsbrüder“, keine Schlipse, dafür goldene Nadeln tragen die „Freien Vogtländer“. Jedoch treten sie immer höflich und sauber auf. Alles was sie bei sich tragen an Wäsche und Werkzeug ist verstaut in der Charlottenburger (ein bedrucktes Tuch in dem alles eingewickelt ist). Auch im Triptiser Rathaus machen die Wandergesellen gern Halt, auch Frauen durften wir darunter schon begrüßen. Meist werden sie vom Bürgermeister selbst empfangen. Anfang Februar waren das die Zimmerleute Felix Behrendt aus Brockstedt bei Neumünster und Christoph Wyss aus Braunwald südlich von Zürich (Schweiz), beide Zimmerleute. Zunächst, noch bevor sich die Gesellen setzen, wird ein Gruß ausgesprochen, den wir diesmal auf schwizerdütsch hörten. Während ihres kurzen Aufenthaltes berichteten sie über ihr Handwerk, ihre Reise, von wo sie kommen und wohin es gehen soll. Felix Behrendt und Christoph Wyss die sich erst vor kurzem getroffen hatten, kamen von Gera Nr. 3/2015 und wollten noch am selben Tag in Richtung des Voigtlandes nach Plauen ziehen, in die Gegend, in der die Gesellschaft der Freien Voigtländer Deutschlands ihre Wurzeln hat. Doch bevor sich die Wandergesellen gebührend mit einem weiteren Spruch mit den besten Dankeswünschen verabschiedeten, erhielten sie ein kleines Wandergeld und einen Eintrag in ihr Wanderbuch. Üblicherweise sind dies der Siegelabdruck der Gemeinde, das Datum und die Unterschrift des Bürgermeisters. Hier in Triptis wird auch noch ein Spruch hinzugefügt: „Das Wandern ist des Burschen Pflicht, sonst lernen sie ihr Handwerk nicht. Sie wandern durch die weite Welt, von uns gibt’s dafür ein wenig Geld. Nun zieh sie weiter, „WIR WÜNSCHEN VIEL GLÜCK“ auf dem nächsten Wegestück. Sollte Ihnen demnächst mal ein oder mehrere Wandergeselle/n begegnen, so denken Sie bitte daran, dass es sich um ehrbare und rechtschaffene Menschen handelt, die einer schönen und alten Tradition nachgehen und für eine kleine Unterstützung dankbar sind. „Jagdgenossenschaft Ottmannsdorf/Hasla“ Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Der Jagdvorstand lädt zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder (Eigentümer von jagdbaren Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf) der Jagdgenossenschaft Ottmannsdorf/Hasla am Freitag, den 24.04.2015 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Renthendorf ein. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Ausführungen der Jagdpächter zum Jagdgeschehen 4. Bericht über die Finanzentwicklung in der Jagdgenossenschaft 5. Entlastung des Vorstandes 6. Entlastung des Kassenführers 7. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 8. Diskussion und Sonstiges Anschließend findet das gemeinsame Jagdessen statt. Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen: Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Marcus Michel Jagdvorsteher Stadtbibliothek Stadtbibliothek Triptis „Das Paradies habe ich mir immer als eine Art Bibliothek vorgestellt.“ Jorge Luis Borges (1899-1986), argentinischer Dichter Lesen und Lernen Die Bibliothek fördert die Freude am Lesen und Lernen und sie unterstützt Menschen in allen Lebensphasen. Ein Schwerpunkt der Bibliotheksarbeit liegt in der Förderung der Lesekompetenz, dem mit einem ansprechenden Angebot an Kinder- und Jugendbüchern und der Kooperation mit den Kindergärten und Schulen Rechnung getragen wird Foto: Jäger, VG Triptis Christoph Wyss, Berthold Steffen und Felix Behrendt Jahresausleihe 2014 Medienart Belletristik Ausleihe Anteil in % 6.84021,5 Triptis Kinder- und Jugendliteratur Sach- und Fachliteratur Tonträger Zeitschriften DVD’s und Videos CD-ROM Spiele Summe: - 18 - 3.542 12,9 1.866 6,6 5.01817,8 5.26918,6 6.150 21,7 1930,7 510,2 28.173 Medieneinheiten 1993 -2014 Ausleihen 2004 - 2014 Nr. 3/2015 Ankündigung Mordfälle im Bezirk Gera eine Lesung mit Kriminalrat a. D. Hans Thiers Kriminalromane gibt es zu Hauf. Die von Hans Thiers beschriebenen Fälle sind allerdings nicht seiner blühenden Phantasie entsprungen. In seinem Buch “Mordfälle im Bezirk Gera” berichtet er von authentischen Tötungsverbrechen. Der ehemalige Leiter der Mordu n t e r s u c h u n g s ko m m i s s i o n (MUK) des Bezirkes Gera berichtet über die Aufdeckung, Aufklärung und Untersuchung authentischer Mordfälle im Zeitraum 1973-1990. Er führt uns an Tatorte voller Grauen und zwischenmenschlicher Tragödien. Das Buch erschien im August 2014 und ist seitdem ein Renner. Zu Gast ist Hans Thiers zusammen mit seinem Verleger Michael Kirchschlager am Mittwoch, den 25. März 2015 in der Stadtbibliothek Triptis Bürgerhaus Markt 8 Beginn ist 19.30 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf in der Bibliothek (5EUR) oder an der Abendkasse (6 EUR). Begegnungsstätte Triptis AWO Braugasse 2 Angebot für unsere Mitglieder: Hol- und Bringedienste, Einkaufshilfe, Betreuung bei Arztbesuchen usw. Kontaktstelle - Beratung und Antragshilfen: * Anregung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen * Hilfe bei den unterschiedlichsten Antragstellungen Wenden Sie sich bitte an uns, Telefon: 036482/48303 Ort der Begegnung Veranstaltungen für den Monat März/ April 2015 Die Bibliothek ist ein Ort der Begegnung für alle Generationen. Unsere Bibliothek hat nicht nur aktuelle Bücher, sondern auch viele verschiedene Medien wie Zeitschriften, Musik-CDs, Hörbücher für Kinder und Erwachsene, DVD’s, Spiele und CD-ROM’s. jeden Montag 13.00 Uhr Handarbeitsgruppe jeden Mittwoch ab 08.00 Uhr Beratung und Antragshilfe in der Begegnungsstätte jeden Donnerstag 13.00 Uhr Rommé- und Spielenachmittag Mittwoch 18.03. 12.00 Uhr Karpfenessen Mittwoch 25.03. 14.00 Uhr Lichtbilder aus Kanada Mittwoch 01.04. 14.00 Uhr Deko-Basteln fürs Osterfest Mittwoch 08.04. 12.00 Uhr Karpfenessen in der BS Veranstaltungen Ergänzt wird das Angebot durch Veranstaltungen. Im vergangenen Jahre waren dies 20 Veranstaltungen mit 573 Teilnehmern für Erwachsene und Kinder. Sollten Sie jetzt akute Leselust verspüren, empfehlen wir Ihnen einen dringenden Besuch in unserer Stadtbibliothek am Markt 8, garantiert ohne Nebenwirkungen. Öffnungszeiten: Montag: 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Änderungen vorbehalten! Volkssolidarität Klub Triptis Veranstaltungen im April 2015 Rommé, Skat Rückenschule Sportgruppe T5 Sportgruppe Kaiser Handarbeit Gedächtnistraining Sitztanz Chorprobe jeden Montag, jeden Montag jeden Mittwoch jeden Mittwoch 13.00 Uhr 18.00 bis 19.00 Uhr 18.00 bis 19.00 Uhr 17.30 Uhr jeden Donnerstag Mittwoch, 01.04. 16.30 Uhr 13.30 Uhr Mittwoch, 08.04. + 22.04. 13.00 Uhr Dienstag, 07.04. + 21.04. 13.30 Uhr Dienstag, 07.04. + 21.04. 15.00 Uhr am Mittwoch, den 15.04. laden wir unsere Mitglieder herzlich zum Frühlingsfest ein, Beginn: 14.00 Uhr Triptis - 19 - am Mittwoch, den 22.04. hat ab 14.00 Uhr das Wiener Cafe geöffnet am Mittwoch, 29.04. 10.00 Uhr Klubrat am Donnerstag, 30.04. 15.00 Uhr Blutspende DRK 1. Triptiser Carneval Verein Premiere unserer Tanzmariechen Erstmals in der Geschichte unseres Vereins sind wir sehr stolz zwei Tanzmariechen, unsere Lilly & Celine, in unserem karnevalistischen Programm präsentieren zu können. Seit Juli 2014 haben die Mädels wöchentlich trainiert und einen wirklichen tollen Auftritt mit super Choreographie, toller Ausstrahlung und Power einstudiert. Sabine Jacob, bereits langjährige Trainerin der Tanzmäuse des TCV, hatte die Idee dazu und sofort die beiden Mädels und beide Trainerinnen Luisa Opitz und Nadine Gathmann dafür gewonnen. Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr über unsere Tanzmariechen, den gesamten Verein und Sie finden natürlich auch alle Bilder der 53. Session auf www.triptiser-carneval-verein.de Schulterpolster, schräger Stil - wir feierten die 80er in Trips Trill! Schrillen Outfits und Frisuren und Stars der 80er begegnete man in unserer Alten Molkerei diese Session. Kermet und Miss Piggy haben die Baywatch-Stars, die Rockstars der Gruppe KISS und Modern Talking auf die Bühne geholt. NDW-Hits erklangen, Olivia und ihre Pfeifen entführten uns in Popeye‘s Welt und Alice in ihr zauberhaftes Wunderland. „What a feeling!“ als unsere Mädels vom TCV-Ballett mit uns in den Tanzfilm Flashdance und die Teenies in die Spielfilme von „Eis am Stil“ reisten. Wir hoffen das Programm hat Ihnen gefallen und Sie hatten viel Freude bei unseren Veranstaltungen. Wir bedanken uns herzlichst bei allen Unterstützern unseres Vereins und unseren Familien. Antennengemeinschaft Triptis-Ost e.V.. Nr. 3/2015 Bildungswerk BLITZ e. V. In der Woche vom 07.-10. April (täglich 10 - 16 Uhr) veranstaltet Bildungswerk BLITZ e.V. in der Turnhalle am Schützenhaus in Triptis - eine Breakdance und Hiphop - Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche aus der Region. Unsere Breakdance-HipHop-Ferienfreizeit ist für alle die Lust an körperlicher Bewegung und coolen Moves haben, HipHop mögen und tanzbegeistert sind. Die Teilnehmer bekommen in der Woche den perfekten Einstieg und Einblick in die „BreakDanceWorld“. Professionelle Breakdancer der „Bewegungsküche Jena“ zeigen den Teilnehmern ihre Tricks. Sie bringen den Teilnehmern nicht nur die wichtigsten Breakdance-Bewegungen bei, sondern studieren eine ganze Choreographie ein. Zum Abschluss der Woche gibt es eine Show für alle Teilnehmer, bei der die Kinder und Jugendlichen das Gelernte vorführen können. Die Ferienfreizeit ist geeignet für alle im Alter ab etwa zehn Jahren, Vorkenntnisse sind nicht nötig. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Ferienfreizeit nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Anmeldungen sind entweder persönlich im Jugendhaus Triptis, per Mail an [email protected], oder telefonisch unter der Nummer 036482/ 868511 möglich. Die Kosten für 4 Tage belaufen sich insgesamt auf 20 Euro pro Person. Dafür bekommen die Kinder und Jugendlichen einen professionellen Breakdance und Hip Hop Workshop sowie jeden Tag ein warmes Mittagessen. Ablauf der Ferienfreizeit: 07.-10.. April. Täglich von 10 -16 Uhr Informationen zur „Bewegungsküche Jena“ www.bewegungskueche.de Kontakt & Anmeldung Paul Josiger Offene Jugendarbeit Triptis/Schulsozial-arbeit/Bereichsjugendpflege Telefon: 036482 868511 [email protected] www.bildungswerk-blitz.de Mitglieder- und Wahlversammlung Am Donnerstag, den 09.04.2015 um 19.00 Uhr im Speisesaal der Regelschule, Gabelsberger Str. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung mit Vorschlägen und Wahl des Vers.-Ltrs., des Wahlleiters und der Wahlhelfer 2. Bericht des Vorstandes 2011 - 2014 3. Bericht der Rev.-Kom. 2011 - 2014 4. Beratung und Diskussion zu TOP 2+3 5.Beschlussfassung 6. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission 7. Sonstiges / Schlusswort Alle Mitglieder der AGT-Ost werden zur Teilnahme aufgerufen. SV Grün-Weiß Triptis Auch in diesem Jahr findet wieder das traditionelle Fußballturnier für Betriebs- und Freizeitmannschaften der VG Triptis um den Pokal des Bürgermeisters statt. Organisiert wird es vom SV Grün-Weiß Triptis in Zusammenarbeit mit der Stadt Triptis. Beginn ist diesmal am Freitag, den 1. Mai um 13:00 Uhr. Die Anmeldebedingungen können sie der u. a. Ausschreibung entnehmen. Bezüglich der Spielberechtigung bitten wir um sportliche Fairness. Für Speisen und Getränke wird gesorgt. „Die Breite an der Spitze ist dichter geworden.“ (Berti Vogts) Kleingartenverein „Schöne Aussicht“ e. V. Freie Gärten zu verpachten Unsere Gartenanlage befindet sich in Richtung Tömmelsdorf in sonniger ruhiger Lage am Stadtrand von Triptis mit einer besonders schönen Aussicht auf Triptis und das Orlatal. Wir verfügen über 31 Gärten in einer Größe von 200 - 400 qm, welche ab ca. 65 EUR/Jahr zzgl. Wasser und Strom zu pachten sind. Zur Anlage gehört ein Vereinsheim einschließlich Toilette. Dieses kann auch für Familienfeierlichkeiten gegen ein kleines Entgelt genutzt werden. Momentan sind in unserer Gartenanlage 5 Gärten mit und ohne Gartenlaube frei. Wer Lust am Vereinsleben, Gartenarbeit und natürlich am Entspannen in der eigenen grünen Idylle hat, kann sich melden bei: Jens Thümmel Telefon: 036482 34996 Mobil: 0170 8121294 E-Mail: [email protected] Vorstand des SV Grün-Weiß Triptis Bürgermeister der Stadt Triptis Ausschreibung für das Maipokal-Turnier 2015 der Stadt Triptis im Kleinfeldfußball Termin: Beginn: Anreise: Meldung: Freitag, 01.05.2015 13:00 Uhr bis 12:30 Uhr bitte schriftlich bis Samstag, 28.03.2015 an das Sportbüro des SV Grün-Weiß Triptis, An der Stadthalle 8 oder per Mail [email protected] Rückfragen: Tel. 036482 / 48508 Startgeld: 25,- EUR (zu zahlen bis zum Tag der Auslosung) Spielstärke: 1:6 (Auswechslung beliebig) Spiel- Triptis - 20 - berechtigt: Spieler bis einschließlich 1. Kreisliga. Bei Betriebsmannschaften können auch Spieler eingesetzt werden, die höherklassig als 1. Kreisliga spielen, wenn sie einen gültigen Arbeitsvertrag in der Firma besitzen. Ansonsten sind Spieler ab Kreisoberliga nicht spielberechtigt! Auslosung: am Samstag, den 18.04.15 zum Punktspiel der 1. Mannschaft Versorgung: Gaststätte Sportlerheim Triptis Wir bitten zu beachten, dass das Mitbringen von alkoholischen Getränken nicht gestattet ist. Bankverbindung für die Entrichtung des Startgeldes: SV Gün-Weiß Triptis IBAN DE54 8305 0505 0000 0739 89 BIC HELADEF1SOK Vor 100 Jahren stand’s in der Zeitung 2. März - Triptis - Nach einer Ministerialbekanntmachung sind die Großherzogl. Bezirkschulinspektoren ermächtigt worden, Fortbildungsschüler, welche beim Beginn der Frühjahrsbestellung in der Landwirtschaft helfen müssen, auf Nachsuche in den nächsten Monaten soweit nötig, vom Besuch der Fortbildungsschule zu befreien. 9. März - Triptis - Zeitungsmeldungen zufolge sind bisher etwa 5.300 Beamte und Arbeiter des Eisenbahndirektionsbezirks Erfurt, das sind über 24 % des beim Kriegsbeginn vorhandenen Personals, das rund 22.000 Köpfe betrug, zum Heeresdienst und zum Betriebe der Eisenbahnen in Feindesland abgegeben worden. Anderseits hat der Eisenbahnverkehr nach kurzem Rückgang jetzt nahezu seine frühere Höhe wieder erreicht; er beträgt im Personenverkehr über 80, im Güterverkehr über 90 % des normalen Verkehrs. Dazu kommen noch die vielen umfangreichen Militärtransporte. 23. März - Triptis - Auf dem heute stattgefundenen Schweinemarkte waren 123 Saugschweine und 3 Stück Läufer zum Verkauf gestellt, die zum größten Teil verkauft wurden. Die Preise für junge Schweine bewegten sich zwischen 20 - 40 Mark pro Paar, für Läufer 40 - 50 Mark Die Arbeiten am Ausbau des zweiten Gleises der Strecke TriptisSaalfeld sind so weit fertiggestellt, dass voraussichtlich im Juni oder Juli der zweigleisige Verkehr eröffnet werden kann. 30. März - Rudolstadt. Der regierende Fürst von SchwarzburgRudolstadt und Sondershausen hat im Laufe der Kriegsmonate zahlreiches Hirschwild aus seinem ausgedehnten Wildpark im Schwarzatal zwischen Blankenburg und Schwarzburg abschießen lassen und damit die Lazarette und Hilfslazarette in Sondershausen, Frankenhausen, Arnstadt und Rudolstadt beschenkt. Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf Nr. 3/2015 -Der Pächter muss in Besitz eines gültigen Jagdscheines sein - vorrangige Berücksichtigung ortsansässiger Jäger bei Ausstellung von Begehungsscheinen - Beräumung aller jagdlichen Einrichtungen nach Beendigung der Jagdpachtdauer - Erlöschen des Pachtvertrages bei nicht mehr möglicher Ausführung der Jagd aus gesundheitlichen Gründen oder Tod des Jagdpächters - Freihändiges Vergabeverfahren für die Jagdpacht-Entscheidung im Umkreis von 10 Kilometer zum Gemeinschaftsjagdbezirk - Das Mindestgebot beträgt 1000,00 EUR Entsprechende Angebote sind im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift Angebot Jagdpacht für Gemeinschaftsjagdbezirk Gemarkung Dreitzsch / Alsmannsdorf bis Montag, den 23.03.2015 um 19:00 Uhr bei Herrn Salzmann, Alsmannsdorf 8, 07819 Dreitzsch oder in der Gemeinde Dreitzsch (Briefkasten) einzureichen. Eine Vorstandsversammlung zur Öffnung der Angebote und Auswertung sowie Erarbeiten des Vergabevorschlages an die Vollversammlung wird für den Montag, den 23.03.2015, um 19:00 Uhr im Gemeindeamt der Gemeinde Dreitzsch anberaumt. Die Vollversammlung der JG Dreitzsch / Alsmannsdorf mit Entscheidung zur Neuverpachtung der Jagd wird am Freitag, den 27.03.2015 um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte Dreitzsch stattfinden. Gudrun Müller (Schriftführer) Frank Salzmann (Vorsteher) Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Dreitzsch-Alsmannsdorf Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Dreitzsch/Alsmannsdorf lädt alle Jagdgenossen (Eigentümer von jagdbaren Grundstücken) zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 27.03.2015 um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte Dreitzsch ein. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Jägers über das abgelaufene Jagdjahr 3. Bericht über die Finanzentwicklung in der Jagdgenossenschaft 4. Entlastung des Vorstandes 5. Entlastung des Kassenwartes 6. Beschluss über Neuverpachtung der Gemeinschaftsjagd Dreitzsch/Alsmannsdorf 7. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 8. sonstiges Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen: Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Frank Salzmann Jagdvorsteher Dreitzsch/Alsmannsdorf Beschluss in der Vollversammlung am 20. Februar 2015 in der Begegnungsstätte Dreitzsch wurde folgender Beschluss gefasst. Neuausschreibung der Jagd nach Thür. Jagdgesetz v. 26.02.2004 Ausschreibungskriterien für die Verpachtung der Jagd der JG Dreitzsch/Alsmannsdorf ab 1. April 2015: - Verpachtung des Gemeinschaftsjagdbezirkes als Niederwildrevier Feld und Wiesen 468 ha Wald 119 ha Gewässer und sonstiges 22 ha an einen Jagdpächter -Jagdpacht-Vertragsdauer 9 Jahre - Übernahme von Wildschäden wird auf den doppelten Pachtzins begrenzt Kindertagesstätte Dreitzscher Frösche „Wuhle Wuhle Gaag Gaag“ Wie jedes Jahr, waren am Rosenmontag, den 16.02.2015, im liebevoll gestalteten Kindergarten „Dreitzscher Frösche“ die „Narren“ los. Mit einem bunten & ausgefallenen Frühstück, hat der bunte Tag begonnen. Zwischen kleinen Hexen, Eisköniginnen oder auch dem Cowboy, trat der Molbitzer Karnevalsverein durch die Tür. Es folgte eine riesen Faschingsparty, mit vielen Spielen, Konfetti, lustigen Liedern, Pfannkuchen & sogar eine kleine Überraschung für jedes Kind. Die Kinder kamen mit vielen verschiedenen Eindrücken nach Hause. Triptis - 21 - Nr. 3/2015 ten die Kinder unseres Kindergartens mit Liedern, Gedichten und selbstgebastelten Geschenken die zahlreich erschienenen Frauen. Den Ausklang bildete das Abendessen mit Rostern vom Grill. Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals bei allen, die durch ihren Einsatz zum guten Gelingen unseres Festes beigetragen haben, recht herzlich bedanken. Leider ist die Würdigung der Frauen zum internationalen Frauentag in den Jahren nach der Wende etwas in den Hintergrund getreten. Schön, dass dies in unserer Gemeinde noch nicht so ist! Ihre Gemeinde und Volkssolidarität Wohnungen zu vermieten Sehr geehrte Damen und Herren, in der Gemeinde Lemnitz sind zwei Wohnungen 2-Raum-Wohnung, Erdgeschoss im ehemaligen Schloss, Leubsdorf 16 mit 45,00 qm 3-Raum-Wohnung, Dachgeschoss Leubsdorf 37 mit 63,5 m 2 frühestens ab 1. Mai 2015 zu vermieten. Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister bzw. in der Gemeindeverwaltung, Leubsdorf 16. Konditionen werden gesondert verhandelt. Schugens Bürgermeister Feuerwehrverein Wittchenstein 20. Dorffest und „Frühling wird’s“ in Wittchenstein „Wenn der Frühling ins Land zieht, wäre es eine Beleidigung der Natur, nicht einzustimmen in ihr Jauchzen.“ (John Milton) und der Freiwilligen Feuerwehr Wittchenstein e.V. lädt Sie in diesem Frühjahr zum Jubiläumsdorffest vom 17.04. - 19.04.2015 in Wittchenstein ein. Auf dem Programm stehen am · Freitag, 17.04.2015 19.00 Uhr - Preisskat in der Gaststätte „Weidmannsheil“ · Sonnabend, 18.04.2015 20.00 Uhr - Disco / Tanz für „Jung und Alt“ mit DJ - Heiko im Festzelt und Show - Tanzgruppe · Sonntag, 19.04.2015 10.00 Uhr - Kinderkegeln 13.00 Uhr - Hammelkegeln und Familiennachmittag mit einem bunten Angebot für Groß und Klein mit Hüpfburg, Elektroautos, Pferdekutsche, Kinderbelustigung, Zuckerwatte u.v.m., 14.30 Uhr - Auftritt der „Musikschule Fröhlich 15.30 Uhr - „Die Zossener Funny Dancers“ Für Kaffee und Kuchen ist durch unsere Feuerwehrfrauen wieder bestens gesorgt. Am Sonnabend und Sonntag ist das leibliche Wohl gesichert „der Rost brennt und der Bierwagen löscht!“ Wir heißen alle Einwohner und Gäste recht herzlich in Wittchenstein willkommen und bitten, gute Laune und schönes Wetter mitzubringen! Frauentagsfeier 2015 in unserer Begegnungsstätte Am 03. März fand in unserer Museumsscheune eine Feier aus Anlass des internationalen Frauentages statt. Mitglieder der VS sowie der Gemeinde organisierten einen bunten Nachmittag zu Ehren der Frauen. Nach dem gemütlichen Kaffeetrinken erfreu- Kindertagesstätte Sonnenschein, Leubsdorf „Ich bin der kleine König, gib mir nicht zu wenig, lass mich nicht zu lange stehn, ich will ein Häuschen weiter gehn.“ „Leue Alaaf“, hieß es auch in diesem Jahr wieder zum Rosenmontag und Faschingsdienstag in unserem Kindergarten! Mit bunten Hüten, Bollerwagen und lustiger Musik im Gepäck zogen Kinder und Erzieherinnen durch Leubsdorf. An vielen Türen machten wir halt und sagten unser Sprüchlein auf. Zum Dank wurden wir mit reichlich Süßigkeiten beschenkt. Vielen Dank den Einwohnern von Leubsdorf. Am Faschingsdienstag gab es eine große Party auf dem Saal der Begegnungsstätte. Alle waren verkleidet und kamen mit lustigen Kostümen. Gemeinsam mit dem Leubsdorfer Faschingsverein verbrachten wir mit närrischer Musik und allerlei Spielen einen aufregenden Vormittag. Die mitgebrachten Pfannkuchen ließen sich alle gut schmecken. Vielen Dank für ihr Kommen! Das Mittagessen bereiteten wir uns selbst zu. Es gab leckere PIZZA und als Nachtisch ein Eis. Vielen Dank an unsere Tante Karola für ihre Hilfe. Zum Mittagsschlaf ging es dann zurück in den Kindergarten. Wir hoffen, es hat allen Spaß gemacht und ihr werdet noch lange an das lustige Fest denken. Triptis - 22 - Mit Ende der Wintersaison hat sich unser Gemeinderat persönlich ein Bild vom Zustand unserer Orte gemacht. Die hier besichtigten Schäden an Straßen, Gebäuden und Einrichtungen erzählen vom Sanierungsbedarf in kleineren und größeren Umfängen. Es handelt sich auch oftmals nicht nur um die Spuren des Winters, auch größere Reparaturen sind erforderlich. Die kleineren Dinge sollte unsere Gemeinde in Anbetracht einer Haushaltsschonung selbst in die Hand nehmen (siehe Einladung zum Arbeitseinsatz). Bei den Schäden, die durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe abgeklärt werden müssen, ist unser Gemeinderat auf der Suche nach Lösungen, die ins Bild der Gemeinde passen. Alle betroffenen Einwohner bitten wir um Verständnis für die zeitlichen Abläufe. Wir möchten in diesem Zusammenhang jedoch alle Grundstücksbesitzer auch daran erinnern, ihrer Pflicht zur Reinigung der außenliegenden eigenen Flächen sowie der angrenzenden öffentlichen Flächen und Bürgersteige vom Unrat des Winters nachzukommen, um den Frühling gebührend zu empfangen und um gemeinsam alle Anlagen unseres Ortes in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Die Hundehalter möchte ich nochmals an ihre allgemeinen Pflichten im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Hundehaltung erinnern. Dies betrifft nicht nur die Beseitigung der Hinterlassenschaften (Hundekot) ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Flächen und Plätzen, sondern auch die Pflicht zur Führung ihrer Hunde an der Leine im innerörtlichen Bereich. Jeder Halter muss die Kontrolle über sein Tier in jeder Situation gewährleisten! Es darf nicht sein, dass Mitbürger durch die Missachtung von Halterpflichten belästigt werden. Tragen Sie zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen gemäß unserer geltenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zu unser aller Sicherheit bei! Wie in den Vorjahren möchten wir das beginnende Frühjahr nutzen, um Verschönerungsarbeiten im Gemeindegebiet entsprechend der Jahreszeit durchzuführen. Aus diesem Grunde ruft der Gemeinderat alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu einem Putz- und Arbeitseinsatz auf. Dieser findet am Samstag, den 28. März 2015, ab 13:30 Uhr statt. Treffpunkt ist das Feuerwehrhaus in Mittelpöllnitz und der Spielplatz in Porstendorf. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme an diesem Tag, um Gebäude, Innenräume sowie Straßen und Plätze vom Winterdreck zu befreien und für das anstehende Osterfest zu verschönern. Da hierfür nur begrenzt Hilfsmittel, wie Besen, Schaufel, etc. zur Verfügung stehen, bitten wir diese (u. ä.) zum Einsatz mitzubringen. In der Hoffnung, dass wir Anfang April bereits im Frühling sind, möchte sich der Gemeinderat bereits jetzt bei allen Helfern bedanken. Wir wünschen allen Einwohnern schon jetzt einige schöne Osterfeiertage und den Kindern einen fleißigen Osterhasen. Thomas Franz Bürgermeister Nr. 3/2015 Kindergarten „Gänseblümchen“ „Eins, zwei drei, vier, fünfe, wir gehen ohne Strümpfe“- und zwar im frischen Schnee. Im Januar und Februar ließ uns Frau Holle nochmals durch den Schnee treten. Da die weitläufige Terrasse von jedem Gruppenzimmer aus direkt begehbar ist, machte das Barfuß-Laufen im Schnee sogar unseren Kleinsten riesigen Spaß. Auch die anschließenden Aufwärmspiele in warmen Wollsocken sorgten für gute Laune, warme Füße und härteten obendrein in der Erkältungszeit ab. Für einen ausgewogenen Wechsel zwischen Spannung und Entspannung, der nach dem Kneipp-Konzept dem seelischen Wohlbefinden entspricht, sorgte die Faschings-Yoga unserer Kathrin, die die Kinder kreativ und sanft auf den Fasching einstimmte. Mit lautem „Trips-Trill“ begrüßten wir den Triptiser Carnevals-Verein, der unsere herausgeputzten Kinder am Faschingsdienstag besuchte. Die Ballett-Mädels tanzten ihren flotten Marsch und auch die Männer des Elferrates und der Garde schwangen ihre Beine mit uns bei einer langen Polonaise, wo es auch so manches sportliche Hindernis zu überwinden gab. Das Fliegerlied heizte uns allen so richtig ein, so dass sich die Karnevalisten einen Snack mit Würstchen und Brötchen redlich verdient hatten. Unsere Kinder feierten ausdauernd weiter und gestalteten selbständig Bewegungslandschaften aus Turngeräten, über die sie nach Herzenslust tanzten. Wir bedanken uns nochmals herzlichst für den Besuch des TCV, auf den die Kinder jedes Jahr gespannt warten. Das Erzieher-Team Jagdgenossenschaft Mittelpöllnitz/ Porstendorf Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Mittelpöllnitz/Porstendorf Am Freitag, den 10. April 2015 findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Mittelpöllnitz die Versammlung aller Jagdgenossen Mittelpöllnitz/Porstendorf statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Kassenwartes 4. Entlastung des Vorstandes 5. Entlastung des Kassenwartes 6. Bericht des Jagdpächters 7. Anfragen und Sonstiges Anschließend an die Sitzung findet ein Jagdessen statt. D. Knoll Jagdvorsteher Turn- und Sportgemeinschaft Zwackau e. V. 20 Jahre thüringisch-bayrische Kegelpartnerschaft Seit nunmehr schon 20 Jahren währt die Partnerschaft der Sportkegler vom SKC Schönesberg und der TSG Zwackau. Beim „Gmoatag“ dem Auftakt zum 35. Ehekirchener Hochzeitsfest ehrte die Gemeinde Ehekirchen diese sehr rege Partnerschaft und überreichte den „Motoren“ dieser Verbindung, mit dem ehemaligen Pillingsdorfern Bürgermeister und Kegelabteilungsleiter Dietmar Haase aus Thüringen sowie dem Vorsitzenden Gregor Martin vom Schönesberger Kegelverein, jeweils eine Dankesurkunde. Neben den regelmäßigen Besuchen hat insbesondere der alljährliche gemeinsame Vereinsausflug einen sehr hohen Triptis - 23 - Stellenwert. Dabei war es uns ganz wichtig, einen ganz kleinen Anteil im 25. Jahr der friedlichen Revolution beizutragen und die Einheit umzusetzen, indem man sich gegenseitig besucht bei sportlichen Wettkämpfen und sich auch mal mit den Aufgaben und Problemen der jeweils anderen Seite vertraut macht. Beim Ehekirchener Hochzeitsfest sind die Thüringer Kegler stets dabei und dürfen zurecht als „Stammgäste“ bezeichnet werden. Erstmalig konnte der von unseren bayerischen Freunden gestiftete Pokal nicht mit nach Pillingsdorf zurückgebracht werden. Die 14 Sportler haben ihn für ein Jahr mit einem kleinen weinenden Auge bei den Freunden gelassen, um 2015 erneut um ihn zu kämpfen. Ein besonderer Dank für die Unterstützung der Fahrt in den Partnerkreis des Saale-Orla-Kreises gilt dem Vorstand der TSG Zwackau und dem Saale-Orla-Kreis. Nr. 3/2015 Tagungsordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Diskussion 6. Abstimmung über Entlastung des Kassenführers 7. Abstimmung über Entlastung des Jagdvorstandes 8. Sonstiges 9. Abschlusswort Wichtig: Alle Eigentümer / Vertreter legen einen aktuelle Nachweis (Grundbuchauszug) zwecks Abgleich Jagdkataster vor. D. Kühn Jagdvorsteher Evangelisch-Lutherische Kirchspielgemeinde Triptis Kindergarten Abenteuerland, Weltwitz A, a, a, der Karneval ist da … Traditionell zum Rosenmontag stieg in unserer Kita die große Faschingsparty. Gut gelaunt und in tollen Kostümen wurde getanzt, gesungen und gelacht. Mitten im Faschingstrubel erschienen, wie in jedem Jahr, das Molbitzer Prinzenpaar mit seinem Gefolge. Gespannt und mit funkelnden Augen verfolgten alle den Wachaufzug der Leibgarde und dem Tanz der Funken. Wir bedanken uns mit unserem Schlachtruf „Welt-Witz“ und freuen uns schon auf das nächste Jahr mit „Wuhle, Wuhle und Gack-Gack“. Gleichzeitig möchten wir uns ganz herzlich bei den Eltern von Felix bedanken, die uns für die Renovierung der Garderobe mehrere Farbkübel zur Verfügung stellten und bei dem Vati von Sarah für seine Hilfe beim Malern. Ein großes Dankeschön auch an die Gemeinde Schmieritz, die uns die Renovierung noch im alten Jahr ermöglichte. Seit März sind wir, Dank eines neuen Laptops, auch online erreichbar: [email protected]. Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Tömmelsdorf Am 10.04.2015 findet unsere jährliche Versammlung der Jagdgenossen statt. Alle Jagdgenossen sind hierzu recht herzlich eingeladen. Beginn: 18.00 Uhr Jagdpachtauszahlung 19.00 Uhr Versammlung der Jagdgenossen Ort: Klubraum der Gemeinde in Wüstenwetzdorf Gottesdienste Sonntag22.03.15 10.00 Uhr Triptis, St. Florian Sonntag 29.03.15 - Passionskonzert 17.00 Uhr Triptis, St. Florian Donnerstag02.04.15 - Gründonnerstag 19.30 Uhr Triptis, St. Florian Tischabendmahl Freitag 03.04.15 - Karfreitag 15.00 Uhr Friedhofskirche St. Ulrich (m. A.) Sonntag 05.04.15 - Ostersonntag 08.30 Uhr Traun, Kirche (m. A.) 10.00 Uhr Triptis,St. Marien-Kirche Familiengottesdienst 10.00 Uhr Lemnitz, Kirche 10.00 Uhr Weltwitz, Kirche (m.A.) 13.00 Uhr Kopitzsch, Kirche (m. A.) Montag 06.04.15 - Ostermontag 10.00 Uhr Triptis, St. Marien-Kirche (m. A.) 14.00 Uhr Schmieritz, Kirche (m. A.) Sonntag12.04.15 10.00 Uhr Triptis, St. Marien-Kirche (m. A.) 17.00 Uhr Gospelgottesdienst Sonntag19.04.15 10.00 Uhr Triptis, St. Florian Gemeindekreise Frauenkreis Dienstag 14.04.15, 14.00 Uhr, Weltwitz, Pfarrhaus 19.30 Uhr Triptis, Pfarrhaus Seniorenkreis Mittwoch 08.04.15, 14.00 Uhr Triptis, Pfarrhaus Mütterkreis Montag 20.04.15, 19.30 Uhr Triptis, Pfarrhaus 14.00 Uhr Weltwitz, Pfarrhaus Kinderangebote im Gemeindezentrum Triptis (außer Ferien) Christenlehre Montag 20.04.15 14.30 Uhr Kl. 1-6 Montag 27.04.15 14.30 Uhr Kl. 1-3 Vorkonfirmanden- u. Konfirmandenunterricht (gemeinsam) Donnerstag 23.04.15 16.00-18.00 Uhr im Gemeindehaus Neustadt Kirchspielchor Triptis/Pillingsdorf Mittwoch 25.03.15 19.30 Uhr, gemeinsame Probe in Neustadt Montag 20.04.15 19.15 Uhr Junge Gemeinde Jeden Freitag 19.00 Uhr, Triptis, St. Florian Triptis - 24 - Ev.-Luth. Pfarramt Pillingsdorf Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen Sonntag, 22.03.2015 09:00 Uhr Ottmannsdorf, Kirche 10:00 Uhr Schönborn, Kirche Sonntag, 29.03.2015 kein Gottesdienst im Kirchspiel 17:00 Uhr Gemeindezentrum St. Florian in Triptis, Passionsmusik Gründonnerstag, 02.04.2015 18:00 Uhr Mittelpöllnitz, Kirche (m.A.) Karfreitag, 03.04.2015 09:00 Uhr Rosendorf 10:00 Uhr Zwackau 17:00 Uhr Neunhofen, Kirche, Passionsmusik, Karsamstag, 04.04.2015 21:00 Uhr Dreitzsch; Kirche, liturgisch-musikalische Osternachtsfeier Ostersonntag, 05.04.2015 09:00 Uhr Wittchenstein, Kirche (m.A.) 10:00 Uhr Oberpöllnitz, Kirche mit Kita „Sonnenkäfer“ Ostermontag, 06.04.2015 09:00 Uhr Burkersdorf, Kirche (m.A.) 10:00 Uhr Pillingsdorf, Kirche (m.A.) 14:00 Uhr Dreitzsch, Kirche (m.A.) Sonntag, 12.04.2015 09:00 Uhr Ottmannsdorf, Kirche 10:00 Uhr Schönborn, Kirche Sonntag, 19.04.2015 Kein Gottesdienst im Kirchspiel Samstag, 25.04.2015 17:00 Uhr Wittchenstein, Kirche Sonntag, 26.04.2015 09:00 Uhr Mittelpöllnitz, Kirche 10:00 Uhr Oberpöllnitz, Kirche 14:00 Uhr Dreitzsch, Kirche Gemeindenachmittage: Mittwoch, 06.05.2015 um 14:00 Uhr in Dreitzsch (Gemeinderaum) Katholisches Pfarramt St. Marien Neustadt/ Orla Gottesdienste Samstag, 21.03. 18.00 Uhr Triptis und Auma Sonntag, 22.03./5. Sonntag der Fastenzeit 08.30 Uhr Neustadt Samstag, 28.03. 18.00 Uhr Triptis (Palmweihe) Sonntag, 29.03./Palmsonntag 08.30 Uhr Neustadt (Palmweihe und Prozession) 10.30 Uhr Auma (Palmweihe) Gründonnerstag, 02.04. 19.00 Uhr letztes Abendmahl in Neustadt m. Fußwaschung, Agape und Ölbergstunde Karfreitag, 03.04. 15.00 Uhr Neustadt Samstag, 04.04./Osternacht 21.00 Uhr Beginn der Osterliturgie in Neustadt Sonntag, 05.04./Ostersonntag 08.30 Uhr Auma 10.30 Uhr Neustadt 18.00 Uhr Triptis Montag, 06.04./Ostermontag 08.30 Uhr Neustadt (für alle aus Auma und Triptis: Herzliche Einladung in die Pfarrkirche Neustadt!) Samstag, 11.04. 18.00 Uhr Triptis und Auma Sonntag, 12.04./Weißer Sonntag 08.30 Uhr Neustadt mit Chor Nr. 3/2015 Samstag, 18.04. 18.00 Uhr Triptis Sonntag, 19.04. 08.30 Uhr Neustadt 10.30 Uhr Auma Kreuzwegandacht: Donnerstag, 26.03.; 17.30 Uhr in Neustadt Friedensgebet: Freitag, 17.04.; 18.15 Uhr Pfarrkirche Neustadt Sonstige Veranstaltungen: Beichtgelegenheiten: 28.03. ab 16.00 Uhr in Neustadt ab 17.00 Uhr in Triptis (vor der Hl. Messe) 03.04. ab 14.00 Uhr in Neustadt bei Pfr. Ciopcia Krankenkommunion: 26.03. vormittags Neustadt/nachmittags Dörfer 14.04. vormittags Triptis Religionsunterricht: 17.04., 14.00 - 15.30 Uhr Religion Oberkurs Neustadt Freitagskreis und Jugend: 27.03.; 17.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg in Pößneck 10.04.; 18.15 Uhr nach Kirche Osterfeuer im Pfarrgarten Neustadt - Herzliche Einladung an Alle!!! (Bitte anmelden!) Bibelgespräch: 13.04.; 18.30 Uhr im Pfarrhaus Neustadt (nach der Hl. Messe) Seniorennachmittag: 14.04., 14.00 Uhr Beginn mit Hl. Messe in Neustadt Rätselhafte Heizkostenabrechnung? Verbraucherzentrale prüft Plausibilität und hilft bei der Kostenkontrolle Heizkostenabrechnungen erschließen sich dem Leser selten auf den ersten Blick. Aber es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen. Die Verbraucherzentrale rät allen Mietern, die eigene Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Bei Unklarheiten sollten Verbraucher sich unabhängigen Rat bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale holen. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In Pößneck findet die Beratung in der Gustav-Vogel-Straße 9 statt, in Bad Lobenstein am Markt 1 (Rathaus) und in Schleiz am Neumarkt 13 (Alte Münze). Eine Terminvereinbarung ist jeweils auch möglich unter 0361 555140.
© Copyright 2024 ExpyDoc