FACHSEMINARE - RSA

2015
Fachseminare
men
für Behörden und Fir
Für Ihre Sicherheit
!
auf unseren Straßen
BLEIBEN SIE AM BALL
Arbeitsstellensicherung
nach RSA/MVAS
purbeseitigung
Sachkundelehrgang Öls
le
1 x 1 der Straßenkontrol
ent
Winterdienst Managem
Ladungssicherung
Gefahrguttransport und
und Gesundheitsschutz
Unterweisung, Arbeitsam Bau-/Betriebshof
t für den Wettbewerb“
Der moderne Bauhof „Fi
spflicht
erung
StVO und Verkehrssich
Inhouse-Seminare
RSA
Fachseminare für Ihre Sicherheit auf unseren Straßen!
Das RSA-Schulungsteam GmbH freut sich, dass Sie sich Zeit für
uns nehmen!
Auf den folgenden Seiten, möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick unserer Seminarmöglichkeiten verschaffen.
Unsere praxiserprobten, fachkundigen Dozenten vermitteln Ihnen etablierte Grundlagen und erprobte Konzepte auf Basis des aktuellen Rechtsstands. Die Seminare
werden praxisgerecht und lebendig aufbereitet.
Es kommen moderne Unterrichtsmaterialien wie PowerPoint-Präsentationen und Filme zum Einsatz. Alle Dozenten verfügen über aktuellstes Wissen und innovative
Methoden der Wissensvermittlung. In unseren Seminaren werden Sie von sehr kompetenten Kursleitern mit einer mindestens 10-jährigen praktischen nachweisbaren
Erfahrung im Bereich der Straßenverkehrssicherung (einschl. Autobahn) geschult.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot über ein Inhouse-Seminar bei Ihnen oder
besuchen Sie eines unserer Seminare.
Unsere Ausbildungsschwerpunkte:
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Fachseminare nach MVAS 99 (Baustellenabsicherung an öffentl. Straßen) mit
Zertifikat
Winterdienst Organisation und Durchführung
Fachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen
1 x 1 der Straßenkontrolle
Ladungssicherung und Gefahrguttransport in Straßenbau
Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
StVO und Verkehrssicherungspflicht
sbetrieb für
Zertifizierter Ausbildung
alifikations-Qu
rer
fah
das Berufskraft
Gesetz BKrFQG
§
2
Unser Service
RSA
Als Gutachten- und Sachverständigenbüro beraten wir Sie gerne im Bereich:
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Beratung: Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Beratung: ZTV-SA, zusätzliche Techn. Vorschriften für die Sicherung von Arbeitsstellen
Hilfestellung bei der Erstellung LV Baustellenabsicherung
Ausschreibungen für die Baustellenabsicherung auf öffentl. Straßen nach RSA 95
und ZTV-SA
Prüfung von Angeboten bezügl. Baustellenabsicherung auf öffentl. Straßen
Ausarbeiten von Mindestausstattung von Material für Baustellenabsicherung für
Bauhöfe/Straßenmeisterei
Gutachten bei Streitigkeiten mit Firmen im Bezug Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen (RSA 95)
Gutachten bei Streitigkeiten mit Behörden im Bezug Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen (RSA 95)
Gutachten bei Unfällen in Baustellenbereich bezogen auf Baustellenabsicherung
nach RSA 95
Beratung Vergabe von Baustellensicherung Firmen/Behörden
Begutachtung von Unfallstellen/Gefahrenstellen
Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen Verkehrssicherung an Straßen nach MVAS 99
Beratung - Begehung von Baustellen bei Konflikten
Beratung bei Unstimmigkeiten bei Baustellenabsicherung
Erstellen von Verkehrszeichenplänen
Verfilmung von Baustellen in öffentl. Verkehrsflächen (Beweissicherung)
Kontrolle von Baustellen durch Mitarbeiter.
Beratung Gefahrgut, Ladungssicherung
Beratung Ölspur
Gutachten bei Ölspur
Beratung im Bereich Ladungssicherung und Gefahrengut im Straßenunterhalt
3
Seminar
Arbeitsstellensicherung nach RSA/MVAS
Eintägiges Seminar: Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach
MVAS 99 und RSA 95 (innerorts/außerorts) mit Zertifikat
Das eintägige Seminar ist auf die Anforderungen des MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) abgestimmt. Die Teilnehmer erhalten den geforderten Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung an innerörtlichen Straßen und Landstraßen
für Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer.
Die Seminarteilnehmer erhalten:
• Seminarbegleitende Unterlagen
• Zertifikat für die Teilnahme (wird benötigt für die Beantragung „Verkehrsrecht liche Anordnung“)
• Bewirtung (2 Kaffepausen mit Gebäck, Mittagsmenü mit Getränk, Tagungsgetränke)
Wir schulen speziell über:
• Verkehrszeichen, Aufstellhöhen, Entfernungen, Größe, verschiedene Arten von VZ
• Regelpläne, Anwendung der Regelpläne, Neuerstellung von Regelplänen
• Absperrvorrichtungen, Warnleuchten, Leitkegel, Baken, Absperrschranken
• Vollzug verkehrsrechtliche Anordnung
• Baustellen, auf der Fahrbahn Innerorts und Außerorts, im Gehwegbereich
• Gesetze und Vorschriften, StVO, MVAS 99, RSA (Neu), BGB, ZTV-SA
• Fahrzeuge, Sonderrechte, Schraffur an Fahrzeugen
• Markierung, Baustellenmarkierung, Farben und Abmessungen
• Kontrolle und Wartung, Baustellenabnahme, Fehler an Beispielen
Zielgruppe:
Leiter/innen und ltd. Mitarbeiter/innen von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Stadtreinigungsbetrieben, Baureferaten, Firmen (Bauleiter, Poliere), Tiefbauabteilungen,
Verkehrsbehörde Mitarbeiter von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Zweckverbände,
Maschinenring, Verkehrssicherungsfirmen.
ch
Inhouse-Seminare mögli
4
Arbeitsstellensicherung nach RSA/MVAS
Seminar
Datum
Ort
Preis
19.02.2015
23.02.2015
20.04.2015
21.04.2015
04.05.2015
05.05.2015
19.05.2015
20.05.2015
08.06.2015
09.06.2015
21.09.2015
22.09.2015
12.10.2015
13.10.2015
19.10.2015
20.10.2015
21.10.2015
83553 Edling, Pension Anni‘s Nest, Am Gewerbering 21 12099 Berlin, HTI Bär & Ollenroth KG, Bergholzstr. 4
54340 Leiwen, Erlebnisland Eurostrand GmbH & Co. KG,
Resort Moseltal, Moselallee 1
50858 Köln, Mercure Hotel Köln West, Horbeller Str. 1
32457 Porta Westfalica, Hotel Porta Westfalica, Hauptstraße 1
38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle,
Wolfsburger Straße 72
14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke
06526 Sangerhausen, Rosen Hotel Sangerhausen, Juri-Gagarin-Straße 30 08393 Meerane, Hotel Meerane, An der Hohen Str. 3
96450 Coburg, Arcadia Hotel, Ketschendorfer Str. 86 34123 Kassel, Hotel Wyndham Garden Kassel, Heiligenröderstr. 61
65479Raunheim/Frankfurt, Mercure Hotel Wings,
Anton-Flettner-Str. 8
93053 Regensburg, Mercure Hotel, Grunewaldstr. 16 83737 Irschenberg, Dinzler Kaffeerösterei AG,
Wendling 15 (Direkt an der A8, Ausfahrt Irschenberg)
97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital,
Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40
89075 Ulm, Best Western PLUS Atrium Hotel,
Eberhard-Finckh-Str. 17
78132 Hornberg/Schwarzwald, Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
Termine
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
Informationen zu unseren zweitägigen Seminaren: „Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99 und RSA 95 (Autobahn)
mit Zertifikat“ erhalten Sie auf Anfrage
Ort
19.+20.02.2015 83553 Edling, Pension Anni‘s Nest, Am Gewerbering 21 26.+27.03.2015 83553 Edling, Pension Anni‘s Nest, Am Gewerbering 21 30.+31.07.2015 83553 Edling, Pension Anni‘s Nest, Am Gewerbering 21 Preis
450,00 €
450,00 €
450,00 €
Termine
Datum
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
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Seminar
Sachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen
Fachkundelehrgang, Beseitigung von Ölspuren auf öffentl. Verkehrsflächen durch Straßenbaulastträger bzw. Kommune oder Feuerwehr
1. Aus der Praxis für die Praxis:
Einführung in das Thema anhand exemplarischer Fälle mit Bilddokumenten aus
der Praxis und Erläuterung ihrer speziellen Problemstellungen.
2.
•
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•
Gesetzliche Rahmenbedingungen/Grundlagen
Worum handelt es sich überhaupt rein rechtlich bei einer Ölspur?
Welche Haftungsrisiken bestehen für den Baulastträger?
Welche Rechten und Pflichten hat der Baulastträger?
Wie sichere ich als Baulastträger meine Kostenersatzansprüche?
Welche Möglichkeiten der Rechnungsprüfung und Abrechnung gibt es (Direkt,
Abtretung, Abrechnungsportale)?
3.
•
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•
Der Stand der Technik
Was ist unter „Stand der Technik“ überhaupt zu verstehen?
Welche Mittel und Verfahren gibt es aktuell?
Was sagt das DWA - Merkblatt 715?
Was sagen die Sachverständigen und Gutachter?
4. Praktische Anwendung vor Ort (auf einem Testfeld)
• Präparieren mehrerer Testfelder
• Abreinigung mit unterschiedlichen Verfahren
• Griffigkeitsmessung mittels GMG (Gleitreibungsmessgerät)
• Auswertung
der Ergebnisse
Eindeutige Bestimmungen
§32 Straßenverkehrsordnung (StVO): „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu
benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch
Bezugsquellen
geeignete
Dienstleister
der Verkehrund
gefährdet
oder erschwert
werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände
hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu
Welchen Verantwortliche
Betrieb
kann
und
darf
ich
beauftragen?
machen… “
5.
•
• Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen?
Artikel 16 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG): „Der Verursacher hat die
• Was beinhalten
diverse Zertifikate (LKM, LK 1/2, Efb, WHG, etc.)
Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen“
• Erklärung der Prüfverfahren und der „Fremdüberwachung“
Artikel 9 BayStrWG: „Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau
Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben.“
und der
6. Fragen/Diskussion - Aushändigung von Informationsmaterial
6
Sachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen
•
•
Seminar
Alle Seminarteilnehmer erhalten die Schulungsunterlagen als PDF Format ausgehändigt
Die Seminarteilnehmer erhalten ein Zertifikat „Sachkundiger der Grundlagen der
Verkehrsflächenreinigung“
Sofern es die Örtlichkeiten zulassen, findet bei jeder Veranstaltung eine Vorführung
mit einer RAL zertifizierten Maschine (LKM) statt.
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen im Bereich Straßenunterhalt, Straßenmeistereien, Führungskräfte der Feuerwehren, Leiterinnen und Leiter
von Ordnungsämtern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden.
Ort
Preis
07.05.2015
18.05.2015
22.06.2015
29.09.2015
05.10.2015
06.10.2015
97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital, Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40
34123 Kassel, Hotel Wyndham Garden, Heiligenröderstr. 61
78132 Hornberg/Schwarzwald, Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1
08393 Meerane, Hotel Meerane, An der Hohen Str. 3 50858 Köln, Mercure Hotel Köln West, Horbeller Str. 1
32457 Porta Westfalica, Hotel Porta Westfalica, Hauptstraße 1
325,00 €
325,00 €
325,00 €
325,00 €
325,00 €
325,00 €
Termine
Datum
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
ch
Inhouse-Seminare mögli
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Seminar
1 x 1 der Straßenkontrolle
1 x 1 der Straßenkontrolle - So kontrollieren und dokumentieren Sie
richtig!
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind für Sie regelmäßige Straßenkontrollen unumgänglich. Zusätzlich müssen Sie alle Kontrollen richtig dokumentieren.
Nur so können Sie im Schadensfall nachweisen, dass Sie Ihre Pflichten auch erfüllt
haben und Haftungsrisiken vermeiden.
1. Rechtliche Grundlagen
• Verkehrssicherungspflicht
• Haftungsrechtliche Grundlagen
2.
•
Organisation der Straßenkontrollen
Grundlagen zur Durchführung von Kontrollen
1. Wie oft sind Kontrollen durchzuführen?
2. Wer ist für die Kontrolle zuständig?
• Schritt-für-Schritt: Erläuterungen zur Durchführung einer Kontrolle
1. Vorbereitung der Kontrolle
2. Erkennen und Beurteilen von Defiziten
• Dokumentation der Kontrolle
1. Nachweispflicht
2. Vollständigkeit/ Umfang
3. Möglichkeiten der Dokumentation
4. Straßenkataster
5. Was muss wie dokumentiert werden?
3. Bereiche der Straßenkontrolle
• Kontrolle von Straßen
1. Kontrollintervalle
2. Schadenstypen Fahrbahn - Zustand von z. B. Asphaltdecke, Randsteine, Pflaster
3. Schadenstypen Gehwege
4.Kontrolle von Baumaßnahmen/Baustellen
5.Schadensbewertung in der Straßenkontrolle
• Kontrolle von Verkehrszeichen
1. Sichtbarkeit der Verkehrszeichen
2. Aktualität der Verkehrszeichen
• Standsicherheitsprüfung von Masten
• Kontrolle von Leiteinrichtungen
1. Befestigung von Straßenpfeilern, Pollern, …
2.Sichtbarkeit der Leiteinrichtungen
8
1 x 1 der Straßenkontrolle
Seminar
• Kontrolle von Fahrbahnmarkierungen
• Kontrolle von Brücken
1. Bauwerksprüfung nach DIN 1076
2.Methoden der Überprüfung
• Kontrolle von „grünen“ Flächen
1. Kontrolle von Bäumen und Hecken
2.Verkehrsrelevante Schadens-merkmale an Bäumen
3.Schutzmaßnahmen für Amphibien
Zielgruppe:
Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltungen, Bauhöfe, Stadtwerke, Verkehrsbetriebe,
Straßenwärter
möglich
NUR! Inhouse-Seminare
Termine auf Anfrage
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Seminar
Winterdienst Management
Winterdienst – sachgerechte Organisation und Durchführung
Der Winterdienst eine Herausforderung.
Umfassende Aktivitäten, hohes Fachwissen und intensiver Arbeitseinsatz sind notwendig, um auch im Winter bei jeder Wetterlage die Verkehrswege zu sichern. Der
Winterdienst, der mit umfangreichen Know how und modernster Technik durchgeführt
wird, gewährleistet Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss auch unter widrigen Witterungsbedingungen.
Das Seminar soll die Teilnehmer an das Thema heranführen. Auch neue Wege zu gehen um den Winterdienst zu optimieren und auch sicherzustellen.
ch
Inhouse-Seminare mögli
Schwerpunkte:
• Der Winterdienst: eine Herausforderung, Verkehrssicherheit
• Leistungsfähigkeit, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit
• Winterdienst in Städten und Gemeinden, Räum- und Streupraxis
• Differenzierter Winterdienst
• Winterdienst auf Außerortsstraßen
• Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit
• Technische Fortschritte, Feuchtsalztechnologie, Solestreuung,
• EDV-gestützte Optimierung, Thermographie, Winterdienst-Management
• Fahrzeuge, Straßendecken, Bauwerke
• Umweltgerechter Winterdienst, Umweltaspekt, Auswirkung von Splitt
• Ökobilanz
• Auftauende Streumittel: Taueigenschaften, Streudichten, gezielt und sparsam Streuen
Termine
Zielgruppe:
Leiter/innen und ltd. Mitarbeiter/innen von Stadtreinigungsbetrieben, Baureferaten,
Bauhöfen, die für den Winterdienst verantwortlich sind; sonstige Interessenten, z.B.
externe Dienstleister, Zweckverband, Maschinenring die von Kommunen für den
Winterdienst beauftragt werden.
Datum
Ort
Preis
22.04.2015
21.05.2015
10.06.2015
23.06.2015
28.09.2015
65479Raunheim/Frankfurt, Mercure Hotel Wings,
Anton-Flettner-Str. 8
38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle,
Wolfsburger Str. 72 89075 Ulm, Best Western PLUS Atrium Hotel,
Eberhard-Finckh-Str. 17
97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital,
Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40
06526 Sangerhausen, Rosen Hotel Sangerhausen,
Juri-Gagarin-Str. 30
299,00 €
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
10
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
299,00 €
299,00 €
299,00 €
299,00 €
Gefahrguttransport und Ladungssicherung
Seminar
Ladungssicherung und Gefahrguttransport in Kleinmengen im Straßenbau- und –unterhalt.
Die unterschiedliche Art von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen, Betriebsstoffen (z.T. Gefahrgut) und Materialen die im täglichen Betrieb transportiert werden müssen,
stellen besondere Sicherungsanforderungen an Fahrer und Verlader, sowie an das
Transportfahrzeug. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die verschiedenen Güter verkehrssicher und effizient zu sichern.
Anerkennungsmöglichkeiten nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG!
Inhalt des Tagesseminars:
sbetrieb für
Zertifizierter Ausbildung
alifikations-Qu
rer
fah
aft
das Berufskr
G
Gesetz BKrFQ
Ladungssicherung:
• Rechtliche Grundlagen
• Physikalische Grundlagen
• Belastbarkeit (Stabilität) von Fahrzeugaufbauten
• Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
• Arten und Methoden der Ladungssicherung
• Berechnen der Ladungssicherheit
Gefahrguttransport:
• Besonderheiten gem. Vorschrift GGVSEB und ADR (Gefahrgut)
• Verschiedenen Sicherungsarten
• Einführung in die gesetzlichen Grundlagen
• Pflichten der Beteiligten
• Was ist Gefahrgut bzw. Gefahrstoff?
• Woran erkennt man, ob es sich um Gefahrgut handelt?
• Ausnahmen und Freistellungen
• Anforderung an den Fahrzeugführer, das Transportfahrzeug, und die Behältnisse
• Unterschied der Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderungs durchführung (sog. Handwerkerregelung) und der Freistellung in Zusammenhang
mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (sog. 1000-Punkte Regelung), dargestellt anhand einer mobilen Tankanlage.
Der Referent ist Gefahrengutbeauftragter.
Zielgruppe:
Autobahnmeister, Straßenmeister, Geschäftsführer(innen) in Kommunen, Mitarbeiter
der Bauhöfe, Autobahnmeistereien und Straßenmeistereien.
möglich
NUR! Inhouse-Seminare
Termine auf Anfrage
11
Seminar
Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
Unterweisung der Mitarbeiter für den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch das RSA Schulungsteam
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat
immer der Unternehmer/Arbeitgeber.
Bei Kommunen ist dieser Verantwortliche der Bürgermeister.
Damit ist er auf dem Bau- bzw. Betriebshof auch verantwortlich für
• Den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
• Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
• Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen
• Festlegung der erforderlichen Prüfungen
• Die Auswahl der Mitarbeiter für die anfallenden Arbeiten
• Unterweisung der Mitarbeiter
• Die Kontrolle der Mitarbeiter in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, kann er einige seiner Pflichten auf geeignete
Führungskräfte übertragen. Nach einer ordnungsgemäßen Pflichtenübertragung ist
häufig der Bau- bzw. Betriebshofleiter die Führungskraft, welche die Unternehmerverantwortung auf dem Bau- bzw. Betriebshof ausübt. Der Bürgermeister trägt trotz
allem die Gesamtverantwortung und ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.
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Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
Seminar
Die Mitarbeiter auf kommunalen Bau- oder Betriebshöfen müssen täglich eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen, die sehr unterschiedliche handwerkliche Voraussetzungen erfordern.
Die Tätigkeiten lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:
• Werkstattarbeiten
• Grünpflegearbeiten
• Straßenunterhaltung
• Bauunterhaltung
• Winterdienst
Wir übernehmen die gesamte Unterweisung der o.g. Punkte einschl. der Dokumentation. Abgestimmt nach den Bedürfnissen des AG!
Zielgruppe:
Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer in Kommunen.
möglich
NUR! Inhouse-Seminare
Termine auf Anfrage
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Seminar
Der moderne Bauhof „Fit für den Wettbewerb“
Modernes Management im Bauhof
Organisatorische Voraussetzungen im Bauhof / in der Verwaltung
• Allgemeines zum Organisationsaufbau
• Überblick Kosten - Leistungs - Rechnung
• Organigramme eines Bauhofes
• Auftragsgeberstruktur
• Auftragsnehmerstruktur
Berechnung des gemittelten Personalverrechnungssatzes
• Berechnung des gemittelten Personalverrechnungssatzes
• Berechnung von Fahrzeugsätzen
• Berechnung von Maschinensätzen
• Berechnung von Gerätesätzen
Controlling
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
• Erkenntnisse aus Kalkulationen
Was kann sonst noch verrechnet werden?
Was gehört in einen Produktkreis?
Termine
Zielgruppe:
Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer in Kommunen.
Datum
Ort
Preis
04.05.2015
15.06.2015
16.06.2015
89075 Ulm, Best Western PLUS Atrium Hotel,
Eberhard-Finckh-Str. 17 34123 Kassel, Hotel Wyndham Garden, Heiligenröderstr. 61
08393 Meerane, Hotel Meerane, An der Hohen Str. 3 299,00 €
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
14
299,00 €
299,00 €
Versicherungspflicht/Straßenunterhalt
Seminar
Neue StVO und Verkehrssicherungspflicht
In die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen als Träger der Straßenbaulast wird
häufig zu viel hineininterpretiert. Spektakuläre Unfälle und Einzelfallurteile werden
in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert, Ängste besonders bei den im Alltag verantwortlichen Mitarbeitern der Kommunen geschürt. Dabei laufen Kommunen Gefahr,
attraktive Straßen- und andere öffentliche Aufenthaltsräume durch Absperrungen,
Zäune usw. unnötig zu verunstalten oder Nutzungsmöglichkeiten zu beschränken.
In der Veranstaltung wird die Rechtslage sachlich dargestellt. Auf dieser Grundlage
werden praktische Schritte zum Aufbau einer Haftpflichten verhütenden Organisation erläutert und diskutiert. Kontinuierliche Straßenkontrollen sind erforderlich, um
schuldhafte Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden. Die zeitlichen
Intervalle orientieren sich an der Verkehrsbedeutung und der Gefährlichkeit der
Straße.
Während früher die Erfassung und Dokumentation in Papierform (Vordrucke) erfolgte, werden heute immer häufiger digitale EDV-Programme eingesetzt. Spezielle Outdoor-PC-Lösungen (z.B. Handheld o.Ä.) erleichtern die Vor-Ort-Erfassung wesentlich
und tragen zur Effektivitätssteigerung und Optimierung bei.
Inhalte des Seminars:
• Rechtlichen Grundlage der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen
• Haftungsrelevante Aspekte
• Vermeidung von Ersatzansprüchen
• Organisation, bzw. Optimierung der Arbeitsabläufe
• Zeitliche Intervalle der Durchführung
• Effektiver Einsatz von Outdoor-PC-Lösungen (z.B. Handheld / GPS-Ortung o.ä.)
• Erkennen von Defiziten / Gefahrenstellen in der Örtlichkeit
• Musterdienstanweisungen für die Begehung und Erfassung
• Dokumentationsmöglichkeiten und -formen der festgestellten Mängel
• Festlegen und Planen von Touren
• Häufige Streitfälle / Rechtssichere Lösungsvorschläge unter Bezugnahme auf die
Forderungen der Kommunalversicherer
Zielgruppe:
Städtische Betriebshöfe, Tiefbauämter, Straßenkontrolleure usw.
möglich
NUR! Inhouse-Seminare
Termine auf Anfrage
15
RSA
Diese Kunden vertrauen uns
• Hamburg
Berlin
•
• Köln
München
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16
Gemeinde Kleinmachnow
Gemeinde Isenhagen
Gemeinde Schwarzenfeld
Gemeinde Ursensollen
Gemeinde Kiefersfelden
Bundesanstalt für Straßenwesen BAST
VSS Verkehrssicherung
Firma Alpine Bau
Landkreis Mindelheim
Firma Markierung Freund
Landkreis Traunstein
Firma FFR Fankfurt
Stadtwerke Frankfurt
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Stadt Heidelberg
Stadt Saarbrücken
Stadtwerke Bremen
Landesforstamt MV
Deutsche Bahn-Berlin
Landesbetrieb Straßenwesen
Sachsen Anhalt
Stadt Regensburg
Stadt München
Landkreis Mühldorf
Firma Markierung Pfnür
Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg
Anmeldung
RSA Schulungsteam GmbH
Wasserburger Str. 24
83556 Griesstätt
Tel.: (0 80 39) 90 20 43 2
Fax: (0 80 39) 90 20 43 3
Schulungen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Seminar-Anmeldung
Dienststelle
Name
Straße
PLZ, Ort
eMail
Telefon
Fax
❏ Anfrage zum Inhouseseminar
❏ Anmeldung zum Seminar
Seminar-Name
Termin
Ort
Anzahl Teilnehmer
Name(n) Teilnehmer
hmer
5% Rabatt ab 2 Teilne
✃
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte per Fax an (0 80 39) 90 20 43 3 senden!
17
AGBs
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung
zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss
eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch
diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information
des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt
durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 4 Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsabschluss fällig.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6
dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2
Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und
bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des
Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund
einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben
und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen
ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der
Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B.
hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne
Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt
wurde oder unbestritten ist.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in
dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz
des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 10 Teilnahmebedingungen:
Die Anmeldung ist verbindlich und wird vom RSA Schulungsteam schriftlich bestätigt. Bei einer Stornierung (nur schriftlich)
bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 zzgl. MwSt. pro angemeldetem
Teilnehmer. Erfolgt der Rücktritt erst danach, müssen wir Ihnen die volle Teilnahmegebühr berechnen. Eine Vertretung für
angemeldete Teilnehmer ist jederzeit möglich und mit keinen Zusatzkosten verbunden. Die Seminargebühr ist spätestens bis
3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Aus triftigen Gründen, z.B. bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer
Teilnehmerzahl, behalten wir uns vor, einen anderen Seminarleiter zu entsenden oder die Veranstaltung abzusagen. In diesem
Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das
RSA Schulungsteam als Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die während des Seminarbetriebs entstanden sind. Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können gegenüber dem Veranstalter nicht
geltend gemacht werden.
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§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Notizen
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