RSA Programm 2016 - RSA

Fachseminare
men
für Behörden und Fir
2016
Für Ihre Sicherheit
!
auf unseren Straßen
BLEIBEN SIE AM BALL
nach
Arbeitsstellensicherung
-SA 97
ZTV
/
99
AS
MV
/
RSA 95
purbeseitigung
Sachkundelehrgang Öls
Straßenkontrolle
t für den Wettbewerb“
Der moderne Bauhof „Fi
Winterdienst
Ladungssicherung
Gefahrguttransport und
und Gesundheitsschutz
Unterweisung, Arbeitsam Bau-/Betriebshof
aKTUELLE
ÜBERSICHT
Inhouse-Seminare
RSA
Fachseminare für Ihre Sicherheit auf unseren Straßen!
Unser Service
Das RSA-Schulungsteam GmbH freut sich, dass Sie sich Zeit für
uns nehmen!
Als Gutachten- und Sachverständigenbüro beraten wir Sie gerne im Bereich:
Auf den folgenden Seiten, möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick unserer Seminarmöglichkeiten verschaffen.
Unsere praxiserprobten, fachkundigen Dozenten vermitteln Ihnen etablierte Grundlagen und erprobte Konzepte auf Basis des aktuellen Rechtsstands. Die Seminare
werden praxisgerecht und lebendig aufbereitet.
Es kommen moderne Unterrichtsmaterialien wie PowerPoint-Präsentationen und Filme zum Einsatz. Alle Dozenten verfügen über aktuellstes Wissen und innovative
Methoden der Wissensvermittlung. In unseren Seminaren werden Sie von sehr kompetenten Kursleitern mit einer mindestens 10-jährigen praktischen nachweisbaren
Erfahrung im Bereich der Straßenverkehrssicherung (einschl. Autobahn) geschult.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot über ein Inhouse-Seminar bei Ihnen oder
besuchen Sie eines unserer Seminare.
Unsere Ausbildungsschwerpunkte:
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Fachseminare nach RSA 95 / MVAS 99 / ZTA-SA 97 (Baustellenabsicherung
an öffentl. Straßen) mit Zertifikat
Winterdienst Organisation und Durchführung
Fachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen
Straßenkontrolle
Ladungssicherung und Gefahrguttransport in Straßenbau
Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
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RSA
Beratung: Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Beratung: ZTV-SA, zusätzliche Techn. Vorschriften für die Sicherung von Arbeitsstellen
Hilfestellung bei der Erstellung LV Baustellenabsicherung
Ausschreibungen für die Baustellenabsicherung auf öffentl. Straßen nach RSA 95
und ZTV-SA
Prüfung von Angeboten bezügl. Baustellenabsicherung auf öffentl. Straßen
Ausarbeiten von Mindestausstattung von Material für Baustellenabsicherung für
Bauhöfe/Straßenmeisterei
Gutachten bei Streitigkeiten mit Firmen im Bezug Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen (RSA 95)
Gutachten bei Streitigkeiten mit Behörden im Bezug Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen (RSA 95)
Gutachten bei Unfällen in Baustellenbereich bezogen auf Baustellenabsicherung
nach RSA 95
Beratung Vergabe von Baustellensicherung Firmen/Behörden
Begutachtung von Unfallstellen/Gefahrenstellen
Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen Verkehrssicherung an Straßen nach MVAS 99
Beratung - Begehung von Baustellen bei Konflikten
Beratung bei Unstimmigkeiten bei Baustellenabsicherung
Erstellen von Verkehrszeichenplänen
Verfilmung von Baustellen in öffentl. Verkehrsflächen (Beweissicherung)
Kontrolle von Baustellen durch Mitarbeiter.
Beratung Gefahrgut, Ladungssicherung
Beratung Ölspur
Gutachten bei Ölspur
Beratung im Bereich Ladungssicherung und Gefahrengut im Straßenunterhalt
sbetrieb für
Zertifizierter Ausbildung
alifikations-Qu
rer
fah
das Berufskraft
Gesetz BKrFQG
§
2
3
Seminar
Arbeitsstellensicherung nach RSA 95 / MVAS 99 - 1-tägig
Arbeitsstellensicherung nach RSA 95 / MVAS 99 - 1-tägig
Seminar
Eintägiges Seminar: Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach
MVAS 99 und RSA 95 (innerorts/außerorts) mit Zertifikat
Das eintägige Seminar ist auf die Anforderungen des MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) abgestimmt. Die Teilnehmer erhalten den geforderten Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung an innerörtlichen Straßen und Landstraßen
für Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer.
Die Seminarteilnehmer erhalten:
• Seminarbegleitende Unterlagen
• Zertifikat für die Teilnahme (wird benötigt für die Beantragung „Verkehrsrecht liche Anordnung“)
• Bewirtung (2 Kaffepausen mit Gebäck, Mittagsmenü mit Getränk, Tagungsgetränke)
Zielgruppe:
Leiter/innen und ltd. Mitarbeiter/innen von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Stadtreinigungsbetrieben, Baureferaten, Firmen (Bauleiter, Poliere), Tiefbauabteilungen,
Verkehrsbehörde Mitarbeiter von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Zweckverbände,
Maschinenring, Verkehrssicherungsfirmen.
ch
Inhouse-Seminare mögli
22.02.2016 25.02.2016
25.02.2016
01.03.2016
02.03.2016
03.03.2016
25.04.2016
26.04.2016
28.04.2016
02.05.2016
18.05.2016
23.05.2016
07.06.2016
08.06.2016
13.06.2016
14.06.2016
15.06.2016
28.06.2016
19.09.2016
04.10.2016
10.10.2016
12.10.2016
19.10.2016
19.10.2016
24.10.2016
25.10.2016
Preis
95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1
285,00 €
85551 Kirchheim bei München, Räter Parkhotel, Räterstr. 9
285,00 €
83553 Edling, Pension Anni`s Nest , Am Gewerbering 21
285,00 €
30539 Hannover, PREMIER Parkhotel Kronsberg, Gut Kronsberg 1 285,00 €
65479 Raunheim / Frankfurt, Mercure Hotel Wings
285,00 €
Frankfurt Airport, Anton-Flettner-Str. 8
14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke
285,00 €
50858 Köln, Mercure Hotel Köln West, Horbeller Str. 1
285,00 €
97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital,
285,00 €
Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40
65479 Raunheim / Frankfurt, Mercure Hotel Wings
285,00 €
Frankfurt Airport, Anton-Flettner-Str. 8
38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle
285,00 €
Wolfsburger Straße 72
95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1
285,00 €
87435 Kempten, Parkhotel Kempten/Allgäu, Beethovenstraße 5 285,00 €
14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke
285,00 €
39116 Magdeburg, Ramada Hotel, Hansapark 2
285,00 €
08393 Meerane, Hotel Meerane, An der Hohen Straße 3
285,00 €
94469 Deggendorf, NH - Parkhotel Deggendorf, Edlmairstraße 4 285,00 €
53123 Bonn, Mercure Hotel Bonn / Hardtberg,
285,00 €
Max Habermannstr. 2
01157 Dresden, Mercure Hotel, Hamburgerstr. 64-68
285,00 €
34123 Kassel, Hotel Wyndham Garden, Heiligenröderstr. 61
285,00 €
50858 Köln, Mercure Hotel Köln West, Horbeller Str. 1
285,00 €
83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof
285,00 €
Oskar-von-Miller-Str. 2-4
30539 Hannover, PREMIER Parkhotel Kronsberg,
285,00 €
Gut Kronsberg 1
93053 Regensburg, Mercure Hotel, Grunewaldstraße 16 285,00 €
97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital, 285,00 €
Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40
89075 Ulm, Best Western PLUS Atrium Hotel,
285,00 €
Eberhard-Finckh-Str. 17
78132 Hornberg/Schwarzwald, Hotel Schloss Hornberg,
285,00 €
Auf dem Schlossberg 1
Termine
Wir schulen speziell über:
• Verkehrszeichen, Aufstellhöhen, Entfernungen, Größe, verschiedene Arten von VZ
• Regelpläne, Anwendung der Regelpläne, Neuerstellung von Regelplänen
• Absperrvorrichtungen, Warnleuchten, Leitkegel, Baken, Absperrschranken
• Vollzug verkehrsrechtliche Anordnung
• Baustellen, auf der Fahrbahn Innerorts und Außerorts, im Gehwegbereich
• Gesetze und Vorschriften, StVO, MVAS 99, RSA (Neu), BGB, ZTV-SA
• Fahrzeuge, Sonderrechte, Schraffur an Fahrzeugen
• Markierung, Baustellenmarkierung, Farben und Abmessungen
• Kontrolle und Wartung, Baustellenabnahme, Fehler an Beispielen
DatumOrt
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
4
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Seminar
Arbeitsstellensicherung nach RSA 95 / MVAS 99 - 2-tägig
Sachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen
Informationen zu unseren zweitägigen Seminaren: „Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99 und RSA 95 (Autobahn)
mit Zertifikat“ erhalten Sie auf Anfrage
Fachkundelehrgang, Beseitigung von Ölspuren auf öffentl. Verkehrsflächen durch Straßenbaulastträger bzw. Kommune oder Feuerwehr
Termine
Schulung siehe eintägiges Seminar zzgl. RSA TEIL C (Autobahn).
DatumOrt
Preis
22+23.02.2016 95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1
25.+26.02.2016 85551 Kirchheim bei München, Räter Park Hotel, Räterstr. 9
25.+26.02.2016 83553 Edling, Pension Anni‘s Nest, Am Gewerbering 21 450,00 €
450,00 €
450,00 €
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
Seminar
1. Aus der Praxis für die Praxis:
Einführung in das Thema anhand exemplarischer Fälle mit Bilddokumenten aus
der Praxis und Erläuterung ihrer speziellen Problemstellungen.
2.
•
•
•
•
•
Gesetzliche Rahmenbedingungen/Grundlagen
Worum handelt es sich überhaupt rein rechtlich bei einer Ölspur?
Welche Haftungsrisiken bestehen für den Baulastträger?
Welche Rechten und Pflichten hat der Baulastträger?
Wie sichere ich als Baulastträger meine Kostenersatzansprüche?
Welche Möglichkeiten der Rechnungsprüfung und Abrechnung gibt es (Direkt,
Abtretung, Abrechnungsportale)?
3.
•
•
•
•
Der Stand der Technik
Was ist unter „Stand der Technik“ überhaupt zu verstehen?
Welche Mittel und Verfahren gibt es aktuell?
Was sagt das DWA - Merkblatt 715?
Was sagen die Sachverständigen und Gutachter?
4. Praktische Anwendung vor Ort (auf einem Testfeld)
• Präparieren mehrerer Testfelder
• Abreinigung mit unterschiedlichen Verfahren
• Griffigkeitsmessung mittels GMG (Gleitreibungsmessgerät)
• Auswertung
der Ergebnisse
Eindeutige Bestimmungen
§32 Straßenverkehrsordnung (StVO): „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu
benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch
Bezugsquellen
geeignete
Dienstleister
der Verkehr und
gefährdet
oder erschwert
werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände
hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu
WelchenVerantwortliche
Betrieb
kann
und
darf
ich
beauftragen?
machen… “
5.
•
• Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen?
Artikel 16 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG): „Der Verursacher hat die
• Was beinhalten
diverse Zertifikate (LKM, LK 1/2, Efb, WHG, etc.)
Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen“
• Erklärung der Prüfverfahren und der „Fremdüberwachung“
Artikel 9 BayStrWG: „Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau
Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben.“
und der
6. Fragen/Diskussion - Aushändigung von Informationsmaterial
6
7
Seminar
Sachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen
Straßenkontrolle
Seminar
Straßenkontrolle - So kontrollieren und dokumentieren Sie richtig!
Alle Seminarteilnehmer erhalten die Schulungsunterlagen als PDF Format ausgehändigt
Die Seminarteilnehmer erhalten ein Zertifikat „Sachkundiger der Grundlagen der
Verkehrsflächenreinigung“
Wiederkehrende Straßenkontrollen sind erforderlich, um schuldhafte Verletzungen
der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden. Umfangreiche Aufgaben und Pflichten
sind hier für den Verantwortlichen und Ausführenden von Bedeutung. Die Straßenund Wegegesetze der Länder normieren die Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich
als öffentlich rechtliche Pflicht der Straßenbaulastträger.
Sofern es die Örtlichkeiten zulassen, findet bei jeder Veranstaltung eine Vorführung
mit einer RAL zertifizierten Maschine (LKM) statt.
Um eine Haftung des Baulastträgers wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden, zeigen wir Ihnen auf wie Sie diese bewältigen.
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen im Bereich Straßenunterhalt, Straßenmeistereien, Führungskräfte der Feuerwehren, Leiterinnen und Leiter
von Ordnungsämtern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden.
Die Kontrollen orientieren sich hierbei an der Verkehrsbedeutung und der Gefährlichkeit der Straßen, Wege und Plätze.
Termine
•
•
DatumOrt
Preis
18.05.2016
28.06.2016
06.10.2016
325,00 €
65479 Raunheim / Frankfurt, Mercure Hotel Wings
Frankfurt Airport, Anton - Flettner - Str. 8
83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof
Oskar-von-Miller-Str. 2-4
14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
ch
Inhouse-Seminare mögli
8
325,00 €
325,00 €
Bei diesem Tagesseminar (auch als Inhouseschulung möglich) zeigen wir Ihnen alle
praxisorientierten und rechtssicheren Aufgaben.
Sie erfahren Details zu den unten aufgezeigten Themenbereichen und erhalten ein
umfangreiches Handout für die tägliche Arbeitsbewältigung.
Unsere Dozenten analysieren sowohl technische, als auch alle rechtlichen Fragestellungen.
Die Referenten sind in Ihrem Fachgebiet in leitender Funktion tätig.
Veranstaltungsinhalte:
• Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht Straßen/Wege/Plätze
• Haftungsrelevante Aspekte für die Kommunalverwaltung
• Vermeidung von Ersatzansprüchen
• Zeitliche Intervalle der Durchführung
• Ausstattung Mitarbeiter, Fahrzeug, Warnkleidung, Sonderrechte
• Kontrolle der Fahrbahn, Fahrbahnschäden wie Schlaglöcher
• Kontrolle von Verkehrszeichen, Seiten.- Höhenabstände
• Kontrolle von Leiteinrichtungen, z.B. Schutzplanken, Absturzhöhen, Stützwände
• Kontrolle der Entwässerung, Durchlässe, Einlaufschächte, Vorflut
• Kontrolle von Fahrbahnmarkierungen, RMS
• Kontrolle von Brücken, DIN 1076
• Baumkontrolle
• Jährliche Nachtfahrt
• Baustellenkontrolle, § 45 Abs. 6
• Sichtdreiecke (Verantwortlichkeit), z.B. Annäherungssicht, Haltesicht
• Erkennen von Defiziten / Gefahrenstellen in der Örtlichkeit
• Festlegen und Planen von Touren
• Kontrollbericht von Kontrollen
• Dokumentation der Kontrollen
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Seminar
Straßenkontrolle
Der moderne Bauhof „Fit für den Wettbewerb“
Seminar
Termine
Modernes Management im Bauhof
DatumOrt
Preis
27.04.2016 03.05.2016
19.05.2016
23.05.2016
06.06.2016
29.06.2016
20.10.2016
20.10.2016
285,00 €
285,00 €
65479 Raunheim, Mercure Hotel Wings, Anton-Flettner-Str. 8
38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle,
Wolfsburger Straße 72
95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1
89075 Ulm, Best Western Plus Atrium Hotel,
Eberhard-Finckh-Straße 17
14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke
01157 Dresden, Mercure Hotel, Hamburgerstr. 64-68
93053 Regensburg, Mercure Hotel, Grunewaldstr. 16
83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof, Oskar-von-Miller-Str. 2-4
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
ch
Inhouse-Seminare mögli
Termine auf Anfrage
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
285,00 €
Organisatorische Voraussetzungen im Bauhof / in der Verwaltung
• Allgemeines zum Organisationsaufbau und zur Kosten-Leistungs-Rechnung im
Bauhof
• Organigramme von Bauubetriebshöfen für kleinere, mittlere und große Betriebe
• Auftraggeberstruktur
• Auftragnehmerstruktur
Kalkulation zur Produktpreisermittlung
• Für verschiedene Personalverrechnungssätze
• Für Fahrzeuge-, Maschinen- u. Geräteverrechnungssätze Fuhrparkmanagement
• Was ist Fuhrparkmanagement?
• Beispiel mittelfristiger Ersatzbeschaffungsplan für Maschinen- u. Fahrzeugpark
• Definition Auslastungsgrade
• Was ist bei der Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges, Gerätes bzw. einer
Maschine zu beachten?
• Mieten statt kaufen
Controlling
• Erkenntnisse aus den Kalkulationen (Wirtschaftlichkeit)
• Was kann sonst noch verrechnet werden?
• Was muß in den Produktpreis hinein?
• Ergebnisvorausberechnung für den Baubetriebshof
Zielgruppe:
Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer in Kommunen.
ch
Inhouse-Seminare mögli
14
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Seminar
Winterdienst
Gefahrguttransport und Ladungssicherung
Winterdienst – sachgerechte Organisation und Durchführung
Ladungssicherung und Gefahrguttransport in Kleinmengen im Straßenbau- und –unterhalt.
Der Winterdienst eine Herausforderung.
Umfassende Aktivitäten, hohes Fachwissen und intensiver Arbeitseinsatz sind notwendig, um auch im Winter bei jeder Wetterlage die Verkehrswege zu sichern. Der
Winterdienst, der mit umfangreichen Know how und modernster Technik durchgeführt
wird, gewährleistet Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss auch unter widrigen Witterungsbedingungen.
Das Seminar soll die Teilnehmer an das Thema heranführen. Auch neue Wege zu gehen um den Winterdienst zu optimieren und auch sicherzustellen.
Schwerpunkte:
• Der Winterdienst: eine Herausforderung, Verkehrssicherheit
• Leistungsfähigkeit, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit
• Winterdienst in Städten und Gemeinden, Räum- und Streupraxis
• Differenzierter Winterdienst
• Winterdienst auf Außerortsstraßen
• Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit
• Technische Fortschritte, Feuchtsalztechnologie, Solestreuung
• EDV-gestützte Optimierung, Thermographie, Winterdienst-Management
• Fahrzeuge, Straßendecken, Bauwerke
• Umweltgerechter Winterdienst, Umweltaspekt, Auswirkung von Splitt
• Ökobilanz
• Auftauende Streumittel: Taueigenschaften, Streudichten, gezielt und sparsam Streuen
Zielgruppe:
Leiter/innen und ltd. Mitarbeiter/innen von Stadtreinigungsbetrieben, Baureferaten,
Bauhöfen, die für den Winterdienst verantwortlich sind; sonstige Interessenten, z.B.
externe Dienstleister, Zweckverband, Maschinenring die von Kommunen für den
Winterdienst beauftragt werden.
Termine
Die unterschiedliche Art von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen, Betriebsstoffen (z. T.
Gefahrgut) und Materialen die im täglichen Betrieb transportiert werden müssen,
stellen besondere Sicherungsanforderungen an Fahrer und Verlader, sowie an das
Transportfahrzeug.Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die verschiedenen Güter verkehrssicher und effizient zu sichern.
Anerkennungsmöglichkeiten nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG!
Inhalt des Tagesseminars:
ch
Inhouse-Seminare mögli
Seminar
sbetrieb für
Zertifizierter Ausbildung
alifikations-Qu
rer
fah
aft
das Berufskr
G
Gesetz BKrFQ
Ladungssicherung:
• Rechtliche Grundlagen
• Physikalische Grundlagen
• Belastbarkeit (Stabilität) von Fahrzeugaufbauten
• Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
• Arten und Methoden der Ladungssicherung
• Berechnen der Ladungssicherheit
Gefahrguttransport:
• Besonderheiten gem. Vorschrift GGVSEB und ADR (Gefahrgut)
• Verschiedenen Sicherungsarten
• Einführung in die gesetzlichen Grundlagen
• Pflichten der Beteiligten
• Was ist Gefahrgut bzw. Gefahrstoff?
• Woran erkennt man, ob es sich um Gefahrgut handelt?
• Ausnahmen und Freistellungen
• Anforderung an den Fahrzeugführer, das Transportfahrzeug, und die Behältnisse
• Unterschied der Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderungs durchführung (sog. Handwerkerregelung) und der Freistellung in Zusammenhang
mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (sog. 1000-Punkte Regelung), dargestellt anhand einer mobilen Tankanlage.
DatumOrt
Preis
19.05.2016
23.06.2016
04.10.2016
05.10.2016
299,00 €
Der Referent ist Gefahrengutbeauftragter.
299,00 €
Zielgruppe:
Autobahnmeister, Straßenmeister, Geschäftsführer(innen) in Kommunen, Mitarbeiter
der Bauhöfe, Autobahnmeistereien und Straßenmeistereien.
38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle, Wolfsburger Straße 72
53123 Bonn, Mercure Hotel Bonn / Hardtberg,
Max Habermannstr. 2
14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City,
Lange Brücke
83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof,
Oskar-von-Miller-Str. 2-4
Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30
299,00 €
299,00 €
möglich
NUR! Inhouse-Seminare
Termine auf Anfrage
Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung
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Seminar
Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
Seminar
Unterweisung der Mitarbeiter durch das RSA-Schulungsteam GmbH
vor Ort
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat
immer der Unternehmer/Arbeitgeber.
Die Mitarbeiter auf kommunalen Bau- und Betriebshöfen müssen täglich eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen, die sehr unterschiedliche handwerkliche Voraussetzungen erfordern.
Bei Kommunen ist dieser Verantwortliche der Bürgermeister.
Damit ist er auf dem Bau- bzw. Betriebshof auch verantwortlich für
• Den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
• Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
• Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen
• Festlegung der erforderlichen Prüfungen
• Die Auswahl der Mitarbeiter für die anfallenden Arbeiten
• Unterweisung der Mitarbeiter
• Die Kontrolle der Mitarbeiter in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, kann er einige seiner Pflichten auf geeignete
Führungskräfte übertragen. Nach einer ordnungsgemäßen Pflichtenübertragung ist
häufig der Bau- bzw. Betriebshofleiter die Führungskraft, welche die Unternehmerverantwortung auf dem Bau- bzw. Betriebshof ausübt. Der Bürgermeister trägt trotz
allem die Gesamtverantwortung und ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.
12
Die Tätigkeiten lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:
• Werkstattarbeiten
• Grünpflegearbeiten
• Straßenunterhaltung
• Bauunterhaltung
• Winterdienst
Wir übernehmen die gesamte Unterweisung der o.g. Punkte einschl. der Dokumentation. Abgestimmt nach den Bedürfnissen des AG!
Zielgruppe:
Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer in Kommunen.
möglich
NUR! Inhouse-Seminare
Termine auf Anfrage
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RSA
Diese Kunden vertrauen uns
Anmeldung
RSA Schulungsteam GmbH
Wasserburger Str. 24
83556 Griesstätt
Tel.: (0 80 39) 90 20 43 2
Fax: (0 80 39) 90 20 43 3
Schulungen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen
• Hamburg
Seminar-Anmeldung
Berlin
•
Dienststelle
Name
• Köln
Straße
PLZ, Ort
eMail
Telefon
Fax
München
•
❏ Anfrage zum Inhouseseminar
❏ Anmeldung zum Seminar
16
Gemeinde Kleinmachnow
Gemeinde Isenhagen
Gemeinde Schwarzenfeld
Gemeinde Ursensollen
Gemeinde Kiefersfelden
Bundesanstalt für Straßenwesen BAST
VSS Verkehrssicherung
Firma Alpine Bau
Landkreis Mindelheim
Firma Markierung Freund
Landkreis Traunstein
Firma FFR Fankfurt
Stadtwerke Frankfurt
•
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Stadt Heidelberg
Stadt Saarbrücken
Stadtwerke Bremen
Landesforstamt MV
Deutsche Bahn-Berlin
Landesbetrieb Straßenwesen
Sachsen Anhalt
Stadt Regensburg
Stadt München
Landkreis Mühldorf
Firma Markierung Pfnür
Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg
Seminar-Name
Termin
Ort
Anzahl Teilnehmer
Name(n) Teilnehmer
hmer
5% Rabatt ab 2 Teilne
Ort, Datum
✃
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Unterschrift
Bitte per Fax an (0 80 39) 90 20 43 3 senden!
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AGBs
Notizen
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung
zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss
eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch
diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information
des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt
durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 4 Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsabschluss fällig.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6
dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2
Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und
bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des
Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund
einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben
und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen
ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der
Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B.
hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne
Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt
wurde oder unbestritten ist.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in
dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz
des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 10 Teilnahmebedingungen:
Die Anmeldung ist verbindlich und wird vom RSA Schulungsteam schriftlich bestätigt. Bei einer Stornierung (nur schriftlich)
bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 zzgl. MwSt. pro angemeldetem
Teilnehmer. Erfolgt der Rücktritt erst danach, müssen wir Ihnen die volle Teilnahmegebühr berechnen. Eine Vertretung für
angemeldete Teilnehmer ist jederzeit möglich und mit keinen Zusatzkosten verbunden. Die Seminargebühr ist spätestens bis
3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Aus triftigen Gründen, z.B. bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer
Teilnehmerzahl, behalten wir uns vor, einen anderen Seminarleiter zu entsenden oder die Veranstaltung abzusagen. In diesem
Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das
RSA Schulungsteam als Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die während des Seminarbetriebs entstanden sind. Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können gegenüber dem Veranstalter nicht
geltend gemacht werden.
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§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
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