Fachseminare men für Behörden und Fir 2016 Für Ihre Sicherheit ! auf unseren Straßen BLEIBEN SIE AM BALL nach Arbeitsstellensicherung -SA 97 ZTV / 99 AS MV / RSA 95 purbeseitigung Sachkundelehrgang Öls Straßenkontrolle t für den Wettbewerb“ Der moderne Bauhof „Fi Winterdienst Ladungssicherung Gefahrguttransport und und Gesundheitsschutz Unterweisung, Arbeitsam Bau-/Betriebshof aKTUELLE ÜBERSICHT Inhouse-Seminare RSA Fachseminare für Ihre Sicherheit auf unseren Straßen! Unser Service Das RSA-Schulungsteam GmbH freut sich, dass Sie sich Zeit für uns nehmen! Als Gutachten- und Sachverständigenbüro beraten wir Sie gerne im Bereich: Auf den folgenden Seiten, möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick unserer Seminarmöglichkeiten verschaffen. Unsere praxiserprobten, fachkundigen Dozenten vermitteln Ihnen etablierte Grundlagen und erprobte Konzepte auf Basis des aktuellen Rechtsstands. Die Seminare werden praxisgerecht und lebendig aufbereitet. Es kommen moderne Unterrichtsmaterialien wie PowerPoint-Präsentationen und Filme zum Einsatz. Alle Dozenten verfügen über aktuellstes Wissen und innovative Methoden der Wissensvermittlung. In unseren Seminaren werden Sie von sehr kompetenten Kursleitern mit einer mindestens 10-jährigen praktischen nachweisbaren Erfahrung im Bereich der Straßenverkehrssicherung (einschl. Autobahn) geschult. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot über ein Inhouse-Seminar bei Ihnen oder besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere Ausbildungsschwerpunkte: • • • • • • Fachseminare nach RSA 95 / MVAS 99 / ZTA-SA 97 (Baustellenabsicherung an öffentl. Straßen) mit Zertifikat Winterdienst Organisation und Durchführung Fachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen Straßenkontrolle Ladungssicherung und Gefahrguttransport in Straßenbau Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • RSA Beratung: Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Beratung: ZTV-SA, zusätzliche Techn. Vorschriften für die Sicherung von Arbeitsstellen Hilfestellung bei der Erstellung LV Baustellenabsicherung Ausschreibungen für die Baustellenabsicherung auf öffentl. Straßen nach RSA 95 und ZTV-SA Prüfung von Angeboten bezügl. Baustellenabsicherung auf öffentl. Straßen Ausarbeiten von Mindestausstattung von Material für Baustellenabsicherung für Bauhöfe/Straßenmeisterei Gutachten bei Streitigkeiten mit Firmen im Bezug Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen (RSA 95) Gutachten bei Streitigkeiten mit Behörden im Bezug Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen (RSA 95) Gutachten bei Unfällen in Baustellenbereich bezogen auf Baustellenabsicherung nach RSA 95 Beratung Vergabe von Baustellensicherung Firmen/Behörden Begutachtung von Unfallstellen/Gefahrenstellen Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen Verkehrssicherung an Straßen nach MVAS 99 Beratung - Begehung von Baustellen bei Konflikten Beratung bei Unstimmigkeiten bei Baustellenabsicherung Erstellen von Verkehrszeichenplänen Verfilmung von Baustellen in öffentl. Verkehrsflächen (Beweissicherung) Kontrolle von Baustellen durch Mitarbeiter. Beratung Gefahrgut, Ladungssicherung Beratung Ölspur Gutachten bei Ölspur Beratung im Bereich Ladungssicherung und Gefahrengut im Straßenunterhalt sbetrieb für Zertifizierter Ausbildung alifikations-Qu rer fah das Berufskraft Gesetz BKrFQG § 2 3 Seminar Arbeitsstellensicherung nach RSA 95 / MVAS 99 - 1-tägig Arbeitsstellensicherung nach RSA 95 / MVAS 99 - 1-tägig Seminar Eintägiges Seminar: Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99 und RSA 95 (innerorts/außerorts) mit Zertifikat Das eintägige Seminar ist auf die Anforderungen des MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) abgestimmt. Die Teilnehmer erhalten den geforderten Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung an innerörtlichen Straßen und Landstraßen für Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer. Die Seminarteilnehmer erhalten: • Seminarbegleitende Unterlagen • Zertifikat für die Teilnahme (wird benötigt für die Beantragung „Verkehrsrecht liche Anordnung“) • Bewirtung (2 Kaffepausen mit Gebäck, Mittagsmenü mit Getränk, Tagungsgetränke) Zielgruppe: Leiter/innen und ltd. Mitarbeiter/innen von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Stadtreinigungsbetrieben, Baureferaten, Firmen (Bauleiter, Poliere), Tiefbauabteilungen, Verkehrsbehörde Mitarbeiter von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Zweckverbände, Maschinenring, Verkehrssicherungsfirmen. ch Inhouse-Seminare mögli 22.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 01.03.2016 02.03.2016 03.03.2016 25.04.2016 26.04.2016 28.04.2016 02.05.2016 18.05.2016 23.05.2016 07.06.2016 08.06.2016 13.06.2016 14.06.2016 15.06.2016 28.06.2016 19.09.2016 04.10.2016 10.10.2016 12.10.2016 19.10.2016 19.10.2016 24.10.2016 25.10.2016 Preis 95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1 285,00 € 85551 Kirchheim bei München, Räter Parkhotel, Räterstr. 9 285,00 € 83553 Edling, Pension Anni`s Nest , Am Gewerbering 21 285,00 € 30539 Hannover, PREMIER Parkhotel Kronsberg, Gut Kronsberg 1 285,00 € 65479 Raunheim / Frankfurt, Mercure Hotel Wings 285,00 € Frankfurt Airport, Anton-Flettner-Str. 8 14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke 285,00 € 50858 Köln, Mercure Hotel Köln West, Horbeller Str. 1 285,00 € 97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital, 285,00 € Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40 65479 Raunheim / Frankfurt, Mercure Hotel Wings 285,00 € Frankfurt Airport, Anton-Flettner-Str. 8 38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle 285,00 € Wolfsburger Straße 72 95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1 285,00 € 87435 Kempten, Parkhotel Kempten/Allgäu, Beethovenstraße 5 285,00 € 14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke 285,00 € 39116 Magdeburg, Ramada Hotel, Hansapark 2 285,00 € 08393 Meerane, Hotel Meerane, An der Hohen Straße 3 285,00 € 94469 Deggendorf, NH - Parkhotel Deggendorf, Edlmairstraße 4 285,00 € 53123 Bonn, Mercure Hotel Bonn / Hardtberg, 285,00 € Max Habermannstr. 2 01157 Dresden, Mercure Hotel, Hamburgerstr. 64-68 285,00 € 34123 Kassel, Hotel Wyndham Garden, Heiligenröderstr. 61 285,00 € 50858 Köln, Mercure Hotel Köln West, Horbeller Str. 1 285,00 € 83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof 285,00 € Oskar-von-Miller-Str. 2-4 30539 Hannover, PREMIER Parkhotel Kronsberg, 285,00 € Gut Kronsberg 1 93053 Regensburg, Mercure Hotel, Grunewaldstraße 16 285,00 € 97980 Bad Mergentheim, Hotel Central Vital, 285,00 € Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 38-40 89075 Ulm, Best Western PLUS Atrium Hotel, 285,00 € Eberhard-Finckh-Str. 17 78132 Hornberg/Schwarzwald, Hotel Schloss Hornberg, 285,00 € Auf dem Schlossberg 1 Termine Wir schulen speziell über: • Verkehrszeichen, Aufstellhöhen, Entfernungen, Größe, verschiedene Arten von VZ • Regelpläne, Anwendung der Regelpläne, Neuerstellung von Regelplänen • Absperrvorrichtungen, Warnleuchten, Leitkegel, Baken, Absperrschranken • Vollzug verkehrsrechtliche Anordnung • Baustellen, auf der Fahrbahn Innerorts und Außerorts, im Gehwegbereich • Gesetze und Vorschriften, StVO, MVAS 99, RSA (Neu), BGB, ZTV-SA • Fahrzeuge, Sonderrechte, Schraffur an Fahrzeugen • Markierung, Baustellenmarkierung, Farben und Abmessungen • Kontrolle und Wartung, Baustellenabnahme, Fehler an Beispielen DatumOrt Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30 Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung 4 5 Seminar Arbeitsstellensicherung nach RSA 95 / MVAS 99 - 2-tägig Sachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen Informationen zu unseren zweitägigen Seminaren: „Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99 und RSA 95 (Autobahn) mit Zertifikat“ erhalten Sie auf Anfrage Fachkundelehrgang, Beseitigung von Ölspuren auf öffentl. Verkehrsflächen durch Straßenbaulastträger bzw. Kommune oder Feuerwehr Termine Schulung siehe eintägiges Seminar zzgl. RSA TEIL C (Autobahn). DatumOrt Preis 22+23.02.2016 95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1 25.+26.02.2016 85551 Kirchheim bei München, Räter Park Hotel, Räterstr. 9 25.+26.02.2016 83553 Edling, Pension Anni‘s Nest, Am Gewerbering 21 450,00 € 450,00 € 450,00 € Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30 Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung Seminar 1. Aus der Praxis für die Praxis: Einführung in das Thema anhand exemplarischer Fälle mit Bilddokumenten aus der Praxis und Erläuterung ihrer speziellen Problemstellungen. 2. • • • • • Gesetzliche Rahmenbedingungen/Grundlagen Worum handelt es sich überhaupt rein rechtlich bei einer Ölspur? Welche Haftungsrisiken bestehen für den Baulastträger? Welche Rechten und Pflichten hat der Baulastträger? Wie sichere ich als Baulastträger meine Kostenersatzansprüche? Welche Möglichkeiten der Rechnungsprüfung und Abrechnung gibt es (Direkt, Abtretung, Abrechnungsportale)? 3. • • • • Der Stand der Technik Was ist unter „Stand der Technik“ überhaupt zu verstehen? Welche Mittel und Verfahren gibt es aktuell? Was sagt das DWA - Merkblatt 715? Was sagen die Sachverständigen und Gutachter? 4. Praktische Anwendung vor Ort (auf einem Testfeld) • Präparieren mehrerer Testfelder • Abreinigung mit unterschiedlichen Verfahren • Griffigkeitsmessung mittels GMG (Gleitreibungsmessgerät) • Auswertung der Ergebnisse Eindeutige Bestimmungen §32 Straßenverkehrsordnung (StVO): „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch Bezugsquellen geeignete Dienstleister der Verkehr und gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu WelchenVerantwortliche Betrieb kann und darf ich beauftragen? machen… “ 5. • • Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen? Artikel 16 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG): „Der Verursacher hat die • Was beinhalten diverse Zertifikate (LKM, LK 1/2, Efb, WHG, etc.) Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen“ • Erklärung der Prüfverfahren und der „Fremdüberwachung“ Artikel 9 BayStrWG: „Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben.“ und der 6. Fragen/Diskussion - Aushändigung von Informationsmaterial 6 7 Seminar Sachkundelehrgang Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen Straßenkontrolle Seminar Straßenkontrolle - So kontrollieren und dokumentieren Sie richtig! Alle Seminarteilnehmer erhalten die Schulungsunterlagen als PDF Format ausgehändigt Die Seminarteilnehmer erhalten ein Zertifikat „Sachkundiger der Grundlagen der Verkehrsflächenreinigung“ Wiederkehrende Straßenkontrollen sind erforderlich, um schuldhafte Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden. Umfangreiche Aufgaben und Pflichten sind hier für den Verantwortlichen und Ausführenden von Bedeutung. Die Straßenund Wegegesetze der Länder normieren die Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich als öffentlich rechtliche Pflicht der Straßenbaulastträger. Sofern es die Örtlichkeiten zulassen, findet bei jeder Veranstaltung eine Vorführung mit einer RAL zertifizierten Maschine (LKM) statt. Um eine Haftung des Baulastträgers wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden, zeigen wir Ihnen auf wie Sie diese bewältigen. Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen im Bereich Straßenunterhalt, Straßenmeistereien, Führungskräfte der Feuerwehren, Leiterinnen und Leiter von Ordnungsämtern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden. Die Kontrollen orientieren sich hierbei an der Verkehrsbedeutung und der Gefährlichkeit der Straßen, Wege und Plätze. Termine • • DatumOrt Preis 18.05.2016 28.06.2016 06.10.2016 325,00 € 65479 Raunheim / Frankfurt, Mercure Hotel Wings Frankfurt Airport, Anton - Flettner - Str. 8 83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof Oskar-von-Miller-Str. 2-4 14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30 Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung ch Inhouse-Seminare mögli 8 325,00 € 325,00 € Bei diesem Tagesseminar (auch als Inhouseschulung möglich) zeigen wir Ihnen alle praxisorientierten und rechtssicheren Aufgaben. Sie erfahren Details zu den unten aufgezeigten Themenbereichen und erhalten ein umfangreiches Handout für die tägliche Arbeitsbewältigung. Unsere Dozenten analysieren sowohl technische, als auch alle rechtlichen Fragestellungen. Die Referenten sind in Ihrem Fachgebiet in leitender Funktion tätig. Veranstaltungsinhalte: • Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht Straßen/Wege/Plätze • Haftungsrelevante Aspekte für die Kommunalverwaltung • Vermeidung von Ersatzansprüchen • Zeitliche Intervalle der Durchführung • Ausstattung Mitarbeiter, Fahrzeug, Warnkleidung, Sonderrechte • Kontrolle der Fahrbahn, Fahrbahnschäden wie Schlaglöcher • Kontrolle von Verkehrszeichen, Seiten.- Höhenabstände • Kontrolle von Leiteinrichtungen, z.B. Schutzplanken, Absturzhöhen, Stützwände • Kontrolle der Entwässerung, Durchlässe, Einlaufschächte, Vorflut • Kontrolle von Fahrbahnmarkierungen, RMS • Kontrolle von Brücken, DIN 1076 • Baumkontrolle • Jährliche Nachtfahrt • Baustellenkontrolle, § 45 Abs. 6 • Sichtdreiecke (Verantwortlichkeit), z.B. Annäherungssicht, Haltesicht • Erkennen von Defiziten / Gefahrenstellen in der Örtlichkeit • Festlegen und Planen von Touren • Kontrollbericht von Kontrollen • Dokumentation der Kontrollen 9 Seminar Straßenkontrolle Der moderne Bauhof „Fit für den Wettbewerb“ Seminar Termine Modernes Management im Bauhof DatumOrt Preis 27.04.2016 03.05.2016 19.05.2016 23.05.2016 06.06.2016 29.06.2016 20.10.2016 20.10.2016 285,00 € 285,00 € 65479 Raunheim, Mercure Hotel Wings, Anton-Flettner-Str. 8 38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle, Wolfsburger Straße 72 95502 Himmelkron, Fichtelgebirgshof, Frankenring 1 89075 Ulm, Best Western Plus Atrium Hotel, Eberhard-Finckh-Straße 17 14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke 01157 Dresden, Mercure Hotel, Hamburgerstr. 64-68 93053 Regensburg, Mercure Hotel, Grunewaldstr. 16 83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof, Oskar-von-Miller-Str. 2-4 Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30 Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung ch Inhouse-Seminare mögli Termine auf Anfrage 285,00 € 285,00 € 285,00 € 285,00 € 285,00 € 285,00 € Organisatorische Voraussetzungen im Bauhof / in der Verwaltung • Allgemeines zum Organisationsaufbau und zur Kosten-Leistungs-Rechnung im Bauhof • Organigramme von Bauubetriebshöfen für kleinere, mittlere und große Betriebe • Auftraggeberstruktur • Auftragnehmerstruktur Kalkulation zur Produktpreisermittlung • Für verschiedene Personalverrechnungssätze • Für Fahrzeuge-, Maschinen- u. Geräteverrechnungssätze Fuhrparkmanagement • Was ist Fuhrparkmanagement? • Beispiel mittelfristiger Ersatzbeschaffungsplan für Maschinen- u. Fahrzeugpark • Definition Auslastungsgrade • Was ist bei der Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges, Gerätes bzw. einer Maschine zu beachten? • Mieten statt kaufen Controlling • Erkenntnisse aus den Kalkulationen (Wirtschaftlichkeit) • Was kann sonst noch verrechnet werden? • Was muß in den Produktpreis hinein? • Ergebnisvorausberechnung für den Baubetriebshof Zielgruppe: Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer in Kommunen. ch Inhouse-Seminare mögli 14 15 Seminar Winterdienst Gefahrguttransport und Ladungssicherung Winterdienst – sachgerechte Organisation und Durchführung Ladungssicherung und Gefahrguttransport in Kleinmengen im Straßenbau- und –unterhalt. Der Winterdienst eine Herausforderung. Umfassende Aktivitäten, hohes Fachwissen und intensiver Arbeitseinsatz sind notwendig, um auch im Winter bei jeder Wetterlage die Verkehrswege zu sichern. Der Winterdienst, der mit umfangreichen Know how und modernster Technik durchgeführt wird, gewährleistet Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss auch unter widrigen Witterungsbedingungen. Das Seminar soll die Teilnehmer an das Thema heranführen. Auch neue Wege zu gehen um den Winterdienst zu optimieren und auch sicherzustellen. Schwerpunkte: • Der Winterdienst: eine Herausforderung, Verkehrssicherheit • Leistungsfähigkeit, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit • Winterdienst in Städten und Gemeinden, Räum- und Streupraxis • Differenzierter Winterdienst • Winterdienst auf Außerortsstraßen • Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit • Technische Fortschritte, Feuchtsalztechnologie, Solestreuung • EDV-gestützte Optimierung, Thermographie, Winterdienst-Management • Fahrzeuge, Straßendecken, Bauwerke • Umweltgerechter Winterdienst, Umweltaspekt, Auswirkung von Splitt • Ökobilanz • Auftauende Streumittel: Taueigenschaften, Streudichten, gezielt und sparsam Streuen Zielgruppe: Leiter/innen und ltd. Mitarbeiter/innen von Stadtreinigungsbetrieben, Baureferaten, Bauhöfen, die für den Winterdienst verantwortlich sind; sonstige Interessenten, z.B. externe Dienstleister, Zweckverband, Maschinenring die von Kommunen für den Winterdienst beauftragt werden. Termine Die unterschiedliche Art von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen, Betriebsstoffen (z. T. Gefahrgut) und Materialen die im täglichen Betrieb transportiert werden müssen, stellen besondere Sicherungsanforderungen an Fahrer und Verlader, sowie an das Transportfahrzeug.Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die verschiedenen Güter verkehrssicher und effizient zu sichern. Anerkennungsmöglichkeiten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG! Inhalt des Tagesseminars: ch Inhouse-Seminare mögli Seminar sbetrieb für Zertifizierter Ausbildung alifikations-Qu rer fah aft das Berufskr G Gesetz BKrFQ Ladungssicherung: • Rechtliche Grundlagen • Physikalische Grundlagen • Belastbarkeit (Stabilität) von Fahrzeugaufbauten • Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung • Arten und Methoden der Ladungssicherung • Berechnen der Ladungssicherheit Gefahrguttransport: • Besonderheiten gem. Vorschrift GGVSEB und ADR (Gefahrgut) • Verschiedenen Sicherungsarten • Einführung in die gesetzlichen Grundlagen • Pflichten der Beteiligten • Was ist Gefahrgut bzw. Gefahrstoff? • Woran erkennt man, ob es sich um Gefahrgut handelt? • Ausnahmen und Freistellungen • Anforderung an den Fahrzeugführer, das Transportfahrzeug, und die Behältnisse • Unterschied der Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderungs durchführung (sog. Handwerkerregelung) und der Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (sog. 1000-Punkte Regelung), dargestellt anhand einer mobilen Tankanlage. DatumOrt Preis 19.05.2016 23.06.2016 04.10.2016 05.10.2016 299,00 € Der Referent ist Gefahrengutbeauftragter. 299,00 € Zielgruppe: Autobahnmeister, Straßenmeister, Geschäftsführer(innen) in Kommunen, Mitarbeiter der Bauhöfe, Autobahnmeistereien und Straßenmeistereien. 38554 Weyhausen/Wolfsburg, Best Western Hotel Alte Mühle, Wolfsburger Straße 72 53123 Bonn, Mercure Hotel Bonn / Hardtberg, Max Habermannstr. 2 14467 Potsdam, Mercure Hotel Potsdam City, Lange Brücke 83714 Miesbach, PREMIER Hotel Bayerischer Hof, Oskar-von-Miller-Str. 2-4 Zeit: jeweils von 09:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr/Anz. Teilnehmer: 30 299,00 € 299,00 € möglich NUR! Inhouse-Seminare Termine auf Anfrage Preis inklusiver MwSt. und ganztägiger Bewirtung 10 11 Seminar Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof Seminar Unterweisung der Mitarbeiter durch das RSA-Schulungsteam GmbH vor Ort Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat immer der Unternehmer/Arbeitgeber. Die Mitarbeiter auf kommunalen Bau- und Betriebshöfen müssen täglich eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen, die sehr unterschiedliche handwerkliche Voraussetzungen erfordern. Bei Kommunen ist dieser Verantwortliche der Bürgermeister. Damit ist er auf dem Bau- bzw. Betriebshof auch verantwortlich für • Den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter • Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung • Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen • Festlegung der erforderlichen Prüfungen • Die Auswahl der Mitarbeiter für die anfallenden Arbeiten • Unterweisung der Mitarbeiter • Die Kontrolle der Mitarbeiter in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz Um diese Aufgaben erfüllen zu können, kann er einige seiner Pflichten auf geeignete Führungskräfte übertragen. Nach einer ordnungsgemäßen Pflichtenübertragung ist häufig der Bau- bzw. Betriebshofleiter die Führungskraft, welche die Unternehmerverantwortung auf dem Bau- bzw. Betriebshof ausübt. Der Bürgermeister trägt trotz allem die Gesamtverantwortung und ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren. 12 Die Tätigkeiten lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen: • Werkstattarbeiten • Grünpflegearbeiten • Straßenunterhaltung • Bauunterhaltung • Winterdienst Wir übernehmen die gesamte Unterweisung der o.g. Punkte einschl. der Dokumentation. Abgestimmt nach den Bedürfnissen des AG! Zielgruppe: Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer in Kommunen. möglich NUR! Inhouse-Seminare Termine auf Anfrage 13 RSA Diese Kunden vertrauen uns Anmeldung RSA Schulungsteam GmbH Wasserburger Str. 24 83556 Griesstätt Tel.: (0 80 39) 90 20 43 2 Fax: (0 80 39) 90 20 43 3 Schulungen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen • Hamburg Seminar-Anmeldung Berlin • Dienststelle Name • Köln Straße PLZ, Ort eMail Telefon Fax München • ❏ Anfrage zum Inhouseseminar ❏ Anmeldung zum Seminar 16 Gemeinde Kleinmachnow Gemeinde Isenhagen Gemeinde Schwarzenfeld Gemeinde Ursensollen Gemeinde Kiefersfelden Bundesanstalt für Straßenwesen BAST VSS Verkehrssicherung Firma Alpine Bau Landkreis Mindelheim Firma Markierung Freund Landkreis Traunstein Firma FFR Fankfurt Stadtwerke Frankfurt • • • • • • • • • • • Stadt Heidelberg Stadt Saarbrücken Stadtwerke Bremen Landesforstamt MV Deutsche Bahn-Berlin Landesbetrieb Straßenwesen Sachsen Anhalt Stadt Regensburg Stadt München Landkreis Mühldorf Firma Markierung Pfnür Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Seminar-Name Termin Ort Anzahl Teilnehmer Name(n) Teilnehmer hmer 5% Rabatt ab 2 Teilne Ort, Datum ✃ • • • • • • • • • • • • • Unterschrift Bitte per Fax an (0 80 39) 90 20 43 3 senden! 17 AGBs Notizen § 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel (1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. (2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an. (3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. § 3 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. § 4 Fälligkeit Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsabschluss fällig. § 5 Gewährleistung (1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB. (2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. (3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt. § 6 Haftungsausschluss (1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. (2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. § 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist. § 8 Aufrechnung Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. § 9 Rechtswahl & Gerichtsstand (1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. § 10 Teilnahmebedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich und wird vom RSA Schulungsteam schriftlich bestätigt. Bei einer Stornierung (nur schriftlich) bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 zzgl. MwSt. pro angemeldetem Teilnehmer. Erfolgt der Rücktritt erst danach, müssen wir Ihnen die volle Teilnahmegebühr berechnen. Eine Vertretung für angemeldete Teilnehmer ist jederzeit möglich und mit keinen Zusatzkosten verbunden. Die Seminargebühr ist spätestens bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Aus triftigen Gründen, z.B. bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, behalten wir uns vor, einen anderen Seminarleiter zu entsenden oder die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das RSA Schulungsteam als Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die während des Seminarbetriebs entstanden sind. Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden. 18 ✃ § 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 19 für Ihre NEU: Die runde Lösung Baustellenkontrolle Software, Mobile Baustellenkontrolle und Bauwerkskontrolle mit dem ... Zeitpad® MOBILE SOFTWARE FÜR RSA-KONTROLLE Wasserburger Str. 24 83556 Griesstätt Tel.: (0 80 39) 90 20 43 2 Fax: (0 80 39) 90 20 43 3 eMail: [email protected] www.rsa-schulung.com
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