Medieninfo 15.04.2015 - NGG Gewerkschaft Nahrung Genuss

PRESSEMITTEILUNG
Mindestlohn
NGG lehnt Forderung nach Verschlechterung Mindestlohn als Altersdiskriminierung aboffenbar Billigarbeit als Ziel
Saarbrücken, den 15. April 2015
Die Gewerkschaft NGG- Region Saar lehnt die von der CDU-Mittelstandsvereinigung im Saarland geforderte
Verschlechterung und Einschränkung des Mindestlohngesetzes klar ab.
Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG- Region Saar:
„Das Erhöhen der Altersgrenze auf 25 Jahre ist eine willkürliche Altersdiskriminierung, die mit Sicherheit keinen
Bestand vor deutschen Gerichten haben würde. Der MIT geht es offenbar darum, weiter Billigarbeit im
Gastgewerbe und anderen personalintensiven Branchen zu ermöglichen. Die Befürchtungen, dass junge
Menschen lieber 8,50 € Mindestlohn nehmen anstatt vernünftige Tariflöhne nach der Ausbildung zu erhalten, hat
sich als unbelegt erwiesen. Die Ausbildungszahlen z.B. im Gastgewerbe lassen sich nur steigern, wenn nicht
nur die Qualität der Ausbildung verbessert sondern auch die Attraktivität der Branche gesteigert wird.
Herausgeberin
Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten
Region Saar
Mark Baumeister
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