PRESSEMITTEILUNG IHK –Kritik am Mindestlohn Praktika in der Gastronomie oft Arbeitsverhältnisse – trotz drei Monate Praktikum ohne Mindestlohn Abbrecherquoten von rund 50 %. Saarbrücken, den 08.04.2015 Die Gewerkschaft NGG im Saarland lehnt die erneute Kritik der IHK am Mindestlohn- Gesetz und seiner Umsetzung ab. Mark Baumeister, Geschäftsführer NGG- Region Saar: „Die von der IHK im Saarland wöchentlich vorgebrachte Kritik an der Umsetzung des Mindestlohns ist ein alter Hut. Gerade in der Gastronomie zeigt sich, dass Minijobs in eine Sackgasse aus Altersarmut führen. Die Betriebe nehmen sich durch die hohe Zahl der Minijobber zudem einen großen Teil der nötigen Flexibilität, um z.B. auf saisonale Schwankungen reagieren zu können, da das Arbeitsvolumen bei Minijobbern bekanntlich begrenzt ist. Sollte die Anzahl der Minijobs im Gastgewerbe abnehmen, so geht das einher mit dem Aufbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Der Einschnitt in die Dokumentationspflicht ist eine Einladung zur Schwarzarbeit.“ Bezüglich dem angeblichen Abbau von Praktikumsstellen in der Gastronomie läuft die IHK- Kritik ins Leere. Baumeister weiter: „Das Mindestlohngesetz sieht gerade für Praktika weitreichende Ausnahmen vor. Bis zu drei Monate wird der Mindestlohn für Praktika, die zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium dienen, nicht fällig. In der Gastronomie kann die IHK beruhigt davon ausgehen, dass drei Monate Praktikum absolut ausreichend sind, um die Branche kennen zu lernen. Was die IHK aber verschweigt: Gerade in der Gastronomie werden auch Praktikanten als billige Arbeitskräfte im Saisonbetrieb gerne genommen. Die IHK sollte sich zur Bekämpfung des Fachkräftemangels für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen und der Einhaltung der Ausbildungsziele im Gastgewerbe einsetzen. Damit wäre der Branche besser geholfen und es deckt es sich auch eindeutig mit den Aufgaben und Zielen der IHK. Welchen Sinn haben Praktika im Gastgewerbe, wenn wir Abbrecherquoten in der Ausbildung von rund 50 % und mehr haben? Darauf sollte die IHK dringend Antworten suchen.“ Herausgeberin Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten Region Saar Mark Baumeister Verantwortlich Mark Baumeister Adresse Fritz- Dobisch Straße 5 66111 Saarbrücken Telefon 0681-47673 Telefax 0681-498290 Kontakt [email protected] www.ngg-saar.de www.ngg.net
© Copyright 2024 ExpyDoc