AMTSBLATT Verbandsgememde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukuprft - Nr. 9 vom 20.03.2015 Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Seite Inhalt 17.03.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden am 26. März 2015 081 17.03.15 Bekanntmachung der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden am 26. März 2015 082 18.03.15 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gauersheim für die Jahre 2015 und 2016 083 18.03.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Marnheim 085 19.03.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Mörsfeld 086 II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite 13.01.15 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Kriegsfeld 087 www.kirchheimbolanden de. Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltuna Kirchheimbolanden. Neue Allee 2 Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8 00 Uhr 8 00 Uhr 8 00 Uhr 8 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr bis 12 00 Uhr und nachmittags geschlossen bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 18 00 Uhr bis 12 00 Uhr Kirchheimbolanden 17.03.2015 Bau/AH BEKANNTMACHUNG Die nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am Donnerstag, dem 26. März 2015,17.30 Uhr, statt. TAGESORDNUNG: Nichtöffentlicher Teil 1. Grabstätte Wolff; Information und weiteres Vorgehen 2. Ausbau Freiheitsstraße, Glockenstraße, Am Staffelstein; Vorstellung der Planung (Hartmüller) Stadtbürgermeister Kirchheimbolanden 17.03.2015 Bit/AH BEKANNTMACHUNG Die 8. Sitzung (öffentlich und nichtöffentlich) des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am Donnerstag, dem 26. März 2015,19.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. TAGESORDNUNG: Öffentlicher Teil: 1. Wegeausbau im Schloßgarten Vorstellung und Zustimmung zur Planung 2. Parkdeck; Vorstellung der Sanierungsplanung Nichtöffentlicher Teil: 3. Abgabenangelegenheit; Billigkeitsmaßnahme (Hartmüller) Stadtbürgermeister 083 083 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gauersheim für das Jahr 2015 und 2016 vom 18.03.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 16.03.2015 - Az.: 33/029/901-132 - hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 2015 2016 709.500 € 688.820 € 20.680 € 727.110 € 647.480 € 79.630 € 626.360 € 578.740 € 47.620 € 643.990 € 537.400 € 106.590 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 58.680 € 10.000 € 48.680 € 57.420 € 0€ 57.420 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 10.000 € 106.300 € -96.300 € 0€ 164.010 € -164.010 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 695.040 € 695.040 € 0€ 701.410C 701.410 € 0 €. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 2015 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 10.000 € 2016 0€ § 3 Gesamtbetrag der vorgesehener! Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2015 330 v.H. 365 v.H. 2016 330 v.H. 365 v.H. -2- 084 084 -22015 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 2016 365 v.H. 365 v.H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 60 € 60 € für den zweiten Hund 90 € 90 € fUr den dritten und jeden weiteren Hund 120 € 120 € für gefährliche Hunde 600 € 600 € § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt: 2015 2016 1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 8€ 8 €. § 6 Stellenplan Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 11.02.2015 beschlossene Stellenplan. § 7 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 1.342.010,99 € 1.354.995,99 € 1.335.795,99 € 1.356.475,99 € 1.436.105,99 € Gauersheim, 18.03.2015 gez. Schiesser Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Haushaltsplan liegt vom 23.03.2015 bis 01.04.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 085 085 Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Marnheim Der Ortsgemeinderat Marnheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge Aufwendungen Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) Bilanzsumme Aktiva / Passiva 1.976.596,55 € 2.044.932,15 € -68.335,60 € 8.881.056,97 € Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 23.03.2015 bis 01.04.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 18.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister 086 086 Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Mörsfeld Der Ortsgemeinderat Mörsfeld hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge Aufwendungen 483.557,84 € 558.704,67 € Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -75.146,83 € Bilanzsumme Aktiva / Passiva 3.167.962,68 € Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 23.03.2015 bis 01.04.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 19.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister ' J <•> / ' Aktenzeichen: 2 K 25/13 Da|um: 13.01.2015 Amtsgericht Rockenhausen Ausfertigung Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kriegsfeld Blatt 950 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 22.04.2015 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37,67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal l versteigert werden: 2 Kriegsfeld Fl. St. 2496/8 Gebäude-und Freifläche Mörsfelder Str. 18 206m 2 Verkehrswert gemäß §§ 74a, 64 ZVG: Grundstück: Hälfteanteile jeweils: 20.500,00 EUR . 10.250,00 EUR Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Gemäß Gutachten handelt es sich um ein älteres Einfamilienwohnhaus, ehemals Scheune, eingeschossig, unterkellert, Kellergeschoss teilweise oberirdisch, Wohnfläche insgesamt ca. 109 m2, mit Garage, ehemals Kfz-Werkstatt und einem eingeschossigen Anbau. Beschlagnahme: 16.05.2013. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Vetter Rechtspflegerin 2K25-13-TB
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