AMTSBLATT - Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

AMTSBLATT
Verbandsgememde
Kirchheimbolanden
Aktiv für Mensch + Zukuprft
-
Nr. 9 vom 20.03.2015
Auskunft erteilt: Frau Druck
l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Datum
Seite
Inhalt
17.03.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des
Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden am 26. März 2015
081
17.03.15 Bekanntmachung der 8. Sitzung des Stadtrates der
Stadt Kirchheimbolanden am 26. März 2015
082
18.03.15 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Gauersheim für die Jahre 2015 und 2016
083
18.03.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012
der Ortsgemeinde Marnheim
085
19.03.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012
der Ortsgemeinde Mörsfeld
086
II. Bekanntmachung anderer Behörden
Datum
Inhalt
Seite
13.01.15 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege
der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Kriegsfeld
087
www.kirchheimbolanden de.
Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und
m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich
Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltuna Kirchheimbolanden. Neue Allee 2
Montag
Dienstag
Mittwochs
Donnerstag
Freitag
8 00 Uhr
8 00 Uhr
8 00 Uhr
8 00 Uhr
8 00 Uhr
bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr
bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr
bis 12 00 Uhr und nachmittags geschlossen
bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 18 00 Uhr
bis 12 00 Uhr
Kirchheimbolanden
17.03.2015 Bau/AH
BEKANNTMACHUNG
Die nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt
Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am
Donnerstag, dem 26. März 2015,17.30 Uhr,
statt.
TAGESORDNUNG:
Nichtöffentlicher Teil
1. Grabstätte Wolff;
Information und weiteres Vorgehen
2. Ausbau Freiheitsstraße, Glockenstraße, Am Staffelstein;
Vorstellung der Planung
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
Kirchheimbolanden
17.03.2015 Bit/AH
BEKANNTMACHUNG
Die 8. Sitzung (öffentlich und nichtöffentlich) des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am
Donnerstag, dem 26. März 2015,19.00 Uhr,
im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt.
TAGESORDNUNG:
Öffentlicher Teil:
1. Wegeausbau im Schloßgarten
Vorstellung und Zustimmung zur Planung
2. Parkdeck;
Vorstellung der Sanierungsplanung
Nichtöffentlicher Teil:
3. Abgabenangelegenheit;
Billigkeitsmaßnahme
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
083
083
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gauersheim für das Jahr 2015 und 2016 vom 18.03.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI.
S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom
20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 16.03.2015 - Az.: 33/029/901-132 - hiermit bekannt
gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
2015
2016
709.500 €
688.820 €
20.680 €
727.110 €
647.480 €
79.630 €
626.360 €
578.740 €
47.620 €
643.990 €
537.400 €
106.590 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
58.680 €
10.000 €
48.680 €
57.420 €
0€
57.420 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
10.000 €
106.300 €
-96.300 €
0€
164.010 €
-164.010 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
695.040 €
695.040 €
0€
701.410C
701.410 €
0 €.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
2015
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
10.000 €
2016
0€
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehener! Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2015
330 v.H.
365 v.H.
2016
330 v.H.
365 v.H.
-2-
084
084
-22015
2.
Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag
2016
365 v.H.
365 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
60 €
60 €
für den zweiten Hund
90 €
90 €
fUr den dritten und jeden weiteren Hund
120 €
120 €
für gefährliche Hunde
600 €
600 €
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt:
2015
2016
1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha
8€
8 €.
§ 6 Stellenplan
Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 11.02.2015 beschlossene Stellenplan.
§ 7 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt
1.342.010,99 €
1.354.995,99 €
1.335.795,99 €
1.356.475,99 €
1.436.105,99 €
Gauersheim, 18.03.2015
gez. Schiesser
Ortsbürgermeister
Hinweis:
a) Der Haushaltsplan liegt vom 23.03.2015 bis 01.04.2015 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der
Dienstzeiten öffentlich aus.
b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
085
085
Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Marnheim
Der Ortsgemeinderat Marnheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2015 folgenden Beschluss
gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt
Erträge
Aufwendungen
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
Bilanzsumme Aktiva / Passiva
1.976.596,55 €
2.044.932,15 €
-68.335,60 €
8.881.056,97 €
Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 23.03.2015 bis
01.04.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus.
Kirchheimbolanden, 18.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Haas
(Haas)
Bürgermeister
086
086
Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Mörsfeld
Der Ortsgemeinderat Mörsfeld hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 folgenden Beschluss
gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt
Erträge
Aufwendungen
483.557,84 €
558.704,67 €
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
-75.146,83 €
Bilanzsumme Aktiva / Passiva
3.167.962,68 €
Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 23.03.2015 bis
01.04.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus.
Kirchheimbolanden, 19.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Haas
(Haas)
Bürgermeister
' J <•> / '
Aktenzeichen:
2 K 25/13
Da|um:
13.01.2015
Amtsgericht Rockenhausen
Ausfertigung
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kriegsfeld Blatt 950
eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz
am Mittwoch, den 22.04.2015 um 13.30 Uhr
im Amtsgericht Rockenhausen
Kreuznacher Str. 37,67806 Rockenhausen
Erdgeschoß, Sitzungssaal l
versteigert werden:
2
Kriegsfeld
Fl. St. 2496/8
Gebäude-und Freifläche
Mörsfelder Str. 18
206m 2
Verkehrswert gemäß §§ 74a, 64 ZVG:
Grundstück:
Hälfteanteile jeweils:
20.500,00 EUR
.
10.250,00 EUR
Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze
des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.
Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.
Gemäß Gutachten handelt es sich um ein älteres Einfamilienwohnhaus, ehemals Scheune, eingeschossig, unterkellert, Kellergeschoss teilweise oberirdisch, Wohnfläche insgesamt ca. 109 m2, mit Garage, ehemals Kfz-Werkstatt
und einem eingeschossigen Anbau.
Beschlagnahme: 16.05.2013.
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind
spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und
bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt
werden.
Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des
Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten
Gegenstandes tritt.
gez. Vetter
Rechtspflegerin
2K25-13-TB