Niederschrift Ortsgemeinderatssitzung vom 17.03.2015

NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Wasserliesch
am Dienstag, den 17.03.2015,
in der Aula der Grundschule St. Marien
Beginn:
19:00 Uhr
Ende: 21:50 Uhr
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Thomas M. Thelen
( Vorsitzender )
Beigeordnete
Herr Reinhold Weber
Herr Arno Konz
Mitglieder
Herr Frank Burger
Frau Silke Engel
Frau Alexandra Fischer
Herr Peter jun. Giwer
Herr Carsten Hagenmüller
Herr Michael Kirsch
Herr Arthur Lambert
Frau Christiane Reiffer
Herr Reiner Schmitt
Herr Richard Schons
Herr Robert Schuh
Herr Jan Sevenich
Frau Brigitte Thiel
Herr Rainer Wagner
Sonstige Teilnehmer
Forstamt Saarburg
Ing.-Büro Rosa Vollmuth, Frau Vollmuth
Herr VG-Beigeordneter Joachim Weber
Frau Jutta Jakobs
( zu TOP 1 )
( zu TOP 2 )
( Verwaltungsvertreter ) ab 19.15 Uhr
( Schriftführerin )
1
Entschuldigt fehlten:
Tagesordnung:
siehe beigefügte Einladung, Anlage 1
Form und Frist der Einladung bestätigt?
Niederschrift vom 03.12.2014 in Ordnung?
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO?
Ja
Ja
Ja
Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung.
Ergänzung der Tagesordnung:
Vor Eintritt in die Tagesordnung bat der Vorsitzende diese im nichtöffentlichen Teil um
den Punkt
12: Auftragsvergabe
zu erweitern.
Der Ortsgemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.
Dann wurde die Tagesordnung behandelt.
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ÖFFENTLICHER TEIL
1
Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Vertreter des
Forstamtes, Herrn Bee. Herr Bee erläuterte dem Rat das Ergebnis des Forstetats
2014 und die Planung für das Jahr 2015 und beantwortete die Fragen des Rates.
Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:
„Dem Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015 für die Ortsgemeinde Wasserliesch wird in der vom Forstamt Saarburg vorgelegten Form
zugestimmt.
Unter Berücksichtigung eines Ertrages in Höhe von 57.826 € und eines Aufwandes von 51.724 € ergibt sich ein Ergebnis (Überschuss) von
6.102 €.“
Abstimmungsergebnis:
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Einstimmigkeit
Dorferneuerung / Dorfmoderation in der Ortsgemeinde Wasserliesch
- Sachstandsbericht und Information zur weiteren Vorgehensweise
Zu diesem Tagesordnungspunkte begrüßte Ortsbürgermeister Thelen Frau Rosa
Vollmuth vom gleichnamigen Planungsbüro. Frau Vollmuth erörterte dem Rat den
Ablauf einer Dorfmoderation anhand der beiliegenden Übersicht.
Der Rat nahm dies zur Kenntnis.
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Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Konz
„Regenerative Energien“ (Windkraft);
Beteiligung der Kommunen parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
– Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde Wasserliesch
Vorlage: 3H/3885/2015
VG-Beigeordneter Weber erläuterte dem Rat den folgenden Sachverhalt:
Nach der derzeitigen Rechtslage sind Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich privilegiert, solange die Verbandsgemeinden nicht über den Flächennutzungsplan selbst Flächen vorgeben. Die Verbandsgemeinde Konz möchte ihrer Planungsverantwortung zur Steuerung der Windkraftnutzung nachkommen
und den Flächennutzungsplan fortschreiben. Zielsetzung ist es zum einen, größere Flächenpotentiale als bisher anzubieten, um dem Ziel der Energiewende in
3
Deutschland Rechnung zu tragen, gleichfalls aber auch Konflikte zu konkurrierenden Nutzungen frühzeitig auszuschließen.
Die Verbandsgemeinde Konz hat sich dazu entsprechend der aktuellen Rechtslage in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren, welches in der Begründung dargelegt ist, mit den anzuwendenden Kriterien auseinandergesetzt.
Die Begründung lag den Ratsmitgliedern vor.
Dabei wurden in einem ersten Arbeitsschritt diejenigen Flächen ausgesondert, die
aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft für eine Windkraftnutzung
nicht in Frage kommen (sogenannte „harte Tabuzonen“).
In einem zweiten Schritt hat der Planungsträger weitere Flächen ausgeschlossen,
die nach seinen planerischen Zielsetzungen nicht zur Verfügung stehen sollen
(sogenannte „weiche Tabuzonen“). Im dritten und vierten Planungsschritt ist der
Plangeber in eine Abwägung eingetreten, ob die Windenergienutzung Vorrang
haben soll vor konfligierenden Interessen oder umgekehrt.
Abschließend war zu prüfen, ob die ausgewählten Vorranggebiete ein hinreichendes Potential für die Windenergienutzung gewährleisten und der Flächennutzungsplan damit Raum für die Windkraftnutzung schafft.
Die jetzt vorliegende Plankonzeption ist das Ergebnis dieses abgestuften Prozesses und stellt sich wie in der vorliegenden Karte Nr. 27 „Potentialflächen – Prüfkulisse“ dar. Die Verbandsgemeinde Konz hat nach Beschlussfassung im VG-Rat
am 01.10.2014 die Unterlagen aufbereitet und für die Beteiligung der Behörden
und der Öffentlichkeit vorbereitet.
Auf der jetzigen Planungsstufe sind somit ca. 3,3 % der Verbandsgemeindefläche
für Windkraft potentiell geeignet.
Ziel des Verfahrens ist es nun, möglichst frühzeitig von den Behörden (Trägern
öffentlicher Belange) Stellungnahmen zu erhalten, um die Planung zu konkretisieren. Für die nächste Planungsstufe der förmlichen Offenlage wird dann auch ein
Umweltbericht erstellt werden. Auch hier besteht für die Gemeinden wieder die
Möglichkeit, sich erneut zur Planung zu äußern.
Parallel zur Behördenbeteiligung findet derzeit eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslage der Verbandsgemeindeverwaltung Konz in der
Zeit vom 09.03.2015 bis 27.03.2015 (3 Wochen) statt. Dies wurde im Trierischen
Volksfreund am 28.02.2015 bekanntgegeben.
Den Ortsbürgermeistern wurde das Verfahren bereits in der Ortsbürgermeisterbesprechung am 25.10.2014 erläutert. In der heutigen Sitzung soll die Ortsgemeinde über den derzeitigen Planungsstand informiert werden. Das Gremium wird gebeten, sich zu der vorliegenden Planung zu äußern und ggfs. Anregungen an die
Verbandsgemeinde zu richten.
Bei der Anwendung der harten Kriterien besteht kein Abwägungsspielraum für die
Verbandsgemeinde Konz. In der vorliegenden Begründung ist im Einzelnen dargelegt, in welcher Art und Weise die „weichen Kriterien“ bei der Flächenermittlung
angewandt wurden.
Ziel dieser ersten Beteiligung ist es, alle Belange zu ermitteln, die in der weiteren
Konkretisierung der Planung Berücksichtigung finden müssen.
Ratsmitglied Reiner Schmitt fragte nach, ob sich die Flächenpotentiale noch ändern können. So sei z.Zt. die Fläche zwischen Fellerich, Wasserliesch, Temmels
und Nittel als Tabuzone ausgewiesen (Golfplatz). VG-Beigeordneter Weber erläuterte, dass natürlich noch Änderungen ausgewiesen werden können, dass es
aber unwahrscheinlich sei, dass noch zusätzliche Flächen auf den Gemarkungen
hinzukämen.
Ratsmitglied Robert Schuh fragte nach, wie denn der gewonnene Strom weitergeleitet wird. Hierzu erklärte VG-Beigeordneter Weber, dass dies in einem emissionsrechlichen Verfahren durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg geklärt werde,
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da sich der Flächennutzungsplan sich nicht mit solchen Fragen beschäftige.
Der Ortsgemeinderat Wasserliesch fasste folgenden Beschluss:
„Die Ortsgemeinde Wasserliesch befürwortet die Planung grundsätzlich.
Im Rahmen der Beteiligung hat die Gemeinde noch keine Anregungen.“
Abstimmungsergebnis:
4
Einstimmigkeit
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch für die Jahre
2015 und 2016 (Doppelhaushalt)
Vorlage: 2/0795/2015
Ortsbürgermeister Thelen erteilte dem VG-Beigeordneten Weber das Wort. Er erläuterte
dem Rat den vorgelegten Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wasserliesch für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und stellte die Eckpunkte für beide Haushaltsjahre vor. Insbesondere ging er dabei auf die wesentlichen Veränderungen gegenüber
dem Vorjahr, die Investitionen und die Entwicklung des Schuldenstandes ein. Der Hauptund Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2015 den Doppelhaushalt beraten
und empfohlen, diesen in der vorliegenden Form zu beschließen.
Nach kurzer Aussprache fasste der Rat folgenden Beschluss:
"Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016 werden in der vorliegenden Form wie folgt beschlossen:
Festgesetzt werden für
2015
2016
2.291.000,00 €
2.765.000,00 €
2.357.000,00 €
2.747.000,00 €
-474.000,00€
-390.000,00 €
1.947.000,00 €
2.274.000,00 €
2.009.000,00 €
2.259.000,00 €
-327.000,00 €
-250.000,00 €
0,00 €
0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
676.500,00 €
1.807.500,00 €
462.000,00 €
549.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1.131.00,00 €
-87.000,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.140.000,00 €
96.000,00 €
1. Im Ergebnishaushalt:
der Gesamtbetrag der Erträge
der Gesamtbetrag der Aufwendungen
der Jahresüberschuss
2. Im Finanzhaushalt:
die ordentliche Einzahlungen
die ordentliche Auszahlungen
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
die außerordentliche Ein- und Auszahlungen
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die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
36.500,00 €
53.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen
der Gesamtbetrag der Auszahlungen
1.103.500,00 €
3.763.500,00 €
4.118.000,00 €
42.500,00 €
2.567.000,00 €
2.861.500,00 €
-354.500,00 €
-294.500,00 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im
Haushaltsjahr
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen, verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich sind, wird
festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in
künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Abstimmungsergebnis:
5
2015
2016
1.140,000,00 €
96.000,00 € €
1.356.000,00 €
0,00 € €
26.000,00 €
0,00 € €
2015:
2016:
300 v.H.
300 v.H.
400 v.H.
400 v.H.
370 v.H.
370 v.H.
Einstimmigkeit
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tawern-Könen;
Zustimmung zur Übergabe gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen
Der Vorsitzende erläuterte anhand des vorliegenden Schreibens des Dienstleistungszentraums Ländlicher Raum (DLR) vom 15.12.2014, dass im Flurbereinigungsverfahren Tawern-Könen entsprechend dem Wege- und Gewässerplan gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen ausgebaut werden sollen. Hierzu ist es
erforderlich, dass die Anlagen nach erfolgtem Ausbau den Ortsgemeinden Tawern und Wasserliesch bzw. der Stadt Konz in Eigentum und Unterhaltung übergeben werden.
Ratsmitglied Robert Schuh teilte dem Ortsgemeinderat mit, dass er mit dem DLR
gesprochen habe und man bei den Verhandlungen zu den Rückübertragungen,
welche auch ein Tausch von Flächen sein könnte , genau prüfen müsse, welche
Flächen an die Ortsgemeinde Wasserliesch rückübertragen werden.
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Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:
„Die Ortsgemeinde Wasserliesch übernimmt die von der Teilnehmergemeinschaft in der Vereinfachten Flurbereinigung Tawern-Könen neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung, soweit diese Anlagen in ihrem Gemeindebezirk liegen. Die Übernahme umfasst:
1. Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege einschl. Nebenanlagen;
2. die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Vorfluter, Drainagen, Rückhaltebecken, soweit sie nicht im Sinne der Gemeindeordnung von der Verbandsgemeinde zu unterhalten sind), und
3. die landschaftspflegerischen Anlagen.
Der Eigentumsübergang soll durch den Flurbereinigungsplan erfolgen.
Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau
und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung vorbehalten.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmigkeit
6
Zuschussangelegenheiten
6.1
Gewährung eines Zuschusses zum 50jährigen Schulfest der Grundschule
Wasserliesch
Ortsbürgermeister Thelen teilte mit, dass die Grundschule Wasserliesch ihr 50jähriges Schulfest feiert und hierfür einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung des Schulzirkus gestellt habe. Die Gesamtkosten betragen
7.500,-- €. Seitens der Gemeinde ist ein Zuschuss von 500 bis 1.000 € vorgesehen.
Nach kurzer Beratung fasste der Rat folgenden Beschluss:
„Der Grundschule Wasserliesch wird zur Finanzierung des Schul-Zirkus anl.
der 50-Jahr-Feier ein Zuschuss in Höhe von _1000,00 € gewährt.“
Abstimmungsergebnis:
6.2
Zustimmung bei
1 Nein-Stimme und
1 Enthaltung
Festlegung der Zuschüsse an Vereine für das Jahr 2015
Ortsbürgermeister Thelen teilte mit, dass der Ortsgemeinderat in seinen Sitzungen am 29.09. und 03.12.2014 bereits über die mögliche Änderung der Zuschusspraxis für Vereine diskutiert hat. Es ist angedacht, zukünftig Richtlinien mit
verschiedenen Kriterien, z.B. Jugendarbeit, festzulegen. Diese Richtlinien sollen
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allerdings erst ab 2016 gelten. Der Rat sprach sich in der Sitzung vom
03.12.2014 dafür aus, dass im Jahr 2015 die Vereine jeweils 200,-- € erhalten. Es
handelt sich hierbei um folgende Vereine:
- Sportverein
- Musikverein
- Kirchenchor
- Heimat-und Verkehrsverein
- Karnevalclub
- Fischerverein
- Tennisverein
- Theaterverein „Liescher Bühnenspaß“.
Nach kurzer Diskussion einigte sich der Rat dahingehend, die Angelegenheit bis
zur nächsten Sitzung zu vertagen. Bis dahin soll geklärt werden, wo der oder die
Zuschüsse herkommen.
Lt. Ratsmitglied Reiner Schmitt erhalten die Vereine 2-mal Zuschuss, nämlich einmal für den Verein und den zweiten für die Jugendarbeit.
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Festlegung der Nutzungsgebühr für die "kleine Halle" in der Grundschule
Wasserliesch
Der Vorsitzende erläuterte, dass in der Ratssitzung vom 29.09.2014 (TOP 8 – öffentlicher Teil) eine Nutzungsentschädigung für die kleine Halle in Höhe von 200
€ festgelegt wurde. Da die Wasserliescher Vereine unterstützt werden sollen, hat
sich der Rat im weiteren Verlauf dieser Ratssitzung dafür ausgesprochen, dass
für die mehrtägige kommerzielle Nutzung der kleinen Halle eine Gebühr von 200
€ für die 1. Veranstaltung und für jede weitere Veranstaltung eine Gebühr von 100
€ erhoben werden soll. Dieses Votum des Rates ist offiziell noch zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:
„Der Beschluss vom 29.09.2014 wird dahingehend ergänzt, dass für mehrtägige kommerzielle Veranstaltungen Wasserliescher Vereine folgende Nutzungsgebühr erhoben wird:
Für die 1. Veranstaltung = 200 €; für jede weitere 100 €.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmigkeit
8
Berichte und Verschiedenes
8.1
Defizit Wasserliesch / Oberbilliger "Wochenblatt"
8
Der Vorsitzende teilte mit, dass auch im Jahr 2014 bei der Herausgabe des Wasserliesch/Oberbilliger Wochenblattes ein Defizit entstanden sei.
Er kann sich dies im Moment auch noch nicht erklären. Für ihn stehen 2 Gründe
im Vordergrund:
a) die Auflage ist geringer geworden durch etliche Kündigungen in Oberbillig
b) die Druckerei habe evtl. falsch abgerechnet.
Der Vorsitzende wird versuchen, den Sachverhalt zu klären.
8.2
Beleuchtung auf Periol
Der Vorsitzende teilte mit, dass auf Periol 2 Lampen zu wenig aufgestellt seien.
Die wurde vom RWE in Augenschein genommen, und zugesagt, dass 2 Lampen
zusätzlich aufgestellt werden.
8.3
Ausbau Telekom
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt bzgl. des Breitbandausbaus der Telekom und teilte dem Rat mit, dass im Umkreis von 500 m der neuen „Schaltschränke“ durch die Telekom zugesichert wurde, dass für Downloads 100 mBits
und für Uploads 40 mBits zur Verfügung stehen werden.
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