AMTSBLATT Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukupfft ... uff Nr. 33 vom 25.09.2015 ^«^ ' Auskunft erteilt: Frau Hemmerle l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 21.09.15 Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Schloßplatz 274 22.09.15 Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Schillerstraße 275 23.09.15 Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Parkplatz unterhalb vom Rathaus 276 23.09.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden am 5. Oktober 2015 277 23.09.15 Bekanntmachung der 6. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden am 13. Oktober 2015 278 II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite Es liegen keine Veröffentlichungen vor. : '' V . W W W .kirchheimbolanden.c Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltuna Kirchheimbolanden. Neue Allee 2: Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bis 12.00 Uhr 274 274 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Aktenzeichen: 2/123 120/17/As Auskunft: Herr Scheu Zimmer: 015 Telefon: 06352/4004-203 Datum: 21.09.2015 Bekanntmachung Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1, § 45 Absatz 1 b Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBI. l S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland - Pfalz in Verbindung mit § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Schloßplatz Das Verkehrszeichen 314-50 (Parkplatz) mit Zusatzzeichen 1044-10 (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blind) wird angeordnet. Die Anordnung erfolgt, um dem Nutzungsberechtigten Personenkreis eine Parkmöglichkeit zu schaffen nach § 6 1 . DVO LStrG. Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Die Kostentragung für diese Anordnung ergibt sich aus § 5 b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Duldung der Eigentümer vom Anbringen der Verkehrszeichen aus § 5 b Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz. In Vertretung: (Leverkus) Erster Beigeordneter 275 ... 275 ^* ?* Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Aktenzeichen: 2/123120/17/As Auskunft: Herr Scheu Zimmer: 015 Telefon: 06352/4004-203 Datum: 22.09.2015 Bekanntmachung Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1, § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBI. l S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland - Pfalz in Verbindung mit § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Schillerstraße Parkende Fahrzeuge behindern und gefährden die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der „Schillerstraße" (K 62). Zur Verbesserung dieser fortwährend problematischen Verkehrssituation und zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses wird in der Fahrtrichtung Stadtmitte eingeschränktes Haltverbot angeordnet und das Parken durch Zusatzschilder sowie durch Kennzeichnung von Parkständen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Hierzu werden folgende Verkehrszeichen und Parkstandmarkierungen gem. Anlage angeordnet: 1. Verkehrszeichen 286-10 „eingeschränktes Haltverbot Anfang" mit Zusatzzeichen 105330 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" vor Anwesen „Schillerstraße 33 2. An das vorhandene Verkehrszeichen 286-20 das Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" vor Anwesen „Donnersbergstraße 2" 3. Verkehrszeichen 286-10 „eingeschränktes Haltverbot Anfang" mit Zusatzzeichen 105330 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" vor Anwesen „Schillerstraße 17" 4. Verkehrszeichen 286-20 „ eingeschränktes Haltverbot Ende" vor Anwesen Schillerstraße 5. 5. Markierung von 2 Parkständen vor Anwesen Schillerstraße 27 und 25 6. Markierung von 1 Parkstand vor Anwesen Schillerstraße 21 7. Markierung von 3 Parkständen vor Anwesen Schillerstraße 17 8. Markierung von 2 Parkständen vor Anwesen Schillerstraße 13 9. Markierung von 1 Parkstand vor Anwesen Schillerstraße 11 10. Markierung von 2 Parkständen von Anwesen Schillerstraße 9 und 7 11. Markierung von 1 Parkständen von Anwesen Schillerstraße 5 Die Verkehrszeichen werden durch den Bauhof aufgestellt, die Kennzeichnung der Parkstände erfolgt zunächst als Provisorium, um die Wirksamkeit und den Nutzen zu prüfen. Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Die Kostentragung für diese Anordnung ergibt sich aus § 5 b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Duldung der Eigentümer vom Anbringen der Verkehrszeichen aus § 5 b Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz. In Vertretung: (Leverkus) Erster Beigeordneter 276 . 276 *•* Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Aktenzeichen: 2/123120/17/As Auskunft: Herr Scheu Zimmer: 015 Telefon: 06352/4004-203 Datum: 23.09.2015 Bekanntmachung Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1, § 45 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBI. l S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland - Pfalz in Verbindung mit § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Parkplatz unterhalb vom Rathaus Für die Dauer der Renovierungsarbeiten des Parkdecks wird auf dem vorgenannten Platz im vorderen Teil die Parkzeit für Kraftfahrzeuge auf 3 Stunden vom Montag - Freitag 8-18 Uhr beschränkt. Im hinteren Teil wird keine Regelung getroffen. Die Regelung wird getroffen um Parkraum für die Kundschaft der Geschäfte in der Innenstadt zu erhalten und Dauerparker auf andere Plätze zu leiten. Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Die Kostentragung für diese Anordnung ergibt sich aus § 5 b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Duldung der Eigentümer vom Anbringen der Verkehrszeichen aus § 5 b Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz. In Vertretung: (Eeverkus) Erster Beioe'ordnetef 277 277 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zykuift ' 23.09.2015 Bit/Ah BEKANNTMACHUNG Zur Vorberatung der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung findet die 5. Sitzung (nichtöffentlich) des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 am Montag, 5. Oktober 201 5, 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. Tagesordnung: Nr.___ Tagesordnungspunkt_____________________________ _ 1. 2. 3. 4. 5. 6. Nicht öffentlicher Teil Grundschule Kirchheimbolanden; Sachstand Maßnahme und Zustimmung zur aktuellen Planung Schulbestands- und Entwicklungsplan 2015 - 2019 Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) Neufassung der allgemeinen Entwässerungssatzung Nachtragshaushaltssatzung und -plan Nr. 1 für das Jahr 2015 Annahme und Vermittlung von Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; § 94 Abs. 3 GemO In Vertretung: (Leverkus) Erster Beigeordneter 278 278 Verbandsgemeinde Kirchheimboianden Aktiv für Mensch + Zukucrft *«*- • 23.09.2015 Bit/Ah BEKANNTMACHUNG Die 6. Sitzung (öffentlich) des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Kirchheimboianden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am Dienstag, 13. Oktober 2015, 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimboianden statt. Tagesordnung: Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Öffentlicher Teil Grundschule Kirchheimboianden; Sachstand Maßnahme und Zustimmung zur aktuellen Planung Schulbestands- und Entwicklungsplan 2015 - 2019 Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) Neufassung der allgemeinen Entwässerungssatzung Nachtragshaushaltssatzung und -plan Nr. 1 für das Jahr 2015 Annahme und Vermittlung von Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; § 94 Abs. 3 GemO Einwohnerfragestunde (Leverkus) Erster Beigeordneter
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