amtsblatt - Kirchheimbolanden

AMTSBLATT
Verbandsgemeinde
Kirchheimbolanden
Aktiv für Mensch + Zukupfft
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Nr. 33 vom 25.09.2015
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Auskunft erteilt: Frau Hemmerle
l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Datum
Inhalt
Seite
21.09.15 Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung
für Kirchheimbolanden, Schloßplatz
274
22.09.15 Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung
für Kirchheimbolanden, Schillerstraße
275
23.09.15 Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung
für Kirchheimbolanden, Parkplatz unterhalb vom Rathaus
276
23.09.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden am
5. Oktober 2015
277
23.09.15 Bekanntmachung der 6. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden am
13. Oktober 2015
278
II. Bekanntmachung anderer Behörden
Datum
Inhalt
Seite
Es liegen keine Veröffentlichungen vor.
:
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Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und
in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich.
Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltuna Kirchheimbolanden. Neue Allee 2:
Montag
Dienstag
Mittwochs
Donnerstag
Freitag
8.00 Uhr
8.00 Uhr
8.00 Uhr
8.00 Uhr
8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis 12.00 Uhr
274
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Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden
Aktenzeichen:
2/123 120/17/As
Auskunft:
Herr Scheu
Zimmer:
015
Telefon:
06352/4004-203
Datum:
21.09.2015
Bekanntmachung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1, § 45 Absatz 1 b Nr. 2 Straßenverkehrsordnung
(StVO) vom 16.11.1970 (BGBI. l S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 5 Absatz 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz
Rheinland - Pfalz in Verbindung mit § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Beschilderungsanordnung für
Kirchheimbolanden, Schloßplatz
Das Verkehrszeichen 314-50 (Parkplatz) mit Zusatzzeichen 1044-10 (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blind) wird angeordnet.
Die Anordnung erfolgt, um dem Nutzungsberechtigten Personenkreis eine Parkmöglichkeit zu schaffen nach § 6 1 . DVO LStrG.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Die Kostentragung für
diese Anordnung ergibt sich aus § 5 b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Duldung der
Eigentümer vom Anbringen der Verkehrszeichen aus § 5 b Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz.
In Vertretung:
(Leverkus)
Erster Beigeordneter
275
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Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden
Aktenzeichen:
2/123120/17/As
Auskunft:
Herr Scheu
Zimmer:
015
Telefon:
06352/4004-203
Datum:
22.09.2015
Bekanntmachung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1, § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
vom 16.11.1970 (BGBI. l S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland - Pfalz in Verbindung mit § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aus Gründen der Sicherheit
und Ordnung folgende Beschilderungsanordnung für
Kirchheimbolanden, Schillerstraße
Parkende Fahrzeuge behindern und gefährden die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs auf
der „Schillerstraße" (K 62). Zur Verbesserung dieser fortwährend problematischen Verkehrssituation und zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses wird in der Fahrtrichtung
Stadtmitte eingeschränktes Haltverbot angeordnet und das Parken durch Zusatzschilder sowie
durch Kennzeichnung von Parkständen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Hierzu werden folgende Verkehrszeichen und Parkstandmarkierungen gem. Anlage angeordnet:
1. Verkehrszeichen 286-10 „eingeschränktes Haltverbot Anfang" mit Zusatzzeichen 105330 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" vor Anwesen „Schillerstraße 33
2. An das vorhandene Verkehrszeichen 286-20 das Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in
gekennzeichneten Flächen erlaubt" vor Anwesen „Donnersbergstraße 2"
3. Verkehrszeichen 286-10 „eingeschränktes Haltverbot Anfang" mit Zusatzzeichen 105330 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" vor Anwesen „Schillerstraße 17"
4. Verkehrszeichen 286-20 „ eingeschränktes Haltverbot Ende" vor Anwesen Schillerstraße 5.
5. Markierung von 2 Parkständen vor Anwesen Schillerstraße 27 und 25
6. Markierung von 1 Parkstand vor Anwesen Schillerstraße 21
7. Markierung von 3 Parkständen vor Anwesen Schillerstraße 17
8. Markierung von 2 Parkständen vor Anwesen Schillerstraße 13
9. Markierung von 1 Parkstand vor Anwesen Schillerstraße 11
10. Markierung von 2 Parkständen von Anwesen Schillerstraße 9 und 7
11. Markierung von 1 Parkständen von Anwesen Schillerstraße 5
Die Verkehrszeichen werden durch den Bauhof aufgestellt, die Kennzeichnung der Parkstände erfolgt zunächst als Provisorium, um die Wirksamkeit und den Nutzen zu prüfen.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Die Kostentragung für
diese Anordnung ergibt sich aus § 5 b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Duldung der
Eigentümer vom Anbringen der Verkehrszeichen aus § 5 b Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz.
In Vertretung:
(Leverkus)
Erster Beigeordneter
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Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden
Aktenzeichen:
2/123120/17/As
Auskunft:
Herr Scheu
Zimmer:
015
Telefon:
06352/4004-203
Datum:
23.09.2015
Bekanntmachung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1, § 45 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
vom 16.11.1970 (BGBI. l S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland - Pfalz in Verbindung mit § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aus Gründen der Sicherheit
und Ordnung folgende Beschilderungsanordnung für
Kirchheimbolanden, Parkplatz unterhalb vom Rathaus
Für die Dauer der Renovierungsarbeiten des Parkdecks wird auf dem vorgenannten Platz im
vorderen Teil die Parkzeit für Kraftfahrzeuge auf 3 Stunden vom Montag - Freitag 8-18 Uhr
beschränkt. Im hinteren Teil wird keine Regelung getroffen.
Die Regelung wird getroffen um Parkraum für die Kundschaft der Geschäfte in der Innenstadt
zu erhalten und Dauerparker auf andere Plätze zu leiten.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Die Kostentragung für
diese Anordnung ergibt sich aus § 5 b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Duldung der
Eigentümer vom Anbringen der Verkehrszeichen aus § 5 b Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz.
In Vertretung:
(Eeverkus)
Erster Beioe'ordnetef
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277
Verbandsgemeinde
Kirchheimbolanden
Aktiv für Mensch + Zykuift
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23.09.2015 Bit/Ah
BEKANNTMACHUNG
Zur Vorberatung der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung findet die 5. Sitzung
(nichtöffentlich) des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde
Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 am
Montag, 5. Oktober 201 5, 19:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt.
Tagesordnung:
Nr.___ Tagesordnungspunkt_____________________________ _
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Nicht öffentlicher Teil
Grundschule Kirchheimbolanden;
Sachstand Maßnahme und Zustimmung zur aktuellen Planung
Schulbestands- und Entwicklungsplan 2015 - 2019
Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW)
Neufassung der allgemeinen Entwässerungssatzung
Nachtragshaushaltssatzung und -plan Nr. 1 für das Jahr 2015
Annahme und Vermittlung von Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen; § 94 Abs. 3 GemO
In Vertretung:
(Leverkus)
Erster Beigeordneter
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278
Verbandsgemeinde
Kirchheimboianden
Aktiv für Mensch + Zukucrft
*«*- •
23.09.2015 Bit/Ah
BEKANNTMACHUNG
Die 6. Sitzung (öffentlich) des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde
Kirchheimboianden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am
Dienstag, 13. Oktober 2015, 19:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimboianden statt.
Tagesordnung:
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Öffentlicher Teil
Grundschule Kirchheimboianden;
Sachstand Maßnahme und Zustimmung zur aktuellen Planung
Schulbestands- und Entwicklungsplan 2015 - 2019
Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW)
Neufassung der allgemeinen Entwässerungssatzung
Nachtragshaushaltssatzung und -plan Nr. 1 für das Jahr 2015
Annahme und Vermittlung von Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen; § 94 Abs. 3 GemO
Einwohnerfragestunde
(Leverkus)
Erster Beigeordneter